Förderprogramm der Verbandsgemeinde Weilerbach für Energieeinsparmaßnahmen im Rahmen des SEMS EU-Projektes Kwh Sparen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Förderprogramm der Verbandsgemeinde Weilerbach für Energieeinsparmaßnahmen im Rahmen des SEMS EU-Projektes Kwh Sparen"

Transkript

1 Förderprogramm der Verbandsgemeinde Weilerbach für Energieeinsparmaßnahmen im Rahmen des SEMS EU-Projektes Kwh Sparen Förderrichtlinie/ für Maßnahmen nach dem Zweck Die Verbandsgemeinde Weilerbach fördert im Rahmen des EU-Projektes SEMS (Sustainable Energy Management System) Maßnahmen im Gebäudesektor, die das Ziel unterstützen, den Gesamt-Energieverbrauch in der Verbandsgemeinde um 40% zu verringern und auf erneuerbare Energien umzustellen. Dies betrifft: I. Vorbildliche Sanierungen im Gebäudebestand sowie II. III. Neubauten, die als Passivhaus oder Energiegewinnhaus gebaut werden. Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien (Solarthermie, Biomasse, Erdwärme) und Kraftwärmekopplung Antragsberechtigte Antragsberechtigte sind Eigentümer (natürliche sowie juristische Personen), deren selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude in der Verbandsgemeinde Weilerbach liegen, sowie Organisationen (Sportvereine, Kirchen etc.) die Gebäude mit normalen Innentemperaturen (nach EnEV 2, Abs.1) betreiben. Die Gebäude müssen innerhalb der SEMS Projektlaufzeit saniert oder neu errichtet werden. Art und Umfang der Förderung 1) Sanierung im Gebäudebestand Gefördert wird die Energieeinsparung nach m². Pro m² wird ein Förderbetrag je nach Lage im Gebäude laut Tabelle festgesetzt. Austausch der Fenster Außenwand obersten Geschossdeck e und von Dachschrägen Kellerdecke von der Warmseite Kellerdecke von der Kaltseite Dämmung von Flachdächern Gemittelte kwh Einsparung pro m² und Jahr Euro pro m² 6,0 3,5 3,5 2,0 2,5 4,0 Förderhöchstbeträge: Pro Gebäude Pro Wohneinheit Nur Erst-Energieberatung Mit Energiegutachten Effizienzhaus 85 Sanierung von 5 Richtlinie Förderprogramm Verbandsgemeinde Weilerbach

2 2) Neubauten Eigentümer, die ein Passivhaus oder Energiegewinnhaus errichten, können einmalig eine SEMS Prämie in Höhe von beantragen. Falls für Neubauten eine Förderung nach 2 nicht möglich ist, kann eine Förderung nach 3 beantragt werden. 3) Nutzung erneuerbarer Energien Die Installation und die Erweiterung von Solarthermieanlagen, auch Solarluftkollektoren wird mit 40 pro m² gefördert. Neu errichtete Biomasseanlagen werden mit 300 pro Anlage gefördert Neu errichtete Wärmepumpen werden mit 300 pro Anlage gefördert. Neu errichtete Blockheizkraftwerke werden mit 300 pro Anlage gefördert. Der hydraulische Abgleich und Einbau von effizienten Umwälzpumpen wird mit 100 pro Anlage gefördert. Zuschüsse aus 1 und 3 können bis zum Förderhöchstsatz aus 1 kombiniert werden. Diese Förderung kann alternativ zu 2 gewährt werden. 4) Kleine Nahwärmenetze Kleine Nahwärmenetze werden mit 500 pro angeschlossenem Haus gefördert. Diese Förderung kann zusätzlich zu 1, 2 und 3 gewährt werden. Falls das Nahwärmenetz durch einen Contractor erstellt wird, kann dieser die Förderung beantragen. Fördervoraussetzung Sanierungen im Gebäudebestand Fördervoraussetzung ist die Teilnahme an einer kostenlosen Erst-Energieberatung der Verbandsgemeinde Weilerbach oder der Kreisverwaltung Kaiserslautern oder die Beauftragung eines Energiegutachtens durch einen anerkannten Energieberater. Für die Sanierung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik gelten die technischen Mindestanforderungen des Programmes Energieeffizient Sanieren der KfW (Datum 10/2009 Bestellnummer Ausnahmen: Die dort genannten Heizungsanlagen können unabhängig voneinander gefördert werden. Als Nachweis über die Größe sind Fotos des Gebäudes und maßstabsgetreue Pläne des Hauses einzureichen. Die Größe der Flächen muss aus den eingereichten Rechnungen hervorgehen. Bei Eigenleistung muss eine nachvollziehbare Kosten- und Flächenaufstellung erfolgen. Fördervoraussetzung für Niedrigenergiehäuser im Bestand (Effizienzhaus 85) ist der Nachweis eines Primärenergiekennwertes nach Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV), der die Anforderungen eines entsprechenden Neubaus um mindestens 15 % unterschreitet. Gleichzeitig darf der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust HT den in der EnEV 2009 (Anlage 1, Tabelle 2) angegebenen Höchstwert des entsprechenden Neubaus nicht überschreiten. Nachzuweisen sind jeweils die für einen entsprechenden Neubau gültigen Werte. Der Aufschlag von 40 % auf die Anforderung für Bestandsgebäude nach 9 (1) EnEV 2009 darf nicht angewendet werden. Mindestens 10 % des jährlichen Wärmebedarfs (Heizung, Trinkwarmwasser) muss durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Neubauten: a) Fördervoraussetzung für Energiegewinngebäude ist der Nachweis eines Primärenergiekennwertes nach Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009), der die Anforderungen eines entsprechenden Referenzgebäudes um 2 von 5 Richtlinie Förderprogramm Verbandsgemeinde Weilerbach

