Raumordnung und Hochwasser künftige Rolle der örtlichen und überörtlichen Raumplanung

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1 FloodRisk II Vertiefung und Vernetzung zukunftsweisender Umsetzungsstrategien zum integrierten Hochwassermanagement Raumordnung und Hochwasser künftige Rolle der örtlichen und überörtlichen Raumplanung 1 Walter Seher Universität für Bodenkultur, Wien

2 Ergebnisse aus den FloodRisk II Teilprojekten TP 9.2: Vergleich bestehender Instrumente und Vorgaben der Raumplanung und Wasserwirtschaft in Österreich in Hinblick auf eine Flächenfreihaltung und Sicherung TP 9.3: Praktische Umsetzung künftiger Strategien risikoarmer Raumnutzung - Absiedlung und Flächenwidmung TP 9.4: Integrative Gewässerentwicklung und interkommunaler Lastenausgleich - Flächenbedarf und ausgleich für Hochwasserschutz, Siedlungsentwicklung und Ökologie 2

3 Inhaltsübersicht Aufgaben der Raumplanung im Hochwasserschutz Örtliche Raumplanung und Hochwasserschutz Bestehende Regelungen Empfohlene Ergänzungen Überörtliche Ansätze in der Hochwasserflächenvorsorge Interkommunale Kooperation Modell für Ausgleichsmechanismus zwischen Ober- und Unterliegergemeinden Umgang mit Bestand an Nutzungen Absiedelung 3

4 Aufgabe der Raumplanung im Hochwasserschutz Verteilung von Raumansprüchen und Raumnutzungen entsprechend den Eignungen der jeweiligen Standorte unter Vermeidung räumlicher Konflikte Dokumentation von Gefahrenbereichen in den Instrumenten der Raumplanung Abstimmung von Gefahren und Nutzungsinteressen Berücksichtigung bestehender Gefährdungen bei der Festlegung von Raumnutzungen Risikoreduktion durch eine schadensbegrenzende Nutzungszuordnung Aktive Beiträge zur Realisierung integrierter Schutzstrategien, besonders in Form der Freihaltung von Flächen mit Schutzwirkung 4

5 Aufgabe der Raumplanung im Hochwasserschutz 5 Umweltbundesamt, 2007

6 Örtliche Raumplanung und Hochwasserschutz Die Kenntlichmachung von gefährdeten Bereichen in der örtlichen Raumplanung ist in fast allen Raumordnungsgesetzen verpflichtend vorgesehen. Einschränkungen für Baulandwidmungen in Gefährdungsbereichen Baulandwidmungsverbot ohne genaue Bezeichnung des Gefährdungsbereiches (z.b. hochwassergefährdete Bereiche ) Baulandwidmungsverbot mit Bezug zu definierten Grenzwerten (Anschlagslinien, Überflutungsflächen) Baulandwidmungsverbot mit Bezug zu Gefahrenzonenplänen Baulandwidmungsverbot mit Bezug auf Rückhalte- und für Schutzmaßnahmen relevante Bereiche Ausnahmeregelungen 6

7 Örtliche Raumplanung und Hochwasserschutz Beschränkungen für gültige (Bauland)Widmungen Unbebautes Bauland (Regelungsansätze wie Bausperren und Rückwidmungsgebote) Bebautes Bauland (kein planerischer Spielraum) Restrisikobereiche werden als Widmungskriterien in den Raumordnungsgesetzen bislang nicht berücksichtigt. Nur grob differenzierte Berücksichtigung von Schadenspotentialen bei Widmungskriterien 7

8 Örtliche Raumplanung und Hochwasserschutz Empfohlene Ergänzungen zu den bestehenden Regelungen Rechtsverbindliche Verankerung und laufende Aktualisierung von Naturgefahreninformationen in den Flächenwidmungsplänen Die Umsetzung der Inhalte von Gefahrenzonenplänen in der örtlichen Raumplanung eindeutig regeln Die Möglichkeiten des Örtlichen Entwicklungskonzepts und der Bebauungsplanung stärker nutzen Die Berücksichtigung von Restrisikobereichen in die Zielkataloge der Raumordnungsgesetze aufnehmen Die Hochwasserflächenvorsorge im Wasserrecht stärken 8

9 Regionale Dimension in der Hochwasservorsorge 9 Bednar, Meyer-Cech, 2003

10 Flächensicherung auf regionaler Ebene Derzeit keine gesetzlichen Verpflichtungen für Festlegungen bezüglich Naturgefahren in der Regionalplanung Festlegungen sind nicht ausgeschlossen, zählen aber nicht zu den Kerninhalten der Regionalplanung, weder was überörtliche Bauverbote noch was Ersichtlichmachungen von Gefahrenbereichen anbelangt (Kanonier, 2004) 11 GIS Steiermark, 2007

