Newsletter IP-3. Editorial. Projekt Integrierte Psychiatrie UR/SZ/ZG. November 2015

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1 Projekt Integrierte Psychiatrie UR/SZ/ZG November 2015 Newsletter IP-3 Editorial Liebe Leserin, lieber Leser Im November 2014 haben wir Ihnen einen ersten Einblick in das Projekt Integrierte Psychiatrie UR/SZ/ZG (IP-3) gegeben. Jetzt ist es wieder soweit! Mit der vorliegenden zweiten Ausgabe berichten wir, was sich in den vergangenen Monaten getan hat. Mit der Verabschiedung der Vorlage des total revidierten Psychiatriekonkordats zuhanden der drei Konkordatskantone durch den Konkordatsrat, ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer integrierten psychiatrischen Versorgung im Konkordatsgebiet erreicht. Ein weiterer zentraler Entscheid ist mit der Namensgebung TRIAPLUS für die neue Betriebsgesellschaft gefallen. Der Name nimmt mit TRIA Bezug auf die drei Kantone Uri, Schwyz, Zug. Mit dem PLUS weist er auf den Mehrwert hin, welcher durch die Zusammenarbeit dieser Kantone im Konkordat einerseits und der ambulanten psychiatrischen Dienste und der PK Zugersee andererseits entsteht. Das PLUS signalisiert auch die Offenheit für eine zukünftige Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen im Bereich der Psychiatrie. Über diese wichtigen Entscheide hat der Präsident des Konkordatsrates, Regierungsrat Urs Hürlimann, die Trägerschaften und die Mitarbeitenden der PK Zugersee und der Dienste am 18. September 2015 schriftlich in Kenntnis gesetzt. Im Anschluss daran wurden auch die Medien informiert. Wie die fotografischen Einblicke in dieser Ausgabe zeigen, wurde in den verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen intensiv diskutiert, überlegt und entwickelt. Mit grossem Engagement beteiligen sich Mitarbeitende der betroffenen Institutionen bei der Erarbeitung von wichtige Grundlagen für die künftige Betriebsgesellschaft. Dabei konnte in der Entwicklung von Reglementen, Organigrammen und Funktionsdiagrammen immer wieder ein Konsens gefunden werden, was keineswegs selbstverständlich ist. Denn die Mitglieder der verschiedenen Gremien kommen aus unterschiedlichen Institutionen und vertreten nicht immer die gleichen Sichtweisen und Interessen. Bezüglich dem Aufbau einer integrierten Psychiatrieversorgung wurde die Bedeutung der Vernetzung und der Zusammenarbeit in der ambulanten, teilstationären und stationären Behandlung erkannt. Dr. med. M. Berkhoff, Chefärztin der PK Zugersee, skizziert in diesem Newsletter ihre Ideen für eine Behandlungskontinuität und ein gemeinsames Behandlungsverständnis über die drei Versorgungsstufen hinweg. Das Wohl der Patientinnen und Patienten im Konkordatsgebiet steht dabei im Zentrum. Im weiteren Verlauf des Projektes werden Lösungen für die Gestaltung der Schnittstellen und die künftige Zusammenarbeit im Mittelpunkt der Diskussion stehen. Diese anspruchsvolle Arbeit erfordert von allen Beteiligten hohe Fachkompetenz und Offenheit. Zusammen dürfen wir etwas Neues, Zukunftsgerichtetes gestalten, das für die Patientinnen und Patienten aus den Kantonen Uri, Schwyz und Zug sowie für die vielen Mitarbeitenden in den betroffenen Institutionen einen echten Mehrwert bringen soll. Wir sind überzeugt, dass wir mit dem eingeschlagenen Weg und dem gewählten Vorgehen eine gute Grundlage für die künftige Zusammenarbeit in der Betriebsgesellschaft schaffen und damit zuversichtlich in die Zukunft blicken dürfen. Allen, die engagiert an diesem Prozess teilnehmen und zum guten Gelingen beitragen, danken wir herzlich. Paul Lalli, Projektleiter Leonie Schüssler, Projektmitarbeiterin 1

