Aufbau von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten
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- Ulrike Schwarz
- vor 8 Jahren
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1 Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Aufbau von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten
2 Sehr geehrte Damen und Herren, eine große gesellschaftliche Herausforderung der kommenden Jahre ist die Betreuung von Menschen mit Demenz. In Bayern gibt es bereits über Betroffene. Bis zum Jahr 2050 gehen Experten von einer Verdoppelung dieser Zahl aus. Eine wesentliche Stütze in der Pflege der Menschen mit Demenz sind die Angehörigen, die aber dabei nicht selten an die Grenzen ihrer Belastbarkeit stoßen. Es ist eine gesellschaftliche Aufgabe, pflegende Angehörige so gut wie möglich zu unterstützen. Dazu bedarf es eines flächendeckenden Entlastungsangebots für die pflegenden Angehörigen. In Bayern fördern wir bereits rund 100 Fachstellen für pflegende Angehörige und rund 500 niedrigschwellige Betreuungsangebote. Der Bedarf ist jedoch noch nicht gedeckt. In Bayern gibt es immer noch Regionen, in denen solche Angebote fehlen. Die vom Bayerischen Gesundheitsministerium und der sozialen und privaten Pflegekasse geförderte Agentur zum Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote soll gezielt solche Angebote anstoßen und aufbauen. Als Partner im Pflegenetzwerk helfen Sie mit der Schaffung eines niedrigschwelligen Angebotes mit, die pflegenden Angehörigen zu unterstützen. Mit der Schaffung eines niedrigschwelligen Angebotes können Sie zum einen Ihre Angebotspalette erweitern und zum anderen Ihren Platz auf dem Pflegemarkt festigen. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag bei der Entlastung, Unterstützung und Wertschätzung der pflegenden Angehörigen von Menschen mit Demenz. Ich freue mich auf Ihr Engagement. Melanie Huml MdL Staatsministerin
3 Was sind niedrigschwellige Betreuungsangebote? Niedrigschwellige Betreuungsangebote ermöglichen eine kostengünstige, stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger, damit diese beispielsweise zum Arzt gehen können oder ein paar Stunden für sich haben. Während dieser kurzen Abwesenheit übernehmen geschulte Ehrenamtliche die erforderliche Betreuung der Menschen mit Demenz, unterstützt von einer Fachkraft. Dies geschieht in der Gruppe oder zuhause bei den Familien: Betreuungsgruppe In Betreuungsgruppen erfahren Menschen mit einer Demenz für mehrere Stunden Gemeinschaft in familiärer Umgebung. Eine Fachkraft leitet die wöchentlich oder 14-tägig stattfindende Gruppe, unterstützt von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.
4 Was sind niedrigschwellige Betreuungsangebote? Ehrenamtliche Helferkreise Eine individuelle Entlastung für die pflegenden Angehörigen ist die stundenweise Betreuung durch geschulte Ehrenamtliche, zuhause in der vertrauten Umgebung des Pflegebedürftigen. Die Besuche werden entsprechend der konkreten Bedürfnisse gestaltet. Angehörigengruppen Bei monatlich stattfindenden Treffen können sich Angehörige mit Menschen in einer ähnlichen Lebenssituation austauschen und Rat erhalten. Fachkräfte leiten die Gruppen an.
5 Vorteile von niedrigschwelligen Angeboten (für Träger) Niedrigschwellige Angebote sind eine sehr gute Ergänzung, z. B. für: Fachstellen für pflegende Angehörige Ambulante Pflegedienste Mehrgenerationenhäuser Nachbarschaftshilfen Niedrigschwellige Angebote helfen, pflegende Angehörige zu entlasten, das Wohlbefinden von Menschen mit Demenz zu verbessern und ermöglichen ihnen, länger in der eigenen Häuslichkeit zu verbleiben. Für die Träger bedeutet ein solches Angebot, das eigene Angebotsspektrum in einer Weise zu erweitern, die der positiven Außendarstellung dient und die das Profil im Bereich Alter und Pflege weiterentwickelt. Dadurch, dass solche Angebote für die Betroffenen schnell und unbürokratisch (z. B. keine langen vertraglichen Bindungen) zugänglich und zudem kostengünstig sind, profitiert auch der Träger. Die Attraktivität solcher Angebote bindet Betroffene und Angehörige frühzeitig an Sie. Niedrigschwellige Angebote sind nicht nur für die betroffenen Familien ein Gewinn, sondern auch für die Träger.
6 Anerkennung und Förderung Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Teilnahme eines Pflegebedürftigen an anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten bis zur Höhe von bzw jährlich im Rahmen der Zusätzlichen Betreuungsleistungen nach 45 b SGB XI. Die Anerkennung erteilt das ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales). Jeder Verein oder jede Einrichtung kann sich anerkennen lassen, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Keine gesonderte Anerkennung benötigen zugelassene ambulante Pflegedienste. Und auch für Angehörigengruppen ist keine Anerkennung erforderlich, weil ihr Besuch nicht über die Pflegekassen abgerechnet werden kann. Niedrigschwellige Betreuungsangebote, die die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllen, können vom ZBFS gefördert werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter: html#niedrigschwellige Wichtig: In gleicher Höhe der Förderung des Landes (in Bayern: ZBFS) und der Kommune beteiligen sich auch die soziale und die private Pflegeversicherung an der Förderung.
7 Agentur zum Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote Wir als Agentur haben es uns zur Aufgabe gemacht, insbesondere in denjenigen Regionen gezielt für die Schaffung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten zu werben, in denen es bisher keine oder nur wenige Angebote gibt. Den Trägern bieten wir folgende Unterstützung beim Projektaufbau an: Bedarfseinschätzung Konzeptentwicklung Gewinnung, Schulung und Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen Öffentlichkeitsarbeit Bei Fragen zu Förderung und Anerkennung steht die Agentur als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Zudem bemühen wir uns um eine bayernweite Vernetzung der Träger untereinander. Kontakt: Dipl.-Soz. Lisa Distler Agentur zum Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote (Freie Wohlfahrtspflege Bayern) Spitalgasse Nürnberg Telefon: lisa.distler@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de Web:
8 Agentur zum Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote (Freie Wohlfahrtspflege Bayern) Telefon: Web: Wollen Sie mehr über die Arbeit der Bayerischen Staatsregierung erfahren? BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Tel Staatsregierung. Unter Telefon oder per unter erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu ak tuel len Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung. Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Rosenkavalierplatz 2, München Gestaltung: CMS Cross Media Solutions GmbH Bildnachweis: Stefan Ernst Druck: devega Medien GmbH, Augsburg Gedruckt auf umweltzertifiziertem Papier (FSC, PEFC oder vergleichbares Zertifikat) Stand: März 2014 Artikelnummer: Hinweis: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien, sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.
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