Landesärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts. 11. Tätigkeitsbericht

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1 Landesärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts 11. Tätigkeitsbericht

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3 11. Tätigkeitsbericht der Landesärztekammer Baden-Württemberg K ö r p e r s c h a f t d e s ö f f e n t l i c h e n R e c h t s Vorgelegt zur 2. Vertreterversammlung der Landesärztekammer (11. Baden-Württembergischer Ärztetag in Stuttgart)

4 Herausgeber: Landesärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts Jahnstraße 40, Stuttgart Tel / Fax / Konzeption und Redaktion: Ärztliche Pressestelle, Leiter: Dr. med. Oliver Erens Redaktionsschluss: März 2007 Umschlagfotos: Dr. med. Oliver Erens 2007 Landesärztekammer Baden-Württemberg, Stuttgart Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck oder Vervielfältigung auf Papier und elektronischen Datenträgern sowie Einspeisung in Datennetze nur mit Genehmigung des Herausgebers. Dieser Tätigkeitsbericht ist auch als PDF-Dokument auf der Homepage der Landesärztekammer Baden-Württemberg unter verfügbar.

5 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 Aus der Arbeit des Vorstands Baden-Württembergischer Ärztetag Deutscher Ärztetag in Ulm 13 Neujahrsempfang der ärztlichen Körperschaften 15 Interventionsprogramm für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte 17 Weiterbildungsbefugnisse 19 Boykottaufruf gegen die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (ehemals LVA Baden-Württemberg) 21 Hämotherapie-Richtlinien 24 Arbeitsgemeinschaft nach 219 Abs. 2 SGB V zur Einführung der egesundheitskarte in Baden-Württemberg (ARGE egkbw) 28 Nationaler Influenzapandemieplan 50 Weiterentwicklung der Telematik-Infrastruktur der Landesärztekammer 58 Entschließungen der 8. Vertreterversammlung der Landesärztekammer 3

6 Inhaltsverzeichnis Baden-Württemberg am 22. Juli 2006 in Karlsruhe 85 Entschließungen der 9. Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 25. November 2006 in Stuttgart 90 Ausschüsse Ausschuss Ärztinnen 103 Ausschuss Ärztliche Weiterbildung 108 Berufsbildungsausschuss 115 Ausschuss Berufsordnung 118 Ausschuss Fortbildung 121 Ausschuss Gewalt gegen Kinder 127 Haushaltsausschuss 131 Ausschuss Krankenhauswesen 145 Ausschuss Medizinische Ausbildung, Hochschulen 151 Ausschuss Nichtärztliche medizinische Fachberufe 156 Ausschuss Notfallmedizin 159 Ausschuss Qualitätssicherung 164 Ausschuss Umwelt 166 Widerspruchsausschuss 170 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen Arbeitsgruppe Externe Qualitätssicherung Anästhesiologie in Baden-Württemberg mit Unterstützung der Landesärztekammer 177 Arbeitsgruppe Qualitätssicherung operative Behandlung des Bronchialkarzinoms 183 Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Baden-Württemberg 185 Beratungskommission zur qualifizierten substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger 194 Kommission für Fragen der assistierten Reproduktion 196 Lenkungsausschuss Präklinische Notfallrettung 199 4

7 Inhaltsverzeichnis Arbeitskreis Suchtmedzin 202 Arbeitsgruppe Qualitätssicherung zytologischer Untersuchungen 206 Fachabteilungen Ärztliche Pressestelle 211 Ärztliche Stelle Baden-Württemberg 215 Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung 232 Besondere Einrichtungen Ethikkommission 241 Gemeinsamer Beirat der Landesärztekammer und der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg 245 Gemeinsame Kommission Pflegeverbände / Landesärztekammer 249 Gutachterkommissionen fürfragen ärztlicher Haftpflicht 252 Gemeinsame Gutachterstelle der Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg für Fragen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Karlsruhe 259 Landesberufsgericht 263 Konferenz der Rechtsberater 265 Anhang Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg 2003 bis Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg 2007 bis Vorstandsmitglieder der Bezirksärztekammern 2003 bis Vorstandsmitglieder der Bezirksärztekammern 2007 bis Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Auszug aus dem Terminkalender der Geschäftsstelle 284 Ärztestatistik Baden-Württemberg 289 Organigramm der Landesärztekammer Baden-Württemberg 292 Anschriften 294 5

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9 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor Ihnen liegt der 11. Tätigkeitsbericht der Landesärztekammer Baden-Württemberg, der zum Baden-Württembergischen Ärztetag 2007 erscheint. Traditionell geben Präsidium, Vorstand und Geschäftsführung in der Sommer-Vertreterversammlung keinen mündlichen Rechenschaftsbericht, sondern bieten Ihnen in Form dieses gedruckten Berichts umfangreiche Informationen über alle Facetten der Arbeit Ihrer Landesärztekammer. Der Berichtszeitraum erstreckt sich vom 1. März 2006 bis zum 23. Februar 2007 und fällt damit genau mit dem Ende der vorangegangenen Amtsperiode zusammen. Am 24. Februar 2007 hat sich die neu gewähl- 7

10 te Vertreterversammlung der Landesärztekammer konstituiert, die wiederum einen neuen Vorstand gewählt hat. An dieser Stelle möchte ich nicht versäumen, den Kolleginnen und Kollegen des alten Vorstandes für ihr ehrenamtliches Engagement zu danken. Glücklicherweise gehören einige von ihnen auch dem neuen Kammervorstand an, sodass die Kontinuität unserer Arbeit gewährleistet ist. Mein Dank geht auch an alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesärztekammer sowie der Bezirksärztekammern, die sich zusammen mit uns um die Belange der Ärztinnen und Ärzte in Baden Württemberg kümmern. Dr. med. Ulrike Wahl Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg 8

11 Aus der Arbeit des Vorstands der Landesärztekammer Baden-Württemberg 9

12 Aus der Arbeit des Vorstands Aus der Arbeit des Vorstands Autoren Dr. iur. Kurt Seizinger, Ulrike Hespeler, Dr. med. Reinhold Hauser, Matthias Felsenstein, Dr. med. Oliver Erens In diesem Kapitel soll dem Leser ein Einblick in die Arbeit des Vorstands der Landesärztekammer Baden-Württemberg im Berichtszeitraum ermöglicht werden. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass an dieser Stelle nur ein kleines Spektrum aus der umfangreichen Arbeit des Vorstands beleuchtet werden kann. Gleichwohl handelt es sich bei den hier abgebildeten Themen um zentrale Fragestellungen, mit denen sich die Vorstandsmitglieder in vielen Fällen über einen längeren Zeitraum auseinander gesetzt haben. 10

13 Aus der Arbeit des Vorstands Baden-Württembergischer Ärztetag 2006 Am 21. und 22. Juli 2006 fand in Karlsruhe der 10. Baden-Württembergische Ärztetag statt. Neben ärztlicher Fortbildung und der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer standen im Mittelpunkt der Tagung Fragen nach der Zukunft unseres Gesundheitswesens, insbesondere im Hinblick auf die Versorgung älterer Menschen. Der Gesundheitsrat Südwest hatte hierzu als unabhängige Expertenkommission der Landesärztekammer umfangreiche Analysen erarbeitet, die er auf dem Ärztetag unter der Überschrift Rationierung und Fehlallokation im Gesundheitswesen am Beispiel der Altersmedizin zur Diskussion stellte. So ging der Gesundheitsrat beispielsweise davon aus, dass insbesondere die Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen über die Qualität der Versorgung entscheiden wird. Das Zusam- Zukunft des Gesundheitswesen Zukunft des Gesundheitswesen 11

14 Aus der Arbeit des Vorstands menwirken von ärztlicher, pflegerischer, therapeutischer, psychosozialer und familiärer gesundheitlicher Versorgung müsse sich wegen der immer größer werdenden Zahl älterer chronisch kranker Patienten verändern, so die Experten. Kommunikation, Kooperation und Leistungserbringung müssten künftig enger aufeinander abgestimmt werden. Wegen der teilweise kontrovers geführten Diskussion beim Ärztetag sei an dieser Stelle auf den ausführlichen Sachstandsbericht des Gesundheitsrates zu dieser Thematik verwiesen. Er ist zu finden im Ärzteblatt Baden-Württemberg, Ausgabe 2/2007, Seite 122ff. Kammerpräsidentin Dr. Wahl und Sozialministerin Dr. Stolz beim Baden-Württembergischen Ärztetag in Karlsruhe 12

15 Aus der Arbeit des Vorstands 111. Deutscher Ärztetag in Ulm Auf Beschluss des Deutschen Ärztetags 2006 wird der 111. Deutsche Ärztetag vom 20. bis 23. Mai 2008 in Ulm stattfinden. Die Ausrichtung wesentlicher Programmpunkte liegt in der Verantwortung der Landesärztekammer Baden-Württemberg; die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Verantwortung der Landesärztekammer Im Mittelpunkt der Tagung stehen, wie in jedem Jahr, zahlreiche aktuelle Themen, die den ärztlichen Berufsstand betreffen, so geht es unter anderem um die ärztliche Berufsausübung in Praxis und Klinik und um die Fort- und Weiterbildung. Daneben nimmt natürlich auch die Gesundheits- und Sozialpolitik breiten Raum ein. Die Delegierten der 17 Landesärztekammern werden wichtige Entscheidungen für die Zukunft des ärztlichen Berufsstandes zu treffen haben. 13

16 Aus der Arbeit des Vorstands Willkommen in Ulm 111. Deutscher Ärztetag 20. bis 23. Mai 2008 in Ulm 111. Deutscher Ärztetag 2008 in Ulm 1 Mit einem für alle attraktiven Rahmenprogramm setzt die Landesärztekammer Baden- Württemberg ganz bewusst einen Kontrapunkt zu den berufspolitischen Debatten des Ärztetages. Einer der Höhepunkte wird sicherlich der Baden-Württembergische Abend am 22. Mai sein, der ebenfalls von der Landesärztekammer verantwortet wird. Für die Delegierten und Gäste des 111. Deutschen Ärztetags in Ulm hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg inzwischen eine attraktive und informative Programmbroschüre veröffentlicht, die bereits beim 110. Deutschen Ärztetag 2007 in Münster vorgestellt wird. 14

17 Aus der Arbeit des Vorstands Neujahrsempfang der ärztlichen Körperschaften In guter Tradition hatten Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg zum Neujahrsempfang 2007 ins Maritim Hotel in Stuttgart eingeladen. Kammerpräsidentin Dr. Ulrike Wahl und KV-Vorstandsvorsitzender Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer konnten viele Gäste begrüßen, allen voran die Sozialministerin des Landes, Dr. Monika Stolz aber auch Landtagsabgeordnete, Vertreter des Ministeriums für Arbeit und Soziales, die Bürgermeister der Stadt Stuttgart, Repräsentanten Neujahrsempfang 2007 der ärztlichen Körperschaften in Baden-Württemberg 15

18 Aus der Arbeit des Vorstands der Kirchen, der Wirtschaft und des Gesundheitswesens sowie die neu gewählten Präsidenten und Vizepräsidenten der Bezirksärztekammern insgesamt rund 160 Gäste. Wieder einmal erwies sich der Neujahrsempfang der ärztlichen Körperschaften als attraktives und kurzweiliges Event. Wer im badenwürttembergischen Gesundheitswesen Rang und Namen hat, für den ist der gemeinsame Neujahrsempfang inzwischen zu einer Art Pflichttermin geworden, bei dem die Gelegenheit zum Informations- und Gedankenaustausch sehr rege genutzt wird. Blick ins Auditorium beim Neujahrsempfang der Ärztlichen Körperschaften 16

19 Aus der Arbeit des Vorstands Interventionsprogramm für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg Bei einer Prävalenz von 7 Prozent für alle Suchtstoffe und über Ärztinnen und Ärzten in Baden-Württemberg sind vermutlich über Ärztinnen und Ärzte im Lande irgendwann im Leben suchtmittelabhängig oder gefährdet. Suchterkrankungen kollidieren als unbehandelte Krankheitsbilder mit den hohen Ansprüchen, die an die Ausübung des ärztlichen Berufes, vornehmlich unter dem Gesichtspunkt der Schutzinteressen des Patienten, zu stellen sind. Nicht selten offenbart aber erst ein eingetretener Behandlungsfehler das Ausmaß des Problems, zumal zur Suchterkrankung gehört, dass die Selbstwahrnehmung getrübt ist und in der Regel viele Jahre vergehen, ehe eine angemessene Diagnostik durchgeführt wird und die Therapie Aucb Ärzte sind suchtgefährdet Behandlungsfehler 17

20 Aus der Arbeit des Vorstands Fürsorgepflicht Drei-Stufen-Programm Blick ins Auditorium beim Baden- Württembergischen Ärztetag 2006 in Karlsruhe greift. Die Erfolgsraten in der Therapie, bei gut strukturierten, arztspezifischen Behandlungsprogrammen sind sehr hoch. Ziel der Ärztekammer ist es deshalb, das Problem der Suchterkrankung nicht zu verdrängen, sondern offensiv anzugehen. Die Ärztekammer stellt sich damit ihrer ordnungspolitischen Aufgabe sowie der Fürsorgepflicht für ihre Mitglieder. In Anlehnung an erfolgreiche Interventionsprogramme anderer Bundesländer wurde ein Drei-Stufen-Programm entwickelt, das Information und Beratung, Intervention bis hin zur Sanktion umfasst. Erste Schritte zur Umsetzung wurden durch die Benennung von kompetenten Fachleuten aus dem vertragsärztlichen und stationären Bereich sowie der Bekanntmachung der Suchtbeauftragten der Bezirksärztekammern vollzogen. 18

21 Aus der Arbeit des Vorstands Weiterbildungsbefugnisse Nach mehreren Beratungen im Weiterbildungsausschuss hat sich der Vorstand der Landesärztekammer in seiner Dezember-Sitzung mit der Frage der Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen nach neuer Weiterbildungsordnung und der gleichzeitigen Überprüfung bereits bestehender Befugnisse nach der alten Weiterbildungsordnung befasst. Übereinstimmung bestand darüber, dass eine generelle Überprüfung aller Weiterbildungsbefugnisse einen erhöhten Verwaltungsaufwand bedeuten würde, der derzeit von den Bezirksärztekammern nicht zu bewältigen ist. Der Vorstand sprach sich daher dafür aus, dass die alten Weiterbildungsbefugnisse fortgelten sollen. Die zur Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzte sollen aber schriftlich über die neuen Pflichten eines Weiterbilders, die mit der zum 1. Mai 2006 in Kraft getretenen neuen Weiterbildungsordnung eingeführt wurden (Vorlage Curriculum, Neue Weiterbildungsordnung Keine generelle Überprüfung 19

22 Aus der Arbeit des Vorstands Neue Weiterbildungsgänge einmal jährlich stattfindendes Gespräch, Dokumentation der Weiterbildung), informiert werden. Für die neu in die Weiterbildungsordnung aufgenommenen Weiterbildungsgänge und die Weiterbildungsqualifikationen, bei denen sich zeitliche und inhaltlich-strukturelle Änderungen ergeben haben, wurde beschlossen, dass die Bezirksärztekammern an ihre Kammermitglieder herantreten sollen, um sie über die Notwendigkeit der Antragstellung zur Erteilung einer neuen Weiterbildungsbefugnis zu informieren. Nach einer umfangreichen Diskussion, welche Form das Informationsschreiben haben soll, verständigte sich der Vorstand darauf, die Formulierung der Anschreiben jeder Bezirksärztekammer zu überlassen. Baden-Württembergische Delegierte beim Deutschen Ärztetag in Magdeburg 20

23 Aus der Arbeit des Vorstands Boykottaufruf gegen die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (ehemals LVA Baden-Württemberg) Bekanntlich hatte die Landesärztekammer bereits im Februar 2003 sowie im März 2004 dazu aufgerufen, die von der damaligen LVA angeforderten Reha-Befundberichte nicht mehr zu erstellen, nachdem es zuvor nicht gelungen war, eine Einigung über die Vergütung der Befundberichte zu erzielen. Trotz Intervention der Aufsichtsbehörde wurde an dieser Position über Jahre unverändert festgehalten. Vergütung der Befundberichte In der Folge war die LVA verstärkt dazu übergegangen, mit gezielten Informationen bei den Beteiligten den Eindruck zu erwecken, die behandelnden Ärzte seien zur Erstellung der Befundberichte verpflichtet. In einzelnen Fällen wurde den Patienten sogar unverblümt empfohlen, 21

24 Aus der Arbeit des Vorstands im Weigerungsfall den Arzt zu wechseln. Musterklage Gemeinsame Erklärung Nachdem der Versuch, mit der Deutschen Rentenversicherung Baden- Württemberg eine gütliche Einigung über die Formulierung der Info- Briefe zu erzielen, erfolglos geblieben war, hat ein Kammermitglied aus dem Bezirk Südwürttemberg mit Unterstützung der Bezirksärztekammer eine Musterklage gegen die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg angestrengt mit dem Ziel, die inkriminierende Formulierung zu unterlassen. Der vor dem Sozialgericht Konstanz geführte Rechtsstreit wurde durch einen Vergleich, dem der Vorstand der Landesärztekammer letzten Endes zugestimmt hat, beigelegt. In diesem Vergleich haben sich die Landesärztekammer mit ihren vier Bezirkskammern und die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg auf eine gemeinsame Erklärung verständigt, die im Ärzteblatt Baden-Württemberg Ausgabe März 2007 veröffentlicht ist. Wesentlicher Inhalt des Vergleichs ist die Einigung darüber, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nicht verpflichtet sind, für die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg in Rehabilitationsverfahren Befundberichte zu erstellen. Darüber hinaus verzichtet die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg künftig auf die Versendung von Formschreiben an diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die es ablehnen, für die Rentenversicherung einen Befundbericht abzuge- 22

25 Aus der Arbeit des Vorstands ben sowie auf Informationsschreiben an die Patienten der betreffenden Ärzte. Im Gegenzug erklärt die Landesärztekammer Baden-Württemberg ihre damaligen Boykottaufrufe an ihre Mitglieder, keine Befundberichte für die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mehr zu erstellen, für beendet. Pressekonferenz Transplantationsbeauftragte mit Kammerpräsidentin Dr. Wahl, Sozialministerin Dr. Stolz und Prof. Lauchart. 23

26 Aus der Arbeit des Vorstands Hämotherapie-Richtlinien Bundesrechtliche Vorgaben Überwachung des Qualitätssicherungssystems Die Umsetzung der Hämotherapie-Richtlinien, die mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger bereits am 6. November 2005 in Kraft getreten sind, ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie schwer sich die ärztliche Selbstverwaltung mitunter bei der Umsetzung von bundesrechtlichen Vorgaben tut, zumal wenn diese Vorgaben auf unzureichenden Rechtsgrundlagen ergangen sind. Bereits im September 2005 hatte der Vorstand der Landesärztekammer über die Vorgehensweise bei der Umsetzung der zu erwartenden Richtlinien beraten und dabei festgestellt, dass im Transfusionsgesetz im Unterschied zu den Richtlinien eine Überwachung des Qualitätssicherungssystems durch die Kammer rechtlich nicht vorgesehen ist, die Kammer gleichwohl aus berufspolitischer Sicht dem Land anbie- 24

27 Aus der Arbeit des Vorstands ten sollte, ihre fachliche Kompetenz bei der Überwachung des Systems einzubringen unter der Voraussetzung, dass die Überwachungsfunktion von staatlicher Seite sichergestellt wird. Ungeachtet seiner Haltung in der Grundsatzfrage hatte sich der Vorstand noch im Dezember 2005 dafür ausgesprochen, die nach den Hämotherapie-Richtlinien alternativ geforderten Kurse für die Anerkennung der Fortbildung Qualitätsbeauftragter Hämotherapie durch die Bezirksärztekammern anzubieten. In einem Gespräch im Januar 2006 wurde den Vertretern der Rechtsaufsicht nochmals eindringlich klar gemacht, warum bei der politisch gebotenen Überwachung des Qualitätssicherungssystems ein Zusammenwirken von Kammer und staatlicher Behörde unerlässlich ist. Die Kammer könne zwar anhand der Qualitätsberichte, die vom Qualitätsbeauftragten zu übermitteln sind, eventuelle Mängel feststellen und bei der betroffenen Einrichtung monieren. Die Kammer verfüge jedoch über keine Sanktionsmöglichkeiten und sei deshalb auf die staatliche Hilfe angewiesen, um gravierende Mängel rechtzeitig abstellen zu können. In der darauf folgenden Vorstandssitzung wurde darüber berichtet, dass sich auch der Ausschuss Qualitätssicherung für eine Arbeitsteilung zwischen der polizeilichen Überwachungsfunktion (Land) und der fachlichen Beratung (Landesärztekammer) ausgesprochen hat. Demzufolge sollte eine Stelle für die Überwachung nach dem Transfusionsgesetz vergleichbar der Ärztlichen Stelle nach der Röntgenverordnung Zusammenwirken von Kammer und staatlicher Behörde Arbeitsteilung 25

28 Aus der Arbeit des Vorstands eingerichtet werden. Dem Ministerium sollte ein entsprechendes Vertragsangebot unterbreitet werden. In den anschließenden Verhandlungen mit dem Sozialministerium wurde jedoch deutlich, dass das Ministerium es für sinnvoll erachtet, zuerst die Konzeption inhaltlich abzustimmen, auf deren Grundlage dann ein konsensfähiger Vertragsentwurf erstellt werden könnte. Demzufolge hat die Landesärztekammer dem Ministerium einen konkreten Vorschlag unterbreitet, wie die Zusammenarbeit zwischen Kammer und staatlicher Behörde im Rahmen der Überwachung des Qualitätssicherungssystems aus Sicht der Kammer aussehen könnte. Da wegen des akuten Handlungsbedarfs ein längeres Zuwarten aus Sicht der Kammer nicht weiter vertretbar war, hat der Vorstand auf Vorschlag der Geschäftsführung am 20. September 2006 folgende Verfahrensweise beschlossen: Qualifikationsvoraussetzungen Die Landesärztekammer führt wie alle anderen Ärztekammern in der Bundesrepublik im Rahmen der Überwachung der Qualitätssicherung in der Transfusionsmedizin die den Kammern in den Hämotherapie- Richtlinien zugewiesenen Aufgaben durch. Dabei hat die Kammer auch bei der Benennung des Qualitätsbeauftragten durch den Träger der Einrichtung das Benehmen herzustellen, das heißt die Kammer hat dem Träger gegebenenfalls Qualifikationsmängel in der Person des Beauftragten zu melden, um sicher zu stellen, dass die in den Richtlinien festgelegten Qualifikationsvoraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. 26

29 Aus der Arbeit des Vorstands Konkret bedeutet dies, dass künftig von rund 400 Krankenhäusern und einer derzeit nicht bekannten Zahl niedergelassener Ärzte Qualitätsberichte zu erwarten sind, die allerdings nicht mit einem Schlag, sondern sukzessiv eintreffen werden, da insoweit eine Bringschuld der betroffenen Einrichtungen besteht. Qualitätsberichte Der mit der Auswertung der Qualitätsberichte verbundene Verwaltungsaufwand wird über eine gesonderte Gebühr finanziert, die vom Träger der Einrichtung zu leisten ist. Baden-Württembergische Delegierte beim Deutschen Ärztetag in Magdeburg 27

30 Aus der Arbeit des Vorstands Arbeitsgemeinschaft nach 219 Abs. 2 SGB V zur Einführung der egesundheitskarte in Baden-Württemberg (ARGE egkbw) Testung und Einführung der egesundheitskarte (egk) Im Tätigkeitsbericht 2005/2006 wurde ausführlich über die Arbeit der ARGE egkbw und die Diskussion im Vorstand der Landesärztekammer über die Modalitäten der Testung und Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (egk) gemäß 291 a und b SGB V berichtet. Wie im Tätigkeitsbericht 2005/2006 berichtet, hat der Vorstand der Landesärztekammer in seiner 35. Sitzung am 15. Februar 2006 auf der Grundlage der Beschlüsse der Vertreterversammlung nochmals klargestellt, dass zur Durchführung der Tests in der Testregion Heilbronn insbesondere 28

31 Aus der Arbeit des Vorstands die vollständige Finanzierung aller Investitionen und Aufwände der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte (vgl. auch Mustervereinbarung) und eine Sicherheitsüberprüfung unter Realbedingungen ( Hackertest ) und der Datenschutz gewährleistet sein sowie der Test ergebnisoffen durchgeführt werden muss. Weiterhin müssen die Haftungsbedingungen sowohl für die ARGE egkbw, ihre Mitglieder als auch für die Testteilnehmer eindeutig und nicht zu deren Lasten geregelt sein sowie schließt die Landesärztekammer für sich die Übernahme von Kosten der ARGE egkbw während der Tests aus, die über den im Rahmen der Verhandlungen zur Bildung der ARGE egkbw vereinbarten, maximalen Kostenrahmen hinausgehen. Aus der Arbeit in der ARGE egkbw Nach intensiven Verhandlungen der ARGE egkbw mit der gematik mbh unter den Prämissen dieses Beschlusses hat dann der Vorstand der Landesärztekammer am 28. März 2006 mehrheitlich der Unterzeichnung des Rahmenvertrages über die Zusammenarbeit, Unterstützung und Durchführung bezüglich der Testung der Telematikinfrastruktur in den Testregionen zwischen der ARGE egkbw und der gematik Rahmenvertrag 29

32 Aus der Arbeit des Vorstands Gesamtkonzept Kernforderungen mbh zugestimmt. Vertragskonform war dann die Erarbeitung des Gesamtkonzepts Testverfahren in den Testregionen (Vertragsphase 1) Schwerpunkt der sehr (zeit)intensiven Arbeiten in der ARGE egkbw bis November Über den Fortgang dieser Arbeiten wurde unter anderem in der 36. Sitzung des Vorstandes der Landesärztekammer am 21. Juni 2006 eingehend berichtet. In der Sitzung des Steuerungskreises der ARGE egkbw am 21. November 2006 konnte schließlich auf der Grundlage des am 2. Oktober 2006 von der gematik mbh freigegebenen Gesamtkonzeptes festgestellt werden, dass die Einflussnahme während der Erstellung und Kommentierung des Gesamtkonzeptes durch die ARGE egkbw ergebnismaximal war. Die ARGE egkbw hatte im Rahmen des Kommentierungsverfahrens des Gesamtkonzeptes sechs Kernforderungen an die gematik mbh gestellt: Vorlage eines Gesamtkonzeptes zur ergebnisoffenen Testung und eines detaillierten Projektplans (vgl. auch Abb. geplanter Ablauf in der Testregion Heilbronn ) vollständige Finanzierung des Projektbüros der ARGE egkbw (Bestandteil des Gesamtkonzeptes) detaillierte Beschreibung der Teststufen und Funktionsabschnitte nach Teststufe 2, Funktionsabschnitt 1 (wird im Rahmen der Weiterentwicklung des Gesamtkonzeptes in Vertragsphase 2 im Einvernehmen mit den Testregionen durchgeführt) 30

33 Aus der Arbeit des Vorstands Erstellung eines praxisnahen Service- und Betriebskonzeptes (die gematik mbh hat erste konkrete Schritte zur aktiven Unterstützung der Testregionen eingeleitet) Autonomie in der Organisation der dezentralen Evaluation in den Testregionen (die gematik mbh konzentriert sich gemäß Gesamtkonzept nur auf die zentrale Evaluation (leider liegt bisher immer noch kein detailliertes Konzept der gematik mbh zur Durchführung der zentralen Evaluation vor (Ausschreibung ist in Vorbereitung) und überlässt die Federführung der dezentralen Evaluation den Testregionen vor Ort (detailliertes Konzept der Fachhochschule Heilbronn für die vom Land mit Euro geförderten, dezentralen Evaluation in der Testregion Heilbronn wurde am 7. März 2007 vorgelegt)) Ausweitung der Apothekenanzahl für alle Testregionen (dieser Vorschlag wird in der Gesellschafterversammlung der gematik mbh am 28. März 2007 beraten) Datensicherheitskonzept und Hackertests (beide Komponenten wurden im Gesamtkonzept berücksichtigt. Der Landesdatenschutzbeauftragte bzw. das Referat Datenschutz des Innenministeriums wurde über den aktuellen Stand des Gesamtkonzeptes mit der Gelegenheit zur Kommentierung in Kenntnis gesetzt) Euro 31

34 Aus der Arbeit des Vorstands Abb.: geplanter Ablauf in der Testregion Heilbronn Vertragsphase 2 In der Sitzung des Steuerungskreises der ARGE egkbw am 21. September 2006 wurde daraufhin beschlossen, falls bis Ende des Monats keine Mitgliedsorganisation Einwände zum Übergang in die Vertragsphase 2 erheben sollte, die ARGE egkbw nicht vom Sonderkündigungsrecht zum Ende der Vertragsphase 1 Gebrauch machen wird und die ARGE egkbw damit automatisch am 1. Dezember 2007 in die Vertragsphase 2 übergeht. Diese Bedenkpause war unter anderem aufgrund des Ausstieges der Testregion Bremen am 8. November 2006 und der anstehenden Vertreterversammlungen der Landesärztekammer und Kassenärztlichen Vereinigung notwendig. 32

35 Aus der Arbeit des Vorstands In der 9. Vertreterversammlung am 25. November 2006 wurden mehrere Anträge zur weiteren Beteiligung der Landesärztekammer bei der Testung der egk in Heilbronn gestellt, von denen dann zwei zur Abstimmung kamen (die anderen Anträge wurden von den Antragstellern zurückgezogen). Der Antrag, der dem am 24. Februar 2007 neu gewählten Vorstand und der am 24. Februar 2007 neu konstituierten Vertreterversammlung empfahl, zeitnah den Vertrag mit der gematik mbh hinsichtlich der Einführung der Gesundheitskarte in der Testregion aufzukündigen, wurde mit einer deutlichen Zweidrittelmehrheit abgelehnt. Mit ebenfalls deutlicher Zweidrittelmehrheit wurde vielmehr folgender Beschluss gefasst: E-Card-Projekt in Baden-Württemberg Der Vorstand der Landesärztekammer wird nachdrücklich dazu aufgefordert in enger Abstimmung mit den weiteren beteiligten Leistungserbringern (Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Apotheker) die Einführung des Projektes e-card laufend zu überprüfen und der Vertreterversammlung darüber zu berichten. Er wird ebenfalls dazu ermächtigt, über einen Ausstieg zu entscheiden. Begründung: Die gegenwärtige Planung sieht eine Erprobung der e-card im Raum Heilbronn vor. Hierauf haben sich die Leistungserbringer, einige Kran- 33

36 Aus der Arbeit des Vorstands kenkassen, die politisch Verantwortlichen des betroffenen Landkreises sowie die Landesregierung unter folgenden Voraussetzungen verständigt: Die Teilnahme an dieser Erprobungsphase ist freiwillig. Die den Teilnehmern daraus entstehenden Kosten werden voll erstattet. Die erzielten Erkenntnisse werden ausgewertet, um Schlussfolgerungen hinsichtlich heute bereits vermuteter Systemschwächen wie Datenschutz, Zeitaufwand und Praktikabilität zu vertiefen. Nach dieser Evaluation muss dann aufgrund der erzielten Erfahrungen das weitere Procedere entschieden werden. Auf dieser Grundlage ist dann die ARGE egkbw mit Zustimmung aller Mitgliedsorganisationen am 1. Dezember 2006 in die Vertragsphase 2 eingetreten. Auswahlkriterien Auf der Grundlage der Aufträge des Steuerungskreises vom 21. Dezember 2006 wurden daraufhin im Dezember 2006 von den Teilprojektleitern die Mustervereinbarungen der ARGE egkbw mit den Testteilnehmern erarbeitet und die Auswahlkriterien für die Testteilnehmer festgelegt. Dabei wurde festgestellt, dass es aufgrund der Vorgaben der gematik mbh (unter anderem egk trifft HBA ) notwendig ist, abgeschlossene, regionale Einheiten auszuwählen. Dies sind für Heil- 34

37 Aus der Arbeit des Vorstands bronn der Stadtteil Heilbronn-Sontheim, Leingarten und Güglingen. Hier sind die Voraussetzungen gegeben, dass bis zu 25 Testärzte, bis zu zehn Apotheken, sowie ein Krankenhaus und Versicherte aller beteiligten Krankenkassen motiviert werden können. Basis dieser Entscheidung war die Datenanalyse der Teilprojektleiter und die wechselseitige Abstimmung ohne die personenbezogenen Datengrundlagen auszutauschen. Die Auswahl der Versicherten erfolgt anhand der von der Kassenärztlichen Vereinigung an die Teilprojektleitung Krankenkasse übermittelten Arztnummern und ergänzend über eine wohnortbezogene Auswahl. Diese Auswahlkriterien, die erarbeiteten Mustervereinbarungen sowie das geplante weitere Vorgehen mit der Einladung der auf der Grundlage der Auswahlkriterien ausgewählten Testteilnehmer zu Informationsveranstaltungen wurden in der Sitzung des Steuerungskreises der ARGE egkbw am 17. Januar 2007 zustimmend zur Kenntnis genommen wurden. An diesem Tag fand auch die Pressekonferenz der ARGE egkbw statt, in der der offizielle Start des er Feldtests in Heilbronn bekannt gegeben wurde. Die Mustervereinbarung (ohne die Empfehlungen der gematik mbh zu den Installations- und Servicevoraussetzungen zur Teilnahme an der Testung der elektronischen Gesundheitskarte) für ärztliche Testteilnehmer hat folgenden Wortlaut: Datenanalyse Pressekonferenz 35

38 Aus der Arbeit des Vorstands Vereinbarung über die Teilnahme an der Testung der elektronischen Gesundheitskarte (egk) im er Feldtest zwischen der Arbeitsgemeinschaft nach 219 Abs. 2 SGB V zur Einführung der egesundheitskarte in Baden-Württemberg (ARGE egk BW) nachfolgend: Arbeitsgemeinschaft genannt und Herrn Dr. Arzt, Mustermannstrasse 1, Musterstadt nachfolgend: Teilnehmer genannt Präambel In diesem Feldtest führen Zugriffsberechtigte nach 291a Abs. 4 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der Testregion Heilbronn Tests unter realen Einsatzbedingungen in drei Funktionsabschnitten bzw. Releases ohne und mit Netzzugang durch. Dabei werden Echtdaten der Versicherten und der Leistungserbringer verwendet. Bei den Tests wirken bis zu Versicherte pro ausgewählter Testregion und die für deren Gesundheitsversorgung zuständigen Kostenträger und Leistungserbringer mit. Die Versicherten erhalten eine personalisierte egk, die parallel zur heutigen Krankenversicher- 36

39 Aus der Arbeit des Vorstands tenkarte (KVK) für die Testung eingesetzt wird. Die Primärsysteme und die Kartenterminals können somit sowohl egk als auch KVK verarbeiten. Die Feldtests dienen der Prüfung der Einsetzbarkeit des Gesamtsystems unter realen Einsatzbedingungen. Es werden nur reale Komponenten eingesetzt. Die eingesetzten Komponenten müssen hierbei zumindest temporäre Betriebszulassungen der gematik mbh haben, können aber gegebenenfalls noch ausgetauscht werden. Vor Beginn der er Feldtests wird mit Testdaten die korrekte Anbindung an die Telematik-Infrastruktur und die Funktionsfähigkeit der Dienste überprüft. 1 Pflichten des Teilnehmers Der Teilnehmer verpflichtet sich, die erforderlichen technischen Komponenten zu beschaffen sowie deren Aufbau, Installation und Support zu beauftragen. Dies beinhaltet unter anderem auch die Beschaffung des Heilberufeausweises (HBA) und die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses. Im Falle eines durch die gematik mbh empfohlenen Austauschs von Komponenten gilt die Regelung des 8 Abs. 4 der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vom 2. November Der Teilnehmer verpflichtet sich, spätestens zwei Wochen vor Test- 37

40 Aus der Arbeit des Vorstands beginn, die Einsatzbereitschaft des zu testenden Systems gemäß 1 Abs. 1 schriftlich zu bestätigen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Mitarbeitern der Projektgeschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft oder von dieser beauftragte Dritte nach vorheriger Absprache und unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen den Zugang zu den eingesetzten EDV- Systemen, die im Rahmen der Testung verwendet und getestet werden, zu ermöglichen. Dies kann insbesondere während des Aufbaus und der Installation der technischen Komponenten für die Testung der elektronischen Gesundheitskarte erforderlich sein. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die installierten Systeme zu nutzen und zu testen, soweit der Versicherte sein Einverständnis erklärt. Weiterhin ist er verpflichtet, jeden Fehler, der die praktische Anwendung im Alltag unmöglich macht, zeitnah auch der Projektgeschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft zu melden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, an den erforderlichen Informationsveranstaltungen und an den in der Regel von seinem Systemanbieter angebotenen Schulungen teilzunehmen. Der Teilnehmer hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass sein Personal, soweit erforderlich, ebenfalls an diesen Schulungen teilnimmt. Der Teilnehmer informiert seine Patienten in geeigneter Weise über 38

41 Aus der Arbeit des Vorstands die Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, für Maßnahmen der Evaluation (zum Beispiel Befragungen, Interviews und/oder Bearbeitung von Fragebögen) durch die gematik mbh (Testregionen übergreifend) und durch die Hochschule Heilbronn (Testregion Heilbronn) zur Verfügung zu stehen und mitzuwirken. 2 Pflichten der Arbeitsgemeinschaft Die Arbeitsgemeinschaft dient als Ansprechpartner für grundsätzliche Fragen zur Testung der elektronischen Gesundheitskarte. Fragen und Probleme leitet sie, insofern erforderlich, an die zuständige Stelle (z.b. gematik mbh) weiter. Darüber hinaus organisiert sie ausreichend Informationsveranstaltungen, stellt bei Bedarf die Listen der PVS-Hersteller, die eine Unterstützung des Feldtestes gegenüber der gematik mbh verbindlich zugesagt haben, und der von der gematik mbh freigegebenen Komponenten zur Verfügung. Das Projektbüro der Arbeitsgemeinschaft steht Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis Uhr als Ansprechpartner zur Verfügung. 39

42 Aus der Arbeit des Vorstands 3 Zeitraum der Durchführung des er Feldtests Der Feldtest wird nach derzeitiger Planung der gematik mbh in drei Funktionsabschnitten vom 16. Juli 2007 bis 7. November 2008 durchgeführt. Die Testung in Heilbronn endet ggf. verlängert durch eine Unterbrechung nach 6 am 15. Juli 2008, falls bis zu diesem Zeitpunkt keine Anschlussvereinbarung über einen Zuschlag für den Zusatzaufwand nach 4 Abs. 2 der Restlaufzeit abgeschlossen wurde. 4 Finanzierung Der Teilnehmer erhält für die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (Erstbeschaffung von Komponenten) eine einmalige Pauschale. Die Höhe dieser Pauschale beträgt 3.000,00 Euro und wird zwei Monate vor dem Beginn der Testung dem Teilnehmer ausgezahlt. Für den Ersatz von Komponenten gilt 1 Abs. 1 Satz 3. Der Teilnehmer erhält weiterhin zur Abgeltung des Zusatzaufwandes im Rahmen der Testmaßnahmen Zuschläge. Der Zuschlag für den Zusatzaufwand beträgt für das erste Jahr 3.200,00. Dieser Zuschlag wird mit dem Beginn der Testung nach 3 an den Teilnehmer ausgezahlt. Bei einer Unterbrechung des Feldtestes gilt 6. Für den Fall, dass die in Absatz 2 genannten Zuschläge nicht den 40

43 Aus der Arbeit des Vorstands Zusatzaufwand abdecken und die über diese Zuschläge hinausgehenden Kosten nicht gemäß 1 Abs. 1 Satz 3 durch die gematik mbh zu erstatten sind, kann der Teilnehmer bei der Arbeitgemeinschaft die Erstattung der nachzuweisenden, zusätzlichen Kosten (im Rahmen einer sogenannten Härtefallregelung) beantragen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Die Beträge werden von der Arbeitsgemeinschaft auf folgendes Konto überwiesen: Kreditinstitut:/ BLZ /Konto-Nr. :... 5 Kündigung Beide Parteien können die Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn einer Vertragspartei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn: der Teilnehmer die Nutzung der installierten Systeme verweigert oder politische oder rechtliche Rahmenbedingungen oder gravierende technische Probleme die Arbeitsgemeinschaft zur Beendigung der Testung zwingen. Wird aus einem Grund gekündigt, den nicht der Teilnehmer zu vertreten hat, müssen die ausgezahlten Pauschalen nach 4 Abs. 1, die 41

44 Aus der Arbeit des Vorstands ausgezahlten Zuschläge nach 4 Abs. 2 und eine gegebenenfalls gewährte Kostenerstattung nach 4 Abs. 3 nicht zurückgezahlt werden. Wenn die Arbeitsgemeinschaft die Vereinbarung außerordentlich kündigt, weil der Teilnehmer seinen Pflichten nach 1 dieser Vereinbarung nicht nachkommt, hat der Teilnehmer die Zuschläge nach 4 Abs. 2 und die gegebenenfalls gewährte Kostenerstattung nach 4 Abs. 3 dieser Vereinbarung zurückzuzahlen, sofern er sie schon erhalten hat. 6 Unterbrechung Aufgrund einer Änderung der politischen Rahmenbedingungen oder gravierender technischer Probleme, ist die Arbeitsgemeinschaft berechtigt, die Testung ruhen zu lassen. Die Arbeitsgemeinschaft teilt dies dem Teilnehmer unverzüglich schriftlich mit. Eine Rückzahlung der bereits nach 4 ausgezahlten Beträge oder eine Deinstallation der Komponenten erfolgt in dieser Phase nicht. Der Zeitraum der Testung nach 3 verlängert sich um die Dauer der Unterbrechung, ohne dass sich hieraus für den Teilnehmer Ansprüche auf zusätzliche Zuschläge nach 4 Abs. 2 oder eine Kostenerstattung nach 4 Abs. 3 herleiten lassen. 42

45 Aus der Arbeit des Vorstands 7 Datenschutz Ein Austausch personenbezogener Patientendaten zwischen den Vertragsparteien findet nicht statt. Soweit der jeweilige Vertragspartner zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen personenbezogene Daten verarbeitet oder nutzt, ist er hierfür rechtlich selbst verantwortlich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den jeweiligen Vertragspartner erfolgt nicht im Auftrag gemäß 11 BDSG. Ein Austausch personenbezogener Patientendaten im Rahmen der Evaluation findet nicht statt. 8 Geheimhaltung Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten und als vertraulich gekennzeichneten Informationen, Unterlagen, Arbeitsergebnisse, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und keinem Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, dass dieser unmittelbar in die Testung und/oder Evaluation vertraglich eingebunden ist und diese für dessen Tätigkeit zwingend erforderlich sind. Diese Pflichten bleiben auch nach Vertragsbeendigung auf Dauer in Kraft. 9 Schriftformerfordernis Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schrift- 43

46 Aus der Arbeit des Vorstands form. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 10 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem entspricht, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bei Abschluss dieses Vertrages erkannt hätten. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag. Informationsveranstaltung In der Informationsveranstaltung für die ärztlichen Testteilnehmer am 31. Januar 2007 wurden die Anwesenden eingehend über den geplanten er Feldtest in Heilbronn und die vertraglichen Modalitäten mit der Bitte informiert, bis Ende März 2007 der ARGE egkbw verbindlich ihre Teilnahme am er Feldtest zu erklären. Dabei wurden die Anwesenden auch darüber unterrichtet, dass die Landesärztekammer die Kosten der Anschaffung der zur Testung benötigten Heilberufeausweise (siehe unten) für die vertragsärztlichen Testeilnehmer für die Dauer des er Feldtests übernehmen wird. Aufgrund der bis Mitte März 2007 erfolgten Rückmeldungen ist davon auszugehen, dass (wie 44

