Beteiligungsbericht Willkommensregion Neunkirchen. Landkreis Neunkirchen

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1 Beteiligungsbericht 2017 Willkommensregion Neunkirchen Landkreis Neunkirchen

2 IMPRESSUM Herausgeber Landkreis Neunkirchen Abteilung Kämmerei, Beteiligungen, ÖPNV und Vergaben Wilhelm-Heinrich-Straße Ottweiler Telefon Fax Internet: Die Angaben basieren auf den Jahresabschlussergebnissen per Seite 2

3 Verantwortungsbewusste Tätigkeit für die Region Der Ihnen vorliegende 23. Beteiligungsbericht des Landkreises Neunkirchen stellt anschaulich die Beteiligungen des Kreises in kommunalen Unternehmen dar. Er enthält interessante Informationen über die kommunalwirtschaftliche Betätigung des Kreises für politisch Verantwortliche sowie Bürgerinnen und Bürger. Zudem führt dieser Bericht eine Übersicht über die Mitgliedschaften des Landkreises Neunkirchen in Vereinen auf. Der Landkreis als Beteiligter an kommunalen Unternehmen handelt wirtschaftlich verantwortungsvoll. Er nimmt Einfluss im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und versucht Verbesserungen zu erwirken, z.b. im Öffentlichen Personennahverkehr. Dabei müssen wir auch im Sinne der in den jeweiligen Unternehmen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern engagiert, verlässlich und weitsichtig vorgehen. Die kommunalen Unternehmen sind gute Arbeitgeber und essentieller Beteiligter im Wirtschaftsrad unserer Region. Die angespannte Haushaltslage und die Notwendigkeit, langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der kommunalen Unternehmen zu sichern, spiegeln sich in unserem Handeln wider. Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Kämmerei, Beteiligungen, ÖPNV und Vergaben für die Erarbeitung und Ausgestaltung dieses Berichtes. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine informative Lektüre. Ottweiler, im Mai 2019 Sören Meng Landrat Seite 3

4 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einführung Seite Auszug aus dem KSVG 5 Vertreter des Landkreises Neunkirchen in den Organen der Gesellschaften Zweckverbände 2.1 Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar (ZRF) Zweckverband Wasserversorgung der Stadt- und Landgemeinden des Kreises 18 Neunkirchen in Ottweiler (WZV) 2.4 Sparkassenzweckverband Neunkirchen (SPZV) Zweckverband Landschaft der Industriekultur Nord (LIK.Nord) Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im 29 Saarland, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg (TKB) 2.7 Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest Altlastenzweckverband Tierische Nebenprodukte (ATN) Zweckverband Elektronische Verwaltung für saarländische Kommunen (ego-saar) Aktiengesellschaften 3.1 VSE AG Gesellschaften mit beschränkter Haftung 4.1 Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbh (AQA) Industrie Kultur Saar GmbH (IKS) Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbh im Landkreis Neunkirchen (WFG) Wasserversorgung Ostsaar GmbH (WVO) Tourismus-Zentrale Saarland GmbH (TZS) Neunkircher Verkehrs GmbH (NVG) Neunkircher Verkehrsdienste GmbH (NVD) Fahrzeugservice Neunkirchen GmbH (FSN) Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH (SNS) RettungsDienstlogistik und Service GmbH (RDS) Talsperren- und Grundwasser- Aufbereitungs- und Vertriebsgesellschaft mbh (TNA) Verkehrsmanagement-Gesellschaft Saar mbh (VGS) Banken und Sparkassen 5.1 Sparkasse Neunkirchen (SKNK) Sparkassenverband Saar (SV Saar) Landesbank Saar (SaarLB) Eigenbetriebe 6.1 Tourismus- und Kulturzentrale des Landkreises Neunkirchen (TKN) Vereinsmitgliedschaften 7.1 Naturpark des Saar Hunsrück e.v. 126 Übersicht über die Mitgliedschaften des Landkreises Neunkirchen 130 Seite 4

5 Auszug aus dem Gesetz Nr. 788 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) Vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsbl. I S. 840). III. Abschnitt Wirtschaftliche Betätigung und privatrechtliche Beteiligung 108 Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung (1) Die Gemeinde darf wirtschaftliche Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform nur errichten, übernehmen, erweitern oder sich an solchen beteiligen, wenn 1. der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt, 2. das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht, 3. der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann. (2) Als nicht wirtschaftliche Unternehmen im Sinne dieses Abschnitts gelten 1. Einrichtungen des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens, der Kultur, des Sports, der Erholung, der Freizeitgestaltung, der Abfallbeseitigung, der Abwasserbeseitigung sowie Einrichtungen ähnlicher Art, 2. Einrichtungen, die als Hilfsbetriebe ausschließlich der Deckung des Eigenbedarfs kommunaler Körperschaften dienen. (3) Durch den öffentlichen Zweck auch gerechtfertigt sind mit der Haupttätigkeit des Unternehmens verbundene Tätigkeiten, die üblicherweise im Wettbewerb zusammen mit der Haupttätigkeit erbracht werden; mit der Ausführung dieser Tätigkeiten sollen die Unternehmen private Dritte beauftragen. Sind an einem Unternehmen Private beteiligt, reicht es aus, wenn ein Anteil von Leistungen an der Gesamtleistung des Unternehmens, der der Höhe der kommunalen Beteiligung entspricht, durch den öffentlichen Zweck gerechtfertigt ist. Alle Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche, mit denen die Gemeinde an dem vom Wettbewerb beherrschten Wirtschaftsleben teilnimmt, um ausschließlich Gewinn zu erzielen, entsprechen keinem öffentlichen Zweck. (4) Die Gemeinde darf mit ihren Unternehmen außerhalb des Gemeindegebiets tätig werden, wenn 1. die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen und 2. keine betroffene kommunale Gebietskörperschaft aus berechtigten Interessen widerspricht. Bei gesetzlich liberalisierten Tätigkeiten gelten nur die Interessen als berechtigt, die nach den hierfür maßgeblichen Vorschriften eine Einschränkung des Wettbewerbs zulassen. (5) Vor der Entscheidung über die Errichtung, Übernahme und wesentliche Erweiterung von wirtschaftlichen Unternehmen sowie der unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an ihnen ist der Gemeinderat auf der Grundlage einer Marktanalyse umfassend über die Chancen und Risiken der beabsichtigten unternehmerischen Betätigung sowie über deren Auswirkungen auf das Handwerk und die mittelständische Wirtschaft zu unterrichten. Vor der Befassung im Gemeinderat ist den Seite 5

6 Kammern der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie der Arbeitskammer Gelegenheit zur Stellungnahme zur Marktanalyse zu geben, soweit ihr Geschäftsbereich betroffen ist. Die Stellungnahmen sind dem Gemeinderat zur Kenntnis zu geben. (6) Die Gemeinden sollen in regelmäßigen Zeitabständen prüfen, inwieweit wirtschaftliche Unternehmen materiell privatisiert werden können. Hierbei ist privaten Dritten die Möglichkeit zu geben darzulegen, ob und wie sie die dem öffentlichen Zweck dienende wirtschaftliche Betätigung ebenso gut und wirtschaftlich erfüllen können. Über das Ergebnis ist der Kommunalaufsicht zu berichten (7) Bankunternehmen darf die Gemeinde nicht errichten, übernehmen oder betreiben. Für die öffentlichen Sparkassen gelten die besonderen Vorschriften. 109 Eigenbetriebe und sonstige Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit Sonderrechnung (1) Die gemeindlichen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit können als Eigenbetriebe geführt werden, Das Nähere regeln die Eigenbetriebsverordnung und die Betriebssatzung. (2) Für jeden Eigenbetrieb ist ein Werksausschuss ( 48) zu bilden; für mehrere Eigenbetriebe kann ein gemeinsamer Werksausschuss gebildet werden. (3) Wirtschaftsführung, Vermögensverwaltung und Rechnungslegung jedes Eigenbetriebs sind so einzurichten, dass sie eine gesonderte Beurteilung der Betriebsführung und des Ergebnisses ermöglichen. (4) Unternehmen der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit können unter vollständiger und mit Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde unter teilweiser Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen geführt werden. 110 Unternehmen in Privatrechtsform (1) Die Gemeinde darf ein Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur errichten, übernehmen, erweitern oder sich daran beteiligen, wenn 1. ein wichtiges Interesse der Gemeinde vorliegt, 2. die Haftung und die Einzahlungsverpflichtung der Gemeinde auf einen ihrer Leistungsfähigkeit angemessenen Betrag begrenzt wird, 3. die Gemeinde einen angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat oder entsprechenden Überwachungsorgan, erhält, 4. aufgrund des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung gewährleistet ist, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht, soweit nicht weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, entsprechend den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und geprüft werden. (2) Die Gemeinde kann einzelne Geschäftsanteile an einer eingetragenen Kreditgenossenschaft erwerben, wenn eine Nachschusspflicht ausgeschlossen oder die Haftsumme auf einen bestimmten Betrag beschränkt ist. 111 Mehrheitsbeteiligungen (1) Unbeschadet des 110 darf eine Gemeinde ein Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur errichten, übernehmen, erweitern oder sich daran beteiligen, soweit nicht weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, wenn im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung Seite 6

7 1. der Gegenstand des Unternehmens konkret bezeichnet und nachhaltig auf den öffentlichen Zweck ausgerichtet ist; 2. geregelt ist, dass die Gesellschafterversammlung oder das entsprechende Organ auch beschließt über a) die Aufnahme neuer Geschäftszweige innerhalb des Rahmens des Unternehmensgegenstands und die Aufgabe vorhandener Geschäftszweige, b) die Gründung, den Erwerb und die vollständige oder teilweise Veräußerung eines Unternehmens, c) den Erwerb, die Veränderung und die vollständige oder teilweise Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, d) den Abschluss, die Änderung und die Kündigung von Unternehmensverträgen, e) die Feststellung und die Änderung des Wirtschaftsplans, f) die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Ergebnisses, g) die Bestellung und die Abberufung der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer, soweit dies nicht der Gemeinde vorbehalten ist, sowie die Entlastung derselben, h) die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats oder entsprechenden Überwachungsorgans von Beteiligungsunternehmen; 3. geregelt ist, dass in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufgestellt, der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde gelegt und der Gemeinde zur Kenntnis gebracht werden; 4. geregelt ist, dass a) die Rechte nach 53 Abs. 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes ausgeübt und b) ihr und dem Landesverwaltungsamt ( 123 Abs. 4) die in 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vorgesehenen Befugnisse eingeräumt werden; 5. geregelt ist, dass 286 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches keine Anwendung findet. (2) Absatz 1 gilt nur, wenn der Gemeinde allein oder zusammen mit anderen Gemeinden, Gemeindeverbänden oder Zweckverbänden die Mehrheit der Anteile an dem Unternehmen gehören. Als Anteile gelten auch Anteile, die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts gehören, an denen Gemeinden, Gemeindeverbände oder Zweckverbände allein oder zusammen mit Mehrheit beteiligt sind. (3) Ist eine Beteiligung der Gemeinde an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts keine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des Absatzes 2, so soll die Gemeinde, soweit ihr Interesse dies erfordert, darauf hinwirken, dass in den Gesellschaftsvertrag oder in die Satzung die Regelungen des Absatzes 1 aufgenommen werden. 112 Mittelbare Beteiligungen (1) Die Gemeinde darf der Beteiligung eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem ihr allein oder zusammen mit anderen Gemeinden, Gemeindeverbänden oder Zweckverbänden die Mehrheit der Anteile gehören, an einem anderen Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur zustimmen, wenn 1. die Voraussetzungen des 110 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 2. bei einer Beteiligung mit der Mehrheit der Anteile an dem anderen Unternehmen auch die Voraussetzungen des 111 vorliegen. 111 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Unterbeteiligungen weiterer Stufen. Seite 7

8 113 Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen Die vollständige oder teilweise Veräußerung eines Unternehmens oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts sowie andere Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, durch welche die Gemeinde ihren Einfluss verliert oder vermindert, sind nur zulässig, wenn die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nicht beeinträchtigt wird. 114 Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in Privatrechtsform (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister vertritt die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder in dem entsprechenden Organ eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem die Gemeinde beteiligt ist. Dies gilt auch dann, wenn der Gemeinde das Recht eingeräumt ist, ein Mitglied des Aufsichtsrats oder entsprechenden Überwachungsorgans zu entsenden oder vorzuschlagen. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann mit Zustimmung des Gemeinderats eine besondere Vertreterin oder einen besonderen Vertreter bestellen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen; diese oder dieser ist an die Weisungen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters gebunden. (2) Stehen der Gemeinde weitere Vertreterinnen oder Vertreter in einem Organ nach Absatz 1 zu, so werden diese vom Gemeinderat widerruflich bestellt. Ergibt sich hierbei keine Einigung, so werden die weiteren Vertreterinnen oder Vertreter auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Das Wahlergebnis ist dabei nach dem Höchstzahlverfahren nach d'hondt festzustellen. (3) Absatz 2 gilt entsprechend, wenn der Gemeinde das Recht eingeräumt ist, einen oder mehrere Vertreterinnen oder Vertreter für den Vorstand oder ein entsprechendes Organ zu bestellen. (4) Die Vertreterinnen oder Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder in dem entsprechenden Organ eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem die Gemeinde beteiligt ist, sind in den dem Gemeinderat oder seiner Ausschüsse obliegenden Angelegenheiten an die Beschlüsse des Gemeinderats und seiner Ausschüsse und an die Weisungen der Gemeinde gebunden. (5) Werden Vertreterinnen oder Vertreter der Gemeinde aus einer Tätigkeit nach den Absätzen 1 bis 4 haftbar gemacht, so hat ihnen die Gemeinde den Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass sie ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Auch in diesem Fall ist die Gemeinde schadensersatzpflichtig, wenn die Vertreterinnen oder Vertreter nach Beschlüssen des Gemeinderats oder seiner Ausschüsse oder nach Weisung gehandelt haben. 115 Unterrichtungspflicht und Beteiligungsbericht (1) Die Vertreterinnen oder Vertreter der Gemeinde in den in 114 genannten Organen haben die Gemeinde über alle wichtigen Angelegenheiten des Unternehmens zu unterrichten. Auf Beschluss des Gemeinderats oder auf Verlangen von mindestens einem Viertel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats haben die Vertreterinnen oder Vertreter dem Gemeinderat oder einem von ihm bestimmten Ausschuss über alle Angelegenheiten Auskunft zu geben. Unterrichtungspflicht und Auskunftsrecht bestehen nur, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. (2) Die Gemeinde hat jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen. Der Beteiligungsbericht soll für jedes Unternehmen mindestens darstellen a) den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe, die Beteiligungen des Unternehmens, b) die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, Seite 8

9 c) in Grundzügen den Geschäftsverlauf für das jeweils letzte Geschäftsjahr, die Vermögens-, Finanzund Ertragslage sowie die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens. Für ein Unternehmen, an dem der Gemeinde nicht mehr als ein Viertel der Anteile gehört, kann von der Darstellung zu Buchstabe c abgesehen werden. Die Einsicht in den Beteiligungsbericht ist jeder Einwohnerin und jedem Einwohner gestattet. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen. (3) Der Beteiligungsbericht ist der Kommunalaufsichtsbehörde im Jahr der Aufstellung vorzulegen. 116 Wirtschaftsgrundsätze Wirtschaftliche Unternehmen sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Sie sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, soweit dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird. 117 (aufgehoben) 118 Anzeigepflicht und Befreiung (1) Entscheidungen der Gemeinde über 1. die vollständige Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen auf Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, 2. die Errichtung, Übernahme, wesentliche Erweiterung, Änderung der Rechtsform und vollständige oder teilweise Veräußerung eines Unternehmens, 3. die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung, die Änderung und die vollständige oder teilweise Veräußerung einer solchen Beteiligung an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, 4. den Abschluss von Rechtsgeschäften und sonstige Maßnahmen, die ihrer Art nach geeignet sind, den Einfluss der Gemeinde auf das Unternehmen zu mindern oder zu beseitigen oder die Ausübung von Rechten aus der Beteiligung zu beschränken, sind der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich, mindestens einen Monat vor Beginn des Vollzugs, schriftlich anzuzeigen. Aus der Anzeige muss zu ersehen sein, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. (2) Sind nach Feststellung der Kommunalaufsichtsbehörde Voraussetzungen des 108 Abs. 1 bis 5 nicht erfüllt, kann das Ministerium für Inneres und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft auf Antrag der Gemeinde aus Gründen überwiegenden öffentlichen Interesses hiervon Befreiung erteilen. Der Antrag ist zu begründen und mit einer Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde zu versehen. Die Befreiung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Seite 9

10 Vertreter des Landkreises Neunkirchen in den Organen der Gesellschaften im Berichtsjahr 2017 Verkehrsbereich Sparkassenwesen Gesundheitswesen Arbeits- und Wirtschaftsförderung Energie- u Wasserversorgung/DL Entsorgung/DL Tourismus NVG SV Saar NVD FSN SNS ZPS VGS SKZV SPNK KLN ZRF RDS WFG Saar LB AQA IKS LIK Nord VSE WZV WVO TNA ZV ego Saar ZV TKB TZS GmbH TKN Naturpark Saar Hunsrück Name Partei GV AR GV AR AR AR VV RPA GV AR VV VR VV VR GV AR VV AR GV AR AR GV GV AR VV HV AR VV GV AR AR VV VV WA GV AR WA VV MV Meng, Sören SPD x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Baltes, Edeltrud SPD x x Dirnberger, Achim SPD x x Fischer, Sabine SPD x x x Heidgen, Karin SPD x x Jung, Gerhard Gustav SPD x Kley, Sven SPD x x x Kräuter, Willi SPD x x Lauermann, Otto SPD x Löhrhoff, Hans Joachim SPD x x Moog, Jörg SPD (x) x x Müller, Karlheinz SPD x Schneider, Elmar SPD x x Schönsiegel, Erwin SPD x Weber, Gerd Rainer SPD x Woll, Klaus Dieter SPD x x Albert, Julia CDU x x Anspach-Papa, Kornelia CDU x Backes, Hans-Werner CDU x x Brausch, Marina CDU x x x Brüßel, Sebastian CDU x Dietz, Lothar CDU x x x x Feld, Daniela CDU x Gerhardt, Klaus Hans CDU Leibfried, Manfred CDU x x Rammo, Peter CDU x (x) x Schäfer, Klaus-Peter CDU x x x Schneider, Thomas CDU Weber, Helga CDU Kreuter, Cornelia Die Linke x Schmidt, Manfred Die Linke x x Meiser, Ute Maria PARTEILOS x x x Groß, Peter AfD Meiser, Wolfgang AfD x Seite 10

11 2. Zweckverbände 2.1 Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) Verbandsvorsteher Leiter der Geschäftsstelle Landrat Sören Meng Wilhelm-Heinrich-Straße Ottweiler Telefon Adalbert Ott (zuvor Geschäftsführer der VGS mbh) ZPS Geschäftsstelle Am Hauptbahnhof Saarbrücken Telefon: Gründung 1993 Stammkapital Mitglieder des Zweckverbandes Kein Stammkapital Landkreis Merzig-Wadern Landkreis Saarlouis Landkreis Neunkirchen Landkreis St. Wendel Saarpfalz-Kreis Zweckverband Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPReS) Landeshauptstadt Saarbrücken Kreisstadt Neunkirchen Mittelstadt Völklingen Saarland (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr) Nach 1 der Verbandssatzung des ZPS sind die Landkreise, der ZPReS, die Landeshauptstadt Saarbrücken, die Kreisstadt Neunkirchen, die Mittelstadt Völklingen und das Saarland Mitglieder im Zweckverband. Der Zweckverband wählt einen Verbandsvorsteher, der nach Verbandssatzung der gesetzliche Vertreter der Verbandsversammlung ist. Nach 2 der ZPS-Satzung hat der Zweckverband seinen Sitz am Amtssitz des jeweiligen Verbandsvorstehers. Der Amtssitz ist Ottweiler. Zur Umsetzung der nach dem ÖPNVG auf den ZPS übertragenen Aufgaben bedient sich dieser einer Geschäftsstelle, die ihren Sitz in Saarbrücken hat. Neuorganisation ZPS / wichtige Veränderungen Das neue Gesetz Nr über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (ÖPNVG) vom 30. November 2016 sieht mit Wirkung zum 1. Januar 2017 den vollständigen Übergang der VGS Verkehrsmanagement- Gesellschaft Saar mbh auf den ZPS Zweckverband Personennahverkehr Saarland vor. Nach dem neuen ÖPNVG wurde die VGS mbh in eine Geschäftsstelle des ZPS übergeleitet. Der ZPS soll danach als Verbund der Aufgabenträger durch Vereinheitlichung der Organisationsstruktur und des öffentlichen Auftritts gestärkt alle Kompetenzen zur operativen Aufgabenwahrnehmung in sich vereinen. Die Umsetzung der genannten gesetzlichen Vorgaben machte zum einen Seite 11

12 die Abwicklung der Vermögensübertragung von der VGS auf den ZPS mit vorherigem Erwerb der Unternehmensanteile des Landes durch den ZPS, zum anderen auch die Änderung der Verbandssatzung erforderlich. An der VGS Verkehrsmanagement-Gesellschaft Saar mbh war das Saarland mit einem Geschäftsanteil von nominal ,00 und der ZPS mit einem Geschäftsanteil von nominal ,00 beteiligt. Durch notariellen Kaufvertrag vom hat der ZPS diese Anteile zu einem Kaufpreis von ,90 erworben. Durch notariellen Kaufvertrag vom gleichen Tag hat die VGS Verkehrsmanagement-Gesellschaft Saar mbh als übertragender Rechtsträger ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung - im Wege der Vollübertragung auf den übernehmenden ZPS übertragen. Im Innenverhältnis, d.h. schuldrechtlich und steuerlich erfolgt die Übernahme des Vermögens des übertragenden Rechtsträgers durch den übernehmenden Rechtsträger zum Ab dem gelten alle Handlungen und Geschäfte des übertragenden Rechtsträgers, VGS mbh, als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers, ZPS, vorgenommen. Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Verbandsversammlung Gemeinsames Ziel ist die Gestaltung integrierter Verkehrsangebote im Schienenpersonenverkehr sowie im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr des Saarlandes als Alternative zum motorisierten Individualverkehr im Rahmen eines Umweltverbundes sowie seine Verknüpfung mit den Verkehrsangeboten in den benachbarten Verkehrsräumen. Er wirkt als Verbund der Aufgabenträger bei der Umsetzung der Ziele des ÖPNVG mit. Zusammensetzung: Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Mitglieder. Jedes Verbandsmitglied, ausgenommen das Saarland, entsendet seinen gesetzlichen Vertreter in die Verbandsversammlung. Für jeden Vertreter ist ein Stellvertreter zu benennen, der diesen im Falle seiner Verhinderung in der Verbandsversammlung vertritt. Der Vertreter des Saarlandes sowie sein Stellvertreter werden von der Regierung des Saarlandes bestellt und abberufen. ( 6 (1) der Verbandssatzung) Jedes Verbandsmitglied, ausgenommen das Saarland, hat pro angefangene Einwohner eine Stimme. Das Saarland hat eine Stimme. ( 6 (4) der Verbandssatzung) Maßgeblich für die Berechnung der Stimmenzahl eines Mitgliedes zum jeweiligen Kalenderjahr sind die vom Statistischen Amt des Saarlandes zuletzt fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen. Jedes Mitglied kann seine Stimmen nur einheitlich abgeben. ( 6 (5) der Verbandssatzung) Mitglieder der Verbandsversammlung (zum ): Landrat Sören Meng, Landkreis Neunkirchen, zugleich Verbandsvorsteher des ZPS Staatssekretär Jürgen Barke, Ministerium f. Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, zugleich stellv. Verbandsvorsteher Klaus Häusle, Verbandsvorsteher ZPRS, Bürgermeister Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich, Landkreis Merzig-Wadern Landrat Dr. Theophil Gallo, Saarpfalz-Kreis Landrat Udo Recktenwald, Landkreis St. Wendel Landrat Patrik Lauer, Landkreis Saarlouis Thomas Brück, Beigeordneter der Landeshauptstadt Saarbrücken Bürgermeister Wolfgang Bintz, Mittelstadt Völklingen Herbert Volz, Stadtratsmitglied der Kreisstadt Neunkirchen Seite 12

13 Wesentliche Verträge und Vereinbarungen Beteiligung des Zweckverbandes an anderen Gesellschaften Personal Kurzübersicht Jahresabschlüsse Kooperations- und Dienstleistungsvertrag zwischen dem Saarland, dem Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) und der Saarländischen Nahverkehrs-Service GmbH (SNS) vom Allgemeine Vorschrift des Zweckverbands Personennahverkehr Saarland zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durch Anwendung des Verbundtarifs (Allg. Vorschrift AusglVerbundtarif) Rechtsverordnung zur Gewährung der ÖPNV-Pauschale gemäß 15 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (RVO ÖPNVG) Satzung Zweckverband Personennahverkehr Saarland v Geschäftsordnung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Personennahverkehr Saarland (ZPS) Geschäftsordnung für die Geschäftsstelle des Zweckverbandes Personennahverkehr Saarland (ZPS) entsprechend 7 Abs. 2 Nr. 5 i.v.m. 10 der Satzung des ZPS vom keine Der Zweckverband beschäftigt in 2017 durchschnittlich 12 Vollzeitkräfte und 2 Teilzeitkräfte in der Geschäftsstelle Saarbrücken (ehem. VGS) Bilanzsumme , , ,54 Forderungen , , ,15 Aktiver RAP 0, , ,67 Eigenkapital , , ,21 Rückstellungen 8.631,00 600, ,00 Verbindlichkeiten , , ,60 Passiver RAP , , ,73 Jahresfehlbetrag 0,00 0,00 0,00 Bilanzsumme Eigenkapital Geschäftsverlauf Eröffnungsbilanz zum Der Zweckverband wurde im Berichtsjahr neu strukturiert und hat das Vermögen der VGS Verkehrsmanagement-Gesellschaft Saar mbh mit allen Rechten und Pflichten rückwirkend zum übernommen. Die Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Saarland (EigVO) sowie die erteilten Nachweise liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Verbandes. Grundlage für die Eröffnungsbilanz zum war zum einen der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Neunkirchen geprüfte Jahresabschluss zum des ZPS und zum anderen der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss Seite 13

14 zum der VGS mbh. Die zur Prüfung vorgelegte Eröffnungsbilanz des ZPS wurde von der W+ST als ordnungsgemäß festgestellt und es wurde ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage bescheinigt. Lage des Zweckverbandes in 2017 Im Wesentlichen wurde der Geschäftsverlauf des ZPS in 2017 durch die Überleitung der VGS auf den ZPS bestimmt. Nach der Neubesetzung der Verbandsversammlung wurden weitere für die Geschäftsbeziehung zwischen dem ZPS und der Geschäftsstelle des ZPS wesentlichen Grundlagen (z.b. Geschäftsordnung der Verbandsversammlung, Geschäftsordnung der Geschäftsstelle, Wirtschaftsplan) durch die Verbandsversammlung einstimmig beschlossen. Die Ertragslage des Zweckverbandes ist gekennzeichnet durch den satzungsgemäßen Verlustausgleich durch das Land. Hierdurch wird ein ausgeglichenes Jahresergebnis ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge für Vorjahre aus der Abrechnung der Nacht- und RegioBuslinien mit den Busunternehmen in Höhe von 272 T enthalten. Darüber hinaus sind periodenfremde Materialaufwendungen für Vorjahre in Höhe von 332 T enthalten. Sie betreffen die Abrechnungen der RegioBuslinien mit den Landkreisen für Vorjahre, davon vorsorglich gebildete Rückstellungen in Höhe von 187 T und bereits feststehende Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von 145 T. Die abschließenden Abrechnungen für die Jahre 2016 und 2019 stehen zum heutigen Zeitpunkt noch aus. Vorsorglich wurden Rückstellungen für Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Land und den Landkreisen in Höhe von 535 T für 2017 und 187 T für 2016 gebildet. Die Vermögenslage des Verbandes ist auf der Aktivseite durch das kurzfristige Umlaufvermögen und auf der Passivseite durch das kurzfristige Fremdkapital geprägt. Die Liquidität ist durch die Finanzhilfen des Landes gesichert. Voraussichtliche Entwicklung Risiken, die zukünftig den Fortbestand des ZPS gefährden könnten, entstehen aus gesetzlichen Änderungen des ÖPNVG bzw. aus Änderungen der ZPS-Satzung und der sich daraus ergebenden änderbaren Finanzierungsmodalität. Der Wirtschaftsplan 2018 geht wiederum von einem ausgeglichenen Ergebnis aus. Seite 14

