Studien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studium Baumanagement an der Fachhochschule Augsburg vom 23. Januar 2008
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1 Studien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studium Baumanagement an der Fachhochschule Augsburg vom 23. Januar 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 43 Abs. 6 Satz 2, Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai.2006 BayRS WFK erlässt die Fachhochschule Augsburg folgende Satzung: 1 Studienziele Das weiterbildende Studium hat das Ziel, Absolventen und Absolventinnen der Studiengänge Architektur und Bauingenieurwesen mit beruflicher Erfahrung für eine Tätigkeit im Projektmanagement und im Baubetrieb weiter zu qualifizieren. Mit dem Studium soll insbesondere die interdisziplinäre Lücke zwischen der klassischen Bauingenieur- und Architekturausbildung, die sich durch die technischwirtschaftliche Entwicklung gebildet hat, ausgefüllt werden. Es soll neben der technischen, wissenschaftlichen Weiterqualifikation insbesondere der zunehmenden Bedeutung betriebswirtschaftlicher, organisatorischer und rechtlicher Fachkenntnisse, der Teamarbeit, Menschenführung sowie der Befähigung zur Arbeit mittels EDV Rechnung getragen werden. 2 Qualifikation für das Studium, Zulassung (1) Qualifikationsvoraussetzung für die Aufnahme des Studium ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Architektur, des Bauingenieurwesens oder ähnlicher Studiengänge an einer Fachhochschule oder Technischen Universität bzw. als gleichwertig anerkannte Abschlüsse ausländischer Hochschulen mit mindestens 240 ECTS. (2) Die Qualifikation wird auch nachgewiesen durch einen Bachelorabschluss in den Studiengängen der Architektur, des Bauingenieurwesens oder ähnlicher Studiengänge mit mindestens 210 ECTS und durch Nachweis einer entsprechenden mindestens zweijährigen einschlägigen Berufstätigkeit nach Abschluss des Studiums, die durch Vorlage einer entsprechenden Dokumentation mit bis zu 30 ECTS angerechnet werden kann. (3) Die Qualifikation wird ebenfalls nachgewiesen durch einen Bachelorabschluss der Architektur, des Bauingenieurwesens oder ähnlicher Studiengänge mit mindestens 180 ECTS und durch Nachweis einer entsprechenden mindestens dreijährigen einschlägigen Berufstätigkeit nach Abschluss des Studiums, die durch Vorlage einer entsprechenden Dokumentation und einem bewerteten Aufnahmegespräch mit mindestens 2 Mitgliedern der Prüfungskommission mit bis zu 60 ECTS angerechnet werden kann. In dem Aufnahmegespräch soll besonders die fachliche Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerberin geprüft werden. (4) Qualifikationsvoraussetzung ist in der Regel eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit nach Abschluss des Studiums. (5) In Zweifelsfällen entscheidet die Prüfungskommission. (6) Die Zulassung gilt als erteilt, wenn zwischen dem Bewerber bzw. der Bewerberin und der Fachhochschule ein Vertrag über die Durchführung des weiterbildenden Studiums zustande gekommen ist. 3 Aufbau des Studiums Das weiterbildende Studium wird als Teilzeitstudium geführt. Die Regelstudienzeit beträgt fünf Semester. 1
