Inhalt. Landesentwicklungsplan (LEP) Aufgabe, Vernetzung, rechtliche Verbindlichkeit

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1 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Landesentwicklungsplan (LEP) Aufgabe, Vernetzung, rechtliche Verbindlichkeit VSVI-Seminar - Von der Idee bis zum Baurecht 27. November 2013, Friedberg Dr. Natalie Scheck Referat: Landesentwicklungsplan, Landesplanung, Infrastruktur, Inhalt System der Räumlichen Gesamtplanung Aufgabe des Landesentwicklungsplans (LEP) Rechtliche Verbindlichkeit des LEP Vernetzung mit der Regionalplanung 1

2 System der räumlichen Gesamtplanung N Landwirtschaft Naturschutz Industrie / Gewerbe, Wasserwirtschaft, Klimaschutz, Gemeinsamkeiten Freizeit,. Verkehr Nutzungen benötigen Fläche / haben Auswirkungen auf die Fläche z.t. Flächenkonkurrenzen für einzelne Themen existiert keine Fachplanung Rohstoffe Aufgabe der räumlichen Gesamtplanung Abwägung der Nutzungen Schaffung gleichwertiger Bedingungen z.t. Flächensicherung über Erneuerbare Energien Siedlungsentwicklung Fachplanung hinaus (z.b. Hochwasserschutz) 2

3 System der räumlichen Gesamtplanung (I) Staatsaufbau Planungsebenen Rechtliche Grundlagen Planungsinstrumente Materielle Inhalte Bund Bundesraumordnung Raumordnungsgesetz (ROG) Grundsätze der Raumordnung Länder Landesplanung Raumordnungsgesetz Landesentwicklungsplan (LEP) Ziele und Grundsätze für die Ordnung und Entwicklung des Landes Regionalplanung Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) Regionalpläne Ziele und Grundsätze für die Ordnung und Entwicklung der Planungsregionen Gemeinden Bauleitplanung Baugesetzbuch (BauGB) Bauleitpläne FNP* Darstellung der Art der Bodennutzung Baunutzungsverordnung (BauNVO) B-Plan* Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung *(FNP = Flächennutzungsplan, B-Plan = Bebauungsplan) System der räumlichen Gesamtplanung (II) Räumliche Gesamtplanung (= wägt alle raumbedeutsamen Planungen ab) Bundesraumordnung (Grundsätze, Leitbilder) Landesplanung (Landesentwicklungsplan) Regionalplanung (Regionalpläne, Nord- Mittel- & Südhessen*) Kommunale Planung (FNP, Bebauungsplan) * In Südhessen übernimmt der Regionalplan gleichzeitig die Funktion des Regionalen Flächennutzungsplan nach 204 BauGB 3

4 System der räumlichen Gesamtplanung (III) Räumliche Gesamtplanung (= wägt alle raumbedeutsamen Planungen ab) Bundesraumordnung (Grundsätze, Leitbilder) Landesplanung (Landesentwicklungsplan) Regionalplanung (Regionalpläne, Nord- Mittel- & Südhessen) Kommunale Planung (FNP, Bebauungsplan) System der räumlichen Gesamtplanung (IV) Räumliche Gesamtplanung (= wägt alle raumbedeutsamen Planungen ab) Bundesraumordnung (Grundsätze, Leitbilder) Landesplanung (Landesentwicklungsplan) Regionalplan Mittelhessen Mittelhessen Nordhessen Regionalplanung (Regionalpläne, Nord- Mittel- & Südhessen) Südhessen Regionalplan Mittelhessen Kommunale Planung (FNP, Bebauungsplan) 4

