Flächenwidmungsplan 5.0 Verordnungswortlaut und Erläuterungsbericht

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2 Flächenwidungsplan 5.0 Verordnungswortlaut und Erläuterungsbericht Verfasser: Für den Geeinderat: Der Bürgereister: Zahl:... Zahl:... Graz, a... Hengsberg, a... verfasst von:

3 Geeinde HENGSBERG FLÄCHENWIDMUNGSPLAN WORTLAUT Revision 5.0 lt. StROG 2010 (LGBl. Nr. 117/2017) 1. Auflage des Entwurfes: Geeinderatsbeschluss a 18/09/2018 Kundachung von 08/10/2018 bis 10/12/ Endbeschluss: Geeinderatsbeschluss a 21/05/2019 Genehigung durch die Stk. Landesregierung (A13) a... Rechtswirksakeit durch Kundachung an der Atstafel lt. Stk. Geeindeordnung 1967 Kundachung von... bis... Rechtswirksa a... Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 2

4 INHALTSVERZEICHNIS VERORDNUNG 5 1 BESTANDTEILE DER VERORDNUNG 5 2 ABGRENZUNG VON BAULAND 5 3 ERSICHTLICHMACHUNGEN IM FLÄCHENWIDMUNGSPLAN 6 4 VORBEHALTSFLÄCHEN 8 5 VOLLWERTIGES BAULAND LT. PLANDARSTELLUNG 8 6 AUFSCHLIEßUNGSGEBIETE 9 7 SANIERUNGSGEBIETE 21 8 BAULANDMOBILISIERUNGSMAßNAHMEN Bebauungsfrist Privatwirtschaftliche Maßnahen 22 9 FREILAND 23 (1) Sondernutzungen i Freiland 23 (2) Auffüllungsgebiete BAULANDZONIERUNG RECHTSWIRKSAMKEIT: 27 ERLÄUTERUNGSBERICHT ZUM FLÄCHENWIDMUNGSPLAN RECHTSGRUNDLAGEN 31 2 CHRONOLOGIE DES PLANUNGSPROZESSES 31 3 PLANUNGSGRUNDLAGEN 33 4 PLANUNGSFACHLICHE ERLÄUTERUNGEN zu 6 - Aufschließungsgebiete zu 7 - Sanierungsgebiete zu 8 - Baulandobilisierungsaßnahen zu 9 Freiland 71 5 Baulandveränderungen - Planungsfachliche Erläuterungen (inkl SUP)) 73 BEILAGEN 78 Darstellung von Baulandveränderungen Nutztierhalter auf Geeindegebiet Baulandveränderungen ohne Ansuchen Planbeilagen: HE 01 / 2018 / RO 5.0 HE 02 / 2018 / RO 5.0 Flächenwidungsplan Planappe A3 Bebauungsplanzonierungsplan Planappe A3 Sonstige Planbeilagen: Darstellung nicht parzellenscharfer Baulandabgrenzungen Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 3

5 Geeinde HENGSBERG FLÄCHENWIDMUNGSPLAN WORTLAUT Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 4

6 Verordnung Verordnung über den vo Geeinderat der Geeinde Hengsberg a 21/05/2019 beschlossenen Flächenwidungsplan 5.0 sat zeichnerischer Darstellung (unter Berücksichtigung der Beschlüsse hinsichtlich von Änderungen aufgrund von fristgerecht vorgebrachten Einwendungen). 1 Bestandteile der Verordnung Der Flächenwidungsplan 5.0 der Geeinde Hengsberg besteht aus de Wortlaut it Beilagen (Baulandabgrenzungen), der zeichnerischen Darstellung sat Planzeichenerklärung, sowie de Deckplan 1 über die Bebauungsplanzonierung geäß StROG 2010, 25(2). Die zeichnerischen Darstellungen (Beilagen) wurden verfasst von krasser+krasser ZT-KG, St. Veiterstraße 11A, 8045 Graz HE 01 / 2018 / RO 5.0 HE 02 / 2018 / RO 5.0 Flächenwidungsplan Bebauungsplanzonierungsplan beruhen auf der von der Geeinde zur Verfügung gestellten Plangrundlage in digitaler For (DKM) vo 03/04/2017 (Datu der Datenerstellung durch die Stk. Landesregierung, GZ.: ABT / ) Diese zeichnerischen Darstellungen bilden einen integrierenden Bestandteil der Verordnung und stellen die räuliche Gliederung des Geeindegebietes in Bauland, Freiland und Verkehrsflächen dar. 2 Abgrenzung von Bauland Die festgelegten Grenzen i Flächenwidungsplan sind Nutzungsgrenzen, die aufgrund der Lage in der Natur und den naturräulichen Gegebenheiten getroffen wurden. Geringfügige Abweichungen von Festlegungen auf Grund des aktuellen Katasterstandes sind an den naturräulichen Gegebenheiten und den Zielsetzungen der örtlichen Rauplanung zu orientieren. Die Schaffung von neuen, für sich bebaubaren Bauparzellen ist dabei unzulässig. Die Abgrenzung des Baulandes erfolgt i allgeeinen deckungsgleich it den auf der Plangrundlage ersichtlichen Grundstücksgrenzen bzw. derart, dass eine eindeutige Zuordnung zu sonstigen Bezugspunkten oder -linien gegeben ist. Sofern solche Grenzen nicht eindeutig sind, ist die Abgrenzung den beiliegenden Plänen zu entnehen. Die i Wortlaut und Erläuterungsbericht enthaltenen Grundstücksnuern basieren auf von der Stk. Landesregierung der Geeinde zur Verfügung gestellten Katastergrundlage in digitaler For (DKM). Die Erstellung des Datensatzes ist datiert it 03/04/2017, GZ.: ABT / Die in der Plandarstellung enthaltenen Grundstücksnuern basieren auf vorangeführten Datenstand. Maßgebliche, nicht in der DKM enthaltene Veressungen (nachträgliche Grundstücksteilungen, nachgetragene Gebäude, geänderte Straßenverläufe...) wurden von der Geeinde zur Verfügung gestellt und bis zu 07/03/2018 nachgetragen bzw. auf Basis der von der Stk. Landesregierung zur Verfügung gestellten Orthofotos (Darstellung von vorhandenen Gebäuden lt. Orthofoto vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) digitalisiert. Die von der DKM abweichenden Eintragungen sind in den Planunterlagen auch andersfarbig dargestellt. Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 5

7 3 Ersichtlichachungen i Flächenwidungsplan II. Ersichtlichachungen ( 26(7) StROG 2010) [Siehe auch Anerkungen i Erläuterungsbericht] A.) Flächen, die durch rechtswirksae, überörtliche Planungen für eine besondere Nutzung bestit sind ( 26(7)1 StROG) - Eisenbahn (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) - Bundestrassen und Landesstraßen (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 25/10/2016, GZ.: ABT / ) A9 Phyrn Autobahn L 601 Schröttenstraße L 602 Schönbergstraße L 634 St. Nikolai-Straße - Versorgungsanlagen Trafostationen Übernahe aus Revision 4.0 Hochbehälter Übernahe aus Revision Hochspannungsfreileitungen bzw. Erdleitungen 20 kv-leitungen der Energie Steierark it jeweiligen Schutzbereichen (Freileitungen 7,0 jede Seite, Erdleitungen 1,0 jede Seite). Übernahe aus Revision 4.0 Hochspannungsfreileitungen (380 kv) der APG it den jeweiligen Schutzbereichen (30,0 jede Seite). Lt. Bekanntgabe APG vo 23/11/ Rohrleitungen Gasleitungen Hochdruck und Mitteldruck lt. Datensatz E-Stk vo 29/03/2017 Gasleitung SOL Übernahe aus Revision 4.0 Adria-Wien-Pipeline Übernahe aus Revision 4.0 (it Ergänzungen lt. Bekanntgabe der OMV vo 27/02/2019) Gasleitung TAG I und II, sowie Loop 2 Übernahe aus Revision 4.0, abgeglichen it Datensatz vo 06/02/2018 (keine Veränderung zu Revision 4.0) - Öffentliche und private Gewässer lt. Gewässerkarte (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) - Ergänzende Darstellungen von Gewässerläufen, die nicht in der DKM erfasst sind (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 6

8 B.) Flächen und Objekte, für die aufgrund von Bundes- od. Landesgesetzen NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN bestehen (26(7)2 StROG 2010) - Schutzgebiete Naturschutz (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) Landschaftsschutzgebiet Nr.33 Laßnitzau Naturschutzgebiet 106c "Wildoner Buchkogel" Naturdenkale Nr. 46 Stieleiche Europaschutzgebiet Nr. 16 "Deerkogel-Südhänge, Wellinggraben it Sul-, Saggau- und Laßnitzabschnitten und Pößnitzbach" Biotope it Pufferzonen - Waldflächen (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) - Wasserschon- und schutzgebiete (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) I GIS-Datensatz erfolgte keine exakte Angabe der Art des Schutzgebietes, die Darstellung erfolgte als Brunnenschutzgebiete (ge. Attribut BSRNK). - Hochwassergefährdungsbereiche (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) it Ergänzung des Hochwasserabflussbereiches Matzelsdorf (Übernahe aus Revision 4.0) it Ergänzung Sauerbrunnbach und Barbach lt. Untersuchung Büro Lugitsch vo 05/04/ Leitungsschutzzonen von Hochspannungsleitungen. 20 kv-leitungen der Energie (Freileitungen 7,0 jede Seite, Erdleitungen 1,0 jede Seite). Übernahe aus Revision 4.0 Hochspannungsfreileitungen (380 kv) (30,0 jede Seite). Übernahe aus Revision Flugzeugerprobungsbereich (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) Betrifft das gesate Geeindegebiet - Sicherheitszone Flugplatz "Graz Thalerhof" (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) - Meliorationsgebiete (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) - Rutschungsflächen ausgebaut oder nicht ausgebaut (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) - Denkalschutz und archäologische Bodenfundstätten (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) Bei allen Bauvorhaben an Gebäuden unter Denkalschutz ist i Vorfeld das Einvernehen it der Denkalbehörde herzustellen - Lärisophonen 45dB-Nacht Koralbahn Übernahe aus Revision 4.0 Landesstraßen Übernahe aus Revision 4.0 Autobahn (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) Fluglär (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 7

9 - Nutztierhaltungsbetriebe it Schutzabständen (Schwelle und Belästigungsbereich) lt. Bekanntgabe der Geeinde bis zu 11/01/2018 III. Ersichtlichachungen von Anlagen und Einrichtungen (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) Geeindeat Kindergarten Volksschule Seelsorgeeinrichtungen Sportplatz Tennisplatz Rüsthaus Hochbehälter Sende- und Funkstationen Abwasserreinigungsanlagen IV. Grenzen - Darstellungen lt. DKM (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) Bezirksgrenzen Geeindegrenzen Katastralgeeindegrenzen Weitere Nutzungsbeschränkungen Freihaltung eines ind. 10,0 breiten Uferstreifens entlang natürlicher Gewässer von Bebauungen und Sondernutzungen i Freiland. Für Baulückenschließungen können davon Ausnahen gewährt werden. Dabei ist die ökologische Funktion des jeweiligen Uferstreifens zu berücksichtigen. (siehe Progra zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräue LGBL. 117/2005). Lt. GIS-Datensatz vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ist das gesate Geeindegebiet als Feinstaubsanierungsgebiet ausgewiesen und unterliegt dait der Iissionsschutzgesetzes- Luft-Maßnahenverordnung (LGBl. 2006, 32. Stück Nr. 131). Ge. Entwicklungsprogra für den Sachbereich Windenergie (LGBl. 72/2013) liegt das gesate Geeindegebiet i Projektsgebiet, es sind für Hengsberg aber keine Vorrangs- oder Eignungszonen festgelegt. 4 Vorbehaltsflächen Auf de Geeindegebiet von Hengsberg werden keine Vorbehaltsflächen festgelegt. 5 Vollwertiges Bauland lt. Plandarstellung Allgeeines Wohngebiet Kerngebiet Gewerbegebiet Industriegebiet 1 Dorfgebiet Erholungsgebiet WA KG GG I1 DO EH Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 8

10 6 Aufschließungsgebiete (1) Für die i Flächenwidungsplan geäß StROG 2010, 29(3) festgelegten Aufschließungsgebiete sind folgende Gründe (Mängel oder öffentliche Interessen) aßgebend. 1 L01 KG Schrötten Bereich Pesenberg Aufschließungsgebiet für: Bezeichnung und Nr. lt. Fläwi: Allgeeines Wohngebiet WA (L01) Bebauungsdichte: 0,2 bis 0,4 Gesatfläche: ca. 0,88 ha Baulandneuausweisung gegenüber ja alten Revisionen Nein zu Teil Bebauungsfrist lt. StROG 36 ja Privatwirtschaftliche Maßnahen ja nein zu Teil lt. StROG 35 Nein siehe Wortlaut zu FLÄWI 8 - Bebauungsfrist siehe Wortlaut zu FLÄWI 8 Privatwirtschaftliche Maßnahen Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung auf der Grundlage einer wasserbautechnischen Gesatbetrachtung. Mangel öffentl. Interesse zu erfüllen / beheben durch: Mangel der inneren Abwasserentsorgung Mangel der inneren Erschließung Usetzung von Lärschutzaßnahen Aus siedlungspolitische Interesse uss ein Bebauungsplan it folgenden Zielsetzungen erstellt werden: - Weiterführung der Gestaltungsvorgaben der best. Bebauungsplanung - Anbindung an das bestehende Wegenetz und Sicherstellung einer Erschließungsöglichkeit von unter Uständen öglichen, künftigen Baulandpotenzialen - Grundulegung und Schaffung von sinnvollen Grundstücksproportionen Behörde Privat 1 Lt. Schreiben der Stk. Landesregierung vo 11/01/2011 (GZ.: FA13B-50.1/ ) sind die betroffenen Grundstücksnuern nicht ehr in der Verordnung anzuführen, sondern lediglich planlich darzustellen. Die angeführten Grundstücksnuern dienen der Orientierung und haben keine rechtliche Verbindlichkeit. Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 9

11 L02 KG Schrötten Bereich Gewerbezone Bacherlwirt Aufschließungsgebiet für: Bezeichnung und Nr. lt. Fläwi: Gewerbegebiet Gewerbegebiet (L02) Bebauungsdichte: 0,2 bis 0,8 Gesatfläche: ca. 0,67 ha Baulandneuausweisung gegenüber ja alten Revisionen Nein zu Teil Bebauungsfrist lt. StROG 36 ja nein zu Teil Privatwirtschaftliche Maßnahen Ja z.t. lt. StROG 35 Nein siehe Wortlaut zu FLÄWI 8 - Bebauungsfrist siehe Wortlaut zu FLÄWI 8 Privatwirtschaftliche Maßnahen Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung auf der Grundlage einer wasserbautechnischen Gesatbetrachtung. Mangel öffentl. Interesse zu erfüllen / beheben durch: Mangel der inneren Abwasserentsorgung Mangel der inneren Erschließung Aus siedlungspolitische Interesse uss ein Bebauungsplan it folgenden Zielsetzungen erstellt werden: - Grundulegung und Schaffung von sinnvollen Grundstücksproportionen - Innere Erschließung - Rodungsbewilligung Behörde Privat Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 10

12 L03 KG Schönberg Schrötten Bereich Subzentru Koralbahn Aufschließungsgebiet für: Bezeichnung und Nr. lt. Fläwi: Kerngebiet KG (L03) Bebauungsdichte: 0,5 bis 1,0 Gesatfläche: ca. 2,20 ha Baulandneuausweisung gegenüber ja alten Revisionen Nein zu Teil Bebauungsfrist lt. StROG 36 ja Privatwirtschaftliche Maßnahen Ja nein zu Teil lt. StROG 35 Nein siehe Wortlaut zu FLÄWI 8 - Bebauungsfrist Mobilisiert it Fläwi-Änd Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung auf der Grundlage einer wasserbautechnischen Gesatbetrachtung. Mangel öffentl. Interesse zu erfüllen / beheben durch: Mangel der inneren Abwasserentsorgung Mangel der inneren Erschließung Usetzung von Lärschutzaßnahen Aus siedlungspolitische Interesse uss ein Bebauungsplan it folgenden Zielsetzungen erstellt werden: - Herstellung einer ausreichend diensionierten Zu- bzw. Abfahrtsöglichkeit (nordöstliche Teilfläche) - Parzellierung und Nutzung - Baugestaltung Behörde Privat Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 11

13 L04 KG Schönberg Bereich Matzelsdorf Aufschließungsgebiet für: Bezeichnung und Nr. lt. Fläwi: Dorfgebiet DO (L04) Bebauungsdichte: 0,2 bis 0,4 Gesatfläche: ca. 0,74 ha Baulandneuausweisung gegenüber ja alten Revisionen Nein zu Teil Bebauungsfrist lt. StROG 36 ja Privatwirtschaftliche Maßnahen ja nein zu Teil lt. StROG 35 Nein siehe Wortlaut zu FLÄWI 8 - Bebauungsfrist siehe Wortlaut zu FLÄWI 8 Privatwirtschaftliche Maßnahen Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung auf der Grundlage einer wasserbautechnischen Gesatbetrachtung. Mangel öffentl. Interesse zu erfüllen / beheben durch: Mangel der inneren Abwasserentsorgung Mangel der inneren Erschließung Usetzung von Lärschutzaßnahen Aus siedlungspolitische Interesse uss ein Bebauungsplan it folgenden Zielsetzungen erstellt werden: - Zufahrt und innere Erschließung - Grundulegung und Schaffung von sinnvollen Grundstücksproportionen Behörde Privat Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 12

14 L05 KG Schönberg Bereich Schönberg Nord Aufschließungsgebiet für: Bezeichnung und Nr. lt. Fläwi: Allgeeines Wohngebiet WA (L05) Bebauungsdichte: 0,2 bis 0,5 Gesatfläche: ca. 0,59 ha Baulandneuausweisung gegenüber ja alten Revisionen Nein zu Teil Bebauungsfrist lt. StROG 36 ja Privatwirtschaftliche Maßnahen ja nein zu Teil lt. StROG 35 Nein siehe Wortlaut zu FLÄWI 8 - Bebauungsfrist siehe Wortlaut zu FLÄWI 8 Privatwirtschaftliche Maßnahen Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung auf der Grundlage einer wasserbautechnischen Gesatbetrachtung. Mangel öffentl. Interesse zu erfüllen / beheben durch: Mangel der inneren Abwasserentsorgung Mangel der inneren Erschließung Usetzung von Lärschutzaßnahen Aus siedlungspolitische Interesse uss ein Bebauungsplan it folgenden Zielsetzungen erstellt werden: - Weiterführung der Zielsetzungen der westlich angrenzenden Bebauungsplanung und unter Uständen Sicherstellung einer Erschließungsöglichkeit von künftigen Baulandpotenzialen - Grundulegung und Schaffung von sinnvollen Grundstücksproportionen Behörde Privat Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 13

15 L06 KG Schönberg Bereich Kehlsdorf Aufschließungsgebiet für: Bezeichnung und Nr. lt. Fläwi: Dorfgebiet DO (L06) Bebauungsdichte: 0,2 bis 0,7 Gesatfläche: ca. 0,36 ha Baulandneuausweisung gegenüber ja alten Revisionen Nein zu Teil Bebauungsfrist lt. StROG 36 ja Privatwirtschaftliche Maßnahen ja nein zu Teil lt. StROG 35 Nein siehe Wortlaut zu FLÄWI 8 - Bebauungsfrist siehe Wortlaut zu FLÄWI 8 Privatwirtschaftliche Maßnahen Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung auf der Grundlage einer wasserbautechnischen Gesatbetrachtung. Mangel öffentl. Interesse zu erfüllen / beheben durch: Mangel der inneren Abwasserentsorgung Mangel der inneren und äußeren Erschließung Usetzung von Lärschutzaßnahen Aus siedlungspolitische Interesse uss ein Bebauungsplan it folgenden Zielsetzungen erstellt werden: - Klärung der Zu- und Abfahrt zur Landesstraße - Sicherstellung einer Erschließungsöglichkeit von künftigen Baulandpotenzialen - Grundulegung und Schaffung von sinnvollen Grundstücksproportionen - Innere Erschließung Behörde Privat Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 14

16 L07 KG Schönberg Bereich Hengsberg Ost Aufschließungsgebiet für: Bezeichnung und Nr. lt. Fläwi: Allgeeines Wohngebiet WA (L07) Bebauungsdichte: 0,2 bis 0,4 Gesatfläche: ca. 0,52 ha Baulandneuausweisung gegenüber ja alten Revisionen Nein zu Teil Bebauungsfrist lt. StROG 36 ja Privatwirtschaftliche Maßnahen ja nein zu Teil lt. StROG 35 Nein siehe Wortlaut zu FLÄWI 8 - Bebauungsfrist siehe Wortlaut zu FLÄWI 8 Privatwirtschaftliche Maßnahen Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung auf der Grundlage einer wasserbautechnischen Gesatbetrachtung. Mangel öffentl. Interesse zu erfüllen / beheben durch: Mangel der inneren Abwasserentsorgung Mangel der inneren Erschließung Aus siedlungspolitische Interesse uss ein Bebauungsplan it folgenden Zielsetzungen erstellt werden: - Sicherstellung einer Erschließungsöglichkeit von künftigen Baulandpotenzialen - Grundulegung und Schaffung von sinnvollen Grundstücksproportionen - Innere Erschließung Behörde Privat Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 15

17 L08 KG Hengsberg Bereich Hengsberg Nord Aufschließungsgebiet für: Bezeichnung und Nr. lt. Fläwi: Allgeeines Wohngebiet WA (L08) Bebauungsdichte: 0,2 bis 0,5 Gesatfläche: ca. 0,32 ha Baulandneuausweisung gegenüber ja alten Revisionen Nein zu Teil Bebauungsfrist lt. StROG 36 ja Privatwirtschaftliche Maßnahen ja nein zu Teil lt. StROG 35 Nein siehe Wortlaut zu FLÄWI 8 - Bebauungsfrist siehe Wortlaut zu FLÄWI 8 Privatwirtschaftliche Maßnahen Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung auf der Grundlage einer wasserbautechnischen Gesatbetrachtung. Mangel öffentl. Interesse zu erfüllen / beheben durch: Mangel der inneren Abwasserentsorgung Mangel der inneren Erschließung und Sicherstellung einer öffentlichen Durchfahrtsöglichkeit Behörde Privat Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 16

