Anzeigen-Preisliste nr. 5A gültig ab titelporträts Verlagsangaben BurdaLife Preise 4 entertainment Kombinationen 5 Kombinationen Preise 6

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1 Anzeigen-Preisliste Nr. 5a gültig ab BurdaLife Entertainment.de Titelporträts 1 Verlagsangaben 3 Preise 4 Kombinationen 5 Kombinationen Preise 6 Terminkalender 7 Blitzanzeigen 8 Formate 9 Ad Specials 10 Freizeit Aktuell 11 freizeitrevue.de 12 Geschäftsbedingungen 13 Ansprechpartner 15 Hubert Burda Media 1

2 Titelporträts FREIZEIT REVUE DIE Nr. 1 für Freizeit und gute Unterhaltung. FREIZEIT REVUE informiert, berät und entspannt regt aber auch an zu Auseinandersetzung und aktiver Beschäftigung. FREIZEIT REVUE bietet mit 100 Seiten, Hochglanzumschlag und 8-seitigem Foodbeihefter mit exklusiven Fotos und exklusiven Rezepten zum Sammeln, einen größeren Umfang und eine hochwertigere Ausstattung als jede andere wöchentliche unterhaltende Frauenzeitschrift. Das heißt für die Millionen Leser der FREIZEIT REVUE mehr von allem: mehr exklusive Promi-Geschichten, aktuelle Reportagen, Reise und Genuss, Mode und Beauty, umfangreiche Gesundheitsthemen, hilfreicher Ratgeber zu Leben, Recht und Geld sowie die für die FREIZEIT REVUE Leser unverwechselbaren Qualitätsrätsel. FREIZEIT REVUE ist die Nr. 1 bei den Lesern. Das Original, das wirkungsvolle Kontakte mit Millionen Menschen garantiert! Die preiswerte, wöchent liche Freizeit-Illustrierte. FREIZEIT SPASS setzt auf emotionale Ansprache, umsetzbare Ratschläge und seriöse Beratung zu allen Themen des Alltags. Unterhaltend, abwechslungsreich und so facettenreich wie das Leben selbst. Spannende und unterhaltsame Geschichten über Prominente, aktuelle Reportagen und viele Serviceseiten zu Themen wie Gesundheit, Wellness, Mode, Pflanzen, Beruf, Geld und Recht kennzeichnen das redaktionelle FREIZEIT SPASS-Angebot. Abgerundet wird dieser Themen-Mix durch eine große Reiseberichterstattung und jede Menge Rätsel. 1

3 Titelporträts immer ein gewinn. GLÜCKS REVUE ist das beliebte Rätsel- und Gewinnmagazin mit tollen Preisen und jeder Menge abwechslungs - reichem Rätselspaß. GLÜCKS REVUE verlost jeden Monat ein Auto. Neben dieser besten Unterhaltung bietet das Heft auch emotionale Reportagen, die mitten aus dem Leben berichten. Dazu noch Service pur: informative Ratgeberund Gesundheitsberichte, leckere Koch- und Backrezepte, faszinierende Reiseberichte sowie attraktive Mode- und Dekorubriken. Ein gelungener Mix für Zeitvertreib und seriöse Alltagshilfe. Das Ergebnis: intensive Heftnutzung und hoher redaktioneller Response. Die moderne, aktuelle People-Illustrierte. Frisch, trendig, fundiert unterhält und berät neue woche die Leserinnen und Leser mit einem spannenden, bunten und informativen Mix: top-aktuelle Promi-Geschichten und exklusive Interviews, Trends & Styles aus Fashion & Beauty, Living & Food. Dazu fundierte Infos zu Gesundheit, Geld, Recht und Partnerschaft. Mittendrin und immer dabei. Schon am Freitag erfahren die Leserinnen und Leser alles über ihre Lieblings-Stars und VIPs. Promis vertrauen neue woche. neue woche verraten sie ihre bestgehüteten Geheimnisse. Mitlesen, mitfühlen, mitfiebern. Emotionen pur. Die kompakte Freizeit-Illustrierte. Frisch, fröhlich und frech und immer auf der Seite der Frauen. Viel Spaß hat alles, was das Leben schöner macht. Über Leserinnen und Leser lieben jede Woche diese quirlige, junge, unterhaltsame Mischung: exklusive Star-Interviews, aktuelle Promi-News, kompetente Beratung zu Themen wie Gesundheit, Haushalt, Geld und Recht. Und dazu die schönsten Rätsel Deutschlands. Viel Spaß bietet eine kompakte Erlebniswelt mit vielen interaktiven Elementen. Zur Unterhaltung und Beschäftigung oder einfach nur zum Genießen. 2

