Studium der Wirtschaftswissenschaften als Nebenfach im Magisterstudium
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- Bernhard Ziegler
- vor 8 Jahren
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1 Studium der Wirtschaftswissenschaften als Nebenfach im Magisterstudium Bewerbung und Studienbeginn: zum Wintersemester (WS) und Sommersemester (SS); Bewerbung über die FSU Jena (entweder für 2 Hauptfächer oder 1Hauptfach und 2 Nebenfächer): Die Bewerbung sollte im Regelfall Online über das Internet erfolgen: - Online-Antragstellung bei ausschließlich zulassungsfreien Fächern - Online-Bewerbung bei zulassungsbeschränkten Fächern siehe: Falls Ihnen die Online-Eingabe nicht möglich sein sollte, können Sie die Unterlagen incl. der Informationsseiten auch direkt downloaden und ausdrucken. Siehe: Wenn Ihnen weder die Online-Registrierung noch der Download mit Ausdruck möglich ist, werden Ihnen die Unterlagen auch postalisch gesandt. Hiezu wird von Ihnen ein kurzer Anforderungsbrief gemeinsam mit einem an Sie adressierten und mit 1,45 frankierten C4-Rückumschlag (für A4- Format) benötigt. Den Anforderungsbrief und den Rückumschlag senden Sie bitte an: Friedrich- Schiller-Universität Jena, Studentensekretariat, Jena Die Unterlagen sind für das WS ab ca. Mitte Mai, für das SS ab ca. Ende November des Vorjahres im Internet. Bewerbung bis September (für WS) bzw. März. (für SS); (aktuelle Termine vgl. Bewerbungsunterlagen). Die Semestereinstufung bei einem Fachwechsel nimmt das Magisterprüfungsamt, Sellierstr. 6 vor. Vgl. Hinweise unter: ACHTUNG: Wenn bei den gewählten Magisterfächern ein Fach einer Zulassungsbeschränkung unterliegt, müssen die Bewerbungsfristen für das WS und für das SS eingehalten werden! Regelstudienzeit: 9 Semester Das Magisterstudium ist ein Studium von Fächern aus verschiedenen Fachgebieten/Wissenschaftsdisziplinen. Wirtschaftswissenschaften kann nur als Nebenfach studiert werden und ist mit allen an der Universität angebotenen Magisterfächern kombinierbar. (Diese sind in einem gesonderten Informationsblatt der Loseblattsammlung Allgemeine Informationen zu einem Magisterstudium ausgewiesen. ) Hinweise: 1. Nutzen Sie die Einführungsveranstaltungen zum Studienbeginn, weil für Einzelberatungen weniger Zeit zur Verfügung steht. Die aktuellen Termine können ab Anfang Juli für das Wintersemester und ab Anfang März für das Sommersemester dem Internet entnommen werden: 2. Für die geforderten acht Leistungsnachweise haben Sie mindestens 8 Semester Zeit, so dass es ausreicht, pro Semester ein wirtschaftswissenschaftliches Fach zu belegen. Aber: da Buchführung im Vorsemester angeboten wird und die Vorlesungen in Allgemeiner BWL und Allgemeiner VWL in einem Semester gehört werden können, bleibt Ihnen zur Studiengestaltung im Nebenfach Wirtschaftswissenschaften genügend Spielraum. 3. Der günstigste Einstieg ins Studium ist zum Vorsemester. Im Fach Buchführung wird Ihnen notwendiges Grundlagenwissen vermittelt, welches Sie für BWL Ib Handelsbilanz sowie Kostenund Leistungsrechnung benötigen. Die Teilnahme muss am Ende des Grundstudiums mit einer bestandenen Klausur nachgewiesen werden. Prüfungen in Buchführung, die an anderen Einrichtungen bestanden wurden, können auf Antrag angerechnet werden. Bedingung: Die Inhalte
2 der Ausbildung stimmen im Wesentlichen überein und es kann eine bestandene 2stündige Abschlussklausur im Fach Buchführung nachgewiesen werden. Aber: falls keine Teilnahme am Vorsemester vor dem 1. Semester möglich ist, kann trotzdem sofort mit dem Studium begonnen werden und zwar in den Fächern VWL I oder VWL II. Der Unterricht in Mathematik während des Vorsemesters hat wiederholenden und studienvorbereitenden Charakter. Die Teilnahme ist fakultativ. Die Anwendung mathematischer Kenntnisse, insbesondere der Differential-, Integral- und Matrizenrechnung wird in den betriebsund volkswirtschaftlichen Lehrveranstaltungen sowie in den Klausuren verlangt. Aber: die Kenntnisse