ZUR ZIELVEREINBARUNG ZWISCHEN UND HOCHSCHULE HARZ, HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFTEN (FH)

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1 ERGÄNZUNGS- VEREINBARUNG ZUR ZIELVEREINBARUNG ZWISCHEN KULTUSMINISTERIUM UND HOCHSCHULE HARZ, HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFTEN (FH) 14.Juli 2004

2 GRUNDLAGEN Diese Vereinbarung ergänzt die geltende Zielvereinbarung und bezieht sich insbesondere auf die sich aus der Hochschulstrukturplanung (Kabinettbeschluss vom ) ergebenden Veränderungen und Vorgaben für die Hochschule Harz, Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH) - im weiteren Text die Hochschule. Die Regelungsgehalte der Ergänzungsvereinbarungen anderer Hochschulen sind, insofern diese Vereinbarung berührt ist, in die Abstimmung einbezogen gewesen. A. VEREINBARUNGEN ZUR S TRUKTUR 1. Verpflichtung auf das Profil und die sich daraus ergebenden Strukturmaßnahmen [1] Die strukturelle Entwicklung der Hochschule erfolgt auf der Grundlage der Hochschulstrukturplanung des Landes 2004 (Kabinettbeschluss vom ) und der durch die Stellungnahmen der Hochschule zur Hochschulstrukturplanung des Landes Sachsen-Anhalt zuletzt vom dokumentierten Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule. Die Hochschulstrukturplanung 2004 des Landes hat die Stellungnahmen der Hochschule zur Hochschulstrukturplanung des Landes Sachsen-Anhalt berücksichtigt. Unter der Rahmenvorgabe der Hochschulstrukturplanung 2004 des Landes ist die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule Grundlage der Vereinbarung. 2. Ausbildungskapazität (personal- und flächenbezogen) [2] Grundlage der Planung der Ausbildungskapazitäten ist die Hochschulstrukturplanung 2004 (Anlage der Hochschulstrukturplanung 2004). Die Hochschule wird Vorsorge treffen, um ab personalbezogene Studienplätze in der durch den Hochschulentwicklungsplan fortgeschriebenen Fächerstruktur, für die eine aufgaben und leistungsbezogene Mittelzuweisung aus dem Landeshaushalt 2006 zugesagt wird, vorzuhalten. Die vereinbarten Bauplanungen und vorhanden Baulichkeiten beruhen auf diesen Ausbildungskapazitäten. Die Hochschule kann weitere 140 personalbezogene Studienplätze durch entsprechende Bewirtschaftung zugewiesener Mittel schaffen; Forderungen an das Kultusministerium ergeben sich daraus nicht. 3. Studium, Lehre, Studiengänge, Weiterbildung [3] In der Anlage Neuorganisation des Studiums sind die Studiengänge der Hochschule aufgelistet. Die Hochschule sagt zu, das Studienangebot sukzessive auf Bachelor-/ Masterstudiengänge umzustellen. [4] Das Weiterbildungsangebot wird gem. der Anlage Neuorganisation des Studiums (Tabelle 4) vorgehalten. Die Hochschule sagt zu, den weiteren Ausbau eines leistungsfähigen Weiterbildungsangebotes nach Maßgabe der Struktur- und Entwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Möglich- - 2-

