Pflegerente vs. Pflegetagegeld
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- Martin Scholz
- vor 8 Jahren
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1 Pflegerente vs. Pflegetagegeld Eine aktuarielle Analyse Schwalmtal, 31. März 2012 Rudolf Bönsch
2 Die Pflegerentenversicherer werben mit einer Vielzahl von Argumenten mittels derer die Pflegetagegeld der Krankenversicherer als das angeblich deutlich schlechtere Modell dargestellt werden. Nachfolgend werden die Argumente analysiert. Vorbemerkung: Warum und worin unterscheiden sich Pflegerente und Pflegetagegeld? Pflegerentenversicherungen werden von Lebensversicherungsunternehmen angeboten. Sie unterliegen damit den Kalkulationsvorschriften der Lebensversicherung. Pflegetagegeldversicherungen werden von Krankenversicherern und Seite einiger zeit auch von Schaden- und Unfallversicherern angeboten. Sie unterliegen in beiden Fällen den Kalkulationsvorschriften der nicht-substitutiven Krankenversicherung. Argument/Behauptung Antwort Pflegetagegeld 1. Kalkulation nach Art der Lebensversicherung Rechnungszins: 1,75 % seit Es werden die Pflegeinzidenzen der Tafel DAV2008P verwendet. Sterbetafel DAV in der Beitragszahlungsphase Sterbetafel DAV Sterbetafel der Pflegbedürftigen Storno: wird nicht berücksichtigt deshalb gibt es Rückkaufswerte und bfr. Leistungen bei Kündigung 2. Beitragsrelation Stufe III: Stufe II: Beitrag 205,57 (M 57 J) Stufe I: % Bonus, der nicht garantiert ist! Einmalleistung in Stufe III, in II und I bzw Rechnungszins: 3,00 % seit (marktüblich 3,5 %) Verwendung von Pflegeprävalenzen. i. d. R aus der Privaten Pflegepflichtversicherung des PKV- Verbandes Sterbetafel PKV20.. in der Beitragszahlungsphase, keine gesonderte Sterbetafel im Leistungsfall Storno wird berücksichtigt Stufe III: Stufe II: Beitrag 107,08 (M 57 J Unisex) Stufe I: 750 Beitrag 147,83 (M 57 J Bisex) Einmalleistung: Garantierte Leistung in voller Höhe!
3 Das Überschussmodell der IDEAL sieht beispielsweise stetig steigende Überschüsse als Bonus vor. Gespeist wird der Bonus aus dem Überzins und einem konstanten Bonus (20%) auf die versicherte Rente. Insofern sind die unverbindlichen Leistungen nicht wirklich vergleichbar 3. Rückkaufswert: Bei Kündigung bekommen Sie Geld heraus Stabile Beiträge geben Planungssicherheit, so die Werbeaussage. Dies ist gezwungenermaßen so. Weil kein Storno bei der Kalkulation berücksichtigt wird, muss das Deckungskapital zu dem Zeitpunkt ausgekehrt werden. Das DK ist quasi die AR der Pflegerente. Die garantierte Leistung ist im Ernstfall die bessere Planungssicherheit! Keine Leistung, da Storno bei der Kalkulation berücksichtigt wird 4. Beitragsfrei Leistungen bei Zahlungsschwierigkeiten möglich Diese Möglichkeit ist ebenfalls der Bildung einer Deckungsrückstellung geschuldet. Aus dem vorhandenen DK wird eine bfr. Pflegerente finanziert 5. Beitragsstabilität Lebensversicherungen kennen keine Beitragsanpassungsklausel. Das ist der Grund für die sehr vorsichtigen Rechnungsgrundlagen (z. B. Rechnungszins) Im Marketing wird dies als der Vorteil gegenüber der Tagegeldversicherung herausgestellt. Die Behauptung, die Beiträge würden nie angepasst ist nur bedingt richtig. 163 VVG sieht bei dauerhafter Änderung der Rechnungs- Die Beitragsanpassungsklausel ist der Tatsache geschuldet, dass Krankenversicherungen einem Änderungsrisiko unterliegen und der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet. In der Pflegeversicherung liegt die Situation gänzlich anders: Bestimmend ist die Prävalenz in den jeweiligen Altersstufen. Die ist seit Jahren sehr stabil. Quelle: GEK Pflegereport Dementsprechend selten sind die Beitragsanpassun-
4 grundlagen die Möglichkeit vor, Leistungen und Beiträge so zu verändern, dass das Leistungsversprechen dauerhaft erfüllbar ist. Bei Schieflage kann evtl. Auch noch der 89 VAG zur Anwendung kommen (Herabsetzung von Leistungen oder Aussetzen durch die BaFin). Sicher ein extrem seltener Fall, der auch nur deshalb erwähnt wird, weil die Pflege- Rentenversicherer die Tagegeldversicherung mit einem Extrem-Szenario schlecht machen, dass bei Eintreten die Rentenversicherer in gleicher Weise trifft. Siehe nächsten Punkt. gen in diesen Tarifen in den letzten Jahren. 6. Beitragsanpassungen sind wg. der Zunahme der Pflegefälle und der steigenden Pflegekosten zwingend erforderlich Die Pflegetagegeldversicherer müssen jährlich die Beiträge anpassen, weil die Zahl der Pflegebedürftigen dramatisch ansteigt und die Pflegekosten ständig steigen. Diese Aussage ist völliger Unsinn! Die Pflegetagegeldversicherung ist eine Summenversicherung, keine Kostenversicherung. Die Unterschiede lernt ein Versicherungskaufmann im ersten Lehrjahr. Entscheidend sind die Prävalenzen. Die sind nur dann beitragssteigend, wenn sie sich nach oben entwickeln. Mit der Zahl der Pflegefälle hat dies jedoch nichts zu tun. Die nimmt zu, weil die Zahl der möglichen Betroffenen deutlich zunimmt (steigende Lebenserwartung). Solange die Prävalenz konstant bleibt ergibt sich deshalb kein Leistungsbedarf. Die zweite wichtige Komponente der Kalkulation ist die Zeit, die in Pflege verbracht werden.