15 2.2 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar (ZRF) Anschrift Saarpfalz-Park Bexbach Telefon: Fax: info@zrf-saar.de Verbandsvorsteher Gründung des Zweckverbandes Geschäftsführung Mitglieder des Zweckverbandes Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zweckes Verbandsversammlung Landrat Landkreis St. Wendel, Udo Recktenwald Der Rettungszweckverband Saar wurde im Jahr 1977 gegründet. Am 18. September 2009 firmierte der Rettungszweckverband Saar auf Grund einer gesetzlichen Vorgabe zum Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar um. Bernhard Roth Regionalverband Saarbrücken Landkreis Saarlouis Landkreis Merzig-Wadern Landkreis Neunkirchen Landkreis St. Wendel Saarpfalz-Kreis Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben nach dem saarländischen Rettungsdienstgesetz (SRettG) als übertragene staatliche Aufgabe, nach dem Gesetz über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSG) und nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG). Der Rettungsdienst ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr und der Gesundheitsvorsorge. Er hat die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mir Notfallrettung und Krankentransport sicherzustellen. Gegenstand der Notfallrettung ist es, Notfallpatienten am Notfallort medizinisch zu versorgen, die Transportfähigkeit herzustellen und sie unter medizinisch-fachlicher Betreuung in eine für die weitere Versorgung geeignete Einrichtung zu befördern. Des Weiteren nimmt der ZRF seit 2015 die Aufgaben der Feuerwehralarmierung mit Ausnahme des Regionalverbandes Saarbrücken und der Notrufannahme für das gesamte Saarland wahr. Jedes Verbandsmitglied entsendet pro angefangene Einwohner ein Mitglied in die Verbandsversammlung. Die Entsendung richtet sich nach den Vorschriften des Gemeinderechts über die Vertretung der Gemeinde in Organen wirtschaftlicher Unternehmen. Für die danach den jeweiligen Verbandsmitglied zustehenden weiteren Mitgliedern benennt das Verbandsmitglied Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Mitglieder der Verbandsversammlung: 16 Mitglieder (darin Landräte und Regionalverbandspräsident als geborene Mitglieder, verbleibende Anzahl wird von den Entsendungsgremien, Kreistagen bzw. Regionalverbandstages bestimmt). Seite 15

16 Vertreter des Landkreises Neunkirchen: - Herr Landrat Sören Meng - Kreistagsmitglied Herr Klaus Dieter Woll. Verbandsvorsteher: Landrat Udo Recktenwald, Landkreis St. Wendel Stellvertr. Verbandsvorsteher: Landrat Dr. Theophil Gallo, Saarpfalz Kreis Beteiligung des Zweckverbandes an anderen Gesellschaften Der Zweckverband hat am die RettungsDienstlogistik und Service GmbH (RDS-GmbH) gegründet. Der Sitz der Gesellschaft ist in Bexbach, Saarpfalz-Park 9. Bei der RDS GmbH handelt es sich um eine Selbsthilfeeinrichtung für den saarländischen Rettungsdienst zur Nutzung von Wirtschaftlichkeitspotentialen durch zentrale Organisationsund Beschaffungsformen. Mehrheitsgesellschafter ist der Zweckverband für Rettungsdienst mit 90 % des Gesellschaftsanteils. % Zweckverband für Rettungsdienst 90 DRK Landesverband Saarland e.v. 2 ASB Sozial- u. Pflegedienste ggmbh 2 Malteser Hilfsdienst e.v. 2 Landeshauptstadt Saarbrücken 2 Feuerwehr Neunkirchen ZV für Rettungsdienst DRK LV Saarland e.v. ASB Malteser Hilfsdienst e.v. LHS Saarbrücken Feuerwehr Neunkirchen Personal Beschäftigte zum : Beamte zum : 91 Vollzeitkräfte 8 Vollzeitkräfte 5 Teilzeitkräfte 1 Teilzeitkraft Kurzübersicht Jahresabschlüsse Jahresabschluss 2017 Ergebnishaushalt Gesamtbetrag der Erträge ,67 Gesamtbetrag der Aufwendungen ,79 Saldo der Erträge und Aufwendungen ,88 Finanzhaushalt Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ,80 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,47 Saldo aus Investitionstätigkeit ,67 Seite 16

17 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,23 Saldo aus Finanzierungstätigkeit ,23 Die Zahlen zum Jahresabschluss 2017 sind vorläufig, da noch kein geprüfter Jahresabschluss vorliegt. Mit Datum vom bzw wurde der Jahresabschluss für das Jahr 2010 sowie die Eröffnungsbilanz geprüft und jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Die Prüfungen der Jahresabschlüsse 2011 bis 2017 stehen noch aus. Die Verbandsumlage des Landkreises Neunkirchen im Jahr 2017 an den ZRF betrug insgesamt ,00. Im Jahr 2017 wurde zudem ein Betrag in Höhe von ,00 vom Landkreis Neunkirchen zwecks Umlage zur Feuerwehralarmierung aufgewendet. Voraussichtliche Entwicklung Der massive Anstieg des Haushaltsvolumens in 2018 erklärt sich überwiegend durch die im Rahmen des Prüfverfahrens zur Eröffnungsbilanz und erstem doppischen Jahresabschluss vom Wirtschaftsprüfer getroffene Feststellung, dass der ZRF sämtliche den Kostenträgern berechneten Transportentgelte zunächst als Ertrag/Forderungen in seinem Rechnungswesen auszuweisen hat, gleiches gilt für die von den Beauftragten geltend gemachten Kosten, die als Aufwendungen/Verbindlichkeiten zu erfassen sind. Dies wirkt sich auch rückwirkend bei den noch zu erfolgenden Jahresabschlüssen der Vorjahre aus. Im Bereich der Integrierten Leitstelle sind die Gesamtkosten um ,00 (ohne AFA) höher kalkuliert als im Vorjahr. Die Kostensteigerung bezieht sich sowohl auf rettungstechnische als auch auf feuerwehrtechnische Belange. Die Verbandsumlage 2018 wurde auf dem Vorjahresniveau gehalten. Die Feuerwehrumlage erhöht sich um gegenüber dem Vorjahr. Bei der Feuerwehrumlage werden nach Maßgabe einen Kosten- und Leistungsrechnung die anteiligen Feuerwehralarmierungskosten aus den Bereichen Integrierte Leitstelle, BOS Digitalfunk und digitale Alarmierung auf die Verbandsmitglieder umgelegt. Seite 17

18 2.3 Zweckverband Wasserversorgung der Stadt- und Landgemeinden des Kreises Neunkirchen in Ottweiler (WZV) Anschrift In der Etzwies Ottweiler Telefon: Fax: service@wvo-net.de Verbandsvorsteher Gründung des Zweckverbandes Gemäß 6 der Zweckverbandssatzung ist Verbandsvorsteher der Landrat des Landkreises Neunkirchen. Verbandsvorsteher kraft Satzung ist somit Landrat Sören Meng. Stellvertretender Verbandsvorsteher ist Bürgermeister Dr. Armin König Stammkapital ,81 Geschäftsführer Mitglieder des Zweckverbandes Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zweckes Verbandsversammlung Dipl. Ing. Stefan Kunz Landkreis Neunkirchen die Städte Neunkirchen, Ottweiler und Lebach die Gemeinden Eppelborn, Illingen, Marpingen, Merchweiler und Schiffweiler die Wasserversorgung Ost-Saar GmbH der Landkreis St. Wendel Aufgabe des Zweckverbandes ist insbesondere die Versorgung (Belieferung) der ihm angehörenden Mitglieder mit einwandfreiem Trinkund Brauchwasser. Zur Erfüllung dieser Aufgaben erschließt, erweitert und unterhält der Verband Wassergewinnungs- und Verteilungsanlagen. Zwischen dem Zweckverband und der Wasserversorgung Ostsaar GmbH besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag, wobei der jeweilige Geschäftsführer der WVO GmbH nach Weisung des Verbandsvorstehers die Geschäfte des Zweckverbandes wahrnimmt. Die Verbandsversammlung ist das oberste Willensorgan des Verbandes, sie setzt sich zusammen aus (gesetzlichen) Stimmberechtigten ohne Wahl und wählbaren Stimmberechtigten und zwar: a) dem Verbandsvorsteher oder dessen Stellvertreter als Vorsitzenden b) den Bürgermeistern der am Verband beteiligten Städte und Gemeinden c) einem Mitglied des Kreistages Neunkirchen, das von diesem namentlich zu bestimmen ist d) dem Landrat des Landkreises St. Wendel als Vertreter des Mitgliedskreises St. Wendel. Für die WVO - GmbH nimmt an der Verbandsversammlung der Geschäftsführer ohne Stimmrecht teil. Bei Verhinderung der genannten Stimmberechtigten treten ohne besondere Einladung an deren Stelle: Seite 18

19 für die Bürgermeister deren gesetzliche Vertreter, für das Mitglied des Kreistages dessen gewähltes Vertretungsmitglied, für den Landrat des Landkreises St. Wendel dessen gesetzl. Vertreter. Vertreter des Landkreise Neunkirchen: - Herr Landrat Sören Meng - Kreistagsmitglied Frau Sabine Fischer Die Amtszeit der Verbandsversammlungsmitglieder (soweit sie nicht in amtlicher Eigenschaft entsandt sind) dauert fünf Jahre. Beginn und Ende der Amtszeit sind gekoppelt mit dem, im Kommunalselbstverwaltungsgesetz festgelegten Amtsperioden. Bei vorzeitigem Ausscheiden muss Ersatzwahl stattfinden. Dem Verbandsvorsteher, dem stellvertretenden Verbandsvorsteher und den Mitgliedern der Verbandsversammlung werden die durch die Teilnahme an Sitzungen und die durch sonstige Tätigkeit entstandenen baren Auslagen sowie der durch die Teilnahme an Sitzungen entstandene Verdienstausfall ersetzt. Die Verbandsversammlung kann anstelle der baren Auslagen Pauschalbeträge festsetzen. Mitglieder der Verbandsversammlung zum : Herr Landrat Sören Meng, Verbandsvorsteher Herr Patrick Weydmann, Bürgermeister Merchweiler Herr Jürgen Fried, Oberbürgermeister Neunkirchen Herr Klauspeter Brill, Bürgermeister Lebach Herr Markus Fuchs, Bürgermeister Schiffweiler Herr Dr. Armin König, Bürgermeister Illingen (stellv. Verbandsvorst.) Herr Volker Weber, Bürgermeister Marpingen Frau Sabine Fischer, Vertreterin Kreistag Neunkirchen Frau Birgit Müller-Closset, Bürgermeisterin Eppelborn Herr Udo Recktenwald, Landrat Landkreis St. Wendel Herr Holger Schäfer, Bürgermeister Ottweiler Beteiligungen des Zweckverbandes an anderen Gesellschaften Personal Kurzübersicht Jahresabschlüsse TNA Talsperren- und Grundwasser-Aufbereitungs- und Vertriebsgesellschaft mbh, Nonnweiler Der Zweckverband wurde ab Mitte Januar 2017 personallos geführt. Es besteht eine Personal-Union mit der Wasserversorgung Ostsaar GmbH. Nach 16 Abs. 1 der Satzung gelten für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen sinngemäß die entsprechenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung T 2015 T 2016 T 2017 T Bilanzsumme Anlagevermögen Umlaufvermögen RAP Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Jahresüberschuss Umsatzerlöse Seite 19

20 Geschäftsverlauf Eigenkapital Jahresüberschuss Der Verband ist ein Zweckverband im Sinn des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) und des 1 der Eigenbetriebsverordnung vom 1. Juni Es gilt die Satzung vom 23. September 1986 unverändert. In ihr werden die Aufgaben des Verbandsvorstehers und der Verbandsversammlung geregelt. Das Berichtsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von 354 T (i. Vj. 281 T ) ab. Die Wasserabgabe sank gegenüber dem Vorjahr um 20 Tm³ auf Tm³. Dabei befand sich der Verkauf an die Verbandsmitglieder mit Tm³ knapp unter Vorjahresniveau (3.677 Tm³). Allerdings ist zu erkennen, dass die Abgabe an die Gemeinde Schiffweiler deutlich um 30 Tm³ zurückgegangen ist. Hier wird seit längerem eine Fremdeinspeisung eines Dritten angenommen. Der Verdacht scheint sich durch stark zurückgehende Abgabemengen in diesem Bereich eher zu erhärten. Beim Absatz mit Sondervertragskunden ergab sich eine Abnahme um 15 Tm³. Insgesamt konnten die Umsätze aus Wasserlieferungen um 63 T aufgrund der Preiserhöhung zum gesteigert werden. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind gegenüber dem Vorjahr um 16 T auf T zurückgegangen. Dabei sanken die Aufwendungen für den Wasserbezug um 10 T auf T. Ebenso gingen die Stromkosten um 401 T zurück. Gegenläufig entwickelten sich die bezogenen Leistungen (+ 18 T ). Die Strategie, den Zweckverband zukünftig personallos zu führen, wurde in 2017 abgeschlossen. Die Personalaufwendungen sanken ent-sprechend auf 1 T. Im Gegenzug stiegen die Weiterbelastungen der WVO GmbH an den Zweckverband (bezogene Leistungen) um 112 T. Vermögens- und Finanzlage: Die Bilanz wird auf der Aktivseite vom Anlagevermögen geprägt. Bei einer Bilanzsumme von T (i.vj T ) hat sich das Anlagevermögen leicht um 8 T auf T erhöht. Die Anlageintensität belief sich auf 92,3 % gegenüber 90,4 % im Vorjahr. Das Anlagevermögen ist zu 102,3 % (i.vj. 101,1 %) durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt. Wesentlicher Bestandteil des Anlagevermögens ist mit T (i.vj T ) das Sachanlagevermögen. Hier stehen Zugängen von 663 T Abschreibungen von 654 T gegenüber. Die Bilanzsumme verringerte sich um 280 T auf T, was insbesondere auf die Abnahme der flüssigen Mittel (-76 T ) zurückzuführen ist. Die sonstigen Vermögensgenstände verringerten sich im Wesentlichen durch geringere Umsatzsteuerforderungen gegenüber dem Finanzamt (-60 T ). Auf der Passivseite nahm das Eigenkapital um 280 T zu. Im Gegenzug verminderten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 455 T, was mit dem Rückgang der flüssigen Mittel einhergeht. Die Eigenkapitalquote stieg aufgrund der Reduzierung der Bilanzsumme und der Zunahme des Eigenkapitals von 60,4 % auf 63,5 %. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T (i. Vj T ) wurde planmäßig in Höhe von 543 T getilgt. Seite 20

21 Voraussichtliche Entwicklung Für das Jahr 2018 erwartet der Verband einen Jahresüberschuss in Höhe von 159 T. Das Ergebnis soll durch eine sparsame Haushaltsführung erreicht werden. Der Vermögensplan sieht Darlehenstilgungen in Höhe von 443 T und Investitionen in Höhe von T vor. Die vorgesehenen Investitionen sollen durch den geplanten Gewinn, die erwirtschaftete Abschreibung und durch die Aufnahme von Fremdmitteln finanziert werden. Die geplanten Investitionen entfallen im Wesentlichen auf das Rohrleitungsnetz (1.122 T ). Zu den Chancen und Risiken macht die Verbandsleitung insbesondere folgende Kernaussagen: Langfristig besteht eine hohe Versorgungssicherheit durch langfristige Wasserrechte für die Gewinnungsgebiete Lebach, Niederwürzbach (TNA) und Homburg. Durch die gute Anbindung zu Nachbarversorgern und die damit verbundenen Möglichkeit der gegenseitigen Besicherung ist auch ein hohes Maß an Ausfallsicherheit gegeben. In den vergangenen Jahren wurde regelmäßig in die Hochwassersicherheit von Anlagen investiert, da bereits eine durch den Klimawandel verursachte Häufung an Hochwasserereignissen festzustellen ist. Negative Auswirkungen auf die Trinkwasservorräte des Saarlandes können sich aus einem künftigen Anstieg des Grubenwasserspiegels ergeben. Eine Verunreinigung des Trinkwassers ist zwar nicht zu erwarten, jedoch kann das ansteigende Wasser durch Hebungen des Bodens negative Auswirkungen auf das Leitungssystem haben. Das Risiko einer kurzfristigen Verschlechterung der Trinkwasserqualität ist relativ gering, da das gesamte Trinkwasser mittels Tiefbrunnen dem Grundwasser entnommen wird. Risiken können sich auch aus einem möglichen Austritt von Verbandsmitgliedern und der sich hieraus ergebenden Beendigung des Wasserbezugs ergeben. Von Seiten der Gemeinde Schiffweiler gibt es Bestrebungen, zumindest die innerörtliche Versorgung neu zu strukturieren, woraus sich für den Zweckverband Risiken ergeben können. Der demografische Wandel wird zukünftig zu deutlich geringeren Wasserabgabemengen führen. Chancen werden insbesondere darin gesehen, dass neue gewerbliche Kunden gewonnen werden können. Darüber hinaus wird erläutert, dass der Klimawandel zu einem erhöhten künftigen Wasserbedarf der Landwirtschaft führen kann. Bestandsgefährdende Risiken werden von der Geschäftsführung nicht gesehen. Seite 21

22 2.4 Sparkassenzweckverband Neunkirchen (SPZV) Anschrift Wilhelm-Heinrich-Straße Ottweiler Telefon: Fax: Verbandsvorsteher Gründung des Zweckverbandes Stammkapital Mitglieder des Zweckverbandes Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zweckes Verbandsversammlung Landrat Sören Meng 1986 Kein Stammkapital Landkreis Neunkirchen Kreisstadt Neunkirchen Der Zweckverband ist Träger der Zweckverbandssparkasse, die aus der Zusammenführung der Kreissparkasse Neunkirchen und der Stadtsparkasse Neunkirchen entstanden ist. Die Zweckverbandssparkasse trägt den Namen Sparkasse Neunkirchen. Die Sparkasse haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen. Der Träger der Sparkasse haftet nicht für deren Verbindlichkeiten. Die Verbandsmitglieder haften für den Sparkassenzweckverband Neunkirchen für seine Verbindlichkeiten in dem Verhältnis zwei (Landkreis) zu eins (Kreisstadt). 4 der Zweckverbandssatzung: Die Verbandsversammlung besteht aus dem Landrat des Landkreises Neunkirchen, dem Oberbürgermeister der Kreisstadt Neunkirchen und 18 weiteren Mitgliedern. Die weiteren Mitglieder werden im Verhältnis zwei (Landkreis) zu eins (Kreisstadt Neunkirchen) von den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder aus ihrer Mitte für die Dauer der Amtszeit der Vertretungskörperschaften widerruflich bestellt. Weitere Mitglieder der Verbandsversammlung können nur Personen sein, die nach den Vorschriften des Saarländischen Sparkassengesetzes (SSpG) auch dem Verwaltungsrat der Sparkasse angehören dürfen, jedoch keine Bedienstete der Sparkasse Neunkirchen. Nach Ablauf der Amtszeit der weiteren Mitglieder der Verbandsversammlung üben diese ihre Tätigkeit in der Verbandsversammlung bis zur Bestellung der neuen weiteren Mitglieder weiter aus. Die Neubestellung der weiteren Mitglieder hat spätestens nach vier Monaten seit Beginn der Amtszeit der neugewählten Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder zu erfolgen. Weitere Mitglieder der Verbandsversammlung im Berichtsjahr 2017: Frau Julia Albert Frau Marina Brausch Herr Lothar Dietz Seite 22

23 Herr Frank Eisenbeis Herr Henrik Eitel Herr Gerhard Gustav Jung Herr Willi Kräuter Frau Renate Lehmann Herr Manfred Leibfried Herr Hans Joachim Löhrhoff Herr Jörg Moog Frau Sieglinde Petry Herr Peter Rammo Herr Klaus Peter Schäfer Herr Elmar Schneider Herr Willi Schwender Frau Gisela Wagner (bis ) Herr Gerd Rainer Weber Wesentliche Verträge Beteiligung des Zweckverbandes an anderen Gesellschaften Personal Kurzübersicht Jahresabschlüsse Keine wesentlichen Verträge mit dem Landkreis Neunkirchen. Keine Beteiligung an Gesellschaften. Der Sparkassenzweckverband Neunkirchen ist Mitglied des Sparkassenu. Giroverbandes Saar. Der Sparkassenzweckverband Neunkirchen beschäftigt kein eigenes Personal. Der Jahresabschluss 2017 weist folgendes Ergebnis aus: 1. im Ergebnishaushalt Gesamtbetrag der Erträge ,40 Gesamtbetrag der Aufwendungen ,60 Saldo der Erträge und Aufwendungen 220,80 2. im Finanzhaushalt Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,00 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,20 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 220,80 3. Allgemeine Rücklagen 3.295,96 Geschäftsverlauf Der Sparkassenzweckverband ist schuldenfrei. Im Haushaltsjahr 2017 wurde kein bewegliches Vermögen angeschafft. Das Eigenkapital des Zweckverbandes beträgt 3.295,96 zuzüglich des Jahresüberschusses 2017 in Höhe von 220,80. Kredite zur Liquiditätssicherung mussten in 2017 nicht in Anspruch genommen werden. Die Zweckverbandskasse war jederzeit zahlungsfähig. Voraussichtliche Entwicklung Der Aufwand des Sparkassenzweckverbandes wird auch zukünftig im Wesentlichen durch entsprechende Erstattungen der Sparkasse Neunkirchen bestritten. Seite 23

24 2.5 Zweckverband Landschaft der Industriekultur Nord (LIK.Nord) Anschrift Bahnhofstraße Schiffweiler Telefon: Fax: Verbandsvorsteher Gründung des Zweckverbandes Stammkapital Geschäftsführung Mitglieder des Zweckverbandes Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zweckes Verbandsversammlung Patrick Weydmann 2009 Kein Stammkapital Ulrich Heintz Stadt Friedrichsthal Kreisstadt Neunkirchen Gemeinde Illingen Gemeinde Merchweiler Gemeinde Quierschied Gemeinde Schiffweiler Landkreis Neunkirchen Industrie Kultur Saar GmbH Der Zweckverband Landschaft der Industriekultur Nord hat nach 3 seiner Satzung folgende Aufgaben: 1. Die Umsetzung und Entwicklung der Grundlagen und Ziele des Bundeswettbewerbes IDEE.NATUR Naturschutzgroßprojekte und ländliche Entwicklung sowie der daraus resultierenden Pflege-, Entwicklungs-, Managementpläne und Projekte in der Landschaft der Industriekultur Nord. 2. Der Erhalt der von der Montanindustrie geprägten Landschaft in all ihren Facetten 3. Wiederherstellung und dauerhafte Sicherung eines ökologisch hochwertigen Zustandes der Wald-, Gewässer-, Haldenlandschaft und Industriebrachen. 4. Der Erhalt oder Wiederherstellung und dauerhafte Sicherung einer hohen Strukturvielfalt im aquatischen, amphibischen und terrestrischen Bereich (Revitalisierung). 5. Die emotionale, landschaftliche und naturschutzfachliche Aufwertung sowie Ausbildung einer neuen regionalen Identität mit Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität der ansässigen Bevölkerung. 6. Die Erforschung der landschaftlichen Zusammenhänge in dem Gebiet und die Verbreitung der Forschungsergebnisse an eine größere Öffentlichkeit. 5 der Verbandssatzung: Die Verbandsversammlung setzt sich zusammen aus: 1. der Verbandsvorsteherin/dem Verbandsvorsteher als Vorsitzende/r, 2. der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen/den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden und Seite 24

25 jeweils drei durch die Stadt- und Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden gewählten Mitgliedern, 3. der Landrätin/dem Landrat des Landkreises Neunkirchen und drei durch den Kreistag gewählten Mitgliedern, 4. der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer der Industriekultur Saar GmbH 5. einem Mitglied des Beirates Regionale Partnerschaft als beratendem Mitglied. Mitglieder der Verbandsversammlung im Geschäftsjahr 2017: Herr Rolf Schultheis Herr Peter Jung Herr Andreas Lauck Frau Susanne Bodi Herr Jürgen Fried Herr Frank Lorschiedter Frau Silvia Giebel Herr Karl Jung Stadt Friedrichsthal Stadt Friedrichsthal Stadt Friedrichsthal Stadt Friedrichsthal Kreisstadt Neunkirchen Kreisstadt Neunkirchen Kreisstadt Neunkirchen Kreisstadt Neunkirchen Herr Dr. Armin König Gemeinde Illingen Herr Gerhard Meiser Gemeinde Illingen Herr Wolfgang Scholl Gemeinde Illingen Frau Elfie Kleiss Gemeinde Illingen (bis Juli 2017) Herr Joachim Herber Gemeinde Illingen (ab Juli 2017) Herr Patrick Weydmann Herr Hans-Gerhard Jene Herr Fritz Seibüchler Herr Tobias Roth Herr Lutz Maurer Herr Stefan Chadzelek Herr Harald Thinnes Frau Susanne Weidenfeld Herr Markus Fuchs Herr Mathias Jochum Herr Klaus Gorny Herr Jürgen Rother Herr Sören Meng Frau Marina Brausch Herr Sven Kley Frau Ute Maria Meiser Herr Bernd Therre Herr Valentin Holzer Herr Georg Plesch Gemeinde Merchweiler Gemeinde Merchweiler Gemeinde Merchweiler Gemeinde Merchweiler Gemeinde Quierschied Gemeinde Quierschied Gemeinde Quierschied Gemeinde Quierschied Gemeinde Schiffweiler Gemeinde Schiffweiler Gemeinde Schiffweiler Gemeinde Schiffweiler Landkreis Neunkirchen Landkreis Neunkirchen Landkreis Neunkirchen Landkreis Neunkirchen Industriekultur Saar GmbH Industriekultur Saar GmbH Beirat Regionale Partnerschaft Wesentliche Verträge Vereinbarung mit dem Landkreis Neunkirchen zur Durchführung von Aufgaben des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens sowie der Jahresabschlussprüfung. Seite 25

26 Beteiligung des Zweckverbandes an anderen Gesellschaften Personal Kurzübersicht Jahresabschlüsse Beteiligungen an anderen Gesellschaften bestehen nicht. Der Zweckverband Landschaft der Industriekultur Nord beschäftigt zwei Mitarbeiter. Der Jahresabschluss 2017 weist folgendes Ergebnis aus: 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf ,28 dem Gesamtbedarf der Aufwendungen auf ,28 dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf 0,00 2. im Finanzhaushalt mit den Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit ,28 den Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit ,54 dem Saldo aus Investitionstätigkeit ,74 den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ,25 dem Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,97 dem Saldo aus Investitionstätigkeit ,28 den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 dem Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 7.411,48 dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit ,48 Geschäftsverlauf Überblick Das Jahresergebnis weicht gegenüber den Ansätzen ab, weist jedoch ein ausgeglichenes Ergebnis aus, da der Zweckverband Landschaft der Industriekultur Nord (LIK Nord) zur Deckung seines Finanzierungsbedarfes Verbandsumlage erhebt. Außerdem erhält der Zweckverband zur Deckung seines Finanzierungsbedarfes Fördermittel vom Bund und vom Land. Wesentliche Abweichungen zum Haushaltsplan ergeben sich aus den Einzahlungen bzw. Auszahlungen der Investitionstätigkeiten. Diese resultieren im Wesentlichen daraus, dass die im Haushaltsjahr 2017 erhaltenen Zuschüsse noch nicht verwendet wurden. Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen Der Zweckverband Landschaft der Industriekultur Nord (LIK.Nord) erzielt Erträge in Form von Zuwendungen des Bundes in Höhe von ,58 und des Landes in Höhe von ,92 sowie aus der Verbandsumlage durch die Mitglieder des Zweckverbandes in Höhe von ,14. Die vom Landkreis Neunkirchen zu entrichtende Verbandsumlage 2017 betrug 4.191,68. Außerdem erzielte der Zweckverband Landschaft der Industriekultur Nord (LIK Nord) Erlöse aus Holzverkäufen in Höhe von ,24. Die Erträge decken die Personalaufwendungen, die Aufwendungen für Planungsleistungen (Pflege und Entwicklungsplan), die Aufwendungen für projektbegleitende Informationsmaßnahmen sowie die Aufwendungen für Sach-, Material- und Reisekosten. Seite 26