4 Verlagsangaben Freizeit Revue, Freizeit Spass, Glücks Revue, Rätselmagazine Verlag Burda Senator Verlag GmbH Hubert-Burda-Platz Offenburg neue woche, Viel Spaß, Freizeit Aktuell Verlag M.I.G. Medien Innovation GmbH Hubert-Burda-Platz Offenburg Director Marketing & Operations Antje Damer BurdaLife Hubert-Burda-Platz Offenburg T E antje.damer@burda.com Platzierung Verena Heidenreich Burda Community Network GmbH Hubert-Burda-Platz Offenburg T E verena.heidenreich@burda.com Disposition Anja Schwing Burda Community Network GmbH Hubert-Burda-Platz Offenburg T F E bcn-auftraege@burda.com Garantiert verkaufte Auflage Freizeit Revue Expl. Freizeit Spass Expl. neue woche Expl. Viel Spaß Expl. Glücks Revue Expl. Erscheinungsweise wöchentlich Erstverkaufstage Freizeit Revue Mittwoch Freizeit Spass Mittwoch Glücks Revue Mittwoch Viel Spaß Mittwoch neue woche Freitag Freizeit Aktuell Freitag (monatlich) (Änderung vorbehalten) Erscheinungsort Offenburg Bankkonten Commerzbank AG, Offenburg SWIFT: DRES DE FF 680 IBAN: DE Deutsche Bank, Offenburg SWIFT: DEUT DE 6F 664 IBAN: DE Zahlungsbedingungen Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungs datum rein netto. Bei Vorauszahlung, die bis zum Erstverkaufstag beim Verlag eingeht, 2 % Skonto, sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind. Verzugszinsen It. Ziffer 11 der Allg. Geschäfts bedingungen werden in gesetz licher Höhe be rechnet. Alle Preise sind Nettopreise. Es wird die gesetzliche Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Bankeinzugsverfahren ist möglich. Allgemeine Geschäftsbedingungen Alle Anzeigenaufträge werden ausschließlich gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt. Diese finden Sie im Internet unter com/downloads Aktuelle Daten Technische Angaben: Die aktuellen und verbindlichen technischen Angaben finden Sie unter: auch zum Download als PDF. Anlieferung Druckunterlagen: Bitte liefern Sie alle Druckunterlagen digital an über Support erhalten Sie unter: support@duon-portal.de oder direkt unter T Allgemeiner rechtlicher Hinweis: Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verlage angegebenen An sprüche auf Gewährleistung setzen die Einhaltung der im DUON-Portal angegebenen zertifizierten technischen Anforderungen und Standards voraus. Dies gilt auch bei einer Datenlieferung ohne Proof. Anzeigenbuchungen können auch über das Online-BuchungsSystem (OBS) übermittelt werden: Die erste Markt-Media-Studie, die Medienkonvergenz planbar macht. EINE FÜR ALLE. www. b4p.de Verbindliche technische Angaben zu Ad Specials sowie Informationen zu Terminen, Mustern, Anlieferung stehen für Sie unter zum Download bereit. 3

5 Preise Preise in Euro Burda Entertainment Weeklies Größe* Freizeit Revue Glücks Revue neue woche Viel Spaß Freizeit Spaß in Seitenteilen farbig oder sw farbig oder sw farbig oder sw farbig oder sw farbig oder sw 1/ , 5.600, 8.500, 7.200, 7.400, 3/4 hoch / quer , 4.620, 7.010, 5.940, 6.110, 2/3 hoch / quer , 4.110, 6.230, 5.280, 5.430, 1/2 hoch / quer , 3.080, 4.680, 3.960, 4.070, 1/3 hoch / quer 7.260, 2.050, 3.120, 2.640, 2.710, 1/4 hoch einspaltig zweispaltig 5.450, 1.540, 2.340, 1.980, 2.040, quer vierspaltig 1/8 hoch einspaltig zweispaltig 2.720, 770, quer vierspaltig 1/16 hoch / quer 1.360, 390, 1/32 einspaltig 680, 190, Anzeigen mit oder ohne Bunddurchdruck 2/ , , , , , Sonderplatzierungen Opening Spread , Umschlagseite , * Druck- und Reproformate siehe Seite 11. Weitere Informationen siehe technische Angaben unter Rabatte Nachlässe Malstaffel Mengenstaffel ab 6 Anzeigen 3 % ab 3 Seiten 3 % ab 12 Anzeigen 5 % ab 6 Seiten 6 % ab 18 Anzeigen 7 % ab 9 Seiten 9 % ab 24 Anzeigen 9 % ab 12 Seiten 12 % 4

6 kombinationen Preise in Euro Kombi- Kombi- Freizeit Glücks neue Viel Freizeit Super Frau im preis rabatt* Revue Revue woche Spaß Spaß Illu Trend 1/1 4c % BURDA ENTERTAINMENT KOMBI , 14,0 x x x x x BURDA FREIZEIT KOMBI , 5,0 x x BURDA SUPER ENTERTAINMENT TREND , 14,0 x x x x x x x BURDA SUPER FREIZEIT , 7,0 x x x * Preisermäßigung in % im Vergleich zur Einzeltitelbelegung. Kombinationsvoraussetzungen 1. Die Anzeigen eines Inserenten müssen in allen Zeitschriften in etwa zeitlich gleichen Ausgaben erscheinen. 2. In allen Zeitschriften muss bei gleichem Format und Motiv für den gleichen Werbungtreibenden geworben werden. advertorial print und online Formate und Preise für redaktionell gestaltete Advertorials (Print und Online) von CREATIVE WORKS entnehmen Sie bitte der Broschüre Promotionkosten. Diese finden Sie online unter (auch als PDF zum Download). 5

7 kombinationen Preise Preise in Euro burda Burda burda burda f Freizeit entertainment super super k Kombi Kombi freizeit entertainment Größe* trend in Seitenteilen 4c 4c 4c 4c 1/ , , , , 3/4 hoch / quer , , , , 2/3 hoch / quer , , , , 1/2 hoch / quer , , , , 1/3 hoch / quer 8.840, , , , 1/4 hoch einspaltig zweispaltig 6.640, , , , quer vierspaltig 1/8 hoch einspaltig zweispaltig 3.320, 6.640, quer vierspaltig 1/16 hoch / quer 1.660, 3.350, 1/32 einspaltig 830, 1.740, Anzeigen mit oder ohne Bunddurchdruck 2/ , , , , Sonderplatzierungen Opening Spread Zuschlag bitte den relevanten Einzelitel-Preisen entnehmen Umschlagseite Zuschlag bitte den relevanten Einzelitel-Preisen entnehmen * Druck- und Reproformate siehe Seite 11. Weitere Informationen siehe technische Angaben unter 6

8 Terminkalender 2015 Nr. Kalender- Freizeit Revue Super Illu Frau im Trend Anzeigenschluss-, Rücktritts- Anzeigenschluss- und woche Glücks Revue neue woche und Anlieferungstermin Rücktrittstermin* für Freizeit Spaß für Druckvorlagen AD-Specials/Format-Specials Viel Spaß farbig und schwarzweiß Vorzugs-/Festplatzierungen

