Elektronische Ressourcen können im Fernzugriff (Internet) oder auf einem Datenträger (z.b. CD-ROM) vorliegen. Jede Veröffentlichungsform gilt als
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3 Elektronische Ressourcen können im Fernzugriff (Internet) oder auf einem Datenträger (z.b. CD-ROM) vorliegen. Jede Veröffentlichungsform gilt als eigene Ausgabe und erhält eine eigene Einheitsaufnahme. 3
4 Eine buchähnliche Veröffentlichung ist primär daran zu erkennen, ob eine buchähnliche Seiteneinteilung und gestaltung vorhanden ist! Die Regelungen basieren auf der von der AG Kooperative Neukatalogisierung (eine Arbeitsgruppe der AG Verbundsysteme) erstellten Praxisansweisungen zur Katalogisierung von E-Books und Digitalisaten (veröffentlicht im Bibliotheksdienst Heft 11/2008) Für E-Books wird kein spezieller Regelwerksfall definiert, diese Medien sind normale begrenzte elektronische Ressourcen. Buch-Digitalisate werden wie E-Books behandelt Es wird nicht geprüft, ob es sich bei der elektronischen Ressource ggf. um eine layoutgetreue Digitalisierung (=Sekundärausgabe) oder um eine Primärausgabe handelt. Um alle Angaben unterbringen zu können, werden in bestimmten Fällen die Felder für Sekundärausgaben benutzt. Maschinell eingespielte Daten von E-Book-Paketen (z.b. Springer oder Knovel) können abweichen und sollten nicht korrigiert werden. 4
5 Es muss nicht geprüft werden, ob eine layoutgetreue Digitalisierung vorliegt. Es kann sich auch um pdf-dateien handeln (z.b. auch nach Kapiteln getrennten Dateien). Möglich sind auch andere Dateiformate (z.b. HTML). Pdf-Dateien müssen nicht immer buchähnliche Veröffentlichungen sein. 5
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7 Bei Druckausgaben, die vor 1850 erschienen sind, müssen außerdem die Regelungen für die Erschließung Alter Drucke beachtet werden. 7
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9 0500 Position 4 wird mit l (kleines L) belegt, wenn die Veröffentlichung frei zugänglich, also lizenzfrei ist $nelektronische Ressource: Das ist die allgemeine Materialbenennung für Primärausgaben, Sekundärausgaben und Ausgaben auf Datenträgern. Bitte beachten: $n kommt direkt nach dem Hauptsachtitel und VOR dem Zusatz zum Sachtitel! z.b.: 4000 Mietrecht$nElektronische Ressource$dBürgerliches Gesetzbuch, Betriebskostenverordnung, Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung; Kommentar$hvon Bernhard Gramlich Die allgemeine Materialbenennung ist nur in Feld 4000 zugelassen und wird nicht in Bandaufführungssätzen gesetzt. Es muss darauf geachtet werden, dass das Unterfeld $n in Feld 4000 in der richtigen Reihenfolge erfasst wird. Es steht vor dem Zusatz zum Sachtitel. 9
10 Hier wird von RAK-NBM abgewichen!! Damit wird die von Benutzern kritisierte unterschiedliche Eintragung aufgehoben, und die Regelung ist RDA-konform. 10
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12 Im Anschluss an die spezifische Materialbenennung kann in runden Klammern der Dateiumfang ergänzt werden, sofern er in der Vorlage genannt ist. Bei PDF-Dokumenten kann fakultativ die Seitenzahl in Klammern ergänzt werden. Die Angaben in Feld 0500, 1130, die allgemeine Materialbenennung in Feld 4000 $n und die spezifische Materialbenennung in Feld 4060 müssen übereinstimmen! 12
13 Online-Ausgabe, für die es keine Druckausgabe gibt Codierungen: 0500 Pos.1 O = Elektronische Ressource im Fernzugriff 1130 cofz = Computerdatei im Fernzugriff 1140 text 4000 $nelektronische Ressource = allgemeine Materialbenennung 4060 Online-Ressource = spezifische Materialbenennung 4201 Fußnote 13
