Uni-Bern Neubau IRM und DBMR. Handbuch für sämtliche Subunternehmer und Projektbeteiligte. IRM Bern Neubau IRM und DBRM Murtenstrasse 24 Bern

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1 Uni-Bern Neubau IRM und DBMR Baulogistikkonzept Handbuch für sämtliche Subunternehmer und Projektbeteiligte Version 1: 05. August 2019 Logistik & Sicherheitsdienst GSD Gayret Security AG Logistikmanager Herr Andreas Gayret Baustellen Nr.: Baustelle: IRM Bern Neubau IRM und DBRM Murtenstrasse 24 Bern Generalunternehmer: Gross Generalunternehmung AG Kirchgasse Brugg Version 1.0 vom Baulogistikkonzept 11-44IRM Bern Seite 1 von 14

2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen Projektbeschrieb Einleitung Allgemein Ansprechpersonen für Baulogistik Baustellenzeiten Verkehrs- und Logistikkonzept Zu- / Wegfahrt Baustelle Verkehrsfluss innerhalb der Baustelle IRM Bern Parkplätze Logistikplattform für Materialanlieferungen, Kräne und Fassadenlifte Grundlagen Zeitfenster für die Materialanlieferung Vorgehensweise bei der Anmeldung von Materialanlieferungen Umschlagplätze Spezialtransporte Kran Reservierungen Fassadenlift Anlieferung von Kleinmaterialien / Werkzeuge Entsorgung Baustellen Zugangskontrolle Anmeldeprozess Beantragung des Baustellenausweis Baustellenausweis Baustellen Besucher Büro-, Mannschaftscontainer und Werkzeugmagazine Büro- und Mannschaftscontainer Werkzeugmagazine Version 1.0 vom Baulogistikkonzept 11-44IRM Bern Seite 2 von 14

3 1 Vorbemerkungen 1.1 Projektbeschrieb Als Totalunternehmerin erstellt Gross AG das Projekt Neubau Uni Bern: Für die beiden Hauptnutzer, das Rechtsmedizinische Institut IRM und das Departement für klinische Forschung DKF, werden je zwei separate Hauptzugänge direkt von der Murtenstrasse über die vorgelagerte Laube erstellt. Intern sind die beiden Nutzungen durch ihre eigenen Treppenhäuser verbunden. Durch die Anordnung auf übereinanderliegenden Geschossen werden die Wege minimiert. Die beiden Nutzergruppen werden so konsequent räumlich voneinander getrennt und so angeordnet, dass ein möglichst optimaler Funktionsablauf erreicht wird. Das Institut für Rechtsmedizin wird auf Grund des erhöhten Publikumsaufkommens vom 1. Untergeschoss bis zum 2. Obergeschoss positioniert und über den mittleren Kern erschlossen. Einzige Ausnahme bilden der FPD sowie die Verkehrsmedizin im 6. Obergeschoss, die autonom von DKF und IRM über einen separaten Zugang und den dritten Kern erreicht werden können. Das Department für klinische Forschung wird über drei Geschosse vom Obergeschoss verteilt und bildet so eine programmatisch wie auch räumlich zusammenhängende Einheit. Die Erschliessung erfolgt über den rechten Kern. Die im dritten Untergeschoss untergebrachte Tierhaltung konnte noch einmal deutlich verbessert werden. Die Verkehrsflächen wurden erheblich reduziert, was neben Verbesserungen im Betrieb auch die Haltung von bis zu Mäusen ermöglicht. Version 1.0 vom Baulogistikkonzept 11-44IRM Bern Seite 3 von 14