27 Entwicklung des Vermögens und der Schulden Das Gesamtvermögen des Zweckverbandes Landschaft der Industriekultur Nord (LIK Nord) hat sich per im Vorjahresvergleich um 168 T auf T erhöht. Die Zunahme war schwerpunktmäßig durch die Erhöhung des Anlagevermögens um 773 T, der Reduzierung der Forderungen um 935 T sowie der Erhöhung der liquiden Mittel um 330 T bedingt. Das Anlagevermögen erhöhte sich um 773 T. Die Zugänge im Jahr 2017 beliefen sich auf 850 T vermindert um die Abgänge aus Tausch bzw. Verkauf von Grundstücken in Höhe von 64 T sowie die planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 14 T. Bei den Zugängen handelt es sich um Anschaffungen von Grundstücken in Schiffweiler, Illingen und Merchweiler in Höhe von 656 T. Die Zugänge der Position Anlagen im Bau beliefen sich auf 193 T. Hierbei handelt es sich um Kosten für die Umsetzung der biotopeinrichtenden Maßnahmen, die bis zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen waren. Das Umlaufvermögen verringerte sich um 605 T auf T. Dies resultierte im Wesentlichen aus der Verminderung der Forderungen gegenüber dem Bundesamt für Naturschutz und gegenüber dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie der Erhöhung der liquiden Mittel. Das Gesamtkapital hat sich entsprechend dem Gesamtvermögen um 168 T auf T erhöht. Wesentlicher Faktor dieser Erhöhung war der Anstieg der Sonderposten um 773 T aus Zuwendungen, die Zuschüsse für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens enthalten. Die Sonderposten werden entsprechend der Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter erfolgswirksam aufgelöst. Außerdem resultierte die Veränderung der Verbindlichkeiten um 619 T und der Erhöhung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens um 14 T. Das Eigenkapital des Zweckverbandes Landschaft der Industriekultur Nord (LIK Nord) beträgt zum Bilanzstichtag 0. Liquiditätslage Kredite zur Liquiditätssicherung wurden über das Jahr verteilt mehrmals kurzfristig in Anspruch genommen. Im Geschäftsjahr 2014 hat der Zweckverband Landschaft der Industriekultur Nord (LIK Nord) ein Darlehen zur Finanzierung von Investitionen im Naturschutz in Höhe von 85 T bei der Sparkasse Neunkirchen aufgenommen. Die Restschuld des Darlehns beträgt zum Bilanzstichtag 56 T. Der Zweckverband Landschaft der Industriekultur Nord (LIK Nord) war jederzeit zahlungsfähig. Allgemeine Bemerkungen Das Haushaltsjahr 2017 war geprägt durch den Grunderwerb von Privateigentümern. Es wurden insgesamt 45 Kaufverträge geschlossen. Erworben wurde sowohl Fördergebietsflächen als auch Tauschflächen außerhalb der Fördergebietskulisse. Parallel dazu wurden biotopeinrichtende Maßnahmen in den Landschaftslaboren Bergbaufolgelandschaft, Forstwirtschaft und natürliche Prozesse und Neuerfindung der Bergmannskuh durchgeführt: Diverse Biotopeinrichtende Maßnahmen Hier werden kleiner biotopeinrichtende Maßnahmen in allen Landschaftslaboren durchgeführt. Die Maßnahmen wurden in 2017 ausgeschrieben, werden aber erst in 2018 umgesetzt. Eine detaillierte Beschreibung wird mit dem Jahresbericht 2018 vorgelegt. Seite 27

28 Landschaftslabor Forstwirtschaft und natürliche Prozesse Maßnahme B2 Querung des Hölzerbachs nach Rückbau des Schotterweges in der Naturwaldzelle Maßnahme W3 Anlage eines Beobachtungsturmes am Schlammweiher in Göttelborn (Ausschreibung 2017, Umsetzung 2018) Landschaftslabor Bergbaufolgelandschaft Maßnahme W8 Anlage eines Bohlenstegs im Weilerbachtal (Umsetzung der Maßnahme in 2016, Restarbeiten in 2017) Maßnahme B13 Uferbereiche auflichten Maßnahme B2 Balsampappeln entnehmen, auflichten, Waldweide mit Schafen etablieren (Umsetzung der Maßnahme in 2015, Mulcharbeiten in 2017) Landschaftslabor Neuerfindung der Bergmannskuh MaßnahmeB1/B5 Freizeitgärten und Fichtenriegel rückbauen, in Grünland- oder Streuobstnutzung Maßnahme B2 Streuobstbrache im Rahmen einer Erstpflege öffnen (Beginn der Maßnahme in 2016, Fortsetzung in 2017) Maßnahme B3 Ackernutzung in extensive Grünlandnutzung umwandeln Maßnahme B5 Fichtenriegel und Aufforstungen roden Maßnahme B10 Anlage eines Kleingewässers als Trittsteinbiotop Maßnahme B11 Teichanlagen am Fahrbach rückbauen, Bachlauf renaturieren (Ausschreibung 2017, Umsetzung 2018) Wie in den vergangenen Jahren auch hat sich der Zweckverband Landschaft der Industriekultur Nord (LIK Nord) an Veranstaltungen (SR3 Sommeralm 2017) beteiligt und seine Aktivitäten im Kontakt mit der ortsansässigen Presse (Saarbrücker Zeitung, Wochenspiegel, Saarländischer Rundfunk) stets zeitnah kommuniziert. In 2017 wurde im Start-Up Center des Landkreises Neunkirchen der Sonah-Verlag gegründet. Der Verlag gibt ein Vierteljährlich erscheinendes Premium-Magazin heraus. Das Magazin hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kultur und Natur des Saarlandes und der angrenzenden Regionen Pfalz, Frankreich, Luxemburg und Belgien in Wert zu setzen. Das Konzept von Sonah ist in der Region einzigartig und besticht inhaltlich und optisch durch ausgesprochen hohe Qualität. Das Magazin wird über den Einzelhandel im Saarland vertrieben und erreicht per Abonnement Leser in ganz Deutschland und darüber hinaus. Der Zweckverband Landschaft der Industriekultur Nord (LIK Nord) hat den Verlag durch ein Textsponsoring zu dem in der Ausgabe 2/2017 erschienen Artikel Neue Landschaften für das Leben unterstützt. Voraussichtliche Entwicklung Aufgabenbedingt wird es in den nächsten Jahren verstärkt zu weiteren Investitionen kommen. Seite 28

29 2.6 Zweckverband Tierkörperbeseitigung i.l. in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg (TKB Rhein) Anschrift Am Orschbach Rivenich Telefon: Fax: tba.rivenich@t-online.de Verbandsvorsteher Gründung des Zweckverbandes Landrat Manfred Schnur, Cochem Zell Neutraler Liquidator Herr Dr. Hentschel 1979 Der Landkreis Neunkirchen war ab dem Jahr 1995 Mitglied. Die Liquidation des Zweckverbandes TKB endete mit Ablauf des Stammkapital ,00 Mitglieder des Zweckverbandes Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zweckes Verbandsversammlung Beteiligung des Zweckverbandes an anderen Gesellschaften Regionalverband Saarbrücken, die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Daun, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Ludwigshafen, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Trier-Saarburg, Westerwaldkreis, Merzig-Wadern, Neunkirchen, Saarlouis, Saarpfalz- Kreis, St. Wendel, Rheingau-Taunus-Kreis und Limburg-Weilburg sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Koblenz, Landau i.d. Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt a.d. Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Trier, Worms und Zweibrücken. Der Zweckverband TKB betrieb die Beseitigung und Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten im Sinne der Verordnung VO (EG) Nr. 1774/2002 vom 03. Oktober 2002 und dem Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz (TierNebG) als öffentliche Einrichtung. Der Zweckverband TKB wurde durch das Landesgesetz zur Ausführung des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AGTierNebG) vom aufgelöst. Das zweijährige Liquidationsverfahren endete mit Ablauf des Ziel dieses Gesetzes ist die Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz gemäß den Forderungen des Beschlusses der Europäischen Kommission vom im staatlichen Beihilfeverfahren gegen den Zweckverband TKB. Der Zweckverband TKB war bis zum alleiniger Anteilseigentümer der Gesellschaft für Tierkörperbeseitigung (GfT) mbh und hatte neben der Aufgabe der Tierkörperbeseitigung auch die der Sanierung und Verwaltung der Altstandorte inne. Nach 4 der Verbandsordnung hatte jedes Mitglied in der Verbandsversammlung eine Stimme. Der Landkreis Neunkirchen wurde durch Herrn Dezernent Dominik Hunsicker vertreten. Der Zweckverband TKB in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rheingau- Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg war in 2017 nicht mehr an anderen Unternehmen oder Gesellschaften beteiligt. Seite 29

30 Kurzübersicht Jahresabschlüsse Geschäftsverlauf Voraussichtliche Entwicklung Der Zweckverband TKB erhebt seit 2012 keine Umlagen mehr. Die Kosten für die Vorhaltung der Tierseuchenreserve dürfen weder über eine Umlage abgerechnet noch über die Gebühr erhoben werden. Sie werden wie in anderen Bundesländern als Kapazitätskosten in die Drittellösung eingerechnet. Sämtliche finanziellen Verpflichtungen wurden zum vom Altlastenzweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest übernommen. Am trat das geänderte rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Ausführung des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) in Kraft. Nach 6 des AGTierNebG wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes gleichzeitig der bestehende ZVTKB aufgelöst. Der neutrale Liquidator Herr Dr. Hentschel musste binnen eines Monats eingesetzt werden. Des Weiteren mussten die Beseitigungspflichtigen bis zum zur künftigen Erledigung der Aufgaben eine neue gemeinsame Einrichtung bilden. Bis zur Aufnahme der Tätigkeit durch die gemeinsame Einrichtung nimmt der Liquidator die Aufgaben der Beseitigungspflichtigen wahr. Die Geschäftsausrichtung orientierte sich auch weitestgehend in 2017 am Beschluss der EU-Kommission vom hinsichtlich des Beihilfeverfahrens des Zweckverbandes. Die Vertragsunterzeichnung zum Verkauf der Geschäftsanteile an der GfT erfolgte im Dezember 2015, so dass die GfT mbh zum mit einem neuen Eigentümer, der SecAnim, tätig werden konnte. Die Liquidation des Zweckverbandes TKB in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg i.l. endete am Die Darlehnsverbindlichkeiten des Zweckverbandes sind auf den neu gegründeten Altlastenzweckverband übergegangen und werden von den ehemaligen Mitgliedern des Zweckverbandes TKB in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rheingau- Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg anteilig angefordert. Der Zweckverband TKB ist/war noch passiv parteifähig, da gegen ihn die 39 arbeitsgerichtlichen Verfahren der Arbeitnehmer der GfT mbh anhängig waren, die auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Zweckverband TKB klagten. Die Berufungsverfahren sind seit dem endgültig erledigt, da hier die letzten Verhandlungen stattfanden. Somit ist der Zweckverband TKB auch in dieser Hinsicht aufgelöst. Seite 30

31 2.7 Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest (TNS) Anschrift Endertplatz Cochem Telefon: Fax: sonja.hammes@cochem-zell.de Verbandsvorsteher Gründung des Zweckverbandes Stammkapital Mitglieder des Zweckverbandes Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zweckes Verbandsversammlung Herr Landrat Manfred Schnur, Landkreis Cochem Zell 2015 Keines Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Vulkaneifel, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein- Lahn-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Trier- Saarburg, Westerwaldkreis, Merzig-Wadern, Neunkirchen, Saarlouis, Saarpfalz-Kreis, St. Wendel, Regionalverband Saarbrücken sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Koblenz, Landau i.d. Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt a.d. Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Trier, Worms und Zweibrücken. Der Zweckverband ist zuständig für die Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und Beseitigung der in seinem Gebiet anfallenden tierischen Nebenprodukte, die nach dem Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz abzuholen, zu sammeln, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten oder zu beseitigen sind sowie für die Vorhaltung einer Seuchenreserve. Dem Zweckverband obliegt seit dem die Aufgabe der Tierkörperbeseitigung. Er hat jedoch von der Möglichkeit gem. 1 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz AGTierNebG Gebrauch gemacht, die Aufgabenwahrnehmung auf einen privaten Dritten zu übertragen. Die seit dem privatisierte Gesellschaft für Tierkörperbeseitigung (GfT) mbh mit Sitz in Rivenich wurde vom Zweckverband beauftragt und durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten in Rheinland Pfalz beliehen. Die GfT mbh firmiert seit Beginn des Jahres 2017 unter dem Namen SecAnim Südwest GmbH. Oberbürgermeister und Landräte als Vertreter der kreisfreien Städte und Landkreise. Nach 4 der Verbandsordnung hat jedes Mitglied in der Verbandsversammlung eine Stimme. Die Mitglieder können ihrem Vertreter in der Verbandsversammlung Richtlinien oder Weisungen erteilen. Dem Verbandsausschuss gehören an: Verbandsvorsteher Landrat Manfred Schnur (Cochem-Zell) Stellv. Verbandsvorsteher Bürgermeister Rolf Franzen (Zweibrücken) Stellv. Verbandsvorsteher: Landrat Udo Recktenwald (St. Wendel) Mitglieder: Beigeordneter Georg Krist (Neustadt a. d. W.) Landrat Gregor Eibes (Bernkastel-Wittlich) Landrat Ernst-Walter Görisch (Alzey-Worms) Seite 31

32 Frau Aline Klein (Merzig Wadern) Herr Dominik Hunsicker (Neunkirchen) Beteiligung des Zweckverbandes an anderen Gesellschaften Personal Geschäftsverlauf Voraussichtliche Entwicklung Der Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest ist nicht an anderen Unternehmen oder Gesellschaften beteiligt. Die Geschäftsstelle des Zweckverbandes wurde bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingerichtet. Die bei der Kreisverwaltung anfallenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten werden vom Zweckverband aufgrund der Vereinbarung vom bzw erstattet. Der Zweckverband TKB in Rheinland Pfalz, im Saarland, im Rheingau- Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg wurde durch das Landesgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte- Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) vom aufgelöst. Das zweijährige Liquidationsverfahren endete mit Ablauf des Ziel dieses Gesetzes ist die Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung in Altlastenzweckverband Tierische Nebenprodukte gemäß den Forderungen des Beschlusses der Europäischen Kommission vom im staatlichen Beihilfeverfahren gegen den Zweckverband TKB. Der Zweckverband TKB war alleiniger Anteilseigentümer der Gesellschaft für Tierkörperbeseitigung (GfT) mbh und hatte neben der Aufgabe der Tierkörperbeseitigung auch die der Sanierung und Verwaltung der Altstandorte inne. Im Rahmen der Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz wurde der Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest gem. 1 Abs. 2 S. 1 AGTierNebG zum gegründet. Die konstituierende Sitzung fand am statt. Verbandsmitglieder sind kraft Gesetzes die beseitigungspflichtigen 24 Landkreise und 12 kreisfreien Städte des Landes Rheinland-Pfalz. Durch Beschluss sind zudem die 5 saarländischen Landkreise sowie der Regionalverband Saarbrücken dem Zweckverband beigetreten und seit dem Verbandsmitglieder. Vertreten wird der ZVTNS durch den Verbandsvorsteher, Herrn Landrat Schnur (Landkreis Cochem-Zell) sowie seinen Stellvertreter Herrn Bürgermeister Franzen (Stadt Zweibrücken) und seit dem durch den weiteren Stellvertreter Herrn Landrat Recktenwald (Landkreis St. Wendel). Die Geschäftsstelle wurde daher bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingerichtet und ist mit einer Beamtin der Besoldungsgruppe A9 besetzt. Nach 1 Abs. 1 und 2 AGTierNebG nimmt der Zweckverband die Aufgaben der Beseitigungspflichtigen im Sinne des 3 Abs. 1 S. 1 des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) vom wahr. Die dem Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest entstehenden Aufwendungen sind insgesamt entgeltfähig und werden daher von der SecAnim Südwest GmbH in deren Entgelte eingepreist und dem Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest erstattet. Eine Umlageerhebung von den Verbandsmitgliedern ist nach 10 Abs. 2 der Verbandsordnung daher zukünftig grundsätzlich nicht vorgesehen. Der Zweckverband besitzt zum Zeitpunkt seiner Gründung am weder Anlage- noch Umlaufvermögen. Die im Jahresabschluss 2017 aufgeführten Forderungen umfassen im Wesentlichen Forderungen bezüglich der Abrechnung der Kosten für die Beseitigung von Falltieren im Saarland. Im Rahmen der sogenannten Drittellösung werden 2/3 der Kosten vom Land Saarland und 1/3 von Seite 32

33 den Landkreisen und dem Regionalverband erstattet. Sowohl die für die Tierkörperbeseitigung genutzte Anlage in Rivenich und die Sammelstelle in Sembach, als auch die Altstandorte Altenglan, Sprendlingen und Sandersmühle befinden sich im Eigentum des Altlastenzweckverbandes Tierische Nebenprodukte. Der Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest wird auch in Zukunft kein Vermögen zu bilanzieren haben. Seite 33

34 2.8 Altlastenzweckverband Tierische Nebenprodukte (ATN) Anschrift Endertplatz Cochem Telefon: Fax: sonja.weyrauch@cochem-zell.de Verbandsvorsteher Gründung des Zweckverbandes Mitglieder des Zweckverbandes Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zweckes Verbandsversammlung Herr Landrat Manfred Schnur, Landkreis Cochem Zell 2015 Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Vulkaneifel, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein- Lahn-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Trier- Saarburg, Westerwaldkreis, Ebenso die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Koblenz, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Trier, Worms und Zweibrücken sowie der Regionalverband Saarbrücken, die Landkreise Neunkirchen, St. Wendel, Saarlouis, Merzig Wadern und der Saarpfalz-Kreis. Der Zweckverband ist zuständig für die Sanierung, Nachsorge und Verwertung des durch die Liquidation nach 6 Abs. 5-7 AGTierNebG nicht verwerteten Vermögens des aufgelösten Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rheingau- Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg sowie die Sanierung der ehemaligen Standorte der Tierkörperbeseitigungsanlagen in Sohrschied und Sprendlingen. Grundsätzlich sind die Vertreter der Verbandsmitglieder die Landrätinnen und Landräte sowie die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister. Eine Vertretung durch eine Vollmacht ist möglich. Dem Verbandsausschuss gehören an: Verbandsvorsteher Landrat Manfred Schnur (Cochem-Zell) Stellv. Verbandsvorsteher Bürgermeister Rolf Franzen (Zweibrücken) Stellvertr. Verbandsvorsteher Landrat Ernst-Walter Görisch (Alzey- Worms) Stellv. Verbandsvorsteher: Landrat Udo Recktenwald (St. Wendel) Mitglieder: Beigeordneter Georg Krist (Neustadt a. d. W.) Landrat Gregor Eibes (Bernkastel-Wittlich) Landrat Frank Puchtler (Rhein-Lahn Kreis) Frau Aline Klein (Merzig Wadern) Herr Dominik Hunsicker (Neunkirchen) Geschäftsverlauf Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland Pfalz, im Saarland, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg wurde durch das Landesgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) vom aufgelöst. Das zweijährige Liquidationsverfahren endete mit Ablauf des Ziel dieses Gesetzes ist die Neuorganisation der Seite 34

35 Tierkörperbeseitigung in Altlastenzweckverband Tierische Nebenprodukte gemäß den Forderungen des Beschlusses der Europäischen Kommission vom im staatlichen Beihilfeverfahren gegen den Zweckverband Tierkörperbeseitigung. Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung war alleiniger Anteilseigentümer der Gesellschaft für Tierkörperbeseitigung (GfT) mbh und hatte neben der Aufgabe der Tierkörperbeseitigung auch die der Sanierung und Verwaltung der Altstandorte inne. Im Rahmen der Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz wurde der Altlastenzweckverband Tierische Nebenprodukte gem. 6 Abs. 7 Satz 1 AGTierNebG zum gegründet. Die konstituierende Sitzung fand am statt. Verbandsmitglieder sind kraft Gesetzes die beseitigungspflichtigen 24 Landkreise und 12 kreisfreien Städte des Landes Rheinland-Pfalz. Inzwischen sind auch alle saarländischen Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken Mitglieder. Deren Haftung ist aber durch explizite Regelung in der Verbandssatzung nur auf Altverbindlichkeiten begrenzt, die in der Zeit ihrer gemeinsamen Mitgliedschaft im Zweckverband Tierkörperbeseitigung begründet wurden. Der Landkreis Neunkirchen ist ebenfalls mit Kreistagsbeschluss vom dem Altlastenzweckverband beigetreten. Durch den Beitritt bleibt weiterhin die Zahlungsverpflichtung für die Kreditbelastungen (aus der Zeit der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung) bestehen, jedoch findet gleichzeitig die Partizipation am Eigentum der Tierkörperbeseitigungsanlagen Rivenich und Sembach statt. (Pachteinnahmen und im Falle eines Verkaufes Beteiligung am Verkaufserlös). An den Sanierungskosten Sprendlingen und Sohrscheid werden die saarländischen Gemeindeverbände auch weiterhin nicht beteiligt. Vertreten wird der Altlastenzweckverband durch den Verbandsvorsteher, Herrn Landrat Schnur (Landkreis Cochem-Zell) sowie seinen Stellvertreter Herrn Bürgermeister Franzen (Stadt Zweibrücken) und seit dem durch den weiteren Stellvertreter Herrn Landrat Görisch (Landkreis Alzey-Worms). Die Geschäftsstelle wurde daher bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingerichtet und ist mit einer Beamtin der Besoldungsgruppe A9 besetzt. Für den Zeitraum des Liquidationsverfahrens des aufgelösten Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung vom bis wurde ein neutraler Liquidator eingesetzt. Dieser hatte insbesondere die Aufgabe, das Vermögen dieses Zweckverbandes zu verwerten. Der Altlastenzweckverband ist nach 6 Abs. 5-7 AGTierNebG für die Sanierung, Nachsorge und Verwertung des nicht durch den neutralen Liquidator verwerteten Vermögens des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung sowie für die Sanierung der ehemaligen Tierkörperbeseitigungsanlage am Standort in Sohrschied zuständig. Der Sanierungspflicht unterliegt neben dem Altstandort Sohrschied auch die ehemalige Tierkörperbeseitigungsanstalt in Sprendlingen. Die Sanierung beider Anlagen wird durch die Schirmer Umwelttechnik GmbH betreut. Durch den neutralen Liquidator wurden die Altstandorte Altenglan, Ochtendung und Sprendlingen zum auf den Altlastenzweckverband übertragen. Der Standort Ochtendung konnte bereits im laufenden Jahr 2016 an einen privaten Käufer veräußert werden. Mit Ablauf des Liquidationsverfahrens wurde darüber hinaus auch die ehemalige Tierkörperbeseitigungsanstalt Sandersmühle zum in das Eigentum des Altlastenzweckverbandes aufgenommen. Unter den Begriff des nicht verwerteten Vermögens des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung fallen zudem auch sämtliche Verbindlichkeiten, wie insbesondere die Kredite (Stand zum : Seite 35

36 8,4 Mio. ) und Forderungen. Die noch aktive Tierkörperbeseitigungsanlage in Rivenich sowie die Sammelstelle in Sembach sind zunächst gem. 6 Abs. 2 Satz 1 AGTierNebG auf die rheinland-pfälzischen Landkreise und kreisfreien Städte als Gesamthandeigentum übergegangen. Seit dem verpachtet die Gesamthandeigentümergemeinschaft die Anlage in Rivenich und Sammelstelle in Sembach an die nunmehr privatisierte SecAnim Südwest GmbH (vormals Gesellschaft für Tierkörperbeseitigung (GfT) mbh). Die Gesamthandeigentümergemeinschaft wurde bereits im Jahr 2016 vom Altlastenzweckverband Tierische Nebenprodukte vertreten. Zum wurde die Gesamthandeigentümerschaft aufgelöst und das Eigentum an der Anlage in Rivenich und der Sammelstelle im Sembach ist auf den Altlastenzweckverband übergegangen. Der Haushalt 2017 enthielt erstmalig auch die Ansätze für die Verpachtung der Tierkörperbeseitigungsanlage an die SecAnim Südwest GmbH. Es hat sich gezeigt, dass die Handhabung des Gesamthandeigentums wegen der erforderlichen Einstimmigkeit jeglicher Beschlussfassung sehr aufwendig ist. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass bei der Frage der aus der Liquidation des Zweckverbandes sich ergebenden Restschulden die bisherigen Mitglieder des Zweckverbandes natürlich auch an den Vermögensgegenständen teilhaben möchten. Voraussichtliche Entwicklung Zum wurde die Gesamthandeigentümergemeinschaft aufgelöst ( 6 Abs. 2 AGTierNebG) und das Eigentum an der Anlage in Rivenich und der Sammelstelle in Sembach ist auf den Altlastenzweckverband übergegangen. Diese wird an den Privatbetreiber verpachtet. Die Einstandsverpflichtung für Investitionen ist auf die Höhe des Pachtzinses gedeckelt. Seite 36

37 2.9 Zweckverband Elektronische Verwaltung für saarländische Kommunen (ego Saar) Anschrift Heuduckstraße Saarbrücken Telefon: Fax: mail@ego-saar.de Verbandsvorsteher Gründung des Zweckverbandes Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich Geschäftsführung Stephan Thul 2004 Stammkapital Mitglieder des Zweckverbandes Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zweckes Die Verbandsmitglieder des Zweckverbandes waren im Geschäftsjahr 2017 alle saarländischen Kommunen, die saarländischen Gemeindeverbände sowie der Saarländische Städte- und Gemeindetag, der Landkreistag Saarland, der Entsorgungsverband Saar, die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes und die Unfallkasse Saarland. Nach seiner Satzung widmet sich der Zweckverband der Erschließung und Nutzbarmachung von e-government-technologien und Lösungen für die saarländischen Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände. Der Verband verfolgt dabei das Ziel, unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Verwaltungshandeln an innovative Kommunikationsformen anzupassen Verwaltungshandeln für Bürger und Wirtschaft transparent zu gestalten Kundenfreundliche Zugänge zur Verwaltung für Bürger und Wirtschaft zu schaffen Gemeinsam genutzte Basisinfrastrukturkomponenten bereit zu stellen Ebenen übergreifend Verwaltungen zu vernetzen Der Verband betreibt, vorbehaltlich einer zum beiderseitigen Nutzen reichenden weitergehenden Ebenen übergreifenden Zusammenarbeit mit dem Land, ein virtuelles Rechenzentrum, dessen Betrieb in Rechenzentren der Mitglieder konzentriert und soweit erforderlich redundant ausgelegt wird. Die Aufgaben des Verbandes zur Erreichung der oben genannten Ziele sind: Operative Planung, Bereitstellung und Betrieb der technischen Infrastruktur und gemeinsamer Fach- und Querschnittsverfahren, insbesondere zur Modernisierung der Kommunalverwaltung Planung, Bereitstellung und Betrieb gemeinsam genutzter Basisinfrastrukturkomponenten Beobachtung und Erprobung von fachlichen, technischen und organisatorischen Entwicklungen im Rahmen der allgemeinen Seite 37

38 Zielvorstellungen Projektmanagement und Unterstützungsleistungen im E- Governmentbereich Schaffung von BackOffice-Strukturen für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb einheitlicher Softwarelösungen Bereitstellung und Betrieb von (Querschnitts)-Komponenten für kommunale Anwendungen, mit denen Antragsteller und Auskunftsberechtigte identifiziert werden können Im Rahmen der Zielvorgaben können dem Verband weitere Aufgaben übertragen werden. Verbandsversammlung Nach 7 der Verbandsatzung besteht die Verbandsversammlung aus den Vertreterinnen und Vertretern der Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Kommunale Gebietskörperschaften mit mehr als: Einwohnerinnen/Einwohnern haben eine weitere Stimme Einwohnerinnen/Einwohnern haben zwei weitere Stimmen Einwohnerinnen/Einwohnern haben drei weitere Stimmen Einwohnerinnen/Einwohnern haben vier weitere Stimmen Jedes Mitglied kann seine Stimme nur einheitlich abgeben. Mitglieder des Verbandsvorstandes Gesetzlicher Vertreter des Zweckverbandes ego-saar ist der Verbandsvorstand. Ihm obliegt die Geschäftsführung des Verbandes. Er ist Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Geschäftsführung und der Bediensteten des Verbandes. Den Vorsitz im Verbandsvorstand führt die Verbandsvorsitzende. Der Verbandsvorstand besteht aus 7 Mitgliedern und zwar: der Verbandvorsitzenden Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich, Landkreis Merzig-Wadern deren Stellvertreter Bürgermeister Jörg Aumann, Kreisstadt Neunkirchen und fünf weiteren von der Verbandsversammlung gewählten Mitgliedern o Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des SSGT, Barbara Beckmann-Roh o Beigeordneter Harald Schindel, Landeshauptstadt Saarbrücken o Oberbürgermeister Klaus Lorig, Mittelstadt Völklingen o Bürgermeister Jochen Kuttler, Stadt Wadern o Bürgermeister Hermann-Josef Schmidt, Gemeinde Tholey Personal Der Stellenplan des Zweckverbandes weist für das Jahr Stellen aus. Wie in den Vorjahren erledigt der ego-saar seine Verwaltungsaufgaben in Zusammenarbeit mit dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag und seinen Mitgliedsverwaltungen gegen Erstattung der entstehenden Kosten. Seite 38