2 4 Fächer, Stundenzahlen, Lehrveranstaltungen, Prüfungen und studienbegleitende Leistungsnachweise Die Fächer, ihre Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltungen, die Prüfungen und studienbegleitende Leistungsnachweise sind in der Anlage 1 festgelegt. 5 Prüfungsgesamtnote Es wird eine Prüfungsgesamtnote gebildet. Bei ihrer Ermittlung werden alle Endnoten einschließlich der Note der Masterarbeit mit einem Faktor gemäß Anlage 1, Spalte 8 gewichtet. 6 Masterarbeit (1) Das Studium beinhaltet eine Abschlussarbeit (Masterarbeit). (2) Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, ein Problem aus dem Bereich des Baumanagements selbständig auf wissenschaftlicher Grundlage zu bearbeiten. (3) Die Masterarbeit wird in der Regel am Ende des 3. Semesters ausgegeben. Die Frist von der Ausgabe bis zur Abgabe der Arbeit kann höchstens zwei Semester betragen, mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung bis zu zwei Monaten bei Glaubhaftmachung nicht zu vertretender Verzögerungsgründe. Wird die Masterarbeit erst am Ende des 4. Semesters ausgegeben, verkürzt sich die Frist von der Ausgabe bis zur Abgabe der Arbeit auf ein Semester, mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung bis zu zwei Monaten bei Glaubhaftmachung nicht zu vertretender Verzögerungsgründe. Im Übrigen finden die die Abschlussarbeit betreffenden Regelungen der Rahmenprüfungsordnung (RaPO) und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Fachhochschule Augsburg entsprechende Anwendung. 7 Prüfungskommission Zuständige Prüfungskommission ist die Prüfungskommission für den Studiengang Bauingenieurwesen. 8 Studienplan Der zuständige Fachbereich erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebots einen Studienplan, der nicht Teil der Studienordnung ist. Der Studienplan regelt insbesondere auch die Prüfungstermine. Dabei besteht keine Bindung an den in 9 der Rahmenprüfungsordnung (RaPO) (BayRS K) genannten Prüfungszeitraum. 9 Bestehen der Masterprüfung Die Masterprüfung ist bestanden, wenn in allen auf Prüfungen oder auf studienbegleitenden Leistungsnachweisen beruhenden Endnoten sowie in der Masterarbeit mindestens die Note "ausreichend" erzielt wurde. 2
3 10 Akademischer Grad, Abschlusszeugnis (1) Die Fachhochschule Augsburg verleiht bei erfolgreichem Abschluss des Studiengangs den akademischen Grad Master of Engineering in Project Management, Kurzform: "M.Eng.". (2) Über den erfolgreichen Abschluss des Studiums wird ein Abschlusszeugnis nach Anlage 3 und eine Urkunde mit dem erworbenen akademischen Grad nach Anlage 2 ausgestellt. 11 Anwendung von Prüfungsbestimmungen Soweit sich aus der Satzung nichts Gegenteiliges ergibt, gelten die Vorschriften der Abschnitte II bis VI RaPO vom 17. Oktober 2001 GVBl S. 686 sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung der Fachhochschule Augsburg vom 15. Dezember 1994 (KWMBI II 1995 S. 287) in der jeweils gültigen Fassung 12 Inkrafttreten (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2007 in Kraft. (2) Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2007/08 begonnen haben, gilt die Studien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studium Baumanagement vom 18. Dezember 2003 fort; im Übrigen tritt sie außer Kraft. (3) Studierende nach Absatz 2 Hs. 1 können auf Antrag in diese Studien- und Prüfungsordnung überwechseln, wenn sie erklären, dass sie die Studien- und Prüfungsordnung nach Absatz 1 uneingeschränkt für und gegen sich gelten lassen wollen. Bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden angerechnet, soweit diese gleichwertig sind; die Entscheidung hierüber trifft die Prüfungskommission. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Fachhochschule Augsburg vom und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Fachhochschule Augsburg vom Augsburg, den 23. Januar 2008 Prof. Dr.-Ing. H.E. Schurk Präsident Die Satzung wurde am in der Hochschule niedergelegt. Die Niederlegung wurde am durch Anschlag an der Hochschule bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der Erläuterung der Abkürzungen: GewT = Gewicht für Teilnote GewE = Gewicht der Endnote bei der Bildung der Prüfungsgesamtnote LN = studienbegleitender Leistungsnachweis mdlp = mündliche Prüfung RaPO = Rahmenprüfungsordnung S = Seminar schrp = schriftliche Prüfung StA = Studienarbeit SU = seminaristischer Unterricht Ü = Übung 3
4 Anlage 1: Übersicht über die Fächer und Leistungsnachweise des weiterbildenden -Studiengangs Baumanagement an der Fachhochschule Augsburg Prüfungen Lfd. Nr. 1. PK Fächer Gesamtstundenzahl Credits Art der Lehrveranstaltung 1) Dauer in Minuten 1)3) Zulassungsvoraus setzungen 1) 7 8 Endnotenbildende studienbegleitende Leistungsnachweise 1) 2) Projektkompetenz Ergänzende Regelungen Die Fachendnote aus 1.1 bis 1.4 geht mit dem Gewicht 2,4 in die Prüfungsgesamtnote (GewE) ein 1.1 PVSP 1.2 PM 1.3 BFM 1.4 BPK 2. RK 3. TK 3.1 BB 3.2 US Projektvorbereitung, Strategische Planung 48 6 SU, Ü - - StA GewT 0,20 Projektmanagement 72 7 SU, Ü - - StA GewT 0,20 Bauökonomie und Facilities Management Bauprojektkompetenz Rechtliche Kompetenz/ Bauvertragsrecht Technische Kompetenz Baubetriebsplanung und Kosten- und Leistungsrechnung Nachhaltiges Bauen, Umweltschutz 24 3 SU, Ü - - StA GewT 0, SU, U schrp 4) schrp - StA GewT 0,5 GewT 0,5 (mdlpr+schrp) GewT 0,5 (STA) GewE 1,0 Die Fachend-note aus 3.1 und 3.4 geht mit dem Gewicht 1,8 in die Prüfungsgesamtnote (GewE) ein 64 6 SU, Ü - - StA GewT 0, SU, Ü TGA 3.4 TPK Technische Gebäudeausrüstung und Infrastruktur Technische Baukompetenz 24 2 SU, Ü schrp 5) GewT 0,7 4
5 Prüfungen Lfd. Nr. 4. SK 4.1 KT 4.2 MT 4.3 PS 5. UK Fächer Gesamtstundenzahl Credits Art der Lehrveranstaltung 1) Dauer in Minuten 1)3) Zulassungsvoraus setzungen 1) 7 8 Endnotenbildende studienbegleitende Leistungsnachweise 1) 2) Soziale Kompetenz Kommunikation und Teamarbeit 32 2 SU, Ü Moderationstraining 24 2 SU, Ü Präsentationstechnik, Praxisseminar Unternehmerische Kompetenz 16 1 SU, Ü,S Ergänzende Regelungen Teilnahmenachweise mit Erfolg in den Teilfächern 4.1 bis 4.3 sind Voraussetzung für die Aushändigung des Zeugnisses 8) Die Fachendnote aus 5.1 und 5.3 geht mit dem Gewicht 1,0 in die Prüfungsgesamtnote (GewE) ein 5.1 BWL Betriebswirtschaftslehre 48 5 SU, Ü - - StA GewT 0,3 5.2 QM 5.3 UBK 6. IK 6.1 IB 6.2 TE Qualitätsmanagement 16 1 SU, Ü Unternehmerische Baukompetenz Internationale Kompetenz Internationales Bauen 32 3 SU, Ü Technisches Englisch/Französisch schrp 6) schrp 7) SU, Ü GewT 0,7 Die Fachendnote aus 6.1 geht mit dem Gewicht 0,8 in die Prüfungsgesamtnote (GewE) ein GewT 1,0 Teilnahmenachweise aus 6.2 (mit Erfolg) -sind Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung Masterarbeit vgl. 6 Notengewicht 3,0 Gesamt ) Das Nähere wird vom Fachbereichsrat im Studienplan festgelegt. 