Überschwemmungsgefährdete Gebiete im REP Vorteil und Probleme
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- Kilian Flater
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1 Stand und Handlungsbedarf zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Regionalplanung Überschwemmungsgefährdete Gebiete im REP Vorteil und Probleme Magdeburg,
2 Planungsregionen in Sachsen Anhalt Planungsregion Magdeburg Landkreis Bördekreis Landkreis Jerichower Land Landehauptstadt Magdeburg Landkreis Ohrekreis Landkreis Schönebeck Einwohner 4423 Km² Entscheidungsgremium Regionalversammlung (31 Mitgl.) Arbeitsgremium Geschäftsstelle (4 Mitarbeiter) 2
3 Stellung der Regionalplanung Regionalplanung ist Bindeglied zwischen Landesplanung (Karte 1: ) und Flächennutzungsplanung der Gemeinden (flurstücksgenau) und arbeitet im Maßstab 1: (ist immer noch unscharf) und lässt den Gemeinden Konkretisierungsspielräume Rechtsgrundlagen Raumordnungsgesetz des Bundes (gibt den Handlungsrahmen, Definitionen und Grundsätze vor) Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt (gibt Inhalt und Verfahren für die Regionalpläne vor, regelt die Zusammensetzung der Verbandsorgane) WG LSA 98a (Überschwemmungsgefährdete Gebiete sind in Raumordnungsplänen darzustellen) 3
4 Aufgaben der Regionalplanung ROG 1 unterschiedliche Ansprüche an den Raum aufeinander abstimmen und erkennbare Konflikte ausgleichen (LEP konkretisieren) Vorsorge für unterschiedliche Raumfunktionen treffen soziale und wirtschaftliche Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringen unter Anwendung der im ROG festgeschrieben Grundsätze der RO (15) Raumordnung ist im Sinne des Bundesverfassungsgerichtes zusammenfassende, übergeordnete Planung und Ordnung des Raumes, die vielfältige Fachplanungen zusammenführt und aufeinander abstimmt. LPlG 6 Inhalte der Regionalen Entwicklungspläne auf der Grundlage der Inhalte des Landesentwicklungsplans die zu übernehmen, zu konkretisieren und zu ergänzen sind. Daneben sind im Landesentwicklungsplan weitere Aufgaben und Anforderungen für die Regionalplanung festgesetzt. Hochwasserschutz im Regionalplan Hochwasserschutz ist im ROG ein Thema unter anderen (ein Satz in 2 Punkt 8 von 15 Grundsätzen der RO), aber durch Hochwasserschutzgesetz vom in 7 ROG eingegangen. Abgehandelt im regulären Aufstellungsverfahren des REP Sicherstellung der Belange des Hochwasserschutzes durch die Ausweisung von Vorranggebieten für den Hochwasserschutz Übernahme der Flächen aus dem LEP Konkretisierung der im LEP ausgewiesenen Flächen (Vergrößerung/Verkleinerung) Ausweisung weiterer für den Hochwasserschutz bedeutender Gebiete im REP 4
5 Aufgabe und Instrumente der Regionalplanung Aufgabe der Regionalplanung beim vorbeugenden Hochwasserschutz: Langfristig vorsorgende Sicherung und Rückgewinnung von Flächen für den Rückhalt und Abfluss (Bestandssicherung und Erweiterung) Steuerung der Raumnutzung in den Überschwemmungsgebieten (/Überschwemmungsgefährdeten Gebieten?) zur Schadensminimierung. Instrumente der Regionalplanung Ziele und Grundsätze mit Beachtens- und Berücksichtigungspflicht Ziel: Vorranggebiet für den Hochwasserschutz Ist für bestimmte raumbedeutsame Funktion - hier Hochwasserschutz - vorgesehen. Andere Nutzungen sind in diesem Gebiet ausgeschlossen, soweit diese mit der vorgesehenen Funktion und Nutzung nicht vereinbar sind. Das Vorranggebiet als Ziel der Raumordnung ist endgültig abgewogen und hat Bindungswirkung. Ausweisung Überschwemmungsgefährdeter Gebiete im REP Grundsatz der Planung: Nur regeln, was unbedingt geregelt werden muss Schlanker Plan (Übermaßverbot) Regeln, was auch Sinn macht - Vorranggebiete mit klaren Aussagen (Bauverbot, Umwandlungsverbot von Grünland zu Ackerland) alles übrige ist in den Spezialgesetzen festgesetzt. These Überschwemmungsgefährdete Gebiete im REP als Vorranggebiete für den Hochwasserschutz ausweisen, wenn Gefahrenpotential vorhanden ist. Im Übrigen keine Ausweisung Überschwemmungsgefährdeter Gebiete 5
6 Ausweisung Überschwemmungsgefährdeter Gebiete im REP Probleme aus der Sicht der Regionalplanung zur Ausweisung a) Terminus Überschwemmungsgefährdete Gebiete im ROG 2 Abs. 2 Ziff. 8 offensichtlich ein anderer als in WHG 31 c und in 7 ROG b) bis wann werden diese Gebiete festgelegt und eine entsprechende Gefährdungsanalyse erstellt? c) Welche raumordnerische Zielsetzung soll mit der Ausweisung verbunden sein? Wenn Flächensicherung Vorrangausweisung also vorher b) klären Aufstellungsverfahren zum REP Aufstellung des REP erfolgt unter Beteiligung der Mitglieder der Planungsgemeinschaften sowie der Städte und Gemeinden und der Öffentlichkeit. Probleme: Aufgaben und Wirkung der Regionalplanung sind teilweise unbekannt - werden sowohl über- als auch unterschätzt Belange des Hochwasserschutzes werden von verschiedenen Gruppen zu Ihren Gunsten oder Ungunsten interpretiert Missachtung der Belange des Hochwasserschutzes werden zum Teil von der Allgemeinheit getragen Hochwasserschutz findet in verschiedenen Fachgesetzen seinen Niederschlag und wird so von Betroffenen nicht richtig verstanden 6
