Gesamtsicht Beurteilen zum Abschluss. Übungsaufgabe (12)

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1 Übungsaufgabe Im Netz findest du als PDF-Datei einen Betriebsvereinbarungsentwurf zu Beurteilen. a) Was passt auf eure betriebliche Situation? Was nicht? b) Was aus dem Entwurf soll geändert, gestrichen oder ergänzt werden? c) Was müsstest du tun, damit dein Entwurf durchgesetzt wird? Bearbeitungshinweis Es handelt sich unter anderem um die Zusammenstellung grün unterlegter Beispiele des Teil 3.1. Sie ist in Form einer Betreibsvereinbarung dargestellt. Sie ist auf den folgenden Seiten zu finden.

2 Zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat der Firma... wird folgende Entwurf Betriebsvereinbarung über das Leistungsentgelt gem ERA-TV abgeschlossen: 1 Geltungsbereich räumlich: persönlich: für alle Beschäftigten in der Entgeltgruppe Bezugsbasis des Leistungsentgeltes Es wird eine Leistungsbasis unterstellt, die bei menschengerechter Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung von durchschnittlich geeigneten Beschäftigten ohne gesteigerte Anstrengung auf Dauer zu erreichen ist. Dies gilt unabhängig von Geschlecht und Alter der Beschäftigten, die die jeweilige Arbeit ausführen. 3 Methode Beurteilen Das Leistungsentgelt wird aufgrund einer Beurteilung durch den Arbeitgeber oder seinem Beauftragten ermittelt. Seine Beauftragten teilt der Arbeitgeber dem Betriebsrat schriftlich und den Beschäftigten durch Aushang mit. Das Leistungsentgelt wird nach den in der Anlage 1 aufgeführten Leistungsmerkmalen und Beurteilungsstufen ermittelt. Die Beurteilung bezieht sich auf den Grad der Erfüllung der Erwartungen, den Beschäftigte bei der Ausübung ihrer Arbeitsaufgabe erreichen. Das heißt, eine Beurteilung zum Beispiel nach dem Prinzip der Gaußschen Normalverteilung ist unzulässig.

3 4 Höhe des Leistungsentgeltes Für eine über der Bezugsbasis liegende Leistung wird ein Leistungsentgelt gezahlt. Für die Entgeltgruppen 7-12 und wird 21 ERA-TV sinngemäß angewendet. Das Leistungsentgelt ist in Prozent, bezogen auf das Grundentgelt, auszuweisen und auf volle Euro-Beträge aufzurunden. Allen Beschäftigten muss grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet werden, durch Erfüllung der höchsten Anforderungen im Rahmen der übertragenen Arbeitsaufgabe auch das höchste Leistungsentgelt zu erreichen. 5 Durchführung des Beurteilungsverfahrens 5.1 Information und Beteiligung der Beschäftigten Im Rahmen des Einstellungsgesprächs bzw. vor In-Kraft-Treten dieser Vereinbarung werden die Beschäftigten über Inhalt und Bedeutung der einzelnen Leistungsmerkmale und deren Kriterien unterrichtet. Die Erwartungen, die sich aus der Stufe C ergeben, werden mit den Beschäftigten (Gruppenmitgliedern) erarbeitet und schriftlich niedergelegt. Die Notwendigkeit einer schriftlichen Fixierung der Stufe C ergibt sich aus der Zielsetzung, einer möglichst effizienten Aufgabenerfüllung und Akzeptanz der Beurteilung durch die Beschäftigten. Kommt es über die Erwartungen der Stufe C zu keiner Einigung zwischen den Beschäftigten und den jeweiligen Vorgesetzten, so ist eine Einigung gemäß 7 (Meinungsverschiedenheiten) herbeizuführen. 5.2 Beurteilung bei Neueinstellungen Bei Neueinstellungen erfolgt die Beurteilung erstmals nach Ablauf der Einarbeitungszeit, spätestens nach 6 Monaten. 5.3 Anwendung des Beurteilungssystems / Qualifizierung der Vorgesetzten Die Höhe des Leistungsentgeltes wird gem. des in der Anlage 1 geregelten Verfahrens ermittelt. Die mit der Beurteilung beauftragten Vorgesetzten sind entsprechend zu qualifizieren. Hierzu gehören insbesondere auch - die grundsätzliche Problematik einer Beurteilung, - Beurteilungsfehler, - das Führen von Beurteilungsgesprächen.