9 Terminkalender 2015 Nr. Kalender- Freizeit Revue Super Illu Frau im Trend Anzeigenschluss-, Rücktritts- Anzeigenschluss- und woche Glücks Revue neue woche und Anlieferungstermin Rücktrittstermin* für Freizeit Spaß für Druckvorlagen AD-Specials/Format-Specials Viel Spaß farbig und schwarzweiß Vorzugs-/Festplatzierungen / * Vorab getätigte Reservierungen müssen bis zu diesen Terminen gebucht sein. Danach verfallen die vorgehaltenen Reservierungen ersatzlos. Blitzanzeigen Blitzanzeigen sind bis kurz vor Druckbeginn buchbare Anzeigen mit entsprechenden Vorlagenterminen. Termine und Bedingungen stehen unter zum Download bereit. 8

10 Formate Freizeit Revue + Freizeit Spass + Glücks Revue + FREIZEIT AKTUELL 1) Viel Spaß neue woche Frau im Trend superillu Größe Druckformate Reproformate* Druckformate = Druckformate = Druckformate = Druckformat = in Seitenteilen reproformate* Reproformate* Reproformate* Reproformate* Breite x Höhe Breite x Höhe Breite x Höhe Breite x Höhe Breite x Höhe Breite x Höhe S satzspiegel Anschnitt Satzspiegel Anschnitt Satzspiegel Anschnitt Satzspiegel Anschnitt Satzspiegel Anschnitt Satzspiegel Anschnitt 1/1 204 x x x x x x x x x x x x 289 3/4 hoch 152 x x x x x x x x x x x x 289 quer 204 x x x x x x x x x x x x 200 2/3 hoch 134 x x x x x x x x x x x x 289 quer 204 x x x x x x x x x x x x 178 1/2 hoch 100 x x x x x x x x x x x x 289 quer 204 x x x x x x x x x x x x 136 1/3 hoch 65 x x x x x x x x x x x x 289 quer 204 x x x x x x x x x x x x 93 1/4 *** hoch einspaltig 48 x x x x x x x x x x x x 289 zweispaltig 100 x x x x x x 123 quer vierspaltig 204 x x x x x x x x x x x x 72 1/8*** hoch einspaltig 48 x x x x 123 zweispaltig 100 x x x x 59 quer vierspaltig 204 x x x x 27 1/16*** hoch 48 x x x x 59 quer 100 x x x x 27 1/32*** 48 x x x x 27 Anzeigen mit oder ohne Bunddurchdruck 2/1 430** x ** x ** x ** x ** x ** x ** x ** x ** x ** x ** x ** x 289 * Reproformate plus allseitig 4 mm Beschnitt. Weitere Informationen siehe technische Angaben unter ** Die Breitenangaben gelten für Anzeigen mit Bunddurchdruck. *** werden innerhalb 1/2-seitiger Anzeigenstücke platziert. 1) Formate FREIZEIT AKTUELL siehe Seite 11 9

11 Ad Specials Preise in Euro Entertainment Weeklies Auflage* Abo-Auflage Beihefter bis 4 Seiten 52, 61, bis 8 Seiten 56, 70, bis 12 Seiten 61, 80, bis 16 Seiten 66, 90, bis 20 Seiten auf Anfrage Postkartendurchhefter 45, 55, Beikleber** bis 10 g bis 20 g - Postkarte 37, 44, - Booklet*** 43, 50, 57, - Warenprobe 48, 55, 62, - Haftnotiz (auf Redaktionsseite) auf Anfrage (auf Anzeigenseite) auf Anfrage Beikleber ab 20,1 g auf Anfrage Beilagen bis 25 g 62, 79, bis 40 g 70, 97, bis 50 g 77, 108, ab 50 g auf Anfrage Backing Card auf Anfrage Beilagen in Ballungsräumen auf Anfrage möglich. Gerne erstellen wir Ihnen Ihr individuelles Angebot. Die Preise gelten für die Belegung von mindestens der kompletten Inlandauf - lage. Kleinere Belegungseinheiten z. B. nach Nielsengebieten oder Bundesländern sind möglich. Die Mindestauflage für Beihefter und Beikleber beträgt Exemplare, für Beilagen Exemplare (Ausnahme Freizeit Spaß Mindestauf - lage Exemplare) Der Verlag behält sich bei Minderbelegung ein Schieberecht vor. * Die Auflage exklusive Abo setzt sich aus den Druckauflagen für die Vertriebssparten EV, Lesezirkel, Bordexemplare und Sonstiges zusammen. ** Basis ist eine 1/1 Trägeranzeige. *** Bei Warenproben und Gegenständen ab 2,5 mm Dicke fallen Postentgelte an (Preise auf Anfrage). Wegen des regelmäßigen überheftgroßen redaktionellen Foodbeihefters wird der Titel Freizeit Revue in Fußanlage produziert, Beikleber daher in der hinteren Hefthälfte platziert. Platzierung in der 1. Hefthälfte nur mit entsprechender Vorverarbeitung. Kosten auf Anfrage. Alle Ad Specials werden nach Tarif berechnet! Ausgenommen sind Konfektionierungs- und Cover-Ad Specials. Der Verbundaufschlag auf den Beiheft-, Beikleber- bzw. Beilagenpreis beträgt 30%. Achtung: Vorgezogene Anzeigenschluss- und Rücktrittstermine für Ad Specials siehe Terminkalender Seite 7 8. Berechnungsgrundlage und Lieferbasis ist die Druckauflage der bei Auftragsbestätigung vorliegenden IVW-Quartalsmeldung. Mit der rechtzeitigen Terminabstimmung bzw. Reservierung sichern Sie sich auch bei schwer verfügbaren Ad Specials den gewünschten Erscheinungstermin. Rufen Sie uns an: Alexander Hugel T F E alexander.hugel@burda.com Weitere Informationen zu Ad Specials in den Objekten von Hubert Burda Media finden Sie unter 10

