Alles was recht ist... Fachtag: Rechts- & Versicherungsfragen in der Kinder- und Jugendarbeit des Bistums Trier 29. September 2015 Trier
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- Gerd Fürst
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1 Alles was recht ist... Fachtag: Rechts- & Versicherungsfragen in der Kinder- und Jugendarbeit des Bistums Trier 29. September 2015 Trier
2 Alles was recht ist... Für die verantwortungsvolle Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist das Thema Recht und Versicherung ein wichtiges Thema, das jeden und jede betrifft und das einige Kenntnisse abverlangt. Im Rahmen dieses Fachtages kann vorhandenes Wissen aufgefrischt und neue Erkenntnisse dazu gewonnen werden. Veränderte Bedingungen und Fragen aus der Praxis werden besprochen. 1 Rund um Reise und Reiseveranstalter Wer Freizeiten und Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche organisiert, muss vieles aus dem Reisevertragsrecht und auch bistumsinterne Regelungen beachten. Unter anderem werden folgende Themen besprochen: Welche Maßnahmen und Veranstaltungen fallen unter das Reisevertragsrecht? Welche Verpflichtungen hat ein Reiseveranstalter? Was muss bei der Ausschreibung und dem Anmeldeformular einer Reise beachtet werden? Was passiert, wenn ich als Reiseveranstalter zugesagte Leistungen nicht oder nur mangelhaft erbringen kann? Was müssen Kirchengemeinden und Dekanate als Reiseveranstalter beachten? Referent: Peter Schuh BGV Abteilung Justiziariat und Recht 2 Rechtliches rund um Social Media, Pressearbeit, Film- und Musikveranstaltungen Eine gute Öffentlichkeitsarbeit mit Einsatz selbstgemachter Fotos und die Nutzung sozialer Medien setzt einiges an rechtlichen Kenntnissen voraus. Auch als Veranstalter von Kinoabenden, Konzerten und Fußballübertragungen sollte man das ein oder andere beachten. 29. September 2015 ERA Conference Centre Trier Welche Persönlichkeits- und Urheberrechte sind bei Nutzung von Fotos und Videos in Printmedien und Social Media zu beachten? Unter welchen Voraussetzungen kann ich Bilder von Teilnehmenden für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen? Welche Vorkehrungen kann ich bei Veranstaltungen treffen, um Cybermobbing oder die Verbreitung jugendgefährdender Inhalte zu verhindern? Darf ich Handys auf Freizeiten verbieten? Wann sind bei Filmvorführungen, Musikveranstaltung (Disco, Konzert) oder Public Viewing Genehmigungen notwendig, wann fallen Gebühren an? Wo bekomme ich lizenzfreie Bilder und gemafreie Musik her? Referent: Michael Weyand BGV Strategiebereich Kommunikation und Medien
3 Der Aufsichtspflicht gerecht werden! In diesem Vertiefungsseminar dreht sich alles um das Thema Aufsichtspflicht. Unter anderem werden folgende Themen an Fallbeispielen besprochen: Wo ist die Aufsichtspflicht gesetzlich geregelt? Wodurch werde ich als Betreuungsperson aufsichtspflichtig? Zustimmung der Personensorgeberechtigten und Einverständniserklärung Was beinhaltet die Aufsichtspflicht konkret? 3 5 Anwendungsfälle (Medikation, Ausflüge, Baden, Heimschicken ) Aufsichtspflicht und Haftungsfragen wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist Gruppenleitungen und Betreuungspersonen sind aufgefordert, nach bestem Wissen und Gewissen das zu tun, was notwendig ist, um Schaden vorzubeugen. Dennoch können nicht unter allen Umständen Schäden vermieden werden. Unter anderem werden folgende Themen an Fallbeispielen besprochen: Was passiert bei Verstößen gegen die Aufsichtspflicht? Was ist der Unterschied zwischen zivilrechtlicher Haftung und strafbarer Handlung? Besondere Situationen in der Aufsichtspflicht im Hinblick auf Jugendschutzgesetz und Sexualstrafrecht: Gefahrenquellen vorbeugen und vermeiden Referent: Stephan Schramm BGV Abteilung Justiziariat und Recht 4 Rund um Gesundheitsschutz / Hygiene Unter anderem werden folgende Themen an Fallbeispielen besprochen: An wen kann ich mich mit Fragen zu diesem Bereich wenden? Gelten für Freizeiten (v.a. für Zeltlager) die gleichen Hygieneregeln und standards wie für stationäre Großküchen? In welchen Fällen werden Schutzimpfungen vom Bistum bezahlt? Gibt es für bestimmte