BREGTALKURIER. BZ Verfahren betrifft 400 Flurstücke und 160 Teilnehmer. Neue Wege in Linach

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BREGTALKURIER. BZ Verfahren betrifft 400 Flurstücke und 160 Teilnehmer. Neue Wege in Linach"

Transkript

1 Info Messe am OHG Unter der Schirmherrschaft der Stadt Furtwangen im Schwarzwald findet am Samstag, 10. Mai, von 9 bis 13 Uhr die 6. Berufsbildungsmesse am Otto-Hahn-Gymnasium statt. Nähere Informationen zur Veranstaltung gibt es unter Amtliches Nachrichtenblatt der Stadt Furtwangen im Schwarzwald, Stadt Vöhrenbach und der Gemeinde Gütenbach 23. April Jahrgang. Nr. 17 BREGTALKURIER Dr. Schindler G. Ruby Dr. Wirich Vortrag in Rottweil, am Di., 29. April: Das neue Erbrecht auf den Punkt gebracht Wir machen nur Erbrecht Erbrechtskanzlei RUBY Paradiesgasse VS-Villingen Tel / Mehr im Innenteil Kurz und knapp Müllabfuhr: Wegen des Feiertags am Donnerstag, 1. Mai, kommt es teilweise zu einer Verschiebung der Müllabfuhrtermine. Die Verlegungstermine sind im Abfallkalender 2014 abgedruckt. Man findet die Termine auch auf der Homepage unter Behindertenbeauftragter: Beratung am Montag, 5. Mai, im Besprechungsraum 2 des Rathauses Furtwangen von 18 bis 20 Uhr für Menschen mit aktuellem oder absehbarem Handikap. Er hilft bei Erstantrag nach 69 Neuntes Sozialgesetzbuch, SGB IX Schwerbehindertenrecht und Änderungsantrag sowie SGB IX Behinderung und Beruf. Weitere Fragen zum Thema können besprochen werden. Terminvereinbarung unter Telefon 07723/ oder gerhard-fehrenbach@t-online.de. Fahrten zum Lindenberg: Immer dienstags fährt vom 13. Mai bis 13. Oktober ein Bus am Fatimatag zum Lindenberg nach St. Peter. Abfahrt ist um 17 Uhr in Vöhrenbach. Zusteigmöglichkeiten an allen Bushaltestellen in Schönenbach, Furtwangen und in Neukirch an der B 500. Stadtverwaltung Öffnungszeiten Furtwangen Das Bürgerbüro und die Tourist-Information haben am Freitag, 2. Mai, wie folgt geöffnet: Bürgerbüro: 9 bis Uhr Tourist-Information: Freitag: 9 bis Uhr; 14 bis 17 Uhr Samstag: 10 bis 12 Uhr Rufbereitschaft der Kläranlage unter Telefon: 0152/ erreichbar. Die aquavilla GmbH kann bei Störungen der Wasserversorgung unter Telefon 07722/8610 erreicht werden. In der Neuen Heimat Baumaßnahmen Furtwangen Die Bauarbeiten zur Herstellung eines Trennsystems (Schmutz-/Regenwasser) und der Verkehrswege beginnen in der Woche nach Ostern (KW 17). Die Arbeiten werden durch die Bauunternehmung Hermann GmbH Furtwangen, durchgeführt. Mit baustellenbedingten Behinderungen muss während der gesamten Bauzeit gerechnet werden. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis und bittet gleichzeitig um Mithilfe für einen reibungslosen Bauablauf. Abfallgebühren Fällige Zahlung Schwarzwald-Baar-Kreis Das Landratsamt hat Ende März die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2014 an alle Haushalte im Landkreis versandt. Zwischenzeitlich sind die Gebühren zur Zahlung fällig. Wer die Abfallgebühren noch nicht überwiesen hat, sollte dies unverzüglich nachholen. Das Landratsamt beginnt in den nächsten Tagen damit, fällige Forderungen anzumahnen. Sollte auf die Mahnung keine Zahlung erfolgen, werden die ausstehenden Forderungen auf Kosten des Zahlungspflichtigen beigetrieben. Eine zweite Mahnung erfolgt nicht mehr. BZ Verfahren betrifft 400 Flurstücke und 160 Teilnehmer Neue Wege in Linach Beim Baustart des BZ-Verfahrens in Linach sind dabei (von links) Projektingenieur Reinhard Staiger, Stefan, Roman und Martina Braun vom Hinterbauernhof, Michael Riede von der Flurneuordnungsbehörde, Hans Riesle von der Teilnehmergemeinschaft, Landrat Sven Hinterseh, Reinhold Mayer als Kreisdezernent Ländlicher Raum, Bürgermeister Josef Herdner, Ortsvorsteher Erich Straub, Thomas Arnold vom Verband der Teilnehmergemeinschaften und Herbert Bühler von der ausführenden Baufirma K+W. Bild: Praxedis Dorer Beim Hinterbauernhof von Familie Braun in Linach sind derzeit die Bagger am Werk, denn die erste Bautranche des BZ-Verfahrens Linach/Schönenbach hat vor wenigen Tagen begonnen. Linach Im kleinen Rahmen wurde der Baustart gefeiert. Landrat Sven Hinterseh erläuterte dabei die Wichtigkeit der Flurneuordnung, die zur Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Verhältnisse dienen soll, aber auch zur Erhaltung der charakteristischen Kulturlandschaft des Schwarzwaldes. So werden vorhandene und teilweise neu anzulegende Wege so ausgebaut und rechtlich gesichert, dass alle Höfe durch ganzjährig befahrbare Wege mit dem Straßennetz verbunden sind und die Feld- und Waldgrundstücke durch Wirtschaftlichkeit erschlossen werden. Zudem werden Maßnahmen zur Landschaftspflege durchgeführt. Bürgermeister Josef Herdner ist froh, dass solche Infrastrukturmaßnahmen durch hohe Förderquoten unterstützt werden. Vor 60 Jahren gab es fast in jedem Haus in Linach noch Landwirtschaft, jetzt sind es gerade noch vier im Haupt- und drei im Nebenerwerb gab Ortsvorsteher Erich Straub zu bedenken. Dadurch falle auf die einzelnen Landwirte immer mehr an Fläche an Michael Riede von der Flurneuordnungsbehörde erklärte den Ablauf der Maßnahme. Schrittweise werde man sich talaufwärts bewegen und anschließend mit der zweiten Bautranche im Hoh- und Schnabelstal beginnen. Mit Hans Riesle, dem Vertreter der 160 köpfigen Teilnehmergemeinschaft, habe man einen erfahrenen Verwaltungsmann an der Spitze. Einstimmige Beschlüsse zeigen die gute Zusammenarbeit. Das BZ Verfahren Linach ist nach Neukirch, Rohrbach und Katzensteig/Schützenbach das vierte auf der Gemarkung Furtwangen. Es umfasst 2215 Hektar Fläche und verbindet 400 Flurstücke. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3,3 Millionen Euro, davon gibt es 2,8 Millionen Zuschüsse vom Land, Bund und EU. Die Teilnehmer und die Stadt Furtwangen bringen den Rest. Ein kleines Flämmchen wird zum Lichtermeer Ostern, das Fest der Freude Zeno Mahler trägt die Osterkerze der Pfarrei St. Martin Vöhrenbach. Bild: Praxedis Dorer Vöhrenbach Frohe Ostern wünschten sich die Gottesdienstbesucher nach der feierlichen Osternacht, als man sich bei lauen Temperaturen zur Begegnung um das Osterfeuer auf dem Vöhrenbacher Kirchplatz traf, ein Gläschen Wein trank und dazu Hefezopf aß. Die Pfarrgemeinderäte hatten alles gut vorbereitet und die Einladung von Pfarrer Martin Schäuble nahmen die Gläubigen nach der fast zweistündigen Osternacht gerne an. Christus ist erstanden sangen sie beim Gloria voller Freude, Organistin Isabella Heimpel ließ die Orgel geradezu aufjubeln, die Glocken erklangen wieder, die Ministranten läuteten und Licht erhellte die Kirche. Zeno Mahler hatte die schöne Aufgabe, die große Osterkerze der Pfarrei St. Martin zu tragen. Diese war, wie auch die Osterkerzen aus Hammereisenbach und Urach, zuvor am Osterfeuer entzündet worden, das Franz Dold wie schon seit vielen Jahren hinter dem Kirchenportal aufgeschichtet hatte. Interessiert beobachteten die Erstkommunionkinder die Vorgänge, während sie im Kreis mit den Ministranten um das Feuer standen. Ein ANZEIGE kleines Flämmchen entzündete dann ein ganzes Lichtermeer, das nach und nach die ganze Kirche erhellte. Jetzt muss das Feuer des Glaubens entzündet werden betonte Pfarrer Schäuble in der Predigt, und die österliche Freude solle mit in den Alltag genommen werden. Am Karfreitag trafen sich die Kinder vormittags zur Familienandacht in Vöhrenbach, die von Annette Feuerstein und Ulrike Zech geleitet wurde. Zur Feier vom Leiden und Sterben Jesu versammelten sich dann aus der ganzen Seelsorgeeinheit nachmittags die Gläubigen in Hammereisenbach. Auch die anderen Gottesdienste wurden gut besucht und Pfarrer Schäuble freute sich über das problemlose Pendeln in die Nachbarsgemeinde. 4.Mai Uhr verkaufsoffener Sonntag Stadt Furtwangen Einladung zur Sitzung des Gemeinderates am 29. April, 18 Uhr, in den Bürgersaal des Rathauses Furtwangen Tagesordnung öffentlich 1. Aktuelle Stunde 1.1. Anfrage von Einwohnern (Bürgerfragestunde) 1.2. Bericht über die Erledigung von Gemeinderatsangelegenheiten 2. Kommunalwahlen am 25. Mai 2014; Bildung des Gemeindewahlausschusses 3. Nachnominierung 3. Haushaltsbericht zum Zweckverband Interkommunales Gewebegebiet Neueck 4.1. Vorberatung Jahresrechnung Vorberatung Wirtschaftsplan Beauftragung der Zweckverbandversammlung zur Vergabe von Planungsleistungen für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zur Schaffung eines Interkommunalen Gewerbegebietes Neueck 5. Auftragsvergaben 5.1. Fuhrpark; Ersatzbeschaffung eines Radladers mit Zusatzgeräten 5.2. Stadtsanierung Innenstadt II Koepfer- Areal; Rückbau Koepfer Werk I / Altbau, Furtwangen (ehemals Koepfer Verzahnungsmaschinen GmbH) 6. Bekanntgaben, Anträge und Anfragen Die Bevölkerung ist eingeladen, den Beratungen des Gemeinderates als Zuhörer zu folgen. gez. Josef Herdner, Bürgermeister Furtwangen Amtliches Wahlen und Allgemeinverfügung Seite Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis. Seite Gütenbach AMTLICHES Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis. Gemeinderat tagt Seite Wahlbekanntmachung Seite Vöhrenbach EUROPAWAHL Zugelassene Parteien und Wahlvereinigungen. Seite ABWASSERZWECKVERBAND Haushaltssatzung Seite mit Naturparkmarkt Südschwarzwald Blumen- und Pflanzenmarkt dekorative Handwerkskunst Musik, Unterhaltung, Bewirtung

2 2 23. April 2014 Aus Furtwangen Bregtalkurier Nr. 17 Stadt Furtwangen Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats und der Wahl des Kreistags am 25. Mai Am 25. Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und gleichzeitig finden in der Stadt Furtwangen im Schwarzwald die Kommunalwahlen Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt. 2. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis Uhr. 3. Die Gemeinde ist in 10 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt: In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 4. Mai 2014 zugesandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis oder ihren Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. 5. Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl - Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Aufdruck: Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, Farbe: weißlich. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Für die Stimmabgabe im Wahllokal wird bei der Europawahl kein Stimmzettelumschlag verwendet. 6. Kommunalwahlen Es finden gleichzeitig die nachstehenden Wahlen statt. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Stimmzettelumschlägen. 6.1 Wahl des Gemeinderats Zu wählen sind 18 Mitglieder. Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Gemeinderats, Stimmzettel-Farbe: hellrosa 6.2 Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Linach Zu wählen sind 4 Mitglieder. Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Ortschaftsrats Linach, Stimmzettel-Farbe: chamois Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Neukirch Zu wählen sind 6 Mitglieder. Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Ortschaftsrats Neukirch, Stimmzettel-Farbe: chamois Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Rohrbach Zu wählen sind 6 Mitglieder. Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Ortschaftsrats Rohrbach, Stimmzettel-Farbe: chamois Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Schönenbach Zu wählen sind 6 Mitglieder. Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Ortschaftsrats Schönenbach, Stimmzettel-Farbe: chamois 6.3 Wahl des Kreistags Zu wählen sind im Wahlkreis VI Furtwangen 4 Mitglieder: Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Kreistags, Stimmzettel-Farbe: grün Die Stimmzettel für die einzelnen Wahlen (ohne Europawahl) sind in je besonderen Stimmzettelumschlägen abzugeben, die von gleicher Farbe wie die zugehörigen Stimmzettel sind. Die Stimmzettel für die Kommunalwahl werden den Wahlberechtigten spätestens am 24. Mai 2014 zugesandt. Die Stimmzettelumschläge sowie weitere Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten. 6.5 Bei den Wahlen des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und des Kreistags hat der Wähler so viele Stimmen, wie jeweils Mitglieder des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und des Kreistags zu wählen sind (vergleiche Ziff ). Die Stimmenzahl ist jeweils im Stimmzettel angegeben. 6.6 Es findet Verhältniswahl statt bei der - Wahl des Gemeinderats - Wahl des Kreistags - Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaften Neukirch und Rohrbach Hierbei können nur Bewerber gewählt werden, deren Name in den Stimmzetteln vorgedruckt ist. Der Wähler kann - Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und - einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Der Wähler gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er auf einem oder mehreren Stimmzetteln -Bewerbern, denen er eine Stimme geben will, durch ein Kreuz hinter dem Kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk und Dienstleistung können sich mit innovativen Produkten, Verfahren und technologischen Dienstleistungen um den Dr.- Rudolf-Eberle-Preis bewerben, den Innovationspreis des Landes Baden- Württemberg. Das Land vergibt Preise in Höhe von insgesamt Euro. Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg verleiht zusätzlich einen Sonderpreis in Höhe von Euro. Im Auftrag des Finanz- und Wirtschaftsministeriums organisiert das Regierungspräsidium Stuttgart den nach dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle benannten Wettbewerb. Ein Preiskomitee bewertet die Bewerbungen nach ihrem technischen Fortschritt, der besonderen unternehmerischen Leistung und dem nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Der Sonderpreis der MBG richtet sich an Unternehmen, die nicht älter als zehn Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von maximal zehn Millionen Euro erzielen. Am Wettbewerb vorgedruckten Namen, durch Eintragung des Namens oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet, -Bewerber, denen er zwei oder drei Stimmen geben will, durch die Ziffer 2 oder 3 hinter dem Namen, durch Wiederholen des Namens oder auf sonst eindeutige Weise als mit zwei oder drei Stimmen gewählt kennzeichnet. Der Wähler kann auch einen Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. In diesem Fall ist jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt; bei der Wahl des Kreistags jedoch nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Mitglieder des Kreistags für den Wahlkreis zu wählen sind. 6.7 Es findet Mehrheitswahl statt bei der - Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Linach, der Ortschaft Schönenbach. Hierbei kann jede wählbare Person gewählt werden. Der Wähler ist nicht an die Bewerber gebunden, deren Namen im Stimmzettel vorgedruckt sind. Der Wähler kann jedem Bewerber nur eine Stimme geben. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er Bewerber, denen er eine Stimme geben will, auf einem Stimmzettel mit vorgedruckten Namen durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintragung des Namens oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet. Der Wähler kann auch den Stimmzettel mit vorgedruckten Namen ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. In diesem Fall gilt jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt. 6.8 Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder sonst im Stimmzettelumschlag sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags haben die Ungültigkeit der Stimmabgabe zur Folge. 6.9 Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums die zu der jeweiligen Wahl gehörenden Stimmzettelumschläge ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden. 7. Wahlscheine Europawahl Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können an der Wahl im Landkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises oder - durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt - Wahlamt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen. Kommunalwahlen Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, können - in einem beliebigen Wahlbezirk des im Wahlschein angegebenen Gebiets oder - durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird. Wer bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag beim Bürgermeisteramt Wahlamt neben dem Wahlschein auch die Briefwahlunterlagen. Der Wähler hat seine Wahlbriefe (getrennt nach Europawahl rot und Kommunalwahlen gelb -) mit den entsprechenden Stimmzetteln (in verschlossenen Stimmzettelumschlägen) und den unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig den jeweils auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stellen zu übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingehen. Die Wahlbriefe können auch bei der jeweils angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wähler, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. 8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Bei der Europawahl gilt dies auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. ( 6 Abs. 4 Europawahlgesetz). Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 9. Der Briefwahlvorstand tritt jeweils im Rathaus Furtwangen, Marktplatz 4 -Sonntag, , 15:00 Uhr zur Zulassung der eingegangenen Wahlbriefe für die Europa- und Kommunalwahlen. (Besprechungsraum Raum 002) -Sonntag, , 18:00 Uhr zur Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses der Europawahl. (Besprechungsraum Raum 002) -Montag, , 08:00 Uhr zur Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses der Gemeinderates- und Kreistagswahl. (Räume 101 und 102) Josef Herdner Bürgermeister Euro für innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen Dr.-Rudolf-Eberle-Preis für die besten Ideen beteiligen können sich im Land ansässige Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 100 Millionen Euro. Einsendeschluss ist der 31. Mai. Weitere Infos und Bewerbungsunterlagen können bei Peter Schürmann, Umweltschutz- und Technologieberater der Handwerkskammer Konstanz, Telefon 07531/ , per an peter.schuermann@hwk-konstanz.de angefordert oder im Internet unter heruntergeladen werden. Tradition in Bleibach Maibaumstellen Bleibach Der Trachten-, Heimatund Brauchtumsverein Bleibach ZweiTälerLand veranstaltet am Mittwoch, 30. April, ab 18 Uhr das Maibaumstellen mit anschließendem Tanz in den Mai. Der stattliche Maibaum wird mit einem Oldtimer -Schlepper des Historikvereins Winden über die Dorfstraße in Richtung Bahnhofplatz gefahren. Am Bahnhofvorplatz wird der bunt geschmückte, 24 m hohe, Maibaum mit aufgestellt. Im Anschluss geht es weiter in die Festhalle zum Tanz in den Mai. Der Eintritt ist frei. Stadt Furtwangen Allgemeinverfügung der Stadt Furtwangen im Schwarzwald zur Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2014 Aufgrund der 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) erlässt die Stadt Furtwangen im Schwarzwald folgende Allgemeinverfügung: 1. An den nachfolgend aufgeführten Sonntagen dürfen Verkaufsstellen im Sinne des 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. a) Sonntag, 04. Mai 2014 in Verbindung mit dem blühenden Furtwangen und dem zweiten Naturparkmarkt b) Sonntag, 19. Oktober 2014 (Kilwisonntag) in Verbindung mit dem Kilwimarkt 2. Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist 12 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden- Württemberg (LadÖG) zu beachten. 3. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gemacht. (Hinweis: Veröffentlichung im Bregtalkurier vom 23. April 2014) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Furtwangen im Schwarzwald, Marktplatz 4, Furtwangen, Widerspruch erhoben werden. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Am Hoptbühl 2, Villingen- Schwenningen, eingelegt wird. Furtwangen, den 16. April 2014 gez. Josef Herdner, Bürgermeister Reinigung der Gehwege Räum-, Streu- und Reinigungspflicht Furtwangen Nachdem in den letzten Wochen der Schnee vollständig verschwunden ist, kommt er zum Vorschein. Der Müll. Auch die Überreste der Fasnet sind sichtbar geworden. Dies beeinträchtigt u.a. nicht nur die Umwelt sondern gibt auch kein schönes Stadtbild ab. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Anlieger nach Paragraph 1 Abs. 1 der Streupflicht-Satzung nicht nur zum Räumen und Streuen sondern auch zum Reinigen der Gehwege verpflichtet sind. Die Reinigung erstreckt sich auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Der Kehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder dem Nachbarn zugeführt noch in die Straßenrinne oder andere Entwässerungsanlagen oder offenen Abzugsgräben geschüttet werden. Gemäß Paragraph 8 der Streupflicht- Satzung bedeutet die Nichtbefolgung der Streupflichtsatzung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden kann. Die Stadtverwaltung bittet um Einhaltung der Reinigungspflicht und somit um Unterstützung das Stadtbild attraktiv zu halten.