3 keiten hochschulübergreifender Kooperation zu entwickeln. Die Hochschulen des Landes legen dazu Konzeptionen bis zum Sommer 2005 vor, dies schließt eine hochschulübergreifende Abstimmung in der LRK und in regionalen Verbünden ein. Das Kultusministerium sagt zu, erforderliche Voraussetzungen (Nebentätigkeitsrecht) zu schaffen. 4. Forschung / Wissenstransfer [5] Die Qualität von Forschungsaktivitäten an der Hochschule wird durch regelmäßige Eigen- oder Fremdevaluationen gesichert. Als Basis dient der jährlich erscheinende Forschungsbericht der Hochschule. Hierdurch kommt die Hochschule der Verpflichtung gem. 24 Abs. 2 S. 4 HSG LSA nach. Zugleich sagt die Hochschule zu, eine Satzung zur Durchführung der Evaluation der Forschungsaktivitäten durch die Forschungskommission des Senats der Hochschule im Sommersemester 2004 vorzubereiten und als Bestandteil in die zu erstellende Evaluationsordnung der Hochschule einzubringen. [6] Darüber hinaus sagt die Hochschule zu, Forschungsprojekte und Forschungssemester - unter der Verantwortung des Prorektors für Forschung und Wissenstransfer - hinreichend zu dokumentieren. [7] Die Hochschule entwickelt auf der Grundlage der Hochschulstrukturplanung ein besonderes Profil anwendungsorientierter Forschung. Die Hochschule sagt zu, Vorhaben in diesem Profil entsprechend der Deklaration innerhalb der Struktur- und Entwicklungsplanung durch Prioritätensetzung und Wettbewerb auf der Grundlage interner leistungsorientierter Mittelvergabe zu fördern. Es wird eine Zusammenarbeit auf dem o.g. Gebiet mit anderen Hochschulen insbesondere des Landes Sachsen- Anhalt angestrebt. Zur Förderung dieses Prozesses können beim Kultusministerium Verbund-Anträge auf Förderung durch die integrative Mittelvergabe gestellt werden; in diesem Sinne ist die interne Förderung komplementär und Voraussetzung für die Förderung durch das Kultusministerium. Dies schließt Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses unter Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern ein. [8] Das Kultusministerium sieht in den kooperativen Promotionsverfahren (Universität / Fachhochschule) ein wichtiges Instrument zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses des Landes und wird im Rahmen der Möglichkeiten hochschulpolitischer Steuerung auf erforderliche hochschulübergreifende Abstimmungen drängen. [9] Die Hochschule prüft Möglichkeiten zur erweiterten wirtschaftlichen Betätigung im Sinne von 113 des Hochschulgesetzes und wird den durch das neue Hochschulgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt geschaffenen Rahmen nutzen. B. VEREINBARUNGEN ZUR UMSETZUNG 1. Hochschulübergreifende Abstimmungen zu Struktur, Kooperation und Organisation [10] Die Hochschule sagt zu, an der Abstimmung zu Profil und Schwerpunktsetzung wirtschaftswissenschaftlicher Fachbereiche der Fachhochschulen des Landes teilzunehmen. Die Hochschule ist bereit, dabei die Federführung zu übernehmen. Grundlage der Abstimmung ist das vorgelegte und mit Abschluss dieser Ergänzungsvereinbarung genehmigte Studienangebot der Hochschule. 2. Berufungen / W- Besoldung - 3-

