PlannerInnentag Sachprogramm Hochwasser der steirische Weg. DI Urs Lesky A14 - Wasserwirtschaftliche Planung, Land Steiermark

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1 PlannerInnentag 2018 DI Urs Lesky A14 - Wasserwirtschaftliche Planung, Land Steiermark

2 Überblick Historie - Verordnung Sachprogramm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume Wasserwirtschaftliche Grundlagen und Entwicklung der Siedlungsräume Wirkung SAPRO Bisherige Erfahrungen Resümee und Ausblick

3 Hochwasser Enns August 2002

4 Hochwasser August 2002 Bezirk Liezen

5 Grafenwörth - NÖ

6 Dresden

7

8 Jahrhunderthochwasser 2002 Österreichweit Schäden von rd. 1,5 % des Bruttoinlandsproduktes In der Steiermark Schäden im Ausmaß von 40 Mio. Umdenken in der Politik! Abteilung 16, Landes und Gemeindeentwicklung, wurde mit Beschluss der Stmk LR vom 14. Oktober 2002 beauftragt, ein Entwicklungsprogramm zur Sicherung der Siedlungsräume gemäß 8 Abs. 4 des Stmk Raumordnungsgesetzes, in enger Zusammenarbeit mit der Fachabteilung 19A wasserwirtschaftliche Planung und Siedlungswasserwirtschaft zu erstellen. Extreme Hochwässer Sommer 2005 Verordnung der Stmk Landesregierung vom 12. September 2005 über ein Programm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume

9 Programm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume 1 Ziel: Minimierung des Risikos bei Hochwasserereignissen durch Raumordnungsmaßnahmen 3 Grundsätze und Prioritäten: Erhaltung bzw. Verbesserung der räumliche Voraussetzungen für den Wasserrückhalt im Einzugsgebiet Freihaltung von Retentions- und Abflussgebieten von Hochwässern Vorausschauende Freihaltung der Retentions- und Abflussräume hat Vorrang vor nachträglicher Sanierung

10 Programm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume 4 Maßnahmen (1) Folgende Bereiche sind von Baugebieten gemäß 23 Abs. 1 und 3 (vollwertiges Bauland und Aufschließungsgebiete) von Sondernutzungen im Freiland gemäß 25 Abs. 2 ROG, die das Schadenspotential erhöhen und Abflusshindernisse darstellen (Wie z.b. Auffüllungsgebiete), sowie von Neubauten gemäß 25 Abs. 3 Z1 lit. b ROG (LW Objekte) freizuhalten. 1. Hochwasserabflussgebiete des HQ Rote Gefahrenzonen der WLV 3. Flächen für Hochwasserschutzmaßnahmen und blaue Vorbehaltsbereiche der WLV 4. Uferstreifen entlang natürlich fließender Gewässer von mindestens 10 m

11 (2) Abweichend von Abs. 1 Z. 1 sind Zubauten gemäß 25 Abs. 3 Z. 1 lit. b ROG sowie Ausweisungen gemäß der folgenden Tabelle im Hochwasserabflussgebiet des HQ 100 zulässig:

12 Grundlagen Abflussuntersuchungen Stand 2005 Ständig wasserführendes Gewässernetz STMK km WLV km Gewässer BWV km Gewässer ABU km (1D)

13 Grundlagen Abflussuntersuchungen Stand 2018 rd km Abflussuntersuchungen (2D) 280 km Gefahrenzonenpläne

14 Entwicklung der Siedlungsräume Fläche Steiermark km2 Dauersiedlungsraum rd ha bzw. 30 % Unbebautes Bauland rd ha bzw. 25 % Bauland ha HQ100 Ausweisung Bauland im HQ100 % des Baulands im HQ100 % des HQ100- Abflussbereichs ,8 % 4,6 % ,6 % 6,5 % 2D-Abflussuntersuchungen tendenziell größere Ausweisungen Für kleine Gewässer 2005 kaum HW-Ausweisungen, daher größere Auswirkung aufgrund aktueller Abflussuntersuchungen Kleine Gewässer in der Regel weniger ausgebaut bzw. Hochwasserschutz nicht ausreichend (Erhaltungszustand, Hydrologie, )

15 Entwicklung der Siedlungsräume

16 Bewertung Ind/Gew/EZ Wohnen Summe dazu 2,9809 1,86% 1,6534 1,03% 4,6343 2,90% unverändert 114, ,64% 34, ,66% 149, ,31% weg 7,7624 4,85% 2,9435 1,84% 10,7059 6,69% Gesamt 2018: 153,85 dazu 2008 kein Bauland 2018 Bauland Gesamt 2008: 159,92 unverändert 2008 u Bauland Diff -6,07-3,80% weg 2008 Bauland u kein Bauland Prozentzahlen bezogen auf 2008 Untere Raab Rückgang an Bauland im Bereich des HQ100 Periode: HQ100 rd ha ca. 8,5 % des HQ100 betrifft Bauland 6,7 % 2,9 % 93,3 % dazu unverändert weg