47 Aus der Arbeit des Vorstands im Gesamtkonzept vorgesehen) 15 bis 25 vertragsärztliche Teilnehmer den er Feldtest in Heilbronn durchführen werden. Leider muss aber auch aus der Testregion Heilbronn berichtet werden, was in dem Artikel Vom Pilotprojekt zur klinischen Routine von Ph. Grätzel von Grätz in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift, 132. Jahrgang, Nr. 9 auf Seite 416 überdeutlich zum Ausdruck kommt: In Testregionen für die elektronische Gesundheitskarte werden Ärzte, die an den Tests teilnehmen (wollen), von Kollegen zum Teil offen angefeindet und mit Anrufen belästigt. Die Gesundheitskarte scheint eine der Zielscheiben zu werden, auf die der politische Frust umgeleitet wird. In der Sitzung des Steuerungskreises der ARGE egkbw am 19. Februar 2007 konnte dann unter anderem berichtet werden, dass die Berichte über die Tests der Referenzärzte und -apotheker in der Musterumgebung fristgerecht an die gematik mbh übersandt worden sind (die ersten Anwendertests in der Musterumgebung sind damit ohne KIS-Simulation abgeschlossen). Die Musterumgebung hat technisch keine Mängel aufgewiesen. Im Ergebnis wurden zum einen das Antwortzeitenverhalten von Kartenleser und elektronischer Gesundheitskarte als zu lange beurteilt und zum anderen die fehlende Schnittstelle zu einem realen PVS bzw. AVS-System bemängelt. Beide Themen wurden gesondert an die gematik mbh gespiegelt. Die gematik mbh wird jetzt eine Gesamtauswertung der Berichte aus den Testregionen vornehmen. Vom Pilotprojekt zur klinischen Routine Musterumgebung 45

48 Aus der Arbeit des Vorstands Somit kann nach derzeitigem Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass der er Feldtest in Heilbronn sollte es zu keiner (weiteren) Verzögerung von Seiten der gematik mbh kommen wie geplant am 16. Juli 2007 starten wird. Hierzu waren und sind jedoch noch einige Vorbereitungen auch im Hause der Landesärztekammer abzuschließen: Ausgabe der Heilberufeausweise gemäß 4 Abs. 4 HBKG KammerIdent- Verfahren PostIdent - Verfahren Gemäß 4 Abs. 4 Satz 3 HBKG BW sind die Antragstellenden (auf Ausgabe eines Heilberufeausweises durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg) verpflichtet, sich persönlich mit ihrem Personalausweis oder Pass zu identifizieren. Bis zu der Besprechung am 6. Juli 2006 im Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg ist davon ausgegangen worden, dass diese Verpflichtung die persönliche Identifikation in der zuständigen Bezirksärztekammer bedingt. Deshalb war es alleine aus dem Servicegedanken heraus naheliegend, ein Kammermitglied beim Vororttermin neben der persönlichen Identifikation auch bei der Antragstellung zu unterstützen (KammerIdent-Verfahren). Mit Schreiben des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden- Württemberg vom 16. Februar 2007 ist nunmehr endgültig geklärt, dass das KammerIdent-Verfahren aufgrund von 4 Abs. 4 Satz 3 HBKG BW nicht zwingend bzw. auch die Mitnutzung des PostIdent -Verfahren des Zertifizierungsdiensteanbieters zulässig ist. Weiterhin ist mit 46

49 Aus der Arbeit des Vorstands diesem Schreiben endgültig geklärt, dass die Bestätigung des Attributes Arzt auf der Grundlage der Vorlage der Original-Approbationsurkunde bzw. -Berufszulassung und einer Prüfung auf Entzug oder Ruhen derselben durch die Landesärztekammer erfolgen kann. Eine (für den Routineeinsatz unpraktikablen) Regelanfrage bei der die Approbation ausstellenden Approbationsbehörde ist somit nicht notwendig. Mit Schreiben vom 7. Februar 2007 hat die Bundesärztekammer die Ärztekammern gebeten, ihr bis zum 30. März 2007 verbindlich für die weitere Projektplanung mitzuteilen, welche/s Verfahren (KammerIdent und/oder PostIdent ) die jeweilige Ärztekammer ihren Kammermitgliedern anbieten wird. Nach eingehender Diskussion haben die Geschäftsführer der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern in ihrer Sitzung am 13. März 2007 einstimmig beschlossen, den badenwürttembergischen Kammermitgliedern das KammerIdent-Verfahren aufgrund der Vielzahl der offenen, rechtlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Fragen als Option nicht anzubieten. Dieser Beschluss wurde der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit der Präsidentin mit Schreiben vom 14. März 2007 mitgeteilt. Das Verfahren in Baden-Württemberg wird zukünftig wie unter anderem von der Bayerischen Landesärztekammer und der Landesärztekammer Niedersachsen geplant höchstwahrscheinlich folgendermaßen ablaufen (nach derzeitiger Zeitplanung der gematik mbh kann davon ausgegangen werden, dass dieses Ausgabeverfahren im Regelbetrieb auf keinen Fall vor 2010 zum Tragen kommen wird): Ausgabeverfahren im Regelbetrieb 47

50 Aus der Arbeit des Vorstands Der Antragsteller stellt bei der zuständigen Bezirksärztekammer einen Antrag (telefonisch, Fax, Schreiben, webbasiert) auf ein (vorbefülltes) webbasiertes Antragsformular, bei dem er einen über den Rahmenvertrag mit der Bundesärztekammer verbundenen, vom BSI gemäß SigG akkreditierten und von der gematik mbh zugelassenen Zertifizierungsdiensteanbieter auswählt (vgl. Tätigkeitsbericht 2005/2006). Falls der Antragssteller ein Kammermitglied ist erhält dieser ein individuelles (geheimes) Passwort, mit dem er seinen persönlichen Antrag freischalten kann. Das Kammermitglied kann nunmehr seinen (vorbefüllten) Antrag auf Ausstellung einer Signaturkarte, die durch Bestätigung des Attributes Arzt durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg zu einem Heilberufeausweis (HBA) gemäß 291a SGB V wird, ausfüllen und abschicken. Für den Erstantrag (nicht Folgeantrag) eines HBA ist nach derzeitigem Erkenntnisstand zusätzlich der Ausdruck der webbasierten Antragsunterlagen unter anderem zur Unterschrift und Einzug des Passbildes notwendig. Der ausgewählte Zertifizierungsdiensteanbieter bereitet auf dieser Grundlage die Ausgabe des HBA unter anderem durch Durchführung des Identifikationsprozesses (PostIdent -Verfahren oder ein eigenes Verfahren zur Identifikation des Antragsstellers) vor. Die zuständige Bezirksärztekammer kann über den so genannten Kammer- Client jederzeit den aktuellen Stand abfragen bzw. überwachen. Zum Abschluss dieser Vorbereitungen nach erfolgreicher Identifikation fragt dieser Zertifizierungsdiensteanbieter (für alle Zertifizierungsdien- 48

51 Aus der Arbeit des Vorstands steanbieter einheitlich) elektronisch (Kammer-Client) bei der zuständigen Bezirksärztekammer an, ob das Attribut Arzt aufgrund vorliegender, nicht-entzogener oder nicht-ruhender Approbationsurkunde/Berufzulassung bestätigt (Attributsbestätigung) und der Auftrag zur Ausgabe des Heilberufeausweises auf der Grundlage von 4 Abs. 1 Nr. 12 i.v.m. 4 Abs. 3 HBKG BW (Produktionsfreigabe) erteilt werden kann. Ist dies der Fall, bestätigt die Bezirksärztekammer das Attribut und erteilt die Produktionsfreigabe. Der Versand der HBA, der PIN-Briefe und der Abrechnung erfolgt dann wiederum über den ausgewählten Zertifizierungsanbieter. Im Moment der Aktivierung der HBA in den Verzeichnisdiensten wird die zuständige Bezirksärztekammer davon informiert, um ab diesem Zeitpunkt ihre SigG-Pflicht zur unverzüglichen Veranlassung der Sperrung des Attributzertifikats bei Entzug oder Ruhen der Approbation/Berufszulassung nachkommen zu können. Produktionsfreigabe Der Ausgabeprozess der Heilberufeausweise für die (15 bis 25) teilnehmenden Vertragsärzte und Ärzte in den SLK Kliniken für den er Feldtest in Heilbronn muss nun noch im Detail mit der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg und den Zertifizierungsdiensteanbietern (Termin am 28. März 2007) abgestimmt werden. Es ist davon auszugehen, dass der Ausgabeprozess für den er Feldtest papiergetrieben in ein oder zwei Vor-Ort-Terminen ablaufen wird. 49

52 Aus der Arbeit des Vorstands Nationaler Influenzapandemieplan Im Tätigkeitsbereicht 2005/2006 wurde ausführlich über die Umsetzung des so genannten Nationalen Influenzapandemieplans auf Bundes- und Landesebene berichtet. Influenzapandemieplan Baden-Württemberg In einem Gespräch am 8. Mai 2006 wurde den Vertretern der Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung vom Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg die Struktur des als Tischvorlage verteilten Entwurfs Influenzapandemieplan Baden-Württemberg vom 28. März 2006 und das vom Ministerium geplante weitere Vorgehen erläutert. Die Vertreter des Ministeriums teilten mit, dass der Entwurf spätestens Mitte Mai 2005 im Internet publiziert werden soll und alle Betroffenen dann die Gelegenheit haben, diesen zu kommentieren und zu ergänzen. Nachfolgend soll der Landespandemieplan in 50

53 Aus der Arbeit des Vorstands regelmäßigen (0,5 bis 1 Jahr) Abständen an neue Entwicklungen angepasst werden. Die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung wurden gebeten, ihre Aufgaben gemäß I.4.3 (Seite 14 des Landespandemieplans) schnellstmöglich zu erledigen : I.4.3 Aufgaben der Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Bereitstellung von aktuellen Therapieempfehlungen und Indikationen zur Krankenhauseinweisung für die niedergelassenen Ärzte Sicherstellung der ambulanten Versorgung Information der Gesundheitsämter über die Auslastung der Einrichtungen der ambulanten Versorgung, insbesondere der Arztpraxen auf Kreisebene Die beiden letztgenannten Aufgaben sind keine Aufgabe der Landesärztekammer Baden-Württemberg, da der Landesärztekammer nicht der Sicherstellungsauftrag der vertragsärztlichen Versorgung obliegt. Dies ist dem Ministerium bereits in mehreren Stellungnahmen zusammen mit der Ablehnung der vom Ministerium den Ärzten vor Ort übertragenen Aufgaben im Zusammenhang mit der Influenzapandemie- Surveillance (vgl. I.4 des Influenzapandemieplans) und dem Hinweis auf das Katastrophenszenario einer weltweiten Influenzapandemie (vgl. unten LÜKEX 2007 ) mitgeteilt worden. 51

54 Aus der Arbeit des Vorstands Hinsichtlich der erstgenannten Aufgabe, deren Erledigung von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg übernommen worden ist, wurde in diesem Gespräch darauf hingewiesen, dass dem Vorstand ein Entwurf des Konzepts zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung im Influenzapandemiefall vorliegt, dass dieser aber derzeit nur hausintern zur Verfügung steht (vergleiche unten Beschlüsse der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Bundesärztekammer ). Auf die Frage nach den arbeitsschutzrechtlichen Pflichten der Vertrags-/ Ärzte wiesen die Vertreter des Ministeriums auf den ABAS-Beschluss 609 (nicht im Internet eingestellte Anlage 2 des Landesinfluenzpandemieplans) hin, nach dem es aus Sicht des Ministeriums eine (via Biostoffverordnung) arbeitschutzrechtliche Pflicht des Vertragsarztes (nicht Apothekers) ist, antivirale Medikamente, Atemschutz und Desinfektionsmittel usw. für seine Mitarbeiter in ausreichendem Masse auf eigene Kosten für den Influenzapandemiefall zu bevorraten. Wie im Tätigkeitsbericht 2005/2006 angekündigt, fand dann am 29. Juli 2006 die Präsentation des Entwurfes des Landespandemieplans im Rahmen des Gedankenaustausches der Vorsitzenden der Ärzteschaften, Kreisärzteschaften und Ärztlichen Kreisverbände durch das Ministe- Arbeitsschutzrechtliche Pflichten Der aktuelle Entwurf des Influenzapandemieplans Baden-Württemberg mit Stand vom 18. Oktober 2006 findet sich im Internet unter 52

55 Aus der Arbeit des Vorstands rium für Gesundheit und Soziales und das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg statt. In der Diskussion des derzeitigen Sachstands wurden insbesondere folgende Punkte kritisch diskutiert: der möglicherweise zu hoch angesetzte Stellenwert antiviraler Mittel angesichts unzulänglicher Planungsvorgaben für mögliche Quarantänemaßnahmen und einem fehlenden Konzept für den ambulanten Bereich (vgl. unten Beschlüsse der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Bundesärztekammer ). Neben diesen Aktivitäten auf Landesebene waren die Arbeiten im Zusammenhang mit der Influenzapandemie-Planung insbesondere durch Aktivitäten der Bundesärztekammer geprägt. Bereits in der 3. Sitzung der Influenzapandemie-Beauftragten der Landesärztekammern bei der Bundesärztekammer am 25. April 2006 berichtete der Vertreter der Ärztekammer Hamburg unter dem TOP Bericht aus den Landesärztekammern, dass sich die Ärztekammer Hamburg umfassend mit einem Pandemie-Notfallplan (für das eigene Haus) beschäftigt hat. Sehr früh wurden Umfragen bei den Mitarbeitern durchgeführt. (...) Das Ergebnis der Umfrage hat der Ärztekammer Hamburg als Grundlage für die Erstellung eines spezifischen Pandemie-Notfallplans gedient. (...) Die Kammer hat sich bereits mit Atemschutzmasken, Desinfektionsmitteln, Handschuhen und auch mit Tamiflu bevorra- 53

56 Aus der Arbeit des Vorstands tet. Eine Beschlussfassung zu diesem Bericht fand nicht statt. Überraschender Weise fand sich dieser Notfallplan dann zur Beschlussfassung in der Sitzung der Ständigen Konferenz der Geschäftsführer der Landesärztekammern bei der Bundesärztekammer am 29./30. Juni 2006 wieder, die diesen dann mit dem Vorbehalt der Beratung durch die Influenzapandemie-Beauftragten der Landesärztekammern beschlossen hat. Der Vertreter der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat daraufhin in der Sitzung am 4. Juli 2006 die Nichtbefassung mit diesem Notfallplan beantragt ( wie soll nach einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Geschäftsführer noch eine ergebnisoffene Diskussion durch ein nachgeordnetes Fachgremium möglich sein ). Diesem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt. Umsetzungsstand bei den Ärztekammern Der von der Ständigen Konferenz beschlossene Notfallplan wurde dann vom Vorstand der Bundesärztekammer am 29. September 2006 in unveränderter Form beschlossen und den Landesärztekammern empfohlen, auf dieser Grundlage jeweils einen konkreten Notfallplan zu erarbeiten. In der 5. Sitzung der Influenzapandemie-Beauftragten am 28. November 2006 wurde daraufhin der Umsetzungsstand bei den Ärztekammern nachgefragt. Demnach befinden sich neben Hamburg drei weitere Ärztekammern in der konkreten Planung der Umsetzung, fünf Ärztekammern haben sich noch keine Meinung gebildet und sieben Ärztekammern haben sich definitiv gegen die Umsetzung dieses Notfallplanes entschieden. 54

57 Aus der Arbeit des Vorstands In der Sitzung der Geschäftsführer der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern am 23. Januar 2007 wurde dieser Rahmennotfallplan kontrovers diskutiert. Es wurde beschlossen, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet wird, die für alle Geschäftsstellen die Kernprozesse (Meldewesenauskunft zur Sicherstellung der Meldekette und Buchhaltung) identifizieren soll, deren Sicherstellung während eines Pandemiefalls durch Präsenz der zuständigen Mitarbeiter beziehungsweise deren Vertreter in den Geschäftsstellen unabdingbar ist. Weiterhin sollen die im Rahmennotfallplan enthaltenen hygienischen Maßnahmen (zum Beispiel Möglichkeiten zur Händedesinfektion) daraufhin geprüft werden, ob sie nicht schon unabhängig von einer Influenzapandemieplanung in den Geschäftsstellen realisiert werden können/sollen. Arbeitsgruppe Neben diesem kontrovers diskutierten Rahmennotfallplan wurden von den Influenzapandemie-Beauftragten der Landesärztekammer bei der Bundesärztekammer einvernehmlich mit erarbeitet: eine Informationsbroschüre für Bürger mit Fragen und Antworten zur Vogelgrippe ( 97vogelgrippe/broschuere.pdf), ein Themenkatalog für eine ärztliche Fortbildung zur Influenza unter besonderer Berücksichtigung einer Pandemie, Hinweise für Patienten bei einer Influenzapandemie, Empfehlungen zur Vorbereitung der Praxen auf eine Influenzapandemie und Empfehlungen für die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Lan- 55

58 Aus der Arbeit des Vorstands desärztekammern zur organisatorischen Sicherstellung der ambulanten kassenärztlichen und privatärztlichen Behandlung im Pandemiefall Zentrale Bevorratung und Lagerung Der Vorstand der Bundesärztekammer hat seinen Beschluss am 19. Januar 2007 zu den drei letztgenannten Hinweisen bzw. Empfehlungen analog zum Beschluss des Vorstandes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am 20. November 2006 daran geknüpft, dass die Sachkosten für die epidemiebezogene Bevorratung der Praxen mit Einmalartikeln etc. durch die Kostenträger finanziert werden und auf regionaler Ebene zur Entlastung der einzelnen Praxen möglichst eine zentrale Bevorratung und Lagerung vorgesehen wird. Über diesen Beschluss des Vorstandes der Bundesärztekammer sowie die Hinweise bzw. Empfehlungen wurde das Ministerium für Arbeit und Soziales am 30. Januar 2007 von der Landesärztekammer unterrichtet. Die Forderung nach einer Beteiligung der Krankenkassen an den epidemiebezogenen Bevorratungskosten wurde in der Zwischenzeit auch von den Ländern durch Vorlage eines Gesetzesentwurfes im Bundesrat aufgegriffen (vergleiche Gesetzesentwurf 16/4023 vom 17. Januar 2007). In der 6. Sitzung der Influenzapandemie-Beauftragten der Landesärztekammer bei der Bundesärztekammer am 15. März 2007 werden nun die (schon jetzt zu ziehenden) Konsequenzen der vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe für November 2007 geplanten Dreiländer-Übung Lükex 2007 Influenza-Pandemie zu diskutieren 56

59 Aus der Arbeit des Vorstands sein. Im Übungsszenario wird davon ausgegangen, dass eine Influenzapandemie ähnlich wie bei der Hongkong-Grippe zum Jahresende 1969 zu einem Zusammenbruch der Arzneimittelversorgung, Knappheit von Desinfektionsmitteln und persönlichen Schutzausrüstungen, Hamsterkäufen und sehr hohem Krankenstand in den Betrieben führt. Die Übung soll (daher) das Krisenmanagement im Bereich des öffentlichen und privaten Gesundheitswesens, der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, der zivil-militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) und der Einbindung privater Unternehmen/ Organisationen zum effektiven Schutz der Bevölkerung optimieren. Sozialministerin Dr. Stolz zu Gast bei einer Vorstandssitzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg 57

60 Aus der Arbeit des Vorstands Weiterentwicklung der Telematik-Infrastruktur der Landesärztekammer Kostenentwicklung Die Vielzahl der im Berichtszeitraum auf der Grundlage der Beschlüsse des Vorstandes zu realisierenden Anpassungen in größtenteils geschäftskritischen EDV-Anwendungen und Neuentwicklungen (siehe nachfolgende Unterkapitel) hat sowohl im Vorstand als auch im Haushaltsausschuss der Landesärztekammer aufgrund der Höhe der Einzelprojektvolumina wiederholt zu Fragen der Kostenentwicklung im Bereich der EDV in der Landesärztekammer und bei den Bezirksärztekammern geführt. Die Geschäftsführung hat deshalb beiden Gremien zu den Beratungen des Haushalts 2007 die beiden nachfolgenden Grafiken zur Gesamtkostenentwicklung von 1999 bis 2005 vorgelegt. 58

61 Aus der Arbeit des Vorstands Euro Haushaltsvolumen Abbildung 1: Entwicklung des Haushaltsvolumens Euro EDV-Kosten (Geplant/Ist) Abbildung 2: Entwicklung der EDV-Kosten 59

62 Aus der Arbeit des Vorstands Relaunch des Verwaltungssystems des Meldewesens (SAVD) Im Tätigkeitsbericht 2005 bis 2006 wurde ausführlich über die Migration der zu relaunchenden F&F-Anwendungen in der zentralen Datenhaltung mit dezentraler Datenpflege durch die Bezirksärztekammern (ZDH) berichtet. Zusatzanforderungen Verlängerte Bearbeitungszeiten Wie berichtet, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksärztekammern seit Mai 2006 das neue SAVD eingehend getestet. Der Test ergab die Notwendigkeit der Realisation einiger weiterer kostenwirksamer Zusatzanforderungen (unter anderem für die Dokumentation von Fortbildungszertifikaten anderer Ärztekammern bei zugewanderten Kammermitgliedern), die unter anderem auch im SAVD-Anwendertreffen am 22. August 2006 im Hause der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksärztekammern und Vertretern der Firma F&F diskutiert wurden. Nachdem auch anlässlich dieses Treffens von der Firma F&F die Lösung noch bestehender Performance-Probleme bis zum geplanten Produktivbeginn des neuen SAVD zugesichert wurde, wurde dieser für den 11. September 2006 vorbereitet. Aufgrund eines Schreibens der Bezirksärztekammer Südbaden vom 30. August 2006 wurde dieser Produktivbeginn zur Ermöglichung der Diskussion der Problematik von verlängerten Bearbeitungszeiten im Vorstand am 20. September 2006 ausgesetzt. In der Unterrichtung der Bezirksärztekammern über die Verschiebung des Produktivbeginns 60

63 Aus der Arbeit des Vorstands wurde darauf hingewiesen, dass wie im Schreiben der Bezirksärztekammer Südbaden befürchtet der Produktivstart von SAVD 6.0 keine Auswirkungen auf die Durchführbarkeit der Kammerwahl 2006 gehabt hätte/haben wird. Weiterhin wurde darüber informiert, dass ohne ein produktives SAVD 6.0 weder ein Test von BTVL(neu) noch dessen Produktivstart Anfang Januar 2007 (vgl. Neukonzeption und Implementierung des Beitragsveranlagungswesens (BTVL) sowie im Zeitraum vom 16. Oktober (Wahlvorschläge: bis 15. Oktober) bis 17. November 2006 (letzter Termin des Versands der Wahlunterlagen) keine Produktionsunterbrechung (für den Produktivstart von SAVD 6.0) möglich ist. Unter Zugrundelegung dieser Rahmenbedingungen und der in der Zwischenzeit von der Firma F&F gelösten Probleme wurde daraufhin als neuer Termin für den Beginn des Produktivbetriebs von SAVD 6.0 der 4. Oktober 2006 mit einer Unterbrechung des Produktivbetriebs vom 29. September 2006 ab 14:00 Uhr bis 4. Oktober 2006 um 6:00 Uhr vorbereitet. Der Vorstand hat dann in seiner 42. Sitzung am 20. September 2006 nach eingehender Diskussion dem Produktivbeginn am 4. Oktober 2006 ohne Gegenstimmen zugestimmt. Produktivbeginn Das neue SAVD ist seit 4. Oktober 2006 im Routinebetrieb und wird kontinuierlich weiterentwickelt (in Diskussion zum Beispiel weitere Listenfunktionen, -Versand aus SAVD und vgl. Online-Recherche 61

64 Aus der Arbeit des Vorstands Anpassungsbedarf nach weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzten in Baden-Württemberg). Weiterer Anpassungsbedarf ist schon heute für die Ausgabe des sog. Heilberufeausweises für Ärztinnen und Ärzte (vgl. Arbeitsgemeinschaft zur Einführung der egesundheitskarte in Baden-Württemberg) und dem zwischen den Ärztekammern geplanten Meldedatenaustausch bei Kammerwechsel absehbar. Neukonzeption und Implementierung des Beitragsveranlagungswesens (BTVL) Faktormodell) Die 6. Vertreterversammlung am 9. Juli 2005 hat den Grundsatzbeschluss zur Umstellung der Beitragsordnung auf ein einkommensbezogenes Beitragsmodell (Faktormodell) gefasst. Die 7. Vertreterversammlung am 26. November 2005 beschloss dann mit einigen Änderungen die auf der Grundlage dieses Modells erarbeitete Beitragsordnung. Zur EDV-technischen Umsetzung der neuen Beitragsordnung hat die 7. Vertreterversammlung darüber hinaus im Rahmen des beschlossenen Haushaltsplans 2006 auch die benötigten Investitionsmittel von Euro bereit gestellt. Diese in der 7. Vertreterversammlung beschlossenen Änderungen machten eine erneute Anpassung der mit diesen Änderungen nicht genehmigungsfähigen Beitragsordnung notwendig, die von der 8. Vertreterversammlung am 22. Juli 2006 beschlossen wurde. Die neue, aufgrund der von der 8. Vertreterversammlung beschlossenen Anpassung genehmigte Beitragsordnung trat dann schließlich am 16. August 2006 in Kraft. 62

65 Aus der Arbeit des Vorstands In Vorbereitung der EDV-technischen Umsetzung des neuen Beitragserhebungsverfahrens fand am 17. Oktober 2005 ein erstes Gespräch auf Geschäftsführungsebene zur Klärung offener Fragen der Projektorganisation statt. Einvernehmen bestand, dass zur Sicherstellung einer vorher ausreichend zu testenden Verfügbarkeit des neuen Beitragsverwaltungsprogramms (BTVL) ein Projektleiter gegenüber der Firma F&F benannt werden muss. Herr Flohr, SAVD-Koordinator der Landesärztekammer, schlug vor, dass der Vorstand abweichend von der bisherigen Aufgabenverteilung die Geschäftsführung der Landesärztekammer als Projektleitung gegenüber der Firma F&F benennt. Der Vorstand der Landesärztekammer hat in seiner 33. Sitzung am 7. Dezember 2006 daraufhin die Geschäftsführung der Landesärztekammer mit der Leitung des Projekts der EDV-technischen Umsetzung der beschlossenen Beitragsordnung mit der Maßgabe der fristgerechten Verfügbarkeit ab 1. Februar 2007 innerhalb des im Haushaltsplan 2006 vorgesehenen Budgetrahmens beauftragt und die Projektleitung gebeten, den Vorstand regelmäßig über den Projektstand zu unterrichten. In seiner 36. Sitzung am 15. März 2006 nahm der Vorstand den Bericht über den Stand der Projektplanung und den Zeitplan zustimmend zur Kenntnis und beauftragte die Geschäftsführung, die Firma F&F mit der Feinkonzeption einer an die Regelungen der Beitragsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg angepassten Übernahme des von der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) entwickelten BTVL (ohne Nebenbuchhaltung und Mahnwesen in BTVL) zu beauftragen. Projektleitung Feinkonzeption 63

66 Aus der Arbeit des Vorstands Fachkonzept Nach umfänglichen Abstimmungen auf der Ebene der Buchhalter der Landesärztekammer und Bezirksärztekammern wurde in der außerordentlichen Sitzung der Geschäftsführer der Landesärztekammer und Bezirksärztekammern am 12. Juni 2006 der Entwurf des Fachkonzeptes BTVL BW und das Angebot zu dessen Realisation von der Firma F&F erläutert. Nach eingehender Diskussion bei der unter anderem einige nichtkostenwirksame, funktionale Änderungen (zum Beispiel obligatorisches Erinnerungsschreiben bei ausstehendem Einkommensnachweis) und Änderungen bei Bezeichnungen von Funktionalitäten (zum Beispiel wurde der von der Bayerischen Landesärztekammer verwendete Begriff Zwangsbescheid in Beitragsbescheid bei fehlendem Nachweis umbenannt) vereinbart wurden haben sich die Geschäftsführer einstimmig für die Beauftragung der Firma F&F mit der Implementierung des Fachkonzeptes auf der Grundlage des vorgelegten Angebotes mit Festpreis und verbindlichem Zeitplan ausgesprochen. Keine Einigung konnte aufgrund unterschiedlicher (rechtlicher und politischer) Einschätzungen über die Notwendigkeit der Realisation der von der Bezirksärztekammer Nordbaden vorgeschlagenen Listenfunktion Festbeitrag bei fehlendem Nachweis erzielt werden. Diese Funktion würde es ermöglichen, vor dem Versand eines Bescheides mit dem bei fehlendem Einkommensnachweis festgesetzten Beitrag von Euro eine alphabetische Liste auszugeben, um ggf. nochmals 64

67 Aus der Arbeit des Vorstands persönlich auf säumige Kammermitglieder zugehen zu können. Die zusätzlichen Kosten für diese Listenfunktion belaufen sich auf 1.763,20 Euro einschließlich Mehrwertsteuer. Der Vorstand hat daraufhin in seiner 39. Sitzung am 21. Juni 2006 das von der Firma F&F erstellte Fachkonzept zustimmend zur Kenntnis genommen und die Projektleitung beauftragt, die Firma F&F mit der Implementierung des Fachkonzeptes auf der Grundlage des vorgelegten Angebotes mit Festpreis und verbindlichem Zeitplan mit der Listenfunktion Festbeitrag bei fehlendem Nachweis zu beauftragen. Weiterhin hat der Vorstand dann in seiner 42. Sitzung am 20. September 2006 unter anderem auch zur Sicherstellung des Produktbetriebs von BTVL am 1. Februar 2007 beschlossen, dass das neue SAVD 6.0 am 4. Oktober 2006 (siehe Relaunch des Verwaltungssystems des Meldewesens (SAVD)) produktiv geschaltet wird. Die Geschäftsführungen der Landesärztekammer und Bezirksärztekammern wurden gebeten, schnellstmöglich unter anderem die notwendige Erweiterung der Bandbreite der VPN-Verbindung der Landesärztekammer zur DGN Service GmbH und von dort zu den Bezirksärztekammern zu realisieren. Diese Bandbreitenerweiterung wird (aufgrund von Bereitstellungsengpässen des Providers leider erst) Ende Februar 2007 verfügbar sein. Im Dezember 2006 konnte dann das neue BTVL projektplangemäß in den Testbetrieb gehen. Und am 22. Januar 2007 schließlich konnte frist- 65

68 Aus der Arbeit des Vorstands Testbetrieb gerecht an die Bezirksärztekammern gemeldet werden, dass nachdem die intensive Testung des neuen BTVL mit noch notwendigen, zum Teil leider auch kostenträchtigen, letzten Anpassungen abgeschlossen werden konnte das neue BTVL seit 19. Januar 2007 produktiv beziehungsweise abgenommen ist. Nachdem dann bis Anfang Februar 2007 auch noch beim ersten Beitragslauf mit einigen tausend Ärzten auftretende Leitungsprobleme (Abbruch aufgrund fehlerhafter Routereinstellungen beim Provider) gelöst werden konnten, läuft der Beitragslauf 2007 technisch gesehen nunmehr weitgehend problemlos. Das Projekt der EDV-technischen Umstellung von BTVL ist somit fristgerecht und mit einer bei solchen Projekten vertretbaren Überschreitung der Investitionskosten erfolgreich abgeschlossen worden. Relaunch des Verwaltungssystems für das Arzthelferinnenwesen (AHLF) Aufgrund der Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 und der neuen Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006 hat die 9. Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 25. November 2006 eine neue Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf der Medizinischen Fachangestellten und des Medizinischen Fachangestellten der Landesärztekammer Baden-Württemberg beschlossen. Dadurch ist die Anpassung des derzeit für die Verwaltung 66

69 Aus der Arbeit des Vorstands dieser Ausbildungsverhältnisse eingesetzten Systems (AHLF) unabdingbar geworden. Diese Anpassung ist auch zur Konsolidierung der eingesetzten F&F-Software notwendig, da bereits für das Meldewesen (SAVD) am 4. Oktober 2006 und für das Beitragsveranlagungswesen (BTVL) am 19. Januar 2007 ein Plattformwechsel auf Oracle 10g mit browserbasierter Anwendungen abgeschlossen wurde. In Vorbereitung der Beratung im Vorstand am 20. Dezember 2006 hat die Geschäftsführung zunächst mit Herrn Flohr, SAVD-Koordinator der Landesärztekammer, das Einvernehmen darüber hergestellt, dass die Leitung dieses Projektes von der Landesärztekammer übernommen wird. Weiterhin wurde mit der Bayerischen Landesärztekammer das Einvernehmen darüber hergestellt, dass dieses Projekt gemeinsam unter der Federführung der Landesärztekammer Baden-Württemberg durchgeführt werden kann. Somit ist eine hälftige Finanzierung durch die Bayerische Landesärztekammer der Gesamtkosten des Projektes sichergestellt. Außerdem wurde die Firma F&F in Vorbereitung der Haushaltsplanung 2007 gebeten, der Landesärztekammer eine Vorabanalyse und Grobschätzung der Realisation des Projektes zukommen zu lassen. Die in dieser Vorabanalyse und Grobschätzung vom 21. August 2006 veranschlagten Kosten von Euro wurden anteilig im Haushaltsplan 2007 eingestellt. Der Haushaltsplan 2007 wurde von der 9. Vertreterversammlung am 25. November 2006 beschlossen, sodass zur Realisation des gesamten Projektes im Haushaltsjahr 2007 Mittel von Euro bereit stehen. 67

70 Aus der Arbeit des Vorstands Workshop Fachkonzept Zur Vorbereitung des weiteren gemeinsamen Vorgehens fand am 9. November 2006 ein Gespräch im Hause der Firma F&F mit Vertretern der Bayerischen Landesärztekammer statt, in dem unter anderem vereinbart wurde, dass in einem Workshop am 10. Januar 2007 im Hause der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit allen betroffenen MitarbeiterInnen der beiden Kammern die notwendigen (nicht-/funktionellen) Anpassungen für das neue Verwaltungssystem abgestimmt werden. In diesem Gespräch wurde auch deutlich, dass derzeit noch rechtlicher Klärungsbedarf besteht, ob, wann und an welche Stelle in welchem Umfang Daten zum Ausbildungsverhältnis der medizinischen Fachangestellten bzw. Arzthelferinn auf der Grundlage des BBiG und HBKG BW übermittelt werden können/müssen. Im Anschluss an dieses Gespräch wurde den beiden Kammern am 17. November 2006 von der Firma F&F das Angebot zur Erstellung des Fachkonzeptes für das Verwaltungssystem für Medizinische Fachangestellte (Arbeitstitel MeFa ) zugeleitet, das hinsichtlich der Kosten exakt der Grobschätzung vom 21. August 2006 entspricht. Der Vorstand hat daraufhin in seiner Sitzung am 20. Dezember 2006 einstimmig beschlossen, dass die Landesärztekammer die Leitung des Projektes MeFa übernimmt. Die Projektleitung wurde vom Vorstand beauftragt, die Firma F&F mit der Erstellung des Fachkonzeptes MeFa gemeinsam für die Bayerische Landesärztekammer und die Landesärztekammer Baden-Württemberg zum Gesamtpreis von Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. (die Hälfte wird durch die Bayerische Landesärztekammer übernommen) zu beauftragen. Des 68

71 Aus der Arbeit des Vorstands Weiteren wurde die Projektleitung mit der Durchführung des gemeinsamen Workshops MeFa der Bayerischen Landesärztekammer und der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 10. Januar 2007 im Hause der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der Klärung der rechtlichen Fragen zur Datenübermittlung beauftragt. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Workshops am 10. Januar 2007, in dem die nicht-/funktionalen Anforderungen (z.b. zum Unterschriftsverfahren) an das zukünftige MeFa eingehend von den zuständigen Mitarbeiterinnen der beiden Kammern diskutiert wurden, hat die Firma F&F auftragsgemäß bis Ende Januar 2007 den Entwurf des Fachkonzeptes erstellt und am 1. Februar 2007 den beiden Kammern mit Bitte um Kommentierung bis 26. Februar 2007 zur Verfügung gestellt. Dieser Entwurf wird derzeit von den zuständigen Mitarbeitern geprüft, um fristgerecht der Firma F&F die Änderungs- und Ergänzungswünsche der Landesärztekammer Baden-Württemberg mitteilen zu können. Nach Vorlage des konsentierten Fachkonzeptes geplant Mitte März 2007 erfolgt dann die Implementierung und mindestens einmonatige Testung von MeFa, das dann nach Altdatenübernahme spätestens am 31. Juli 2007 produktiv sein soll. In der Sitzung der Geschäftsführer der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern am 23. Januar 2007 wurden die rechtlichen Fragen zur Datenübermittlung diskutiert und vereinbart, dass in MeFa Implementierung Datenübermittlung 69

72 Aus der Arbeit des Vorstands eine Schnittstelle nach den Vorgaben des Statistischen Bundesamtes zur automatisierten Übermittlung der benötigen Daten zum Stichtag der Erhebung an das Statistische Landesamt, eine Schnittstelle nach den Vorgaben des BIBB (Delimited Format) zur automatisierten Übermittlung der Daten zum Stichtag der Erhebung an das Bundesinstitut für Bildung (BIBB) und keine Schnittstelle zur Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit realisiert wird. Statistische Funktionalität In Konsequenz des organisatorisch geänderten Verfahrens mit automatisierter Datenübermittlung haben die Geschäftsführer darüber hinaus einstimmig beschlossen, dass in MeFa eine statistische Funktionalität realisiert wird, durch die Anfragen Wie viele neu angeschlossene Verträge gibt es zu den Stichtagen pro Bezirk der Agentur für Arbeit in Baden-Württemberg? zum Beispiel von der Bundesärztekammer oder dem LfB beantwortet werden können. Diese Funktionalität von MeFa wird als landesweiter Überblick realisiert. Online-Recherche nach weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzten in Baden-Württemberg Die Listen der weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzte in Baden- Württemberg werden derzeit von den Bezirksärztekammern auf der Homepage der Landesärztekammer unter 70

73 Aus der Arbeit des Vorstands 30/30wbbefugt.html als PDF-Dokumente bereitgestellt. Die Recherchemöglichkeit in diesen Dokumenten ist naturgemäß begrenzt und wenig komfortabel. Aus der Mitte des Weiterbildungsausschusses wurde angeregt, eine komfortable Online-Recherchemöglichkeit nach weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzten in Baden-Württemberg auf der Homepage bereitzustellen. Diese Anregung aufgreifend hat der Vorstand in seiner 39. Sitzung am 21. Juni 2006 beschlossen, dass Komfortable Online- Recherchemöglichkeit die Bezirksärztekammern spätestens mit Beginn des Produktivbetriebs des neuen SAVD (4. Oktober 2006) aufgefordert sind, im neuen SAVD die Verwaltung der weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzte durchzuführen, da dies eine unabdingbare Voraussetzung (einheitlich strukturierter Exportdatei) zur Realisation einer komfortablen Recherchemöglichkeit (zum Beispiel nach Ort und/oder Fachgebiet) ist, die Geschäftsführung mit der DGN Service GmbH die Möglichkeit einer kostengünstigen bei der DGN Service GmbH vorgehaltenen Recherchemöglichkeit abklärt und die Geschäftsführung parallel dazu nochmals bei der Kassenärztlichen Vereinigung die Möglichkeit und ggf. den Zeitpunkt der Realisation eines Arztsuchsystems auf einer Datenbasis anfragt, in dem unter Umständen die Recherchemöglichkeit nach weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzten in Baden-Württemberg integriert werden könnte (in der 46. Sitzung des Vorstandes am 17. Januar

74 Aus der Arbeit des Vorstands musste die Geschäftsführung berichten, dass die Realisation eines Arztsuchsystems der Kassenärztlichen Baden-Württemberg auf einer Datenbankbasis derzeit (vgl. nicht abzusehen ist). Workshop In Umsetzung dieser Aufträge fand dann am 4. Dezember 2006 ein Workshop zusammen mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern sowie Vertretern der DGN Service GmbH im Hause der Landesärztekammer statt. Ziel dieses Workshops war die Festlegung der Anforderungen an die Onlinerecherche sowie des Projektzeitplans. Auf der Grundlage dieser Festlegungen haben dann die Firmen F&F und DGN Service GmbH ihre Angebote zur Umsetzung des Projektes mit Gesamtkosten von Euro erstellt. Bei der Erstellung der Angebote musste festgestellt werden, dass im derzeitigen SAVD ein Weiterbildungsbefugter u.u. ohne Angaben zur Weiterbildungsstätte verzeichnet und darüber hinaus eine Basisweiterbildung nach neuer Weiterbildungsordnung nur unter Sonstige Weiterbildungen eingetragen werden kann (vgl. Relaunch des Verwaltungssystems des Meldewesens (SAVD)). Der Vorstand hat daraufhin in seiner 46. Sitzung am 17. Januar 2007 einstimmig die Firmen F&F und DGN Service GmbH mit der Realisation der Onlinerecherche nach weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzten in Baden-Württemberg auf der Grundlage der vorgelegten Angebote und Zeitplanung (produktiv bis Ende Juli 2007) beauftragt. 72

75 Aus der Arbeit des Vorstands Darüber hinaus wurde die Geschäftsführung beauftragt, schnellstmöglich die notwendigen Anpassungen in SAVD zusammen mit der Firma F&F und dem SAVD-Koordinator der Landesärztekammer zu konzipieren und zu realisieren. Die Konzeption der Anpassungen in SAVD auch in Abstimmung mit der Bayerischen Landesärztekammer wird voraussichtlich bis Ende Februar 2007 abgeschlossen sein, sodass ggf. in der 2. Vertreterversammlung der neuen Wahlperiode diese Onlinerecherche-Möglichkeit präsentiert werden kann. Einsatz maschinenlesbarer Stimmzettel bei Wahlen Im Tätigkeitsbericht 2005 bis 2006 wurde eingehend über die Planungen zur Durchführung der Kammerwahlen 2006 mit maschinenlesbaren Stimmzetteln berichtet. Der Vorstand hat in seiner 41. Sitzung am 16. August 2006 ohne Gegenstimmen auf der Grundlage des vorgelegten, zustimmend zur Kenntnis genommenen Sachstandsberichtes die Geschäftsführer der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern beauftragt, die vorliegenden Angebote eingehend zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung und ggf. von Nachverhandlungen wurde dem Vorstand in seiner 42. Sitzung am 20. September 2006 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Geschäftsführer der Landesärztekammer und der Bezirksärzte- 73

76 Aus der Arbeit des Vorstands Änderungs- und Ergänzungswünsche kammern haben dann in einer außerordentlichen Sitzung am 24. August 2006 auf der Grundlage einer von der Projektleitung vorgelegten Analyse die vorliegenden Angebote geprüft und einen umfänglichen Katalog von Änderungs- und Ergänzungswünschen formuliert. Dieser Katalog wurde den Firmen PrintCom und PostDirekt am 28. August 2006 zugeleitet und konnte in der Besprechung am 5. September 2006 abgearbeitet werden. Aufgrund der von den Geschäftsführern in der Sitzung am 24. August 2006 als unabdingbare Voraussetzung geforderten Testung und Feinkonzeption des Verfahrensablaufes konnten die auf diesen Grundlagen zu überarbeitenden Angebote dem Vorstand der Landesärztekammer in seiner 42. Sitzung am 20. September 2006 erst als Tischvorlagen vorgelegt werden. Der Vorstand hat unter Kenntnisnahme eines kostengünstigen Alternativangebotes der Firma Leiherr dann aufgrund der zu erwartenden Kosten einer Kammerwahl mit maschinenlesbaren Stimmzetteln in Zusammenarbeit mit den Firmen PrintCom und PostDirekt von maximal Euro (im Haushalt 2006 eingestellt: Euro) trotz einer vertraglich zugesicherten Fehlerquote von max. 0,1 Prozent und Publikation der Wahlergebnisse vor Weihnachten 2006 sowie einer nahezu kompletten Entlastung der Geschäftsstellen der Bezirksärztekammern vom operativen Geschäft der Durchführung der Kammerwahlen 2006 beschlossen, dem Landeswahlausschuss zu empfehlen, die Kammerwahlen nicht mit maschinenlesbaren Stimmzetteln sondern in Zusammenarbeit mit der bisher mit dieser Aufgabe betrauten Firma Leiherr 74

