Studien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studium Baumanagement an der Fachhochschule Augsburg vom 23. Januar 2008

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Studien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studium Baumanagement an der Fachhochschule Augsburg vom 23. Januar 2008"

Transkript

1 Studien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studium Baumanagement an der Fachhochschule Augsburg vom 23. Januar 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 43 Abs. 6 Satz 2, Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai.2006 BayRS WFK erlässt die Fachhochschule Augsburg folgende Satzung: 1 Studienziele Das weiterbildende Studium hat das Ziel, Absolventen und Absolventinnen der Studiengänge Architektur und Bauingenieurwesen mit beruflicher Erfahrung für eine Tätigkeit im Projektmanagement und im Baubetrieb weiter zu qualifizieren. Mit dem Studium soll insbesondere die interdisziplinäre Lücke zwischen der klassischen Bauingenieur- und Architekturausbildung, die sich durch die technischwirtschaftliche Entwicklung gebildet hat, ausgefüllt werden. Es soll neben der technischen, wissenschaftlichen Weiterqualifikation insbesondere der zunehmenden Bedeutung betriebswirtschaftlicher, organisatorischer und rechtlicher Fachkenntnisse, der Teamarbeit, Menschenführung sowie der Befähigung zur Arbeit mittels EDV Rechnung getragen werden. 2 Qualifikation für das Studium, Zulassung (1) Qualifikationsvoraussetzung für die Aufnahme des Studium ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Architektur, des Bauingenieurwesens oder ähnlicher Studiengänge an einer Fachhochschule oder Technischen Universität bzw. als gleichwertig anerkannte Abschlüsse ausländischer Hochschulen mit mindestens 240 ECTS. (2) Die Qualifikation wird auch nachgewiesen durch einen Bachelorabschluss in den Studiengängen der Architektur, des Bauingenieurwesens oder ähnlicher Studiengänge mit mindestens 210 ECTS und durch Nachweis einer entsprechenden mindestens zweijährigen einschlägigen Berufstätigkeit nach Abschluss des Studiums, die durch Vorlage einer entsprechenden Dokumentation mit bis zu 30 ECTS angerechnet werden kann. (3) Die Qualifikation wird ebenfalls nachgewiesen durch einen Bachelorabschluss der Architektur, des Bauingenieurwesens oder ähnlicher Studiengänge mit mindestens 180 ECTS und durch Nachweis einer entsprechenden mindestens dreijährigen einschlägigen Berufstätigkeit nach Abschluss des Studiums, die durch Vorlage einer entsprechenden Dokumentation und einem bewerteten Aufnahmegespräch mit mindestens 2 Mitgliedern der Prüfungskommission mit bis zu 60 ECTS angerechnet werden kann. In dem Aufnahmegespräch soll besonders die fachliche Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerberin geprüft werden. (4) Qualifikationsvoraussetzung ist in der Regel eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit nach Abschluss des Studiums. (5) In Zweifelsfällen entscheidet die Prüfungskommission. (6) Die Zulassung gilt als erteilt, wenn zwischen dem Bewerber bzw. der Bewerberin und der Fachhochschule ein Vertrag über die Durchführung des weiterbildenden Studiums zustande gekommen ist. 3 Aufbau des Studiums Das weiterbildende Studium wird als Teilzeitstudium geführt. Die Regelstudienzeit beträgt fünf Semester. 1

2 4 Fächer, Stundenzahlen, Lehrveranstaltungen, Prüfungen und studienbegleitende Leistungsnachweise Die Fächer, ihre Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltungen, die Prüfungen und studienbegleitende Leistungsnachweise sind in der Anlage 1 festgelegt. 5 Prüfungsgesamtnote Es wird eine Prüfungsgesamtnote gebildet. Bei ihrer Ermittlung werden alle Endnoten einschließlich der Note der Masterarbeit mit einem Faktor gemäß Anlage 1, Spalte 8 gewichtet. 6 Masterarbeit (1) Das Studium beinhaltet eine Abschlussarbeit (Masterarbeit). (2) Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, ein Problem aus dem Bereich des Baumanagements selbständig auf wissenschaftlicher Grundlage zu bearbeiten. (3) Die Masterarbeit wird in der Regel am Ende des 3. Semesters ausgegeben. Die Frist von der Ausgabe bis zur Abgabe der Arbeit kann höchstens zwei Semester betragen, mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung bis zu zwei Monaten bei Glaubhaftmachung nicht zu vertretender Verzögerungsgründe. Wird die Masterarbeit erst am Ende des 4. Semesters ausgegeben, verkürzt sich die Frist von der Ausgabe bis zur Abgabe der Arbeit auf ein Semester, mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung bis zu zwei Monaten bei Glaubhaftmachung nicht zu vertretender Verzögerungsgründe. Im Übrigen finden die die Abschlussarbeit betreffenden Regelungen der Rahmenprüfungsordnung (RaPO) und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Fachhochschule Augsburg entsprechende Anwendung. 7 Prüfungskommission Zuständige Prüfungskommission ist die Prüfungskommission für den Studiengang Bauingenieurwesen. 8 Studienplan Der zuständige Fachbereich erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebots einen Studienplan, der nicht Teil der Studienordnung ist. Der Studienplan regelt insbesondere auch die Prüfungstermine. Dabei besteht keine Bindung an den in 9 der Rahmenprüfungsordnung (RaPO) (BayRS K) genannten Prüfungszeitraum. 9 Bestehen der Masterprüfung Die Masterprüfung ist bestanden, wenn in allen auf Prüfungen oder auf studienbegleitenden Leistungsnachweisen beruhenden Endnoten sowie in der Masterarbeit mindestens die Note "ausreichend" erzielt wurde. 2

