GESPRÄCHSPROTOKOLL zu Wertpapier- Kaufauftrag und Vermögensverwaltungsauftrag
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- Alke Sommer
- vor 8 Jahren
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1 GESPRÄCHSPROTOKOLL zu Wertpapier- Kaufauftrag und Vermögensverwaltungsauftrag GRUNDLAGEN: Die gesetzlichen Bestimmungen erfordern für die Durchführung von Wertpapierdienstleistungen die Einholung persönlicher Angaben des Kunden sowie deren Dokumentation. Nehmen Sie das Haftungsdach der Bank in Anspruch, so muss hinter jedem Kreuz mit professioneller Information und einem ausführlichen Gespräch zu stehen. Es sind stets die aktuellen Formulare zu benutzen, da diese ständig seitens der Bank an die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Aufklärungspflichten ergänzt bzw. abgeändert werden. Über eine Änderung oder Neuerung wird jeder Vertriebspartner per Newsletter informiert Vermögensverwaltungsprodukte (Aktienkörbe, Fondskörbe, Anleihenkörbe) sind nur mittels Anlageberatung möglich! Ein Beratungsfreies Geschäft ist dafür nicht geeignet. Die Variante Execution Only wird von der Partner Bank im Allgemeinen abgelehnt! GRUNDSÄTZE: Pro Geschäftsabschluss und Anlageziel, das zu einem Auftrag des Kunden führt, ist ein Gesprächsprotokoll auszufüllen. Dies dient der Sicherheit des Kunden und des Finanzdienstleisters gleichermaßen. Werden bei einem Geschäftsabschluss mehrere Produkte gezeichnet, genügt nur dann ein GP, wenn alle Produkte für das gleiche Anlageziel und die gleiche Anlagedauer gewählt wurden und von der angegebenen Risikoklasse gedeckt sind. Entscheidend ist hier der Kundenwille. Es muss alle drei Jahre eine neues Gesprächsprotokoll eingeholt werden! Ausnahme: Vor Ablauf dieser 3 Jahre muss ein neues Gesprächsprotokoll eingeholt werden, wenn erkennbar ist, dass sich am Kundenprofil (finanzielle Verhältnisse, Risikoprofil etc.) etwas geändert hat. Dies gilt auch bei: Aufstockungen von Vermögensverwaltungs-Produkten Umschichtung oder Nachkauf von Einzeltiteln mittels Formular Verfügungsauftrag, sofern das neue Investment vom vorhandenen Gesprächsprotokoll nicht gedeckt ist. Bei Bestandskunden, von denen noch kein neues GP zumindest Stand 2008 (sondern nur ein Kundenprofil) vorhanden ist, muss beim nächsten Geschäftsfall (auch bei Aufstockung, Umschichtung) ein aktuelles GP eingereicht werden. Bei Gemeinschaftsdepots mit zwei Auftraggebern, kann für beide gemeinsam ein GP ausgefüllt werden, solange sich deren Angaben decken. Gibt es Unterschiede, z.b. bei Erfahrungen mit Finanzinstrumenten, müssen diese neben der Seite 1
2 Tabelle A.2. dokumentiert werden, und für welchen Auftraggeber die Angaben gelten. Für weitere Ergänzungen steht auch das Notiz-Feld unter Punkt G zur Verfügung. Wichtig: es muss nachvollziehbar sein, welche Kenntnisse die Auftraggeber jeweils haben, bzw. welche Kenntnisse der Berater ihnen vermittelt hat (unter Punkt F.2.). Können sich die beiden Auftraggeber auf kein gemeinsames Anlageziel bzw. Risikoklasse einigen, ist ein Gemeinschaftsdepot nicht möglich. Bei Stellvertretern (Sachwalter, Eltern für Minderjährige etc.): Finanzielle Verhältnisse, Anlageziele, Risiko: Daten des Vertretenen eintragen Kenntnisse und Erfahrungen: Daten des Stellvertreters eintragen. Es ist im Gesprächsprotokoll jeweils mit einem Zusatz zu vermerken, wem die betreffenden Angabe