4 2 Einleitung 2.1 Allgemein Ziel des Baulogistikkonzeptes ist, optimierte Logistikbedingungen für alle Baubeteiligten zu schaffen um einen möglichst reibungslosen Bauablauf zu ermöglichen. Dafür werden verbindliche Regelungen und Bedingungen in diesem Konzept festgelegt. Die Vorgaben des Baulogistikkonzeptes sind durch alle Unternehmer, Sub-Unternehmer, Lieferanten und Projektbeteiligte zwingend einzuhalten. Die aktuelle Version des Baulogistikkonzeptes, alle relevanten Unterlagen sowie die Formulare und Bedingungen sind auf der Online Logistikplattform Logistik.gross-ag.ch verfügbar. Die Gross Generalunternehmung AG behält sich das Recht vor, das Baulogistikkonzept und die darin enthaltende Bedingungen und Regeln dem Bauablauf anzupassen. Personen, die der Baustellenordnung nicht Folge leisten, werden von der Baustelle verwiesen. 2.2 Ansprechpersonen für Baulogistik Ansprechpersonen in Bezug auf logistische Themen sind folgende Personen: Logistik & Sicherheitsdienst GSD Gayret Security AG Logistik und Sicherheitscontainer Baustelle Logistikmanager, Mobil: Bauleitung Gross Generalunternehmung AG Baubüro Bau- und Projektleitung Bauleiter, Holger Wintermantel, Mobil Rollen und Verantwortlichkeiten Für die Durchsetzung dieses Baulogistikkonzept ist die Firma GSD Gayret Security AG in Zusammenarbeit mit dem Logistikmanager und Einsatzleiter verantwortlich. Um diese Verantwortung übernehmen zu können ist die GSD Gayret Security AG gegenüber allen Subunternehmern und Projektbeteiligten in Sache Logistik und Sicherheit (Anlieferungen, Hebemittel, Verkehrsregelung, Parkplätze, Durchsetzung der PSA Pflicht, Zugangskontrolle) von der Bauleitung weisungsbefugt. Aufgaben des Logistik- und Sicherheitsdienst: - Umsetzung der Vorgaben gem. Baulogistikkonzept - Ansprechperson für Lieferanten, Bauarbeiter, Subunternehmer und Projektbeteiligte - Bewachung, Abschliessung der Baustelle - Bewirtschaftung und Betreuung der Logistikplattform - Umsetzung der Zutrittskontrolle und Verweis von Personen, die der Baustellenordnung nicht Folge leisten. - Verkehrsregelung Inner- und Ausserhalb der Baustelle Version 1.0 vom Baulogistikkonzept 11-44IRM Bern Seite 4 von 14

5 Die Bauleitung der Gross Generalunternehmung AG wird das Baulogistikkonzept und die darin enthaltenen Bedingungen / Regeln dem Bauablauf anpassen bzw. erweitern. Die Bauleitung unterstützt die GSD Gayret Security AG und erteilt zusätzliche Anweisungen betreffend Logistik und entscheidet bei Ausnahmen und Sonderregelungen. 2.3 Baustellenzeiten Baustellenöffnungszeiten Montag bis Freitag: 06:30 bis 17:30 Für alle Personen die bereits einen Baustellenausweis haben. Arbeitszeiten Für die Baustelle Neubau Bern gelten folgende reguläre Arbeitszeiten: Montag bis Freitag: 07:00 bis 12:00 und 13:15 bis 17:30 Uhr Falls Subunternehmer ausserhalb dieser Arbeitszeiten auf der Baustelle IRM Bern arbeiten müssen, muss dies mindestens 1 Woche im Voraus bei der Bauleitung angemeldet werden. Daraus entstehende Kosten (verlängerter Einsatz vom Sicherheitsdienst und oder Logistikmanager und dgl.) können dem verursachenden Subunternehmen belastet werden. Empfang von Personen Der Empfang von Personen für die Erstellung bzw. Ausgabe von Baustellenausweisen ist zu folgenden Zeiten möglich: Montag bis Freitag: bis und bis Zufahrt Fahrzeuge für Materialanlieferungen, Reservierung Kräne / Fassadenlifte Montag bis Freitag: bis und bis Version 1.0 vom Baulogistikkonzept 11-44IRM Bern Seite 5 von 14