5 System der räumlichen Gesamtplanung (V) Räumliche Gesamtplanung (= wägt alle raumbedeutsamen Planungen ab) Bundesraumordnung (Grundsätze, Leitbilder) Flächennutzungsplan (FNP) Landesplanung (Landesentwicklungsplan) Mittelhessen Nordhessen Regionalplanung (Regionalpläne, Nord- Mittel- & Südhessen) Südhessen Bebauungsplan Kommunale Planung (FNP, Bebauungsplan) System der räumlichen Gesamtplanung (VI) Beteiligung (TöB / Öffentlichkeit) Räumliche Gesamtplanung (= wägt alle raumbedeutsamen Planungen ab) Bundesraumordnung (Grundsätze, Leitbilder) Landesplanung (Landesentwicklungsplan) Regionalplanung (Regionalpläne, Nord- Mittel- & Südhessen) Kommunale Planung (FNP, Bebauungsplan) Raumbedeutsame Fachplanung (= sektorale Planung) Fachplanung z.b.: Verkehrsplanung Naturschutz Landwirtschaft Rohstoffwirtschaft Forstwirtschaft Wasserwirtschaft 5

6 LEP - Aufstellung / Aufgabe / Inhalte N Landesentwicklungsplan - Aufstellung Plantext Plankarte LEP besteht aus: Plantext (mit Begründung) i.d.r. Plankarte Umweltbericht (Dokumentation der Umweltprüfung) ist beizufügen Der LEP ist so rechtzeitig anzupassen, dass er eine geeignete Grundlage für die Aufstellung der Regionalpläne bildet. Neuaufstellung spätestens 10 Jahre nach seiner letzten Feststellung oder Änderung. 6

7 Landesentwicklungsplan - aktueller Stand Plantext LEP Hessen 2000: am durch die Landesregierung als Rechtsverordnung (VO) festgestellt, GVBl. I S. 2, 2001 Plankarte LEP-Änderung - Erweiterung Flughafen Frankfurt/Main (2007): Ändert den LEP Hessen 2000, Zustimmung Landtag , GVBl. I S. 406, 578 LEP-Änderung - Vorgaben zur Nutzung der Windenergie (2013): Ändert den LEP Hessen 2000, Zustimmung Landtag , GVBl. S. 479 Aktuell: Neuaufstellung des LEP wird vorbereitet Landesentwicklungsplan - Verfahrensablauf Institutionen (Behörden und politische Beschlussorgane) HMWVL Oberste Landesplanungsbehörde Kabinett Landesregierung HMWVL Oberste Landesplanungsbehörde HMWVL Oberste Landesplanungsbehörde HMWVL Oberste Landesplanungsbehörde Kabinett Landesregierung Verfahrensschritte Vorlage eines verwaltungsintern abgestimmten Planentwurfs und des Umweltberichts Kabinettbeschluss über die Anhörung und Offenlegung des Planentwurfs und des Umweltberichts Änderungsentwurf zur 2-monatigen Stellungnahme Auswertung der Stellungnahmen, Prüfung und Abwägung der Anregungen und Bedenken Entwurf Rechtsverordnung zur Kabinettvorlage Feststellung durch Rechtsverordnung Beteiligte Insbesondere Fachabteilungen der zuständigen hessischen Ministerien Städte und Gemeinden, benachbarte Bundesländer, Bund, Träger öffentlicher Belange (TÖBs), Wirtschaftsund Naturschutzverbände, Bürgerinnen und Bürger Ressortabstimmung einschließlich Staatskanzlei Hessischer Landtag Zustimmung zur Rechtsverordnung HMWVL Oberste Landesplanungsbehörde Veröffentlichung im GVBl. 7

