Studienordnung für den Studiengang Versorgungstechnik der Fachhochschule Trier vom 14. April 2003

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Studienordnung für den Studiengang Versorgungstechnik der Fachhochschule Trier vom 14. April 2003"

Transkript

1 tudienordnung für den tudiengang Versorgungstechnik der Fachhochschule Trier vom 14. April 003 Aufgrund des 5 Abs. Nr. und des 7 Abs. Nr. 1 des Fachhochschulgesetzes (FHG) vom 06. Februar 1996 (GVBl.. 71), zuletzt geändert durch Artikel 35 des Gesetzes vom 06. Februar 001 (GVBl.. 9, B 3-9), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Versorgungstechnik, Energietechnik, Lebensmitteltechnik am die folgende tudienordnung für den tudiengang Versorgungstechnik erlassen. Diese tudienordnung wurde mit chreiben vom 14. April 003 dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur angezeigt. ie wird hiermit bekannt gemacht. INHALT 1 Geltungsbereich tudienziel 3 tudienbeginn 4 tudienvoraussetzungen 5 egelstudienzeit und tudienaufbau 6 Lehrveranstaltungen 7 Praxissemester 8 Leistungsnachweise 9 tudienberatung 10 chlussbestimmung Anlagen tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom

2 1 Geltungsbereich Diese tudienordnung regelt auf der Grundlage der geltenden Diplomprüfungsordnung unter Berücksichtigung der Anforderungen der beruflichen Praxis Ziel, Inhalt und Aufbau des tudiums für den tudiengang Versorgungstechnik mit den tudienschwerpunkten Technische Gebäudeausrüstung (TGA) und Energie- und Versorgungssysteme (EV) der Fachhochschule Trier am tandort Trier. tudienziel Im tudiengang Versorgungstechnik wird eine anwendungsbezogene Ausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage vermittelt. Das Ziel dieser Ausbildung ist es, die tudierenden zu selbständiger Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden sowie gesicherter praktischer Erfahrungen für die Berufstätigkeit der Diplomingenieurin bzw. des Diplomingenieurs für Versorgungstechnik zu befähigen. Die Ausbildung soll auch zu Problembewusstsein sowie Entscheidungsfähigkeit führen. Das tudium bereitet die tudierenden auf ein äußerst breites Tätigkeitsfeld vor, das unter anderem die folgenden Bereiche umfasst: Diplomingenieurin bzw. Diplomingenieur in Unternehmen der Ver- und Entsorgungstechnik mit folgenden Aufgabengebieten: Projektierung, Planung, Beratung, Entwicklung, Forschung, Verkauf, Bauüberwachung, Montage und Inbetriebnahme von ver- und entsorgungstechnischen Einrichtungen und Anlagen sowie Energiesystemen. Betriebsingenieurin bzw. Betriebsingenieur in Industriebetrieben, Kraftwerken, Anlagen zur Ver- und Entsorgung sowie größeren Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kaufhäuser, Hochschulen usw. mit Verantwortung für die Betriebsführung, berwachung und Erweiterung versorgungstechnischer Anlagen sowie aller ver- und entsorgungstechnischer Prozesse. elbständige Planungsingenieurin bzw. selbständiger Planungsingenieur oder Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in einem Ingenieurbüro für die Konzeption, Planung und Bauüberwachung von Energiesystemen sowie Anlagen der Ver- und Entsorgungstechnik. Diplomingenieurin bzw. Diplomingenieur bei Behörden des Bundes, der Länder oder der Gemeinden, bei Energieversorgungsunternehmen, tadtwerken usw. tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom

3 3 tudienbeginn Das tudium kann zum Winter- oder ommersemester aufgenommen werden. Aufgrund des tudienaufbaus wird ein tudienbeginn zum Wintersemester empfohlen. 4 tudienvoraussetzungen Voraussetzungen für die Zulassung zum tudium sind: 1. die Bestimmungen der geltenden Einschreibeordnung der Fachhochschule Trier,. ein Zeugnis, das zum tudium der Versorgungstechnik an der Fachhochschule Trier berechtigt. 5 egelstudienzeit und tudienaufbau (1) Die egelstudienzeit beträgt 8 emester. ie umfasst die theoretischen tudiensemester, das Praxissemester sowie die Prüfungen einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Diplomarbeit. () Das tudium gliedert sich in Grundstudium und Hauptstudium. Das Grundstudium umfasst 3 emester und schließt mit der Diplomvorprüfung ab. Das Hauptstudium umfasst 5 emester und schließt mit der Diplomprüfung ab. (3) Im Grundstudium werden die mathematisch-naturwissenschaftlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen sowie allgemeinwissenschaftliche Kenntnisse vermittelt. (4) Das Hauptstudium baut auf dem Grundstudium auf. Im Hauptstudium werden fachspezifische wissenschaftlich-technische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse vermittelt. Für das Hauptstudium wählen die tudierenden des tudienganges Versorgungstechnik einen der beiden tudienschwerpunkte Technische Gebäudeausrüstung (TGA) oder Energie- und Versorgungssysteme (EV). (5) Voraussetzung für den Eintritt ins Hauptstudium ist der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums bzw. der Diplomvorprüfung. Zum Hauptstudium kann vorläufig zugelassen werden, wer alle tudienleistungen erbracht und höchstens eine Prüfungsleistung der Diplomvorprüfung noch nicht bestanden hat. tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom

4 (6) Das Lehrangebot umfasst Pflicht- und Wahlpflichtfächer. Es umfasst in beiden tudienschwerpunkten Technische Gebäudeausrüstung und Energie- und Versorgungssysteme 174 emesterwochenstunden. Davon entfallen 83 emesterwochenstunden auf die Pflichtfächer des für beide tudienschwerpunkte gleichen Grundstudiums. Darüber hinaus sind 4 W zur Teilnahme an zusätzlichen, insbesondere fachübergreifenden Lehrveranstaltungen nach Wahl der tudierenden vorgesehen (Wahlfächer gemäß 5 Abs. 9). Die Fächer des Grundstudiums, deren emesterwochenstundenzahl sowie die den einzelnen Fächern bzw. emestern zugeordneten ECT-Punkte sind in der Anlage 1 dieser Ordnung aufgeführt. (7) Im tudienschwerpunkt Technische Gebäudeausrüstung (TGA) umfasst das Hauptstudium 91 emesterwochenstunden. Davon sind 81 emesterwochenstunden Pflichtfächer und 10 emesterwochenstunden Wahlpflichtfächer. Die Pflicht- und Wahlpflichtfächer des tudienschwerpunktes Technische Gebäudeausrüstung, deren emesterwochenstundenzahl sowie die den einzelnen Fächern bzw. emestern zugeordneten ECT-Punkte sind in der Anlage dieser Ordnung aufgeführt. Als Wahlpflichtfächer sind auch die in Anlage 1 dieser Ordnung aufgeführten Wahlpflichtfächer zulässig. (8) Im tudienschwerpunkt Energie- und Versorgungssysteme (EV) umfasst das Hauptstudium 91 emesterwochenstunden. Davon sind 76 emesterwochenstunden Pflichtfächer und 15 emesterwochenstunden Wahlpflichtfächer. Die Pflicht- und Wahlpflichtfächer des tudienschwerpunktes Energie- und Versorgungssysteme, deren emesterwochenstundenzahl sowie die den einzelnen Fächern bzw. emestern zugeordneten ECT-Punkte sind in der Anlage 3 dieser Ordnung aufgeführt, wobei die tudierenden in mindestens Fächern aus dem Katalog Wahlpflichtfächer I Prüfungen ablegen und die entsprechenden tudienleistungen erbringen müssen. Darüber hinaus sind auch die in Anlage 1 dieser Ordnung aufgeführten Wahlpflichtfächer zulässig. tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom

5 (9) Neben den Pflicht- und Wahlpflichtfächern können im tudiengang Versorgungstechnik zusätzliche Wahlfächer angeboten werden. Wahlfächer sind vor emesterbeginn durch den Fachbereichsrat zu bestätigen. Die Belegung eines Wahlfaches durch die tudierenden erfolgt auf freiwilliger Basis. Wird in einem Wahlfach eine Prüfungs- oder eine tudienleistung erbracht, ist dies auf dem Vordiplomzeugnis oder dem Diplomzeugnis unter onstige tudienfächer mit Angabe des Faches zu vermerken. Auf Antrag der tudierenden kann der Eintrag auf dem Zeugnis entfallen. Ein solcher Antrag ist an den zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. (10) Besuchen tudierende Lehrveranstaltungen anderer tudiengänge der Fachhochschule Trier gemäß 14 Abs. FHG und erbringen sie entsprechende Prüfungs- oder tudienleistungen, kann dies auf Antrag der tudierenden auf dem Zeugnis unter onstige tudienfächer vermerkt werden. Ein solcher Antrag ist an den zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. Für den Besuch von Lehrveranstaltungen anderer tudiengänge der Fachhochschule Trier wird ein Umfang von maximal 6 emesterwochenstunden empfohlen. (11) Die unter onstige tudienfächer angegebenen Prüfungs- oder tudienleistungen gehen nicht in das Gesamtergebnis der Diplomvorprüfung oder der Diplomprüfung ein. 6 Lehrveranstaltungen (1) Die Durchführung der Lehrveranstaltungen im tudiengang Versorgungstechnik erfolgt in Form von Vorlesungen, eminaren, bungen, Praktika und Exkursionen. Zur Erfüllung des tudienziels können zusätzlich andere geeignete Lehrformen Anwendung finden. ber die Form der Lehrveranstaltungen entscheidet die verantwortliche Hochschullehrerin bzw. der verantwortliche Hochschullehrer oder die Lehrbeauftragte bzw. der Lehrbeauftragte. () Der Zeitpunkt (emester) der einzelnen Lehrveranstaltungen sowie deren Umfang sind in den Anlagen 1 bis 3 dieser Ordnung niedergelegt. Aus organisatorischen Gründen kann der Fachbereichsrat davon abweichende egelungen beschließen. tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom

6 (3) Die Teilnahme an Praktika kann vom erfolgreichen Abschluss vorausgehender Lehrveranstaltungen abhängig gemacht werden. Die Entscheidung hierüber trifft die für das Fach verantwortliche Hochschullehrerin bzw. der verantwortliche Hochschullehrer oder die Lehrbeauftragte bzw. der Lehrbeauftragte. (4) Bei der Teilnahme an Lehrveranstaltungen haben die tudierenden Vorrang, für deren tudienschwerpunkt und emesterstufe die Lehrveranstaltungen vorgesehen sind. (5) Die Teilnehmerzahl für bestimmte Lehrveranstaltungen darf nur dann beschränkt werden, wenn dies im Hinblick auf einen geordneten Lehr- und tudienbetrieb zwingend erforderlich ist. 7 Praxissemester (1) Das 5. emester ist als Praxissemester ausgestaltet. Es umfasst einschließlich der studienbegleitenden Lehrveranstaltungen einen zusammenhängenden Zeitraum von 0 Wochen. Im Praxissemester soll die während des tudiums erworbene Qualifikation durch die Bearbeitung geeigneter Projekte in der Praxis angewandt und vertieft werden. () Der Fachbereichsrat kann Abweichungen von dem in Abs. 1 genannten emester beschließen. (3) Der Eintritt ins Praxissemester setzt die bestandene Diplomvorprüfung voraus. Das Praxissemester kann jedoch auch dann absolviert werden, wenn zur Diplomvorprüfung noch höchstens eine Prüfungs- oder tudienleistung fehlt. (4) Das Praxissemester kann durch ein Auslandssemester oder in Ausnahmefällen durch gleichwertige Praxisprojekte an der Fachhochschule Trier oder einer anderen Hochschule des In- und Auslandes ersetzt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Dekanin bzw. der Dekan, in Zweifelsfällen der Prüfungsausschuss. (5) Zur Betreuung im Praxissemester benennt das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses für jeden tudierenden eine Professorin bzw. einen Professor tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom

7 oder eine Lehrbeauftragte bzw. einen Lehrbeauftragten des Fachbereiches als Betreuerin bzw. Betreuer für das Praxissemester. (6) Die tudierenden sind verantwortlich für die Wahl eines geeigneten Unternehmens bzw. einer geeigneten Einrichtung zur Ableistung des Praxissemesters. Dabei werden sie vom Fachbereich in allen Fragen der uche und Auswahl von geeigneten Unternehmen bzw. Einrichtungen beraten. Die tudierenden sind verpflichtet, die Betreuerin bzw. den Betreuer rechtzeitig über ihre Wahl zu informieren. Die Betreuerin bzw. der Betreuer prüft, ob das gewählte Unternehmen bzw. die gewählte Einrichtung für die Ableistung des Praxissemesters geeignet ist. Die Anerkennung erfolgt durch Gegenzeichnung des Ausbildungsvertrages für das Praxissemester durch die Betreuerin bzw. den Betreuer. Hierzu wird vom Fachbereich ein Mustervertrag zur Verfügung gestellt. Das gewählte Unternehmen bzw. die gewählte Einrichtung soll eine Person für die Betreuung der tudierenden im Praxissemester benennen. (7) ber die Tätigkeit im Praxissemester haben die tudierenden einen Abschlußbericht vorzulegen. Die Betreuerin bzw. der Betreuer entscheidet aufgrund des vorgelegten Abschlußberichtes über die Anerkennung des Praxissemesters. Im Falle der Anerkennung erhalten die tudierenden eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sie das Praxissemester mit Erfolg durchgeführt haben. 8 Leistungsnachweise (1) Während des tudiums haben die tudierenden die in der Diplomprüfungsordnung des tudienganges Versorgungstechnik genannten Prüfungs- und tudienleistungen zu erbringen. () Die Bewertung von Prüfungs- und tudienleistungen, deren Wiederholung sowie die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse regelt die Diplomprüfungsordnung des tudienganges Versorgungstechnik. (3) Anzahl, Gewichtung und inhaltliche Anforderungen der in einem Fach zu erbringenden Prüfungs- und tudienleistungen richten sich nach den fachspezifischen Erfordernissen und liegen in der Verantwortung der betreffenden Hochschullehrerin bzw. des betreffenden Hochschullehrers oder der Lehrbeauftragten bzw. des Lehr- tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom

8 beauftragten, soweit vom Fachbereichsrat nicht eingrenzende oder erweiternde Bestimmungen beschlossen werden. (4) ber Anzahl, Gewichtung und Zeitpunkt der Prüfungen bzw. Zeitpunkt der Erbringung von tudienleistungen sind die tudierenden durch die betreffende Hochschullehrerin bzw. den betreffenden Hochschullehrer oder die Lehrbeauftragte bzw. den Lehrbeauftragten rechtzeitig zu informieren. 9 tudienberatung (1) Den tudierenden wird empfohlen, insbesondere in folgenden Fällen eine tudienberatung in Anspruch zu nehmen: bei wesentlicher berschreitung der vorgesehenen tudienzeit, nach einer nicht bestandener Prüfung, bei Wechsel des tudienganges, bei der Wahl des tudienschwerpunktes und der Wahlpflichtfächer. () Für die tudienberatung und ihre Organisation ist der Fachbereich verantwortlich. 10 chlussbestimmung Diese tudienordnung tritt drei Monate nach Anzeige beim Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur in Kraft. ie ist anzuwenden für tudierende, für die die Diplomprüfungsordnung vom 04. Februar 00 (tanz N. 10/. 690) in der jeweiligen Fassung gilt. Trier, den 14. April 00 Prof. Dr. rer. nat. Bernhard Möller Dekan des Fachbereiches Versorgungstechnik, Energietechnik, Lebensmitteltechnik der Fachhochschule Trier tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom

9 Anlagen Anlage 1: Lehrveranstaltungen des Grundstudiums, tudiengang Versorgungstechnik, Anlage : Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums, tudiengang Versorgungstechnik, tudienschwerpunkt Technische Gebäudeausrüstung (TGA), Anlage 3: Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums, tudiengang Versorgungstechnik, tudienschwerpunkt Energie- und Versorgungssysteme (EV). tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom

10 Anlage 1 Lehrveranstaltungen des Grundstudiums tudiengang Versorgungstechnik Pflichtfächer Lehrfach 1.em. (W) L P ECT.em. L P ECT 3.em. (W) L P ECT Anlagentechnik x 4 Chemie 3 4 x Einführung in ingenieurmäßiges Arbeiten Elektrotechnik x 3 4 Informatik x 4 Kraft- und Arbeitsmaschinen I Mathematik Vorkurs (kein Pflichtfach) * * Mathematik x 4 4 x 4 1 Physik 1 4 x 5 Technische Fluidmechanik 3 x 3 4 x 4 8 Technische Mechanik 4 4 x 3 x 3 8 Technische Thermodynamik x 4 4 x 4 11 Thermische Energietechnik I/Heiztechnik I Werkstofftechnik Einführung in das Wirtschaftsrecht Marktorientierte Handlungsstrategien teuerrecht und Finanzwirtschaft trukturen und Funktionen des Marktes Unternehmensformen und -strukturen Volkswirtschaftliche Grundlagen umme emesterwochenstunden/ect Wahlpflichtfächer Berufspädagogik x 4 Technisches Englisch mit Vorkurs * (Vorkurs) x 4 umme W/ECT * bleibt bei der Berechnung der emesterwochenstundenzahl unberücksichtigt. W: Wintersemester; : ommersemester; W: emesterwochenstunden; : Vorlesung oder bung; L: Laborpraktikum; P: Prüfung; ECT: Punkte gemäß dem European Credit Transfer ystem. umme W tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom

11 Anlage Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums tudiengang Versorgungstechnik tudienschwerpunkt Technische Gebäudeausrüstung (TGA) Pflichtfächer 4.em. 5.em. (W) L P ECT ECT 6.em. L P ECT 7.em. (W) 8.em. L P ECT ECT Angewandte Datenverarbeitung/CAE x Baukonstruktion Elektrische Anlagen P x Feuerungs- und x x 5 D 14 Heiztechnik II A I Gastechnik 3 X x 3 P 4 I Klimatechnik x 4 L 14 Kraft- und Arbeitsmaschinen II M O x E Projektmanagement x A M 4 egelungstechnik 3 1 x 3 E 5 B egenerative Energiesysteme T x E 4 I anitärtechnik E x 3 x 3 T 7 challschutz 3 x 3 4 tudienprojekt 6 x 4 6 Vertrags- und Vergabewesen 3 x 3 3 Wärme-/Kältetechnik 1 x 3 x 3 7 umme W/ECT W: Wintersemester; : ommersemester; W: emesterwochenstunden; : Vorlesung oder bung; L: Laborpraktikum; P: Prüfung; ECT: Punkte gemäß dem European Credit Transfer ystem. umme W tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom

12 Wahlpflichtfächer Angewandte Programmierung Elektrische Energieverteilung Energiesparende Maßnahmen in der Gebäudetechnik 4.em. L P ECT 5.em. (W) 6.em. L P ECT 7.em. (W) L P ECT 8.em. x x 4 umme W Existenzgründerseminar P Facility Management x D I Gasversorgung A x P X Gebäudeautomatisierung x L I O Großküchenplanung x M Grundlagen A x 4 chweißtechnik E M B Korrosionsschutz E E Kraft- und Arbeitsmaschinen III T T x I Lichttechnik E Luftreinhaltetechnik x 4 Messgerätetechnik Qualitätsmanagement enewable Energy Technologies (in englischer prache) chwimmbadtechnik x Diplomandenseminar umme W/ECT * bleibt bei der Berechnung der emesterwochenstundenzahl unberücksichtigt. W: Wintersemester; : ommersemester; W: emesterwochenstunden; : Vorlesung oder bung; L: Laborpraktikum; P: Prüfung; ECT: Punkte gemäß dem European Credit Transfer ystem. * tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom

13 Anlage 3 Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums tudiengang Versorgungstechnik tudienschwerpunkt Energie- und Versorgungssysteme (EV) Pflichtfächer Grundlagen der Abwassertechnik Angewandte Datenverarbeitung/CAE 4.em. 5.em. (W) L P ECT ECT 6.em. L P ECT 7.em. (W) 8.em. L P ECT ECT x Anlagenprojektierung Betriebliches Abfallmanagement Betriebliches echnungswesen und Controlling Betriebs- und Energiemanagement umme W Elektrische Anlagen x Energiewirtschaft P x 4 D Gastechnik und Gasversorgung X P 3 A 3 x 3 I 6 Klimatechnik 4 x 4 I L 4 Kraft- und Arbeitsmaschinen II und III M O x 4 E A Kraftwerkstechnik x M Luftreinhaltetechnik E x B 4 E Messgerätetechnik x T I Projektmanagement E x T 4 egelungstechnik 3 1 x 3 5 egenerative Energiesysteme x 4 tudienprojekt 6 x 4 6 Thermische Energietechnik II x 4 Umweltrecht Vertrags- und Vergabewesen 3 x 3 3 Wärmeversorgung I Wasserversorgung I 4 1 x 4 umme W/ECT W: Wintersemester; : ommersemester; W: emesterwochenstunden; : Vorlesung oder bung; L: Laborpraktikum; P: Prüfung; ECT: Punkte gemäß dem European Credit Transfer ystem. 5 tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom

14 Wahlpflichtfächer I 4. em. L P ECT 5.em. (W) 6.em. L P ECT 7.em. (W) L P ECT 8.em. Abfalltechnik 1 x 3 5 Planung in der Abwassertechnik 1 x 3 5 Luftreinhaltemesstechnik 1 x 3 3 Wasserversorgung II 1 x 3 3 umme W/ECT Wahlpflichtfächer II Bereich Energiesysteme Drucklufttechnik Grundlagen des challschutzes Luftreinhaltung und Klimaschutz enewable Energy Technologies (in englischer x I P D prache) A P Thermische Energietechnik III I O X x L Wärmeversorgung II x M 4 Bereich Versorgungssysteme A E M B anitärtechnik E x E 4 chwimmbadtechnik x I T T Wasserrecht x E Allgemeine Wahlpflichtfächer Angewandte Programmierung x Elektrische Energieverteilung x 4 Existenzgründerseminar Facilitymanagement Korrosionsschutz Qualitätsmanagement ohrleitungsgrabenbau chweißtechnik x 4 Umweltmanagement Verfahrenstechnik x Diplomandenseminar umme W/ECT * bleibt bei der Berechnung der emesterwochenstundenzahl unberücksichtigt. W: Wintersemester; : ommersemester; W: emesterwochenstunden; : Vorlesung oder bung; L: Laborpraktikum; P: Prüfung; ECT: Punkte gemäß dem European Credit Transfer ystem. * umme W tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltung 2 Allgemeines Ausbildungsziel 3 Studiendauer

Mehr

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Universität Stuttgart Fakultät Mathematik und Physik Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Februar 2005 Der Diplomstudiengang Mathematik gliedert sich in den ersten und den zweiten Studienabschnitt

Mehr

vom 25.07.2011 Präambel

vom 25.07.2011 Präambel Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13

Mehr

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2013

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2013 Prüfungsordnung für Studierende in den Bachelor-Studiengängen Informatik, Informatik - Digitale Medien und Spiele, Informatik - Sichere und mobile Systeme sowie Medizininformatik des Fachbereichs Informatik