3 10 Akademischer Grad, Abschlusszeugnis (1) Die Fachhochschule Augsburg verleiht bei erfolgreichem Abschluss des Studiengangs den akademischen Grad Master of Engineering in Project Management, Kurzform: "M.Eng.". (2) Über den erfolgreichen Abschluss des Studiums wird ein Abschlusszeugnis nach Anlage 3 und eine Urkunde mit dem erworbenen akademischen Grad nach Anlage 2 ausgestellt. 11 Anwendung von Prüfungsbestimmungen Soweit sich aus der Satzung nichts Gegenteiliges ergibt, gelten die Vorschriften der Abschnitte II bis VI RaPO vom 17. Oktober 2001 GVBl S. 686 sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung der Fachhochschule Augsburg vom 15. Dezember 1994 (KWMBI II 1995 S. 287) in der jeweils gültigen Fassung 12 Inkrafttreten (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2007 in Kraft. (2) Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2007/08 begonnen haben, gilt die Studien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studium Baumanagement vom 18. Dezember 2003 fort; im Übrigen tritt sie außer Kraft. (3) Studierende nach Absatz 2 Hs. 1 können auf Antrag in diese Studien- und Prüfungsordnung überwechseln, wenn sie erklären, dass sie die Studien- und Prüfungsordnung nach Absatz 1 uneingeschränkt für und gegen sich gelten lassen wollen. Bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden angerechnet, soweit diese gleichwertig sind; die Entscheidung hierüber trifft die Prüfungskommission. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Fachhochschule Augsburg vom und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der Fachhochschule Augsburg vom Augsburg, den 23. Januar 2008 Prof. Dr.-Ing. H.E. Schurk Präsident Die Satzung wurde am in der Hochschule niedergelegt. Die Niederlegung wurde am durch Anschlag an der Hochschule bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der Erläuterung der Abkürzungen: GewT = Gewicht für Teilnote GewE = Gewicht der Endnote bei der Bildung der Prüfungsgesamtnote LN = studienbegleitender Leistungsnachweis mdlp = mündliche Prüfung RaPO = Rahmenprüfungsordnung S = Seminar schrp = schriftliche Prüfung StA = Studienarbeit SU = seminaristischer Unterricht Ü = Übung 3

4 Anlage 1: Übersicht über die Fächer und Leistungsnachweise des weiterbildenden -Studiengangs Baumanagement an der Fachhochschule Augsburg Prüfungen Lfd. Nr. 1. PK Fächer Gesamtstundenzahl Credits Art der Lehrveranstaltung 1) Dauer in Minuten 1)3) Zulassungsvoraus setzungen 1) 7 8 Endnotenbildende studienbegleitende Leistungsnachweise 1) 2) Projektkompetenz Ergänzende Regelungen Die Fachendnote aus 1.1 bis 1.4 geht mit dem Gewicht 2,4 in die Prüfungsgesamtnote (GewE) ein 1.1 PVSP 1.2 PM 1.3 BFM 1.4 BPK 2. RK 3. TK 3.1 BB 3.2 US Projektvorbereitung, Strategische Planung 48 6 SU, Ü - - StA GewT 0,20 Projektmanagement 72 7 SU, Ü - - StA GewT 0,20 Bauökonomie und Facilities Management Bauprojektkompetenz Rechtliche Kompetenz/ Bauvertragsrecht Technische Kompetenz Baubetriebsplanung und Kosten- und Leistungsrechnung Nachhaltiges Bauen, Umweltschutz 24 3 SU, Ü - - StA GewT 0, SU, U schrp 4) schrp - StA GewT 0,5 GewT 0,5 (mdlpr+schrp) GewT 0,5 (STA) GewE 1,0 Die Fachend-note aus 3.1 und 3.4 geht mit dem Gewicht 1,8 in die Prüfungsgesamtnote (GewE) ein 64 6 SU, Ü - - StA GewT 0, SU, Ü TGA 3.4 TPK Technische Gebäudeausrüstung und Infrastruktur Technische Baukompetenz 24 2 SU, Ü schrp 5) GewT 0,7 4