12 freizeit aktuell FREIZEIT AKTUELL die junge, preiswerte Freizeit-Illustrierte. Aktuelle Geschichten über Promis, beste Tipps zu Freizeit, Reise und Verbraucherthemen, kompetente Beratung in Gesundheitsfragen, und natürlich jede Menge Rätselspaß. Das ist der unterhaltsame Mix, mit dem Freizeit AKTUELL jeden Monat neu begeistert. Emotionale Ansprache, praxistaugliche Ratschläge und spannende Geschichten sind die wichtigsten Kennzeichen des redaktionellen Konzepts, das gerade diejenigen Leser anspricht, die in kürzester Zeit ein Maximum an Unterhaltung und Information genießen wollen. Eckdaten: Erscheinungsweise: monatlich Copypreis: 0,59 Umfang: 48 Seiten Auflage (Verlagsangabe) Druck: Exemplare anzeigenpreise, Formate, rabatte und termine Anzeigenpreise Druckformate = Reproformate (Preise in Euro) Breite & Höhe Satzspiegel Anschnitt 1/ , 206 x 260 mm 223 x 290 mm 3/4 hoch 4.500, 150 x 260 mm 161 x 290 mm 3/4 quer 4.500, 206 x 196 mm 223 x 211 mm 2/3 hoch 4.000, 131 x 260 mm 142 x 290 mm 2/3 quer 4.000, 206 x 172 mm 223 x 187 mm 1/2 hoch 3.000, 94 x 260 mm 105 x 290 mm 1/2 quer 3.000, 206 x 124 mm 223 x 139 mm 1/3 hoch 2.000, 57 x 260 mm 68 x 290 mm 1/3 quer 2.000, 206 x 75 mm 223 x 90 mm 1/4 hoch 1-spalt , 38 x 260 mm 49 x 290 mm 1/4 quer 4-spalt , 206 x 51 mm 223 x 66 mm Nachlässe Malstaffel Mengenstaffel ab 6 Anzeigen 3 % ab 3 Seiten 3 % ab 12 Anzeigen 5 % ab 6 Seiten 6 % ab 18 Anzeigen 7 % ab 9 Seiten 9 % ab 24 Anzeigen 9 % ab 12 Seiten 12 % Beilagen, Beihefter und Beikleber: siehe Seite 10 (Entertainment Weeklies) Nr. Kalender- Erst- Anzeigenschluss, Anzeigenschluss- und woche verkaufstag Rücktritts- u. rücktrittstermin* für Vorlagenschlusstermin AD-Specials/Format-Specials farbig oder schwarzweiß Vorzugs-/Festplatzierungen 1/ /

13 freizeitrevue.de FREIZEITREVUE.DE - DIE NR. 1 FÜR FREIZEIT UND GUTE UNTERHALTUNG freizeitrevue.de ist der Online-Auftritt des Entertainment Originals mit einzigartiger redaktioneller Kompetenz und Themenmischung. freizeitrevue.de ist Ratgeber und Treffpunkt für Menschen im besten Alter. User finden hier alles, was sie bewegt, was sie unterhält und was ihren Alltag leichter macht. Von Promi-News bis Informationen zu Reise, Gesundheit, Geld und Recht sowie ausgiebigen Rätsel-Spaß. Den einzigartigen redaktionellen Mix ergänzen exklusive Unterhaltungsangebote wie Gratis-Filme und Treffen mit Stars sowie zahlreiche Gewinnspiele. Crossmedia-Konzepte Die Bündelung der FREIZEIT REVUE-Kernkompetenzen in einer Online-Plattform macht die Umsetzung reichweitenstarker, medienübergreifender Kommunikationslösungen möglich und verbindet klassische Massenkommunikation mit interaktiver, individueller Ansprache..de Werbemöglichkeiten Details/Beschreibung Dauer Preise Werbliches Special Keine redaktionelle Leistung, 4 Wochen 4.000, f Kennzeichnung als Anzeige Verlängerungsmonat: 1.000, f inkl. 2 Wochen Teaser auf Home, inkl. 4 Wochen Teaser im Rubrikbereich Redaktionelles Special Inhalte erstellt Redaktion (1-3 html-seiten, 4 Wochen ab 6.000, f redaktionelle Hoheit!) Verlängerungsmonat: 1.000, f inkl. 4 Wochen Teaser auf Home und Update auf Anfrage Rubrikbereich Gewinnspiel Keine redaktionelle Leistung, 4 Wochen 4.000, f (zzgl. Mindestwaren- Kennzeichnung als Anzeige, wert 500 f) inkl. 2 Wochen Teaser auf Home und 4 Wochen Teaser im Rubrikbereich Newsletter-Integration Teaser im redaktionellen Newsletter pro Aussendung 1.000, f Fotowettbewerb z.b. Kreativ-Wettbewerb mit Gewinnspiel 4 Wochen 5.000, f Expertenrat Expertentelefon/-chat 1 Woche Ankündigung 2.000, f inkl. Kurz-Ankündigung & Nachbericht 3 Wochen Nachbericht (Add-on zu werbl. und red. Special) Video-Integration Integration Ihres Video-Contents 4 Wochen 1.000, f (Produktion auf Anfrage) (Add-on zu werbl. und red. Special) Video Pre-Roll bis 20 Sek. 70, f (TKP) Mid-Roll Online-Werbemittel Werbeformen und Spezifikationen: auf Anfrage Informationen zu Preisen finden Sie auf