6 3 Verkehrs- und Logistikkonzept Das Verkehrskonzept regelt die Zu- und Wegfahrt zur Baustelle sowie den Verkehrsfluss innerhalb des Baugeländes und die Parkplätze. 3.1 Zu- / Wegfahrt Baustelle Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Murtenstrasse von Osten, die Wegfahrt nach Westen. Die Zufahrt muss gemäss Zufahrtsplan (siehe Beilage) erfolgen. Die Murtenstrasse ist auch die Zufahrt zum Inselspital, daher ist mit erhöhtem Aufkommen von Rettungswagen zu rechnen. Die ungehinderte Durchfahrt muss immer gewährleistet sein. Es gibt keinen Wartebereich vor oder in der Baustelle. Version 1.0 vom Baulogistikkonzept 11-44IRM Bern Seite 6 von 14

7 3.2 Verkehrsfluss innerhalb der Baustelle IRM Bern Abbildung 1 Bauinstallationsplan Auf dem Bauinstallationsplan, werden alle relevanten Informationen für den Zutritt, die Zufahrt sowie die Materialanlieferungen (Kräne, Fassadenlifte, Umschlagplätze) dargestellt. Um Unfälle vorzubeugen gilt generell eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h auf dem Baugelände Parkplätze Fahrzeuge, die zur Material- oder Werkzeuganlieferung dienen, dürfen nach vorheriger telefonischer Anmeldung beim Logistikmanager / Sicherheitsdienst zur Ent- oder Beladung für max. 30 Minuten auf die Baustelle fahren. Es gilt ein Parkverbot für sämtliche Subunternehmer auf dem ganzen Baugelände. In unmittelbarer Nähe sind öffentliche Parkplätze vorhanden. Falsch parkierte Fahrzeuge werden auf Kosten des Subunternehmers abgeschleppt, der Sicherheitsdienst bestellt den Abschleppdienst unverzüglich nach Anweisung der Bauleitung. Während der Bauphase wird eine begrenzte Anzahl an anmietbaren Parkplätzen in der Autoeinstellhalle für Firmenfahrzeuge zur Verfügung gestellt. Details folgen zu einem späteren Zeitpunkt, das Baulogistikkonzept wird zur gegebenen Zeit dementsprechend angepasst. Version 1.0 vom Baulogistikkonzept 11-44IRM Bern Seite 7 von 14

8 4 Logistikplattform für Materialanlieferungen, Kräne und Fassadenlifte 4.1 Grundlagen Alle Materialanlieferungen mit Transportfahrzeugen (ab 3.5 Tonnen bzw. ab 8.0m Länge) sind über die Online Logistikplattform logistik.gross-ag.ch mindestens 5 Tage im Voraus anzumelden. Wenn ein Unternehmer ein Hebemittel für seine Lieferung braucht, muss er dieses direkt beim Baumeister reservieren. Der Empfang der Anlieferungen, das Abladen der angelieferten Waren und den Materialfluss bis zum Verwendungsort hat durch den Subunternehmer selbständig und speditiv zu erfolgen. Der Sicherheitsdienst bzw. der Logistikmanager nehmen keine Waren entgegen. Wichtig: Da die Umschlag- und Lagerflächen innerhalb der Baustelle sehr begrenzt sind, haben die Materialanlieferungen nach dem Just in Time Prinzip zu erfolgen. Die Subunternehmer dürfen das Material für maximal 1 Woche Arbeit anliefern (bzw. 1 Takt). Anderweitig muss die Anlieferung 10 Arbeitstage im Voraus dem Logistiker angemeldet und von der Bauleitung freigegeben werden. Nach erfolgreicher Prüfung einer Anlieferavisierung vom Subunternehmer durch den Logistikmanager, wird die Materialanlieferung koordiniert und bei Überschneidungen wird der Unternehmer kontaktiert. Durch das Avisieren der Lieferung bestätigen Sie, alle auf abrufbaren Dokumente erhalten zu haben, diese zu akzeptieren und zu beachten. 4.2 Zeitfenster für die Materialanlieferung Auf der Online-Plattform können die aktuell bestehenden Reservierungen der Lieferzonen und Hilfsmittel/Hebemittel angesehen werden. Bestehende Reservierungen können nicht parallel gebucht werden. Bei der Anmeldung von Materialanlieferungen, muss der Unternehmer die benötigte Dauer selbst einschätzen die er für das Zufahren innerhalb der Baustelle, das Abladen des Materials, die Räumung der Lieferzone und das Wegfahren braucht. Die reservierten Zeiten sind einzuhalten, es gilt eine Toleranz von 10 Minuten, diese darf für die Anfahrt nicht überschritten werden. Bei verspäteter Ankunft ist die Reservierung entsprechend reduziert. Daraus resultierende Wartezeiten müssen toleriert werden. Die Gross Generalunternehmung AG behält sich das Recht vor, sofern betrieblich notwendig, Materialanlieferungen unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von 1 Arbeitstag zu stornieren. Version 1.0 vom Baulogistikkonzept 11-44IRM Bern Seite 8 von 14