18 L09 KG Hengsberg Bereich Hengsberg Zentru 01 Aufschließungsgebiet für: Bezeichnung und Nr. lt. Fläwi: Allgeeines Wohngebiet WA (L09) Bebauungsdichte: 0,2 bis 0,5 Gesatfläche: ca. 0,68 ha Baulandneuausweisung gegenüber ja alten Revisionen Nein zu Teil Bebauungsfrist lt. StROG 36 ja Privatwirtschaftliche Maßnahen Ja nein zu Teil lt. StROG 35 Nein siehe Wortlaut zu FLÄWI 8 - Bebauungsfrist Mobilisiert it Fläwi-Änd Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung auf der Grundlage einer wasserbautechnischen Gesatbetrachtung. Mangel öffentl. Interesse zu erfüllen / beheben durch: Mangel der inneren Abwasserentsorgung Mangel der inneren Erschließung Aus siedlungspolitische Interesse uss ein Bebauungsplan it folgenden Zielsetzungen erstellt werden: - Baukörpergestaltung und Einbettung in das Orts- und Landschaftsbild entsprechend der sensiblen Lage i Ortsrau - Sicherstellung einer geeigneten Zufahrt und Anbindung an das bestehende Wegenetz - Sicherstellung einer durchgängigen Erschließungsöglichkeit - zuindest als Gehweg - zur Erhaltung des bestehenden Prozessionsweges. - Grundulegung und Schaffung von sinnvollen Grundstücksproportionen Behörde Privat Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 17

19 L10 KG Hengsberg Bereich Hengsberg ÖWG Aufschließungsgebiet für: Bezeichnung und Nr. lt. Fläwi: Allgeeines Wohngebiet WA (L10) Bebauungsdichte: 0,2 bis 0,5 Gesatfläche: ca. 2,33 ha Baulandneuausweisung gegenüber ja alten Revisionen Nein zu Teil Bebauungsfrist lt. StROG 36 ja Privatwirtschaftliche Maßnahen ja nein zu Teil lt. StROG 35 Nein siehe Wortlaut zu FLÄWI 8 - Bebauungsfrist Mobilisiert it Fläwi-Änd Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung auf der Grundlage einer wasserbautechnischen Gesatbetrachtung. Mangel öffentl. Interesse zu erfüllen / beheben durch: Mangel der inneren Abwasserentsorgung Mangel der inneren Erschließung Behörde Privat Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 18

20 L11 KG Hengsberg Bereich Hengsberg Zentru 02 Aufschließungsgebiet für: Bezeichnung und Nr. lt. Fläwi: Allgeeines Wohngebiet WA (L11) Bebauungsdichte: 0,2 bis 0,5 Gesatfläche: ca. 0,45 ha Baulandneuausweisung gegenüber ja alten Revisionen Nein zu Teil Bebauungsfrist lt. StROG 36 ja Privatwirtschaftliche Maßnahen ja nein zu Teil lt. StROG 35 Nein siehe Wortlaut zu FLÄWI 8 - Bebauungsfrist siehe Wortlaut zu FLÄWI 8 Privatwirtschaftliche Maßnahen Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung auf der Grundlage einer wasserbautechnischen Gesatbetrachtung. Mangel öffentl. Interesse zu erfüllen / beheben durch: Mangel der inneren Abwasserentsorgung Mangel der inneren Erschließung Aus siedlungspolitische Interesse uss ein Bebauungsplan it folgenden Zielsetzungen erstellt werden: - Zufahrt und innere Erschließung bzw. unter Uständen Sicherstellung einer Erschließungsöglichkeit von künftigen Baulandpotenzialen - Parzellierung Behörde Privat Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 19

21 (2) Generell ist bei der Bebauung von vollwertige Bauland darauf zu achten, dass ein Wachsen des neuen Baulandes i Anschluss an bereits vorhandene Bebauung beginnt (Das Bebauungsbild soll ein hoogenes, wachsendes sein, es sollen keine Baulücken entstehen, die einen Zersiedelungscharakter darstellen würden). Gegebenenfalls und nach eingehender Prüfung durch den örtlichen Rauplaner ist es auch öglich, bei Aufschließungsgebieten, Teilbebauungspläne zu erstellen, falls eine geeinsae Lösung nicht realisiert werden kann. Grundsätzlich ist jedoch eine Bebauungsplanung über das gesate Aufschließungsgebiet vorzuziehen bzw. sind bei der Erstellung des Teilbebauungsplanes auch Grundüberlegungen für das gesate Aufschließungsgebiet (geeinsae Verkehrslösung, Spielplätze, Altstoffsaelbereiche etc.) anzustellen. Da die erforderlichen Maßnahen, die zur Behebung von Aufschließungsängeln notwendig sind, teilweise ineinander fließen, bzw. von verschiedenen Adressaten (Grundeigentüer, Behörde) zu erfüllen sind, werden in der Folge als Übersicht die auszuführenden Maßnahen in ihrer üblicherweise zeitlichen Reihenfolge it de jeweiligen Adressaten angeführt: Behörde (Geeinde) Grundeigentüer Erstellung eines Höhenschichtenplanes Erstellung einer Schutz- und Regenwasserabflussstudie Abklärung aller Vorfragen als Basis für die Erstellung des Bebauungsplanes Erstellung der Vorarbeiten für einen Bebauungsplan it Wortlaut, Plandarstellung und Erläuterungsbericht, sowie Beschluss des Bebauungsplanes durch die Geeinde o Auflage des Entwurfes für ind. 8 Wochen o Kundachung und Verständigung der entsprechenden Fachabteilung der Stk. Landesregierung o Anhörung der Eigentüer und Anrainer o Behandlung der ev. Einwendungen durch den Ortsplaner und den Geeinderat o Beschluss des Bebauungsplanes, des Wortlautes und des Erläuterungsberichtes o Kundachung (Rechtskraft beginnt it de der Kundachungsfrist (14 Tage) folgenden Tag) Veressung und Aufparzellierung des Aufschließungsareals (Veressung für die einzelnen Baugrundstücke uss vorliegen) Erstellung des Schutz- und Regenwasserableitungsprojektes einschließlich Einleitbzw. Verrieselungsprojekt Einreichung eines genehigungsfähigen Regenwasserabflussprojektes Genehigung des Regenwasserabflussprojektes Errichtung der Hauptstränge für den Schutz- und Regenwasserkanal, sowie der Einleitung in einen Vorfluter oder eine Verrieselungsanlage Errichtung der Hauptversorgungsleitungen für die Stro- und Telefonanschlüsse der einzelnen Baugrundstücke Errichtung der Baustellenzufahrten Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 20

22 7 Sanierungsgebiete (3) Sanierungsgebiet Iissionen Lär Sanierungszeitrau bis: 31/12/2033 Zuständigkeit: Bund Land a) Bei den in der zeichnerischen Darstellung ersichtlich geachten Sanierungsgebieten [IM] geachten Flächen, wird der zulässige Geräuschpegel durch Iissionen von Verkehrsflächen überschritten. Für sätliche Bauvorhaben innerhalb der lärbelasteten Flächen sind i Zuge des baubehördlichen Bewilligungsverfahrens Schutzaßnahen, die eine Lärfreistellung des Gebäudeinneren (z.b. Einbau von schallgedäten Lüftungsfenstern, Anordnung von Schlaf- bzw. Kinderziern an der de Lär abgewandten Gebäudeseite - passiver Schallschutz, etc.) und von wesentlichen Teilen des Grundstückes sicherstellen, als Bedingungen bzw. Auflagepunkte in den Baubewilligungsbescheid aufzunehen Die Lärfreistellung uss durch ein entsprechendes Gutachten nachgewiesen werden. Über die Notwendigkeit der Erstellung eines Lärschutzgutachtens, ist i Zuge des Bauverfahrens unter Berücksichtigung der gegebenen Situation (Topografie, Abschirung, Waldbereiche etc.) jeweils für den Einzelfall zu entscheiden. Wenn die Lärfreistellung durch andere, für den Bausachverständigen nachvollziehbare, Maßnahen (passiver Lärschutz, etc.) sichergestellt ist, kann die Vorlage eines Gutachtens gegebenenfalls entfallen. (4) Sanierungsgebiet Iissionen Luft Sanierungszeitrau bis: 31/12/2033 Zuständigkeit: Privat a) Gebiete, die in der zeichnerische Darstellung it de hygienischen Mangel Sanierungsgebiet [LU] festgelegt sind (Allgeeines Wohngebiete), liegen i Geruchsschwellenbereich von landwirtschaftlichen Betrieben it Nutztierhaltung. (Darstellung der Geruchskreise auf Basis von der Geeinde Hengsberg zur Verfügung gestellten Unterlagen, Stand 11/01/2018). Erläuterung Anerkung ge. Epfehlung A13 (siehe auch Mappe Einwendungen zu Entwurf) Für Tierhaltungsbetriebe wird auf die geltenden Bestiungen des Stk. ROG 2010 idgf ( 27 leg. cit.) und BauG 1995 idgf ( 95 leg.cit.) verwiesen. Die errechneten Geruchsschwellenabstände und Belästigungsbereiche werden i Flächenwidungsplan (Betriebe G>20 und ergänzend Betriebe G>10 ) ausgewiesen. Innerhalb von Belästigungsbereichen liegen die Baulandvoraussetzungen für vollwertiges Bauland der Kategorien WR, WA, KG, Kur-, Erholungs- und Ferienwohngebiet ge. 29 Abs. 2 Z.2 StROG 2010 nicht vor. Die Berechnung der dargestellten Abstände erfolgte (soferne kein detailliertes Geruchsgutachten vorlag) unter der Annahe von Worst Case Szenarien (eteorologischer Faktor und Rauordnungsfaktor jeweils 1,0) sodass die dargestellten Abstände die zu erwartenden Geruchsiissionen nicht exakt wiedergeben. Das tatsächliche Ausaß der Belästigungsbereiche ist daher ggf. i Anlassfall gutachterlich zu beurteilen und sind in Bauverfahren baurechtliche Konsequenzen aus einer Detailbetrachtung der Geruchsiissionen abzuleiten. Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 21

23 8 Baulandobilisierungsaßnahen 8.1 Bebauungsfrist (1) Geäß StROG wird zur Sicherstellung einer Bebauung für folgende Flächen eine Bebauungsfrist für die Planungsperiode der Revision 5.0 festgesetzt: KG Bereich Baulandkategorie Ca.-Fläche (ha) Bestehendes Bauland Neuausweisung Neu ohne Ansuchen Konsequenz BPL 05 WA 1,99 x Investitionsabgabe L(WA) 11 WA 0,45 X Investitionsabgabe (02) Als Beginn der Bebauungsfrist wird für die unter 8.1(1) angeführten Flächen folgender Stichtag festgelegt: Vollwertiges Bauland => Tag der Rechtskraft des Flächenwidungsplanes 5.0. Aufschließungsgebiete => Tag der Rechtskraft des Flächenwidungsplanes 5.0 und Beginn der Frist, sobald ausschließlich der Grundeigentüer für die Behebung der Mängel verantwortlich ist (siehe StROG (4) Stichtag ist die Rechtskraft des betreffenden Bescheides), in allen anderen Fällen beginnt die Frist it der Rechtskraft des Geeinderatsbeschlusses zur Aufhebung des Aufschließungsgebietes. (03) Für den Zeitpunkt des fruchtlosen Fristablaufes wird, lt. StROG 36, festgelegt: Investitionsabgabe => Die Grundeigentüer werden, sofern kein Antrag i Sinne des 36(4) an die Geeinde gestellt wird (siehe auch Erläuterungsbericht), zur Leistung einer Investitionsabgabe von 1,- / ² pro Jahr herangezogen (lt. StROG 36(2) c). 8.2 Privatwirtschaftliche Maßnahen Geäß Stk. StROG wurden von der Geeinde it Grundeigentüern Baulandvereinbarungen getroffen (siehe auch Erläuterungsbericht zu Flächenwidungsplan, bzw. Mappe Baulandvereinbarungen der Revision 5.0 ). Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 22

24 9 Freiland (1) Sondernutzungen i Freiland Geäß StROG 33(3)1 werden folgende Flächen als Sondernutzung lt. zeichnerischer Darstellung festgelegt. 2 I Bereich der Sondernutzungen dürfen nur Bauaßnahen durchgeführt werden, die für eine bestiungsgeäße Nutzung erforderlich sind (StROG 33(5)1a). Ge. StROG, 33(7)4 bzw. 33(5)1a ist vor einer baurechtlichen Bewilligung zwingend ein Gutachten eines Sachverständigen einzuholen. Nr. Art der Sondernutzung KG 01 Kläranlage und Altstoffsaelzentru Schönberg 02 Erwerbsgärtnerei Schönberg 03 Ballsport (Fußball, Tennis) Schönberg 04 Private Parkanlage Schrötten 05 Sport (Eisstock) Schrötten 06 Evang.Friedhof Hengsberg 07 Kath. Friedhof Hengsberg 08 Energieerzeugung (Hackschnitzel) Koberg 09 Erholung (Fischteiche) Kühberg 10 Sport (Eisstock) Fliessing (2) Auffüllungsgebiete a) Geäß Stk. StROG 33(3)2 werden Flächen als Sondernutzung i Freiland Auffüllungsgebiet lt. zeichnerischer Darstellung festgelegt, die i Erläuterungsbericht (Pkt (2), ab Seite 60) angeführten Plandarstellungen (Abgrenzung der jeweiligen Auffüllungsgebiete) sind Bestandteil der Verordnung Nr. Art der Sondernutzung KG [01] Auffüllungsgebiet "afg" Matzelsdorf 2 Lt. Schreiben der Stk. Landesregierung vo 11/01/2011 (GZ.: FA13B-50.1/ ) sind die betroffenen Grundstücksnuern nicht ehr in der Verordnung anzuführen, sondern lediglich planlich darzustellen. Die i Erläuterungsbericht zur Änderung angeführten Grundstücksnuern dienen der Übersicht und haben keine rechtliche Verbindlichkeit. Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 23

25 b) Für die Errichtung von Gebäuden in Auffüllungsgebieten werden geäß StROG (3)2 folgende Vorgaben festgelegt: A.) Allgeeine Festlegungen für alle Auffüllungsgebiete: 1. Die Festlegungen betreffen sätliche Neu-, Zu- oder Ubauten i Bereich des Auffüllungsgebietes. 2. Die in den Plandarstellungen dargestellte äußere Abgrenzung der Bebauungsfläche stellt die Baugrenzlinie für Wohnbebauungen dar. - Neue Wohnbebauungen dürfen ausschließlich innerhalb des als Bebauungsfläche (lt. Plandarstellung) festgelegten Bereiches errichtet werden. - Ersatzbauten (Ersatz von bestehenden Wohnobjekte) sind i unbedingt notwendigen Abstand zu bisherigen Standort zulässig. - Nebengebäude dürfen innerhalb der durch diese äußere Abgrenzung des Auffüllungsgebietes begrenzten Fläche errichtet werden. 3. Wohngebäude üssen sich in ihre Erscheinungsbild und Höhenentwicklung den i Ufeld liegenden Wohngebäuden anpassen und sich in das Gesaterscheinungsbild des Auffüllungsgebietes einfügen. 4. Die Gesathöhe (Gesathöhe lt. 4(31) des Stk. BauG 95) bei Vorbauten (Widerkehren, Windfänge, Glasdächer und sonstige kleinere Überdachungen) uss ind. 80c niedriger als die des Hauptbaues sein. 5. Bei der Baukörperausbildung ist darauf zu achten, dass der Hauptbaukörper eine einfache, langgestreckte For aufweist (Seitenverhältnis Breite Länge ind. 1 1,3), untergeordnete Zubauten dürfen diesen Gesateindruck nicht stören. 6. Die Oberkante des Erdgeschosses für das Hauptgebäude (Rohdecke) darf an der Bergseite an der Stelle des höchsten Verschneidungspunktes des Haupthauses it de natürlichen Gelände ax. 0,60 über de Niveau des angrenzenden, natürlichen Geländes liegen. 7. Festlegungen für die Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) oder ähnlichen, alternativen Energiegewinnungssysteen auf Dächern: a) Bei der Situierung der PV-Anlagen sind einfache Strukturen (z.b. linear entlang des Firstes), gegenüber kleinflächigen Gruppierungen zu bevorzugen. b) Von der Dachneigung und Dachausrichtung abweichende Aufständerungen sind unzulässig. 8. Erfolgt die Farbgebung der verputzten Fassadenflächen nicht in eine hellen Farbton bzw. in eine auf die ugebenden Bauten abgestiten Farbton, so sind vor der Ausführung zur Beurteilung durch die Baubehörde Muster anzusetzen. Künstlich wirkende Farbtöne (lila, violett, neonfarbige Gelbtöne udgl.) sind bei der Fassadengestaltung unzulässig, für einzelne, untergeordnete Bauteile und bei ausreichender Begründung (architektonische Gestaltung) sind auch kräftigere Farbtöne zulässig. Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 24

26 B.) Besondere Festlegungen für den Einzelfall: afg [01] - Matzelsdorf KG Schönberg 1. Gebäudehauptachse bzw. Hauptfirstrichtungen: Parallel zur den natürlichen Höhenschichtenlinien 2. Dachausführung und -neigung: Satteldach Dachdeckung: Kleinforatig, unglasiert 4. Geschoße: 1 + DG 5. Erdaufschüttungen bzw. Geländeveränderungen: ax. 1,00 Erdaufschüttungen bzw. -einschnitte zur Schaffung von haronischen Übergängen (Erschließungsstraße eigene Abstellflächen Gelände) sind nur i unbedingt erforderlichen Ausaß zulässig. Dabei gegebenenfalls partiell erforderliche Stützbauwerke (Stützauern udgl. - Länge ax. 20% der Grundstückslänge) dürfen ax. in einer Höhe von 1,00 in Erscheinung treten. Aufschüttungen von Erdhügeln vor Terrassen sind verboten. Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 25

27 10 Iissionsschutz Geruch (1) I Zuge der Flächenwidungsplanrevision 5.0 wurden folgende Geruchseittenten (Nutztierhalter) innerhalb bzw. i nahen Ufeld von Baulandausweisungen (Baulandart ge. 29 StROG 2010) dargestellt (Bekanntgabe durch die Geeinde vo 11/01/2018): Ge. StROG, 27(1) Nutztierhalter it Geruchszahlen über G=20 it Geruchsschwellenabstand (weiterer Schutzbereich) und Belästigungsbereich (engerer Schutzbereich) Als Inforationsergänzung wurden auch die Geruchsschwellen und Belästigungsbereiche von G > 10 dargestellt Ge. StROG, 27(2) Nutztierhalter it Geruchszahlen kleiner G=20 als punktuelle Darstellung (siehe auch Erläuterungsbericht) Die aus den Berechnungen resultierenden Geruchszahlen stellen das Ortsübliche Ausaß für Geruchsiission geäß BG95 idf. LGBl. 13/ (12) dar. (2) Für sätlichen Neu-, U-, Zu- und Ausbauaßnahen an landwirtschaftlichen Betrieben it Nutztierhaltung wird festgelegt, dass vor Erteilung einer Baubewilligung vo Bauwerber nachzuweisen ist, dass durch die geplanten Bauaßnahen für die uliegenden Baulandbereiche (Baulandart ge. 29 StROG 2010) keine Verschlechterung der Geruchsiission (Geruchszahl) eintritt. Dies ist gegebenenfalls durch ein Gutachten oder eine Stellungnahe eines Befugten nachzuweisen. Über die Notwendigkeit der Erstellung eines Gutachtens bzw. einer Stellungnahe ist i Zuge des Bauverfahrens für den Einzelfall zu entscheiden. (3) Bei Neuausweisungen von Wohnbauland i Ufeld von Betrieben, für die Geruchszahlen festgelegt wurden, ist sicher zu stellen, dass durch die Wohngebietsausweisung und die daraus resultierenden Wohnbaulichkeiten keine Verschlechterung für Inhaber von Bewilligungen it Geruchseissionen herbei geführt wird (Schutz vor heranrückender Bebauung). 3 3 Erläuternde Auszüge aus de StROG 2010 idf. LGBl. 117/2017: Ge. StROG 2010, 27(5)1 dürfen i Belästigungsbereich, wenn eine unzuutbare Belästigung festgestellt wurde, Wohnnutzungen baurechtlich nicht bewilligt werden. Davon ausgenoen sind betriebszugehörige Wohnnutzungen des Tierhaltungsbetriebes. Ge. StROG 2010, 27(5)2 dürfen innerhalb des Geruchsschwellenabstandes folgende Baugebiete nicht neu ausgewiesen werden: reine Wohngebiete, allgeeine Wohngebiete, Kerngebiete, Erholungsgebiete, Ferienwohngebiete, Kurgebiete. Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 26

28 11 Baulandzonierung (1) I Bebauungsplanzonierungsplan sind folgende Baulandzonen ersichtlich geacht. a.) Bebauungsplan Aus siedlungspolitische Interesse ist die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich b.) Darstellung von Bereichen it rechtswirksaen Bebauungsplänen (2) Die Aufhebung von Aufschließungsgebieten und Festlegung dieser Flächen als vollwertiges Bauland hat, nach Erfüllung der unter 6 festgelegten Aufschließungsängel, ittels Geeinderatsbeschluss zu erfolgen. 12 Rechtswirksakeit: Nach Genehigung des Flächenwidungsplanes durch die Stk. LR beginnt seine Rechtswirksakeit it de der Kundachungsfrist (14 Tage) folgenden Tag. Mit de Inkrafttreten dieser Verordnung tritt der Flächenwidungsplan 4.0 außer Kraft. Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 27

29 Beilagen Planbeilagen i genorten Blattschnittsyste (DIN-A3) ge. Schreiben der Stk. Landesregierung, Abteilung 13 (14/08/2015 GZ.:ABT13-) HE 01 / 2018 / RO 5.0 Flächenwidungsplan (getrennte Beilage) HE 02 / 2018 / RO 5.0 Bebauungsplanzonierungsplan Sonstige Planbeilagen: Darstellung nicht parzellenscharfer Baulandabgrenzungen Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 28

30 Bebauungsplanzonierungsplan Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 29

31 FLÄCHENWIDMUNGSPLANREVISION 5.0 Geeinde Hengsberg Geeinde Nr.: Plan Nr.: HE 02/2018/RO 5.0 E N T W U R F Bebauungsplanzonierungsplan LEGENDE: Baulandausweisungen (StROG 2010, 29-30) B1 Bebauungsplan erforderlich L Sondernutzungen i Freiland (StROG ) Landesstraßen Bundesstraßen Verkehrsflächen der Geeinde Fließender Verkehr B02-01r Bebauungsplan Bestand 02 Nuerierung des Bebauungsplanes -01 Nuer der Änderung r rechtswirksa a anpassungsbedürftig Wald Öffentliche Gewässer Quelle GIS-Steierark Plangrundlage: DKM vo 03/04/2017 (Datenerstellung durch die Stk. Landesregierung GZ.: ABT / ) Maßstab 1: Sonstige Nachträge lt. Bekanntgabe der Geeinde bis zu 07/03/2018.