4 [11] Das Kultusministerium sichert zu, über Berufungen, die mit der Struktur- und Entwicklungsplanung in Einklang stehen, umgehend zu entscheiden, um den angelaufenen Umstrukturierungsprozess an der Hochschule zu fördern. Dazu können gesonderte Verabredungen getroffen werden. [12] Die Leitung der Hochschule wird den durch Bundes- und Landesrecht eingeleiteten Prozess der Umstellung auf die W-Besoldung begleiten. 3.Budgetierung [13] Beide Seiten sind übereingekommen, die Budgetierungsverhandlungen mit Abschluss der Ergänzungsvereinbarung zur laufenden Zielvereinbarung aufzunehmen und bis Oktober 2004 abzuschließen. Die Budgetierung wird auf den Festlegungen der Hochschulstrukturplanung 2004 des Landes zu den Strukturen, den Aufgaben der Hochschule und der ab 2006 geltenden Budgethöhe basieren. 4. x-mittel [14] Das gewählte Verfahren der Hochschulstrukturplanung und die nunmehr vorliegenden Ergebnisse (Zeit- und Maßnahmepläne zur Strukturerneuerung und Einsparungen) erfüllen für die Hochschule die vom Haushaltsgesetzgeber an die Vergabe der x-mittel geknüpfte Voraussetzung der Mitwirkung. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass ab dem der vorgegebene Einsparbetrag erbracht wird. [15] Auf der Basis der Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule und der von der Landesregierung bestätigten Hochschulstrukturplanung 2004 wird die Umsetzung gemäß dem Zeit- und Maßnahmeplan durch Strukturänderungen und Bewirtschaftung vollzogen. Das Kultusministerium sichert der Hochschule zu, die Freigabe der x-mittel für 2005 zu Beginn des Jahres in voller Höhe zu beantragen. Das Kultusministerium nimmt zur Kenntnis, dass die Hochschule ihre Finanzplanung für 2005 unter voller Einbeziehung der x-mittel vornimmt. 5. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung [16] Die Hochschule sagt zu, den weiteren Ausbau ihres Qualitätsmanagements sowie der Qualitätssicherung in Lehre, Forschung und Verwaltung zu. Zum Qualitätsmanagement der Hochschule gehört insbesondere: - Die Verabschiedung einer Evaluationsordnung für die Lehrevaluation bis zum Ende des SS 2004 und die Durchführung der Evaluation im Sinne dieser Ordnung ab dem WS 2004/05. - Der Beginn von Projekten zur Optimierung und Dokumentation der Geschäftsprozesse der Hochschule im SS 2004 und deren Abschluss bis zum WS 2006/07. [17] Die Hochschule sagt zu, die umgestellten bzw. neu eingerichteten Studiengänge aller Fachbereiche nach Maßgabe des Hochschulgesetzes des Landes akkreditieren zu lassen. Die Erfahrungen vorangegangener Akkreditierungen sind bei der Neuorganisation von noch nicht akkreditierten Studiengängen zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist beabsichtigt, die umgestellten Studiengänge (siehe Anlage) spätestens bis zum Ende des Jahres 2006, neu eingerichtete spätestens ein Jahr nach Aufnahme des Lehrbetriebs zur Akkreditierung anzumelden. Das Kultusministerium sichert Unterstützung bei den Bestrebungen zu, den Absolventen der Master-Programme der Hochschule den Zugang zur Laufbahn des höheren Dienstes zu eröffnen. 6. Wissenschaftszentrum in Wittenberg [18] Die Hochschule sagt zu, auf der Grundlage des Positionspapiers der Landesrektorenkonferenz vom mit dem geplanten Wissenschaftszentrum Wittenberg zusammenzuarbeiten. - 4-

5 7. Baumaßnahmen [19] Auf der Basis der Dokumentation Hochschulplanung und Hochschulbau - Flächenbilanz, Raumkonzeption, Bauvorhaben - in der Fassung vom (die gegebenenfalls einvernehmlich fortzuschreiben ist) ist festgestellt worden, dass die vorhandenen Hochschulbauten mit ihrer Fläche von insgesamt ca m_ HNF der Hochschulstrukturplanung 2004 des Landes Sachsen-Anhalt entsprechen. 8. Grundordnung [20] Die Hochschule sagt zu, eine neue Grundordnung (nach Maßgabe des Hochschulgesetzes des Landes bzw. der Hochschulstrukturplanung 2004), die Geschäftsordnungen und die Wahlordnung der Gremien bis zum Beginn des Wintersemesters 2005/2006 zu verabschieden. Abstimmungen beider Seiten im Vorfeld sichern ein zügiges Genehmigungsverfahren. 9. Berichterstattung gegenüber Landesregierung und Parlament [21] Hochschule und Kultusministerium stimmen überein, die erforderliche Berichterstattung zu Fragen der Struktur- und Entwicklungsplanung, der Aufgaben der Hochschule und deren Erfüllung unter Effizienz- und Effektivitätskriterien gegenüber dem Parlament, der Landesregierung und der Öffentlichkeit auf der Grundlage der Vorgaben des Kultusministeriums zu qualifizieren. GELTUNGSDAUER/INKRAFTTRETEN Diese Ergänzungsvereinbarung zur Zielvereinbarung zwischen dem Kultusministerium und der Hochschule wurde am 14. Juli 2004 in gegenseitigem Einvernehmen geschlossen. Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und gilt während der Laufzeit der Zielvereinbarung. Einzelne Regelungsgegenstände weisen über deren Geltungsdauer hinaus. Es besteht Einvernehmen, diese in die neu zu verhandelnde Zielvereinbarung zu übernehmen, deren Geltungsdauer im Jahr 2006 beginnend mindestens bis zum Jahr 2008 reicht. Beide Seiten werden vereinbarungsgemäß und rechtzeitig die Verhandlungen über die Fortschreibung der Zielvereinbarung über eine weitere Periode aufnehmen. Wernigerode und Magdeburg, den 14. Juli 2004 Der Kultusminister Der Rektor - 5-