können auch freiwillig im Wintersemester durch den Besuch der Vorlesung "Mathematik I oder dem Brückenkurs Mathematik vertieft werden. Der Stundenplan für das Vorsemester kann ab Anfang Juli dem Internet entnommen werden: 1. Grundstudium Für Studienanfänger gilt ab dem Wintersemester 2005/06, dass das Grundstudium in Module untergliedert ist, für die Leistungspunkte (LP) nach dem European Credit Transfer Accumulation System (ECTAS) vergeben werden. Die Module setzen sich i. d. R. aus unterschiedlichen, sich thematisch und methodisch ergänzenden Veranstaltungen zusammen. Die LP spiegeln den quantitativen Arbeitsanteil wider, der für das erfolgreiche Absolvieren der Lehrveranstaltungen/Module innerhalb des Semesters oder des akademischen Jahres aufgewendet werden muss. LP werden nur vergeben, wenn eine Modulprüfung vollständig bestanden wurde. Den Modulkatalog (u. a. Modulverlaufsplan, Modulbeschreibungen, Prüfungsmodalitäten, Musterplan zum Grundstudium) zum Studienfach finden Sie im Internet unter Zu absolvierende Module im Grundstudium Module LP P 1 Buchführung und Abschluss 5 Basismodul Buchführung und Abschluss P 2 Kosten- und Leistungsrechnung 5 Basismodul Kosten- und Leistungsrechnung P 3 Betriebswirtschaftslehre (BWL I oder BWL II) 10 Basismodul BWL I oder Basismodul BWL II P 4 Volkswirtschaftslehre (VWL I oder VWL II) 10 Basismodul VWL I oder Basismodul VWL II Insgesamt 30 P - Pflichtbereich Empfohlener Studienplan (Beginn zum Wintersemester): Buchführung/Abschluss LN (Klausur 2 Std.) 3 (vor dem 1. Sem.) Kosten- und Leistungsrechnung LN (Klausur 2 Std.) 3 (1./3. Semester) BWL I oder VWL I LN (Klausur 2 Std.) 6 (1./3. Semester) BWL II oder VWL II LN (Klausur 2 Std.) 6 (2./4. Semester)
3 Empfohlener Studienplan (Beginn zum Sommersemester): BWL II oder VWL II LN (Klausur 2 Std.) 6 (1./3. Semester) Buchführung/Abschluss LN (Klausur 2 Std.) 3 (vor dem 2. Sem.) Kosten- und Leistungsrechnung LN (Klausur 2 Std.) 3 (2./4. Semester) BWL I oder VWL I LN (Klausur 2 Std.) 6 (2./4. Semester) Zwischenprüfung: Die vier Leistungsnachweise sind Bestandteil der studienbegleitenden Zwischenprüfung. Diese ist dann bestanden, wenn alle Leistungsnachweise des Grundstudiums erworben sind. Über den Verlauf der Prüfungen kann man sich eine Leistungsübersicht vom Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ausstellen lassen. Die Module des Grundstudiums müssen in jedem Fach bis spätestens zum Ende des 6. Fachsemester erfolgreich abgeschlossen sein, ansonsten gilt das Grundstudium bzw. die Zwischenprüfung als endgültig nicht bestanden. Das Grundstudium gilt als erfolgreich absolviert, wenn die Zahl von 120 LP (Hauptfach: 60, die Nebenfächer je 30 LP) erreicht ist. Die Gesamtnote für das Nebenfach Wirtschaftswissenschaften wird aus dem Mittel der Modulprüfungsnoten BWL (I oder II) und VWL (I oder II), gewichtet nach den ECTS ermittelt. 2. Hauptstudium BWL I oder VWL I LN (Klausur 2 Std.) 6 (5. bzw. 6. Semester) (noch nicht im Grundstudium absolviert) BWL II oder VWL II LN (Klausur 2 Std.) 6 (6. bzw. 5. Semester) (noch nicht im Grundstudium absolviert) Allgemeine BWL LN (Klausur mind. 1 Std.) 2 (7. Semester) Allgemeine VWL LN (Klausur mind. 1 Std.) 2 (8. Semester) Magisterprüfung: Die vier Leistungsnachweise sind Bestandteil der studienbegleitenden Magisterprüfung. Diese ist dann bestanden, wenn alle Leistungsnachweise des Hauptstudiums erworben sind. Prüfungsmodalitäten (Prüfungszeitraum, Anmeldung, Abmeldung, Wiederholungen) Magisterprüfungsamt, Jena, Sellierstr. 6 Telefon 03641/ , Telefax 03641/ Internet: Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Jena, Carl-Zeiß-Str. 3 Herr Schwarzbach/Herr Richter; Zimmer 4.92; Telefon 03641/ oder 43011; Telefax 03641/ Öffnungszeiten: vgl. Aushang am Prüfungsamt In den Fächern Buchführung, Kosten- und Leistungsrechnung, BWL I + II, VWL I + II Klausuranmeldung: - schriftlich im Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät mit Formular oder - per Post von zu Hause mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Studiengang, Matrikelnr., Semester, geb. am, Teilnahme an folgender Prüfung im Fach, Datum, Unterschrift ca. 4 Wochen vor Ende der Vorlesungszeit oder als Wiederholungsprüfung in der ersten Vorlesungswoche des folgenden Semesters