32 FLÄCHENWIDMUNGSPLANREVISION 5.0 Geeinde Hengsberg Geeinde Nr.: Plan Nr.: HE 02/2018/RO 5.0 Endbeschluss BEBAUUNGSPLANZONIERUNGSPLAN AO13 AO14 AP13 AP14 AQ13 AQ14 Maßstab 1: ÜBERSICHTSPLAN

33 Kob Geeinde Hengsberg Flächenwidungsplanrevision Endbeschluss Bebauungsplanzonierung Maßstab 1: Blatt: AO13

34 Geeinde Hengsberg Flächenwidungsplanrevision Endbeschluss Bebauungsplanzonierung Maßstab 1: Blatt: AO14

35 Pa rkpla tz Pa rkpla tz Koberg-Hauptweg B BPL 01 "Lorencic-Haas" Pfaffengraben B07 "Hengsberg Ost" Kraubethwolf B11 "Hengsberg Zentru 02" B-01r BPL 07 "Strobl" Br BPL B09 "Hengsberg Zentru 01" Holzbauer Hengsberg Hauptweg Klein Matzelsdorf Schulweg Gaberl Br BPL 05 "Dichand" Br BPL Greisdorfer Siedlung B03 "Subzentru" Pesenberg Br BPL B-01r BPL 06 "Kölbl-Lindner" Schneiderjackl Oberpachler Flüssinggraben B01 "Pesenberg" Veitlschneider B02 "GG -Zone Bacherlwirt" Geeinde Hengsberg Flächenwidungsplanrevision Endbeschluss Bebauungsplanzonierung Maßstab 1: Blatt: AP13

36 Br BPL Sendeast Mobiltelefon 07 erg Ost" Koberg Hauptweg Br BPL 09 "Lederhaas" Br BPL 02 "Wohnanlage-Schönberg" B05 "Schönberg Nord" Schönberg Nord Kehlsdorf B06 "Kehlsdorf" zelsdorf Sendeast Mobiltelefon Matzelsdorf Schönberg Tunnelportal Koralbahn B04 "Matzelsdorf" Matzelsdorf Geeinde Hengsberg Flächenwidungsplanrevision Endbeschluss Bebauungsplanzonierung Maßstab 1: Blatt: AP14

37 Oberpachler Flüssinggraben B01 "Pesenberg" Veitlschneider B02 "GG -Zone Bacherlwirt" Schickjosl Holzschuster Sauerbrunngraben Leitersdorf Geeinde Hengsberg Flächenwidungsplanrevision Endbeschluss Bebauungsplanzonierung Maßstab 1: Blatt: AQ13

38 Geeinde Hengsberg Flächenwidungsplanrevision Endbeschluss Bebauungsplanzonierung Maßstab 1: Blatt: AQ14

39 Darstellung nicht parzellenscharfer Baulandabgrenzungen Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 30

40 FLÄCHENWIDMUNGSPLANREVISION 5.0 Geeinde Hengsberg Geeinde Nr.: Plan Nr.: HE 05/2018/RO 5.0 Endbeschluss B a u l a n d a b g r e n z u n g e n Darstellung von Baulandabgrenzungen ohne eindeutige Zuordnung (Grundgrenzen, Nutzungsgrenzen, sonstige Grenzen lt. DKM) Plangrundlage: DKM vo 03/04/2017 (Datenerstellung durch die Stk. Landesregierung GZ.: ABT / Sonstige Nachträge lt. Bekanntgabe der Geeinde bis zu 07/03/2018. LEGENDE: AO13-3 AO13-4 AO14-3 AO14-4 Ausweisungen der Revision 5.0 WA Allgeeine Wohngebiete KG Kerngebiete GG Gewerbegebiete I1 Industrie und Gewerbegebiete1 AP13-1 AP13-2 AP14-1 AP14-2 DO Dorfgebiete EH Erholungsgebiete FW Ferienwohngebiete (1a) Allgeeine Wohngebiete Aufschließungszone AP13-3 AP13-4 AP14-3 AP14-4 Sondernutzung i Freiland (Sport, Erholung etc..) Sondernutzung i Freiland (Auffüllungsgebiet) Sondernutzung i Freiland (asz, aba, gaf etc..) Sonstige Orientierungshilfen der Revision 5.0 AQ13-1 AQ13-2 AQ14-1 AQ14-2 L Landesstraßen, Bundesstraßen Verkehrsflächen der Geeinde Fließender Verkehr Wald Öffentliche Gewässer Nicht veressene Wege Maßstab 1: Ü B E R S I C H T S P L A N

41 61059 Ge. Wildon /3 108/1 108/ 242/7 241/1 241/2 241/3 _ 242/ / KG Weitendorf 105/1 105/2 105/ Ge. Dobl-Zwaring 240/3 240/2 _ 240/4 242/2 _ 240/6 243 _ / KG Laberg _ / / / _ 174/2 81/1 81/5 81/6 81/7 81/4 Geeinde Hengsberg Flächenwidungsplanrevision Endbeschluss B a u l a n d a b g r e n z u n g e n Maßstab 1:5.000 Blatt: Anschlussblätter AO12-2 AO13-1 AO13-2 AO12-4 AO13-3 AO13-4 AP12-2 AP13-1 AP13-2

42 63295 KG Zwaring KG Weitendorf 120/1 116/ /3 120/2 123/ / /2 123/1 123/4 115/2 117/4 122/1 117/2 122/2 117/1 115/1 116/4 124/1 125/3 125/2 125/8 125/4 125/5 125/1 125/6 125/7 140/1 142/1 142/ /2 149/4 144/1 144/ /2 298/1 298/3 296/1 297/2 296/2 297/1 295/ /3 114/4 117/3 177/3 124/2 126/1 126/6 126/ /2 141/1 149/2 149/ /1 304/ /1 294/1 294/2 105/1 81/6 81/5 81/3 81/7 108/3 81/ / /1 129/3 79/ /2.28/2 133/ / / /2 _.26/ / /3 163/3 114/5 163/ /2.26/2 162 _ 76/7 _ 177/1 126/5 169/3 161/2 _ 76/6 _ 76/1 170/2 _ 170/ / /1 159/2 133/2 169/ /1 159/8 75/ /2 159/6 158/2 159/7 159/4 157/1 137/1 75/2.28/3 159/5.28/1 158/3 157/ /2 137/3 156/ /1 153/2 158/ /1 153/3 309/2 147/2 309/1 306/ /1 305/2 305/ /5 304/3 305/3 306/1 Koberg-Hauptw Geeinde Hengsberg Flächenwidungsplanrevision Endbeschluss B a u l a n d a b g r e n z u n g e n Maßstab 1: /4 305/4 304/ /1 165/3 303/3 303/2 303/1 Blatt: 286 Anschlussblätter /1 285/2 AO13-1 AO13-2 AO14-1 AO13-3 AO13-4 AO14-3 AP13-1 AP13-2 AP14-1

43 Ge. Wildon KG Weitendorf 289/ / /1 282/2 Geeinde Hengsberg Flächenwidungsplanrevision Endbeschluss B a u l a n d a b g r e n z u n g e n Maßstab 1:5.000 Blatt: Anschlussblätter AO13-2 AO14-1 AO14-2 AO13-4 AO14-3 AO14-4 AP13-2 AP14-1 AP14-2

44 240/4 240/6 242/3 242/8 240/5 246/ / KG Laberg 338/6 344/2 333/ _ 97 _ /8.14 _ /2.12/ /2 _ /7 81/4 174/ /1 52/3 332/2 251/7 240/1 242/6 246/2 333/ /5 251/ /3 239/ /1 338/5 333/4 332/1 322/ KG Pöls KG Laberg 251/6 239/2 251/3 251/ /1 333/3 322/8 331/ /2 _ /2 145/1 143/1 142/2 142/1 146/2 147/2 147/3 146/3 146/1 141/ /1 148/1 148/ /3 236/4 236/5 235/2 151/2 236/ /1 237/4 239/ /3 237/2 237/6 237/5 237/1 235/1 251/ /2 _ /1 251/5 251/8 _ 256/1.65/2 256/ /3 266/3 322/10 267/ /3 266/ /2 231/4 267/4 231/5 _ 267/5 _ 267/ /2 338/3 338/ / / / / / /2 333/7 322/ /3 322/6 260/ /1 331/ /2 141/2 341/4 341/2 148/2 149/ /1 151/1 349/ /2 233/1 263/3 263/2 264/3 _ 267/6 322/ Ge. Preding KG Tobis 139/ /2 139/3 139/2 139/4 341/ /2 137/ / / / / /1 85/ /1 116/3 110/ /4 186/ / / /1 214/1 233/ / /5 225/3 158/1 164/ / / / /2 225/4.46/ / /2 125/2.46/2 129/ / / / /4 225/ / /3 176/ / / /2 194/ / /1 222/ / /3 222/ / /3 T < / KG Fliessing Nr.: /3 264/ / / /8 52/13 49 Geeinde Hengsberg Flächenwidungsplanrevision Endbeschluss B a u l a n d a b g r e n z u n g e n Maßstab 1: /2 157/ / /1 172/2 174/2 173/1 _ 173/4 _ 173/2 _ / / / /2 270/ / /2 269/1 365 Blatt: 302 Anschlussblätter /1 322/5 322/4 301/1 AO12-4 AP12-2 AP /1 301/2 301/3 298/ /3 304/1 40/5 301/4 40/4 40/3 298/2 AO13-3 AP13-1 AP /2 312/ /2 46/2 AO13-4 AP13-2 AP /1.52/2 39/6 40/2

45 /2 _ / / /4 174/1.11/1 52/ / /2 52/ / / /3 27/ / /228/1.57/ /3 35/1 27/ / / /2 67/4 163/2 63/1 21/2 27/ / /6 T < 94/4 174/3.21/1 67/ /2.1/1 163/ /2 68/4.1/ /2 162 _ /3 76/7 _ 24/1 68/1 94/1 76/6 _ 76/4 68/2 76/1 76/5 67/1 67/3 67/7 21/ /3 76/3 71/1 67/ /1.22/1 67/10 67/5 11/1 161/1 12/ /2 11/2 10/4 10/ KG Kühberg 11/3 Nr.: /2 13/ /1 10/3 13/1 _ 5/2 5/5 74 5/8 10/8 5/4 6/6 5/6 75/ /9 10/6 10/2 9/4 6/5 5/1 10/5 9/2 6/4 10/1 6/3 10/7 9/1 9/3 8 76/1 150 Koberg-Hauptweg /1 285/ /2 149/2 152/1 154/ / / / / /1.21/2 156/4 304/2 157/8 142/ /9 142/ / /1 157/7 157/6 142/2 107/1 157/5 131/ / /1 155/2 157/3 157/2 157/4 131/2 155/1 157/1.25/4.25/3 69/1 128/1 119/1 _ 118/2 108/3 107/2 128/2 _ 160/ / /1 113/2 114/2 118/3 119/2.18/1 _ 115/ /1 69/ / / /2.27/ /2 68/ /2 103/2 103/3 68/2 103/ /4 167/ /3 103/7 103/6 103/ /3 104/2 103/ / /1 103/9 103/10 283/18 KG Koberg Nr.: / /1 199/2 180/2.29/ / /8 224/ /2 197/ /2 180/3 189/ / /2 _ /2 _ 216/ /1 216/ /1 192/ / / /2.34/ /1.34/2 194/3 222/1 194/ /14 178/1 101/ /2 178/3 199/ /16 283/15 207/ / /19 211/ /3 312/2 312/ /2 46/ /1.52/2 40/ / /1 39/5 310/ /4 94/ / /2 39/ /6 39/2 39/ / /3 526/ / /3 93/4 93/5 93/6 526/4 4/4 526/21 5/3 3/1 93/ /2 92/ /3 526/20 526/ /18 4/3 4/2 5/7.3 92/1 93/1 4/1 6/1 2 92/3 6/2 1/1 88/2 1/2 3/ / / Nr.: /4 57/ / / /3 6/6 49/ / / /3 7/1 6/ /1 KG Hengsberg 3 7/3 2/3 523/1 30/ / / / / / Geeinde Hengsberg Flächenwidungsplanrevision Endbeschluss B a u l a n d a b g r e n z u n g e n Maßstab 1: /1 77/ / / / /1227/ /1.3.14/ / / /1 87/3.12 Blatt: H 45/1 < 46 Anschlussblätter /1 312/2 T <.39 AO13-3 AP13-1 AP / /1 45/3 AO AP13-2 AP /1 224/4 224/3 228/ AP /2 AO14-3 AP /2

46 173/2 _ 213/ /3 214/ /4.31/ /2 287/ /8 52/ / /12 52/ T 52/ < 52/10 216/1 95/1.5/ /4.6/ /4 95/ /2 52/1 95/ /3.6/ /1 46/1 46/ /3 98/ / / /2.2/ /2 97/ /1.3 94/6 98/1 97/4 88/1 85/1 79/2 79/1 97/3.2/ /1 95/ /2 97/5 96/2 86/4 94/7 84/1 88/2 86/3 84/ / / / _ 57/4 _ 57/3 83 _ 57/ / / / /2 46/5 61/1 62/1.14 _ 63/2 47/2 60/2 _ 64 62/2 _ 63/1 _.16 63/3 _ / /7 70/1 27/4 27/3 70/ /2 23/2 27/1 23/1 23/ / /2 12/ / /1 10/1 11/2 12/9 9/2 10/2 11/4 11/3 9/3 2/2 _ 23/5 23/1 7 23/6 5 _ /19 23/13 23/7 23/8 4 7 Schneiderjackl 23/9 23/14 9 Oberpachler 23/20 23/12 Flüssinggraben 3 23/11 8/2 Geeinde Hengsberg Flächenwidungsplanrevision Endbeschluss B a u l a n d a b g r e n z u n g e n Maßstab 1:5.000 Blatt: Anschlussblätter AP12-2 AP13-1 AP13-2 AP12-4 AP13-3 AP13-4 AQ12-2 AQ13-1 AQ13-2

47 46/2 12/ / /4 12/9 43 6/3 25 6/2 40/1 6/1 1/3 12/ / / /5 526/19 _ 30/ /2 30/2 12/ /6 12/ / /7 32/ / /3 553/5 553/7 553/4 526/11 526/2 526/6 518/9 518/17 518/20 32/4 533/ /25 _ 552/2 526/9 552/1 526/ Pesenberg Holzbauer _ 606 Veitlschneider Kraubethwolf 729/1 48/1 48/4 Pfaffengraben 729/3 49/ /1 515/ /1 _ 32 41/1 40/ / /5 46 Schulweg 78 KG Hengsberg Nr.: /7 40/3 40/2 40/9 40/4 39/3 37/3 37/7 40/8 39/ _ 40/1 115 _ 45 49/4 37/10 37/11 37/2 696/1 _ 49/9 49/10 37/9 37/5 _ 41/3 37/6 49/2 41/2 37/8.1/3 36/5 9 36/1 1/3 1/2 2/2 97/5 1/4 3/1 8 36/2 36/4.4/2 10/1 _ 97/1 6 _.3/2 5/ /3 19/4 20/5.31 T _ < 5/3 5/4 11/2 _ 18/9 _ 18/10 10/2 _ 10/3 33/1 10/4 _ 18/11 _ 96.12/ /8 18/7 _ 18/6 30/6 _ 27 18/3 _ 41/4 18/ /4 18/5 _ 11 12/ /2 17/1 _ 30/5 30/7 18/2 _ 24/1 6 24/2 20/3 30/8 _ 49/3 26/ / /3 26/ /4 23/3 26/ / /3 49/ /3.16/1 23/1.849/7.11/1.11/ _.4/6.4/3 35.3/1.5/1 32/ / Gaberl 107 Greisdorfer Siedlung 446/4 _ 703/3 _.29 30/ /5 20/ / /4 25/4 25/ /2 Hengsberg Hauptweg 29 25/ /5 6/3 7/ /3 2/3 4 1/2 481/ /3 581/2 482/5 451/ /1 509/2 _ 451/1 509/1 482/ /1 481/8 482/ /1 _ /2 481/7 _ 486/1 450/1 447/10 T 447/11 _ 447/12 _ 449/2 448/2 447/13 _ 449/3 508/4 481/9 < 448/6 _ 447/9 _ 448/7 _ 447/17 _ 569/3 569/2 447/16 447/3447/6.74 _ /9 447/15 _ 447/14 _ /8 447/19 _ 447/18 KG Schrötten 581/1 _ 447/8 _ /8 506/2 _ 447/26 447/32 _ 447/2 _ 568/1 447/ _ Parkplatz Parkplatz 447/21 447/27 447/28 _ 568/4 _ Nr.: /10 569/9 _ /25 447/7 _ 447/29 _ 698 _ 447/ _ 447/23 _ 507/5 _ 569/4 508/6 729/2 447/ _ 699 _ 568/3 _ 507/4 _.84 _ 701/1 447/30 701/3 447/31 _ 568/ /3 _ 569/12 _ 569/13 _ 569/14 _ 569/ /1 569/ /1 529/ /26 _ 569/20 _ 569/22 564/ /6 446/5 569/11 _ 446/7 _ 569/15 _ 569/23 _ 569/16 _ 569/5 569/10 _ /17 _ 529/ /6 569/24 _ /18 _ 529/4 569/21 _ 529/ /2 569/1 578/ /2 526/3 578/1 526/ /3 518/1 579/1 578/4 526/4 518/ / /2 526/13 526/7 579/3 580/3 518/22 518/4 518/12 526/18 518/13 518/14 518/7 793 _.43/3 580/1.43/4 518/2 508/ /4 _ 519/3 519/ /5 587/1 523/1 518/19 518/16 518/ /10 519/1 508/ /6 508/1 684/2 _ 523/6 507/2 518/5 518/18 518/ /3 518/8 507/3 679 _ 603/2 513/3 513/5 513/6 517/2 514/ /3 511/2 505/2 678/2 _ 684/3 _ 516/1 511/1 513/1 513/4 515/1 514/ /4 _ 685/3 _ 516/3 516/2 516/4 514/4 512/2 514/3 512/4 512/1 505/11 479/2 742 _ 505/3 685/1 _ 481/4 _ 481/6 481/3 696/2 _ 478/1 478/8 478/6 _ 481/2 478/12 _ 680 _ 478/3 483/7 _ 483/2 _ 478/4 483/4 482/9 _ 483/3 482/10 _ 482/17 _ 482/13 482/ _ 482/15 _ 478/7 459/1 483/5 482/6 483/1 482/8 _ 482/7 482/ /12 _ /6 455/3 484/2 _ 455/2 482/4 677 _ 446/8 _ 692/5 _ /2 448/1 _ 448/4 _ 702/1 _ /3 450/4 447/1 _ 455/ /1 _ /2 _ 702/2 _.42/1 461/2 447/ / /1 702/3 _ 28/ / /4 _ /1 312/6 _ Klein Matzelsdorf 704/5 _ 306/6 704/7 _ 6/1 306/ /2 704/4 _ /7 306/5 45/3 306/ /3 306/4 304/5 704/2 704/6 _ 704/3 _ /10 _ 284/ /1 Geeinde Hengsberg Flächenwidungsplanrevision Endbeschluss B a u l a n d a b g r e n z u n g e n Maßstab 1:5.000 Blatt: Anschlussblätter AP13-1 AP13-2 AP14-1 AP13-3 AP13-4 AP14-3 AQ13-1 AQ13-2 AQ14-1

48 282/2 282/3 282/4 berg 283/9 283/11 283/20 283/12 282/5 283/13 283/17 283/10 281/3 283/8 280/ /19 283/6 275/2 278/1 280/1 211/ /1 283/7 278/ /1 283/5 283/4 278/4 278/3 280/3 216/1 213 _ /2 214/1 214/ / /2 283/3 283/2 275/1 277/2 277/3 277/1 222/ /1 273/ / /4 224/ / /3 243/2 243/1 241/1 241/2 251/ /1 252/ /1 260/1 252/ /1 270/1 270/ Ge. Wildon KG Weitendorf 228/2 244/1 244/2 251/3 245/ /2 262/ /1 267/2 269/1 269/2 268/3 268/1 268/ / /1 41/ /2 267/ / /1 31/1 44/1 42/2 42/3 44/2 44/3 42/6 42/4 19/3 19/ /5 316/4 316/6 _ /5 _ / /1 23/2 369/ /3 369/4 _ 25/1 25/2 38/2 369/2 _ 369/3 _ /1 27/1 27/ Geeinde Hengsberg Flächenwidungsplanrevision Endbeschluss B a u l a n d a b g r e n z u n g e n Maßstab 1:5.000 Blatt: Anschlussblätter AO13-4 AO14-3 AO14-4 AP13-2 AP14-1 AP14-2 AP13-4 AP14-3 AP14-4

49 Sendeast Mobiltelefon /1 418/1 419/ Ge. Wildon KG Unterhaus Geeinde Hengsberg Flächenwidungsplanrevision Endbeschluss B a u l a n d a b g r e n z u n g e n Maßstab 1:5.000 Blatt: Anschlussblätter AO14-3 AO14-4 AO15-3 AP14-1 AP14-2 AP15-1 AP14-3 AP14-4 AP15-3