zuzuordnen ist! Nachträgliche Änderungen, Korrekturen oder Streichungen am GP werden nur akzeptiert, wenn diese durch eine zusätzliche Kundenunterschrift und dem Datum neben der Änderung bestätigt werden! AUFBAU des GESPRÄCHPROTOKOLLS Wie findet man heraus, welche Dienstleistung angeboten werden kann? Der Finanzdienstleister muss zunächst seinen Kunden und dessen persönliche Verhältnisse kennen lernen 1. Teil des GP Dann erst steht fest, ob alle Voraussetzungen als Pflichtangabe im Formular gekennzeichnet - für die Abgabe einer persönlichen Empfehlung (= Anlageberatung) vorliegen. Gibt der Kunde keine oder ungenügende Auskünfte, ist die Anlageberatung (und auch Vermögensverwaltung) als Dienstleistung nicht möglich. Execution Only ist Kunden ohne betreuenden Finanzdienstleister vorbehalten. Der 2. Teil des GP sieht die Dokumentation des Gesprächsinhaltes vor. VORGANGSWEISE bei VERMÖGENSVERWALTUNG und ANLAGEBERATUNG ÜBERBLICK Das GP wird in folgenden Punkten bearbeitet und ausgefüllt: A bis F vollständig ausfüllen E E.1. Anlageberatung ist anzukreuzen F.2. bei Bedarf, wenn Vorkenntnisse zur Wertpapiergattung im gewünschten Produkt fehlen G Raum für besondere Anmerkungen, Feld darf auch leer bleiben H Unterschrift, mit der der Kunde alle Angaben bestätigt Die Angaben zu Datum und Gesprächszeit sind verpflichtend. Die Felder für Execution Only und Beratungsfreies Geschäft auf Seite 3 bleiben leer! Nur vom Finanzdienstleister auszufüllen Name (lesbar) und Unterschrift des Beraters, gegebenenfalls Stempel Seite 2
3 Detaillierte BETRACHTUNG des GESPRÄCHPROTOKOLLS: Hier sind der Auftraggeber bzw. beide Auftraggeber anzuführen. Derzeitiger Beruf: Angabe wie z.b. Arzt, Bäcker, Lehrer, Bankangestellter, Hausfrau Bei Berufen wie Kaufmann, Geschäftsführer u.ä. auch Branche/Tätigkeitsfeld angeben. Die Angabe des Berufes lässt häufig Rückschlüsse bezüglich der Vermögensverhältnisse und bezüglich der Kenntnisse und Erfahrungen im Wertpapierbereich zu. ACHTUNG: Titel wie Dr., Mag, Dipl.-Ing. sind keine Berufsbezeichnungen! Frühere Berufe: War der Anleger früher in einem Beruf tätig, in dem er Finanzmarktkenntnisse sammeln konnte, kann man auf gewisse Wertpapierkenntnisse schließen (z.b.: Bankangestellter, Finanzdienstleister, Versicherungsmakler, usw). Ausbildung: Der konkrete Beratungsaufwand ist auch von der Vorbildung abhängig ist. z.b. Pflichtschule, Lehre, Matura/Abitur, Hochschul-Abschluss ALLGEMEINE VERTRAUTHEIT mit FINANZINSTRUMENTEN Pflichtangabe bei Anlageberatung, Vermögensverwaltung, beratungsfreien Geschäft Es müssen alle Felder ausgefüllt werden! Grundsatz: Der Anleger muss das Risiko der gewünschten Veranlagung verstehen. Der Finanzdienstleister muss den Kunden diesbezüglich beraten. Seite 3
4 Verfügt der Kunde bereits über Kenntnisse und Erfahrungen, so ist die Beratung an diese Kenntnisse und Erfahrungen anzupassen. Um den genauen Erfahrungsschatz des Anlegers kennen zu lernen, sind die Angaben über den finanziellen Umfang und den Zeitraum nötig. Jeweiliges Finanzinstrument: Will der Anleger z.b. einen Aktienkorb zeichnen, so muss er entweder bereits Kenntnisse zu Aktien haben (Angabe lautet zumindest gelegentlich ), oder diese mit dem Berater erarbeiten ( Punkt E.2.) Für einen Fondskorb, muss er Kenntnisse zu den im Korb enthaltenen Fondsgattungen vorweisen können oder erarbeiten. 