Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Solvency II sind wir auf dem richtigen Weg?
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- Wilhelm Steinmann
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1 Solvency II sind wir auf dem richtigen Weg? Dr. Axel Wehling Bonn, 08. November 2012
2 2 Startpunkt: Visionen von Solvency II Angemessener Schutz der Versicherungsnehmer sowie faire und stabile Märkte (Erwägungsgrund 16) Keine übermäßige Belastung kleiner und mittlerer Versicherungsunternehmen (Erwägungsgrund 19) Begrenzung des bürokratischen Aufwands (Erwägungsgrund 46) Implementierung eines risikobasierten Ansatzes (Erwägungsgrund 15)
3 3 und die Realität Angemessener Schutz der Versicherungsnehmer Künstliches Niedrigzinsszenario sowie faire und durch stabile EZB-Interventionen, Märkte Hohe (Erwägungsgrund Volatilität erschwert 16) langfristige Garantien Keine übermäßige Belastung kleiner und mittlerer Rechtsunsicherheit Versicherungsunternehmen statt praktischer Ausgestaltung (Erwägungsgrund 19) der Proportionalität Detaillierte Vorschriften für Governance- Funktionen und Qualifikationsnachweise, überbordende Dokumentations- und Begrenzung Berichtsanforderungen des bürokratischen Aufwands (Erwägungsgrund 46) Komplexe Anforderungen an die Risikomodellierung Implementierung im ORSA eines risikobasierten Ansatzes (Erwägungsgrund 15)
4 4 Herausforderungen für Unternehmen und Aufsicht Preisverzerrungen durch EZB-Interventionen, Gefährdung langfristiger Garantien - Wie kann eine angemessene Lösung für die Sicherung langfristiger Garantien auf allen europäischen Märkten gefunden werden? Vier Governance-Funktionen sowie mehr Qualifikationsnachweise Dokumentationsvorschriften, Berichtsanforderungen - Wie kann der bürokratische Aufwand auf ein sinnvolles Maß reduziert werden? Komplexe Berechnungen für ORSA - Wie können quantitative und qualitative Elemente verknüpft werden? Rechtsunsicherheit statt Proportionalität - Wie kann der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz operationalisiert werden?
5 5 Herausforderung: Sicherung langfristiger Garantien Aktueller Stand - Die letzte europäischen Auswirkungsstudie QIS5 liegt bereits drei Jahre zurück (Stichtag ), seitdem massiver Rückgang des Zinsniveaus in Deutschland - Verbandsinterne nationalen Studie QIS6 GDV mit Stichtag durchgeführt - Derzeit In Vorbereitung: Durchführung einer europaweiten Auswirkungsstudie (Impact Assessment) einschließlich eines Long Term Guarantees Assessment (LTGA) Problemstellen - Keine belastbaren Erkenntnisse zur Wirkungsweise der diskutierten Anpassungsmechanismen für langfristige Garantien im Niedrigzinsumfeld - Ergebnisse aus QIS6 GDV : Abbildung der langfristigen Garantien in der deutschen Lebensversicherung weiterhin nicht sachgerecht Langfristige Krisenreaktionsmechanismen erforderlich
6 6 Position der Versicherungswirtschaft: Sicherung langfristiger Garantien Chance des Impact Assessments nutzen Ergebnisse gründlich analysieren: Ist das geplante Maßnahmenpaket hinreichend? Müssen einzelne Instrumente weiterentwickelt werden? Sind ggf. zusätzliche Vorkehrungen erforderlich? Stabilisierende Wirkung der Basiskurve (10 Bps) mit Extrapolationsbeginn im Jahr 20 und Erreichen der UFR im Jahr 30 fixieren
7 7 Herausforderung: Governance-Funktionen Aktueller Stand - Einrichtung von vier Governance-Funktionen (Risikomanagement-, Compliance-, versicherungsmathematische Funktion und Interne Revision) gefordert - Detaillierte Vorschriften zur Gestaltung der Funktionen auf Ebenen 1 bis 3 - Kopplung mehrerer Funktionen nur für kleinere und weniger komplexe Unternehmen zulässig - Unabhängigkeit der Funktionen bis einschließlich Vorstandsebene angestrebt Problemstellen - Einrichtung von vier unabhängigen Funktionen für bestimmte Unternehmen schwierig - Unabhängigkeit bis in die Vorstandsebene bei Zwei-Personen-Vorständen nicht realisierbar - Strikte Vorgaben zur Kopplung der Funktionen schränken unternehmerischen Gestaltungsspielraum unnötig ein
8 8 Position der Versicherungswirtschaft: Governance-Funktionen Sofern dem Risikoprofil angemessen: Kopplung von Funktionen und praktikable Lösungen zulassen Keine Trennung von Funktionen bis in die Vorstandsebene vorschreiben Funktionsleitung durch Vorstand ermöglichen
9 9 Herausforderung: Qualifikationsanforderungen Aktueller Stand - Qualifikationsanforderungen (Fit&Proper) und Anzeigepflichten für Leitungsfunktionen sowie Inhaber von Schlüsselfunktionen (einschließlich Aufsichtsrat) - Gleiche Verpflichtungen auch bei Ausgliederung der Funktionen gültig - Diskussion, bestimmte Ausbildungen und Zertifizierungen als zwingende Qualifikationserfordernisse zu etablieren Problemstellen - Fit&Proper-Anforderungen für Aufsichtsratsmitglieder nicht sachgerecht, da keine Managementaufgaben - Qualifikationskriterien teilweise unklar und nicht objektivierbar - Bei Ausgliederungen: Fit&Proper-Nachweis für alle Mitarbeiter des Dienstleisters und entsprechende Anzeigepflichten nicht praktikabel - Zwingende Ausbildungen und Zertifizierungen für unternehmensindividuelle Anforderungen nicht sachgerecht
10 10 Konkretisierung der Zuverlässigkeitsanforderung: Art. 263 SG11 (3) Draft Implementing Measures (IM) The assessment of whether a person is 'proper' shall include an assessment of that person's honesty and financial soundness based on evidence regarding their character, personal behaviour and business conduct including any criminal, financial, supervisory aspects and relevant for the purpose assessment.