50 Matzelsdorf 704/2 704/6 _ 312/1 704/3 _ /10 _ 284/5 312/6 _ /1 312/7 _ 312/9 _ /4 312/2 _ 312/4 _ 316/4 312/8 _ /3 _ 314/ T < 314/ /5 _ 316/3 316/1 _ 312/5 _ 314/ /2 320/5 _ 320/3 _ 320/4 _ / /2 _ / Koberg Hauptweg /1 295/1 296/1 297/1 284/ / / /2 363/ /2 _ /2 _ /3 _ 362/9 362/ /1 362/ Matzelsdorf 209/2 _ 210/ /1 _ / / /2 _ 60 T < / /3 _ 360/2 _ /1 194/ /4 _ 359/5 _ /3 _ 159/2 _ 359/2 _ 359/1 _ /1 194/2 _ 155/1 160/2 _ 160/ / /3 Matzelsdorf _ /2 149/1 _ /1 145/2 _ 137/2 _ /1 139/11 _ 139/15 _ 139/8 _ 139/17 _ 139/18 _ 139/19 _ /14 _ /5 _ 139/10 _ 139/6 _ 139/12 _ 139/13 _ 139/7 _ 139/9 _ 130 Schönberg Nord /3 139/2 139/4 _ 159/ /2 _ 140/3 _ /2 _ /4 _ 187/2 _ /1 146/2 _ /1 140/6 _ 140/8 _ 6 140/1 140/2 _ T 96 < _ 98/1 Tunnelportal Koralbahn 203/2 _ /3 _ 194/5 194/6 _ /3 _ 98/4 _ 98/ /1 191/1 204/2 _ / / /8 _ 194/7 _ 189/2 _ 189/ / / /16 _ /3 172/4 _ /4 _ 140/5 _ 140/7 _ 133 _ 98/ /1 131/2 _ Schönberg /1 KG 92/2 Schönberg Nr.: / /4 _ 27/23 21 _ 30/6 _ 27/26 _ 27/25 _ 27/24 _ /3 30/5 _ /1 32 _ 30/ /2 _ / Geeinde Hengsberg Flächenwidungsplanrevision Endbeschluss B a u l a n d a b g r e n z u n g e n Maßstab 1:5.000 Blatt: Anschlussblätter AP13-2 AP14-1 AP14-2 AP13-4 AP14-3 AP14-4 AQ13-2 AQ14-1 AQ14-2

51 Sendeast Mobiltelefon /1 418/ KG Unterhaus 401/ /2 418/2 419/ /1 401/3 _ 38 46/ /3 30/5 _ 32 _ 30/ Kehlsdorf _ 37/5 _ 13/3 37/2 _ 37/4 _ 13/2 37/1 37/3 _ 13/1 _ _ 46/4 46/6 _ 49 46/7 46/ _ 46/ /2 447/1 447/2 446/ /1 451/ T < 56/2 56/ /5 Sendeast Mobiltelefon /4 _ _ 74/2 74/ Ge. Lang KG Stangersdorf Geeinde Hengsberg Flächenwidungsplanrevision Endbeschluss B a u l a n d a b g r e n z u n g e n Maßstab 1:5.000 Blatt: Anschlussblätter AP14-1 AP14-2 AP15-1 AP14-3 AP14-4 AP15-3 AQ14-1 AQ14-2 AQ15-1

52 9 Oberpachler 23/ / /2 8/2 23/15 23/10 Flüssinggraben / /2 16/ /3 _ 605 Schickjosl 21/1 17/1 23/16 23/17 23/18 23/2 23/4 1/5 29/2 Holzschuster 29/ /1 27/ / / /2 61/ / / /4 44/1 _ 44/5 44/3 594/3 44/2 45/1 45/ KG Tobis 71/ /2 _ 86/ _ T < 791 _ 749 _ /3 _ /5 _ 752/4 _ 752/6 _ 752/2 _ 752/3 _ Ge. Preding 789 _ 788 _ _ _ /2 _ T < 745 _ 779/3 _ /1 _ /1 _ 778/7 _ _.86 _ /4 _ 779/1 _ 778/2 _ 778/3 _ 778/8 _ 778/9 _ 779/ _ 778/5 _ 778/11 _ 778/10 _ 778/14 _ 778/13 _ 778/15 _ 778/12 _ 777 _ 778/1 _ Leitersdorf 753 _ 776 _ KG Preding 775 _ 772/2 _ 771 _ 770/4 _ 770/1 _ 770/2 _ 770/3 _ 768 _ 767/1 _ 766 Geeinde Hengsberg Flächenwidungsplanrevision Endbeschluss B a u l a n d a b g r e n z u n g e n Maßstab 1:5.000 Blatt: Anschlussblätter AP12-4 AP13-3 AP13-4 AQ12-2 AQ13-1 AQ13-2 AQ12-4 AQ13-3 AQ13-4

53 1/3 1/ /1 _ 552/1 553/1 553/2 569/5 T < 553/ /2 564/2 673 _ 672 _ _ Veitlschneider _ /4 _ 684/2 _ 683 _ 684/1 _ 684/ /2 _ 658 _ 685/ _ 689 _ 687 _ 686 _ 682 _ 690/1 _ 691/1 _ 691/2 _ 694 _ 692/8 _ 691/3 _ 692/5 _ 692/4 _ 692/3 _ 692/1 _ 703/2 _ 693 _ 707 _ 703/1 _ 704/1 _ 594/ _ 675 _ 656 _ 44/2 45/ / _ 655/3 _ 655/ _ _ _ 666 _ 665/1 _ 664/1 _ 662 _ 663 _ 632/1 _ 654 _ 711 _ 710 _ 708 _ 709 _ / / _ 634/1 _ 631/1 _ 634/ /1 _ 653 _ 652 _ Sauerbrunngraben _ / _ 631/4 _ 631/2 _ 631/3 _ 635 _ / /1 112/ /1 _ 667/ / _ 651 _ 712 _ 754/2 _ 755/4 _ 758/1 _ 612/1 _ 616/1 _ 616/2 _ 616/3 _ 665/3 _ 664/2 _ 626/2 _ 629/1 _ 628/1 650 _ _ 714 _ 754/1 _ 627 _ 715 _ eitersdorf 774/1 _ 755/1 _ 756/1 _ 755/3 _ 757/1 _ 756/3 _ 757/3 _ 758/3 613 _ /1 _ 619 _ 626/1 _.83 _ T < 625 _ 638 _ 640 _ 641 _ 639 _ 642 _ 643 _ _ 647 _ /4 _ /1 _ 621 _ 622/1 _ 772/1 _ 760 _ 610/1 _ 611 _ 622/2 _ Ge. St. Nikolai i.sausal KG Grötsch 765/1 _ 764/1 _ 763/1 _ 762/1 _ Geeinde Hengsberg Flächenwidungsplanrevision Endbeschluss B a u l a n d a b g r e n z u n g e n Maßstab 1:5.000 Blatt: Anschlussblätter AP13-3 AP13-4 AP14-3 AQ13-1 AQ13-2 AQ14-1 AQ13-3 AQ13-4 AQ14-3

54 /2 280/ / /4 _ /2 _ / / /1 239/2 _ 239/1 _ /2 _ _ 252/4 _ 252/5 _ 252/ _ _ 483 _ _ _ 487 _ _ 488 _ 489 _ 490 _ 491 _ 492 _ Ge. Lang KG Schirka Geeinde Hengsberg Flächenwidungsplanrevision Endbeschluss B a u l a n d a b g r e n z u n g e n Maßstab 1:5.000 Blatt: Anschlussblätter AP13-4 AP14-3 AP14-4 AQ13-2 AQ14-1 AQ14-2 AQ13-4 AQ14-3 AQ14-4

55 KG Stangersdorf Geeinde Hengsberg Flächenwidungsplanrevision Endbeschluss B a u l a n d a b g r e n z u n g e n Maßstab 1:5.000 Blatt: Anschlussblätter AP14-3 AP14-4 AP15-3 AQ14-1 AQ14-2 AQ15-1 AQ14-3 AQ14-4 AQ15-3

56 GEMEINDE HENGSBERG Erläuterungsbericht zu Flächenwidungsplan Rechtsgrundlagen Geäß 25(1) des Stk. Rauordnungsgesetzes 2010 (StROG 2010, LGBl. 117/2017) hat in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Rauordnung jede Geeinde für ihr Geeindegebiet durch Verordnung einen Flächenwidungsplan aufzustellen. Der Flächenwidungsplan darf den Gesetzen und Verordnungen des Bundes und den Entwicklungsprograen des Landes sowie den örtlichen Entwicklungskonzepten nicht widersprechen. 2 Chronologie des Planungsprozesses Der Flächenwidungsplan 4.0 der Geeinde Hengsberg wurde vo Geeinderat a 11/07/2007 beschlossen. Geäß StROG 2010, 42(1) ist die örtliche Rauplanung nach Rechtswirksakeit des örtlichen Entwicklungskonzeptes ( 21) und des Flächenwidungsplanes ( 25) nach Maßgabe der räulichen Entwicklung fortzuführen. Der Bürgereister hat geäß StROG 42(2) spätestens alle 10 Jahre öffentlich aufzufordern, Anregungen auf Änderungen des örtlichen Entwicklungskonzeptes, des Flächenwidungsplanes und allenfalls der Bebauungspläne einzubringen. TERMINE DES VERFAHRENS: Frist für die Bekanntgabe von Planungs- und Änderungswünschen von bis 27/12/ /02/2017 Berücksichtigung der Änderungswünsche und Änderungsanregungen bis 01/03/2018 Verschiedene Beratungen und Inforationsveranstaltungen Geeindebesprechungen a 06/04/2017 a 07/09/2017 a 12/10/2017 a 01/12/2017 a 17/01/2018 Bürgerinforationen a 01/03/2017 a 18/05/2017 a 12/01/2018 Besprechung über Baulandobilisierung und Einzelbesprechungen it Änderungsinteressenten a 22/05/2018 a 03/08/2018 Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 31

57 ENTWURFSAUFLAGE Beschlussfassung des örtlichen Entwicklungskonzeptes 5.0 Entwurf Beschlussfassung des Flächenwidungsplanentwurfes Entwurf a 18/09/2018 a 18/09/2018 Auflagefrist des ÖEK 5.0-ENTWURF und FLÄWI 5.0 ENTWURF Verschiedene Beratungen und Inforationsveranstaltungen von bis 08/10/ /12/2018 Allgeeine Bürgerinforation öffentliche ÖEK Vorstellung a 14/11/2018 Einzelbesprechung it Interessenten a 20/11/2019 Sonderbesprechung in der Stk. Landesregierung (A13, A17) a 01/02/2019 Besprechung i Rauordnungsausschuss a 25/02/2019 Behandlung allfälliger Einsprüche ENDBESCHLUSS von bis 10/12/ /04/2019 Beschlussfassung des örtlichen Entwicklungskonzeptes 5.0 a 21/05/2019 Beschlussfassung des Flächenwidungsplanes 5.0 a 21/05/2019 Genehigung durch die Landesregierung a Rechtswirksakeit durch Kundachung an der Atstafel lt. Stk. Geeindeordnung von bis Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 32

58 3 Planungsgrundlagen 3.1 Gesetze und Verordnungen Stk. Rauordnungsgesetz 2010 in der letztgültigen Fassung (LGBl. Nr. 117/2017) Landesentwicklungsprogra 2009 (LGBl. Nr. 75/2009) Regionales Entwicklungsprogra für die Planungsregion Südweststeierark (LGBl. 88/2016) Entwicklungsprogra für Natur- und Landschaftspflege (LGBl. Nr. 15/1986) Entwicklungsprogra für Wasserwirtschaft (LGBl. Nr. 85/1989) Entwicklungsprogra für Rohstoff- und Energieversorgung (LGBl. Nr. 29/1984) Entwicklungsprogra für Freizeit, Erholung und Fredenverkehr (LGBl. Nr. 53/1990) Entwicklungsprogra für das Wohnungswesen (LGBl. Nr. 61/1987) Entwicklungsprogra für das Sportwesen (LGBl. Nr. 66/1991) Entwicklungsprogra zur Reinhaltung der Luft (LGBl. Nr. 58/1993) Entwicklungsprogra zur Versorgungsinfrastruktur (LGBl. Nr.25/2004) Steierärkisches Gesatverkehrsprogra 1991 (Regierungsbeschluss vo 11/11/1991 ohne Verordnung) Progra zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräue (LGBl. Nr. 117/2005) 3.2 Ersichtlichachung i Flächenwidungsplan II. Ersichtlichachungen ( 26(7) StROG 2010) A.) Flächen, die durch rechtswirksae, überörtliche Planungen für eine besondere Nutzung bestit sind ( 26(7)1 StROG) - Eisenbahn (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) - Bundestrassen und Landesstraßen (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 25/10/2016, GZ.: ABT / ) A9 Phyrn Autobahn L 601 Schröttenstraße L 602 Schönbergstraße L 634 St. Nikolai-Straße - Versorgungsanlagen Trafostationen Übernahe aus Revision 4.0 Hochbehälter Übernahe aus Revision 4.0 Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 33

59 - Hochspannungsfreileitungen bzw. Erdleitungen 20 kv-leitungen der Energie Steierark Übernahe aus Revision 4.0 Hochspannungsfreileitungen (380 kv) der APG Lt. Bekanntgabe APG vo 23/11/ Rohrleitungen Gasleitungen Hochdruck und Mitteldruck lt. Datensatz E-Stk vo 29/03/2017 Gasleitung SOL Übernahe aus Revision 4.0 Adria-Wien-Pipeline Übernahe aus Revision 4.0 Übernahe aus Revision 4.0 (it Ergänzungen lt. Bekanntgabe der OMV vo 27/02/2019) Gasleitung TAG I und II, sowie Loop 2 Übernahe aus Revision 4.0, abgeglichen it Datensatz vo 06/02/2018 (keine Veränderung zu Revision 4.0) Bei etwaigen Grabungs- oder Bauarbeiten i Nahbereich der Leitungstrassen ist ein Servitutsbereich (ca. 4 beidseits der Leitungsachse) zu berücksichtigen. Welche Maßnahen zulässig bzw. zu beachten sind, ist i Vorfeld der Planungen it den zuständigen Fachstellen abzuklären. - Öffentliche und private Gewässer lt. Gewässerkarte (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) - Ergänzende Darstellungen von Gewässerläufen, die nicht in der DKM erfasst sind (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) B.) Flächen und Objekte, für die aufgrund von Bundes- od. Landesgesetzen NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN bestehen (26(7)2 StROG 2010) - Schutzgebiete Naturschutz (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) Landschaftsschutzgebiet Nr.33 Laßnitzau Naturschutzgebiet 106c "Wildoner Buchkogel" Naturdenkale Nr. 46 Stieleiche Europaschutzgebiet Nr. 16 "Deerkogel-Südhänge, Wellinggraben it Sul-, Saggau- und Laßnitzabschnitten und Pößnitzbach" Biotope it Pufferzonen Bei sätlichen Bau- und Grabungsarbeiten i Bereich der angeführten Schutzgebietsfestlegungen ist i Vorfeld das Einvernehen it den zuständigen Fachstellen herzustellen. - Waldflächen (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) Wald lt. digitaler Katastergrundlage vo 03/04/2017, von Seiten des Forstreferates wurden keine aktualisierten Bekanntachungen überittelt. Bei geplanten Veränderungsaßnahen ist das Einvernehen it der Forstbehörde herzustellen. Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 34

60 - Wasserschon- und schutzgebiete (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) I GIS-Datensatz erfolgte keine exakte Angabe der Art des Schutzgebietes, die Darstellung erfolgte als Brunnenschutzgebiete (ge. Attribut BSRNK). Bei sätlichen Bau- und Grabungsarbeiten i Bereich der angeführten Schutzgebietsfestlegungen ist i Vorfeld das Einvernehen it den zuständigen Fachstellen herzustellen. - Hochwassergefährdungsbereiche (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) it Ergänzung des Hochwasserabflussbereiches Matzelsdorf (Übernahe aus Revision 4.0) it Ergänzung Sauerbrunnbach und Barbach lt. Untersuchung Büro Lugitsch vo 05/04/2019 Bei sätlichen i hochwassergefährdeten Bereich geplanten Bauvorhaben ist frühzeitig das Einvernehen it den Fachstellen herzustellen. - Leitungsschutzzonen von Hochspannungsleitungen. 20 kv-leitungen der Energie Übernahe aus Revision 4.0 Hochspannungsfreileitungen Übernahe aus Revision 4.0 Für Freileitungen ist grundsätzlich ein Schutzbereich von 7,0 (bei 20kV), sowie 1,0 (Erdleitungen) je Leitungsachse einzuhalten, bei 380kV-Leitungen beträgt der Servitutsbereich 30 je Leitungsachse. Dieser kann jedoch, je nach topographischer Situation oder Art der Bauabsicht unterschritten werden. Welche Möglichkeiten bestehen bzw. welche Vorgaben einzuhalten sind sollte i Vorfeld der Planung it den zuständigen Fachstellen Leitungsträger bzw. der Baubehörde abgeklärt werden. Hinsichtlich der 380kV-Leitung wird auf das Schreiben der APG vo 23/11/2018 (siehe Mappe Einwendungen zu Entwurf, Einwendung i) hingewiesen, wonach die Leitungstrasse öglichst von Be- und Unterbauung frei zu halten ist. Ein nachträgliches Heranrücken von Gebäuden (insbesondere Wohnnutzung) wird abgelehnt. Unbeschadet dessen ist eine anderwärtige Nutzung (Straßen, Parkplätze udgl.) unter der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften öglich. Sollten daher etwaige Maßnahen i Nahbereich der 380kV-Trasse geplant werden, wird die zeitgerechte Einbindung der APG epfohlen. - Flugzeugerprobungsbereich (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) Betrifft das gesate Geeindegebiet Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 35

61 - Sicherheitszone Flugplatz "Graz Thalerhof" (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) Ge. Schreiben des Bundesinisterius für Verkehr, Innovation und Technologie (bvit) vo 13/01/2017 (siehe auch Mappe Zusaenstellung der Änderungsansuchen, Ansuchen Nr.: E) sind auf Grund der Sicherheitszone folgende Maßnahen zu berücksichtigen: - allfällige i Nahbereich befindlichen Flugplätze und deren Schutzbereich - die für den Flughafen Graz festgelegte Sicherheitszone ge. 86 LFG - Luftfahrthindernisse ge. 85 LFG - Attraktivierung der Flächen und Anlagen auf Wildtiere und Vögel und dait erhöhtes Wildtier- und Vogelaufkoen - Anlagen it optischer oder elektrischer Störwirkung ge. 94 LFG - Schutzbereiche von Flugsicherungseinrichtungen ge. 122 LFG - Meliorationsgebiete (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) - Rutschungsflächen ausgebaut oder nicht ausgebaut (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) Bei sätlichen i ersichtlich geachten Bereich geplanten Bauvorhaben ist frühzeitig das Einvernehen it den Fachstellen herzustellen und sind die vorgeschriebenen Bauauflagen als Bedingung in den Baubewilligungsbescheid aufzunehen. - Denkalschutz und archäologische Bodenfundstätten (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) Bei allen Bauvorhaben an Gebäuden unter Denkalschutz ist i Vorfeld das Einvernehen it der Denkalbehörde herzustellen - Lärisophonen 45dB-Nacht Koralbahn Übernahe aus Revision 4.0 Für den Bereich der Koralbahn wurden die dargestellten Daten vo Büro Rinderer & Partner i Auftrag der ÖBB zur Verfügung gestellt. Landesstraßen Übernahe aus Revision 4.0 Die Lärberechungen für den Straßenbereich wurden vo Büro Dr. tech. Toberger, 8010 Graz erstellt (Stand 15/11/2006). Hingewiesen wird in diese Zusaenhang darauf, dass die dargestellten db Isolinien anhand der i GIS Steierark verfügbaren Verkehrsdaten der betrachteten Straßenzüge (L601, L602, L634 und A9) und der erlaubten Höchstgeschwindigkeiten laut Geeinde Hengsberg überschlagsäßig berechnet wurden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in de stark vereinfachten Rechenodell keine Abschirungen und Reflexionen von Bauwerken und keine Geländeforen berücksichtigt wurden und auch keine Kalibrierungsessungen durchgeführt wurden. Autobahn (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 36

62 Fluglär (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) Es sind die Festlegungen ge. Verordnung zu Flächenwidungsplan 7 Sanierungsgebiete und 6 Aufschließungsgebiete zu beachten. - Nutztierhaltungsbetriebe it Schutzabständen (Schwelle und Belästigungsbereich) lt. Bekanntgabe der Geeinde bis zu 05/04/2019 siehe auch Erläuterungsbericht zu 7 Ge. StROG, 27(1) Nutztierhalter it Geruchszahlen über G=20 it Geruchsschwellenabstand (weiterer Schutzbereich) und Belästigungsbereich (engerer Schutzbereich) Als Inforationsergänzung wurden auch die Geruchsschwellen und Belästigungsbereiche von G>10 dargestellt Nutztierhalter it Geruchszahlen G<10 als punktuelle Darstellung (siehe auch Erläuterungsbericht) Bei diesen Darstellungen handelt es sich u allgeeine Hinweise, bzw. grobe Abschätzungen auf Grund von bewilligten bzw. als bewilligt anzusehende Tierbestände. Da in die Berechnungen aber eine Vielzahl an Faktoren, die nicht bekannt gegeben wurden (fütterungstechnische Werte, Lüftungskennzahlen etc..) einfließen, und für diese Werte Standardparaeter verwendet wurden, ist eine exakte Abgrenzung der Geruchskreise nicht öglich. Dies kann nur für den Einzelfall bei detaillierter Untersuchung erfolgen. III. Ersichtlichachungen von Anlagen und Einrichtungen (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) Geeindeat Kindergarten Volksschule Seelsorgeeinrichtungen Sportplatz Tennisplatz Rüsthaus Hochbehälter Sende- und Funkstationen Abwasserreinigungsanlagen IV. Grenzen (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) Bezirksgrenzen Geeindegrenzen Katastralgeeindegrenzen Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 37