14 Bibliographische Daten wie z.b. Ort, Verlag, Erscheinungsjahr, Gesamttitel, ISBN Digitalisate, die eine Bibliothek selbst erstellt, werden immer wie Sekundärausgaben behandelt und bekommen in Feld 0600 den Code ld. Sekundärausgaben zu Druckwerken der Musik werden nach RAK- Musik katalogisiert. Außerdem sind die Regelungen für die Erschließung Alter Drucke zu beachten bei Druckwerken, die vor 1850 erschienen sind. 14
15 In Feld 4237 werden Fußnoten erfasst, die sich speziell auf die Sekundärausgabe beziehen. 15
16 Unter Erscheinungsvermerk verstehen wir: Ort, Verlag und Jahr. Gibt es in der Vorlage abweichende Erscheinungsjahre (1100 und 1109), aber keine abweichenden Orts- und Verlagsangaben, wird nur 4030 belegt. Gibt es in der Vorlage abweichende Angaben zu Ort und Verlag (4030 und 4048), aber nur ein Erscheinungsjahr, wird nur 1100 belegt. 16
17 Feld 4022 wird in diesem Zusammenhang benötigt, um beim MAB2- Export vollständig das MAB2-Feld 610 zu erzeugen. 17
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19 Liegt nur eine ISBN vor, wird diese in eindeutigen Fällen von Sekundärausgaben (Digitalisierung von Büchern aus der Zeit vor Einführung der ISBN), in Feld 2007 bzw erfasst. In Zweifelsfällen wird beim Vorliegen nur einer ISBN diese in Feld 2000 erfasst. 19
20 Die Fußnote, die gemäß RAK-WB 162,12 gebildet werden muss, entfällt, da die Angaben zu Sekundärausgaben bereits auf Einzelfelder verteilt erfasst werden. Für den Datenexport nach MAB2 wird die Sekundärausgaben-Fußnote aus den Einzelfeldern zusammengestellt, wobei die Angabe in Feld 4022 als einleitende Wendung verwendet wird. 20
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23 Diese Regelung gilt nicht bei Bibliotheks-Digitalisaten und Publikationen auf Hochschulschriftenservern! 23
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25 Liegt für die Parallelausgabe bereits ein Datensatz vor, so sollte in Feld 4243 die entsprechende PPN eingetragen werden, um die Sätze miteinander zu verknüpfen. Beispiel: Eintrag in der Online-Ausgabe: 4243 Druckausg.:! !Intelligente Methoden im Integrierten Risikomanagement Eintrag in der Druckausgabe: 4243 Online-Ausg.:! !Intelligente Methoden im Integrierten Risikomanagement Analog sollte auch bei Vorliegen in anderen physischen Formen (z.b. Mikrofiche-Ausgaben) verfahren werden 25
26 URN = Uniform Ressource Name: Der URN liefert eine weltweit gültige und eindeutige Kennzeichnung, die für eine dauerhafte Identifizierung der elektronischen Ressource benutzt wird und auf diese Weise den Zugriff erleichtert. Bildung und Syntax eines URN sind international standardisiert DOI = Digital Object Identifier: erlaubt eine eindeutige und permanente Identifikation digitaler Objekte. Handle URL = Uniform Ressource Locator: dient der Identifikation und Lokalisation einer Ressource über das verwendete Netzprotokoll (z.b. http oder ftp) und den Ort der Ressource URI = Uniform Ressource Identifier (engl.: einheitlicher Bezeichner für Ressourcen), Oberbegriff 26
27 Unterfeld $q: Typ des elektronischen Dateiformats, z.b. text/html, ASCII, JPEG) Unterfeld $u: Angabe der URL (muss nicht unbedingt zum Volltext führen). Als URL wird die Adresse der Homepage bwz. Startseite der Veröffentlichung angegeben. Unterfeld $x: Herkunft der URL (muss belegt werden, wenn $u erfasst wurde). Es sind folgende Codes zugelassen: H Verlag A Agentur D Digitalisierung F Frontdoor-Url C Archivierung G Aggregator L Langzeitarchivierung N Langzeitarchivierung Nationalbibliothek R Resolving-System T DBIS Unterfeld $z: analog zur Praxis der ZDB werden hier Angaben zu kostenfrei zugänglichen elektronischen Ressourcen gemacht. Folgende Codes sind definiert: LF Kostenfrei ohne Registrierung KF Kostenfrei mit Registrierung KW Teilweise kostenfrei (überwiegender Teil oder ab bzw. vor einem bestimmten Zeitpunkt (Moving Wall) kostenfrei zugänglich) NL Deutschlandweit zugänglich PU Pay-per-use Bei Feldwiederholung muss die Unterfeldkennung "$z" wiederholt werden. 27