77 Aus der Arbeit des Vorstands durchzuführen. Dieser Empfehlung sind sowohl der Landeswahlausschuss als auch die Bezirkswahlausschüsse gefolgt. Die äußerst zeitintensiven Abstimmungsprozesse zur Vorlage des schlussendlich abgelehnten Angebots zur Durchführung der Kammerwahlen 2006 mit maschinenlesbaren Stimmzetteln hatten jedoch zumindest die Konsequenz, dass für die konstituierende Vertreterversammlung am 24. Februar 2007 der Einsatz maschinenlesbarer Stimmzettel für die Wahlen der Mitglieder der Ausschüsse der Landesärztekammer vorbereitet werden konnte. In der konstituierenden Vertreterversammlung der Landesärztekammer der 12. Wahlperiode am 27. Februar 1999 wurde beantragt, in einer der nächsten Vertreterversammlungen zu beraten, wie man in vier Jahren die Besetzung der Ausschüsse angeht. In der Sitzung des Vorstandes der Landesärztekammer am 13. August 2003 (13. Wahlperiode) wurde angeregt, die Verwendung eines maschinenlesbaren Stimmzettels zu prüfen. Das Erfassungs- und Auswertungssystem Teleform für maschinenlesbare Erhebungsbögen wird seit 2005 in der Geschäftsstelle der Landesärztekammer bei verschiedenen qualitätssichernden Maßnahmen, der Evaluation von Fortbildungen und bei Mitgliederbefragungen erfolgreich eingesetzt. Maschinenlesbare Stimmzettel für die Wahlen der Mitglieder der Ausschüsse Für den Fall, dass die Vertreterversammlung am 24. Februar 2007 dem Einsatz maschinenlesbarer Stimmzettel gemäß 10 Abs. 4 Satz 5 der 75

78 Aus der Arbeit des Vorstands Geschäftsordnung der Landesärztekammer und wie in den vergangenen Wahlperiode wiederum der Begrenzung der Anzahl auf zehn Mitglieder der Ausschüsse der Landesärztekammer zustimmt, wird für die Wahlen der Mitglieder der Ausschüsse dieses Erfassungs- und Auswertungssystem für maschinenlesbare Stimmzettel vorgehalten. Das Erfassungs- und Abstimmungssystem ist für Wahlen mit mehr als zehn Wahlbewerbern vorbereitet, bei denen jeder Delegierte zehn Stimmen hat. Wie bei den Wahlen am 22. Februar 2003 (13. Wahlperiode) wurde auf Beschluss der Vertreterversammlung am 24. Februar 2007 (14. Wahlperiode) für die Wahlen der zu besetzenden Positionen im Vorstand im Haushaltsausschuss des Berichterstatters der Mitglieder der Ethikkommissionen des Vorsitzenden des Widerspruchsausschusses und seiner Stellvertreter das Wahlsystem DIGIVOTE 2000 eingesetzt. Diese Wahlen wurden innerhalb von drei Stunden am Vormittag mit 17 Wahlgängen (bei allen Positionen war nur ein Wahlgang notwendig) durchgeführt. Damit hat jeder Wahlgang im Durchschnitt unter elf Minuten beansprucht. 76

79 Aus der Arbeit des Vorstands Die Wahlen der wie von der Vertreterversammlung bestimmten zehn Mitglieder der 13 von der Vertreterversammlung eingesetzten Ausschüsse wurden wie vorgeschlagen auf Beschluss der Vertreterversammlung mit einer Ausnahme (Wahl per Akklamation) erstmals mittels maschinenlesbarer Stimmzettel und des Auswertungssystems Teleform innerhalb von drei Stunden am Nachmittag durchgeführt. Damit hat der gesamte Wahlvorgang eines Ausschusses von der Benennung der Wahlbewerber durch die Vertreterversammlung bis zur Bekanntgabe des offiziellen Wahlergebnisses im Durchschnitt 15 Minuten beansprucht. Realisation der Fortbildungskonten (FKONTO) gem. 7 Abs. 6 FBO In den vorangegangenen Tätigkeitsberichten wurde kontinuierlich über den Fortgang der EDV-technischen Umsetzung der seit 29. September 2004 gültigen Fortbildungsordnung (FBO) berichtet. Der Vorstand der Landesärztekammer hat in seiner 35. Sitzung am 15. Februar 2006 zur Realisation der Fortbildungskonten gemäß 7 Abs. 6 FBO die Geschäftsführung beauftragt, alternative Anbieter, die bereits Fortbildungskonten für andere Ärztekammern oder Dritte realisiert haben, um Angebote auf der Grundlage des vorliegenden Grobkonzeptes zu bitten und vor einer Beauftragung einer Firma die Wirksamkeit der erneuten Anpassungen beim PDF-basierten Antragsverfahren abzuwarten, da die Fehlerrobustheit einer PDF-basierten Meldung eine unabdingbare Fortbildungskonten 77

80 Aus der Arbeit des Vorstands Voraussetzung zur Umsetzung des Grobkonzepts basierend auf PDF- Formularen ist. Über die Hintergründe dieses Beschlusses wurde im Tätigkeitsbericht 2005 bis 2006 eingehend berichtet. PDF-Formular basierte Meldungen in INTERKURS Neben den beiden PDF-Formularen für die Online-Anmeldung einer Fortbildung auf den Erwerb des Fortbildungszertifikates (mit Ausnahme von Kategorie D-Meldungen ( 25/05anmeldung/offlinePDF2.pdf) als Alternative zur Scriptbasierten Online-Anmeldung ( pl)) wird für die Rückmeldung der Teilnehmerzahl seit Januar 2005 ein PDF-Rückmeldeformular eingesetzt. Dieses Formular wird von der Firma Adobe als so genannter universal client vermarktet, d.h. dass dieses Produkt auf allen gängigen und von den Softwareherstellern supporteten EDV-Systemen lauffähig sein sollte. Die folgende Tabelle veranschaulicht die Entwicklung der Anzahl der anerkannten Fortbildungen im Vergleich zur Anzahl der Rückmeldungen der Teilnehmerzahl durch Mitarbeiter der Landesärztekammer im Zeitraum vom 01/2005 bis 01/2007 an fünf Stichmonaten: 78

81 Aus der Arbeit des Vorstands Monat Fortbildungen Rückmeldungen Anteil 01/ ,4 % 12/ ,8 % 06/ ,5 % 12/ ,9 % 01/ ,2 % Insgesamt wurden im Zeitraum Fortbildungen anerkannt und Rückmeldungen (22 Prozent) von Mitarbeitern der Landesärztekammer eingegeben. Damit wurden im Durchschnitt über den Zeitraum lediglich (Erfolgsquote) 78 Prozent der Rückmeldungen automatisch über das PDF-Formular in INTERKURS abgewickelt. Die Grafik veranschaulicht die Entwicklung über den gesamten Zeitraum: Anzahl Jan 05 Apr 05 Jul 05 Okt 05 Jan 06 Apr 06 Jul 06 Okt 06 Jan anerkannt Rückmeldung durch LÄK Entwicklung seit Einsatz des Adobe-Rückmeldeformulars

82 Aus der Arbeit des Vorstands Die Grafik verdeutlicht, dass trotz der erneuten Anpassung des PDF- Rückmeldeformulars Mitte 2006 nicht eine für die Verwendung dieser Formulartechnik in FKONTO unabdingbare Erfolgsquote von 99 Prozent erreicht werden konnte. Im Dezember 2006 wurde aufgrund dieser nicht lösbaren Probleme der Verwendung der PDF-Rückmeldeformulare bei den über Fortbildungsveranstaltern in Baden-Württemberg als Alternative eine scriptbasierte Rückmeldemöglichkeit ( aerztekammer-bw.de/cgi-bin/kurs-html-feedback.pl) realisiert. Dieser Mangel wurde aufgrund der erheblichen Investitionskosten durch Lizenzen, Implementierung, Anpassungen und Personaleinsatz der Landesärztekammer in der Zwischenzeit auf die höchste Ebene von Adobe Deutschland getragen. Eine unverzügliche Abhilfe wurde zumindest mündlich zugesagt. Stand der Realisation von FKONTO Mitte 2006 war somit entschieden, dass FKONTO (zunächst) nicht unter Verwendung der PDF-Formulare realisiert werden muss. Auf dieser Erkenntnisgrundlage und entsprechend des Auftrages des Vorstandes in seiner 35. Sitzung am 15. Februar 2006 berichtete die Geschäftsführung dann dem Vorstand in der 39. Sitzung am 21. Juni 2006, dass nach umfänglichen Recherchen bei den anderen Ärztekammern und anderen Anwendern drei Anbieter solcher Systeme geprüft worden sind. Die Systeme der beiden Anbieter mit gutem Bonitätsindex wurden 80

83 Aus der Arbeit des Vorstands hierbei aufgrund der Datenblätter ihrer Systeme und Referenzen verglichen. Auf der Grundlage dieses Vergleiches wurde die Firma Brainiax Consulting, Bad Homburg, am 12. Mai 2006 zur Präsentation ihres Systems ins Haus der Landesärztekammer eingeladen. Aufgrund der sowohl fachlich und technisch ausgezeichneten Präsentation als auch des finanziell attraktiven Angebotes wurde die Firma Brainiax am 31. Mai 2006 mit der Erstellung des Lastenheftes zum Festpreis von Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sowie eines Angebotes zur Erstellung des Pflichtenheftes zum Festpreis beauftragt. Der Entwurf des Lastenheftes mit einer Scriptbasierten Onlinemeldung der Fortbildungen ging der Landesärztekammer zusammen mit dem Angebot zur Erstellung des Pflichtenheftes mit einem Maximalbetrag von Euro zzgl. MWSt. Mitte Juni 2006 zu. Der Vorstand hat den Sachstandsbericht in seiner Sitzung am 21. Juni 2006 zustimmend zur Kenntnis genommen und die Geschäftsführung beauftragt, die Firma Brainiax mit der Erstellung des Pflichtenheftes zu betrauen. Lastenheft Pflichtenheft Nachdem dann am 17. Juli 2006 das Lastenheft endgültig freigegeben werden konnte, steht nun für März 2007 die Vorlage eines konsentierten Pflichtenheftes und Angebotes der Firma Brainiax zur Implementierung von FKONTO an. Bei der Erstellung des Pflichtenheftes mussten eine Vielzahl von Verfahrensfragen unter anderem hinsichtlich 81

84 Aus der Arbeit des Vorstands des Stichprobenverfahrens, der Gutschrift der Fortbildungspunkte für das Selbststudium, der Gutschrift von Fortbildungspunkten für Referenten- und Qualitätszirkelmoderatoren (Kategorie F) (Beschluss des Vorstands in seiner 41. Sitzung am 16. August 2006), des Umgangs mit Kontostandsmeldungen anderer Ärztekammern beim Wechsel eines Kammermitglieds, der Datenübermittlung an die Kassenärztliche Vereinigung Baden- Württemberg zum Führen des Fortbildungsnachweises gemäß 95d SGB V (Schnittstellendefinition vereinbart Ende Januar 2007) und der Dokumentation des Erwerbs von Fortbildungszertifikaten im Zuständigkeitsbereich anderer Ärztekammern bei Kammerwechsel (vgl. Relaunch des Verwaltungssystems des Meldewesens (SAVD)) geklärt werden. Dieser Klärungsprozess konnte im Februar 2007 abgeschlossen werden, sodass das Pflichtenheft und das Angebot zur Implementierung spätestens in der 2. Sitzung des Vorstandes in der neuen Wahlperiode am 18. April 2007 zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Nach derzeitiger Projektplanung soll dann ab Mitte 2007 das Onlinemeldesystem (FKONTO) in Zusammenarbeit mit einigen Kammermitgliedern, die sich hierzu bereit erklärt haben, eingehend getestet werden, um dieses System spätestens im 3. Quartal 2007 freizuschalten. 82

85 Aus der Arbeit des Vorstands Entwicklung der Anzahl der Fortbildungen und Teilnehmerzahlen Die Grafik veranschaulicht die Anzahl der von der Landesärztekammer Baden-Württemberg von Januar 2002 bis Januar 2007 anerkannten Fortbildungen auf den Erwerb des Fortbildungszertifikates (N = ) Jan 02 Mai 02 Sep 02 Jan 03 Mai 03 Sep 03 Jan 04 Mai 04 Sep 04 Jan 05 Mai 05 Sep 05 Jan 06 Mai 06 Sep 06 Jan 07 Die Grafik veranschaulicht die von den Fortbildungsveranstaltern rückgemeldete Anzahl der Teilnehmer an deren Fortbildungen von Januar 2002 bis Januar 2007 (N = ). Die Anzahl der anerkannten Fortbildungen und der Teilnehmer an die- Anerkannte Fortbildungen 83

86 Aus der Arbeit des Vorstands Anzahl der Teilnehmer an deren Fortbildungen sen Fortbildungen belegt wiederum eindrucksvoll das ungebrochene Fortbildungsengagement der baden-württembergischen Ärztinnen und Ärzte Jan 02 Mai 02 Sep 02 Jan 03 Mai 03 Sep 03 Jan 04 Mai 04 Sep 04 Jan 05 Mai 05 Sep 05 Jan 06 Mai 06 Sep 06 Jan 07 84

87 Entschließungen Entschließungen der 8. Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 22. Juli 2006 in Karlsruhe AiP-Zeiten müssen bei der tariflichen Einstufung als Zeiten der Berufserfahrung angerechnet werden Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Arbeitgeber auf, AiP-Zeiten bei der tariflichen Einstufung als Zeiten der Berufserfahrung anzurechnen. Die Tätigkeit als AiP unterschied sich in der Praxis nie wesentlich von der Tätigkeit eines Assistenzarztes. Insbesondere besteht kaum ein Unterschied zu der Tätigkeit der Assistenzärzte, die nun ohne die AiP-Phase direkt nach dem Studium ihre Approbation erhalten. Zeiten als AiP sind daher Zeiten, in denen Berufserfahrung gesammelt werden konnte. 85

88 Entschließungen Ärztestreik/Protestmaßnahmen der niedergelassenen Ärzte Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg erklärt sich solidarisch mit den Zielen der streikenden Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern Deutschlands sowie den Zielen und Maßnahmen der protestierenden niedergelassenen Ärzte. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert alle Kolleginnen und Kollegen auf, die streikenden und protestierenden Ärzte zu unterstützen und alle Maßnahmen zu unterlassen, die geeignet sind, die Arbeitskampfmaßnahmen der angestellten Ärzte und die Protestmaßnahmen der niedergelassenen Ärzteschaft zu behindern oder zu unterlaufen. Finanzierung der Gesundheitsreform darf nicht durch ein Sonderopfer der Krankenhäuser erfolgen Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg missbilligt die Vorstellungen des Eckpunktepapiers der Bundesregierung zur Gesundheitsreform 2006 aufs Schärfste, nach denen den Krankenhäusern zur Finanzierung der Gesundheitsreform ein Prozent ihrer Budgets genommen werden soll. Dies entspricht zirka 500 Mio. Euro im Jahr. 86

89 Entschließungen Angesichts der knappen Finanzlage der meisten Krankenhäuser ist dies ein absurder Vorstoß, durch den lediglich weitere dringend nötige Reformen auf der Einnahmenseite blockiert werden. Die Krankenhäuser sind schon durch die Umstellung auf das DRG-System erheblich belastet. Diese Umstellung kann nur mit der versprochenen Planungssicherheit bis 2009 erfolgen. Weitere Kürzungen des Budgets gefährden diesen Prozess. Darüber hinaus führen Budgetkürzungen dazu, dass berechtigte Forderungen der in den Krankenhäusern Beschäftigten weiterhin nicht erfüllt werden können. Wird dem nicht abgeholfen, werden noch mehr ärztliche Leistungsträger Deutschland verlassen. Die bislang noch vorhandene Spitzenversorgung ist dann nicht länger aufrechtzuerhalten. Gesundheitsreform Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, entschieden gegen den von der Bundesregierung geplanten Gesundheitsfonds vorzugehen. Durch dieses Fondsmodell droht Baden-Württemberg der Verlust von Finanzmitteln in Milliardenhöhe. Diese erneute Verschiebung von Geldmitteln im Sinne eines erneuten Länderfinanzausgleichs 87

90 Entschließungen schadet nicht nur der Gesundheitswirtschaft, sondern der Wirtschaft Baden-Württembergs insgesamt (über 10 Prozent der Beschäftigten in Baden-Württemberg arbeiten in der Gesundheitswirtschaft). Darüber hinaus verschlechtert sich die medizinische Versorgung in Baden-Württemberg. Die bislang gute Versorgung beruht auf der besonderen Vertragsgestaltung in Baden-Württemberg. Mit dem bundesweiten Fondsmodell wird dieser Versorgung die Grundlage entzogen. Rauchfreie Veranstaltungen der Landesärztekammer Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer entscheidet sich für rauchfreie Kammerveranstaltungen. Begründung: Nikotintote/Jahr, Alkoholtote/Jahr, Drogentote /Jahr. Das Recht auf Selbstschädigung ist ebenso verbrieft wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Drogenfreie Kulturen wird es nie geben. Es geht nicht darum, Konsumenten, egal welchen Mittels, zu diskriminieren noch zu stigmatisieren, sondern um Nichtraucherschutz. Ärztlicher Sachverstand erfordert, nicht zuletzt aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse, bei den eigenen Veranstaltungen mit gutem Beispiel voraus zu gehen. 88

91 Entschließungen Rauchfreie Arbeitsplätze im medizinischen Bereich Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer fordert rauchfreie Arbeitsplätze im medizinischen Bereich. Begründung: Die gesundheitlichen Schäden des Aktiv- und Passivrauchens sind enorm und bekannt. Die Ärzteschaft ist gefordert, aktiv den Nichtraucherschutz voranzutreiben. Die Ärzteschaft ist nicht darauf angewiesen, diesbezügliche Gesetze abzuwarten, sondern geht mit gutem Beispiel voraus. (Die MH Hannover hat dies bereits umfassend umgesetzt). 89

92 Entschließungen Entschließungen der 9. Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 25. November 2006 in Stuttgart Kein Staatsdirigismus in der Ärztlichen Fortbildung Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württembertg wendet sich entschieden gegen die Regelung des 137 Abs. 3 Nr. 1 im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz. Demnach soll der Gemeinsame Bundesausschuss künftig über Inhalt und Umfang der Fortbildungspflichten der Fachärzte (in Krankenhäusern) beschließen. Die gesetzlichen Regelungen über die Fortbildungsverpflichtungen der Ärzte enthalten derzeit Vorgaben zum Nachweisverfahren. Mit 90

93 Entschließungen der vorgesehenen neuen Regelung überschreitet der Gesetzgeber die Grenzen der Sozialversicherungskompetenz. Inhalte der Fortbildung der (Krankenhaus-)Ärzte sind jedoch ausschließlich Gegenstand der Regelungskompetenz des Berufsrechts, also der Landesärztekammern. Auftrag an die Juristen der Körperschaften Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg spricht sich dafür aus, dass die Juristen der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern, der Kassenärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die bestehenden und vorgesehenen Änderungen des SGB V auf mögliche Verfassungswidrigkeiten untersuchen sollen (Arbeitsgemeinschaft?). Ebenso muss das geänderte Berufsrecht auf Verfassungskonformität überprüft werden. Bei dem politisch geplanten Systemwechsel weg von der freien Berufsausübung hin zur Staatsmedizin muss das Vertragsrecht 95 ff (SGB V) auch auf Möglichkeiten zum Systemausstieg geprüft werden. Je ein juristischer Geschäftsführer von der Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung sollten der Vertreterversammlung darüber zeitnah berichten. 91

94 Entschließungen E-Card-Projekt in Baden-Württemberg Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert den Vorstand der Landesärztekammer nachdrücklich dazu auf, in enger Abstimmung mit den weiteren beteiligten Leistungserbringern (Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Apotheker) die Einführung des Projektes e-card laufend zu überprüfen und der Vertreterversammlung der Landesärztekammer darüber zu berichten.er wird ebenfalls dazu ermächtigt, über einen Ausstieg zu entscheiden. Begründung: Die gegenwärtige Planung sieht eine Erprobung der e-card im Raum Heilbronn vor. Hierauf haben sich die Leistungserbringer, einige Krankenkassen, die politischen Verantwortlichen des betroffenen Landkreises sowie die Landesregierung unter folgenden Voraussetzungen verständigt: Die Teilnahme an dieser Erprobungsphase ist freiwillig Die den Teilnehmern daraus entstehenden Kosten werden voll erstattet Die erzielten Erkenntnisse werden ausgewertet, um Schlussfolgerungen hinsichtlich heute bereits vermuteter Systemschwächen wie Datenschutz 92

95 Entschließungen Zeitaufwand Praktikabilität zu vertiefen. Nach dieser Evaluation muss dann aufgrund der erzielten Erfahrungen das weitere Procedere entschieden werden. Gesundheitsreform und Finanzierung der Gesetzlichen Krankenkassen. Ausgrenzung von bestimmten Erkrankungen aus dem GKV-Katalog Die von der Bundesgierung beschlossene Ausgrenzung bestimmter Erkrankungen aus dem Leistungskatalog wird von der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgelehnt. Zum ersten Mal würde dabei das Selbstverschuldungsprinzip eingeführt, das bestimmt, ob für eine Erkrankung die GKV die Kosten übernimmt oder nicht. Begründung: Wenn das Selbstverschuldungsprinzip einmal eingeführt ist, dann ist zu erwarten-, dass in absehbarer Zeit andere Erkrankungen folgen werden. Wer denkt dabei nicht an Unfälle bei Risikosportarten, Folgeerkrankungen durch Alkoholmissbrauch, Rauchen und und... 93

96 Entschließungen Die Ärzte müssten in Zukunft darüber entscheiden, ob eine Erkrankung selbst verschuldet ist oder nicht. Hochschulmedizin ist öffentliche Aufgabe Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg spricht sich gegen eine Privatisierung von Universitätskliniken aus. Die Universitätsklinika in Baden-Württemberg sind als Stätten der Hochleistungsmedizin und als hervorragende Forschungsstandorte ausgewiesen. Trotz der Umstellung auf die neuen Abrechnungsformen sind sie wirtschaftlich stabil. Ihre derzeitige Rechtsform gibt ihnen ausreichende Entscheidungsspielräume und Flexibilität. Durch eine Privatisierung würde sich am Status der Universitätsklinika nichts bessern. Wie sich an den baden-württembergischen Universitätsklinika beweisen lässt, haben die öffentliche Förderung und die Einbettung in öffentlich-rechtliche Strukturen der Leistungsfähigkeit der Klinika keinen Abbruch getan, sondern sie aufblühen lassen. Es wäre deshalb fatal, diese öffentlichen Einrichtungen zum Spielfeld privater Interessen zu machen. 94

97 Entschließungen Krankenhauserlöse müssen Fort- und Weiterbildungskosten abbilden Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg bittet die Landesregierung, gegenüber der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag mit dem Ziel initiativ zu werden, Weiterbildungs- und Fortbildungskosten in die Finanzierung der Krankenhauskosten mit einzubeziehen. Es muss erreicht werden, dass künftig auch der Aufwand für ärztliche Weiter- und Fortbildung berücksichtigt wird. Diese Leistungen werden durch die bisherige Finanzierung der Krankenhäuser nicht abgegolten. Begründung: Weiterbildung ist aber für einen permanenten Zugang von qualifizierten Fachärztinnen und Fachärzten zum Gesundheitswesen notwendig und für die medizinische Versorgung der Bevölkerung auf hohem Niveau unerlässlich. Die Finanzierung könnte im DRG System über Zuschläge für geleistete Weiterbildung erreicht werden. Die Ärztekammern sollen bei der Bewertung des Weiterbildungsaufwandes einbezogen werden, da sie die notwendigen Informationen auf Grund ihres Auftrages innerhalb der ärztlichen Selbstverwaltung vorhalten (zugelassene Abteilungen, Weiterbildungsbefugte, Weiterbildungsabschlüsse). 95

98 Entschließungen Die ärztliche Fortbildung ist über die Verpflichtung aus der ärztlichen Berufsordnung hinaus für Fachärzte vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben. Dennoch fehlt bisher eine verbindliche Refinanzierung der den Kliniken durch Fortbildungsfreistellungen und Fortbildungsmaßnahmen entstehenden Aufwendungen. Dies muss dringend nachgeholt werden, weil sonst unsinnigerweise und entgegen dem Willen des Gesetzgebers die Kliniken im Vorteil sind, die sich um die Fortbildung ihrer ärztlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht bemühen. Patient in Not diese Reform schadet allen Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg lehnt das GKV-Wettbewerbstärkungsgesetz ab und fordert den Neubeginn der Reformdiskussion. Sie unterstützt daher den Nationalen Aktionstag am 4. Dezember 2006 ausdrücklich und uneingeschränkt. An diesem Tag wird in weiten Teilen des Landes keine medizinische Normalversorgung stattfinden (die Notfallversorgung bleibt unberührt), um den Bürgerinnen und Bürgern die fatalen Folgen des GKV-Wettbewerbstärkungsgesetzes für die medizinische Versorgung aufzuzeigen. Tritt das Gesetz in Kraft, wird es im deutschen Gesundheitswesen zu Versorgungsengpässen und langen Wartezeiten kommen, aber auch zum Abbau der wohnortnahen Versorgung 96

99 Entschließungen in Krankenhäusern und Arztpraxen, zu Qualitätseinbrüchen und zu verschärftem Leistungsabbau. Zu dem bundesweiten Aktionstag am 4. Dezember 2006 hatten Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Marburger Bund aufgerufen. Universitätskliniken An den Universitätsklinika sind erhebliche Strukturänderungen geplant, die mit den knapper werdenden Landesmitteln begründet werden. Zusätzlich hat die von der Landesregierung berufene Medizinstrukturkommission in ihrem Abschlussbericht Baden-Württemberg Empfehlungen vorgelegt, die detailliert den Einsatz der Forschungsund Lehrmittel hinsichtlich zukünftiger Strukturen an den Medizinischen Fakultäten darlegen. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg appelliert daher an die Landesregierung und die Medizinischen Fakultäten dafür Sorge zu tragen, dass die geplanten Strukturmaßnahmen an den Uni-Klinika des Landes nicht zu einer Einschränkung der Krankenversorgung und akademischen Lehre sowie der ärztlichen Weiterbildung führen. Die medizinischen Fächer müssen ohne inhaltliche Einschränkungen an den Universitätskliniken wei- 97

100 Entschließungen ter repräsentiert sein, um Qualitätseinbußen in Forschung, Lehre und Krankenversorgung zu vermeiden. Dies betrifft in besonderem Maße Fächer, die ggf. nicht mehr an allen Standorten adäquat vertreten sein werden. Der damit verbundene drohende Qualitätsverlust würde zu einem irreparablen Schaden gerade in den Fächern führen, die jetzt auf Grund ihrer Bedeutung für eine qualitativ hochstehende Krankenversorgung in der ärztlichen Weiterbildungsordnung in Form von Schwerpunkten und Zusatzbezeichnungen repräsentiert werden. Definition zur Vollzeitweiterbildung Eine Vollzeitweiterbildung im Sinne der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg erfordert eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 38,5 Stunden; eine Teilzeitweiterbildung mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 19,25 Stunden. Begründung Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg sieht die Notwendigkeit, den Mindestbeschäftigungsumfang für Vollzeit- bzw. Teilzeitweiterbildungen im Sinne der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg festzulegen. Aufgrund der weitgehenden tariflichen Zersplitterung der Arbeitge- 98

101 Entschließungen berlandschaft und der damit einhergehenden unterschiedlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist es erforderlich, zur Vermeidung von Benachteiligungen derjenigen, die an ihrer bisherigen tariflichen Arbeitzeit festhalten, Richtwerte für den Mindestbeschäftigungsumfang festzulegen. Keine Zwangsabgabe für Krankenhäuser Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg spricht sich klar dagegen aus, im Rahmen der Gesundheitsreform den Krankenhäusern eine Zwangsabgabe bis zu etwa 1 Prozent ihres Budgets aufzuerlegen, um die Krankenkassen zu entlasten. Durch jahrelange Budgetierung der Krankenhauskosten sind viele Kliniken in eine Krisensituation geraten. Die negativen Auswirkungen der Kostendämpfungspolitik spüren viele Ärztinnen und Ärzte am eigenen Leibe. Das Zusammenstreichen der Stellenpläne führt zu einer unerträglichen Leistungsverdichtung und bewirkt Qualitätseinbußen bei der ärztlichen Arbeit. Es kann nicht hingenommen werden, dass im Rahmen der Gesundheitsreform die Lasten für die Krankenhäuser noch größer werden. Die Standards der stationären Gesundheitsversorgung müssen erhalten bleiben. Mit einer Billigmedizin ist niemandem gedient. Schon 99

102 Entschließungen jetzt leisten die Krankenhäuser einen beträchtlichen Sanierungsbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung. Weitere Belastungen sind nicht zumutbar. Die Krankenhausärzte lehnen es ab, die Folgen einer missglückten Gesundheitsreform zu schultern und auf Kosten der eigenen Gesundheit Engpässe bei der Personalausstattung von Krankenhäusern mit unbezahlter Mehrarbeit zu überbrücken. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg appelliert an die Landesregierung, beim Bundesgesetzgeber darauf hinzuwirken, bei der Gesundheitsreform auf die etwa einprozentige Zwangsabgabe der Krankenhäuser zu verzichten. Gelder für die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes jetzt auszahlen Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg spricht sich dafür aus, den Krankenhäusern die restlichen Finanzmittel, die zur Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes vorgesehen sind, nicht weiter in mehreren Jahresraten zu zahlen, sondern insgesamt im Jahr 2007 zur Verfügung zu stellen. Nur so kann konsequent der Arbeitsschutz im Krankenhaus realisiert werden. Überlange Arbeitszeiten haben entscheidend dazu beigetragen, dass ärztliche und pflegerische Berufe unattraktiv wurden. Die finanzielle Unterstützung für ein neues Denken in Sachen Arbeitszeit sollte deshalb nicht über mehrere Jahre gestreckt werden, weil dann auch die Umstellung in Sachen Arbeitszeit nur halbherzig und in kleinen Schritten erfolgt. 100

103 101 Ausschüsse

104

105 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Ärztinnen Ausschuss Ärztinnen Dr. med. Helga Schulenberg Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Claudia Haslacher-Steck, Dr. med. Christine Kallenberg, Dr. med. Bärbel Kuhnert-Frey, Dr. med. Dorothee Müller-Müll, Dr. med. Susanne Schöffel, Dr. med. Ingrid Stenger, Dr. med. Sibylle Stüber-Baltin, Dr. med. Ines Zeller Ulrike Hespeler Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung Der Ausschuss tagte im Berichtszeitraum drei Mal. Die bereits im Jahr 2004 begonnene Arbeit an dem Thema Gewalt gegen Frauen hat der Ausschuss mit dem Thema Weibliche Genitalverstümmelung fortgeführt. Durch die Einwanderung von Frauen aus Ländern, in denen die Beschneidung von jungen Mädchen noch immer praktiziert wird, sind auch Ärztinnen und Ärzte in Deutschland mit dieser Form von Gewalt an Frauen konfrontiert. Weibliche Genitalverstümmelung 103

106 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Ärztinnen Fortbildung Aktivitäten Veranstaltung Der bereits 2005 gefasste Beschluss, eine Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte zu veranstalten, wurde weiter verfolgt. Zwei Sitzungen dienten im Wesentlichen der Sammlung von Informationen und der konkreten Planung der Veranstaltung, die am 20. Januar 2007 in der Landesärztekammer stattfand. In jeder Ausschuss-Sitzung tauschten sich die Mitglieder über die Aktivitäten auf Bundes- und Bezirksebene aus. Die Ausschussvorsitzende berichtete über den Verlauf des Deutschen Ärztetages in Magdeburg sowie über die Beratungen in der Ständigen Konferenz Ärztinnen bei der Bundesärztekammer. Auf Einladung des Sozialministeriums nahm Frau Dr. Schulenberg an einem Runden Tisch zum Thema Genitalverstümmelung und an einem Runden Tisch zum Thema häusliche Gewalt teil. In Nordbaden wurden wiederum sehr erfolgreich Fortbildungskurse für Ärztinnen ebenso in Südbaden bereits dreimal angeboten. Einige der Ausschussmitglieder haben sich aktiv an regionalen Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Häusliche Gewalt beteiligt. Ebenso vertrat Frau Dr. Schulenberg die Landesärztekammer bei einer Veranstaltung der Frauenbeauftragten am Tübinger Universitätsklinikum zum Thema häusliche Gewalt Am Samstag, den 20. Januar 2007, fand die Fortbildungsveranstaltung des Ausschusses unter dem Titel Medizinische und psychosoziale Aspekte der Weiblichen Genitalbeschneidung statt. Die Veranstaltung war mit zirka 70 Teilnehmern sehr gut besucht. Präsidentin Dr. Wahl begrüßte die Anwesenden. Sie dankte Frau Dr. Schulenberg für ihre 104

107 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Ärztinnen Initiative und ihr Engagement für das Thema. Frau Dr. Hug-von Lieven als Vertreterin des Sozialministeriums wies in ihrem Grußwort darauf hin, dass schätzungsweise Frauen aus Gebieten, in denen Genitalverstümmelung praktiziert wird, allein in Baden-Württemberg leben. Sie dankte dem Ausschuss Ärztinnen und Präsidentin Dr. Wahl, dass sie das Thema mit so viel Engagement aufgegriffen haben. Der aus Südbaden stammende Gynäkologe Dr. Dahlin klärte die Anwesenden über die verschiedenen Formen der Genitalbeschneidung aus medizinischer Sicht auf. Er schilderte eindrücklich die gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen. Dr. Dahlin berichtete, dass er aktiv im Verein Netzwerk Rafael mitarbeitet, der afrikanische Projekte gegen die Beschneidung in Tansania mit deutschen Spenden unterstützt. Dr. Dahlin betonte, dass diese Riten nicht von den Religionen ausgehen, sondern älteren Ursprungs sind. Frau Dr. Schulenberg informierte dann die Besucher über die von der Bundesärztekammer herausgegebenen Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung. Sie stellte fest, dass aus rechtlicher Sicht die Genitalbeschneidung in Deutschland den Straftatbestand der schweren Körperverletzung beziehungsweise gegebenenfalls auch den Straftatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen erfüllt. 105

108 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Ärztinnen Frau Dr. Schulenberg wies darauf hin, dass die Beschneidung nach westlicher Vorstellung eine Verstümmelung, nach dem Empfinden der Patientin jedoch eine Normalität darstelle. Daher sollte der Begriff Verstümmelung gegenüber der Patientin nicht verwendet werden. Sie informierte danach ausführlich über die gesundheitlichen und psychischen Folgen der Beschneidung und empfahl neben einer guten psychosozialen Betreuung der betroffenen Frauen auch die Einführung von Präventionsmaßnahmen für die in Deutschland geborenen Kinder. Frau Gruber von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes berichtete, dass Terre des femmes unter anderem drei Aufklärungsprojekte gegen Female Genital Mutilation (FGM) in afrikanischen Ländern unterstützt. Terre des femmes möchte erreichen, dass die Öffentlichkeit in Deutschland Female Genital Mutilation als Menschenrechtsverletzung wahrnimmt. Es wird davon ausgegangen, dass in Deutschland illegale Beschneidungen durchgeführt werden. Terre des Femmes möchte den Dialog mit Betroffenen führen, sie aufklären, für die Verbesserung ihrer rechtlichen Situation eintreten und Netzwerke schaffen. Die Ärztin Dr. Fana Asefaw, tätig als Kinder- und Jugendpsychiaterin in Zürich, stammt aus Eritrea. Sie ist in Deutschland aufgewachsen und hat hier studiert. Frau Asefaw stellte zu Beginn ihres Vortrags, der auf ihre Promotion zu diesem Thema zurückgeht, fest, dass der Begriff Genitalbeschneidung und nicht Genitalverstümmelung verwendet werden soll. Der Begriff Verstümmelung rufe bei den Betroffenen Befremden hervor. Die Beschneidung ist ein Mittel, gesellschaftliche Ak- 106

109 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Ärztinnen zeptanz und soziale Identität zu erreichen. Soziale und gesellschaftliche Integrität haben Vorrang vor körperlicher Unversehrtheit. Frauen, die nicht beschnitten sind, stehen außerhalb der Gesellschaft. Sie berichtete über ihre Forschungen zum Thema in Eritrea und mit Emigrantinnen. Frau Dr. Asefaw betonte, dass ohne Dialog mit den Betroffenen eine nachhaltige Prävention nicht möglich ist und wies darauf hin, dass Emigrantinnen unter der Art und Weise, wie in den hiesigen Medien über Beschneidung berichtet wird, enorm leiden. Sie erleben die Berichte als polarisiert, organbezogen und aus dem Zusammenhang gerissen. Die Frauen gehen dann nicht mehr zu Untersuchungen. Sie forderte einen sensiblen Umgang mit Betroffenen, Integration des Themas in die medizinische Ausbildung, Schaffung von Beratungsstellen mit afrikanischen Frauen sowie eine Vernetzung der helfenden Organisationen Den Referaten schloss sich eine äußerst lebhafte Diskussion an, in der nochmals die unterschiedlichen Sichtweisen deutlich wurden. 107

110 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Ärztliche Weiterbildung Ausschuss Ärztliche Weiterbildung Vorsitz Mitglieder Kooptierte Mitglieder Geschäftsführung Neue Weiterbildungsordnung Dr. med. Michael Schulze Prof. Dr. med. Jürgen Aschoff, Dr. med. Birgit Clever, Dr. med. Matthias Fabian, Prof. Dr. med. Josef Heep, Prof. Dr. med. Ernst Moser, Prof. Dr. med. Wilhelm Niebling, Dr. med. Jürgen Reitinger, Dr. med. Gerhard Schade, Dr. med. Ingrid Stenger Dr. med. Gerhard Dieter, Armin Flohr, Prof. Dr. iur. Hans Kamps, Helmut Kohn, Dr. med. Stephan Roder, Dr. med. Wolfgang Streibl, Gerhard Sutor Ulrike Hespeler Im Berichtsjahr fanden sechs Sitzungen des Ausschusses statt, ergänzt durch vorbereitende Erörterungen, die in mehreren Zusammenkünften mit den Geschäftsführern und den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Weiterbildungsabteilungen der Bezirksärztekammern geführt wurden. Nachdem in Baden-Württemberg die neue Weiterbil- 108

111 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Ärztliche Weiterbildung dungsordnung zum 1. Mai 2006 in Kraft gesetzt werden konnte, waren eine Reihe von Fragen im Rahmen der Umsetzung unter den vier Bezirksärztekammern abzustimmen. So wurde über die Gestaltung einheitlicher Anerkennungsurkunden, über die Erstellung der Logbücher und neuer Erhebungsbögen für die Beantragung der Weiterbildungsbefugnisse gesprochen. Aus den gemeinsamen Beratungen mit dem Weiterbildungsausschuss werden hier nur einige der Beratungsergebnisse beispielhaft wiedergegeben: Der in der neuen Weiterbildungsordnung in 20 Abs. 4 ff. verwendete Begriff des Kammerangehörigen ist zu lesen wie Ärztin / Arzt. Das bedeutet, dass es für die Inanspruchnahme der Übergangsbestimmungen nicht auf die formale Kammermitgliedschaft im Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Weiterbildungsordnung ankommt, sondern alle Ärztinnen und Ärzte antragsberechtigt sind, die zum Zeitpunkt ihrer Antragstellung Kammermitglied in Baden- Württemberg sind. Die Allgemeinen Übergangsbestimmungen des 20 gelten, wenn in den speziellen Übergangsbestimmungen des Gebiets Chirurgie bzw. des Gebietes Innere Medizin und Allgemeinmedizin keine anderen Regelungen getroffen sind. 20 Abs. 5 sieht für den Erwerb einer Schwerpunktanerkennung 109

112 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Ärztliche Weiterbildung nach altem Recht vor, dass zum 1. Mai 2006 die Facharztanerkennung vorliegt. Im Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin soll es ausreichen, dass vor Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung mit der Weiterbildung im Schwerpunkt begonnen wurde, ohne dass eine Facharztanerkennung vorliegt (Paketlösung). Auch im Gebiet Chirurgie soll derjenige, der vor Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung bereits mit der Weiterbildung im Schwerpunkt Unfallchirurgie begonnen hat, noch zehn Jahre Zeit haben, diese zu erwerben. Zusatzweiterbildungen, die integraler Bestandteil einer fachärztlichen Weiterbildung sind, können von den entsprechenden Fachärzten geführt werden. Sie müssen weder einen Antrag auf Erwerb dieser Zusatzweiterbildung stellen, noch eine Prüfung absolvieren. Auf Antrag können sie eine Weiterbildungsbefugnis erhalten. Klarstellend wurde inzwischen eine entsprechende Ergänzung in 3 Abs. 4 der Weiterbildungsordnung aufgenommen. Urprüfer Im Weiterbildungsausschuss und später dann auch im Vorstand wurde eingehend über die Auswahl und die Prüfungsmodalitäten für die so genannten Urprüfer diskutiert. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hatte drei Beschlussalternativen diskutiert und die Gremien der Landesärztekammer gebeten, eine für alle Kammern einheitliche Verfahrensweise festzulegen. Von den drei vorgeschlagenen Möglichkeiten, nämlich 110

113 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Ärztliche Weiterbildung a) jede Bezirksärztekammer benennt zwei Urprüfer, die die Bezeichnung ohne Prüfung erhalten b) die für die Durchführung der Prüfung zuständige Bezirksärztekammer führt eine so genannte Urprüfung in Form eines kollegialen Gesprächs durch, an dem eine noch zu bestimmende Zahl an kompetenten Fachvertretern teilnimmt c) für die Durchführung der Urprüfungen werden Prüfer aus anderen Kammerbereichen eingesetzt. Während die Bezirksärztekammer Südwürttemberg die dritte Alternative favorisierte, sprach sich der Weiterbildungsausschuss mehrheitlich für die zweite Alternative aus. Die Zusammensetzung und die Zahl der Teilnehmer des Kolloquiums soll den Vorständen der Bezirksärztekammern überlassen bleiben. Bei der Auswahl der Kolloquiums-Teilnehmer sollen die örtlichen ärztlichen Versorgungsstrukturen berücksichtigt werden. Diesem Vorschlag des Ausschusses ist der Vorstand dann in seiner Sitzung am 12. April 2006 gefolgt. Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen hatte, die Akupunktur nur für zwei Indikationen als GKV-Leistung einzuführen, hat sich der Ausschuss in seiner Juni-Sitzung in Vorbereitung der anstehenden Vertreterversammlung nochmals eingehend mit der Frage der Aufnahme einer Zusatzweiterbildung Akupunktur in die Weiterbil- Akupunktur 111