11 11 Position der Versicherungswirtschaft: Qualifikationsanforderungen Fit&Proper-Anforderungen und entsprechende Anzeigepflichten auf Vorstand und Leiter von Schlüsselfunktionen beschränken Sachkunde als Anforderung für Aufsichtsräte beibehalten Bei Ausgliederung: Qualifikationsnachweis auf je eine verantwortliche Person beim Dienstleister und Auslagerungsunternehmen beschränken Keine Zertifizierungen oder berufsständischen Zugehörigkeiten als zwingendes Qualifikationserfordernis vorschreiben
12 12 Herausforderung: Dokumentationspflichten Aktueller Stand - Schriftliches Fixieren von zahlreichen internen Leitlinien gefordert - Zusätzlich interne Berichtserstattung (Risikobericht, Revisionsbericht, Compliance- Bericht, versicherungsmathematischer Bericht, ORSA-Bericht, Reservierungsbericht) verlangt - Anforderungen sind in Ebene-III-Papieren verstreut und nicht transparent Problemstellen - Zeit- und kostenaufwendige Umsetzung - Mehrwert / Nutzen in Unternehmen mit starker Einbindung der Geschäftsleitung ins operative Tagesgeschäft fraglich - Sicherstellung der Konsistenz aller Berichtsstränge schwierig
13 13 Beispiele für Leitlinien (nicht abschließend) Quelle 1. Risikomanagement-Leitlinie Art. 41 (3) RL, Art. 249 SG 1 (2) IM 2. Compliance-Leitlinie Art. 41 (3) RL, Art. 260 SG8 (1) IM 3. ORSA-Leitlinie SoG Nr Outsourcing-Leitlinie Art. 41 (3) RL, Art. 249 SG 1 (2) IM 5. Qualifikationsanforderungs-Leitlinie Art. 285 PDS4 (2) IM 6. Interne Revisions-Leitlinie Art. 41 (3) RL, Art. 249 SG 1 (2) IM 7. Datenrichtlinie Art. 14 TP3 (2) IM, Art. 220 TSIM10 IM 8. Vergütungsrichtlinie Art. 265 SG13 IM 9. Notfallmanagement-Leitlinie Art. 249 SG 1 (4) IM 10. Kapitalanlagerichtlinie Art- 41 (3) RL, Art. 252 SG4 (1) IM 11. Leitlinie zur generellen Zeichnungs- und Annahmepolitik Art. 48(1) RL, Art. 262 SG10 (7) IM 12. Richtlinie zu Risikominderung Art. 184 SCRRM1 (3) IM 13. Leitlinien zum SFCR-Berichtswesen Art. 55 (1) RL 14. Leitlinien für Änderungen vollständiger oder partieller Modelle Art. 115 RL, Art 204 IM2 IM 15. Validierungsleitlinie Art. 229 TSIM18 (3) IM
14 14 Position der Versicherungswirtschaft: Dokumentationspflichten Dokumentationspflichten adäquat zur Geschäfts- und Unternehmensstruktur ausgestalten Erleichterungen bei wenig komplexem Risikoprofil zulassen Inhaltskontrollen statt Dokumentations- und Prozesskontrollen präferieren
15 15 Herausforderung: Berichts- und Meldewesen Aktueller Stand - Anforderungen an Berichtsumfang, -frequenz und Detailtiefe extrem gestiegen - Verpflichtende Testierung der Solvabilitätsbilanz und Eigenmittelberechnung in Diskussion Problemstellen - Große organisatorische / prozessuale Herausforderungen (Datenverfügbarkeit, Aufbau Quartalsreporting, kostenintensive Investitionen in IT) - Aufsichtsrechtlicher Zweck bestimmter Berichtsanforderungen unklar - Teilweise fehlende Konsistenz zwischen Säule I und III - Verpflichtende externe Prüfung führt zu erheblichen Mehraufwand - Gesonderte Datenerhebungen durch Bundesbank und EZB
16 16 Position der Versicherungswirtschaft: Berichts- und Meldewesen Berichtspflichten auf notwendiges Maß reduzieren Berichtsfrequenz und umfang am Risikoprofil ausrichten Konsistenz zwischen Säule I und Säule III sicherstellen Erhebungen (BaFin, Bundesbank, EZB) abstimmen und vereinheitlichen Qualität der Berichte intern und durch Aufsicht gewährleisten Übergangsvorschriften festlegen