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29 Auswahlkriterien für das Anhängen eines LFER-Lokalsatzes sind folgende: Im Titelfeld 0500 steht auf Position 1 ein O (=Elektronische Ressource im Fernzugriff) und auf Position 4 ein l (= lizenzfrei) Es ist entweder eine URN im Titelfeld 2050 vorhanden. Es ist eine URL im Titelfeld 4085 $u vorhanden. 29
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32 GT gehört zur Druckausgabe und es gibt nur eine Gesamtaufnahme die als Druckwerk codiert ist (0500 Ad), wird eine Sortierzählung mit onl zur Unterscheidung ergänzt. Beispiel: 4180 #232,onl#!PPN Ad-Satz! ; 232 GT gehört zur Druckausgabe: in Ausnahmefällen kann bei der Gesamtaufnahme in 0500 Od stehen. Das ist der Fall, wenn die Schriftenreihe selbst nahezu vollständig oder ab einem bestimmten Zeitpunkt als elektronische und als Druckausgabe vorliegt. Dann gibt es 2 Serienaufnahmen, die in 0500 Ad und 0500 Od codiert sind. (RAK-NBM 109,3). In diesen Fällen wird vom Stück nur zu der Gesamtaufnahme der Online-Ausgabe verknüpft über die Felder 4170/4180. Bezieht sich der Gesamttitel nur auf die elektronische Ausgabe, wird auf jeden Fall eine Gesamtaufnahme mit 0500 Od angelegt. Vom Stücktitel wird zu diesem Gesamttitel über die Felder 4120 ff. verknüpft, mit Wiederholung der Vorlageform in den Feldern 4110 ff. 32
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42 Wird die elektronische Ausgabe aber wie eine Sekundärausgabe katalogisiert, wird in Feld 1100 das Erscheinungsjahr eingetragen, das beim Original in Feld 1100 steht. D.h. auch bei den einteiligen Aufnahmen steht in Feld 1100 eine Angabe mit "XX" (z.b. 17XX). In Feld 1109 wird das Erscheinungsjahr der elektronischen Ausgabe eingetragen. Erscheinen die Teile der elektronischen Ausgabe aber über mehrere Jahre, steht in Feld 1109 eine Angabe mit "XX" (z.b. 20XX). 42
43 Die bisherige Einzelaufnahme wird dann die Gesamtaufnahme. (Abweichend von den Grundregeln bei der Katalogisierung von mehrbändigen Werken!) Entgegen den Festlegungen im Katalogisierungshandbuch "Korrekturverfahren" werden in diesen Fällen die Bibliotheken von einer Änderung der zweiten Position in Feld 0500 von Oa nach Oc nur informiert. 43
44 Es gelten die gleichen Bestimmungen wie im Katalogisierungshandbuch Mehrbändig begrenzte Werke beschrieben. 44
45 Gibt es nur einen Band als elektronische Ressource (digitalisiert als Lückenergänzung oder erscheint nur einer online, alle anderen aber in anderer physischer Form), wird keine neue Gesamtaufnahme angelegt. Der Bandsatz (0500 Of/Of) wird mit der vorhandenen Gesamtaufnahme verknüpft. Zur Unterscheidung wird eine Sortierzählung mit onl ergänzt. Die Gesamtaufnahme wird in 0500 Position 1 nicht geändert! Ist dieses übergeordnete begrenzte Werk wiederum durch Abteilungen untergliedert, so wird die Angabe der Abteilung als Teil der Gesamttitelangabe (4110) bzw. als Teil der Bandzählung (4120) aufgeführt. 45
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49 Für einzelne E-Book-Sammlungen kann nach Absprache aber auch die alte Titelaufnahme korrigiert und dem neuen Stand angepasst werden. Dieses Verfahren wird zurzeit vor allem für "Thieme-E-Book-Library verwendet. Bei anderen Titeln sollten sich die Bibliotheken vorher absprechen. 49