5 Prüfungen Lfd. Nr. 4. SK 4.1 KT 4.2 MT 4.3 PS 5. UK Fächer Gesamtstundenzahl Credits Art der Lehrveranstaltung 1) Dauer in Minuten 1)3) Zulassungsvoraus setzungen 1) 7 8 Endnotenbildende studienbegleitende Leistungsnachweise 1) 2) Soziale Kompetenz Kommunikation und Teamarbeit 32 2 SU, Ü Moderationstraining 24 2 SU, Ü Präsentationstechnik, Praxisseminar Unternehmerische Kompetenz 16 1 SU, Ü,S Ergänzende Regelungen Teilnahmenachweise mit Erfolg in den Teilfächern 4.1 bis 4.3 sind Voraussetzung für die Aushändigung des Zeugnisses 8) Die Fachendnote aus 5.1 und 5.3 geht mit dem Gewicht 1,0 in die Prüfungsgesamtnote (GewE) ein 5.1 BWL Betriebswirtschaftslehre 48 5 SU, Ü - - StA GewT 0,3 5.2 QM 5.3 UBK 6. IK 6.1 IB 6.2 TE Qualitätsmanagement 16 1 SU, Ü Unternehmerische Baukompetenz Internationale Kompetenz Internationales Bauen 32 3 SU, Ü Technisches Englisch/Französisch schrp 6) schrp 7) SU, Ü GewT 0,7 Die Fachendnote aus 6.1 geht mit dem Gewicht 0,8 in die Prüfungsgesamtnote (GewE) ein GewT 1,0 Teilnahmenachweise aus 6.2 (mit Erfolg) -sind Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung Masterarbeit vgl. 6 Notengewicht 3,0 Gesamt ) Das Nähere wird vom Fachbereichsrat im Studienplan festgelegt. 2) Ausreichende Bewertung ist Voraussetzung für das Bestehen 3) Erfolgt die Leistungsabnahme durch schriftliche Prüfungen, so erhöht sich der Zeitrahmen auf Minuten; Art und Dauer der Einzelprüfungen sind zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters bekannt zu machen, das sie erstmals betreffen. 4) Gegenstand der mdl. oder schriftlichen Prüfung sind die Inhalte der Teilfächer 1.1 bis 1.3 5) Gegenstand der mdl. oder schriftlichen Prüfung sind die Inhalte der Teilfächer 3.1 bis 3.3 6) Gegenstand der mdl. oder schriftlichen Prüfung sind die Inhalte der Teilfächer 5.1 und 5.2 7) Gegenstand der mdl. oder schriftlichen Prüfung sind die Inhalte der Teilfächer 6.1 und 6.2 8) Der Erfolg in den einzelnen Teilfächern wird jeweils durch ein Abschlussgespräch am Ende der Teilfächer und bei 4.2 zusätzlich durch die erfolgreiche Durchführung einer Moderation und bei 4.3 zusätzlich durch eine erfolgreiche Präsentation festgestellt. 5

6 Anlage 2 M A S T E R U R K U N D E DIE FACHHOCHSCHULE AUGSBURG VERLEIHT geb. am AUF GRUND DES ERFOLGREICHEN ABSCHLUSSES DES WEITERBILDENDEN STUDIUMS in BAUMANAGEMENT DEN AKADEMISCHEN GRAD MASTER OF ENGINEERING IN PROJECT MANAGEMENT [Kurzform: M.Eng.] Augsburg,. Der Präsident Der Studienleiter 6

7 Anlage 3 Herr / Frau geboren am in hat an der Fachhochschule Augsburg mit Erfolg das Weiterbildende Studium Baumanagement abgeschlossen. Gesamturteil: Einzelleistungen Endnoten Grade Credits (Local grade) (ECTS) (ECTS) Projektkompetenz * Projektvorbereitung, Strategische Planung - Projektmanagement - Bauökonomie und Facilities Management - Rechtliche Kompetenz/Bauvertragsrecht * Technische Kompetenz (1) * Baubetriebsplanung und Kosten- und. Leistungsrechnung - Unternehmerische Kompetenz (2) * Betriebswirtschaftslehre - Internationale Kompetenz (3) * Internationales Bauen - Masterarbeit * Gesamturteil An den Lehrfächern des Faches Soziale Kompetenz (6,5 Credits) mit den Teilbereichen Kommunikation und Teamarbeit; Moderationstraining; Präsentationstechnik mit Erfolg teilgenommen Fußnoten: (1) Geprüft wurden auch die Fächer Nachhaltiges Bauen, Umweltschutz und Technische Gebäudeausrüstung und Infrastruktur (2) Geprüft wurde auch das Fach Qualitätsmanagement (3) Geprüft wurde auch das Fach Technisches Englisch / Französisch Erläuterungen siehe Rückseite Redaktioneller Hinweis: * Die Ausweisung der Endnoten erfolgt nur bei den "Kompetenz"-fächern und der Masterarbeit. Zu Fußnote (3): Es ist einzutragen welche Fremdsprache abgeprüft wurde. Augsburg, Der Präsident Der Vorsitzende der Prüfungskommission 7

