Stenographischer Bericht der 63. Sitzung am Donnerstag, 6. November 2014
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- Michaela Louisa Schuster
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1 Stenographischer Bericht der 63. Sitzung am Donnerstag, 6. November 2014 TOP ZP 1: 2./3. Lesung - BRRD-Umsetzungsgesetz Für eine echte Europäische Bankenunion Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Zu dem BRRD-Umsetzungsgesetz der Bundesregierung liegt je ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 96 Minuten vorgesehen. Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Erster Redner in dieser Debatte ist der Kollege Klaus-Peter Flosbach, CDU/CSU- Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden heute eines der wichtigsten Gesetze der europäischen Finanzgeschichte verabschieden. Wir diskutieren seit dem Jahr 2008 über Hilfsmaßnahmen des Staates für Kommunen, über Konjunkturpakete, über Hilfen für Staaten und Banken in Form von Rettungsschirmen, und wir haben uns unserer Verantwortung gestellt, hier im Deutschen Bundestag dafür zu sorgen, dass bei Krisen wieder Haftung und Verantwortung zusammengebracht werden und nicht der Staat für Leute haften muss, die in diesem System Fehler machen. (Beifall bei der CDU/CSU) Seit Mitte 2012 beraten wir über das Thema der Bankenunion. Was verstehen wir unter Bankenunion? Es geht im Wesentlichen um zwei Bereiche: einmal eine gemeinsame Aufsicht in Europa für die Banken zu schaffen, nicht nur eine nationale Aufsicht, zum anderen geht es um die Frage: Was passiert, wenn Banken in eine Schieflage geraten? Wie kann hier abgewickelt oder saniert werden?
2 Wir haben im Jahr 2012 erlebt, dass viele europäische Staaten der Meinung waren, eine gemeinsame Aufsicht zu schaffen, aber dann, wenn eine Bank in Schieflage gerät, an europäisches Geld kommen wollten, nämlich an den Rettungsschirm ESM. Deshalb war es uns im Deutschen Bundestag wichtig, ein Stoppsignal zu setzen und zu sagen: Das ist mit uns so einfach nicht zu machen. Wir haben deshalb hier im Deutschen Bundestag damals eine Entschließung verabschiedet und unserer Bundesregierung Vorgaben gemacht, wie die Verhandlungen zu führen sind und vor allen Dingen welche Merkmale in den Verhandlungen nach vorne gestellt werden sollten. Wir sind der Meinung, dass in Europa alle großen Banken europäisch kontrolliert werden müssen und nicht mehr national. Aber wir sind genauso der Meinung, dass kleine Banken, kleine Institute, Sparkassen und Volksbanken, die gewisse Grenzen nicht überschreiten, nicht europäisch kontrolliert werden müssen, sondern dass hier proportional gehandelt werden muss. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Manfred Zöllmer [SPD]) Denn es darf nicht sein, dass kleine Banken dem gleichen Regime unterliegen wie die großen. Ich habe als unsere wichtigste Verantwortung unter anderem gesehen, dass wir Proportionalität gewährleisten und dass wir uns für die kleinen Institute einsetzen, die gerade in der Finanzkrise immer dafür gesorgt haben, dass die Geld- und Kreditversorgung in Deutschland gewährleistet war. Das ist unsere besondere Verantwortung. Es gab natürlich auch den Wunsch, Banken möglichst auf die europäische Ebene zu schieben, ohne sie zu prüfen, damit anschließend eine europäische Haftung greift. Wir als Deutscher Bundestag haben gesagt: Wir sind für die europäische Aufsicht, aber wir sind nur dann für die europäische Aufsicht, wenn sich alle großen Banken, die in Zukunft europäisch kontrolliert werden sollen, einer Prüfung, einem Stresstest unterziehen, damit nicht kranke Banken auf der europäischen Ebene abgelagert werden können. Diese Prüfung ist soeben erfolgt. Vor gerade zehn