Studienordnung für den Studiengang Versorgungstechnik der Fachhochschule Trier vom 14. April 2003
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- Dagmar Heidrich
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1 tudienordnung für den tudiengang Versorgungstechnik der Fachhochschule Trier vom 14. April 003 Aufgrund des 5 Abs. Nr. und des 7 Abs. Nr. 1 des Fachhochschulgesetzes (FHG) vom 06. Februar 1996 (GVBl.. 71), zuletzt geändert durch Artikel 35 des Gesetzes vom 06. Februar 001 (GVBl.. 9, B 3-9), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Versorgungstechnik, Energietechnik, Lebensmitteltechnik am die folgende tudienordnung für den tudiengang Versorgungstechnik erlassen. Diese tudienordnung wurde mit chreiben vom 14. April 003 dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur angezeigt. ie wird hiermit bekannt gemacht. INHALT 1 Geltungsbereich tudienziel 3 tudienbeginn 4 tudienvoraussetzungen 5 egelstudienzeit und tudienaufbau 6 Lehrveranstaltungen 7 Praxissemester 8 Leistungsnachweise 9 tudienberatung 10 chlussbestimmung Anlagen tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom
2 1 Geltungsbereich Diese tudienordnung regelt auf der Grundlage der geltenden Diplomprüfungsordnung unter Berücksichtigung der Anforderungen der beruflichen Praxis Ziel, Inhalt und Aufbau des tudiums für den tudiengang Versorgungstechnik mit den tudienschwerpunkten Technische Gebäudeausrüstung (TGA) und Energie- und Versorgungssysteme (EV) der Fachhochschule Trier am tandort Trier. tudienziel Im tudiengang Versorgungstechnik wird eine anwendungsbezogene Ausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage vermittelt. Das Ziel dieser Ausbildung ist es, die tudierenden zu selbständiger Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden sowie gesicherter praktischer Erfahrungen für die Berufstätigkeit der Diplomingenieurin bzw. des Diplomingenieurs für Versorgungstechnik zu befähigen. Die Ausbildung soll auch zu Problembewusstsein sowie Entscheidungsfähigkeit führen. Das tudium bereitet die tudierenden auf ein äußerst breites Tätigkeitsfeld vor, das unter anderem die folgenden Bereiche umfasst: Diplomingenieurin bzw. Diplomingenieur in Unternehmen der Ver- und Entsorgungstechnik mit folgenden Aufgabengebieten: Projektierung, Planung, Beratung, Entwicklung, Forschung, Verkauf, Bauüberwachung, Montage und Inbetriebnahme von ver- und entsorgungstechnischen Einrichtungen und Anlagen sowie Energiesystemen. Betriebsingenieurin bzw. Betriebsingenieur in Industriebetrieben, Kraftwerken, Anlagen zur Ver- und Entsorgung sowie größeren Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kaufhäuser, Hochschulen usw. mit Verantwortung für die Betriebsführung, berwachung und Erweiterung versorgungstechnischer Anlagen sowie aller ver- und entsorgungstechnischer Prozesse. elbständige Planungsingenieurin bzw. selbständiger Planungsingenieur oder Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in einem Ingenieurbüro für die Konzeption, Planung und Bauüberwachung von Energiesystemen sowie Anlagen der Ver- und Entsorgungstechnik. Diplomingenieurin bzw. Diplomingenieur bei Behörden des Bundes, der Länder oder der Gemeinden, bei Energieversorgungsunternehmen, tadtwerken usw. tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom
3 3 tudienbeginn Das tudium kann zum Winter- oder ommersemester aufgenommen werden. Aufgrund des tudienaufbaus wird ein tudienbeginn zum Wintersemester empfohlen. 4 tudienvoraussetzungen Voraussetzungen für die Zulassung zum tudium sind: 1. die Bestimmungen der geltenden Einschreibeordnung der Fachhochschule Trier,. ein Zeugnis, das zum tudium der Versorgungstechnik an der Fachhochschule Trier berechtigt. 5 egelstudienzeit und tudienaufbau (1) Die egelstudienzeit beträgt 8 emester. ie umfasst die theoretischen tudiensemester, das Praxissemester sowie die Prüfungen einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Diplomarbeit. () Das tudium gliedert sich in Grundstudium und Hauptstudium. Das Grundstudium umfasst 3 emester und schließt mit der Diplomvorprüfung ab. Das Hauptstudium umfasst 5 emester und schließt mit der Diplomprüfung ab. (3) Im Grundstudium werden die mathematisch-naturwissenschaftlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen sowie allgemeinwissenschaftliche Kenntnisse vermittelt. (4) Das Hauptstudium baut auf dem Grundstudium auf. Im Hauptstudium werden fachspezifische wissenschaftlich-technische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse vermittelt. Für das Hauptstudium wählen die tudierenden des tudienganges Versorgungstechnik einen der beiden tudienschwerpunkte Technische Gebäudeausrüstung (TGA) oder Energie- und Versorgungssysteme (EV). (5) Voraussetzung für den Eintritt ins Hauptstudium ist der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums bzw. der Diplomvorprüfung. Zum Hauptstudium kann vorläufig zugelassen werden, wer alle tudienleistungen erbracht und höchstens eine Prüfungsleistung der Diplomvorprüfung noch nicht bestanden hat. tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom
4 (6) Das Lehrangebot umfasst Pflicht- und Wahlpflichtfächer. Es umfasst in beiden tudienschwerpunkten Technische Gebäudeausrüstung und Energie- und Versorgungssysteme 174 emesterwochenstunden. Davon entfallen 83 emesterwochenstunden auf die Pflichtfächer des für beide tudienschwerpunkte gleichen Grundstudiums. Darüber hinaus sind 4 W zur Teilnahme an zusätzlichen, insbesondere fachübergreifenden Lehrveranstaltungen nach Wahl der tudierenden vorgesehen (Wahlfächer gemäß 5 Abs. 9). Die Fächer des Grundstudiums, deren emesterwochenstundenzahl sowie die den einzelnen Fächern bzw. emestern zugeordneten ECT-Punkte sind in der Anlage 1 dieser Ordnung aufgeführt. (7) Im tudienschwerpunkt Technische Gebäudeausrüstung (TGA) umfasst das Hauptstudium 91 emesterwochenstunden. Davon sind 81 emesterwochenstunden Pflichtfächer und 10 emesterwochenstunden Wahlpflichtfächer. Die Pflicht- und Wahlpflichtfächer des tudienschwerpunktes Technische Gebäudeausrüstung, deren emesterwochenstundenzahl sowie die den einzelnen Fächern bzw. emestern zugeordneten ECT-Punkte sind in der Anlage dieser Ordnung aufgeführt. Als Wahlpflichtfächer sind auch die in Anlage 1 dieser Ordnung aufgeführten Wahlpflichtfächer zulässig. (8) Im tudienschwerpunkt Energie- und Versorgungssysteme (EV) umfasst das Hauptstudium 91 emesterwochenstunden. Davon sind 76 emesterwochenstunden Pflichtfächer und 15 emesterwochenstunden Wahlpflichtfächer. Die Pflicht- und Wahlpflichtfächer des tudienschwerpunktes Energie- und Versorgungssysteme, deren emesterwochenstundenzahl sowie die den einzelnen Fächern bzw. emestern zugeordneten ECT-Punkte sind in der Anlage 3 dieser Ordnung aufgeführt, wobei die tudierenden in mindestens Fächern aus dem Katalog Wahlpflichtfächer I Prüfungen ablegen und die entsprechenden tudienleistungen erbringen müssen. Darüber hinaus sind auch die in Anlage 1 dieser Ordnung aufgeführten Wahlpflichtfächer zulässig. tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom
5 (9) Neben den Pflicht- und Wahlpflichtfächern können im tudiengang Versorgungstechnik zusätzliche Wahlfächer angeboten werden. Wahlfächer sind vor emesterbeginn durch den Fachbereichsrat zu bestätigen. Die Belegung eines Wahlfaches durch die tudierenden erfolgt auf freiwilliger Basis. Wird in einem Wahlfach eine Prüfungs- oder eine tudienleistung erbracht, ist dies auf dem Vordiplomzeugnis oder dem Diplomzeugnis unter onstige tudienfächer mit Angabe des Faches zu vermerken. Auf Antrag der tudierenden kann der Eintrag auf dem Zeugnis entfallen. Ein solcher Antrag ist an den zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. (10) Besuchen tudierende Lehrveranstaltungen anderer tudiengänge der Fachhochschule Trier gemäß 14 Abs. FHG und erbringen sie entsprechende Prüfungs- oder tudienleistungen, kann dies auf Antrag der tudierenden auf dem Zeugnis unter onstige tudienfächer vermerkt werden. Ein solcher Antrag ist an den zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. Für den Besuch von Lehrveranstaltungen anderer tudiengänge der Fachhochschule Trier wird ein Umfang von maximal 6 emesterwochenstunden empfohlen. (11) Die unter onstige tudienfächer angegebenen Prüfungs- oder tudienleistungen gehen nicht in das Gesamtergebnis der Diplomvorprüfung oder der Diplomprüfung ein. 6 Lehrveranstaltungen (1) Die Durchführung der Lehrveranstaltungen im tudiengang Versorgungstechnik erfolgt in Form von Vorlesungen, eminaren, bungen, Praktika und Exkursionen. Zur Erfüllung des tudienziels können zusätzlich andere geeignete Lehrformen Anwendung finden. ber die Form der Lehrveranstaltungen entscheidet die verantwortliche Hochschullehrerin bzw. der verantwortliche Hochschullehrer oder die Lehrbeauftragte bzw. der Lehrbeauftragte. () Der Zeitpunkt (emester) der einzelnen Lehrveranstaltungen sowie deren Umfang sind in den Anlagen 1 bis 3 dieser Ordnung niedergelegt. Aus organisatorischen Gründen kann der Fachbereichsrat davon abweichende egelungen beschließen. tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom
6 (3) Die Teilnahme an Praktika kann vom erfolgreichen Abschluss vorausgehender Lehrveranstaltungen abhängig gemacht werden. Die Entscheidung hierüber trifft die für das Fach verantwortliche Hochschullehrerin bzw. der verantwortliche Hochschullehrer oder die Lehrbeauftragte bzw. der Lehrbeauftragte. (4) Bei der Teilnahme an Lehrveranstaltungen haben die tudierenden Vorrang, für deren tudienschwerpunkt und emesterstufe die Lehrveranstaltungen vorgesehen sind. (5) Die Teilnehmerzahl für bestimmte Lehrveranstaltungen darf nur dann beschränkt werden, wenn dies im Hinblick auf einen geordneten Lehr- und tudienbetrieb zwingend erforderlich ist. 7 Praxissemester (1) Das 5. emester ist als Praxissemester ausgestaltet. Es umfasst einschließlich der studienbegleitenden Lehrveranstaltungen einen zusammenhängenden Zeitraum von 0 Wochen. Im Praxissemester soll die während des tudiums erworbene Qualifikation durch die Bearbeitung geeigneter Projekte in der Praxis angewandt und vertieft werden. () Der Fachbereichsrat kann