8 Notenstufen für die Endnote Abstufungen im Gesamturteil: Endnoten sehr gut mit Auszeichnung bestanden 1,0 bis 1,2 sehr gut sehr gut bestanden 1,3 bis 1,5 gut gut bestanden 1,6 bis 2,5 befriedigend befriedigend bestanden 2,6 bis 3,5 ausreichend bestanden 3,6 bis 4,0 nicht ausreichend nicht bestanden 4,1 bis 5,0 Die Abschlussprüfung wurde nach Maßgabe der Rahmenprüfungsordnung für Fachhochschulen in Bayern (RaPO) vom 17. Oktober 2001 (GVBl S. 686) in Verbindung mit der Studien- und Prüfungsordnung der Fachhochschule Augsburg für den vorbezeichneten Studiengang in der jeweils geltenden Fassung abgelegt. Die ECTS-Zuordnung beruht auf dem Beschluss des Prüfungsausschusses der Fachhochschule Augsburg vom 21. Juni 2001 i.v.m. der Empfehlung des 191. HRK- Plenums vom 3./4. Juli

Studien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Produktmanagement an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013

Studien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Produktmanagement an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013 Studien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Produktmanagement an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, Art. 43 Abs. 6, Art. 58 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 2 des

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatskurs Controlling an der Hochschule Augsburg vom 21. Oktober 2014

Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatskurs Controlling an der Hochschule Augsburg vom 21. Oktober 2014 Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatskurs Controlling an der Hochschule Augsburg vom 21. Oktober 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, Art. 43 Abs. 6, Art. 58 Abs. 1 und Art. 61

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Management-Wissen an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013

Studien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Management-Wissen an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013 Studien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Management-Wissen an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, Art. 43 Abs. 6, Art. 58 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 2 des

Mehr

vom 25.07.2011 Präambel

vom 25.07.2011 Präambel Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13

Mehr

1 Studienziele. 2 Verantwortlichkeit und Durchführung. 3 Qualifikation für das Studienmodul, Zulassung

1 Studienziele. 2 Verantwortlichkeit und Durchführung. 3 Qualifikation für das Studienmodul, Zulassung Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatskurs Profilorientiertes Marketing- und Vertriebsmanagement an der Hochschule Augsburg vom 21. Oktober 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, Art.

Mehr

4 Module und Leistungsnachweise 1 Die Pflicht und Wahlpflichtmodule, ihre

4 Module und Leistungsnachweise 1 Die Pflicht und Wahlpflichtmodule, ihre Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Integrierende Gesundheitsförderung an der Fachhochschule Coburg (SPO B IG) Vom 14. Juni 2005 Auf Grund von Art.6 Abs.1, 72 Abs.1, 81 Abs.1, 84 Abs.2

Mehr

Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg

Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg Laufende Nr./ Jahrgang Seitenzahl Aktenzeichen 01.2006 1-12 6034.02 Studienbüro - SB University of Applied Sciences Datum 10.01.2006 Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg Herausgegeben

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Business Administration der Fachhochschule Regensburg

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Business Administration der Fachhochschule Regensburg Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Business Administration der Fachhochschule Regensburg Vom 06.08.2003 Aufgrund von Art. 6 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1, Art. 81 Abs. 1, Art. 84 Abs. 2 Satz

Mehr

1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt Studien- und Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M SA) Vom 16. Mai 2014 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 43 Abs.5,

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 30.11.2015 Aufgrund

Mehr

AMTSBLATT. der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof. Jahrgang: 2012 Nummer: 29 Datum: 11. Oktober 2012

AMTSBLATT. der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof. Jahrgang: 2012 Nummer: 29 Datum: 11. Oktober 2012 AMTSBLATT der Jahrgang: 2012 Nummer: 29 Datum: 11. Oktober 2012 Inhalt: Siebte Satzung zur Änderung der Allgemeinen Prüfungsordnung der (APO) Vom 20. September 2012 09281/409 3000 Seite 1 Siebte Satzung

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof Studien- und Prüfungsordnung Bachelor Wirtschaftsinformatik Seite 1 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung: L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen

Mehr

1 Studienziel. 2 Qualifikation für das Weiterbildungsstudium und Studienaufnahme

1 Studienziel. 2 Qualifikation für das Weiterbildungsstudium und Studienaufnahme Studien- und Prüfungsordnung für das berufsbegleitende Weiterbildungsstudium im Zertifikatslehrgang "Technik für Betriebswirte" der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Kempten Vom

Mehr

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Management im Gesundheitswesen an der Fachhochschule Coburg (SPO M MG) Vom 7. Februar 2005 Auf Grund von Art.6 Abs.1, 72 Abs.1, 81

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Management of Social Corporations an der Fachhochschule Landshut

Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Management of Social Corporations an der Fachhochschule Landshut Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Management of Social Corporations an der Fachhochschule Landshut vom... Aufgrund von Art. 13, Art 58 Abs. 1, Art. 61, Art. 66, Art

Mehr

Bachelorstudiengang Management und europäische Sprachen an der Fachhochschule Amberg-Weiden vom

Bachelorstudiengang Management und europäische Sprachen an der Fachhochschule Amberg-Weiden vom Bachelorstudiengang Management und europäische Sprachen an der Fachhochschule Amberg-Weiden vom Aufgrund von Art. 6 Abs., 72 Abs., 8 Abs., 84 Abs. 2 Satz 3 und 86 Abs. 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes

Mehr

Amtsblatt. TECHNISCHE-ry- m \ der Technischen Hochschule Deggendorf HOC - SCHULE { DEGGENDOI?F I [./

Amtsblatt. TECHNISCHE-ry- m \ der Technischen Hochschule Deggendorf HOC - SCHULE { DEGGENDOI?F I [./ TECHNISCHE-ry- m \ HOC - SCHULE { DEGGENDOI?F I [./ E Amtsblatt der Technischen Hochschule Deggendorf Nummer 4 Jahrqanq 20L4 Ordnung für das Modulstudium an der Technischen Hochschule Deggendolf Vom 01.

Mehr

AMTSBLATT. der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof. Jahrgang: 2013 Nummer: 12 Datum: 13. August 2013

AMTSBLATT. der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof. Jahrgang: 2013 Nummer: 12 Datum: 13. August 2013 AMTSBLATT der Jahrgang: 2013 Nummer: 12 Datum: 13. August 2013 Inhalt: Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang German-Indian Management Studies an der Hochschule

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt. Vom 28.11.

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt. Vom 28.11. Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 28.11.2011 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom

Mehr

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO B ET) Vom 26. April 2007 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 58

Mehr

Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Studien- und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule Regensburg Vom 14. November 2000 (KWMBl II 2001 S. 841) geändert durch Satzung vom 18. Dezember 2002 (KWMBl

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Interkulturelles Unternehmens- und Technologiemanagement an der Hochschule Amberg-Weiden

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Interkulturelles Unternehmens- und Technologiemanagement an der Hochschule Amberg-Weiden Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang an der Hochschule Amberg-Weiden vom 15. Oktober 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2, Art. 58, Art. 61 Abs. 2 Satz 1

Mehr

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Integrative Gesundheitsförderung an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO B IG) Vom 8. April 2009 Auf Grund von

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M BW)

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M BW) Studien- und Prüfungsordnung für den an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M BW) vom 18.05.2015 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 44 Abs.4, 58 Abs.1, 61 Abs.2 und 8 und 66 des Bayerischen

Mehr

Inhaltsübersicht. 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

Inhaltsübersicht. 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Gesundheits-Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 25. Juni 2012 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung

Mehr

Studien und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Innenarchitektur an der Fachhochschule Coburg (SPO D IA) Vom 29.

Studien und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Innenarchitektur an der Fachhochschule Coburg (SPO D IA) Vom 29. Studien und üfungsordnung für den Diplomstudiengang Innenarchitektur an der Fachhochschule Coburg (SPO D IA) Vom 29. September 2005 Auf Grund von Art.6 Abs.1, 72 Abs.1, 81 Abs.1, 84 Abs.2 Satz 3 und 86

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für das Studienmodul Interkulturelle Kompetenzen an der Hochschule Augsburg vom 31. März 2015

Studien- und Prüfungsordnung für das Studienmodul Interkulturelle Kompetenzen an der Hochschule Augsburg vom 31. März 2015 Studien- und Prüfungsordnung für das Studienmodul Interkulturelle Kompetenzen an der Hochschule Augsburg vom 31. März 2015 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1, Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des

Mehr

an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Landshut

an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Landshut Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Industriemarketing und Technischer Vertrieb an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Landshut Vom

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Sprachen, Management und Technologie an der Hochschule Amberg-Weiden

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Sprachen, Management und Technologie an der Hochschule Amberg-Weiden Stand: Oktober 2011 Studien- und Prüfungsordnung für den vom 23. November 2010 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2, Art. 58 und Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Internet Web Science an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof Vom 19.