6 ANLAGE NEUORGANISATION DES S TUDIUMS [A1] Die Hochschule sieht im Bologna-Prozess und der sich daraus ergebenden Neuorganisation des Studiums eine besondere Herausforderung und beteiligt sich aktiv an den Maßnahmen zur Vereinheitlichung von Studieninhalten und abschlüssen. Aus diesem Grunde sagt die Hochschule zu, das Lehrangebot in und - im Bereich des Lehrtransfers - zwischen den Fachbereichen weitestgehend zu modularisieren, die Abschlüsse kurz- bzw. mittelfristig auf das gestufte Modell von Bachelor und Master umzustellen und die entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen fachbereichsübergreifend und hochschulweit zu harmonisieren. Zugleich wird das komplette Studienangebot dem ECTS unterworfen, um die Mobilität von Studierenden und die internationale Vergleichbarkeit von Lehre und Abschlüssen zu erhöhen. [A2] Bei dem nachstehenden Studienangebot ist zu berücksichtigen, dass die Hochschule neben dem umgestellten Studienangebot für alle bis zum Sommersemester 2004 immatrikulierten Studiengänge das Studium und die Durchführung von Prüfungen sicherstellen muss. [A3] Das Studienangebot des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften wird ab dem Wintersemester 2004/2005 gem. Tabelle 1 vorgehalten. Der Studiengang Nonprofit-Management wird eingestellt; ab WS 04/05 werden keine Studierenden mehr immatrikuliert. [A4] Das Studienangebot des Fachbereiches Automatisierung und Informatik wird beginnend mit dem Wintersemester 2004/2005 nach Tabelle 2 vorgehalten. [A5] Die Studiengänge Automatisierungstechnik, Kommunikationstechnik, Wirtschaftsingenieurwesen, Kommunikationsinformatik und Ingenieurinformatik werden eingestellt, für diese Studiengänge wird ab dem Wintersemester 2005/2006 nicht mehr immatrikuliert. [A5] Der Fachbereich Automatisierung und Informatik stellt sein Studienangebot sukzessive auf gestufte Studiengänge um. Bachelor- und ggf. konsekutive Master-Studiengänge sollen bis zum WS 2005/06 nach i.d.r. vorausgehender Akkreditierung im SS 2005 mit einer Regelstudienzeit von 7+3 Semestern eingeführt werden. Dies betrifft insbesondere die Studiengänge Automation and System Engineering, Wirtschaftsingenieurwesen, Computer Science und den dualen Studiengang. [A6] Die Bachelor-Studiengänge Medieninformatik und Wirtschaftsinformatik nehmen den Betrieb am Fachbereich Automatisierung und Informatik zum WS 2004/05 mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern auf. Der 7-semestrige internationale Bachelor-Studiengang Applied Automation & Business Administration startet ebenfalls zum WS 2004/05. [A7] Das Studienangebot des Fachbereiches Verwaltungswissenschaften wird ab dem Wintersemester 2004/2005 gem. Tabelle 3 vorgehalten. [A8] Wegen der mit der Laufbahnbefähigung der Absolventen einhergehenden Fragen ist eine Umstellung der am Fachbereich Verwaltungswissenschaften in Halberstadt angesiedelten Studiengänge Öffentliche Verwaltung und Verwaltungsökonomie/öffentliches Dienstleistungsmanagement nur in Abstimmung mit dem Ministerium des Innern möglich. Erste Vorbereitungen dazu sind erfolgt; hier sichert das Kultusministerium die erforderliche Unterstützung zu. [A9] Der Studiengang Europäisches Verwaltungsmanagement soll spätestens im Jahre 2005 auf das Bachelor-Modell umgestellt werden. - 6-