7 Von 1678 Hinweisen und Einwendungen waren 53 zum Thema Hochwasserschutz Beispiele 1. Zu der Ausweisung von Vorranggebieten für den Hochwasserschutz gibt es keine Bedenken. 2. Das im Landesentwicklungsplan formulierte Ziel, Vorranggebiete für Hochwasserschutz von Neubebauung freizuhalten, sollte relativiert werden. In Vorranggebieten für Hochwasserschutz sollten bauliche Vorhaben möglich sein, soweit sie den Hochwasserabfluss nicht behindern. Frage : Wer trägt den Schaden im Überschwemmungsfall? 3. In dieser Region ist folgendes zu verändern: Konkretisierung der als Hochwasserschutzgebiet ausgewiesenen Flächen unter Berücksichtigung der H5 und nicht der H100 Frage: Wo ist die Rechtsgrundlage? 7
8 4. Aus Sicht gibt es grundsätzlich keine Bedenken gegen die vorgelegten Planungsunterlagen. Bei den Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten, an Gewässern I. Ordnung und Deichen ist der LHW im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Für den Punkt Hochwasserschutz sind die vom LHW erarbeiteten Überschwemmungsgebietskarten zu verwenden, diese liegen in den jeweiligen Landkreisen aus. Frage: Warum werden sie den Planungsgemeinschaften nicht direkt zur Verfügung gestellt? 5. Weiterhin beantragt die Gemeinde, dass im Regionalen Entwicklungsplan auch ein Deichneubau vorgesehen wird. Dieser ist für den Nordteil zum Hochwasserschutz unbedingt notwendig. Feststellung: Die Regionalplanung sichert nur Flächen Deichbau gehört nicht zu ihren Aufgaben 6. Landwirte, die in der Allerniederung wirtschaften, haben festgestellt, dass die Allerniederung großflächig als Hochwasserschutzgebiet im vorliegenden Plan ausgewiesen wird. Diese Region ist ein natürliches Überschwemmungsund Feuchtgebiet, wo Jungtiere und Mutterkühe vom Frühjahr bis zum Herbst artgerecht gehalten werden und die Grünlandflächen beweiden.. Ein mögliches Bestreben die vorhandenen Grünlandflächen zu vernässen wird aus wirtschaftlichen Gründen und aus Gründen der Gesundhaltung der Tiere abgelehnt. Feststellung: Dieses Bestreben hat die Regionalplanung nicht 8
9 Stand Hochwasserschutz in der Region Magdeburg Nach Erörterung der Einwendungen ist die Abwägung erfolgt und der Plan beschlossen Im Regionalen Entwicklungsplan sind Vorranggebiete für den Hochwasserschutz festgesetzt Flächen aus dem LEP wurden konkretisiert und um Flächen von Regionaler Bedeutung ergänzt Der Regionale Entwicklungsplan ist genehmigt und bekannt gemacht. Nach Bekanntmachung des Planes obliegt die Umsetzung zum einen den Genehmigungsbehörden zum anderen der Regional- und Landesplanung, die über 11 Landesplanungsgesetz Maßnahmen, die gegen Ziele der Raumordnung verstoßen untersagen kann. Handlungsempfehlungen Da in unterschiedlichen Gesetzen Aussagen zum Hochwasserschutz getroffen werden (Wasserhaushaltsgesetz, BauGB, ROG, Bundeswasserstraßengesetz u.a.) und folglich verschiedene Verantwortlichkeiten vorliegen ist ein intensiver Abstimmungsprozess zwischen allen am Hochwasserschutz beteiligten Akteuren erforderlich (sowohl zwischen den Akteuren des vorbeugenden als auch zwischen den Akteuren des operativen Hochwasserschutzes). Die Verantwortlichkeiten sind gegenüber der Öffentlichkeit deutlich zu machen und entsprechende Diskussionen mit den Betroffenen der Schutzmaßnahmen sind zu führen. Die bei den einzelnen Akteuren vorliegenden Erkenntnisse zum Hochwasserschutz zum Schadenspotential und zur Schadenwahrscheinlichkeit sind allen Beteiligten zur Verfügung zu stellen. Damit ist zu sichern, dass z. B. durch die Regionalplanung keine übertriebene Flächensicherung erfolgt, die erforderlichen Flächen aber gesichert und das Schadenspotential minimiert werden kann (bessere Akzeptanz, Rechtssicherheit). 9
10 Hochwasserschutz beginnt nicht bei der Sicherung von Abfluss und Retentionsräumen Hochwasserschutz beginnt mit der Verhinderung von Hochwasserentstehung Deshalb gilt es diesen Aspekt ebenfalls in der Regionalplanung zu berücksichtigen (insbesondere in Hochwasserentstehungsgebieten) Hochwasser macht nicht an Landesgrenzen halt es nimmt auf Gesetzgebungskompetenzen der Länder keine Rücksicht Deshalb bedarf es intensiver Abstimmung der Planungen und möglichst einheitliche Regelungen über Ländergrenzen hinweg Danke für Ihre Aufmerksamkeit 10
Festlegungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz in den Raumordnungsplänen ein Ländervergleich
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