Sachsen.Land der ing enieure

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1 Sachsen.Land der ing enieure #14 EREIGNISSE MENSCHEN NACHRICHTEN WISSEN Wahl zur Vertreterversammlung der Ingenieurkammer am 13. November 2014 Die Vertreterversammlung beschloss in ihrer Frühjahrssitzung einstimmig die neue Wahlordnung der Ingenieurkammer Sachsen. Im Fokus der ersten diesjährigen Sitzung der Vertreterversammlung stand zunächst die Novelle des Sächsischen Ingenieurkammergesetzes. Herr Ulrich Beyer, Abteilungsleiter im Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) gab einen Überblick über die Neuerungen, wie z.b. die Anerkennung von Ingenieurabschlüssen sowie die Sachverständigenbestellung durch die Ingenieurkammer Sachsen. Herr Beyer dankte den Vertretern für den konstruktiven Dialog, welcher im Vorlauf der nächsten Novelle des Sächsischen Ingenieurkammergesetzes seine Fortsetzung finden wird. Im Anschluss beschloss die Vertreterversammlung einstimmig die neue Wahlordnung der Ingenieurkammer Sachsen, in deren Zuge die Anzahl der Vertreter auf 27 erhöht wird (18 Beratende Ingenieure, 9 Freiwillige Mitglieder). Das SMI als zuständige Rechtsaufsicht genehmigte die überarbeitete Wahlordnung ohne Beanstandungen, da ein demokratisches Verfahren sichergestellt sei. Weitere Informationen zur Wahl der 6. Vertreterversammlung finden Sie unter: Die wichtigsten Termine zur Wahl der 6. Vertreterversammlung 05. Juni 2014 Neue Mitglieder der Ingenieurkammer sind nur wahlberechtigt und wählbar, sofern sie bis spätestens zu diesem Datum ihre vollständigen Antragsunterlagen zur Eintragung in die Listen der Beratenden Ingenieure oder der Freiwilligen Mitglieder eingereicht haben. 14. August 2014 Aufstellung der Wählerverzeichnisse. 21. August 2014 Bis zu diesem Datum erfolgt der Versand der Wahlbenachrichtigungen. 21. August bis 02. Oktober 2014 Öffentliche Auslegung der Wählerverzeichnisse in der Geschäftsstelle sowie im Kammerbüro Chemnitz. 02. Oktober 2014 Bis zu diesem Datum ist die Einreichung von Wahlvorschlägen möglich. 14. Oktober 2014 Prüfung der Wahlvorschläge und Aufstellung der Kandidatenlisten. 16. Oktober bis 12. November 2014 Öffentliche Auslegung der Kandidatenlisten in der Geschäftsstelle sowie im Kammerbüro Chemnitz. 13. November 2014 Ingenieurkammertag und Wahl der 6. Vertreterversammlung in. Bekanntmachung zur Wahl der 6. Vertreterversammlung Seite 2 Bekanntmachung zur fristgemäßen Eintragung als Mitglied Seite 2 Vertreterversammlung benennt Mitglieder des Wahlausschusses Seite 2 Informationen der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau Seite 3 Novellierung der Energieeinsparverordnung tritt am 1. Mai in Kraft Seite 3 Wahlforum Leipzig: Ingenieure im Gespräch mit Stadträten Seite 3 Neue Mitglieder Bekanntmachungen der Ingenieurkammer ingtreff Seite 4 Veranstaltungen Seminare Tagungen Seite 5/6 Editorial Die Zukunft kann man am besten voraussagen, wenn man sie selbst gestaltet., sagte der amerikanische Informatiker Alan Kay. In unserem Wahljahr ist es daher an der Zeit zu fragen, wer denn die Ingenieurkammer Sachsen in Zukunft gestaltet. Wer wird gegenüber Politik und Verwaltung die Belange sächsischer Ingenieure vertreten? Wer wird sich für schlanke Vergabeverfahren und für eine leistungsgerechte Honorierung stark machen? Und wer wird bereit sein, Missstände auch einmal offensiv zur Sprache zu bringen? Ein Durchschnittsalter von 59 Jahren in den Kammerausschüssen zeigt, dass diese künftigen Herausforderungen nur durch das Engagement der heute 35- bis 