2 Ein Projekt mit Pioniercharakter zum Wohl der Patientinnen und Patienten Durch das Projekt IP-3 soll die Bevölkerung von einem vernetzten, patientenorientierten Angebot profitieren. In ihrem Beitrag skizziert Dr. med. M. Berkhoff anhand von Fallbeispielen, welche Veränderungen zu einer verbesserten Versorgung beitragen könnten. Frau B., 1983, 2. Hospitalisation PK Zugersee Frau B. ist Soziologin, stellenlos. Symptombeginn 2012, als sie Blicke und Gesten fremder Menschen als Hinweise deutet, welchen Schmuck sie tragen und wie sie sich schminken müsse. In der Überzeugung, ihr idealer Mann würde irgendwo auf sie warten, beginnt sie die Suche nach diesem Unbekannten. Diese Suche führt sie auch ins Ausland, wo sie abmagert und verwahrlost. Nach der ersten Hospitalisation lehnt Frau B. eine ambulante psychiatrische Weiterbehandlung ab. Sie beginnt nach einiger Zeit wieder zu reisen, auf der Suche nach dem Unbekannten. Bei Eintritt hat sie Schuldgefühle und das Gefühl versagt zu haben, da sie ihn immer wieder verpasse. Sie ist müde vom Reisen, isst unregelmässig, schläft schlecht. Sie weist inhaltliche sowie formale Denkstörungen auf, Zerfahrenheit und Inkohärenz. Wie könnte eine fachgerechte Behand- lung in einer integrierten Versorgung aussehen? In Einzelgesprächen wird ihr subjektives Erleben erkundet und eine therapeutische Beziehung aufgebaut. Begleitende medikamentöse Behandlung und differenzierte Psychotherapie. Module des metakognitiven Trainings erleichtern ihr, den Unterschied zwischen Hypothesen und Realität zu verstehen. Im computergestützten Programm zu kognitiven Fähigkeiten (Cogpack) erfährt sie mehr über ihre, von ihr selbst unbemerkten, kognitiven Schwierigkeiten. Ihr Trainingsprogramm wird darauf abgestimmt. In der Gruppe zur Förderung sozialer Fertigkeiten erlebt sie einen neuen Umgang mit ihrer Scheu vor realen Menschen. Diese Therapien werden weitergeführt, solange Frau B. diese benötigt und von ihnen profitiert, und zwar unabhängig davon, ob Frau B. stationär, teilstationär oder ambulant in Behandlung ist. Soweit möglich, erfolgt dies mit personeller Konstanz der Therapeuten. Kommentar: In der Behandlung schizophren Erkrankter stand lange die Behandlung der Positiv- und Negativsymptome im Vordergrund. Erst in jüngerer Zeit wurde erkannt, dass Schwierigkeiten der beruflichen und sozialen Reintegration vorwiegend durch die oft diskreten kognitiven Störungen und die Beeinträchtigung der sozialen Fähigkeiten bedingt sind. Daher werden heute kognitive Einschränkungen wo sinnvoll erfasst und anhand individuell angepasster Trainings sind Verbesserungen erreichbar. Ebenso wird die Entwicklung der sozialen Fähigkeiten gefördert. Zugleich haben die sozialpsychiatrischen und psychotherapeutischen Therapien nicht an Bedeutung eingebüsst. Wichtig ist, dass die individuell gut abgestimmte Behandlung nicht auf den vergleichsweise kurzen stationären Aufenthalt beschränkt bleibt, sondern nach Austritt angemessen fortgeführt wird. So wird das Behandlungs- und Reintegrationspotential gefördert und eine stabile, gute Entwicklung unterstützt. Dabei ist es wichtig, dass möglichst zeitnah nach dem Austritt aus der PK Zugersee ein erster ambulanter Termin ohne Wartezeit vereinbart werden kann, um die Behandlungskontinuität sicherzustellen. Herr K., 1963, 2. Hospitalisation PK Zugersee Herr K. ist Meteorologe. Seine schwere Alkoholabhängigkeit führte zu wiederholten Entzugs- und Entwöhnungsbehandlun- Integrierte Versorgung aus Sicht der drei Konkordatskantone Die GDK weist in ihrem Leitfaden zur Psychiatrieplanung aus dem Jahr 2008 insbesondere auf eine integrierte Versorgung unter Einbezug von niedergelassenen Psychiatern, Grundversorgern, Spitexdiensten und somatischen Spitälern hin. Gemäss Strukturkonzept zur Psychiatrieversorgung UR/SZ/ZG beinhaltet die integrierte Versorgung die Schaffung von (regionalen) Versorgungsnetzwerken, in denen die Leistungserbringer der ambulanten und stationären Versorgung institutionalisiert und ergebnisorientiert zusammenarbeiten. Qualitätsorientierte Ziele sind z.b. die Sicherstellung der Behandlungskontinuität sowie von nachhaltigen Behandlungsergebnissen durch die Optimierung der Schnittstellen, indem Kommunikationsund Koordinationsdefizite abgebaut werden. Wirtschaftliche Ziele sind z.b. die Vermeidung unnötiger Leistungswiederholungen sowie die Begrenzung der teuren stationären Versorgung auf das medizinisch unbedingt nötige Mass. 2

