Konditionen im Anlagegeschäft
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- Rudolph Schenck
- vor 10 Jahren
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1 Konditionen im Anlagegeschäft Setzen Sie mit uns auf faire Konditionen. Gültig ab 1. Januar 2016
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3 Wertschriftentransaktionen (Courtage) Aktien, Optionen, Obligationen, börsengehandelte Fonds, Notes und ähnliche Papiere Aktien, Optionen, börsengehandelte Fonds und ähnliche Papiere Obligationen, Notes und ähnliche Papiere Abschluss in der Schweiz 1) Abschluss im Ausland bis CHF ,10 % 1,90 % 0,80 % bis CHF ,00 % 1,80 % 0,70 % bis CHF ,90 % 1,70 % 0,60 % bis CHF ,80 % 1,50 % 0,50 % bis CHF ,70 % 1,30 % 0,40 % bis CHF ,60 % 1,20 % 0,30 % ab CHF ,50 % 1,00 % 0,30 % Mindestkommission Kauf / Verkauf CHF ) Lokalwerte, strukturierte Produkte Abschluss in der Schweiz und im Ausland (alle Börsenplätze) Reduzierte Tarife Wertschriftentransaktionen via E-Banking 50 % auf Standardtarif, Minimum CHF 50. via Zuger Kantonalbank direkt 20 % auf Standardtarif, Minimum CHF 80. Teilausführungen Aufgrund des Handelsvolumens der entsprechenden Titel können Börsenaufträge geteilt und an verschiedenen Tagen ausgeführt werden. Die Zuger Kantonalbank hat keinen Einfluss darauf, ob und in welcher Anzahl solche Teilausführungen erfolgen. Folglich werden Teilausführungen wie neue Aufträge behandelt. Spesen Dritter und weitere Abgaben Gesetzliche und börsenabhängige Abgaben sowie von Dritten beim Kauf oder Verkauf von Wert papieren in Rechnung gestellte Spesen und Gebühren werden weiterbelastet.
4 Anlagefonds Zuger Kantonalbank Fonds Strategiefonds Konservativ (CHF) Strategiefonds Ausgewogen (CHF) Kauf/Zeichnung bis CHF ,50 % 1,50 % bis CHF ,50 % 1,50 % bis CHF ,25 % 1,25 % bis CHF ,75 % 0,75 % Mindestkommission CHF 50., Verkäufe netto (Switches von einem ZGKB Fonds in einen anderen, halbe Kommission) Kauf/Zeichnung Swisscanto Fonds Geldmarkt- Fonds 1) Obligationen- Fonds Aktien- und gemischte Fonds Kauf Kauf Kauf bis CHF ,40 % 0,75 % 1,50 % bis CHF ,30 % 0,60 % 1,50 % bis CHF ,20 % 0,40 % 1,25 % bis CHF ,20 % 0,25 % 0,75 % Mindestkommission CHF 50., Verkäufe netto (ausser Immobilienfonds gleicher Ansatz wie Kauf) 1) Immofonds und Swisscanto (CH) Real Estate Fund Ifca wie Geldmarkt-Fonds Reduzierte Tarife Wertschriftentransaktionen via E-Banking 50 % auf Standardtarif, Minimum CHF 25. via Zuger Kantonalbank direkt 20 % auf Standardtarif, Minimum CHF 40.