40-Jährigen bewältigt werden können vorausgesetzt, die sächsischen Ingenieure wünschen sich auch im Jahr 2025 noch eine effiziente Berufsstandsvertretung. Da ich fest hiervon ausgehe, appelliere ich an die jungen Kammermitglieder: Nutzen Sie die Wahl zur 6. Vertreterversammlung als Gelegenheit, sich in der kommenden Legislaturperiode für Ihren Berufsstand einzusetzen. Im Gegensatz zu so manch anderer Wahl muss sich Ihr Mitbestimmungsrecht nicht auf ein Kreuz auf dem Stimmzettel beschränken. Im Gegenteil! Ihr Engagement ist gern gesehen ganz gleich, ob als Vertreter oder als Mitglied in einem der zahlreichen Fachausschüsse. Dr.-Ing. Arne Kolbmüller Präsident INGENIEURKAMMER SACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts - 1 -

2 ingkammer Bekanntmachung der Ingenieurkammer Sachsen zur Wahl der 6. Vertreterversammlung am 13. November 2014 in Bekanntmachung zur fristgemäßen Eintragung als Mitglied Der Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen gibt mit Beschluss vom 02. April 2014 entsprechend 1 der Wahlordnung zur Wahl der 6. Vertreterversammlung in der zuletzt geänderten Fassung vom 02. April 2014 bekannt: 1. Wahltermin ist Donnerstag, 13. November Wahlort ist. 3. Wahlbezirk ist der Freistaat Sachsen. 4. In die Vertreterversammlung werden 27 Mitglieder gewählt, davon 18 Beratende Ingenieure und 9 Freiwillige Mitglieder. 5. Die Wahl wird im Rahmen einer Mitgliederversammlung durchgeführt. Alle Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen erhalten spätestens 14 Tage vor dem Wahltermin eine schriftliche Einladung mit Veranstaltungsort und -zeit der Mitgliederversammlung. 6. Wahlberechtigt, wahlvorschlagsberechtigt und wählbar sind alle in die Wählerverzeichnisse eingetragenen Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen. 6.1 In die Wählerverzeichnisse wird aufgenommen, wer am 14. August 2014 in die Liste der Beratenden Ingenieure oder der Freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen eingetragen ist. 6.2 Die fristgemäße Eintragung in die Listen gemäß Ziffer 6.1 setzt voraus, dass die vollständigen Antragsunterlagen zur Mitgliedschaft bis zum 05. Juni 2014 in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Sachsen eingegangen sind. 7. Die Wählerverzeichnisse und die Wahlordnung können vom 14. August 2014 bis 02. Oktober 2014 wie folgt eingesehen werden: Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Sachsen, Annenstraße 10 in (Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr) ODER An der Markthalle 4 in Chemnitz (nach Absprache). 8. Die Vertreter werden auf der Grundlage von Wahlvorschlägen in getrennten Wahlgängen für Beratende Ingenieure und Freiwillige Mitglieder gewählt. 9. Wahlvorschlagsberechtigte Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen gemäß Ziffer 6 können bis zum 02. Oktober 2014 (eingangsbefristet) Wahlvorschläge an den Wahlausschuss einreichen. 9.1 Wahlvorschläge müssen folgende Angaben enthalten: a) Familienname, Vorname, akademischer Grad, Wohnsitz oder Ort der beruflichen Niederlassung/Berufsausübung, Fachrichtung, Art der Mitgliedschaft und Passbild des Kandidaten, b) Schriftliche Zustimmung des Kandidaten zur Aufnahme in die Kandidatenliste und zur Mandatsausübung im Falle seiner Wahl sowie zur Veröffentlichung seiner persönlichen Angaben im Rahmen des Wahlverfahrens und c) Unterschriften der Einreicher mit Angabe der Mitgliedsnummern. 9.2 Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens drei Wahlberechtigten unabhängig von der Art ihrer Mitgliedschaft unterschrieben sein. 9.3 Jeder Wahlberechtigte kann unabhängig von der Art seiner Mitgliedschaft bis zu drei Wahlvorschläge unterschreiben. 