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51 Elektronische Zeitschriften (E-Journals) werden in der ZDB katalogisiert (vgl. E456 ERF). Folgende Regelwerke sind zu berücksichtigen: - RAK-NBM, Berlin RAK-NBM Präzisierungen, Stand Februar Empfehlung für Continuing integrating resources, Stand Juli 2002 Aber: Elektronische Ressourcen, die Werke der Musik enthalten, fallen in den Geltungsbereich der RAK-Musik 51
52 Es kann mehrere Titelstellen geben! Das kann dazu führen, dass Bibliotheken zu unterschiedlichen Katalogisierungsergebnissen kommen. Die Entscheidung der erstkatalogisierenden Bibliothek sollte akzeptiert werden 52
53 Diese Abgrenzungsregeln gelten für Datenbanken und Websites. Im Zweifelsfall wird eine fortlaufende Publikation angenommen! 53
54 Die Nutzung der ZDB-Aufnahme ist unabhängig vom Nachweis der Bestandsdaten. Dieser kann direkt im SWB oder in der ZDB erfolgen. Liegt im SWB eine Aufnahme als fortlaufendes Werk (0500 Ob) vor, kann im ZDB-Fileset geprüft werden, ob dort bereits eine Aufnahme vorhanden ist. In eindeutigen Fällen kann in der SWB-TA die ZDB-Identnummer in Feld 2110 nachgetragen werden. Zusätzlich muss Feld 0600 zdbp belegt werden. Damit wird das Überschreiben mit der ZDB-Aufnahme erreicht. Liegt im SWB aber bereits einen Aufnahme als begrenztes Werk vor, kann Diese Aufnahme angesigelt werden bei der Bibliothek/den Bibliotheken angefragt werden, ob die Aufnahme zu einem fortlaufenden Werk umgearbeitet werden kann (0500 Oa zu 0500 Ob). Wird umgearbeitet, wird wenn vorhanden, die ZDB-Identnummer in Feld 2110 eingetragen und Feld 0600 zdpb belegt. oder es wird eine zusätzliche Aufnahme als fortlaufendes Werk angelegt (durch Übernahme aus dem ZDB-Fileset oder durch Neukatalogisierung) 54
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57 Eine unterschiedliche Aufnahmestruktur ist z.b. der Fall, wenn die ZDB- Aufnahmen als Unterreihen angelegt sind, bei der Katalogisierung als Monographie aber Einzelaufnahmen existieren würden. Die Aufnahmen sollten aber durch gegenseitige Hinweise in Feld 0999 miteinander verbunden werden. Kommentar: Bestand hier nicht vollständig nachgewiesen, siehe auch unter PPN (angegeben wird die entsprechende andere PPN!) 57
58 0500 Position 4 wird mit l (kleines L), wenn die Veröffentlichung frei zugänglich, also lizenzfrei ist, belegt $nelektronische Ressource: Das ist die allgemeine Materialbenennung für Primärausgaben, Sekundärausgaben und Ausgaben auf Datenträgern. Die allgemeine Materialbenennung ist nur in Feld 4000 zugelassen und wird nicht in Bandaufführungssätzen gesetzt! Es muss darauf geachtet werden, dass das Unterfeld $n in Feld 4000 in der richtigen Reihenfolge erfasst wird. Es steht vor dem Zusatz zum Sachtitel. 58
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61 Liegt eine begrenzt erscheinende Datenbank vor, die noch nicht abgeschlossen ist, wird als Erscheinungsjahr 19XX bwz. 20XX eingetragen 61
62 Bei lizenzfreien Online-Publikationen sollte in der Fußnote in Feld 4201 notiert werden, zu welchem Zeitpunkt die Publikation angesehen wurde: 4201 Gesehen am Bei einer späteren Überprüfung kann das Datum aktualisiert werden. In ZDB-Titelaufnahmen steht dieser Vermerk in Feld 4213 $p 62
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E-Books. z. B. durch ein Inhaltsverzeichnis oder den Aufbau in einzelnen Seiten einem Buch ähneln.
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