14 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel Gültig ab Anzeigenauftrag 1.1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen der Burda Community Network GmbH (im Folgenden BCN) und dem Auftraggeber (im Folgenden AG; AG und BCN zusammen Parteien ) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (im Folgenden Anzeigen ) des Auftraggebers ( Direktkunde ) oder von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in Zeitschriften, einem epaper, einem emagazine und anderen Medien, im In- und Ausland, zum Zweck der Verbreitung. Die vorliegenden AGBs geltend entsprechend auch für Gegengeschäfte zwischen dem AG und dem jeweiligen Verlag, soweit BCN die Abwicklung übernimmt. AG und BCN können von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen treffen "epaper" ist eine ausschließlich in elektronischer Form, ohne Trägermedium verbreitete Ausgabe einer Zeitung oder Zeitschrift, deren redaktioneller und werblicher Inhalt (ungeachtet etwaiger Zusatzfunktionen, die sich unmittelbar aus den technischen Nutzungsmöglichkeiten ergeben, z.b. Verlinkungen) weitgehend identisch ist mit der gleichnamigen Printausgabe und die im Hinblick auf die darin enthaltenen Anzeigen gemeinsam mit der Printausgabe vermarktet wird "emagazine" ist eine ausschließlich in elektronischer Form ohne Trägermedium verbreitete Publikation, deren redaktioneller und werblicher Inhalt in der Regel eigenständig ist (auch vom Inhalt einer etwaigen gleichnamigen Printausgabe einer Zeitschrift abweicht) und die im Hinblick auf die darin enthaltenen Anzeigen eigenständig (unabhängig von einer etwaigen gleichnamigen Printausgabe) vermarktet wird. 2. Anzeige und andere Werbemittel 2.1. Eine Anzeige kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern, aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom AG genannten Online- und Mobile-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des AG oder eines Dritten liegen Anzeigen, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden durch BCN kenntlich gemacht. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen Für die Veröffentlichung von Anzeigen kommen grundsätzlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Sonderwerbeformen sind nach Rücksprache und Prüfung durch BCN möglich Reservierungen von Anzeigen und Ad-Specials sind für BCN bzw. den jeweiligen Verlag bis zu dem in einem schriftlichen Angebot genannten Termin bindend. Danach verfallen diese ersatzlos und ohne Rücksprache. 3. Abschluss 3.1. Ein Abschluss (im Folgenden Anzeigenauftrag") ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des AG erfolgen. Anzeigenaufträge von Werbungsmittlern und Werbeagenturen werden nur für namentlich genau genannte Werbungtreibende angenommen. Die Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Werbungtreibenden bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens BCN. Die jeweiligen Veröffentlichungen erfolgen auf Abruf des AG. Ein Abruf kommt zustande durch die Buchung der Anzeige durch den AG (Angebot) und Bestätigung der Buchung durch BCN in Schriftform (Annahme). Jeder Abruf wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch BCN rechtsverbindlich. Buchung und Bestätigung können auch über das OBS Online-Buchungssystem erfolgen (Infos zu OBS finden Sie unter Die allgemeinen BCN Geschäftsbedingungen gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter oder technische Sonderausführungen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln (im Folgenden Insertionsjahr ), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die BCN nicht zu vertreten hat, so hat der AG, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass BCN zu erstatten Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Jahresabschlusses, bei Personengesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges, nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch BCN. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung. geschützt und vom AG vertraulich zu behandeln. Diese Konzepte dürfen insbesondere weder in dieser noch in abgewandelter Form an Dritte weitergegeben noch von dem AG außerhalb des Vertragsumfangs für eigene Zwecke genutzt werden. 6.4 Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der AG Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde BCN hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des AG steht, oder diese für BCN oder den jeweiligen Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt BCN eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der AG ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Abrufs. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige ist die Rückgängigmachung des Abrufs ausgeschlossen. Der AG wird die Anzeige unverzüglich nach Veröffentlichung überprüfen. Soweit der AG Kaufmann ist, müssen Mängelrügen unverzüglich nach der Veröffentlichung gegenüber BCN geltend gemacht werden, es sei denn es handelt sich um nicht offensichtliche Mängel, dann gilt eine Frist von sechs Monaten. Soweit der AG Verbraucher ist, müssen Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln binnen zwei Wochen, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. 7. Zusätzliche Bestimmungen für Anzeigen in elektronischen Medien 7.1. Der AG ist verpflichtet zur vollständigen Anlieferung einwandfreier und geeigneter Anzeigen für elektronische Ausgaben (Banner, Ziel-URL, Alt-Text und ggf. Motivpläne) in der endgültigen digitalen Form bis spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten ersten Veröffentlichungstermin an BCN per . Für Sonderwerbeformen gilt eine Frist von zehn Werktagen Sind die Dateien auf dem Server des AG oder eines Dritten abgespeichert, teilt der AG unter Berücksichtigung der zuvor genannten Bedingungen die URL der zu schaltenden Anzeige mit Etwaige Abweichungen sind mit BCN unverzüglich in Textform abzustimmen. Das Vorstehende gilt sinngemäß auch für die vom AG genannten Adressen, auf die die Anzeige verweisen soll Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Anzeigen fordert BCN Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung der Anzeige übernommen Will der AG nach Ablauf der vorstehenden Fristen Anzeigen austauschen oder verändern oder von einem evtl. bestehenden Motivplan abweichen, wird BCN prüfen, ob diese Änderungen bzgl. des ursprünglich vereinbarten Veröffentlichungstermins noch vorgenommen werden können. Ist dies nicht der Fall, verbleibt es bei der ursprünglichen Vereinbarung Der AG hat vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung der Anzeigen an einer bestimmten Position in den jeweiligen elektronischen Medien. Innerhalb eines elektronischen Mediums kann kein Konkurrenzausschluss gewährt werden, d.h., dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Wettbewerber des AG während des gleichen Zeitraums innerhalb desselben elektronischen Mediums Anzeigen schalten. 8. Gewährleistung und Haftung 8.1. BCN gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Dem AG ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe einer Anzeige zu ermöglichen. Ein Fehler in der Darstellung der Anzeige liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird: durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware oder -hardware (z.b. Browser) des Users oder des Internetdienstleisters oder wenn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe der Anzeige dessen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder durch Störung der Kommunikationsnetze (z.b. aber nicht ausschließlich Leitungs- oder Stromausfall) bei BCN oder anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall auf Grund Systemversagens oder Leitungsausfall oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte zwischengespeicherte Angebote auf sog. Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder im lokalen Cache oder durch einen Ausfall des von BCN genutzten Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert Von der Gewährleistung ausgenommen sind Störungen, die aus Mängeln oder Unterbrechung des Rechners des AG sowie der Kommunikationswege vom AG zu den BCN Servern entstehen Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung, wird BCN versuchen, den Ausfall an Medialeistung nachzuliefern. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung, entfällt die Zahlungspflicht des AG für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 8.13 bleibt unberücksichtigt. Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn BCN dem AG von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 12b. sondervorschrift bei Auflagenminderungen für Titel, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen Abweichend von Nummer 12a berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei einer Auflage (Garantieauflage) von bis zu Exemplaren 10 v. H. und bei einer Auflage (Garantieauflage) von über Exemplaren 5 v. H. überschreitet. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 8.13 bleibt unberücksichtigt. Die der Garantie zugrunde liegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auflage im Sinne der Definition der IVW. Sie errechnet sich für das Insertionsjahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit nicht von BCN eine absolute Auflagenzahl als Garantie in der jeweiligen Preisliste angegeben wurde. Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Mengenstaffel und für mindestens drei Ausgaben. Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken, die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Auflagenunterschreitungen der belegten Ausgaben innerhalb des Insertionsjahres. Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits gewährten Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder, wenn dies nicht mehr möglich ist, als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme mindestens Euro beträgt. 13. Ziffernanzeige Bei Ziffernanzeigen wendet BCN für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet BCN bzw. der jeweilige Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein BCN kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des AG zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der AG die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 14. Gerichtsstand und anwendbares Recht Erfüllungsort ist der Sitz der BCN Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der BCN. Soweit Ansprüche der BCN nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des AG, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der AG nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der BCN vereinbart. 15. Preisänderungen BCN ist berechtigt, die AGB und die Preise jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie von BCN mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem AG ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. 16. Rechteeinräumung und -gewährleistung Der AG gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Im Falle der Anzeigenerstellung durch BCN oder den Verlag selbst erklärt der AG zudem, alle Rechte an den Inhalten zu besitzen, die der AG BCN zur Erstellung der Anzeige zuliefert. BCN ist berechtigt, Werbung für Arznei- und Heilmittel von einer schriftlichen Zusicherung des AG/des Werbungtreibenden oder sonst dafür Verantwortlichen über die rechtliche Zulässigkeit abhängig zu machen und/oder auf Kosten des AG die Werbevorlage von einer sachverständigen Stelle auf die rechtliche Zulässigkeit überprüfen zu lassen. BCN ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden Der AG trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel (im Folgenden Inhalte ). Der AG ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Inhalte nicht gegen jugendschutz-, presse-, wettbewerbs-, datenschutz-, straf-, medienrechtliche und sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Im Falle eines Verstoßes stellt der AG BCN und den jeweiligen Verlag von allen damit zusammenhängenden Ansprüchen Dritter vollumfänglich auf erstes 13