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Internet Web Science an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof Vom 19. Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Internet Web Science an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof Vom 19. Februar 2010 (in der Fassung der dritten Änderungssatzung vom 7.

Mehr

SPO_MA_International Business_2014_12_18 1

SPO_MA_International Business_2014_12_18 1 Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Internationale Betriebswirtschaft / International Business an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Vom 18. Dezember 2014 Auf Grund

Mehr

4 Module, Lehrveranstaltungen 5 Veranstaltungs- und Terminplan 6 Prüfungsgesamtergebnis und Leistungspunkte 7 Zeugnis und Zertifikat

4 Module, Lehrveranstaltungen 5 Veranstaltungs- und Terminplan 6 Prüfungsgesamtergebnis und Leistungspunkte 7 Zeugnis und Zertifikat Studien- und Prüfungsordnung für das Weiterbildungsangebot Logistik und Supply Chain Management an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof Vom 7. August 2009 Konsolidierte Fassung

Mehr

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Automatisierungstechnik und Robotik an der Hochschule Coburg (SPO B AU) Vom 4. Juni 203 Auf Grund von Art.3 Abs., 43, 44, 58 Abs., 6 Abs.2 und 8

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studienmodul Certified Data Protection Officer an der Hochschule Augsburg vom 30.

Studien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studienmodul Certified Data Protection Officer an der Hochschule Augsburg vom 30. Studien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studienmodul Certified Data Protection Officer an der Hochschule Augsburg vom 30. Mai 2012 In der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 30. Juli 2012 Aufgrund

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. März 2008

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. März 2008 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. März 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz 1, Art. 61 Abs. 2 Satz 1

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Fachhochschule Augsburg vom 18. Juli 2006

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Fachhochschule Augsburg vom 18. Juli 2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Fachhochschule Augsburg vom 18. Juli 2006 In der Fassung der sechsten Änderungssatzung vom 7. Oktober 2009 Aufgrund von

Mehr

1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Studien- und Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Gesundheitsförderung an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M GF) Vom 8.06.205 Auf Grund von Art.3 Abs., 43 Abs.5,

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung Masterstudiengang. Studien- und Prüfungsordnung

Studien- und Prüfungsordnung Masterstudiengang. Studien- und Prüfungsordnung Studien- und Prüfungsordnung Masterstudiengang Studien- und Prüfungsordnung Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik () an der Hochschule für angewandte Wissenschaften

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Satzung zur Akademischen Brückenqualifizierung International Sprache Technik Beruf ABI vom 26. Januar 2016

Satzung zur Akademischen Brückenqualifizierung International Sprache Technik Beruf ABI vom 26. Januar 2016 Satzung zur Akademischen Brückenqualifizierung International Sprache Technik Beruf ABI vom 26. Januar 2016 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 43 Abs. 6 Satz 4, Art. 58 Abs. 1 Satz 1 Art. 61 Abs.

Mehr

Vom 3. August 2006. (Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg 2006 lfd. Nr. 15)

Vom 3. August 2006. (Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg 2006 lfd. Nr. 15) Studienbüro Unser Zeichen/AZ: 4.1-6034.10 02.05.2013 Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatsstudiengang Facility Management an der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg (SPO

Mehr

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12 Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12 Sechste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule

Mehr

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich

Mehr

Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg

Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg Studienbüro - SB University of Applied Sciences Datum 27.05.2005 Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg Herausgegeben im Auftrage des Rektors von der Abteilung IV der Zentralen Hochschulverwaltung,

Mehr

Inhaltsverzeichnis: Vom 11. April 2014

Inhaltsverzeichnis: Vom 11. April 2014 Satzung über die Durchführung eines Modulstudiums auf dem Gebiet der Natur- und Ingenieurwissenschaften ( studium MINT ) an der Technischen Universität München Vom 11. April 2014 Auf Grund von Art. 13

Mehr

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09.

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09. Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/20015, S. 87 am 26.02.2015 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information

Mehr

Vom 22.06.2015. g) In Abs. 1 Satz 1 lit. b wird nach dem Wort liegt das Wort insbesondere eingefügt.

Vom 22.06.2015. g) In Abs. 1 Satz 1 lit. b wird nach dem Wort liegt das Wort insbesondere eingefügt. Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang International Business für Ingenieurinnen und Ingenieure an der Technischen Hochschule Ingolstadt

Mehr

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein. Zweite Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft im Fachbereich Wirtschaft in Gelsenkirchen an der Fachhochschule Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des

Mehr

1 Studienziel. Ziel des Zertifikatslehrganges ist es, Berufstätige im Bereich der Konfliktanalyse und Konfliktlösung weiterzuqualifizieren.