63 Weitere Nutzungsbeschränkungen Freihaltung eines ind. 10,0 breiten Uferstreifens entlang natürlicher Gewässer von Bebauungen und Sondernutzungen i Freiland. Für Baulückenschließungen können davon Ausnahen gewährt werden. Dabei ist die ökologische Funktion des jeweiligen Uferstreifens zu berücksichtigen. (siehe Progra zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräue LGBL. 117/2005). Lt. GIS-Datensatz vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ist das gesate Geeindegebiet als Feinstaubsanierungsgebiet ausgewiesen und unterliegt dait der Iissionsschutzgesetzes- Luft-Maßnahenverordnung (LGBl Stück Nr. 131). I festgelegten Sanierungsgebiet sind Brauchtusfeuer sind nur a Karsastag und a 21. Juni (Sonnwendfeier) erlaubt. Ge. Entwicklungsprogra für den Sachbereich Windenergie (LGBl. 72/2013) liegt das gesate Geeindegebiet i Projektsgebiet, es sind für Hengsberg aber keine Vorrangs- oder Eignungszonen festgelegt. Sonstige Hinweise: Nachträge des Gebäudebestandes Ergänzend zu den für die Revision zur Verfügung gestellten Plangrundlagen (Datenquelle: At der Stk. LR vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) wurden aktuelle Gebäudenachträge auf Basis von Bauakten, welche von der Geeinde zur Verfügung gestellt wurden, in den Plangrundlagen dargestellt. Weiters erfolgte als zusätzliche Inforation eine Darstellung von Gebäuden auf Basis des Orthofotos. Aus dieser Darstellung ist jedoch kein Nachweis eines rechtäßig bewilligten Bestandes ableitbar. Wegdarstellungen Neben de übergeordneten Verkehrsnetz (Bundes- oder Landesstraßen) wurden Wegführungen auf Basis des zur Verfügung stehenden GIS-Datensatzes (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) ge. Planzeichenverordnung 2016 I.B.a als "Verkehrsflächen für den fließenden Verkehr (Geeindestraßen, Güterwege, Interessentenwege und Privatwege), dargestellt. Als zusätzliche Inforation wurden nicht veressene, aber auf der Plangrundlage Orthofoto sichtbare Wege (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) zu leichteren Orientierung dargestellt. Ein allgeeines Zufahrtsrecht über die genannten Wegführungen kann aus der Darstellung i Flächenwidungsplan nicht grundsätzlich abgeleitet werden, detaillierte Nutzungsrechte (Servitute, Zufahrtseinschränkungen udgl.) sind i Zuge des Bauverfahrens zu behandeln. Hauskläranlagen, dezentrale Kläranlagen Die Eintragung von dezentralen Kläranlagen erfolgte auf Basis des zur Verfügung gestellten GIS- Datensatzes (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ), sowie ergänzenden Angaben der Geeinde. In diese Fall handelt es sich lediglich u punktförige Hinweise, ohne exakten Lagebezug. Die Darstellung erfolgte degeäß i Flächenwidungsplan als scheatischer Kreis und dient der Orientierung über entsorgte Bereiche ohne exakte Lagebezug oder Abgrenzung. Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 38

64 3.3 Örtliches Entwicklungskonzept 5.0 (Geeinderatsbeschluss) Geeinderatsbeschluss ENTWURF a... 18/09/2018 Geeinderatsbeschluss ENDBESCHLUSS a... 21/05/ Planungsfachliche Erläuterungen Ausgehend vo Flächenwidungsplan 5.0 und den Ergebnissen der Bestandsaufnahe unter Beachtung der Rauordnungsgrundsätze des StROG, sowie der i Entwicklungskonzept 5.0 festgelegten Entwicklungsziele bzw. nach fachlicher Prüfung der eingebrachten Planungsinteressen, wurde die Gliederung des Geeindegebietes in Bauland, Verkehrsflächen und Freiland vorgenoen. Naturräuliche Gegebenheiten, die baulich- räuliche Entwicklung der Vergangenheit und die bekannt gegebenen überörtlichen Planungsvorhaben und Festlegungen waren bestiende Faktoren der Gliederung. I Bauland wurden Baugebiete für die verschiedenen Nutzungskategorien ausgewiesen. Die fachliche Prüfung der Planungsinteressen erfolgte unter Zugrundelegung folgender Beurteilungskriterien: Rauordnungsgrundsätze Überörtliche Planungen und Festlegungen Baulandkriterien: Natürliche Voraussetzungen Aufschließung (Verkehr, Energie, Wasser) Abwasserentsorgung (Ortskanalisation) Örtliches Entwicklungskonzept 5.0 I Bauland wurden gesondert ausgewiesen: Vollwertiges Bauland it den einzelnen Baugebieten Aufschließungsgebiet Allgeeines Wohngebiet Aufschließungsgebiet Dorfgebiet Sanierungsgebiet für Lär (Dorfgebiet, Allgeeines Wohngebiet) Sanierungsgebiet für Luft (Allgeeines Wohngebiet) Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 39

65 4.1 Bauland Vollwertiges Bauland Als vollwertiges Bauland dürfen nur Grundflächen festgelegt werden, die de voraussichtlichen Baulandbedarf für die zu erwartende Siedlungsentwicklung in der Geeinde entsprechen und 1. auf Grund der natürlichen Voraussetzungen (Bodenbeschaffenheit, Grundwasserstand, Hochwassergefahr, Klia, Steinschlag, Lawinengefahr u.dgl.) nicht von einer Verbauung ausgeschlossen sind; 2. eine Aufschließung einschließlich Abwasserbeseitigung it einer de Stand der Technik entsprechenden Abwasserreinigung aufweisen oder diese sich i Bau befindet; 3. deren Aufschließung keine unwirtschaftlichen öffentlichen Aufwendungen insbesondere für die Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Energieversorgung oder Verkehrsverbindungen, hygienische und kulturelle Versorgung sowie den Hochwasserschutz erforderlich achen würden; 4. sie aus Gründen der Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes nicht von einer Bebauung freizuhalten sind und 5. sie keiner der beabsichtigten Nutzung widersprechenden Iissionsbelastung (Lär, Luftschadstoffe, Erschütterungen u.dgl.) unterliegen. Angestrebt wird die Baulandausweisung in den konzentrierten Siedlungsbereichen i Anschluss an bereits bestehende Bebauungen. Wohngebiet Relativ ausgedehnte Baulandreserven der Kategorie, Allgeeines Wohngebiet und Aufschließungsgebiet für Allgeeines Wohngebiet in zentraler Lage dienen der Sicherung einer geordneten längerfristigen Besiedelung. Dorfgebiet (DO, L(DO)) Es wird der bäuerlichen Produktion (neben de Bestand) gegenüber den nicht bäuerlichen Bauten der Vorrang eingeräut. Industrie- und Gewerbegebiet (GG, I1) Sicherung und Stärkung des Standortes als Ansiedlungsbereich für Wirtschaft und Industrie unter Nutzung der infrastrukturellen Lage. Kerngebiet (KG) I Ufeld der Bahnhofhaltestelle sollen i Sinne eines "Subzentrus" attraktive gewerbliche, nutzungsdurchischte Flächen (Handel, Gewerbe etc.) realisiert werden. Generell ist bei der Bebauung von Baulandausweisungen geäß den Rauordnungsgrundsätzen ( Entwicklung der Siedlungsstrukturen von innen nach außen ) darauf zu achten, dass ein Wachsen der Bebauungsstruktur i Anschluss an die bereits vorhandene Bebauung beginnt (Das Bebauungsbild soll ein hoogen, wachsendes sein. Baulücken die einen Zersiedelungscharakter darstellen würden sind zu vereiden). Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 40

66 Baulandveränderungen: 1) Baulandkorrekturen bzw. Baulandrücknahen gegenüber de Flächenwidungsplan 4.0 Geeinde Hengsberg. Baulandrücknahen (Änderung von Bauland in Freiland) wurden aus folgenden Gründen vorgenoen: Baulandrücknahe auf Wunsch des Grundeigentüers. Bebauung wird vo Grundstückseigentüer nicht angestrebt. Bebauung ist aufgrund der Grundstücksgröße nicht öglich. Topographie des Geländes - eine Bebauung ist aufgrund der Geländefor nicht öglich. Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes Baulandbedarf ist in diese Bereich nicht gegeben (Grundstücke wurden in den letzten 5-10 Jahren nicht verwertet). Geringfügige Bereinigungen aufgrund von geänderten Grundstücksgrenzen (Änderungen durch Neuveressung bzw. Grundstücksteilungen), u eine it den Grundstückgrenzen deckungsgleiche Baulandabgrenzung sicherzustellen. Bereinigungen auf Grund von Hochwassergefährdungen oder Wildbachgefährdungen (rote Gefahrenzone) 2) Zusätzliche Baulandausweisung gegenüber de Flächenwidungsplan 4.0 wurden aus folgenden Gründen vorgenoen: Zielsetzungen der Geeinde Ansuchen u Baulandausweisung der Grundeigentüer Geringfügige Bereinigungen aufgrund von geänderten Grundstücksgrenzen (Änderungen durch Neuveressung bzw. Grundstücksteilungen), u eine it den Grundstückgrenzen deckungsgleiche Baulandabgrenzung sicherzustellen. Einige kleinere Flächen, auf denen bestehende Gebäude über die Baulandgrenzen ragten, wurden ins Bauland einbezogen. Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 41

67 4.2 Weitere Erläuterungen zu 6 - Aufschließungsgebiete zu (1) Ausweisungen it größeren, zusaenhängenden Flächen oder Flächen it sonstigen Mängeln wurden als Aufschließungsgebiete ausgewiesen. Neben den grundsätzlichen Vorgaben betreffen Ver- und Entsorgung (Abwasserbeseitigung, Meteorwasserbeseitigung etc..) waren folgende Kriterien für die Festlegung als Aufschließungsgebiet aßgeblich: Bereich L01 Bereich L02 Bereich L03 Bereich L04 Bereich L05 "Pesenberg": Die Neuausweisung schließt an einen rechtskräftigen Bebauungsplanbereich (Kölbl-Lindner) an und soll - auch in gestalterischer Hinsicht - entsprechend fortgesetzt werden. Auch wenn eine Erweiterung nach Westen auf Grund der Einschränkungen lt. Regionale Entwicklungsprogra für die Planungsregion Südweststeierark (LGBl. 88/2016) derzeit ausgeschlossen ist (kein örtlicher Siedlungsschwerpunkt, kau Erweiterungen zulässig) sollte i Falle von etwaigen Änderungen darauf Rücksicht genoen werden. "Gewerbezone Bacherlwirt": Zufahrt und Erschließung sind so weit vorgegeben, die Parzellierung wäre i Bedarfsfall anzupassen. Eine Kleinfläche i Südwestlichen Bereich ist rechtlich noch als Wald festgelegt, weshalb auch der Nachweis der Rodungsbewilligung zu erbringen sein wird. "Subzentru Koralbahn": Teile der Flächen i Ufeld der Haltestelle wurden bereits bebaut. Für den südwestlichen Teilbereich ist eine ausreichende Zufahrt über die Landesstraße gegeben (Abbiegespuren, Park&Ride). Ob diese Anbindung auch für die nordöstliche Teilfläche in Anspruch genoen werden kann, oder ob andere Maßnahen erforderlich sind, ist i Rahen der Bebauungsplanung it den zuständigen Fachstellen festzulegen. "Matzelsdorf": Die Fläche schließt an bereits bebaute Strukturen an, die Sicherstellung einer geeigneten Zufahrt und der inneren Erschließung wird zu beachten sein. "Schönberg Nord": Bei den Flächen handelt es sich u den letzten Abschnitt einer Gesatbebauungsplanstruktur. Die Erschließung und Ver- bzw. Entsorgung sind lt. Betreiber bereits fertig gestellt. Da lt. ÖEK 5.0 auch noch östlich angrenzende Teilflächen als Baulandpotenzial festgelegt sind, wäre - unter Uständen - eine Anpassung des letzten Bauabschnittes zu überlegen (geeinsae Anbindung) Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 42

68 Bereich L06 Bereich L07 Bereich L08 Bereich L09 "Kehlsdorf": Die Flächen wurden aus der Revision 4.0 übernoen, neben der Usetzung von Lärschutzaßnahen wird die Schaffung einer Zu- und Abfahrt zur Landesstraße die Hauptprobleatik darstellen. Diese Frage wird i Rahen der Bebauungsplanung it den zuständigen Fachstellen abzuklären sein. "Hengsberg Ost": Eine ausschließliche Zufahrt über den bestehenden Weg von Norden erscheint als ungeeignet, die Zufahrt von Süden (Geeindeweg) wäre daher aus fachlicher Sicht zu forcieren. Ge. ÖEK 5.0 sind erhebliche Flächen i nördlichen Anschluss als Entwicklungspotenzial festgelegt. Die Anbindung dieser Flächen wird auch i Bebauungsplan zu beachten sein. "Hengsberg Nord": Grundsätzlich handelt es sich u ein eher untergeordnete Flächengröße, für welche keine weiteren Festlegungen zu treffen sind. Aus derzeitiger Sicht stellt das Ufeld der Aufschließungsfläche die zweite Anbindungsöglichkeit für die langfristige Erschließung der Potenzialflächen (siehe auch Erläuterung Bereich L07) dar. Baubewilligungen und Grundstücksteilungen sollen i Bereich 08 daher nur nach Sicherstellung einer Durchfahrt (Breite ind. 6,0 - Übernahe in das öffentliche Gut) erteilt werden dürfen. "Hengsberg Zentru": Die Fläche wurde i Rahen einer Änderung (4.06) ausgewiesen, es gelten daher auch die darin getroffenen Festlegungen: zu Pkt.Baukörpergestaltung, Einbettung in die Landschaft Wie bereits angeführt und auch i Örtlichen Entwicklungskonzept 4.0 der Geeinde Hengsberg festgelegt, handelt es sich bei den Flächen u eine zentrale Ortslage, die auf Grund der topographischen Verhältnisse sehr sensibel zu behandeln sein wird. I Zuge der Bebauungsplanung wird daher zu prüfen sein, ob Teilflächen von einer Bebauung frei zu halten sind, oder auch entsprechende Bepflanzungsaßnahen vorzuschreiben sind. Auch hinsichtlich der Baukörpergestaltung, -situierung und deren Höhenentwicklung sollten Festlegungen getroffen werden. zu Pkt. Zufahrt und Wegenetz / Prozessionsweg Bereits i Bebauungsplan 07 wurde eine ögliche Anbindung bzw. Weiterführung des Wegenetzes (zuindest für Müllentsorgung, Schneeräuung etc..) angedacht. Nördlich des Hofstellengebäudes auf Grst. 6 verläuft ein Servitutsweg zu Grundstück 5/3, welcher als Zusaenschluss vorgesehen wurde. Auch die Zufahrt und innere Erschließung des neuen Areals sollte öglichst effizient, unter Nutzung von bestehenden Strukturen geplant werden. Besonders zu berücksichtigen wird in diese Zusaenhang die bestehende Kapelle auf Grst. 6 sein. Diese ist Bestandteil eines Prozessionsweges, welcher über die Hofstelle führt. Dieser Prozessionsweg soll auch in Zukunft bewahrt bleiben, eine ev. Abänderung des Verlaufes kann i Zuge der Bebauungsplanung it den zuständigen Stellen (Geeinde, Kirche) überlegt werden. Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 43

69 Ein diesbezüglicher Hinweis ist auch bereits i Zuge des Bebauungsplanes 07 wie folgt getroffen worden:... Die Durchlässigkeit als Gehweg ist auch hinsichtlich der kulturell-religiösen Tätigkeiten in der Geeinde von Bedeutung. Über das Gesatgelände südwestlich des Bebauungsplanareals wird traditionell ein Prozessionsweg geführt. Nach einer Realisierung aller i Entwicklungskonzept 4.0 für eine Bebauung vorgesehenen Flächen wird diese Wegführung in der traditionellen For nicht ehr öglich sein, und sollte diese über die neuen Wege zusaenhängend erfolgen können... Bereich L10 "Hengsberg ÖWG": Die Fläche wurde i Rahen einer Änderung (4.07) ausgewiesen, wobei die ursprüngliche Festlegung eines Bebauungsplanes i Rahen einer weiteren Änderung 4.12 it folgender Begründung aufgehoben wurde: Die von der Änderung betroffenen Grundstücksflächen sind lt. rechtsgültige Flächenwidungsplan 4.0 in der Fassung Änderung 4.07 der Geeinde Hengsberg als Aufschließungsgebiet für Allgeeines Wohngebiet it einer zulässigen Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,5 ausgewiesen. Für die Erreichung der Vollwertigkeit der Aufschließungsfläche wurden Mängel (OF-Entwässerung, Abwasserentsorgung, innere Erschließung) und siedlungspolitsche Interessen (Bebauungsplan) festgelegt. Mittlerweile wurde für das Gesatareal bereits ein einstufiges, geladenes Gutachterverfahren durchgeführt und die Planung des Büros "eep architekten ZT Gbh" als Sieger gekürt. Die weitere Usetzung des it öffentlichen Mitteln geförderten Projektes wird nunehr abschnittsweise in enger Zusaenarbeit it den Fachstellen der Stk. Landesregierung (Wohnbautisch) erfolgen. Aus fachlicher Sicht - und i Sinne einer Verfahrensvereinfachung und rascheren Projektsabwicklung - stellt das i Gutachterverfahren erittelte Siegerprojekt in Verbindung it den zu berücksichtigenden Vorgaben durch den Wohnbautisch der Stk. Landesregierung eine geeignete Grundlage dar, welche anstelle des Bebauungsplanes lt. Fläwi-Änderung 4.07, 4 treten kann. Aus diese Grund wurde - in Absprache it der A13 der Stk. Landesregierung (Fr. Dr. Pistotnig, Tel. a 18/06/2015) die Vorgangsweise gewählt, dass it der gegenständlichen Flächenwidungsplanänderung 4.12 das siedlungspolitische Interesse zur Erstellung eines Bebauungsplanes als erfüllt betrachtet und dait aufgehoben werden kann. Die übrigen Mängel lt. Flächenwidungsplanänderung 4.07 Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung auf der Grundlage einer wasserbautechnischen Gesatbetrachtung. Mangel der inneren Abwasserentsorgung Mangel der inneren Erschließung können aber noch nicht als erfüllt betrachtet werden. Gerade für die Entsorgung der Oberflächenwässer wird ein Gesatkonzept auszuarbeiten sein, welches die Entsorgung der gesaten Aufschließungsfläche (Baufeld 1 und 2) berücksichtigt. Dabei gilt zu beachten, dass die Maßnahen nicht für das gesate Areal errichtet werden üssen, sondern lediglich eine Gesatstudie vorliegt, und unter Uständen zu errichtende Regenwasserkanalisationen eine dieser Studie entsprechende Diensionierung aufweisen (es sind jene Teile so voll funktionsfähig uzusetzen, wie es für den jeweiligen Bauabschnitt ge. Studie erforderlich ist, das Gesatkonzept uss vor vollständiger Bebauung ugesetzt sein). Ähnliches gilt auch für den Mangel der inneren Abwasserentsorgung. Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 44

70 Bereich L11 "Hengsberg Zentru 02": Die Flächen wurden aus der Revision belegt it einer Bebauungsfrist (Investisionsabgabe) übernoen, nach Befragung der Grundeigentüer sollen die Flächen aber weiterhin i Bauland verbleiben. Auf Grund der topgraphischen Situation wird ein besonderes Augenerk auf die Erschließung - unter Uständen auch die Anbindung noch unbebauter Potenziale lt. ÖEK - zu legen sein. Bei der Festlegung der einzelnen Aufschließungsgebiete wurde bewusst auf eine Zonierung verzichtet, da aus rauplanerischer Sicht grundsätzlich die gesate Fläche in eine Zuge beplant werden sollte (Verkehrserschließung, Anbindung von potentiellen Baulandbereichen, etc..). Des Weiteren ist es bei der Zonierung i Planungsstadiu des Flächenwidungsplanes oft sehr schwierig, eine richtige Trennlinie der Bereiche zu fixieren, da in diese Stadiu noch keine detaillierten Überlegungen über die Größe und Lage der Grundstücke bzw. Zufahrten öglich sind. I Zuge der Bebauungsplanung können jedoch Zonierungsbereiche für eine ordnungsgeäße und sinnvolle Bebauung, die in der Folge auch ein Wachsen des Baulandes vo Bestand aus sichern kann (keine Zersiedelung der Landschaft), festgelegt werden. I Zuge der Flächenwidungsplanrevision werden bei Neuausweisungen grobe Richtlinien bzw. Kennwerte über Grundstücksgrößen angewendet. I Zuge der detaillierten Betrachtung i Rahen der Bebauungsplanung kann sich jedoch der Fall ergeben, dass eine kleinräuige Abweichung von der festgelegten Baulandabgrenzung zu einer günstigeren Bebauungsweise führen kann. Dies sollte unter Anführung einer fachlichen Begründung durchaus zulässig sein, da dadurch den Zielsetzungen der Rauplanung, i Sinne des 2 der Verordnung ( Geringfügige Abweichungen von diesen Festlegungen aufgrund des aktuellen Katasterstandes sind an den naturräulichen Gegebenheiten und den Zielsetzungen der örtlichen Rauplanung zu orientieren ) entsprochen wird. Hierbei ist noch klarzustellen, dass diese Möglichkeit die Anpassung der Abgrenzung i Sinne der rauplanerischen Grundsätze zu Ziel hat und nicht Baulanderweiterungen in For einer zusätzlichen Bauplatztiefe. zu(2) Da die erforderlichen Maßnahen, die zur Behebung von Aufschließungsängeln notwendig sind, teilweise ineinander fließen, bzw. von verschiedenen Adressaten (Grundeigentüer, Behörde) zu erfüllen sind, wurden die auszuführenden Maßnahen in ihrer üblicherweise zeitlichen Reihenfolge it de jeweiligen Adressaten angeführt. Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 45