10. Die Wahlvorschläge (Kandidatenlisten) können vom 16. Oktober 2014 bis zum Wahltag bei den unter 7. genannten Stellen und Zeiten eingesehen werden. 11. Sitz des Wahlausschusses ist die Hauptgeschäftsstelle der Ingenieurkammer Sachsen, Annenstraße 10, Der Wahlausschuss sendet allen wahlberechtigten Mitgliedern der Ingenieurkammer Sachsen die verbindlichen Wahlunterlagen (Wahlbenachrichtigungen) bis zum 21. August 2014 zu. 13. Wahlberechtigte Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen, die am Wahltag an ihrer Stimmabgabe verhindert sind, erhalten auf Anforderung Briefwahlunterlagen. Nähere Informationen enthalten die Wahlbenachrichtigungen gemäß Ziffer 12. Veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt, Ausgabe 18 vom 02.. Der Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen hat am 02. April 2014 beschlossen, die Wahl zur 6. Vertreterversammlung nach 5 des Sächsischen Ingenieurkammergesetzes (SächsIngKG) am 13. November 2014 durchzuführen. Die Wahl erfolgt im Rahmen einer Mitgliederversammlung als Direktwahl. Wahlberechtigt, wahlvorschlagsberechtigt und wählbar sind ausschließlich die am 14. August 2014 in die Wählerverzeichnisse eingetragenen Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen. Für die fristgemäße Eintragung als Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen sind gemäß dem 4 Absatz 4 der Wahlordnung vom 02. April 2014 die vollständigen Antragsunterlagen bis zum 05. Juni 2014 bei der Ingenieurkammer Sachsen, Geschäftsstelle, Annenstraße 10 in einzureichen. Der Termin gilt als eingangsbefristet. Das Antragsformular und Informationen zum Antrag stehen unter: zur Verfügung oder können unter und post@ing-sn.de angefordert werden. Veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt, Ausgabe 18 vom 02.. Vertreterversammlung benennt Mitglieder des Wahlausschusses Die Vertreterversammlung bestellt mit Beschluss vom 02. April 2014 als Wahlausschuss für die Wahl der 6. Vertreterversammlung im November 2014 die folgenden Mitglieder: Birnick, Dipl.-Ing. Beate (Freiwilliges Mitglied, Bautzen) Grüner, Dipl.-Ing. Jürgen (Beratender Ingenieur, Chemnitz) Höpping, Dipl.-Ing. Claudia (Freiwilliges Mitglied, ) Kotte, Dipl.-Ing. Gesine (Beratende Ingenieurin, ) Mattick, Dipl.-Ing. Jörg (Beratender Ingenieur, Zittau) Oette, Dipl.-Ing. Hans-Jürgen (Freiwilliges Mitglied, Leipzig) Schümberg, Dipl.-Ing. Andrea (Beratende Ingenieurin ) - 2 -

3 ingforum Informationen der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau: Verwaltungsrat berät über künftigen Umgang mit niedrigem Zinsniveau und über aktuelle Entwicklung der Kapitalanlagen Die erste der beiden Verwaltungsratssitzungen der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau für das Geschäftsjahr 2014 fand am 26. März 2014 in München statt. Der Verwaltungsrat befasste sich schwerpunktmäßig mit den folgenden Themen: 1. Handlungsalternativen zur Bewältigung des niedrigen Zinsniveaus Angesichts der Kapitalmarktsituation, die einhergehend mit hoher Volatilität, Krisen in immer kürzeren Abständen, Unberechenbarkeit und Qualitätsverlust bei bisher vermeintlich guten Schuldnern vor allem durch ein extrem niedriges Zinsniveau gekennzeichnet ist, erhöht sich für das Versorgungswerk das Risiko, die Verpflichtungen langfristig nicht bedecken zu können. Zusätzlich besteht der dringende Handlungsbedarf, die Risikotragfähigkeit des Versorgungswerks zu erhöhen. Der