9 4.3 Vorgehensweise bei der Anmeldung von Materialanlieferungen 1. Der Unternehmer sucht sich im Online-Kalender auf der Logistikplattform einen offenen Termin, in dem er anliefern möchte, und reserviert bei Bedarf ein Hebemittel. 2. Der Unternehmer füllt das Formular vollständig aus und bestätigt anschliessend seine Anfrage. Durch das Tätigen einer Anfrage bestätigt der Unternehmer, alle auf abrufbare Dokumente erhalten zu haben, zu beachten und diese zu akzeptieren. 3. Der Logistikmanager prüft die Anfrage und erteilt entweder eine Korrektur (Gegenvorschlag) oder eine Absage per innert 24 Stunden. Der Logistikmanager prüft ebenfalls ob gleichzeitigkeiten vorleigen( Fassadenlift) 4. Der Lieferungstermin wird im Online-Kalender auf der Logistikplattform durch den Logistikmanager eingetragen und somit reserviert. 4.4 Umschlagplätze Die jeweiligen Umschlagplätze werden auf die Abbildung 1 Bauinstallationsplan definiert, dieser Plan wird nach Baufortschritt angepasst. Es stehen vier Umschlagplätze zur Verfügung, die für Materialanlieferung über die Logistikplattform zu reservieren sind. Die Umschlagplätze werden vor Ort vom gekennzeichnet und nach Baufortschritt angepasst. Nachdem der Logistikmanager bzw. der Sicherheitsdienst die Zufahrt dem Fahrer erlaubt hat, ist der zugewiesene Umschlagplatz direkt anzufahren, die Baupiste ist immer freizuhalten und darf nicht blockiert werden. o Abladestelle 1, 2 und 3 Die Umschlagplätze bzw. Anlieferungszonen dienen nicht als Lagerplatz und sind nach Abschluss jeder Anlieferung zu räumen. Die Umschlagplätze werden vom Sicherheitsdienst laufend überwachet. Nichteinhaltung der Ordnung wird durch den Sicherheitsdienst dokumentiert, und durch einen Drittunternehmer ohne Vorankündigung gereinigt und entsorgt. Die Kosten pro Einsatz betragen Fr. 300 zuzüglich Reinigungsund Entsorgungskosten, diese werden dem jeweiligen Unternehmer in Rechnung gestellt bzw. belastet. 4.5 Spezialtransporte Spezialtransporte, spezielle Lieferungen wie zum Beispiel den Einsatz von Pneu Kräne sind frühzeitig (mindestens 15 Arbeitstage im Voraus) mit der Bauleitung und mit dem Logistikmanager zu klären. Die Abklärungen mit Behörde / Dritter und das Einholen von Bewilligungen haben durch den Subunternehmer zu erfolgen. Version 1.0 vom Baulogistikkonzept 11-44IRM Bern Seite 9 von 14

