Erweiterung des Mobilfunknetzes zur Verbesserung der LTE-Versorgung am vorhandenen Standort beim Feuerwehrhaus - Vorberatung.

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1 Öffentlich Tagesordnung Punkt 8 Anlage 6 / Schreiben vom Beratungsunterlage zur Gemeinderatssitzung am Erweiterung des Mobilfunknetzes zur Verbesserung der LTE-Versorgung am vorhandenen Standort beim Feuerwehrhaus - Vorberatung. Sachverhalt: Auf dem Feuerwehrhaus besteht seit 2000 ein Mobilfunkmast der Deutschen Funkturm GmbH, auf dem sich Mobilfunkanlagen der Betreiber Telekom und Vodafone befinden. Im Zuge des flächendeckenden Ausbaus von LTE Technik trat die Deutsche Funkturm mit der Bitte um eine langfristige Verlängerung des Pachtvertrages an die Gemeinde heran. Im Gegenzug würde man den bestehenden Mast durch einen neuen, ca. 3 Meter höheren, Mast ersetzen (Gesamthöhe ca. 20 m). In der Bevölkerung, insbesondere unter den direkten Anwohnern, gibt es Bedenken gegen den bestehenden Mast und dessen Vergrößerung. Die Gemeindeverwaltung entschloss sich daher, die Anfrage frühzeitig öffentlich zu machen, um eine breite Diskussion zu ermöglichen. In der Folge bildete sich eine oder mehrere Bürgerinitiative(n) gegen den Mast. Am erhielten die Gemeinderäte und die Verwaltung eine Unterschriftensammlung mit ca. 600 Unterschriften Merdinger Bürger mit dem Titel: Unterschriftensammlung gegen den bisherigen und den geplanten Funksendemasten auf dem Feuerwehrhaus in Merdingen. Davon enthielten ca. 400 Unterschriften zusätzlich die Forderung: Wir fordern, dass Funksendemasten mindestens 1 km außerhalb von Wohn- und Gewerbegebiet aufgestellt werden. Seitens der Verwaltung wurden die Unterschriften nicht auf Dopplungen geprüft. Die Zahlen beruhen auf Angaben der Bürgerinitiative(n). Zusätzlich wurde immer wieder gefordert, dass die Mobilfunkanlagen auf den bestehenden Turm von O2 auf dem Tuniberg versetzt werden soll. I. Interessen der Mobilfunkanbieter Die Verwaltung führte Anfang Oktober Gespräche mit Vertretern der Deutschen Funkturm GmbH, um entsprechende Möglichkeiten zu erörtern. Die Gesprächsnotiz wurde den Gemeinderäten zur Kenntnisnahme zugeleitet. Das Gespräch umfasste insbesondere folgende Themen: 1. Potentielle Vorteile einer Aufrüstung des bisherigen Standortes 2. Möglichkeiten für Standorte weiter von der Wohnbebauung entfernt 3. Vorgehen im Falle keiner Einigung mit der Gemeinde Zu 1: Die Deutsche Funkturm GmbH teilte mit, dass die beiden größten Mobilfunkprovider Telekom und Vodafone bisher noch Interesse an einem LTE Standort in Merdingen haben. Für beide Anbieter sei der bisherige Standort besonders deshalb interessant, da man von dort das Dorf mit zwei bzw. drei Funkzellen optimal versorgen könnte. (Eine Funkzelle umfasst ca. 120 ) Gewerbegebiet und Dorf würden mittels zwei unterschiedlicher Funkzellen versorgt, was die Kapazität verdoppeln würde. (siehe Grafik 1) Zudem ruft dieser Standort keine Störungen an anderen Standorten bspw. Ihringen hervor. Zudem reduziert die hohe Übertragungskapazität die Belastungsdauer des Endverbrauchers an dem mobilen Endgerät. Zu 2. Die Möglichkeit einer Versorgung an einem von der Wohnbebauung entfernten Standort wird von der Deutschen Funkturm GmbH verneint. Gegen entferntere Standorte spricht insbesondere die Anzahl der möglichen Funkzellen. Je weiter ein Standort entfernt vom Dorf wäre, desto weniger Funkzellen könnten das Dorf versorgen. Damit ginge eine reduzierte Kapazität einher, was für die