114 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Ärztliche Weiterbildung dungsordnung auseinandergesetzt. Nach einer kontroversen Diskussion über das Für und Wider der Einführung einer Zusatzweiterbildung Akupunktur haben die Mitglieder des Weiterbildungsausschusses ihre frühere Haltung bekräftigt und sich gegen die Einführung einer Zusatzweiterbildung Akupunktur in die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg ausgesprochen. Ein Antrag auf Nichtbefassung wurde in der Vertreterversammlung am 22. Juli 2006 mehrheitlich angenommen, sodass eine inhaltliche Diskussion über die Einführung der Zusatzweiterbildung Akupunktur in Baden-Württemberg nicht mehr geführt wurde. Für Ärztinnen und Ärzte in Baden- Württemberg, die Akupunktur-Leistungen bei gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten erbringen wollen, wurden nun von Seiten der KBV Kriterien festgelegt, die als Ersatz für den Nachweis der Zusatzweiterbildung Akupunktur zu erfüllen sind, um entsprechende Leistungen abrechnen zu können. Spezielle Unfallchirurgie Mit den Vertretern der Orthopädie und Unfallchirurgie hat im April ein weiteres Gespräch über offene Fragen zur Weiterbildungsordnung stattgefunden, bei dem das Führen der alten und neuen Bezeichnungen, Fragen der Befugniserteilung und der Erwerb der Zusatzweiterbildung Spezielle Unfallchirurgie erörtert wurden. Zum letzten Punkt konnte mit der im November beschlossenen Satzungsänderung für die Fachgruppe eine zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Eine Umfrage bei allen Landesärztekammern hat ergeben, dass zwar unterschiedliche Regelungen und Handhabungen bezüglich des Erwerbs der Zusatzweiterbildung Spezielle Unfallchirurgie existieren, im Ergebnis aber Einig- 112

115 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Ärztliche Weiterbildung keit darüber besteht, dass Ärzte mit der Anerkennung zum Führen der Bezeichnung Facharzt für Chirurgie in Verbindung mit der bisherigen Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie berechtigt sind, die Zusatzbezeichnung Spezielle Unfallchirurgie ohne Prüfung zu führen. Die von der Bezirksärztekammer Südbaden aufgeworfene Fragestellung, ob mit Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung alle erteilten Weiterbildungsbefugnisse einer Überprüfung unterzogen werden müssen, wurde in zwei Sitzungen des Ausschusses eingehend und kontrovers diskutiert. Schließlich verständigten sich die Ausschussmitglieder darauf, dass keine generelle Überprüfung der bislang erteilten Weiterbildungsbefugnisse durchgeführt werden soll, jedoch alle Weiterbildungsbefugten schriftlich über die mit der neuen Weiterbildungsordnung festgelegten Pflichten (Dokumentation, jährliches Gespräch, Curriculum) informiert werden. Anhand der neu erarbeiteten Erhebungsbögen kann eine Aktualisierung der Weiterbildungsbefugnis beantragt werden. Überprüfung der Weiterbildungsbefugnisse Über die jeweiligen Beratungen des Ausschusses und der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung auf Bundesebene haben Dr. Schulze, Dr. Zollner und Frau Hespeler die Ausschussmitglieder jeweils aktuell informiert. Für den Deutschen Ärztetag in Magdeburg standen nur einige kleinere Änderungen der Muster-Weiterbildungsordnung zur Abstimmung an. Größere Änderungsanträge wurden auf die nächsten Ärztetage in Münster und Ulm vertagt. 113

116 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Ärztliche Weiterbildung Spitzengespräch Im August 2006 fand in Berlin zusammen mit den Vertretern der Länderministerien und dem Bundesministerium für Gesundheit ein Spitzengespräch zum Thema Innere Medizin und Allgemeinmedizin statt. Diese Gesprächsrunde wurde vor dem Hintergrund einer Anfrage der EU-Kommission in Brüssel notwendig, um die dort aufgeworfenen Fragestellungen zur Migrationsfähigkeit des Internisten von und nach Europa einer Klärung zuzuführen. Um ein erneut in den Raum gestelltes Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden, wurden in der Folge zahlreiche Gespräche mit den Vertretern der Inneren Medizin und den Vertretern der Allgemeinmedizin geführt, um nach Lösungen zu suchen, wie der Facharzt für Innere Medizin (wieder) in der Weiterbildungsordnung verankert werden kann. Im Dezember 2006 hat die Ständige Konferenz dann mit großer Mehrheit der Einführung des Facharztes für Innere Medizin in die Muster-Weiterbildungsordnung zugestimmt. Hierüber wird nach erneuter Diskussion mit den beteiligten Fach- und Berufsverbänden auf Bundesebene und in der Ständigen Konferenz der Deutsche Ärztetag in Münster 2007 eine Entscheidung treffen müssen. 114

117 Ausschüsse der Landesärztekammer Berufsbildungsausschuss Berufsbildungsausschuss Dr. med. Michael Datz Susanne Haiber Arbeitgeber: Dr. med. Christoph v. Ascheraden, Dr. med. Klaus Baier, Dr. med. Klaus Ditzen, Dr. med. Jens Kirsch, Dr. med. Joachim Rühle Vorsitz Stv. Vorsitzende Mitglieder Arbeitnehmer: Claudia Kaplan, Beate Rauch-Windmüller, Heike Richter, Ulrika Roth, Gerlinde Wöger-Finkbeiner Lehrer: SD Dr. Horst Bartenschlager, OSD Dieter Diehl, OSD Ekkehard Hülsmann, SD Dr. Heinz Kaiser, SD Klaus Lautenschläger, OSD Josef Schützbach Ulrike Hespeler Geschäftsführung Der Berufsbildungsausschuss tagte im Berichtszeitraum zwei Mal. Beratungsthemen waren zum überwiegenden Teil Änderungen, die sich 115

118 Ausschüsse der Landesärztekammer Berufsbildungsausschuss Medizinische Fachangestellte Prüfungsordnung durch die Novellierung der Ausbildung ergeben. So wurden die mit dem Übergang ins neue Recht einhergehenden Probleme mit einem Mitarbeiter des Kultusministeriums erörtert. Die neue Ausbildungsverordnung eröffnet zwar die Möglichkeit, eine zur Arzthelferin begonnene Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten fortzusetzen, jedoch wären damit erhebliche Nachteile verbunden. Von einem Wechsel wird daher sowohl von Seiten der Schulen als auch von der Kammer abgeraten. Umfangreich waren die Beratungen zur Gestaltung der neuen Prüfungsordnung. Der von der Geschäftsführerkonferenz erarbeitete Entwurf fand in der ersten Sitzung des Berufsbildungsausschusses nicht die Zustimmung der Arbeitnehmer. Die Sitzungsteilnehmer einigten sich darauf, eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe mit je zwei Arbeitnehmer-, zwei Arbeitgebervertretern und zwei Lehrern mit der Erarbeitung eines konsensfähigen Entwurfs zu beauftragen. Diese tagte dann am 14. Juni 2006, und das Ergebnis lag dem Berufsbildungsausschuss dann am 28. September 2006 zur Beschlussfassung vor. In der Sitzung am 28. September 2006 wurden die Vorschläge beraten und abgestimmt, die Entwurfsversion weitgehend übernommen. Auf Antrag der Arbeitnehmerseite wird für die Zulassung zur Prüfung unter 10 Abs. 4a der Nachweis über den Besuch eines Kurses in Erste Hilfe im Umfang von 2 x 8 Stunden in die Prüfungsordnung aufgenommen. 116

119 Ausschüsse der Landesärztekammer Berufsbildungsausschuss Die Prüfungsordnung ist inzwischen genehmigt und in Kraft getreten. Sie wurde im Ärzteblatt Baden-Württemberg Nr. 2/2007 veröffentlicht, zusammen mit den vom Berufsbildungsausschuss ebenfalls beschlossenen Grundsätzen für die Durchführung der Zwischenprüfung. Weitere Beratungsthemen waren Änderungen des Berufsausbildungsvertrages. Hier wurde unter 5 Ausbildungszeit der Text ergänzt, um sicherzustellen, dass auch bei volljährigen Auszubildenden die Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Der Berufsbildungsausschuss wurde über das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt LearnArt informiert, das nach Ende der Förderung im Mai 2007 von den Kammern fortgeführt werden soll. Baden-Württemberg ist mit dem Modul Q 3, Qualität darstellen beteiligt. Die Teilnahme an dem E-Learning-Programm ist kostenlos. Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein PC und ein Internet-Zugang. Berufsausbildungsvertrag LearnArt 117

120 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Berufsordnung Ausschuss Berufsordnung Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung Dr. med. Ulrike Wahl Dr. med. Christoph von Ascheraden, Dr. med. Klaus Baier, Dr. med. Michael Datz, Dr. med. Matthias Fabian, Armin Flohr, Dr. med. Guenter Frey, OStA a.d. Siegfried Hauer, Ulrike Hespeler, OStA Hans Holfelder, Prof. Dr. iur. Eugen Huber-Stentrup, Prof. Dr. iur. Hans Kamps, Helmut Kohn, Dr. med. Gerhard Schade, Dr. med. Martin Schieber, OStA Klaus Schmierer, Dr. iur. Kurt Seizinger, Dr. med. Ingrid Stenger, Gerhard Sutor, Dr. iur. Hans-Dieter Vogel, Dr. med. Jürgen Weyrich, Prof. Dr. med. Stefan Wysocki Dr. iur. Kurt Seizinger Der Umgang mit dem Themenkomplex Teil-Berufsausübungsgemeinschaft war, wie bereits zuvor bei den Rechtsberatern, das zentrale Anliegen des Berufsordnungsausschusses in seiner zu Jahresbeginn durchgeführten Sitzung. 118

121 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Berufsordnung Bekanntlich hatte der Deutsche Ärztetag 2004 eine weitgehende Öffnung der bisherigen Formen ärztlicher Kooperation beschlossen mit dem Ziel, einer Schlechterstellung der ambulant tätigen Ärzte gegenüber den medizinischen Versorgungszentren entgegenzuwirken. In der Folge wurden zahlreiche Zusammenschlüsse von Ärzten bekannt, bei denen die Gründung einer Teil-Berufsausübungsgemeinschaft offensichtlich dazu dienen sollte, das berufsrechtliche Verbot der Zuweisung gegen Entgelt ( 31 Berufsordnung) zu umgehen. Unter dem Eindruck der im Entwurf des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes vorgesehenen Regelung, die für den vertragsärztlichen Bereich die Gründung von Gemeinschaftspraxen mit Erbringern überweisungsgebundener medizinisch-technischer Leistungen ausdrücklich verbietet ( 33 Abs. 2 Nr. 3 Ärzte ZV), hatte der Vorstand der Bundesärztekammer bereits Ende November 2006 eine Ergänzung des 18 Abs. 1 Musterberufsordnung beschlossen und den Landesärztekammern zur Übernahme in ihren Satzungen empfohlen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Berufsordnungsausschuss nach eingehender Beratung dafür ausgesprochen, die von der Bundesärztekammer beschlossene Fassung mit der erwähnten Einschränkung zu übernehmen, jedoch gleichzeitig einen Erlaubnisvorbehalt vorzusehen, der eine abweichende Regelung durch den Vorstand der zuständigen Bezirksärztekammer im Einzelfall ermöglicht. Ärztliche Kooperationen Erlaubnisvorbehalt Neben der generellen Zulässigkeit von Teil-Berufsausübungsgemein- 119

122 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Berufsordnung schaften stellt sich die Frage, wie diese Kooperationen anzukündigen sind. Angesichts der praktischen Schwierigkeiten, alle in einer Gemeinschaftspraxis zusammengeschlossenen Ärzte namentlich und mit der Arztbezeichnung auf dem Praxisschild sowie Rezeptvordrucken anzukündigen, hatte die 9. Vertreterversammlung am 26. November 2006 beschlossen, die einschlägige Bestimmung des 18 a Abs. 1 Berufsordnung entsprechend zu ändern, um diesem Anliegen Rechnung tragen zu können. Hierzu sollte die bisherige Formulierung um den Zusatz in geeigneter Weise ergänzt werden. Ein entsprechender Vorschlag, den die Kammerjuristen auf Wunsch des Berufsordnungsausschusses inzwischen erarbeitet haben, ist vom Vorstand der Landesärztekammer in seiner April-Sitzung verabschiedet worden mit dem Ziel, die Satzungsänderung von der nächsten Vertreterversammlung beschließen zu lassen. 120

123 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Fortbildung Ausschuss Fortbildung Dr. med. Klaus Baier Dr. med. Peter Benk, Dr. med. Dipl. Phys. Manfred Eissler, Dr. med. Matthias Fabian, Dr. med. Gisela Herterich, Dr. med. Ernst Hohner, Dr. med. Robin Maitra, M.P.H., Prof. Dr. med. Wilhelm Niebling, Prof. Dr. med. Jürgen Nolte, Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger, Prof. Dr. med. Achim Weizel Dr. med. Gisela Dahl Matthias Felsenstein Vorsitz Mitglieder kooptiert Geschäftsführung Der Ausschuss Fortbildung hielt im Berichtszeitraum zwei Sitzungen ab. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand eine Fülle von Einzelregelungen in der Zertifizierten Fortbildung. Der Ausschuss hatte empfohlen, bei einem Anbieter oder wissenschaft- 121

124 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Fortbildung Analoges Anerkennungsverfahren Fachärzte im Krankenhaus Produkt- und Firmenneutralität lich verantwortlichen Arzt mit Sitz beziehungsweisetätigkeit in Baden- Württemberg und eines Fortbildungsangebotes im Ausland ein analoges Anerkennungsverfahren wie bei Fortbildungen in Baden-Württemberg selbst, durchzuführen. Eine vergleichbare Regelung findet sich in der Weiterbildungsordnung. Der Vorstand verwies diese Empfehlung an die Geschäftsführer. Diese folgten der Empfehlung des Ausschusses jedoch nicht. Am 1. Januar 2006 trat die Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus in Kraft. Da es sich hier um eine bundesgesetzliche Regelung nach dem Sozialgesetzbuch V handelt, empfahl der Ausschuss, keine Interpretation oder Beratung zu diesen Punkten durch die Ärzteschaft vorzunehmen. Zuständig ist der jeweilige Ärztliche Direktor des Krankenhauses, ansonsten der Gemeinsame Bundesausschuss. Dieser Empfehlung schloss sich der Vorstand an. Der Gemeinsame Bundesausschuss sah sich infolge der zahlreichen Anfragen veranlasst, in einem mehrseitigen Papier, Fragen und Antworten zur Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus, Stellung zu nehmen. Im Rahmen der Gewährleistung der Produkt- und Firmenneutralität war in der Vergangenheit beschlossen worden, Produkte und Dienstleistungen mit einem geschützten Markennamen von der Anerkennung auszuschließen. Insbesondere im Rahmen des Qualitätsmanagements gibt 122

125 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Fortbildung es inzwischen allerdings auch Produkte wie KTQ, QEP von den ärztlichen Körperschaften selbst. Deswegen empfahl der Ausschuss, für Verfahren der ärztlichen Körperschaften selbst eine Ausnahme bei geschützten Markennamen zu machen, was vom Vorstand so bestätigt wurde. Für ein Widerspruchsverfahren beim Erwerb des Zertifikats empfahl der Ausschuss, analog dem Widerspruchsverfahren für Fortbildungen selbst, dass der Vorsitzende des Ausschusses Fortbildung die Widersprüche prüft und dem Vorstand eine Empfehlung ausspricht. Der Vorstand empfahl noch eine zusätzliche Besprechung unter den Geschäftsführern. Bei zwei Fortbildungen bestand der dringende Verdacht, dass dort eine Teilnahmehonorierung erfolgt ist. Beide Anbieter der Fortbildungen erläuterten, dass es sich letztlich nicht um eine Teilnahmehonorierung gehandelt habe. Der Ausschuss stellte klar, dass nur dann eine Anerkennung möglich ist, wenn glaubhaft dargelegt werden kann, dass der Begriff Teilnahmehonorierung nicht zutreffend ist. Bei Themen zu neuen Gesetzen in der Gesundheitsversorgung zeigen sich immer wieder Entscheidungsprobleme in der Praxis. Zwischen der notwendigen Information und Fortbildung von Ärzten über veränderte gesetzliche Grundlagen, hin zu einer berufspolitischen Veranstaltung, konnten bisher keine eindeutigen Kriterien benannt werden. Wieder- Widerspruchsverfahren Teilnahmehonorierung Entscheidungsprobleme 123

126 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Fortbildung holt haben sich sowohl der Ausschuss als auch der Vorstand mit dieser Problematik befasst. Zielgruppe Abbruch einer Fortbildung Zusatzpunkt Bei Fortbildungen zum Management und Qualitätsmanagement ergaben sich insoweit Schwierigkeiten, dass die Zielgruppen häufig nicht nur Ärzte sind. Da hier themenbedingt eine andere Zielgruppe gewählt werden muss, empfahl der Ausschuss von der generellen Linie für Fortbildungen von Ärzten für Ärzte abzuweichen und auch Fortbildungen anzuerkennen, die sich nicht primär an Ärzte wenden. Der Vorstand schloss sich dieser Empfehlung an. Nach mehreren Anfragen zu einer Teilanerkennung bei Abbruch einer Fortbildung der Kategorie H diskutierte der Ausschuss intensiv diese Problematik. Er war allerdings der Ansicht, dass zum jetzigen Zeitpunkt Teilanerkennungen zu einem erheblichen personellen Aufwand führen würden, da eine personenbezogene Erfassung notwendig wäre. Deshalb lehnte er eine Teilanerkennung derzeit ab, was der Vorstand bestätigt hat. Für Referenten sehen die bundeseinheitlichen Bewertungskriterien vor, dass ein Referent, der eine Fortbildung vollständig absolviert, zusätzlich zu den Teilnehmerpunkten, einen Zusatzpunkt für seine Referententätigkeit bekommt. In der Praxis sind allerdings die Referenten häufig nur zeitweise anwesend. Entsprechend dem Vorgehen anderer Bundesländer empfahl der Ausschuss den Referenten für die Dauer ihres 124

127 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Fortbildung Vortrages entsprechend Fortbildungspunkte, und darüber hinaus, den Zusatzpunkt zu vergeben. Dem Vorstand wurde zur Geschäftsvereinfachung ein anderer Vorschlag gemacht und beschlossen. Pauschal erhält ein Referent bei nur zeitweiser Teilnahme an einer Fortbildung für die Dauer zwei Punkte und ergänzend den einen Zusatzpunkt, also insgesamt drei Fortbildungspunkte. Zum Jahresende wurde noch eine Vereinbarung zwischen der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg zur Zertifizierten Fortbildung beschlossen. Bisher war schon in den jeweiligen Fortbildungsordnungen geregelt, dass Anerkennungen der jeweils anderen Kammer übernommen werden, doch wurden bisher in der Praxis zum Teil noch zusätzliche Prüfungen durchgeführt. Nach der Vereinbarung wird jetzt, ohne Nachprüfung, eine Anerkennung der anderen Kammer übernommen. Vereinbarung mit der Landespsychotherapeutenkammer Für die Zuständigkeit der Prüfung bei psychotherapierelevanten Fortbildungen gilt jetzt die Profession des wissenschaftlichen Leiters der Fortbildung. Besonders erfreulich ist die Übereinkunft, dass im Falle regelmäßig stattfindender psychotherapeutischer Gruppenveranstaltungen (Intervisionsgruppen, Qualitätszirkel, Balintgruppen, IFA-Gruppen, Supervisionsgruppen, SE-Gruppen) sowie bei regelmäßiger Einzelsupervision und Einzelselbsterfahrung jetzt eine Wahlfreiheit zwischen beiden Kammern besteht. Durch die unterschiedlich ausgerichteten Gebührenordnungen war es gerade bei diesen Gruppen im Anerkennungsverfahren immer wieder zu unbefriedigenden Entscheidungen 125

128 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Fortbildung gekommen. Jetzt kann jede Gruppe für sich selbst das für sie günstigere Anerkennungsverfahren wählen. Anträge 2006 wurden 350 Anträge auf Erwerb des Fortbildungszertifikats gestellt Anträge auf Anerkennung einer Fortbildung auf das Fortbildungszertifikat gingen ein, und Teilnahmebescheinigungen wurden ausgestellt Fortbildungen waren gebührenpflichtig, was 10 Prozent aller Fortbildungen entspricht. 126

129 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Gewalt gegen Kinder Ausschuss Gewalt gegen Kinder Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum Dr. med. Jens-Uwe Folkens, Dr. med. Rolf-Dieter Löw, Dr. med. Roland Merz, Dr. med. Andreas Oberle, Dr. med. Karl Pölzelbauer, Dr. med. Dirk Ropohl, Dr. med. Andreas Scheffzek, Dr. med. Erich Willke Dr. med. Volker Stechele, Eberhard Schilling Dr. med. Dipl.-Inform. Reinhold Hauser Der Ausschuss Gewalt gegen Kinder hat am 8. März, 3. Mai und 27. September 2006 getagt. Breiten Raum in der Ausschussarbeit nahm die Planung der Fortbildungsveranstaltung des Ausschusses Gewalt gegen Kinder zum Thema Vernachlässigung am 24. Juni 2006 ein. Das Programm mit Referenten aus der Praxis wurde erarbeitet Vorsitz Mitglieder Kooptiert Geschäftsführung Fortbildung 127

130 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Gewalt gegen Kinder und eine schriftliche Einladung an alle Kinderkliniken, niedergelassenen Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiater und Kinderchirurgen versandt. Außerdem wurde im Ärzteblatt Baden-Württemberg, auf der Homepage und in den ärztenews der Landesärztekammer auf die Veranstaltung hingewiesen. Die Veranstaltung wurde auf das Fortbildungszertifikat gemäß Fortbildungsordnung anerkannt. Die gut besuchte Veranstaltung wurde sowohl von den Referenten, als auch von den Teilnehmern sehr positiv beurteilt. Es konnte gezeigt werden, dass Engagement und Zusammenarbeit in diesem Bereich die wichtigsten Voraussetzungen sind, um im Bereich Vernachlässigung zur Verbesserung der Situation des Kindes beizutragen. In der Fortführung solcher Fortbildungsveranstaltungen wird eine wichtige Möglichkeit gesehen, dem mit der Problematik befassten Personenkreis Hilfestellung zu geben und die Sensibilität beim Umgang mit gefährdeten Familien zu erhöhen. Fortbildungskatalog Die Überarbeitung des Fortbildungskataloges Gewalt gegen Kinder war in allen Sitzungen wichtiger Beratungspunkt. Der Fortbildungskatalog konnte Mitte des Jahres fertiggestellt werden. Der Textteil (mit dem Hinweis auf die Bestellmöglichkeit der CD-ROM) wurde auf der Homepage der Landesärztekammer eingestellt. Dieser steht zusammen mit den digital gekennzeichneten Bildern auch als CD-ROM zum Abruf durch Ärztinnen und Ärzte bei der Landesärztekammer zur Verfügung. Auf der CD-ROM wurden wegen der zum Teil belastenden Dar- 128

131 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Gewalt gegen Kinder stellungen mit schweren Verletzungen misshandelter Kinder Hinweise zur Verwendung des Bildmaterials aufgenommen, die beim Einlegen automatisch gestartet werden. Den Teilnehmern der Fortbildungsveranstaltung Vernachlässigung am 24. Juni 2006 wurde jeweils eine CD-ROM zur Verfügung gestellt. Inzwischen hat die Landesärztekammer über 100 CD-ROMs mit dem Fortbildungskatalog an Ärztinnen und Ärzte abgegeben. Die meisten Anfragen auch aus anderen Bundesländern sind aufgrund des Angebotes auf der Homepage der Landesärztekammer erfolgt. Mit Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg wurde im April 2006 eine Umfrage zur Akzeptanz des Leitfadens Gewalt gegen Kinder versandt. Der Rücklauf der Fragebögen wurde maschinell ausgewertet. Der Ausschuss sieht mit der Auswertung eine erneute Möglichkeit, beim Sozialministerium das Thema Kinderschutzambulanzen weiter anzumahnen und mit den Ergebnissen der Umfrage die Forderung zur Einrichtung der Kinderschutzambulanzen zu unterstreichen. Auf Anraten des Sozialministeriums wurde 2006 ein Förderantrag der Landesärztekammer zur Einrichtung von Kinderschutzambulanzen an geeigneten Krankenhäusern beim Stiftungsrat der Landesstiftung Baden-Württemberg gestellt. Dieser Antrag wurde aber mit dem Hinweis auf die Förderschwerpunkte 2006 vom Stiftungsrat abgelehnt. Akzeptanz des Leitfadens Förderantrag 129

132 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Gewalt gegen Kinder Kinderschutzambulanzen In Umsetzung der Entschließung der Vertreterversammlung am 26. November 2005 (vergleiche auch ueberuns/02laek/03entschliessungen/kinderschuztambulanz.html) wurde darüber hinaus eine Pressemitteilung veröffentlicht, die auf die bereits seit Jahren vorgetragene Bitte des Ausschusses zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses zur Einrichtung von Kinderschutzambulanzen hinweist. Außerdem wurde am 22. März 2006 eine Bilanzpressekonferenz zum Thema Kinderschutzambulanzen durchgeführt. Und schließlich wurde das Thema auch anlässlich der Teilnahme von Frau Ministerin Dr. Stolz an der Vorstandssitzung am 10. Mai 2006 angesprochen. Die Ministerin wurde gebeten, das Modellprojekt beim Stiftungsrat der Landesstiftung Baden-Württemberg zu befürworten, um dort in Planungen zumindest für 2007 aufgenommen zu werden. 130

133 Ausschüsse der Landesärztekammer Haushaltsausschuss Haushaltsausschuss Dr. med. Joachim Koch PD Dr. med. Peter Benk, Dr. med. Albrecht Hettenbach, PD Dr. med. Dr. med. dent. Christof Hofele, Dr. med. Jörg Niederöcker, Dr. med. Jürgen Reitinger, Dr. med. Peter Schlierbach, Dr. med. Rolf Segiet, Dr. med. Ingrid Stenger, Dr. med. Erich Wilke Dr. iur. Kurt Seizinger Dipl.-Fin.-Wirt (FH) Thomas Ziegler Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung Nach der Satzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat der Haushaltsausschuss zwei wesentliche Aufgaben Prüfen der Kassen- und Buchführung nach Ablauf des Rechnungsjahres unter Hinzuziehung eines Wirtschaftsprüfers Erstellen des Haushaltsvoranschlages für die Einnahmen und Aus- 131

134 Ausschüsse der Landesärztekammer Haushaltsausschuss gaben der Landesärztekammer Baden-Württemberg einschließlich eines Vorschlages über die jährliche Umlage. Sitzungen des Umlageausschusses und Besprechungen der Arbeitsgruppe Mittelfristige Finanzplanung Sitzungs- und Beratungstermine Im Berichtszeitraum fanden am 27. April 2006, am 13. Juli 2006 und am 26. Oktober 2006 Sitzungen des Haushaltsausschusses statt. In der Frühjahrssitzung am 27. April 2006 hat der Umlageausschuss die Auswirkungen des Heilberufe-Kammergesetzes (HBKG) in der geänderten Fassung vom 14. Februar 2006 auf die Statuten des Finanz- und Rechnungswesens der Landesärztekammer Baden-Württemberg (LÄK) beraten. Eine der redaktionell vorzunehmenden Änderungen des Gesetzgebers betrifft die Namensgebung des Umlageausschusses. Mit In-Kraft-Treten des geänderten HBKG ist das Finanzkontrollorgan der LÄK in Haushaltsausschuss umzubenennen gewesen. Die vom Haushaltsausschuss im Jahr 2002 ins Leben gerufene Arbeitsgruppe Mittelfristige Finanzplanung hielt jeweils vorbereitend für die Sitzungen des Haushaltsausschusses im Berichtszeitraum Besprechungen am 27. April 2006, am 13. Juli 2006 und am 18. September 2006 ab. Haushaltsordnung Die im Finanz- und Rechnungswesen der Landesärztekammer Baden- 132

135 Ausschüsse der Landesärztekammer Haushaltsausschuss Württemberg anfallenden Aufgaben sind in der von der Vertreterversammlung der Landesärztekammer als Satzung beschlossenen Haushaltsordnung in der Fassung vom 1. Dezember 2001 einschließlich der Änderung vom 27. November 2004 wie auch in den vom Haushaltsausschuss und vom Vorstand erlassenen sowie von der Vertreterversammlung verabschiedeten Richtlinien über die Haushaltsführung in der Fassung vom 29. November 2003 definiert. Kassen- und Buchprüfung sowie Grundsatzangelegenheiten Die Kassen- und Buchprüfung erfolgt für ein Rechnungsjahr jeweils in den Monaten April und Mai des Folgejahres. Im Mittelpunkt der Beratungen in der Frühjahrssitzung des Haushaltsausschusses steht regelmäßig ein erster Überblick über die Haushaltsentwicklung im abgelaufenen Haushaltsjahr an. In dieser Sitzung werden auch Grundsatzangelegenheiten behandelt, da in den beiden weiteren Sitzungen vorwiegend die endgültige Abnahme der Rechnungslegung für das Vorjahr sowie erste Vorhaben für die Haushaltsplanung des Folgejahres beraten werden. Seit der Sitzung vom 22. Juli 2004 berichtet die Landesärztekammer-Geschäftsstelle dem Haushaltsausschuss auch unterjährig regelmäßig über die konsolidierten Quartalsergebnisse der Landesärztekammer und ihrer Bezirksärztekammern, über den jeweiligen Liquiditätsstatus und stellt eine kurz- bis mittelfristige Liquiditätsprognose vor. Es ist für 2007/2008 vorgesehen, diese Informationen unter einer neuen Anwender-Oberfläche der bereits eingesetzten Standard-Software für alle Haushaltsentwicklung 133

136 Ausschüsse der Landesärztekammer Haushaltsausschuss Kammergeschäftsstellen weiter zu entwickeln. Konkret hat die Haushaltsentwicklung im Jahr 2006 insgesamt ein sehr positives Ergebnis ergeben. Bei verschiedenen Aufwandspositionen wie aufzulösenden Pensionsrückstellungen, Honoraren, zu erwartenden Rechtsberatungskosten, Investitionen und laufenden Beschaffungskosten sind die Ausgaben nicht, bzw. nicht in voller Höhe oder zeitversetzt lediglich jahresanteilig angefallen. Bei den Einnahmen aus Gebühren wirkten sich ab 2006 beschlossene höhere Gebührensätze sowie die auf dem Kapitalmarkt wieder ansteigenden Renditen ertragsteigernd aus. Softwarekonzept zur künftigen Beitragserhebung In der Sitzung am 27. April 2006 ist insbesondere über das Zwischenergebnis des I. Quartals 2006 vor allem im Hinblick auf die angefallenen Ausgaben sowie über die Liquiditätssituation und -planung der Landesärztekammer für das Beitragsjahr 2006/2007 beraten worden. Desweiteren ist dem Haushaltsausschuss auch über den Stand der formalen und EDV-technischen Umsetzung der auf das steuerliche Einkünfteverfahren umzustellenden Beitragserhebung ab 2007 berichtet worden. Zu letzterem konnte das bei der Software-Firma F&F, München, in Auftrag gegebene Fachkonzept im Mai 2006 fertig gestellt und durch den Vorstand der Landesärztekammer für die entsprechende Software-Entwicklung genehmigt werden. Schließlich konnte darüber berichtet werden, dass der bereits im Frühjahr 2006 erkennbare und schließlich auch zum 1. November 2006 vollzogene Ausstieg der mit den Mitarbeitern vereinbarten Arbeitsverhältnisse aus dem Bundesangestelltentarifvertrag rechtzeitig vorbereitet worden ist. Es waren zu jenem Zeitpunkt bereits 134

137 Ausschüsse der Landesärztekammer Haushaltsausschuss Tendenzen für die Bediensteten des Landes Baden-Württemberg unter Verweis auf den bereits seit Oktober 2005 vollzogenen TVöD (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst) erkennbar. In der Sommersitzung des Haushaltsauschusses am 13. Juli 2006 konnte das Zwischenergebnis zum 30. Juni 2006 vorgestellt werden. Die Einnahmen aus Kammerbeiträgen waren zu jenem Zeitpunkt bereits nahezu realisiert worden und entsprachen der Haushaltsplanung Die Ausgaben waren zu jenem Zeitpunkt erst zu 40 Prozent erreicht, was auch das weitere Ausgabeverhalten bis zum Jahresende bestimmte. Insofern kann von einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung im Sinne der Haushaltsrichtlinien berichtet werden. Haushaltsplanung Zur Beitragsordnung ab 2007 waren noch verschiedene Nachbesserungen zu beschließen, die von der Vertreterversammlung der Landesärztekammer dann auch genehmigt worden sind. Ebenso sind in jener Sitzung die Planeckdaten für eine Beitragskalkulation unter dem Einfluss der neuen Beitragsordnung beschlossen worden. Diesen Planeckdaten sind die Bezirksärztekammern bei ihrer Haushaltsplanerstellung für das Jahr 2007 gefolgt. Weitere Diskussionsthemen waren die Software-Umstellung auf der Grundlage der neuen Beitragsordnung und der Tarifwechsel bei den Mitarbeitervertragsverhältnissen. Traditionell tragen in dieser Sitzung die beauftragten Wirtschaftsprüfer 135

138 Ausschüsse der Landesärztekammer Haushaltsausschuss auch den Jahresabschluss des Vorjahres vor. Jahresabschluss 2005 und Hochrechnung 2006 Bestätigungsvermerk Prüfungsergebnis Zum Zeitpunkt der Sitzung des Haushaltsausschusses am 13. Juli 2006 war die Revision des Jahresabschlusses 2005 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bansbach Schübel Brösztl & Partner abgeschlossen. Ein Beauftragter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft berichtete dem Haushaltsausschuss in jener Sitzung über das Ergebnis der Prüfung. Der Haushaltsausschuss nahm Kenntnis davon, dass die Prüfung bei allen Geschäftsstellen sowie die Prüfung der Konsolidierten Jahresrechnung ohne Beanstandungen abgeschlossen werden konnten. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk über eine ordnungsgemäße Rechnungslegung konnte erneut erteilt werden. Insgesamt lag die Bilanzsumme per 31. Dezember 2005 bei 38,3 Mio. Euro (Vorjahr 36,2 Mio. Euro), das Ausgabevolumen der Landesärztekammer Baden-Württemberg hatte im Jahr ,7 Mio. Euro (Vorjahr 20,4 Mio. Euro) betragen und konnte damit um 2,7 Mio. Euro reduziert werden, was im Wesentlichen darauf zurückführen ist, dass im Gegensatz zum Jahr 2004 kein (einmaliger) Sonderbeitrag an die Bundesärztekammer mehr abzuführen war und die Personalkosten durch die Nichtbesetzung etlicher Personalstellen erheblich reduziert werden konnten. 136

139 Ausschüsse der Landesärztekammer Haushaltsausschuss Die Ausgaben im Rechnungsjahr 2005 lassen sich wie folgt strukturieren: Abschreibungen (5,75 %) Entschädigungen Ehrenamtliche (4,73 %) Beiträge BuÄK (8,7 %) Sachaufwand (15,16 %) Gebäudeunterhalt (3,67 %) Personalkosten (45,43 %) Reisekosten/Honorare (16,56 %) 137

140 Ausschüsse der Landesärztekammer Haushaltsausschuss Die Einnahmen des Rechnungsjahres 2005 verteilten sich wie folgt: Kapital-/Gebäudeerträge und sonstige Erträge (1,7 %) Auflösung Rücklagen (1,1 %) Gebühreneinnahmen (16,0 %) Kammerbeiträge (81,2 %) Hochrechnung 2006 Bei der jährlich vorzunehmenden Hochrechnung und Ergebnisschätzung werden die IST-Ergebnisse des laufenden Rechnungsjahres per 30. September, verknüpft mit einer Hochrechnung der Werte des IV. Quartals, zugrunde gelegt. Aufgrund der erzielten Erträge und eines um 4,6 Prozent geringeren Ausgabe- und Aufwandsvolumens gegenüber dem Haushaltsplan sowie nach teilweiser Verwendung des Über- 138

141 Ausschüsse der Landesärztekammer Haushaltsausschuss schussvortrages aus dem Vorjahr und einer teilweisen Rücklagenauflösung kann der Konsolidierte Gesamthaushalt laut Hochrechnung 2006 vollständig gedeckt werden. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 2,17 Mio. Euro kann auf das Haushaltsjahr 2007 übertragen werden. Haushaltsplanungen Im Hinblick auf die Haushaltsplanungen werden in der jeweiligen Sommersitzung bereits die Stellenplanänderungen für das folgende Jahr behandelt. Ebenso werden nach Ablauf des ersten Halbjahres bereits absehbare Überschreitungen bei den Haushalts- und Investitionstiteln für das laufende Jahr beraten und genehmigt. Weitere künftige Vorhaben mit weitreichender finanzieller Auswirkung werden in dieser Sitzung ebenfalls vorab beraten, um die im Herbst jeweils anstehenden Haushaltsberatungen rechtzeitig vorbereiten zu können. Allgemeines Haushaltsplanung 2007 In der Sitzung des Haushaltsausschusses am 26. Oktober 2006 stand die Haushaltsplanung für das Jahr 2007 traditionell im Mittelpunkt der Beratungen. Die Bezirksärztekammer-Geschäftsstellen legten wie immer rechtzeitig ihre Haushaltsentwürfe dem Haushaltsausschuss vor, um der Landesärztekammer-Geschäftsstelle die Erstellung des Konso- Plandaten 139

142 Ausschüsse der Landesärztekammer Haushaltsausschuss lidierten Haushaltsplanes termingerecht zu ermöglichen. Der Konsolidierte Haushalt 2007 war schließlich am 25. November 2006 durch die Vertreterversammlung wie vorgelegt genehmigt worden. Gegenüber dem Vorjahreshaushalt weist der Konsolidierte Haushalt 2007 insgesamt eine Steigerung der Ausgaben und Aufwendungen in Höhe von 4,4 Prozent aus. Insbesondere eine satzungsgemäße Zuführung zur Betriebsmittelrücklage, erweiterter Gebäudeunterhalt sowie weitere erforderliche Sachaufwendungen im Einrichtungsbereich der Kammergeschäftsstellen und nicht zuletzt die Anhebung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2007 auf 19 Prozent erfordern eine solche Plansteigerung im Haushaltsplan Auf der Einnahmenseite können Mehreinnahmen bei den Gebühren und den Kapitalerträgen für Finanzanlagen sowie eine wesentlich höhere Überschussauflösung gegenüber dem Vorjahresplan die zu erwartenden Mehraufwendungen solide decken. Die Einnahmen aus Kammerbeiträgen sind aus Gründen der Haushaltsvorsicht weitgehend den Vorjahresplandaten angepasst worden, da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanerstellung lediglich Vergleichswerte zu anderen Ärztekammern, die eine Umstellung der Beitragserhebung auf die steuerlichen Berufseinkünfte mit einem festen Beitragsfaktor bereits erfolgreich durchgeführt hatten, vorlagen. Nach erfolgter Beitragserhebung auf dieser Grundlage im Haushaltsjahr 2007 werden dann erstmals eigene Erfahrungswerte darüber vorliegen. 140

143 Ausschüsse der Landesärztekammer Haushaltsausschuss Die geplanten Mittel aus den Einnahmen werden für Ausgaben und Aufwendungen für die Selbstverwaltung der ehrenamtlichen Organe, für die Verwaltung der Kammergeschäftsstellen inklusive der zentralen EDV-Aufgabenstellungen, für die Allgemeinen Kammeraufgaben wie z.b. die jährlichen Beiträge an die Bundesärztekammer, die Kosten für die Gutachterkommissionen, die Ärzteschaften oder die Berufsgerichtsbarkeit etc. und die Aus-, Fort- und Weiterbildungsaufgaben verwendet. Die selbst finanzierten Aufgabenstellungen, die wie zum Beispiel die Ärztliche Stelle nach der Röntgenverordnung oder die Ethikkommission teilweise in staatlichem Auftrag durch die Landesärztekammer erledigt werden, arbeiten nach den genehmigten Planansätzen voll kostendeckend. Projekte im Berichtsjahr 2006/2007 Wie bereits erwähnt, hatten sich auch im Berichtszeitraum die Arbeitsgruppe Mittelfristige Finanzplanung sowie die Geschäftsführungen und nicht zuletzt der Vorstand, der Haushaltsausschuss sowie die Vertreterversammlung erneut mit der Umstellung des Verfahrens zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge von einem bisher umsatzbezogenen auf ein künftig einkommensbezogenes Beitragserhebungsverfahren auf der Grundlage der steuerlich relevanten Berufseinkünfte und der Auswir- Umstellung des Verfahrens zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge 141

144 Ausschüsse der Landesärztekammer Haushaltsausschuss kungen durch Einführung eines festen Beitragsfaktors zu beschäftigen sowie entsprechende Beschlüsse zu fassen. Inhaltliche und formale Vorbereitungen mussten im Hinblick auf die Beitragserhebung 2007 durch die Kammergeschäftsstellen geleistet sowie Änderungen zur bereits am 26. November 2005 beschlossenen Beitragsordnung durch die Vertreterversammlung am 22. Juli 2006 beschlossen werden. Parallel dazu wurde die EDV-technische Umsetzung des neuen Beitragserhebungsverfahrens im Oktober 2005 auf der Geschäftsführungsebene gestartet und die Geschäftsführung der Landesärztekammer-Geschäftsstelle durch den Vorstand der Landesärztekammer damit beauftragt, die Projektleitung und Koordination zum beauftragten Software- Entwickler (F&F) einerseits und zu den Kammergeschäftsstellen der Bezirksärztekammern andererseits zu übernehmen. Nach Vorliegen des vom Software-Entwickler erarbeiteten und durch den Vorstand der Landesärztekammer genehmigten Fachkonzeptes konnte die Software- Plattform erstellt und der Testbetrieb der neuen BTVL-Software der Firma F&F, München, in den Kammergeschäftsstellen der Bezirksärztekammern im Dezember 2006 aufgenommen werden. Zwischenzeitlich konnte das EDV-Projekt fristgerecht abgenommen werden und zum Stichtag der Beitragserhebung, dem 1. Februar 2007, in den Echtbetrieb übergeführt werden. Überleitung der Mitarbeiterverhältnisse aus dem BAT Ein weiteres Großprojekt war die Überleitung der Mitarbeiterverhältnisse der fünf Kammergeschäftsstellen aus dem BAT in den Tarifvertrag der Länder (TV-L) zum 1. November Auch hier mussten 142

145 Ausschüsse der Landesärztekammer Haushaltsausschuss sich die Geschäftsführungen sowie der Vorstand intensiv mit diesem hochaktuellen Thema des Jahres 2006 befassen und Beschlüsse fassen, die der einzelarbeitsvertraglichen Situation der überzuleitenden Mitarbeiter gerecht werden konnten. Die Änderungen bei der Arbeitszeit, die im TV-L derzeit noch offenen Fragen zur Eingruppierung für die durch Überleitung übernommenen Mitarbeiter sowie für neue Mitarbeiter einschließlich der strukturell bedingten Auswirkungen durch den Tarifwechsel werden insbesondere auch in der Überleitungsphase bis 31. Oktober 2008 die Arbeitsebene, die Geschäftsführungen sowie die Entscheidungsgremien noch intensiv beschäftigen. Ein drittes Projekt für den kaufmännischen Bereich der Kammergeschäftsstellen wird der erforderliche Wechsel im Bereich der erworbenen Software im Finanz- und Rechnungswesen im Jahr 2007 sein. Die seit 1998 erworbenen Software-Lizenzen werden innerhalb dieser neun Jahre dann zum zweiten Mal angepasst. Bereits im Jahr 2006 sind erste Planungsschritte durch die koordinierende Abteilung Verwaltung und Finanzen in der Landesärztekammer-Geschäftsstelle vorgenommen worden. Die bisher industriell geprägte Software mit nicht mehr zeitgerechter Hintergrundverarbeitung der Erfassungsdaten soll nun durch eine transparente, in Bearbeitung und Auswertungen vielseitige, flexible 143