5 Die Kosten der Pflege (Heimplätze, Vergütung ambulanter Dienst) selbst spielen keine Rolle. 7. Die Lebensversicherer haben die sichereren Rechnungsgrundlagen. Diese Aussage hört man gelegentlich vom Marktführer der IDEAL. Die IDEAL verwendet angeblich die Pflegezahlen der AOK Berlin-Brandenburg. Der Geschäftsbericht weist als Tafeln eigene Berechnungen der Gen Re aus. Die Beitragsanpassungen in der Pflegetagegeldversicherung sind in der Vergangenheit sehr selten gewesen und bleiben es sicher auch in Zukunft. Ob die Rechnungsgrundlagen sicherer sind bleibt offen. Der implizite Vorwurf, die Rechnungsgrundlagen der Pflegetagegeldversicherung seien nicht sicher, ist weder belegt noch haltbar. Begründet wird das mit der Beitragsanpassungsmöglichkeit. Dieses Grundprinzip der Kranken- und Pflegeversicherung ist dem potenziellen Änderungsrisiko geschuldet und nicht der Tatsache, dass Rechnungsgrundlagen nicht sicher sein könnten. Im Gegenteil: wissentlich falsche Kalkulationsgrundlagen bei Einführung dürfen nicht durch eine Beitragsanpassung zu Lasten der versicherten korrigiert werden. Was daran besser ist, ist nicht zu erkennen. Die üblicherweise verwendete Tafel DAV2008P ist aus den Tafeln der Privaten Pflegepflichtversicherung abgeleitet. Sicherheitsmarge: etwa %. Das statistische Portefeuille der Privaten Pflegepflichtversicherung ist ausreichend groß um daraus sichere Schlüsse ziehen zu können. Wir haben in den letzten Jahren bereits mehrfach Absenkungen der Kopfschäden erlebt. Dies basiert zum
6 Das insbesondere von der IDEAL formulierte Horrorszenario hinsichtlich der Entwicklung der Pflegetagegelder trifft natürlich in gleicher weise die Lebensversicherer: steigende Inzidenzen, längere Pflegdauern lassen den Beitrag und die Finanzierung auch in der Pflegerente nicht unberührt. 8. Demenz ist immer versichert Pflegebedürftigkeit wg. Demenz (Feststellung nach der internationalen Skala nach Reisberg mittelschwere Demenz) führt zu Pflegeleistung nach Stufe II. 9. ADL und SGB XI Prüfung Neben der Einstufung nach SGB XI gibt es auch die so genannten ADL s. Diese sollen dann Vorteile bieten, wenn die Einstufung der Pflegekasse grenzwertig ist. großen teil auf der Tatsache, dass die Menschen (zumindest die privat Versicherten) später in die Pflege gehen und auch kürzere Zeit dort verbleiben. Demenz als Ursache für Pflegebedürftigkeit war schon immer versichert. Mittelschwere Demenz nach Reisberg bedeutet im Prinzip die Diskussion um die Einstufung in Stufe II oder III. Stufe 0 ist bei den Pflegerentenversicherern nicht versicherbar Leistungsfeststellung erfolgt nach SGB XI. Es besteht kein ableitbarer Zusammenhang zwischen ADL und SGB XI. Das Mehr an Leistung ist schwer zu fassen. Die Inzidenzen für ADL & SGB sind höher als reine SGBleistungen. Kalkulatorisch sind es nach Alter 5% bis 20%. Zusätzlicher Erklärungsbedarf, Unsicherheit bei der Feststellung (bedingungsgemäß reicht der Hausarzt?)
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