3 Bregtalkurier Nr. 17 Termine / Veranstaltungen 23. April Turnverein 1872 Otto Weißer bleibt ein Jahr Der Turnverein 1872 ist mit 1242 Mitgliedern der größte Verein in Furtwangen. Jedoch zeichnet sich ein geringer Mitgliederschwund ab. Furtwangen In seinem Rechenschaftsbericht ging der Vorsitzende Otto Weißer auf das gelungene Nikolausturnen, den Weinstand auf dem Trödelmarkt mit rückgängigem Ertrag, die Gauturn-Einzelmeisterschaften in der Oberen Bühlhalle und den Turnerball am Fasnetsamstag ein. Dazu bemängelte er vehement, dass fast keine Turnvereinsmitglieder in der Festhalle anwesend waren. Die Unkosten stehen nicht mehr im Verhältnis zum Aufwand und Ertrag. Man müsse sich überlegen ob man, wenn das Desinteresse anhält, den Turnerball aussetzt. Mit Bedauern teilte er mit, dass die von Uta Laiber geleiteten Folklore Lehrgänge und die gemischte Senioren Gruppe, ehemalige Herz-Sport-Gruppe, wegen zu geringer Teilnehmerzahlen aufgegeben werden mussten. Beide Abteilungsleiterinnen waren anwesend und wurden mit einem Präsent verabschiedet. Ein besonderer Dank galt Horst Siedle, der eine Doppelgarage für die Gerätschaften der Leichtathleten im Stadion spendierte. Kassiererin Renate Hermann trug ihren Bericht vor. An Ausgaben schlagen besonders die Turnhallengebühren an die Stadt Furtwangen in Höhe von Euro zu Buche. Eine einwandfreie Kassenführung bestätigte Ursula Bartle der Kassiererin. Norbert Staudt, als Vertreter der Stadt, nahm die Entlastung vor und dankte besonders Otto Weißer für seine 41 Jahre als Vorsitzender im Turnverein. Er zeigte auch Verständnis dafür, dass man nach so langer Zeit aufhören möchte. Bei den Wahlen erklärte sich Otto Weißer noch einmal bereit das Amt für ein Jahr auszuüben. Er zeigte sich enttäuscht, denn seine eventuelle Nachfolgerin sagte ab. Eventuell müsse man eine bezahlte Geschäftsstelle einführen, was eine Mehrbelastung für die Mitglieder in Höhe von mindestens 8 bis 10 Euro bedeuten würde. Zahlreiche Jubilare wurden für ihre langjährige Treue zum Turnverein geehrt. Ein ganz besonderer Dank galt dem anwesendem Gerd Siedle, der schon 60 Jahre Mitglied im Verein ist. Die Damen der Gymnastik Abteilung Schönenbach gehören seit 40 Jahren zum Turnverein. Das war ein besonderer Grund, sie hierfür zu beschenken. Kaddisch für einen Freund und Hilfe ich bin ein Fisch Im Guckloch-Kino Furtwangen Kaddisch für einen Freund lautet der Titel des Films im Guckloch-Kino am Donnerstag, 24. April, um 20 Uhr und erzählt die Geschichte einer unmöglichen Freundschaft. Ali Messalam ist14 und hat von klein auf gelernt, die Juden zu hassen. In der Wohnung über Ali wohnt Alexander Zamskoy, ein russischer Weltkriegsveteran und Jude, einsam und alleine. Gemeinsam mit den arabischen Jugendlichen in seinem Kiez bricht Ali bei ihm ein und sie verwüsten die Wohnung. Ali wird jedoch als einziger erkannt und bei der Polizei angezeigt. Nun droht ihm und seiner Familie die Abschiebung. Dem Jugendlichen bleibt nur eine Chance: Er muss Alexander helfen, dessen Wohnung bis zum angesetzten Prüftermin des Sozialamtes soweit zu renovieren, dass dieser eine günstige Sozialprognose erhält und nicht ins Altersheim muss. Aber kann dies gelingen, obwohl auch Alexander allen Grund hat die Araber zu hassen? Regisseur Leo Khasin erzählt die Geschichte mit Humor und Melodramatik, ein Film wie sich Vorurteile zwischen Juden und Papierbündel am Straßenrand bereitstellen TTG sammelt Altpapier Furtwangen Die TTG Furtwangen- Schönenbach führt am Freitag, 25. April, eine Altpapiersammlung durch. Gesammelt wird wie gewohnt im gesamten Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen Schönenbach und Neukirch. Palästinensern überwinden lassen und wie aus Hass Freundschaft werden kann. Der Film hat eine Spiellänge von 93 Minuten und ist ab 12 Jahren freigegeben. Am Samstag, 26. April, zeigt das Guckloch- Kinderkino um 15 Uhr den Film Hilfe ich bin ein Fisch, ein Zeichentrick-Unterwasser-Abenteuer, das Spannung, Action und wunderbare Bilder auf die Leinwand bringt. Platsch! Die drei Kinder Fry, Stella und Chuck verwandeln sich mithilfe von Professor Mac Krills Verfischungstrank in glitschige Unterwasserwesen. Einmal im Meer, müssen sie sich mit vielen unangenehmen Flossen- und Scherentieren auseinandersetzen, denn die haben das Gegenmittel gestohlen und nach einem kräftigen Schluck menschliche Eigenschaften errungen. Doch die Uhr tickt für die drei Helden, denn wenn sie nicht binnen 48 Stunden vom Gegenmittel trinken, müssen sie für immer in der Unterwasserwelt bleiben. Der deutsch-dänische Film hat eine Spieldauer von 80 Minuten und wird Kinogängern ab sechs Jahren empfohlen. Die Papierbündel sollten ab Mittag sichtbar am Straßenrand bereit liegen. Die TTG hofft, dass möglichst viele Bürger auf die ehrenamtliche Vereinsund Jugendarbeit der Tischtennisgemeinschaft unterstützen. FURTWANGEN Katholische Bücherei: Im Pfarrzentrum St. Cyriak geöffnet montags und mittwochs von 15 bis 18 Uhr. Schwarzwaldverein: Seit Gründonnerstag ist der Brendturm für die Sommerzeit geöffnet und die Besucher können einen herrlichen Blick über den Südschwarzwald bis zu den Alpengipfeln und zu den Vogesen genießen. Haus & Grundverein: Treffen am Donnerstag, 24. April, 19 Uhr im Gasthaus Bad. Skiclub: Nächste Nuff und nab Bike- Tour am Donnerstag, 24. April, Treffpunkt um Uhr an der Obstkiste / Am Niegenhirschwald. Streckeninfos auf oder telefonisch unter Müttertreff: Treffen am Donnerstag, 24. April, von 9.30 bis 11 Uhr bei Stillberaterin Regina Straub (07723/7111). Thema:... und dann war alles ganz anders. Skizunft Brend: Sitzung am Donnerstag, 24. April, um 20 Uhr im Hotel Brend. Alpenverein: Fünfstündige Frühlingswanderung in der Ortenau am Sonntag, 27. April. Abfahrt mit dem Bus: Hinterbreg 8.25 Uhr; Rettungszentrum 8.30 Uhr. Gäste sind willkommen. Anmeldungen bei Werner Imber (07723/2560). Schwarzwaldverein: DAV-Frühlingswanderung auf dem Ortenauer Weinpfad mit Stadtrundgang in Gengenbach zum Winzervesper und Weinverkostung am Sonntag, 27. April. Rucksackverpflegung für die fünfstündige Wanderung ist notwendig. Abfahrt ist um 8.30 Uhr an der Bushaltestelle Ilbenstraße. Anmeldung bei Werner Imber (07723/ 2560). Altenwerk: Gottesdienst für Senioren am Mittwoch, 30. April, um 9 Uhr in der Pfarrkiche St. Cyriak mit anschließendem Frühstück im Foyer des Pfarrzentrums. Jahrgang 1934/35: Treffen am Mittwoch, 30. April, um 14 Uhr am Pfrengle Parkplatz. Mit dem Auto fährt man zum Gasthof Löwen nach Langenordnach. Naturfreunde: 1. Maiwanderung mit den Wanderführern Gerda und Siegbert Löffler. Gestartet wird um 10 Uhr an der Rabenstraße 1bei Werner Nopper über den Brend zum ehemaligen Siegelhof, Wolfs Hof ins Simonswäldertal. Die Rückfahrt erfolgt mit dem Linienbus. Gehzeit und Einkehr werden der Wetterlage angepasst. Infos unter Telefon 07723/ Termine Schwarzwaldverein: Westweg-Wander- Opening am Samstag, 3. Mai, am Brendturm. Um 17 Uhr geht es zu Fuß zum Brend. Die Wanderung wird von Erika Moser geführt und startet beim Schiere-Schmied. Ab 19 Uhr gibt es Musik und Spaß. Es wird die Super-Webcam in Betrieb genommen. Der Musikverein Katzensteig gibt ein Platzkonzert. Um 21 Uhr startet die Brendturm-Illumination. NEUKIRCH Bücherei: Im Rathaus geöffnet am Montag und Donnerstag von 17 bis 18 Uhr. Seniorennachmittag: Die Pfarrgemeinde St. Andreas lädt am Freitag, 25. April, zum Seniorennachmittag ein. Um 14 Uhr findet ein Gottesdienst in der Kirche statt. Anschließend gibt es ein gemütliches Beisammensein im Gasthaus Ochsen-Thälerhäusle. Wer eine Fahrgelegenheit benötigt kann sich bei Armin Laule (07723/5985) oder Hildegard Kirner (07723/5126) melden. Schwarzwaldverein: Teilnahme an den IVV-Wanderungen in Murg am 26./27. April und in Cernay/Frankreich am 26./27. April. Wanderung (2,5 Stunden) am Sonntag, 27. April, von Eisenbach aus auf dem Panoramaweg nach Oberbränd. Abfahrt ist um Uhr am Rößleplatz in Neukirch. SCHÖNENBACH Musikverein: Preiscego am Freitag, 25. April, um 19 Uhr im Gasthaus Löwen. OBERES BREGTAL Hegering: Hegering-Schießen am Freitag, 25. April, ab Uhr in Hüfingen. Schiesskarte für die Jahreskeilernadel nicht vergessen. Imkerecke: Am 25. April, um 18 Uhr im Gasthaus Löwen in Rohrbach. Thema ist Wie war das Auswintern? Was ist zu tun Durchsicht/Erweitern... Landfrauen: Lauftreff bei Agnes startet am Montag, 28. April, um Uhr. Jahreshauptversammlung am Dienstag, 29. April, um 20 Uhr im Gasthaus Löwen, Schönenbach. Zum Ausflug am Mittwoch, 7. Mai, ins Elsaß kann man sich anmelden bei Margit Fehrenbach, Telefon 07723/7847. VHS Italienisch A1: Mit Patrizia Franchini- Müller ab Montag, 28. April, Uhr. Leichte Vorkenntnissse sind erforderlich. Tabellenkalkulation: Mit Excel an fünf Terminen mit Eva Spale, ab Montag, 28. April, um Uhr in der VHS-Geschäftsstelle. Deutsch als Fremdsprache A1: Für völlige Anfänger mit Katrin Püschel ab Dienstag, 29. April, um Uhr. Töpfern: Mit Idun Kühlke, am Dienstag, 29. April, an vier Terminen, mehrere Uhrzeiten sind möglich. Infos in der Geschäftsstelle. Französisch A1: Mit Isolde Kühn, ab Donnerstag, 8. Mai, 18 Uhr in der VHS- Geschäftsstelle. Tastaturschreiben am PC: Ab Samstag, 5. Mai, 9.30 Uhr, sieben Termine mit Manuela Kienzler. A N Z E I G E Wir in FurtWangen A N Z E I G E auswahl, qualität und service zu Fairen preisen Autohaus der Woche AUTOHAUS STORZ Ford Vertragshändler Seit über 15 Jahren in Furtwangen vertreten Neue Ford PKW und Neufahrzeuge Finanzierung und Leasing im Haus Gebrauchtwagen aller Marken Reparaturen aller Fabrikate Unfallinstandsetzung 1* wöchentl. (Di. u. Do.) Tüv im Haus Mietfahrzeuge Hol- und Bringservice St. Georgen, Tel / VS-Villingen, Tel / VS-Schwenn.,Tel / Furtwangen, Tel / Auto der Woche Ford Focus trend 1.6 ti- Vct Silber, Metallic EZ 01/ km, 92 kw, 125 PS - ESP - Bordcomputer - Antriebs-Schlupfregelung - Komfort-Paket - Radio-CD mit Multifunktionsdisplay - Lendenwirbelstütz-Sitz vorn links - Gepäckraumabdeckung - Staub- Pollenfilter - Isofix-Aufnahme f. Ki-sitze - u.v.m Jahreswagen (NP , ) , St. Georgen, Tel / VS-Villingen, Tel / VS-Schwenn.,Tel / Furtwangen, Tel / Ç Ÿ Ç I Ÿ Ç e Ç e Ÿ ¼ Ÿ Ç w e Ç Ÿ Ç Gasthaus Zur Birke Familie Schulze Hinterschützenbach Furtwangen Telefon 07723/93020 Herzlich laden wir Sie am 11. Mai von 12 bis 14 Uhr zu unserem exzellenten Muttertagsbuffet oder 4-Gänge-Muttertagsmenü ein. Buffet / Menü 19,80 pro Person Buffet mit Suppe, Vorspeisen, Salaten, Fleisch, Fisch, Beilagen, Dessert. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Reservierung. FÜR SIE VOR ORT: Metzgerei Braun ( Uhren & Schmuck Ganter ( Hahn Moden ( Autohaus Storz ( Tennishalle Furtwangen ( Böhler Optik ( Autohaus Faude ( Autohaus Mahler ( Rutschmann Optik (rutschmann-optik.de) Schirmaiers Uhren, Schmuck und Geschenke SÜDKURIER / BregtalKurier ( Wehrle Uhrenkabinett ( Autohaus Siedle ( Boutique Christine Erlebe die Vielfalt ( Gasthof zur Birke ( Hotel zum Ochsen ( Renner Natursteine ( Zimmerei Manfred Kienzler (