8 Landesentwicklungsplan - Aufgabe Großräumige Ordnung und Entwicklung des Landes durch Vorgaben zur Sicherung und Steuerung: Siedlungsentwicklung Strukturräume Zentrale-Orte Vorgaben für Siedlungsflächenentwicklung (z.b. Dichtewerte) Städtebau Siedlungsnaher Freiraum Klima / Luftreinhaltung. landesweit bedeutsame Infrastruktur Verbindungsachsen Schienenfernverkehr Öffentlicher Personennahverkehr Individualverkehr Luftverkehr Binnenschifffahrt Verknüpfung der Verkehrssysteme Energieinfrastruktur Ver- und Entsorgung Freiraum Landwirtschaft Forstwirtschaft Rohstoffwirtschaft Natur- und Landschaftsschutz Freizeit / Erholung Hochwasserschutz (Energie) LEP = Landschaftsprogramm ( 9, 10 BNatSchG) Steuerungsmöglichkeiten Steuerungsmöglichkeiten der Raumordnung Positivplanung z.b. Vorrang- / Vorbehaltsgebiete Zu realisierende Vorhaben (u.a. A 44 Kassel Eisenach) Zentrale-Orte (Orte, die z.b. bestimmte Einrichtungen vorhalten) Negativplanung z.b. Ausschlussgebiete (z.b. keine Bebauung in Vorranggebieten für den vorbeugenden Hochwasserschutz) Abstandskriterien für Windenergie Festlegungen (textlich / zeichnerisch) Textliche Festlegungen - z.b. konkrete Maßnahmen / Gebiete - Kriterien für die regionalplanerischen Festlegungen Zeichnerische Festlegungen (z.b. als Trasse, Symbol, Fläche) Unterschiedliche Verbindlichkeiten Ziel ( Plankarte: Vorranggebiet), Grundsatz (Vorbehaltsgebiet), Planhinweis 8

9 LEP Hessen 2000 Inhalte (I) Kapitel 7.1. Schienenfernverkehr Textliche Festlegung (Ziel, Auszug): Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und Attraktivität des Schienenfernverkehrsnetzes [ ] sind umfangreiche investive Maßnahmen zu planen und zu realisieren. Frankfurt - Darmstadt - Mannheim (ICE-NBS Rhein/Main - Rhein/Neckar) Zur Trennung von Nah- und Fernverkehr sowie zur Kapazitätserhöhung ist eine ICE-Neubaustrecke, vorrangig parallel zur Bundesfernstraße A 5 / A 67 und unter Anbindung des Hauptbahnhofs Darmstadt [ ] zu planen und zu realisieren. LEP Hessen 2000 Inhalte (II) Kapitel Straßenverkehr: Textliche Festlegung (Ziel, Auszug): Zur Entlastung vom Durchgangsverkehr und zur infrastrukturellen Stärkung und Entwicklung Nord-, Mittel- und Osthessens sind die Autobahnlückenschlüsse A 44 Kassel - Eisenach A 49 Kassel - Gießen A 66 Hanau - Fulda sowie der durchgehend vierstreifige Ausbau der B 49 mit Priorität zu realisieren und die hierzu notwendigen Planungsschritte zügig voranzubringen. Für die A 4, die A 5 in Mittelhessen, die A 66 und die A 67 in Südhessen sollen Kapazitätserhöhungen durch sechsstreifigen Ausbau erfolgen. 9

10 LEP Hessen 2000 Inhalte (III) Überregional bedeutsame Infrastruktur Fernstraßennetz mindestens vierstreifig geplant mindestens vierstreifig Kartenmaßstab 1: geplant LEP Änderung Flughafenerweiterung 10

11 LEP Hessen 2000 Inhalte Siedlungsbeschränkungsbereich (Flughafen Frankfurt) Ausweisung des Siedlungsbeschränkungsbereichs durch die Regionalplanung. LEP-Kriterien zur Abgrenzung (Basis: LAI-Leitlinie) gehen über das Bauverbot nach Fluglärmschutzgesetz hinaus. Zulässig: Die Entwicklung der Siedlungsstruktur verfolgt aus der Sicht der Raumordnung umfassendere Ziele als der Lärmschutz nach Fachrecht (siehe u.a. Urteil: 11 C 227/08.T). LEP Änderung - Vorgaben zur Nutzung der Windenergie Kriterien für die Ermittlung der Vorranggebiete (Auszug) Z 3 für das planerische Konzept sind die nachfolgend aufgeführten Kriterien maßgeblich: a) ausreichende natürliche Windverhältnisse es sollen die Gebiete herangezogen werden, die durchschnittliche Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe über Grund von mindestens 5,75 m/s aufweisen; [ ] b) Abstand zu Siedlungsgebieten zu bestehenden und geplanten Siedlungsgebieten ist ein Mindestabstand von m zu wahren e) (Naturschutzfachliche) Ausschlussflächen Nationalparks, NSG, Nahbereich von Naturdenkmälern, gesetzlich geschützte Schutz- und Bannwälder, [ ] Kernzonen der Welterbestätten; 11