17 17 Herausforderung: Own Risk and Solvency Assessment Aktueller Stand - Zukünftige Abschätzung des internen Risikokapitalbedarfs im Zeithorizont des Geschäftsplans gefordert - Einbindung der Ergebnisse in strategische Entscheidungen vorgeschrieben - Zusätzliche Berechnung neben der SCR-Ermittlung in der Säule I erwartet - Vorziehen des ORSA auf nationaler Ebene durch BaFin vorgeschlagen Problemstellen - Befürchtung, dass mit ORSA komplexe Risikomodellierung verlangt wird - Vorziehen von ORSA mit Blick auf die Vorbereitung auf Solvency II überlegenswert, aber praktisch schwierig: ORSA ist ein Bestandsteil von Säule II, hat aber umfassende Schnittstellen zu Säule I und Säule II Als Referenz sind derzeit nur die Solvabilität I-Anforderungen möglich Einbindung in die Steuerungsprozesse in der Praxis schwierig, da unterschiedliche Steuerungsperspektiven
18 18 Position der Versicherungswirtschaft: Own Risk and Solvency Assessment Vorziehen von ORSA nur dann, wenn es tatsächlichen Mehrwert für Unternehmen schafft Als Rechtsgrundlage ist eine entsprechende VAG-Änderung erforderlich Keine Verhängung von Kapitalzuschlägen auf Grundlage von ORSA- Ergebnissen Kein bürokratisches Overkill, Zulassung von vereinfachten Methoden
19 19 Herausforderung: Proportionalität Aktueller Stand - Verankerung des Grundsatzes in der Solvency II-Rahmenrichtlinie - Art, Umfang und Komplexität des Risikoprofils als Ausgangspunkt des neuen Aufsichtssystems - Ausrichtung der Maßnahmen am tatsächlichen Risikoprofil des Unternehmens und Anerkennung unternehmensindividueller Lösungen Problemstellen - Inhaltliche Ausgestaltung der Proportionalität unklar Verschiebung über die einzelnen Gesetzesebenen hin zu den Unternehmen - Aufsicht möchte nur nachträglich prüfen, ob die proportionale Umsetzung der Anforderungen angemessen ist - Fehlende Rechtssicherheit für Unternehmen und somit Gefahr von Fehlinvestitionen
20 20 Position der Versicherungswirtschaft: Proportionalität Konkretisierung auf Ebene 2 und 3, damit sowohl die Aufsicht (Rechtsfolgen) als auch Unternehmen (Rechtsbegriffe) den Pflichtenumfang anhand des bestehenden Risikoprofils abschätzen können Bedarf an weiteren Vereinfachungen frühzeitig identifizieren und mit der Aufsicht abstimmen Risikoprofil (Wesensart, Umfang und Komplexität) als maßgebliches Kriterium festlegen Angemessene Übergangsfristen sicherstellen
21 21 Handlungsbedarf auf allen Ebenen Europäische Ebene Keine ausufernden Vorschriften zu Governance-Funktionen Objektive Qualifikationsanforderungen Reduktion des Umfangs, der Detailtiefe und der Frequenz der Berichtspflichten Vereinfachte Methoden für den ORSA-Prozess zulassen Stärkung des Proportionalitätsprinzips auf Ebene II und III Nationale Ebene Anforderungen für Governance-Funktionen an Ebene 1 anpassen Eigenständige Anforderungen für Aufsichtsräte Einheitliche Meldewege an BaFin, Bundesbank und EZB, Mehrfacherhebungen vermeiden Keine Verschärfungen bei nationaler Umsetzung, strikte begriffliche Orientierung an Ebene 1
22 22 Zieleinlauf: Qualität vor Zeit Verschiebung von Solvency II nutzen Gesetzgeber- und Aufsichtsseite: Ergebnisse des Impact Assessments im Rahmen der veränderten Marktbedingungen sorgfältig analysieren Notwendige Änderungen in allen drei Säulen berücksichtigen Prinzipienorientierten Aufsichtsansatz und Proportionalitätsprinzip umsetzen Versicherungsunternehmen: Vorbereitungen weiter intensiv vorantreiben Teilnahme am Impact Assessment sicherstellen Testlauf nutzen, um Defizite zu identifizieren
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