4 Die genauen Termine werden per Aushang am Prüfungsamt bekannt gegeben und können im Internet unter - Aktuelle Aushänge nachgelesen werden. ACHTUNG: Das Modul ist zeitnah zu der letzten Lehrveranstaltung, in der prüfungsrelevante Inhalte vermittelt worden sind, mit einer Modulprüfung abzuschließen. Klausurabmeldung: - Vorlage eines persönlichen Antrages (mit Adresse, Telefonnummer und -Adresse) auf Rücktritt infolge Krankheit an das Magisterprüfungsamt (Sellierstr. 6, Jena, Fax: 03641/ oder x9hocl@rz.uni-jena.de) - genaue Bezeichnung der Prüfung(en)/ Modulprüfung(en), für die der Rücktritt erklärt wird - zusätzlich im Krankheitsfall Vorlage eines amtsärztlichen Attestes aus anderen Gründen Vorlage einer ausführlichen Begründung für den Rücktritt (Tatsachenbelege und Nachweise nicht vergessen) Wird eine Prüfungsunfähigkeit vom Magisterprüfungsamt anerkannt, ist der Nachprüfungstermin der nächste durch den Prüfer angesetzte Prüfungstermin. Wird keine Prüfungsunfähigkeit vom Magisterprüfungsamt anerkannt, wird der Nichtantritt als Versuch gewertet (5,0). Sie erhalten einen Bescheid. Der Wiederholungstermin ist der nächste durch den Prüfer angesetzte Prüfungstermin. - Mitteilung über Rücktritt an das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Aushang der Sitzpläne: im Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ca. 1-2 Tage vor Klausurtermin zum Klausurtermin: Eintragung in die Anwesenheitsliste Einnahme des zugewiesenen Platzes entsprechend Sitzplan Vorlage des Studentenausweises und eines Ausweises mit Passbild bzw. der thoska Aushang der Klausurnoten: im Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ca. 6 Wochen nach Klausur Wiederholungstermine: Frist für die 1. Wiederholung (2. Versuch): Die Modulprüfung muss zeitnah (bei Klausur Juli Wiederholung November / bei Klausur Februar Wiederholung Mai) nach der erstmalig nicht bestandenen Prüfung wiederholt werden, sonst erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, dass der Prüfungskandidat das Versäumnis der Frist nicht zu vertreten hat. Frist für die 2. Wiederholung (3. Versuch): Eine 2. Wiederholung ist nur über einen genehmigten Härteantrag durch das Magisterprüfungsamt möglich. Die 2. Wiederholung muss spätestens ein Jahr nach der zweitmalig nicht bestandenen Prüfung absolviert werden, sonst erlischt der Prüfungsanspruch. (2. Versuch November 3. Versuch Februar oder November des Folgejahres / 2. Versuch Mai 3. Versuch November des gleichen Jahres oder Mai des Folgejahres) Wiederholungsmöglichkeiten: eine Wiederholung in allen Fächern möglich eine zweite Wiederholung kann auf Antrag (Härteantrag) durch das Magisterprüfungsamt, Sellierstr. 6 genehmigt werden In den Fächern Allgemeine BWL und Allgemeine VWL Die schriftliche Anmeldung* (Termine werden in den Vorlesungen bekannt gegeben) und Abmeldung* (1 Woche vor Klausurtermin) erfolgt über die entsprechenden Lehrstühle, die die Vorlesungen anbieten. Die Wiederholung einer Klausur ist zum nächsten Veranstaltungstermin und nur einmal möglich. Ein Ausweichen auf eine andere Veranstaltung des gleichen Faches ist zulässig, um die 4 Punkte zu erwerben. Die Note der zuletzt bestandenen Klausur geht in die Magisternote ein.
5 * Bei Nichteinhaltung der Termine muss ein amtsärztliches Zeugnis vorgelegt werden, nach dem die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe im Prüfungsamt bzw. am Lehrstuhl unverzüglich angezeigt wurden (ggf. auch telefonisch). Werden die Bedingungen zur Prüfungsanmeldung und abmeldung nicht wie beschrieben eingehalten, wird die Prüfung mit nicht ausreichend (5,0) bewertet.
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