3 mindestens 45 % unterschreitet (Effizienzhaus 55). Gleichzeitig muss der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust HT den in der EnEV 2009 Anlage 1, Tabelle 2) angegebenen Höchstwert um mindestens 30 % unterschreiten. Eine regenerative Energieerzeugung, die mindestens dem Energiebedarf für Heizung und Warmwasser entspricht, ist entweder durch Ertragsprognose einer am Haus installierten Photovoltaikanlage oder durch eine andere regenerative Energie (Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse) in Verbindung mit mindestens 50 % solarer Strahlungsenergie nachzuweisen. Für Bauvorhaben für die nach ENEV 2007 bereits ein Bauantrag gestellt worden ist, kann die Förderrichtlinie in der Fassung vom 2.März 2009 zur Anwendung kommen. b) Fördervoraussetzung für Passivhäuser ist der Nachweis eines Energiekennwertes Heizwärme nach gültigem Passivhaus Projektierungspaket (PhPP) von weniger als 15 kwh/m² im Jahr. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien Es können nur Anlagen gefördert werden, die auch von der Bafa als förderungswürdig anerkannt sind. 1 ) Kleine Nahwärmenetze versorgen mindestens zwei eigenständige Gebäude mit Raumwärme und evtl. warmem Brauchwasser, als Heizquelle kommen in Frage die erneuerbaren Energiequellen: Biomasse, Solarenergie, Erdwärme oder die fossilen Energiequellen Öl und Gas in Kombination mit Kraftwärmekopplung (BHKW). Das Netz kann über eine private Rechtsform oder einen Contractor betrieben werden. Fördervorraussetzung ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme zum SEMS Büro. Der hydraulische Abgleich des gesamten Rohrnetzes ist nachzuweisen. Allgemeines: Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Fördermittel. Zuwendungen werden nur für solche Vorhaben gewährt, die innerhalb der SEMS Projektlaufzeit begonnen und umgesetzt werden. Für die Sanierung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik gelten die technischen Mindestanforderungen des CO 2 Gebäudesanierungsprogramms der KfW. Der Verwendungsnachweis (siehe unten) muss spätestens 12 Monate nach Antragstellung eingereicht werden. Der Zuwendungsempfänger garantiert, dass das Vorhaben entsprechend den Antragsunterlagen durchgeführt wird. Eine Kumulierung mit anderen staatlichen Fördermitteln wird seitens der Bewilligungsbehörde akzeptiert. Der Zuschuss als auch die Summe der öffentlichen Mittel dürfen die Aufwendungen nicht übersteigen. Die Förderung beträgt maximal 10% der Kosten abzüglich Zuschüssen Dritter. Antrags- und Bewilligungsverfahren Bewilligende Behörde ist die Verbandsgemeinde Weilerbach, Zentralabteilung, SEMS Büro. Anträge auf Gewährung des Zuschusses sind an die Verbandsgemeindeverwaltung, Zentralabteilung, SEMS Büro, zu richten. Entsprechende Formulare sind dort anzufordern oder aber über das Internet unter abzurufen. Im Antrag müssen die Maßnahmen zur Verminderung des Energiebedarfes am Gebäude genannt werden. Über die Zuschussgewährung ergeht eine Förderzusage von 5 Richtlinie Förderprogramm Verbandsgemeinde Weilerbach

4 Den Vertretern der Bewilligungsbehörde ist auf Nachfrage Zutritt zum Gebäude zur Überprüfung der Maßnahmen zu gewähren. Um eine Auswertung der Maßnahmen im Rahmen einer Begleitforschung zu ermöglichen sind zur Erfassung der tatsächlich eingesparten Energie auf Anfrage die Heizkostenabrechnungen nach Sanierung vorzulegen. Verwendungsnachweis Dem Antrag sind beizulegen: Sanierungen im Gebäudebestand Heizkostenabrechnung der letzten zwei Jahre Fotos vor und nach Sanierung maßstabsgetreue Pläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) gegebenenfalls: Die Berechnung des Endenergiebedarfs und der Bedarfsenergieausweis im Ist-Zustand * Die Berechnung des Endenergiebedarfs und der Bedarfsenergieausweis im sanierten Zustand* * nach ENEV 2009 mit Randbedingungen für Energieausweis Neubau: Energiegewinnhaus: Energieeinsparnachweis nach 13 EnEV Rechnung der Photovoltaikanlage und Ertragsprognose Fotos von allen Seiten nach Fertigstellung Blower Door Test Passivhaus: Berechnung nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP ) Fotos von allen Seiten nach Fertigstellung Blower Door Test Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien Heizkostenabrechnung der letzten zwei Jahre Fotos vor und nach Sanierung Förderzusage der BAFA oder Nachweis der Förderfähigkeit durch das Bafa kleine Nahwärmenetze maßstäblicher Lageplan mit Trassenverlauf Fotos aller Häuser Steckbrief nach Vorlage zu jedem Haus Steckbrief nach Vorlage zur geplanten Heizungsanlage Nachweis des hydraulischen Abgleichs Nachweise zur Rechtsform der Betreibergesellschaft und Grunddienstbarkeiten 4 von 5 Richtlinie Förderprogramm Verbandsgemeinde Weilerbach