4 5.4 Beurteilungszeitraum Die Beurteilung des Leistungsergebnisses erfolgt einmal jährlich. Die Beurteilungen finden in den Monaten xxxxxxxx und xxxxxxx statt. Die Ergebnisse der Beurteilung des Leistungsergebnisses werden in Listen zusammengefasst. Diese Listen werden dem Betriebsrat getrennt nach Mann und Frau möglichst in elektronischer Form überlassen. 5.5 Beurteilungsgespräche Vor der Beurteilung führen Vorgesetzte und Beschäftigte ein Gespräch über die mit der Arbeitsaufgabe des Beschäftigten im Zusammenhang stehenden Fragen. Das Beurteilungsgespräch erfolgt auf der Grundlage der in den Anlagen 1a und 1b, 2 und 3 beigefügten Gesprächsunterlagen. 5.6 Durchführung des Beurteilungsgesprächs Spätestens eine Woche vor dem Beurteilungsgespräch erhält der Beschäftigte den Vorbereitungsbogen, anhand dessen er sich auf das Beurteilungsgespräch vorbereiten kann (Anlagen 1a und 1b, 2 und 3). Das Beurteilungsgespräch umfasst ausschließlich die Themen, die im Beurteilungsbogen enthalten sind. Abweichungen von der Stufe C werden hinsichtlich Abweichungsursachen (wie z.b. in Anlage 3) und daraus folgenden Maßnahmen besprochen und vom Vorgesetzten festgehalten (Anlage 1b). Bei Negativabweichungen von der Stufe C sind die entsprechende Maßnahmen (wie z.b. wie in Anlage 2) zur Förderung der Beschäftigten zu besprechen und schriftlich festzuhalten. Zu dem Beurteilungsgespräch können Beschäftigte ein Mitglied des Betriebsrates hinzuziehen. Über den Inhalt des Beurteilungsgespräches muss das Betriebsratsmitglied entsprechend seiner Schweigepflicht nach dem Betriebsverfassungsgesetz Stillschweigen bewahren. 5.7 Änderung des Leistungsentgeltes Zeichnet sich eine Beurteilung des Leistungsergebnisses ab, die im Vergleich zur letzten Beurteilung zu einem niedrigeren Leistungsentgelt führt, so ist dies den betroffenen Beschäftigten unter Angabe der Gründe drei Monate vor der Beurteilung schriftlich (s. Anlage 4) mitzuteilen, damit diese ihr Leistungsverhalten wieder entsprechend verbessern können. Eine Verminderung des Leistungsentgeltes ist frühestens drei Monate nach dieser Mitteilung möglich, wenn sich nach Ablauf dieser Frist aufgrund einer Beurteilung herausstellt, dass sich das Leistungsergebnis in der Zwischenzeit nicht wieder entsprechend erhöht hat. Wird den Beschäftigten eine höherwertige Arbeitsaufgabe übertragen oder ergibt sich im Rahmen eines Reklamationsverfahrens eine höhere Entgeltgruppe für die Beschäftigten, erfolgt keine neue Beurteilung.