3 gen. Seine Ehe ist aufgrund seiner Alkoholproblematik zerbrochen. Aus dieser Ehe stammen drei Kinder. Auch seine darauffolgende Partnerin, mit der er ein weiteres Kind hat, trennte sich wegen seines Alkoholkonsums. Wie könnte es mit einer integrierten Versorgung weitergehen? Herr K. besucht nach Austritt aus der PK Zugersee weiterhin die psychotherapeutische Suchtgruppe. Diese wird sowohl von hospitalisierten als auch von ambulanten Patienten besucht. So entsteht eine Kontinuität der Therapie und der Beziehungen, ein wichtiger Wirkfaktor in Gruppentherapien. Sein Psychotherapeut ist erfahrener Suchttherapeut, der übergreifend ambulant/stationär arbeitet. Dank seines Behandlungspasses, der von ihm selbst geführten Dokumentation seiner Behandlungserfahrungen und -ergebnisse, kann Herr K. auf seinen eigenen Erkenntnissen leichter aufbauen. Kommentar: Alkoholabhängigkeit ist eine häufige Erkrankung mit hoher gesellschaftlicher Relevanz. Über 50% aller Menschen mit manifester Alkoholabhängigkeit erreichen das 70. Lebensjahr nicht. Für unspezifische Gruppentherapien ist keine Wirksamkeit nachgewiesen, spezifische Therapien sind hingegen gut belegt. Eine integrierte Versorgung eröffnet fachlich und personell die Möglichkeit neuer, institutionsübergreifender Modelle. Beispielsweise könnte die Suchtgruppe gemeinsam von einem ambulant und einem stationär tätigen Therapeuten geleitet werden. So könnte Fachkompetenz durch Wissensaustausch innerhalb und mit externen Partnern und Netzwerken effizient gefördert und kontinuierlich auf gutem Niveau entwickelt werden. Für die Patienten bedeutet eine fachgerechte Behandlung eine höhere Lebensqualität und ein verbessertes Reintegrationspotential. Derzeit erfolgt die weitere Behandlung oftmals nur durch den Hausarzt. Die Wartezeit auf einen ambulanten Therapieplatz, wenn der Patient einer solchen Behandlung zustimmt, ist oft lang. Rückfälle werden dadurch, aber auch durch Verkennen von Vermeidung und Verleugnung bei unspezifischer Vorgehensweise begünstigt. Nicht selten kommt es erst bei erneuter Dekompensation, also relativ spät, zu einer Reaktion der Umgebung, was oft zu einem Wiedereintritt führt. Warum eine integrierte Versorgung? Eine integrierte Versorgung in den Kantonen Uri, Schwyz und Zug ermöglicht idealtypisch eine angemessene Behandlung der Betroffenen. Angemessen bedeutet fachgerecht und auf aktuellem Wissensstand sowie in der erforderlichen Intensität. Angemessen bedeutet auch, nach persönlichem Bedarf und Bedürfnis der Patienten, unabhängig davon ob die Behandlung stationär, teilstationär oder ambulant erfolgt. Warum ist dies heute nötiger denn je? Einerseits haben sich die Kenntnisse und die Behandlungsmöglichkeiten in der letzten Dekade rasch entwickelt. Dies umfasst auch das Wissen um die erforderlichen Behandlungsdichten mit dem Respekt vor Zeiträumen für Veränderungen. Psychotherapeutische Erfahrung und neurowissenschaftliche Forschung sind zusammengerückt. Den verbesserten Möglichkeiten, dem Wissenszuwachs und der erhöhten Inanspruchnahme stehen jedoch keine entsprechend entwickelten Prozesse und Ressourcen gegenüber. Fazit Vorteile einer integrierten Versorgung Angemessene Versorgung der Bevölkerung: Zusätzliches Potential für eine verbesserte Versorgung mit standortübergreifender Notfall- und Spezialversorgung. Innovationskraft: beispielsweise Entwicklung intermediärer