5 Förderzeitraum Die Förderung erfolgt solange das SEMS EU-Projekt läuft, von Juni 2007 bis Mai Anträge können nur bis zum eingereicht werden. Beantragte Maßnahmen müssen bis März 2012 vollständig abgeschlossen sein. Die letzte Auszahlung erfolgt im April Es zählt der Eingangsstempel. Maßnahmen die bis zum umgesetzt wurden, werden weiterhin nach der Richtlinie in der Fassung vom bezuschusst. Widerrufsvorbehalte Die Förderzusage kann widerrufen werden, wenn die Maßnahmen nicht binnen 12 Monaten ab Antragseingang abgeschlossen sind. Die Förderzusage kann widerrufen werden, wenn die hier maßgeblichen Förderrichtlinien nicht eingehalten werden bzw. unzutreffende oder unvollständige Angaben/Unterlagen eingereicht werden. Die Verbandsgemeinde Weilerbach behält sich Änderungen der Richtlinie vor. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt in dieser veränderten Fassung nach Beschluss im VG Rat rückwirkend zum in Kraft. 5 von 5 Richtlinie Förderprogramm Verbandsgemeinde Weilerbach

für das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet I. V er f a h r e n

für das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet I. V er f a h r e n 1. Verfahrensabwicklung: R I C H T L I N I E N der Gemeinde Seefeld für das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet I. V er f a h r e n 1.1 An der Durchführung

Mehr

Fördermittelübersicht

Fördermittelübersicht Fördermittelübersicht MHG Heiztechnik Einfach besser. HINWEIS: Anlagen in Neubauten werden mit einer Ausnahme 1) nicht mehr gefördert. Gas-Brennwertanlage ProCon/ProCon Streamline ohne thermische Solaranlage

Mehr

Merkblatt - Ökologisch Bauen (144, 145)

Merkblatt - Ökologisch Bauen (144, 145) Page 1 of 5 Sie sind hier: Startseite > Service > Kreditantrag, Formulare, Merkblätter > Merkblätter > Bauen, Wohnen, Energie sparen > Merkblatt - Ökologisch Bauen (144, 145) Merkblatt - Ökologisch Bauen

Mehr

Übersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. März 2013

Übersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. März 2013 Übersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. März 2013 SenerTec Center Zeitz GbR 1 Hinweise: Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Förderrichtlinien der KfW. Die Beschreibung der KfW-Programme

Mehr

Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss www.kfw.de/430

Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss www.kfw.de/430 Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss www.kfw.de/430 April 2016 Bank aus Verantwortung Anwendungsbereiche Für private Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern

Mehr

Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1

Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1 Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1 Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel

Mehr

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden in Sachsen-Anhalt

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden in Sachsen-Anhalt Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden in Sachsen-Anhalt 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land Sachsen-Anhalt gewährt unter den Aspekten

Mehr

Fördermöglichkeiten bei der energetischen Sanierung. Die EnEV 2014 Anforderungen. Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 08.03. / 09.03.

Fördermöglichkeiten bei der energetischen Sanierung. Die EnEV 2014 Anforderungen. Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 08.03. / 09.03. Fördermöglichkeiten bei der energetischen Sanierung Die EnEV 2014 Anforderungen Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 08.03. / 09.03.2014 Energieverbrauch private Haushalte Folie: 2 Förderprogramme Wohnen

Mehr

EEWärmeG. Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren

EEWärmeG. Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren EEWärmeG Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren Alexander Wölflick Geschäftsführer Haydn Energie Consult GmbH - HEC Übersicht

Mehr

Übersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. April 2012. SenerTec GmbH Schweinfurt 1

Übersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. April 2012. SenerTec GmbH Schweinfurt 1 Übersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. April 2012 SenerTec GmbH Schweinfurt 1 Hinweise: Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Förderrichtlinien der KfW. Die Beschreibung der KfW-Programme

Mehr

Fördermittelübersicht

Fördermittelübersicht Fördermittelübersicht MHG Heiztechnik Einfach besser. Hinweis: Anlagen in Neubauten werden mit einer Ausnahme 1) nicht mehr gefördert. Gas-Brennwertanlage ProCon/ProCon Streamline ohne thermische Solaranlage

Mehr

Thema: Sanierung Wohngebäude, Praxisbeispiele und Fördermöglichkeiten

Thema: Sanierung Wohngebäude, Praxisbeispiele und Fördermöglichkeiten Thema: Sanierung Wohngebäude, Praxisbeispiele und Fördermöglichkeiten Architekturbüro Schulze Darup & Partner Architekt Rupert Diels Landgrabenstr. 94 in 90443 Nürnberg www.rupert-diels.de Grundlagen Entwicklung

Mehr

Modernisierung von Mietwohnungen

Modernisierung von Mietwohnungen Modernisierung von Mietwohnungen Antragsberechtigt sind Eigentümer/Erbbauberechtigte von Mietwohnungen. Gefördert wird die Modernisierung von Wohnungen durch bauliche Maßnahmen mit einem zinsgünstigen

Mehr

Formatvorlage des Untertitelmasters durch Klicken bearbeiten

Formatvorlage des Untertitelmasters durch Klicken bearbeiten Finanzierung von Energieprojekten mit öffentlichen Förderkrediten der KFW KuKo, 17.03.2012, Christian Bürger Agenda 1. Vorteile -allgemein- 2. Energieeffizient Bauen (153) 3. Energieeffizient Sanieren