15 4. Anzeigen-Millimeter Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 5. Ablehnungsbefugnis 5.1. BCN behält sich vor, Anzeigen auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für BCN oder den jeweils betroffenen Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder Anzeigen die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten Aufträge für andere Werbemittel sind für BCN erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung durch BCN. Diese berechtigt BCN zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige wird dem AG unverzüglich mitgeteilt BCN ist berechtigt, die Schaltung der Anzeige in elektronischen Ausgaben vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Website vorliegt, auf die der Hyperlink in der Anzeige verweist. Dies gilt insbesondere in den Fällen der Ermittlungen staatlicher Behörden oder einer Abmahnung eines vermeintlich Verletzten, es sei denn, diese ist offensichtlich unbegründet. Der AG wird über die Sperrung unterrichtet und hat die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. BCN kann dem AG anbieten, die Anzeige durch eine andere Anzeige und/oder durch einen Hyperlink auf eine andere Website zu ersetzen. Die insoweit entstehenden Mehrkosten können dem AG nach Nachweis durch BCN in Rechnung gestellt werden; die Entscheidung darüber obliegt BCN. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist BCN ist insbesondere berechtigt, eine bereits veröffentlichte Anzeige aus der elektronischen Ausgabe zurückzuziehen, wenn der AG nachträglich unabgesprochene Änderungen der Inhalte der Anzeige vornimmt oder die URL der Verlinkung ändert oder der Inhalt der Website, auf die verlinkt ist, wesentlich verändert ist. In diesem Fall steht dem AG keine kostenfreie Ersetzungsbefugnis zu, wobei der Verlag seinen vereinbarten Vergütungsanspruch behält. 6. Druckunterlagen für Zeitschriften 6.1. Aufträge für Anzeigen mit besonderen Platzierungswünschen müssen so rechtzeitig bei BCN eingehen, dass dem AG noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der AG verantwortlich. Die Lieferung hat über das DUON- Portal ( zu erfolgen, soweit nicht anders vereinbart. Der AG hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neusten Stand entsprechen. Entdeckt BCN auf einer ihm übermittelten Datei Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird BCN von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV- Anlage der BCN) erforderlich, löschen, ohne dass der AG in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. BCN behält sich vor, den AG auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den AG infiltrierte Schadensquellen der BCN Schäden entstanden sind. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der AG verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben der BCN entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Nach Anzeigenschluss sind Stornierungen, Änderungen von Größen, Formaten und der Wechsel von Farben nicht mehr möglich. Die Druckdaten müssen den technischen Spezifikationen von DUON-Info exakt entsprechen. Andernfalls sind bei Format- und/oder Farbabweichungen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich erteilten Korrekturen haftet BCN nicht für die Richtigkeit der Wiedergabe. Eine Haftung wird auch nicht übernommen, wenn sich Mängel an der Vorlage erst bei der Reproduktion oder beim Druck zeigen. Der AG und der Werbungtreibende haben bei ungenügendem Abdruck dann keine Ansprüche. Evtl. entstehende Mehrkosten müssen weiter berechnet werden. BCN übernimmt keine Gewähr, wenn durch eine verspätete Anlieferung der Druckunterlagen vereinbarte Platzierungen nicht eingehalten werden können und eine Minderung der Druckqualität eintritt Kosten der BCN und/oder des jeweiligen Verlages für vom AG gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der AG zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der AG die verbindlichen technischen Vorgaben der BCN zur Erstellung und Übermittlung von Druckunter lagen im DUON-Portal einhält. Wenn ein Auftrag nicht oder falsch durchgeführt wird, weil der AG seine Mitwirkungspflichten verletzt, insbesondere Produktionsvorlagen nicht rechtzeitig, unvollständig und/oder mangelhaft oder falsch gekennzeichnet abgeliefert hat, hat BCN dennoch Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Anzeigenmotive, die von BCN oder dem jeweiligen Verlag selbst für den AG gestaltet wurden (Promotions), dürfen nur für Anzeigen in den dafür bei BCN gebuchten Ausgaben verwendet werden. Weitere Rechte werden nicht eingeräumt. Etwaige den Angeboten von BCN oder dem jeweiligen Verlag selbst zugrunde liegende Konzepte und Bestandteile sind urheber- und wettbewerbsrechtlich 8.4. Außerhalb seines Herrschaftsbereiches trägt BCN nicht die Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege und übernimmt auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Datensicherheit. Gefahrübergang ist mit Eingang der Anzeige auf einem der BCN Server BCN wird mehr als unerhebliche Störungen und Fehler seiner Server schnellst möglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen BCN ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Anzeigen auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen und übernimmt dafür weder ausdrücklich noch konkludent die Gewähr oder die Haftung BCN leistet nur Schadensersatz bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft; in allen anderen Fällen aus Verletzung einer Kardinalspflicht, aus Verzug oder aus Unmöglichkeit für Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch nicht für irgendwelche besonderen, zufällig entstandenen oder indirekten Schäden oder Folgeschäden. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom AG nicht beherrschbaren Schaden begrenzt. Soweit eine Kardinalspflicht im vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt wurde, haftet BCN höchstens bis zur Höhe der Vergütung, die er für die Schaltung des jeweiligen Werbemittels erhält oder erhalten hätte Die Haftung für Schäden wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt Auf Mängel können Schadensersatzansprüche des AG nur gestützt werden, soweit sie von BCN gem. 276, 278 BGB zu vertreten sind BCN übernimmt, abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, keine Haftung für die Zugangsqualität und -möglichkeit und die Qualität der Darstellung, für Speicherausfall, Unterbrechung, evtl. Verspätung, Löschung und Fehlerübertragung bei der Kommunikation Ziff gilt nicht für Staaten bzw. Gerichtsbarkeiten, die den Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Folge- oder zufällig entstandene Schäden nicht gestatten Alle gegen BCN gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen - sowohl im Betrieb des jeweiligen Verlages, im Betrieb der BCN als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag oder BCN zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient - hat BCN Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen. Für Anzeigen in Print gilt Folgendes: BCN hat Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80 % der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. BCN behält sich vor, aus aktuellem Anlass Erscheinungstermine zu verschieben. Dem AG erwachsen daraus keinerlei Ansprüche gegenüber BCN. Eine Verpflichtung für BCN auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz, insbesondere auf Zahlung des Schadenersatzes für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen, besteht nicht. 