11 Interkommunale Kooperation - Ergebnisse Anreize in Form von Problemdruck und bewusstsein ( disaster driven ). IK brauchen gut aufbereitete fachliche Grundlagen, Galionsfiguren und nachvollziehbare und akzeptierte Modelle der Kostenaufteilung. Aufgabenspektrum erfordert formelle Kooperationsformen. Flächensicherung durch Zugriff des Gemeindeverbandes auf die örtliche Raumplanung der beteiligten Gemeinden Regionale Selbstorganisation ist nicht hoheitlich erzwingbar. Soll Hochwasserflächenvorsorge auf regionaler Ebene präventiv betrieben werden, sind hoheitliche Ansätze in Form von überörtlichen Raumordnungsprogrammen erforderlich. 12 Kitzberger, 2006

12 Interkommunale Kooperation - Empfehlungen Auf bestehenden Kooperationen aufbauen Raumplanungsinstrumente zur interkommunalen Abstimmung nützen Unterstützung für interkommunale Kooperationen in der Hochwasserflächenvorsorge anbieten Standorte für Rückhaltemaßnahmen, Retentions- und Hochwasserabflussflächen planerisch sichern Gesetzliche Grundlagen für die Freihaltung von überörtlich bedeutsamen Retentions- und Abflussflächen in der überörtlichen Raumplanung schaffen Ausgleichsmaßnahmen entwickeln und umsetzen 13

13 Modell für Ausgleichsmechanismus Verpflichtende Kompensation von Überflutungsvolumen, das durch Hochwasserschutzmaßnahmen verloren geht (entspr. RIWA-T) Kompensation in Oberliegergemeinde kann notwendig werden, Einschränkung des Entwicklungspotentiales Ziel Entwicklung eines Modells für ein Kompensationsangebot zur Entschädigung reduzierter wirtschaftlicher Entwicklungspotentiale der Oberliegergemeinde unter Berücksichtigung sozioökonomischer Verflechtungen zwischen den Gemeinden der hydrologisch/hydraulischen Bemessung der erforderlichen Kompensationsfläche entsprechend der Gewässercharakteristik 14

14 Modell für Ausgleichsmechanismus KA = BK + GK + TK + (OK*p- OE*p)*v No KA Kompensationsangebot, BK Baukosten, GK Grund-/Entschädigungskosten, TK Transaktionskosten OK Opportunitätskosten OL-Gemeinde (= Nutzungsentgang durch nicht verwirklichte Nutzung (z.b. Gewerbegebiet)) OE Opportunitätserlöse, Kosten, die bei nicht realisierter Nutzung nicht entstehen (z.b. Aufschließungskosten, ) p Faktor zur Berücksichtigung der Realisierungswahrscheinlichkeit der Nutzung in der Oberliegergemeinde, mit 0 < p < 1 No Nutzen der Oberliegergemeinde durch die Kompensationsmaßnahme (z.b. Revitalisierung von Auen, Schaffung von Erholungsgebieten) v Faktor v zur Berücksichtigung der Verflechtungen zwischen den beiden Gemeinden, mit 0 < v < 1 (z.b. Pendler, Zentralörtlichkeit). 15

15 Modell für Ausgleichsmechanismus Mehrwert für den integrierten Hochwasserschutz Die Praktikabilität des Modells wurde anhand von drei Gemeinden an der Traisen getestet. Das Modell berücksichtigt alle relevanten Parameter. Gleichzeitig wird bei der Berechnung einzelner Größen ein pragmatischer Ansatz verfolgt. Verbesserte Umsetzbarkeit einzugsgebietsbezogener Planungen (Wasserrahmen- und Hochwasserrichtlinie) Empfehlungen Die Kompensation von Überflutungsflächen sollte nicht isoliert für einzelne Maßnahmen, sondern nur in Abstimmung mit einem Entwicklungsplan für das gesamte Einzugsgebiet erfolgen. Wichtig ist die Kenntnis der hydrologisch, der hydraulischen und der ökologischen Bedeutung noch vorhandener Überflutungsflächen 16

16 Absiedelung - Ergebnisse Bei sehr hoher Hochwassergefährdung der Absiedlungsobjekte als Alternative zu technischem Hochwasserschutz Freiwilligkeit als Basis Wesentliche Voraussetzungen: gesicherte gesetzliche Grundlage, finanzielle Mittel, politischer Wille Spannungsfeld zwischen transparenter, unbürokratischer Abwicklung und Rechtssicherheit Bei Suche nach Ersatzstandorten örtliche Raumplanung und bodenpolitische Maßnahmen gefordert Zusammenhang zwischen Siedlungsstruktur und Wahrscheinlichkeit einer Absiedelung 17 Kunst, 2007

17 Absiedelung - Empfehlungen Öffentlichkeitsarbeit für das Instrument der Absiedelung betreiben Die Absiedelung als Alternative zu (technischen) Hochwasserschutzmaßnahmen vermehrt in Betracht ziehen und Absiedelungen in (regionale) Hochwasserschutzkonzepte miteinbinden Klare Richtlinien aufstellen, eine transparente und eine unbürokratische Abwicklung des Absiedelungsprozesses gewährleisten Die Instrumente der örtlichen Raumplanung nützen 18 IRUB, 2008

18 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit 19

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