39 Kurzübersicht Jahresabschlüsse Bilanzsumme , ,56 Anlagevermögen , ,62 Aktiver RAP 7.146, ,19 Forderungen , ,83 Liquide Mittel , ,77 Eigenkapital , ,30 Rückstellungen , ,00 Verbindlichkeiten , ,41 Jahresfehlbetrag , , ,00 Eigenkapital 0,00 Jahresfehlbetrag , ,00 0, , , , Geschäftsverlauf Im Wirtschaftsjahr konnte kein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielt werden. Hintergrund sind vor allem die Pensionsrückstellungen, sowie die Beihilferückstellungen, die zu bilden sind, ohne dass diese in die Berechnung der Kosten für Dienstleistungen einkalkuliert werden. Dennoch ist die wirtschaftliche Lage des Zweckverbandes geordnet. Der Zweckverband realisierte im Jahr 2017 Einnahmen insbesondere aus: der Nutzung des gemeinsamen E-Government-Portals Bürgerdienste Saar und der darin enthaltenen Formulare durch Mitgliedsverwaltungen der Nutzung der Virtuellen Poststelle ego-mail durch Mitgliedsverwaltungen und das Land der Nutzung der angebotenen Dienstleistung zur Vermittlungsstelle Saarland durch Mitgliedsverwaltungen und das Land der Nutzung der angebotenen Dienstleistung Meldeportal Saarland durch Mitgliedsverwaltungen, Private und Unternehmen der Nutzung des Kommunalen Netzes ego-net der Nutzung des ASP-Betriebes AutiSta und der dazugehörenden Dienste der Nutzung des elektronischen Personenstandsregisters der Nutzung des Dokumentenmanagementsystems Umlagezahlungen Zuweisungen des Innenministeriums aus Mitteln des kommunalen Ausgleichsstocks Zuweisungen durch Fördertöpfe der Staatskanzlei Der Landkreis Neunkirchen zahlte im Jahr 2017 an den Zweckverband ego-saar eine Verbandsumlage in Höhe von 3.331,00. Diese erstmals 2016 erhobene Umlage für alle Mitglieder ist für unvorhergesehene Investitionen vorgesehen. Voraussichtliche Entwicklung Die bisherige kommunale Strategie im Saarland, gemeinsame Lösungen kostenteilig allen Mitgliedsverwaltungen anzubieten, hat sich auch im Berichtszeitraum bewährt. Hat man vor 10 Jahren noch damit begonnen, innovative Maßnahmen zur Straffung von verwaltungsinternen Abläufen und Entscheidungsprozessen zu entwickeln, so werden heute vom ego- Seite 39

40 Saar immer mehr E-Government-Projekte umgesetzt, die durch gesetzlichen Regelungen entstehen. Das E-Government-Gesetz des Bundes, das kommende Saarländische E- Government-Gesetz und die Gesetze zur Förderung des E-Government werden sich gravierend auf das Verwaltungshandeln unserer Mitgliedskommunen auswirken. Diese Anforderungen, aber auch die wachsende Erwartungshaltung von Bürgern und Wirtschaft an eine moderne medienfreundliche Verwaltung werden gemeinsam durch die Zusammenarbeit im Zweckverband ego-saar gestemmt. Im Jahr 2018 wird sich der Zweckverband vor allem um Infrastrukturthemen kümmern. Das kommunale Netz ego-net genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr. Bis Ende 2018 muss eine rechtskonforme Lösung für das sichere Verwaltungsnetz gefunden werden. Ebenso wird man sich den gesetzlich zu erfüllenden neuen Aufgaben widmen und sich weiterhin um die Fortführung und Abwicklung der laufenden Projekte bemühen sowie die Weiterentwicklung der bestehenden Dienstleitungen vorantreiben. Die Themen digitale Ausschreibung und EU-Datenschutzgrundverordnung sowie IT-Sicherheit stehen auf der Agenda des Zweckverbandes. Es ist eindeutig erkennbar, dass sich der Aufgabenbereich des Zweckverbandes aus guten Gründen stetig weiter ausdehnt; damit ergeben sich auch Chancen zur weiteren Ertragssteigerung, was die wirtschaftliche Bereitstellung der Dienstleistungen des Verbandes sichert. Der Zweckverband wird sich auch in Zukunft um die zügige wirtschaftliche Lösung gleich gelagerter Probleme kümmern und die Mitgliedsverwaltungen bei den Themen E-Government und IT-Sicherheit unterstützen um somit den gesetzlichen Vorgaben für ein gelebtes und trotzdem sicheres E-Government in den Kommunalverwaltungen gerecht zu werden. Das Projekt digitale Ausschreibung E-Vergabe wird voraussichtlich gemeinsam mit dem Land in 2018 abgeschlossen, sodass sich neue Einnahmen des Verbandes generieren. Für das Wirtschaftsjahr 2018 rechnet der Verband ebenfalls mit einem negativen Jahresergebnis in Höhe von ca. 34 T. Solange die Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen und die Beiträge an die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (RZVK) als Aufwand verbucht werden müssen, wird der Jahresabschluss negativ bleiben. Beteiligung an anderen Gesellschaften Der Zweckverband ego-saar ist an dem Unternehmen ego-service Saar GmbH mit 50 % am Stammkapital ( ) beteiligt. Seite 40

41 3. Aktiengesellschaften 3.1 VSE AG Anschrift Heinrich-Böcking-Straße Saarbrücken Telefon: Fax: presse@vse.de Vorstand Dr. Ing. Gabriёl Clemens Dr. jur. Hanno Dornseifer Gründung 1912 Grundkapital Beteiligungsverhältnisse Gesellschaft Anteile Stückaktien Anteil in % Anteil in innogy SE, Essen , ,20 Kommunale Beteiligungsgesellschaft , ,80 Saar mbh, Neunkirchen Regionalverband Saarbrücken , ,00 Landkreis Saarlouis , ,00 Saarland , ,00 Gesellschaft für Straßenbahnen , ,00 im Saartal AG Eigene Aktien , ,00 Landkreis St. Wendel , ,00 Landkreis Neunkirchen , ,00 Aus steuerlichen Gründen sind die Aktien des Landkreises Neunkirchen bei der TKN Tourismus- und Kulturzentrale des Landkreises Neunkirchen geparkt RWE Beteiligungsgesellschaft mbh bzw. innogy SE Komm. Beteiligungsgesellschaft Saar mbh Regionalverband Saarbrücken Landkreis Saarlouis 9 15 Saarland Gesellschaft für Straßenbahnen im Saartal AG Electricité de France Landkreis St. Wendel Seite 41

42 Nach 7 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 21 Mitgliedern. Der Landkreis Neunkirchen wird durch Herrn Landrat Sören Meng vertreten. Mitglieder des Aufsichtsrates zum : Herr Bernd Böddeling Bereichsvorstand der innogy SE, Nottuln, Aufsichtsratsvorsitzender Herr Peter Gillo Regionalverbandsdirektor, Saarbrücken, 1. stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Herr René Ehm Betriebsratsvorsitzender VSE Bous, 2. stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Herr Michael Blug Landesbezirksleiter ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland, Bous Herr Karsten Borkenhagen Leiter Beteiligungen der innogy SE, Essen Frau Charlotte Britz Oberbürgermeisterin, Landeshauptstadt Saarbrücken Herr Martin Folz Obermonteur, Schwalbach Herr Carl-Ernst Giesting Bereichsvorstand der innogy SE, Düsseldorf Herr Albert Hettrich Staatssekretär a.d., Saarbrücken Herr Thomas Herrmann Netzmeister Gas/Wasser, Saarbrücken Herr Marcus Hoffeld (seit ) Bürgermeister Merzig Herr Elmar Kelkel Leiter Steuern und Anlagenabrechnung, Oberthal Herr Peter Klär (bis ) Bürgermeister, Stadt St. Wendel, Frau Ute Kurz Technische Sachbearbeiterin, Saarbrücken Herr Patrik Lauer Landrat, Landkreis Saarlouis Herr Stefan Louis (bis ) Bürgermeister, Gemeinde Bous Herr Sören Meng Landrat, Landkreis Neunkirchen Seite 42

43 Herr Thomas Neifer Betriebsratsvorsitzender der energis GmbH, Wadgassen Herr Hans Joachim Neumeyer (seit ) Bürgermeister Gemeinde Schwalbach Herr Udo Recktenwald Landrat, Landkreis St. Wendel Herr Peter Rüth (seit ) Financial Director Retail Germany, Essen Herr Dr. Joachim Schneider Bereichsvorstand der innogy SE, Mühlheim an der Ruhr Herr Werner Spaniol Geschäftsführer der KBS mbh, Neunkirchen Dr. jur. Bernd Widera (bis ) Ehem. Mitglied des Vorstands der Deutschland AG, Hagen Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Wesentliche Verträge Personal Die VSE AG ist seit über 100 Jahren mit dem Saarland eng verwurzelt. An dem Unternehmen mit Sitz in Saarbrücken sind die innogy SE, das Saarland, Landkreise, Städte und Gemeinden des Saarlandes bzw. deren Stadt- und Gemeindewerke beteiligt. Die Anbindung an die innogy und über deren Mehrheitsaktionärin an den RWE-Konzern sichert dem Unternehmen im europäischen Wettbewerb auf den Energiemärkten alle Vorteile eines Global Players. Gleichzeitig steuert VSE AG als regionaler Energieversorger eigenverantwortlich das operative Geschäft in der Region. Kerngeschäft ist die Energieversorgung und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen. Die VSE AG betreibt mit überwiegend kommunalen Partnern regenerative Erzeugungsanlagen. Sie ist Stromlieferant und Dienstleister für Stadtund Gemeindewerke sowie große Industriekunden. Darüber hinaus erbringt die VSE AG für ihre Partnerunternehmen und Dritte qualifizierte technische und kaufmännische Dienstleistungen. Die VSE Verteilnetz GmbH betreibt im Saarland ein umfangreiches Hochspannungsnetz. Die VSE AG hat sich von einem einst reinen Stromversorger zu einer starken Unternehmensgruppe entwickelt, die vorrangig in Südwestdeutschland und Luxemburg tätig ist. Dazu hat sie ihr Knowhow gemeinsam mit Partnern aus der Region gebündelt: Für Strom, Gas und Wasser in der energis GmbH, für Telekommunikation in der artelis S. A., für Energiedienstleistungen und technische Services in der FAMIS GmbH, für IT- und Abrechnungsdienstleistungen in der prego services GmbH, sowie für Energie- und Zählerdienstleistungen in der VOLTARIS GmbH. Darüber hinaus ist die VSE AG an weiteren Unternehmen beteiligt. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der innogy SE (kleinster Konsolidierungskreis) und der RWE AG (größter Konsolidierungskreis) zum 31. Dezember 2017 einbezogen. Keine wesentlichen Verträge mit dem Landkreis Neunkirchen. Stammbelegschaft, Voll- u. Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter - nur VSE Im Jahresdurchschnitt Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Seite 43

44 Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter ,5 Mitarbeiter Kurzübersicht Jahresabschlüsse 2016 T 2017 T Bilanzsumme Anlagevermögen Umlaufvermögen Eigenkapital Sonderposten für Zuwendungen Rückstellungen Verbindlichkeiten Umsatzerlöse Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Jahresüberschuss Eigenkapital Jahresüberschuss Geschäftsverlauf Konjunkturelle Entwicklung Die globale Wirtschaftsleistung stieg 2017 nach ersten Schätzungen um rund 3,0 % über das Vorjahresniveau an. Das Bruttoinlandsprodukt in der Eurozone dürfte sich im vergangenen Jahr, insbesondere aufgrund der niedrigen Zinsen, des stärkeren Konsums und wachsender Exporte voraussichtlich um 2,0 % erhöht haben. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland, der größten Volkswirtschaft des Währungsgebiets, ist im Jahresvergleich ebenfalls um 2,0 % angestiegen. Dabei hatten insbesondere der private Konsum und die Investitionen einen positiven Einfluss. Die Konjunktur im Saarland hat sich leicht abgeschwächt entwickelt, so dass man mit einem Wachstum von 1,0 % rechnet. Die Impulse kommen überwiegend aus dem Ausland, vor allem aus dem wiedererstarktem Euroraum. Witterung Die Witterung spielt für die Energienachfrage und für die regenerative Erzeugung unseres Unternehmens eine wesentliche Rolle. Im vergangenen Jahr lagen die Durchschnittstemperaturen in Deutschland insgesamt nahe bei den Werten des Vorjahres, jedoch oberhalb des langjährigen Mittelwertes. Das Windaufkommen befand sich 2017 über dem Vorjahreswert und dem langjährige Mittel. Die solare Einstrahlung lag im Jahresverlauf leicht unter der des Vorjahres, sowie unter der Einstrahlung des langfristigen Mittels. Strom- und Gasnachfrage Vorläufige Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lassen darauf schließen, dass der Stromverbrauch in Deutschland 2017 um rund 1,0 % höher war als ein Seite 44

45 Jahr zuvor. Zu den wesentlichen Gründen für den Anstieg zählen die positive konjunkturelle Entwicklung und unterstützende Witterungseinflüsse zu Beginn des Jahres. Die deutsche Gasnachfrage lag mit voraussichtlich gut 5 % über dem Vorjahreswert. Gründe dafür waren die deutliche Zunahme des Gaseinsatzes für die Stromerzeugung und ein höherer Heizbedarf aufgrund vergleichsweise kühlerer Temperaturen in einzelnen Monaten des Jahres Strom- und Gaspreise Die Spotpreise an der Großhandels-Börse EEX sind im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt deutlich angestiegen und erhöhten sich um 18 % auf über 34 /MWh (Base-Kontrakt) bzw. um 19 % auf rund 38 /MWh (Peak-Kontrakt). Diese Entwicklung kann in wesentlichen Teilen auf die Preissteigerungen bei den Rohstoffen zurückgeführt werden. Im Endkundengeschäft stiegen die Strompreise etwas gedämpfter an, denn diese werden in höherem Maße durch Netzkosten, Umlagen und Steuern bestimmt. Die Preise für Haushaltskunden erhöhten sich im vergangenen Jahr um rund 2 % und für Industrieunternehmen um ca. 8 %. Der Preis für Gasimporte nach Deutschland (BAFA-Preis) betrug 2017 rund 17,5 /MWh und lag damit 15 % über den Preisen des Jahres Wesentliche Ursachen für diesen Preisanstieg sind gestiegene Ölpreise sowie der generell zunehmende Anteil von spotpreis-basierten Importen/Verträgen im BAFA-Preis. Die Preise am niederländischen Spotmarkt TTF, dem kontinental-europäischen Leitmarkt, lagen mit einem Durchschnittswert von rund 17,4 /MWh etwa 23 % über dem entsprechenden Vorjahreswert. Die Preise im Endkundengeschäft folgen der Entwicklung am Großhandelsmarkt typischerweise mit Zeitverzug und waren noch stark durch die Baise der vergangenen Jahre geprägt. Dementsprechend hat sich Gas für deutsche Haushalte um 3 % vergünstigt, die Preise für Industriekunden stiegen leicht um rund 1 % an. Kohlepreise Kohle wurde mit rund 84 $/t (API#2) im europäischen Spotmarkt gehandelt und verteuerte sich somit um etwa 41 %. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf die gute Konjunktur in China und ihren belebenden Einfluss auf die Kohlenachfrage des Landes. Der Grenzübergangspreis (BAFA) für Kohle nach Deutschland erhöhte sich nach ersten Schätzungen um über 38 % auf rund 92 /t SKE. CO2-Zertifikatepreis Für die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen sind von den jeweiligen Unternehmen im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems Zertifikate entsprechend der emittierten CO2- Menge zu erwerben. Der Preis für diese sog. EUAs (EU Allowance Unit) ist 2017 im Jahresmittel auf rund 5,80 /t CO2 gestiegen und liegt damit rund 9% über dem Durchschnittswert des Vorjahres. Es sind damit deutlich mehr EUAs am Markt erhältlich, als die Unternehmen zur Abdeckung ihrer Emissionen benötigen. Das EU-Parlament und der Ministerrat haben allerdings inzwischen ein Maßnahmepaket auf den Weg gebracht, das die EU in die Lage versetzt, den Zertifikatüberschuss deutlich zu reduzieren. Deshalb haben sich EUAs während der letzten Verhandlungsrunden zu diesem Paket im zweiten Halbjahr 2017 verteuert. Voraussichtliche Entwicklung Nach ersten Prognosen wird die globale Wirtschaftsleistung 2018 voraussichtlich um rund 3 % steigen. Die konjunkturelle Erholung des Euro-Raums dürfte sich im Prognosezeitraum wahrscheinlich fortsetzen Seite 45

46 und das Bruttoinlandsprodukt um rund 2,0 % steigen. Vergleichbar dazu scheinen die Perspektiven für die deutsche Volkswirtschaft zu sein: der Sachverständigenrat hält für 2018 einen weiteren Anstieg der Wirtschaftsleistung im Bereich von 2,2 % für möglich. Stimulierende Impulse werden insbesondere durch die starke Beschäftigungssituation und die gestiegenen verfügbaren Einkommen erwartet, die den privaten Konsum weiter ansteigen lassen sollten. Der private Konsum wird die Saarkonjunktur zwar weiterhin stützen, aber keinen signifikanten Wachstumsbeitrag leisten. Insgesamt wird für 2018 damit gerechnet, dass die Saarwirtschaft die Wachstumslücke zum Bund weiter schließen kann. Es wird mit einem Wachstum von 1,5 % gerechnet. Beteiligungen an anderen Gesellschaften Anteil in % Energy Ventures GmbH, Saarbrücken 100,00 Fernwärmeversorgung Saarlouis-Steinrausch 100,00 Investitionsgesellschaft mbh, Saarlouis VSE-Stiftung ggmbh, Saarbrücken 100,00 VSE Verteilnetz GmbH, Saarbrücken 100,00 VSE-Windpark Merchingen GmbH & Co. KG, Saarbrücken 100,00 VSE-Windpark Merchingen Verwaltungs- GmbH, 100,00 Windpark Büschdorf GmbH, 100,00 Windpark Wadern-Felsenbergberg GmbH, Wadern Artelis S.A., Luxemburg 90,00 Famis Gesellschaft f. Facility Management und 74,90 Industrieservice mbh, Saarbrücken energis GmbH, Saarbrücken 56,53 VKB-GmbH, Neunkirchen 50,01 Energie-Service-Saar GmbH, Völklingen 50,00 Prego services GmbH, Saarbrücken 50,00 Projecta 14 GmbH, Saarbrücken 50,00 SHS Ventures GmbH & Co. KGaA, Völklingen 50,00 Voltaris GmbH, Maxdorf 50,00 Windpark Losheim-Britten GmbH, Losheim am See 50,00 Windpark Nohfelden-Eisen GmbH, Nohfelden 50,00 Windpark Perl GmbH 42,00 Windpark Oberthal GmbH 35,00 Kraftwerk Wehrden GmbH, Völklingen 33,34 Gichtgaskraftwerk Dillingen GmbH & Co. KG, Dillingen 25,20 Verwaltungsgesellschaft GKW Dillingen mbh, Dillingen 25,20 Windenergie Merzig GmbH, Merzig 20,00 Stadtwerke Völklingen Netz GmbH, Völklingen 17,60 Stadtwerke Völklingen Vertrieb GmbH, Völklingen 17,60 Stadtwerke Sulzbach GmbH, Sulzbach 15,00 Windpark Saar 2016 GmbH & Co. KG, Freisen 11,58 IZES ggmbh, Saarbrücken 8,26 Windpark Saar GmbH & Co. Repower KG, Freisen 8,11 Deutsches Forschungszentrum für Künstlichen Intelligenz 4,17 GmbH, Kaiserslautern Seite 46

47 4. Gesellschaften mit beschränkter Haftung 4.1 AQA Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft des Landkreises Neunkirchen mbh Anschrift Hermannstraße Neunkirchen Telefon: Fax: Geschäftsführung Anton Jacob, Dipl. Agraringenieur, Geschäftsführer Gründung 2005 Stammkapital Anteilsverhältnisse Alleiniger Gesellschafter ist der Landkreis Neunkirchen Aufsichtsrat Nach 10 seiner Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 7 Mitgliedern: Der Landrat des Landkreises Neunkirchen sowie 5 weitere Mitglieder, die vom Kreistag aus dessen Mitte widerruflich entsandt werden. Des Weiteren benennt der Kreistag des Landkreises Neunkirchen einen Vertreter des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie oder des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2017: Herr Landrat Sören Meng Herr Achim Dirnberger Frau Karin Heidgen Herr Klaus-Peter Schäfer Herr Manfred Leibfried Frau Cornelia Kreuter Aufsichtsratsvorsitzender Projektingenieur Fachkraft für Biomedizin Dipl. Verwaltungswirt Industriekaufmann Facharbeiterin Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung und Vermittlung von Ausbildungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Personen, die den Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) II, III, VIII und XII erfüllen. Daneben erbringt die Gesellschaft Betreuungsleistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Rahmen des SGB VIII und XII. Wesentliche Verträge Mit der Verlegung des Standortes in die Hermannstraße zum besteht ein neuer Mietvertrag mit der BCV GmbH & Co KG. Personal Die Personalaufwendungen sind im Jahr 2017 um 163 T angestiegen und betragen nunmehr T. Es ergibt sich eine Personalaufwandsquote von 89 %. Grund für den Anstieg ist insbesondere die erhöhte Beschäftigtenzahl. Im Jahr 2017 wurden Seite 47

48 insgesamt 138 Personen beschäftigt (Vorjahr: 132) Zum Stammpersonal der AQA ggmbh gehörten Stand insgesamt 19 Personen. Kurzübersicht Jahresabschlüsse Bilanzsumme , ,36 Anlagevermögen , ,61 Umlaufvermögen , ,54 Forderungen , ,44 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten , ,21 Eigenkapital , ,93 Rückstellungen , ,00 Verbindlichkeiten , ,43 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten ,00 0,00 Erträge , ,93 Personalaufwand , ,10 Abschreibungen , ,45 Sonstige betriebliche Aufwendungen , ,07 Jahresüberschuss , , Eigenkapital Jahresüberschuss Geschäftsverlauf Die Entwicklung der Gesellschaft im Jahr 2017 war geprägt durch eine weiterhin hohe Nachfrage seitens des Jobcenters nach Maßnahmen gem. 16e SGB II (sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für Langzeitarbeitslose). Ebenso wurden alle anderen Maßnahmen nahezu unverändert erneut bewilligt. Es wurden in 11 Maßnahmen insgesamt 140 Maßnahmeplätze eingerichtet, von denen manche mehrfach besetzt wurden. Im September 2017 wurde die AQA ggmbh erneut nach AZAV zertifiziert. Diese Zertifizierung ist zwingend zur Durchführung der Beschäftigungsmaßnahmen erforderlich. Darüber hinaus fand im Oktober 2017 ein erfolgreiches Prüfaudit im Bereich Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2008 statt. Die finanzielle Situation der AQA ggmbh fällt im Jahresergebnis 2017 mit einem vorläufigen Defizit von rund erheblich besser aus als im Wirtschaftsplan vorgesehen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Teilnehmerzahl der AGH Kunst & Upcycling erhöht wurde, den zusätzlichen Teilnehmern nach 16e SGB II und die Fördermittel für das Landaufschwung-Projekt Upcycling-Zentrum ungeplante Fördermittel erhalten haben, die die AQA ggmbh nur teilweise in die Beschäftigung zusätzlicher Mitarbeiter investiert haben. Auch wenn sich die Gesellschaft weitgehend im Rahmen der Pläne und Erwartungen entwickelt hat, haben sich im Laufe des Jahres dennoch einige neue Entwicklungen ergeben: Die Upcycling-Werkstatt und die damit verbundenen Ansprüche an die Menge und Qualität der Produkte, Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz haben der AQA ggmbh vor Augen geführt, dass die Tischlerwerkstatt nicht mehr den aktuellen Ansprüchen genügt. Seite 48

49 Bereits im vergangenen Jahr wurde daher eine Absauganlage installiert. In diesem Herbst müssen zwei veraltete und unpräzise arbeitende Geräte ersetzt werden. Zu einem handelt es sich um eine Kreissäge (Kostenpunkt ca ) sowie eine Fräse (Kosten: ca ). Des Weiteren mussten an mehreren Geräten die Notausschalter ersetzt werden. Eine generelle Problematik betrifft die abnehmende arbeitsbezogene Qualität und Motivation einiger Maßnahmeteilnehmer. Ursache dieser Entwicklung ist u.a. die lange Zeit ohne reguläre Arbeit. Auch wenn viele Teilnehmer laut Statistik erst seit wenigen Jahren oder Monaten arbeitslos sind, sind sie in Wahrheit schon sehr viel länger vom Arbeitsmarkt abgekoppelt, da die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oft die Langzeitarbeitslosigkeit (statistisch) beendet. Gerade diese wiederholte Teilnahme an (oft nur für einige Monate) befristeten Maßnahmen frustriert und demotiviert. Eine weitere Ursache liegt in der Gesetzgebung selbst begründet, insbesondere in der Vorschrift, dass Langzeitarbeitslose innerhalb von fünf Jahren maximal zwei Jahre lang an Beschäftigungsmaßnahmen teilnehmen dürfen. Diese Reglung schließt motivierte Interessenten, die ihr Soll bereits erfüllt haben, für Jahre von der Teilnahme aus. Stattdessen werden Teilnehmer ohne Interesse zugewiesen, die sich jedoch oft durch Fehlzeiten, Krankmeldungen und wenig kooperatives Verhalten auszeichnen. Die gute finanzielle Ausstattung der Jobcenter führt auch im laufenden Jahr dazu, dass die AQA ggmbh gut ausgestattet ist mit Maßnahmen und Fördermitteln. Projekte: Die AQA ggmbh führt seit im Auftrag des Jobcenters eine Arbeitsgelegenheit für 20 anerkannte Asylanten durch, 2017 bereits im 2. Jahr. Die Teilnehmer führen kleinere Verschönerungs- und Reparaturarbeiten in den Schulen des Landkreises durch. Außerdem arbeiten sie im Umwelt- und Freizeitzentrum Finkenrech. Es handelt sich um Personen, die sich entweder in einer unversorgten Phase zwischen Sprach- und Integrationskurs befinden oder von ihren Voraussetzungen her für Sprachkurse nicht geeignet erscheinen. Es ist zu erwarten, dass künftig auch Personen zugewiesen werden, die trotz mehrfacher Wiederholung an den Erfordernissen eines Sprachkurses gescheitert sind und die daher nur sehr schwer vermittelbar sind. Im Moment hat jedoch die Vermittlung von Sprachkenntnissen für das Jobcenter Vorrang. Arbeitsgelegenheit Kunst & Upcycling Seit führt die AQA ggmbh unter der Bezeichnung Kunst & Upcycling eine Arbeitsgelegenheit für 16 Teilnehmer durch. Im Laufe des ersten Maßnahmejahres wurde die Teilnehmerzahl auf 20 erhöht. Seit nehmen 26 Personen an der Maßnahme teil. Die Maßnahmen sind für Langzeitarbeitslose gedacht, bei denen nicht nur alle Versuche gescheitert sind, sie in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln, sondern die auch an Beschäftigungsmaßnahmen aus unterschiedlichen Gründen bisher nicht teilnehmen konnten. Die Arbeitszeit ist auf 4x4 Stunden/Woche begrenzt. Die Arbeiten finden im Gebäude der AQA ggmbh statt. Upcycling-Zentrum Die Trägerschaft des Landaufschwung-Projektes Upcycling liegt bei dem Institut für angewandtes Stoffstrommanagement IfaS der Hochschule Seite 49

50 Trier. Der Praxisteil des Projektes, also Bau und Entwicklung der Prototypen, wurde von IfaS öffentlich ausgeschrieben und die AQA ggmbh erhielt für das Jahr 2016 den Zuschlag. Mitte des Jahres 2016 wurde somit das Upcycling-Zentrum Neunkirchen gegründet. Im Laufe des Jahres 2017 erfolgte eine Neubeauftragung bis Februar Auch im Jahr 2017 wurde in die technische Ausstattung der Tischlerei investiert, u.a. in eine neue Kreissäge und Fräse. Die Kosten für die beiden neuen Geräte lagen bei ca Mehrere Stammkräfte (Handwerksmeister, Verwaltung, Geschäftsführung) waren mit unterschiedlichem zeitlichem Aufwand mit dem Projekt Landaufschwung beschäftigt und wurden daher anteilig über die Zuschüsse des Projekts finanziert. Ebenso wurden anteilige Miet- und Werkstattkosten darauf verbucht. Die ggmbh erhielt für die Phase 2 des Landaufschwung-Projekts (Mai 2017 bis Februar 2018) Dies führte zu einer Entlastung des Landkreises bei der Restfinanzierung der Maßnahmen. Im Projekt selbst wurden zahlreiche Prototypen entworfen und gebaut, davon einige schon in Serienreife. Inzwischen werden auch Teilnehmer mit Förderung nach 16e SGB II beschäftigt, die das Jobcenter für die (Serien-) Produktion zugelassen hat. Bisher hat der Projektträgers IfaS jedoch noch keine Freigabe zur Produktion erhalten. Voraussichtliche Entwicklung Beteiligungen an anderen Gesellschaften Gegen Ende 2018 läuft die Förderung durch das Bundesprogramm Soziale Teilhabe aus. Dadurch fallen 22 Maßnahmeplätze weg. Das ESF- Bundesprogramm mit 4 Teilnehmern wurde bereits im laufenden Jahr beendet. In welcher Größenordnung die übrigen Beschäftigungsmaßnahmen fortgeführt oder ob es neue, zusätzliche Förderprogramme gibt, kann derzeit niemand vorhersagen. Vieles hängt sicherlich auch vom Regierungsprogramm bzw. der Zuständigkeit für die Arbeitsmarktpolitik innerhalb der neuen Bundesregierung ab. Für die Upcycling-Werkstatt wurde uns von Seiten des Projektträgers bereits angekündigt, dass es für 2018 nur noch vergleichsweise geringe Zuschüsse geben wird. Wir werden daher versuchen, die Textilwerkstatt ggf. auch über andere Beschäftigungsmaßnahmen zu finanzieren. Sollte dies nicht gelingen und keine ausreichenden (Landaufschwung-) Mittel zur Verfügung stehen, müsste dieser Teil der Upcycling-Werkstatt möglicherweise beendet werden. Keine. Seite 50