1. Häufigkeit: Bei jedem Finanzinstrument muss eine der drei Möglichkeiten angekreuzt sein. 2. Finanzieller Umfang: Anzugeben ist zumindest der ungefähre Anlagebetrag im angeführten Zeitraum. 3. Zeitraum: Jahreszahlen von-bis reichen aus, oder z.b. seit 1995 VERTRAUTHEIT mit WERTPAPIER-DIENSTLEISTUNGEN Mehrfachangaben sind möglich. Hat der Anleger keine Erfahrungen mit Wertpapieren Angabe bei keine FINANZIELLE VERHÄLTNISSE des KUNDEN PFLICHTANGABEN: Anlageberatung, Vermögensverwaltung Die Erhebung der finanziellen Verhältnisse ist notwendig, damit der Finanzdienstleister für den Kunden auf Basis dieser Angaben eine geeignete Veranlagung empfehlen kann und um die finanzielle Tragbarkeit möglicher mittelfristiger Kursschwankungen zu ermitteln. Die Angabe bezüglich der Herkunft der zu veranlagenden Geldmittel kann im Gesprächsprotokoll frei bleiben, wenn hiezu bereits im Vertrag eine Angabe erfolgt ist Grundsatz: Die Veranlagungssumme aus dem Antrag muss durch das frei verfügbare Monats-Nettoeinkommen und/oder die zur Veranlagung freien Vermögenswerte gedeckt Seite 4
5 sein. Jedoch ist in diesem Punkt nicht allein festzustellen ob der Kunde sich die gewünschte Anlageform auch leisten kann (Pflichtfrage des Eignungstests), sondern Angaben dienen auch der Geldwäscheprävention. Summe der regelmäßigen Monatseinkünfte (netto monatlich): Neben dem Betrag ist auch die Herkunft anzugeben wie z.b.: Beruf, Vermietung usw. Summe der regelmäßigen finanziellen Verpflichtungen: Summe aus Lebenshaltungskosten, Miete, Versicherungen, Kreditraten usw. Frei verfügbares Monats-Nettoeinkommen: Dieser Betrag kann höchstens die Differenz aus den beiden darüber liegenden Angaben, aber auch niedriger sein. Geldvermögen: z.b. Sparguthaben, Rückkaufswerte von Lebensversicherungen, Bausparverträge usw. Wertpapiervermögen: Gesamtbetrag des Wertpapiervermögens ist anzuführen (bei Partner Bank und anderen Banken) Immobilienbesitz: Sowohl eigene Wohnimmobilie als auch Anlage-Immobilien anführen Vom Wert sind offene Kredite und Belehnungen abzuziehen Sonstiges Vermögen: Kunst- und Wertgegenstände können nur dann angerechnet werden, wenn aktuelle Wertgutachten vorliegen. Davon zur Veranlagung freie Vermögenswerte: Die Veranlagungssumme aus dem Antrag muss durch das frei verfügbare Monats-Nettoeinkommen und/oder die zur Veranlagung freien Vermögenswerte gedeckt sein. Herkunft der Geldmittel: Mindestens eine Angabe muss angekreuzt sein. Wird Sonstiges angekreuzt, so muss dies präzisiert werden ANLAGEZIELE des KUNDEN PFLICHTANGABEN: Anlageberatung, Vermögensverwaltung) Hier soll Ziel und Zweck der Anlage ermittelt werden! Grundsatz: Pro GP kann nur eine Anlagedauer angeben! Bei den Anlagezielen können mehrere Punkte angekreuzt werden, diese dürfen sich allerdings nicht widersprechen! GEMEINSAM angekreuzt dürfen z.b. werden: Alters-Vorsorge und Vermögensaufbau Ausbildung und Vermögensaufbau Gesundheit und Pflege und Vermögensaufbau. NICHT gemeinsam angegeben werden dürfen z.b. Alters-Vorsorge und Investition! Ausbildung und Investition Seite 5