71 Anerkung zu Aufschließungsangel Oberflächenwasserentsorgung: Hier besteht das Erfordernis, dass öglichst viel unbelastetes Meteorwasser an Ort und Stelle zurückgehalten und zur Versickerung gebracht wird und nur bei Überlastung von diesbezüglichen Anlagen (Flächen-, Mulden-, Becken-, Schacht-, Rigolen-, Rohr-, Retentionsrauversickerung, Filterulden, Regenrückhaltebecken, Retentions-Filterbecken) Oberflächenwasser den Vorflutern zugeleitet wird. Diese Maßnahen dienen der Verringerung jeglicher Hochwassersituation, sowie der Sicherstellung des Wasserhaushaltes. Belastete Meteorwasser üssen, sofern nicht eine Einleitung in die Kanalisation gefordert ist, vor Versickerung de Stand der Technik entsprechend gereinigt werden zu 7 - Sanierungsgebiete Sanierungsgebiet Lär: Die Probleatik des Lärschutzes hat sich erst in den letzten Jahren verschärft, bzw. wurde in den letzten Jahren von Seiten der Aufsichtsbehörde verstärkt Augenerk auf die Behandlung des Lärschutzes gelegt., die Darstellung der Lärisophonen (45dB-Nacht) erfolgte auf Basis folgender Grundlagen: Koralbahn Übernahe aus Revision 4.0 Für den Bereich der Koralbahn wurden die dargestellten Daten vo Büro Rinderer & Partner i Auftrag der ÖBB zur Verfügung gestellt. Landesstraßen Übernahe aus Revision 4.0 Die Lärberechungen für den Straßenbereich wurden vo Büro Dr. tech. Toberger, 8010 Graz erstellt (Stand 15/11/2006). Hingewiesen wird in diese Zusaenhang darauf, dass die dargestellten db Isolinien anhand der i GIS Steierark verfügbaren Verkehrsdaten der betrachteten Straßenzüge (L601, L602, L634 und A9) und der erlaubten Höchstgeschwindigkeiten laut Geeinde Hengsberg überschlagsäßig berechnet wurden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in de stark vereinfachten Rechenodell keine Abschirungen und Reflexionen von Bauwerken und keine Geländeforen berücksichtigt wurden und auch keine Kalibrierungsessungen durchgeführt wurden. Autobahn (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) Fluglär (Datenquelle: At der Stk. Landesregierung vo 03/04/2017, GZ.: ABT / ) Liegen Baugebiete oder beabsichtigte Bauaßnahen i Iissionsbereich von Verkehrsflächen und werden die zulässigen Geräuschpegel überschritten, sind anlässlich von baubehördlichen Bewilligungen entsprechende Schutzaßnahen für die betroffenen Objekte als Bedingung aufzunehen (z.b. Einbau von schallgedäpften Lüftungsfenstern oder Anordnung von Schlafräuen bzw. Kinderziern etc.. an der de Lär abgewandten Gebäudeseite => passiver Schallschutz) und diese gegebenfalls durch ein Lärschutzgutachten nachzuweisen. Auch wurde festgelegt, dass betreffend der Erforderlichkeit eines Lärschutzgutachtens bzw. der Aufnahe von Bedingungen i Baubewilligungsbescheid de Bausachverständigen ein Eressensspielrau zur Beurteilung (Abschätzung) der tatsächlichen Belastung (unter Berücksichtigung der spezifischen topografischen Situation, der Bebauung bzw. der Vegetation, etc.) eingeräut wird. Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 46

72 Sanierungsgebiet Luft: Zu Teil sind auf Geeindegebiet noch Nutztierhalter vorhanden, deren Geruchskreise in Wohngebietsfestlegungen ragen. Da von Seiten der Geeinde in diesen Bereich der Wohnentwicklung gegenüber landwirtschaftlichen Nutzung der Vorrang gegeben wird, ist eine Rückstufung in Dorfgebiet nicht zielführend, weshalb die Festlegung eines Sanierungsgebietes Luft notwendig wurde Nun hat natürlich der Eigentüer i Wohngebiet keinen Einfluss auf die durch den Landwirt verursachten Eissionen. Ziel kann es nur sein, dass der Verursacher bei künftigen Bauaßnahen angehalten wird, den bestehenden Zustand keinesfalls zu verschlechtern bzw. auch zu verbessern. Erläuterung Anerkung ge. Epfehlung A13 (siehe auch Mappe Einwendungen zu Entwurf) Bei der Erhebung der Grundlagen für die Berechnung der Geruchszahl und darauf basierend des Geruchsschwellenabstandes i Rahen einer Flächenwidungsplan-Änderung oder Revision ist von jene Tierbestand auszugehen, der baurechtlich bewilligt ist (Grundlage ist das Projekt, das baubehördlich bewilligt wurde). Liegt für Stallgebäude keine Baubewilligung vor ist grundsätzlich nach den Bestiungen des 40 Stk. Baugesetz die Feststellung der Rechtäßigkeit erforderlich. Auf Grundlage der Ergebnisse dieses Verfahrens ist in der Folge die Erittlung der Geruchszahlen und des Geruchsschwellenabstandes vorzunehen. Desgleichen ist bei Beständen, bei denen weder eine Baubewilligung noch eine Feststellung der Rechtäßigkeit vorliegt ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durchzuführen, auf deren Grundlage wiederu die Geruchsschwellenabstände zu eritteln sind. Da jedoch nachträgliche Baubewilligungsverfahren oder Feststellungsverfahren sowohl in inhaltlicher als auch in zeitlicher Hinsicht sehr aufwendig sind und es dadurch zu einer unverhältnisäßigen Verzögerung der Rauplanungsverfahren koen würde, kann auf der Ebene des Flächenwidungsplanes nachfolgende Vorgangsweise zur Anwendung koen: Unter Beiziehung eines bautechnischen und eines landwirtschaftlichen Bausachverständigen ist die axial ögliche Anzahl der Tiere abhängig von der Stallgröße und aktuellen tierschutzrechtlichen Vorschriften zu eritteln und der weiteren Berechnung zugrunde zu legen. Aus dieser Vorgangsweise ergibt sich eine worst case Annahe hinsichtlich der axial öglichen Tieranzahl, der eteorologischen Gegebenheiten und Voraussetzungen sowie der Lüftungstechnik. U präzisere Ergebnisse über die Geruchsiissionssituation zu erhalten, sind bei der Berechnung der Geruchsschellenabstände i Rahen einer Einzelfallbeurteilung folgende Daten bzw. Unterlagen zu berücksichtigen: 1. Erhebung des bewilligten bzw. als bewilligt anzusehenden Stallbestandes A) Durchführung eines nachträglichen Baubewilligungs- oder Feststellungsverfahrens: Diesbezüglich sind eine Bauansuchen bzw. eine Antrag auf Feststellung der Rechtäßigkeit als Unterlagen jedenfalls ein Einreichplan sat Baubeschreibung und Angaben über den Verwendungszweck (Art, Anzahl und Haltungsfor der Tiere, Art der Fütterung, Lüftungs- und Entistungstechnik) anzuschließen. In eine atswegig eingeleiteten Feststellungsverfahren ist der Landwirt zu beauftragen, diese Projektunterlagen binnen einer entsprechenden Frist vorzulegen. Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 47

73 B) Nähere Angaben zur Lüftungstechnik bei genehigten Stallgebäuden Wenn kein(e) Lüftungsplan/-beschreibung i genehigten Projekt vorhanden ist, ist die technische Anlage seitens eines Bausachverständigen nachvollziehbar zu beschreiben. Folgende Angaben sind erforderlich: die Höhe der Abluftaustrittsöffnung gegenüber de Ugebungsniveau des Stallgebäudes, die lüftungstechnischen Paraeter für den Soer- und Winterbetrieb wie Luftraten, Austrittsgeschwindigkeit an der Abluftkainoberkante in Meter/sec, Lage der Kainoberkante in Bezug zu First - Über- bzw. Unterfirstlüftung (Angabe in Meter). 2. Meteorologie A) Repräsentatives Windgutachten Für den konkreten Standort ist ein repräsentatives Windgutachten von eine eteorologischen Wetterdienst auf Basis langjähriger Datenanalysen zu erstellen (z.b. ZAMG - Zentralanstalt f. Meteorologie und Geodynaik, Regionalstelle Stk u.a.). Dazu sind die Angaben zu den Häufigkeiten der Windrichtungen in Prozent der Jahresstunden (8- oder 16-teilige Windrose) notwendig bzw. sind ggf. Daten einer örtlichen Windessung zu berücksichtigen. B) Bewertung der Geländekliatologie unter Berücksichtigung der konkreten Lage des Stallobjektes Die Bewertung der Geländekliatologie ist von seiner Orographie abhängig. Eine genaue Einschätzung dieser ist anhand der Tabelle 5 (Seite 28) der vorläufigen Richtlinie zur Beurteilung von Iissionen aus der Nutztierhaltung in Stallungen durchzuführen. Die auf Grund dieser genaueren Grundlagenerhebung errechneten Geruchsschwellenabstände bzw. Belästigungsbereiche sind i Anlassfall bei Betrieben G>20 i FWP auszuweisen. Bei Betrieben G<20 sind die Berechnungen zuindest de Erläuterungsbericht zu FWP beizufügen bzw. ggf. in eine Deckplan darzustellen. Innerhalb von Belästigungsbereichen von Betrieben it einer Geruchszahl > 20 ist i Sinne des 27 Abs. 5 Ziff. 1 StROG 2010 in Bauverfahren für Wohnnutzungen zu prüfen, ob eine unzuutbare Belästigung vorliegt. Dazu ist seitens eines edizinischen Sachverständigen abzuklären, ob die Geruchsiissionen edizinisch relevant sind. Werden die Interessen ge. 95 Abs. 1 Stk BauG durch eine aufrechte baubehördliche Bewilligung i Rahen der Landwirtschaft nicht ehr ausreichend geschützt, hat die Behörde ge. 29 Abs.6 Stk BauG insbesondere auf Antrag eines Nachbarn in begründeten Fällen andere oder zusätzliche Auflagen nach de Stand der Technik vorzuschreiben. Die Sanierung bestehender Geruchsbelästigungen fällt jedoch nicht in den alleinigen Wirkungsbereich der Geeinde. Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 48

74 Ergänzende Anerkungen zur Erhebung von Geruchsiissionen in der Rev. 5.0 Auf Basis der von der Geeinde zur Verfügung gestellten Unterlagen und in Abstiung it den de neuen StROG 2010, 27(2) wurden jene Betriebe, deren Geruchszahl, deren Geruchszahl über 20 lag wurde ge. StROG 2010, 27(1) der bewilligte bzw. als bewilligt anzusehende Bestand von der Geeinde erhoben und der Belästigungsbereich (engerer Kreis) bzw. der Geruchsschwellenabstand (weiterer Kreis) dargestellt. Ergänzend wurde dieselbe Vorgangsweise für Geruchszahlen G>10 vorgenoen, da dies aus fachlicher Sicht einen besseren Inforationsstand ergibt. Betriebe it einer Geruchszahl G<10 wurden als Hinweispunkt dargestellt. Folgende Bewertungsparaeter wurden bei der Geruchszahlerhebung angewandt: 1. Liegt bereits ein detailliertes Geruchsgutachten vor? - In diese Fall dann wurde das Ergebnis des Geruchsgutachtens als Basis heran gezogen 2. Erhebung bestehender Bescheide durch die Geeinde - Liegt ein Baubescheid vor, dann wurden die angegebenen Tierarten verwendet (wenn allgeeine Angaben (z.b. Schweine ) angeführt wurden, wurde die Worst-Case-Tierart der jeweiligen Gruppe (z.b. Mastschweine) angenoen). - Die Flächenangaben (Nettostallfläche als Basis für die Tierzahlbestiung) sind in den seltensten Fällen in den Bescheiden erfasst und wurden von den Tierhaltern in Zusaenarbeit it der Geeinde erhoben. - Auch wenn die Zielsetzung Erittlung des rechtäßigen Bestandes i StROG, 27 festgelegt ist, so zeigt die Realität, dass soferne Bescheide vorliegen diese kau verwendbare Angaben für die Berechnung der Geruchszahl beinhalten. 3. Erittlung des als rechtäßig anzusehenden Bestandes Für die Erittlung des als rechtäßig anzusehenden Bestandes auf der Ebene der örtlichen Rauplanung liegen keine Richtlinien oder Leitfäden der Fachabteilungen der Stk. Landesregierung vor. Aus diese Grund wurde in Zusaenarbeit it der Landwirtschaftskaer Steierark und der BH Leibnitz versucht ein Regulativ zur Erittlung des rechtäßigen Tierbestandes zu erarbeiten. Grundlagen für die Erittlung des Tierbestandes: - Liegt kein Bescheid vor, wurde die angegebene Tierart (ier worst-case aus der jeweiligen Tiergruppe) angenoen - Nutzungsarten zu 01/01/1969 gelten als bewilligt (soferne kein anderer Bescheid vorliegt) - Lüftung, Entistung und Fütterung wurden aus den aktuellen Angaben der Tierhalter übernoen, ansonsten als worstcase-szenario auf Basis der Richtlinie zur Beurteilung von Iissionen aus der Nutztierhaltung in Stallungen; BMUJF Lt. Mag. Huber (Landwirtschaftskaer Steierark) ist das Zentru des Geruchskreises it der Lüftungsaustrittsöffnung zu setzen. Da aber oft ehrere Ställe gegeben sind (alle Ställe auf einer Parzelle sind lt. Mag. Huber zu eine Geruchskreis zusaen zu fassen) wurde in diese Fall ein Mittelwert zwischen den Stallgebäuden angenoen Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 49

75 - Tierhaltungsverordnung (BGBl. II, ausgegeben a 17/12/2004 Nr.:485); - hierzu ist anzuerken, dass die in der Verordnung angegebenen Kennzahlen (Flächenbedarf je Tierart) sich ausschließlich auf die Netto-Stallfläche beziehen, Wandanteile, Erschließungsgänge oder sonstige Nebenflächen sind dabei nicht berücksichtigt. Die Flächenangaben (Nettostallfläche als Basis für die Tierzahlbestiung) wurden von den Tierhaltern in Zusaenarbeit it der Geeinde erhoben. - Für die erittelte Nettostallfläche wurde in der Folge die axial zulässige Anzahl der Tiere, welche untergebracht werden könnte, erittelt. Des Öfteren trat der Fall ein, dass keine einheitliche Nutzung, sondern eine durchischte Nutzung (Schweine, Rinder, Hühner etc. i selben Gebäude) bekannt gegeben wurde, hier wurde versucht die Anteile als %-Schlüssel zu erheben. - Auch ist anzuerken, dass die Kategorisierung der Tierarten lt. Tierhaltungsverordnung nicht deckungsgleich it den Ansätzen lt. Richtlinie zur Beurteilung von Iissionen aus der Nutztierhaltung in Stallungen; BMUJF 1995 ist. Auch in diese Fall usste eine Anpassung in Absprache it den zitierten Fachstellen erfolgen und ergibt sich daraus natürlich eine Unschärfe bei der Berechnung. Aus den vorgegangenen Erläuterungen wird also deutlich, dass die erittelten Kennzahlen und i Flächenwidungsplan dargestellten Geruchskreise (Geruchsschwellenabstand und Belästigungsbereich) auf Grund der öglichen Ungenauigkeiten bei der Erhebung (exaktere Beurteilungen können nur durch detaillierte Einzelgutachten erfolgen und würden den Rahen auf der Ebene der Flächenwidungsplanrevision sprengen) lediglich einen groben Hinweischarakter über bestehende Belastungen auf Grund von Tierhaltungsbetrieben darstellen können, und bei einer Detailbetrachtung eines Betriebes it Berechnung auf Basis exakterer Angaben Abweichungen von den angegebenen Geruchszahlen öglich sind. Bei Bauvorhaben i Nahbereich von Geruchseittenten wird daher i Anlassfall ier eine detailliertere Untersuchung erforderlich sein. Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 50

76 Landwirte it Nutztierhaltung i Geeindegebiet Geruchszonen Nr. Nae: KG: Grst.Nr. Anzahl: ft fl fe ff G Lage: Belästigung Schwelle (fr = 0,5) (fr = 1,0) 101 Lernbeiß Thoas Hengsberg.11/1 102 Stangl Johann Hengsberg Thoann Koberg 79/2 202 Kölbl Koberg Rexeis Gerald Koberg 87/3 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 53 0,23 0,5 0,27 0,2 11,82 Eber, Zuchtsauen, Muttersauen it Ferkel 1 0,33 0,5 0,27 0,2 0,32 Rinder - Kälber und Jungvieh bis 100 kg 1 0,1 0,5 0,27 0,1 0,09 Mastrinder 6 0,18 0,5 0,27 0,1 0,94 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 10 0,23 0,5 0,27 0,2 2,23 Legehennen, Elterntiere 20 0,01 0,5 0,28 0,1 0,18 Mastrinder 15 0,18 0,5 0,27 0,1 2,35 Legehennen, Elterntiere 43 0,01 0,5 0,28 0,1 0,38 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 200 0,23 0,5 0,27 0,2 44,62 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 96 0,23 0,5 0,27 0,2 21,42 Mastrinder 4 0,18 0,5 0,27 0,1 0,63 Gesatbewertung:: 13,17 1, Gesatbewertung:: 4,76 1, Gesatbewertung:: 0,38 1, Gesatbewertung:: 44,62 1, Gesatbewertung:: 22,04 1, Legende: ft Tierspezifischer Faktor fl Lüftungstechnischer Faktor fe ff Entistungstechnischer Faktor Fütterungstechnischer Faktor G X Geruchszahl Angenoener Wert Lage: Tallage 1,0 Hanglage 0,9 Kuppenlage 0,7

77 Geruchszonen Nr. Nae: KG: Grst.Nr. Anzahl: ft fl fe ff G Lage: Belästigung Schwelle (fr = 0,5) (fr = 1,0) 204 Moder Franz Koberg 128/1 205 Winkler Ewald Koberg 160/1 206 Hass Franz Koberg Labugger Koberg 24/3 209 Perl Koberg.28 Mastrinder 28 0,18 0,5 0,27 0,1 4,38 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 31 0,23 0,5 0,27 0,2 6,92 Mastrinder 18 0,18 0,5 0,27 0,1 2,82 Mutterschafe einschließlich Läer 28 0,08 0,5 0,27 0,1 1,95 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 18 0,23 0,5 0,27 0,2 4,02 Eber, Zuchtsauen, Muttersauen it Ferkel 1 0,33 0,5 0,27 0,2 0,32 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 7 0,23 0,5 0,27 0,2 1,56 Legehennen, Elterntiere 134 0,01 0,5 0,3 0,1 1,21 Rinder - Kühe 7 0,17 0,5 0,27 0,1 1,04 Rinder - Kälber und Jungvieh bis 100 kg 12 0,1 0,5 0,27 0,1 1,04 Gesatbewertung:: 4,38 1, Gesatbewertung:: 9,73 1, Gesatbewertung:: 1,95 1, Gesatbewertung:: 4,34 1, Gesatbewertung:: 4,85 1, Legende: ft Tierspezifischer Faktor fl Lüftungstechnischer Faktor fe ff Entistungstechnischer Faktor Fütterungstechnischer Faktor G X Geruchszahl Angenoener Wert Lage: Tallage 1,0 Hanglage 0,9 Kuppenlage 0,7

78 Geruchszonen Nr. Nae: KG: Grst.Nr. Anzahl: ft fl fe ff G Lage: Belästigung Schwelle (fr = 0,5) (fr = 1,0) 210 Zölly Leonhard Koberg Haas Franz Koberg Sailer Koberg 19/2 213 Mag. Brodtrager Koberg Oswald Kühberg 56 Eber, Zuchtsauen, Muttersauen it Ferkel 3 0,33 0,5 0,27 0,1 0,86 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 3 0,23 0,5 0,27 0,1 0,60 Legehennen, Elterntiere 10 0,01 0,5 0,28 0,1 0,09 Rinder - Kühe 4 0,17 0,5 0,25 0,1 0,58 Legehennen, Elterntiere 15 0,01 0,5 0,28 0,1 0,13 Legehennen, Elterntiere 10 0,01 0,5 0,28 0,05 0,08 Jung-, Eltern- und Mastziegen 2 0,1 0,5 0,27 0,05 0,16 Gesatbewertung:: 0,86 1, Gesatbewertung:: 1,27 1, Gesatbewertung:: 0,13 1, Pferde 10 0,17 0,5 0,15 0,05 1,19 Mutterschafe einschließlich Läer 20 0,08 0,5 0,27 0,1 1,39 Gesatbewertung:: 1,44 1, Gesatbewertung:: 1,39 1, Legende: ft Tierspezifischer Faktor fl Lüftungstechnischer Faktor fe ff Entistungstechnischer Faktor Fütterungstechnischer Faktor G X Geruchszahl Angenoener Wert Lage: Tallage 1,0 Hanglage 0,9 Kuppenlage 0,7

79 Geruchszonen Nr. Nae: KG: Grst.Nr. Anzahl: ft fl fe ff G Lage: Belästigung Schwelle (fr = 0,5) (fr = 1,0) 302 Stoisser Vinzenz Kühberg 159/2 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 64 0,23 0,5 0,27 0,2 14,28 Eber, Zuchtsauen, Muttersauen it Ferkel 5 0,33 0,5 0,27 0,1 1,44 Legehennen, Elterntiere 20 0,01 0,5 0,28 0,1 0,18 Rinder - Kühe 15 0,17 0,5 0,27 0,1 2,22 Gesatbewertung:: 18,11 1, Tinnacher Josef Kühberg 126/2 Mastrinder 6 0,18 0,5 0,27 0,1 0,94 Gesatbewertung:: 0,94 1, Pittino Larissa Kühberg Kraschitz Werner Kühberg 137/3 Eber, Zuchtsauen, Muttersauen it Ferkel 5 0,33 0,5 0,27 0,1 1,44 Legehennen, Elterntiere 50 0,01 0,5 0,28 0,1 0,44 Mutterschafe einschließlich Läer 10 0,08 0,5 0,27 0,1 0,70 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 2 0,23 0,5 0,27 0,2 0,45 Legehennen, Elterntiere 10 0,01 0,5 0,28 0,1 0,09 Mastrinder 10 0,18 0,5 0,27 0,1 1,57 Gesatbewertung:: 2,57 1, Gesatbewertung:: 2,10 1, Legende: ft Tierspezifischer Faktor fl Lüftungstechnischer Faktor fe ff Entistungstechnischer Faktor Fütterungstechnischer Faktor G X Geruchszahl Angenoener Wert Lage: Tallage 1,0 Hanglage 0,9 Kuppenlage 0,7

80 Geruchszonen Nr. Nae: KG: Grst.Nr. Anzahl: ft fl fe ff G Lage: Belästigung Schwelle (fr = 0,5) (fr = 1,0) 401 Klinger Kerstin Fliessing 65/1 402 Neubauer Friedrich Fliessing 322/2 403 Weiss Herann Fliessing Seitz Herine Fliessing Bernhard Gerhard Fliessing 94/5 Eber, Zuchtsauen, Muttersauen it Ferkel 14 0,33 0,5 0,27 0,1 4,02 Rinder - Kälber und Jungvieh bis 100 kg 2 0,1 0,5 0,27 0,1 0,17 Eber, Zuchtsauen, Muttersauen it Ferkel 35 0,33 0,5 0,27 0,2 11,20 Rinder - Kälber und Jungvieh bis 100 kg 2 0,1 0,5 0,27 0,2 0,19 Mastrinder 14 0,18 0,5 0,27 0,1 2,19 Eber, Zuchtsauen, Muttersauen it Ferkel 28 0,33 0,5 0,27 0,2 8,96 Mastrinder 15 0,18 0,5 0,27 0,1 2,35 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 41 0,23 0,5 0,27 0,2 9,15 Mastrinder 31 0,18 0,5 0,27 0,1 4,85 Legehennen, Elterntiere 70 0,01 0,5 0,28 0,1 0,62 Gesatbewertung:: 4,19 1, Gesatbewertung:: 13,59 1, Gesatbewertung:: 11,31 1, Gesatbewertung:: 14,00 1, Gesatbewertung:: 0,62 1, Legende: ft Tierspezifischer Faktor fl Lüftungstechnischer Faktor fe ff Entistungstechnischer Faktor Fütterungstechnischer Faktor G X Geruchszahl Angenoener Wert Lage: Tallage 1,0 Hanglage 0,9 Kuppenlage 0,7