2 Provider nicht lohnenswert ist, da die Kunden mit massiven Einschränkungen rechnen müssten. (siehe Grafik 2) Insbesondere ein Standort auf dem Tuniberg kommt aus technischen Gründen nicht in Frage. Neben der geringeren Anzahl an möglichen Funkzellen käme es aufgrund der Höhenlage zu Überreichweiten, die zu Störungen an anderen Standorten führen könnte. Zu 3. Für den Fall, dass eine Einigung mit der Gemeinde nicht möglich wäre, sucht die Deutsche Funkturm GmbH nach geeigneten Privatflächen im Umkreis von ca. 300 Metern um den bisherigen Standort. Ein Standort weiter entfernt ist für die Provider nicht interessant (siehe Grafik 3). Würde kein Standort gefunden, bliebe die bisherige Anlage so erhalten. II. Medizinische Aspekte 1. Von den Bürgerinitiativen vorgebrachte medizinische Bedenken Von der/den Bürgerinitiative/n wurden insbesondere gesundheitliche Bedenken gegen den Mobilfunkmast geltend gemacht. Die Bedenken erstreckten sich von psychischen Erkrankungen, Erkrankungen des Herz Kreislauf Systems, Zunahme von Krebserkrankungen bis hin zu zunehmenden Behinderungen. Der Verwaltung wurde ein Kartenausschnitt Merdingens präsentiert, die eine Häufung solcher Erkrankungen in der Nähe des Mobilfunkmastes belegen sollte. Diese Karte sollte auch den Gemeinderäten zur Verfügung gestellt werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die Verwaltung dieser Bitte nicht nachkommen. Aus wissenschaftlicher Sicht kann der Kartenausschnitt auch nicht als Beleg dienen. Gründe sind unter anderem: mangelnde Datengrundlage, da nicht alle Fälle erfasst wurden; die Betrachtung der näheren Umgebung des Mobilfunkmastes zeigt nicht, ob eine zunehmende Entfernung zu weniger Krankheitsfällen führt. Aus diesen Gründen kann die Karte keine Berücksichtigung finden. Weiter wurde durch die Bürgerinitiativen eine Informationsveranstaltung zu den Gefahren von Mobilfunk abgehalten. Als Experten waren hierzu der Allgemeinmediziner und Homöopath Dr. med. Wolf Bergmann und die als Baubiologin tätige Chemikerin Dr. rer. Nat. Dorothea von der Ruhr anwesend. Hierbei wurden von den Referenten die Auswirkungen nicht-natürlicher elektromagnetischer Strahlung auf Zellen und auch auf Wassermoleküle beschrieben. Laut Aussagen von Herrn Dr. Bergmann störten Mobilfunkanlagen die Kommunikation der Zellen untereinander, da diese auf ähnlichen Frequenzen kommunizierten. Diese Störung der Kommunikation könne dann Krankheiten wie Herz-Kreislauferkrankungen, psychische Erkrankungen und sogar angeborene Behinderungen wie Autismus zur Folge haben. Frau Dr. von der Ruhr betonte insbesondere die physikalischen Probleme des Mobilfunks. Einerseits kritisierte sie, dass die in Deutschland geltenden Grenzwerte um das 10 bis 100 Fache über den von anderen Ländern lägen. (Die genannten Grenzwerte konnten durch die Verwaltung trotz intensiver Suche nicht bestätigt werden.) Durch zahlreiche unterschiedliche Maßeinheiten blieb ebenso unklar, wie hoch die Strahlung tatsächlich ist. Auch bei den selbst gemessenen Werten im Gratzfeld war nicht klar, ob hier Grenzwerte überschritten wurden. (Es hatte den Anschein, dass selbst die strengsten Grenzwerte noch eingehalten worden wären.)von Seiten der Verwaltung wurde angemerkt, dass sämtliche Parteien im Deutschen Bundestag erst kürzlich die Grenzwerte bei der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes unverändert ließen. Dies wurde von dem Vortragenden mit der Bemerkung begründet, dass sämtliche Parteien von der Mobilfunklobby gekauft seien. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Vortrages lag auf der Belastung durch Reflektion. Nach Aussage der Referenten spiele die Entfernung zum Mobilfunkmast keine Rolle, da durch Reflexion von Gemeinde Merdingen Seite Oktober 2014

