Das Kredit- und Bürgschaftsprogramm

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1 Allgemeine Wirtschaftspolitik/Industriepolitik Das Kredit- und Bürgschaftsprogramm Bundesregierung sichert Finanzierung der Unternehmen

2 Redaktion Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Gestaltung und Produktion PRpetuum GmbH, München Bildnachweis R. Levin Fotolia (Titel), T. Trojanowski Fotolia (S. 4), MEV/Photodesign Müller (S. 7) Druck Silber Druck ohg, Niestetal Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Öffentlichkeitsarbeit Berlin Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist mit dem audit berufundfamilie für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie ggmbh, einer Initiative der Gemein nüt zi gen Hertie-Stiftung, verliehen. Stand März 2009

3 1 Grußwort Sehr geehrte Damen und Herren, für viele Unternehmen haben sich im Zuge der Finanz krise in jüngster Zeit auch stärkere Pro - bleme für ihren eigenen Finan - zie rungsbedarf ergeben. Für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und im Interesse der Arbeitsplätze ist es für mich besonders wichtig, dass die Unternehmen für ihre Investitionen und sonstigen ge - schäftlichen Aktivitäten über die In stitute der Kredit - wirt schaft geeignete Finanzierungsquellen nutzen können. Um die Kreditversorgung der Wirtschaft auch in schwierigen Zeiten zu sichern, haben wir daher im Rah - men der Konjunkturprogramme I und II mit dem Wirt - schaftsfonds Deutschland besondere Kredit programme mit Risikoabsicherung durch den Bund und die Verbes se - rung und Ausweitung der öffentlichen Bürgschafts - programme beschlossen. Mit diesen Maßnahmen sollten nach meiner Überzeugung die Planungen der Unternehmer unterstützt und die Entscheidungen der Banken erleichtert werden. Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Bundesminister für Wirtschaft und Technologie

4 2 Hilfen zur Sicherung der Finanzierung Der Wirtschaftsfonds Deutschland Für viele kleine, mittelständische und große Unternehmen ist es durch die Finanzkrise und die aktuelle Konjunkturlage nicht leicht, das für Investitionen dringend benötigte Kapital zu erhalten oder die Finanzierung der laufenden Geschäfts - tätigkeit sicherzustellen. Dies hat im Rahmen ihrer Ge - schäfts beziehungen zu ihrer Bank zwei we sent liche Gründe: Zum einen ist als Folge der Finanzkrise die Finanzierungs - bereitschaft ihrer Bank vielfach eingeschränkt, zum an de ren sehen viele Institute aufgrund der konjunkturellen Situa - tion das mit den Unternehmensfinanzierungen verbundene Risiko gegenwärtig deutlich kritischer. Die Bundesregierung hat im Hinblick auf die bei vie len Unternehmen hierdurch entstandenen Proble me bei ihren Finanzierungen innerhalb der Konjunkturpakete I und II neben weiteren Maßnahmen ein 115 Milliarden Euro starkes Kredit- und Bürgschaftsprogramm auf ge legt, um die Finanzierung für die Unternehmen zu unterstützen und da mit ihr Wachstum und den Erhalt der Arbeitsplätze zu sichern. Das Kreditangebot richtet sich an alle Bereiche der ge - werblichen Wirtschaft, auch an die Angehörigen der Freien Berufe: das KfW-Sonderprogramm 2009 für mittelständische Unternehmen sowie das KfW-Kreditprogramm für größe re Unternehmen und die Beteiligung der KfW an Konsortialfinanzierungen, ebenfalls für größere Unternehmen. Um die Wirkung der KfW-Kreditprogramme zu ver stärken, wurde außerdem das inländische Bürgschafts instru - mentarium gestärkt und erweitert. Die Bürgschaften bieten den Unternehmen über die Hausbanken oder Sparkassen die Möglichkeit, für ihr Vorhaben Finan zie rungen leichter zu erhalten oder den finanziellen Spiel raum zu sichern oder auszudehnen. Denn mit der Ver besserung der Bürg - schaftsinstrumente wird den gegenwärtigen Engpässen bei der Unternehmensfinanzierung begegnet, weil das Risiko der Banken und Sparkassen damit abgemildert werden kann. Für die Banken und Sparkassen erhöht sich mit Hilfe der Bürgschaften der Anreiz und auch die Bereit schaft für eine stärkere Kredit vergabe an Unternehmen.