6 RISIKOPRÄFERENZ des KUNDEN PFLICHTANGABEN: Anlageberatung, Vermögensverwaltung Grundsatz: Pro GP nur eine Risiko-Kategorie angeben! Achtung: Risikopräferenz des Kunden und Anlageziel des Kunden (Punkt C) dürfen sich nicht widersprechen z.b.: Altersvorsorge und hohes Risiko sind nicht vereinbar, wenn der Anleger bereits etwas älter ist. Bei einem jüngeren Anleger ergibt sich daraus kein Widerspruch!) Auf der Serviceplattform (Liste Fonds) kann die durch die Bank vorgenommene Risikoeinstufung eingesehen werden. ART der WERTPAPIERDIENSTLEISTUNG Anlageberatung Die Vermittlung von Vermögensverwaltungsprodukten ist nur nach einer Anlageberatung möglich. E1 ist anzukreuzen. Beratungsfreies Geschäft Bei Einzeltiteln (Wertpapierkaufauftrag) sind grundsätzlich beide Dienstleistungsarten möglich. Das beratungsfreie Geschäft soll jedoch die seltene Ausnahme bleiben, da die Partner Bank auf die Anlageberatung spezialisiert ist. Ist eine Empfehlung abgegeben worden ist E1 Anlageberatung anzukreuzen. Hat der Finanzdienstleister keine persönliche Empfehlung gegenüber dem Kunden abgegeben, liegt ein Beratungsfreies Geschäft (Punkt H) vor. B-D entfallen E ist anzukreuzen F1 ist vollständig auszufüllen F2 bei Bedarf Seite 6
7 Es ist der Angemessenheitstest durchzuführen: Anlagezweck, Anlagehorizont, und Risikoneigung des Kunden Finanzielle Tragbarkeit der dem Kunden entstehenden Risiken im Extremfall Verfügt Kunde über genügen Kenntnisse und Erfahrungen die mögliche Risiken richtig einzuschätzen Dabei ist Punkt A vollständig auszufüllen oder bei Bestehen des Kunden auf die Dienstleistung der Warnhinweis keine Kundenangaben zu setzen (= beratungsfreies Geschäft aufgrund fehlender Kundenangaben). Gibt der Kunde hingegen Informationen zu den Punkten A bzw. F2, ist der Finanzdienstleister jedoch der Auffassung, dass das betreffende Finanzinstrument oder die betreffende Dienstleistung nicht für den Kunden angemessen ist oder er diese nicht versteht, ist der entsprechenden Warnhinweis keine Angemessenheit der Veranlagung zur Kenntnis zu bringen (= beratungsfreies Geschäft bei fehlender Angemessenheit).Die Abschnitte B-D entfallen Execution Only Execution Only ist nicht möglich, wenn ein Finanzdienstleister zwischengeschaltet ist. Deshalb ist auch höchst Vorsicht geboten beim privaten Tipp geben. Dieser Tipp wird als Seite 7
8 Empfehlung gewertet und es müsste eine Anlageberatung durchgeführt werden (z.b.: Tipp unter Freunden beim Tennisspielen, in der Sauna, etc. OGH wertet dies als Empfehlung) INFORMATION BROSCHÜREN und INFORMATION Unabhängig von der Art der Dienstleistung (d.h. selbst wenn die Veranlagung auf eigene Verantwortung getätigt worden ist) bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift, dass diese Unterlagen durch den Finanzdienstleister zur Verfügung gestellt wurden. (Die Informationspflichten für den Finanzdienstleister bzw. die Bank bestehen unabhängig von der Art des Geschäftes!) Grundsatz: Der Kunde muss das Produkt verstehen. Dazu sind Produktunterlagen zur Verfügung zu stellen (= erläutert und übergeben). Informationsbroschüre der PB: Kundeninformation der Partner Bank: Kundeneinstufung, Umgang mit Interessenskonflikten, Durchführungspolitik, Chance und Risiko im Wertpapiergeschäft, AGBs. Besprechen und übergeben! Produktinformationen: ab ist bei Investmentfonds das KID bzw. InvFprospekt auszuhändigen. Besprechen und übergeben! Risikobeurteilung und mögliche Kursschwankungen: Spezifische auf jeweiliges Produkt bezogenen Beschreibung und Besprechung über Art und Risiken der Finanzinstrumente, etwaige Hebelwirkung und ihr Effekt sowie damit verbundenes Risiko des Gesamtverlustes, Einhalten von Laufzeiten und zwischenzeitige Kursschwankungen. Notizen darüber im Formular oder in den Unterlagen des Finanzdienstleisters sind dringend ratsam. Besprechen! Verfügbarkeit / Aufstockungen / Entnahmen: Besprechung muss erfolgen! Kosten und Gebühren / Konditionenblatt: Besprechen und übergeben! Mindestveranlagungsdauer: Besprechen (vor allem bei Garantieprodukten)! Kontakte für Auskünfte und Informationen: Besprechung muss erfolgen ERWEITERUNG der KENNTNISSE des KUNDEN über FINANZINSTRUMENTE Seite 8