4 4 23. April 2014 Aus Furtwangen Bregtalkurier Nr. 17 Stadt Furtwangen Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und für die Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und des Kreistags sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 25. Mai 2014 Am 25. Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und gleichzeitig finden in der Stadt Furtwangen im Schwarzwald die Kommunalwahlen Wahl des Gemeinderats, Wahl der Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags- statt. 1. Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl und die Kommunalwahlen für die Wahlbezirke der Stadt Furtwangen im Schwarzwald werden in der Zeit vom 5. Mai 2014 bis 9. Mai 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro Furtwangen, Friedrichstraße 4, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den 21Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes und 33 Abs. 1 des Meldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/ Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat. 2. Für die Kommunalwahlen gilt außerdem 2.1 Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Für die Wahl des Ortschaftsrats setzt dies voraus, dass die in Satz 1 genannten Personen am Wahltag in der Ortschaft ihre (Haupt-) Wohnung haben. 2.2 Wahl des Kreistags Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, ist dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat. 2.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung anzuschließen. Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 4. Mai 2014 (keine Verlängerung möglich) eingehen beim Bürgermeisteramt Furtwangen im Schwarzwald, Marktplatz 4. Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgerbüro Furtwangen, Friedrichstr. 4 bereit. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat. 3. Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält, kann während des o.g. Zeitraums (Nr. 1), spätestens am Freitag, 9. Mai 2014 bis 12:30 Uhr, beim Bürgermeisteramt Furtwangen im Schwarzwald, Bürgerbüro, Friedrichstraße 4, Einspruch einlegen (bzgl. Europawahl) bzw. einen Antrag auf Berichtigung (bzgl. der Kommunalwahlen) der Wählerverzeichnisse stellen. Der Einspruch / Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt / gestellt werden. 4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 4. Mai 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 5). 5. Wahlschein 5.1 Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann im Landkreis Schwarzwald-Baar durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5.2 Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat, kann entweder in einem beliebigen Wahlraum des im Wahlschein angegebenen Gebiets oder durch Briefwahl wählen. 6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 6.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 6.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die nachstehende Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis versäumt hat Europawahl bei Deutschen nach 17 Abs. 1, bei Unionsbürgern nach 17a Abs. 2 Europawahlordnung (EuWO) bis zum 4. Mai 2014, Kommunalwahlen bei Wahlberechtigten nach 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung (Kom- WO) (vgl. 2.1, 2.2, 2.3) bis zum 4. Mai Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen, wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden bei der Europawahl die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 21 Abs. 1 EuWO bis zum 9. Mai 2014 versäumt hat, bei den Kommunalwahlen die Frist für den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bis zum 9. Mai 2014 versäumt hat. Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl bei der Europawahl bei Deutschen erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 17 Abs.1der EuWO, bei Unionsbürgern nach 17a Abs. 2 Europawahlordnung, oder erst nach Ablauf der Einspruchsfrist nach 21 Abs. 1 EuWO entstanden ist; bei den Kommunalwahlen erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 3 Abs. 2 und 4 KomWO oder der Einsichtsfrist nach 6 Abs. 2 KomWG entstanden ist wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren (Europawahl) / Widerspruchsverfahren (Kommunalwahlen) festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Bürgermeisteramtes gelangt ist. zu 6.1 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 23. Mai 2014, 18:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Furtwangen im Schwarzwald, Bürgerbüro, Friedrichstraße 4 mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. zu 6.2 Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Ein Wahlberechtigter, der durch Briefwahl wählen will, erhält mit den Briefwahlunterlagen für die Europawahl einen roten Wahlbriefumschlag, mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen einen gelben Wahlbriefumschlag. Die Anschriften, an die die Wahlbriefe zurückzusenden sind, sind auf den Wahlbriefumschlägen angegeben. Ein Merkblatt für die Briefwahl zur Europawahl und die Hinweise für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen auf der Rückseite des Wahlscheins enthalten die für den Wähler notwendigen Informationen. 7.1 Briefwahl für die Europawahl Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck Wahlbrief für die Europawahl und - ein Merkblatt für die Briefwahl. 7.2 Briefwahl für die Kommunalwahlen Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte -die amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, mit zugehörigen Merkblättern -die/den dazugehörigen amtlichen Stimmzettelumschlag/Stimmzettelumschläge für die Briefwahl, -einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck Wahlbrief für die kommunale Wahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist im Falle der Europawahl nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen; im Falle der Kommunalwahlen nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief/die Wahlbriefe mit dem Stimmzettel/den Stimmzetteln und den Wahlscheinen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass die Wahlbriefe dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingehen. Wähler, die bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen, müssen zwei Wahlbriefe absenden (roter Wahlbrief = Europawahl, gelber Wahlbrief = für die kommunale Wahl). Der Wahlbrief für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Gez. Josef Herdner, Bürgermeister Gewinn bei Edeka-Bruder: Der Furtwanger Edeka-Markt hatte zu den Olympischen Winterspielen ein Gold-Rubbelspiel veranstaltet mit kleinen Sofort-Gewinnen und einem Hauptpreis. Hier gewann Heike Dengler einen Tablet-Computer, den sie mit Sohn Yannik aus den Händen von Marktleiter Michael Potemke entgegennehmen konnte. Bild: Heimpel Kolpingfamilie Dreierteam an der Spitze Die Kolpingfamilie wird künftig durch ein Dreier-Vorstandsteam geführt. Furtwangen Bei der Jahreshauptversammlung der Kolpingfamilie ging der Vorsitzende Klaus Straub auf die zukünftige Änderung der Vorstandsstruktur ein. So soll der Verein nicht mehr durch ein Mitglied, sondern durch ein Vorstandsteams von drei gleichberechtigten Personen geführt werden. Diese Möglichkeit ist vom Kolpingswerk in einer Satzung verankert. Sie soll es einfacher machen, Personen zu finden die Verantwortung übernehmen. Ins Leitungsteam gewählt wurden Wolfgang Hermann, Helmut Rießle und Fridolin Bensel. Die Kasse wird Rosmarie Fehrenbach führen, neuer Schriftführer ist Andreas Haas, Beisitzer bleiben Lothar Hirt und Markus Fehrenbach, neugewählt wurden Bernhard Scherzinger und Jonas Ambs. Auf ein arbeitsreiches Jahr der Kolpingfamilie konnte Klaus Straub in seinem Bericht als Power Point Präsentation zurückblicken. 35 Programmpunkte gab es, Veranstaltungen im kirchlichen und weltlichen Rahmen bildeten den Schwerpunkt. Ein Höhepunkt war aus Anlass des 200.Geburtstags von Adolf Kolping der Besuch des Musicals Kolpingstraum in Wuppertal mit Sabrina Weckerlin in einer der Hauptrollen. Stadtpfarrer und Präses Paul Demmelmair lobte die Kolpingsfamilie als große Stütze in der Pfarrgemeinde. Wolfgang Hermann als Sprecher des neuen Vorstandsteams konnte noch zwei langgediente scheidende Vorstandsmitglieder ehren und verabschieden: nach 18 Jahren Klaus Straub als Vorsitzender und Reinhold Weiss als Schriftführer. Beim SHO Viele Ehrungen Furtwangen Für langjährige passive Mitgliedschaft im SHO konnte die Vorsitzende Brigitte Sauerburger bei der Jahreshauptversammlung zahlreiche Ehrungen vornehmen. Für 40 Jahre Mitgliedschaft: Karl Ambs, Werner Dold, Christa Furtwängler, Werner Gulde, Coletta Hermann, Gertrud Kimmig, Erika Meyer, Franz Scherzinger, Werner Schlageter, Albert Schneider, Gaby Sieber, Helga Weinauge, Werner Zähringer. 25 Jahre Mitgliedschaft: Claudia Bibbo, Hannelore Eschle, Margarete Harter, Thorsten Harter, Lothar Hirt, Norbert Kleiser, Notburga Korsch, Dieter Moser, Georg Schandelmaier, Pia Schöniger und Christian Wehrle.

5 Bregtalkurier Nr. 17 Aus Gütenbach 23. April Gemeinde Gütenbach Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl- und für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 25. Mai 2014 Am 25. Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und gleichzeitig finden in der Gemeinde Gütenbach die Kommunalwahlen Wahl des Gemeinderats und die Wahl des Kreistags - statt. 1. Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl und die Kommunalwahlen der Gemeinde Gütenbach werden in der Zeit vom 05. Mai 2014 bis 09. Mai 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Hauptstraße 10, Einwohnermeldeamt, Zimmer 5, Gütenbach für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den 21Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes und 33 Abs. 1 des Meldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl / Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat. 2. Für die Kommunalwahlen gilt außerdem 2.1 Wahl des Gemeinderats Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. 2.2 Wahl des Kreistags Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, ist dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat. 2.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung anzuschließen. Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag 04. Mai 2014 (keine Verlängerung möglich) eingehen beim Bürgermeisteramt Gütenbach, Hauptstraße 10, Einwohnermeldeamt, Gütenbach. Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Gütenbach, Hauptstraße 10, Einwohnermeldeamt, Gütenbach bereit. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat. 3. Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält, kann während des o.g. Zeitraums (Nr. 1), spätestens am Freitag, 09. Mai 2014 bis Uhr, bei der Gemeindebehörde Bürgermeisteramt Gütenbach, Hauptstraße 10, Einwohnermeldeamt, Zimmer 5, Gütenbach Einspruch einlegen (bzgl. Europawahl) bzw. einen Antrag auf Berichtigung (bzgl. der Kommunalwahlen) des / der Wählerverzeichnisse(s) stellen. Der Einspruch / Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt / gestellt werden. 4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 04. Mai 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 5). 5. Wahlschein 5.1 Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann im Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5.2 Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat, kann entweder in einem beliebigen Wahlraum des im Wahlschein angegebenen Gebiets oder durch Briefwahl wählen. 6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 6.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 6.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die nachstehende Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis versäumt hat. Europawahl bei Deutschen nach 17 Abs. 1, bei Unionsbürgern nach 17a Abs. 2 Europawahlordnung (EuWO) bis zum 04. Mai Kommunalwahlen bei Wahlberechtigten nach 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung (Kom- WO) (vgl. 2.1, 2.2, 2.3) bis zum 04. Mai Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden bei der Europawahl die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 21 Abs. 1 Europawahlordnung bis zum 09. Mai 2014 versäumt hat, bei den Kommunalwahlen die Frist für den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bis zum 09. Mai 2014 versäumt hat. Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl bei der Europawahl bei Deutschen erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 17 Abs.1der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach 17a Abs. 2 Europawahlordnung, oder erst nach Ablauf der Einspruchsfrist nach 21 Abs. 1 Europawahlordnung entstanden ist; bei den Kommunalwahlen erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 3 Abs. 2 und 4 KomWO oder der Einsichtsfrist nach 6 Abs. 2 KomWG entstanden ist wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren (Europawahl) / Widerspruchsverfahren (Kommunalwahlen) festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Bürgermeisteramts gelangt ist. zu 6.1 Wahlscheine können, von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 23. Mai 2014, Uhr, beim Bürgermeisteramt Gütenbach, Hauptstraße 10, Einwohnermeldeamt, Zimmer 5, Gütenbach mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. zu 6.2 Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Ein Wahlberechtigter, der durch Briefwahl wählen will, erhält mit den Briefwahlunterlagen für die Europawahl einen roten Wahlbriefumschlag, mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen einen gelben Wahlbriefumschlag. Die Anschriften, an die die Wahlbriefe zurückzusenden sind, sind auf den Wahlbriefumschlägen angegeben. Ein Merkblatt für die Briefwahl zur Europawahl und die Hinweise für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen auf der Rückseite des Wahlscheins enthalten die für den Wähler notwendigen Informationen. 7.1 Briefwahl für die Europawahl Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag mit Aufdruck Wahlbrief für die Europawahl und - ein Merkblatt für die Briefwahl. 7.2 Briefwahl für die Kommunalwahlen Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - die amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, mit zugehörigen Merkblättern - die/den dazugehörigen amtlichen Stimmzettelumschlag/Stimmzettelumschläge für die Briefwahl, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurück zu senden ist, versehenen gelben Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck Wahlbrief für die kommunale Wahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen Anderen ist im Falle der Europawahl nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen; im Falle der Kommunalwahlen nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief/die Wahlbriefe mit dem Stimmzettel/den Stimmzetteln und den Wahlscheinen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass die Wahlbriefe dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen. Wähler, die bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen, müssen zwei Wahlbriefe absenden (roter Wahlbrief = Europawahl, gelber Wahlbrief = für die kommunale Wahl). Der Wahlbrief für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform von der Dt. Post AG unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Dt. Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Gütenbach, den 23. April 2014 Bürgermeisteramt Bernd Nitz, Vorsitzender des, Gemeindewahlausschusses Gemeinde Gütenbach Einladung Am Dienstag, 29. April 2014, findet im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, zu der ich hiermit einlade. Beginn ist um 19 Uhr. Tagesordnung: 1. Ehrung der Blutspender 2. Jahresrechnung a) Wirtschaftsplan 2014 b) Jahresrechnung 2013 des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Neueck 4. Bauanträge, Bauvoranfragen 5. Verschiedenes 6. Bekanntgaben, Anträge und Anfragen 7. Fragestunde. Die Bevölkerung ist eingeladen, den Beratungen des Gemeinderates zu folgen. Eine nicht-öffentliche Sitzung schließt sich an. Rolf Breisacher, Bürgermeister Termine GÜTENBACH Schwarzwaldverein: Gemeinsame Frühlingswanderung der Ortsgruppen Gütenbach und Simonswald am Sonntag, 27. April, hoch überm Donautal. Die Wanderung beginnt beim AV Wanderheim Rauher Stein in Irndorf. Für die Wanderung ist Rucksackverpflegung und gutes Schuhwerk erforderlich. Die Gehzeit beträgt zirka fünf Stunden. Es sind 550 Höhenmeter zu bewältigen. Die Wanderung wird von Lorenz Wiehl geführt. Unter Telefon erteilt er Auskünfte. Nichtwanderer können gemütlich in zirka 30 Minuten zum Aussichtspunkt Eichfelsen gehen. Weitere Ziele des Alternativsprogramm sind das Kloster Beuron und Sigmaringen. Abfahrt ist um 8 Uhr beim Rathaus mit Bus. Gäste sind wie willkommen. Geführte MTB-Touren Saison 2014 Das MTB-Team aus Elzach (Peter Behrmann und Christian Bronner) hat sich spannende Touren ausgedacht. Los geht s am Sonntag, 27. April, um14 Uhr mit der Tour zum Hünersedel (Elzach Oberwinden - Kreuzmoos Hünersedelturm Biederbach Elzach, 30 km, 650 hm Dauer ca. 3,0 Stunden). Treffpunkt Parken an der Elz in Elzach. Danach folgen drei weitere Touren und ein ganz besonderes Highlight am Wochenende zu Christi Himmelfahrt. Nach der erfolgreichen Premiere 2012 bringt die Wiederauflage der Trailtage einige Herausforderungen für fahrtechnisch versierte Biker. Am 21. September endet die Saison mit der Bikerwallfahrt auf den Hörnleberg. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnahmebedingungen sind zu beachten. Das komplette Programm und weitere Infos sind zu finden unter: Ein buntes Häuschen baute Luis bei der dritten Osterbastelaktion der Firma Faller zusammen, dabei konnte er zwischen dem traditionellen Haus aus Kunststoff, mit Grasund Blumenflitter oder der vereinfachten Version aus Pappe wählen. Bild: Eschle