51 4.2 Industrie Kultur Saar GmbH (IKS) Anschrift Boulevard der Industriekultur Quierschied-Göttelborn Telefon: Fax: info@iks-saar.de Geschäftsführung Dipl.-Kfm. Bernd Therre Gründung 2001 Stammkapital Anteilsverhältnisse % SHS Strukturholding Saar GmbH 85, Regionalverband Saarbrücken 5, Landkreis Neunkirchen 5, Gemeinde Quierschied 5, SHS Strukturholding Saar GmbH Regionalverband Saarbrücken 85 Landkreis Neunkirchen Gemeinde Quierschied Aufsichtsrat Nach dem Gesellschaftsvertrag hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der aus bis zu neun Mitgliedern besteht. Mindestens fünf Mitglieder werden von der Landesregierung entsandt, davon mindestens je einen Vertreter/in der Staatskanzlei des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, des Ministeriums für Finanzen und Europa, des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Ministerium für Bildung und Kultur. Je ein Mitglied des Aufsichtsrates wird vom Regionalverband Saarbrücken, vom Landkreis Neunkirchen und von der Gemeinde Quierschied entsandt, solange diese der Gesellschaft angehören. Eine wiederholte Entsendung der Mitglieder des Aufsichtsrates ist zulässig. Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2017: Herr Jürgen Barke, Vorsitzender (bis zum ) Frau Christine, Streichert-Clivot, Vorsitzende (seit dem ) Herr Dr. Axel Spies, stellvertr. Vorsitzender (bis zum ) Staatssekretär Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Aufsichtsratsvorsitzender Staatssekretärin, Ministerium für Bildung und Kultur Staatssekretär a.d. Seite 51

52 Herr Prof. Dr. Ulli Meyer, stellvertr. Vorsitzender (seit dem ) Staatssekretär, Ministerium für Finanzen und Europa Herr Jürgen Lennartz Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei Herr Roland Krämer Staatssekretär, Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Frau Andrea Becker (bis zum ) Staatssekretärin, Ministerium für Bildung und Kultur Herr Manfred Maurer Erster Beigeordneter Regionalverband Saarbrücken Herr Lutz Maurer Bürgermeister der Gemeinde Quierschied Herr Sören Meng Landrat Landkreis Neunkirchen Herr Gerhard Wack (bis zum ) Herr Christian Seel (seit dem ) Herr Dr. Anselm Römer (seit dem ) Staatssekretär a.d. Staatssekretär, Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Abteilungsleiter, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Gegenstand des Unternehmens ist die Einbringung der herausragenden Eigenschaften der Industriekultur in die Struktur- und Kulturpolitik des Saarlandes. Dazu sollen die Zukunftsstandorte Völklinger Hütte, das Bergwerk Göttelborn und das Bergwerk Reden sowie eine Route der Industriekultur nachhaltig für wirtschaftliche, touristische und kulturelle Nutzungen entwickelt und betrieben werden. Hierzu gehören die Beplanung, die Erschließung, das Marketing und die Vermarktung der Standorte sowie die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen und Projekten. Der Gesellschaft obliegen zudem die Vorbereitung und die Durchführung einer Landesschau und einer Abschlusspräsentation. Wesentliche Verträge Geschäftsbesorgungsvertrag vom mit der LEG Service Rahmenvertrag über die Erbringung von Fachdienstleistungen vom mit der LEG Service Personal Die Gesellschaft hatte im Berichtsjahr durchschnittlich einen Mitarbeiter beschäftigt. Seite 52

53 Kurzübersicht Jahresabschlüsse Bilanzsumme , ,02 Anlagevermögen , ,42 Umlaufvermögen , ,60 Eigenkapital , ,97 Rückstellungen , ,93 Verbindlichkeiten , ,47 Umsatzerlöse , Personalaufwand , ,33 Materialaufwand , ,45 Abschreibungen , ,94 Jahresfehlbetrag , , Eig enkapital Jahresfehlbetrag Geschäftsverlauf Voraussichtliche Entwicklung Ziel der Industriekultur Saar GmbH (IKS) ist die Entwicklung und Vermarktung der früheren Bergbaustandorte Grube Reden und Grube Göttelborn. Im Geschäftsmodell sind Verluste immanent. Mit Beschluss des Aufsichtsrates aus 2012 soll das operative Geschäft der IKS beendet werden. Damit einhergehend wurden schrittweise die wirtschaftlich genutzten Gebäude und Flächen an die Saarland Bau- und Boden Projektgesellschaft mbh (SBB) sowie an Dritte verkauft. Wesentlich für das Geschäftsjahr 2017 war die Umsetzung notwendiger Instandsetzungsmaßnahmen an beiden Standorten. So wurden Erschließungsmaßnahmen zur Realisierung einer tourismusorientierten Gastronomie sowie die Errichtung eines Kinderspielplatzes als wesentliche Investitionsmaßnahmen in Landsweiler-Reden realisiert. In Göttelborn bildete die Verlegung der Erschließungsstraße zum Campus Süd, die nach Fertigstellung in das Eigentum der Gemeinde Quierschied übergehen soll, die wesentliche Investitionsmaßnahme. An Verkäufen ist insbesondere die Veräußerung von Flächen auf dem Süd-Campus in Göttelborn zu nennen. Im Rahmen eines Flächenverkaufs wurde auch die zur Sanierung anstehende Brücke über den Bahnanschluss veräußert. Insgesamt ist der Geschäftsverlauf als zufriedenstellend zu beurteilen. Im Rahmen des Beschlusses über die grundsätzliche Beendigung des operativen Geschäfts sind für 2018 im Wesentlichen Investitionen und Instandsetzungs-/Instandhaltungsmaßnahmen in den Immobilienbestand geplant. Die Gesellschaft strebt den Verkauf von weiteren Flächen an Dritte an. Zudem soll nach Fertigstellung der begonnenen Straßenverlegungsmaßnahme diese Straße an die Gemeinde Quierschied übertragen werden. In Landsweiler-Reden plant die IKS die barrierefreie Erschließung des Haldenplateaus. Es ist absehbar, dass sich die Jahresergebnisse weiterhin defizitär entwickeln werden. Die Planung 2018 geht von einem Jahresfehlbetrag von T aus. Seite 53

54 Der Fortbestand der Gesellschaft ist weiterhin durch die Kapitalzuführungen des Gesellschafters Saarland sicher gestellt. Mittelfristig ist eine Verschmelzung der IKS mit einer Gesellschaft aus dem SHS-Verbund geplant. Beteiligungen an anderen Gesellschaften Die IKS ist an der EGQ Entwicklungsgesellschaft Gemeinde Quierschied GmbH in Höhe von 20% sowie an der LEG Service GmbH in Höhe von 10% am Stammkapital beteiligt. Seite 54

55 4.3 Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbh im Landkreis Neunkirchen (WFG) Anschrift Bliespromenade Neunkirchen Telefon: Fax: info@wfg-nk.de Geschäftsführung Klaus Häusler, Bankbetriebswirt Zertifizierter Wirtschaftsförderer Gründung 1999 Stammkapital Anteilsverhältnisse % Landkreis Neunkirchen Kreisstadt Neunkirchen Stadt Ottweiler Gemeinde Eppelborn Gemeinde Merchweiler Gemeinde Schiffweiler Gemeinde Spiesen-Elversberg Gemeinde Illingen Sparkasse Neunkirchen Landesbank Saar Summe: Landkreis Neunkirchen Kreisstadt Neunkirchen Stadt Ottweiler Gemeinde Eppelborn Gemeinde Merchweiler Gemeinde Schiffweiler Gemeinde Sp.-Elversberg Gemeinde Illingen Sparkasse Neunkirchen Landesbank Saar Aufsichtsrat Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag: Der Aufsichtsrat besteht aus dem Landrat des Landkreises Neunkirchen, einem Vertreter der Sparkasse Neunkirchen und der SaarLB und weiteren Mitgliedern, die von den kommunalen Gesellschaftern entsprechend der übernommenen Geschäftsanteile widerruflich wie folgt entsandt werden: a) bei einem Geschäftsanteil ab ein Mitglied, b) bei einem Geschäftsanteil ab zwei Mitglieder, c) je weiterer Geschäftsanteile jeweils ein weiteres Mitglied. Jedes Aufsichtsratsmitglied, mit Ausnahme des Vertreters der Sparkasse Neunkirchen, hat je eine Stimme. Der Vertreter der Sparkasse Seite 55

56 Neunkirchen hat drei Stimmen. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist der Landrat des Landkreises Neunkirchen. Den Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates wählt der Aufsichtsrat aus seiner Mitte. Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet nach Ablauf der Wahlperiode des Kreistages mit der Neuberufung der Aufsichtsratsmitglieder. Legt ein Mitglied des Aufsichtsrates sein Amt nieder oder scheidet es aus sonstigen Gründen aus, so ist unverzüglich ein anderes Aufsichtsratsmitglied für die restliche Amtszeit zu entsenden. Die Tätigkeit des Aufsichtsrates ist ehrenamtlich. Die Geschäftsführung nimmt an den Sitzungen des Aufsichtsrates teil, sofern die zu behandelnde Angelegenheit nicht den Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführer betreffen. Entscheidungen hierüber fällt der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit sich nicht aus dem Gesetz oder diesem Gesellschaftsvertrag etwas anderes ergibt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. bei dessen Verhinderung die Stimme des Stellvertreters. Der Aufsichtsrat im Jahr 2017 besteht aus 14 Mitgliedern: Herr Landrat Sören Meng, Vorsitzender, Landkreis Neunkirchen Herr Markus Groß, stellvertretender Vorsitzender, Vorstandsvorsitzender Sparkasse Neunkirchen Herr Jürgen Fried, Oberbürgermeister Kreisstadt Neunkirchen Herr Holger Schmitt, Leiter Vorstandsstab Landesbank Saar Herr Dr. Armin König, Bürgermeister Gemeinde Illingen Herr Holger Schäfer, Bürgermeister Stadt Ottweiler Herr Markus Fuchs, Bürgermeister Gemeinde Schiffweiler Frau Birgit Müller-Closset, Bürgermeisterin Gemeinde Eppelborn Herr Reiner Pirrung, Bürgermeister Gemeinde Spiesen Elversberg Herr Patrick Weydmann, Gemeinde Merchweiler Herr Hans-Werner Backes, Kreistagsmitglied Herr Lothar Dietz, Kreistagsmitglied Herr Jörg Moog, Kreistagsmitglied Herr Sven Kley, Kreistagsmitglied Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Wesentliche Verträge Personal Aufgrund 2 des Gesellschaftsvertrages ist Gegenstand des Unternehmens die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur, die Förderung der Gewerbeansiedlung und die Förderung und fallweise bzw. objektbezogene Beratung der ansässigen und neuen Unternehmen jeweils im Landkreis Neunkirchen mit dem Ziel, vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Zur Erreichung dieses Zweckes ist die Gesellschaft berechtigt, alle hierzu geeigneten Maßnahmen zu ergreifen und hierzu geeignete Geschäfte zu tätigen. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben arbeitet die Gesellschaft mit anderen Institutionen, die auf dem Gebiet der Wirtschaftsförderung Leistungen erbringen, den Städten und Gemeinden und sonstigen Behörden und Verbänden zusammen. Es bestehen keine wesentlichen Verträge von besonderer Bedeutung. Für die Gesellschaft waren im Jahr 2017 neben dem Geschäftsführer ab Oktober 2017 eine Vollzeitkraft (bis September 2017 Teilzeit), zwei Teilzeitkräfte, ein Auszubildender, ein(e) Auszubildende(r) und zwei Aushilfskräfte (Reinigungskraft und PR-Mitarbeiter) auf Minijob-Basis tätig. Seite 56

57 Kurzübersicht Jahresabschlüsse Bilanzsumme , ,64 Anlagevermögen , ,00 Umlaufvermögen , ,36 Eigenkapital , ,00 Rückstellungen , ,00 Verbindlichkeiten , ,64 Umsatzerlöse , ,34 Personalaufwand , ,98 Abschreibungen 6.238, ,27 Erträge aus Verlustübernahme , ,61 Jahresergebnis 0,00 0,00 Bilanzsumme Eigenkapital Geschäftslage Lagebericht Die gesamte Saar-Wirtschaft konnte im Jahr 2017 wieder an Fahrt aufnehmen und insbesondere durch Zuwächse beim Maschinenbau und der Stahlindustrie (Metallerzeugung und bearbeitung) wurden Rückgänge bei der heimischen Automobilindustrie (Fahrzeugbau) kompensiert. Das Wirtschaftswachstum im Jahr 2017 (Bruttoinlandsprodukt/BIP als Maßstab der gesamtwirtschaftlichen Leistung) betrug auf Bundesebene 2,20 % und auf Landesebene 1,20 %. Die Erwerbstätigkeit in Deutschland konnte durch diese positive Wirtschaftsentwicklung weiter zulegen und führte zu verbesserten Zahlen am Beschäftigungs- und Arbeitsmarkt, sowohl landesweit als auch in der Region. Aufgrund dieser erfreulichen Gesamtentwicklung hat sich im Landkreis Neunkirchen die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SVB) weiter erhöht: Zum Stichtag 31. März SVB Juni SVB. Die Arbeitslosenquote, d.h. die Anzahl der beschäftigungssuchenden Einwohner im Landkreis Neunkirchen im Rechtskreis des SGB II und SGB III wurde im Jahr 2017 wie auf Bundes- und Landesebene zwar weiterhin vom Flüchtlingszustrom aus den Jahren 2015/2016 beeinflusst hat sich aber gegenüber dem Vorjahr klar verbessert. Ende November 2017 veröffentlichte die Agentur für Arbeit Neunkirchen die Arbeitsmarktzahlen für den Landkreis Neunkirchen. Die Arbeitslosenquote lag bei 6,90 % deutlich besser als gegenüber dem Vorjahr mit 7,90 %. Für das Jahr 2018 erwarten führende Wirtschaftsforschungsinstitute (Ifo- Institut, RWI, usw.) ein Wirtschaftswachstum zwischen 1,8% bis ca. 2,60%, bei weiterhin leichter Entspannung des Arbeitsmarktes und einer moderat anhaltenden Zunahme der Erwerbstätigkeit. Die Inflationsrate wird im Jahresdurchschnitt von ca. 1,5% prognostiziert. Für die WFG selbst verlief das Geschäftsjahr 2017 insgesamt erfreulich und zufriedenstellend. Durch den Umzug ins Bliesquartier und die Eröffnung des Start-Up- Centers, finanziert aus den Fördermitteln des Bundesmodellvorhabens Land(auf)Schwung konnten neue Impulse für die Region gesetzt werden. Seite 57

58 Viele Aktivitäten beim Standortmanagement, der Fördermittelberatung, und der Durchführung von Veranstaltungen belegen die Bandbreite der Aufgabenfelder der regionalen Wirtschaftsförderung. Die Gesamtanzahl der Unternehmens- und Existenzgründungskontakte bewegte sich in etwa auf Vorjahresniveau. Für die in 2018 geplante Kampagne Hände hoch fürs Handwerk werden in Zusammenarbeit mit allen Kommunen, der Handwerkskammer des Saarlandes und dem Saar Lor Lux Umweltzentrum zusätzliche Akzente für die Nachwuchskräftegewinnung und Fachkräftesicherung gesetzt. Die Kapitalausstattung und die finanziellen Rahmenbedingungen der WFG sind im Vergleich zu den Vorjahren nach wie vor geordnet und stabil; die Vermögens- und Liquiditäts-/Finanzlage bewegten sich im Rahmen des beschlossenen Wirtschaftsplans und sichern weiterhin die Wahrnehmung der interkommunalen Aufgabenstellung. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die WFG liegt mit dem vorgelegten Zahlenwerk absolut im Rahmen des Vorjahreswirtschaftsplanes. Im vergangenen Wirtschaftsjahr 2017 hat die WFG einen gegenüber dem Vorjahr um 16 T erhöhten Jahresfehlbetrag - vor Verlustübernahme durch die Gesellschafter - in Höhe von 301 T (Vorjahr 285 T ) erwirtschaftet. Diese leichte Erhöhung gegenüber dem Vorjahr resultiert u.a. vorwiegend aus einmaligen Kosten des Umzugs, leicht erhöhten Personalkosten und den Eigenanteilen aus dem Projekt Start-Up-Center. Die Bilanzsumme hat sich im Geschäftsjahr 2017 moderat um 2.2 von 124,9 T auf 122,7 T verringert. Zugänge im Anlagevermögen von 27,8 auf 52,5 T (Vorjahr 24,7 T ) und die Verringerung des Umlaufvermögens (Rückgang, Bankguthaben) um 34,1 auf 62,7 T (Vorjahr 96,8 T ) führten zur leichten Bilanzsummenreduzierung. Voraussichtliche Entwicklung Beteiligungen an anderen Gesellschaften Mögliche Chancen und Risiken sind aufgrund der satzungsgemäß nicht wirtschaftlich ausgerichteten Tätigkeit der WFG absolut überschaubar bzw. nicht oder nur in geringem Umfang vorhanden. Die ganzheitlichen Dienstleistungen als kommunale Einrichtung sind fokussiert auf Unternehmensservice und Beratungsleistungen für Industrieunternehmen, Betriebe im Handel, Handwerk und der Dienstleistungsbranche sowie für Existenzgründer/innen in der gesamten Region. Aufgrund dieser satzungsgemäßen, vorgegebenen interkommunalen Aufgabenstellung, und dem klar definierten Tätigkeitsfeld ist als wesentliches Risiko die Abhängigkeit von der Finanzierung durch den Gesellschafterkreis zu sehen. Ohne die finanzielle Unterstützung bzw. den Verlustausgleich durch die Gesellschafter ist die Fortführung der WFG nicht möglich. Für das laufende Jahr 2018 wird gemäß dem vorliegenden Wirtschaftsplan mit einem negativen Ergebnis in Höhe von 402 T gerechnet. In der Gesellschafterversammlung vom 11. Dezember 2017 wurde durch die Gesellschafter bereits beschlossen, terminlich festgelegten Vorauszahlungen wie in den Vorjahren - zu leisten und diese dann wie in den vorausgegangenen Jahren mit dem zu erwarteten Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2018 zu verrechnen. Keine. Seite 58

59 4.4 Wasserversorgung Ostsaar GmbH (WVO) Anschrift In der Etzwies Ottweiler Telefon: Fax: service@wvo-net.de Geschäftsführer Gründung der Gesellschaft Dipl. Ing. Stefan Kunz 1971 Stammkapital Anteilsverhältnisse % Gemeindewerke Eppelborn GmbH 30, ,00 Gemeinde Illingen 21, ,00 Stadt Ottweiler 21, ,00 KEW AG Neunkirchen 15, ,00 Stadt Lebach 8, ,00 KDM Kommunale Dienste Marpingen GmbH 1, ,00 Landkreis Neunkirchen 1, ,00 15,66 8,09 1,25 1,04 30,67 Gemeindewerke Eppelborn GmbH Gemeinde Illingen Stadt Ottweiler KEW AG Neunkirchen Stadt Lebach 21,32 21,97 KDM Komm. Dienste Marpingen GmbH Landkreis Neunkirchen Aufsichtsrat Die Mitglieder des Aufsichtsrates ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag: 1. Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder wird von der Gesellschafterversammlung bestimmt, darf aber nicht mehr als 13 betragen. Mitglieder des Aufsichtsrates sind der jeweilige Landrat des Landkreises Neunkirchen sowie ein Vertreter der Gesellschafter. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Gesellschafterversammlung aufgrund von Vorschlägen der Gesellschafter gemäß KSVG bestellt. 2. Die Bestellung erfolgt auf fünf Jahre. Sie ist mit der Wahlperiode der Kommunalvertreter gemäß KSVG gekoppelt. Die Vertreter der Gemeinden im Aufsichtsrat brauchen nicht Mitglied des Rates zu sein. 3. Legt ein Mitglied des Aufsichtsrates sein Amt nieder oder scheidet es aus sonstigen Gründen aus, so ist unverzüglich ein anderes Aufsichtsratsmitglied für die restliche Amtsdauer zu bestellen. Ausscheidende Aufsichtsratsmitglieder bleiben so lange im Amt, bis die neuen Mitglieder bestellt sind. 4. Außer in den gesetzlich bestimmten Fällen scheidet ein Mitglied aus dem Aufsichtsrat aus, wenn die Amtstätigkeiten, die für seine Seite 59

60 Entsendung in den Aufsichtsrat bestimmend war, ihr Ende findet, jedoch nicht vor Beginn des Amtsantritts seines Amtsnachfolgers. 5. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates ist der jeweilige Landrat des Kreises Neunkirchen. Den stellvertretenden Vorsitzenden wählt der Aufsichtsrat aus seiner Mitte auf die Dauer von zwei Jahren. 6. Die Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrates ist ehrenamtlich. 7. Der Geschäftsführer der Gesellschaft nimmt an den Sitzungen des Aufsichtsrates mit beratender Stimme teil. In Angelegenheiten, die ihn selbst betreffen, ist der Geschäftsführer von der Teilnahme ausgeschlossen. Ob ein solcher Fall vorliegt, entscheidet der Aufsichtsrat in Abwesenheit des Geschäftsführers endgültig und unanfechtbar. Der Geschäftsführer hat das Recht, seine Meinung zur Niederschrift zu äußern. Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2017: Herr Landrat Sören Meng, Aufsichtsratsvorsitzender Herr Klauspeter Brill, Bürgermeister Lebach Herr Werner Hell, Geschäftsführer Gemeindewerke Eppelborn Herr Thomas Jakob, Prokurist KEW AG, Neunkirchen Herr Joachim Herber, Mitglied Gemeinderat Illingen Herr Dr. Armin König, Bürgermeister Illingen Herr Volker Weber, Bürgermeister Gemeinde Marpingen Frau Birgit Müller-Closset, Bürgermeisterin Eppelborn (stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende) Frau Sabine Fischer, Vertreterin Kreistag Neunkirchen Herr Holger Schäfer, Bürgermeister Ottweiler Herr Werner Spaniol, Vorstand KEW AG, Neunkirchen Herr Christian Batz, Mitglied Stadtrat Ottweiler Herr Dr. Falk Ihrig, Geschäftsführer Gemeindewerke Eppelborn Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Bevölkerung sowie der Gewerbe- und Industriebetriebe im Gebiet der Gesellschafter mit Trink- und Brauchwasser und erneuerbarer Energie. Darüber hinaus kann die Gesellschaft alle im Trinkwasser- und Abwassersektor sowie sonstige im Bereich der Gemeinden anfallenden Leistungen technischer und kaufmännischer Art erbringen. Hierzu zählen auch Dienstleistungen technischer und kaufmännischer Art im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieversorgung, insbesondere die Projektentwicklung und Projektsteuerung. Alle Leistungen können auch gegenüber Gemeinden, die nicht Gesellschafter sind, erbracht werden, dies gilt auch gegenüber anderen Ver- oder Entsorgungsunternehmen. Zur Durchführung dieser Zwecke hat die Gesellschaft die Mitgliedschaft im Zweckverband Wasserversorgung der Stadt- und Landgemeinden des Kreises Neunkirchen erworben, dessen Wasser sie bezieht. Im Übrigen kann sich die Gesellschaft anderer Unternehmungen zur Durchführung ihrer Aufgaben bedienen, gesellschaftsrechtliche Beteiligungen eingehen sowie Betriebsführungs-, Kooperations- und Geschäftsbesorgungsverträge abschließen. Die Gesellschaft kann außerdem gesellschaftsrechtliche Beteiligungen an Gesellschaften oder Genossenschaften eingehen, deren Gegenstand die Erzeugung und der Verkauf von u.a. regenerativen Energien ist. Die Gesellschaft wird die Wasserversorgung in ihrem jeweiligen Versorgungsgebiet so sicher und billig wie möglich durchführen. Seite 60

61 Wesentliche Verträge mit Gesellschaftern Tilgungsfreie Gesellschafterdarlehen (unbeschränkte Laufzeit, erstmals zum 09. Dezember 2011 kündbar, Festzinsen 5,65% p.a. bis zum 09. Dezember 2011). Sie stehen im Zusammenhang mit der Ausschüttung des Bilanzgewinns 2000 im Jahre 2001 und stellen die erneute Zurverfügungstellung des Auszahlungsbetrags - nach Steuern - dar. Im Jahr 2003 wurden vereinbarungsgemäß Teile der Darlehensmittel um die bei den Gesellschaftern anrechenbaren Steuern aufgestockt. Im Jahr 2011 wurde durch die Gesellschafterversammlung beschlossen, die Darlehen bis zum 31. März 2012 zu aktuellen Konditionen zu verlängern. Die Gesellschafter Gemeindewerke Eppelborn und Stadt Lebach haben ihre Verträge zum 31. März 2012 gekündigt. Die Stadt Ottweiler und die KDM haben neue Verträge über fünf Jahre, der Landkreis Neunkirchen über zehn Jahre abgeschlossen. Die Verzinsung beträgt 3,4 % bzw. 3,9 % p.a. Personal 2012: : : : : : 47 Kurzübersicht Jahresabschlüsse 2014 T 2015 T 2016 T 2017 T Bilanzsumme Anlagevermögen Umlaufvermögen Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Umsatzerlöse Jahresüberschuss Eigenkapital Jahresüberschuss Geschäftsverlauf Die Bilanzsumme stieg um T 331 auf T Die Aktivseite ist durch Anlagevermögen in Höhe von T geprägt. Das Eigenkapital weist zum Jahresende einen Stand von T auf. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 16,4 %. Die Umsatzerlöse stiegen um T 396 auf T 9.087, wovon T 308 aus der Erhöhung des Grundpreises um 1 pro Monat pro Wasserzähler resultieren. Die Umsatzerlöse mit Tarifkunden blieb T ungefähr auf dem Vorjahresniveau (T 4.306), während die Umsätze mit Sondervertragskunden um T 16 sanken. Die Erlöse aus den WZV erbrachten Dienstleistungen konnten um T 60 gesteigert werden. Insgesamt wurde ein Jahresüberschuss von T 415 erzielt. Im Berichtsjahr wurde ein Darlehen zu einem Zinssatz von 1,42 % p.a. bei der Sparkasse Neunkirchen in Höhe von T 550 zur Finanzierung von Investitionen aufgenommen. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr auf Basis des in einer gemeinsamen Seite 61

62 Arbeitsgruppe des BDEW sowie des VKU im Mai 2012 veröffentlichten "Leitfaden zur Wasserpreiskalkulation" sowie des Gutachtens "Kalkulation von Trinkwasserpreisen - insbesondere die betriebswirtschaftliche Herangehensweise zur Bestimmung der Kapitalkosten" der NERA Economic Consulting, London, vom 23.Januar 2012 eine Wasserpreiskalkulation durchgeführt. Dadurch sollen auch die Risiken begrenzt werden, die sich aus möglichen kartellrechtlichen Wasserpreiskontrollen ergeben. Zu den Chancen und Risiken macht die Geschäftsführung insbesondere folgende Kernaussagen: Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der für die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle von Wasserpreisen grundsätzliche Bedeutung zukommt, sind öffentliche Wasserversorger der verschärften kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht nach 103 Abs. 5, 22 Abs. 5 GWB i.d.f. der Bekanntmachung vom 20. Februar 1990 unterworfen. In 2016 hat auch die Energie- und Energiekartellaufsicht des Saarlandes eine Auskunftsverfügung an alle saarländischen Wasserversorgungsunternehmen gesendet. Untersuchungsgegenstand ist die Wasserpreisgestaltung für Haushalts- und Kleingewerbekunden. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen sind als relevantes Risiko einzuschätzen, da die Möglichkeit besteht, dass auch im Saarland Preissenkungsverfügungen erlassen werden könnten. Langfristig besteht eine hohe Versorgungssicherheit durch Mitgliedschaft im Zweckverband Wasserversorgung und die Führung der Geschäfte in Personalunion. Die Qualität des Trinkwassers wird regelmäßig überwacht. Das Risiko einer kurzfristigen Verschlechterung der Trinkwasserqualität ist relativ gering. Der von der RAG beantragte Anstieg des Grundwasserspiegels und die damit verbundenen Hebungen des Bodens können eventuell negative Auswirkungen auf das Leitungssystem haben. Aufgrund der Vielzahl der Gesellschafter besteht ein Risiko einer Änderung der Gesellschaftsstruktur. Ein neues erhebliches Risiko ergibt sich aus der Neuausschreibung der Trinkwasserkonzession für die Ortsteile Stennweiler und Heiligenwald durch die Gemeinde Schiffweiler. Hier besteht das Risiko, die Versorgung der Ortsteile Stennweiler und Heiligenwald zu verlieren. Risiken könnten auch aus einem Rückgang der für Dritte durchgeführten Dienstleistungsverträge resultieren. Diesem Risiko wurde jedoch in 2013 durch die Unterzeichnung eines Betriebsführungsvertrages mit der TWM für die Jahre 2014 bis 2021 entscheidend entgegengewirkt. Für die Jahre 2018 bis 2022 konnte zudem in 2017 ein Betriebsführungsvertrag für das Kanalnetz der Stadt Ottweiler abgeschlossen werden. Der demografische Wandel mit einer sinkenden Bevölkerungszahl im Saarland wird zukünftig zu deutlich geringeren Wasserabgabemengen führen. Dadurch werden sich auch die Netzbetriebskosten z.b. durch notwendige Spülungen erhöhen. Chancen werden insbesondere darin gesehen, dass neue gewerbliche Verbraucher gewonnen werden können. Darüber hinaus wird erläutert, dass der Klimawandel zu einem erhöhten künftigen Wasserbedarf in der Landwirtschaft führen kann. Der Dienstleistungsbereich soll durch Akquisitionen weiter ausgebaut werden. Seite 62