5 3 Kreditprogramme KfW-Sonderprogramm 2009 für mittelständische Unternehmen Worum geht es? Im Rahmen des KfW-Sonderprogramms 2009 werden mittelständischen Unternehmen Kredite zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionsvorhaben in Deutschland, die einen nachhaltigen Erfolg erwarten lassen oder zur Betriebsmittelfinanzierung dienen, ange - boten. Das ursprünglich nur für das Jahr 2009 aufgelegte Programm wurde im Zuge der Verabschiedung des Kon - junkturpakets II bis zum verlängert. Die Kredite sind über die Hausbank oder Sparkasse zu beantragen. Wer wird gefördert? Gefördert werden inländische und ausländische Unter - nehmen der gewerblichen Wirtschaft, die mehrheitlich in Privatbesitz sind und deren Umsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet, sowie Freiberufler. KfW-Sonderprogramm 2009 für mittelständische Unternehmen Jahresumsatz bis 500 Mio. Euro; Kredithöchstbetrag 50 Mio. Euro Unternehmen stellt KfW-Kreditantrag bei der Hausbank Hausbank reicht Antrag bei der KfW ein KfW prüft Kreditantrag. KfW erteilt Zusage an Hausbank Hausbank gibt Zusage des KfW-Kredites an das Unternehmen Ausgeschlossen von der Förderung sind Sanierungsfälle. Was wird finanziert? Über das KfW-Sonderprogramm können Investitionen finanziert werden, für die eine mittel- oder langfristige Finanzierung geboten ist und die einen nachhaltigen

6 4 wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Darüber hinaus werden Kredite auch für Betriebsmittel und Projektfinanzierungen gewährt. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 50 Millionen Euro pro Vorhaben, die Obergrenze für Pro - jektfinanzierungen beträgt 200 Millionen Euro. Finanzierungsbeispiel Investitionsvolumen Finanzierungsbedarf Eigenmittel 25 Mio. Euro 20 Mio. Euro 5 Mio. Euro KfW gibt Kreditzusage von 20 Mio. Euro mit Haftungsfreistellung für die Hausbank von 90 Prozent. Zinssatz Die Verzinsung orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und berücksichtigt die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Unternehmens und den Wert der Sicherheiten. Haftungsfreistellung Für Investitionsvorhaben kann die Hausbank/Spar kasse eine 90-prozentige Haftungsfreistellung erhalten, sie beträgt bei Betriebsmittelfinanzierungen 60 Prozent.

7 5 KfW-Kreditprogramm für größere Unternehmen Worum geht es? Das KfW-Kreditprogramm für größere Unternehmen bie - tet Großunternehmen weitere Möglichkeiten zur mittelund langfristigen Finanzierung von Investitionsvorhaben in Deutschland oder zur Deckung des Finanzierungs - bedarfs. Das Programm läuft bis Wer wird gefördert? Gefördert werden Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen Euro. KfW-Kreditprogramm für größere Unternehmen Jahresumsatz über 500 Mio. Euro; Kredithöchstbetrag 300 Mio. Euro Unternehmen stellt KfW-Kreditantrag bei der Hausbank Hausbank reicht Antrag bei der KfW ein KfW prüft Kreditantrag. KfW erteilt Zusage an Hausbank Hausbank gibt Zusage des KfW-Kredites an das Unternehmen Was wird finanziert? Aus dem KfW-Kreditprogramm für größere Unter neh men können Investitionen, für die eine mittel- oder langfristige Finanzierung benötigt wird und die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg versprechen, wie auch Betriebs - mittel und Projekte finanziert werden. Außerdem sind Bilanzfinanzierungen möglich, d.h. Finan zie rungen ohne konkreten Verwendungszweck. Der Höchs t betrag für Kredite liegt bei 300 Millionen Euro pro Vorhaben.

8 6 Finanzierungsbeispiel Investitionsvolumen Finanzierungsbedarf 200 Mio. Euro 200 Mio. Euro KfW gibt Kreditzusage von 200 Mio. Euro mit Haftungsfreistellung für die Hausbank von 70 Prozent. Bei Betriebsmittelfinanzierung liegt die Haftungsfreistellung bei 50 Prozent. Verzinsung Die Verzinsung orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und berücksichtigt die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Unternehmens und den Wert der Sicherheiten. KfW-Kredite für Konsortialfinanzierungen Worum geht es? Großunternehmen werden oft von Bankenkonsortien finanziert. Da es in der gegenwärtigen Situation häufig schwierig ist, eine ausreichende Zahl von Banken für entsprechende Konsortien zu gewinnen, hat die Bundes - regierung die Voraussetzung geschaffen, dass sich die KfW als Konsortialpartner an der Finanzierung von Groß - unternehmen beteiligen kann. Wer wird gefördert? Gefördert werden Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen Euro. KfW-Kredite für Konsortialfinanzierungen Jahresumsatz über 500 Mio. Euro; Kredithöchstbetrag 200 Mio. Euro Unternehmen und Konsortialbanken stellen Antrag bei der KfW KfW prüft Kreditantrag. KfW gibt Zusage des Kredits an das Unternehmen in Höhe von max. 50 % der Gesamtfinanzierung

9 7 Finanziert werden Konsortialbeteiligungen der KfW bis zu 200 Millionen Euro. Der Anteil der KfW an der Kon - sortialfinanzierung darf dabei 50 Prozent nicht überschreiten. Finanzierungsbeispiel Finanzierungsbedarf Finanzierung der Konsortialbanken Von der KfW zu finanzieren 300 Mio. Euro 150 Mio. Euro 150 Mio. Euro KfW gewährt dem Unternehmen einen Konsortialkredit von 150 Mio. Euro. Verzinsung Für den KfW Kredit gelten die gleichen Konditionen wie bei den Krediten der Konsortialpartner.