Tagen sind die Ergebnisse herausgekommen. Die 130 größten europäischen Banken sind kontrolliert worden. Von diesen haben 25 die Bedingungen nicht erfüllt; zum heutigen Zeitpunkt sind es noch 13 Banken. Diese 13 Banken müssen selbst oder mithilfe ihrer Staaten das Geld aufbringen, damit sie in die europäische Aufsicht kommen. Es ist eben nicht Angelegenheit der gemeinsamen Haftung, sondern der Banken und der betreffenden Staaten, dafür zu sorgen, dass diese Banken liquide sind und keine Gefahr für den Finanzmarkt darstellen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir haben auch deutlich gemacht, dass wir dafür sind, dass Banken, die in eine Schieflage geraten, gemeinsam gerettet werden können. Dafür haben wir das Gesetz, das wir heute hier vorlegen, das Abwicklungs- und Sanierungsgesetz, geschaffen. Wir in Deutschland haben zwar bereits seit dem Jahre 2010 ein nationales Gesetz zu diesem Thema gehabt,
3 aber wir gehen mit diesem Gesetz doch deutlich weiter, als wir es national getan haben. Wenn Banken in die Schieflage geraten, wenn sie saniert oder abgewickelt werden müssen, dann wird zum ersten Mal nicht der Steuerzahler herangezogen. Wie schaffen wir das? Wenn jemand in die Schieflage gerät, wird zuerst der Eigentümer herangezogen. Natürlich haben viele Eigentümer von Bankaktien in der Krise Geld verloren. Wer auf dem Höhepunkt im Jahre 2008 eingestiegen ist, hat mit Commerzbank- Aktien über 90 Prozent verloren. Aber hier geht es darum, dass dem Eigentümer, dem Aktionär, Geld entzogen wird. Er verliert eventuell sein gesamtes Geld. Wenn das nicht ausreicht, dann werden die Gläubiger herangezogen, und zwar nicht die kleinen Gläubiger, die wir als Eigentümer von Einlagen bis Euro definieren, sondern die Eigentümer, deren Einlagen darüber hinausgehen. Ihr Guthaben bei einer Bank wird in haftendes Eigenkapital der Bank umgewandelt. Das heißt, jeder ist selbst dafür verantwortlich, wem er sein Geld anvertraut. Wenn er es einer Bank anvertraut hat, die ihm hohe Zinsen geboten hat, aber hinterher nicht liquide ist, dann muss er mit dafür haften. Eigentümer und Gläubiger müssen in Zukunft haften, wenn eine Bank in Schieflage gerät. Wir haben aber auch deutlich gemacht, dass wir uns für den Fall, dass das alles nicht ausreichen sollte, das Modell einer gemeinsamen Haftung in Form eines gemeinsamen Fonds vorstellen können. Wer die Anhörungen in der letzten Zeit, die Fachgespräche, die Gespräche mit der Europäischen Kommission, mit der Bundesbank verfolgt hat, wird doch als Ergebnis mitnehmen, dass der Chef des Euro-Rettungsschirmes ESM, Herr Regling, gesagt hat: Wenn wir diese Gesetzeslage im Jahre 2008 gehabt hätten, dann wären nicht Hunderte von Banken europaweit in die Schieflage geraten, sondern es wären nur zwei oder drei Banken gewesen, und die Schieflage hätte im einstelligen Milliardenbereich gelegen. Das heißt, wenn wir das schon damals gehabt hätten, wäre es eine völlig andere Situation gewesen. Deswegen sollten wir stolz darauf sein, dass wir dieses Gesetz heute verabschieden, das die Steuerzahler wirklich von der Haftung befreit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das nutzt doch gar nichts!) Wir haben zur Absicherung noch einen europäischen Fonds geschaffen. Wir haben natürlich darüber diskutiert: Wie kann ein solcher Fonds finanziert werden? Er wird 1 Prozent der gedeckten Einlagen umfassen müssen. Er wird nicht vom Staat, sondern von den Banken finanziert. Die Banken müssen dafür in den nächsten acht Jahren 55 Milliarden Euro bereitstellen. Unsere zentrale Frage in diesem Zusammenhang ist: Wer finanziert einen solchen Fonds? Wer bezahlt das Ganze? Natürlich müssen die Großen, von denen die Risiken ausgehen, den Hauptteil tragen. Aber wir diskutieren immer auch über die Frage: Wie gehen wir mit