Mehr

Fördermittel für Energetische Sanierung

Fördermittel für Energetische Sanierung Förderinfo-Abend Neustadt/Weinstraße Fördermittel für Energetische Sanierung Wer heute in einen unberührten Altbau 100.000 Euro investiert, kann 25.000 Euro Zuschüsse sse kassieren und den Rest bei 1,41%

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

Die Wärmepumpe in EnEV und EEWärmeG

Die Wärmepumpe in EnEV und EEWärmeG 10. Wärmepumpen Fachtagung am 08.07.2010 im Kameha, Bonn Die Wärmepumpe in EnEV und EEWärmeG Was gilt? Wie geht s? Wärmepumpe in der EnEV Das Wort findet sich nur an zwei Stellen unter der Überschrift

Mehr

Herzlich willkommen zum. 1. Infoabend

Herzlich willkommen zum. 1. Infoabend Herzlich willkommen zum 1. Infoabend Thema: Energieberatung allgemein Inhalt Sinn und Zweck einer Energieberatung Formen der Energieberatung, deren Kosten und Fördermöglichkeit Umfang einer Umfassenden

Mehr

Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Magdeburg 03.09.2015

Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Magdeburg 03.09.2015 Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Magdeburg 03.09.2015 Referent Dipl.-Ing. (FH) Thomas Rochel Sachverständiger für Energetische Gebäudeoptimierung und Energieberatung Fachingenieur

Mehr

EnEV 2014 und die KfW-Förderung Altbausanierung

EnEV 2014 und die KfW-Förderung Altbausanierung Bauzentrum München 26.02.2014 EnEV 2014 und die KfW-Förderung Altbausanierung Dipl.-Ing. (FH) Hohenstaufenstr. 10 86830 Schwabmünchen Energieberater BAFA Sachverständiger KfW Energie-Effizienz-Experte

Mehr

Neuerungen EnEV Stand 5/2016

Neuerungen EnEV Stand 5/2016 Die geltende EnEV 2014 fordert seit dem 1. Januar 2016 einen höheren energetischen Standard für neu geplante und zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude. Regelungen der Energieeinsparverordnung Die aktuellste

Mehr

(H)ausweispflicht und weitere Verordnungen und Gesetze

(H)ausweispflicht und weitere Verordnungen und Gesetze Vortrag (H)ausweispflicht und weitere Verordnungen und Gesetze Energieeinsparverordnung, Erneuerbares Wärmegesetz Harald Schwieder Energieagentur Regio Freiburg GmbH Folie 1 Was regelt die Energieeinsparverordnung

Mehr

der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest

der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest 1. Allgemeine Ziele der Kulturförderung 2. Gegenstand der Projektförderung 3. Antrags- und Bewilligungsverfahren 3.1 Allgemeine Bewilligungsbedingungen

Mehr

Fach-Informationsveranstaltung

Fach-Informationsveranstaltung 10.000-Häuser-Programm Welche Förderung passt zu meinem Bauvorhaben? Fach-Informationsveranstaltung Vortrag von Hans Seitz, Geschäftsführer GEKO - Energieberatung mbh Höhlenfeuer Erste Holzhäuser Stroh-Lehmhäuser

Mehr

R I C H T L I N I E N für ein Förderprogramm Umwelt und Wirtschaft der Gemeinde Leutenbach

R I C H T L I N I E N für ein Förderprogramm Umwelt und Wirtschaft der Gemeinde Leutenbach R I C H T L I N I E N für ein Förderprogramm Umwelt und Wirtschaft der Gemeinde Leutenbach 1. Zweck und Ziel 1.1 Die Probleme der Klimaveränderung, die mit der Verbrennung fossiler Brennstoffe verbundene

Mehr

Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen.

Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Hausplakette und Zertifikat für das dena-gütesiegel Effizienzhaus, beispielhaft mit dem Standard 55. 2 Wohnen

Mehr

Fördermittel. Referent: Dipl.-Ing. Uwe Neumann. www.energieconcept-neumann.de. Energieberater Margaretenweg 17 91315 Höchstadt/Aisch

Fördermittel. Referent: Dipl.-Ing. Uwe Neumann. www.energieconcept-neumann.de. Energieberater Margaretenweg 17 91315 Höchstadt/Aisch Fördermittel Referent: Dipl.-Ing. Uwe Neumann Energieberater Margaretenweg 17 91315 Höchstadt/Aisch www.energieconcept-neumann.de 1 Energieberatung Technische Gebäudeausrüstung Blower-Door-Messungen Thermografie

Mehr

EnEV und Energieausweise 2009

EnEV und Energieausweise 2009 FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com EnEV und Energieausweise 2009 Liebe Besucherinnen und Besucher unserer

Mehr

Herzlich willkommen! Energetische Sanierung Förderung und Finanzierung

Herzlich willkommen! Energetische Sanierung Förderung und Finanzierung Herzlich willkommen! Energetische Sanierung Förderung und Finanzierung 1 Energieeffizient Bauen Energieeffizient Bauen Anwendungsbereiche Für die Finanzierung von besonders energieeffizienten Neubauten

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)

Mehr

Energetische Klassen von Gebäuden

Energetische Klassen von Gebäuden Energetische Klassen von Gebäuden Grundsätzlich gibt es Neubauten und Bestandsgebäude. Diese Definition ist immer aktuell. Aber auch ein heutiger Neubau ist in drei (oder vielleicht erst zehn?) Jahren

Mehr

Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen.

Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Hausschild und Zertifikat für das dena-gütesiegel Effizienzhaus, hier mit dem Standard Effizienzhaus 55.

Mehr

" Förderprogramme für energetische Maßnahmen und erneuerbare Energien in Rheinland-Pfalz"

 Förderprogramme für energetische Maßnahmen und erneuerbare Energien in Rheinland-Pfalz " Förderprogramme für energetische Maßnahmen und erneuerbare Energien in Rheinland-Pfalz" 10.11.2011 INTERREG, Kaiserslautern Dipl.-Ing. Irina Kollert Gliederung Förderprogramm für hochenergieeffiziente

Mehr

I. Vorbildliche Sanierungen im Gebäudebestand (Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen)

I. Vorbildliche Sanierungen im Gebäudebestand (Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen) MEILENSTEIN Preisgeld zur Erreichung der 100% Zero Emission Village in der Verbandsgemeinde Weilerbach Richtlinie zur Vergabe der Preisgelder Richtlinie vom 28.4.2014, geändert am 27.6.2016, geändert am

Mehr

KfW fördert wieder. Einzelmaßnahmen. Energetisch sanieren mit Glas und Fenster. März

KfW fördert wieder. Einzelmaßnahmen. Energetisch sanieren mit Glas und Fenster. März KfW fördert wieder Einzelmaßnahmen Energetisch sanieren mit Glas und Fenster März 2011 Marktchancen Marktchancen für die Glas-, Fenster- und Fassadenbranche Die seit dem 1. Oktober 2009 gültige Novelle

Mehr

Karlsruher Klimahäuser

Karlsruher Klimahäuser Durch eine dünne und leistungsfähige Außenwanddämmung ist es gelungen, das äußere Erscheinungsbild zu erhalten. Hauseigentümerin Agathenstraße 48, Karlsruhe-Daxlanden Sanierung Baujahr / Sanierung 1971

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Energiebedarf Glasbläserallee 18/Fischzug 2-8/Krachtstraße, Bauteil 1 - Haus I-M 2 Endenergiebedarf 73 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) [kg/(m² a)] 43 kwh/(m² a) Primärenergiebedarf

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 29.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Mehrfamilienhaus 1896 1896

Mehr

Richtlinien für das Förderprogramm der Stadt Siegen zur Sanierung selbstgenutzten Wohneigentums

Richtlinien für das Förderprogramm der Stadt Siegen zur Sanierung selbstgenutzten Wohneigentums Richtlinien für das Förderprogramm der Stadt Siegen zur Sanierung selbstgenutzten Wohneigentums Ordnungsziffer Zuständigkeit Beschluss vom 90.688 Abteilung Umwelt 28.08.2014 Richtlinien für das Förderprogramm

Mehr

Der Energieausweis Chance oder Schikane? - Der Energieausweis für Wohngebäude -

Der Energieausweis Chance oder Schikane? - Der Energieausweis für Wohngebäude - Der Energieausweis Chance oder Schikane? - Der Energieausweis für Wohngebäude - IBH Ingenieurbüro Haubensak Bauphysik und Energieberatung 71364 Winnenden Inhaltsverzeichnis 1. Entwicklung des Weltenergieverbrauchs

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 10.02.2021 1 Gebäude Gebäudetyp Mehrfamilienhaus, Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1966 / 1994 Baujahr Anlagentechnik 1994 Anzahl Wohnungen 3 Gebäudenutzfläche (A N ) 355,2 m² Erneuerbare Energien

Mehr

Aktuelle Förderprogramme 2015

Aktuelle Förderprogramme 2015 Aktuelle Förderprogramme 2015 Günther Gamerdinger Vorstandsmitglied der Volksbank Ammerbuch eg Übersicht 1. Bei bestehenden Wohngebäuden Energetische Sanierungsmaßnahmen Einzelmaßnahmen Sanierung zum KfW

Mehr

Energetische Sanierung KfW-Zuschüsse

Energetische Sanierung KfW-Zuschüsse Energetische Sanierung KfW-Zuschüsse Artenreiches Land Lebenswerte Stadt 5./ 6. März 2016 Förderprogramme für privates Eigentum KfW- Effizienzklassen KfW Kredit- Förderprogramme 124/151/152/153/159 KfW

Mehr

E N E R G I E A U S W E I S

E N E R G I E A U S W E I S Gültig bis: 26.02.2025 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Neubau eines Studentenwohnheimes Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 21.02.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Reihenhaus Matthias-Erzberger-Str.

Mehr

KfW-Förderreport 2015 Auswertung Kurzfassung

KfW-Förderreport 2015 Auswertung Kurzfassung KfW-Förderreport 2015 Auswertung Kurzfassung Stand: 25.02.2016 Inhalt: Energieeffizientes Bauen (Neubau)... 2 Energieeffizientes Sanieren (Effizienzhaus)... 4 Energieeffizientes Sanieren (Einzelmaßnahmen)...