5 Drittfonds Geldmarkt-/ Obligationen-Fonds Aktien-/ Strategie-Fonds, übrige Fonds Kauf / Ausgabe gem. Tarif Courtage Obligationen, mind. CHF 100. gem. Tarif Courtage Aktien Ausland, mind. CHF 100. Verkauf/Rücknahme CHF 100. CHF 100. Teilausführungen Aufgrund des Handelsvolumens der entsprechenden Titel können Börsenaufträge geteilt und an verschiedenen Tagen ausgeführt werden. Die Zuger Kantonalbank hat keinen Einfluss darauf, ob und in welcher Anzahl solche Teilausführungen erfolgen. Folglich werden Teilausführungen wie neue Aufträge behandelt. Spesen Dritter und weitere Abgaben Gesetzliche und börsenabhängige Abgaben sowie von Dritten bei der Zeichnung oder Rückgabe von Fondsanteilen in Rechnung gestellte Spesen und Gebühren werden weiterbelastet, insbesondere Ausgabe- und Rücknahmekommissionen zu Gunsten eines Anlagefonds. Allfällige Mehrwertsteuern gehen zu Lasten des Kunden. Änderungen und Anpassungen sind jederzeit möglich. Traded Options Eurex Optionen 0,75 % auf Prämien mind. CHF 150. übrige Börsen Optionen 1,75 % auf Prämien mind. CHF 150. Gesetzliche und börsenabhängige Abgaben: Die gesetzlichen und börsenabhängigen Abgaben werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
6 Konditionen Zuger Kantonalbank Fondsspar-/Entnahmeplan Zuger Kantonalbank Fondssparplan Zuger Kantonalbank Entnahmeplan Ausgabekommission 1,50 % (ohne Minimum) 1,50 % (ohne Minimum) Rücknahmekommission keine keine Umsatzabgabe Six-Gebühr Gebühr für Fondssparplan-Depot 0,22 % p. a. plus MwSt. max. 0,15 % Kauf/Verkauf börsengehandelter Fonds oder ETFs sowie bei Emissionen von ausländischen Anlagefonds max. 0,015 % Kauf/Verkauf börsengehandelter Fonds oder ETFs max. 0,15 % Kauf/Verkauf börsengehandelter Fonds oder ETFs sowie bei Emissionen von ausländischen Anlagefonds max. 0,015 % Kauf/Verkauf börsengehandelter Fonds oder ETFs 0,22 % p. a. plus MwSt. Kontoführung Fondssparplankonto kostenlos kostenlos Verzinsung Fondssparplankonto keine keine Steuerverzeichnis kostenlos kostenlos
7 Depotgebühr Depotgebühr bis CHF 3 Mio. 0,22 % p. a. plus MwSt. mind. CHF 100. p. a. bis CHF 5 Mio. bis CHF 10 Mio. ab CHF 10 Mio. 0,17 % p. a. plus MwSt. 0,15 % p. a. plus MwSt. auf Anfrage Konditionen für das Zuger Kantonalbank Fondssparplan-Depot siehe unter Konditionen Zuger Kantonalbank Fondsspar-/Entnahmeplan Zuschläge Depots mit Zusatzaufwand 25 % auf Depotgebühr Preis für ausländisch verwahrte Titel 0,100 % p. a. Reduzierte Tarife eigene Aktien, Grundpfandtitel Swisscanto-Vorsorgepolicen gebührenfrei gebührenfrei Diverses Nummernbeziehung Banklagernde Post Steuerauszug CHF 500. p. a. plus MwSt. plus 25 % auf Depotgebühr CHF 300. plus MwSt. CHF 100. p. a. pro Portfolio plus MwSt. Titellieferungen 1) Titeleinlieferungen Titelauslieferungen Titelauslieferungen physisch gratis CHF 100. pro Position plus MwSt. CHF 150. pro Position plus MwSt. Die Depotgebühr beinhaltet das Titel- und Zinsinkasso sowie Verwaltungshandlungen. Die Belastung der Depotgebühr erfolgt vierteljährlich (März / Juni / September / Dezember), basierend auf monatlichen Stichtagsbeständen des Depotwerts. 1) Spesen von Dritten in Zusammenhang mit Titellieferungen werden weiterbelastet.