Abweichungen von dem in Abs. 1 genannten emester beschließen. (3) Der Eintritt ins Praxissemester setzt die bestandene Diplomvorprüfung voraus. Das Praxissemester kann jedoch auch dann absolviert werden, wenn zur Diplomvorprüfung noch höchstens eine Prüfungs- oder tudienleistung fehlt. (4) Das Praxissemester kann durch ein Auslandssemester oder in Ausnahmefällen durch gleichwertige Praxisprojekte an der Fachhochschule Trier oder einer anderen Hochschule des In- und Auslandes ersetzt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Dekanin bzw. der Dekan, in Zweifelsfällen der Prüfungsausschuss. (5) Zur Betreuung im Praxissemester benennt das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses für jeden tudierenden eine Professorin bzw. einen Professor tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom
7 oder eine Lehrbeauftragte bzw. einen Lehrbeauftragten des Fachbereiches als Betreuerin bzw. Betreuer für das Praxissemester. (6) Die tudierenden sind verantwortlich für die Wahl eines geeigneten Unternehmens bzw. einer geeigneten Einrichtung zur Ableistung des Praxissemesters. Dabei werden sie vom Fachbereich in allen Fragen der uche und Auswahl von geeigneten Unternehmen bzw. Einrichtungen beraten. Die tudierenden sind verpflichtet, die Betreuerin bzw. den Betreuer rechtzeitig über ihre Wahl zu informieren. Die Betreuerin bzw. der Betreuer prüft, ob das gewählte Unternehmen bzw. die gewählte Einrichtung für die Ableistung des Praxissemesters geeignet ist. Die Anerkennung erfolgt durch Gegenzeichnung des Ausbildungsvertrages für das Praxissemester durch die Betreuerin bzw. den Betreuer. Hierzu wird vom Fachbereich ein Mustervertrag zur Verfügung gestellt. Das gewählte Unternehmen bzw. die gewählte Einrichtung soll eine Person für die Betreuung der tudierenden im Praxissemester benennen. (7) ber die Tätigkeit im Praxissemester haben die tudierenden einen Abschlußbericht vorzulegen. Die Betreuerin bzw. der Betreuer entscheidet aufgrund des vorgelegten Abschlußberichtes über die Anerkennung des Praxissemesters. Im Falle der Anerkennung erhalten die tudierenden eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sie das Praxissemester mit Erfolg durchgeführt haben. 8 Leistungsnachweise (1) Während des tudiums haben die tudierenden die in der Diplomprüfungsordnung des tudienganges Versorgungstechnik genannten Prüfungs- und tudienleistungen zu erbringen. () Die Bewertung von Prüfungs- und tudienleistungen, deren Wiederholung sowie die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse regelt die Diplomprüfungsordnung des tudienganges Versorgungstechnik. (3) Anzahl, Gewichtung und inhaltliche Anforderungen der in einem Fach zu erbringenden Prüfungs- und tudienleistungen richten sich nach den fachspezifischen Erfordernissen und liegen in der Verantwortung der betreffenden Hochschullehrerin bzw. des betreffenden Hochschullehrers oder der Lehrbeauftragten bzw. des Lehr- tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom
8 beauftragten, soweit vom Fachbereichsrat nicht eingrenzende oder erweiternde Bestimmungen beschlossen werden. (4) ber Anzahl, Gewichtung und Zeitpunkt der Prüfungen bzw. Zeitpunkt der Erbringung von tudienleistungen sind die tudierenden durch die betreffende Hochschullehrerin bzw. den betreffenden Hochschullehrer oder die Lehrbeauftragte bzw. den Lehrbeauftragten rechtzeitig zu informieren. 9 tudienberatung (1) Den tudierenden wird empfohlen, insbesondere in folgenden Fällen eine tudienberatung in Anspruch zu nehmen: bei wesentlicher berschreitung der vorgesehenen tudienzeit, nach einer nicht bestandener Prüfung, bei Wechsel des tudienganges, bei der Wahl des tudienschwerpunktes und der Wahlpflichtfächer. () Für die tudienberatung und ihre Organisation ist der Fachbereich verantwortlich. 10 chlussbestimmung Diese tudienordnung tritt drei Monate nach Anzeige beim Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur in Kraft. ie ist anzuwenden für tudierende, für die die Diplomprüfungsordnung vom 04. Februar 00 (tanz N. 10/. 690) in der jeweiligen Fassung gilt. Trier, den 14. April 00 Prof. Dr. rer. nat. Bernhard Möller Dekan des Fachbereiches Versorgungstechnik, Energietechnik, Lebensmitteltechnik der Fachhochschule Trier tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom
9 Anlagen Anlage 1: Lehrveranstaltungen des Grundstudiums, tudiengang Versorgungstechnik, Anlage : Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums, tudiengang Versorgungstechnik, tudienschwerpunkt Technische Gebäudeausrüstung (TGA), Anlage 3: Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums, tudiengang Versorgungstechnik, tudienschwerpunkt Energie- und Versorgungssysteme (EV). tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom
10 Anlage 1 Lehrveranstaltungen des Grundstudiums tudiengang Versorgungstechnik Pflichtfächer Lehrfach 1.em. (W) L P ECT.em. L P ECT 3.em. (W) L P ECT Anlagentechnik x 4 Chemie 3 4 x Einführung in ingenieurmäßiges Arbeiten Elektrotechnik x 3 4 Informatik x 4 Kraft- und Arbeitsmaschinen I Mathematik Vorkurs (kein Pflichtfach) * * Mathematik x 4 4 x 4 1 Physik 1 4 x 5 Technische Fluidmechanik 3 x 3 4 x 4 8 Technische Mechanik 4 4 x 3 x 3 8 Technische Thermodynamik x 4 4 x 4 11 Thermische Energietechnik I/Heiztechnik I Werkstofftechnik Einführung in das Wirtschaftsrecht Marktorientierte Handlungsstrategien teuerrecht und Finanzwirtschaft trukturen und Funktionen des Marktes Unternehmensformen und -strukturen Volkswirtschaftliche Grundlagen umme emesterwochenstunden/ect Wahlpflichtfächer Berufspädagogik x 4 Technisches Englisch mit Vorkurs * (Vorkurs) x 4 umme W/ECT * bleibt bei der Berechnung der emesterwochenstundenzahl unberücksichtigt. W: Wintersemester; : ommersemester; W: emesterwochenstunden; : Vorlesung oder bung; L: Laborpraktikum; P: Prüfung; ECT: Punkte gemäß dem European Credit Transfer ystem. umme W tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom
11 Anlage Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums tudiengang Versorgungstechnik tudienschwerpunkt Technische Gebäudeausrüstung (TGA) Pflichtfächer 4.em. 5.em. (W) L P ECT ECT 6.em. L P ECT 7.em. (W) 8.em. L P ECT ECT Angewandte Datenverarbeitung/CAE x Baukonstruktion Elektrische Anlagen P x Feuerungs- und x x 5 D 14 Heiztechnik II A I Gastechnik 3 X x 3 P 4 I Klimatechnik x 4 L 14 Kraft- und Arbeitsmaschinen II M O x E Projektmanagement x A M 4 egelungstechnik 3 1 x 3 E 5 B egenerative Energiesysteme T x E 4 I anitärtechnik E x 3 x 3 T 7 challschutz 3 x 3 4 tudienprojekt 6 x 4 6 Vertrags- und Vergabewesen 3 x 3 3 Wärme-/Kältetechnik 1 x 3 x 3 7 umme W/ECT W: Wintersemester; : ommersemester; W: emesterwochenstunden; : Vorlesung oder bung; L: Laborpraktikum; P: Prüfung; ECT: Punkte gemäß dem European Credit Transfer ystem. umme W tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom
12 Wahlpflichtfächer Angewandte Programmierung Elektrische Energieverteilung Energiesparende Maßnahmen in der Gebäudetechnik 4.em. L P ECT 5.em. (W) 6.em. L P ECT 7.em. (W) L P ECT 8.em. x x 4 umme W Existenzgründerseminar P Facility Management x D I Gasversorgung A x P X Gebäudeautomatisierung x L I O Großküchenplanung x M Grundlagen A x 4 chweißtechnik E M B Korrosionsschutz E E Kraft- und Arbeitsmaschinen III T T x I Lichttechnik E Luftreinhaltetechnik x 4 Messgerätetechnik Qualitätsmanagement enewable Energy Technologies (in englischer prache) chwimmbadtechnik x Diplomandenseminar umme W/ECT * bleibt bei der Berechnung der emesterwochenstundenzahl unberücksichtigt. W: Wintersemester; : ommersemester; W: emesterwochenstunden; : Vorlesung oder bung; L: Laborpraktikum; P: Prüfung; ECT: Punkte gemäß dem European Credit Transfer ystem. * tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom
13 Anlage 3 Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums tudiengang Versorgungstechnik tudienschwerpunkt Energie- und Versorgungssysteme (EV) Pflichtfächer Grundlagen der Abwassertechnik Angewandte Datenverarbeitung/CAE 4.em. 5.em. (W) L P ECT ECT 6.em. L P ECT 7.em. (W) 8.em. L P ECT ECT x Anlagenprojektierung Betriebliches Abfallmanagement Betriebliches echnungswesen und Controlling Betriebs- und Energiemanagement umme W Elektrische Anlagen x Energiewirtschaft P x 4 D Gastechnik und Gasversorgung X P 3 A 3 x 3 I 6 Klimatechnik 4 x 4 I L 4 Kraft- und Arbeitsmaschinen II und III M O x 4 E A Kraftwerkstechnik x M Luftreinhaltetechnik E x B 4 E Messgerätetechnik x T I Projektmanagement E x T 4 egelungstechnik 3 1 x 3 5 egenerative Energiesysteme x 4 tudienprojekt 6 x 4 6 Thermische Energietechnik II x 4 Umweltrecht Vertrags- und Vergabewesen 3 x 3 3 Wärmeversorgung I Wasserversorgung I 4 1 x 4 umme W/ECT W: Wintersemester; : ommersemester; W: emesterwochenstunden; : Vorlesung oder bung; L: Laborpraktikum; P: Prüfung; ECT: Punkte gemäß dem European Credit Transfer ystem. 5 tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom
14 Wahlpflichtfächer I 4. em. L P ECT 5.em. (W) 6.em. L P ECT 7.em. (W) L P ECT 8.em. Abfalltechnik 1 x 3 5 Planung in der Abwassertechnik 1 x 3 5 Luftreinhaltemesstechnik 1 x 3 3 Wasserversorgung II 1 x 3 3 umme W/ECT Wahlpflichtfächer II Bereich Energiesysteme Drucklufttechnik Grundlagen des challschutzes Luftreinhaltung und Klimaschutz enewable Energy Technologies (in englischer x I P D prache) A P Thermische Energietechnik III I O X x L Wärmeversorgung II x M 4 Bereich Versorgungssysteme A E M B anitärtechnik E x E 4 chwimmbadtechnik x I T T Wasserrecht x E Allgemeine Wahlpflichtfächer Angewandte Programmierung x Elektrische Energieverteilung x 4 Existenzgründerseminar Facilitymanagement Korrosionsschutz Qualitätsmanagement ohrleitungsgrabenbau chweißtechnik x 4 Umweltmanagement Verfahrenstechnik x Diplomandenseminar umme W/ECT * bleibt bei der Berechnung der emesterwochenstundenzahl unberücksichtigt. W: Wintersemester; : ommersemester; W: emesterwochenstunden; : Vorlesung oder bung; L: Laborpraktikum; P: Prüfung; ECT: Punkte gemäß dem European Credit Transfer ystem. * umme W tudienordnung tudiengang Versorgungstechnik Fachhochschule Trier vom
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