6 6 23. April 2014 Aus der Region Bregtalkurier Nr. 17 Wolgang Hättich organisiert Börse Modellbauer treffen sich in Vöhrenbach Da schlug das Herz für so manchen Modellbauer höher, als er am Samstag die untere Festhalle in Vöhrenbach betrat. Modelleisenbahnen standen in allen Größen in Reih und Glied auf den Tischen, drehten teilweise auch in der Spur ihre Runden und Modellautos und Häuser aller Art luden zum Betrachten ein. Vöhrenbach Entspannt machten es sich die Verkäufer hinter ihren Tischen gemütlich und beobachteten Peter Heller (links) zeigt dem Organisator der Modellbörse Wolfgang Hättig seine beleuchteten LKWs. Bild: Praxedis Dorer das Geschehen rundum. Der Vöhrenbacher Wolfgang Hättig hatte zum vierten Mal eine Modellbörse organisiert und man wunderte sich, was für weite Anreisewege die Teilnehmer auf sich genommen hatten. Drei Anbieter kommen aus Mühringen und Hans Grill war extra aus Frankfurt angereist. Bis jetzt habe ich erst einen Artikel für fünf Euro verkauft erklärte er vormittags, doch der Tag war ja noch lange, sodass er mindestens die Standgebühr von 15 Euro noch einnehmen sollte. Große Umsätze zielen die wenigsten Anbieter an, vielmehr legen sie Wert auf Austausch mit anderen Modellbau Interessierten. So geht es auch dem Organisator selbst, der durch einen Bekannten 1996 zu diesem Hobby kam. Peter Ohnesorg hat mich auf eine Modellbörse mitgenommen und seither bin ich selbst begeistert dabei erinnert sich Wolfgang Hättig an den Beginn. Ihm ist die Begeisterung zum Hobby richtig spürbar. Besonders haben es ihm die beleuchteten Miniatur-LKWs angetan, die ihm Peter Heller aus Kolbingen umgebaut hat. Wie beim echten Feuerwehrfahrzeug blinken jetzt die SMD Lämpchen auf und auch die toll beleuchteten Trucks sehen aus wie echt. Individuelle Umbauten sind für Peter Heller kein Problem, eher eine willkommene Herausforderung. Dass zeitgleich die Warentauschbörse bei der Sporthalle stattfand, war für die Modellbörse sicher kein Nachteil. Etliche Besucher zeigten sich überrascht und nutzten die Gelegenheit, um die Modellartikel anzuschauen. Auch die Modelleisenbahn auf der Spur H0 und N von Friedbert Weißer aus St. Georgen drehte unermüdlich ihre Runden und verlieh der Veranstaltung die richtige Atmosphäre. Jubel beim Bundesligaspiel: Die Sportfreunde Jugendabteilung besuchte mit den D-Junioren sowie den D-, C- und B-Juniorinnen das Bundesliga-Heimspiel des SC Freiburg gegen die Eintracht Braunschweig. Bei sommerlichen Temperaturen ging es gemeinsam mit dem Bus zum Mage Solar Stadion nach Freiburg. Die 46 Kinder und acht Trainer der Jugendabteilung sahen ein tolles Bundesligaspiel. Mit Fan-Schals und mit dem Logo des SC Freiburg im Gesicht feuerten die Kinder die Elf von Christian Streich an. Zur Freude aller ging es am Abend mit einem Sieg wieder zurück nach Neukirch.Auf dem bild vorne von links: Melissa Esen, Tanja Borchert, Lina Moll, Monja Moll, Melilna Faller, Annika Mark. Hinten Nora Buchholz, Jasmin Borchert, Katja Schirmaier, Sophie Rombach, Michaela Dorer, Alica Seng, Alina Gante, Annalena Riemer. Frühling im Schulgarten: Die Schüler der Klasse 1/2 freuen sich über die neuen Hochbeete im Schulatrium. Jetzt kann gepflanzt, gesät und geerntet werden. Tatkräftig unterstützt Sylvia Horbelt die Schüler und Lehrer. Als Projektleiterin Naturparkschule begleitet und betreut sie verschiedene Aktionen und Module, in denen es um das ganzheitliche Erkunden und Entdecken der heimischen Natur und Besonderheiten der Region Südschwarzwald geht. VdK Sozialrechtsschutz Zum Sprechtag anmelden Oberes Bregtal Der nächste Sprechtag des Sozialrechtsreferenten Volker Schad findet in Donaueschingen, Prinz-Fritzi-Allee 1 (Altenheim St. Michael) am Donnerstag, 8.Mai, von 9 bis 11 Uhr statt. Informiert und beraten wird in allen sozialrechtlichen Fragen, u. a. im Schwerbehindertenrecht, in der gesetzlichen Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflege-versicherung. Der Sprechtag findet jeden zweiten Donnerstag im Monat statt. Info: Eine vorherige Terminvereinbarung ist nötig unter Telefon 07720/ Vöhrenbach, den 23. April 2014 Traueradresse: Christine Hollstein, Friedlandweg 2, Furtwangen Danksagung Heinz Günter Schmidt Vöhrenbach, im April 2014 Jedes kleine Inserat bringt ein gutes Resultat! anzeigen@anzeiger-suedwest.de AlsdieKraftzuEndeging, war es kein Sterben sondern Erlösung. Nach einem erfüllten Leben entschlief meine liebe Schwester, Schwägerin, Patin und unsere Tante Hildegard Riese geb. Hollstein *5.Dezember April2014 In stiller Trauer: Ernst und Lotte Hollstein Christine, Elke und Nicole mit Familien und alle Anverwandten DerRosenkranzfindetam24.April2014,um18.00Uhrin der Pfarrkirche St. Martin statt. Urnenbeisetzung am Dienstag,den29.April2014,um14.30Uhraufdem Friedhof in Vöhrenbach; mit anschließendem Seelenamt in der Stadtkirche St. Martin. Herzlichen Dank allen für ein stilles Gebet, ein tröstendes Wort, gesprochen oder geschrieben, einen Händedruck, wenn die Worte fehlten, für Grabschmuck und Geldspenden, das Geleit zur letzten Ruhestätte, für alle Zeichen der Liebe und Freundschaft. Auf den Inhalt kommt es an. Statt Karten Unser besonderer Dank gilt Herrn Pfarrer Bauer für die würdevolle Gestaltung der Trauerfeier Frau Dr. Kühne für die intensive gute Betreuung der Brückenpflege Schwarzwald-Baar Klinikum der Sozialstation Oberes Bregtal für die liebevolle Pflege dem Bestattungsinstitut Bisch, Herrn Schätzle Im Namen aller Angehörigen: Christel Schmidt NACHRUF Tief bewegt nehmen wir Abschied von unserem ehemaligen Mitarbeiter Herrn Dirk Rieder der im 65. Lebensjahr verstorben ist. Der Verstorbene war vom bis in unserem Unternehmen beschäftigt. Während seiner Betriebszugehörigkeit hat er sich durch Sorgfalt und Pflichterfüllung verdient gemacht. Wir trauern mit den Angehörigen und werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Furtwangen, April 2014 Geschäftsleitung und Belegschaft der Firma OSKAR KETTERER DRUCKGIESSEREI GmbH DIES UND DAS Malerarbeiten bei Gütenbach zu vergeben. Maschinenrenovierung + Gebäude innen/ außen, Tel abends Inserieren ist einfach: Anzeigen-Service unter Auf Wiederhören! Auf den Inhalt kommt es an. STELLENANGEBOTE Wir suchen ab sofort zuverlässiges Reinigungspersonal auf geringfügiger Basis für ein Objekt in Furtwangen Dienstag, Mittwoch und Freitag vormittags. Anmeldung bei Fa. Willi Weis & Sohn GmbH, Niedereschach, Telefon 07728/ An der Hochschule Furtwangen ist zum 01. Juli 2014 eine Stelle als Akademischer Mitarbeiter (m/w) Wirtschaftswissenschaften zu besetzen. Die Stelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 19,75 Stunden. Dienstort ist Furtwangen. ««Den vollständigen Ausschreibungstext zu dieser Stelle finden Sie unter Kennziffer WING / Die kostenlose Telefonnummer für private Kleinanzeigen im BregtalKurier: montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr und samstags von 7 bis 13 Uhr. Für alle geschäftlichen Anzeigen sowie Familienanzeigen (Geburtstagsgrüße, Traueranzeigen usw.) stehen Ihnen Mediaberater Manfred Moosmann und sein Team zur Verfügung: 07723/

7 Bregtalkurier Nr. 17 Aus der Region 23. April Harmonikaverein Wälderbuebe Linach Vier neue Ehrenmitglieder Furtwangen/Linach Gleich vier Mal konnte der Vorsitzende Andreas Trenkle als Vorsitzender der Wälderbuebe Linach die Auszeichnung zum Ehrenmitglied aussprechen. Alle Geehrten traten1964 in den Verein ein. So Erich Bartle, der zu dieser Zeit Schlagzeug spielte. Theo Kern unterstützt seit 50 Jahren den Verein als förderndes Mitglied. Luitgard Straub spielte acht Jahre lang im Hauptorchester. Erika Straub war zwar nicht anwesend, aber wird dennoch für 50 jährige passive und auch aktive Mitgliedschaft zum Ehrenmitglied ernannt. Eine besondere Würdigung ihrer Verdienste gab es für Roswitha Straub. Sie erhielt von der Kreisvorsitzenden Brigitte Sauerburger die goldene Verdienstnadel des Deutschen Harmonikaverbandes. So begann die Musikerin 1961 ihre Ausbildung auf der diatonischen Harmonika, schulte später aber auf Akkordeon um. Seit 51 Jahren spielt sie im Hauptorchester, war 22 Jahre lang Kassier, leitet seit fast 20 Jahren die Rhythmik Gruppe und ist als Ausbilderin tätig. Nicht wegzudenken ist sie beim Linacher Theater, wo sie seit 45 Jahren bei jeder Aufführung auf der Bühne steht. Im Harmonikaverein Wälderbuebe Linach ist sie schon vor Jahren zum Ehrenmitglied ernannt worden. Beim Harmonikaverein Wälderbuebe Linach werden verdiente Mitglieder vom Vorsitzenden Andreas Trenkle und der Kreisvorsitzenden Brigitte Sauerburger (hinten von links) ausgezeichnet. Vorne die Geehrten Erich Bartle, Luitgard Straub, Roswitha Straub und Theo Kern. Bild: Dorer Erfolgreicher Messeauftritt für Siedle Besucherrekord bei Weltleitmesse Furtwangen Ein voller Erfolg war der Auftritt von Siedle bei der alle zwei Jahre stattfindenden Weltleitmesse für Architektur und Technik in Frankfurt. Die Besucherzahlen am Stand und die Resonanz auf die Produktneuheiten übertrafen alle Erwartungen Schon der Besucherzuwachs spricht für sich: Wir hatten im Vergleich zu 2012 ein Plus von knapp 24 Prozent berichtet Vertriebsleiter Joachim Beyer. Auf der Light+Building informieren sich überwiegend Entscheider aus Handwerk und Großhandel sowie die Verantwortlichen für Großprojekte. Insgesamt besuchten Besucher die Messe, 44 Prozent kamen aus dem Ausland. Sieger unter sich: Mit der Siegerehrung und einem gemütlichen Beisammensitzen endete das Kegelturnier im Gasthaus Waldblick, an dem sich 32 Mannschaften beteiligten. Wie üblich gab es aus der Hand von Inge Heusler als Preise Wurst, Speck oder Bier. Zum fünften Mal in Folge gewannen die Nachtschwärmer aus Gütenbach das Turnier, gefolgt von den beiden Mannschaften der 11 Lieblinge aus Furtwangen. Als Einzelkegler glänzten Karin Armbruster und Eberhard Müller und sie durften einen Pokal in Empfang nehmen. Acht Damen-, elf Herren- und 13 gemischte Mannschaften waren angetreten, davon 19 Teams aus Hammereisenbach, zwei aus Urach, sechs aus Vöhrenbach, drei aus Furtwangen und zwei aus Gütenbach. Die Altersspannen der Teilnehmer reichte von 14 bis 80 Jahre. Auf dem Bild (stehend von rechts, im blauen Shirt) die Nachtschwärmer als Sieger des Turniers: Ernst Blessing, Norbert Fehrenbach, Eberhard Müller (auch bester Einzelkegler) und Rolf Pfaff. Dazwischen Karin Armbruster als beste Keglerin. Bild: Dorer Gute Nachwuchsarbeit bei der Skizunft Brend Viele Auszeichnungen zum Winterabschied Am Samstag, 11. April, trafen sich mehr als 90 Erwachsene und Kinder der Ski-Zunft Brend zum Winterabschluss im Gemeindehaus in Linach. Furtwangen In dieser Saison gingen ca. 35 Kinder und Schüler unter15 Jahren bei über 20 Rennen an den Start. Dies zeigt einmal mehr den Erfolg der guten Nachwuchsarbeit im Verein. Die Ehrungen nahm der stellvertretende Vorsitzende Matthias Dorer vor. Vereinsmeister wurden in der jeweiligen Altersklasse Eva Dorer, David Maier, Tanja Borchert, Samuel Fleig und Jörg Waldvogel, Sophia Maier, Malte Strunz und Robin Hartelt, Katharina Baum, Ben Wölfle, Patrick Pfaff, Gudrun Leiber sowie Walter Kuß. Die Skizunft stellte auch wieder Deutsche Meister, Baden-Württemberg Meister und Schwarzwaldmeister. Sie alle erhielten eine Gedenkmünze: Winfried Thurner, Manuel Dorer, Walter Kuß, Patrick Pfaff, Simon Baum, Katharina Baum. Dank galt auch den Trainern Gregor Rombach, Walter Kuß, Jasmin Pfaff, Carmen Dorer, Bernd Fleig, Birgit Riesle, Marita Rombach und Fabienne Heim sowie den Sportwarten Wolfgang Ganter und Rudi Dorer. Schön weich: Die Kinder vom Schönenbacher Kindergarten St. Nikolaus statteten dem Erharden-Bauernhof einen Besuch ab. Zusammen mit Landwirtin Martina Hepting ging es in den Kuhstall und in den Hühnerstall. Das schönste Erlebnis für die Kinder war allerdings, als sie die weichen Küken streicheln und in den Arm nehmen durften. Ihre verlässlichen Partner im Oberen Bregtal Anzeige Dr. Schindler G. Ruby Vortrag in Rottweil, am Di., 29. April: Das neue Erbrecht auf den Punkt gebracht Erbrechtsexperte Ruby erklärt leicht verständlich Erbrecht, Testament, Pflichtteil, Erbschaftsteuer, Übergabe, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und beantwortet Ihre Fragen. Ort: Körnerstr. 23 oberster Stock in den Räumen der Dr. Wirich Kath. Erwachsenenbildung Zeit: Uhr Eintritt: 5 Euro Erbrechts-Kanzlei RUBY Paradiesgasse VS-Villingen Telefon / Schwarzwälder Wurstspezialitäten mit Tannenreisig geräuchert Martin Waldvogel Neukirch Bregenbach 4 Tel /1576 Fax ANGEBOT: Fleischkäse- 100 g 0,65 aufschnitt Schälripple 100 g 0,45 gem. Gulasch 100 g 0,81 Putenröllchen Hawaii zum Grillen oder Braten! Wenn s um die Wurst geht! Metzgerei Roland Kienzler Bismarckstr Furtwangen Hackfleisch kg 6,20 Bierwurst 100 g,99 Fleischwurst i.ring 100g,59 Wurstsalat 100 g,59 Frische Bauernleberwurst Metzgerei mit Hofladen Wolfgang Dold Bühlhof Gütenbach Angebot: Fleischwurst 100 g 0,69 Fleischkäse 100 g 0,79 Bärlauchwurst 100 g 1,09 Schweinebraten 1 kg 8,90 Donnerstag Obstkiste Samstag Wochenmarkt Jetzt für Sie auch in Vöhrenbach! Ausbildung aller Klassen Ihre Fahrlehrer: Karin Bendel und Jürgen Wegner Ausbildungsbeginn jederzeit möglich Unterrichtszeiten: Dienstag und Donnerstag ab Uhr Johann-Peter-Hebel-Str. 4, Vöhrenbach Tel.: , fahrschule-wegner@t-online.de Anzeigenberatung Manfred Moosmann Wilhelmstraße Furtwangen Tel. +49 (0) / Fax. +49 (0) / manfred.moosmann@anzeiger-suedwest.de Anzeigenschluss für die nächste Ausgabe: Montag, Uhr Kleinanzeigen- und Aboservice 0800 / Brigachtal Bad Dürrheim Vöhrenbach