146 Ausschüsse der Landesärztekammer Haushaltsausschuss Projekt:Moderne Software-Anwenderoberfläche im Finanz- und Rechnungswesen der Kammergeschäftsstellen und moderne Anwender-Oberfläche ersetzt werden, nachdem der Software-Anbieter die bisherige Software-Oberfläche künftig nicht mehr unterstützen wird. Die neue Anwender-Oberfläche entspricht in ihrem Aufbau weitestgehend der Windows-Oberfläche, mit der die Mitarbeiter ohnehin schon längere Zeit in vielen Anwenderbereichen erfolgreich arbeiten. Hochaktuell und komfortabel ist dabei auch die Einführung eines ergänzenden Software-Moduls Berichtswesen für die Erstellung des Haushaltsplanes. Es handelt sich um einen für die Revision aussagefähigen Jahresabschlussbericht und weitere qualitativ optimale Informationen sowie Entscheidungsgrundlagen aus dem Bereich des Finanz- und Rechnungswesens und des Finanzcontrollings. Der Projektstart soll im Frühjahr 2007 entschieden werden. 144

147 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Krankenhauswesen Ausschuss Krankenhauswesen Dr. med. Josef Ungemach PD Dr. med. Christian Benninger, Dr. med. Matthias Fabian, Susanne Henschke, Dr. med. Peter Hoppe-Seyler, Dr. med. Jürgen Reitinger, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Udo Schuss, Dr. med. Ingrid Stenger, Prof. Dr. med. Stefan Wysocki Dr. iur. Kurt Seizinger Vorsitz Mitglielder Geschäftsführung Der Vorsitzende der Kommission Pflegeverbände / Landesärztekammer, Prof. Wysocki, und der Vorsitzende des Krankenhausausschuss der Landesärztekammer, Dr. Ungemach, hatten angeregt, 2006 aus aktuellem Anlass eine gemeinsame Sitzung beider Gremien durchzuführen., Gemeinsame Sitzung Hintergrund waren die 2006 an den Universitätskliniken und den Kliniken in Kommunaler Trägerschaft durchgeführten Streiks der Ärzte und 145

148 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Krankenhauswesen die dadurch verursachte Unruhe und Verunsicherung an den Krankenhäusern. Tarifverträge Die Darstellung der Eckpunkte der Tarifverträge, aber auch die Auswirkungen der Tarifverträge auf die Ärzte und die anderen Berufgruppen im Krankenhaus waren das erste große Thema, das der Krankenhausausschuss am 17. Oktober 2006 zusammen mit den Vertretern der Pflegeverbände behandelte. Dr. Ungemach erklärte den Anwesenden die Vorgeschichte der Tarifauseinandersetzungen um bessere Arbeitsbedingungen und bessere Bezahlung für die Krankenhausärzte. Er erläuterte, dass wesentliche Punkte wie zum Beispiel die durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf 40 beziehungsweise 42 Stunden geändert und neue Regelungen für die Schicht- und Bereitschaftsdienste festgelegt wurden: Veränderungen, die auf die internen Arbeitsabläufe aller Berufsgruppen in den Kliniken einen erheblichen Einfluss ausüben. Dr. Ungemach berichtete weiter, dass allein durch die Tatsache der Ärztetarifverträge die Anzahl der an den Krankenhäusern angewendeten Tarifsysteme erhöht wurde. Auch von der Gewerkschaft ver.di wurden verschiedene Tarifverträge für die Krankenhäuser abgeschlossen. Darüber hinaus wurden an anderen Krankenhäusern, auch privaten Häusern eigene Haustarife abgeschlossen. An kirchlichen Krankenhäusern besteht zudem eine besondere rechtliche Situation, da diese keine Ta- 146

149 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Krankenhauswesen rifverträge, sondern kirchliches Recht anwenden. Dr. Wahl wies darauf hin, dass die Chancen für eine dringend notwendige Stellenaufstockung in den Kliniken aus ökonomischen Gründen sehr gering sind. Dr. Ungemach bestätigte dies und ergänzte, dass eher ein Stellenabbau zu befürchten ist und sich somit die Arbeitsbedingungen entgegen den Absichten der streikenden Ärzte sogar weiter verschlechtern werden. Die Vertreter der Pflegeberufe äußerten ihre Besorgnis, dass in dieser Situation besonders die Pflegekräfte und die Patienten die Rechnung bezahlen müssten. Ein weiterer Stellen- und Bettenabbau drohe. Die Pflegekräfte befürchten, dass sich die Forderungen der Ärzte auf die Pflegestellen auswirken und eine bereits jetzt hohe Arbeitsbelastung noch weiter anwachsen werde. Herr Paulsen berichtete aus Rottweil, dass dort bereits mit einer Mindestbesetzung in der Pflege gearbeitet werde. Die höhere Bezahlung für Ärzte drücke die Ausgaben für die Pflege. Die Patienten seien ohnehin in immer größerer Zahl alte Menschen, die einen erhöhten Pflegeaufwand erforderten. Stellen- und Bettenabbau Die Sitzungsteilnehmer waren einhellig der Ansicht, die Gesellschaft leiste sich ein Gesundheitswesen, das sie nicht ausreichend bezahlt. Die Politik verhindere dies nicht, sondern wolle das Gesundheitswesen im Niveau absinken lassen. Das führe dazu, dass in der Gegenwart und wohl auch in absehbarer Zukunft junge Ärzte und Pflegekräfte in großer Zahl ins Ausland abwanderten, um dieser Ausbeutung zu entgehen. 147

150 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Krankenhauswesen Dies müsse verhindert werden. Dr. Ungemach erläuterte, dass die Tarifauseinandersetzungen eigentlich das Ziel hatten, diese Situation zu verbessern, um der Abwanderung entgegenzuwirken. Die Sitzungsteilnehmer bekundeten ihre Absicht, gemeinsam an die Politik die Forderung zu richten, eine Verbesserung der Krankenhausfinanzierung zu erreichen, um das Niveau der stationären gesundheitlichen Versorgung zu erhalten. Delegation ärztlicher Leistungen Das zweite große Thema war die Delegation ärztlicher Leistungen an das Pflegepersonal, ein Projekt, das bereits in vielen Krankenhäusern auch aus ökonomischen Gründen begonnen wurde. In diesem Zusammenhang wurde ein Artikel aus der Zeitschrift Arzt im Krankenhaus Nr. 9/2006 diskutiert, in dem der Vorstandsvorsitzende der Rhönklinikum AG auf die veränderten Arbeitsabläufe in den Kliniken eingeht. Er fordert darin eine Arbeitsteilung in den ärztlichen Tätigkeiten sowie eine Substitution ärztlicher Tätigkeiten durch andere Berufsgruppen. In dem Artikel fasst er zusammen: Mit der neuen ärztlichen Arbeitsteilung geht die Krankenversorgung denselben Weg der Industrialisierung wie etwa die Automobilindustrie vor 100 Jahren und holt nun das nach, was in anderen Wirtschaftszweigen zu einem erheblichen Wirtschaftswachstum [...] geführt hat.[...]. Die Anwesenden stellten hierzu fest, dass in dieser Darstellung der Patient als industrielles Werkstück angesehen werde und sich eine gravie- 148

151 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Krankenhauswesen rende Änderung der Vorstellung vom Berufsbild Arzt vollziehe, der man entgegentreten müsse. Dr. Benninger betonte, dass die Verantwortung, die der Arzt für den Patienten trägt, nicht auf verschiedene Personen aufgeteilt werden könne. Dr. Ungemach wies darauf hin, dass diese Vorschläge zur Rationalisierung im Krankenhaus keineswegs eine Einzelmeinung darstellen. Herr Werbke berichtete, dass die Helios-Kliniken die mögliche Delegation ärztlicher Tätigkeiten bereits definiert haben, Dr. Schulze, dass Pflegehilfskräfte in Nordrhein-Westfalen nach zweijähriger Berufspraxis und Absolvierung einer Fortbildung pflegerische Tätigkeiten übernehmen können. Die Diskussion ergab auch, dass Ärzte und Pflege es durchaus begrüßen würden, wenn Verwaltungstätigkeiten aus den Tätigkeitsbereichen der Ärzte und Pflegekräfte herausgenommen würden, um Kosten zu sparen. Jedoch müsse gemeinsam beraten werden, welche ärztlichen Tätigkeiten an die Pflege delegiert werden können. Herr Paulsen erläuterte zum Bericht der Expertenkommission über die Zukunft der Krankenhausstruktur in Baden-Württemberg wesentliche Änderungsvorschläge. So schlage die Kommission vor, die landesrechtlichen Bestimmungen zur Krankenhausbetriebsleitung, zum sozialen Krankenhausdienst und zur Mitarbeiterbeteiligung an Privatliquidationserlösen zu streichen und in die Verantwortung der einzelnen Kran- Zukunft der Krankenhäuser 149

152 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Krankenhauswesen kenhausträger zu übertragen. Herr Paulsen sah hier einen Widerspruch, dass man einerseits die Pflege mit Führungsaufgaben betrauen möchte, andererseits aber die entsprechenden Positionen abschaffe. Er bat die Landesärztekammer, ein Statement an den Ministerpräsidenten beziehungsweise an das Sozialministerium abzugeben und übergab hierzu der Präsidentin der Landesärztekammer, Frau Dr. Wahl, ein entsprechendes Schreiben. Die Anwesenden sprachen sich abschließend einstimmig dafür aus, auch in Zukunft gemeinsame Sitzungen beider Gremien durchzuführen, beziehungsweise die Gremien künftig zusammen zu legen. 150

153 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Medizinische Ausbildung, Hochschulen Ausschuss Medizinische Ausbildung, Hochschulen PD Dr. med. Christian Benninger Dr. med. Michael Datz, Prof. Dr. med. Albrecht Hettenbach, PD Dr. med. Dr. med. dent Christof Hofele, Prof. Dr. med. Jürgen Kult. Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Rückauer. Dr. med. Michael Schulze. Dr. med. Josef Ungemach. Prof. Dr. med. Hans-Peter Zahradnik. Dr. med. Volker Ziegler Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. Dr. h.c. Ernst Moser, Prof, Dr. med. Eike Martin, Prof. Dr. med. Claus D. Claussen, Prof. Dr. med. Gerhard K. Lang Dr. Elke Büring, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Ulrike Hespeler Vorsitz Mitglieder Vertreter der Universitäten Ständiger Gast Geschäftsführung Im Jahr 2006 fanden zwei Sitzungen des Ausschusses statt. Der Ausschuss Medizinische Ausbildung, Hochschulen hat sich mit folgenden Themen befasst: 151

154 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Medizinische Ausbildung, Hochschulen Appellationsstelle Abschlussbericht der Medizinstrukturkommission Baden- Württemberg Beantragt wurde die Einrichtung einer Appellationsstelle für PJ-Studenten bei der Landesärztekammer, deren Aufgabe es sein sollte, die PJ-Ausbildung zu überwachen und Ansprechpartner für die PJ-Studentensprecher sowie PJ-Beauftragten der Lehrkrankenhäuser zu sein. Ferner wurde gefordert, PJ-Studenten eine angemessene Vergütung zukommen zu lassen. Der Ausschuss hat unter Hinweis darauf, dass die Landesärztekammer nicht für die PJ-Ausbildung zuständig ist, empfohlen, die Einrichtung einer Appellationsstelle bei der Landesärztekammer abzulehnen. Bezüglich der Forderung nach einer angemessenen Vergütung wurde keine Möglichkeit gesehen, aktuell nochmals tätig zu werden. Auf die bereits im November 2004 gefasste Entschließung und auf die Anträge des Deutschen Ärztetages 2005 wurde verwiesen. Die zuständigen Stellen im Land wurden damit bereits aufgefordert, den PJ Studentinnen und Studenten eine monatliche Entschädigung von 500 Euro zu bezahlen. Auf Anregung der Vorstände der Fakultäts- und Klinikumsvorstände Baden-Württembergs hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Jahr 2004 eine Sachverständigenkommission mit ausgewiesenen Experten des Gesundheitswesens aus dem In- und Ausland eingesetzt. Diese (unabhängige) Medizinstrukturkommission Sachverständigenkommission Universitätsmedizin Baden-Württemberg erhielt den Auftrag, Empfehlungen zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit und der ökonomischen Leistungsfähigkeit der baden-württembergischen Universitätsklinika unter DRG-Bedingungen bei Wahrung und Ausbau des hohen Qualitätsniveaus in der Krankenversorgung so- 152

155 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Medizinische Ausbildung, Hochschulen wie in Forschung und Lehre zu erarbeiten. Der Abschlussbericht der Medizinstrukturkommission wurde im Juli 2006 Herrn Ministerpräsident Oettinger übergeben. Herr Ministerialrat Dr. Hilzenbecher, Geschäftsführer der Medizinstrukturkommission Baden-Württemberg, hat dem Ausschuss in seiner Herbstsitzung die wesentlichen Ergebnisse der Medizinstrukturkommission vorgestellt. In der Diskussion wurde im Einzelnen auf die standortbezogenen und standortübergreifenden Empfehlungen eingegangen sowie die Errichtung von Exzellenzzentren erörtert. Es wurde bemängelt, dass die Allgemeinmedizin in den Empfehlungen zu wenig erwähnt bzw. diskutiert wird (Anmerkung: die Abteilung Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Ulm soll aufgelöst werden). Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die Universitätskliniken den Empfehlungen folgend auf die Wiederbesetzung der Abteilungsleiterstellen so genannter kleinerer Abteilungen wie zum Beispiel die Kinderradiologie und die Neuropädiatrie in Heidelberg verzichten werden. Dabei wurde zu bedenken gegeben, dass die betroffenen Bereiche eine große klinische Bedeutung haben. Die Empfehlungen stehen hier im Gegensatz zu der Aufwertung der kleineren Fächer durch die Weiterbildungsordnung, die für diese Fächer Schwerpunkte und Zusatzweiterbildungen eingeführt hat. Befürchtet wird zudem, dass der Abbau von den in Frage kommenden Abteilungen mit einem Versorgungsabbau einhergehen wird. Es wurde ein Antrag für den Vorstand der Lan- 153

156 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Medizinische Ausbildung, Hochschulen desärztekammer beschlossen, wonach dafür Sorge getragen werden soll, dass die geplanten Strukturmaßnahmen an den Uni-Klinika des Landes nicht zu einer Einschränkung der Krankenversorgung und akademischen Lehre sowie der ärztlichen Weiterbildung führen dürfen. Dieser Entschließungsantrag wurde von der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in ihrer Sitzung am 25. November 2006 angenommen. Die Entschließung der 9. Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg finden Sie am Ende des ersten Kapitels Aus der Arbeit des Vorstands. Akkreditierung von akademischen Lehrpraxen Zur Erinnerung: Die zum 1. Oktober 2003 in Kraft getretene Approbationsordnung sieht unter anderem vor, dass Studierende ein mindestens einwöchiges Pflichtpraktikum in Hausarztpraxen im klinischen Studienabschnitt obligatorisch ableisten. Um dieses Pflichtpraktikum zu gewährleisten, wurde im Umkreis der Universitäten ein Netz aus Lehrpraxen aufgebaut, das von der jeweiligen allgemeinmedizinischen Abteilung bzw. dem Lehrbereich betreut wird. Die Praxen bzw. die Lehrärzte müssen die in den vom Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 22. Oktober 2002 beschlossenen Richtlinien zur Akkreditierung von akademischen Lehrpraxen für den allgemeinmedizinischen Unterricht an den Medizinischen Fakultäten in Baden- Württemberg festgelegten Kriterien erfüllen. Die Universität Heidelberg strebt im Rahmen des Heidelberger Cur- 154

157 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Medizinische Ausbildung, Hochschulen riculum Medicinale (HEICUMED) eine Akkreditierung von pädiatrischen Praxen als akademische Lehrpraxen für den Unterricht in der Pädiatrie an. Das Projekt wurde von Dr. Bosse, Blocksprecher HEICU- MED Block IV des Studiendekanats Medizin der Universität Heidelberg, dem Ausschuss vorgestellt. Der Ausschuss hat die angestellten Überlegungen grundsätzlich begrüßt, jedoch einzelne Ergänzungen beziehungsweise Änderungen in Bezug auf die zu beschließende Richtlinie zur Akkreditierung von akademischen Lehrpraxen für den Unterricht in der Pädiatrie angeregt. Die Richtlinien sollen zunächst überarbeitet und den Studiendekanaten der Fakultäten in Baden-Württemberg übersandt werden. Eine konsentierte Fassung der Richtlinien soll dem Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Ferner wurden die Ausschussmitglieder aktuell durch PD Dr. Benninger und Dr. Ungemach über die Tarifverhandlungen zwischen dem Marburger Bund und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TDL) zum Abschluss eines arztspezifischen Tarifvertrags für die Universitätskliniken informiert. Auch fand untereinander ein reger Meinungsaustausch über die Auswirkungen der Tarifauseinandersetzungen an den Medizinischen Universitätskliniken auf die Lehre statt. 155

158 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Nichtärztliche medizinische Fachberufe Ausschuss Nichtärztliche medizinische Fachberufe Vorsitz Mitglieder Kooptiert Geschäftsführung Neue Ausbildungsverordnung Dr. med. Michael Datz Dr. med. Klaus Baier, Dr. med. Ekkehart Brauß, Dr. med. Martina Bregler, Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Jens Kirsch, StRin Helga Nusser, Dr. med. Stephan Roder, Dr. med. Isa Rosset, Dr. med. Joachim Rühle, Dr. med. Barbara Schnellbacher Armin Flohr, Prof. Dr. iur. Hans Kamps, Helmut Kohn, Christa Wiertner Ulrike Hespeler Der Ausschuss tagte 2006 zwei Mal. Bedingt durch das Inkrafttreten der neuen Ausbildungsverordnung zur medizinischen Fachangestellten zum 1. August 2006 galt es, viele Umsetzungsfragen zu klären. Daneben beschäftigte sich der Ausschuss wie der Berufsbildungsausschuss (siehe dortiger Bericht) eingehend mit der neuen Prüfungsordnung. 156

159 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Nichtärztliche medizinische Fachberufe In der Frühjahrssitzung wurden zwei Anträge auf Fortbildung von Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten beraten. Zusammen mit der CSS Impact GmbH bietet der Berufsverband der Arzthelferinnen (jetzt Verband Medizinischer Fachberufe e.v.) eine 120-stündige Fortbildung in Qualitätsmanagement an, die als Wahlteil für die Fortbildung zur Arztfachhelferin anerkannt ist Auch das Curriculum zur berufsbegleitenden Fortbildung, das die Firma Onkoform vorgelegt hatte, wurde positiv beschieden. Mit der 120-stündigen Fortbildung für onkologisches Praxispersonal können sich Mitarbeiter/innen von Ärzten, die auf der Grundlage der Vereinbarung über besondere Maßnahmen zur Verbesserung der onkologischen Versorgung, die ambulante Versorgung von Tumorpatienten durchführen, entsprechend qualifizieren. Der Herbsttermin des Ausschusses diente im Wesentlichen der Vorbereitung der Sitzung des Berufsbildungsausschusses, der die Prüfungsordnung verabschieden musste, die der Vertreterversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Der Ausschuss sprach sich dafür aus, künftig für die Durchführung der mündlich-praktischen Abschlussprüfung eine eigene Kommission bei der Landesärztekammer einzurichten, deren Aufgabe es ist, Prüfungsaufgaben zu erstellen. Prüfungsordnung Bislang wurden die Prüfungsfragen von den Prüfungsmitgliedern am Prüfungstag in den Berufsschulen ausgewählt. Die neue Ausbildungsverordnung gibt vor, dass bei der mündlich-praktischen Prüfung in höchstens 75 Minuten eine komplexe Prüfungsaufgabe bearbeitet wer- 157

160 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Nichtärztliche medizinische Fachberufe den muss. Hiermit soll den gesteigerten Anforderungen durch eine umfassende Prüfungsvorbereitung Rechnung getragen werden. Die Ausschussmitglieder haben die neue Form des Ausbildungsnachweises (früher Berichtsheft) zustimmend zur Kenntnis genommen. Schulversuch zweijähriges Berufskolleg LearnArt Der Bericht über ein Gespräch mit Vertretern des Kultusministeriums zur Durchführung eines Schulversuchs Zweijähriges Berufskolleg Gesundheit und Pflege wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit der Erweiterung des Berufskollegs auf zwei Jahre soll zur Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation beigetragen werden. In vier Modellschulen wird für Realschüler/innen ein zweijähriges Berufskolleg in Verbindung mit einer zwölfmonatigen Ausbildung in einer Arztpraxis angeboten werden. Ziel des Schulversuches ist es, den Schülerinnen einerseits den Erwerb der Fachhochschulreife und andererseits den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen. Wie in den Vorjahren berichtete Prof. Kamps dem Ausschuss aktuell über die Weiterentwicklung des Internet-Lernprojekts LearnArt. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat ihren Beitrag dazu fertig gestellt. Im Januar 2007 fand eine Pilotveranstaltung in Südwürttemberg statt. 158

161 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Notfallmedizin Ausschuss Notfallmedizin Dr. med. Michael Schulze, Tübingen Dr. med. Christoph von Ascheraden, Dr. med. Peter Benk, Dr. med. Klaus Ellinger, Dr. med. Guenter Frey, Dr. med. Peter Gasteiger, Dr. med. Rolf Peter Kansy, Dr. med. Wolfgang Perach, Dr. med. Christiane Serf, Dr. med. Jürgen Weyrich Armin Flohr Dr. med. Dr. rer. nat. Burkhard Dirks, Ulm Dr. med. Dipl.-Inform. Reinhold Hauser Vorsitz Mitglieder Kooptiert Gast Geschäftsführung Der Ausschuss hat im Berichtsjahr am 17. Januar und am 25. Juni 2006 getagt. Die vom Ausschuss Notfallmedizin vorbereitete Entschließung der 159

162 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Notfallmedizin Angemessene Vergütung Leitender Notarzt Vertreterversammlung der Landesärztekammer vom 26. November 2005 zur Angemessenen Vergütung für die Mitwirkung von Vertragsärzten und Nicht-Vertragsärzten im Rettungsdienst war Anlass, nochmals die Vergütungsregelung (Anlage 2) der Rahmenvereinbarung über die Mitwirkung von Vertragsärzten im Rettungsdienst im Ausschuss zu diskutieren und in neue Verhandlungen mit den Kostenträgern einzutreten. Da von den Kostenträgern kein verhandelbares Angebot vorgelegt wurde, hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg nach eingehenden Beratungen im Vorstand am 19. Juli und 20. September 2007 und in Abstimmung mit der KV Baden-Württemberg die Vergütungsregelung der Rahmenvereinbarung fristgerecht zum 1. Januar 2007 gekündigt (vgl. auch 01presseinformationen/rettungsdienst.html). Weiterer wichtiger Beratungspunkt war der vom Landesausschuss für den Rettungsdienst (LARD) am 1. Dezember 2005 beschlossene Entwurf des Merkblattes des LARD zum Leitenden Notarzt im Bereichsausschuss (LNA-BA). Unter den Kostenträgern und Leistungserbringern bestand dahingehend Einvernehmen, dass die Forderung der Einrichtung von Qualitätszirkeln zur Bearbeitung interprofessioneller Qualitätsprobleme im Rettungsdienst nicht über ein Merkblatt des LARD zum Leitenden Notarzt (LNA) umsetzbar ist, sondern als Anforderung an die Bereichsausschüsse gerichtet werden muss. Die Landesärztekammer hat dabei die Position vertreten, dass mehr Aufgaben für den LNA im Bereichsauschuss auch eine höhere Vergütung bedingen, was 160

163 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Notfallmedizin auch von den Kostenträgern nachvollzogen werden konnte. Eine konkrete Anpassung der Vergütungsregelung wurde jedoch nicht angeboten. Nach Meinung der Mitglieder des Ausschusses muss nunmehr in der AG Wirtschaftlichkeit des LARD geklärt werden, ob die zu entwickelnde Qualitätsstrategie und ihre Umsetzung in einem Qualitätsbericht des Bereichsausschusses münden soll und welcher Zweck mit diesem Bericht verfolgt wird (zum Beispiel Zielgruppe). Von Seiten der Landesärztekammer wird ein Qualitätsbericht grundsätzlich als wünschenswert angesehen, die entstehende Mehrarbeit (Aufbereitung der Daten gemäß Zwecksetzung des Berichtes) kann jedoch nur bei vollem Kostenersatz geleistet werden. Inhalt der Beratungen im Ausschuss war weiterhin das Modellprojekt der Notarzt-begleiteten Intensivtransporte an den Standorten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm. Hierzu wurde unter anderem von einer UAG des LARD eine Liste für die erforderliche technische Ausstattung des ITW erstellt. Für die dreijährige Modellphase soll eine Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) für die Vermittlung der Intensivtransporte und Evaluation des Modellprojektes eingerichtet werden. AG Wirtschaftlichkeit Intensivtransporte Die Ausschussmitglieder wiesen darauf hin, dass mit den Grundsätzen des Landesausschusses für den Rettungsdienst gemäß 4 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz (RDG) zur Durchführung von Intensivtransporten eine groteske Fehlentwicklung ohne tragfähiges Konzept absehbar ist, 161

164 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Notfallmedizin da das vorliegende Konzept nicht ausgereift ist und weitere Standorte notwendig sind. Der Ausschuss wies unter anderem darauf hin, dass der Notarzt wegen längerer Fahrzeiten während des Intensivtransports nicht für die regulären Notarzteinsätze zur Verfügung steht, was den durch unzureichende Vergütung verursachten Notarztmangel noch verstärken wird. Weiterhin wurde in Frage gestellt, ob Intensivtransporte unter dem RDG summiert werden können oder als eigenständiger Bereich mit eigenem Budget betrachtet werden müssen. Auch die Zusatzweiterbildung Notfallmedizin wurde erneut diskutiert. Folgende Formulierung wurde dann nach Vorbereitung durch die Ausschüsse Notfallmedizin und Weiterbildung vom Vorstand der Vertreterversammlung am 25. November 2006 zur Beschlussfassung vorgelegt: Eignungsvoraussetzungen Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung: 24 Monate Weiterbildung in der unmittelbaren Patientenversorgung in einem Krankenhaus, bei dem Tag und Nacht Aufnahmebereitschaft für Notfälle besteht und ein breites Spektrum akuter stationärer Behandlungsfälle vorliegt, davon sechs Monate Weiterbildung auf einer Intensivstation an einer Weiterbildungsstätte gemäß 5 Abs. 1 Weiterbildungszeit: 162

165 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Notfallmedizin 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß 4 Abs. 8 in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung im zweiten Jahr der Weiterbildung und anschließend Nachweis von 50 Notarzteinsätzen unter Anleitung eines Arztes, der zum Führen der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin berechtigt ist. Mit der Zuerkennung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin ist der Nachweis der Eignung im Sinne des 10 Abs. 1 Satz 1 des Rettungsdienstgesetzes geführt. Diese Änderung in der Weiterbildungsordnung wurde von der Vertreterversammlung am 25. November 2006 beschlossen. Eine ebenfalls diskutierte Änderung der Satzung über die Eignungsvoraussetzungen für Leitende Notärzte im Rettungsdienst wurde abgelehnt. Vielmehr wurde eine Klarstellung in Bezug auf die Teilnahme an einer regionalen Einweisungsveranstaltung vorgeschlagen. Einigkeit bestand im Ausschuss darüber, dass der Besuch der Einweisungsveranstaltung in der Regel bei der Bestellung des Leitenden Notarztes notwendig ist. Beim Sozialministerium soll bei einer Novellierung des Rettungsdienstgesetzes angeregt werden, die regionale Einweisung als Bestellungsvoraussetzung für den Leitenden Notarzt zu verlangen. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss, dass die Intensivanforderungen (= 1 Jahr) nicht höher sein sollen, als bei der Weiterbildung für den Anästhesisten. 163

166 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Qualitätssicherung Ausschuss Qualitätssicherung Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung KTQ Dr. med. Gerhard Schade Winfried Dotterweich, Dr. med. Christoph Ehrensperger, Dr. med. Matthias Fabian, Prof. Dr. med. Albrecht Hettenbach, Dr. med. Peter Hoppe-Seyler, Dr. med. Stephan Roder, Prof. Dr. med. Richard Salm, Dr. med. Wolfgang Streibl, Dr. med. Anja von Buch Matthias Felsenstein Der Ausschuss hat im Zeitraum des Tätigkeitsberichtes 2006 eine Sitzung abgehalten. In dieser Sitzung stellte der Ehrenpräsident der Landesärztekammer, Prof. Kolkmann, das von ihm mitentwickelte KTQ- (Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen) Verfahren in Arztpraxen vor. KTQ war von den Selbstverwaltungen zunächst für das Krankenhaus entwickelt worden und steht inzwischen auch für den Bereich Rehabilitation und Arztpraxen zur Verfügung. 164

167 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Qualitätssicherung Dr. Karlheinz Bayer von der Kreisärzteschaft Ortenau stellte dem Ausschuss ebenfalls ein Qualitätsmanagementverfahren vor, das sich an das von der KBV entwickelte Verfahren QEB (Qualität und Entwicklung in Praxen) anlehnt. Grundlagen für dieses Qualitätsmanagementverfahren für Arztpraxen in der Kreisärzteschaft können kostenfrei von den Internetseiten heruntergeladen werden. Dr. Christoph Gaismaier und Carola Maute-Stephan berichteten zur Problematik der EU Richtlinie 2004/23/EG zur Gewebeentnahme. Nach dieser Richtlinie ist vorgesehen, dass bereits die Gewebeentnahme unter das Arzneimittelrecht gestellt wird und nicht mehr als ärztliche Tätigkeit gesehen und damit der Überwachung durch die Ärztekammer unterstellt ist. Der Ausschuss empfahl deshalb, initiativ zu werden und auf Bundesebene in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer eine solche Entwicklung zu verhindern. Weiter diskutierte der Ausschuss die Erstellung eines Landesqualitätsberichtes im Rahmen des Gesundheitsforums. Hierbei ist die Erstellung eines Basisheftes und von einheitlich strukturierten Spezialheften vorgesehen. Das erste Spezialheft wird sich mit der ambulanten Pflege befassen. In diesen Spezialheften sollen zum einen die Stärken und hohe Qualität in der Versorgung dargestellt, aber auch deutlich auf regionale Unterschiede hingewiesen werden. QEB Gewebeentnahme Landesqualitätsbericht 165

168 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Umwelt Ausschuss Umwelt Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung Rauchen und Kinder Dr. med. Günter Baitsch Dr. med. Christoph von Ascheraden, Dr. med. Gisela Dahl, Prof. Dr. med. Rainer Dierkesmann, Dr. med. Jens-Uwe Folkens, Dr. med. Dr. rer. nat. Dipl. Biol. Thomas Fröhlich, Dr. med. Michael Jaumann, Dr. med. Rolf-Dieter Löw, Prof. Dr. med. Michael Schwenk Dr. med. Reinhold Hauser Der Ausschuss tagte im Jahr 2006 zwei Mal. Die bereits im vorausgegangenen Jahr begonnene Arbeit an dem Thema Rauchen und Kinder wurde im Berichtszeitraum fortgeführt. Die beiden Sitzungen waren einer umfassenden Diskussion des Themas in Vorbereitung einer Fortbildung gewidmet. Für den Wunschtermin des Ausschusses, den 27. Januar 2007, fand die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg die Möglichkeit, diese Fortbildung erstmals in die Messe Medizin 2007, 166

169 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Umwelt die jährlich auf dem Killesberg stattfindet, zu integrieren. In der Fortbildung wurden die Teilnehmer umfassend und interprofessionell über das Thema Rauchen und Kinder informiert. Sowohl aus der Sicht der Forschung (Frau Dr. Pust, DKfZ) und Landespolitik (Dr. Wuthe, SM BW) als auch aus der stationären (Frau Dr. Rasenack, Univ.-Frauenklinik, Freiburg) und ambulanten (Dr. Böse-O Reiliy) Praxis wurde die Thematik beleuchtet sowie durch einen Bericht über die Nichtraucher-Kampagne in den Schulen Be smart Don t start (Herr Schierle, AOK BW) abgerundet. Aus der eingehenden Diskussion der Vorträge ergaben sich unter anderem folgende mögliche Ansätze, die (innerärztliche) Öffentlichkeit stärker für diese Problematik zu sensibilisieren: Vorbereitung von Entschließungen Rauchen in der Schwangerschaft und Rauchfreie Arztpraxis/ Rauchfreies Krankenhaus für die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg Bildung und Förderung interprofessioneller, lokaler Netzwerke Weitere Diskussion der Thematik im neuen Ausschuss Prävention und Umwelt unter Beteiligung des Ministeriums für Arbeit und Soziales und Vertretern der Krankenkassen Auf- und Ausbau des Angebots von ärztlichen Fortbildungen über die Thematik für Kinderärzte, Frauenärzte und Hausärzte mit der Möglichkeit des Erwerbs der Qualifikation einer kleinen Suchtmedizin Integration der Thematik in die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten 167

170 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Umwelt Einvernehmen bestand in der Diskussion, dass zukünftig besser wenige, gut zu evaluierende primärpräventive Projekte gefördert werden sollten, um bei begrenzten Mitteln die Chance zu haben, dass diese dann auch zu Maßnahmen der Regelversorgung werden. Klimaschutzkonzept In der Frühjahrs-Sitzung hat Dr. Ehrensperger dem Ausschuss eingehend über das Klimaschutzkonzept 2010 der Landesregierung berichtet. Ein Ziel der baden-württembergischen Klimapolitik ist es, bis 2010 die CO2-Emissionen deutlich zu reduzieren. Als eine der Maßnahmen, die zu diesem Ziel führen sollen, wird die Verlängerung der Laufzeit des Atomkraftwerks Neckerwestheim II diskutiert. In der Sitzung im Sommer 2006 wurde dann über die Möglichkeiten der Landesärztekammer beraten, sich aus ärztlicher Sicht bei dieser Thematik einzubringen. Dr. Baitsch informierte in diesem Rahmen über ein Symposium in der Schweiz, in dem über in der Öffentlichkeit kaum bekannte Folgen der Tschernobyl-Katastrophe berichtet wurde. Die Ausschussmitglieder sprachen sich in der Sitzung dafür aus, dass sich die Ärzteschaft für die Entwicklung und Förderung erneuerbarer Energien und die Reduktion der CO2-Emission durch den Autoverkehr einsetzen sollte. Dr. Baitsch hat auf dieser Grundlage einen Entwurf einer Stellungnahme der Landesärztekammer zum Klimaschutzkonzept des Landes erarbeitet, die in der Sitzung des Vorstandes der Landesärztekammer am 17. Januar 2007 zur Beratung vorgelegt wurde. Der Vorstand hat diesen Entwurf an den Ausschuss zurück überwiesen, der dann diesen Entwurf in seiner Sitzung am Rande der Fortbildung am 27. Januar 2007 zur erneuten 168

171 Ausschüsse der Landesärztekammer Ausschuss Umwelt Vorlage im Vorstand (alternativ als Entschließung für eine Vertreterversammlung) überarbeitet hat. In dieser Sitzung hat sich der Ausschuss erneut für die Zusammenlegung mit dem Ausschuss Prävention ausgesprochen, wobei jedoch die bisher für alle Ausschüsse geltende Begrenzung auf zehn Ausschussmitglieder problematisiert wurde. Auch mit dem Votum des Ausschusses wurde die Zusatzbezeichnung Umweltmedizin von der Vertreterversammlung am 25. November 2006 aus der neuen Weiterbildungsordnung gestrichen. Die umweltmedizinischen Inhalte werden nun in verkürzter Form in einer strukturierten curriculären Fortbildung angeboten von der SAMA zusammengefasst. 169

172 Ausschüsse der Landesärztekammer Widerspruchsausschuss Widerspruchsausschuss Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung Neue Weiterbildungsordnung Statistiken Dr. med. Karl-Gotthard v. Buch für alle Weiterbildungsgänge benannte Fachgutachter Ulrike Hespeler Seit einem Jahr gilt die neue Weiterbildungsordnung 2006, die etliche Änderungen aufweist, besonders auf den Gebieten der Inneren Medizin und der Orthopädie und Unfallchirurgie. Trotzdem hatte der Ausschuss im vergangenen Jahr im Wesentlichen noch Widersprüche (27) nach der alten Weiterbildungsordnung (WBO) von 1995 mit ihren Änderungen und Erweiterungen abzuwickeln und nur vier Fälle nach der neuen WBO. Von den 27 Widersprüchen mussten 19 aus fachlichen oder formalen 170

173 Ausschüsse der Landesärztekammer Widerspruchsausschuss Gründen abgewiesen werden, fünf Mal konnte dem Widerspruch stattgegeben werden und drei Mal wurde dem Widerspruch teilweise abgeholfen. Widersprüche können von Ärztinnen und Ärzten gegen ablehnende Bescheide der Bezirksärztekammern bei Anträgen auf Weiterbildungsbefugnisse oder Anerkennungen von Gebietsbezeichnungen, Zusatz- und Schwerpunktsbezeichnungen, sowie fakultativen Weiterbildungen und Fachkunden bei der Landesärztekammer eingereicht werden. Sehr oft ist eine Änderung oder Erweiterung der WBO mit den erforderlichen Übergangsbestimmungen Anlass eines Widerspruches, der dann oft mit Hilfe eines Rechtsanwaltes vorgebracht wird. Gerade solche Übergangsbestimmungen, die die reguläre Weiterbildung ersetzen, aber nach einer vorgegebenen Frist auslaufen, sind oft Anlass für einen Widerspruch, wenn beispielsweise die Übergangsfrist versäumt oder die Voraussetzungen missverständlich erscheinen. Von den 27 Widersprüchen des vergangenen Jahres stammten 19 aus Südwürttemberg, vier aus Nordbaden, vier aus Südbaden und keiner aus Nordwürttemberg, obwohl Nordwürttemberg die größte Bezirksärztekammer mit den meisten Mitgliedern ist (siehe Grafik). Die unterschiedliche Verteilung der Widersprüche aus einzelnen Kammern ist nicht so einfach zu erklären, könnte allerdings auch mit unterschiedlichen Auslegungen der Weiterbildungsordnung oder mit differenzierten Beratungen zusammenhängen Regionale Verteilung 171

174 Ausschüsse der Landesärztekammer Widerspruchsausschuss Personelles Dr. von Buch hat den Vorsitz im Widerspruchsausschuss der Landesärztekammer Baden-Württemberg jetzt zwölf Jahre innegehabt und konnte in dieser Zeit in 720 Fällen nach intensiver Vorbereitung durch Fachgutachter dem Vorstand der Landesärztekammer einen Entscheidungsvorschlag machen, dem der Vorstand in den meisten Fällen auch gefolgt ist. Da er sich nach nunmehr zwölf Jahren altershalber nicht mehr als Vorsitzender des Widerspruchsausschusses zur Wahl stellen wird, möchte er allen Fachgutachtern auf diesem Wege für ihre Tätigkeit und ihre klaren Beurteilungen vielmals danken. Sein besonderer Dank aber gilt der juristischen Geschäftsführerin der Landesärztekammer, Frau Assessorin Ulrike Hespeler, die ihn jederzeit geduldig in die ihm besonders anfangs ungewohnten juristischen Probleme eingeführt und beraten hat. Dr. von Buch hat diese Tätigkeit, die sich schließlich mit der gesamten Medizin und allen Fachbereichen beschäftigt, viel Freude gemacht; er habe viel gelernt und hoffe, in manchen Fällen Unklarheiten beseitigt und einigen Kolleginnen und Kollegen in ihren Anliegen geholfen zu haben. Wer mit der abschließenden Entscheidung des Vorstandes der Landesärztekammer Baden-Württemberg nicht einverstanden ist, kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Immer wieder hatte Dr. von Buch als Vorsitzender des Ausschusses die juristische Geschäftsführerin zu den Gerichtsterminen begleitet, um die Gerichtsentscheidungen in künftige Vorschläge einarbeiten zu können. 172

175 Ausschüsse der Landesärztekammer Widerspruchsausschuss Grafik 1: Widersprüche 1997 bis Gebiet. 14 Schwerpunkt: 4 Fakultative Weiterbildung: 0 Zusatzbezeichnung: 6 Fachkunde: 3 Grafik 2: Verteilung der Widersprüche auf die unterschiedlichen Weiterbildungsgänge 173

176 Ausschüsse der Landesärztekammer Widerspruchsausschuss Grafik 3: Verteilung der Widersprüche auf die Bezirksärztekammern Nordwürttemberg: 0 Südwürttemberg: 19 Nordbaden: 4 Südbaden: 4 174

177 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitskreise und Arbeitsgruppen 175

178

179 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Externe Qualitätssicherung Anästhesiologie in Baden-Württemberg mit Unterstützung der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Externe Qualitätssicherung Anästhesiologie in Baden-Württemberg mit Unterstützung der Landesärztekammer Dr. med. Jörg Martin Dr. med. Winfried Blumrich, Prof. Dr. med. Heinz Guggenberger, Dr. med. Albrecht Henn- Beilharz, Dr. med. Ingrid Stenger, Dr. med. Jan Schiff Dr. med. Irene Lüdtke Im Jahr 2005, dem siebten Jahr der freiwilligen Qualitätssicherung Anästhesiologie, nahmen 49 Kliniken an der Auswertung teil. Wieder erhielt jeder Teilnehmer eine individuelle Beurteilung seiner Auswertung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre (Longitudinalbetrachtung) durch die Mitglieder der Arbeitsgruppe. Dieses Verfahren hat sich über die Jahre bewährt. Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung Jahresanalyse Gesamtverlauf 177

180 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Externe Qualitätssicherung Anästhesiologie in Baden-Württemberg mit Unterstützung der Landesärztekammer Abb. 1: Entwicklung der Teilnehmerzahlen an der Qualitätssicherung Anästhesiologie Die im Jahre 2003 begonnene Beobachtung der Fälle, in denen Patienten, die in der Risikogruppierung ASA I und II eingestuft wurden (anästhesiologisch gesunde Patienten) einen AVB IV oder V (Dauerschaden oder Tod) erlitten hatten, wurde auch im Jahr 2006 fortgesetzt und fand abermals Eingang in einer Veranstaltung auf den Südwestdeutschen Anästhesietagen Wie schon in den vorangegangenen Jahren war die Externe Qualitätssicherung Anästhesiologie Baden-Württemberg auch 2006 im Programm der Südwestdeutschen Anästhesietage in Mannheim vertreten. Dr. A. Henn-Beilharz referierte AVB IV/V-Fälle bei ASA I/II-Patien- 178

181 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Externe Qualitätssicherung Anästhesiologie in Baden-Württemberg mit Unterstützung der Landesärztekammer ten. Dr. Schiff stellte erste Ergebnisse einer wissenschaftlichen Auswertung der Gesamtdatenbestände vor, die unter der Federführung von Dr. J. Schiff und PD Dr. U. Bothner vorgenommen wird. Dieses Projekt wird von der DFG gefördert. Eine Folienauswahl aus diesem Referat zeigt nachfolgende Ergebnisse: 50% 45% 43% 40% 35% Abb. 2: Verteilung der Datensätze nach Herkunft 30% 25% 28% 25% 20% 15% 10% 5% 0% Maximal 1% Ambulanz / Praxis 4% Fachkrankenhaus Grund Regel 179