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 93. FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences. - Studienordnung für den Studiengang Chemieingenieurwesen

Mitteilungsblatt Nr. 93. FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences. - Studienordnung für den Studiengang Chemieingenieurwesen FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences Mitteilungsblatt Nr. 93 - Studienordnung für den Studiengang Chemieingenieurwesen in der Fassung vom 06.05.2003 DIE PRÄSIDENTIN 19.09.2003 Mitteilungsblatt

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18

Mehr

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein. Zweite Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft im Fachbereich Wirtschaft in Gelsenkirchen an der Fachhochschule Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des

Mehr

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung - 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011

Mehr

Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 13/2015

Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 13/2015 Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 13/2015 Vierte Ordnung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Energie- und Wassermanagement einschließlich der dualen Studienform

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise

Studien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur Nr. 8/1995 Fachhochschule Schmalkalden Fachbereich Informatik Studien- und Prüfungsordnung

Mehr

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten. Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86

Mehr

Hinweise zum Hauptpraktikum

Hinweise zum Hauptpraktikum Hinweise zum Hauptpraktikum Hochschule für angewandte Wissenschaften Fakultät Technik und Informatik Hamburg university of applied sciences Prof. Dr. A Suhl 1 Gliederung Sinn und Zweck des Hauptpraktikums

Mehr

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) mitteilungsblatt Nr.4 16. Februar 2011 Fachhochschule Mainz Seite 47 Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) an

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule

Mehr

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER- PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement

Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 8/2010, S. 8, 29.12.2010 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement an der

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre Studienordnung für den Diplomstudiengang Auf der Grundlage von 4 und 71 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 5.Oktober 1995 (GVBl. S. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.Juli

Mehr

Grundordnung der Fachhochschule Mainz

Grundordnung der Fachhochschule Mainz Grundordnung der Fachhochschule Mainz Auf Grund des 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit 76 Abs. 2 Nr. 1 und 74 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes (HochSchG) vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167 ff.) BS

Mehr

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums. rüfungsordnung BSc-VL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg Seite 1 von 5 Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremden

Mehr

Nähere Bestimmungen für das Praxisprojekt

Nähere Bestimmungen für das Praxisprojekt Nähere Bestimmungen für das Praxisprojekt 1. Allgemeines 1.1 In den Bachelor-Studiengang Allgemeine Informatik ist ein Praxisprojekt eingebunden. Es wird von der Hochschule begleitet. 1.2 Für den Fall,

Mehr

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar Philosophische Fakultät Historisches Seminar Tel.: +49 (0)361 737-4410 Fax: +49 (0)361 737-4419 Postfach 900221, D-99105 Erfurt Nordhäuser Str. 63, Lehrgebäude 4, 1.OG, D-99089 Erfurt Lehramtsstudiengang

Mehr

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 44. Jahrgang 20. Januar 2016 Nr. 2

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 44. Jahrgang 20. Januar 2016 Nr. 2 Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 44. Jahrgang 20. Januar 2016 Nr. 2 Ordnung zum Erwerb des Zertifikats Energieberaterin/Energieberater Vor-Ort-Beratung (Bachelorstudiengang Umweltingenieurwesen)

Mehr

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.

Mehr

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich

Mehr

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaft mit Technologie an der Technischen Universität München

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaft mit Technologie an der Technischen Universität München Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaft mit Technologie an der Technischen Universität München Vom 8. September 2015 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Produktmanagement an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013

Studien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Produktmanagement an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013 Studien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Produktmanagement an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, Art. 43 Abs. 6, Art. 58 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 2 des

Mehr

40 Diplom-Studiengang Medieninformatik

40 Diplom-Studiengang Medieninformatik 40 Diplom-Studiengang Medieninformatik () Der Gesamtumfang der den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 60 Semesterwochenstunden.

Mehr

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012 AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 351 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2002 ausgegeben zu Saarbrücken, 12. Oktober 2002 Nr. 32 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite... Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre.

Mehr

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) 1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Kleve, 05.05.2014 Laufende Nummer: 11/2014 Zugangsprüfungsordnung für Bildungsausländer für den Bachelorstudiengang Electronics an der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der

Mehr

Studienordnung Fotodesign Gültig ab WS 11/12

Studienordnung Fotodesign Gültig ab WS 11/12 Studien- und Prüfungsordnung Fotodesign Stand Oktober 2011 Studienordnung Fotodesign Gültig ab WS 11/12 Das Studium an der Ruhrakademie ist in ein Grundstudium (1. - 4. Semester) und Hauptstudium (5. -

Mehr

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2881) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Amtliche Mitteilung. Inhalt 30. Jahrgang, Nr. 46 30. Juli 2009 Seite 1 von 7 Inhalt Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Automatisierungssysteme (Automation Systems) des Fachbereichs VII der Beuth Hochschule für

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015 Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015 Herausgeber: Präsident der Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier ISSN

Mehr

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 17. April 2013 (Brem.ABl. S. 607), und

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09.