Verwaltungsrat erörterte eingehend die in dieser Situation möglichen Handlungsoptionen und sprach sich nach ausführlicher Diskussion dafür aus, zum Zweck der Schaffung von Risikotragfähigkeit das bislang eingesetzte Finanzierungssystem ( Anwartschaftsdeckungsverfahren ) für Beitragszahlungen ab dem 01. Januar 2015 um Elemente des offenen Deckungsplanverfahrens (odpv) zu erweitern. Die Geschäftsführung wird hierzu einen Satzungsänderungsentwurf erarbeiten und dem Verwaltungsrat zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. 2. Kapitalanlagen Der Verwaltungsrat wurde über das Kapitalanlageergebnis 2013 und über die aktuelle Einschätzung der Kapitalmarktsituation unterrichtet. Zudem ließ sich der Verwaltungsrat über den vorgeschlagenen Immobilienankauf seitens des Versorgungswerkes informieren. Das vorläufige Ergebnis des Kapitalanlagegeschäfts zum 31. Dezember 2013 im Vergleich zum Vorjahr gestaltet sich wie folgt: Verzinsliche Anlagen: Erhöhung von 497,1 Mio. auf 524,9 Mio. (Performance +1,2 Prozent) Spezialfonds: Erhöhung von 208,7 Mio. auf 240,4 Mio. (Performance +5,1 Prozent) Direkt gehaltene Immobilien: Erhöhung von 22,0 Mio. auf 22,5 Mio. (Performance +6,6 Prozent) Der Bestand an Kapitalanlagen (insgesamt) nach Marktwerten erhöhte sich bis zum Stichtag 31. Dezember 2013 um 60,1 Mio. (d.h. +8,3 Prozent) auf rund 787,9 Mio. Die vorläufige Nettorendite für das Jahr 2013 liegt bei +3,61 Prozent. Das Kapitalanlage-Portfolio des Versorgungswerks bestand auf Marktwertbasis aus 2,9 Prozent direkt gehaltenen Immobilien, zu 66,6 Prozent aus verzinslichen Anlagen (v.a. Namenspapiere und einfach strukturierte Produkte) und zu 30,5 Prozent aus Spezialfonds. Das endgültige Ergebnis des Geschäftsjahres 2013 liegt im September des laufenden Jahres vor. Novellierung der Energieeinsparverordnung tritt am 01. Mai in Kraft Die wichtigsten Änderungen der EnEV 2014 im Überblick Wahlforum Leipzig: Ingenieure im Gespräch mit Stadträten Die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde im November 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt demnach ab dem 01. mit diesen wesentlichen Änderungen in Kraft: 1. Vorgaben für das Bauen Die Anhebungen der energetischen Anforderungen an Neubauten erfolgt ab dem 01. Januar 2016 um durchschnittlich 25 Prozent des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs und um durchschnittlich 20 Prozent bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle. Ab 2021 müssen nach europäischen Vorgaben alle Neubauten im Niedrigstenergiegebäudestandard errichtet werden. Für Neubauten von Behördengebäuden gilt dies bereits ab Bei der Sanierung bestehender Gebäude ist keine Verschärfung vorgesehen. Es besteht die Pflicht zum Austausch alter Heizkessel (Jahrgänge älter als 1985 bzw. älter als 30 Jahre). Bisher galt diese Regelung für Kessel, die vor 1978 eingebaut wurden. Nicht betroffen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel, die einen besonders hohen Wirkungsgrad haben 2. Vorgaben für Energieausweise Die Angabe energetischer Werte inkl. der Energieeffizienzklasse (A+ bis H) in Immobilienanzeigen bei Verkauf und Vermietung ist verpflichtend und gegenüber potenziellen Käufern und Mietern bei der Objektbesichtigung vorzulegen. Die Regelung betrifft nur neue Energieausweise für Wohngebäude, die nach dem Inkrafttreten der Neuregelung ausgestellt werden. Darüber hinaus muss der Energieausweis dem Käufer oder Mieter ausgehändigt werden (Kopie oder Original). Der Aushang von Energieausweisen in Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, der nicht auf einer behördlichen Nutzung beruht, ist verpflichtend (z.b.: größere Läden, Hotels, Kaufhäuser, Restaurants oder Banken). Energieausweise unterliegen verstärkt unabhängigen Stichprobenkontrollen durch die Länder, ebenso die Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen. Prof. Hubertus Milke (l.) von der Ingenieurkammer führte durch das Gespräch mit den Stadträten (v. l.) Dr. Sabine Heymann, Axel Dyck, Siegfried Schlegel. Prof. Dr.