12 LEP - rechtliche Verbindlichkeit N LEP rechtliche Verbindlichkeit Der LEP wird als Verordnung erlassen. Der Hessische Landtag muss der LEP-Verordnung zustimmen. Die Vorgaben des LEP sind insbesondere von der Regionalplanung von den öffentlichen Stellen bei der Planung sowie bei der Entscheidung über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben zu beachten (Ziele) / zu berücksichtigen ( Grundsätze). Die Festlegungen im LEP sind in den Regionalplänen / dem Regionalen Flächennutzungsplan auszugestalten und räumlich zu konkretisieren. 12

13 LEP rechtliche Verbindlichkeit Ziele der Raumordnung: Verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogene Festlegungen. In der Plankarte: Vorranggebiet Grundsätze der Raumordnung: Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen. In der Plankarte: Vorbehaltsgebiet Sonstige Erfordernisse der Raumordnung: In Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung, Ergebnisse förmlicher landesplanerischer Verfahren (z.b. Raumordnungsverfahren, landesplanerische Stellungnahmen). Vernetzung mit der Regionalplanung N 13

14 Vernetzung mit der Regionalplanung (I) LEP-Vorgaben Plantext + Karte (1: ) Regierungsbezirk (RB) Kassel (Planungsregion Nordhessen) RB Gießen Mittelhessen Konkretisierung der LEP-Vorgaben Regionalverband FrankfurtRheinMain z.b.: Regionalplan Nordhessen Plantext + Karte (1: ) RB Darmstadt Südhessen Vernetzung mit der Regionalplanung (II) Konkretisierung der LEP-Vorgaben LEP-Vorgabe (Ziel, Auszug): In den Regionalplänen sind konkrete Kapazitätserweiterungen im S- und Regionalbahnnetz einschließlich neu einzurichtender Haltepunkte sowie Haltepunkte für regionalbedeutsame Stadtbahnstrecken auszuweisen und entsprechend zu sichern. Regionalplan Südhessen (Ziel, Auszug): Verlegung der Trasse der S-Bahnlinien S 8 / S 9 einschließlich der Anlage eines neuen Haltepunktes in das Baugebiet Frankfurt Gateway Gardens. Die Trasse ist gleichzeitig durch die geplante Regionaltangente West (RTW) mit zu nutzen. 14

15 Vernetzung mit der Regionalplanung (III) Landesentwicklungsplan Hessen Plantext + Karte (1: ) Regierungsbezirk (RB) Kassel (Planungsregion Nordhessen) RB Gießen Mittelhessen Berücksichtigung der Erfordernisse der Teilräume Regionalverband FrankfurtRheinMain z.b.: Regionalplan Nordhessen Plantext + Karte (1: ) RB Darmstadt Südhessen Zusammenfassung LEP enthält Festlegung zur großräumigen Ordnung und Entwicklung des Landes Text: Maßnahmen, Kriterien, In der Verbindlichkeit differenziert Karte: Flächen, Trassen, Symbole nach Ziel bzw. Grundsatz Fläche (z.b. ökologischer Schwerpunktraum > 200 ha) Symbol (z.b. Mittelzentrum) Trasse (Fernstraße geplant) 15

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit N 16

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