182 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Externe Qualitätssicherung Anästhesiologie in Baden-Württemberg mit Unterstützung der Landesärztekammer Abb. 3: Verteilung der Anästhesiologischen Verlaufsbeobachtungen (AVB) Patienten mit relevantem AVB Datenanalyse pro Fälle Studien Gesamt AVB (16%) 1870 (9%) Geringgrad. Störung AVB (14%) Relevante Störung AVB (1,1%) Major events AVB 4 45 (0,45%) (ohne Tod) Koma 0,5 AVB 5 6 (0,06%) 8,8 bis 100 Abb. 4: Zeitpunkte der AVB 60% 50% 50,60% 40% 30% 32,15% 20% 10% 0% 14,14% 1,19% 1,87% 0,03% Einl. OP Ausl. AR > 30 Station 180

183 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Externe Qualitätssicherung Anästhesiologie in Baden-Württemberg mit Unterstützung der Landesärztekammer 30% 25% 25,80% Abb. 5: Verteilung auf die verschiedenen Versorgungsstufen 20% 15% 10% 12,20% 16,40% 16,20% Gesamte AVB Relevante AVB 5% 0% 1,50% 1,70% 2,00% 1,90% Fachkrhs. Grundvers. Regelvers. Maximalv Intensiv Abb. 6: Ort des Auftretens der AVBs % Normalstation kein AVB I + II AVB III AVB IV 181

184 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Externe Qualitätssicherung Anästhesiologie in Baden-Württemberg mit Unterstützung der Landesärztekammer Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) hat im Jahre 2006 ein Incidence Reporting System ins Internet gestellt ( Damit ist es jeder Klinik möglich besondere Ereignisse bei Anästhesien darzustellen und auf breiter Basis zu diskutieren. Dies erfolgte auch in enger Abstimmung mit der Bundesärztekammer, die für den 108. Deutschen Ärztetag den Leitbegriff Fehlerkultur / Patientensicherheit zur Debatte gestellt hatte. Damit ist die Anästhesiologie eines der ersten Fachgebiete, das aktiv einen Einstieg in das Risikomanagement auf breiter Basis unternimmt. Da zukünftig für die Einschätzung des Haftpflichtrisikos eines Krankenhauses durch den Versicherer zunehmend das Risikomanagement der Einrichtung beurteilt werden wird, ist dies eine wichtige Maßnahme. Incidence Reporting System Auch im Jahre 2006 zeigt die steigende Teilnehmerzahl die Notwendigkeit dieser freiwilligen Maßnahme, die durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg ermöglicht wird. Auswertung und Nutzung der weltweit größten Anästhesiedatenbank (über Datensätze) werden interessante epidemiologische Erkenntnisse bringen. 182

185 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Externe Qualitätssicherung Anästhesiologie in Baden-Württemberg mit Unterstützung der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Qualitätssicherung operative Behandlung des Bronchialkarzinoms PD Dr. med. Godehard Friedel Dr. med. Holger Holdt, Prof. Dr. med. Florian Liewald, Dr. med. Dr. rer. nat. Heribert Ortlieb, Prof. Dr. med. Bernward Passlick Matthias Felsenstein Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung Im Berichtszeitraum fanden zwei Sitzungen der Arbeitsgruppe statt. Mit Beginn des Jahres 2006 begann die Datenerhebung. Aus den Rückfragen der teilnehmenden Kliniken ergab sich die Notwendigkeit, einige der erhobenen Parameter näher zu erläutern und andere zu spezifizieren. Im weiteren Verlauf stand insbesondere das Bemühen um die vollzählige Teilnahme aller Kliniken im Vordergrund. Sowohl schriftliche als auch mündliche Kontaktaufnahmen führten zur Beteiligung Datenerhebung 183

186 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Qualitätssicherung operative Behandlung des Bronchialkarzinoms Nachbefragung und die Konzeptualisierung weiterer Kliniken. Weitere Diskussionspunkte waren die Prüfung der Vollzähligkeit aller Datensätze. Hierzu wurde auch Kontakt zur AOK Baden-Württemberg aufgenommen, um die abgerechneten Fälle den erhobenen gegenüberstellen zu können. Kritisch diskutiert wurde die Problematik, ob mögliche Risikofaktoren in den Datensätzen ausreichend abgebildet sind. Die nächsten Schritte waren die Entwicklung der Erhebungsdatensätze für die Nachbefragung und die Konzeptualisierung eines Auswertungskonzeptes. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Tätigkeitsberichtes beteiligten sich 23 Kliniken mit 900 Datensätzen. 184

187 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Baden-Württemberg Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Baden- Württemberg PD Dr. med. Roland Hentschel Dr. med. Jörg Arand, PD Dr. med. Thomas Böhler, Prof. Dr. med. Walter Kachel, PD Dr. med. Matthias Mohrmann, Prof. Dr. med. Manfred Teufel Dr. med. Irene Lüdtke Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung Die Arbeitsgruppe hat sich im Berichtszeitraum drei Mal getroffen: Am 16. Februar, 27. Juni und 30. November Im Vordergrund der Beratungen standen zu Beginn des Berichtszeitraums die Reaktionen der beteiligten Kliniken auf den GBA-Beschluss vom 20. September 2005, der strukturelle und prozessuale Vorgaben für unterschiedliche Stufen der perinatologischen Versorgung vorschreibt. GBA-Beschluss 185

188 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Baden-Württemberg Die Arbeitsgruppe hatte zum Ende des Jahres 2005 alle beteiligten Kliniken mit Hilfe eines Fragebogens um eine Stellungnahme zu den Auswirkungen des GBA-Beschlusses für ihre eigene Klinik gebeten. Beraten wurde in der ersten Sitzung über die schriftlichen Antworten der Kliniken. Zusammenfassend konnte festgestellt werden, dass der Beschluss überwiegend Zustimmung findet. Jedoch besteht eine allgemeine Unsicherheit, wie die eigene Klinik im Rahmen der organisatorischen Abstufungen zu positionieren ist. Aufgrund der Anregungen aus den Kliniken hat sich die Arbeitsgruppe Neonatalerhebung gemäß dem Vertrag über die Qualitätssicherung in der stationären Krankenhausbehandlung in einem Schreiben an das Lenkungsgremium gewandt und folgende sechs Punkte formuliert: 1. Die Arbeitsgruppe kommt zu dem Schluss, dass eine konsequente Umsetzung der Beschlüsse des GBA die Strukturqualität weiter verbessern wird. 2. Eine möglicherweise damit verknüpfte Erhöhung der Anzahl an Perinatalzentren Level 1 und 2 über die bisherige Zahl von 15 Zentren in Baden-Württemberg hält die Arbeitsgruppe für nicht wünschenswert. 3. Die Arbeitsgruppe empfiehlt ein engmaschiges Monitoring der Umsetzung des GBA-Beschlusses bei den betroffenen Einrichtungen. 186

189 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Baden-Württemberg 4. Die Arbeitsgruppe hat beschlossen, bei den nächsten Beratungen im Rahmen der Neonatalerhebung die Entwicklung der Fallzahlen in den einzelnen Kliniken kritisch zu betrachten und insbesondere auch die Ergebnisqualität zu beobachten. 5. Die Arbeitsgruppe bietet an, Qualitätsindikatoren für die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität abzugeben, und zwar sowohl für die im Lenkungsgremium beteiligten Institutionen, als auch für das Ministerium für Arbeit und Soziales, wenn vom Lenkungsgremium eine entsprechende Information der Gesundheitsverwaltung für richtig und notwendig gehalten wird. Qualitätsindikatoren 6. Das Lenkungsgremium wird gebeten, diese Stellungnahme den beteiligten Institutionen und dem Ministerium für Arbeit und Soziales in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. Die beteiligten Kliniken wurden in diesem Sinne informiert. Darüber hinaus hat die Arbeitsgruppe die beteiligten Kliniken informiert, dass sie im Sinne der Qualitätssicherung Wert darauf legt, dass alle neonatologischen Abteilungen an einer der Regionalkonferenzen (ARGE Neo Ulm, Neonatologischer AK Stuttgart, AG Südbadischer Neonatologen und Heidelberger Neonatologischer AK) aktiv beteiligt sind. Im Auftrag der Arbeitsgruppe hat Prof. Kachel versucht, eine bessere geografische Abstimmung zwischen den AGs Heidelberg und Stuttgart (unter Einbeziehung aller Kliniken in diesem Einzugsgebiet) Regionalkonferenzen 187

190 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Baden-Württemberg zu erreichen. Des weiteren wurden die Regionalkonferenzen schriftlich darum ersucht, aus ihren Reihen jeweils einen Sprecher und einen Stellvertreter zu wählen, den die Arbeitsgruppe Neonatalerhebung direkt kontaktieren kann, und der die Interessen seiner Regionalkonferenz gegebenenfalls vor der Arbeitsgruppe Neonatalerhebung vertreten soll. Die ärztlichen Direktoren, insbesondere der großen Kliniken, wurden schriftlich gebeten, der Arbeitsgruppe den verantwortlichen Neonatologen ihrer Klinik zu benennen, und auch einen direkten Briefkontakt mit diesem zu gestatten, um die Rückantwortzeit zu verkürzen. Datenauswertung Der Geschäftstelle lag die Datenauswertung für den Jahrgang 2005 zeitgerecht vor. Die Auswertung erfolgte erneut durch das Zentrum für Qualität und Management im Gesundheitswesen (ZQ) in Hannover. Die Ergebnisse wurden in der Sitzung vom 27. Juni 2006 beraten. Die Hauptaufgabe bestand erneut in der Analyse der für alle beteiligten Kliniken ausgewerteten Daten für 2005 unter Berücksichtigung der Gesamtauswertung für Baden-Württemberg. 32 Kliniken nahmen im Jahr 2005 an der Neonatalerhebung teil, von 20 Kliniken wurde eine Stellungnahme im Rahmen des strukturierten Dialogs erbeten. 188

191 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Baden-Württemberg In allen Fällen konnten bis zum Ende des Berichtszeitraums Zweifel an der Qualität der Versorgung durch die Stellungnahmen ausgeräumt werden. Eine Klinik erhielt einen erläuternden Brief über die Hintergründe des anonymisierten Dialogs, eine weitere Klinik wurde gebeten, über die von ihr selbst eingeleiteten Maßnahmen zur Abstellung eines möglichen organisatorischen Mangels innerhalb von zwei Monaten erneut zu berichten. Die neu eingeführte Darstellung anhand von Tableaus konnte zunächst nicht überzeugen. Wenngleich hier eine Risiko-Adjustierung die Daten vergleichbarer machen soll, hat es doch etliche Rückfragen aus den beteiligten Kiniken gegeben. Die Datenbasis für die Darstellung ist teilweise nicht einfach zu verstehen. Die Arbeitsgruppe wird über die Sinnhaftigkeit der Aussendung in dieser Form noch einmal beraten. Die Gesamtfallzahl der behandelten Neugeborenen hat im Vergleich zum Vorjahr um zirka drei Prozent leicht abgenommen. Die Anzahl sehr kleiner Frühgeborener unter 26 Schwangerschaftswochen liegt um etwa 21 Prozent niedriger, zwischen 32 und 36 Schwangerschaftswochen beträgt der Rückgang zirka acht Prozent. Dies ist vielleicht auch als Zeichen einer verbesserten Behandlung der drohenden Frühgeburt durch die Geburtshelfer zu werten. Die Mortalität von extrem kleinen Frühgeborenen unter Gramm Geburtsgewicht ist im selben Vergleichszeitraum in allen Gestationsaltersklassen etwa konstant geblieben und im Vergleich mit anderen Bun- Risiko-Adjustierung Verbesserte Behandlung Mortalität 189

192 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Baden-Württemberg desländern weiterhin erfreulicherweise sehr gut. Die Raten für die Qualitätsindikatoren Hirnblutung, periventrikuläre Leukomalazie und Frühgeborenen-Retinopathie sind nahezu unverändert. Es fällt eine Abnahme der Sekundäraufnahmen ebenso auf, wie eine abnehmende Liegezeit, besonders bei Kindern unter 26 Schwangerschaftswochen. Trotzdem sind die Entlassgewichte teilweise noch immer relativ hoch. Auffallend war im vergangenen Jahr auch der deutliche Anstieg von Todesfällen durch schwere Geburtsasphyxie (sechs Fälle). Qualitätsindikatoren Folgende Qualitätsindikatoren wurden in einzelnen Kliniken jeweils als auffallend bewertet: Mortalität bei sehr kleinen Frühgeborenen Hirnblutungsrate periventrikuläre Leukomalazien Retinopathien bronchopulmonale Dysplasien hohe Pneumothoraxrate Nachgefragt wurde außerdem hohes Entlassgewicht und lange Aufenthaltsdauer, ohne dass die Arbeitsgruppe dahinter primär eine mangelnde Qualität vermutete, aus folgenden Gründen: 190

193 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Baden-Württemberg Insgesamt wurde der CRIB-Score noch immer zu selten verschlüsselt. Erneut fiel auf, dass in einzelnen Kliniken sehr häufig Q21.1 kodiert wurde, wobei die zu erwartende Frequenz des ASD erheblich übertroffen wurde. Jedoch kann anhand der Kodier-Ziffer diese Diagnose auch nicht von dem unbedeutenden persistierenden Foramen ovale unterschieden werden. Im letzteren Fall ist eine Verschlüsselung unnötig und führt zu Verzerrungen in der Diagnosenstatistik. Die erneut in einigen Kliniken überproportional häufige Kodierung für Hördefekte (Q16.9) wurde unter Umständen durch eine automatische Kodierung in der Verschlüsselungssoftware erzeugt, dies wird noch geprüft werden. Als Kodierfehler fand sich erneut unter den Op-Diagnosen die Ziffer P29.3 persistierender Fetalkreislauf. Der persistierende Fetalkreislauf unterscheidet sich aber von der offensichtlich vorliegenden Persistenz des Ductus allein schon pathophysiologisch, deshalb ist als Op-Diagnose Q25.0 (persistierender Ductus arteriosus) zu verschlüsseln. Kodierfehler Es erging die Empfehlung der Arbeitsgruppe an alle beteiligten Kliniken, der Kodierqualität größtmögliche Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. 191

194 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Baden-Württemberg Die personelle Besetzung der Arbeitsgruppe hat sich im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum nicht geändert. Öffentlichkeitsarbei Im Sinne der bereits früher mehrfach angekündigten Öffentlichkeitsarbeit hat der Vorsitzende der Arbeitsgruppe in Ko-Autorenschaft mit Dr. Irene Lüdtke (Landesärztekammer) in einem vierseitigen Beitrag für das Ärzteblatt Baden-Württemberg über die Arbeit der AG berichtet (Titel: 30 Jahre Qualitätssicherung in der Neonatologie 20 Jahre Neonatalerhebung in Baden-Württemberg veröffentlicht in Heft 05/2006). Im Namen der Arbeitsgruppe nahm deren Vorsitzender an der 24. Münchener Konferenz für Qualitätssicherung Geburtshilfe Neonatologie operative Gynäkologie am 23. und 24. November 2005 teil und erstattete der Arbeitsgruppe in der Sitzung vom 30. November 2006 hierüber Bericht. Die Arbeitsgruppe strebt eine bessere Verzahnung mit den Regionalkonferenzen an, die als informelle regionale Institutionen der Qualitätssicherung dienen. Ein erstes Treffen, zu dem alle Mitglieder der vier regionalen Arbeitsgemeinschaften Baden-Württembergs eingeladen sind, ist für den 3. März 2007 in Ulm anberaumt. Ziel dieses und möglicher weiterer Treffen soll es sein, den Gedankenaustausch über Standardtherapien zu fördern, 192

195 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Baden-Württemberg die Fortbildung auf einem praxisnahen Niveau zu intensivieren, aber auch strukturelle und organisatorische Themen zu behandeln. So wird sich ein Beitrag des Treffens mit der risikoadjustierten Auswertung der Qualitätsdaten in der Neonatologie befassen. Für die Arbeitsgruppe werden Prof. Kachel und der Vorsitzende an einer Sitzung der BQS in Düsseldorf (13. März 2007) teilnehmen. In dieser konstituierenden Sitzung soll über die Erarbeitung der neuen gemeinsamen Datensätze für die Neonatal- und Perinatalerhebung beraten werden. Die Arbeitsgruppe Neonatalerhebung Baden-Württemberg hat in den vergangenen drei Jahren bereits Verbesserungsvorschläge für einen gemeinsamen Datensatz zusammengetragen. Von der Zusammenlegung der Datensätze können entscheidende neue Impulse für die Tätigkeit der Arbeitsgruppe ausgehen. 193

196 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Beratungskommission zur qualifizierten substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger Beratungskommission zur qualifizierten substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger Moderation und Geschäftsführung Mitglieder Standardwerk Matthias Felsenstein Dr. med. Gisela Dahl, Hans Gros, Dr. med. Richard Haumann, Inge Hönekopp (bis ), Dr. med. Detlef Lorenzen (ab ), Dr. med. Christoph Schoultz von Ascheraden Im Berichtszeitraum des Tätigkeitsberichts 2006 fand eine Sitzung statt. Zur Qualitätssicherung in der ambulanten Substitutionstherapie Opiatabhängiger wurde die Empfehlung eines Standardwerkes für die substituierenden Ärzte diskutiert. Das Standardwerk soll eine Hilfestellung in dem komplexen gesetzlichen Regelwerk der Substitution und der Durchführungsbestimmungen sein, sowie den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand abbilden. Die Kommission entschied sich zur Empfehlung des ASTO-Handbuches, das von der Ärztekammer 194

197 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Beratungskommission zur qualifizierten substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger Westfalen-Lippe herausgegeben wird. Dabei spielte auch der Gesichtspunkt eine Rolle, dass die Einführung des ASTO-Handbuches und die Auswirkung auf die Substitution im Sinne einer Qualitätsverbesserung bereits evaluiert sind. Deshalb sprach sich die Kommission dafür aus, das ASTO-Handbuch generell allen substituierenden Ärzten zu empfehlen und in den Kursen zum Erwerb der Fachkunde Suchtmedizin als Lehrmaterial zu verwenden. Ein weiterer Punkt der Diskussion war die Erarbeitung von der Häufigkeit tatsächlich durchgeführter Substitutionen im GKV und Privatbereich. Über die Bundesopiumstelle konnte die Anzahl aller gemeldeten Substituierten und substituierenden Ärzte ermittelt werden. Dem konnten die Zahlen der KV Baden-Württemberg über die GKV-finanzierten Substitutionen gegenübergestellt werden. Erfreulicherweise stellte sich heraus, dass die Stichtage bei der Erhebung der Anzahlen nahezu identisch waren und damit aus der Differenz der Anzahl des Substitutionsregisters und der KV-Anzahlen sich der Anteil der Privatsubstituierten ergab. In einem dritten Teil wurde schließlich der Begriff der Grauen Substitution hinterfragt, der sowohl legale als auch illegale Abläufe umschreibt. Als nicht zulässig wurde unterstrichen, dass Substitutionen, die nicht GKV-finanziert sind, generell unter den Begriff der Grauen Substitution subsummiert werden dürfen. ASTO-Handbuch Häufigkeit durchgeführter Substitutionen Graue Substitution 195

198 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Kommission für Fragen der assistierten Reproduktion Kommission für Fragen der assistierten Reproduktion Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung Zulassungs- und Durchführungsbestimmungen Prof. Dr. med. Harald Mickan Dr. med. Martin Hartmann, Prof. Dr. med. Frank Melchert, Dr. med. Holger Müller, Dr. med. Volker Wetzel Ulrike Hespeler Die Kommission hat die Aufgabe, die Einhaltung der Zulassungs- und Durchführungsbestimmungen bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion zu prüfen. Dabei nahm sie im Berichtsjahr neun Änderungsmeldungen entgegen und prüfte, ob die personelle Besetzung mit den Anforderungen der Richtlinien übereinstimmt. Darüber hinaus fand am 17. Februar 2006 ein Erfahrungsaustausch mit den reproduktionsmedizinisch tätigen Zentren statt, in dem unter anderem die Frage der Qualitätssicherung in der Reproduktionsmedizin eingehend diskutiert 196

199 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Kommission für Fragen der assistierten Reproduktion wurde. Ergänzend informierte Dr. Wetzel die Sitzungsteilnehmer über die Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/23 EG, die so genannte Geweberichtlinie. Die Umsetzung dieser Richtlinie ins nationale Recht steht für das Jahr 2007 an. Hiervon wird auch die Reproduktionsmedizin betroffen sein. Auch war die Kommission bei der Umsetzung der neuen Muster-Richtlinien der Bundesärztekammer zur Durchführung der assistierten Reproduktion in das Satzungsrecht der Landesärztekammer eingebunden. Bevor der Vertreterversammlung am 25. November 2006 die Richtlinie, die wie bisher über 13 der Berufsordnung Bestandteil des ärztlichen Berufsrechts ist, zur Beschlussfassung vorgelegt wurde, haben die Kommissionsmitglieder im schriftlichen Umlaufverfahren ihre sachverständige Stellungnahme hierzu abgegeben. Die geänderte Richtlinie tritt zum 1. März 2007 in Kraft. Auf folgende wesentliche inhaltliche Änderungen der neuen Richtlinie darf an dieser Stelle hingewiesen werden: Die bisher in den Richtlinien normierte Verpflichtung, vor der Anwendung der Methoden der assistierten Reproduktion bei nicht verheirateten Paaren in stabiler Partnerschaft eine Beratung durch die Ethikkommission durchzuführen, ist in der neuen Fassung der Richtlinien nicht mehr enthalten. Dies bedeutet, dass die Beratung, die bisher durch die Ethikkommission durchgeführt wurde, künftig der behandelnde Arzt selbst durchzuführen hat. Keine Beratung mehr durch die Ethikkommission 197

200 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Kommission für Fragen der assistierten Reproduktion Neue fachliche, personelle und technische Voraussetzungen, Auch die fachlichen, personellen und technischen Voraussetzungen, die für die Durchführung der Methoden der assistierten Reproduktion nachgewiesen werden müssen, haben eine Aktualisierung erfahren. Mitglieder der Arbeitsgruppe müssen die Teilbereiche Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, gynäkologische Sonographie, operative Gynäkologie, Reproduktionsbiologie, Andrologie und psychosomatische Grundversorgung vertreten. Der Leiter der Arbeitsgruppe und dessen Stellvertretung müssen Fachärzte für Gynäkologie mit dem Schwerpunkt beziehungsweise der Fakultativen Weiterbildung gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin sein. 198

201 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Lenkungsausschuss Präklinische Notfallrettung Lenkungsausschuss Präklinische Notfallrettung Dr. med. Michael Schulze Dr. med. Horst Bertsch, Dr. rer. nat. Dr. med. Burkhard Dirks, Manfred Hild, Dr. med. Frank Jagdfeld, Ursula Kolb, Dr. med. Martin Messelken, Klaus Neumann, Roland Peyer, Barbara Schmelter, LMR Gerhard Throm Dr. med. Irene Lüdtke Der Lenkungsausschuss tagte im Berichtszeitraum am 28. März und 23. November Nach Beginn der Dokumentation mit NADOK im Herbst 2003 zeigt die Auswertung von 2006 eine Beteiligung von 103 der 130 definierten Notarztsysteme (79 Prozent). Vorsitz Mitglieder Ständiger Gast Geschäftsführung Beteiligung 199

202 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Lenkungsausschuss Präklinische Notfallrettung Ein Schwerpunkt der Ausschussarbeit zielte weiterhin darauf, die Teilnahme aller Notarztsysteme zu erreichen. Die Notarztsysteme/Rettungsdienstbereiche, die noch keine Daten liefern, wurden von den Mitgliedern des Lenkungsausschusses auf verschiedenen Ebenen erneut auf die erwartete Teilnahme angesprochen und die Daten eingefordert. Auswertung Nachdem bei der kritischen Betrachtung der Daten des Jahres 2004 Hinweise auf mögliche Defizite gegeben waren, wurde bei der Auswertung für 2005 auf Veränderungen in ausgewählten Bereichen geachtet. Es fiel auf, dass immer noch zu selten das 12-Kanal-EKG bei der Tracer- Diagnose Myokardinfarkt abgeleitet wurde. Zur Ursachenklärung wurde die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge mit den entsprechenden Geräten (Strukturqualität) erhoben. Die Umfrage wurde anonymisiert von 107 Standorten (89,2 Prozent) der befragten 120 Notarztstandorte in Baden-Württemberg beantwortet. Ein 12-Kanal-EKG stand 2001 auf 61 (52,6 Prozent) und 2005 auf 96 (89,7 Prozent) der Notarzt-besetzten Rettungsmittel zur Verfügung. Im Jahr 2005 planten 7 (6,5 Prozent) der befragten Standorte innerhalb von sechs Monaten, 2 (1,9 Prozent) innerhalb von zwölf Monaten die Beschaffung eines 12-Kanal-EKG- Gerätes. An zwei Standorten (1,9 Prozent) war keine Beschaffung geplant. An 19 (17,8 Prozent von 107) der 96 Standorte mit 12-Kanal-EKG bestand die Möglichkeit zur Übertragung des EKG von der Einsatzstelle in die Klinik. 200

203 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Lenkungsausschuss Präklinische Notfallrettung Bei der nächsten Auswertung im ersten Halbjahr 2006 wurde in 64,6 Prozent der Fälle ein 12-Kanal-EKG geschrieben, bei einer errechneten Rate von 96,2 Prozent vorhandener Geräte. In 2005 waren es 52,0 Prozent durchgeführte EKGs, bei ermittelter Rate von 89,7 Prozent Geräten; das entspricht einem Zuwachs von 25 Prozent und zeigt, dass durch wiederholte Sensibilisierung die Prozessqualität verbessert werden kann. Eine weitere Aufgabe sah der Lenkungsausschuss darin, die Überführung der Qualitätssicherungsmaßnahme in den Regelbetrieb nach Ablauf der Projektphase im Juni 2007 zu planen. Ein Abschlussbericht über die Projektphase befindet sich in Vorbereitung. Die Leitenden Notärzte im Bereichsausschuss erhalten vertragsgemäß für ihre Mitarbeit 150 Euro pro Kalenderjahr. Die Qualitätssicherungszuschläge für die ärztlichen Leiter am Notarztstandort wurden 2005 mit 25 Euro für jeden Monat der erfolgten Datenlieferung unverändert beibehalten. Für die Durchführung der Qualitätssicherung in der präklinischen Notfallmedizin im Regelbetrieb werden die Begleitung der Maßnahme durch eine multiprofessionelle Expertengruppe sowie die Führung konstruktiver Dialoge mit den Notarztsystemen, bei denen die Anonymität der Teilnehmer selbstverständlich gewahrt bleibt, als richtungsweisende Aufgabe des Lenkungsausschusses angesehen. Qualitätssicherungszuschlag Ausblick 201

204 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitskreis Suchtmedizin Arbeitskreis Suchtmedzin Vorsitz Mitglieder Kooptiert Geschäftsführung Dr. med. Gisela Dahl Dr. med. Christoph von Ascheraden, Prof. Dr. med. Anil Batra, Dr. med. Harry-Michael Geiselhart, Dr. med. Rüdiger Gellert, Dr. med. Arthur Günthner, PD Dr. med. Leo Hermle, Dr. med. Detlef Lorenzen, Prof. Dr. med. Karl Mann, Prof. Dr. med. Gerd Mikus, PD Dr. med. Götz Mundle, Dr. med. Albrecht Ulmer Eva Weiser von der Landesstelle für Suchtfragen Matthias Felsenstein Der Arbeitskreis hat im Berichtszeitraum eine Sitzung abgehalten. Versorgung im Lande Ein Diskussionsschwerpunkt war der Umgang mit Daten der Bundesopiumstelle über Substituierte und substituierende Ärzte zur besseren Beurteilung der Versorgung im Lande und darüber hinaus deren Wei- 202

205 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitskreis Suchtmedizin tergabe an Ermittlungsbehörden. Zwar wurden der Landesärztekammer auf Anfrage die Daten nicht direkt von der Bundesopiumstelle übermittelt, doch konnte erreicht werden, dass die vom BfArM an die oberste Gesundheitsbehörde in Baden-Württemberg, das Ministerium für Arbeit und Soziales, übermittelten Daten, dem Arbeitskreis zugänglich gemacht wurden. Dadurch wurde es zum ersten Mal möglich, im Abgleich mit den Substitutionszahlen der Kassenärztlichen Vereinigung den Anteil der nicht GKV-finanzierten Substituierten zu ermitteln. Dieser Anteil liegt bei 11,1 Prozent. Hier sind allerdings nur die Substituierten eingeschlossen, die an die Bundesopiumstelle gemeldet wurden. Ministerialrat Dr. Wulf vom Justizministerium Baden-Württemberg erläuterte in der Sitzung, dass die Staatsanwaltschaft im Ermittlungs- bzw. Vorermittlungsfall von allen öffentlichen Behörden Auskunft verlangen und Ermittlungen jeder Art entweder selbst vornehmen oder durch die Behörden und Beamten des Polizeidienstes vornehmen lassen kann. Demnach seien die bisher getätigten Auskünfte der Bundesopiumstelle zulässig. Frau Hönekopp konnte dem entgegenstellen, dass in einem Schreiben des Bundesbeauftragten für Datenschutz zugesichert wird, dass in Zukunft von der Weitergabe personenbezogener Daten aus dem Substitutionsregister an Strafverfolgungsbehörden abgesehen wird. Dieses Schreiben war Dr. Wulf nicht bekannt. Substitutionszahlen Weitergabe personenbezogener Daten In der Sitzung berichtete darüber hinaus Frau Dr. Schieffer vom Rechtsmedizinischen Institut der Universität Tübingen über 143 Gutachtenfälle 203

206 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitskreis Suchtmedizin Sicherstellung der flächenhaften Versorgung Interventionsprogramm Heroingestützte Substitutionstherapie beziehungsweise Todesfälle mit Drogeneinfluss im Zeitraum von 1998 bis Aus diesen Untersuchungen zeigte sich, dass insbesondere Probleme bei der Take-Home-Verordnung, einer zu hohen Eingangsdosierung, sowie fehlende Beikonsumkontrollen in diesen Behandlungsfällen vorlagen. Für den Arbeitskreis nahmen Herr Dr. von Ascheraden und Herr Felsenstein als Vertreter der Landesärztekammer an den Beratungen der Arbeitsgruppe Substitution im Ministerium für Arbeit und Soziales teil. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist eine Sicherstellung der flächenhaften Versorgung bei der Substitution Opiatabhängiger und die Verbesserung der Versorgung selbst. Der Arbeitskreis entwickelte ein Interventionsprogramm für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg als Drei-Stufen- Programm mit Prävention, Intervention und Sanktion. Dieses Programm wurde inzwischen vom Vorstand beschlossen und es wurden erste Schritte zur Umsetzung initiiert. Der Arbeitskreis empfahl die Aufnahme der heroingestützten Substitutionstherapie von Schwerstabhängigen in die suchttherapeutische Versorgung. Eine Fortführung der Modellversuche in die Regelversorgung wurde befürwortet. Auf Empfehlung des Arbeitskreises unterstützte der Vorstand dieses Anliegen und die Präsidentin, Frau Dr. Wahl, nahm hierzu in einer Pressekonferenz am 11. Mai 2006 Stellung. Das diesjährige Symposium des Arbeitskreises unter dem Thema Neue 204

207 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitskreis Suchtmedizin Wege in der Suchtmedizin fand am 22. November 2006 in den Räumen des CVJM in Stuttgart statt. Mit gut 200 Teilnehmern war das Symposium sehr gut besucht und zeigte die hohe Attraktivität dieser jährlichen Veranstaltung. Die Auswertung der Evaluationsbögen zeigte eine hohe Begeisterung der Teilnehmer für die Organisation, die Referentenauswahl und die Themen. Neue Wege in der Suchtmedizin 205

208 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Qualitätssicherung zytologischer Untersuchungen Arbeitsgruppe Qualitätssicherung zytologischer Untersuchungen Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung Aufarbeitung der Daten Evelyn Gieren PD Dr. med. Walter Back, Dr. med. Peter Braun, Dr. med. Dr. rer. nat. Hans-Otto Frey, Dr. med. Eberhard Jäger, Matthias Felsenstein Im Berichtszeitraum fand keine Sitzung der Arbeitsgruppe statt. Im Vordergrund stand die Aufarbeitung der Daten, Konzeptualisierung und Optimierung der Datenauswertung. Auf der Basis überarbeiteter Qualitätsindikatoren wurden die Ergebnisse aller 185 Labore systematisch bewertet. Entsprechend der Gewichtung aller Mängel der einzelnen Leistungserbringer wurden insgesamt 24 Labore zur Stellungnahme aufgefordert. In den inzwischen eingesandten Antworten wurden Män- 206

209 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Qualitätssicherung zytologischer Untersuchungen gel eingeräumt und Verbesserungen in Aussicht gestellt oder bereits veranlasst. Eine Gesamtbeurteilung der Reaktionen ist für die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe geplant. Gesamtbeurteilung Auf dem 14. internationalen Tutorial für zervikale Neoplasie konnte die Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Frau Gieren, am 20. Oktober 2006 erste Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahme vortragen stand die Wertigkeit der bisherigen Früherkennungsuntersuchungen des Zervixkarzinoms als auch die Bewertung anderer Methoden wie der HPV-Impfung zur Vermeidung des Zervixkarzinoms im Mittelpunkt zahlreicher Beratungen. Im Rahmen des Anhörungsrechts der Bundesärztekammer gemäß 91 Abs. 8a SGB V zu Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Richtlinie nach 92 Abs. 1 SGB V über eine Änderung der Krebsfrüherkennungsrichtlinien konnte die Arbeitsgruppe sowohl die Bundesärztekammer als auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung unterstützend beraten. Darüber hinaus wurde das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg im Rahmen einer Anfrage zur Wirksamkeit der HPV-Impfung über die Spezifität und Sensitivität der derzeitigen Untersuchungsmethoden als auch zur Qualität dieser beraten. HPV-Impfung Im neuen Jahr wird neben der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen zu Mängelhinweisen die Datengewinnung aus dem Jahr 2005 im Vordergrund stehen. 207

210 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen der Landesärztekammer Arbeitsgruppe Qualitätssicherung zytologischer Untersuchungen Pressekonferenz der Landesärztekammer zum Thema Organspende 208

211 209 Fachabteilungen

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213 Fachabteilungen Ärztliche Pressestelle Ärztliche Pressestelle Dr. med. Oliver Erens So oft, so laut und so heftig wie im Jahr 2006, haben Ärzte in Deutschland noch nie ihrem Ärger öffentlich Luft gemacht. Die Protestaktionen gegen die Gesundheitspolitik der Bundesregierung mit zehntausenden Demonstranten an mehreren Tagen im Jahr, die vielen Praxisschließungen, die regionalen und überregionalen Kundgebungen, die wochenlangen Streiks der Klinikärzte, der außerordentliche Deutsche Ärztetag dies alles hat das Bild der Ärzte in der Bevölkerung verändert. Nicht von ungefähr titelte die Fachpresse: Das Jahr, in dem die Ärzte aufstanden. Abteilungsleiter Protestaktionen gegen die Gesundheitspolitik Unterstützt wurden die unzähligen Aktionen der baden-württembergischen Ärzteschaft durch die Öffentlichkeitsarbeit der Ärztlichen Pres- 211

214 Fachabteilungen Ärztliche Pressestelle Ärzteproteste, Streiks und Praxisschließungen Bundesweiter Aktionstag Aktuelle Themen sestelle, die sich an die Medien, an die Bürger sowie an Ärztinnen und Ärzte richtete. Die fundierte Kritik an den Reformgesetz-Entwürfen einerseits sowie die Information über Ärzteproteste, Streiks und Praxisschließungen andererseits standen das ganze Jahr über im Vordergrund der Abteilungs-Aktivitäten. Neben der gezielten PR-Arbeit haben sich innerärztlich die von der Pressestelle etablierten modernen Informationswege ärztenews und Homepage der Landesärztekammer bestens bewährt und waren stets auf dem aktuellsten Stand. Vor der Landespressekonferenz im Landtag von Baden-Württemberg präsentierte sich die Landesärztekammer gemeinsam mit anderen Heilberufe-Körperschaften am bundesweiten Aktionstag in einer viel beachteten Pressekonferenz. Für die Planung und Umsetzung dieser Veranstaltung zeichnete die Ärztliche Pressestelle verantwortlich. Darüber hinaus transportierte die Ärztliche Pressestelle zahlreiche weitere aktuelle Themen in die Öffentlichkeit: Killesbergkongress MEDI- ZIN 2006, Einrichtung von Transplantationsbeauftragten an badenwürttembergischen Krankenhäusern (gemeinsam mit Sozialministerin Dr. Monika Stolz), Kinderschutzambulanzen, Abschiebung und Gesundheit und 10. baden-württembergischer Ärztetag 2006 waren die Überschriften mehrerer übers Jahr verteilter Pressekonferenzen. In über 40 Pressemitteilungen informierte die Landesärztekammer über gesundheitspolitische und gesundheitliche Themen; breiten Raum nahmen dabei Informationen über die Ärztekammerwahlen ein. Weitere Publikationen der Pressestelle waren 2006 unter anderem der Tätig- 212

215 Fachabteilungen Ärztliche Pressestelle keitsbericht, die Dokumentation der Festveranstaltung 30 Jahre Gutachterkommissionen. Ferner erschien 2007 die Programmbroschüre zum Deutschen Ärztetag 2008 in Ulm, die vollständig in der PR-Abteilung konzeptioniert und layoutet wurde. Die Ärztliche Pressestelle fungiert als zentraler Ansprechpartner für die Medien zu einem sehr breiten Themenspektrum; so wurden 2006 über 200 Journalistenanfragen gezählt. Es dominierten Fragen und Interviews zu Ärztestreiks und -protesten gegen die Gesundheitsreform. Aber auch zahlreiche andere Zusammenhänge waren gefragt, wie beispielsweise die elektronische Gesundheitskarte, das Arzneimittelsparpaket, das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz oder die Vogelgrippe. Die Ärztliche Pressestelle antwortet jederzeit kompetent und zuverlässig, nennt renommierte Experten aus der Ärzteschaft und vermittelt medienwirksame Gesprächspartner. Dies sind sicherlich die wesentlichen Gründe, weshalb die LÄK-Pressestelle das besondere Vertrauen der Journalisten von Printmedien, Radio und Fernsehen genießt. Die Praxis-Rubrik in den Stuttgarter Nachrichten und im Schwarzwälder Boten, für die die Ärztliche Pressestelle verantwortlich zeichnet, wurde fortgesetzt und erfreut sich bei den Zeitungslesern nach wie vor großer Beliebtheit. Hier werden medizinische Fragstellungen der Leser von einem Ärzteteam der Kammer allgemeinverständlich beantwortet ein Service, der in dieser Form bundesweit einmalig ist. Neu hinzugekommen ist 2006 die Rubrik Jugendsprechstunde in den Stuttgarter Nachrichten. Darüber hinaus beantwortet die Pressestelle natürlich Zentraler Ansprechpartner Praxis-Rubrik 213

216 Fachabteilungen Ärztliche Pressestelle auch zahlreiche Anfragen aus der Bevölkerung zu ärztlichen und gesundheitspolitischen Themen. Veranstaltungen Website Elektronischer Newsletter Die Ärztliche Pressestelle betreut verschiedene Veranstaltungen, darunter Neujahrsempfang und Parlamentarischer Abend der ärztlichen Körperschaften. Nähere Informationen zu diesen Events sind unter der Überschrift Aus der Arbeit des Vorstands zu finden. Die Website der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern ist ein weit über die Grenzen Baden-Württembergs anerkanntes und viel besuchtes Informationsmedium, das von der renommierten Health On The Net Foundation zertifiziert wurde. Neu zum Angebot hinzugekommen ist die Möglichkeit, sich Texte des Webauftritts vorlesen zu lassen. Hierfür fallen weder Kosten an, noch muss eine spezielle Software o.ä. installiert werden. Der gesamte Webauftritt wurde von der Ärztlichen Pressestelle konzipiert und ist eine der führenden Websites der ärztlichen Körperschaften in der Bundesrepublik Deutschland. Der Internetauftritt wird kontinuierlich weiter entwickelt und die Inhalte werden arbeitstäglich gepflegt und aktualisiert. Der elektronische Newsletter ärztenews der Landesärztekammer erfreut sich weiterhin sehr großer Beliebtheit; er stellt wie bereits eingangs erwähnt die schnelle Information von Kammermitgliedern über das Medium sicher. Derzeit nutzen rund 5000 Ärztinnen und Ärzte aus dem Südwesten dieses Angebot, und täglich kommen neue Abonnenten hinzu. 214

217 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 17a Röntgenverordnung und 83 der Strahlenschutzverordnung PD Dr. med. Hans Hawighorst Abteilungsleiter Von der Ärztlichen Stelle sind mit Stand vom 31. Dezember Betreiber (75 weniger als 2005) mit Strahlern (45 weniger als 2005) erfasst worden. Durch die notwendige Qualitätssicherung von Befundungsmonitoren sind seit 2006 zusätzlich 340 Befundungsmonitore neu erfasst und in der Qualität überprüft worden. Von den Betreibern sind: 215

218 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV radiologische Vertragsärzte einschließlich teilradiologisch tätige Ärzte 300 Krankenhäuser 48 sonstige Einrichtungen Statistik Kommissionssitzungen Beratungsgespräche Im Zeitraum vom 2. Januar 2006 bis zum 30. Dezember 2006 wurden Betreiber mit Strahlern überprüft (859 radiologisch tätige Ärzte einschließlich teilradiologisch tätige Ärzte, 162 Krankenhäusern und 28 sonstige Einrichtungen). Insgesamt 25 Betreiber wurden aufgrund wiederholter Mängel zweimal geprüft. Nach vorheriger Aufarbeitung der eingesandten Prüfunterlagen durch die Mitarbeiter der Ärztlichen Stelle wurden in diesem Jahr in neun Kommissionssitzungen die Ergebnisse der Überprüfung der Qualitätssicherung durchgeführt und gemäß 17a Röntgenverordnung dem Strahlenschutzverantwortlichen und dem anwendenden Arzt Vorschläge zur Verringerung der Strahlenexposition und zur Verbesserung der Bildqualität und Untersuchungstechnik unterbreitet. Wie in den vergangenen Jahren konnte durch die schriftliche Rückinformation sicher gestellt werden werden, dass die Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge umgesetzt wurden. Über zirka Beratungsgespräche seitens der Mitarbeiter der Ärztlichen Stelle sowohl in Bezug auf den Strahlenschutz als auch die Konstanzprüfungen sowie Röntgenuntersuchungstechniken wurden in der 216

219 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV Regel von den Betreibern sehr dankbar angenommen. Bei 96 Betreibern (9 Prozent) brauchten von Seiten der Ärztlichen Stelle keine Vorschläge zur Verringerung der Strahlenexposition gemacht zu werden. Bei 897 Betreibern (84 Prozent) wurden Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge zur Minimierung der Strahlenbelastung und zur Verbesserung der Bildqualität erarbeitet. Bei Beratungsbedarf führten die Mitarbeiter der Ärztlichen Stelle telefonische Gespräche durch. Bei 78 (7 Prozent) der überprüften Betreiber musste im Interesse des Strahlenschutzes eine Wiederholungsprüfung in verkürzten Intervallen (3/6/12 Monate) durchgeführt werden. In 35 (3 Prozent) der Fälle wurde gemäß der 17. Bekanntmachung des BMA die Aufsichtsbehörde eingeschaltet. Dies war im wesentlichen der Fall bei nicht gesandten Unterlagen (24 = 69 Prozent) sowie bei nicht fristgemäßer Beseitigung von aufgezeigten Mängeln (8 = 23 Prozent). 217