8 8 23. April 2014 Aus Gütenbach und der Region Bregtalkurier Nr. 17 Gemeinde Gütenbach Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und der Wahl des Gemeinderats und der Wahl des Kreistags am Sonntag, 25. Mai Am 25. Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl des Europäischen Parlaments Europawahl und gleichzeitig finden in der Gemeinde Gütenbach die Kommunalwahlen Wahl des Gemeinderats und Wahl des Kreistags statt. 2. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis Uhr. 3. Die Gemeinde bildet nur einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird eingerichtet im Rathaus Gütenbach, Hauptstraße 10, Bürgersaal, I. OG. 4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis oder ihren Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. 5. Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Aufdruck: Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments Farbe: weiß/weißlich. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabnie des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Für die Stimmabgabe im Wahllokal wird bei der Europawahl kein Stimmzettelumschlag verwendet. 6. Kommunalwahlen Es finden gleichzeitig die nachstehenden Wahlen statt. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Stimmzettelumschlägen. 6.1 Wahl des Gemeinderats Zu wählen sind 8 Mitglieder. Stimmzettel-Aufdruck: Amtlicher Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderats in Gütenbach; Stimmzettel-Farbe:chamois 6.2 Wahl des Kreistags Zu wählen sind im Wahlkreis VI Furtwangen 4 Mitglieder. Stimmzettel-Aufdruck: Amtlicher Stimmzettel für die Wahl des Kreistags des Landkreises Schwarzwald-Baar-Kreis im Wahlkreis VI Furtwangen Stimmzettel-Farbe:grün Die Stimmzettel für die einzelnen Wahlen (ohne Europawahl) sind in je besonderen Stimmzettellumschlägen abzugeben, die von gleicher Farbe wie die zugehörigen Stimmzettel sind. Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden den Wahlberechtigten spätestens bis 24. Mai 2014 zugesandt. Die Stimmzettelumschläge sowie weitere Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten. 6.3 Bei den Wahlen des Gemeinderats und des Kreistags hat der Wähler so viele Stimmen, wie jeweils Mitglieder des Gemeinderats und des Kreistags zu wählen sind (vergleiche Ziffer 6.1 und 6.2). Die Stimmenzahl ist jeweils im Stimmzettel angegeben. 6.4 Es findet bei der Wahl des Gemeinderats und des Kreistags Verhältniswahl statt. Hierbei können nur Bewerber gewählt werden, deren Name in den Stimmzetteln vorgedruckt ist. Der Wähler kann - Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und - einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf einem oder mehreren Stimmzetteln - Bewerbern, denen er eine Stimme geben will, durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintragung des Namens oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet, - Bewerber, denen er zwei oder drei Stimmen geben will, durch die Ziffer 2 oder 3 hinter dem Namen, durch Wiederholung des Namens oder auf sonst eindeutige Weise als mit zwei oder drei Stimmen gewählt kennzeichnet. Der Wähler kann auch einen Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. In diesem Fall ist jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt; bei der Wahl des Kreistags jedoch nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Mitglieder des Kreistags für den Wahlkreis zu wählen sind. 6.5 Beleidigende oder auf die Person des Wähler hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerbe gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder sonst im Stimmzettelumschlag sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlages haben die Ungültigkeit der Stimmabgabe zur Folge. 6.6 Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums die zu der jeweiligen Wahl gehörenden Stimmzettelumschläge ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden. 7. Wahlscheine Europawahl Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können an der Wahl im Landkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises oder - durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt Gütenbach, Hauptstraße 10, Wahlamt, Zimmer 4, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen. Kommunalwahlen Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, können - in einem beliebigen Wahlbezirk des im Wahlschein angegebenen Gebiets oder - durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird. Wer bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag beim Bürgermeisteramt Gütenbach, Hauptstraße 10, Wahlamt, Zimmer 4, neben dem Wahlschein auch die weiteren Briefwahlunterlagen. Der Wähler hat seine Wahlbriefe (getrennt nach Europawahl rot- und Kommunalwahlen gelb-) mit den entsprechenden Stimmzetteln (in verschlossenen Stimmzettelumschlägen) und den unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig den jeweils auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stellen zu übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingehen. Wahlbriefe können auch bei der jeweils angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wähler, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. 8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Bei der Europawahl gilt dies auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 Europawahlgesetz). Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, der Versuch ist strafbar ( 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 9. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses der Europawahl um Uhr im Rathaus Gütenbach, Hauptstraße 10, Einwohnermeldeamt, Zimmer 5 zusammen. Anschließend findet die Ermittlung des Briefwahlergebnisses der Kommunalwahlen statt. Gütenbach, 23. April 2014 Bürgermeisteramt Bernd Nitz Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses Schöne Nistkästen: Unter der Leitung von Jugendbegleiterin Kerstin Schätzle stellten einige Schüler und Schülerinnen der Josef-Hebting-Schule Vöhrenbach im Nachmittagsangebot Kreatives Werken schöne Nistkästen her. Mit Feuereifer waren die Kinder beim Sägen, Feilen, Hämmern und Verschrauben zugange, bevor sie stolz ihre Werke präsentieren konnten. Frühling wird s: Die Kinder des Kindergartens St. Katharina luden ihre Großeltern zum Oma- und Opa Nachmittag ein. Zusammen sangen sie ein Frühlingslied, anschließend erzählten sie die Geschichte vom Hasen der auszog, um den Frühling zu wecken. Die Vorschüler trugen ein Gedicht auf, zu welchem jedes Kind ein Bild gemalt hatte. Die Groß- und Urgroßeltern waren begeistert und genossen im Anschluss an die tolle Vorführung Kaffee und Kuchen. Bild: Eschle Huhn Besuch im Kindergarten: Wer hat schon mal ein Huhn gestreichelt? Diese besondere Möglichkeit bot sich den Kindern des Kindergarten Hammereisenbach, als sie vom zahmen Huhn Nadine der Familie Dorer aus Urach Bescuch bekamen. Im Rahmen der Ostervorbereitungen konnten die Kinder das Huhn aus nächster Nähe kennenlernen. Energieeinsparverordnung Energieausweis Wer sein Haus umbaut, saniert oder ein neues hinstellt, muss energetische Vorgaben beachten. Welche das sind, regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Ab 1. Mai 2014 gibt es neue Anforderungen. Künftig ist Schluss mit Rätselraten, was die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes betrifft, sagt Tobias Bacher den Energieausweis sollen alle Verkäufer, Makler oder Vermieter ihren Kunden ab Mai ungefragt zeigen. Außerdem müssen in Verkaufsanzeigen dann die wesentlichen Daten aus dem Ausweis zu finden sein. Neu ist ferner die Einteilung in Energie-Effizienzklassen von A+ bis H. Wer seinen Energieausweis aufpolieren will, saniert energetisch. Dabei sind für die jeweiligen Bauteile die Wärmeschutzanforderungen der EnEV 2014 zu beachten, erklärt Tobias Bacher. Diese beziehen sich auch auf die oberste Geschossdecke, wenn sie an unbeheizten Dachraum grenzt. Spätestens 2015 muss hier eine Dämmung her. Schließlich begibt sich - wer neu bauen will - ab 1. Januar 2016 auf die Zielgerade zum EU - Niedrigstenergiegebäudestandard. Infos gibt es bei Niederlassungsleiter Tobias Bacher von der Energieagentur Schwarzwald-Baar-Kreis, Telefon 0771/

9 Aus Vöhrenbach und der Region Bregtalkurier Nr April 2014 Wunschkonzert des Musikverein Urach erreicht über 1000 Wünsche Termine Fluch der Karibik ist der Hit Im Piratenlook spielen die Musikerinnen und Musiker des Musikverein Urach die Filmmelodie Fluch der Karibik. Bild: Hartmut Ketterer Einen gelungenen Konzertabend bot der Musikverein Urach bei seinem 48. Wunschkonzert. Dirigent Lothar Mai hatte mit seinem 40köpfigen Orchester interessante, abwechslungsreiche und vielseitige Kompositionen einstudiert. Urach Über 1000 Wünsche belegten, dass die beliebte Wunschkonzertreihe, auch nach fast 50 Jahren, nichts vor seiner Attraktivität verloren hat. Bereits der Auftakt klang vielversprechend. Schmetternde Trompeten kündigten den olympischen Geist unter dem Namen The Olympic Spirit an und die einheimischen Musiker verstanden es blendend, die 1988 entstandene Melodie für die olympischen Spiele in Seoul wiederzugeben. Variationsreiche Klangfarben gehörten dem Stück Emotionen und die verschie- densten Gefühle eines Menschenlebens durften die Konzertgäste auf sich einwirken lassen. Italienisches Flair brachten die Uracher Musiker in den Abend, als bekannte Melodien wie Die diebische Elster, Semiramis, oder den weltberühmten Wilhelm Tell Galopp von Gioacchino Rossini auf den Notenblättern stand. Ebenfalls ein Genuß für die Ohren war Musik aus aller Welt. Bekannte Melodien, die das Orchester sehr forderte, kamen bei den Zuhörern gut an. Humorvoll bemerkte Monja Schonhardt in ihrer Ansage, dass es den Dirigenten beim Proben auch ein paar Nerven gekostet hatte. Doch das Ergebnis konnte sich hören lassen, was der Applaus unterstrich. Über einen der schönsten Märsche Portugals O Vintinho durften sich darauf die Zuhörer im leider nicht ganz vollen Dorfgemeinschafts- haus freuen. Schließlich erfüllte Dirigent Mai die Wünsche von 77 Polkafans und hob den Taktstock zu den Prager Gassen. Die Flügelhornisten Detlef Dotter und Dieter Weißer eröffneten den zweiten Konzertteil, allerdings alleine auf der Bühne. Doch als sie die ersten Töne spielten, marschierten die restlichen Musiker auf die Bühne und erfüllten das Stück auf das gewohnte Volumen. Nach dem letzten Ton hörte man alle Musiker Grüß Gott rufen. Eine Meisterleistung vollbrachte danach Toni Maier. Mit der Trompete widmete er sich der Komposition Weinende Trompeten. Gefühlvoll und präzise drückte er diesem Stück seinen Stempel auf. Bruder Mario ergänzte den Klangeindruck bei einigen Takten mit der Posaune und ein überwältigender Beifall ergoß sich über die Solisten, wie auch Orchester. Mit 116 Wünschen war das Stück auf dem zweiten Platz des Wunschkonzertes. Rockige Klänge von Michael Jackson bis Joe Cocker ließ Lothar Mai bei Eighties Flashback erklingen. Kontrastreich folgte der Alexandermarsch und wenig später der Konzertmarsch Abel Tasman. Musik zum Träumen gab es beim Hit der Scorpions Wind of Change. Den Renner des Wunschkonzertes mit 124 Wünschen gab zum Finale. Mit Piratenhüten und Kopftüchern stimmten die Musiker auf die Filmmeldodie Fluch der Karibik ein und die klangliche Variante folgte eindrucksvoll. Der Vorsitzende des Musikvereins Manfred Bertl freute sich mit Dirigent und Orchester über einen großen Beifall und erst nach zwei Zugaben durften die Musiker von der Bühne. Weiteren Beifall erhielten die Jungmusiker Mathias Maier, sowie Jan und Thomas Kienzler bei ihrer Premiere in der Schlagzeuggruppe. diehandwerker Mauern Pflastern Betonieren Sanieren Hock Rainer Bauleistung Im Untertal Furtwangen Tel / Fax / info@hock-rainer.de Meisterservice in Form und Farbe Wärme-Dämm-Verbundsysteme Dekorative Gestaltungen Objektinstandhaltungen Fassadengestaltungen Design-Bodenbeläge Parkettinstandhaltung Furtwangen Tel /31 66 maler-hummel@t-online.de 9 VÖHRENBACH Aquavilla: Bahnhofstr. 2, St. Georgen, Telefon: 07724/859810; 24-Stunden Rufbereitschaft: 07722/8610. Bücherei: Geöffnet am Mittwoch von bis 19 Uhr, am Freitag von 15 bis 16 Uhr und am Sonntag von 10 bis 11 Uhr. VdK: Jahreshauptversammlung am Samstag, 26. April, um 15 Uhr im Gasthof zum Ochsen. Sozialkonzept Luisenhof: Musikalischer Nachmittag am Sonntag, 27. April, ab Uhr mit dem Trio Bostanjoglo aus Vöhrenbach. Rüdiger Hirt, Hansjörg Kern und Gerhard Dotter spielen Salonmusik auf Akkordeon, Klavier, Saxophon, Klarinette und Kontrabass. Gäste sind herzlich willkommen. Harmonikaverein: Doppelkonzert mit dem Männerchor Hochfirst am Samstag, 3. Mai, um 20 Uhr in der Festhalle Vöhrenbach. Das Orchester mit seiner Dirigentin Conny Henkemeyer bietet aus allen Musikrichtungen eine Kostprobe. Sowohl das Jugendorchester unter Leitung von Anita Kupferschmid als auch die AkkordiKids mit Leiterin Ute Behrendt werden sich ebenfalls präsentieren. Ganz besonders dürfen sich die Besucher auch auf den Männerchor Hochfirst aus Titisee-Neustadt freuen, der mit der Aufführung der Bergweihnacht unter Leitung von Robert Mayr in der Pfarrkirche St. Martin viele Anhänger gefunden hat. Dieses Mal präsentieren die Sänger eine unbekannte, aber angenehm beschwingte Richtung, die den Gästen sicher gefallen wird. Das Konzert ist mit Bewirtung und beginnt um 20 Uhr. HAMMEREISENBACH Burgzunft: Anmeldungen für den Ausflug am 5./6. Juli nach Damüls werden bis Freitag, 25. April, angenommen. 52 klopfen die Karten: Volles Haus hatte das Gasthaus Sternen in Urach, als sich 52 Kartenspieler zum Preiscego trafen. Teilnehmer aus der ganzen Region kamen, darunter auch acht Frauen. An 13 Tischen zockten je vier Spieler den ganzen Abend, bis um Mitternacht der Sieger feststand. Dies ist Bruno Rombach aus Waldau. Zwei Runden mit jeweils 24 Spielen waren angesagt, in jeder Runde wurde neu ausgelost, wer gegen wen spielte. Den Preiscego organisierten Gerold Seng, Alfred Laule und Hausherr Rudolf Bärmann. Auf dem Bild sind Wolfgang Fürderer aus Bräunlingen und Michaela Kaltenbach aus Simonswald. Bild: Carmen Hegenauer Kompetenz und Zuverlässigkeit in direkter Umgebung Handwerker des Monats: Hock - Bauunternehmung Furtwangen. Ein neuer Handwerksbetrieb etabliert sich in Furtwangen. Hock, Bauunternehmung hat seinen Betrieb 2008 aufgenommen. Zu seinen Leistungen gehören Maurerarbeiten, Pflasterarbeiten, Betonarbeiten sowie Sanierungen. Seine Ausbildung als Stahl- und Betonbauer absolvierte Rainer Mit Bauleistungen Rainer Hock etahock bei der Furtwanger Bau- bliert sich in Furtwangen ein neues unternehmung Hermann. Sein Handwerksunternehmen in der Baubranche. Abschluss war hervorragend: Bild: Heimpel er wurde Landessieger der Innung. Nach seiner Tätigkeit als Bauarbeiten für neue EinfamiliWerkspolier suchte er eine neue enhäuser in Griesheim/VöhrenHerausforderung. Er fing zuerst bach, Bad Krotzingen sowie Büklein an, nach seinem Meister- rogebäude in Rohrbach. Abschluss machte er sein Kleinunternehmen aber zum Voller- Auch staatliche Bauten wie die werbsbetrieb. Inzwischen hat er Fachhochschule in Furtwangen 8 Mitarbeiter. gehören zu seinem Aufgabengebiet. Die Bandbreite seines Angebotes Ein weiteres Beispiel für sein ist groß. So ziemlich alles was breites Spektrum sind die verim Bereich Hoch- und Tiefbau schiedenen Angebote bei Altanfällt, kann er seinen Kunden bausanierungen. Das beginnt bieten. Das beginnt von kleinen beim Energie-Check und geht Reparaturen, Sanierungen und weiter mit dem Abbruch sowie reicht bis zu einem kompletten Abfangungsarbeiten, TrockenHausbau so wie Industriebau- legung von Außenwänden bei ten. Entsprechend breit gestreut feuchtem Keller. sind auch von Anfang an seine Aufträge: Pflasterarbeiten sowie Weitere Informationen über sein Erdarbeiten, Kanalarbeiten in Angebot findet man im Internet Villingen oder wie aktuell die unter Wir sagen Ihnen vorher, wie viel es kostet! Moderne Anstrichtechniken Bodenbeläge aller Art Grundputz- und Putzarbeiten Trockenbau leichte Trennwände Wärme-Dämm-Verbund-Systeme Objekt-Instandhaltung Farben Tapeten Bodenbeläge Parkett Schwarzwaldstraße Furtwangen-Neukirch Telefon / Fax / info@malerpfaff.de Ihr Partner in allen Elektrofragen! Werden auch Sie Handwerker des Monats! Alle Infos bei Media-Berater Manfred Moosmann, Telefon /