Mehr

Stadt Wolframs-Eschenbach, Satzung über private Altstadtsanierungen

Stadt Wolframs-Eschenbach, Satzung über private Altstadtsanierungen Satzung der Stadt Wolframs-Eschenbach für ein kommunales Förderprogramm zur Durchführung privater Fassadengestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Altstadterneuerung vom 27. Juni 2007 1 Räumlicher

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 07.04.2024 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1980 Baujahr Anlagentechnik ¹) 2001 Anzahl Wohnungen 47 Gebäudenutzfläche (A ) N 3677 m² Erneuerbare Energien

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude freiwillige Aushangseite bedarfsbasierter Energieausweis Gültig bis: typ Adresse Baujahr foto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen nutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Anlass

Mehr

Energieeffizient Sanieren Kredit www.kfw.de/151 www.kfw.de/152

Energieeffizient Sanieren Kredit www.kfw.de/151 www.kfw.de/152 www.kfw.de/151 www.kfw.de/152 Oktober 2013 Bank aus Verantwortung Anwendungsbereiche Für die energetische Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen Für den Ersterwerb

Mehr

Förderprogramme im Bereich der energetischen Gebäudesanierung. Kerstin Kullack, 14.03.2009

Förderprogramme im Bereich der energetischen Gebäudesanierung. Kerstin Kullack, 14.03.2009 Förderprogramme im Bereich der energetischen Gebäudesanierung Kerstin Kullack, 14.03.2009 Förderprogramme Ministerium für Umwelt Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Mehr

Anlage zum Merkblatt Programm Energieeffizient Bauen (153)

Anlage zum Merkblatt Programm Energieeffizient Bauen (153) und ergänzende Informationen zur Berechnung für den Neubau zum KfW-Effizienzhaus 40, 55 (inklusive Passivhaus) und 70 Anforderungen bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung an den Sachverständigen

Mehr

EnergieBonusBayern 10.000-Häuser- Programm

EnergieBonusBayern 10.000-Häuser- Programm Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie EnergieBonusBayern 10.000-Häuser- Programm effizient intelligent innovativ www.energiebonus.bayern 10.000-Häuser-Programm

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 24.0.202 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Doppelhaushälfte Uhlenhorst 25a,

Mehr

E N E R G I E A U S W E I S gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

E N E R G I E A U S W E I S gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 10.2.2017 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Parkstraße 1, 10000 Berlin Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) 1956 1993 13

Mehr

Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes

Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Gültig bis: 30.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen 1929 Gebäudenutzfläche 565,20 Erneuerbare Energien Lüftung Anlass der Ausstellung

Mehr

Klimaschutzkonzept für die Stadt Geesthacht Energie und Kosten sparen im eigenen Haus

Klimaschutzkonzept für die Stadt Geesthacht Energie und Kosten sparen im eigenen Haus Energieberatung energieoptimierte Sanierungskonzepte und Förderungen Ein Vortrag zum Klimaschutzkonzept für die Stadt Geesthacht Energie und Kosten sparen im eigenen Haus Lehrbeauftragter Geesthachter

Mehr

Wärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung

Wärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung Wärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung 2 Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung Hier finden Sie Hinweise und Tipps, die Sie dabei

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 14.08.2023 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Mehrfamilienreiheneckhaus 1918 Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) 18 1.267,5 m² Erneuerbare

Mehr

Von der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus

Von der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus Von der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus Thomas Möller Dipl.-Ing., Dipl.Wirt.-Ing (FH), Energieberater (HWK) Brunhamstraße 43-81249 München Tel. 089-871 2454 - Telefax 089-871 2434

Mehr

Verländerte Förderungsvorschriften NEUES FÖRDERUNGSMODELL IM SOGENANNTEN KLEINVOLUMIGEN ALTHAUSSANIERUNGSBEREICH INFORMATION

Verländerte Förderungsvorschriften NEUES FÖRDERUNGSMODELL IM SOGENANNTEN KLEINVOLUMIGEN ALTHAUSSANIERUNGSBEREICH INFORMATION Ausgabe: Februar 1999 NEUES FÖRDERUNGSMODELL IM SOGENANNTEN KLEINVOLUMIGEN ALTHAUSSANIERUNGSBEREICH INFORMATION über die Möglichkeit einer Förderung der Sanierung von Wohnraum in Niederösterreich nach

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 22.09.2023 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Mehrfamilienhaus Barchusen 6, 8, 1992 1992 14 1.410,0 m²

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Erfenschlager Straße 73 Neubau Projekthaus METEOR 2 Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz

Mehr

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) - Vollzug in Hessen

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) - Vollzug in Hessen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) - Vollzug in Hessen Merkblatt zur Nachweisführung nach 10 der novellierten Fassung des EEWärmeG vom Mai 2011 bei Nutzung von Geothermie und Umweltwärme in nicht

Mehr

10.06.2019. Technische Universität Dresden Dezernat 4 Bergstraße 69 01069 Dresden 11.06.2009. Institutsgeb. für Lehre und Forschung

10.06.2019. Technische Universität Dresden Dezernat 4 Bergstraße 69 01069 Dresden 11.06.2009. Institutsgeb. für Lehre und Forschung 1.6.219 Lieg.Nr. EA33 Geb.Nr. EA33-3522-3523 Institutsgeb. für Lehre und Forschung August-Bebel-Str. 2, 1219 Dresden TU Dresden Haus 83 und Haus 94 1973 5.54 m² Dieses Gebäude 7 5 1 15 2 >2 Vergleichswert

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 29.04.2024 1 Hauptnutzung / kategorie Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger Verwaltungsgebäude mit normaler techn. Ausstattung größer 3.500 m² NGF Hansa Haus Frankfurt Berner Straße 74-76,