220 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV Abbildung 1: Darstellung der Prüfergebnisse der Betreiber in der Übersicht keine Mängel 78 verkürztes Intervall 897 Hinweise und Empfehlungen 35 Meldungen an Aufsichtsbehörde Prüfergebnisse im Einzelnen: 1. Filmverarbeitung Die Konstanzprüfungsunterlagen von einem vorgegebenen Zeitraum von sechs Monaten wurden überprüft. Zur Auswertung kamen 1083 Filmverarbeitungen. In 78 Prozent wurde die Qualitätssicherung nach DIN 6868 Teil 2 durchgeführt. Das so ge- 218

221 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV nannte Bayerische Verfahren wird seit 1999 nicht mehr durchgeführt. Es werden 16 Prozent (2005: 17 Prozent) Laser-Kameras eingesetzt. Das Stuttgarter Verfahren wurde bei 5 Prozent ( 2005: 5 Prozent) verwendet. In zirka 51 Prozent (2005: 45 Prozent) der Überprüfungen wurden Hinweise zur Optimierung der Filmverarbeitung gegeben, am häufigsten gab es einen Hinweis auf fehlerhafte Zielwertkorrektur, gefolgt von Service einzuschalten (SERV). Bei 12,2 Prozent (2005: 9,3 Prozent) der überprüften Betreiber, erfolgte eine fehlerhafte Zielwertkorrektur (ZWK) bei der Filmverarbeitung. 2. Direktradiographie Überprüft wurden Serien der Konstanzprüfungen der Röntgenstrahler gemäß DIN 6868 ff. In 12 Prozent (2005: 15 Prozent) der Fälle lagen die Prüfkörperaufnahmen bzw. die dazugehörigen Prüfprotokolle nur unvollständig vor oder fehlten. Als häufiger Fehler wurde seitens der Ärztlichen Stelle auf die Einhaltung der Zeitintervalle zur Durchführung der Konstanzprüfungsmassnahmen hingewiesen. Im Bereich Mammographie konventionell nach DIN : erfolgten 118 Kontrollen (2005: 54 Kontrollen). 219

222 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV Auffallend ist, dass im Bereich der digitalen Mammographie doch große Unsicherheiten seitens der Betreiber bei der Umstellung auf die neuen Prüfnormen bestanden. Hier konnte die Arbeit der Ärztlichen Stelle in vielen Fällen zu einer Klärung beitragen. 3. Röntgenaufnahmen von Patienten Auch im Jahr 2006 wurde bei der Überprüfung der Patientenaufnahmen das Hauptaugenmerk auf die rechtfertigende Indikation, die Befundung und die Bildqualität einschliesslich der Bildparameter gelegt. Bildqualität gemäß den Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung: Untersuchungs- und Einstelltechnik optische Dichte Gonadenschutz Aufnahmeparameter Film-Folien-System Bildqualität sowie Einstellungs- und Untersuchungstechnik Die Anforderung der menschlichen Aufnahmen hat sich im Jahr 2005 geändert. Insgesamt wurden im Jahr (in 2005: ) Bilder eingeschickt. Die durchschnittliche Anzahl geprüfter Bilder pro Anwendungsgerät lag somit bei 9,4 Prozent (2005: 7,6 Prozent). 220

223 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV Im Hinblick auf ihre eindeutige diagnostische Aussagefähigkeit waren 86 Prozent der Röntgenaufnahmen von Erwachsenen (ab 18 Jahre) der verschiedenen Organgebiete (2005: 91 Prozent) nicht zu beanstanden waren es im Kindesalter (bis 14 Jahre) 79 Prozent (2005: 84 Prozent, 2004: 80 Prozent, 2003: 87 Prozent). Insgesamt ist eine leichte Verschlechterung der Bildqualität zu beobachten. Ob es sich hierbei nur um Schwankungen innerhalb der normalen Statistik oder einen grundsätzlichen Trend handelt, wird durch die Ärztliche Stelle weiter engmaschig beobachtet werden. Bezüglich der objektangepassten Einblendung wird auf die Abbildung 2, S. 231) verwiesen. Gonadenschutz Bei der Anlage des Gonadenschutzes bei menschlichen Beckenaufnahmen führten die Hinweise der Ärztlichen Stelle zu einer Qualitätsverbesserung. Dieses wurde durch eine konsequente Aufklärung des medizinischen Personals und des Arztes erreicht. Eine weitere Qualitätsverbesserung wird durch die Arbeit der Ärztlichen Stelle bei ihren Auffrischungskursen sichergestellt (siehe Abbildung 1, S. 231). Aufnahmespannung und Film-Folien-Kombination Eine zu geringe Aufnahmespannung wurde am häufigsten bei Untersuchungen des Magen-Darm-Traktes beobachtet. 221

224 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV Strahlenschutzverordnung Nuklearmedizin Zur Zeit sind im Bereich Nuklearmedizin 106 Betreiber mit 445 Geräte erfaßt. Die einzelnen Geräte gliedern sich in folgende Gruppen auf (einzelne Geräte haben mehrere Funktionen (Köpfe), daraus ergibt sich eine höhere Gesamtzahl, als oben genannt). Bezeichnung / Klasse Anzahl Aktivimeter / Dosiskalibrator 120 Bohrloch-Meßplatz 89 CT / PET 3 Gammakamera-planar 99 Ganzkörper-Zusatz 59 geeichtes Dosisleistungsmessgerät 29 PET 7 SD-Kamera 27 SPECT-Kamera 121 KOINZIDENZ-fähig (PET-fähig) 3 Bohrloch/Sondenmeßplatz 6 Sondenmeßplatz 1 Sondergerät wurden insgesamt 14 Betreiber mit 44 Geräten (alle Klassen) überprüft. Von den 106 Betreibern sind: 222

225 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV 57 radiologische Vertragsärzte einschl. teilradiologisch tätige Ärzte 46 Krankenhäuser 3 sonstige Einrichtungen Nach vorheriger Aufarbeitung der eingesandten Prüfunterlagen durch die Mitarbeiter der Ärztlichen Stelle wurden in diesem Jahr in drei Kommissionssitzungen die Ergebnisse der Überprüfung der Qualitätssicherung eingeschätzt und gemäß 83 StrlSch-Verordnung dem Strahlenschutzverantwortlichen und dem anwendenden Arzt Vorschläge zur Verringerung der Strahlenexposition und zur Verbesserung der Bildqualität und Untersuchungstechnik unterbreitet. Durch die schriftliche Rückinformation konnte garantiert werden, dass die Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge der Ärztlichen Stelle umgesetzt werden. Bei vier Betreibern brauchten von Seiten der Ärztlichen Stelle keine Vorschläge zur Verringerung der Strahlenexposition gemacht zu werden. Bei zehn Betreibern wurden Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge zur Minimierung der Strahlenbelastung und zur Verbesserung der Bildqualität erarbeitet. Bei Beratungsbedarf führten die Mitarbeiter der Ärztlichen Stelle telefonische Gespräche durch. 223

226 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV In keinem Fall wurde gemäß der 17. Bekanntmachung des BMA die Aufsichtsbehörde eingeschaltet. Merkblatt Strahlenschutz Prüfergebnisse im Einzelnen (Sammlung häufiger Hinweise/Mängel): Hinweise und Mängel zu Aktivimeter Hinweise: Referenzwert und Arbeitsanweisung für Ansprechvermögen fehlten oft. Arbeitsanweisung für Molybdändurchbruch fehlte häufig. Dokumentation der Linearität (halbjährlich) lag häufig nicht vor, ebenso die Arbeitsanweisung. Mängel: Fehlende Arbeitsanweisungen, Referenzwerte sowie nicht durchgeführte Qualitätskontrollen sind Mängel. Zur besseren Übersicht und zum Vergleich der Prüfergebnisse, ins- 224

227 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV besondere mit denen des Ausgangszustandes, sollen die Messwerte in Tabellenform chronologisch dargestellt werden. Es empfiehlt sich ein einheitliches Formblatt, das den Betreibern beigelegt wird. Hinweise und Mängel zu Gerät (Gammakamera) Hinweise: Arbeitstägliche Qualitätskontrolle: Messzeit unbekannt, es sollen mindestens 1000 Impulse gemessen werden. Es fehlen: Referenzwert für Untergrund, Arbeitsanweisungen für Untergrund und Energiefenster. Wöchentliche Qualitätskontrolle: Referenzwert für Ausbeute und Arbeitsanweisung lagen oft nicht vor. Inhomogenität: mit/ohne Kollimator? Referenzwert für planare Kontrolle und SPECT (Korrekturmatrix) und Arbeitsanweisungen lagen oft nicht vor. Halbjährliche Qualitätskontrolle: Referenzwert und Arbeitsanweisung Rotationszentrum lagen oft nicht vor. 225

228 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV Referenzwert und Arbeitsanweisung für Ortsauflösung und Linearität lagen oft nicht vor. Prüfergebnisse für Ganzkörperzusatz lagen oft nicht vor. Mängel: Fehlende Arbeitsanweisungen, Referenzwerte sowie nicht durchgeführte Qualitätskontrollen sind Mängel. Zur besseren Übersicht und zum Vergleich der Prüfergebnisse, insbesondere mit denen des Ausgangszustandes, sollen die Messwerte in Tabellenform chronologisch dargestellt werden. Es empfiehlt sich ein einheitliches Formblatt, das den Betreibern beigelegt wird. Menschliche Aufnahmen Prüfergebnisse zur Diagnostik Rechtfertigende Indikation: vorhanden Kontraindikation: oft keine Angabe Schwangerschaft: oft kein schriftlicher Ausschluss Frühere Anwendung radioakt. Stoffe: oft nicht vorhanden Referenzwert eingehalten: nicht immer eingehalten 226

229 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV Anamnese: vorhanden Medikamente: oft keine Abfrage Sonographie: vorhanden Tastbefund: vorhanden Szintigramm: Injektionsort, Injektionszeitpunkt und Aufnahmezeitpunkt oft nicht durchgängig vorhanden Befund: in Ordnung Hinweise: Bitte in Zukunft auf eine schriftliche Arbeitsanweisung achten (oft nicht vorhanden), Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte und Angaben zum Injektionsort, Injektionszeitpunkt und Aufnahmezeitpunkt waren oft nicht durchgängig vorhanden Strahlenschutzverordnung Strahlentherapie Von der Ärztlichen Stelle sind mit Stand vom 31. Dezember 2006 sechs Betreiber mit 29 Geräten (Liniearbeschleuniger, Brachytherapie, Orthovolt) geprüft worden. BEZ Anzahl Linearbeschleuniger 21 Brachytherapie 7 Orthovolt 3 227

230 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV CT 1 Planungsmonitor 2 Nach vorheriger Aufarbeitung der eingesandten Prüfunterlagen durch die Mitarbeiter der Ärztlichen Stelle wurden in diesem Jahr in drei Vor-Ort-Überprüfungen die Ergebnisse der Überprüfung der Qualitätssicherung eingeschätzt und gemäß 83 StrlSch-Verordnung dem Strahlenschutzverantwortlichen und dem anwendenden Arzt Vorschläge zur Verringerung der Strahlenexposition und zur Verbesserung der Bildqualität und Untersuchungstechnik unterbreitet. Durch die schriftliche Rückinformation konnte garantiert werden, dass die Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge der Ärtzlichen Stelle umgesetzt werden. Bei allen Betreibern wurden Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge zur Minimierung der Strahlenbelastung und zur Verbesserung der Bildqualität erarbeitet. Bei Beratungsbedarf führten die Mitarbeiter der Ärztlichen Stelle telefonische Gespräche durch. In keinem Fall wurde gemäß der 17. Bekanntmachung des BMA die Aufsichtsbehörde eingeschaltet. An den Vor-Ort Überprüfungen nahmen jeweils zwei fachkundige Prüfärzte, ein erfahrener MPE und ein Vertreter der Ärtzlichen Stelle teil. 228

231 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV Prüfergebnisse im Einzelnen (Sammlung häufiger Hinweise/Mängel): Hinweise und Mängel zur Technik Es wurden keine gravierenden Mängel festgestellt. Die Geräteausstattung (Messtechnik) entspricht häufig dem durchgeführten Therapiespektrum. Die Dokumentation der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Messungen erfolgt überwiegend elektronisch. Das ist so entsprechend der Vereinbarung akzeptabel. Die Dosimeter waren bzgl. MTK auf dem aktuellen Stand. Bei den Konstanzprüfungen werden im Wesentlichen die geltenden DIN Normen eingehalten. Das Planungssystem wird durch eine unabhängige Gegenkontrolle der Monitor-Units verifiziert. Allgemeine Hinweise, Allgemeine Checks Fehlender systematischer Nachweis der Fortbildung von MTA/Ärzten einschließlich Anwesenheitslisten mit Unterschrift. Umgangsgenehmigung / Betriebsgenehmigung lagen nicht immer 229

232 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV vor, wurden aber nachgefordert. Übersendung der Arbeitsanweisung (CD / ). Systematischer Nachweis der Fortbildung von MTA/Ärzten einschließlich Anwesenheitslisten mit Unterschrift. Kopie falls vorhandener Zertifizierungsurkunde Brustzentrum, TÜV Audits wurden nachgefordert. Patientenakten Für die Prüfung wurden Akten aus dem Behandlungsspektrum unmittelbar Vor-Ort aus dem Datenpool randomisiert ausgewählt, wie zum Beispiel Brusttumor, Lungentumor, Prostata, Brachytherapie, etc. Prüfergebnisse zur Therapie Hinweise: In der Akten muss ersichtlich sein, ob die Therapie: a) kurativ, b) palliativ, c) adjuvant ist. Dies war nicht immer der Fall. Abbildung der kumulativen Dosis im elektronischen System nicht immer ersichtlich. Aktenführung von Patienten Arbeitsanweisungen waren nicht immer vorhanden Teilweise fehlende Unterschriften von Arzt/Physiker nicht immer schriftlicher Ausschluss der Schwangerschaft Mängel in den Aufklärungsbögen für die Patienten Mängel bei der konsequenten Tumornachsorge 230

233 Fachabteilungen Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 16 RöV Abb. 1: Betreiber mit Mängeln beim Einsatz des Gonadenschutzes Abb. 2: Betreiber mit Mängeln bei der objektangepassten Einblendung

234 Fachabteilungen Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Abteilungsleiter Aufgaben Matthias Felsenstein Die Abteilung nahm im Berichtszeitraum Geschäftsführung und Sachbearbeitung für folgende Arbeitsgruppen, Kreise und Kommissionen, Qualitätssicherungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie der Zertifizierten Fortbildung wahr: Ausschuss Qualitätssicherung Betreuung der zwölf Fach-Arbeitsgruppen und der Vertreter im Lenkungsgremium im Rahmen des Vertrages zur Qualitätssicherung in der stationären Krankenhausbehandlung Arbeitsgruppe und Maßnahme: Neonatalerhebung Arbeitsgruppe und Maßnahme: Qualitätssicherung Anästhesiologie 232

235 Fachabteilungen Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Arbeitsgruppe und Maßnahme: Qualitätssicherung zytologischer Untersuchungen Arbeitsgruppe und Maßnahme Operative Behandlung des Bronchialkarzinoms Lenkungsausschuss und Maßnahme: Qualitätssicherung in der präklinischen Notfallrettung Qualitätssicherung nach den Hämotherapierichtlinien Arbeitskreis Suchtmedizin Beratungskommission zur qualifizierten substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger Ausschuss Fortbildung Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und curriculären Fortbildungen Die Tätigkeiten werden hier nur referiert, soweit sie nicht unter den entsprechenden Themen direkt dargestellt sind. Im Rahmen der Zertifizierten Fortbildung Prüfung und Bewertung von Fortbildungsveranstaltungen und -medien auf ihre Eignung auf das Fortbildungszertifikat. Im Jahr 2006 wurden über Anträge geprüft und bewertet. Die höchste Anzahl an Anträgen pro Monat zeigte sich im Dezember mit Es wurden Teilnehmerbescheinigungen ausgegeben. Zertifizierte Fortbildung 350 Anträge auf den Erwerb des Fortbildungszertifikats wurden geprüft 233

236 Fachabteilungen Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung und konnten in der überwiegenden Mehrheit positiv beschieden werden. Gebührenpflicht Sehr hohes Fortbildungsengagement Vereinbarung mit der Landespsychotherapeutenkammer Gut angemeldete Fortbildungen sind gebührenpflichtig, das entspricht zirka 10 Prozent. Dabei wurden Einnahmen in Höhe von Euro erzielt, die einen wichtigen Beitrag zur Refinanzierung der Zertifizierten Fortbildung beitragen. Anhand der gemeldeten Teilnehmerzahlen konnte erneut festgestellt werden, dass zumindest von den durchschnittlichen Beteiligungszahlen die Ärzteschaft Baden-Württemberg ein sehr hohes Fortbildungsengagement zeigt und keine Probleme für den Nachweis von 250 Fortbildungspunkten in fünf Jahren haben wird. Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens wurde eine Vereinbarung mit der Landespsychotherapeutenkammer geschlossen, um die gegenseitige Übernahme der Anerkennungen zwischen den beiden Kammern auch in der Praxis zu gewährleisten. Darüber hinaus wurde eine Wahlfreiheit für psychotherapierelevante Gruppen für das Anerkennungsverfahren zwischen den beiden Kammern beschlossen. Im Bereich der Fortbildung führte die Abteilung Fortbildung eine zweitägige Veranstaltung in Stuttgart, zum Erwerb der verkehrsmedizinischen Qualifikation für Fachärzte nach der Fahrerlaubnisverordnung FeV, mit 89 Teilnehmern, durch, 234

237 Fachabteilungen Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung mit dem Arbeitskreis Suchtmedizin ein eintägiges Symposium zum Thema Neue Wege in der Suchtmedizin, mit 200 Teilnehmern, in Zusammenarbeit mit der Universität Hohenheim einen Kurs Ernährungsmedizin, nach dem 100-stündigen Curriculum der Bundesärztekammer, mit 43 Teilnehmern, einen neu entwickelten Kurs Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei Erwachsenen nach dem Curriculum der Bundesärztekammer, zusammen mit der Landespsychotherapeutenkammer, mit 56 Teilnehmern und eine Veranstaltung mit dem Ausschuss Ärztinnen zum Thema Medizinische und psychosoziale Aspekte der Weiblichen Genitalbeschneidung in Stuttgart, mit 63 Teilnehmern. Hämotherapierichtlinien Die Novellierung der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) sieht Änderungen im Nachweisverfahren gegenüber der Landesärztekammer vor, die verbunden sind mit einer Verantwortungszunahme für die Ärztekammern. Nachdem mit dem Beschluss des Vorstandes vom 20. September 2006 und dem Beschluss der Vertreterversammlung zur Gebührenerhebung vom 25. November 2006 die Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen waren, wurde im Ärzteblatt vom Februar 2007, in den aerztenews und auf der Homepage der Landesärztekammer auf die Änderungen erweiterte Überwachung, neue Formulare, Hämotherapie 235

238 Fachabteilungen Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Gebührenerhebung hingewiesen. Zeitgleich wurden neue maschinenlesbare Formulare für das Regelverfahren und das vereinfachte Verfahren auf der Homepage bereitgestellt. Regelverfahren Vereinfachtes Verfahren Refinanzierung Das Regelverfahren zum Nachweis der Überwachung gemäß Abschnitt der Richtlinien sieht vor, dass der Träger der Einrichtung im Benehmen mit der zuständigen Ärztekammer den Qualitätsbeauftragten benennt, der nach Abschnitt qualifiziert sein muss. Ein Bericht über das Ergebnis der Überprüfung, deren Inhalte in Anhang 1 der Richtlinien festgelegt sind, ist vom Qualitätsbeauftragten an die Landesärztekammer und den Träger der Einrichtung zu übermitteln. Das vereinfachte Verfahren gemäß Abschnitt der Richtlinien sieht vor, dass der Leiter der Einrichtung an die Ärztekammer den Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen, eine Arbeitsanweisung zur Transfusion eines Erythrozytenkonzentrats mit der Selbstverpflichtung, diese als Standard zu beachten, sowie den Nachweis der Verbrauchsmeldung an das Paul-Ehrlich-Institut übersendet. Um eine Refinanzierung der Qualitätssicherungsmaßnahme zu erzielen, wird eine Gebühr zwischen 50 und 150 Euro ab dem Inkrafttreten der Satzung zur Gebührenerhebung (1. Februar 2007) erhoben. Nach unserem gegenwärtigen Kenntnisstand sind zirka 400 Kliniken und zirka 240 Arztpraxen von dem Nachweisverfahren betroffen. 236

239 Fachabteilungen Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Weitere Tätigkeiten: Der Leiter der Abteilung ist als Mitglied der Arbeitsgruppe Qualitätssicherung des Gesundheitsforums Baden-Württemberg beteiligt an der Erstellung des Landes-Qualitäts-Berichts Gesundheit Baden-Württemberg Spezialheft Stationäre Krankenhausversorgung und am Spezialheft Ambulante Versorgung Mitglied im Lenkungsgremium gemäß des Vertrages Qualitätssicherung in der stationären Krankenhausversorgung Baden-Württemberg Mitglied der Arbeitsgruppe Fort- und Weiterbildung im Aktionsbündnis Organtransplantation des Landes Mitglied der Arbeitsgruppe Substitution im Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg Mitglied des Deutschen Senats für Ärztliche Fortbildung der Bundesärztekammer Mitglied der Arbeitsgruppe Fortbildungszertifikat der Bundesärztekammer Mitglied der Arbeitsgruppe Empfehlungen zur Ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer 237

240 Fachabteilungen Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Fortbildungskalender der Landesärztekammer unter 238

241 Besondere Einrichtungen Besondere Einrichtungen 239

242 240 Besondere Einrichtungen

243 Besondere Einrichtungen Ethikkommission Ethikkommission Dr. med. Thomas Aleker Prof. Dr. med. Hans Joachim v. Büdingen, Dr. med. Georg Hook, Prof. Dr. med. Bernhard Rauch, Prof. Dr. iur. Eibe Riedel, Prof. Dr. theol. Dr. med. Dietrich Rössler, Prof. Dr. med. Ingeborg Walter-Sack Dr. med. Petra Knupfer Die Ethikkommission begutachtet Arzneimittelstudien sowie Studien nach dem Medizinproduktegesetz und berät Kammermitglieder vor der Durchführung biomedizinischer und epidemiologischer Forschungsvorhaben. Sie führt auch Beratungen von Ärzten durch, die Methoden der assistierten Reproduktion anwenden. Rechtliche Grundlage der Beratungstätigkeit der Ethikkommission sind die einschlägigen Bestimmungen der Berufsordnung ( 15 Absatz 1), des Heilberufekammergeset- Vorsitz Mitglieder Geschäftsführung Rechtliche Grundlage 241

244 Besondere Einrichtungen Ethikkommission zes ( 30 Absatz 4), des Arzneimittelgesetzes ( 40 Absatz 1) und des Medizinproduktegesetzes ( 20). Sie arbeitet zudem auf der Grundlage internationaler Richtlinien und Empfehlungen zur biomedizinischen Forschung (Deklaration von Helsinki, ICH-Guidelines). Antragsbearbeitung Haftung Das Antragsvolumen der Ethikkommission hat sich im vergangenen Jahr auf hohem Niveau stabilisiert. Die personelle Aufstockung der Geschäftsstelle hat zu einer Entlastung der Mitarbeiterinnen geführt. Die Infrastruktur der Geschäftsstelle konnte aber noch nicht in allen Bereichen den Anforderungen des Arzneimittelgesetzes angepasst werden. Nach wie vor steht den Mitarbeiterinnen keine suffiziente Datenbank zur Erfassung der Anträge und zur Fristverwaltung zur Verfügung. Inzwischen wurde aber die Programmierung einer Datenbank über einen Mitarbeiter der EDV-Abteilung der Landesärztekammer auf den Weg gebracht, sodass davon ausgegangen werden kann, dass dieses Problem im kommenden Jahr gelöst werden kann. Die lange Zeit offene Haftungsfrage ist Anfang 2006 einvernehmlich mit dem Sozialministerium gelöst und in die Novelle des Heilberufekammergesetzes aufgenommen worden. Bei Haftungs- und Regressansprüchen an die Ethikkommission, die den durch eine Haftpflichtversicherung der Ethikkommission abgedeckten Betrag von zehn Millionen Euro übersteigen, tritt die Staatshaftung ein. Zwischen Sozialministerium und Landesärztekammer soll im Jahr 2007 ein Vertrag abgeschlossen werden, in dem Eckpunkte zur Infrastruktur, personellen Ausstattung und Arbeitsweise der Geschäftsstelle der Ethikkommission festge- 242

245 Besondere Einrichtungen Ethikkommission legt werden. Die Mehrzahl der begutachteten Studien, meist handelt es sich um multizentrische, nationale oder internationale Studien, läuft über Monate und Jahre. Die Ethikkommission prüft während des Studienverlaufs kontinuierlich alle Änderungen und Ergänzungen zum Studienprotokoll (Amendments) sowie Zwischenfallberichte im Hinblick auf notwendige Konsequenzen für eine Neubewertung der Risiko-Nutzen-Relation und eine Überprüfung des ergangenen Votums. Die Abgabe eines Votums nach AMG und MPG markiert nur den Beginn der Beratungs- und Begutachtungstätigkeit der Kommission und macht damit nur einen Teil der Tätigkeit der Ethikkommission und ihrer Geschäftsstelle aus. Im Jahr 2006 hat die Ethikkommission 18 Sitzungen (inklusive einer Klausurtagung) abgehalten. Die Begutachtung von Arzneimittelstudien bildet weiterhin den Schwerpunkt der Arbeit. Im Jahr 2006 wurden 438 Anträge zu Forschungsvorhaben bearbeitet, 140 Studien (50 Prozent mono- und 50 Prozent multizentrisch) betrafen Erstanträge, die von der Ethikkommission federführend bearbeitet wurden, 298 Anträge wurden im Benehmen mit der jeweils federführenden Ethikkommission begutachtet. Der Anteil der AMG-Studien betrug 85 Prozent, der MPG- Studien 2 Prozent und der so genannten freien Anträge 13 Prozent. Auf den Sitzungen der Ethikkommission wurden 29 Anträge mit den Antragstellern beraten. Die Zahl der Anträge zur Beratung bei assistierter Reproduktion belief sich auf 140. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer hat im November 2006 eine Änderung der Richtlini- Statistik 243

246 Besondere Einrichtungen Ethikkommission en zur assistierten Reproduktion beschlossen. Ärzte, die Verfahren der assistierten Reproduktion anwenden, müssen künftig keinen Antrag zur Beratung oder für ein zustimmendes Votum bei der Ethikkommission stellen. Der Wegfall der Beratungspflicht greift ab dem , dem Inkrafttreten der Satzungsänderung. Auch im Jahre 2006 hat sich die Ethikkommission vollständig über die erhobenen Gebühren finanziert. Die Anpassung der Gebührenordnung im letzten Jahr hat die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Arbeit der Ethikkommission auch zukünftig aus den erhobenen Gebühren finanziert werden kann. 244

247 Besondere Einrichtungen Gemeinsamer Beirat Gemeinsamer Beirat der Landesärztekammer und der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg Dipl.-Psych. Mareke de Brito Santos-Dodt Dr. med. Birgit Clever Dr. med. Jürgen Braun, Dr. med. Ulrich von Pfister, Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger, Dr. med. Eckart Semm Dipl.-Psych. Dr. Alessandro Cavicchioli, Dipl.-Psych. Martin Klett, Dipl.-Psych. Sabine Schäfer, Dipl.-Psych. Siegfried Schmieder Hartmut Gerlach, Ulrike Hespeler Vorsitzende Stv. Vorsitzende Ärztliche Mitglieder Psychotherapeutische Mitglieder Geschäftsführung In den drei Sitzungen, zu denen sich die Beiratsmitglieder 2006 trafen, lag der Schwerpunkt der Beratungen auf dem Thema Fortbildung. Wäh- Fortbildung 245

248 Besondere Einrichtungen Gemeinsamer Beirat rend in der Märzsitzung nach dem Bericht der Vertreter der Landespsychotherapeutenkammer noch festgestellt wurde, dass kaum mit einer Angleichung der Regelungen in den Fortbildungsordnungen der Landesärztekammer und der Landespsychotherapeutenkammer gerechnet werden kann, konnten die Vertreter der Landespsychotherapeutenkammer dann in der Sommersitzung über die Neufassung der Fortbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer berichten. Frau Santos- Dodt erläuterte den Beiratsmitgliedern die inhaltlichen Änderungen im Einzelnen und wies darauf hin, dass die bisher erfolgte restriktive Prüfung der Psychotherapieverfahren überholt sei. Die Beiratsmitglieder vereinbarten, dass Herr Dr. Schmidt von der Landespsychotherapeutenkammer die neue Fortbildungsordnung dem Ausschuss Fortbildung der Landesärztekammer ebenso vorstellen wird, wie den Entwurf einer gemeinsamen Vereinbarung der Landesärztekammer und der Landespsychotherapeutenkammer, die Grundlage dafür sein soll, dass künftig keine Doppelanerkennungsverfahren bei beiden Kammern mehr erfolgen müssen. Gemeinsame Vereinbarung Nachdem im Fortbildungsausschuss der Landesärztekammer im Oktober die Neuerungen der Landespsychotherapeutenkammer vorgestellt wurden, konnte dem Beirat in seiner Dezembersitzung bereits eine unterschriftsreife Fassung für eine gemeinsame Vereinbarung zwischen Landesärztekammer und Landespsychotherapeutenkammer vorgelegt werden. Die von den Vorständen der beiden Kammern akzeptierte Vereinbarung haben Frau Dr. Wahl und Herr Dr. Munz inzwischen unter- 246

249 Besondere Einrichtungen Gemeinsamer Beirat schrieben. Von ärztlicher Seite wurde die Vereinbarung im Januarheft des Ärzteblattes Baden-Württemberg (S. 10) abgedruckt. Ein weiterer intensiver Beratungspunkt des Beirates im Berichtsjahr war die Erarbeitung von Regelungen zur Traumabegutachtung. Beide Kammern haben eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung im Oktober durchgeführt. Die Anforderungskriterien der Landespsychotherapeutenkammer für die Aufnahme in eine Sachverständigenliste zur Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen sind sehr differenziert, es galt zunächst zu prüfen, ob diese Regelungen für ärztliche Psychotherapeuten, die im Bereich der Traumabegutachtung tätig sind, übertragbar sind. Nach den Aufnahmekriterien der Landespsychotherapeutenkammer müssen drei Gutachten unter Supervision vorgelegt werden. Für langjährig im Bereich Traumabegutachtung tätige Personen hat es die Landespsychotherapeutenkammer im Sinne einer Übergangsregelung ausreichen lassen, wenn drei Gutachten vorgelegt wurden. Die ärztlichen Mitglieder des Gemeinsamen Beirats haben in einer Sondersitzung Anforderungskriterien für Supervisoren festgelegt. In der Beiratssitzung im Dezember wurde dann konsentiert, dass Absolventen des Fortbildungscurriculums innerhalb eines zweijährigen Zeitraums mindestens drei Gutachten erstellen sollen, um auf die Gutachterliste zu kommen. In allen Beiratssitzungen gehörte der gegenseitige Austausch über aktuelle Veranstaltungen und Entwicklungen zum Beratungsgegenstand. So berichteten die ärztlichen Vertreter über die Beschlussfassung des 109. Traumabegutachtung Bilanz 247

250 Besondere Einrichtungen Gemeinsamer Beirat Deutschen Ärztetages, der sich mit der Thematik Behandlung von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen: Gegen Stigmatisierung für Stärkung der ärztlichen Psychotherapie beschäftigte. Von Seiten der Landespsychotherapeutenkammer wurde berichtet, dass auf dem Psychotherapeutentag eine Musterweiterbildungsordnung verabschiedet wurde, die inzwischen in Baden-Württemberg in Satzungsrecht umgesetzt ist. Nachdem die erste Wahlperiode des Gemeinsamen Beirats im Januar 2007 zu Ende ging, nutzten die Beiratsmitglieder in ihrer letzten Sitzung im Dezember die Gelegenheit, ihre Eindrücke über die Arbeit der vergangenen vier Jahre auszutauschen. Alle Beiratsmitglieder waren übereinstimmend der Auffassung, dass eine insgesamt positive Bilanz über die Arbeit des Beirats in den vergangenen vier Jahren zu ziehen ist. 248

251 Besondere Einrichtungen Gemeinsame Kommission Pflegeverbände / Landesärztekammer Gemeinsame Kommission Pflegeverbände / Landesärztekammer Prof. Dr. med. Stefan Wysocki Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Gerhard Schade, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Wolfgang Streibl, Dr. med. Josef Ungemach Dr. med. Reinhold Hauser Vorsitz Mitglieder der Landesärztekammer Geschäftsführung Die Kommission hat im Berichtszeitraum zwei Mal getagt. Thema der ersten Sitzung waren die Arbeitskämpfe der Ärzte an den Kliniken und Krankenhäusern für bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung. Die Sitzungsteilnehmer diskutierten u.a. über die finanziellen Verluste, die die Kliniken durch die Streiks erlitten haben und die konkreten Folgen der Arbeitskämpfe für Personal und Patienten. Arbeitskampf 249

252 Besondere Einrichtungen Gemeinsame Kommission Pflegeverbände / Landesärztekammer Prognose Elektronische Gesundheitskarte Tarifvertrag Allgemein wurde festgestellt, dass das deutsche Gesundheitswesen das heutige Versorgungsniveau nicht wird halten können. Die demographische Entwicklung und der medizinische Fortschritt werden die Situation zusätzlich verschärfen. Zu befürchten ist, dass künftig vermehrt notwendige Gesundheitsmaßnahmen aus Kostengründen unterbleiben (werden) müssen. Darüber hinaus informierte Dr. Hauser, der am Sitzungstag mit Präsidentin Dr. Wahl an der Sitzung des Steuerungskreises der badenwürttembergischen Arbeitsgemeinschaft zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (ARGE egk BW) teilgenommen hatte, über den Stand des Projekts. In Baden-Württemberg ist der Kreis Heilbronn als Testregion für den so genannten er Feldtest mit 15 bis 25 Ärztinnen und Ärzten ausgewählt worden. Die Testphase wird voraussichtlich 2007 beginnen. In der Herbst-Sitzung, die zusammen mit dem Ausschuss Krankenhauswesen durchgeführt wurde, erläuterte Dr. Ungemach anhand einer ausführlichen Präsentation die bis dahin festgelegten Eckpunkte zu einer bevorstehenden tariflichen Einigung. Das Eckpunkte-Papier enthält Regelungen der Arbeitszeit, der täglichen Höchstarbeitszeit bei Schichtdienst und Bereitschaftsdienst sowie Definitionen für die künftigen Vergütungsgruppen. Ein Artikel in der Zeitschrift Arzt im Krankenhaus, der eine ärztliche 250

253 Besondere Einrichtungen Gemeinsame Kommission Pflegeverbände / Landesärztekammer Arbeitsteilung in den Kliniken auf vier Personen nach dem Muster industrieller Produktion als Mittel der Kosteneinsparung preist, wurde in der Kommission ausführlich diskutiert. Die Anwesenden distanzieren sich von dieser Vorgehensweise und betonen, dass die Verantwortung, die ein Arzt für den Patienten trägt, nicht auf beliebig viele Personen aufgeteilt werden kann. Die Neuerungen im Bildungswesen und die Veränderungen durch Einführung der Bachelor- und Master-Studiengänge auch für die Pflegeberufe waren ein weiterer Diskussionsgegenstand. Die Teilnehmer berichten, dass auch die Krankenhäuser neue Ausbildungsmodelle schaffen wollen. Insgesamt ist der Trend zur Akademisierung der Pflegeberufe nicht aufzuhalten, was wiederum den Pflegemangel verstärken wird. Auch deshalb und aus Gründen der Kostenersparnis sind einige Kliniken in der Zwischenzeit dazu übergegangen, einfache pflegerische Tätigkeiten an Hilfspersonal zu delegieren. Die Möglichkeit der Delegation wird in der Zwischenzeit auch für ärztliche Leistungen unter anderem mit der Begründung eines Ärztemangels in der Gesundheitspolitik diskutiert, ohne dabei die Gründe für diesen Ärztemangel zur Kenntnis nehmen zu wollen. Arbeitsteilung Delegation von Leistungen 251

254 Besondere Einrichtungen Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht Mitglieder Geschäftsführung Jubiläum 30-jähriges Bestehen Haftpflichtversicherung Dr. iur. Karl-Eberhard Nick (NW), Roland Burkart (NB), Dr. iur. Wilhelm Güde (SB), Ltd. OStA a. D. Konrad Menz (SW) Ulrike Hespeler, Dr. med. Manfred Eissler Die Vorsitzenden der Gutachterkommissionen haben sich 2006 zweimal zu einem Erfahrungsaustausch getroffen. Alle Mitglieder der Gutachterkommissionen hatten Gelegenheit, sich bei einer in feierlichem Rahmen ausgerichteten Festveranstaltung anlässlich des 30-jährigen Bestehens der Gutachterkommissionen in Baden-Württemberg auszutauschen. In den Arbeitssitzungen diskutierten die Vorsitzenden der vier Kommissionen über die Erfahrungen mit der neuen Eingabemaske für die 252

255 Besondere Einrichtungen Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht statistische Erfassung der Ergebnisse der Gutachterkommissionen. Außerdem sprachen sie sich dafür aus, die finanzielle Beteiligung der Haftpflichtversicherer am Gutachterkommissionsverfahren, die seit 1. Januar 2005 in Anspruch genommen wird, fortzuführen. Inzwischen wird die mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ev (GDV) vereinbarte Kostenpauschale nahezu problemlos von den Haftpflichtversicherern überwiesen. Anfängliche Probleme mit einem Versicherungskonzern wurden nach mehrfacher Korrespondenz inzwischen geklärt. In die Schweigepflichtentbindungserklärung, die der Patient / die Patientin zu Beginn des Gutachterkommissionsverfahrens unterzeichnet, wurde nunmehr ausdrücklich ein Passus aufgenommen, damit die abschließende Entscheidung der Gutachterkommission auch dem Versicherer übersandt werden kann. Kritisch äußerten sich die Vorsitzenden zu der im Herbst 2005 in Kraft getretenen Änderung der Entschädigungsregelung. Sowohl von Seiten der Fachgutachter, wie von Seiten der ärztlichen Beisitzer wurde die Bereitschaft zur Mitarbeit in der Gutachterkommission zum Teil wegen der als zu gering erachteten Honorierung für diese zeitintensive Tätigkeit in Frage gestellt. In der neuen Wahlperiode soll daher die Finanzierung der Gutachterkommissionen nochmals überprüft werden. Ein unter Koordination der Bundesärztekammer erstellter erster Entwurf für einen Leitfaden für medizinische Gutachten in Arzthaftungssachen wurde zwar als hilfreich, jedoch als zu umfangreich angesehen. Die Anregung, den Text deutlich zu kürzen, wurde inzwischen der Bundesärztekammer übermittelt. Entschädigungsregelung 253

256 Besondere Einrichtungen Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht Festveranstaltung Bei der anlässlich des 30-jährigen Bestehens ausgerichteten Festveranstaltung Ende Juni 2006 konnte Präsidentin Dr. Wahl zirka 100 Gäste in den Räumlichkeiten der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg begrüßen, die den beiden Festrednern Prof. Dr. Ulsenheimer, München, und Prof. Dr. Wiesing, Tübingen, lauschten. Prof. Ulsenheimer zeigte in seinem Beitrag Arzthaftung bei beschränkten Ressourcen in anschaulicher Weise das Spannungsverhältnis auf, in dem sich Ärzte teilweise befinden. Prof. Wiesing sprach in einer Gegenrede aus aktuellem Anlass mit Goethes Faust und zitierte: Der Geist der Medizin ist leicht zu fassen. In seinem pointierten Vortrag kam er zu dem Ergebnis, dass die Gutachterkommissionen eine vernünftige Reaktion auf das strukturell Unvermeidliche sind, nämlich auf berechtigte und unberechtigte Anfragen an das ärztliche Verhalten zu reagieren. Umrahmt wurden die beiden Festreden von Dr. Nick, der in einem historischen Abriss auf die 30-jährige Tätigkeit der Gutachterkommissionen zurückblickte und Dr. Eissler, der in seinem Beitrag Fehler erfassen Fehler vermeiden die Arbeit der Gutachterkommissionen aus statistischer Sicht beleuchtete. Die Ärztliche Pressestelle hat alle Beiträge dieser Festveranstaltung in einer Dokumentation zusammengefasst, die bei Interesse dort angefordert werden kann. 254

257 Besondere Einrichtungen Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht Ergebnisse der statistischen Auswertung Nach der Umstellung auf die bundesweit einheitliche Erfassung durch die Norddeutsche Schlichtungsstelle in den Jahren 2004 und 2005 liegen für das Jahr 2006 konsistente Daten vor. Danach war die Zahl der gestellten Anträge mit 891 Anträgen und die Zahl der Sachentscheidungen (SE) mit 589 rückläufig. In 302 Fällen kam es aus unterschiedlichen Gründen zu keiner Sachentscheidung. Diese sind zum Beispiel Unzuständigkeit oder Rücknahme des Antrags. Ferner wird keine Sachentscheidung getroffen, wenn keine Zustimmung zum Verfahren vorliegt oder ein Gerichtverfahren anhängig ist Abbildung 1: Gestellte Anträge, Sachentscheidungen und festgestellte Fehler (2004) (2005) 2006 Alle Anträge Anzahl SE F=JA

258 Besondere Einrichtungen Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht Abbildung 1 zeigt die Häufigkeit der gestellten Anträge, der Sachentscheidungen und der festgestellten Fehler für die Jahre 1997 bis (Die Zahlen für 2004 und 2005 sind umstellungsbedingt nur eingeschränkt verwertbar und deshalb im Diagramm in Klammern gesetzt). Der kontinuierliche Anstieg in den Jahren bis 2003 scheint sich nicht weiter fortzusetzen. Die Fehlerquote, also das Verhältnis der Anzahl bejahter Fehler zur Anzahl aller Sachentscheidungen liegt für 2006 bei 24 Prozent und entspricht damit dem langjährigen Mittelwert. Betrachtet man die Häufigkeit von Fehlervorwürfen im Krankenhausbereich (Abbildung 2) im Verhältnis zu der Zahl der Fehlervorwürfe, die niedergelassene Ärzte betreffen, so zeigt sich, dass der Krankenhausbereich deutlich häufiger betroffen ist. Allerdings steigt die Fehlerhäufigkeit nicht in gleichem Maße. Abbildung 2: Anzahl der Sachentscheidungen und der bejahten Fehler nach Behandlungsort für Praxis KH SE F=JA

259 Besondere Einrichtungen Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht Antragsgegner 150 F=JA Chirurgie Orthopädie Gynäkologie / Geburtshilfe Innere Medizin Hausärztlich tätiger Arzt Augenheilkunde Dermatologie Urologie Anästhesie / Intensivmedizin HNO Heilkunde Radiologie Kinder- und Jugendmedizin Neurologie Psychiatrie Pathologie Strahlentherapie Physikal. u. Rehabilit. Medizin Nuklearmedizin Die Auswertung nach den betroffenen Fachgruppen ergibt, dass die operativen Fächer deutlich häufiger von einem Fehlervorwurf betroffen sind (Abbildung 3). 257