10 April 2014 Aus Vöhrenbach Bregtalkurier Nr. 17 Stadt Vöhrenbach Bekanntmachung Abwasserzweckverband Vöhrenbach-Eisenbach Aufgrund von 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit 79 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 25. März 2014 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von ,-- Euro davon im Verwaltungshaushalt ,-- Euro und im Vermögenshaushalt ,-- Euro 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 0,-- Euro 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0,-- Euro 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf ,-- Euro festgesetzt. 3 Die ungedeckten Aufwendungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt werden von den Mitgliedsgemeinden entsprechend den Festlegungen in 14 der Verbandssatzung getragen. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sind vollzugsreif. Die Vorlage und Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald am bestätigt. Die nach 18 GKZ in Verbindung mit 81 Abs. 2 GemO erforderliche Genehmigung des Höchstbetrages der Kassenkredite wurde erteilt. Der Haushaltsplan liegt gem. 81 Abs. 3 GemO in der Zeit von Donnerstag, 24. April 2014 bis einschließlich Freitag, dem 09. Mai 2014 im Rathaus Vöhrenbach, Zimmer 24 öffentlich aus. Vöhrenbach, den 17. April 2014 gez. Kuckes, Verbandsvorsitzender Familiäre Verhältnisse beim Tischtennisclub Vöhrenbach Beim Stadtfest mit dem Bähnle dabei Der Vorstand des TTC mit (von links) Jugendleiter Stephan Winker, Kassenprüferin Sibylle Hellenschmidt, Vorsitzender Markus Dotter, stellvertretender Vorsitzender Karl-Heinz Rogall und Kassiererin Rebecca Ilgner. Vöhrenbach Der Tischtennisclub Vöhrenbach blickte bei seiner 59. Jahreshauptversammlung auf ein erfolgreiches und harmonisches Jahr zurück. Aktuell nehmen zwei Mannschaften, die Herren in der Kreisklasse B und die Damen in der Landesliga, am Rundenbetrieb teil. Jugendleiter Stephan Winker berichtete von den Aktivitäten der Jugend- spieler. Zurzeit besuchen zirka zehn Jugendliche das Jugendtraining. Die Jugend wird von Markus Dotter, Patricia Dotter und Peter Römer trainiert. Unterstützt werden die Jugendtrainer von den Aktiven Spielern des Vereins. Einige nahmen an diverses Turnieren teil. Erfolgreichster Spieler war Laurin Hauschel. Markus Dotter, Vorsitzender des Tischtennisclubs betonte in seinem Rückblick, dass viel Wert auf Kameradschaft gelegt wird. Hier wurde letztes Jahr ein Ausflug zum Reinertonishof, ein Saisonabschlussgrillen, Ferienwanderungen und die Weihnachtsfeier gemacht. Die Highlights wurden von Selma Zähringer mit Bildern dargestellt. Helmut Ruf, als Vertreter der Stadt, lobte das familiäre Miteinander und entlastete die Vorstandschaft. Einstimmig wiedergewählt wurden der stellvertretende Vorsitzende Karl-Heinz Rogall, Kassiererin Rebecca Ilgner und Jugendleiter Stephan Winker. Neu gewählt wurde als Kassenprüferin Sybille Hellenschmidt. Am 17. Mai feiert der Tischtennisverein sein 60. jähriges Vereinsbestehen. Beim diesjährigen Stadtfest wird außerdem wieder das bekannte Stadtfestbähnle seine Runden drehen. Außerdem wurden die Mitglieder über die Erhöhung Sporthallengebühren bei den Rundenspielen informiert. Die Spieler der Aktiven Mannschaften, waren sich hier einig, dass die Duschen und deren zustand den Gegnern fast nicht mehr zumutbar seien. Die Aktiven trainieren mittwochs von 20 bis 22 Uhr und freitags von 20 bis 22 Uhr in der Sporthalle Vöhrenbach. Wer Lust hat den schnellsten Ballsport auszuprobieren, darf gerne in die Sporthalle kommen. ANZEIGE StandesamtNACHRICHTEN info@die-erlebniskueche.de Internet: Geburten gewünschte Veröffentlichungen Furtwangen-Gütenbach: David Severin Linhard E: Björn Michael Linhard und Melanie Linhard geb. Duffner, Untertal 66, Furtwangen im Schwarzwald Qualität zu fairen Preisen! Bismarckstraße Furtwangen Tel Fax Unsere Öffnungszeiten: Montag Freitag: vormittags nach Vereinbarung nachmittags von Uhr Samstag: von Uhr Ein neues Bad? Wir planen, bauen und koordinieren für Sie: Auf Wunsch mit allen Gewerken aus einer Hand, pünktlich und sauber, Komplettsanierung in nur 10 Arbeitstagen; Versprochen! Besuchen Sie unsere moderne Bäderausstellung in Furtwangen direkt an der B 500 Uwe Drexler Bregstr Furtwangen u. Hauptstraße Schonach Tel Fax Eheschließungen gewünschte Veröffentlichungen Furtwangen-Gütenbach: Roberto Raimondi Hintertal 44, Gütenbach und Andrea Scherzinger Hintertal 44, Gütenbach Vöhrenbach: Daniel Heizmann und Mirjam Heizmann Streichenbachstraße 1, Vöhrenbach Sterbefälle Vöhrenbach: Emma Matt geb. Schätzle zul. wohnhaft Adolf-Heer-Str. 8, Vöhrenbach Heinz Günter Schmidt zul. wohnhaft Waldstr. 10, Vöhrenbach Furtwangen-Gütenbach: Kata Batur Carl-Diem-Str. 23, Furtwangen im Schwarzwald Berthold Wolfgang Jahr Am Kirchberg 6, Furtwangen Anna Luise Faller geb. Schmieder Rehbühl 13, Gütenbach Klaus Thomas Stebner Am Hofrain 13, Furtwangen Regina Maria Hummel geb. Müller Baumannstr. 12, Furtwangen Ein weiterer Sterbefall wurde beurkundet. M.Höcklin N a t u r s t e i n w e r k Grabmale& Grabzubehör Große Ausstellung viele Grabsteine zur Ansicht am Lager Urnengrabsteine in vielfältiger Auswahl. Ausführung von Urnenwandbeschriftungen. Gerne senden wir Ihnen kostenlos unseren Grabmalkatalog und die neue Urnensteinbroschüre zu. Steinbildhauermeister Talstraße Löffingen Tel Fax Bestattungen Hummel Beratung im Trauerfall Überführung im In- und Ausland Erd-Feuer-Seebestattung-Urnenbeisetzung Regelung der Bestattung zu Lebzeiten Tag und Nacht für Sie erreichbar! Friedrichstraße 10, Vöhrenbach info@bestattungen-huether.de Tel: 07727/ Beraten Bedienen Helfen

11 Europa Park Karten sichern für jeden neuen Leser! Markenfrühling im SÜDKURIER EUROPA PARK Karten Spiel, Spaß und Action für die ganze Familie im EUROPA PARK. Sie vermitteln uns einen neuen Leser und wir schenken Ihnen 3 Eintrittskarten! 2-Jahres-Abo: Sie erhalten 3 Eintrittskarten! Art.-Nr. GE200 KÄRCHER Hochdruckreiniger mit Flächenreiniger Sie werden begeistert sein: Denn mit dem KÄRCHER Hochdruckreiniger K.2120 reinigen Sie schnell und gründlich Fugen und Flächen rund um Haus und Garten. > 4m Hochdruckschlauch > Gewicht: ca. 4kg > Inklusive Flächenreiniger 2-Jahres-Abo: ohne Zuzahlung! 1-Jahres-Abo: nur 49 Zuzahlung! Art.-Nr Jahres-Abo: ohne Zuzahlung! Noch mehr Prämien finden Sie unter Coupon senden an: SÜDKURIER Kundenservice Max-Stromeyer-Str Konstanz Noch schneller geht s gebührenfrei per Fax: 0800/ * Derzeit gültige Monatsbezugspreise inkl. Zustellung, Mehrwertsteuer und SK Plus- Mitgliedschaft (Stand ): Ausgaben Donaueschingen, Triberg/St.Georgen, Furtwangen, Villingen: 32,39 Vorteile für Abonnenten: > günstiger lesen > frei Haus geliefert > exklusive Angebote > inklusive SK Plus weitere Infos unter ERFOLGREICHER VERMITTLER Ja, ich habe den neuen SÜDKURIER-Abonnenten vermittelt, der nicht zu meinem Haushalt gehört, und erhalte dafür folgende Prämie: Art.-Nr.: Die Prämie erhalte ich ca. 8 Wochen nach Anlauf des Abonnements. Zuzahlungen werden bei Anlieferung als Nachnahme erhoben. Die Zustellgebühr übernimmt das Medienhaus. Falls ich mich für das Extrageld entscheide, überweisen Sie mir den Betrag bitte auf folgendes Konto: BANK IBAN DE Einverständniserklärung: Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel. Zur Ausführung unserer Serviceleistungen und um Sie weiterhin über interessante Angebote aus unserem Haus informieren zu dürfen, benötigen wir Ihr Einverständnis. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie Ihr jederzeit widerrufbares Einverständnis, dass wir Sie über interessante Produkte aus dem SÜDKURIER Medienhaus per Telefon/ informieren dürfen. Frau Herr VORNAME/NAME STRASSE/NR. PLZ/ORT GEBURTSDATUM TELEFON DATUM/UNTERSCHRIFT VERMITTLER Angebote gültig bis Empfehlen Sie den SÜDKURIER auch ohne Abonnent zu sein! NEUER ABONNENT Ja, ich möchte den SÜDKURIER inklusive SK Plus-Mitgliedschaft beziehen. Bitte senden Sie mir den SÜDKURIER für mindestens 2 Jahre oder 1 Jahr zum jeweils aktuellen Bezugspreis * zu. Beginn Zustellung ab: Frau Herr VORNAME/NAME STRASSE/NR. PLZ/ORT GEBURTSDATUM Bitte buchen Sie den Betrag von meinem Konto ab. jährlich halbjährlich BANK Einverständniserklärung: Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel. Zur Ausführung unserer Serviceleistungen und um Sie weiterhin über interessante Angebote aus unserem Haus informieren zu dürfen, benötigen wir Ihr Einverständnis. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie Ihr jederzeit widerrufbares Einverständnis, dass wir Sie über interessante Produkte aus dem SÜDKURIER Medienhaus per Telefon/ informieren dürfen. TELEFON 5% sparen 3% sparen vierteljährlich monatlich Auf die Zustellgebühren und die SK Plus-Mitgliedschaft wird kein Nachlass gewährt. IBAN DE Ich habe das Recht, diese Bestellung innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu widerrufen bei SÜDKURIER Kundenservice, Max- Stromeyer-Str. 178, Konstanz. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (Poststempel). Außerdem versichere ich, dass diese Neubestellung mit keiner Abbestellung oder Umschreibung in Zusammenhang steht und dass ich und in meinem Haushalt lebende Personen in den letzten 3 Monaten nicht Bezieher des SÜDKURIER waren. DATUM/UNTERSCHRIFT NEUER ABONNENT L1265 Gleich Coupon auf der Rückseite ausfüllen! Empfehlen Sie den SÜDKURIER Freunden und Bekannten auch wenn Sie kein Abonnent sind, es lohnt sich!

12 Jetzt Leser werben und Markenprämie aussuchen! Ihre Empfehlung ist uns was wert! GIGASET Schnurlos-Telefon BRAUN Oral-B Professional Das Oral-B Professional Care Center 500 von BRAUN kombiniert Munddusche und Elektrozahnbürste für eine professionelle Reinigung und sanfte Pflege Ihrer Zähne. > Rotierend-pulsierendes Putzsystem > Munddusche WaterJet > Inklusive 2 Aufsteckbürsten und 4 WaterJet-Ersatzdüsen 2-Jahres-Abo: ohne Zuzahlung! 1-Jahres-Abo: nur 49 Zuzahlung! 2-Jahres-Abo: ohne Zuzahlung! Art.-Nr Mit dem GIGASET A630 A Trio Schnurlos-Telefon mit zwei zusätzlichen Mobilteilen telefonieren Sie umweltfreundlich und fortschrittlich dank erstklassiger Technik Made in Germany! > 4,3 cm großes Farbdisplay > Inklusive Anrufbeantworter > Stromsparend und strahlungsfrei Dank ECO-Technik 2-Jahres-Abo: ohne Zuzahlung! 1-Jahres-Abo: nur 39 Zuzahlung! Art.-Nr Jahres-Abo: ohne Zuzahlung! FALK Navigationsgerät Steuern Sie den Frühling an mit dem FALK Navigationsgerät NEO 520 : Im brandneuen Design, hochwertiger Soft-Touch Lackierung, flachem Gehäuse und erstklassiger Technik. > Hochauflösendes 12,7 cm (5 Zoll) Display > Realitätsnahe Streckenführung in 3D > Inklusive Kartenmaterial für 20 Länder Europas 2-Jahres-Abo: nur 9 Zuzahlung! 1-Jahres-Abo: nur 49 Zuzahlung! Art.-Nr SILIT Edelstahl-Topfset Toskana Mit dem Edelstahl-Topfset von SILIT kochen Sie immer gesund und lecker. Der Silithermboden sorgt für beste Koch- und Brateigenschaften, der praktische Sichtdeckel für wasserarmes und energiesparendes Kochen. > Rostfreier Edelstahl > Auch für Induktionsherde geeignet > Topfset bestehend aus: 1 Bratentopf (Ø20cm) sowie 3 Fleischtöpfe (Ø 16 cm, Ø 20 cm und Ø 24 cm) jeweils mit Deckel 2-Jahres-Abo: nur 9 Zuzahlung! 1-Jahres-Abo: nur 49 Zuzahlung! Art.-Nr Extrageld BOSCH Akku-Bohrschrauber Holen Sie sich das kompakte Multitalent zum Bohren und Schrauben: Mit starkem 12-Volt-Motor, 2-Gang-Hochleistungsplanetengetriebe und eingebauter Leuchtdiode zum Arbeiten in dunklen Ecken. > Click-Schnellspannbohrfutter > Stufenlos regelbare Drehzahl > Inklusive Koffer, Akku und 1-Stunden-Schnellladegerät 2-Jahres-Abo: ohne Zuzahlung! 1-Jahres-Abo: nur 39 Zuzahlung! Art.-Nr Jahres-Abo: ohne Zuzahlung! Top-Prämien, aber nichts Passendes für Sie dabei? Dann holen Sie sich bis zu 80 Extrageld und erfüllen Sie sich Ihren ganz persönlichen Wunsch. 2-Jahres-Abo: Sie erhalten 80 Bargeld! 1-Jahres-Abo: Sie erhalten 40 Bargeld! Art.-Nr. GB100