-Ing. Hubertus Milke, Mitglied im Ingenieurkammerausschuss für Öffentlichkeitsarbeit, sowie Dr.-Ing. Berthold Crimmann, Vorsitzender der Leipziger Regionalgruppe der Architektenkammer Sachsen, moderierten am 23. April das von beiden Berufskammern initiierte Wahlforum Leipzig. Im Mittelpunkt der Diskussionsrunde mit den Stadträten Dr. Sabine Heymann (CDU), Axel Dyck (SPD) und Siegfried Schlegel (DIE LINKE) standen die Themen Verkehr, städtebauliche Entwicklung, integrierter Wettbewerb sowie die intensivere Einbindung von Ingenieuren und Architekten als Experten

4 ingintern Wir begrüßen unsere neuen Mitglieder Herzlich Willkommen in der Ingenieurkammer Sachsen! ingtreff Ingenieurtreffen : Kunst und die wichtigsten Urteile Freiwillige Mitglieder Herr Dipl.-Ing. (BA) Denis Müller, Jahnsdorf/Erzgeb. (Nr ) Herr Dipl.-Ing. (BA) Martin Pilz, Zwickau (Nr ) Wir gratulieren & wünschen unseren Jubilaren im alles Gute! zum 86. Geburtstag Herr Ing. Günter Israel, Niedercunnersdorf Herr Prof.Dr.-Ing.habil. Horst Peter Mosch, zum 79. Geburtstag Herr Dipl.-Ing. Erhard Kretzschmar, Leipzig zum 76. Geburtstag Herr Dipl.-Ing. (FH) Hansjörg Arnhold, Leipzig Herr Dipl.-Ing. (FH) Peter Lasch, Oberwiera Herr Dipl.-Ing. (FH) Karl-Heinz Schneider, Weißwasser Herr Dipl.-Ing. (FH) Hans Spindler, Zwickau Herr Dr.-Ing. Siegfried Thomas, zum 65. Geburtstag Herr Dipl.-Ing. (FH) Gerd Bayer, Görlitz Herr Dipl.-Ing. Thomas Georgi, Limbach-Oberfrohna Herr Dipl.-Ing. (FH) Detlef Goldmann, Chemnitz Herr Dipl.-Ing. Jens Guske, Spreetal Herr Dr.-Ing. Günter Hackel, Herr Dipl.-Ing. Hans-Heinrich Klute, Schkeuditz Herr Dr.-Ing. Heinz Kopp, Herr Dipl.-Ing. Ulrich Wartenberg, Leipzig zum 60. Geburtstag Herr Dipl.-Ing. (FH) Gerd Fleischer, Lichtenberg Herr Dipl.-Ing. Matthias Götz, Markkleeberg Frau Dipl.-Ing. Martina Herrich, Leipzig Herr Dipl.-Ing. Ulrich Karsch, Pirna Herr Dipl.-Ing. (FH) Ferdinand Knabe, Leipzig Herr Dipl.-Ing. (FH) Stefan Lochschmidt, Mittweida Herr Dipl.-Ing. Jürgen Mühlberg, Oschatz Herr Dipl.-Ing. Jochen Proy, Schönfeld Herr Dipl.-Ing. (FH) Rainer Sawetzki, Chemnitz Frau Dipl.-Ing. (FH) Bärbel Schwenke, Frau Dipl.-Ing. (FH) Silvia Thierfelder, Glashütte Umschreibungen Löschung Freiwilliges Mitglied Beratender Ingenieur Herr Dipl.-Ing. Martin Wosnitza, (Nr ) Löschung Beratender Ingenieur Freiwilliges Mitglied Herr Dr.-Ing. Werner Weigl, Regensburg (Nr ) IngenieursKUNST einmal anders: Dr.-Ing. Uwe Frost freute sich über die zahlreichen Gäste zu seiner Vernissage in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer. Nach einer längeren Pause warteten auf die Dresdner Regionalgruppe der Ingenieurkammer im April gleich zwei Ingenieurtreffen. Den Beginn machte die Vernissage von Dr.