10 4.6 Kran Reservierungen Kräne sind schriftlich beim Baumeister direkt anzumelden. Preise für die Krannutzung sind direkt beim Baumeister zu erfragen Beihilfen für Abladearbeiten werden dem Auftraggeber im Aufwand nach dem jeweils gültigen Regietarif des Baumeister in Rechnung gestellt. 4.7 Fassadenlift Es wird ein Fassadenlift für Material- und Personentransporte zur Verfügung gestellt. Für Materialtransporte müssen die Lifte mindestens 3 Tage vor dem gewünschten Termin auf der Logistikplattform reserviert werden, Formular und Bedingungen sind auf der Logistikplattform zu finden. Die reservierten Zeiten sind einzuhalten, bei verspäteter Ankunft ist die Reservierung entsprechend reduziert. Angaben zu den Fassadenliften: Tragfähigkeit: 1600 kg Kabinengrösse: 135 cm x 520 cm Der Fassadenlift ist nicht während der gesamten Bauzeit auf der Baustelle vorhanden. 4.8 Anlieferung von Kleinmaterialien / Werkzeuge Transportfahrzeuge mit weniger als 3.5 Tonnen Gesamtgewicht und einer Länge unter 8.0m sind erlaubt Materialien anzuliefern, mit vorheriger telefonischer Anmeldung bei dem Sicherheitsdienst. Die Fahrzeuge müssen bei der Zufahrtskontrolle anhalten, ihre Anfahrtsgründe angeben und dürfen erst nach Freigabe durch den Logistiker an die zugewiesene Lieferzone fahren. Diese kurzen Materialieferungen müssen innerhalb von 30 Minuten erfolgen, die Fahrzeuge dürfen nicht auf der Baustelle parken. Der Sicherheitsdienst kontrolliert und dokumentiert diese kurzen Anlieferungen, unberechtigt parkierte Fahrzeuge werden abgeschleppt, zu Lasten des Subunternehmers. Version 1.0 vom Baulogistikkonzept 11-44IRM Bern Seite 10 von 14