13 Bregtalkurier Nr. 17 Gottesdienste / Notdienste 23. April KATHOLISCHE KIRCHE FU Donnerstag, 24. April FU 10 Uhr: Probe der Erstkommunikanten RO 19 Uhr: Eucharistiefeier Freitag, 25. April NK 14 Uhr: Eucharistiefeier für die Senioren, anschließend Seniorennachmittag im Gasthaus Thälerhäusle Ochsen Samstag, 26. April FU Uhr: Hochzeit des Brautpaares Stefanie und Adrian Wehrle mit Taufe des Kindes Simon in der Piuskapelle RO Uhr: Eucharistiefeier für Maria Ganter Sonntag, 27. April FU Uhr: Abholung der Kommunionkinder am Rathaus; Uhr: Eucharistiefeier feierliche Erstkommunion für Alfons, Maria und Manfred Kern; Uhr: Dankandacht mit den Erstkommunikanten und Segnung der Andachtsgegenstände GÜ 9 Uhr: Wortgottesdienst SCHÖ 9 Uhr: Eucharistiefeier Montag, 28. April Altenheimkapelle 10 Uhr: Wort-Gottesdienst FU 10 Uhr: Dankgottesdienst der Erstkommunikanten GÜ Uhr: Probe der Erstkommunikanten Dienstag, 29. April FU 19 Uhr: Eucharistiefeier für Klara Pirrung zum Jahresgedächtnis; Max Armbruster Mittwoch, 30. April FU 9 Uhr: Eucharistiefeier für die Senioren GÜ Uhr: Probe der Erstkommunikanten Donnerstag, 1. Mai FU 19 Uhr: Maiandacht Kirchliche Nachrichten und Gottesdienste KATHOLISCHE KIRCHE VÖ Freitag, 25. April VÖ 9 Uhr: Hl. Messe, Gedenken für Franz Lüders; Irma Schuler; Hedwig Singler; Olga Volf; Elisabeth Geiger und Angehörige; Hildegard und Alfred Scherzinger; Erich Weschenmoser; Hedwig Bächle und Eltern Samstag, 26. April VÖ 17 Uhr: Beichtgelegenheit; Uhr: Rosenkranz; 18 Uhr: Vorabendmesse, 3. Opfer für Emma Matt; Gedenken für Karl Hilser und verstorbene Angehörige der Familien Hilser und Schwer; Lorenz Hepting und Angehörige; Tanja und Josef Widmann; Josef Fischer; Klaus und Herbert Weber; Alois Herr und verstorbene Angehörige; Anneliese Weisser; Georg Ketterer und verstorbene Angehörige der Familien Ketterer und Schnetzler; Leni und Paul Zech HA Uhr: Vorabendmesse, Gedenken für Erika und Fritz Wehrle und Tochter Petra; Lisa Infante-Pfrengle; Manfred Pfrengle; Rosa Neininger und Geschwister; Maria und Johann Winterhalder; Theresia Winterhalder Sonntag, 27. April UR 9 Uhr: Hl. Messe, Gedenken für Frida Siedle VÖ Uhr: Hl. Messe mit feierlicher Erstkommunion; Uhr: Dankandacht mit eucharistischem Segen Montag, 28. April VÖ 10 Uhr: Dankgottesdienst für alle Erstkommunionkinder aus VÖ und HA, Gedenken für die verstorbenen Angehörigen der Erstkommunionfamilien Mittwoch, 30. April Luisenhof 10 Uhr: Hl. Messe, Gedenken für Arno Fink und verstorbene Angehörige; Reinhold und Pia Winterhalter Donnerstag, 1. Mai VÖ 19 Uhr: Feierliche Eröffnung der Maiandachten mit eucharistischem Segen EVANGELISCHE KIRCHE Samstag, 26. April FU 10 Uhr: Kinderstunde Sonntag, 27. April FU 9.30 Uhr: Gottesdienst Dienstag, 29. April FU 9.30 bis Uhr: Sprechstunde in der Beratungsstelle oder nach Vereinbarung, Frau Kolberg, Telefon 4389 oder 07724/ 1876; 15 Uhr: Senioren-Nachmittag; Mittwoch, 30. April FU 15 Uhr: Senioren-Geburtstagskaffee ALTKATHOLISCHE KIRCHE Sonntag, 27. April FU 10 Uhr: Eucharistiefeier, Kirchenkaffee Mittwoch, 30. April FU Uhr: Ökumenischer Bibelabend FREIE EVANGELISCHE GEMEINDE Sonntag, 10 Uhr: Gottesdienst mit Kindergottesdienst, Hebelstraße 15 Mittwoch, Uhr: Bibelgesprächskreis, Ilbenstraße 42 FREIE CHRISTENGEMEINDE Sonntag, 10 Uhr: Gottesdienst mit Kinderbetreuung, in der Baumannstraße 19 NEUAPOSTOLISCHE KIRCHE Sonntag, 2. April FU 10 Uhr: Gottesdienst in Triberg Mittwoch, 30. April FU 20 Uhr: Gottesdienst JEHOVAS ZEUGEN Freitag, 25. April, 19 Uhr Versammlungsbibelstudium: Komm Jehova doch näher Gottes kriegerische und vernichtende Macht zeigt sich im Bericht über die Teilung des roten Meeres zur Befreiung der Israeliten aus der Gefangenschaft Ägyptens. Nicht Menschen kämpften für ihr Recht, sondern Jehova Gott selbst für sie. Wenn Jehova Kriege führt, sind sie immer absolut gerecht und er hat stets einen wichtigen Grund für sein Handeln. Theokratische Predigtdienstschule: Wir lesen heute aus 2. Mose Kap. 15 bis 18 Sonntag, 27. April, 9.30 Uhr: Sondervortrag für die Öffentlichkeit: Warum lässt ein liebevoller Gott das Böse zu? sowie Bibelstudium anhand des Wachtturms: Freuen wir uns über die Hochzeit des Lammes Von welcher Hochzeit ist hier die Rede? Wer ist das Lamm? Wer ist die Braut? Wie hat sie sich auf die Hochzeit vorbereitet? Auf diese Fragen gibt es in der Besprechung die Antworten. Bereitschaftsplan für Furtwangen im Schwarzwald, Vöhrenbach, Gütenbach, Schönwald, Schonach, Triberg, St. Georgen, Königsfeld, Mönchweiler und Tennenbronn Ärztlicher Notdienst: Telefon 01 80/ Zahnärztlicher Notdienst: Telefon 01 80/ In Furtwangen und Umgebung gibt es einen ärztlichen Notdienst von Freitag, 19 Uhr bis Montag, 8 Uhr, sowie einen zahnärztlichen Notdienst vom Samstag, 8 Uhr bis Montag, 8 Uhr. An den Feiertagen beginnt der ärztliche Notdienst am Vorabend um 19 Uhr, der zahnärztliche Notdienst am Feiertag um 8 Uhr, jeweils bis zum nächsten Morgen um 8 Uhr.Unter kann man jederzeit die Notdienste der näheren und weiteren Umgebung von Furtwangen aufrufen. Krankentransporte: Rotes Kreuz, Telefon Rettungsdienst im Notfall, Telefon 112 Apotheken-Bereitschaft: Den Apotheken-Bereitschaftsdienst versehen am: Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag, Mittwoch, Ärztliche und zahnärztliche Notdienste Die Apotheken haben jeweils ab 8.30 Uhr morgens bis zum nächsten Tag 8.30 Uhr morgens Bereitschaftsdienst. Luzsche Stadt-Apotheke, Triberg Apotheke am Markt, Furtwangen Apotheke an der Lorenzkirche, St. Georgen Adler-Apotheke, Schönwald und Löwen-Apotheke, Tennenbronn Schwarzwald-Apotheke, Schonach und Albert-Schweitzer-Apotheke, Mönchweiler Linden-Apotheke, Furtwangen Luzsche Stadt-Apotheke, Triberg. Am Nachmittag hat in Furtwangen die Linden-Apotheke geöffnet. Gottesdienste sind gut besucht Christen feiern Auferstehung Am Osterfeuer der Altkatholiken wurden von Pfarrer Joachim Sohn (rechts) auch die Osterkerzen gesegnet, hier trägt Rainer Probst die Kerzen der Gütenbacher altkatholischen Gemeinde. Bild: Heimpel Am Osterfeuer begannen die Feiern zum Osterfest für die katholische, altkatholische und evangelische Kirchengemeinde in Furtwangen. Einmal mehr feierten dabei die Altkatholiken dieses hohe Fest gemeinsam mit den evangelischen Christen. Hilfe nach Tschernobyl Verein sammelt Vöhrenbach Der Verein Hilfe nach Tschernobyl e. V. Vöhrenbach sammelt ab sofort bis einschließlich September sehr gut erhaltene, saubere Kinderbekleidung, besonders Winterkleidung, Schuhe für Kinder und Erwachsene, Bettwäsche, Handtücher, Wolle und Wollreste, Stoffe und Stoffreste sowie Handarbeitsmaterial (Strick-, Häkelnadeln, Scheren, usw.). Die Sammelstelle in der Schwimmbadstraße 4 ist jeweils am ersten Samstag im Monat von 9 bis12 Uhr geöffnet. Lieferungen bzw. Abholungen außerhalb dieser Zeiten bitte vorher telefonisch absprechen unter Telefon 07727/ Fortbildungsangebot Für Frauen Schwarzwald-Baar-Kreis Speziell für Berufsrückkehrerinnen und arbeitssuchende Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung bietet die Bildungsakademie in Singen den dreimonatigen BESS-Kompaktkurs an. Hinter der Abkürzung verbergen sich die wichtigsten Inhalte des Kurses: Business-Englisch, EDV und Soft Skills vom Projektmanagement über das Kommunikationsverhalten bis zum Bewerbungstraining. Die intensive Vermittlung dieser Kenntnisse soll den Frauen den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern und ihre Chancen verbessern. Dabei gilt es, im Kurs die individuellen Stärken und Fähigkeiten und so das jeweilige Bewerberprofil klar herauszuarbeiten. Der nächste BESS-Kurs beginnt am 28. April. Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen wird der Kurs von der Agentur für Arbeit finanziert. Info: Informationen gibt es unter Telefon 07531/ oder im Internet unter Mit besten Wünschen Furtwangen Wolfgang Scholz, Ilbenstraße 15, 77 Jahre Eva Schwer, Bismarckstraße 25, 74 Jahre Dietmar Schönfelder, Neue Heimat 11, 78 Jahre Barbara Schermann, Am Kirchberg 6, 81 Jahre Karl-Heinz Biesemann, Neue Heimat 25, 79 Jahre Elfriede Leiß, Sommerbergstraße 38, 79 Jahre Lothar Mark, Am Staatsberg 8, 84 Jahre Ivan Tropcic, Bahnhofstraße 14, 76 Jahre Neukirch Erika Rombach, Sonnentauweg 6, 70 Jahre Adolf Seng, Bregenbach 2, 81 Jahre Gütenbach Margarete Hettich, Hübschental 7, 80 Jahre Hildegard Mutschler, Kreuzstraße 5, 82 Jahre. Vöhrenbach 1.5. Annerose Spiegelhalder, Kronengässle 24, 77 Jahre Langenbach Bernhard Hummel, Rappeneckweg 8, 79 Jahre Wir gratulieren allen Jubilaren und wünschen für den weiteren Lebensweg alle Gute! BREGTALKURIER Herausgeber: Geschäftsführung: Auflagenkontrolle durch Wirtschaftsprüfer nach den Richtlinien des BVDA. Verteilauflage: Max-Stromeyer-Straße Konstanz Tel.: 07531/ Fax: 07531/ Die Städte Furtwangen im Schwarzwald und Vöhrenbach und die Gemeinde Gütenbach Rainer Wiesner Redaktion: Tel.: 07723/ Fax: 07723/ redaktion-br@anzeiger-suedwest.de Anzeigenverkauf: Tel.: 07723/ Fax: 07723/ Verantwortlich für Nachrichten: Vertrieb: Druck: Bürgermeister Josef Herdner für die Stadt Furtwangen im Schwarzwald Bürgermeister Robert Strumberger für die Stadt Vöhrenbach Bürgermeister Rolf Breisacher für die Gemeinde Gütenbach Direkt Kurier Zustell GmbH Druckerei Konstanz GmbH Max-Stromeyer-Straße 180, Konstanz Furtwangen Nach Einbruch der Dunkelheit am Samstagabend wurde vor der altkatholischen Kirche das Osterfeuer entzündet. Nach der Segnung des Feuers durch Pfarrer Joachim Sohn erläuterte er, dass die Osterkerzen eine besondere Segnung erhalten, indem unter anderem fünf Nägel für die Wunden Jesu an der Kerze angebracht werden. Schließlich wurden die vier Osterkerzen entzündet: für die altkatholischen Kirchen in Furtwangen und Gütenbach sowie für die evangelischen Kirchen in Furtwangen und Vöhrenbach. Der folgende Gottesdienst in der altkatholischen Kirche erhielt einen besonderen Charakter durch die Predigt von Pfarrer Lutz Bauer von der evangelischen Gemeinde: er widmete sich der alten Tradition des Osterlachens. Und tatsächlich gab es hier für die Gottesdienstbesucher bei dieser Predigt viel zu lachen. Im gut besuchten Gottesdienst am Ostersonntag in der Gütenbacher Pfarrkirche ging Pfarrer Joachim Sohn auf das Oster-Evangelium ein: die Frauen, die am Ostermorgen zum leeren Grab kamen, hatten nicht nur die Botschaft des Engels von der Auferstehung, sondern sie trafen selbst Jesus und konnten so mit Gewissheit die Auferstehung verkünden. In der katholischen Kirche begannen die Ostergottesdienste wie schon seit einigen Jahren erst im Morgengrauen des Ostertages. Auch hier begann die Feier am Osterfeuer. Nachdem Pfarrer Paul Demmelmair die Osterkerze angezündet hatte, segnete er diese. In seiner Predigt machte er deutlich, dass man das Kreuz als Zeichen des Leidens nicht einfach wegwischen könne, denn es gehöre fest zum Leben. Das Christentum sei auch keine Schönwetter-Religion. Doch der Glaube mache es leichter, denn Leid und Tod seien nicht alles und nicht das Ende. Im Anschluss an diesen Gottesdienst trafen sich wieder einige der Gottesdienstbesucher im Pfarrsaal zum gemeinsamen Oster-Frühstück. Im weiteren Verlauf des Tages fand dann in der Pfarrkirche der Festgottesdienst zum Osterfest statt, der von Pater Hans Siegmann zelebriert wurde, der für einige Tage in Furtwangen zu Gast gewesen war. Am Ostermontag schließlich gestaltete der Kirchenchor den Hauptgottesdienst mit einer Messe von Franz Schubert.

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat.

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat. Gemeinde Allmendingen Alb-Donau-Kreis Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats,

Mehr

Stadt Rottenburg am Neckar

Stadt Rottenburg am Neckar Stadt Rottenburg am Neckar Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und der Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags am 25. Mai 2014

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland)

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

Landkreis Ravensburg. die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt.

Landkreis Ravensburg. die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt. Stadt Leutkirch im Allgäu Landkreis Ravensburg Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und der Wahl

Mehr

D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachungen der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 189 Seite 192 Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht

Mehr

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS DER STADT LEICHLINGEN. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS DER STADT LEICHLINGEN. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 23 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 45 Einladung zur Sitzung des Wahlausschusses am 05.09.2013 um 17.30 Uhr im großen Sitzungssaal

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 08/2017 Montag, 14.08.2017 1BInhaltsverzeichnis Nr. 29 30 31 Bekanntmachung der über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 7/2019. Schleswig, 29. April 2019

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 7/2019. Schleswig, 29. April 2019 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 7/2019 Schleswig, 29. April 2019 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Das Amtsblatt der Stadt Schwerte wird nach dem Erscheinen im Rathaus I zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten.

Das Amtsblatt der Stadt Schwerte wird nach dem Erscheinen im Rathaus I zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten. 5/10 Amtsblatt der Stadt Schwerte 14.04.2010 Inhalt Seite 45. Bekanntmachung Aufgebot eines Sparkassenbuches 61 46. Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung

Mehr

Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. 1/8 Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte und der Wahl des Kreistags am 1. Am findet in der

Mehr

Amtsblatt. Stadt Schleswig

Amtsblatt. Stadt Schleswig Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 12/2009 Schleswig 2. September 2009 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04.

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Juli 2010 Wahlscheinantrag Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 22/2009 19. Jahrgang 21. August 2009 Inhaltsverzeichnis 72 über die Einladung zur öffentlichen Sitzung des Kommunalwahlausschusses

Mehr

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels Bekanntmachung Nr.: 29/2009 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum

Mehr

der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai

der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai Amtsblatt der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 2017 ausgegeben am 12. April 2017 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Seite Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen

Mehr

Das Wählerverzeichnis für die Gemeinden

Das Wählerverzeichnis für die Gemeinden Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag und für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde

Mehr

referat organisationsmanagement statistik und wahlen

referat organisationsmanagement statistik und wahlen Stadtverwaltung Kaiserslautern 67653 Kaiserslautern referat organisationsmanagement statistik und wahlen Dienstgebäude Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1 Datum 16.01.2019 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 26. Jahrgang Nr. 04 26. März 2018 ;..j~~ - y - s 4 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1701. Bekanntmachung Zugelassene Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl

Mehr

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

Wahlbekanntmachung. Auf die Wahlbezirke der Kommunalwahlen entfallen folgende Stimmbezirke:

Wahlbekanntmachung. Auf die Wahlbezirke der Kommunalwahlen entfallen folgende Stimmbezirke: Wahlbekanntmachung Am 25. Mai 2014 finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 8. Europäischen Parlament, in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen und in der Stadt Bocholt die Integrationsratswahlen

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald

Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald Neue Vetschauer Nachrichten Jahrgang 2019 Vetschau/Spreewald, den 13. März 2019 Nummer 3 Impressum Herausgeber: Stadt Vetschau/Spreewald, Schlossstraße 10, 03226

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 27 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 25 Das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheine für die

Mehr

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 -1- Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 1. Die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und die Abstimmungen über die vom Hessischen Landtag am

Mehr

NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 11/2009 19. Jahrgang 08. Mai 2009 Inhaltsverzeichnis 29 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über das Recht

Mehr

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachungen der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 99 Seite 100 Seite 102 Instandsetzung vernachlässigter Grabstätten Wahlbekanntmachung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 7 Jahrgang 55 Erscheinungstag 29.03.2017 Lfd. Nr. Inhalt Seite 17 Öffentliche Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Greven nach 71 Absatz

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 13-17. Jahrgang 15. September 2011 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 19. Jahrgang Südlohn, 28.04.2014 Nummer 7 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2 für die Stadt Zossen 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 20. Februar 2013 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 9/2017 Schleswig, 28. August 2017 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft und für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 24 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 41 Korrektur der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Leichlingen

Mehr

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Hessischen Landtag am 18.