-Ing. Uwe Frost. Unter dem Motto IngenieursKUNST präsentierte der Vorsitzende des Kammerausschusses für Berufsrecht, Honorar, Wettbewerb und Vergabe eine Auswahl seiner Werke. Die mehr als 50 Gäste hatten sichtlich Freude daran, in den als abstrakten Suchbildern konzipierten Gemälden ihre Fantasie spielen zu lassen und nach eigenen Interpretationen zu suchen. Die Werke bleiben noch bis Juni in der Geschäftsstelle ausgestellt. Die wichtigsten Urteile für Ingenieure Nicht ganz so bunt, dafür aber nicht minder interessant verlief der zweite Dresdner Ingenieurtreff. RA Bernd Morgenroth referierte zu den wichtigsten Urteilen, die den Berufsstand der Ingenieure betreffen. Im Anschluss erhielten die rund 40 Teilnehmer von Geschäftsführer Dr.-Ing. Andreas Klengel einen Einblick in die derzeitigen Themenschwerpunkte der Kammer: die Umsetzung des novellierten Ingenieurkammergesetzes sowie die Vorbereitung der Wahl zur Vertreterversammlung. Löschungen Löschung Beratender Ingenieur Herr Dr.-Ing. Georg Metz, (Nr ) Herr Dipl.-Ing. Lothar Müller, (Nr ) Löschung Freiwilliges Mitglied Herr Dipl.-Ing. Jürgen Kronfeld, Chemnitz (Nr ) Herr Dipl.-Ing.(FH) Michael Schöps, Görlitz (Nr ) Herr Dipl.-Ing. (FH) Hasko Siemang, Pirna (Nr ) Herr Dipl.-Ing. Stefan Thomas, Lichtentanne (Nr ) Von Honorarrecht über Bauüberwachung bis hin zum Stufenvertrag: RA Bernd Morgenroth gab einen kompakten Überblick zu aktuellen Urteilen

5 FREIE AKADEMIE DER INGENIEURE Termin/Ort Thema/Inhalt (Auswahl) Gebühr* Chemnitz Energiesa der Kongress zur Energieeffizienz in Sachsen Themen aus der Wohnungswirtschaft, Politik, Objektplanung, Energieberatung und Haustechnik 69,00 49, Chemnitz Magdeburg Berlin Starkregen und Überflutungsvorsorge Seminarreihe von BWK und DWA Erkennen von Überflutungsrisiken, private und kommunale Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge Bauprodukterecht - Status Quo und aktuelle Entwicklungen Rechtliche Grundlagen, Prüfung der Verwendungsfähigkeit von Bauprodukten, Risiken und Rechtsprechung zum Haftungsrecht Anwendung der Expositions- und Feuchteklassen im Betonbau Hinweise für Planer und Ausführende DIN 18599/EnEV 2014 aktueller Stand und Ausblick Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) und Stand des Novellierungsverfahrens des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), Anwendung der DIN und der EnEV 2014, Anwendungsbeispiele 6. Dresdner Flächennutzungssymposium (DFNS) Analyse- und Prognoseverfahren für räumliche Planung auf Grundlage neuer Datenangebote Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen nach ZTV-ING Für Mitarbeiter aus Ingenieurbüros und ingenieurtechnisches Personal der Straßenbauverwaltungen 6. Fenstertagung 2014 Moderne Fenster im Altbau Drama oder Segen Sachverstand am Bau: Planung, Ausführung, Recht 16. EIPOS-Sachverständigentag Bauschadensbewertung, 8. Bausymposium des BVS Sachsen 6. Forum zur Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie Hochwasservorhersage und Ereignisbewältigung Fachtagung: Hochwasserschutz für historische Städte Integration denkmalpflegerischer Belange in wasserbauliche Schutzkonzepte Existenzgründerkurs zu Fragen der freiberuflichen Existenzgründung Unternehmenskonzept, Formalitäten, Förderung, Vertragsrecht, Buchhaltung, etc. Referent: Dr.-Ing. Günter Grimm Praxis und Sondergebiete der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 Lehrgang in Kooperation mit VFIB zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Zertifikate Lehrgang über zerstörungsfreie Prüfverfahren für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 Lehrgang in Kooperation mit VFIB zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Zertifikate 300,00 250,00 108,00 72,00 200,00 150,00 240,00 120,00 150, ,00 750,00 kostenfrei 275,00 195,00 115,00 100,00 40,00 450,00 400,00 700,00 640,00 * siehe Zahlungsbedingungen / Seite 6-5 -