11 5 Entsorgung Gemäss Allgemeinen Bedingungen gilt folgendes: Müllentsorgung hat durch die Subunternehmer zu erfolgen. Der Arbeitsplatz ist jeden Tag zu reinigen und den angefallenen Schutt ist zu entsorgen. Bauschutt ist jeden Abend zu entsorgen. Nichteinhaltung der Ordnung wird durch den Sicherheitsdienst fotografiert und durch die Baureinigung entsorgt. Die Kosten pro Einsatz betragen Fr. 300 zuzüglich Reinigungs- und Entsorgungskosten, diese werden dem jeweiligen Unternehmer in Abzug gebracht. Materialdepots sind jeden Abend zu kontrollieren und ordentlich zu halten. Um die Brandsicherheit zu gewährleisten sind Leerpaletten, Verpackungen etc. täglich zu entsorgen. Zuwiderhandlungen werden mit Fr. 300 zuzüglich Reinigungs- und Entsorgungskosten dem jeweiligen Unternehmer in Abzug gebracht. Leere Glasböcke oder nicht gebrauchte Glasböcke sind unverzüglich jedoch spätestens 1 Tag nach Ablad zu entsorgen. Zuwiderhandlungen werden mit Fr. 300 zuzüglich Reinigungs- und Entsorgungskosten dem jeweiligen Unternehmer in Abzug gebracht. Da die Umschlag- und Lagerflächen innerhalb der Baustelle sehr begrenzt sind, sind alle Subunternehmer angehalten, die Müll- und Verpackungsmaterialien mit eigenem Firmenfahrzeugen zu entsorgen. Lager innerhalb der Baustelle sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Bauleitung erlaubt, dies gilt auch für Mulden. Zuwiderhandlungen werden mit Fr. 300 zuzüglich Reinigungs- und Entsorgungskosten dem jeweiligen Unternehmer in Abzug gebracht. Falls der Subunternehmer eine Mulde auf der Baustelle platzieren möchte, muss dies min. 3 Arbeitstagen im Voraus der Bauleitung gemeldet werden. Zuwiderhandlungen werden mit Fr. 300 zuzüglich Reinigungs- und Entsorgungskosten dem jeweiligen Unternehmer in Abzug gebracht. 6 Baustellen Zugangskontrolle Der Zutritt zur Baustelle IRM Bern ist nur für berechtigte Personen möglich, die einem gültigen Badge vom Sicherheitsdienst erhalten haben und die Persönliche Schutzausrüstung (PSA: Sicherheitsschuhe, Bauhelm und Warnweste oder Arbeitskleidung mit reflektierenden Streifen) tragen. Ausnahme: Fahrer von Transportfahrzeugen brauchen keinen Badge, solange diese nur für die Materialanlieferung auf der Baustelle sind. Je nach Art und Ort der Arbeiten kann sich die Persönliche Schutzausrüstung erweitern, siehe hierzu Sicherheits- und Gesundheitskonzept. Die Zutrittskontrolle wird vor Ort durch den Sicherheitsdienst umgesetzt. Um einem gültigen Badge beantragen zu können, hat der Subunternehmer den Anmeldeprozess durchzuführen. Der Prozess wird im Kapitel 6.1 Anmeldeprozess definiert. Der Sicherheitsdienst ist nicht für den Schutz vor Diebstahl zuständig. Alle Unternehmer sind für die Sicherung der eigenen Geräte und Material selbst verantwortlich (Eigenhaftung). Version 1.0 vom Baulogistikkonzept 11-44IRM Bern Seite 11 von 14

12 6.1 Anmeldeprozess 1. Spätestens bei Arbeitsvergabe müssen die Subunternehmer der Gross Generalunternehmung AG alle geforderte Nachweise und Unterlagen in Bezug auf die Solidarhaftung (Darlegung der Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen) einreichen. 2. Sobald alle Unterlagen geprüft wurden und der Subunternehmer durch die Koordinationsstelle freigegeben ist, erfolgt eine Meldung von der Koordinationsstelle an die Baustellenverantwortliche, sämtliche Unterlagen werden beigefügt. 3. Falls die Koordinationsstelle für Solidarhaftung für gewisse Mitarbeiter keine Solidarhaftungsunterlagen benötigt (Planer, Lieferanten, Personalverleih), sind die betroffene Baustellenmitarbeiter bei dem Baustellenverantwortlichen schriftlich anzumelden (Firma bzw. Subunternehmer, Sub. Sub, Name, Vorname, Funktion), damit diese in der Baustellenmitarbeiterliste eingetragen werden. 4. Die Baustellenverantwortliche fügen die angemeldeten und freigegebenen Arbeiter vom Subunternehmer in der Baustellenmitarbeiterliste ein. 5. Die aktualisierte Baustellenmitarbeiterliste wird täglich dem Sicherheitsdienst zugestellt. Es werden nur gemeldete, in der Baustellenmitarbeiterliste eingetragene, durch die GSD Gayret Security AG freigegebene Baustellenmitarbeiter Zutritt zur Baustelle erhalten. Für die rechtzeitige Anmeldung und Einreichung aller korrekten Unterlagen, ist der Subunternehmer selbst verantwortlich. Im Sinne der Solidarhaftung wird dies rigoros durchgesetzt. 6.2 Beantragung des Baustellenausweis Die Mitarbeiter die auf der Baustellenmitarbeiterliste eingepflegt und freigegeben sind, können sich beim Empfang (Sicherheitscontainer des Sicherheits- und Logistikdienst) melden, und einen Badge beantragen. Die Erstellung der Badge erfolgt gegen Vorweisung eines gültigen Personalausweises (Pass, Identitätskarte) oder gültige Arbeitsbewilligung (Ausländer), der Sicherheitsdienst fotografiert den Mitarbeiter und bereitet den Badge vor. In der Regel wird für den 1. Tag auf der Baustelle ein Tagesausweis gegen Depot (Ausweis) ausgehändigt. Bei Beantragung des Badge bestätigt der Mitarbeiter, dass er im Besitz seiner eigenen PSA ist (Sicherheitsschuhe, Bauhelm und Warnweste bzw. Arbeitskleidung mit reflektierenden Streifen) und diese auf der Baustelle tragen wird. Für die rechtzeitige Beantragung des Badge bzw. Baustellenausweis ist der Arbeitnehmer verantwortlich. Der Verlust eines Badges muss vom Inhaber umgehend und unaufgefordert der Bauleitung gemeldet werden. Für verlorene oder entwendete Badges muss der Inhaber die folgende Umtriebsentschädigung leisten: CHF 40.- pro Badge. Version 1.0 vom Baulogistikkonzept 11-44IRM Bern Seite 12 von 14