63 Voraussichtliche Entwicklung Beteiligungen an anderen Gesellschaften Die Gesellschaft bezieht das Wasser größtenteils vom Zweckverband Wasserversorgung der Stadt- und Landgemeinden des Kreises Neunkirchen in Ottweiler, deren Mitglied sie auch ist. 23 Abs. 2 bis 4 der Verbandssatzung des Zweckverbands Wasserversorgung, deren Bestimmungen auch für den Wasserlieferungsvertrag zwischen der WVO GmbH und dem Zweckverband gelten, sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Einschränkung oder gänzliche Einstellung der Wasserlieferungen ohne Anspruch auf Schadenersatz vor. Die Gesellschaft geht für das Folgejahr von einer verminderten Wasserabgabe aus. Durch eine sparsame Haushaltsführung soll das im Wirtschaftsplan abgestrebte Ergebnis von 333 T erreicht werden. Zusätzlich wurden Preiserhöhungen für das Geschäftsjahr 2018 im Dezember 2017 beschlossen. Unteranderem wurde der Grundpreis für die Bereitstellung bis 5 m³/h Wasser um 1 /Monat erhöht. Die Gesellschaft plant den Ausbau und die Erneuerung der Verteilungsanlagen, damit auch zukünftig eine sichere Wasserversorgung gewährleistet ist. Die wesentlichen Investitionen werden in 2018 in die Sanierung der Netze fließen, da sich der Trend der Kommunen zur Ausweisung von Neubauund Gewerbegebieten deutlich abgeschwächt hat. Am hat die Gemeinde Schiffweiler die Trinkwasserkonzession für die Ortsteile Stennweiler und Heiligenwald im elektronischen Bundesanzeiger neu ausgeschrieben. Hierzu wird auf den Abschnitt Chancen und Risiken verwiesen. Weiterhin wird versucht, das Geschäftsfeld Abwassertechnik weiter auszubauen. Hierzu wurde am ein Betriebsführungsvertrag für die Betreuung des Kanalnetzes im Stadtgebiet Ottweiler mit der Stadt Ottweiler geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Abwasserzweckverband Eppelborn in Höhe von ,74 (10 %). Seite 63

64 4.5 Tourismus Zentrale Saarland GmbH (TZS) Anschrift Franz-Josef-Röder-Straße Saarbrücken Telefon: Fax: info@tz-s.de Geschäftsführer Birgit Grauvogel Arnold Künzer Gründung 1997 Stammkapital Anteilsverhältnisse % Saarland Tourismus-Zentrale-Saarland Regionalverband Saarbrücken 8, Saarpfalz-Kreis 5, Congress-Zentrum Saar GmbH 5, Landkreis Saarlouis 4, Landkreis Merzig Wadern 4, Landkreis St. Wendel 3,6 936 Landkreis Neunkirchen 2,0 520 IHK des Saarlandes 1,0 260 ADAC Saarland e.v. 1,0 260 Flughafen Betriebsgesellschaft 1,0 260 Saarland Tourismus-Zentrale-Saarland 4,2 5 4,2 3, Regionalverband Saarbrücken Saarpfalz-Kreis Congress-Zentrum Saar GmbH 5,6 Landkreis Saarlouis Landkreis Merzig Wadern 8,4 10 Landkreis St. Wendel Landkreis Neunkirchen IHK des Saarlandes ADAC Saarland e.v. Flughafen Betriebsgesellschaft Aufsichtsrat 12 Gesellschaftsvertrag: 1. Der Aufsichtsrat besteht aus 11 Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von den Gesellschaftern entsandt und abberufen. Hinsichtlich des Gesellschafters Saarland nimmt dieses Recht die Regierung des Saarlandes wahr. Dem Gesellschafter Saarland stehen 7 Sitze, dem Regionalverband Saarbrücken ein Sitz im Aufsichtsrat zu. Den übrigen Gesellschaftern (Landkreis Merzig- Wadern, Landkreis St. Wendel, Landkreis Saarlouis, Landkreis Neunkirchen und Saar-Pfalz-Kreis) stehen insgesamt 3 Sitze zu, wobei sich diese Gesellschafter über die Besetzung (rollierendes System) einigen. Seite 64

65 2. Den Vorsitzenden stellt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n wählt der Aufsichtsrat aus seiner Mitte; diese sollen aus dem Kreis der übrigen Gesellschafter kommen. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereint. 3. Aufgaben des Aufsichtsrats sind die in dieser Satzung vorgesehenen sowie die Beratung und Überwachung der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat hat das Recht, der Geschäftsführung Weisungen zu erteilen. 4. Wird über die Amtsdauer nichts anderes bestimmt, endet die Amtszeit mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgezählt. 5. Im Falle einer Ersatzwahl endet die Amtszeit des neugewählten Mitglieds spätestens mit Ablauf der Amtszeit des weggefallenen Mitglieds. 6. Jedes Mitglied kann sein Amt auch ohne wichtigen Grund durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats niederlegen. Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2017 waren: Frau Ministerin Anke Rehlinger Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Vorsitzende Frau Daniela Schlegel-Friedrich, Landrätin, Landkreis Merzig-Wadern, stellvertretende Vorsitzende Weitere Mitglieder: Herr Peter Gillo, Regionalverbandsdirektor Herr Landrat Dr. Theophil Gallo, Saarpfalz-Kreis Frau Brigitte von Boch-Galhau, Hotel Linslerhof/Countrylife von Boch Galhau (bis ) Herr Gottfried Hares (ab ), Wagner Holding GmbH Frau Gudrun Pink, DEHOGA Saarland, Herr Karl-Heinz Finkler, ADAC Saarland (bis ) Herr Norbert Heinz (ab ), ADAC Saarland Herr Minister Klaus Bouillon, Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland (bis ) Herr Staatssekretär Roland Theis (ab ), Ministerium der Justiz (Saarland) Herr Armin Schmitt, Ministerium für Finanzen und Europa (Saarland) Herr Landrat Patrik Lauer, Landkreis Saarlouis Herr Landrat Udo Recktenwald, Landkreis St. Wendel Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Wesentliche Verträge Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Tourismus, touristischer Dienstleistungen und Produkte für das Saarland sowie die Erhöhung des Bekanntheitsgrades und Herausstellung der Vorzüge des Saarlandes als attraktives Reiseziel sowie als Tagungs- und Kongressplatz. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher oder verwandter Art zu beteiligen sowie solche Unternehmen zu gründen oder zu erwerben. Keine wesentlichen Verträge mit dem Landkreis Neunkirchen. Seite 65

66 Personal Kurzübersicht Jahresabschlüsse Bilanzsumme , ,19 Anlagevermögen , ,50 Umlaufvermögen , ,34 Rechnungsabgrenzungsposten , ,35 Eigenkapital , ,00 Rückstellungen , ,50 Verbindlichkeiten , ,19 Jahresfehlbetrag , ,71 Eigenkapital Jahresfehlbetrag Geschäftsverlauf Grundlagen der Gesellschaft Der Schwerpunkt der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2017 lag entsprechend 2 Abs. 2 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages in der Förderung des Tourismus, touristischer Dienstleistungen und Produkte für das Saarland. Darüber hinaus zielten die Maßnahmen auf die Erhöhung des Bekanntheitsgrades und die Herausstellung der Vorzüge des Saarlandes als attraktives Reiseziel ab. Das Marketing 2017 stand unter dem Motto Saarland entdecken, erleben, erinnern. Damit wird die in 2016 gestartete Kommunikationsund Designarchitektur bei der TZS Tourismuszentrale Saarland GmbH (kurz: TZS) fortgesetzt. Ein Schwerpunkt der TZS Kommunikation ist neben der stets aktuell gehaltenen Website das Online,- und Social Media Marketing. Hier werden unter anderem Influencer- und Bloggerreisen für die Etablierung des Images als Reiseland immer relevanter. Der bereits seit 2016 eingesetzte Mobile- First -Ansatz ist hochaktuell und hat sich als erfolgreich erwiesen. Im Webmarketing erfolgt ein Fokus auf Instagram- und Blogger Formate. Diese bringen deutschlandweit aber auch in den Auslandsmärkten, hier vor allem Frankreich und die Niederlande, gute Ergebnisse. Ergänzt wird der Online Bereich durch das Versenden von Reise-Newslettern, verschiedenen Google-Adwords-Kampagnen und Online Kooperationen, auch für die Auslandsmärkte. Mit dem Reiseblog.Saarland erzählen wir kloore Geschichten und erreichen damit vor allem saarländische Partner, die wir sonst weniger ansprechen können. Diese werden mit dem Blog in ein weites Netzwerk von Akteuren eingebunden. Es werden nach wie vor eine Reihe von Printmaterialien erstellt. Bei den Aktivthemen Radfahren und Wandern erfolgte ein Wechsel von Seite 66

67 Katalogen hin zu einer Darstellung mit Karten, die alle weiterführenden Informationen auf der Rückseite vorhalten. Daneben gibt es mit Genuss, Kultur und Familien weitere Broschüren. Alle buchbaren Pauschalangebote werden in einer eigenen Angebotsbroschüre, die alle Themenbereiche umfasst, dargestellt. Fortgesetzt wird auch die gut angenommene Broschüre mit Hinweisen zu den saarländischen Weihnachtsmärkten. Alle Printmedien kommen im Rahmen eines reichweitenstarken Marketingmix zum Einsatz. Im Vordergrund steht die Generierung von Kurzurlaubsgästen. Dazu werden alle Werbemaßnahmen neben klassischen Maßnahmen wie Printanzeigen und Messebesuchen (unter anderem Fahrrad- und Erlebnisreisen/CMT Stuttgart, Tour Natur oder Slowfood-Markt des guten Geschmacks) auch Medienkooperationen und weitere Präsentationen in der Region wie auch außerhalb durchgeführt. Auch das seit 2011 laufende Format der Roadshow wurde in 2017 fortgesetzt. Unter dem Motto Saarland auf Tour waren wir in Baden-Württemberg, in Hessen und in Nordrhein- Westfalen unterwegs. Ausgewählt wurden bekannte Feste der Region, wie zum Beispiel verschiedene Feste in Wiesbaden, dem Lichterfest in Schwetzingen und dem Antikmarkt in Düsseldorf, wo wir konkurrenzlos für das Reiseland Saarland warben. Neu war in 2017 der Auftritt in Nancy. Zum 2. Mal wurde mit dem Museumsuferfest in Frankfurt eine Veranstaltung besucht, die mit ca. 2 Mio. Besuchern vor allem für unsere Kulturpartner eine ausgezeichnete Vermarktungsgelegenheit darstellte. Im Vordergrund der Marktbearbeitung und Kundenakquise standen nach wie vor die wichtigsten Themen wie Wandern, Radfahren, Kulinarik/Genussregion und kulturelle Highlights bzw. Veranstaltungen, wie die Inka- des Weltkulturerbes Völklinger Hütte, die eine der meistbesuchten Sehenswürdigkeiten und damit eines der bedeutendsten Tourismusziele des Saarlands ist. Das gesamte Marketing, aber insbesondere das digitale, unterliegt aufgrund des dem Thema innewohnenden Weiterentwicklungspotentials einer ständigen, zum Teil täglichen Bearbeitung, Auswertung und Interpretation der Ergebnisse. In 2017 wurde die in 2016 gestartete Gästebefragung beendet. Diese wird in 2018 vorgestellt und erstmals Erkenntnisse zum aktionsräumlichen Verhalten der Gäste beinhalten. Vorgestellt wurde die ebenfalls ein Jahr lang erhobene Meinung der CenterParcs Park Bostalsee Gäste zum Park und zur Region (zwischen Januar 2016 und Januar 2017), mit für alle Landkreise und umliegenden Kommunen spannenden Ergebnissen. Ein großes und facettenreiches Aufgabengebiet im Fachbereich Kulturund Städtetourismus ist seit Mitte 2016 die Vorbereitung, Einführung und Durchführung des Projektes Saarland Card. Eine umlagenfinanzierte Gästekarte, die für Gäste der teilnehmenden Beherbungsbetriebe freien Eintritt in 65 Einrichtungen bedeutet und kostenfreie Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Saarland erlaubt. Damit ermöglicht das Projekt bzw. die TZS der UNESCO Biosphäre Bliesgau die Teilnahme an der Fahrziel Natur Strategie der Deutschen Bahn. Neben einer investiven Überzeugungs- und Akquisetätigkeit mit über 70 Einzelgesprächen bei potentiellen Beherbergungspartnern konnten rund 40 Betriebe zum Start des Projektes am 01. April 2017 gewonnen werden. Fast alle Freizeit- und Kultureinrichtungen wurden für die Saarland Card akquiriert. Neben der Implementierung des Projektes bis April, standen bis zum Ende des Jahres viele operative administrative, technische und juristische Aufgaben an. Im Vertrieb wurde intensiv am Aufbau neuer Kontakte und konkreter Kooperationen neben den bereits bestehenden gearbeitet. Deutschland war Schwerpunkt der Marktbearbeitungs- und Marktdurchdringung. Die ausländischen Quellmärkte sind im Gruppengeschäft vor allem Seite 67

68 Frankreich, Belgien und die Niederlande. Das Projektmanagement beinhaltet neben der Entwicklung von Projekten und Maßnahmen vor allem den regelmäßigen Austausch in Form von Beratungen, Sitzungen oder Workshops mit den Partnern (öffentliche wie private) und den touristischen Akteuren aus allen Bereichen des Tourismus. Die Leitung und Koordination der Projekte bildete auch 2017 einen intensiven Arbeitsschwertpunkt der TZS umfasste das Projektkreismanagement 11 Projekt- und Arbeitskreise, die von 2 Fachbereichen und einer Projektleitung gesteuert wurden. Neu hinzugekommen ist die Projektarbeit für die Umsetzung des Ziels, das Saarland als nachhaltige Reiseregion aufzubauen. Dazu wurde mit einem Prozess von Informations- und Sensibilisierungsveranstaltungen gestartet. Ziel ist es mit den durchgeführten Maßnahmen in 2018 als erstes Bundesland die international anerkannte TourCert Auszeichnung als nachhaltiges Reiseziel zu erlangen. Mit der seit 2014 neu hinzugekommen Marketinggruppe Nationalpark Hochwald Hunsrück, die sich um die überregionale Vermarktung des Saarlandanteils in Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz kümmert, werden gemeinsame und saarlandspezifische Marketingmaßnahmen umgesetzt. Fortgesetz wurde auch die seit 2011 bestehende Zusammenarbeit mit der Biosphärenregion Bliesgau, einmal im Rahmen des Marketingteams und zum anderen durch die Leitung des Vergaberates zur Gewinnung und Betreuung von Partnerbetrieben (seit 2012). Ein Schwerpunkt in der Projektarbeit Rad war im letzten Jahr unter anderem die Umsetzung von Empfehlungen aus der großen Radverkehrsanalyse von Mit Unterstützung eines Experten werden für die Landkreise neue Ansätze für die Profilierung des Saarlandes als bundesweite Premiumwanderregion wie auch die Weiterentwicklung von Serviceleistungen mit Partnern und die Sicherung der hohen Infrastrukturqualität der Wanderwege. Der Naturtourismus stand im Zeichen der Intensivierung der Angebotsvielfalt und dem Ausbau der Netzwerkpartner. Dies galt auch für die Maßnahmen im Bereich der Genussregion: Gewinnung neuer Partner und Umsetzung von Social Media-Aktivitäten wie das Platzieren von Genussregion Videos im nationalen und internationalen Marketing bestimmten das Arbeitsprogramm. Weitere Projektarbeits-Themen, die vom Projektmanagement koordiniert wurden, waren das Thema Motorradtourismus, Reisemobile und Camping. Im Bereich des Gesundheits- und Medizintourismus wurden im Netzwerk-Hören im Rahmen von Verträgen und Workshops vor allem Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt. Darüber hinaus konnte an Gästeführer und weitere touristische Dienstleiter das Siegel Hören mit Herz verliehen werden. Auch wurden erste drahtlose Signalübertragungsanalagen (FM-Anlagen) aufgrund des Förderprojektes des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr in den Landkreisen und einigen Museen installiert. Nach wie vor wird darum geworben und informiert, damit auch Leistungsträger des Gastgewerbes für den Ausbau von zielgruppenspezifischen Angeboten für das Netzwerk gewonnen werden können. Des Weiteren wurden Kommunikations- und Marketingmaßnahmen rund um die neue Website zum Netzwerk Hören erarbeitet und der Kooperationsvertrag unter den Netzwerkpartnern konnte vorzeitig erneuert werden. Das Thema Qualitätsmanagement wurde als weiterer Aufgabenschwerpunkt der TZS in 2017 fortgeführt. Dazu zählen wie bisher die landesweite Koordinationsarbeit der ServiceQualität Deutschland. Rund ums Jahr wurden Servicequalität-Seminare (Stufe I und Stufe II) durchgeführt, Betriebe betreut und im überregionalen Länderarbeitskreis wurde an der Weiterentwicklung des Angebotes Seite 68

69 gearbeitet. Ein Schwerpunkt der Qualitätsarbeit stellt der 2016 etablierte Tourismuslotse dar, das interaktive Weiterbildungs-Angebot für Gastronomie und Hotellerie mit dem Online Lotsen-Check. Bislang konnten über 50 Partner akquiriert werden. Mit Mitmachaktionen werden weitere Partner geworben. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist das Innenmarketing. Neben der TZS Heute als regelmäßig erscheinender Newsletter, werden unterjährig zahlreiche Fach-, Beratungs- und Betreuungsgespräche mit Leistungsträgern, Akteuren aus Kultur, Kunst, Wirtschaft, Einzelhandel, Sport etc. wie auch mit Vertretern von Kommunen, Landkreisen und Fachverbänden (z.b. DEHOGA, IHK, Museumsverband etc.) geführt. Zahlreiche Präsentationen, Sitzungen und Vorträge intensivieren die Zusammenarbeit. Seit 2016 ist die Werbung für den Atmosphäre Check hinzugekommen, ein Projekt mit der Zielsetzung, die visuelle Attraktivität der Kommunen im Saarland zu verbessern. Dazu werden mit einer Expertin Begehungen und Workshops durchgeführt, die Kommunen erhalten eine Dokumentation, ein Stärken-und Schwächeprofil und einen Handlungsleitfaden, den sie innerhalb der Gemeinde abarbeiten können. Bislang haben 5 Städte und Kommunen teilgenommen, einige weitere haben Interesse bekundet. Die Tourismus-Qualitätssicherung Saarland (kurz: TQS) betreute 2017 über 65 Premiumwanderwege und den saarländischen Teil des Saar- Hunsrück-Steiges sowie im Bereich Radfahren knapp 730 km des SaarRadland-Tourennetztes. Die Strecken werden digital erfasst und aufbereitet, Mängel dokumentiert und Optimierungsvorschläge bereitgestellt. Nachdem 2016 vor allem die Antragstellung und Genehmigung des neuen Interreg-V-A Projektes ( Digitales Tourismusmarketing in der Großregion ) im Vordergrund stand wurde in 2017 mit der Umsetzung des Projektes begonnen. Neben der Organisation neuer Büroräumlichkeiten wurden 2 Mitarbeiterinnen eingestellt und erste Maßnahme wie auch strategische Sitzungen mit den Projektpartnern gestartet. Ertragslage Die Umsatzerlöse betragen für das Geschäftsjahr mit 559 T. Sie liegen um 157 T über dem Vorjahresniveau (402 T ). Im Wesentlichen resultiert die Erhöhung aus Umsatzerlösen der umlagefinanzierten Gästekarte des Projektes Saarland Card, welche im April 2017 gestartet ist. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T (Vorjahr T ) sind um 63 T angestiegen. Der Materialaufwand stieg von 351 T im Vorjahr um 160 T auf 511 T im Berichtsjahr. In dem Posten sind Fremdleistungen in Höhe von 167 T im Zusammenhang mit der umlagefinanzierten Gästekarte des Projektes Saarland Card enthalten. Die Personalaufwendungen haben sich von T im Vorjahr auf T im Berichtsjahr erhöht. Im Berichtsjahr sind zwei Mitarbeiterinnen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projektes Interreg V-A eingestellt worden. Die sonstigen betrieblich Aufwendungen sind Vergleich zum Vorjahr (1.445 T ) um 70 T auf T im Berichtsjahr angestiegen. Insgesamt weist die Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 ein negatives Ergebnis in Höhe von 940 T aus. Seite 69

70 Finanzlage Unsere Finanzlage ist abhängig von der Bewilligung von Zuwendungen durch das Land. Die Förderung besitzt eine große Bedeutung für die Finanzierung unserer Gesellschaft und damit für die Durchführbarkeit der Marketingmaßnahmen. Für das Geschäftsjahr 2017 erhielt die Gesellschaft mit Bescheid vom 23. Februar 2017 eine Zuwendung für Marketingmaßnahmen als Projektförderung/DAWI-Erstattung (Fehlbedarfsfinanzierung) in Höhe von T und mit Bescheid vom 08. August 2017 eine Zuwendung in Höhe von 100 T für die Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen des Festivals "Color of Pop als Projektförderung (Anteilsfinanzierung). Für 2018 hat das Land mit Bescheid vom 20. März 2018 eine Zuwendung in Höhe von T bewilligt. Die Zuwendung des Landes reicht jedoch nicht aus, um die aufgabenbedingten Aufwendungen zu finanzieren. Die Finanzierungslücke wird durch Gesellschaftereinlagen geschlossen. Die Gesellschaft verfügt über stichtagsbezogene liquide Mittel in Höhe von 395 T (Vorjahr 576 T ). Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Das Anlagevermögen der Gesellschaft ist aus Zuschüssen finanziert. Im Geschäftsjahr wurden Investitionen in Höhe von 46 T getätigt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen nicht. Die Gesellschaft verfügt über Kassenreste aus Zuwendungen der Vorjahre in Höhe von 230 T, die das Land zur Vorfinanzierung des EU-Projektes sowie zur Abdeckung des Liquiditätsbedarfs für die Monate Januar und Februar 2018 bewilligt hat. Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr (1.162 T ) um 81 T auf T verringert. Die wesentlichen Veränderungen der einzelnen Bilanzpositionen stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: Das Anlagevermögen hat sich insgesamt um 50 T vermindert. Die Vorräte sind um 213 T auf 223 T angewachsen. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Aktivierung von unfertigen Leistungen im Zusammenhang mit den Interreg Projekt V-A Digitales Tourismusmarketing für die Großregion in Höhe von 220 T. Bei den liquiden Mitteln ist ein Rückgang um T 181 auf 395 T zu verzeichnen. Das Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 395 T dient der Liquiditätssicherung. Die sonstigen Vermögensgegenstände (263 T ) betreffen im Wesentlichen Forderung der Gesellschaft aus dem ausgelaufenen Interreg IV-A (171 T ). In Höhe von 20 T sind Forderungen an Projektpartner aus dem Interreg Projekt V-A ausgewiesen. Insgesamt sind die sonstigen Vermögensgegenstände um 50 T gesunken. Auf der Passivseite ist der Sonderposten für Investitionszuschüsse von 170 T um 50 T auf 120 T gesunken. Bei den Verbindlichkeiten ergeben sich verschiedene Bewegungen: In den erhaltenen Anzahlungen ist ein Betrag in Höhe von 192 T (Vorjahr 0,00 ) im Zusammenhang mit dem neuen Interreg V-A enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 529 T haben sich gegenüber dem Vorjahr um 293 T gemindert. Die Minderung resultiert im Wesentlichen aus der Minderung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Land aus Zuwendungen in Höhe von 288 T. Seite 70

71 Finanzielle Leistungsindikatoren Die finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft orientieren sich nach der Entwicklung der Grundfinanzierung sowie der Steigerung der eigenen Umsätze und der Bereitschaft der Gesellschafter, Finanzierungslücken durch Einlagen zu schließen. Voraussichtliche Entwicklung Beteiligungen an anderen Gesellschaften Die Gesellschaft wird im Jahr 2018 die eingeschlagenen Marketingmaßnahmen fortsetzen und ausbauen. Wesentliche inhaltliche Veränderungen ergeben sich durch die neue Tourismusstrategie Die Gesellschaft verfolgt hierbei das gesetzte Ziel Wachstum durch Nachhaltigkeit und Qualität. Sowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Aufwandsseite werden im Rahmen der neuen Konzeption folgende übergeordnete Leitprojekte aufgenommen: Tourismusbewusstsein, KMU- Netzwerk, attraktive Ortsbilder sowie Marken- und Kommunikationsstrategie. Themenbezogene Handlungsfelder werden sein: Aktivtourismus, Kulturtourismus, promotabler Geschäftstourismus, sowie Gesundheits- und Medizintourismus. Das hinzu gekommene Interreg V-A Projekt Digitales Tourismus-Marketing für die Großregion, das von der EU im Oktober 2016 genehmigt wurde, wird in 2018 ein Arbeitsschwerpunkt sein. Die Gesellschaft wird im Geschäftsjahr 2018 zur Erfüllung ihres Gesellschaftszwecks weiterhin auf Zuschüsse des Saarlandes und auf Zahlungen der Gesellschafter in jeweils etwa gleicher Höhe wie in 2017 angewiesen sein. Keine Beteiligung dieser Gesellschaft an anderen Gesellschaften. Seite 71

72 4.6 Neunkircher Verkehrs GmbH (NVG) Anschrift Wellesweilerstraße Neunkirchen Telefon: Fax: Geschäftsführer Pascal Koch Gründung 1907 Stammkapital Anteilsverhältnisse % Verkehrs- und Energiebeteiligungsgesellschaft der Kreisstadt Neunkirchen mbh Landkreis Neunkirchen Verkehrs- und Energiebeteiligungsgesellsch aft der Kreisstadt Neunkirchen mbh Landkreis Neunkirchen 60 Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2017 aus folgenden Mitgliedern zusammen: Jürgen Fried, Oberbürgermeister, Neunkirchen, Vorsitzender Sören Meng, Landrat, Ottweiler, stellvertretender Vorsitzender Christine Bosel, Berufskraftfahrerin, Ottweiler Tobias Hans, Mitglied des Landtages, Neunkirchen Winfried Kramer, Oberstudienrat, Neunkirchen Herbert Volz, Dipl. Forstwirt, Neunkirchen Gerhard Schaufert, Berufskraftfahrer, Neunkirchen Mark Schaufert, Berufskraftfahrer, Ottweiler Heiko Schaufert, Berufskraftfahrer, Neunkirchen Ebru Aksa, Immobilienmaklerin, Neunkirchen Brigitte Peisch, Rentnerin, Neunkirchen Elmar Gleich, Selbständiger Malermeister, Neunkirchen Erwin Schönsiegel, Rentner, Neunkirchen Peter Rammo, Rentner, Neunkirchen Ute Meiser, Kfm. Angestellte, Merchweiler Stephan Latz, Berufskraftfahrer, Schiffweiler Joachim Seiler, Berufskraftfahrer, Friedrichsthal Seite 72