7 [A10] Als zusätzliches neues Studienangebot wird zum Wintersemester 04/05 der Studiengang Public Management/eGovernment eröffnet, der als Bachelor-Studiengang konzipiert ist. Zugleich wird der Studiengang Öffentliches Medienmanagement/Verwaltungsinformatik eingestellt. [A11] Zum Wintersemester 2005/2006 ist darüber hinaus ein Aufbaustudiengang Europäisches/Internationales Wirtschaftsrecht als Angebot an bereits Examinierte geplant. [A12] Einrichtung und Schließung von Studiengängen gem. 9 Abs. 3 HSG des Landes: Die Hochschule sagt die Eröffnung des hier vereinbarten Studienangebots zu. Das Kultusministerium stimmt diesem mit Abschluss der Ergänzungsvereinbarung unter der Voraussetzung zu, dass vor Beginn der Immatrikulation für die benannten Studiengänge von den zuständigen Gremien bzw. Amtsträgern verabschiedete und genehmigte Studien- und Prüfungsordnungen vorliegen. Zugleich gewährleistet die Hochschule die Ausbildung in den einzustellenden Studiengängen bis zum Ende des Sommersemesters [A13] Die nachstehenden Listen enthalten das künftige Studienangebot der Hochschule Harz, in das ab Wintersemester 2004/2005 neuimmatrikuliert wird. Bis voraussichtlich 2010 laufen die bisherigen Diplom-Studiengänge aus und müssen so lange erforderlichenfalls parallel geführt werden. - 7-

8 Tabelle 1 Studiengänge am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Studiengang Abschluss Regelstudienzeit Bemerkungen Betriebswirtschaftslehre Bachelor of Arts (B. A. 6 Semester WS, SS Mindestens 12-wöchiges Praktikum im 6. Semester BWL/ Dienstleistungsmanagement Bachelor of Arts (B. A.) 6 Semester WS Mindestens 12-wöchiges Praktikum im 6. Semester International Business Studies International Tourism Studies Bachelor of Arts (B. A.) der Hochschule und der jeweiligen Partnerhochschule Bachelor of Arts (B. A.) der Hochschule und der jeweiligen Partnerhochschule 6 Semester WS Bewerbungsschluss für die Eignungsprüfung ; 5. und 6. Semester: Studiensemester im Ausland (DK, FIN, F, GB, USA) 6 Semester WS Bewerbungsschluss für die Eignungsprüfung ; 5. und 6. Semester: Studiensemester im Ausland (DK, FIN, F, GB, USA) Tourismusmanagement Bachelor of Arts (B. A.) 6 Semester WS, SS Mindestens 12-wöchiges Praktikum im 6. Semester Wirtschaftspsychologie Bachelor of Science (B. Sc.) 6 Semester WS Mindestens 12-wöchiges Praktikum im 6. Semester Im Rahmen der kapazitären Möglichkeiten werden im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Master- Studiengänge eingerichtet. - 8-