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09. Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/20015, S. 87 am 26.02.2015 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012 Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012 Lesefassung vom 22. Dezember 2015 (nach 10. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG

ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG UNIVERSITÄT LEIPZIG WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG UND FERNSTUDIUM ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (EXTERNENORDNUNG)

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Die Behörde für Wissenschaft und Kunst hat am 19. März 1974 nachstehende Richtlinien erlassen:

Mehr

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Oktober 2015 Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Oktober

Mehr

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)

Mehr

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund FH Dortmund 1 VorbO Medizinische Informatik Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund Vom 22. August 2001

Mehr

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang

Mehr

Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Forstwirtschaft. International Forest Ecosystem Information Technology (Master of Science)

Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Forstwirtschaft. International Forest Ecosystem Information Technology (Master of Science) Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Forstwirtschaft Prüfungsordnung für den Studiengang International Forest Ecosystem Information Technology (Master of Science) gültig ab Wintersemester 2004/2005 Die

Mehr

Information zur Vorpraxis und zum Praxissemester in den Studiengängen Marketing und Logistik - Technische Betriebswirtschaftslehre (Bachelor)

Information zur Vorpraxis und zum Praxissemester in den Studiengängen Marketing und Logistik - Technische Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) Information zur Vorpraxis und zum Praxissemester in den Studiengängen Marketing und Logistik - Technische Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg der

Mehr

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 7. Dezember 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-86.pdf)

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 20 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 18.10.2010 Inhalt: Seite 1. Zweite Änderungssatzung zur Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft (Bachelor

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008

Mehr

Hochschulanzeiger der Hochschule Kaiserslautern

Hochschulanzeiger der Hochschule Kaiserslautern Hochschulanzeiger der Freitag, den 29. Januar 2016 Nr. 26/2016/1 INHALT Redaktionelle Änderung der Fachprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektrotechnik, Energieeffiziente Systeme, Maschinenbau,

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN beschlossen in der 12. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs

Mehr

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich 326 Studienordnung für das Modul Berufspädagogik im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Berufskollegs an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Fachhochschule Münster vom 09. 12. 2005

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung: L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen

Mehr

Praktikantenordnung. (Technisches Praktikum) für den Fachbereich Elektrotechnik der. Universität Kaiserslautern. vom 16.07.1997

Praktikantenordnung. (Technisches Praktikum) für den Fachbereich Elektrotechnik der. Universität Kaiserslautern. vom 16.07.1997 Praktikantenordnung (Technisches Praktikum) für den Fachbereich Elektrotechnik der Universität Kaiserslautern vom 16.07.1997 Inhaltsübersicht 1 Zweck des Praktikums 2 Einteilung und Dauer des Praktikums

Mehr

Studienordnung für Studierende im Master-Studiengang Informationsmanagement an der Universität Koblenz-Landau Vom 28. Februar 2001

Studienordnung für Studierende im Master-Studiengang Informationsmanagement an der Universität Koblenz-Landau Vom 28. Februar 2001 Studienordnung für Studierende im Master-Studiengang Informationsmanagement an der Universität Koblenz-Landau Vom 28. Februar 2001 Auf Grund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Universitätsgesetzes

Mehr

VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS

VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.

Mehr

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Amtliche Mitteilung. Inhalt 30. Jahrgang, Nr. 39 29. Juli 2009 Seite 1 von 6 Inhalt Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Physikalische Technik / Medizinphysik Applied Physics / Medical Engineering des Fachbereichs

Mehr

21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt

21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 21/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 303 21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Angewandte Informatik

Mehr

Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Seite 1 Studienordnung für den der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 30.05.2006 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des

Mehr

41 Diplom-Studiengang OnlineMedien

41 Diplom-Studiengang OnlineMedien 4 Diplom-Studiengang OnlineMedien () Der Gesamtumfang der den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 60 Semesterwochenstunden.

Mehr

Amtsblatt. TECHNISCHE-ry- m \ der Technischen Hochschule Deggendorf HOC - SCHULE { DEGGENDOI?F I [./

Amtsblatt. TECHNISCHE-ry- m \ der Technischen Hochschule Deggendorf HOC - SCHULE { DEGGENDOI?F I [./ TECHNISCHE-ry- m \ HOC - SCHULE { DEGGENDOI?F I [./ E Amtsblatt der Technischen Hochschule Deggendorf Nummer 4 Jahrqanq 20L4 Ordnung für das Modulstudium an der Technischen Hochschule Deggendolf Vom 01.

