Ärzteblatt. GKV FKG: Kassenwettbewerb soll fairer werden. Brandenburgisches. Seite 5.

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1 Brandenburgisches Ärzteblatt Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg 30. Jahrgang Februar GKV FKG: Kassenwettbewerb soll fairer werden Seite 5 Deutscher Bundestag / Thomas Köhler / photothek.net Fernbehandlung auch in Brandenburg möglich! Seite 7 Prüfungstermine für MFA Schutz von medizinischem Personal Seite 11 Zertifizierte Kasuistik Seite 12 Seite 22

2 Jetzt online verfügbar: Ärzte Selbsthilfe Alkohol 2-Minuten Schnelltest zur Einschätzung des eigenen Alkoholkonsums Online-Programm zur Reduktion des Alkoholkonsums Ein Angebot der Landesärztekammer Brandenburg und der salus kliniken Weitere Informationen unter Arzt und Gesundheit auf Hilfe für suchtgefährdete Kolleginnen und Kollegen Die Vertrauenspersonen der Landesärztekammer Brandenburg beraten und begleiten kollegial, auf Wunsch auch anonym. Bitte bei s in der Betreffzeile Hilfsprogramm angeben. Reto Cina, Lindow, Tel.: , Dr. med. Jürgen Hein, Prenzlau, Tel.: , PD Dr. med. Maria-Christiane Jockers-Scherübl, Hennigsdorf, Tel.: , Dr. med. Timo Krüger, Hennigsdorf, Tel.: , Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Johannes Lindenmeyer, Lindow, Tel.: , PD Dr. med. Gudrun Richter, Berlin/ Angermünde, Tel.: , Dipl.-Med. Manfred Schimann, Cottbus, Prof. Dr. med. Ulrich Schwantes, Kremmen, Tel.: , Impressum Inhaber und Verleger Landesärztekammer Brandenburg Präsident: Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz Pappelallee 5, Potsdam Telefon: Telefax: Herausgeber Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz Zuschriften redaktioneller Art bitten wir, nur an den Herausgeber zu richten. Für mit Autorennamen gekennzeichnete Beiträge wissenschaftlicher und standespolitischer Art sowie Artikel, die die Kennzeichnung Pressemitteilung von enthalten, wird keine Verantwortung übernommen. Die darin geäußerten Ansichten decken sich nicht immer mit denen des Herausgebers. Sie dienen dem freien Meinungsaustausch innerhalb der Ärzteschaft. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck ist nur mit schriftlicher Genehmigung statthaft. Rücksendung nicht verlangter Manuskripte erfolgt nur, wenn ein vorbereiteter Umschlag mit Rückporto beiliegt. Mit der Annahme von Originalbeiträgen zur Veröffentlichung erwirbt der Herausgeber das uneingeschränkte Verfügungsrecht. Änderungen redaktioneller Art bleiben vorbehalten. Redaktion Landesärztekammer Brandenburg Elmar Esser Pappelallee 5, Potsdam Telefon: Telefax: Repro, Satz, Druck, Herstellung, Verlagswesen Druckerei Schiemenz GmbH Byhlener Straße 3, Cottbus Telefon Telefax Vertrieb Deutsche Post AG Anzeigenverwaltung Verlagsbüro Kneiseler Uhlandstraße 161, Berlin Telefon Telefax Zur Zeit gilt Preisliste Nr. 30, gültig ab Das Brandenburgische Ärzteblatt erscheint monatlich (Doppelnummer Juli/August). Bezugsgebühr (ab Ausgabe 4/2010): jährlich 35,00; ermäßigter Preis für Studenten 17,50. Einzelpreis 3,35. Bestellungen bitte an die Druckerei Schiemenz GmbH, Byhlener Straße 3, Cottbus. Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt sechs Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Für die Mitglieder der Brandenburgischen Ärztekammer ist der Bezugspreis mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Hinweise für die Autoren Wenn Sie Ihre Texte im Word erfassen, achten Sie bitte darauf, die Texte im txt- oder doc-format für DOS abzuspeichern. Bitte legen Sie einen Ausdruck des Artikels dazu. Texte können Sie mit entsprechender Betreffzeile per übermitteln. Verwenden Sie Bilder für Ihren Artikel, bitte die Vorlagen separat zusenden und im Text vermerken, wo das Bild stehen soll. Am besten sind Fotos geeignet (Aufsichtsvorlagen).