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Hessischen Landtag am 18. Gemeinsame Amtliche Bekanntmachung der Städte BAD AROLSEN, DIEMELSTADT, KORBACH, LICHTENFELS und der Gemeinden DIEMELSEE und WILLINGEN (UPLAND) über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 40. Jahrgang Nummer 7 08.05.2014 INHALTSVERZEICHNIS 30/2014 Wahlbekanntmachung über die am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland stattfindenden Wahl zum

Mehr

Amtsblatt der Stadt Beckum

Amtsblatt der Stadt Beckum Amtsblatt der Stadt Beckum Jahrgang 2012 Beckum, den 11. April 2012 Nr.: 11 Inhaltsverzeichnis Lfd. Nr. Bezeichnung 1 Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 13. Mai 2012 Bekanntmachung über das Recht auf

Mehr

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am:

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am: AMTSBLATT der Gemeinde Reken Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am: 17.08.2015 Inhalt: 1. Wahlbekanntmachung zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Reken am 13.09.2015 2.

Mehr

S T A D T GEVELSBERG. Amtliche Bekanntmachung. Wahlbekanntmachung

S T A D T GEVELSBERG. Amtliche Bekanntmachung. Wahlbekanntmachung S T A D T GEVELSBERG Amtliche Bekanntmachung Wahlbekanntmachung Am 25. Mai 2014 finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 08. Europäischen Parlament und in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen

Mehr

AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen

AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen Herausgeber und Druck: Stadt Schrobenhausen, Lenbachplatz 18, 86529 Schrobenhausen, Telefon: 0 82 52/90-0, Internet:

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl am 26. Mai 2019 zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden

Mehr

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag,

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag, Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 17. Jahrgang Nr. 15 Donnerstag, 06.04.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von

Mehr

G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND

G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND Wahlbekanntmachung 1. Am 18. Februar 2018 findet von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeister der Gemeinde

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 03-21. Jahrgang 26. Februar 2015 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Jahrgang 4 Nr. 21. Inhalt:

Jahrgang 4 Nr. 21. Inhalt: 17.09.2015. Jahrgang 4 Nr. 21 Inhalt: 1. Wahlbekanntmachung über die Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Witten vom 13.09.2015... 2 2. Wahlbekanntmachung

Mehr

Stadtverwaltung Netzschkau

Stadtverwaltung Netzschkau 1 Stadtverwaltung Netzschkau Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Netzschkau Ausgegeben in Netzschkau im Vogtland am 30.04.2019 Ausgabe 2019/10.. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau zugleich

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 10. Jahrgang Leuna, den 06. Mai 2019 Nummer 24 Inhalt 1. Walhlbekanntmachung für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 1 2. Wahlbekanntmachung für die Wahlen

Mehr

AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE

AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE 19. Jahrgang Eichwalde, 09. September 2015 Nummer 09/15 AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE Inhalt Amtlicher Bekanntmachungsteil Seite Bekanntmachung der Wahlbehörde vom 11.08.2015 1 für die Wahl der

Mehr

Stadtverwaltung Netzschkau

Stadtverwaltung Netzschkau 1 Stadtverwaltung Netzschkau Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Netzschkau Ausgegeben in Netzschkau im Vogtland am 01.04.2019 Ausgabe 2019/05.. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau zugleich

Mehr

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang Nummer 5/2016 24. März 2016 AMTLICHER TEIL Inhalt Wahlbekanntmachung für die Wahl der Landrätin/des Landrates im

Mehr

59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 05. September

59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 05. September AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 27 DATUM : 24.08.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung

Mehr

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen. am 28. Oktober 2018

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen. am 28. Oktober 2018 Marktflecken Villmar Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 1. Die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und die Abstimmungen über die vom Hessischen

Mehr

FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR. Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt

FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR. Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt AMTSBLATT FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt Nr: 31/Jahrgang 2017 -Referat I.4 - Presse und Medien- 31.08.2017 Verantwortlich für den Inhalt: Der Oberbürgermeister

Mehr

25. Jahrgang Nr August 2017

25. Jahrgang Nr August 2017 25. Jahrgang Nr. 09 21. August 2017 Seite 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz Inhaltsverzeichnis 1676. Bekanntmachung Seite 3 Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht

Mehr

04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012

04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012 Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental Mitgliedsgemeinden sind: Heukewalde - Jonaswalde - Löbichau - Nöbdenitz - Posterstein - Thonhausen - Vollmershain -

Mehr

I. Wahlzeit. II. Wahl-/Stimmbezirke und Wahlräume. Die Stadt Neuwied ist in 50 allgemeine Wahl-/Stimmbezirke und 12 Briefwahlbezirke eingeteilt.

I. Wahlzeit. II. Wahl-/Stimmbezirke und Wahlräume. Die Stadt Neuwied ist in 50 allgemeine Wahl-/Stimmbezirke und 12 Briefwahlbezirke eingeteilt. Verbundene Wahlbekanntmachung der Stadtverwaltung Neuwied der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag, der Wahl des Landrats des Landkreises Neuwied und der Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Neuwied am Sonntag,

Mehr

4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen 4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Wahlbehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Mehr

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2013 27.08.2013 Nr. 14 Das Amtsblatt erscheint dienstags und freitags wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist kostenlos beim Amt

Mehr

Wahlbekanntmachung. Die W ahlbezirke gehören zu folgenden W ahlbereichen der Barlachstadt Güstrow und des Landkreises Rostock:

Wahlbekanntmachung. Die W ahlbezirke gehören zu folgenden W ahlbereichen der Barlachstadt Güstrow und des Landkreises Rostock: Wahlbekanntmachung 1. Am 26. Mai 2019 finden statt. - in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Eur opäisc hen Par lament und - in Mecklenburg-Vorpommern zeitgleich die K o mmu n alwah len Gewählt

Mehr

AMTSBLATT Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

AMTSBLATT Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 02/2019 29. Jahrgang 22. Februar 2019 Inhaltsverzeichnis 4 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Wahlbekanntmachung für

Mehr

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz. Die Wahl dauert von Uhr bis Uhr. II.

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz. Die Wahl dauert von Uhr bis Uhr. II. Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 13. März 2016, findet die Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. II. Die Ortsgemeinden Bann, Hauptstuhl, Kindsbach,

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 09/2013. Schleswig, 14. August 2013

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 09/2013. Schleswig, 14. August 2013 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 09/2013 Schleswig, 14. August 2013 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Amtsblatt der Stadt Leverkusen Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 13. Jahrgang 18. April 2019 Nummer 11 Inhaltsverzeichnis Seite 40. Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplan- Entwurfes der Stufe 3 für die Stadt

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 10/2012 22. Jahrgang 30. April 2012 Inhaltsverzeichnis 22 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Wahlbekanntmachung

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow

Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 9. Jahrgang Blankenfelde, 25.04.2014 Nr. 7 Seite 1 Inhalt Seite 1. Wahlbekanntmachung 2 2. Mitteilung über barrierefreie Wahlräume 4 Herausgeber: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow,

Mehr

Wahlbekanntmachung II.

Wahlbekanntmachung II. Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und in Rheinland-Pfalz zugleich die Kommunalwahlen einschließlich der Wahl

Mehr

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: und des. Öffentliche Sitzung S-Bahn-Halte. hung / Herstel- 12.

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: und des. Öffentliche Sitzung S-Bahn-Halte. hung / Herstel- 12. Herausgabee Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 252 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortllich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Amtsblatt. Gemeinde Senden, 3/2019

Amtsblatt. Gemeinde Senden, 3/2019 Amtsblatt Gemeinde Senden, 3/2019 Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Ausgegeben zu Senden am: 11.04.2019 Bestellungen sind zu richten an die Gemeindeverwaltung-Fachbereich I Postfach 1251

Mehr

Wahlbekanntmachung der Stadt Bad Kreuznach

Wahlbekanntmachung der Stadt Bad Kreuznach Wahlbekanntmachung der Stadt Bad Kreuznach I. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014, finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und in Rheinland-Pfalz zugleich die Kommunalwahlen

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 32 Ausgegeben in Lüdenscheid am 09.08.2017 Jahrgang 2017 Inhaltsverzeichnis 02.08.2017 Stadt Meinerzhagen Satzung über die Grenzen

Mehr

Am Sonntag, dem 13. März findet die. Wahllokal

Am Sonntag, dem 13. März findet die. Wahllokal Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 13. März 2016 findet die Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. II. Die Gemeinde ist in folgende 17 Stimmbezirke eingeteilt:

Mehr

47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35

47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35 AMTSBLATT DER BUNDESSTADT BONN 47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35 Inhalt Öffentliche Zustellung nach 10 des Landeszustellungsgesetzes NRW vom 07.03.2006 (GV NRW. S. 94 /SGV NRW 2010) in der zurzeit

Mehr

26. Jahrgang Nr. 08 Templin, den Inhaltsverzeichnis

26. Jahrgang Nr. 08 Templin, den Inhaltsverzeichnis AMTSBLATT für die Stadt Templin 26. Jahrgang Nr. 08 Templin, den 08.05.2014 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung Wahlbekanntmachung der Wahlbehörde 1-4 für die Wahl zum Europäischen Parlament

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 5. Jahrgang Dinslaken, 19.04.2012 Nr. 11 S. 1-4 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 26. Mai 2019

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 26. Mai 2019 Stadt Fridingen a.d. Landkreis Tuttlingen 1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats statt. In Fridingen a.d. sind dabei 12 Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen. Ein Wahlvorschlag

Mehr

1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Oer- Erkenschwick am um Uhr im Tagungsraum des DRK-Hauses, Oer-Erkenschwick

1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Oer- Erkenschwick am um Uhr im Tagungsraum des DRK-Hauses, Oer-Erkenschwick Amtsblatt der Stadt Oer-Erkenschwick 48.Jahrgang Nr. 15 19.08.2013 Inhalt: 1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Oer- Erkenschwick am 28.08.2013 um 15.00 Uhr im Tagungsraum des DRK-Hauses,

Mehr

Wahlbekanntmachung. 1. Am 26. Mai 2019

Wahlbekanntmachung. 1. Am 26. Mai 2019 Wahlbekanntmachung 1. Am 26. Mai 2019 finden - in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und - in Mecklenburg-Vorpommern zeitgleich die Kommunalwahlen statt. Gewählt werden

Mehr

Wahlbekanntmachung II.

Wahlbekanntmachung II. Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014, finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und in Rheinland-Pfalz zugleich die Kommunalwahlen einschließlich der Wahl

Mehr

A M T S B L A T T. der Gemeinde Havixbeck Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Havixbeck

A M T S B L A T T. der Gemeinde Havixbeck Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Havixbeck A M T S B L A T T der Gemeinde Havixbeck Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Havixbeck Erscheint in der Regel einmal im Monat. Jahresabonnement 24,-- Euro bei Bezug durch die Post. Einzellieferungen

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 26. Mai 2019

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 26. Mai 2019 Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 26. Mai 2019 1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats statt. 1.1

Mehr

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 21. August 2017 Nr. 37/2017. INHALT Datum Titel Seite

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 21. August 2017 Nr. 37/2017. INHALT Datum Titel Seite 264 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 21. August 2017 Nr. 37/2017 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 147 15.08.2017 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 280 148 16.08.2017 Vollzug des Gesetzes über

Mehr

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Inhaltsverzeichnis. 17. Jahrgang Nr. 39. Freitag, Amtlicher Teil

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Inhaltsverzeichnis. 17. Jahrgang Nr. 39. Freitag, Amtlicher Teil Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 17. Jahrgang Freitag, 15.09.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Wahlbekanntmachung Seite: 2 Bekanntmachungen anderer Stellen Seite 1 17. Jahrgang Freitag, 15.09.2017 1.

Mehr

öffentlich bekanntgemacht durch Aushang Wahlbekanntmachung - die Abgeordneten des Europäischen Parlaments

öffentlich bekanntgemacht durch Aushang Wahlbekanntmachung - die Abgeordneten des Europäischen Parlaments öffentlich bekanntgemacht durch Aushang Wahlbekanntmachung 1. Am 25. Mai 2014 finden - in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und - in Mecklenburg-Vorpommern zeitgleich die

Mehr

AMTSBLATT. für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT. für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 24. Jahrgang Südlohn, 15.04.2019 Nummer 5 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 "Scharperloh II" im Ortsteil Südlohn

Mehr

*Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kaarst im Sinne des 33 Abs. 1 Kommunalwahlordnung NRW

*Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kaarst im Sinne des 33 Abs. 1 Kommunalwahlordnung NRW *Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kaarst im Sinne des 33 Abs. 1 Kommunalwahlordnung NRW Am 13.09.2015 findet die Wahl zum/zur Bürgermeister/in der Stadt Kaarst sowie die Wahl zum Landrat des Rhein-Kreis

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014 Stadt Künzelsau Hohenlohekreis Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014 1. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern Ausgabe 07 Jahrgang 2017 vom 04.08.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Öffentliche Zahlungserinnerung der Stadtkasse Geldern als Vollstreckungsbehörde 2. Öffentliche

Mehr

Datum Inhalt Seite Ersatzbestimmung für die ausgeschiedene Stadtverordnete Christel Wegmann...2

Datum Inhalt Seite Ersatzbestimmung für die ausgeschiedene Stadtverordnete Christel Wegmann...2 Werbung/Anzeigen $076%/$77 GHU6WDGW5KHGH +HUDXVJHEHU'HU% UJHUPHLVWHUGHU6WDGW5KHGH 2. Jahrgang Ausgabe 12/2005 Rhede,15.08.2005 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

Amtsblatt. 7. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 9 Seite 1

Amtsblatt. 7. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 9 Seite 1 für die Gemeinde Rangsdorf 7. Jahrgang Rangsdorf, 08.05.2009 Nr. 9 Seite 1 Inhalt 1. Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntmachung über die Wahlzeit, Wahlbezirke/Wahlräume, Auslegung des Wählerverzeichnisses,

Mehr

Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung. für die Wahl der Jugendgemeinderäte

Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung. für die Wahl der Jugendgemeinderäte Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung für die Wahl der Jugendgemeinderäte Rechtsgrundlagen: 41a GemO Beschluss des Gemeinderats vom 16. Dezember 2008 veröffentlicht im Amtsblatt am 8. Januar

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 13/2009 19. Jahrgang 27. Mai 2009 Inhaltsverzeichnis 33 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann zur Durchführung

Mehr

Nr. 17 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen

Nr. 17 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen Nr. 17 Stadt Grevenbroich 13.09.2017 Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grevenbroich Wahlbekanntmachung der Stadt Grevenbroich 1. Am Sonntag, dem 24. September 2017 findet die

Mehr

Jahrgang 44/2017 Dienstag, 15. August 2017 Nr. 39

Jahrgang 44/2017 Dienstag, 15. August 2017 Nr. 39 AMTSBLATT Jahrgang 44/2017 Dienstag, 15. August 2017 Nr. 39 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 217. Bekanntmachung 3 Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung für ein Mitglied des Kreistages des

Mehr

Amtsblatt Nr. 10/2017 ausgegeben am: 15. April 2017

Amtsblatt Nr. 10/2017 ausgegeben am: 15. April 2017 Amtsblatt Nr. 10/2017 ausgegeben am: 15. April 2017 Nr. Gegenstand Seite 1 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am

Mehr

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2018 27.03.2018 Nr. 18 Das Amtsblatt erscheint dienstags und freitags wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist kostenlos beim Amt

Mehr

Wahlbekanntmachung der Wahlbehörde

Wahlbekanntmachung der Wahlbehörde Fürstenberg (Havel), 6. Februar 2015 25. Jahrgang Nummer 2 Woche 6 2 6. Februar 2015 Nr. 2 Woche 6 AMTSBLATT für die Stadt Fürstenberg (Havel) Inhaltsverzeichnis Öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen -Wahlbekanntmachung-

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen -Wahlbekanntmachung- AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 13 DATUM : 13.04.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 27 28 29 30 31 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 5. Jahrgang Leuna, den 08. Mai 2014 Nummer 20 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Wahl zum Europäischen Parlament Wahlbekanntmachung der Stadt Leuna 1 2. Wahlbekanntmachung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Pirna hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, dem

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 26. Mai 2019

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 26. Mai 2019 Stadt Erbach Alb-Donau-Kreis Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 26. Mai 2019 1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und

Mehr

Bundestagswahl am Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl - Muster Stimmzettel Bundestagswahl Wahlkreis 229 Passau

Bundestagswahl am Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl - Muster Stimmzettel Bundestagswahl Wahlkreis 229 Passau A M T S B L A T T DER STADT PASSAU P A S S A U Leben an drei Flüssen 26.08.2013 Nummer 24 INHALT Landtags- und Bezirkswahlen, Volksentscheide am 15.09.2013 - Wahlbekanntmachung zur Landtags- und zur Bezirkswahl

Mehr