5 6 Verbesserungsvorschläge Wird von Beschäftigten ein Verbesserungsvorschlag unterbreitet, der nicht zu ihrer direkten Arbeitsaufgabe gehört, ist dieser Vorschlag entsprechend der Betriebsvereinbarung über das betriebliche Vorschlagswesen vom... zu vergüten. 7.1 Reklamation 7 Meinungsverschiedenheiten Das Ergebnis der Beurteilung kann von den Beschäftigten oder dem Betriebsrat reklamiert werden (s. Anlage 5). Der reklamierte Sachverhalt wird von der paritätischen Kommission gem. Ziffer 7.2 behandelt. Für die Dauer des Reklamationsverfahrens wird den Beschäftigten das bisherige Leistungsentgelt weiterbezahlt. 7.2 Paritätische Kommission Über Meinungsverschiedenheiten, die sich aus dieser Betriebsvereinbarung ergeben, entscheidet eine paritätisch besetzte Kommission, in die jede Seite zwei Vertreter entsendet. Bei Bedarf werden die Beschäftigten sowie Sachverständige (intern bzw. extern) zur Beratung hinzugezogen. Kommt eine Einigung in der Paritätischen Kommission nicht zustande, behandeln Geschäftsleitung und Betriebsrat den Sachverhalt. 8 In-Kraft-Treten und Kündigung Diese Betriebsvereinbarung tritt zum... in Kraft. Sie kann ganz oder teilweise mit einer Kündigungsfrist von... Monaten, erstmals zum..., gekündigt werden. Alle Bestimmungen unterliegen der Nachwirkung und können nur durch eine Betriebsvereinbarung ersetzt werden. Ort, Datum Geschäftsleitung Betriebsrat

6 Anlage 1 (EG 7-17) Anlage 1 a: Beurteilung des Leistungsergebnisses (Beurteilungsbogen) Von Beschäftigte/r, Abteilung Personalnummer Entgeltgruppe durch Vorgesetzte/r / Abteilung Datum Die Leistungsbeurteilungsmerkmale 1-5 gelten grundsätzlich für jede/n Beschäftigten (maximale Gesamtpunktzahl 28), Merkmal 6 nur für Mitarbeiter/in mit Führungsverantwortung (maximale Gesamtpunktzahl 32) zu bewerten. Bei der Beurteilung sind die Merkmale entsprechend der Arbeitsaufgabe anzuwenden. Beurteilungsstufe Merkmale A B C D E Das Leistungsergebnis entspricht dem Ausgangsniveau der Arbeitsaufgabe. Das Leistungsergebnis entspricht im allgemeinen den Erwartungen. Das Leistungsergebnis entspricht in vollem Umfang den Erwartungen. Das Leistungsergebnis liegt über den Erwartungen. Das Leistungsergebnis liegt weit über den Erwartungen. 1 Effizienz termingerechte Arbeitsergebnisse; rationelle Durchführung 2 Qualität sorgfältige Durchführung von Aufgaben; Einhaltung von Zusagen, Absprachen; Ideenvielfalt 3 Flexibilität Erledigung wechselnder Aufgaben; Bewältigung veränderter Arbeitsbedingungen 4 Verantwortliches Handeln Zielorientierung; Umgang mit Ressourcen; Selbstständigkeit; Übernahme von Verantwortung; Förderung von Arbeits- und Gesundheitsschutz 5 Kooperation Zusammenarbeit bei gemeinsamer Erledigung von Arbeitsaufgaben; Zusammenarbeit mit anderen Stellen/Bereichen innerhalb der Arbeitsaufgabe; Weitergabe von Erfahrungen und Informationen zur Aufgabenerfüllung 6 Führungsverhalten Delegation; Integration; Motivation; Personalentwicklung; Informationsverhalten Gesamtpunktzahl Leistungsentgelt [%] = Gesamtpunktzahl / maximale Punktzahl) x 30 * = Kenntnisnahme Datum, Unterschrift Beschäftigte/r Datum, Unterschrift Vorgesetzte/r * Dieser Prozentsatz gilt, wenn das Leistungsentgelt ausschließlich mit diesem Verfahren ermittelt wird.

7 Anlage 1 b: Abweichungsursachen und Maßnahmen (EG 7-17) Leistungsmerkmal bzw. Kriterien 1 Effizienz termingerechte Arbeitsergebnisse; rationelle Durchführung Abweichungsursachen Maßnahmen 2 Qualität sorgfältige Durchführung von Aufgaben; Einhaltung von Zusagen, Absprachen; Ideenvielfalt 3 Flexibilität Erledigung wechselnder Aufgaben; Bewältigung veränderter Arbeitsbedingungen 4 Verantwortliches Handeln Zielorientierung; Umgang mit Ressourcen; Selbstständigkeit; Übernahme von Verantwortung; Förderung von Arbeits- und Gesundheitsschutz 5 Kooperation Zusammenarbeit bei gemeinsamer Erledigung von Arbeitsaufgaben; Zusammenarbeit mit anderen Stellen/Bereichen innerhalb der Arbeitsaufgabe; Weitergabe von Erfahrungen und Informationen zur Aufgabenerfüllung 6 Führungsverhalten Delegation; Integration; Motivation; Personalentwicklung; Informationsverhalten Anmerkungen des Beschäftigten: Kenntnisnahme... Datum, Unterschrift, Beschäftigte/r... Datum, Unterschrift, Vorgesetzte/r