3 Seite 5 Seite 25 Seite 26 Brandenburgisches Ärzteblatt Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg 30. Jahrgang Februar KAMMERINFORMATIONEN / GESUNDHEITSPOLITIK GKV FKG: Kassenwettbewerb soll fairer werden... 5 LÄKB Fernbehandlung auch in Brandenburg möglich!... 7 Marburger Bund Präsentiert alarmierende Ergebnisse der Umfrage zur Arbeits- und Gesundheitssituation von Ärztinnen und Ärzten... 8 Akademie für ärztliche Fortbildung Erster Vorbereitungskurs auf den Fachsprachtest für internationale Ärztinnen und Ärzte Bei der LÄKB erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungen IV/ Rechtsextremismus und Hasskriminalität Gesetzliche Umsetzung der Verbesserung des Schutzes von medizinischem Personal Bekanntgabe Prüfungstermine für Medizinische Fachangestellte (MFA) Frühjahr und Sommer Februar Veranlagung des Kammerbeitrages Teilnahme Ärzteball am 9. Mai ARZT UND RECHT Von Fall zu Fall Ehrenamt: Mögliche Änderung bei der Umsatzsteuer ab Steuertipp: Gemischt genutzte Immobilie Schuldzinsenabzug durch richtige Zuordnung optimieren FORTBILDUNG Fortbildungsangebote für Ärzte und MFA/MTRA Zertifizierte Kasuistik Folge AKTUELL Schwindel eine fachübergreifende Aufgabe Pressemitteilung der Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH: Mit 3D-Brille im OP Modernste Technik im Krankenhaus Strausberg Risikoinformation Medizinprodukte: Dringender Rückruf aller Produkte der Firma Mavidon (u.a. Elektroden-Gele): Die Zukunft des Krankenhausmarktes 13. Nationale Qualitätskonferenz Gesundheit in Berlin PAS 60. Potsdamer Analgesie Sonnabend PERSONALIA Wir gratulieren zum Geburtstag im Februar WEITERE RUBRIKEN Editorial... 4 Kurse und Fortbildungsangebote KVBB informiert Brandenburgisches Ärzteblatt

4 EDITORIAL Liebe Kolleginnen und Kollegen, Dr. med. Jürn von Stünzner Mitglied des Vorstandes der LÄKB Foto: Elmar Esser eine Patientin klagte in meiner Sprechstunde über ein alle paar Monate auftretendes und für wenige Stunden anhaltendes Herzrasen/-stolpern. Ich veranlasste ein 24-Stunden-EKG, bei welchem natürlich nichts herauskam, weil die Patientin an diesem Tag keine Beschwerden hatte. Letzte Woche kam sie wieder, hatte sich eine Smartwatch (mit angebissenem Obst-Bildchen) gekauft und konnte mir ein EKG mit einer für 2 Stunden anhaltenden tachykarden Rhythmusstörung präsentieren. Das ist einerseits beeindruckend, andererseits blamabel. Mein LZ-EKG kommt mir nun vor wie ein Relikt aus der Dampfmaschinenzeit und war doch um ein Vielfaches teurer als die Uhr der Patientin. Kleines Beispiel viele Fragen: Sind wir mit unserem ärztlichen Denken und Handeln noch dran am Puls der Zeit? Sind wir eventuell schon überholt worden von der Digitalisierung und haben es noch nicht gemerkt? Wer hat dieses EKG noch in den Händen? Ist es gleich online beim Hersteller der Uhr oder der App gelandet? Wer sammelt die Daten? Wer verkauft die Daten weiter? Anonym? Pseudonymisiert? Oder gleich mit echtem Namen, Geburtsdatum und Adressdaten? Noch kommen nur selten Patienten mit Diagnosen, die von ihren Apps ausgespuckt wurden. Ich will mich wehren gegen das Gefühl, hier wächst eine unliebsame Konkurrenz hoch und gleichzeitig gegen das Gefühl, der Patient bringt mich durch seinen vermeintlichen Recherchevorteil in die Defensive. Er hat schon eine Diagnose (wie schrecklich, wenn die auch noch richtig wäre) und ich habe noch nicht einmal eine Anamnese erhoben. Ich habe selbst einige Apps ausprobiert teilweise erstaunlich gut teilweise erstaunlich schlecht. Meine hausärztliche analoge Lebenswirklichkeit sieht aber doch anders aus: täglich werden es mehr Patienten, deren Anspruchshaltung wird höher, die unkoordinierte Inanspruchnahme von Fachärzten wird immer mehr, der Rücklauf von fachärztlichen Befunden wird immer weniger, Doppel untersuchungen nehmen zu. Bei den (erstaunlich analogen) Anfragen von Ämtern kann man oftmals nur noch schreiben: bitte Kollegen befragen, weil mir keine Befunde vorliegen. Und meine als papierlos angelegte Praxis erstickt vor lauter Papier. An diesen Stellen könnte die Digitalisierung