Behandlungsstrukturen, wie Tageskliniken oder Home Treatment im Zwischenbereich zwischen ambulant und stationär. Grössere Effizienz und Wirtschaftlichkeit durch Synergien administrativer Prozesse. Synergien bezüglich Fachlichkeit, Wissenstransfer und Wissenszuwachs. Zentrumscharakter einer integrierten Psychiatrie mit verschiedenen Standorten: Anspruch der fachlichen Exper- tise, d.h. einer hohen Kompetenz, und dadurch Anziehungskraft für alle Erkrankten. Vorteile im Bereich der Aus- und Wei- terbildung, z.b. Rotationsmöglichkeiten und gemeinsame Veranstaltungen. Grössere gesellschaftliche Wirkungs- kraft: Langfristig erleichtert dies Aufklärungs- und Entstigmatisierungsprozesse. Dr. med. M. Berkhoff ist Chefärztin der PK Zugersee und Mitglied der Expertengruppe sowie der Arbeitsgruppe Angebot & Behandlung des Projekts IP-3. Diese Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus Vertretungen ambulanter und stationärer psychiatrischer Institutionen aus dem Konkordatsgebiet. Im Sinne einer integrierten Versorgung entwickelt diese Arbeitsgruppe neue Wege, wie die psychiatrische Versorgung in den Kantonen Uri, Schwyz und Zug in Zukunft gemeinsam organisiert werden kann. Schwerpunkte im Bereich der Erwachsenenpsychiatrie sind u.a. Gerontopsychiatrie, Sucht, Schizophrenie und affektive Störungen. Eine weitere Arbeitsgruppe befasst sich mit dem Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie. 3

4 Womit befassen sich die fünf Arbeitsgruppen des Projekts IP-3? In unserer letzten Ausgabe haben wir die verschiedenen Projektgremien und ihre Mitglieder vorgestellt. Nun berichten wir darüber, wie die rechtlichen, finanziellen und betrieblichen Grundlagen der zukünftigen Betriebsgesellschaft erarbeitet und entwickelt werden. Die AG Konkordat... hat auf der Grundlage des Psychiatriekonkordates aus dem Jahre 1982 einen Entwurf des total revidierten Psychiatriekonkordats erarbeitet. Sie ist auch zuständig für die Kommentierung der Vorlage in einem erläuternden Bericht. Die Arbeitsgruppe prüft nach Bedarf Reglemente und Verträge im Zusammenhang mit dem Aufbau der Betriebsgesellschaft. Die AG Finanzen befasst sich mit den Finanzfragen der zu gründenden Betriebsgesellschaft und erarbeitet das Finanz- und Anlagereglement, die Finanz- und Investitionsplanung, das interne Kontrollsystem sowie den Businessplan des künftigen Betriebs. Die AG Personal erarbeitet das Personalreglement und das Gehaltskonzept sowie weitere notwendige Grundlagen, wie Arbeitszeit-, Spesensowie Fort- und Weiterbildungsreglemente. Die AG Organisation entwickelt das Organisationsreglement für die künftige Betriebsgesellschaft. Dieses beinhaltet die Organisations- und Füh- rungsstruktur sowie die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der verschiedenen Führungsgremien und der einzelnen Institutionen. Sie definiert zudem den Zentralisierungs- und Dezentralisierungsbedarf in Bezug auf Finanzen, Personal, Informatik sowie Einkauf und Beschaffung. Die AG Angebot & Behandlung befasst sich mit der Frage, wie ein vernetztes und patientenorientiertes Leistungsangebot für den Bereich der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenpsychiatrie für das Konkordatsgebiet aussehen und organisiert werden kann. Die AG definiert ausserdem die Zusammenarbeit zwischen den ambulanten psychiatrischen Diensten und der PK Zugersee und entwickelt Vorschläge betreffend die Schnittstellen mit anderen Institutionen. Die von den Arbeitsgruppen erarbeiteten Grundlagen werden von der Expertengruppen, d.h. den Chefärzten und Kadermitarbeitenden der beteiligten Institutionen, aus einer fachlichen Perspektive reflektiert und geprüft. Dann gelangen diese Grundlagendokumente an die Steuergruppe, ein Ausschuss des Konkordatsrates, dem drei Mitglieder des Konkordatsrates angehören. In einem letzten Schritt werden die Grundlagendokumente dem Konkordatsrat unterbreitet, welcher sie eingehend behandelt und verabschiedet. Es wird dann die Aufgabe des künftigen Verwaltungsrates sein, diese Grundlagen in Kraft zu setzen. 4