73 Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Wesentliche Verträge Das Unternehmen ist aus der früheren Neunkircher Straßenbahn AG hervorgegangen. Gegenstand der Gesellschaft ist die Beförderung von Personen sowie die Förderung und Verbesserung des öffentlichen Verkehrs, insbesondere durch Einrichtung und Betrieb von Linien- und Freistellungsverkehren und die Durchführung von Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen, des Landkreises Neunkirchen sowie in angrenzenden Verkehrsgebieten. Betrauungsakt, Öffentliche Dienstleistungsaufträge Personal Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Kurzübersicht Jahresabschlüsse Geschäftsverlauf Bilanzsumme , ,88 Anlagevermögen , ,04 Umlaufvermögen , ,84 Eigenkapital , ,50 Rückstellungen , ,04 Verbindlichkeiten , ,45 Umsatzerlöse , ,04 Leistungen der Gesellschafter , ,18 Jahresüberschuss 0,00 0, Vermögenslage Bilanzsumme Eigenkapital Investitionstätigkeit befindet sich in einer Übergangsphase Nicht wie in den Vorjahren, bewegten sich die Investitionen in die Modernisierung der notwenigen Verbundstrukturen vergleichsweise geringfügig, was insbesondere an verschobenen Omnibusanschaffungen im Berichtsjahr lag. Die Buseinkäufe werden in den Folgejahren durch eine alternative Finanzierungspolitik nachgeholt. Als klassisches modernes Omnibusunternehmen ist die Gesellschaft seit vielen Jahren bestrebt, die Wettbewerbsfähigkeit durch permanente Investitionen in die verbundkompatible Struktur aufrechtzuerhalten. Infolge nur geringer Zugänge im Anlagevermögen führte die Verrechnung mit den laufenden Abschreibungen des Jahres zu einer mehr als deutlichen Reduzierung des Bilanzpostens. Ab dem Jahr 2017 werden wieder umfangreiche Projekte realisiert. Seite 73

74 Abnahme des kurzfristig gebundenen Vermögens und der kurzfristigen Forderungen Im letzten Jahr wurden höhere Fördermittelansprüche aus den Projekten e-mobil saar und e-mobil saar ITCS unter den kurzfristigen Forderungen bilanziert, die im Jahr 2017 gezahlt wurden. Ferner liegen die im Wirtschaftsplan 2017 prognostizierte Verlustausgleichszahlung, die getätigten Vorauszahlungen der Gesellschafter auf den Verlustausgleich und die tatsächliche Endabrechnung der Kapitalhilfe derart beieinander, so dass ein geringerer restlicher Anspruch der Gesellschaft entstanden ist. Dies erläutert in der Hauptsache den Rückgang dieser Position. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse verhält sich konform zum Anlagevermögen Der Sonderposten beinhaltet die Zuwendungen des Landes, die zur Förderung der Investitionen Fahrgeldmanagementsystem, Werkstattumbau, Businvestitionen, KOM-Stellplatzanlagen, Fahrgastinformationssystem, energetische Sanierung Verwaltungsgebäude, Erweiterung Lackierwerkstatt, Kommunikationssystem Saarland in time, Optimierung Hoffläche/zufahrt sowie Abscheideanlage, Projekt e-mobil Saar/neues Atries einschließlich der Verknüpfung mit dem Kommunikationssystem Bahnhof und Lindenallee und Projekt E-mobil saar Erweiterung des bestehenden Rechnergestützten Betriebsleitsystems zur Verfügung gestellt worden sind. Gleichsam mit der zurück gegangenen Investitionstätigkeit überragten im Berichtsjahr die ertragswirksamen Auflösungen der fertig gestellten Maßnahmen die Fördermittelzugänge. Die neuen Fördermittel des Jahres 2017 stehen mit dem Projekt e-mobil/neues ATRIES/RBL ITCS in Zusammenhang. Der Verbrauch der Altersteilzeitrückstellung schreitet voran Die langfristigen Rückstellungen werden weiterhin vom Bilanzansatz der Altersteilzeitrückstellung beherrscht. Seit dem Jahr 2012 wird diese Rückstellung durch das Erreichen der Freistellungsphase im Blockmodell kontinuierlich verbraucht, so dass sich kräftige Auflösungen ergeben werden. Diese Annahme wird durch vorgelegte versicherungsmathematische Planungsrechnungen seitens der Testat erteilenden Gesellschaft belegt. Darlehnsaufnahme Im Berichtsjahr legten die langfristigen Verbindlichkeiten durch die Hereinnahme von Kreditmittel zu, die die Investitionen digitales Werbeund Informationssystem und Videosicherheitssystem sowie Fahrergebäude finanzierten. Abbau der kurzfristigen Verbindlichkeiten Die Kontokorrentlinie der Gesellschaft hat sich stichtagsbedingt gegenüber dem Vorjahr verbessert, was sich im Abbau der Kurzfristigen Verbindlichkeiten niederschlägt. Weiterführende Erläuterungen zur Entwicklung des Geldbestandes werden in der nächsten Textziffer gegeben. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft Die Zukunftsperspektiven und Chancen der Gesellschaft im ÖPNV- Ordnungsrahmen wurden bereits im ersten Abschnitt eingehend geschildert, an dieser Stelle wird mehr auf die Risiken der zukünftigen Entwicklung eingegangen. Zur Risikoanalyse wurde hierzu speziell im Jahr 2005 ein EDV-gestütztes Risikofrüherkennungssystem eingeführt, welches die folgenden Schwerpunkte identifiziert hat. Seite 74

75 Die Gesellschaft ist unvermindert in hohem Maße von den Verlustausgleichzahlungen der Anteilseigner abhängig. Entscheidend für den Fortbestand der Gesellschaft wird in Zukunft sein, inwieweit eine Steigerung der eigenen Ertragskraft zu realisieren ist und die Anteilseigner Willens und in der Lage sind, die Gesellschaftsaktivitäten mit zugesagten Kapitalhilfen zu unterstützten. Insoweit kann es sich hier um ein bestandsgefährendes Risiko handeln. Die Signale der Gesellschafter gehen jedoch nach wie vor in Richtung vollumfänglicher Unterstützung, wie jüngst die durchgeführte Betrauung zeigen lässt, so dass wir von einer mehr als geringen Eintrittswahrscheinlichkeit ausgehen. Auf das Risiko, dass nicht sämtliche Kriterien des Altmark-Trans-Urteils erfüllt werden könnten, wurde bereits ausführlich eingegangen. Derzeit sind insbesondere mit der Betrauung der NVG und mit der angestrebten Neuvergabe sämtlicher Linienverkehre zum 1. März 2017 jedoch geeignete Gegenmaßnahmen und Strukturveränderungen eingeleitet worden. Deshalb ist das Risiko für die Gesellschaft überschaubar und die Eintrittswahrscheinlichkeit eher als gering einzustufen. Durch eine gutachterliche Stellungnahme eines externen Dienstleisters wurde der Gesellschaft bereits die Erfüllung der Direktvergabevoraussetzungen bescheinigt. Die Problematik der rechtlichen Bedingungen der Ausgleichszahlungen nach 45a PBefG, aufgrund gesondertem Finanzierungsvertrag für eine Übergangsphase und die Behandlung dieser Beträge nach Ablauf der fünf Jahre, wurde ebenfalls angesprochen. In diesem Kontext sind auch die Ausgleichszahlungen der SNS GmbH für die sogenannten Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste aufzuführen. Infolge des Abschlusses einer Anschlussfinanzierung Mitte des Jahres 2009 wurde dieses Risiko für eine Übergangszeit von weiteren fünf Jahren vermieden. Ein momentanes Risiko verbleibt für die Gesellschaft im Hinblick auf den Einnahmeaufteilungsschlüssel, der wohl in kürzeren Zyklen ggf. sogar jährlich verifiziert wird. Sollte dieser für die NVG zuungunsten nach unten korrigiert werden, kann dies zu Einnahmeausfällen führen, deren Größenordnung noch nicht einschätzbar ist. Der neue Auftraggeber der neuen Linienbündel 1.2 bis 1.4 hat seine Ausgleichsleistungen für die Bedienung der Linien ab dem 1. März 2017 mit Festbeträgen verlängert. Ob und inwieweit diese mit der Auflage verbunden sind, alljährliche Nachkalkulationen zu erstellen und durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen testieren zu lassen, ist bislang nicht Gegenstand der Vereinbarung. Das Risiko, dass diese Gelder zukünftig entfallen könnten, ist als relativ gering einzuschätzen. Die Schwerbeschädigtenausgleichzahlungen des Jahres 2017 basieren auf dem Bescheid des Landesamtes für Soziales vom Da die Schwerbeschädigtenausgleichsleistungen seit Jahren Schwankungen unterliegen, kann an dieser Stelle nicht von einem deutlich bestehenden Risiko gesprochen werden. Die Verlängerung des Vertrages zur Finanzierung des saarvv wird im Jahr 2017 neu verhandelt. Es kann daher zu Einbußen im Rahmen der Ausgleichszahlungen, Fahrgelderlöse sowie der Durchtarifierungsverluste kommen. Zum Zeitpunkt der Lageberichterstellung sind noch keine belastbaren Ergebnisse bekannt. Eine unmittelbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der NVG wird derzeit nicht gesehen. Die demographische Entwicklung kann wohl zur Reduzierung der beförderten Fahrgäste beitragen, jedoch wurden ausreichend Neustrukturierungen in die Wege geleitet, welche die Gesellschaft am Markt gut positioniert. Die Geschäftsleitung hat noch geeignete Gegenmaßnahmen zur Kostenreduzierung geplant, die aber erst noch die Gremien beschlossen werden muss. Da die NVG eine innovative Gesellschaft mit permanentem Seite 75

76 Restrukturierungspotential ist, werden in Zukunft noch weitere Verbesserungen der Ertragslage geschaffen werden. Dem Risiko aus der jüngst ergangenen EugH Rechtsprechung bezüglich der Rechtsform der NVG AG, hat die Gesellschaft durch einen Formwechsel im Jahr 2012 von einer AG hin zu einer GmbH entgegnet. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Finanzinstrumente Zu den im Unternehmen bestehenden risikolosen Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die NVG verfügt über ein effizientes Mahnwesen; Forderungsausfälle sind meistens die Ausnahme. Verbindlichkeiten werden stets innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist eine absolut konservative auf Sicherheit angelegte Politik. Das Risiko des Verlustes von bilateralen Ausgleichszahlungen in Höhe von ist durch Urteil des Landgerichts Mainz vom 27. Juli 2017 vermieden worden. Zahlungsstromschwankungen sind selten und können sich, wenn überhaupt, aus der manchmal langfristigen Natur der Forderungen ergeben, wie z.b. Verlustausgleichszahlungen, Fördergelder, Ausgleichsleistungen nach 45a PBefG etc. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko und zur Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wird ein fortlaufender Liquiditätsplan erstellt. Im Vorjahr 2013 wurde dem Risiko einer Unterversorgung mit finanziellen Mitteln entgegengewirkt und die Kontokorrentlinien deutlich erweitert. Sobald bei finanziellen Vermögenswerten Ausfalls- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Langfristig finanzierte sich in der Vergangenheit die Gesellschaft über Bankkredite bei der Sparkasse Neunkirchen, mit der eine langjährige Geschäftsbeziehung besteht. Seit einigen Jahren ist die NVG jedoch in der Lage die anstehenden Verpflichtungen zu einem Großteil aus der Innenfinanzierung zu speisen. Auf die Erhöhung der Kontokorrentlinien im Jahr 2013 wurde bereits an anderer Stelle hingewiesen. Auch im Jahr 2017 wurden Darlehen für die Beschaffung eines Videosicherheitssystem, eines digitalen Werbe- und Informationssystems und für den Bau eines Fahrergebäudes in Anspruch genommen. Darüber hinausgehende Risiken mit wesentlichem negativen Einfluss auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft sowie bestandsgefährdende Risiken sind derzeit nicht erkennbar. Voraussichtliche Entwicklung Die strategische Unternehmensplanung der Jahre 2018 bis 2022 lässt folgende Kernaussagen für die Entwicklung des Unternehmens zu: Die Verlustausgleichszahlungen der Gesellschafter werden vermutlich in den Jahren 2018 und 2022 durch Rationalisierungsmaßnahmen durchschnittlich maximal bis zu 2,0 Mio. betragen. Inwieweit das prognostizierte Ergebnis 2018 in Höhe von ,42 gehalten werden kann, lässt sich auf Grund der laufenden Tarifverhandlungen zum Manteltarifvertrag TV-N und des momentan drastisch steigenden Treibstoffpreises derzeit nicht sagen. Dem Unternehmensverbund NVG und NVD wurden im Jahr 2014 mittels Testat deutschlandweit Spitzenwerte im Kostenverhalten bescheinigt, da die stärkeren Belastungen auch in anderen Verkehrsverbänden Einzug halten. Auch dort kämpfen die Verkehrsunternehmen angesichts leerer Haushaltskassen mit zunehmend fehlender Subventionsbereitschaft der Kommunen und infolge ständiger Preiserhöhungen mit ausbleibenden Kunden. Seite 76

77 Die Verkehrseinnahmen können grundsätzlich, bedingt durch den demografischen Wandel und den damit einhergehenden Verlust von Beförderungsfällen sowie der starken Subventionsabhängigkeit (Einnahmeaufteilungsschlüssel, Schwerbeschädigtenausgleichszahlungen, Ausgleich 45a PBefG etc.) zukünftig keinen deutlichen Beitrag dazu leisten. Spürbar waren die Verluste durch die Kürzung der Gelder seitens der Regierung für den Ausgleich der Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste. Langfristig wird der Materialaufwand im Zeitablauf durch preis- und mengenbedingt gestiegene Treibstoffkosten (Eigenvergabe) und Neuordnung der Busbeschaffungen (Leasingkosten) deutlich zulegen. Durch die Optimierung der Subunternehmervergabe gelingt es jedoch eine weitere Zunahme des Materialaufwands zu verhindern. Nach Ausschöpfung nahezu sämtlicher Kostenreduzierungsmöglichkeiten in den letzten Jahren, werden letztendlich die Potentiale im Personalaufwand den notwendigen Einsparungsrahmen bieten. Da nahezu sämtliche Ersatzeinstellungen im Rahmen der Übernahme der Linienbündel erfolgt sind, bietet das Ausscheiden von Rentenbezugsberechtigten und den in Altersteilzeitrückstellung, einen eingeplanten Kostenvorteil. Nach Berücksichtigung der geplanten tariflichen Anhebungen in den Jahren 2018 bis 2022, wird sich sowohl bei der NVG als auch bei der NVD dieser Vorteil schmälern. Im Gegenzug zur Mehrbelastung der Materialaufwendungen infolge von Leasingkosten, werden sich die Abschreibungsbeträge mangels Businvestitionen in fast gleichem Umfang reduzieren. Dadurch ist es gelungen, eine Finanzierungsalternative zu finden, die eine flexible Busbeschaffung ohne zusätzlichen Kostendruck ermöglicht. Die Gesellschaft hat sich selbst auferlegt, dass die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nur in Höhe der üblichen Preisindices ansteigen werden. Ursächlich für die auslaufende Zinsbelastung im Zeitvergleich sind trotz anhaltender Investitionsstätigkeit die alternativ finanzierten Busbeschaffungen. Beteiligungen an anderen Gesellschaften Ende 1998 wurde die NVD Neunkircher Verkehrsdienste GmbH gegründet. Die NVG hält 90% der Stammeinlage, die Kreisstadt Neunkirchen und der Landkreis Neunkirchen halten jeweils 5% der Stammeinlage. Außerdem ist die Gesellschaft an der Saarländischen Nahverkehrs-Service GmbH mit 10 % und an der FSN Fahrzeugservice Neunkirchen GmbH mit 47,5 % beteiligt. Seite 77

78 4.7 Neunkircher Verkehrsdienste GmbH (NVD) Anschrift Wellesweilerstraße Neunkirchen Telefon: Fax: Geschäftsführer Pascal Koch Gründung 1998 Stammkapital ,59 Anteilsverhältnisse % Neunkircher Verkehrs GmbH ,13 Kreisstadt Neunkirchen ,23 Landkreis Neunkirchen , Neunkircher Verkehrs GmbH Kreisstadt Neunkirchen 90 Landkreis Neunkirchen Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2017 folgende Mitglieder an: Herr Landrat des Landkreises Neunkirchen, Sören Meng jeweils kraft Amtes, Aufsichtsratsvorsitzender Herr Oberbürgermeister der Kreisstadt Neunkirchen, Jürgen Fried Herr Stephan Latz, Berufskraftfahrer, Schiffweiler Gemäß 11 des Gesellschaftsvertrages überwacht und kontrolliert der Aufsichtsrat die Tätigkeit der Geschäftsführung. Er berät alle Angelegenheiten vor, die der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung bedürfen. 11 enthält darüber hinaus einen Katalog der Angelegenheiten, die der Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat unterliegen. Gemäß 2 des Gesellschaftsvertrages ist Gegenstand der Gesellschaft die Beförderung von Personen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die den genannten Gesellschaftszweck fördern oder wirtschaftlich berühren. Sie kann sich hierbei anderer Unternehmen bedienen, sich an Ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfsund Nebenbetriebe gründen, erwerben, errichten oder pachten. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Förderung des Gesellschaftszweckes Nebengeschäfte zu tätigen. Seite 78

79 Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Wesentliche Verträge Gegenstand des Unternehmens ist die Beförderung von Personen. Betriebsdurchführungsvertrag mit der NVG Vertrag bezüglich der Überlassung von Kraftfahrzeugen Personalgestellungsvertrag mit der NVG Ergebnisabführungsvertrag zwischen der NVG und der NVD mit Wirkung zum 01. Januar 2007 Tarifvertrag Nahverkehr Saarland (TV-N Saar) mit dem KAV Saar, Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH, Stadtbahn Saar GmbH, KVS GmbH und der Kreis-Verkehrsgesellschaft Saarlouis mbh sowie der Neunkircher Verkehrsdienste GmbH vom 18. Dezember Personal Kurzübersicht Jahresabschlüsse Bilanzsumme , ,27 Forderungen , ,23 Eigenkapital , ,93 Rückstellungen , ,04 Verbindlichkeiten , ,30 Verlustabdeckung , ,92 Jahresüberschuss 0,00 0,00 Bilanzsumme Eigenkapital Geschäftsverlauf Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen Die NVD wurde am gegründet. Erklärtes Hauptziel der Gesellschaft ist trotz der Einführung eines einheitlichen Tarifgefüges TVN-Saar- die Reduzierung der Personalkosten, um so die Eigenwirtschaftlichkeit des Gesamtbetriebes zu erzielen und somit im europäischen Prozess der Wettbewerbsfähigkeit zu bestehen. Die NVD erbringt die Verkehrsleistung und erhält hierfür das als Umsatzerlöse ausgewiesene Entgelt. Der Eigenanteil an der Verkehrsleistung der NVG GmbH sowie das Fahrpersonal der NVG wurde mittels Betriebsdurchführungsvertrag bzw. Personalgestellungsvertrag an die NVD übertragen. Die Busbestellung erfolgt über Anmietung der Omnibusse der NVG. Seite 79

80 Am 18. Dezember 2008 wurde der Tarifvertrag Nahverkehr Saarland (TV-N Saar); mit dem KAV Saar, Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH, Stadtbahn Saar GmbH, KVS GmbH und der Kreis- Verkehrsgesellschaft Saarlouis mbh sowie der Neunkircher Verkehrs GmbH gemeinsam unterzeichnet. Dieser Vertrag kann in Zukunft weitere erhebliche Veränderungen bei der Personalpolitik in den Gesellschaften NVG und NVD hervorrufen. Bislang erfolgten infolge des wettbewerbsfähigen Tarifs bei Bedarf ausschließlich Neueinstellungen bei der NVD. Durch Vereinheitlichung des Tarifgefüges in beiden Gesellschaften werden Neueinstellungen seit dem Jahr 2009 ausschließlich in der NVG vorgenommen. Die Rahmenbedingungen für die NVD haben sich seit dem Jahr 2009 dergestalt geändert, dass im Rahmen der Liniennetzoptimierung der NVG, bei gleichzeitiger Reduzierung der Subunternehmerleistungen, eine höhere Kilometervergabe an die Gesellschaft erfolgt ist. Diese weitere Nachfrage nach Fahrdienstleistungen der NVD wurde in den Jahren 2011 und 2012 bestätigt und darüber hinaus noch deutlich erhöht, da die Neunkircher Verkehrs GmbH ihre Subunternehmerleistungen zugunsten der kostengünstiger leistenden Tochter NVD neu strukturiert hat. Die NVG AG wurde mit Eintragung ins Handelsregister am in die Neunkircher Verkehrs GmbH umgewandelt. Im Gefolge der von der NVG seit dem 1. Januar 2013 neu übernommenen Linienbündel wurde die Kilometervergabe seitens der NVG wiederum deutlich ausgedehnt. Aller Voraussicht nach wird auch in Zukunft diese stabile Auftragslage vorherrschen, wobei unter Umständen noch mit einer Ausweitung-wie in den Jahren 2016 und 2017 geschehen- der Kilometervergabe zu rechnen ist. Beispielsweise wurde wiederum eine Subunternehmerlinie im Jahr 2017 infolge von nicht akzeptablen Preisen der NVD übertragen. Im Gefolge des neuen Finanzierungsvertrages SaarVV vom 1. August 2010 wurde mittels Testat eine neue Einnahmeaufteilungsrechnung der Verbundausgleichszahlungen mit einem für die NVG neuen Aufteilungsschlüssel konzipiert. Konkretisiert wurde dieser neue Schlüssel im Vertrag zur Einnahmeaufteilung (EAV) im saarvv zwischen der Saarländischen Nahverkehrs-Service GmbH und den verbundzugehörigen Verkehrsunternehmen vom 30. September Der Einnahmenaufteilungsschlüssel wurde im Jahr 2016 und erneut kaum spürbar im Jahr 2017 zugunsten der Gesellschaften NVG und NVD geändert. Wie bereits zuvor ausgeführt, hat die Verbesserung des Einnahmeaufteilungsschlüssels zu gestiegenen Verkehrseinnahmen geführt. Ob und inwieweit dieser Verteilungsschlüssel auch für die Zukunft Bestand hat, ist für die kommenden Jahre nicht vorhersehbar. Es findet eine jährliche Überprüfung dieses Verteilungsschlüssels statt. Die NVD sollte sich in Zukunft auch infolge des demografischen Wandels auf geringere Fahrgeldeinnahmen einstellen. Anspruch auf Verlustabdeckung erhöht sich Im Jahr 2017 haben sich infolge des demographischen Wandels vor allem mengenbedingt gesunkenen Erträge aus Fahrleistungen branchebedingt nicht ausgereicht, die im Wesentlichen durch das höhere Dieselpreisniveau gestiegenen zugehörigen Kostenarten aufzufangen, so dass sich letztendlich wiederum ein Anspruch auf Verlustabdeckung gegenüber der NVG ergab. Infolge der Umsatzeinbuße zeigte sich der angesprochene Verlustausgleich gewichtig gegenüber dem Vorjahr erhöht. Seite 80

81 Vermögens- und Finanzlage Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist unverändert dadurch gekennzeichnet, dass die NVD über kein eigenes Anlagevermögen verfügt. Das Unternehmen benötigt deswegen auch keine langfristigen Fremdmittel. Demzufolge gibt es in der Bilanz nur kurzfristige Bereiche. Der mit der NVG abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist charakteristisch dafür, dass die Eigenmittel mit 45 T auch in Zukunft konstant bleiben. Die kurzfristigen Forderungen resultieren ausschließlich aus werthaltigen Ansprüchen gegenüber der NVG, die sich unmaßgeblich von 153 T auf 122 T abrechnungsbedingt vermindert haben. Die Herabsetzung der kurzfristigen Außenstände und die gleichzeitige Verminderung der kurzfristigen Schulden rief einen mäßig veränderten Bestand an flüssigen Mitteln von 6 T (Vorjahr 0T ) hervor. Die NVD finanziert ausschließlich mit Eigenkapital. Fremdkapital im Sinne von Darlehen ist nicht vorhanden und wird voraussichtlich auch nicht benötigt. Die kurzfristigen Fremdmittel veränderten sich im Vergleich zum Vorjahr kaum. Außerbilanzielle Finanzierungselemente, wie z.b. Factoring oder Leasing, spielen bei der Gesellschaft keine Rolle. Die Liquidität der Gesellschaft ist sowohl stichtagsbedingt zum 31. Dezember 2017 als auch im Hinblick auf die enge wirtschaftliche Verbindung zur NVG stets gewährleistet. Die Eigenkapitalausstattung ist weiterhin angemessen. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft Die NVD ist organisatorisch in das EDV gestützte Risikofrüherkennungssystem der NVG mit eingebunden. Die Chancen und Zukunftsperspektiven der Gesellschaft sind aufgrund der langfristig bestehenden Verträge mit der NVG überschaubar. Für die NVD bestand bis zur Einführung des TV-N Saar unverändert das Hauptrisiko darin, dass im Wettbewerb die Verkehrsleistung nicht zu marktgerechtem Preis angeboten werden kann. Dieses Risiko hat sich durch die in den Jahren 2011 und 2012 geänderte Einnahmeaufteilungsrechnung auf Verbundebene noch erhöht, da dies zu deutlichen Fahrgeldeinbußen seitens der NVD und somit zu einer starken Verschlechterung der Ertragslage geführt hat. Das Jahr 2014 brachte keine derartigen Erlöseinbußen mit sich. Die Jahre 2015 und 2016 bescherten der NVG und somit auch der NVD einen verbesserten Verteilungsschlüssel, das Jahr 2017 blieb eher konstant. Ob und inwieweit in Zukunft mit einem Herabsetzen der Erlösschlüssel gerechnet werden muss, ist momentan nicht mit hinreichender Sicherheit erkennbar. Dem Risiko der Erzielung eines etwaigen negativen Betriebsergebnisses wurde bereits schon dadurch begegnet, dass die NVG durch den Ergebnisabführungsvertrag auch eine Verlustabdeckung zu tragen hat. Insofern bestehen geeignete Gegenmaßnahmen. Weiterhin steht die Entlohnung des Personals im Vordergrund, wobei an dieser Stelle auch auf die Ausführungen im Prognosebericht verwiesen werden. Weitere Risiken mit wesentlichem negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bzw. bestandsgefährdete Risiken sind derzeit nicht erkennbar. Seite 81

82 Voraussichtliche Entwicklung Beteiligungen an anderen Gesellschaften Für die weitere Entwicklung der NVD GmbH und deren Rentabilität werden die Personalkosten maßgebend sein. Um die Wettbewerbsfähigkeit und die Eigenwirtschaftlichkeit zu erreichen, dürfen die Lohnkosten der NVD GmbH nicht über den Lohnkosten der Wettbewerber liegen. Zukünftige Bedeutung hat auch nach wie vor der Tarifvertrag Nahverkehr Saarland (TV-N Saar), der mit dem KAV Saar, Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH, Stadtbahn Saar GmbH, KVS GmbH und der Kreis-Verkehrsgesellschaft Saarlouis mbh sowie der Neunkircher Verkehrs GmbH gemeinsam am 18. Dezember 2008 unterzeichnet worden ist. Dadurch eröffnet sich für die NVG die Möglichkeit selbst wettbewerbsfähiger Neueinstellungen vornehmen zu können. Ob und inwieweit bei Bedarf der Personalaufbau sodann bei der NVD vorangetrieben wird, ist zunächst abhängig von der Geschäftspolitik des Mutterunternehmens. Infolge der Optimierung des Verhältnisses der Eigenleistungen zu den Linienfremdvergaben bei der NVG, die sowohl im Jahr 2011 als auch im Jahr 2012 weiter vorangetrieben wurde, ist zu erwarten, dass die durch die NVG in eigener Regie absolvierten Linienkilometer in Zukunft vermutlich keiner nennenswerten Veränderung mehr unterliegen werden. Die letzte nennenswerte Erhöhung der Kilometernachfrage fand wegen der Übernahme der neuen Linienbündel im Jahr 2013 statt. Damit sind die Kapazitäten der NVD mehr als ausgelastet. Die Vergabe wird sich in den kommenden Jahren auf dem Niveau des laufenden Geschäftsjahres einpendeln, es sei denn, es wird seitens der NVG weiterer Anpassungsbedarf gesehen. Dies bedeutet zunächst losgelöst von der zukünftigen Personalpolitik eine gesicherte anhaltend hohe Vergabe an die NVD. In Zukunft wird die NVD wohl weiterhin Verluste erzielen, die aber im Zeitablauf teilweise abgebaut werden können. Das liegt daran, dass dennoch durch die Preispolitik vermutlich die Fahrgelderlöse stetig steigen werden, bei annähernd gleichen Kosten für die Benutzung der Infrastruktur der NVG und kaum sich verändernden Personalkosten. Die Ausgleichszahlungen an die Anteilseigner bleiben deswegen zunächst auf den fixen Anteil begrenzt. Aufgrund der abgeschlossenen Verträge und der sich abzeichnenden Entwicklung der Verkehrsleistung sowie des Beförderungsaufkommens wird wiederum auch wegen des Ergebnisabführungsvertrages mit einem ausgeglichenen Ergebnis auch im Folgejahr zu rechnen sein, wobei der Anspruch auf Verlustabdeckung ebenfalls die Größenordnung des Jahres 2017 erreichen wird. Keine Beteiligung dieser Gesellschaft an anderen Gesellschaften. Seite 82