9 Grundsatz: Ob hier Angaben gemacht werden müssen, ist abhängig von den Vorkenntnissen des Anlegers (Punkt A.2. Allgemeine Vertrautheit ) und vom gewählten Produkt. Zuerst müssen mit dem Kunden seine Kenntnisse und Erfahrungen erarbeitet und ergänzt werden. Erst dann wird auf das Produkt anhand der Produktinformation oder des Factsheets eingegangen. Beispiele: Will der Anleger in einen Aktienkorb veranlagen, muss er Kenntnisse zu Aktien vorweisen können oder diese mit dem Berater erarbeiten. Will der Anleger in einen Fondskorb veranlagen, muss er Kenntnisse zu den im Korb enthaltenen Fondsgattungen (Anleihen-F., Aktien-F., Gemischte F., Sonstige F.) vorweisen können oder diese mit dem Berater erarbeiten. Wenn der Kunde einen Immobilienfonds zeichnet (EF) oder einen Korb wo Immobilienfonds lt. Asset Allocation/Factsheet enthalten sein können, so muss am GP nicht unbedingt "Immobilien-Veranlagungen" angekreuzt sein; wenn Immobilienveranlagung nicht angekreuzt wurde, so wäre in erster Linie "Sonstige Fonds" anzukreuzen, aber auch "Gemischte Fonds" ist möglich. Ein völlig falscher Ansatz ist es sicherheitshalber alles anzukreuzen, ohne den Kunden entsprechend aufgeklärt zu haben! ANLAGEENTSCHEIDUNG des KUNDEN Grundsatz: Feld kann auch frei bleiben. Nur relevante Angaben eintragen, die nicht mit den zuvor gemachten Angaben in Widerspruch stehen! Beispiel: es ist empfehlenswert hier Stichworte zur Risikoberatung anzuführen. BITTE auf Lesbarkeit achten! UNTERSCHRIFT Die Unterschrift ist bei allen Geschäftsarten zwingend erforderlich! Seite 9
10 Grundsatz: Die Angaben zu Datum und Dauer des Gesprächs sind ausnahmslos anzuführen, wobei die Zeitangaben auf ¼-Stunden gerundet werden können. Fehlen diese Angaben, wird der Vertrag nicht erfasst! Ist das Zustandekommen des Geschäftsabschlusses auf mehrere Termine verteilt, sind alle Termine (Datum und Uhrzeit) festzuhalten. Dazu kann auch die freie Fläche im Punkt G genutzt werden. Es ist davon auszugehen, dass bei Anlageberatung die Dauer des Beratungsgespräches nicht unter 1 Stunde beträgt. Bei zwei Auftraggebern sind auch zwei Unterschriften erforderlich. NAME und UNTERSCHRIFT des BERATERS Grundsatz: Name und Unterschrift des Beraters sind unbedingt erforderlich, Stempel bitte nur im dafür vorgesehenen Feld anbringen! SONDERFÄLLE Beiblätter (einmalige Sonderzahlungen, Varianten BG etc.) Minderjährige Sachwalter Erben Vorsorgevollmacht/sonstige Stellvertreter Übertragungsauftrag Unternehmen bzw. nicht-natürliche Personen In diesen Fällen ist auf die teilweise besonderen Kennzeichnungen im Gesprächsprotokoll und die zusätzlich notwendig einzufordernden Dokumente zu achten. Bitte erkundigen Sie sich im Sonderfall auf der Homepage der Bank oder bei Ihrem persönlichen Vertriebsbetreuer über die Vorgehensweise. Seite 10
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