260 Besondere Einrichtungen Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht Da bei einer Sachentscheidung mehrere Ärzte als Antragsgegner betroffenen sein können, ist die Zahl der Antragsgegner größer als die Zahl der Sachentscheidungen. Es ist zu beachten, dass in der Auswertung für die einzelnen Fachgruppen die absoluten Häufigkeiten angegeben sind. Bei Fachgruppen mit einer großen Anzahl an berufstätigen Ärzten werden erwartungsgemäß auch mehr Anträge gestellt und die Zahl der Sachentscheidungen und der bejahten Fehler ist dementsprechend höher. Bei berufstätigen Ärzten in Baden-Württemberg (Stand 31. Dezember 2005) beträgt die Wahrscheinlichkeit für einen Fehlervorwurf, der vor einer Gutachterkommission verhandelt wird, im Mittel 0,017 und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fehlervorwurf bejaht wird, beträgt 0,0038. Die Wahrscheinlichkeit für einen Bewohner Baden-Württembergs, einen Behandlungsfehler zu erleiden, der von einer der vier Gutachterkommissionen festgestellt wird, liegt rechnerisch bei 0,

261 Besondere Einrichtungen Gemeinsame Gutachterstelle der Bezirksärztekammern in Baden- Württemberg für Fragen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Gemeinsame Gutachterstelle der Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg für Fragen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Karlsruhe Dr. med. Arndt Buschmann Dipl.-Verw.Wiss. Martin Ulmer Die Überprüfung privatärztlicher Liquidationen in Form von Stellungnahmen zur Angemessenheit gehört seit jeher zu den Aufgaben der Ärztekammern in Deutschland. Es handelt sich hierbei um einen Kernbereich der Berufsaufsicht im Rahmen der ärztlichen Selbstverwaltung. Für die Landesärztekammer Baden-Württemberg mit den vier Bezirksärztekammern ergibt sich die rechtliche Grundlage aus dem Heilberufe- Kammergesetz und der als Satzung erlassenen Berufsordnung. Zuständig sind die Bezirksärztekammern. Seit 1996 besteht in Karlsruhe als Gemeinschaftseinrichtung der vier Bezirksärztekammern die Gemein- 259

262 Besondere Einrichtungen Gemeinsame Gutachterstelle der Bezirksärztekammern in Baden- Württemberg für Fragen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) same Gutachterstelle der Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg für Fragen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zentrale Anlaufstelle Statistik Diese Gemeinschaftseinrichtung hat die Funktion einer zentralen Anlaufstelle für Ärzte, Patienten, Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen und gewährleistet eine einheitliche Auslegung der GOÄ in den vier Kammerbezirken. Im Jahr 2006 gingen bei der Gemeinsamen Gutachterstelle 555 schriftliche Anfragen ein. Im Hinblick auf die jeweiligen Antragsteller sowie die regionale Verteilung ergibt sich das in der nachfolgenden Tabelle dargestellte Bild. Nicht in diese Tabelle eingearbeitet ist die seit der Internetpräsentation der Landesärztekammer zunehmende Inanspruchnahme der Gemeinsamen Gutachterstelle per . Auf diesem Wege wurden im vergangenen Jahr 147 Anfragen zu allgemeinen gebührenrechtlichen Themen beantwortet. Abschließend bearbeitet wurden im gleichen Zeitraum 501 schriftliche Vorgänge, wobei in 32 Fällen Gutachten von externen ärztlichen Sachverständigen eingeholt werden mussten. In 17 Fällen erfolgte hierfür eine Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen. Zusammen mit den über das Internet abgewickelten Vorgängen wurden im Jahr 2006 somit insgesamt 648 Anfragen zur GOÄ beantwortet. 260

263 Besondere Einrichtungen Gemeinsame Gutachterstelle der Bezirksärztekammern in Baden- Württemberg für Fragen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Seit Einrichtung der Gemeinsamen Gutachterstelle zum 1. März 1996 wurden bislang insgesamt schriftliche Antragseingänge verzeichnet, was die hohe Akzeptanz dieser Einrichtung unterstreicht. Dabei zeigt die große Anzahl von Patienten- und Versicherungsanfragen, dass die ärztliche Selbstverwaltung einerseits einen wichtigen Beitrag zur Patienteninformation leistet und andererseits ihre Fachkompetenz sowie ihre Fähigkeit, konsensfähige Lösungen zu erarbeiten, auch von Kostenträgerseite anerkannt wird. Weiterhin konnte insbesondere im Kontakt mit Patienten nachdrücklich über die Probleme bei der Anwendung der in weiten Teilen veralteten Gebührenordnung für Ärzte informiert werden. Deshalb ist auch die von der Bundesärztekammer zur Zeit mit Hochdruck betriebene Novellierung der GOÄ ein wesentliches Anliegen, um in der politischen Diskussion glaubwürdig die berechtigten Interessen der Kammermitglieder vertreten zu können. Die Gemeinsame Gutachterstelle war bei diesem Projekt in die konzeptionellen Vorarbeiten auf Bundesebene eingebunden und hat ihr Fachwissen eingebracht. Hohe Akzeptanz GOÄ-Novelle Im Rahmen der telefonischen Beratung verzeichnet die Gemeinsame Gutachterstelle neben Anfragen von Patienten insbesondere eine starke Inanspruchnahme durch Kammermitglieder bzw. deren Mitarbeiter, die Informationen und gebührenrechtliche Auskünfte zur Erstellung ihrer Privatliquidationen benötigen. 261

264 Besondere Einrichtungen Gemeinsame Gutachterstelle der Bezirksärztekammern in Baden- Württemberg für Fragen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Antragseingänge vom bis Bezirk Ärzte Patienten Kranken- Versich. Beihilfestellen Gerichte Summe in % NW ,1 SW ,6 NB ,0 SB ,3 Summe in % 30,7 49,9 11,7 3,4 4,3 262

265 Besondere Einrichtungen Landesberufsgericht Landesberufsgericht Dr. iur. Peter Sontag Dr. iur. Kurt Breucker, Dr. med. Alexander Kayser, Dr. med. Bernd Götte, Dr. med. Lorenz Praefcke Dr. iur. Dieter Vogel Im Jahr 2006 hatte das Landesberufsgericht für Ärzte gegenüber dem Vorjahr einen leicht ansteigenden Geschäftsanfall zu verzeichnen.auf Antrag der Anzeigeerstatter war in 19 Fällen über die Erhebung der berufsgerichtlichen Klage gem. 24 Abs. 2 BGO zu entscheiden. In 17 Fällen wurde der Antrag als unzulässig oder unbegründet verworfen. In einem Fall wurden weitere Ermittlungen angeordnet; in einem Fall wurde das Verfahren für erledigt erklärt. Im Berichtszeitraum waren Vorsitz Beisitzer Kammeranwalt Berufsgerichtliche Klage 263

266 Besondere Einrichtungen Landesberufsgericht Berufungsverfahren fünf Berufungsverfahren gegen Urteile der Bezirksberufsgerichte anhängig. In zwei Fällen wurde die Berufung zurückgenommen. In einem Fall wurde die Berufung als unzulässig verworfen. In einem Verfahren wurde das Urteil der ersten Instanz abgeändert und das Strafmaß gemildert. Zwei Berufungsverfahren haben sich durch Einstellung des Verfahrens erledigt. Zum 31. Dezember 2006 waren noch fünf Verfahren anhängig. 264

267 Besondere Einrichtungen Konferenz der Rechtsberater Konferenz der Rechtsberater OStA Gernot Blessing, Hanna Glindmeyer, OStA i.r. Siegfried Hauer, Ulrike Hespeler, Hans Holfelder, Prof. Dr. iur. Eugen Huber-Stentrup, Prof. Dr. iur. Hans Kamps, Dr. iur. Regine Kiesecker, Helmut Kohn, Dr. med. Helmut Paris, Dr. iur. Hans-Jürgen Rieger, Patrick Keßler, OStA Klaus Schmierer, Dr. iur. Kurt Seizinger, Gerhard Sutor, Dr. iur. Hans-Dieter Vogel Rechtsberater der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern Die Rechtsberater der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern haben im Rahmen ihrer traditionellen Tagung Anfang Oktober 2006 wieder eine Vielzahl unterschiedlicher Themen diskutiert, von denen einige wenige exemplarisch dargestellt werden sollen. Für den niedergelassenen Arzt stellt sich immer wieder die Frage, wie Auskunftsersuchen privater Krankenversicherungen zu honorieren sind. Die Landeszahnärztekammer vertritt hierzu seit geraumer Zeit die Meinung, Gutachterleistungen im Zusammenhang Auskunftsersuchen privater Krankenversicherungen 265

268 Besondere Einrichtungen Konferenz der Rechtsberater mit Auskünften an private Krankenversicherungen seien nicht nach GOZ bzw. GOÄ abzurechnen, sondern als Auslagenersatz über die einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Rechtsberater halten demgegenüber an der seit jeher vertretenen Auffassung fest, dass es sich hierbei um eine berufliche Leistung des Arztes handelt, die nach GOÄ abzurechnen ist. Abgetretene Honorarforderung Erbringung präbzw. postoperativer Leistungen Unter dem Blickwinkel des Datenschutzes hat das Innenministerium Baden-Württemberg bei der Kammer angefragt, ob eine an eine ärztliche Verrechnungsstelle abgetretene Honorarforderung zum Zwecke der Refinanzierung an eine Bank weiter abgetreten werden kann. Die Bundesärztekammer hatte bereits 1999 das so genannte Factoring von Honorarforderungen für unzulässig erklärt. Im Ergebnis schließen sich die Rechtsberater dieser Meinung an, weil der einzelne Patient die gesamte Tragweite der vorgelegten Schweigepflichtentbindungserklärung nicht überblicken kann. Jedenfalls wird eine pauschale Einverständniserklärung für unwirksam gehalten. Lebhaft diskutiert wurde die Frage, inwieweit niedergelassene Ärzte im Zusammenhang mit der Einweisung in die stationäre Versorgung für die Erbringung prä- bzw. postoperativer Leistungen vom Krankenhausträger eine Vergütung erhalten können. Nach Auffassung der Rechtsberater ist der Beitritt eines niedergelassenen Arztes zu einer entsprechenden Rahmenvereinbarung, die zwischen einer Ärzte- Dienstleistungs GmbH und einem Krankenhausträger abgeschlossen ist, nicht zu beanstanden, wenn die Bezahlung angemessen ist und es 266

269 Besondere Einrichtungen Konferenz der Rechtsberater sich dabei tatsächlich um präoperative Leistungen handelt, die vom niedergelassenen Arzt erbracht werden können und nicht etwa um Leistungen, die zum Leistungskatalog der vertragsärztlichen Versorgung gehören. Im letzteren Fall könnte 31 Berufsordnung tangiert sein, der die Zuweisung von Patienten gegen Entgelt ausdrücklich verbietet. Von durchaus praktischer Relevanz ist die Frage, ob Liquidationsansprüche des Arztes, die er gegen seine Patienten erworben hat, teilweise, d. h. nach einem prozentualem Anteil als Mietzins für Praxisräume an den Vermieter abgetreten werden können. Nach Auffassung der Rechtsberater ist eine umsatzbezogene Bezahlung bei Mietverhältnissen jedoch nicht zulässig, weil dadurch letztlich die Entscheidungsfreiheit des Arztes tangiert wird. Mit Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung ist die Frage aufgetaucht, ob Bezeichnungen, die bisher als Tätigkeitsschwerpunkte im Sinne des 27 Abs. 2 Berufsordnung geführt werden konnten, auch dann angekündigt werden dürfen, wenn der Inhaber die weiterbildungsrechtliche Bezeichnung nicht erworben hat oder erwerben will. Liquidationsansprüche Tätigkeitsschwerpunkte Die Rechtsberater vertreten hierzu die Auffassung, dass der bisherige Tätigkeitsschwerpunkt, der in der neuen Bezeichnung nach der Weiterbildungsordnung aufgegangen ist, nicht mehr angekündigt werden darf, weil ansonsten eine Verwechslungsgefahr mit der nach Weiterbil- 267

270 Besondere Einrichtungen Konferenz der Rechtsberater dungsrecht erworbenen Qualifikation besteht ( 27 Abs. 2 Satz 4 Berufsordnung). Teilberufsausübungsgemeinschaften Der Beitritt von Pathologen und Laborärzten zu Teilberufsausübungsgemeinschaften hat bundesweit eine Diskussion darüber ausgelöst, ob die vom Deutschen Ärztetag 2004 beschlossene Öffnung des Berufsrechts für neue Formen der beruflichen Kooperation, die für den vertragsärztlichen Bereich durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz im wesentlichen nachvollzogen wurde, mit den einschlägigen Bestimmungen der Berufsordnung, die der Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit mit Dritten dienen sollen, noch in Einklang zu bringen sind. Dies gilt insbesondere für die bereits erwähnte Regelung des 31 Berufsordnung. Im Vertragsarztrecht ist die Teil-Berufsausübungsgemeinschaft allerdings für die Fälle ausgeschlossen, in denen die Ausübungsgemeinschaft zur Erbringung überweisungsgebundener und medizinischtechnischer Leistungen mit überweisungsberechtigten Leistungserbringern gebildet wird. Überweisungsgebundene Fächer in diesem Sinne sind z. B. Labor, radiologische Diagnostik, Strahlentherapie und Pathologie ( 13 Abs.4 Bundesmantelvertrag-Ärzte). Sogenannte kick-back Konstellationen, bei denen ein Arzt eines therapieorientierten Faches (z.b. Gynäkologie) eine Berufsausübungsgemeinschaft mit einem Arzt eines Methodenfaches (z.b. Labor) eingeht, um das berufsrechtliche Verbot der Zuweisung gegen Entgelt zu unterlaufen, sind nach der amtlichen Begründung zum Gesetzentwurf 268

271 Besondere Einrichtungen Konferenz der Rechtsberater des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes ausdrücklich untersagt. Ob unter diesen Umständen eine berufsrechtliche Regelung, die gegenüber der strikten zulassungsrechtlichen Regelung keine Lockerung bringt, von der Rechtsaufsicht genehmigt wird, bleibt abzuwarten. Die Landesärztekammer wird jedenfalls versuchen, über eine klarstellende Änderung des 18 Berufsordnung den Interessen der kooperationswilligen Ärzte gerecht zu werden. 269

272 Besondere Einrichtungen Arzt und Recht im Internetauftritt der Landesärztekammer unter 270

273 Anhang Vorstandsmitglieder der Kammern Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer 13. Wahlperiode Termine Ärztestatistik Organigramm Anfahrtsskizze / Anschriften 271

274 Anhang Vorstand der Landesärztekammer 13. Wahlperiode Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg 2003 bis 2006 Dr. med. Ulrike Wahl Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg Dr. med. Maximilian Zollner Vizepräsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg Dr. med. Klaus Baier Präsident der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Dr. med. Ulrich Clever Dr. med. Michael Datz Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg 272

275 Anhang Vorstand der Landesärztekammer 13. Wahlperiode Dr. med. Michael Deeg Dr. med. Gerhard Schade Präsident der Bezirksärztekammer Südbaden Dr. med. Wolfgang Streibl Rechnungsführer Dr. med. Josef Ungemach Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum Schriftführerin Prof. Dr. med. Stefan Wysocki Präsident der Bezirksärztekammer Nordbaden 273

276 Anhang Vorstand der Landesärztekammer 14. Wahlperiode Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg 2007 bis 2010 Dr. med. Ulrike Wahl Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg Dr. med. Ulrich Clever Vizepräsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg Dr. med. Klaus Baier Präsident der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg PD Dr. med. Christian Benninger Präsident der Bezirksärztekammer Nordbaden Dr. med. Michael Datz Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg 274

277 Anhang Vorstand der Landesärztekammer 14. Wahlperiode Dr. med. Michael Deeg Dr. med. Dipl. Phys. Manfred Eissler Dr. med. Matthias Fabian Rechnungsführer Dr. med. Detlef Lorenzen Dr. med. Gerhard Schade Präsident der Bezirksärztekammer Südbaden Dr. med. Josef Ungemach 275

278 Anhang Vorstandsmitglieder der Bezirksärztekammern 13. Wahlperiode Vorstandsmitglieder der Bezirksärztekammern 2003 bis 2006 Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Dr. med. Klaus Baier, Sindelfingen Dr. med. Stephan Roder, Talheim Dr. med. Joachim Koch, Pleidelsheim Dr. med. Ludwig Braun, Wertheim Dr. med. Matthias Fabian, Stuttgart Dr. med. Wolfgang Miller, Leinfelden-Echterdingen Dr. med. Jörg Niederöcker, Stuttgart Dr. med. Ingrid Stenger, Backnang Bezirksärztekammer Südwürttemberg Dr. med. Michael Datz, Tübingen Dr. med. Michael Schulze, Tübingen Dr. med. Peter Cuno, Rottenburg Dr. med. Manfred Eissler, Reutlingen Dr. med. Guenter Frey, Ulm Dr. med. Michael Häussler, Ravensburg Dr. med. Rolf Segiet, Laupheim Bezirksärztekammer Nordbaden Prof. Dr. med. Stefan Wysocki, Heidelberg PD Dr. med. Christian Benninger, Heidelberg Dr. med. Wolfgang Streibl, Knittlingen Dr. med. Ernst Hohner, Schwetzingen Dr. med. Bärbel Kuhnert-Frey, Sinsheim Dr. med. Dorothee Müller-Müll, Freudenstadt Dr. med. Jürgen Reitinger, Karlsruhe Dipl.-Pol. Ekkehard Ruebsam-Simon, Bammental Dr. med. Ernst-Rainer Sexauer, Karlsruhe Dr. med. Sybille Stüber-Baltin, Karlsruhe Dr. med. Josef Ungemach, Mannheim Dr. med. Günter Willinger, Walldorf Dr. med. Herbert Zeuner, Heidelberg Bezirksärztekammer Südbaden Dr. med. Gerhard Schade, Bad Krozingen Dr. med. Christoph Schoultz von Ascheraden, St. Blasien Dr. med. Ulrich Clever, Freiburg Dr. med. Jens-Uwe Folkens, Offenburg Dr. med. Claudia Haslacher-Steck, Konstanz Dr. med. Peter Hoppe-Seyler, Müllheim Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Rückauer, Freiburg Dr. med. Helga Schulenberg, Titisee-Neustadt Dr. med. Udo Schulte, Weil-Haltingen Dr. med. Ulrich Voshaar, Offenburg Dr. med. Volker Ziegler, Schramberg 276

279 Anhang Vorstandsmitglieder der Bezirksärztekammern 2006 bis 2010 Vorstandsmitglieder der Bezirksärztekammern 2007 bis 2010 Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Dr. med. Klaus Baier, Sindelfingen Dr. med. Stephan Roder, Talheim Dr. med. Joachim Koch, Pleidelsheim Dr. med. Matthias Fabian, Stuttgart Prof. Dr. med. Albrecht Hettenbach, Göppingen Dr. med. Wolfgang Miller, Leinfelden-Echterdingen Dr. med. Jörg Niederöcker, Stuttgart Dr. med. Udo Schuss, Stuttgart Bezirksärztekammer Südwürttemberg Dr. med. Michael Datz, Tübingen Dr. med. Michael Schulze, Tübingen Dr. Norbert Fischer, Ulm Dr. Peter Benk, Ravensburg Dr. Dipl.-Phys. Manfred Eissler, Reutlingen Dr. Günter Frey, Ulm Dr. Michael Häussler, Ravensburg. Dr. Frank J. Reuther, Ulm Bezirksärztekammer Nordbaden PD Dr. med. Christian Benninger, Heidelberg Dr. med. Stephan Bilger, Dossenheim Dr. med. Jürgen Braun, Mannheim Dr. med. Peta Becker-von Rose, Heidelberg Dr. med. Elisabeth Daikeler, Karlsruhe Dr. med. Ernst Hohner, Schwetzingen Dr. med. Bärbel Kuhnert-Frey, Sinsheim Dr. med. Dorothee Müller-Müll, Freudenstadt Dipl.-Pol. Ekkehard Ruebsam-Simon, Bammental Dr. med. Udo Saueressig, Lobbach Dr. med. Ernst-Rainer Sexauer, Karlsruhe Dr. med. Josef Ungemach, Mannheim Dr. med. Herbert Zeuner, Heidelberg Bezirksärztekammer Südbaden Dr. med. Gerhard Schade, Bad Krozingen Dr. med. Christoph Schoultz von Ascheraden, St. Blasien Dr. med. Ulrich Clever, Freiburg Dr. Gerlinde Birmelin aus Freiburg Dr. Christoph Graf, Gottmadingen Prof. Dr. Wilhelm Niebling aus Titisee-Neustadt Prof. Dr. Klaus-Dieter Rückauer aus Freiburg Dr. Helga Schulenberg, Titisee-Neustadt Dr. Udo Schulte, Weil-Haltingen Dr. Jens Thiel, Freiburg Dr. Ulrich Voshaar, Offenburg 277

280 Anhang MItglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer 13. Wahlperiode Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer 2003 bis 2006 Nordwürttemberg Dr. med. Klaus Baier, Sindelfingen Dr. med. Werner Baumgärtner, Stuttgart Dr. med. Ludwig Braun, Wertheim Dr. med. Gisela Dahl, Stuttgart Winfried Dotterweich, Schwäbisch Hall Dr. med. Christoph Ehrensperger, Sindelfingen Dr. med. Matthias Fabian, Stuttgart Dr. med. Doris Heinmüller, Stuttgart Prof. Dr. med. Albrecht Hettenbach, Göppingen Dr. med. Walter Imrich, Esslingen Dr. med. Michael Jaumann, Göppingen Dr. med. Joachim Koch, Pleidelsheim Prof. Dr. med. F.-W. Kolkmann, Nürtingen Dr. med. Bernhard Konyen, Steinheim Dr. med. Robin Maitra, Hemmingen Dr. med. Heinrich Mauri, Stuttgart Dr. med. Norbert Metke, Stuttgart Dr. med. Jörg Niederöcker, Stuttgart Matthias Odenwald, Heidenheim Dr. med. Michael Oertel, Stuttgart Dr. med. Marc Reininger, Stuttgart Dr. med. Stephan Roder, Talheim Dr. med. Hans Roth, Göppingen Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger, Stuttgart Dr. med. Udo Schuss, Stuttgart Dr. med. Ingrid Stenger, Backnang Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Weinstadt Dr. med. Ulrike Wahl, Stuttgart Südwürttemberg Prof. Dr. med. Jürgen Aschoff, Ulm Dr. med. Peter Benk, Wangen Dr. med. Frank-Dieter Braun, Biberach Prof. Dr. med. Wolfgang Brech, Friedrichshafen Dr. med. Hans-Otto Bürger, Vogt Dr. med. Michael Datz, Tübingen Dr. med. Dr. rer. nat. Burkhard Dirks, Ulm Dr. med. Norbert Fischer, Ulm Dr. med. Guenter Frey, Ulm Dr. med. Udo Gundel, Reutlingen Dr. med. Michael Haen, Tübingen Dr. med. Michael Häussler, Ravensburg Inga Siebenschuh,Ulm. Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer, Reutlingen Dr. med. Frank Reuther, Ulm Dr. med. Michael Schulze, Tübingen Dr. med. Maximilian Zollner, Friedrichshafen 278

281 Anhang MItglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer 13. Wahlperiode Nordbaden Priv. Doz. Dr. med. Christian Benninger, Heidelberg Dr. med. Jürgen Braun, Mannheim Johannes-Dietmar Glaser, Leimen Dr. med. Wolfgang Herz, Rastatt Dr. med. Manuela Hodapp, Karlsruhe Dr. med. Christof Hofele, Heidelberg Ingeborg Hönekopp, Mannheim Dr. med. Ernst Hohner, Schwetzingen Dr. med. Jens Kirsch, Mannheim Dr. med. Gerhard Kittel, Baden-Baden Dr. med. Detlef Lorenzen, Heidelberg Dr. med. Jürgen Reitinger, Karlsruhe Dipl.-Pol. Ekkehard Ruebsam-Simon, Bammental Dr. med. Udo Saueressig, Lobbach Dr. med. Andreas Scheffzek, Heidelberg Dr. med. Susanne Schöffel, Ladenburg Dr. med. Ernst-Rainer Sexauer, Karlsruhe Dr. med. Wolfgang Streibl, Knittlingen Dr. med. Sibylle Stüber-Baltin, Karlsruhe Dr. med. Bärbel Thiel, Mannheim Dr. med. Josef Ungemach, Mannheim Dr. med. Anja von Buch, Mannheim Dr. med. Bernd Walz, Wildberg Dr. med. Jürgen Weyrich, Freudenstadt Prof. Dr. med. Stefan Wysocki, Heidelberg Dr. med. Herbert Zeuner, Heidelberg Südbaden Dr. med. Kurt Amann, Radolfzell Dr. med. Günter Baitsch, Bad Säckingen Dr. med. Birgit Clever, Freiburg Dr. med.ulrich Clever, Freiburg Dr. med.michael Deeg, Freiburg Dr. med.gerhard Dieter, Wehr Dr. med. Berthold Dietsche, Freiburg Dr. med. Jens-Uwe Folkens, Offenburg Prof. Dr. med. Johannes Forster, Freiburg Dr. med. Ulrich Frank, Bad Krozingen Danja Herb, Lörrach Dr. med. Peter Hoppe-Seyler, Müllheim Dr. med. Ingolf Lenz, Lörrach Dr. med. Roland Merz, Freiburg Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Rückauer, Freiburg PD Dr. med. Richard Salm, Freiburg Dr. med. Gerhard Schade, Bad Krozingen Dr. med. Martin Schieber, Freiburg Dr. med. Udo Schulte, Weil-Haltingen Dr. med. Christoph Schoultz von Ascheraden, St. Blasien Dr. med. Ulrich Voshaar, Offenburg 279

282 Anhang MItglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer 13. Wahlperiode Universitäten Universität Freiburg, Prof. Dr. med. Ernst Moser, Freiburg Universität Heidelberg, Prof. Dr. med. Eike Martin, Heidelberg Universität Ulm, Prof. Dr. med. Gerhard K. Lang, Ulm Universität Tübingen, Prof. Dr. med. Claus D. Claussen, Tübingen 280

283 Anhang MItglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer 14. Wahlperiode Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer 2007 bis 2010 Nordwürttemberg Dr. Klaus Baier, Sindelfingen Dr. Werner Baumgärtner, Stuttgart Priv.-Doz. Dr. Gerd Becker, Göppingen Dr. Ludwig Braun Wertheim Dr. Christoph Ehrensperger, Sindelfingen Dr. Matthias Fabian, Stuttgart Dr. Anne Gräfin Vitzthum von Eckstädt, Weinstadt Dr. Rainer Graneis, Ostfildern Prof. Dr. Albrecht Hettenbach, Göppingen Dr. Walter Imrich, Esslingen Thomas Jansen, Stuttgart Dr. Michael Peter Jaumann, Göppingen Dr. Markus Klett, Stuttgart Dr. Joachim Koch, Pleidelsheim Dr. Urban Lanig, Bad Mergentheim Dr. Heinrich Mauri, Stuttgart Dr. Norbert Metke, Stuttgart Dr. Wolfgang Miller, Leinfelden-Echterdingen Dr. Hans-Michael Oertel, Stuttgart Dr. Stephan Roder, Talheim Dr. Margit Runck, Tamm Dr. Christian Schmidt, Weinstadt Dr. Udo Schuss, Stuttgart Dr. Steffen Strobel, Göppingen Dr. Ulrike Wahl, Stuttgart Dr. Christoph Wasser, Stuttgart Dr. Harduin Weber, Stuttgart Dr. Kristina Zimmermann, Sindelfingen Südwürttemberg Dr. Peter Benk, Ravensburg Dr. Frank-Dieter Braun, Biberach Dr. Michael Datz, Tübingen Dr. Werner Deigendesch, Metzingen Dr. Manfred Eissler, Reutlingen Dr. Günter Frey, Ulm Dr. Michael Häussler, Ravensburg PD Dr. med. Jens Mayer, Ulm Dr. Bernhard Nübel, Reutlingen Dr. Jürgen Ramolla, Reutlingen Dr. Frank J. Reuther, Ulm Dr. Markus Schreiber, Ulm Dr. Michael Schulze, Tübingen Dr. Martin Wagner, Ehingen Dr. Thomas Wagner, Tübingen Dr. Axel Wehrle, Hechingen Dr. Maximilian Zollner, Friedrichshafen 281

284 Anhang MItglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer 14. Wahlperiode Nordbaden Priv. Doz. Dr. Christian Benninger, Heidelberg Dr. Stephan Bilger, Dossenheim Dr. Claus-Michael Cremer, Mannheim Dr. Peter Gasteiger, Schwetzingen Johannes Dietmar Glaser, Leimen Dr. Wolfgang Herz, Rastatt Dr. Manuela Hodapp, Karlsruhe Priv. Doz. Dr. Dr. dent. Christof Hofele, Heidelberg Dr. Ernst Hohner, Schwetzingen Dr. Christopherus Kaltenmaier, Aglasterhausen Dr. Michael Knoke, Mannheim Dr. Jürgen Kußmann, Buchen Dr. Detlef Lorenzen, Heidelberg Dr. Christian Maier, Freudenstadt Dr. Jürgen Reitinger, Karlsruhe Dipl. Pol. Ekkehard Ruebsam-Simon, Bammental Dr. Udo Saueressig, Lobbach Dr. Andreas Scheffzek, Heidelberg Dr. Wolfgang Schuppert, Karlsruhe Dr. Ernst-Rainer Sexauer, Karlsruhe Dr. Josef Ungemach, Mannheim Dr. Bernd Walz, Wildberg Hanspeter Weber, Karlsruhe Prof. Dr. Stefan Wysocki, Heidelberg Dr. Herbert Zeuner, Heidelberg Südbaden Dr. Christoph Schoultz von Ascheraden, St. Blasien Dr. Kurt Amann, Radolfzell Dr. Karlheinz Bayer, Bad Peterstal-Griesbach Dr. Gerlinde Birmelin, Freiburg Dr. Birgit Clever, Freiburg Dr. Ulrich Clever, Freiburg Markus Common, Hüfingen Dr. Michael Deeg, Freiburg Dr. Berthold Dietsche, Freiburg Dr. Michael Ehret, Villingen-Schwenningen Dr. Ursula Haferkamp, Mönchweiler Susanne Henschke, Bad Krozingen Dr. Peter Hoppe-Seyler, Badenweiler Prof. Dr. Wilhelm Niebling, Titisee-Neustadt Prof. Dr. Klaus-Dieter Rückauer, Freiburg Prof. Dr. Richard Salm, Freiburg Dr. Gerhard Schade, Bad Krozingen Dr. Helga Schulenberg, Titisee-Neustadt Dr. Udo Schulte, Weil am Rhein Dr. Jens Thiel, Freiburg Dr. Ulrich Voshaar, Offenburg 282

285 Anhang MItglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer 14. Wahlperiode Universitäten Universität Freiburg, Prof. Dr. med. Gerald Gitsch Freiburg Universität Heidelberg, Prof. Dr. med. Eike Martin, Heidelberg Universität Ulm, Prof. Dr. med. Gerhard K. Lang, Ulm Universität Tübingen, Prof. Dr. med. Klaus Unertl, Tübingen 283

286 Anhang Terminkalender Auszug aus dem Terminkalender der Geschäftsstelle Der nachfolgende Auszug aus dem Terminkalender der Geschäftsstelle der Landesärztekammer Baden-Württemberg soll dem Leser einen kleinen Einblick in die Arbeit der Geschäftsstelle geben. Termine von Präsidium, Vorstand und Geschäftsführung, die beispielsweise der externen Kontaktpflege oder dem Informationsaustausch mit anderen Institutionen dienten, wurden jedoch zur Wahrung der Übersichtlichkeit nicht dargestellt Sitzung Arbeitsgruppe Mittelfristige Finanzplanung Sitzung der Arbeitsgruppe Ethikkommission Sitzung der Geschäftsführer der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern Sitzung der Ethikkommission der Landesärztekammer Vorstandssitzung der Landesärztekammer in Reutlingen Sitzung der Geschäftsführer der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern Sitzung des Landeswahlausschusses Sitzung Pflegeverbände Erfahrungsaustausch Lebendspende Sitzung Nichtärztliche medizinische Fachberufe Sitzung des Ausschusses Ärztinnen Sitzung der Ethikkommission der Landesärztekammer Sitzung der Heilberufskammern Erfahrungsaustausch Gutachterkommissionen 284

287 Anhang Terminkalender Sitzung des Ausschusses Ärztliche Weiterbildung Vorstandssitzung der Landesärztekammer Sitzung der Ethikkommission der Landesärztekammer Daten- und Fristenmanagement Sitzung der Ethikkommission der Landesärztekammer Sitzung der Geschäftsführer der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern Sitzung Berufsbildungsausschuss Sitzung Umlageausschuss Sitzung der Geschäftsführer der Landesärztekammer und derbezirksärztekammern Sitzung des Ausschusse Gewalt gegen Kinder Sitzung der Beratungskommission Substitution Sitzung des Arbeitskreises Suchtmedizin Sitzung des Landesfachausschusses für Arzthelferinnen Vorstandssitzung der Landesärztekammer Sitzung Medizinische Ausbildung Hochschulen Sitzung der Geschäftsführer der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern Sitzung der Ethikkommission der Landesärztekammer Curriculum psych. Traumafolgen Sitzung der AG operative Behandlung des Bronchialkarzinoms Sitzung der Geschäftsführer der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern Sitzung der Ethikkommission der Landesärztekammer Sitzung Geschäftsführer der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern Sitzung des Ausschusses Umwelt 285

288 Anhang Terminkalender Sitzung der AG Prüfungsordnung Arzthelferinnen Sitzung des AK des Ausschusses Ärztliche Weiterbildung Workshop Qualitäten der Onkologie Vorstandssitzung der Landesärztekammer Sitzung des Ausschusses Ärztliche Weiterbildung Sitzung der Ethikkommission der Landesärztekammer Sitzung AG Neonatalerhebung Sitzung des Ausschusses Ärztinnen Sitzung der Geschäftsführer der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern Sitzung des Ausschusses Fortbildung Sitzung Mittelfristige Finanzplanung Sitzung des Haushaltsausschusses Sitzung der Ethikkommission der Landesärztekammer Vorstandssitzung der Landesärztekammer Baden-Württembergischer Ärztetag in Karlsruhe Vertreterversammlung der Landesärztekammer in Karlsruhe Sitzung des Landesberufsgerichts Sitzung des Ausschusses Notfallmedizin Sitzung der Geschäftsführer der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern Sitzung der Ethikkommission der Landesärztekammer Sitzung der AG Suchtmedizin Vorstandssitzung der Landesärztekammer Sitzung der Geschäftsführer der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern Sitzung der Ethikkommission der Landesärztekammer 286

289 Anhang Terminkalender / Sitzung Mittelfristige Finanzplanung Sitzung der Ethikkommission der Landesärztekammer Vorstandssitzung der Landesärztekammer Sitzung Nichtärztliche medizinische Fachberufe Sitzung Gewalt gegen Kinder Sitzung Berufsbildungsauschuss Sitzung des Ausschusses Ärztinnen Rechtsberatertagung der Landesärztekammer Sitzung des Ausschusses Ärztliche Weiterbildung Sitzung der Ethikkommission der Landesärztekammer Sitzung des Herausgebergremiums des ÄBW Sitzung des Ausschusses Fortbildung Sitzung der AG Qualitätssicherung Anästhesiologie Sitzung der Ethikkommission der Landesärztekammer Sitzung der Kommission Pflegeverbände Sitzung Präklinische Notfallrettung Sitzung des Landesfachausschusses Arzthelferinnen Vorstandssitzung der Landesärztekammer Sitzung des Haushaltsausschusses Sitzung der AG Qualitätssicherung op.beh.des Bronchialkarzinoms Sitzung der Ethikkommission der Landesärztekammer Sitzung des Ausschussses Ärztliche Weiterbildung Sitzung des Landesberufsgerichts Sitzung des Ausschusses Hochschulen Sitzung der Ethikkommission der Landesärztekammer Sitzung Präklinische Notfallrettung Sitzung des Ausschusses Berufsordnung Vorstandssitzung der Landesärztekammer 287

290 Anhang Terminkalender Vertreterversammlung der Landesärztekammer Erfahrungsaustausch Gutachterkommissionen Sitzung AG Neonatalerhebung Gedankenaustausch Ärzteschaftsvorsitzende Sitzung der Ethikkommission der Landesärztekammer Sitzung des Ausschusses Ärztliche Weiterbildung Vorstandssitzung der Landesärztekammer Sitzung der Ethikkommission der Landesärztekammer Sitzung der Kommission Prüfungsfragen med. Fachangestellte Vorstandssitzung der Landesärztekammer Sitzung der Geschäftsführer der Landesärztekammer und der Bezirksärztekammern Sitzung der AG Zwischenprüfung Arzthelferinnen Sitzung des Ausschusses Berufsordnung Sitzung der Ethikkommission der Landesärztekammer Sitzung der Kommission Zwischenprüfung Arzthelferinnen Sitzung der Ethikkommission der Landesärztekammer Konst. Vertreterversammlung der Landesärztekammer 288

291 Anhang Ärztestatistik Baden-Württemberg Ärztestatistik Baden-Württemberg Ärzte und Ärztinnen übten zum 31. Dezember 2006 landesweit ihren Beruf aus: Wie die Statistik der Bundesärztekammer belegt, waren in der ambulanten Versorgung zum Jahresende 2006 in Baden- Württemberg Ärztinnen und Ärzte tätig. Im stationären Bereich arbeiteten Ärztinnen und Ärzte, in Körperschaften und Behörden waren und in sonstigen Bereichen beschäftigt. Wie die Zahlen weiter belegen, werden die berufstätigen Ärzte immer älter, der Nachwuchs macht sich rar: Lag der Anteil der über 50-jährigen an den berufstätigen Ärzten bundesweit 1991 noch bei 26,1 Prozent, ist er im Jahr 2006 auf 36,87 Prozent angewachsen. Demgegenüber sank der Anteil der unter 35-jährigen Ärztinnen und Ärzte von 25,2 Prozent im Jahr 1991 auf 15,89 Prozent im Jahr

292 Anhang Ärztestatistik Baden-Württemberg Berufstätige Ärzte in Baden-Württemberg seit 1995 (jeweils 31. Dezember) Anzahl der berufstätigen Ärzte/ Ärztinnen in den vier Bezirksärztekammern Stand: Quelle: BÄK BezÄK Nordbaden: BezÄK Nordbaden: BezÄK Südbaden: BezÄK Südbaden: 8688 BezÄK Nordwürttemberg: BezÄK Nordwürttemberg: BezÄK Südwürttemberg:

293 Anhang Vorstand der Landesätrztekammer 291

294 Anhang Organigramm der Landesärztekammer Organigramm der Landesärztekammer Baden-Württemberg (Stand: Februar 2007) Vorstand Präsidentin: Fr. Dr. Wahl Vizepräsident: Hr. Dr. Clever Sekretariat: Fr. Sensen Ärztliche Pressestelle Hr. Dr. Erens Sekretariat: Fr. Berger Sachbearbeitung: Fr. Braun Geschäftsführung Hauptgeschäftsführer: Hr. Dr. Seizinger Sekretariat: Fr. Saile Jur. Geschäftsführerin: Fr. Hespeler Sekretariat: Fr. Christoph Ärztl. Geschäftsführer: Hr. Dr. Hauser Sekretariat: Fr. Seegis EDV Hr. Dr. Hauser Systemadministrator: Hr. Emadi Systemprogrammierer: Hr. Naschold Systemtechniker: Hr. Eberspächer Verwaltung und Finanzen Hr. Ziegler Finanzbuchhaltung: Hr. Waibel Fr. Janzer Fr. Ankele Fr. Avantaggiato Personalbuchhaltg.: Hr. Jung Doku. / Orga.: Fr. Heinrich Zentrale Dienste: Fr. Benger Hr. Benger Fr. Burböck Fortbild. und QS Hr. Felsenstein Fr. Dr. Lüdtke Sekretariat/ Sachbearbtg. Fobi: Fr. Mangold Sachbearbtg. Zert. Fortbildung Fr. Batisweiler Fr. Janke Fr. Niklas Fr. Schüfer Fr. Schweizer Frau Werz Sachbearbtg. QS: Fr. Reich Hr. Pullwitt WB/Arzthelf./BO/ GuKo/Berufsger. Fr. Hespeler Sachbearbtg. WB: Fr. Meyer Sachbearbeitung Berufsordnung: Fr. Groth Sachbearbeitung Arzthelferinnenw. Fr. Langer Sachbearbtg. BO/ GuKo/Berufsg. Fr. Wolf Ethikkommission Fr. Dr. Knupfer Sekretariat/ Sachbearbeitung Fr. Hager Fr. Gola Fr. Albeck Fr. Osman Ärztl. Stelle RöV Hr. PD Dr. Hawighorst Programmierer: Hr. Wiedmann MRTA: Fr. Bittdorf Fr. Lucyga Sachbearbeitung: Fr. Esposito Fr. Fehrs Fr. Mohr 292

295 Anhang Anfahrtsskizze Wegeskizze zur Landesär ztekammer Baden- Wür ttemberg, Stuttgar t J a h n s t r a ß e S t u t t g a r t - Te l e f o n Te l e f a x A n f a h r t m i t P K W Vo n H e i l b r o n n / N ü r n b e r g Ausfahr t K o r n t a l / S - Z e n t r u m B 10 R i c h t u n g S - Z e n t r u m A b H B F / B 27 R i c h t u n g D e g e r l o c h, F e r n s e h t u r m ( Re u t l i n g e n, T ü b i n g e n ) Neue We i n s t e i g e links Karl-Pfaf f - S t r a ß e links Jahnstraße Vo n K a r l s r u h e / M ü n c h e n Ausfahr t S - D e g e r l o c h / S - Z e n t r u m B 27 b i s D e g e r l o c h / A l b p l a t z Richtung Fernsehturm rechts Jahnstraße Von Heilbronn / Nürnberg B 10 S-Zentrum B 27 HBF Neue Weinst e K a r l - P f a f f - S t r a ß e H U5/6 S-Degerloch i g e J a hnstraße Geb 40 Sitzungsraum Geb 38a Großer Sitzungssaal Kleiner Sitzungssaal Pressestelle K ö n i g s t r ä ß l e Fernsehturm A n r e i s e m i t ö f f e n t l i c h e n Ve r ke h r s m i t t e l n : Stuttgarter Kreuz Karlsruhe A8 A81 Singen Reutlingen Tübingen B27 Ausfahr t S-Degerloch A8 Flughafen München a b H a u p t b a h n h o f ( H B F ) U5 Richtung Leinfelden und U 6 R i c h t u n g M ö h r i n g e n Haltestelle Degerloch dann zu Fuß (5 min) R i c h t u n g F e r n s e h t u r m a b F l u g h a f e n S 2 / S 3 R i c h t u n g Wa i b l i n g e n bis HBF dann s. o b e n o d e r m i t U m s t e i g e n i n Va i h i n g e n (Zeiter s p a r n i s c a. 15 m i n ) U3 bis BF Möhringen - umsteigen U5 Richtung Freiberg oder U 6 R i c h t u n g G e r l i n g e n b i s Haltestelle Degeloch dann zu Fuß (5 min) R i c h t u n g F e r n s e h t u r m 293

296 Anhang Anschriften Anschriften Landesärztekammer Baden-Württemberg Jahnstraße Stuttgart Tel.: 0711 / Fax: 0711 / info@laek-bw.de Bezirksärztekammer Nordbaden Keßlerstraße Karlsruhe Tel.: 0721 / Fax: 0721 / baek-nordbaden@baek-nb.de Bezirksärztekammer Südbaden Sundgauallee Freiburg Tel.: 0761 / Fax: 0761 / baek-suedbaden@baek-sb.de Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Jahnstraße Stuttgart Tel.: 0711 / Fax: 0711 / info@baek-nw.de Bezirksärztekammer Südwürttemberg Haldenhaustraße Reutlingen Tel.: / Fax: / zentrale@baek-sw.de 294

297

298

W i d e r s p r u c h. gegen den Honorarbescheid für das Quartal vom eingelegt.

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