83 4.8 Fahrzeugservice Neunkirchen GmbH (FSN) Anschrift Wellesweilerstraße Neunkirchen Telefon: Fax: Geschäftsführer Herr Pascal Koch Gründung 2005 Stammkapital Anteilsverhältnisse Mittelbare Beteiligung des Landkreises Neunkirchen über die Neunkircher Verkehrs GmbH an der FSN: % Neunkircher Verkehrs GmbH 47, ORN Omnisbusverkehr Rhein-Nahe GmbH 47, Omnibusunternehmen Zarth GmbH 3, Dieter Schmidt GmbH 2, ,5 Neunkircher Verkehrs GmbH ORN Omnisbusverkehr Omnibusunternehmen Zarth GmbH 47,5 Dieter Schmidt GmbH Aufsichtsrat Gemäß 9 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Im Geschäftsjahr 2017 waren folgende Personen Mitglieder des Aufsichtsrates: Herr Landrat Sören Meng des Landkreises Neunkirchen, Vorsitzender (ab ) Herr Bernhard Ehmann, Geschäftsführer ORN Omnisbusverkehr Rhein-Nahe GmbH, stellvertr. Vorsitzender (ab bis ) Herr Alexander Mundorf, Geschäftsführer ORN Omnisbusverkehr Rhein-Nahe GmbH, stellvertr. Vorsitzender (ab ) Herr Jürgen Fried, Oberbürgermeister der Kreisstadt Neunkirchen Frau Sabine Klär, Betriebsleiterin ORN Omnisbusverkehr Rhein-Nahe GmbH (bis ) Herr Reiner Kolb, Betriebsratsvorsitzender ORN Omnisbusverkehr Rhein-Nahe GmbH (bis ) Herr Gerhard Schaufert, Betriebsratsvorsitzender NVG Herr Stefan Schwehm, Geschäftsführer ORN Omnibusverkehr Rhein- Nahe GmbH (ab ) Herr Stefan Feth, Betriebsratsvorsitzender DB Regio Bus Mitte GmbH (ab 2018) Seite 83

84 Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Wesentliche Verträge Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Werkstatt für Omnibusse und sonstige Fahrzeuge am Standort der Neunkircher Verkehrs GmbH. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten und ferner Interessengemeinschaften eingehen. Geschäftsbesorgungsvertrag mit der NVG GmbH über die Tätigkeiten: Finanzwesen, Rechnungswesen, Anlagenbuchhaltung, Steuern, Planung u. Controlling Geschäftsbesorgungsvertrag mit der WNS Westpfälzische Nahverkehrs-Service GmbH über die Bereitstellung des Werkstattprogrammes COSware Geschäftsbesorgungsvertrag mit der NVG GmbH über die Personalverwaltung und Abrechnung der FSN Mitarbeiter Vertrag mit der ORN Omnisbusverkehr Rhein-Nahe GmbH (vormals Saar-Pfalz-Bus GmbH und der NVG über Wartungs- und Reparaturarbeiten an Fahrzeugen Vertrag über Reparatur- und Wartungsarbeiten WZV/Lebenshilfe Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit der NVG Dienstleistungsvertrag für den Werkstättenbereich mit dem Bundeseisenbahnvermögen über die Beschäftigung von Werkstattmitarbeiter Dienstleistungsvertrag mit der NVG über die Durchführung von Reinigungs- und Haltestellenarbeiten, Fahrdienst und Hausmeisterei Mietvertrag mit der NVG über die Nutzung des Werkstattgebäudes Personal Kurzübersicht Jahresabschlüsse Bilanzsumme , ,67 Anlagevermögen , ,07 Umlaufvermögen , ,60 Eigenkapital , ,98 Rückstellungen , ,50 Verbindlichkeiten , ,19 Umsatzerlöse , ,93 Jahresüberschuss 1.559, ,27 Seite 84

85 Eigenkapital Jahresüberschuss Geschäftsverlauf Allgemeines Die FSN wurde am mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages gegründet. Beteiligt sind ORN Omnibusverkehr Rhein-Nahe GmbH, Neunkircher Verkehrs GmbH, Omnibusunternehmen Zarth GmbH und Dieter Schmidt GmbH Omnibusbetrieb. Die Aufnahme des Geschäftsbetriebes erfolgte zum Geschäftsfelder In der von der NVG angemieteten Gemeinschaftswerkstatt werden 97 (Vorjahr 114) Kraftomnibusse der Partner ORN, NVG, Hermann Zarth und Dieter Schmidt gewartet und instand gehalten. Weitere Geschäftsfelder sind die Unfallinstandsetzung und Reinigung der Kraftomnibusse sowie die Instandsetzung der Haltestellen und der Fahrscheindrucker der ORN und NVG. Rahmenbedingungen Hauptziel der Gesellschaft ist die Erbringung wettbewerbsfähiger Dienstleistungen für die Fahrzeuge der Gesellschafter durch die Optimierung der jeweiligen Werkstattabläufe. Aufgrund der Marktentwicklung infolge des neuen EU-Rechtsrahmens sind die Verkehrsbetriebe gehalten sich wettbewerbsfähig aufzustellen. Mit der FSN GmbH wird diese Zielsetzung für die Gesellschafter im Instandhaltungsbereich kontinuierlich verfolgt. Geschäftsverlauf Mit T lag die Gesamtleistung (Umsatzerlöse einschließlich Bestandsveränderungen) auf Vorjahresniveau (2.706 T ). Während die Umsatzerlöse im Bereich der KOM-Instandhaltung/Unfallinstandsetzung und Reinigung gesteigert werden konnten haben sich die Erlöse in den Bereichen des Materialverkaufs und Fahrdienstes reduziert. Die Erlöse aus Haltestellen-Reinigung lagen im Bereich des Vorjahres. Der Materialaufwand verringerte sich ebenfalls wobei das Rohergebnis (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwendungen) um 28 T verbessert werden konnte. Die anderen betrieblichen Aufwendungen lagen in etwa auf Vorjahresniveau. Die Gesellschaft konnte das Geschäftsjahr 2017 mit einem positiven Ergebnis abschließen. Vermögens-,Finanz- und Ertragslage Die Bilanzsumme der FSN GmbH hat sich per 31. Dezember 2017 im Vorjahresvergleich um 190 T vermindert. Dies war schwerpunktmäßig durch stichtagsbedingt niedrigere Vorräte (-21 T ) sowie Forderungen gegen Gesellschafter (-51 T ) und Dritte (-29 T ). Auf der Passivseite haben sich bei nahezu unveränderten Eigenmitteln und Gesellschafterverbindlichkeiten die Rückstellungen (-33 T ) sowie die Verbindlichkeiten über Dritten (-212 T ) reduziert. Das Anlagevermögen verminderte sich um 13 T. Die Zugänge im Jahr 2017 beliefen sich auf 39 T vermindert um planmäßige Abschreibungen in Höhe von 52 T. Seite 85

86 Die Investitionen der FSN lagen bei 39 T. Investitionsschwerpunkt war die maschinelle Geschäftsausstattung. Das Umlaufvermögen verminderte sich von 794 T auf 618 T. Dies resultierte im Wesentlichen aus dem Rückgang der Forderungen (-80 T ) sowie der Vorräte (-21 T ). Die Forderungen betreffen überwiegend Lieferungen und Leistungen aus dem Geschäftsjahr Das Eigenkapital erhöhte sich durch den Jahresüberschuss auf 221 T. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 51 T (im Vorjahr: 94 T ) beinhalten Personalaufwendungen für Urlaubsansprüche und Prämien in Höhe von 15 T sowie Beiträge an die Berufsgenossenschaft und sonstige Sozialkosten 10 T, Kosten des Jahresabschlusses in Höhe von 9 T und sonstige 17 T. Die Steuerrückstellungen betreffen Ertragssteuern 2017 (3 T ) sowie passive latente Steuern (12 T ). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich von 72 T auf 80 T. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind um 6 T auf 405 T angestiegen und betreffen im Wesentlichen Ausleihungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten veränderten sich gegenüber dem Vorjahr um 220 T. Dies betrifft den Rückgang der Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr 2017 einen Überschuss in Höhe von 49 T aus. Der Umsatzerlöse der FSN betrugen im Berichtsjahr T (Vorjahr: T ). Während die Umsatzerlöse aus Unfallinstandhaltung, Instandhaltung und Reinigung im Vorjahresvergleich um 9 T gestiegen sind, haben sich die Umsätze aus Fahrdienst und aus Materialverkauf um 48 T reduziert. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 12 T. Der Materialaufwand verringerte sich um 54 T auf T. Die Aufwendungen für bezogenen Leistungen, im wesentlichen Kosten der Personalgestellung, sind um 14 T auf 335 T angestiegen. Der übrige Materialaufwand verringerte sich um 68 T auf 896 T. Hauptsächlich handelt es sich hierbei um Ersatzteilmaterial und Reifen. Der geringere Materialaufwand war durch niedrigeren Materialeinsatz bedingt. Der ordentliche Personalaufwand lag bei 984 T und damit um 62 T über dem Vorjahreswert. Ursache hierfür waren besonders die tariflichen Lohnerhöhungen. Die FSN beschäftigte zum Jahresende 24 Mitarbeiter und 3 Auszubildende. Die Abschreibungen betrugen 52 T (im Vorjahr: 59 T ). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 343 T und liegen auf dem Niveau des Vorjahres. Der Zinsaufwand 2017 betrifft verbundene Unternehmen. Voraussichtliche Entwicklung Beteiligungen an anderen Gesellschaften Die Auswirkungen der durchgeführten Wettbewerbsverfahren betreffen das Bestandsgeschäft der ORN Omnisbusverkehr Rhein-Nahe GmbH und damit auch das Auftragsvolumen der ORN GmbH bei der FSN GmbH. Auf Grund dieser Tatsache hat die FSN GmbH in 2016 jeweils einen Vertrag mit Laufzeit von 5 Jahren über Reparatur- und Wartungsarbeiten, Reifendienst und Tankstellenutzung mit dem Lebenshilfewerk im Kreis Neunkirchen sowie der WZB, Werkstatt für behinderte Menschen der Lebenshilfe, abgeschlossen. Diese Aufträge betreffen 110 Fahrzeuge und dienen als Bestandssicherung für die FSN GmbH. Des Weiteren erstellt die PwC GmbH im Auftrag der FSN GmbH eine Machbarkeitsstudie zu dem Thema OmniPlus Vertragswerkstätte Mercedes Benz Omnibusse. Für das Geschäftsjahr 2018 wird wieder ein Jahresüberschuss erwartet. Keine Beteiligung dieser Gesellschaft an anderen Gesellschaften. Seite 86

87 4.9 Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH (SNS) Anschrift Hohenzollernstraße Völklingen Telefon: Fax: service@saarvv.de Geschäftsführer Dieter Haag (bis ) Frau Elke Schmidt (ab ) Gründung 2005 Stammkapital Anteilsverhältnisse Mittelbare Beteiligung des Landkreises Neunkirchen über die Neunkircher Verkehrs GmbH an der SNS: Anteilsverhältnisse % Neunkircher Verkehrs GmbH 8, ORN Omnibusverkehr Rhein-Nahe GmbH 25, Saarbahn Netz GmbH 25, KVS GmbH 12, SNS Beteiligungs GbR 8, Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH 4, DB Regio AG 16, ,17 16,67 25 ORN Omnibusverkehr Rhein- Nahe GmbH Saarbahn Saar GmbH KVS GmbH 33 SNS Beteiligungs- GbR 12,5 25 Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH DB Regio AG Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2017 an: Herr Rainer Neumann, Leiter Tarif u. Vertrieb (bis ) Herr Stephan Dümpelfeld, Leiter Fahrgastmarketing, Vertrieb und Erlösmanagement (ab ) Herr Patrik Lauer, Landrat Landkreis Saarlouis (Aufsichtsratsvorsitzender) Herr Andreas Michel, Geschäftsführer Herr Sören Meng, Landrat des Landkreises Neunkirchen Herr Pascal Koch, Geschäftsführer Herr Bernhard Ehmann, Geschäftsführer DB DB KVS KVS NVG NVG ORN Seite 87

88 Herr Thomas Brück, Dezernent Umwelt, Migration und Recht Herr Gerd Hirschmann, Polizeibeamter Herr Herrmann Hoffmann, Dipl. Volkswirt Herr Harald Müller, Techniker Herr Philipp Schneider, Betriebswirt Herr Lothar Schnitzler, Dipl. Psychologe Herr Hans Gassert, Geschäftsführer Herr Thorsten Gundacker-Dollak, Geschäftsführer SBS SBS SBS SBS SBS SBS SNS VVB Aufgabenbereich/ Erfüllung des öffentlichen Zwecks Gegenstand des Unternehmens ist die Koordinierung von verbundbezogenen Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs (insbesondere Einnahmeaufteilung, Festlegung des Verbundtarifes, Abstimmung der Fahrplanangebote und Vertrieb) im Interesse seiner Gesellschafter und Dritter, soweit diese Teilnehmer am saarlandweiten Verbundtarif (saarvv) sind. Wesentliche Verträge Kooperations- und Dienstleistungsvertrag zwischen dem Saarland, dem Zweckverband Personennahverkehr Saarland und der SNS GmbH zur Ausgestaltung des ÖPNV vom mit der Laufzeit bis Vertrag zur Einnahmeaufteilung (EAV) im saarvv gültig ab Der Vertrag endet am Vertrag zur Einnahmeaufteilung (EAV) im saarvv gültig ab bis Dienstleistungsverträge zwischen SNS und den Verkehrsunternehmen bilateral über gemeinsames Call- und Abo- Center bei der SNS GmbH ab Mietvertrag zwischen SNS und VVB GmbH vom über Teile des Anwesens in der Hohenzollernstraße 8. Laufzeit: bis Personal (ab : 19 gemeinsames Call- und Abo-Center) Kurzübersicht Jahresabschlüsse Bilanzsumme , ,63 Anlagevermögen , ,29 Umlaufvermögen , ,65 Eigenkapital , ,00 Rückstellungen , ,75 Verbindlichkeiten , ,88 Umsatzerlöse , ,72 Jahresüberschuss 0,00 0,00 Seite 88

89 Bilanzsumme Eigenkapital Geschäftsverlauf Einnahmeabrechnung im Verbund saarvv von Januar Dezember 2017 Die Aufteilung der kassentechnischen gemeldeten Fahrausweisverkäufe im Verbund erfolgte gemäß Einnahmeaufteilungsschlüssel an die Vertragspartner. Der notwendige Kassenausgleich wird von den Verkehrsunternehmen untereinander durchgeführt. Die Fahrgeldeinnahmen im saarvv beliefen sich vor Berücksichtigung von Nachmeldungen im Geschäftsjahr 2017 auf rund 85,66 Mio.. Im laufenden Geschäftsjahr beförderten die im Verbund beteiligten Verkehrsunternehmen rund 71,6 Mio. Fahrgäste. Das Geschäftsjahr 2017 stand unter dem Einfluss der demografischen Entwicklung im Saarland, insbesondere dem Rückgang an Schülerinnen und Schülern, die einen Großteil der Fahrgäste im saarvv ausmachen. Nachdem 2016 im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg der beförderten Fahrgäste verzeichnet werden konnte, ging dieser Wert 2017 wieder leicht zurück. Der Großteil der Einnahmen wurde über Zeitkarten erwirtschaftet und bildete somit die wichtigste Ertragssäule im saarvv. Durch die Ausgleichsgewährung seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) für Mindereinnahmen des neu konzeptionierten Jobtickets am und dem eingeführten saarvv-weiten Kurzstreckenticket ab dem konnte der rückläufige Effekt etwas abgemildert werden. Die Erlöse aus den Kartenverkäufen im Jahr 2017 haben nicht ausgereicht, um die anfallenden Kosten für den ÖPNV im Saarland komplett zu decken. Unter Beachtung der demografischen Entwicklung im Saarland-mit sinkenden Nutzerzahlen insbesondere im Schülerbereich- ist die Entwicklung des Geschäftsjahres 2017 noch positiv zu bewerten. Ausgleich verbundbedingter Kosten (Mindereinnahmen infolge der Anwendung des saarvv-tarifs) Die Aufgabenträger gleichen verbundbedingte Kosten (Mindereinnahmen infolge der Anwendung des saarvv Tarifes) auf Basis des Kooperationsund Dienstleistungsvertrages (KDV) aus. Die Zuwendungen fließen zweimonatlich in jeweils gleichen Raten an die SNS GmbH und werden gemäß Aufteilungsschlüssel innerhalb vereinbarter Fristen an die Vertragspartner ausgezahlt. Finanzierung Semesterticket Zwischen den Studierendenvertretungen und den saarländischen Verkehrsunternehmen besteht eine Vereinbarung über ein Semesterticket. Die Anerkennung des Studentenausweises als Fahrkarte zu einer vereinbarten Gebühr erfolgt aus verkehrs- und umweltpolitischen Erwägungen. Zwischenzeitlich wurde eine weitere Anschlussvereinbarung des Semestertickets mit der Studierendenschaft über die Anerkennung der Studierendenausweise als Semesterticket auf Basis des Solidarmodells für ein weiteres Jahr ab dem Wintersemester 2018/2019 abgeschlossen, d. h. der Vertrag endet am 30. September Im Geschäftsjahr 2017 Seite 89

90 erfolgte die Vereinnahmung und Abrechnung der studentischen Beiträge durch die SNS GmbH. Ab dem Wintersemester 2017/2018 wurden die Einnahmen aus Semesterticketbeiträgen nach einem vom Gutachter neu bewerteten Einnahmeaufteilungsschlüssel an die Verkehrsunternehmen im saarvv verteilt. Preis-Kosten-Ausgleich ( 14 Abs. 1 Satz 3 ÖPNVG) zur Förderung des Ausbildungsverkehrs an die Verkehrsunternehmen (bis a PBefG) Die SNS GmbH hat einmalig im Geschäftsjahr 2017 Ausgleichszahlungen (Abschlag 5 Mio. ) gemäß 14 Abs. 1 Satz 3 ÖPNVG zur Förderung des Ausbildungsverkehrs vom MWAEV erhalten und umgehend an die berechtigten Verkehrsunternehmen weitergegeben. Die SNS übernimmt die Koordination und Beantragung der Finanzmittel beim Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS). Der ZPS prüft die Anträge und leitet diese an das MWAEV weiter. Zukünftig laufen die Ausgleichszahlungen direkt vom MWAEV an die berechtigten Verkehrsunternehmen. Marketing/Öffentlichkeitsarbeit Die Bekanntheit und Attraktivität des Saarländischen Verkehrsverbundes konnte auch im Geschäftsjahr 2017 weiter erhöht werden. Kundeninformationen, Marketingmaßnahmen, Ticketaktionen, Gewinnspiele oder Wissenswertes zum ÖPNV im Saarland der saarvv bietet den Nutzern von Bus & Bahn in der Region immer wieder neue Anreize. Durchgeführte Marketingmaßnahmen im laufenden Geschäftsjahr waren unter anderem: SaarVV Imagekampagne Neuauflage aller Produkt-/Info- und Freizeitflyer sowie Broschüren zur Tarifanpassung 2017 gedruckt und online Marketing verschiedener Tarifangebote für alle Generationen und jeden Lebensabschnitt, insbesondere Kurzstreckenticket und Jobticket Saarländische Weihnachtsbroschüre Vorteilsaktion für Stammkunden im Rahmen der Aktion Unterwegs mit dem saarvv ganzjährige Gewinnspiele auf saarvv.de z.b. saarvv Adventskalender Verbundbericht Autofasten 2017 Unterstützung der Aktion Zukunftstag Girls Day/Boys s Day Sponsoring Dillinger Firmenlauf, Trofeo, Jugendtischtennisturnier der DJK Roden Anschaffung Give aways für Verkehrsunternehmen Direktmailing an alle weiterführenden Schulen im Saarland mit Informationsmaterial zu den Schülerangeboten im saarvv Monatliche Online-Newsletter Projekte im saarländischen Verkehrsverbund Im Geschäftsjahr 2017 wurden folgende Projekte des saarvv begonnen bzw. weitergeführt. Jobticket-Projektbüro Seit dem betreibt die SNS GmbH ein Jobticket-Projektbüro zur Akquise von Firmenkunden im Saarland. Im Jobticket-Projektbüro sind zwei Mitarbeiterinnen beschäftigt. Seite 90

91 Start Projektphase POB&WEB POB steht für Postpaid und bedeutet, dass der Kunde über eine automatisierte Fahrtberechtigung verfügt, die mit einem Kundenkonto verbunden ist von dem der Betrag nachträglich automatisch abgebucht wird. Es ist keine Barzahlung erforderlich. WEB steht für Werteinheitenberechtigung. Man lädt ähnlich wie bei einer Geldkarte Guthaben auf sein e-ticket und kann im Anschluss seine Fahrkarte mit dem e-ticket bezahlen bis das Guthaben aufgebraucht ist. saarvv Call- und AboCenter Durch das saarvv Call- und AboCenter, welches durch die SNS GmbH betrieben wird, werden alle Leistungen rund um Fahrplan-, Tarifauskunft sowie die Abo-Verwaltung (mit Ausnahme der Saarbahn Netz GmbH) gebündelt und angeboten. Durch die Zentralisierung der Ressourcen und Kompetenzen in dieser Dienstleistungseinheit konnten Synergien besser genutzt werden. Die Aufgabenträger gewährten Finanzmittel für verbundbezogene Personal- und Sachaufwendungen für das bei der SNS geführte verbundbezogene Call- und Abocenter. Projekt e-ticketing Das e-ticket steht für eine moderne und flexiblere Art des Ticketings, das im saarvv schrittweise die herkömmlichen Karten ersetzten wird hatte der saarvv die Projektphase abgeschlossen und mit der Einführung des e-tickets begonnen. Neuabschlüsse und Neubeantragungen von Abos werden seit Dezember 2016 in Form des e-tickets umgesetzt. Damit wurde die Umstellung aller saarvv-abonnements auf das eticket ab dem eingeleitet. Fahrgastservice Die Verkehrsunternehmen im Saarländischen Verkehrsverbund, saarvv, liefern über ihre rechnergestützten Betriebsleitsysteme (RBL), Echtzeitdaten der Fahrzeuge an die Datendrehscheibe des Zweckverband Personennahverkehr Saarland, kurz ZPS. Durch Abgleich der Sollzeiten der Fahrpläne mit den Echtzeitdaten der Fahrzeuge ermittelt die Datendrehscheibe wichtige Informationen zur Fahrplananlage und stellt diese den Fahrgästen zur Verfügung. Dies geschieht z.b. über die saarlandweite Fahrplan-App saarfahrplan des ZPS die mobil per Smartphone, Tablet oder PC erreichbar ist oder durch Übermittlung der Daten von der Datendrehscheibe zu verschiedenen DFI-Anzeigen z.b. an stark frequentierten Haltestellen im Saarland. Die Zulieferung der Verkehrsunternehmen an die Datendrehscheibe des ZPS erfolgt nach VDV-Standards und ermöglicht zusätzlich die Übermittlung von Prognosedaten bei Folgefahrten und in weiten Teilen schon heute eine unternehmensübergreifende Anschlusssicherung der Fahrzeuge. Projekt mobisaar Der saarvv engagiert sich in der Initiative mobisaar, die mobilitätseingeschränkten Menschen in den Landkreisen die Nutzung von Bus und Bahn erleichtert. Das Projekt will die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichern. Die Dienstleistungen und Techniken, die im Rahmen von mobisaar entwickelt werden, sollen dazu beitragen, bestehende Barrieren im ÖPNV zu überwinden und damit die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs zu verbessern. Alle Beteiligten sind mit einem eigens entwickelten Programm für Smartphones, einer Fahrgast-App und einer Lotsen-App miteinander Seite 91

92 verbunden. Der Lotsenservice ist zudem per Telefon oder per buchbar. Die zentrale Stelle zur Koordination der Fahrten für mobisaar ist das saarvv Call-&Abo-Center. Es unterstützt Kunden und Lotsen als Ansprechpartner bei Fahrtbuchungen, Fragen oder Problemen mit dem mobisaar-service. Risikobericht Die SNS GmbH erwirtschaftet als Koordinationsstelle für verbundbezogene Aufgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Saarland aufgabenbedingt keine Überschüsse im handelsrechtlichen Sinn. Sie bleibt deshalb weiterhin auf die finanzielle Unterstützung ihrer Gesellschafter und der Aufgabenträger zur Finanzierung von Sach- und Personalkosten angewiesen. Die Finanzierung des Saarländischen Verkehrsverbundes wurde zwischen dem Land, dem ZPS und der SNS GmbH im Kooperations- und Dienstleistungsvertrages (KDV) basierend auf dem ab in Kraft getretenen ÖPNV-Gesetzes mit Gültigkeit ab geschlossen und bietet somit für weitere 5 Jahre (bis ) eine finanzielle Sicherheit für den Saarländischen Verkehrsverbund. Gesamtgesellschaftliche Entwicklungen und Herausforderungen beeinflussen die Entwicklungen des ÖPNV und den Wandel der Mobilität in der Gesellschaft. Dieser steht im Saarland zukünftig aufgrund demografischer, finanzieller, gesellschaftlicher, verkehrsspezifischer und ökologischer Veränderungen vor großen Herausforderungen, bietet aber auch ebensolche Chancen. Die finanzielle Unterstützung ist durch den Abschluss des gemeinsamen Kooperations- und Dienstleistungsvertrages zwischen dem Land, dem ZPS und der SNS GmbH geregelt. Um die Nutzerzahlen und somit eine wichtige Finanzierungssäule aufgrund der demografischen Bedingungen stabil zu halten, reagiert der Saarländische Verkehrsverbund auf diese Entwicklungen vor allem durch die Optimierung des Nahverkehrsangebotes, die Unterstützung des Mobilitätsbedürfnisses mit dem weiteren Abbau von Zugangsbarrieren, zielgruppenorientierte Ticketangebote, mobiler Fahrgastinformation und modernen Kommunikationsmaßnahmen. Die Aufgabenträger werden gemeinsam mit den Nahverkehrsunternehmen weiterhin das Ziel verfolgen, den ÖPNV im Saarland zukunftsweisend zu gestalten. In den nächsten Jahren werden die Themen Weiterentwicklung des Verbundes im Sinne der Ziele und Vorgaben aus dem ÖPNV-Gesetz und dem Kooperations- und Dienstleistungsvertrages (KDV) Stärkung der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV durch Nutzung von Synergien Kundenorientierte Optimierung des bestehenden Liniennetzes mit qualitativer Haltestelleninfrastruktur und einem einheitlichen Erscheinungsbild der Fahrzeugflotte aller Verkehrsunternehmen im Saarland Entwicklung attraktiver Tarif- und Serviceangebote sowie Fortentwicklung der Vertriebstechnik (Handyticket, POB&WEB) als Zielvorgaben in der Allianz gelten und damit weiterhin das Geschäft der SNS GmbH prägen. Für 2018 werden von den Aufgabenträgern finanzielle Mittel gewährt für: Ausgleich von verbundbedingten Kosten in Höhe von/bis zu Seite 92

93 verbundbezogene Personal- und Sachkosten der SNS in Höhe von/bis zu Zuwendung für das bei der SNS geführte verbundbezogene Call- und AboCenter in Höhe von/bis zu Zuwendung für Projekt mobisaar von VDI/VDE in Höhe von/bis zu Zuwendung für mobisaar Mobilitätsberater in Höhe von bis/zu Zuwendung für Strategie/Controlling PwC abhängig von Projekten Ausgleich Mindererlöse Kurzstrecke abhängig von Nutzerverhalten Ausgleich Mindererlöse JobTicket abhängig von Nutzerverhalten Mitfinanzierung JobTicket Projektbüro Aus der Zuwendung für das bei der SNS GmbH geführte Call- und AboCenter werden an das Abo-Center der Saarbahn p.a. für die Vertriebstätigkeit im Abo-Bereich für Dritte abgeführt. Im Rahmen der Umsetzung des Letters of Intent sollen die Zuwendungen ab 2019 neu verhandelt werden. Das Ergebnis ist offen. Die Zuwendungen für den Ausgleich Preis/Kosten (alt 45a) werden seit 2017 nicht mehr wie bisher über die SNS GmbH, sondern unmittelbar vom Land an die Verkehrsunternehmen ausgeschüttet. Die SNS GmbH beantragt den Ausgleich im Ausbildungsverkehr für die Verkehrsunternehmen. Im Rahmen des Kooperations- und Dienstleistungsvertrages (KDV) werden die Aufwendungen für das Dienstleistungsentgelt von den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen finanziert. Voraussichtliche Entwicklung Beteiligungen an anderen Gesellschaften Der Wirtschaftsplan 2018 sieht für Dienstleistungsentgelte für die Aufgaben der SNS GmbH und des gemeinsamen saarvv Call- und AboCenters eine finanzielle Beteiligung der Verkehrsunternehmen in Höhe von ,00 vor. Die SNS GmbH wird auch in Zukunft keine Überschüsse im handelsrechtlichen Sinne erwirtschaften und somit auf weitere Zahlungen ihrer am saarvv beteiligten Verkehrsunternehmen angewiesen sein. Für das Geschäftsjahr 2018 wird laut Wirtschaftsplan ein Mittelbedarf von ,00 prognostiziert und wie in den Vorjahren ein ausgeglichenes Jahresergebnis erwartet. Keine Beteiligung dieser Gesellschaft an anderen Gesellschaften. Seite 93

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