81 Geruchszonen Nr. Nae: KG: Grst.Nr. Anzahl: ft fl fe ff G Lage: Belästigung Schwelle (fr = 0,5) (fr = 1,0) 406 Vogl Karl Fliessing 137/3 407 Bernhard Franz Fliessing Paulitsch Michael Fliessing Stroisnik Gabriele Fliessing Hödl Karl Fliessing.30 Rinder - Kälber und Jungvieh bis 100 kg 2 0,1 0,5 0,27 0,1 0,17 Mastrinder 7 0,18 0,5 0,27 0,1 1,10 Jung-, Eltern- und Mastschafe 17 0,05 0,5 0,27 0,1 0,74 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 21 0,23 0,5 0,27 0,2 4,69 Legehennen, Elterntiere 20 0,01 0,5 0,28 0,1 0,18 Rinder - Kühe 4 0,17 0,5 0,27 0,1 0,59 Rinder - Kälber und Jungvieh bis 100 kg 2 0,1 0,5 0,27 0,1 0,17 Rinder - Kühe 1 0,17 0,5 0,27 0,1 0,15 Rinder - Kälber und Jungvieh bis 100 kg 3 0,1 0,5 0,27 0,1 0,26 Mastrinder 1 0,18 0,5 0,27 0,1 0,16 Gesatbewertung:: 1,27 1, Gesatbewertung:: 0,74 1, Gesatbewertung:: 4,69 1, Gesatbewertung:: 0,94 1, Gesatbewertung:: 0,57 1, Legende: ft Tierspezifischer Faktor fl Lüftungstechnischer Faktor fe ff Entistungstechnischer Faktor Fütterungstechnischer Faktor G X Geruchszahl Angenoener Wert Lage: Tallage 1,0 Hanglage 0,9 Kuppenlage 0,7

82 Geruchszonen Nr. Nae: KG: Grst.Nr. Anzahl: ft fl fe ff G Lage: Belästigung Schwelle (fr = 0,5) (fr = 1,0) 411 Holzann Fr.+Wa. Fliessing Painsi Edith Fliessing 287/2 413 Hofer Hannes Fliessing 259/2 414 Fauland Josef Fliessing 261 Legehennen, Elterntiere 15 0,01 0,5 0,28 0,1 0,13 Rinder - Kühe 10 0,17 0,5 0,27 0,1 1,48 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 10 0,23 0,5 0,27 0,2 2,23 Legehennen, Elterntiere 15 0,01 0,5 0,28 0,1 0,13 Mastrinder 10 0,18 0,5 0,27 0,1 1,57 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 5 0,23 0,5 0,27 0,2 1,12 Legehennen, Elterntiere 100 0,01 0,5 0,28 0,1 0,88 Mastrinder 8 0,18 0,5 0,27 0,1 1,25 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 20 0,23 0,5 0,27 0,2 4,46 Legehennen, Elterntiere 20 0,01 0,5 0,28 0,1 0,18 Mastrinder 10 0,18 0,5 0,27 0,1 1,57 Gesatbewertung:: 1,61 1, Gesatbewertung:: 3,93 1, Gesatbewertung:: 3,25 1, Gesatbewertung:: 6,20 1, Legende: ft Tierspezifischer Faktor fl Lüftungstechnischer Faktor fe ff Entistungstechnischer Faktor Fütterungstechnischer Faktor G X Geruchszahl Angenoener Wert Lage: Tallage 1,0 Hanglage 0,9 Kuppenlage 0,7

83 Geruchszonen Nr. Nae: KG: Grst.Nr. Anzahl: ft fl fe ff G Lage: Belästigung Schwelle (fr = 0,5) (fr = 1,0) 415 Russ Erwin Fliessing 223/1 416 Schauer Karl Fliessing Schwarzbauer Schönberg Schwarzbauer A. Schönberg 12 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 10 0,23 0,5 0,27 0,2 2,23 Legehennen, Elterntiere 20 0,01 0,5 0,28 0,1 0,18 Mastrinder 10 0,18 0,5 0,27 0,1 1,57 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 8 0,23 0,5 0,27 0,2 1,78 Rinder - Kühe 17 0,17 0,5 0,27 0,1 2,51 Rinder - Kälber und Jungvieh bis 100 kg 15 0,1 0,5 0,27 0,1 1,31 Legehennen, Elterntiere 54 0,01 0,5 0,28 0,1 0,48 Rinder - Kühe 49 0,17 0,5 0,27 0,1 7,25 Rinder - Kälber und Jungvieh bis 100 kg 52 0,1 0,5 0,27 0,1 4,52 Mastrinder 28 0,18 0,5 0,27 0,1 4,38 Gesatbewertung:: 3,97 1, Gesatbewertung:: 5,60 1, Gesatbewertung:: 0,48 1, Gesatbewertung:: 16,16 1, Legende: ft Tierspezifischer Faktor fl Lüftungstechnischer Faktor fe ff Entistungstechnischer Faktor Fütterungstechnischer Faktor G X Geruchszahl Angenoener Wert Lage: Tallage 1,0 Hanglage 0,9 Kuppenlage 0,7

84 Geruchszonen Nr. Nae: KG: Grst.Nr. Anzahl: ft fl fe ff G Lage: Belästigung Schwelle (fr = 0,5) (fr = 1,0) 503 Jauschnegg Schönberg Kilic Schönberg 401/1 Eber, Zuchtsauen, Muttersauen it Ferkel 26 0,33 0,5 0,27 0,2 8,32 Rinder - Kälber und Jungvieh bis 100 kg 2 0,1 0,5 0,27 0,1 0,17 Rinder - Kälber und Jungvieh über 100 kg 5 0,15 0,5 0,27 0,1 0,65 Mastrinder 12 0,18 0,5 0,27 0,1 1,88 Mutterschafe einschließlich Läer 25 0,08 0,5 0,27 0,1 1,74 Gesatbewertung:: 11,03 1, Gesatbewertung:: 1,74 1, Klapsch Schönberg Köhrer Schönberg 48 Mastrinder 4 0,18 0,5 0,27 0,1 0,63 Mastrinder 114 0,18 0,5 0,27 0,1 17,85 Gesatbewertung:: 0,63 1, Gesatbewertung:: 17,85 1, Reiter Schönberg 446/1 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 2 0,23 0,5 0,27 0,2 0,45 Legehennen, Elterntiere 20 0,01 0,5 0,28 0,1 0,18 Mastrinder 15 0,18 0,5 0,27 0,1 2,35 Gesatbewertung:: 2,97 1, Legende: ft Tierspezifischer Faktor fl Lüftungstechnischer Faktor fe ff Entistungstechnischer Faktor Fütterungstechnischer Faktor G X Geruchszahl Angenoener Wert Lage: Tallage 1,0 Hanglage 0,9 Kuppenlage 0,7

85 Geruchszonen Nr. Nae: KG: Grst.Nr. Anzahl: ft fl fe ff G Lage: Belästigung Schwelle (fr = 0,5) (fr = 1,0) 508 Scheiring Schönberg Lernbeiß Ewald Schönberg Dr. Wagner Schönberg Kriegl Josef Schönberg Braunegger Herbert Schönberg Laposcha Julia Schönberg 199 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 25 0,23 0,5 0,27 0,2 5,58 Eber, Zuchtsauen, Muttersauen it Ferkel 30 0,33 0,5 0,27 0,2 9,60 Ferkel, abgesetzt bis 30 kg 24 0,1 0,5 0,27 0,2 2,33 Eber, Zuchtsauen, Muttersauen it Ferkel 3 0,33 0,5 0,27 0,1 0,86 Mutterziegen einschließlich Kitze 3 0,16 0,5 0,27 0,1 0,42 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 29 0,23 0,5 0,27 0,2 6,47 Mutterschafe einschließlich Läer 19 0,08 0,5 0,27 0,1 1,32 Legehennen, Elterntiere 51 0,01 0,5 0,28 0,1 0,45 Legehennen, Elterntiere 11 0,01 0,5 0,28 0,1 0,10 Mastrinder 3 0,18 0,5 0,27 0,1 0,47 Gesatbewertung:: 5,58 1, Gesatbewertung:: 11,93 1, Gesatbewertung:: 1,28 1, Gesatbewertung:: 7,79 1, Gesatbewertung:: 0,45 1, Gesatbewertung:: 0,57 1, Legende: ft Tierspezifischer Faktor fl Lüftungstechnischer Faktor fe ff Entistungstechnischer Faktor Fütterungstechnischer Faktor G X Geruchszahl Angenoener Wert Lage: Tallage 1,0 Hanglage 0,9 Kuppenlage 0,7

86 Geruchszonen Nr. Nae: KG: Grst.Nr. Anzahl: ft fl fe ff G Lage: Belästigung Schwelle (fr = 0,5) (fr = 1,0) 517 Rechberger Robert Schönberg Lienhart Franz Schönberg Arbeiter Michael Schönberg Wallner Schönberg Schwarzbauer Schönberg 140/5 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 3 0,23 0,5 0,27 0,2 0,67 Legehennen, Elterntiere 10 0,01 0,5 0,28 0,1 0,09 Mastrinder 8 0,18 0,5 0,27 0,1 1,25 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 10 0,23 0,5 0,27 0,2 2,23 Mastrinder 10 0,18 0,5 0,27 0,1 1,57 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 10 0,23 0,5 0,27 0,2 2,23 Eber, Zuchtsauen, Muttersauen it Ferkel 11 0,33 0,5 0,27 0,1 3,16 Eber, Zuchtsauen, Muttersauen it Ferkel 14 0,33 0,5 0,27 0,2 4,48 Eber, Zuchtsauen, Muttersauen it Ferkel 1 0,33 0,5 0,27 0,1 0,29 Gesatbewertung:: 2,01 1, Gesatbewertung:: 3,80 1, Gesatbewertung:: 5,39 1, Gesatbewertung:: 4,48 1, Gesatbewertung:: 0,29 1, Legende: ft Tierspezifischer Faktor fl Lüftungstechnischer Faktor fe ff Entistungstechnischer Faktor Fütterungstechnischer Faktor G X Geruchszahl Angenoener Wert Lage: Tallage 1,0 Hanglage 0,9 Kuppenlage 0,7

87 Geruchszonen Nr. Nae: KG: Grst.Nr. Anzahl: ft fl fe ff G Lage: Belästigung Schwelle (fr = 0,5) (fr = 1,0) 523 Haar Franz Schönberg 146/1 524 Janschitz Schönberg 155/1 525 Schlager Rosa Schönberg 159/1 526 Lernbeiß Franz Schönberg Toberger Erwin Schönberg 101 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 39 0,23 0,5 0,27 0,2 8,70 Mastrinder 12 0,18 0,5 0,27 0,1 1,88 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 4 0,23 0,5 0,27 0,2 0,89 Eber, Zuchtsauen, Muttersauen it Ferkel 7 0,33 0,5 0,27 0,2 2,24 Ferkel, abgesetzt bis 30 kg 4 0,1 0,5 0,27 0,2 0,39 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 56 0,23 0,5 0,27 0,2 12,49 Mastrinder 18 0,18 0,5 0,27 0,1 2,82 Jung-, Eltern- und Mastschafe 19 0,05 0,5 0,27 0,1 0,83 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 10 0,23 0,5 0,27 0,2 2,23 Eber, Zuchtsauen, Muttersauen it Ferkel 4 0,33 0,5 0,27 0,1 1,15 Eber, Zuchtsauen, Muttersauen it Ferkel 3 0,33 0,5 0,27 0,2 0,96 Gesatbewertung:: 10,58 1, Gesatbewertung:: 3,52 1, Gesatbewertung:: 15,31 1, Gesatbewertung:: 0,83 1, Gesatbewertung:: 4,34 1, Legende: ft Tierspezifischer Faktor fl Lüftungstechnischer Faktor fe ff Entistungstechnischer Faktor Fütterungstechnischer Faktor G X Geruchszahl Angenoener Wert Lage: Tallage 1,0 Hanglage 0,9 Kuppenlage 0,7

88 Geruchszonen Nr. Nae: KG: Grst.Nr. Anzahl: ft fl fe ff G Lage: Belästigung Schwelle (fr = 0,5) (fr = 1,0) 601 Masser Schrötten 27/2 602 Greisdorfer Josef Schrötten Sackl Willi Schrötten 7 Eber, Zuchtsauen, Muttersauen it Ferkel 46 0,33 0,5 0,27 0,2 14,72 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 63 0,23 0,5 0,27 0,2 14,06 Legehennen, Elterntiere 314 0,01 0,5 0,28 0,1 2,76 Mastrinder 20 0,18 0,5 0,27 0,1 3,13 Gesatbewertung:: 14,72 1, Pferde 4 0,17 0,5 0,27 0,1 0,59 Rinder - Kühe 45 0,17 0,5 0,27 0,1 6,66 Rinder - Kälber und Jungvieh bis 100 kg 2 0,1 0,5 0,27 0,1 0,17 Mastrinder 16 0,18 0,5 0,27 0,1 2,51 Gesatbewertung:: 20,54 1, Gesatbewertung:: 9,34 1, Seiner - GUTACHTEN Schrötten 9 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast Eber, Zuchtsauen, Muttersauen it Ferkel Ferkel, abgesetzt bis 30 kg 0,23 0,5 0,27 0,2 0,33 0,5 0,27 0,2 0,1 0,5 0,27 0,2 Gesatbewertung:: 1,00 #Fehler #Fehler Legende: ft Tierspezifischer Faktor fl Lüftungstechnischer Faktor fe ff Entistungstechnischer Faktor Fütterungstechnischer Faktor G X Geruchszahl Angenoener Wert Lage: Tallage 1,0 Hanglage 0,9 Kuppenlage 0,7

89 Geruchszonen Nr. Nae: KG: Grst.Nr. Anzahl: ft fl fe ff G Lage: Belästigung Schwelle (fr = 0,5) (fr = 1,0) 605 Krenn B+S Schrötten 789 Eber, Zuchtsauen, Muttersauen it Ferkel 28 0,33 0,5 0,27 0,2 8,96 Rinder - Kühe 20 0,17 0,5 0,27 0,1 2,96 Gesatbewertung:: 11,92 1, Kölbl M+J Schrötten 775 Hühnerast 346 0,01 0,5 0,28 0,1 3,04 Gesatbewertung:: 3,04 1, Kleier Schrötten 776 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 10 0,23 0,5 0,27 0,2 2,23 Legehennen, Elterntiere 20 0,01 0,5 0,28 0,1 0,18 Mastrinder 10 0,18 0,5 0,27 0,1 1,57 Gesatbewertung:: 3,97 1, Steinbauer Schrötten 752/1 Hühnerast 495 0,01 0,5 0,28 0,1 4,36 Gesatbewertung:: 4,36 1, Knotz Ingrid Schrötten 754/1 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 13 0,23 0,5 0,27 0,2 2,90 Legehennen, Elterntiere 150 0,01 0,5 0,28 0,1 1,32 Mastrinder 8 0,18 0,5 0,27 0,1 1,25 Gesatbewertung:: 5,47 1, Legende: ft Tierspezifischer Faktor fl Lüftungstechnischer Faktor fe ff Entistungstechnischer Faktor Fütterungstechnischer Faktor G X Geruchszahl Angenoener Wert Lage: Tallage 1,0 Hanglage 0,9 Kuppenlage 0,7

90 Geruchszonen Nr. Nae: KG: Grst.Nr. Anzahl: ft fl fe ff G Lage: Belästigung Schwelle (fr = 0,5) (fr = 1,0) 611 Kötz Josef Schrötten Zirngast Josefine Schrötten 770/1 613 Stangl Johann Schrötten 758/1 Legehennen, Elterntiere 11 0,01 0,5 0,28 0,1 0,10 Rinder - Kühe 1 0,17 0,5 0,27 0,1 0,15 Mastrinder 5 0,18 0,5 0,27 0,1 0,78 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 10 0,23 0,5 0,27 0,2 2,23 Legehennen, Elterntiere 15 0,01 0,5 0,28 0,1 0,13 Mastrinder 10 0,18 0,5 0,27 0,1 1,57 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 15 0,23 0,5 0,27 0,2 3,35 Legehennen, Elterntiere 15 0,01 0,5 0,28 0,1 0,13 Mastrinder 10 0,18 0,5 0,27 0,1 1,57 Gesatbewertung:: 1,03 1, Gesatbewertung:: 3,93 1, Gesatbewertung:: 5,04 1, Wippel Schrötten Lienhart Schrötten 550 Mastrinder 14 0,18 0,5 0,27 0,1 2,19 Mastrinder 20 0,18 0,5 0,27 0,1 3,13 Gesatbewertung:: 2,19 1, Gesatbewertung:: 3,13 1, Legende: ft Tierspezifischer Faktor fl Lüftungstechnischer Faktor fe ff Entistungstechnischer Faktor Fütterungstechnischer Faktor G X Geruchszahl Angenoener Wert Lage: Tallage 1,0 Hanglage 0,9 Kuppenlage 0,7

91 Geruchszonen Nr. Nae: KG: Grst.Nr. Anzahl: ft fl fe ff G Lage: Belästigung Schwelle (fr = 0,5) (fr = 1,0) 617 Ninaus Schrötten Lindner Schrötten 631/1 619 Weber Dietar Schrötten 661 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 46 0,23 0,5 0,27 0,2 10,26 Mastrinder 18 0,18 0,5 0,27 0,1 2,82 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 123 0,23 0,5 0,27 0,2 27,44 Rinder - Kälber und Jungvieh bis 100 kg 2 0,1 0,5 0,27 0,1 0,17 Rinder - Kälber und Jungvieh über 100 kg 4 0,15 0,5 0,27 0,1 0,52 Mastrinder 29 0,18 0,5 0,27 0,1 4,54 Gesatbewertung:: 13,08 1, Gesatbewertung:: 27,44 1, Gesatbewertung:: 5,24 1, Gaisch Albin Schrötten 711 Mastrinder 57 0,18 0,5 0,27 0,1 8,93 Gesatbewertung:: 8,93 1, Suppan Andreas Schrötten 654 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 100 0,23 0,5 0,27 0,2 22,31 Legehennen, Elterntiere 55 0,01 0,5 0,28 0,1 0,48 Gesatbewertung:: 22,79 1, Legende: ft Tierspezifischer Faktor fl Lüftungstechnischer Faktor fe ff Entistungstechnischer Faktor Fütterungstechnischer Faktor G X Geruchszahl Angenoener Wert Lage: Tallage 1,0 Hanglage 0,9 Kuppenlage 0,7

92 Geruchszonen Nr. Nae: KG: Grst.Nr. Anzahl: ft fl fe ff G Lage: Belästigung Schwelle (fr = 0,5) (fr = 1,0) 622 Reiss Josef Schrötten 587/1 623 Kuer-Schantl Schrötten König Schrötten 739 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 5 0,23 0,5 0,27 0,1 1,00 Legehennen, Elterntiere 20 0,01 0,5 0,28 0,1 0,18 Mastrinder 15 0,18 0,5 0,27 0,1 2,35 Vor- und Endastschweine (kontinuierliche Mast 10 0,23 0,5 0,27 0,2 2,23 Legehennen, Elterntiere 20 0,01 0,5 0,28 0,1 0,18 Legehennen, Elterntiere 20 0,01 0,5 0,28 0,1 0,18 Gesatbewertung:: 3,53 1, Gesatbewertung:: 2,41 1, Gesatbewertung:: 0,18 1, Legende: ft Tierspezifischer Faktor fl Lüftungstechnischer Faktor fe ff Entistungstechnischer Faktor Fütterungstechnischer Faktor G X Geruchszahl Angenoener Wert Lage: Tallage 1,0 Hanglage 0,9 Kuppenlage 0,7

93 Übersichtsliste der Kennwerte für die Erittlung der zulässigen Tieranzahl Rechtsgrundlagen: - StROG 2010 (LGBl. 44/2012), 27(3) - 1. Tierhaltungsverordnung BGBl. II/485/2004 it den Anlagen 1-11 (Mindestanforderungen für die Tierhaltungen) - Berechnung lt. Richtlinie zur Beurteilung von Iissionen aus der Nutztierhaltung in Stallungen ; BMUJF 1995 Definitionen lt. ; BMUJF 1995 Schweinehaltung Angenoene Zuordnungen lt. Tierhaltungsverordnung Flächenbedarf je Tier (2/Stk) 4 Mastschweine Ferkel, Mastschw. Zuchtläufer üb. 85kg 0,70 Eber Eber 6,00 Zuchtsauen, Muttersauen it Ferkel Zuchtsauen 2,70 Ferkel bis 30kg Ferkel, Mastschw., Zuchtläufer bis 30kg 0,30 Hausgeflügel Legehennen, Elterntiere Alternativsystee 0,14 Hühnerast Masthühner 0,07 Truthühner bis 6kg Truthühner über 6kg Truthühner 0,34 Gänse 0,17 Enten 0,20 Rinder Kühe (Milchkuh ca kg) Rinder bis 650kg 2,70 Kälber- und Jungvieh bis 100kg 1,60 über 100kg Kälber bis 220kg 1,80 Mastrinder ca. 500kg Lebendgewicht 2,20 Schafe Jung- Eltern- Masttiere Mutterschaf ohne La 0,80 Muttertiere inkl. Läer Mutterschaf it La 1,20 Ziegen Jung- Eltern- Masttiere Mutterziege ohne Kitz 0,70 Muttertiere inkl. Kitze Mutterziege it 1 Kitz 1,10 Pferde Pferde Mittelwert 10,00 4 Die Erittlung des Flächenbedarfs erfolgte in Absprache it der BH-Leibnitz (Veterinärwesen) und der Landeskaer für Land- und Forstwirtschaft Graz Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 68