9. Zahlungsfrist Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Bei Aufträgen von Neukunden, mit denen BCN bisher noch keine Aufträge realisiert hat, ist BCN berechtigt, Vorauskasse unter Berücksichtigung von 2 % Skonto zu verlangen. Die Zahlung muss dabei bis zum Anzeigenschlusstermin bei BCN eingegangen sein. 10. Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. BCN kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des AG ist BCN berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 11. Anzeigenbeleg bei Anzeigen in Zeitschriften BCN liefert auf Wunsch des AG für Anzeigen in Zeitschriften einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der BCN über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 12a. Auflagenminderung Aus einer Auflagenminderung kann - vorbehaltlich der Regelung der Ziffer 12b - nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die Garantieauflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie bei einer Garantieauflage bis zu Exemplaren mindestens 20 v. H., bei einer Garantieauflage bis zu Exemplaren mindestens 15 v. H., bei einer Garantieauflage bis zu Exemplaren mindestens 10 v. H., bei einer Garantieauflage über Exemplaren mindestens 5 v. H. beträgt. Anfordern frei. Ferner werden BCN und der jeweilige Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der AG ist verpflichtet, BCN und den jeweiligen Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Ist der AG wegen des Inhalts einer Anzeige bereits abgemahnt worden bzw. wird abgemahnt oder hat er eine Unterlassungsverpflichtung bereits abgegeben oder gibt er eine solche ab, ist der AG verpflichtet, BCN hierüber unverzüglich zu informieren. Unterlässt der AG diese Obliegenheit, haftet BCN auch nicht für den dem AG durch eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten Inhalte entstehenden Schaden Der AG überträgt BCN und dem jeweiligen Verlag sämtliche für die Erstellung und Veröffentlichung der Werbung in Print- und sonstigen Medien erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsund Leistungsschutzrechte, Markenrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. Vorgenannte Rechte berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. Wird im Zusammenhang mit der Anzeige eine Grafik oder in sonstiger Art und Weise der Name, das Logo, das Unternehmenskennzeichen, die Marke, ein Werktitel oder eine sonstige geschäftliche Bezeichnung verwendet, so gewährt der AG BCN und dem jeweiligen Verlag für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Grafik oder der entsprechenden Zeichen in der jeweiligen Anzeige. 17. Datenschutz Der AG wird hiermit gemäß Telemediengesetz (TMG), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen von BCN, insbesondere die der Auftragserteilung und -bearbeitung angegebenen, personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu dem der AG dieses angegeben hat, sofern keine Einwilligung in eine andere Nutzungsart erteilt wurde sowie zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung BCN ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des AG bzw. des Interessenten im Rahmen der Auftragserteilung und -bearbeitung sowie der Verfügbarkeitsanfrage zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um dem AG die Schaltung und die Inanspruchnahme der Leistungen der BCN zu ermöglichen und um eine Abrechnung vornehmen zu können. Ferner ist BCN berechtigt, auf diese zur Erhaltung seiner Betriebsfähigkeit zuzugreifen. BCN gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten Der AG kann jederzeit nach schriftlicher Anfrage die zu seiner Person gespeicherten persönlichen Daten, unentgeltlich bei BCN einsehen BCN verpflichtet sich seinerseits, im Rahmen des TMG, BDSG sowie der sonstigen Datenschutzbestimmungen, die ihm aus dem Nutzungsverhältnis bekannt werdenden Daten des AG, vorbehaltlich einer anderweitig erteilten Einwilligung, nur für die Erfüllung der Zwecke dieser AGB zu verwenden, das Datengeheimnis zu wahren und seine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten, soweit dies gesetzlich erforderlich ist Um feststellen zu können, inwiefern das Angebot für die AG von Interesse ist und verbessert werden kann, werden allgemeine, nicht-personenbezogene insbesondere statistische Daten über die Nutzung der Online- und Mobile-Leistungen der BCN festgehalten. Dazu werden Umfragen durchgeführt und Daten und Informationen aus Server-Protokolldateien auf ganzheitlicher Basis zusammengefasst und für Statistiken und Analysen genutzt Im Bemühen, das Angebot noch effektiver zu gestalten, ist der AG damit einverstanden, dass BCN als Teilnehmer bei führenden Marktforschungsvorhaben Bruttowerbeumsätze des AG auf Produktebene an die durchführende Unternehmung zur Veröffentlichung übermittelt, sofern diese die ausschließliche Verwendung der Daten zu werbestatistischen Zwecken garantiert. 18. Verschwiegenheit Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, werden die Parteien Einzelheiten des Vertragsverhältnisses, insbesondere die Preise und Konditionen, sowie über Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Rahmen der Vertragsdurchführung unmittelbar oder mittelbar durch die jeweils andere Partei Kenntnis erlangen, streng vertraulich behandeln. Dies gilt nicht, wenn eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Partei erforderlich ist. Die Verpflichtung besteht während der gesamten Vertragslaufzeit und unbegrenzt über eine Beendigung hinaus. Presseerklärungen sowie sonstige öffentliche Verlautbarungen gegenüber Dritten über die Geschäftsbeziehung zwischen BCN und dem AG oder bezüglich der Details getroffener Vereinbarungen bedürfen der vorherigen Freigabe von BCN. Dies gilt ebenso für Logoveröffentlichungen für von BCN gelieferte Logos. 19. Schlussbestimmungen Etwaige zusätzliche in der Preisliste enthaltene Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des AG werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn den Bedingungen des AG nicht ausdrücklich widersprochen wurde und/oder BCN die Leistungen widerspruchslos erbringt, d. h. Anzeigen widerspruchslos geschaltet und veröffentlicht werden. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts. Sollten einzelne Bestimmungen des Anzeigenauftrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Anzeigenauftrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahe kommt. 14