Mehr

NBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012

NBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012 NBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012 Studienordnung (Satzung) für den Bachelorstudiengang Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation am Fachbereich Medien der

Mehr

vom 09. April 2009 Artikel I

vom 09. April 2009 Artikel I Zweite Ordnung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung (BPO) des Studiengangs Angewandte Informatik an der Fachhochschule Südwestfalen, Standort Iserlohn vom 09. April 2009 Aufgrund des 2 Abs. und des

Mehr

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Produktionsmanagement der Hochschule Ruhr West

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Produktionsmanagement der Hochschule Ruhr West Mülheim an der Ruhr, 27.08.2014 Laufende Nummer: 13/2014 Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Produktionsmanagement der Hochschule Ruhr West Herausgegeben vom Präsidenten

Mehr

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 349 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2005 ausgegeben zu Saarbrücken, 19. August 2005 Nr. 24 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Biotechnologie.

Mehr

Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg

Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg Vom 5. Februar 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. Art. 58 Abs. 1 des

Mehr

Vom 7. Juli 2009. Artikel 1

Vom 7. Juli 2009. Artikel 1 2125 Verordnung zur Änderung der Verordnungen über die Ausbildung und Prüfung von staatlich geprüften Lebensmittelchemikern sowie von Lebensmittelkontrolleuren Vom 7. Juli 2009 Auf Grund des a) 4 des Lebensmittelchemikergesetzes

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Chemietechnik im Studiengang Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen Vom 04.03.2003

Mehr

Ordnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences

Ordnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences 11 Anlage 3 der Studienordnung Ordnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich

Mehr

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12.

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. 16/2013 Seite 6 Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. Juli 2013 Aufgrund von 2 Absatz 4 und des 59 Absatz

Mehr

Institut für Ethnologie

Institut für Ethnologie WESTFÄLISCHE WILHELMS-UNIVERSITÄT MÜNSTER Institut für Ethnologie Studtstr. 21 48149 Münster Telefon: 0251/92401-0 Telefax: 0251/9240113 Studienprogramm für das Fach Ethnologie (Völkerkunde) 1 Institut

Mehr

HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT

HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT 1 HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT MASTERSTUDIENGANG REGIONALMANAGEMENT UND WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG ORDNUNG FÜR MODUL BERUFSPRAKTISCHE

Mehr

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil IV B 11 Fachspezifische Bestimmungen zur Fachdidaktik des Prüfungsfaches Informatik Auf der Grundlage des Berliner

Mehr

Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL 7. Jahrgang Wolfenbüttel, den 17.09.2004 Nummer 17

Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL 7. Jahrgang Wolfenbüttel, den 17.09.2004 Nummer 17 Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL 7. Jahrgang Wolfenbüttel, den 17.09.2004 Nummer 17 Inhalt: Änderung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang S. 2 Wirtschaftsinformatik

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Erste Satzung

Mehr

Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM

Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM Gültig ab 1.1.2012 Beschluss: 10.03.2011 Seite 1 von 5 Die Departementsleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung

Mehr

Geltende Regelungen Änderungsentwurf (10.02.2016)

Geltende Regelungen Änderungsentwurf (10.02.2016) Geltende Regelungen Änderungsentwurf (10.02.2016) Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) Vom 19. Mai 2005 (Nds.

Mehr

FACHHOCHSCHULE HAMBURG Fachbereich Wirtschaft

FACHHOCHSCHULE HAMBURG Fachbereich Wirtschaft FACHHOCHSCHULE HAMBURG Fachbereich Wirtschaft Richtlinien für die Vorpraxis und das Hauptpraktikum im Studiengang Außenwirtschaft/Internationales Management an der Fachhochschule Hamburg (Stand Sommersemester

Mehr

Ausbildungsintegrierender Studiengang Versorgungstechnik

Ausbildungsintegrierender Studiengang Versorgungstechnik Ausbildungsintegrierender Studiengang Versorgungstechnik Allgemeine Informationen Studium an der Fachhochschule Bingen in Kooperation mit Handwerkskammer Rheinhessen Berufsbildende Schule I Gewerbe und

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Dokumentation der Studien -und Prüfungsordnungen. (Keine amtliche Bekanntmachung)

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Dokumentation der Studien -und Prüfungsordnungen. (Keine amtliche Bekanntmachung) Blatt: 1 (Satzung) der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Diplomstudienganges Betriebswirtschaftslehre vom 20. September

Mehr

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 9 14. Jahrgang Gelsenkirchen, 12.06.2014 Inhalt: Dritte Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsrecht an der Westfälischen

Mehr

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK) Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 4. Mai 2015 und der Vollversammlung

Mehr