94 zu 8 - Baulandobilisierungsaßnahen Für die Usetzung von Baulandobilisierungsaßnahen gelten für die Geeinde Hengsberg folgende Begründungen und Zielsetzungen: Auf Grund der günstigen geographischen und topographischen Lage von Hengsberg (Nähe zu Graz, gut erreichbar durch die Bahnhaltestelle und das überregionale Verkehrsnetz) ist das öffentliche Interesse für Baulandentwicklung und Abdeckung des gegebenen Baulandbedarfs sehr groß. U diese Zielsetzungen weiter verfolgen zu können und zu verhindern, dass Bauland sinnlos gehortet wird und so nicht genutzt werden kann, ist es sinnvoll Baulandausweisungen it eine "sanften Druckittel" zu verknüpfen. Geäß StROG 35 idgf. wird daher zur Sicherstellung einer Bebauung it Grundeigentüern eine Baulandvereinbarung abgeschlossen. Hierbei handelt es sich u i Zuge der Revision 5.0 neu ausgewiesene Flächen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und räulichen Zuordnung zu den bereits konsuierten Baulandflächen bebaut werden sollten. Aufgrund des bestehenden Baulandbedarfes der Geeinde besteht für diese Flächen ein öffentliches Interesse, diese Bereiche vorrangig zu bebauen. Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 69

95 Übersicht befristete Flächen aus der Revision 4.0 und weitere Behandlung in der Revision 5.0: KG Schönberg Konsequenz lt. Rev. 4.0 Usetzung erfüllt Künftige Ausweisung i Fläwi Schönberg Nord Rückwidung Ja WA Anerkung Ein Bebauungsplan wurde beschlossen, wesentliche, infrastrukturelle Maßnahen wurden realisiert, die Flächen sind auch tw. bebaut. DO Schönberg Rückwidung Nein L DO Matzelsdorf Rückwidung Nein DO WA Matzelsdorf Investitionsabgabe Nein Freiland KG Schrötten BPL Kölbl-Lindner Rückwidung Ja WA Der Grundeigentüer wurde von der Geeinde über seine weiteren Absichten befragt. Lt. Auskunft ( der Geeinde vo 14/05/2018) wird die Grundstücksfläche derzeit nicht benötigt und erfolgte wunschgeäß eine Rückwidung in Freiland. Die Gesatfläche des Grundstückes liegt nur geringfügig über , wobei ögliche Bebauungen durch die Bebauungseinschränkung (Bauverbotsbereich zur Landesstraße) und durch die Grundstückskonfiguration deutlich reduziert sind. Die nutzbare Fläche liegt soit unter , von einer Mobilisierung wurde daher Abstand genoen Von den Grundeigentüern wurde ein Antrag auf Rückwidung eingebracht, welcher entsprechend zu berücksichtigen war. Infrastruktur wurde hergestellt, Bebauung weitestgehend erfüllt, Erweiterungen sind auch geplant Für die Flächen wurde bereits ein Bebauungsplan erstellt, auch infrastrukturelle Maßnahen wurden von den Grundeigentüern gesetzt. BPL-Dichand Investitionsabgabe Nein WA KG Hengsberg WA nördlich GWS Investitionsabgabe Nein L(WA) KG Koberg DO Koberg Rückwidung Nein L BPL Lorencic-Haas Investitionsabgabe Ja WA Da it der neuen Gesetzesgrundlage (StROG 2010) keine Übergangsregelungen hinsichtlich bereits auf Basis ROG 1974 festgelegter Bebauungsfristen getroffen wurden, sind die bisherigen Maßnahen lt. A13 gegenstandslos und waren die Flächen dezufolge neu zu befristen. Die Grundeigentüer wurden über ihre weiteren Absichten befragt und haben lt. Auskunft der Geeinde die Beibehaltung der Ausweisung begehrt. Da it der neuen Gesetzesgrundlage (StROG 2010) keine Übergangsregelungen hinsichtlich bereits auf Basis ROG 1974 festgelegter Bebauungsfristen getroffen wurden, sind die bisherigen Maßnahen lt. A13 gegenstandslos und waren die Flächen dezufolge neu zu befristen. Die Flächen weisen nunehr unterschiedliche Grundeigentüer auf, die Einzelflächen liegen unter Die Flächen bleiben i ÖEK weiterhin als Potenzial festgelegt, bei Bedarf kann i Anlassfall (unter Beachtung des Baulandbedarfes der Geeinde) eine Neuausweisung beantragt werden. Infrastruktur wurde hergestellt, Bebauung weitestgehend erfüllt Auf Grund der fehlenden Übergangsbestiungen i nunehr geltenden StROG 2010 sind die i Rahen der Revision 4.0 getroffenen Befristungsaßnahen leider gegenstandslos geworden. Auch ist anzuerken, dass it der Möglichkeit eines Einlöseantrages seitens des Grundeigentüers, die eisten Geeinden - auf Grund fehlender finanzieller Mittel - überfordert sind (die Befristung ist aber dait gegenstandslos). Ein weiteres Proble aus Sicht der örtlichen Rauplanung stellt die Frage dar, wenn für ehrere Befristungen ein Einlöseantrag gestellt wird, die Geeinde aber nur über begrenzte, finanzielle Ressourcen verfügt (Gewichtung / Gleichbehandlung?). Aus den genannten Gründen hat die Geeinde Hengsberg daher die Vorgangsweise gewählt i Falle von Neuausweisungen verstärkt den Fokus auf Baulandvereinbarungen (StROG 2010, 35) zu legen. Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 70

96 zu 9 Freiland (1) Sondernutzungen i Freiland I Flächenwidungsplan wurden Bereiche als Sondernutzung für Sportflächen ausgewiesen, wobei der zur Zeit vorhandene Bestand (bestehende Nutzungen) angeführt wird. Da aber gerade Freizeitaktivitäten eine ständigen Wandel unterzogen sind ( Trendsportarten ), uss diese Gegenstand i Rahen der Flächenwidungsplanung Rechnung getragen werden. Es sollen daher Änderungen oder Erweiterungen des Bestandes in For von zu Bestand artverwandten Sportarten ohne großen, bürokratischen Aufwand (Flächenwidungsplanänderungen...) realisiert werden können. Auch soll aber durch die getroffene Festlegung sicher gestellt werden, dass keine, für benachbarte Gebiete unzuutbaren Nutzungen (z.b. Moto-Cross-Strecke etc..) errichtet werden können. (2) Auffüllungsgebiete I Zuge der Revision 5.0 wurden bislang ausgewiesene Auffüllungsgebiete auf ihre Übereinstiung it de StROG 2010 überprüft tw. auch in Freiland rückgewidet bzw. räulich angepasst Bei sätlichen Auffüllungsbereichen werden die Voraussetzungen ge. StROG 2010, 33(3) kleinräuig (< ), zusaenhängend it indestens drei vor de 1. Juli 2010 rechtäßig errichteten oder als rechtäßig errichteten Bestand anzusehenden Wohngebäuden bebaute Gebiete außerhalb von Freihaltegebieten weilerartige oder zeilenförige Bebauungsstrukturen eine oder ehrere unbebaute Lücken von insgesat höchstens für eine Wohnbebauung vorgesehen kein Ausschlussgründe geäß StROG 2010, 28 Abs. 2 Voraussetzungen geäß StROG 2010, 29 Abs. 2 Z 1 bis 3 erfüllt keine Erweiterung nach außen, ausgenoen Erweiterungen u eine Bauplatzbreite, wenn der Einheit des Auffüllungsgebietes auf Grund des Heranrückens an eindeutige naturräuliche Grenzen nichts entgegensteht erfüllt, die Bebauungsgrundlagen für diese Auffüllungsgebiete sind i Wortlaut unter 9(3)b festgelegt. Die nachfolgend angeführten Abgrenzungen und Flächenfestlegungen der jeweiligen Auffüllungsgebiete sind Bestandteil der Verordnung, 9(3), wobei bei der Festlegung der Bebauungsgrundlagen folgende Zielsetzung verfolgt wurde: Generelles Ziel bei Bebauungsaßnahen innerhalb von Auffüllungsgebieten ist, dass die Zu- U- und Neubauaßnahen nicht als Fredkörper epfunden werden, sondern insgesat ein gewachsenes, haronisches Erscheinungsbild gegeben ist. Viele der zu beachtenden Festlegungen sind daher für sätliche Auffüllungsflächen zu beachten. Zur Vereidung sinnloser Wiederholungen wurde daher i Wortlaut eine Differenzierung zwischen allgeeinen Festlegungen und besonderen Festlegungen für den Einzelfall gewählt. Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 71

97

98 5 Baulandveränderungen - Planungsfachliche Erläuterungen (inkl SUP) Die Prüfung auf Erfordernis einer Uwelterheblichkeit erfolgt auf Basis des Ablaufscheas ge. Leitfaden SUP in der örtlichen Rauplanung, 2. Auflage vo April Entsprechend der Vorgabe der Fachabteilung 13 erfolgt eine tabellarische Auflistung und Beurteilung der Änderungsflächen (siehe auch Planbeilagen Baulandveränderungen Differenzplan): Nuer lt. Differenzplan Prüfschritt 1 Abschichtung öglich Prüfschritt 2 geringfügige Änderung / Nutzung kleiner Gebiete Eigenart und Charakter wird nicht geändert offensichtlich keine erheblichen Auswirkungen Keine UVP-Pflicht Keine Beeinträchtigung von Europaschutzgebieten Ca. Fläche gerundet [2] Erläuterung SUP Weitere Prüfschritte erforderlich Planungsfachlicher Erläuterungen Die Flächen sind ge. ÖEK 5.0 als Entwicklungspotenzial ausgewiesen, Größenordnung deutlich unter Die Flächen sind ge. ÖEK 5.0 als Entwicklungspotenzial ausgewiesen. Nein Nein Änderung auf Ansuchen, welche auf Grund der räulichen Zuordnung und Siedlungsstruktur fachlich befürwortet werden kann. Es handelt sich u eine kleinräuige, abrundende Ergänzung zur Bestandsstruktur. Änderung auf Ansuchen, welche auf Grund der räulichen Zuordnung und Siedlungsstruktur fachlich befürwortet werden kann. Bereits in voran gegangenen Bebauungsplanungen und Revisionen angedachte Erweiterung des Siedlungsraues. 5 Die Überprüfung hat ge. Leitfaden in ehreren Prüfstufen nach eine Stop & Go-Syste zu erfolgen. Wird der Prüfschritt 1 (Abschichtung) erfüllt,, so ist keine Uweltprüfung it Uweltbericht erforderlich und sind die nachfolgenden Stufen nicht weiter prüfen Wird i Prüfschritt 2 ind. ein Ausschlusskriteriu erfüllt und ist keine UVP-Pflicht, wie auch keine Beeinträchtigung eines Europaschutzgebietes gegeben, so ist keine Uweltprüfung it Uweltbericht erforderlich und sind die nachfolgenden Stufen nicht weiter prüfen Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 73

99 Nuer lt. Differenzplan Prüfschritt 1 Abschichtung öglich Prüfschritt 2 geringfügige Änderung / Nutzung kleiner Gebiete Eigenart und Charakter wird nicht geändert offensichtlich keine erheblichen Auswirkungen Keine UVP-Pflicht Keine Beeinträchtigung von Europaschutzgebieten Ca. Fläche gerundet [2] Erläuterung SUP Weitere Prüfschritte erforderlich Planungsfachlicher Erläuterungen Die Flächen sind ge. ÖEK 5.0 als Entwicklungspotenzial ausgewiesen. Nein Änderung auf Ansuchen, welche auf Grund der räulichen Zuordnung und Siedlungsstruktur fachlich befürwortet werden kann. Die Flächen grenzen an bestehende, gewerbliche Widungen, die anschließende Erweiterung stellt die logische Weiterentwicklung des i ÖEK angedachten Gewerbebereiches dar Als Rücknahe offensichtlich keine erheblichen Uweltauswirkungen Nein Anpassung des Auffüllungsgebietes in Absprache it der A13 (Besichtigung vor Ort) Die Flächen sind ge. ÖEK 5.0 als Entwicklungspotenzial ausgewiesen. Als Rücknahe offensichtlich keine erheblichen Uweltauswirkungen Nein Nein Änderung auf Ansuchen, welche auf Grund der räulichen Zuordnung und Siedlungsstruktur fachlich befürwortet werden kann. Es erfolgt eine kleinräuige Ergänzung zur Bestandsstruktur, Die Flächen waren ursprünglich it einer Bebauungsfrist belegt, wurden nach Befragung auf Ansuchen wieder in Freiland rückgewidet. Eine Bebauung i Sinne der Festlegungen lt. ÖEK ist aber langfristig sicher gestellt Die Flächen sind ge. ÖEK 5.0 als Entwicklungspotenzial ausgewiesen. Nein Einbeziehung eines kleinräuigen, bereits bebauten Bestandes Die Flächen sind ge. ÖEK 5.0 als Entwicklungspotenzial ausgewiesen. Nein Einbeziehung eines kleinräuigen, bereits bebauten Bestandes Als Rücknahe offensichtlich keine erheblichen Uweltauswirkungen Nein Rücknahe einer Sondernutzungsfläche (Kopostlagerung), die nicht ehr betrieben wird Die Flächen sind ge. ÖEK 5.0 als Entwicklungspotenzial ausgewiesen. Als Rücknahe offensichtlich keine erheblichen Uweltauswirkungen Nein Nein Änderung auf Ansuchen, welche auf Grund der räulichen Zuordnung und Siedlungsstruktur fachlich befürwortet werden kann. Bereits in voran gegangenen Bebauungsplanungen und Revisionen angedachte Erweiterung des Siedlungsraues. Die Flächen waren ursprünglich it einer Bebauungsfrist belegt, wurden nach Befragung auf Ansuchen wieder in Freiland rückgewidet. Eine Bebauung i Sinne der Festlegungen lt. ÖEK ist aber langfristig sicher gestellt. Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 74

100 Nuer lt. Differenzplan Prüfschritt 1 Abschichtung öglich Prüfschritt 2 geringfügige Änderung / Nutzung kleiner Gebiete Eigenart und Charakter wird nicht geändert offensichtlich keine erheblichen Auswirkungen Keine UVP-Pflicht Keine Beeinträchtigung von Europaschutzgebieten Ca. Fläche gerundet [2] Erläuterung SUP Weitere Prüfschritte erforderlich Planungsfachlicher Erläuterungen Kleinfläche, deutlich unter der Geringfügigkeitsgrenze von Die Flächen sind ge. ÖEK 5.0 als Entwicklungspotenzial ausgewiesen. Die Flächen sind ge. ÖEK 5.0 als Entwicklungspotenzial ausgewiesen. Als Rücknahe offensichtlich keine erheblichen Uweltauswirkungen Nein Nein Nein Nein Erweiterung der Verkehrsfläche als Bestandteil bzw. Grundlage des neu festgelegten Aufschließungsgebietes. Mit der Zuordnung ist eine Anbindung an öffentliche Wege sicher gestellt. Änderung auf Ansuchen, welche auf Grund der räulichen Zuordnung und Siedlungsstruktur fachlich befürwortet werden kann. Mit der Ausweisung als Aufschließungsgebiet kann eine langfristige Entwicklung i Siedlungsschwerpunkt sicher gestellt werden. Änderung auf Ansuchen, welche auf Grund der räulichen Zuordnung und Siedlungsstruktur fachlich befürwortet werden kann. Es erfolgt lediglich eine kleinräuige Ergänzung zur Bestandsstruktur Rücknahe auf Ansuchen, da die Flächen seit ehreren Revisionen keiner Bebauung zugeführt werden konnten Eine unittelbare Bebauung wird von der Geeinde in diese Bereich nicht forciert, langfristig wäre eine Nutzung entsprechend der Zielsetzung lt. ÖEK zulässig Die Flächen sind ge. ÖEK 5.0 als Entwicklungspotenzial ausgewiesen. Nein Kleinräuige Ergänzung einer bereits bebauten Bestandsstruktur, Die Flächen sind ge. ÖEK 5.0 als Entwicklungspotenzial ausgewiesen. Nein Fachlich sinnvolle Ergänzung i zentralen Ortsrau Kleinfläche, deutlich unter der Geringfügigkeitsgrenze von Nein Abänderung von WA der Nutzung entsprechend in Parkplatz Die Flächen sind ge. ÖEK 5.0 als Entwicklungspotenzial ausgewiesen. Nein Kleinräuige, zeilenförige Ergänzung der Bestandsstruktur Als Rücknahe offensichtlich keine erheblichen Uweltauswirkungen Nein Freihaltung einer Wegparzelle lt. Kataster (Sicherstellung der Zufahrtsöglichkeit zu angrenzenden Grundstücken) Fläche deutlich unter Nein Usetzung der lt. Revision 4.0 festgelegten Rückwidung einer befristeten Fläche Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 75

101 Nuer lt. Differenzplan Prüfschritt 1 Abschichtung öglich Prüfschritt 2 geringfügige Änderung / Nutzung kleiner Gebiete Eigenart und Charakter wird nicht geändert offensichtlich keine erheblichen Auswirkungen Keine UVP-Pflicht Keine Beeinträchtigung von Europaschutzgebieten Ca. Fläche gerundet [2] Erläuterung SUP Weitere Prüfschritte erforderlich Planungsfachlicher Erläuterungen Als Rücknahe offensichtlich keine erheblichen Uweltauswirkungen Nein Rücknahe auf Ansuchen, auf Grund der Randlage aus fachlicher Sicht keine nachteiligen Auswirkungen Die Flächen sind ge. ÖEK 5.0 als Entwicklungspotenzial ausgewiesen. Nein Änderung auf Ansuchen, welche auf Grund der räulichen Zuordnung und Siedlungsstruktur fachlich befürwortet werden kann. Es erfolgt lediglich eine kleinräuige Ergänzung zur Bestandsstruktur Die Flächen sind ge. ÖEK 5.0 als Entwicklungspotenzial ausgewiesen. Nein Fachlich sinnvolle Anpassung der Baulandabgrenzung an Bestandsstrukturen (bereits bebaute Rand-, Kleinflächen) Die Flächen sind ge. ÖEK 5.0 als Entwicklungspotenzial ausgewiesen. Nein Änderung auf Ansuchen, welche auf Grund der räulichen Zuordnung und Siedlungsstruktur fachlich befürwortet werden kann. Es erfolgt lediglich eine kleinräuige Ergänzung zur Bestandsstruktur (Lückenauffüllung zwischen bebauten Flächen) Als Rücknahe offensichtlich keine erheblichen Uweltauswirkungen Nein Rücknahe eines Auffüllungsgebietes, da die Voraussetzungen ge. StROG 2010 nicht erfüllt werden (Größe, Tierhaltung) Als Rücknahe offensichtlich keine erheblichen Uweltauswirkungen Nein Rücknahe eines Auffüllungsgebietes, da die Voraussetzungen ge. StROG 2010 nicht erfüllt werden (Tierhaltung) Als Rücknahe offensichtlich keine erheblichen Uweltauswirkungen Nein Rücknahe eines Auffüllungsgebietes, da die Voraussetzungen ge. StROG 2010 nicht erfüllt werden (Tierhaltung) Die Flächen sind ge. ÖEK 5.0 als Entwicklungspotenzial ausgewiesen. Nein Änderung auf Ansuchen, welche auf Grund der räulichen Zuordnung und Siedlungsstruktur fachlich befürwortet werden kann. Es erfolgt lediglich eine kleinräuige Ergänzung zur Bestandsstruktur Zusaenfassend kann festgehalten werden, dass durch die Geeinde i Zuge der Revision 5.0 nur unerhebliche Baulanderweiterungen vorgenoen wurden und in den Randbereichen - ausgenoen von geringfügigen Baulandabrundungen bzw. -ergänzungen - kau größere Neuflächen ausgewiesen worden sind. Vielehr wurde versucht, eine positive Entwicklung der Geeinde durch teilweise Rücknahen bestehender Potenzialflächen, sowie der Anwendung von Baulandobilisierungsaßnahen sicher zu stellen. Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 76

102 Übersichtsliste "Abänderung der Baulandkategorien (Nuerierung siehe Differenzplan) Nr.: Bereich Alt Neu Erläuterung K01 Leitersdorf WA DO Auf Grund der Ufeld gegeben Nutztierhaltungen soll - entsprechend den Zielsetzungen lt. ÖEK - diesen Nutzungen ein besserer Handlungsspielrau gegeben werden, weshalb für den gesaten Siedlungsbereich von Leitersdorf eine Dorfgebietsnutzung festgelegt wurde. K02 Matzelsdorf DO L(DO) Einbeziehung einer Teilfläche in Aufschließungsgebiet i Sinne einer gesatheitlichen Betrachtungsöglichkeit (Erschließung etc..) K03 Koberg WA SG-WA Auf Grund noch bestehender Stallungen war eine Anpassung als Sanierungsgebiet (Luft) erforderlich. (nordwestlicher und südöstlicher Teilbereich) K04 Ortsrau Hengsberg DO SG-DO Auf Grund noch bestehender Stallungen (nicht ehr in Betrieb) war eine Anpassung als Sanierungsgebiet (Luft) erforderlich. Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 77

103 Beilagen Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 78

104 Baulandveränderungen Differenzplan Flächenwidungsplan 5.0 Geeinde Hengsberg Seite 79

105 FLÄCHENWIDMUNGSPLANREVISION 5.0 Geeinde Hengsberg Geeinde Nr.: Plan Nr.: HE 03/2018/RO 5.0 Endbeschluss DIFFERENZPLAN - Flächenwidungsplan LEGENDE: BESTANDSDARSTELLUNGEN FLÄCHENWIDMUNGSPLAN Baulandausweisungen (StROG 2010, 29-30) Sondernutzungen i Freiland (StROG ) Landesstraßen Bundesstraßen Verkehrsflächen der Geeinde Fließender Verkehr Wald Öffentliche Gewässer ( Geruchseittent Belästigungsbereich Geruchsschwellenabstand NEUAUSWEISUNGEN Allgeeine Wohngebiete Ferienwohngebiet Gewerbegebiete Verkehrsfläche Industriegebiet 1 Rückwidung ins Freiland Dorfgebiet Sondernutzung i Freiland Erholungsgebiet Sondernutzung i Freiland SONSTIGE ÄNDERUNGEN Änderung der Baulandkategorie Dichteänderung ohne Kategorieänderung Aufhebung Sanierungsgebiet Rückstufung Vollwertig in Aufschließungsgebiet Zwischenzeitliche Änderung Meter Druckdatu: Maßstab 1: Plangrundlage: DKM vo 03/04/2017 (Datenerstellung durch die Stk. Landesregierung GZ.: ABT / ) Sonstige Nachträge lt. Bekanntgabe der Geeinde bis zu 07/03/2018. Quelle GIS-Steierark

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