Gemeinde-Selbstverwaltung
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- Kristian Böhm
- vor 9 Jahren
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1 Allgemeine Raumplanung 8/1 Gemeinde-Selbstverwaltung Alle Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der in der Gemeinde verkörperten örtlichen Gemeinschaft gelegen oder geeignet sind, durch die Gemeinschaft innerhalb der örtlichen Grenzen besorgt zu werden...
2 Allgemeine Raumplanung 8/2 Charakteristik der Örtlichen Raumplanung im Rahmen der Gemeinde-Selbstverwaltung im Rahmen der Landesraumordnungsgesetze jeder ordentliche Instanzenzug endet in der Gemeinde frei von staatlichen Weisungen: Weisungsfreiheit unter staatlicher Aufsicht: Aufsichtsrecht des Landes
3 Allgemeine Raumplanung 8/3 Die Gemeinde im österreichischen Planungssystem hoheitlicher Bereich + eigener Wirkungsbereich + übertragener Wirkungsbereich nichthoheitlicher Bereich + kommunale Privatwirtschaftsverwaltung
4 Allgemeine Raumplanung 8/4 Die Stellung der Gemeinde in der Bundesverfassung I Die Gemeinde ist eine Gebietskörperschaft: mit dem Recht auf Selbstverwaltung als eigener Verwaltungssprengel als selbständiger Wirtschaftskörper
5 Allgemeine Raumplanung 8/5 Die Stellung der Gemeinde in der Bundesverfassung II Die Gemeinde als selbständiger Wirtschaftskörper kann: Vermögen besitzen, erwerben und darüber verfügen eigene wirtschaftliche Unternehmungen betreiben ihren Haushalt selbständig führen Abgaben ausschreiben
6 Allgemeine Raumplanung 8/6 Die Aufgabenbereiche der Gemeinde als selbständiger Wirtschaftskörper Ver- und Entsorgung Erholung öffentlicher Verkehr soziale Infrastruktur Wohnbau
7 Allgemeine Raumplanung 8/7 Infrastrukturinvestitionen der Gebietskörperschaften im Jahr ,1% 20,3% 26,7% Bund Länder 43,9% Wien Gemeinden
8 Allgemeine Raumplanung 8/8 Wiener Jahresbudget 2002 Ausgaben auszugsweise, in Mrd. Euro (Gesamtsumme 9,49 Mrd. Euro) 1,51 1,24 1,05 0,74 0,21 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft Kunst, Kultur und Kultus Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung Gesundheit Straßen und Wasserbau, Verkehr
9 Allgemeine Raumplanung 8/9 Gemeindeangelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs 1) Bestellung der Gemeindeorgane 2) Bestellung der Gemeindebediensteten 3) örtliche Sicherheitspolizei, örtliche Veranstaltungspolizei 4) Verwaltung der Verkehrsflächen der Gemeinde, örtliche Straßenpolizei 5) Flurschutzpolizei 6 örtliche Marktpolizei 7) örtliche Gesundheitspolizei 8) Sittlichkeitspolizei 9) örtliche Baupolizei, örtliche Feuerpolizei, örtliche Raumplanung 10) öffentliche Einrichtungen zur außergerichtlichen Vermittlung von Streitigkeiten 11) freiwillige Feilbietungen beweglicher Sachen
10 Allgemeine Raumplanung 8/10 Steuerung der Gemeindeentwicklung Vorgaben: Konfliktminimierung Begrenztheit öffentlicher Mittel Umweltschonung
11 Allgemeine Raumplanung 8/11 Aufgabenbereiche der örtlichen Raumplanung Raumforschung Erstellung der örtlichen Raumpläne Wahrung der Belange der örtlichen Raumplanung gegenüber anderen Planungsträgern
12 Allgemeine Raumplanung 8/12 Örtliche Raumforschung Erforschung der natürlichen Gegebenheiten der wirtschaftlichen Gegebenheiten der sozialen Gegebenheiten der kulturellen Gegebenheiten die Beobachtung ihrer Veränderung bzw. Entwicklung
13 Allgemeine Raumplanung 8/13 Raumforschung Schwerpunkte Lage und Umlandbeziehungen Naturraum Bevölkerung Wirtschaft und Arbeitsmarkt Besiedlung und Bebauung technische Infrastruktur Gemeinbedarfseinrichtungen Finanzen, Gemeindehaushalt
14 Allgemeine Raumplanung 8/14 Hierarchie der Plantypen Örtliches Entwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Bebauungsplan
15 Allgemeine Raumplanung 8/15 Ziele ausgewogene Anordnung und Gliederung des Baulandes Sicherung ausreichender Bauflächen Vermeidung von Nutzungskonflikten und Beeinträchtigungen bestimmungsgemäße Verwendung des Baulandes zweckmäßige und bodensparende Bebauung und Erschließung ausreichende Wasser- und Löschwasserversorgung sowie geordnete Abwasserbeseitigung Erhaltung zusammenhängender land- und forstwirtschaftlich nutzbarer Gebiete Erhaltung ökologisch besonders wertvoller Flächen Erhaltung zusammenhängender Erholungsräume Sicherung geeigneter Flächen für Einrichtungen des Gemeinbedarfs Schaffung der erforderlichen Verkehrseinrichtungen Bewahrung erhaltenswerter Orts- und Straßenbilder
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