13 6.3 Baustellenausweis Hier werden die verschiedenen Arten von Baustellenausweise definiert. Normalen Baustellenausweis Für Baustellenmitarbeiter, die länger als 1 Woche auf der Baustelle arbeiten bzw. mehr als 2 Mal / Woche die Baustelle betreten werden. Tagesausweis Für Baustellenmitarbeiter die: weniger als 1 Woche oder zum ersten Mal auf der Baustelle arbeiten für Baustellenmitarbeiter die weniger als 2 Mal / Woche die Baustelle betreten. Ausnahmen sind mit der Bauleitung abzusprechen. Der Tagesausweis wird gegen Depot (Personalausweis oder 40.- Fr) ausgehändigt. Besucherausweis Die Besucherausweise werden ausschliesslich an Personen ausgegeben, die nicht auf der Baustelle arbeiten, siehe Kapitel 6.4 Baustellen Besucher. Der Besucherausweis wird ebenfalls gegen Depot (Personalausweis oder 40.- Fr) ausgehändigt. 6.4 Baustellen Besucher Besucheranfragen sind mindestens 5 Arbeitstage im Voraus der Bauleitung schriftlich zu melden. Die Bauleitung prüft die Anfragen und erteilt entweder eine Zusage, ein Gegenvorschlag oder eine Absage. Jeder Besucher muss das Formular Besucherunfallversicherung vollständig lesen, ausfüllen und visieren. Besucher sind für Ihre Persönliche Schutzausrüstung (PSA: Sicherheitsschuhe, Bauhelm und Warnweste oder Arbeitskleidung mit reflektierenden Streifen) selbst verantwortlich. Das Formular Besucherunfallversicherung ist beim Empfang deponiert, siehe Anhang 6. Version 1.0 vom Baulogistikkonzept 11-44IRM Bern Seite 13 von 14

14 7 Büro-, Mannschaftscontainer und Werkzeugmagazine Lager innerhalb der Baustelle sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Bauleitung erlaubt. 7.1 Büro- und Mannschaftscontainer 7.2 Werkzeugmagazine Das Aufstellen von Werkzeugmagazinen muss vorgänging bei der Bauleitung angefragt werden, der Subunternehmer reicht seine Anfrage mit einen entsprechendem Vorschlag zur Positionierung ein. Die Bauleitung prüft die Anfrage, und erteilt entweder eine Zusage, ein Gegenvorschlag oder eine Absage. Die in diesem Baulogistikkonzept vorliegenden Bedingungen und Regeln wurden von Subunternehmer zu Kenntnis genommen und akzeptiert: Der Subunternehmer (Firma, Vorname, Name, Funktion): Ort, Datum : Visum : Version 1.0 vom Baulogistikkonzept 11-44IRM Bern Seite 14 von 14

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