17 Bewertung Ind/Gew/EZ Wohnen Summe dazu 0,0000 0,00% 4,9486 4,60% 4,9486 4,60% unverändert 63, ,85% 37, ,83% 100, ,68% weg 3,2269 3,00% 3,5756 3,32% 6,8026 6,32% Gesamt 2018: 105,72 Gesamt 2008: 107,57 Diff -1,85-1,72% Enns Rückgang an Bauland im Bereich des HQ100 HQ100 rd ha ca. 2,8 % des HQ100 betrifft Bauland 6,3 % 4,6 % 93,7 % dazu unverändert weg

18 Bisherige Erfahrungen in der Anwendung des SAPRO Die Ergebnisse der Abflussuntersuchungen mit den Auswirkungen in den Flächenwidmungsplänen gemäß SAPRO werden von Gemeinden großteils akzeptiert. Die Wirkung des SAPRO kann bei Vergleichbaren Verhältnissen (z. B. Raab, Enns) nachgewiesen werden Erfordert enge Zusammenarbeit zwischen Raumplanung und Wasserwirtschaft (Grundlagenbereitstellung, Bewertung der Ausnahmefälle, Teilnahme in Raumplanungsverfahren) Die Freihaltung der bestehenden Abflussräume (HQ100) im Freiland gelingt relativ gut Erleichtert die Freihaltung des 10 m Uferstreifens Freihaltung der Hochwasserabflussräume lässt sich mit dem SAPRO besser regeln als mit dem WRG

19 Bisherige Erfahrungen in der Anwendung des SAPRO Verständnis in der Bevölkerung nach wie vor geteilt Raumplanung müsste noch mehr als bisher bei den örtlichen Entwicklungskonzepten (ÖEK) die Freihaltung der Abflussräume berücksichtigen Neuwidmungen in HQ100 Abflussgebieten werden durch die Bestimmungen im SAPRO in der Regel verhindert, unbebaute Widmungsbestände bleiben meist unangetastet keine Regelung dafür im SAPRO ( ca. 25 % Baulandreserven!) Schüttungen zwischen HQ30 und HQ100 werden nicht geregelt! Dieser Graubereich wird immer wieder für Neuwidmungen ausgenutzt. Es wird oft versucht über das öffentliche Interesse (z.b. Industrieund Gewerbegebiete) die Ausnahmeregelung zu erwirken

20

21 Resümee Nach 13 Jahren SAPRO jedenfalls positive Bilanz über die Wirksamkeit des SAPRO Die weitere Zerstückelung der Abfluss- und Retentionsräume wird verhindert Es gibt ausreichend Flexibilität, um in einem Abwägungsprozess aus regionaler Sicht auch höchstwertige, im öffentlichen Interesse gelegene Nutzungen bei entsprechenden Sicherungsmaßnahmen in Abflussbereichen zu ermöglichen Der steirische Weg, die Freihaltung der Abfluss- und Retentionsräume über die Raumordnung (SAPRO) zu regeln, hat sich somit bisher durchaus bewährt. Insgesamt stellt das SAPRO ein gelungenes überörtliches Raumordnungsinstrument sowie ein gutes Beispiel für die fachübergreifende Zusammenarbeit von Raumplanung, Wasserwirtschaft und WLV dar.

22 Kooperation zwischen Hochwassermanagement und Raumplanung Quelle: GRAWE

23 Ausblick Anpassung der VO an die neue Gefahrenzonenplanung gemäß 42a Abs. 2 WRG und GZPVO (Gefahrenzonen und Funktionsbereiche) ist in Vorbereitung Die Raumplanung kann nur aufgrund verfügbarer Daten agieren, daher ständige Verbesserung und Weiterführung von Abflussuntersuchungen und Gefahrenzonenplanungen vor allem für kleinere Einzugsgebiete Im Zuge der Überarbeitung des SAPRO sollten für unbebaute Widmungsbestände Regelungen überlegt werden. In Ergänzung zum Sachprogramm Hochwasser sollte versucht werden, über andere Materiengesetzen (Baurecht, WRG) auch die Schüttungen in relevanten Hochwasserabflussgebieten bzw. die wasserrechtliche Bewilligungspflicht bis zum HQ100 zu regeln.

24 Technische Richtlinie für die Bundeswasserbauverwaltung RIWA-T Danke für ihre Aufmerksamkeit

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