2) Ausreichende Bewertung ist Voraussetzung für das Bestehen 3) Erfolgt die Leistungsabnahme durch schriftliche Prüfungen, so erhöht sich der Zeitrahmen auf Minuten; Art und Dauer der Einzelprüfungen sind zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters bekannt zu machen, das sie erstmals betreffen. 4) Gegenstand der mdl. oder schriftlichen Prüfung sind die Inhalte der Teilfächer 1.1 bis 1.3 5) Gegenstand der mdl. oder schriftlichen Prüfung sind die Inhalte der Teilfächer 3.1 bis 3.3 6) Gegenstand der mdl. oder schriftlichen Prüfung sind die Inhalte der Teilfächer 5.1 und 5.2 7) Gegenstand der mdl. oder schriftlichen Prüfung sind die Inhalte der Teilfächer 6.1 und 6.2 8) Der Erfolg in den einzelnen Teilfächern wird jeweils durch ein Abschlussgespräch am Ende der Teilfächer und bei 4.2 zusätzlich durch die erfolgreiche Durchführung einer Moderation und bei 4.3 zusätzlich durch eine erfolgreiche Präsentation festgestellt. 5
6 Anlage 2 M A S T E R U R K U N D E DIE FACHHOCHSCHULE AUGSBURG VERLEIHT geb. am AUF GRUND DES ERFOLGREICHEN ABSCHLUSSES DES WEITERBILDENDEN STUDIUMS in BAUMANAGEMENT DEN AKADEMISCHEN GRAD MASTER OF ENGINEERING IN PROJECT MANAGEMENT [Kurzform: M.Eng.] Augsburg,. Der Präsident Der Studienleiter 6
7 Anlage 3 Herr / Frau geboren am in hat an der Fachhochschule Augsburg mit Erfolg das Weiterbildende Studium Baumanagement abgeschlossen. Gesamturteil: Einzelleistungen Endnoten Grade Credits (Local grade) (ECTS) (ECTS) Projektkompetenz * Projektvorbereitung, Strategische Planung - Projektmanagement - Bauökonomie und Facilities Management - Rechtliche Kompetenz/Bauvertragsrecht * Technische Kompetenz (1) * Baubetriebsplanung und Kosten- und. Leistungsrechnung - Unternehmerische Kompetenz (2) * Betriebswirtschaftslehre - Internationale Kompetenz (3) * Internationales Bauen - Masterarbeit * Gesamturteil An den Lehrfächern des Faches Soziale Kompetenz (6,5 Credits) mit den Teilbereichen Kommunikation und Teamarbeit; Moderationstraining; Präsentationstechnik mit Erfolg teilgenommen Fußnoten: (1) Geprüft wurden auch die Fächer Nachhaltiges Bauen, Umweltschutz und Technische Gebäudeausrüstung und Infrastruktur (2) Geprüft wurde auch das Fach Qualitätsmanagement (3) Geprüft wurde auch das Fach Technisches Englisch / Französisch Erläuterungen siehe Rückseite Redaktioneller Hinweis: * Die Ausweisung der Endnoten erfolgt nur bei den "Kompetenz"-fächern und der Masterarbeit. Zu Fußnote (3): Es ist einzutragen welche Fremdsprache abgeprüft wurde. Augsburg, Der Präsident Der Vorsitzende der Prüfungskommission 7
8 Notenstufen für die Endnote Abstufungen im Gesamturteil: Endnoten sehr gut mit Auszeichnung bestanden 1,0 bis 1,2 sehr gut sehr gut bestanden 1,3 bis 1,5 gut gut bestanden 1,6 bis 2,5 befriedigend befriedigend bestanden 2,6 bis 3,5 ausreichend bestanden 3,6 bis 4,0 nicht ausreichend nicht bestanden 4,1 bis 5,0 Die Abschlussprüfung wurde nach Maßgabe der Rahmenprüfungsordnung für Fachhochschulen in Bayern (RaPO) vom 17. Oktober 2001 (GVBl S. 686) in Verbindung mit der Studien- und Prüfungsordnung der Fachhochschule Augsburg für den vorbezeichneten Studiengang in der jeweils geltenden Fassung abgelegt. Die ECTS-Zuordnung beruht auf dem Beschluss des Prüfungsausschusses der Fachhochschule Augsburg vom 21. Juni 2001 i.v.m. der Empfehlung des 191. HRK- Plenums vom 3./4. Juli
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