1 Studienziel. Ziel des Zertifikatslehrganges ist es, Berufstätige im Bereich der Konfliktanalyse und Konfliktlösung weiterzuqualifizieren. Studien- und Prüfungsordnung für das berufsbegleitende Weiterbildungsstudium im Zertifikatslehrgang Wirtschaftsmediation der Fachhochschule Kempten Vom 25. Januar 2008 Aufgrund von Art. 13, Art. 43 Abs.

Mehr

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Digital Business an der Technischen Hochschule Ingolstadt

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Digital Business an der Technischen Hochschule Ingolstadt Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Digital Business an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 18.01.2016 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz 1, Art. 61 Abs.

Mehr

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Finale Fassung Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang International Management an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt vom 25.06.202 Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz 2,

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (SPO B-WIN)

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (SPO B-WIN) Studienbüro Unser Zeichen/AZ: 4.1-6032.09 21.02.2014 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (SPO B-WIN) Vom

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende M-329-1-1-001 Studienordnung nach dem Credit-Point-System für den Masterstudiengang Medien und Kommunikation der Philosophisch- Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 8. Oktober

Mehr

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt. dem Vermitteln von Fakten im Vordergrund steht.

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt. dem Vermitteln von Fakten im Vordergrund steht. Studien- und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Physikalische Technik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO D PT) Vom 8. Februar 2008 Auf Grund von Art.13 Abs.1,

Mehr

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung) Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten. Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Fachhochschulstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Aufbaustudium) an der Fachhochschule Regensburg

Studien- und Prüfungsordnung für den Fachhochschulstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Aufbaustudium) an der Fachhochschule Regensburg Studien- und Prüfungsordnung für den Fachhochschulstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Aufbaustudium) an der Fachhochschule Regensburg vom 01.10.1996 Aufgrund von Art. 6 Abs. 1, 7 Abs. 1, 79 Abs. 3 Satz,

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studienmodul Fassade an den Fachhochschulen Augsburg und München vom 8.

Studien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studienmodul Fassade an den Fachhochschulen Augsburg und München vom 8. Studien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studienmodul Fassade an den Fachhochschulen Augsburg und München vom 8. Oktober 2007 in der Fassung der Änderungssatzung vom 29. Juni 2011 Aufgrund von

Mehr

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Amtliche Mitteilung. Inhalt 30. Jahrgang, Nr. 39 29. Juli 2009 Seite 1 von 6 Inhalt Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Physikalische Technik / Medizinphysik Applied Physics / Medical Engineering des Fachbereichs

Mehr

Studienziel. 2 Teilnahmevoraussetzungen

Studienziel. 2 Teilnahmevoraussetzungen Satzung zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Bereich der "Koordinatorenausbildung nach RAB 30" für Studierende und Absolventen des Bachelorstudiengangs Bauingenieurwesen an der Hochschule Augsburg vom

Mehr

Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg

Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg Vom 5. Februar 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. Art. 58 Abs. 1 des

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den

Mehr

Vom 17. Juli 2015. 1 Zweck der Satzung

Vom 17. Juli 2015. 1 Zweck der Satzung Studien- und Prüfungsordnung für das Weiterbildungsangebot Logistik und Supply Chain Management an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof (SPO WZ-LogSCM) Vom 17. Juli 2015 Auf Grund von Art.

Mehr

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)

Mehr

(2) Die Masterarbeit wird im 3. Semester des Masterstudiums abgelegt.

(2) Die Masterarbeit wird im 3. Semester des Masterstudiums abgelegt. Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Prozess-Engineering und Produktionsmanagement (PEP) mit den Studienschwerpunkten und mit dem Abschluss Master of Engineering (M. Eng.) in

Mehr

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) mitteilungsblatt Nr.4 16. Februar 2011 Fachhochschule Mainz Seite 47 Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) an

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2006 / Nr. 4 Tag der Veröffentlichung: 20. Dezember 2006

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2006 / Nr. 4 Tag der Veröffentlichung: 20. Dezember 2006 Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2006 / Nr. 4 Tag der Veröffentlichung: 20. Dezember 2006 Studienordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Health Care Management (MBA) an der Universität

Mehr

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich 326 Studienordnung für das Modul Berufspädagogik im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Berufskollegs an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Fachhochschule Münster vom 09. 12. 2005

Mehr

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015 SO v. 10.07.2013 inkl. Änderungsordnung vom 03.11.2014 Spezielle rüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015 räambel Nach Beschluss des

Mehr

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2013

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2013 Prüfungsordnung für Studierende in den Bachelor-Studiengängen Informatik, Informatik - Digitale Medien und Spiele, Informatik - Sichere und mobile Systeme sowie Medizininformatik des Fachbereichs Informatik