9 Tabelle 2 Studiengänge am Fachbereich Automatisierung und Informatik: Studiengang Abschlüsse Beginn Akkreditierung Automation and SystemBachelor und Master ofbachelor: WS05/06 Engineering Engineering (7+3 Semester) Master: SS06 Bachelor und Master im SS05 Applied Automation & Bachelor of Engineering WS04/05 Business Administration (internationaler Studiengang, 7 Semester) Wirtschaftsingenieurwesen Bachelor bzw. Master ofws05/06 bzw. SS06 bzw. Production & Engineering Logistics Management (7+3 Semester) SS05 SS05 bzw. WS05/06 Computer Science Bachelor und Master ofbachelor: Science (7+3 Semester) WS05/06 Master: SS05 Bachelor im SS05 Master bei ASIIN akkreditiert (März 2004) Wirtschaftsinformatik Bachelor of Science WS04/05 gemeinsam mit den anderen (6 Semester) Medieninformatik Bachelor und Master ofbachelor: WS04/05, Science Master geplant (6+4 Semester) AQUIN/ASIIN Dualer Studiengang Bachelor (WeiterführungWS 05/06 zum Master möglich) Akkreditierung erforderlich (ASIIN) - 9-

10 Tabelle 3 Studienangebot am Fachbereich Verwaltungswissenschaften: Studiengang Abschluss Regelstudienzeit Bemerkungen Europäisches Verwaltungsmanagement Europäische Diplom- 8 Semester WS Verwaltungsmanagerin (FH)/ Zulassungsbeschränkung Europäischer Diplom- Verwaltungsmanager (FH) 4. Semester Auslandspraktikum, 5. Semester fachtheoretisches Semester an einer ausländischen Hochschule 8. Semester Praxissemester Öffentliche Verwaltung Diplom-Verwaltungswirtin (FH)/ Diplom- Verwaltungswirt (FH) und bundesweite Anerkennung der Laufbahnbefähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst 8 Semester WS, SS 2 Praxissemester im 4. und 8. Semester; insgesamt 12 Monate Verwaltungsökonomie/ Öffentliches Dienstleistungsmanagement Diplom- Verwaltungsökonomin (FH)/ Diplom-Verwaltungsökonom (FH) und bundesweite Anerkennung der Laufbahnbefähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst 8 Semester WS, SS 2 Praxissemester im 4. und 8. Semester; insgesamt 12 Monate Public Management (E-Government) Bachelor of public management 6 Semester Beginn WS 04/05 WS Bewerbung bei der Hochschule Praktikum im 4. Semester Im Rahmen der kapazitären Möglichkeiten werden im Fachbereich Verwaltungswissenschaften Master-Studiengänge eingerichtet

11 Tabelle 4 Weiterbildungsstudiengänge Studiengang Abschluss Regelstudienzeit Bemerkungen Berufsbegleitender Aufbaustudiengang Betriebswirtschaft Informatik im Netz Web-basierter Aufbaustudiengang (gemeinsam mit der Hochschule Anhalt (FH) und der FH Merseburg) Diplom-Kauffrau (FH)/ Diplom-Kaufmann (FH) Diplom-Informatikerin (FH)/ Diplom-Informatiker (FH) 2 Semester WS Zulassungsbeschränkung Zulassungsvoraussetzung: Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums an einer Berufsakademie oder eine vergleichbare Qualifikation 5 Semester WS Zulassungsbeschränkung Zulassungsvoraussetzung: Hochschulabschluss Berufsbegleitender Masterstudiengang Kulturmarketing Fernstudium (gemeinsam mit der FH Merseburg) Berufsbegleitender Studiengang Wirtschaftsinformatik für den öffentlichen Sektor Master of Business Administration (MBA) Diplom- Wirtschaftsinformatikerin (FH)/ Diplom- Wirtschaftsinformatiker (FH) 5 Semester WS Zulassungsbeschränkung Zulassungsvoraussetzung: Hochschulabschluss, mehrjährige einschlägige Berufserfahrungen 6 Semester WS Zulassungsbeschränkung Zulassungsvoraussetzung: Abitur oder Fachhochschulreife und mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung - 11-

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