8 Anlage 2 Checkliste möglicher Maßnahmen Person des Beschäftigten Qualifizierung (intern oder extern, fachbezogen oder hinsichtlich Teamarbeit oder Ähnliches; möglichst genau spezifizieren); welche eigenen Weiterbildungsbedürfnisse/Vorstellungen hat der Beschäftigte; Entwicklungsmöglichkeiten; Übertragung einer anderen Arbeitsaufgabe (nur auf beiderseitigen Wunsch); Übernahme einer höherwertigen Arbeitsaufgabe; Bereitschaft zur Annahme von Hilfestellungen des Vorgesetzten/von Kollegen; konstruktive Kritik; sich bei auftretenden Problemen eher an den Vorgesetzten wenden; ihn häufiger ansprechen; sich mit Kollegen verständigen; sich häufiger absprechen; Sonstige Person des Vorgesetzen Qualifizierung (fachlich und/oder im Bereich Personalführung); mehr Anerkennung guter Leistungen oder Zwischenergebnisse; mehr Konstruktivität in der Kritik; Gewähren von mehr Selbstständigkeit; sich mehr Zeit für Personalführungsaufgaben nehmen, andere zeitliche Belastungen in Abstimmung mit nächst höherem Vorgesetzten reduzieren; regelmäßige Mitarbeitergespräche führen; Sonstige Struktur/Ablauforganisation mehr Beschäftigte einstellen; Veränderungen in der Aufbau-/Ablauforganisation nach oben vorschlagen; Hilfsmittel anschaffen/anschaffung vorschlagen; Änderung im Materialzulieferung/nach oben vorschlagen; Reduktion belastender Arbeitsbedingungen durch:...; Sonstiges Arbeitsaufgabe Anpassung der Aufgabenbeschreibung; Neudefinition der C-Stufen-Erwartung; Neuverteilung des Arbeitsvolumens auf mehrere Beschäftigte, gegebenenfalls in Abstimmung mit nächst höherem Vorgesetzten; Sonstiges

9 Anlage 3 Checkliste möglicher Abweichungsursachen Zum Beipiel: Person des Beschäftigten anderweitige, nicht vorhergesehene Aufgaben mit hohem Zeitaufwand; Erkrankung von längerer Dauer; nicht ausreichende Qualifikation/Eignung; Missverständnis in der Auslegung der C-Stufe; Sonstige

10 Anlage 4 Mitteilung an Beschäftigte bezüglich der Möglichkeit eines niedrigeren Leistungsentgelts Sehr geehrte(r) Frau (Herr)..., seit der letzten Beurteilung vom... bzw. seit unserem letzten Beurteilungsgespräch vom... musste ich wiederholt feststellen, dass ihre Leistungen bezogen auf das(ie) Leistungsmerkmal(e) deutlich nachgelassen haben. Dies wird deutlich durch Sollte sich ihr Leistungsverhalten nicht wieder verbessern, so weise ich darauf hin, dass dies zu einem niedrigeren Leistungsentgelt aufgrund der nächsten Beurteilung führen wird. Datum Unterschrift Vorgesetzte(r)

11 Anlage 5 Reklamationsschein Mit der Leistungsbeurteilung vom... bin ich (sind wir) nicht einverstanden und bitte(n) um Klärung in der Paritätischen Kommission zur Leistungsbeurteilung. Meine (unsere) Reklamation bezieht sich auf folgende Leistungsmerkmale: Effizienz Qualität Flexibilität verantwortliches Handeln Kooperation Führungsverhalten Ort, Datum... Unterschrift (Betriebsrat)

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