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008

Mehr

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung (SPO)

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung (SPO) Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Industriewirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO B IW) Vom 1. August 2014 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 58 Abs.1, 61

Mehr

(in der Fassung der Vierten Änderungssatzung vom 23.05.2011)

(in der Fassung der Vierten Änderungssatzung vom 23.05.2011) Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Electrical Engineering an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München, an der Hochschule für angewandte Wissenschaften -

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Landshut. Jahrgang: 2007 Laufende Nr.: 166-6

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Landshut. Jahrgang: 2007 Laufende Nr.: 166-6 Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Landshut Jahrgang: 2007 Laufende Nr.: 166-6 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Informatik an der Fachhochschule

Mehr

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Amtliche Mitteilung. Inhalt 30. Jahrgang, Nr. 46 30. Juli 2009 Seite 1 von 7 Inhalt Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Automatisierungssysteme (Automation Systems) des Fachbereichs VII der Beuth Hochschule für

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Internationales Handelsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 21.05.

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Internationales Handelsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 21.05. Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Internationales Handelsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 2.05.202 einschließlich der Änderungssatzung vom 04.04.206 Aufgrund

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Sozialwirtschaft (SPO BA SW) an der Fachhochschule Kempten Vom 20.

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Sozialwirtschaft (SPO BA SW) an der Fachhochschule Kempten Vom 20. Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang (SPO BA SW) an der Fachhochschule Kempten Vom 20. September 2006 Aufgrund von Art. 13, 58 Abs. 1, 61 Abs. 2, 66 Abs. 1 Satz 1 sowie 100 Abs. 2 des

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Aufgrund von Art. 6 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Fachhochschule München folgende Satzung:

Aufgrund von Art. 6 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Fachhochschule München folgende Satzung: Satzung über den Erwerb der Zusatzqualifikation "Betrieblicher Datenschutz" für Studierende der Informatik- und Wirtschaftsinformatik-Studiengänge an der Fachhochschule München vom 26. Februar 2003 mit

Mehr

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Oktober 2015 Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Oktober

Mehr

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang

Mehr

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015.

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015. Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik (B.Sc.) ab Jahrgang 15 Vom 09. September 2015 NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015,

Mehr

Vom 16. Dezember 2010

Vom 16. Dezember 2010 Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung Vom 16. Dezember

Mehr

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 229-1

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 229-1 Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 229-1 Prüfungsordnung für das Weiterbildungsangebot Projektmanagement an der Hochschule für angewandte Wissenschaften

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Informatik an der Fachhochschule Kempten (SPO Inf-Ba/FHK) Vom 19.

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Informatik an der Fachhochschule Kempten (SPO Inf-Ba/FHK) Vom 19. Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Informatik an der Fachhochschule Kempten (SPO Inf-Ba/FHK) Vom 19. Februar 2007 in der Fassung der Änderungssatzung Vom 26. Juli 2010 Aufgrund von

Mehr

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaft mit Technologie an der Technischen Universität München

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaft mit Technologie an der Technischen Universität München Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaft mit Technologie an der Technischen Universität München Vom 8. September 2015 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz

Mehr

Bestimmungen. für den. Studiengang Technische Redaktion. Abschluss: Master of Science

Bestimmungen. für den. Studiengang Technische Redaktion. Abschluss: Master of Science SPO Masterstudiengang Technische Redaktion Teil B und C Bestimmungen für den Studiengang Technische Redaktion Abschluss: Master of Science Version 2 40-TR/m Aufbau des Studiengangs 41-TR/m Lehrveranstaltungen,

Mehr

Satzung über die Eignungsfeststellung für das Studium im Magisterstudiengang Ethnologie im Hauptfach an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über die Eignungsfeststellung für das Studium im Magisterstudiengang Ethnologie im Hauptfach an der Ludwig-Maximilians-Universität München Satzung über die Eignungsfeststellung für das Studium im Magisterstudiengang Ethnologie im Hauptfach an der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 13. Mai 2005 Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Nr. 8/0 Veröffentlicht am: 0. Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre/Business Economics vom Juli 008 Aufgrund von Abs.,

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Automotive & Mobility Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 27.10.

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Automotive & Mobility Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 27.10. Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Automotive & Mobility Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 27.10.2014 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 27.10.2014

Mehr

Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Seite 1 Studienordnung für den der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 30.05.2006 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Software Engineering for Industrial Applications Vom 15. September 2004

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Software Engineering for Industrial Applications Vom 15. September 2004 Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Software Engineering for Industrial Applications Vom 15. September 2004 (konsolidierte Fassung incl. 5. Änderungssatzung vom 13. Februar 2013) Aufgrund

Mehr