6 ingservice Terminkalender 19. Juni 2014 Ingenieurtreff an der HTWK Leipzig ab 17 Uhr Geplante Themen: Vorstellung der Kompetenzfelder der HTWK sowie der Fakultät für Bauingenieurwesen Besichtigung der Labore (durch Prof. Dr.-Ing. Hubertus Milke) Informationen zur Wahl der 6. Vertreterversammlung Bei Interesse melden Sie sich bitte unter oder an. Teilnahmebedingungen für unsere Veranstaltungen Anmeldung Ihre verbindliche Anmeldung erbitten wir schriftlich bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätere Anmeldungen können nur im Ausnahmefall berücksichtigt werden. Die Anmeldebestätigung erfolgt spätestens 2 Tage nach Anmeldeschluss. Zahlungsbedingungen Die ermäßigte Teilnahmegebühr für Veranstaltungen der Freien Akademie der Ingenieure gilt für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen sowie deren Mitarbeiter, Mitglieder anderer Ingenieurkammern in Deutschland und der Architektenkammer Sachsen sowie für Mitarbeiter öffentlicher Auftraggeber. Für die Angebote unserer Partner gelten Sonderkonditionen für die Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr erst nach Erhalt der Anmeldebestätigung. Der Überweisungsbeleg ist zu Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Auf schriftlichen Antrag kann für Erwerbslose bei Vorlage der Bescheinigung vom Arbeitsamt und Studenten bei Vorlage der gültigen Semesterbescheinigung 50% der Gebühr ermäßigt werden. Abmeldung Eine Stornierung ist bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei späterer Absage oder Nichtteilnahme wird grundsätzlich die volle Gebühr fällig. An die Teilnehmer ausgereichte Unterlagen werden Ihnen per Post zugesandt. Programmänderungen Den genauen Veranstaltungsort und die vollständige Anschrift teilen wir Ihnen in der Anmeldebestätigung mit. Wir behalten uns vor, eine Veranstaltung abzusagen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben. In diesem Fall werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt. Bereits gezahlte Gebühren werden zurückerstattet. Ersatzoder Folgekosten der Teilnehmer wegen Programmänderungen sind ausgeschlossen. Ein Wechsel der Dozenten und/oder Veränderungen im Ablauf berechtigen nicht zum Rücktritt oder zur Minderung des Entgeltes. Datenspeicherung Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Bearbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangsausrichtung sowie der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden. Ihre Ansprechpartner Frau Dr.-Ing. Patrycja Bielawska-Roepke , ingref@ing-sn.de Frau Beatrice Szabadvári , akademie@ing-sn.de Deutsches IngenieurBlatt Regionalausgabe Sachsen Herausgeber Ingenieurkammer Sachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts Annenstraße 10, Tel.: Fax: post@ing-sn.de Web: Redaktion: Michael Münch M. A. Fotomachweis: Ingenieurkammer Sachsen Redaktionsschluss: Termine für die nächsten Ausgaben Redaktionsschluss Erscheinungstermin Bitte senden Sie Ihre Beiträge per an: redaktion@ing-sn.de. Öffnungszeiten der Geschäftsstelle täglich von 08:00 bis 17:00 Uhr Wir sind Dienstleister für unsere Mitglieder und Partner für Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Für persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Ihre verbindliche Anmeldung Für mehrere Teilnehmer und Veranstaltungen bitte kopieren und per Fax oder Post an: Ingenieurkammer Sachsen Fax: Postfach Seminarthema: Termin: Name, Vorname des Mitgliedes: Ort: Mitglieds-Nr.: Name, Vorname, akad. Grad des Teilnehmers: Rechnungsanschrift: Tel.: Fax: Datum: Unterschrift: - 6 -

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