16 IHRE ANSPRECHPARTNER BCN Client Services Michael Samak Director Client Services T E michael.samak@burda.com BCN Media Sales Heide Reichmann Director Media Sales T E heide.reichmann@burda.com BCN Finance & Operations Michael Fischer Director Finance & Operations T E michael.fischer@burda.com VERLAG Burda Senator Verlag GmbH Hubert-Burda-Platz Offenburg Automotiv Susanne Müller T E susanne.mueller@burda.com Beauty Birgit Böhm T E birgit.boehm@burda.com Food & Beverage Nadine Dreyer T E nadine.dreyer@burda.com Fashion & Luxury Petra Börner T E petra.boerner@burda.com Finance & Services Alexander Kirschner T E alexander.kirschner@burda.com Health Elmar Tentesch T E elmar.tentesch@burda.com Leisure & Living Udo Radzio T E udo.radzio@burda.com Retail Adrian Peipp T E adrian.peipp@burda.com Telco & Technologies Susanne Müller T E susanne.mueller@burda.com International Sales Tanja Gollnick T E tanja.gollnick@burda.com Auslandsbüros: France Marion Badolle-Feick Business Centre, Opera-Bourse rue Taitbout F Paris T E marion.badolle-feick@burda.com Italy Robert Schoenmaker Via R. Bracco, 6 I Milano T E rschoenmaker@hearst.it Austria Goran Vukota Mooslackengasse 17 A-1190 Wien T E goran.vukota@burda.com Switzerland Goran Vukota Balz-Zimmermann-Strasse 7 CH-8302 Kloten T E goran.vukota@burda.com UK / Ireland Jeannine Soeldner 1 Fetter Lane London EC4A 1BR, United Kingdom T E jeannine.soeldner@burda.com 12 weitere Länderrepräsentanzen Sales Office Hamburg / Berlin Christian Rademacher Große Elbstraße Hamburg T E hamburg-berlin@burda.com Sales Office Düsseldorf Christian Kohlhund Hildebrandtstraße 4d Düsseldorf T E duesseldorf@burda.com Sales Office Frankfurt Heide Reichmann Feldbergstraße Frankfurt T E frankfurt@burda.com Sales Office München / Stuttgart Patrick Pichutta Arabellastraße München T E muenchen-stuttgart@burda.com Placement Verena Heidenreich T E verena.heidenreich@burda.com Ad Specials Service Alexander Hugel T E alexander.hugel@burda.com Disposition Anja Schwing T E bcn-auftraege@burda.com Production Management Manuel Gutjahr T E manuel.gutjahr@burda.com M.I.G. Medien Innovation GmbH Hubert-Burda-Platz Offenburg Director Marketing & Operations Antje Damer Burda Medien Park Verlage Hubert-Burda-Platz Offenburg T E antje.damer@burda.com WIR LEBEN MARKEN Burda Community Network GmbH Hubert-Burda-Platz 1, Offenburg Arabellastraße 23, München bcn.burda.de a Burda company

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