8 Übersicht über die Leistungen Dritter im Anlagegeschäft Im Rahmen des Anlagegeschäfts kann die Zuger Kantonalbank Anlageinstrumente wie Anlagefonds und strukturierte Produkte von Drittanbietern einsetzen. Aus den Verträgen mit diesen Drittanbietern können ihr periodisch oder einmalig Vertriebsentschädigungen und andere geldwerte Leistungen zufliessen, die in der Regel vom Umsatz oder vom Anlagevolumen eines Instruments abhängen. Bei Anlagefonds werden in der Regel periodische Vertriebsentschädigungen (meist Bestandespflegekommissionen genannt) auf dem in die Anlagefonds investierten Anlagevolumen bezahlt. Bei den strukturierten Produkten erfolgt die Entschädigung in Form eines Rabattes auf den Ausgabepreis, als Vergütung eines Teils des Ausgabepreises oder in Form anderer einmalig oder periodisch anfallender Gebühren. Bei Eröffnung eines Depots bei der Zuger Kantonalbank erhält der Kunde mit den andern Basisdokumenten auch das jeweils gültige Depotreglement. In Ziffer 16 des Depotreglements verzichtet der Kunde auf die Auszahlung der erwähnten Leistungen, welche die Zuger Kantonalbank von Drittanbietern von Anlageinstrumenten erhält, soweit ihm diese von Gesetzes wegen zustehen würden. Die nachstehende Tabelle zeigt auf, in welchen Bandbreiten sich die Entschädigungen der Drittanbieter pro Produktekategorie und Produkteklasse bewegen können:
9 Anlagefonds Entschädigung in % des Anlagevolumens p. a. Swisscanto Fonds anderer Anbieter Geldmarktfonds 0 0,39 % 0 0,24 % Obligationenfonds 0 0,85 % 0 0,95 % Aktienfonds 0 1,40 % 0 1,14 % Immobilienfonds 0,00 % 0 0,32 % Rohstoffe 0 0,70 % 0 1,08 % Strategiefonds und übrige Fonds 0 1,30 % 0 1,00 % Weitere Anlageprodukte Entschädigung in % des Anlagevolumens p. a. Strukturierte Produkte 0 1,50 % Das nachfolgende Beispiel erklärt anhand eines fiktiven Kunden, der im Jahr 2015 einen Teil seines Vermögens bei der Zuger Kantonalbank investiert hat, wie sich die Entschädigung der Zuger Kantonalbank beim Einsatz von Anlageinstrumenten von Drittanbietern berechnet: Kunde Peter Muster hat während des ganzen Jahres CHF in einen Strategiefonds der Swisscanto investiert, nämlich in den Swisscanto (LU) Portfolio Fund Yield A (Valor ). Die Bank erhält für den Swisscanto (LU) Portfolio Fund Yield A (Valor ) Vertriebsentschädigungen von 0,475 % p. a. = CHF
10 Geldmarktanlagen Festgeldanlagen ohne Kommissionen, verrechnungssteuerpflichtig Treuhandanlagen Abschlussgrösse Kommission bis CHF ,500 % bis CHF ,375 % bis CHF ,250 % bis CHF ,200 % ab CHF ,125 % Kapitaländerung CHF 50. Gesetzliche und börsenabhängige Abgaben: Die gesetzlichen und börsenabhängigen Abgaben werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Kassenobligation Kontraktgebühr Kassenobligationen 0,11 % p. a. plus MwSt. mind. CHF 25. 1) 1) Gilt für die Vermögensbestände aller Kassenobligationskontrakte. Die Belastung der Gebühr erfolgt vierteljährlich (März / Juni / September / Dezember), basierend auf monatlichen Stichtagsbeständen. Metallkonto Gold 0,40 % p. a. mind. CHF 50. p. a. Silber 0,60 % p. a. mind. CHF 50. p. a. Platin 0,40 % p. a. mind. CHF 50. p. a. Palladium 0,40 % p. a. mind. CHF 50. p. a. Die Belastung der Metallkonto-Gebühr erfolgt vierteljährlich (März / Juni / September / Dezember), basierend auf monatlichen Stichtagsbeständen des Metallkonto-Saldos.