4 kleinen Banken, mit Sparkassen und mit Volksbanken um? Wir haben damals in Deutschland einen Freibetrag für kleinere Banken durchsetzen können, weil wir es selbst entscheiden konnten. Auf europäischer Ebene mit nahezu Banken ist es natürlich schwieriger, Entscheidungen dieser Art zu treffen, weil sich jedes Land in einer unterschiedlichen Situation befindet. Auch hier muss ich dem Finanzminister Schäuble dafür danken, dass sich die deutsche Bundesregierung immer wieder dafür eingesetzt hat, dass gerade die Kleinen nicht so belastet werden wie die Großen. Herr Schäuble, ich danke Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich, dass Sie zu dieser Forderung des Deutschen Bundestages immer wieder gestanden haben. Die Opposition wird natürlich darauf hinweisen, dass das alles nicht ausreicht, dass die Kleinen trotzdem wieder zu stark belastet werden. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt ja auch!) Wir haben auch bei kleinen Banken gesehen übrigens auch bei Sparkassen im Verbund mit der Westdeutschen Landesbank, wo überall Risiken stecken. Insofern glaube ich, wir haben hier eine sehr gute Lösung gefunden. Meine Damen und Herren, auch in Zukunft wird immer wieder die Diskussion geführt werden, ob der Staat nicht doch irgendwo haften muss. Wenn diese drei Maßnahmen Eigentümer, Gläubiger und Fonds nicht ausreichen sollten, sind Länder selbst verpflichtet, die Finanzierung der Banken vorzunehmen. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: So ist das!) Wenn sie das dann immer noch nicht können, können sie Hilfe aus dem Rettungsschirm beantragen. Sie bekommen eine Unterstützung, aber natürlich, wie wir es kennen, in Verbindung mit einem vollen Programm. Damit geben sie ein Stück ihrer Eigenständigkeit auf. Es wird auch die direkte Bankenrekapitalisierung diskutiert, die im Jahr 2012 natürlich von großer Bedeutung war. Sie müssen bedenken, dass Kommission, Regling und Bundesbank sagen: Das wäre damals nicht passiert. An fünfter Stelle ist jetzt also auch eine Rekapitalisierung möglich, aber nur, wenn alle auf der europäischen Ebene zustimmen und auch wir als Deutscher Bundestag, die wir das Haushaltsrecht haben. Wer heute behauptet, es gebe eine direkte Bankenrekapitalisierung insofern, als wir es zulassen, dass auf europäisches Geld zurückgegriffen wird, der stellt die Dinge falsch dar und dem werden wir so nicht zustimmen können. Meine Damen und Herren, in den letzten sechs Jahren haben wir 30 Gesetze verabschiedet, um Stabilität auf den Finanzmärkten herzustellen. Denken Sie nur an das große Abkommen Basel III: mehr Eigenkapital für die Banken, mehr Liquidität, eine
5 andere Liquidität in den Banken. Wir haben die Testamente gefordert. Wir haben Trennbankensysteme eingeführt. Wir haben außerbörsliche Derivate geregelt. Wir haben im Grunde eine europäische Aufsicht auch im Systemrisikobereich geschaffen. Wir haben also die Jahre genutzt, um auf vielfältige Weise dafür zu sorgen, dass wir wieder einen stabilen Finanzmarkt in Europa bekommen. Wir verabschieden heute gemeinsam mit der Bundesregierung ein Gesetz, das genau das abschließt, was wir sechs Jahre lang in Teilschritten betrieben haben. Wir erleben heute sicherlich den Höhepunkt. Es ist eines der wichtigsten europäischen Finanzgesetze, mit dem Haftung und Verantwortung wieder zusammengeführt werden, mit dem erreicht wird, dass dann, wenn Banken in eine Schieflage geraten, nicht die Steuerzahler, sondern die Banken selbst herangezogen werden. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
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