Mehr

Die wichtigsten Informationen zum Energieausweis im Überblick

Die wichtigsten Informationen zum Energieausweis im Überblick Energieausweis Die wichtigsten Informationen zum Energieausweis im Überblick Der Energieausweis soll Käufern und Mietern bei der Auswahl der Immobilie helfen und eine Vergleichbarkeit herstellen. Zugleich

Mehr

www.energiewende.saarland.de klima plus saar das Förderprogramm für private haushalte zur senkung der energiekosten

www.energiewende.saarland.de klima plus saar das Förderprogramm für private haushalte zur senkung der energiekosten www.energiewende.saarland.de klima plus saar das Förderprogramm für private haushalte zur senkung der energiekosten Heiko Maas Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Liebe Saarländerinnen,

Mehr

Der Bürgerverein Hörnle & Eichgraben begrüßt Sie zur Informationveranstaltung:

Der Bürgerverein Hörnle & Eichgraben begrüßt Sie zur Informationveranstaltung: Der Bürgerverein Hörnle & Eichgraben begrüßt Sie zur Informationveranstaltung: - EnEV 2007 - Gebäudeenergiepass Referent: Dipl. Ing. (FH) Jürgen Waibel Guten Abend meine Damen und Herren Energieeinsparverordnung

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 29.07.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Heim/Herberge C Dr.- Gessler- Str.: 1-7, 93051 Regensburg Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1977 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1996 Anzahl

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 16.03.2018 Aushang Gebäude Hauptnutzung / Gebäudekategorie Nichtwohngebäude Sonderzone(n) Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Kapellenstr.

Mehr

EnEV ab 2016: Einfach Energie sparen Entwicklung läuft auf Wärmepumpe zu

EnEV ab 2016: Einfach Energie sparen Entwicklung läuft auf Wärmepumpe zu 18.03.2016 Presseinformation der ait-deutschland GmbH, Kasendorf / Essen EnEV ab 2016: Einfach Energie sparen Entwicklung läuft auf Wärmepumpe zu Mit den neuen Vorschriften der Energieeinsparverordnung

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 05.11.2022 1 Hauptnutzung / kategorie Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche 2) Bürogebäude Stern-,Gewürzmühl-,Tattenbach-, Robert-Koch-Straße,

Mehr

Förderprogramm und -richtlinien der Stadtwerke Hockenheim. für Energieeinsparung, rationellen und regenerativen Energieeinsatz

Förderprogramm und -richtlinien der Stadtwerke Hockenheim. für Energieeinsparung, rationellen und regenerativen Energieeinsatz Stand: Februar 2009 Förderprogramm und -richtlinien der Stadtwerke Hockenheim für Energieeinsparung, rationellen und regenerativen Energieeinsatz Gültigkeitsdauer: Kalenderjahr 2009 1. Zweckbestimmung

Mehr

Kraftwerk Wiehre Strom + Wärme vor Ort

Kraftwerk Wiehre Strom + Wärme vor Ort Kraftwerk Wiehre Strom + Wärme vor Ort Förderrichtlinien Stand 14.12.12 14.12.2012 Seite 1 INHALT 1 Hintergrund und Zweck der Förderung...3 2 Kostenfreie Vor-Ort-Checks...3 2.1 Was wird gefördert?...3

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 27.09.2022 1 Gebäude Hauptnutzung/ Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger

Mehr

Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2. -Gebäudesanierungsprogramm

Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2. -Gebäudesanierungsprogramm Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm (Diese Bestätigung kann zusammen mit dem Kreditantrag bei der KfW eingereicht werden, andernfalls sind die Angaben der KfW im Kreditantrag

Mehr

Programm zur Förderung der Energieeinsparung und der Nutzung regenerativer Energiequellen in der Gemeinde Gröbenzell

Programm zur Förderung der Energieeinsparung und der Nutzung regenerativer Energiequellen in der Gemeinde Gröbenzell Programm zur Förderung der Energieeinsparung und der Nutzung regenerativer Energiequellen in der Gemeinde Gröbenzell Ziel Ziel des Programms ist die Verringerung des Verbrauchs von Energie, insbesondere

Mehr

6.2 Energieeffizienz-Experten

6.2 Energieeffizienz-Experten Seite 1 6.2 6.2 In zunehmendem Maße werden hoch energieeffiziente Neubauten errichtet und anspruchsvolle energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden durchgeführt. Der Staat unterstützt dies mit Fördermitteln

Mehr

Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm

Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm (Diese Bestätigung kann zusammen mit dem Kreditantrag bei der KfW eingereicht werden, andernfalls sind die Angaben der KfW im Kreditantrag

Mehr

Herzlich Willkommen zum 16. Energieberatersymposium

Herzlich Willkommen zum 16. Energieberatersymposium Herzlich Willkommen zum 18. Februar 2014 Dipl.-Ing. Dirk Schön Zentrum für Umwelt und Energie der Handwerkskammer Düsseldorf (UZH) 1 Thema Neues zum Stand der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude UNGÜLTIGES MUSTER +++ UNGÜLTIGES MUSTER +++ UNGÜLTIGES MUSTER +++ UNGÜLTIGES MUSTER 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Lindenallee 11, 03253 Musterstadt Gebäudeteil

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 04.08.018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Oberferrieder Str. 9 90556 Burgthann / Unterferrieden Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1800 im 19. Jahrhundert Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik

Mehr

Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Teil VII. Komponenten Methoden und Werkzeuge Beispiele

Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Teil VII. Komponenten Methoden und Werkzeuge Beispiele Teil VII Zum Thema Energiekonzepte Gesetze und Verordnungen Anforderungen an den Energiebedarf Förderwege Energiebedarf-Ermittlung Energiequellen Heizungstechniken Wirtschaftlichkeit Beispiele für Energiekonzepte

Mehr

Der Klimawandel und seine Folgen- Chancen und Herausforderungen für das Handwerk

Der Klimawandel und seine Folgen- Chancen und Herausforderungen für das Handwerk Der Klimawandel und seine Folgen- Chancen und Herausforderungen für das Handwerk Beratung und Weiterbildung Gliederung des Vortrags 1. Rahmenbedingungen Fortbildung Energiesparendes Bauen 2. Berechtigungen

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 3.0.08 Gebäude Gebäudetyp Zweifamilienhaus Adresse Muster, 45000 Muster Gebäudeteil Haus Baujahr Gebäude 94 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 980 Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche

Mehr

Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss www.kfw.de/430

Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss www.kfw.de/430 Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss www.kfw.de/430 Mai 2015 Bank aus Verantwortung Anwendungsbereiche Für private Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern

Mehr

PROFITIEREN SIE DAVON!

PROFITIEREN SIE DAVON! SIchERhEIT FüR SIE UND IhR ZUhAUSE KfW-ZUSCHÜSSE FÜR EINBRUCHSCHUTZ PROFITIEREN SIE DAVON! Seit November 2015 fördert die KfW-Bankengruppe auch Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Einbruch. haus- und Wohnungseigentümer

Mehr

Neues aus der Praxis der Energieeffizienz. EnBW Vertrieb GmbH Rudolf Schiller Biberach, 28. November 2013 Energie braucht Impulse

Neues aus der Praxis der Energieeffizienz. EnBW Vertrieb GmbH Rudolf Schiller Biberach, 28. November 2013 Energie braucht Impulse Neues aus der Praxis der Energieeffizienz EnBW Vertrieb GmbH Rudolf Schiller Biberach, 28. November 2013 Energie braucht Impulse Rudolf Schiller EnBW Vertrieb GmbH Elektroinstallateur - Meister Gebäudeenergieberater

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 8. November 0 Gültig bis: 0.07.0 Registriernummer Registriernummer wurde beantragt am.07.0 - vorläufiger Energieausweis gemäß EnEV 7 Absatz Satz - Gebäude

Mehr

Bestätigung zum Kreditantrag 130 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm

Bestätigung zum Kreditantrag 130 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Bestätigung zum Kreditantrag 130 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm (Sie können diese Bestätigung zusammen mit dem Kreditantrag bei der KfW einreichen oder der KfW die Angaben im Kreditantrag mitteilen.

Mehr

Passnummer Nr. Aussteller Erstellt am Gültig bis P.20100818.8399.2.1.1 AP/1559 18.08.2010 17.08.2020

Passnummer Nr. Aussteller Erstellt am Gültig bis P.20100818.8399.2.1.1 AP/1559 18.08.2010 17.08.2020 geringer Energiebedarf Energiesparhaus hoher Energiebedarf Die Einstufung in die erfolgt nach dem sogenannten Primärenergiebedarf. Dieser berücksichtigt neben dem Wärmeschutz des Gebäudes auch die verwendete

Mehr

Energieberatung. Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH. Fragen rund um den Energieausweis

Energieberatung. Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH. Fragen rund um den Energieausweis Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH Fragen rund um den Energieausweis Energieausweis nach EnEV 2009 Bei Vermietung oder Veräußerung eines Gebäudes

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 05.11.2022 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Verwaltungsgebäude Reisholzer Werftstrasse 38-40 40589 Düsseldorf Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1994 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger

Mehr

Richtlinien Förderung Photovoltaik

Richtlinien Förderung Photovoltaik A B 2 6. M Ä R Z 2 0 1 5 Richtlinien Förderung Photovoltaik für Betriebe zur Abwasserbehandlung Gültig bis: 30.11.2016 Fertigstellung und Abrechnung binnen 6 Monaten. Abteilung 4 Lebensgrundlagen und Energie

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 05..2025 Registriernummer 2 NI-205-00070968 Gebäude Gebäudetyp Adresse Einfamilienhaus freistehend Große Str. 78, 3246 Lahstedt Gebäudeteil Baujahr Gebäude 3 984 Baujahr Wärmeerzeuger 3, 4

Mehr

Antrag Förderprogramm Klimaschutz 2015 Programmteil: Korber Höhe I für Maßnahmen zur Energieeinsparung

Antrag Förderprogramm Klimaschutz 2015 Programmteil: Korber Höhe I für Maßnahmen zur Energieeinsparung Antrag Förderprogramm Klimaschutz 2015 Programmteil: Korber Höhe I für Maßnahmen zur Energieeinsparung An die Stadt Waiblingen Abteilung Umwelt Kurze Straße 24 71332 Waiblingen Zutreffendes bitte ankreuzen.

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 21.07.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Einfamilienhaus Hauptstr 1, 88079 Kressbronn Gebäudeteil Baujahr Gebäude 199 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 2005 Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 07.06.2024 Registriernummer NW-2014-000049065 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Hagenaustr. 21, 45138 Essen Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 3 1954 Baujahr Wärmeerzeuger 3, 4 2014 Anzahl

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Bezug : Erl. v. 15. 6. 2010 (Nds. MBl. S. 615), zuletzt

Mehr