tatsächlich etwas bewirken und zur Effizienzsteigerung beitragen, auch um sinnvollere Arbeitsabläufe in den Praxen umsetzen zu können. Aber bis heute sind auf der viel gelobten elektronischen Gesundheitskarte der Versicherten nur schnöde Meldedaten. Die elektronische Patientenakte kommt frühestens Der Chaos-Computer-Club hat in diesen Wochen erhebliche Sicherheitslücken bei der Ausgabe von Praxisausweisen und teilweise auch Heilberufe Ausweisen festgestellt. Wird dies den Ausbau der Telematikinfrastruktur weiter verzögern? Sollen wir uns freuen, dass alles noch ein paar Wochen, Monate, Jahre so bleibt, wie es ist? Kommt eventuell sogar eine gewisse Schadenfreude hoch beim Bekanntwerden dieser Panne? Oder ist es endlich Zeit für eine moderne Informations- und Austauschplattform im Gesundheitswesen? An alldem ist etwas dran. Der Spahn`sche Aktionismus ist überzogen und mit Populismus gepaart. Aber selbstkritisch müssen wir feststellen, dass wir uns in unserer ärztlichen Hängematte viele Jahre wohlgefühlt haben und auch die Vorgänger von Herrn Spahn keine Klimmzüge gemacht haben, das Gesundheitssystem da rauszuholen. Herr Spahn springt nun in diese Lücke. Junge Kollegen, Studenten wie Assistenzärzte, deren sonstiges Lebensumfeld schon recht digitalisiert ist, fordern eine moderne Infrastruktur und wundern sich zu Recht über die analogen Strukturen. Andere Kollegen wollen überwiegend eher bewahren, was wir haben und was funktioniert. Wo ist da das rechte Maß? Beide Seiten haben ihre nachvollziehbaren Argumente. Die Ärzteschaft steht vor einer großen Herausforderung: Wir müssen uns der Situation stellen und die Digitalisierungsfortschritte steuern und begleiten, kritisch überzogene Forderungen aus der Politik erkennen und abwenden, ohne dabei die ständige Bremse zu sein. Als Bremse werden wir nicht ernstgenommen. Die Apps kommen von der datensammelnden Softwareindustrie, die Krankenkassen freuen sich über immer gläsern werdende Patienten und Ärzte. Wo ist da die innovative ärztliche Rolle in dem großen Spiel? Wo sind unsere eigenen Apps? Interessante Fragen bleiben: wie werden Arbeitsabläufe und interkollegiale Zusammenarbeit in zwei oder fünf oder zehn Jahren aussehen? Welcher Druck wird von Seiten der Politik und den ärztlichen Institutionen aufgebaut, da mitmachen zu müssen? Ich bin trotz aller Unwägbarkeiten optimistisch, dass ich meine tägliche ärztliche Arbeit weiter als befriedigend wahrnehmen werde und dies so auch jungen Kollegen vermitteln kann. Und ich hoffe, dass diese ihre berufliche Zukunft nicht in Anstellung bei konzerngeführten MVZ sehen werden, sondern auch weiterhin selbstbewusst die eigene Niederlassung in welchen Kooperationsformen auch immer wählen. Wir stehen noch sehr am Anfang dieser Entwicklung und haben jetzt mit der Einführung der Telematik-Infrastruktur und des TSVG zu tun. Wir sind gespannt, was das Digitale Versorgungs-Gesetz Teil II in diesem Jahr bringen wird. Und die Neuigkeiten auf den anderen Baustellen bleiben auch abzuwarten: neuer EBM (wohl leider ausgabenneutral), neue GOÄ (die nicht fertig werden will) bis hin zur Reform der Notfallversorgung. Es bleibt auch in diesem Jahr besonders spannend. Dr. med. Jürn von Stünzner 4 Brandenburgisches Ärzteblatt

5 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK GKV-FKG Kassenwettbewerb soll fairer werden Fairer und zielgenauer soll der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen nach dem Willen der Bundesregierung werden. Dafür soll es das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) geben, Die erste Lesung im Deutschen Bundestag fand am 12. Dezember 2019 statt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zeigte sich nach massiver Kritik teilweise kompromissbereit. Nicht nur die Krankenkassen des AOK-Systems, sondern auch der Koalitionspartner und alle Bundesländer liefen Sturm gegen die Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn, die Regionalbegrenzungen für Krankenkassen in seinem GKV-FKG zu streichen. Davon wären vor allem die ehemaligen allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) betroffen