3 Wänden, Wolken etc. auch bei großer Entfernung Belastungsspitzen auftreten könnten. Dies könne auch in der Summe durch weit entfernte Masten geschehen. Einige Zuhörer schlossen als logische Konsequenz aus den Vorträgen, dass man nur dann sicher wäre, wenn man sämtlichen Mobilfunk abschalten würde. 2. Eigene Recherchen der Verwaltung zu medizinischen Gefahren von Mobilfunk Auf Anregung der Bürgerinitiativen führte die Verwaltung ein Gespräch mit einem Vertreter der Ärztegesellschaft für Erfahrungsmedizin. Der Vertreter erläuterte hierbei einen möglichen Zusammenhang von Krebs und Mobilfunk. Hierzu legte er Studien vor, die eine Signifikanz beweisen sollen (u. a. Nelda-Studie, Netanya-Studie). Aus umweltmedizinischer Sicht führte der Vertreter aus, dass Mobilfunkstrahlung eine von vielen Teilursachen für Erkrankungen sein kann. Deshalb solle man die Strahlung möglichst reduzieren oder vermeiden. Hierbei spielt insbesondere das eigene Nutzerverhalten eine entscheidendere Rolle als die generelle Netzabdeckung von Mobilfunksendemasten. Durch die Vielzahl an Studien ist die Sachlage diffus, so dass kein abschließendes Urteil möglich ist. Bisher konnte die Wissenschaft weder einen Beweis noch Gegenbeweis für eine Gesundheitsgefährdung finden. In der Folge griff die Verwaltung auf die These zurück, dass der zunehmende Mobilfunk seit Beginn der 1990er Jahre sich auch in überproportional zunehmenden Krebsneuerkrankungsfällen zeigen müsste. Eine entsprechende Analyse frei verfügbarer Krebsdaten aus Österreich bestätigten dies nicht. Es ist umgekehrt ein leichter Rückgang zu beobachten (Grafik 4 u. 5). III. Finanzielle Aspekte In der Bevölkerung gibt es bezüglich der Höhe der mit der Vermietung verbundenen Einnahmen immer wieder fehlerhafte Vorstellungen. Daher sollen die bisherige und die neue Situation dargestellt werden Die bisherigen Mieteinnahmen setzen sich wie folgt zusammen: Deutsche Funkturm GmbH Vodafone Bisherige Gesamteinnahmen 3.374,53 Euro 3.375,76 Euro 6.750,29 Euro Ein erster Vertragsentwurf der Deutschen Funkturm GmbH sieht zukünftig folgende Zahlungen vor: Jährliche Grundmiete bei einem Anbieter: Jeder weitere Anbieter jährl.: 2.417,60 Euro 1.285,20 Euro Erwartete Gesamteinnahmen bei 2 Funknetzanbietern: 3.702,80 Euro Die Mieteinnahmen aus der Verpachtung a, Standort auf dem Tuniberg (Telefonica O2) belaufen sich auf Euro. Gemeinde Merdingen Seite Oktober 2014

4 IV. Stellungnahme der Verwaltung Die dargelegten potentiellen Risiken erscheinen der Verwaltung aufgrund der Vielzahl an Studien nicht schlüssig. Die Informationsveranstaltung hat zudem dargelegt, dass die Entfernung vom Mobilfunkmast für die Belastung mit Mobilfunkstrahlung nicht relevant wäre. In der Konsequenz wäre ein vollständiger Schutz nur durch den generellen Verzicht auf Funkverbindungen möglich. In Abwägung aller bekannten Fakten kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass eine Gefährdung über das übliche Risiko des täglichen Lebens hinaus durch Mobilfunkmasten nicht wahrscheinlich ist. Das Risiko welches durch den Gebrauch mobiler Endgeräte für den Nutzer entsteht kann dieser selbst steuern. Es liegt daher vorwiegend in seiner Hand die eigene Gefährdung durch sein Nutzungsverhalten zu minimieren. Mobilfunk und auch mobiles Internet müssen heute als Teil der Grundversorgung angesehen werden. Eine gute Netzabdeckung mit hoher Kapazität ist ein wichtiger Standortvorteil für Unternehmen und wird auch von der Bevölkerung gewünscht. Gerade in ländlichen Gebieten ist es wichtig, diese Versorgung zu sichern. Aufgrund der hohen Einrichtungskosten und der geringen Kundenzahl ist die Ausstattung für die Provider wirtschaftlich nicht sehr interessant. Die Verwaltung begrüßt daher grundsätzlich das Angebot der Deutschen Funkturm GmbH Merdingen mit LTE aufzurüsten und sieht darin eine gute Chance das Telefon- und Internetangebot im Dorf zu erweitern und auf einen aktuellen technischen Stand zu bringen. Da von den Anbietern lediglich ein Umkreis von ca. 300 Metern um den jetzigen Standort favorisiert wird, würde eine Ablehnung einer LTE Aufrüstung am vorhandenen Standort an der Situation nichts ändern. Entweder der jetzige Mast bliebe dauerhaft bestehen oder die Deutsch Funkturm GmbH findet einen Alternativstandort auf privatem Gelände. Ersteres würde die Versorgung Merdingens mit mobilem Internet dauerhaft in dem bisher mäßigen Zustand festschreiben, letzteres würde die Einflussrechte der Gemeinde auf den Bau und genauen Standort auf ein Minimum reduzieren. Die Verwaltung empfiehlt daher dem Gemeinderat der Vermietung bis 2035 zum Zweck des LTE- Ausbaus zuzustimmen. Beschlussvorschlag der Verwaltung für die kommende Sitzung: Der Gemeinderat beschließt die Vermietung des Grundstücks Flst.-Nr oder 1510/6 an die Deutsche Funkturm GmbH. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Vertrag auszuhandeln, der die Errichtung eines Mobilfunkmastes zur LTE Versorgung ermöglicht. Gemeinde Merdingen Seite Oktober 2014

5 Grafik 1 Grafik 2 Grafik 3 Gemeinde Merdingen Seite Oktober 2014

6 Grafik 4 Krebsinzidenzen Österreich gesamt Gemeinde Merdingen Seite Oktober 2014

7 Grafik Inzidenz Alterstandardisiert pro Gemeinde Merdingen Seite Oktober 2014

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