10 8 Bürgschaftsprogramm Worum geht es? Um den für die Unternehmen durch die Finanzkrise und durch die Konjunkturlage entstandenen Erschwernissen bei der Finanzierung zu begegnen und ihnen wieder den Erhalt von Bankkrediten zu erleichtern, hat die Bundes - regierung das Bürgschaftsprogramm verabschiedet. Das Programm gilt bis zum Der Bund entlastet in diesem Zeitraum die Hausbanken und die Bürgschafts - ban ken im Risiko bei Investitions- und Betriebsmittel - finanzierungen stärker als bisher. Der Bund beteiligt sich auch am Risiko der Länder an ihren Bürgschaften. Da - durch werden wichtige Beiträge geleistet, die Versor - gung der Unternehmen mit Finanzierungsmitteln zu ver bessern. Wer wird gefördert? Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirt - schaft und z. T. auch freie Berufe, die sich ganz oder mehr - heitlich in privater Hand befinden. Was wird gefördert? Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unter - nehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankfähige Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürg - schaftssystem mit folgenden, für den Zeitraum bis Ende 2010 erweiterten Möglichkeiten: 1. Für Bürgschaften, in den meisten Bundesländern bis zu einer Höhe von zwei Millionen Euro, stehen die Bürgschaftsbanken bzw. Kreditgarantiegemeinschaften der Länder bereit, um Investitions- und Betriebs - mittelkredite für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen abzusichern. 2. Für Bürgschaftsbeträge bis 50 Millionen Euro (in den neuen Ländern bis zehn Millionen Euro) können die Länder bzw. Landesförderinstitute, soweit nicht die

11 9 Bürgschaftsbanken zuständig sind, mit Risiko beteili - gung des Bundes Bürgschaften zum Ausgleich unzureichender Sicherheiten übernehmen. 3. Für höhere Bürgschaftsbeträge sind parallele Bundesund Landesbürgschaften vorgesehen. Die Bürgschaftsbanken gewähren ferner Beteili gungs - garantien zur Erleichterung von typisch stillen Beteili - gungen seitens Mittelständischer Beteiligungs gesell - schaf ten (MBGen). Dabei wurde die Risikoübernahme von Bund und Ländern insgesamt um zehn Prozent erhöht, so dass auch die MBGen ihre Geschäftstätigkeit ausweiten können. Was sind die Voraussetzungen der Förderung? Das Vorhaben muss volkswirtschaftlich förderungswürdig, das Unternehmenskonzept muss wirtschaftlich tragfähig und das Vorhaben darf nicht anderweitig finanzierbar sein. Ferner ist das EG-Beihilferecht zu beachten; es ist jedoch für den Zeitraum bis Ende 2010 flexibilisiert worden. Wie und in welcher Höhe wird gefördert? Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent unter besonderen Voraussetzungen bis 90 Prozent des Aus - fall risikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent bzw. zehn Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen- bzw. Haftkapital an der Finan - zierung beteiligen. Und für alle Bürgschaften müssen sie ein Bürgschaftsentgelt zahlen. Wie wird die Förderung beantragt? Anträge auf Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (in den meisten Bundesländern bis zwei Millionen Euro) sind in der Regel über die Hausbank zu stellen. Die Banken bzw.

12 10 Sparkassen arbeiten mit den Bürgschaftsbanken zusammen und halten Merkblätter und Antragsvordrucke bereit. Der Antragsvordruck ist unter abrufbar. Bei vielen Bürgschaftsbanken können Bürg - schaften unterhalb bestimmter Höchstgrenzen auch direkt beantragt werden. Anträge auf Bürgschaften oberhalb der Ebene der Bürg schaftsbanken bis zu 50 Millionen Euro (in den neuen Ländern bis zehn Millionen Euro) nehmen die Bürg - schafts mandatare der Länder bzw. Landeswirtschafts - minis terien entgegen. Bei einem Bürgschaftsbedarf ab 50 Millionen Euro (in den neuen Ländern ab zehn Millionen Euro) können An fra gen und Anträge gerichtet werden an die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Postfach Berlin Tel.: Fax: Kann die Förderung zusätzlich zu anderen Förder - instrumenten beantragt werden? Grundsätzlich können Bürgschaften mit anderen Förderinstrumenten, wie z. B. zinsverbilligten Krediten oder Investitionszuschüssen und Investitionszulagen, kombiniert werden. Dabei sind allerdings die Kumu - lationsregeln des EG-Beihilferechts zu beachten.

13 11 Informationen Weitere Informationen zum neuen Kredit- und Bürg - schafts programm erhalten Sie durch die Förder daten - bank des Bundes ( oder auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ( Für eine individuelle Bera tung stehen Ihnen im Bereich des Bundes ministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW folgende Ansprechpartner zur Verfügung: BMWi-Finanzhotline BMWi-Förderberatung KfW-Infocenter

14 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes minis - teriums für Wirtschaft und Technologie herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahl werbung verwendet werden. Missbräuchlich ist ins be son dere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informations ständen der Parteien sowie das Ein legen, Auf drucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeit lichen Bezug zu einer Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundesregierung zu gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.

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