5 Neues aus dem Projekt IP-3: aktueller Projektstand Es ist einiges geschehen seit der letzten Ausgabe Der Konkordatsrat hat nach intensiven Diskussionen das total revidierte Konkor- dat gutgeheissen und zuhanden der drei Konkordatskantone verabschiedet. Das Konkordat ist ein zentrales Element für die zukünftige Zusammenarbeit der Kantone Uri, Schwyz und Zug im Bereich der psychiatrischen Versorgung. Es bildet die rechtliche Grundlage für den Aufbau der Betriebsgesellschaft als gemeinnützige Aktiengesellschaft und die Realisierung einer integrierten psychiatrischen Versorgung im Konkordatsgebiet. Das total revidierte Konkordat durchläuft nun den politischen Prozess: In den kommenden Monaten behandeln Regierungen und Parlamente der drei Kantone die Vorlage und nehmen dazu Stellung. Dieser Prozess schliesst mit einem Parlamentsbeschluss in allen drei Kantonen ab. Die Inkraftsetzung des totalrevidierten Konkordats ist auf Mitte 2017 geplant und der Start der neuen Betriebsgesellschaft soll Anfang 2018 erfolgen. Für die künftige Betriebsgesellschaft, eine gemeinnützige Aktiengesellschaft, hat der Konkordatsrat auch die Statuten verabschiedet. Sie beinhalten Sitz, Zweck und Name der Betriebsgesellschaft, Höhe des Aktienkapitals sowie Aufgaben und Kompetenzen der Organe. Nun gilt es, die Grundstrukturen der künftigen Betriebsgesellschaft zu definieren und die internen Abläufe zu klären. Die Integration der ambulanten psychiatrischen Dienste der Kantone Uri, Schwyz und Zug und der PK Zugersee in eine Organisation erfordert neue Führungsstrukturen. Inzwischen liegt bereits ein Entwurf für die neue Organisationsstruktur vor. In der neuen Betriebsgesellschaft werden auch einheitliche Regelungen für das Personal gelten. Auf der Grundlage der bestehenden Reglemente hat die Arbeitsgruppe Personal einen Entwurf des zukünftigen Personalreglements und die Grundlagen für das Gehaltsmanagement erarbeitet. Das Personalreglement wurde von einer Arbeitsrechtsexpertin geprüft. Sobald die Experten- und die Steuergruppe diese beiden Grundlagendokumente gutgeheissen haben, wird sich der Konkordatsrat damit befassen. Nach einer ersten Lesung im Konkordatsrat werden in einem nächsten Schritt die Mitarbeitervertretungen der ambulanten psychiatrischen Dienste und der PK Zugersee die Möglichkeit erhalten, zu diesen beiden Dokumenten Stellung zu nehmen. Die Projektleitung wird eine erste Zusammenkunft organisieren und das Personalreglement und die Grundlagen für das Gehaltsmanagement den Mitarbeitervertretungen vorstellen. Anschliessend wird genügend Zeit zur Verfügung gestellt für eine Vernehmlassung zuhanden des Konkordatsrates, der über diese Grundlagendokumente entscheidet. So ist sichergestellt, dass sowohl die Interessen der betroffenen Mitarbeitenden als auch der politischen Entscheidungsträger miteinbezogen werden. Mitarbeitervertretungen: André Barmettler, Sozial Psychiatrischer Dienst Uri Brigitte Beyeler, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Schwyz Christa Bossard, Flurin Conrad, Marija Dautovic, Sozialpsychiatrischer Dienst des Kantons Schwyz Tanja Hufschmied, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Schwyz Peter Lütold, Ambulante Psychiatrische Dienste des Kantons Zug Gordana Radosavljevic, Marianne Romano, Caroline Weibel, Sarah Weyand, Ambulante Psychiatrische Dienste des Kantons Zug Theo Wilhelm, Sozialpsychiatrischer Dienst des Kantons Schwyz Kontakt / Impressum Impressum Redaktion: Leonie Schüssler Fotos: Christa Bossard Gestaltung : Judith Satter Andermatt Kontakt: info@ip-3.ch 5

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