11 Konditionen für das Wertschriftensparen Sparen 3 und Freizügigkeit Die Konditionen gelten für BVG 3-Anrechte der Swisscanto Anlagestiftung, die in Vorsorgedepots der Vorsorgestiftung Sparen 3 oder Freizügigkeitsstiftung der Zuger Kantonalbank gehalten werden. Depotgebühr Depotgebühr 0,3 % p.a. ohne Minimum Die Belastung der Depotgebühren erfolgt jährlich per 30. November und basiert auf den durchschnittlichen Depotvolumen pro Monat. Hinweis Saldoausgleich Weist ein Konto nach Berechnung der Gebühren gemäss gültigen Konditionen einen allfälligen Negativsaldo auf, wird dieser durch entsprechende Verkäufe von Anrechten automatisch kostenlos ausgeglichen. Ausgabe- und Rücknahmekommission BVG 3-Anrechte Swisscanto Ausgabekommission (ohne Minimum) Rücknahmekommission (ohne Minimum) bis CHF ,750 % 0,750 % bis CHF ,750 % 0,750 % bis CHF ,625 % 0,625 % ab CHF ,500 % 0,500 %
12 Steuern, Finanzplanung, Güterrechts- und Erbschaftsberatung Steuern generell wird nach Zeitaufwand und Komplexität verrechnet Ansatz beträgt CHF 200. pro Stunde plus MwSt. Steuererklärung Kanton Zug ab CHF 250. plus MwSt. Mindestpauschale Steuererklärung übrige Kantone ab CHF 300. plus MwSt. Mindestpauschale Rückforderung der schweizerischen Verrechnungssteuer für juristische Personen mit Sitz in der Schweiz (Formular 25) Rückforderung ausländischer Quellensteuern und/oder zusätzlicher Steuerrückbehalt USA Vollständige Auftragsbear beitung nach individuellem Zeitaufwand Wirtschaftlichkeitsprüfung des Rückforderungsantrags 1) Aufwand Zuger Kantonalbank 2) Rückforderung ausländischer Quellensteuern für natürliche und juristische Personen mit 1) 3) Wohnsitz/Sitz in der Schweiz Rückforderung zusätzlicher Steuerrückbehalt USA auf amerikanischen Wertpapieren für juristische Personen mit Sitz in der Schweiz (Formular 826) 1) DepotsteIlenbescheinigung Deutschland (pro ausgeschüttete Dividende auf deutschen Wertpapieren) 1) Fremdspesen Frankreich (zu sätzlich pro Rückforderungs - antrag Frankreich) 1) CHF 200. pro Std. plus MwSt. CHF 25. pro Kunde plus MwSt. CHF 50. pro Antrag plus MwSt. CHF 200. pro Antrag plus MwSt. CHF 100. pro Antrag plus MwSt. CHF 85. pro Bescheinigung plus MwSt. CHF 150. pro Antrag plus MwSt. 1) Auftrag wird durch externen Bankpartner ausgeführt 2) Tarif gilt auch bei ausschliesslicher Beschaffung einer Depotstellenbescheinigung 3) Gemäss publiziertem Länderangebot
13 Finanzplanung generell wird nach Zeitaufwand und Komplexität verrechnet Ansatz beträgt CHF 200. pro Stunde plus MwSt. umfassende Finanzplanung nach Zeitaufwand Ansatz beträgt CHF 200. pro Stunde plus MwSt. Pensionsplanung nach Zeitaufwand Ansatz beträgt CHF 200. pro Stunde plus MwSt. Vorsorgeanalyse kostenlos Güterrechts- und Erbschaftsberatung Errichtung eines Ehe- und Erbvertrags nach Zeitaufwand Ansatz beträgt CHF 250. pro Stunde plus MwSt. Errichtung eines Testaments nach Zeitaufwand Ansatz beträgt CHF 250. pro Stunde plus MwSt. Willensvollstreckungen und Erbteilungen nach Zeitaufwand Ansatz beträgt CHF 250. pro Stunde plus MwSt.
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15 Allgemeiner Hinweis Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nur die wichtigsten Preise aufgeführt. Sämtliche Preise und Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung.
16 Zuger Kantonalbank Baarerstrasse Zug Telefon Fax
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Verständnisfragen Aufgabe 1 Welcher Definition passt zu welchem Begriff? Tragen Sie bei den Definitionen die entsprechenden Buchstaben A H ein. A B C D E F G H Fondsvermögen Anteilschein Rendite Zeichnung
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