Bereiche eine Pflicht zu bestimmten Schutzimpfungen? Sind Erste-Hilfe-Kurse für MitarbeiterInnen in der Kinder- und Jugendarbeit verpflichtend? Wo finde ich Informationen über den Bereich Arbeitsschutz und Hygiene? Gibt es leicht verständliche Informationen / Arbeitshilfen zu den Bereichen Gesundheitsschutz und Hygiene? Was ist in puncto Gesundheitsschutz und Hygiene bei Zeltlagern und Freizeiten besonders zu beachten? Referent: Christian Harig BGV Arbeitsbereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Referentin: Dinah Huerkamp AJS Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Landesstelle Nordrhein Westfalen e.v. 6 Gut versichert in der kirchlichen Kinderund Jugendarbeit des Bistums Trier?! Wenn mal was schiefgeht, sollte man wissen, welche Versicherung unter welchen Bedingungen was abdeckt. Unter anderem werden folgende Themen besprochen: Was umfasst die Haftpflichtversicherung? Welche Unfälle deckt die gesetzliche und welche die Unfallversicherung des Bistums Trier? Welcher Versicherungsschutz besteht bei der Benutzung von Fahrzeugen? Welcher ergänzende Versicherungsschutz empfiehlt sich bei Freizeiten und Veranstaltungen? Wie verhalte ich mich im Schadenfall? Wie wirkt sich eine Kooperation mit anderen Partnern auf den Versicherungsschutz aus? Referent: Rainer Klein BGV Abteilung Justiziariat und Recht
4 Programm Zeit & Ort 9.30 Uhr Uhr Stehkaffee Begrüßung und Einstimmung Uhr Eröffnungsreferat Dinah Huerkamp Juristin AJS Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Landesstelle Nordrhein Westfalen e.v. Dienstag, 29. September 2015 Europäische Rechtsakademie ERA Conference Centre Metzer Allee Trier Uhr s Runde 1 mit den jeweiligen FachreferentInnen Uhr Mittagessen / Pause Uhr s Runde 2 mit den jeweiligen FachreferentInnen Uhr Plenum und Präsentation der ergebnisse Uhr Uhr Abschlussrunde und Reflexion Veranstaltungsende Vorbereitungsteam Lutwin Gilla, Kathrin Prams, Annette Hoff, Christel Quiring, Nadine Göttel Zielgruppe Die Veranstaltung richtet sich an alle hauptamtlichen MitarbeiterInnen der Kinder- und Jugendpastoral in den Pfarreien, Pfarreiengemeinschaften, Dekanaten, Fachstellen(Plus+) für Kinder- und Jugendpastoral, Jugendverbänden und offenen Einrichtungen im Bistum Trier. Teilnahmebeitrag Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldeschluss ist der 25. August Nach der Anmeldung erhalten Sie per eine Bestätigung mit weiteren Informationen.
5 Anmeldung zum Fachtag Alles was recht ist... am 29. September 2015 Vorname Name auswahl Alle s werden in beiden Runden angeboten. Bitte wählen Sie zwei s aus und geben Sie zwei Alternativen an, falls ein schon belegt ist. Straße Name: PLZ Ort Funktion Telefon Mobil Ich möchte an folgenden beiden s teilnehmen: 1. Vormittag Runde 1 Nr.: 2. Nachmittag Runde 2 Nr.: Sollten die beiden ersten s bereits belegt sein, wähle ich folgende zwei Alternativen: 1. Vormittag Runde 1 Nr.: 2. Nachmittag Runde 2 Nr.: Mit meiner Anmeldung bestätige ich, dass der Veranstalter (Bistum Trier, Abteilung Jugend) die während der Veranstaltung aufgenommenen Foto- und Filmaufnahmen von meiner Person und Gruppe zeitlich und räumlich unbegrenzt für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen kann. Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht. Ein Honorar wird nicht gezahlt. Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen. Datum Unterschrift Mir ist wichtig, dass folgende Fragen / Themen während des Fachtages behandelt werden: Bitte die Anmeldung bis zum 25. August schicken oder (beide Seiten!) faxen an: Bischöfliches Generalvikariat ZB 1.6 Abteilung Jugend Mustorstraße Trier Telefax (06 51)
6 Veranstalter Bischöfliches Generalvikariat ZB 1.6 Abteilung Jugend Mustorstraße Trier Telefon (06 51)
Antrag zur Akkreditierung als Kurs- / Prüfungsanbieter für die Qualifikation zum zertifizierten Passivhaus-Planer / -Berater" über eine Prüfung
Passivhaus Institut Dr. Wolfgang Feist Rheinstraße 44/46 D-64283 Darmstadt Tel. (06151) 82699-0 Fax. (06151) 82699-11 e-mail: mail@passiv.de Antrag zur Akkreditierung als Kurs- / Prüfungsanbieter für die
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