gewesen. Der Minister gab dem konzertierten Druck nach. In aktuellen Entwurf, der bereits das Kabinett und in erster Lesung den Bundestag passiert hat, findet sich diese Regelung nicht mehr. Neue Regeln für Haftung und Kassenwettbewerb Geblieben ist der Vorsatz, Verwerfungen im Wettbewerb, die durch die historisch entstandenen Haftungsregelungen verursacht sind, zu beseitigen, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium. Heute zahlten bei der Auflösung, Schließung oder Insolvenz einer Kasse zuerst die anderen Krankenkassen der gleichen Kassenart. Diese Last soll künftig unter allen Krankenkassen verteilt werden. Zudem sollen die Verhaltensregeln für den Wettbewerb und insbesondere für Werbemaßnahmen klarer und verbindlicher definiert werden. Auch die Unterlassungsansprüche und Rechtsschutzmöglichkeiten der Krankenkassen untereinander bei wettbewerbswidrigem Verhalten werden durch das GKV-FKG ausge weitet. Weiterentwickelt werden auch die Strukturen des GKV-Spitzenverbandes. Dadurch soll eine engere und transparentere Anbindung an das operative Geschäft der Krankenkassen unterstützt werden. Es wird ein neuer Lenkungs- und Koordinierungsausschuss geschaffen werden, der mit Vorstandsmitgliedern der Krankenkassen besetzt ist. In den Entscheidungsgremien wird eine Frauenquote eingeführt, Schließlich sollen die bisher geltenden Rahmenbedingungen für den Erfahrungs- und Meinungsaustausch unter den Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenkassen konkretisiert werden, um Transparenz, Abstimmung und Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden auf Bundes- und Landesebene zu stärken. Neuregelungen zum Risikostrukturausgleich Wesentliche Teile des Gesetzes betreffen eine Reform des Risikostrukturausgleichs, der Unterschiede zwischen den Versichertengemeinschaften der einzelnen Kassen abmildert. Minister Spahn will damit auch eine neue Transparenz schaffen, die es den Versicherten ermöglichen soll, die für sie jeweils passende Krankenkasse zu finden: Wir machen den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gerechter. Nicht die Kasse mit den besten Finanztricks soll gewinnen, sondern die mit dem besten Service, der besten Versorgung und dem modernsten digitalen Angebot. Die Versicherten sollen eine faire Wahl treffen können, die Preis und Leistung berücksichtigt. Und sie sollen bei Kassen mit überhohen Rücklagen nicht mehr Beitrag zahlen als nötig. Über eine Regionalkomponente sollen Bundestag Foto: (c) Deutscher Bundestag/ Thomas Köhler/photothek.net Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Foto: BMG Brandenburgisches Ärzteblatt

6 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK Karin Maag Bildquelle: Karin Maag Sabine Dittmar Foto: Benno Kraehahn regionale Über- und Unterdeckungen im Finanzausgleich abgebaut und somit gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Krankenkassen geschaffen werden. Auch soll diese Regionalkomponente der Marktkonzentration einzelner Kassen entgegenwirken. Zudem soll künftig das gesamte Krankheitsspektrum (statt bisher 50 bis 80 Krankheiten) im RSA Berücksichtigung finden. Das erhöhe laut BMG die Zielgenauigkeit des Finanzausgleichs und verringere Über- bzw. Unterdeckungen für den Großteil der Versicherten. Sogenannte Hochkostenfälle will das Gesetz dadurch abfedern, dass die Krankenkassen für jeden Leistungsfall 80 Prozent der Leistungsausgaben erstattet bekommen, die über Euro pro Jahr hinausgehen. Durch die Einführung einer Vorsorge-Pauschale soll die Präventionsorientierung im RSA gestärkt werden. Damit, so das Ziel des Gesetzes, wird der Anreiz für Krankenkassen gestärkt, die Inanspruchnahme von Präventionsmaßnahmen ihrer Versicherten zu fördern. Wurden bislang die durchschnittlichen Rabattsätze für Arzneimittel gemeldet, sollen die Kassen künftig die Rabatte und Erstattungsbeträge individuell je Versicherten melden. Dadurch sollen systematische Überund Unterdeckungen vermieden und Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden. Die Wirtschaftlichkeitsanreize zum Abschluss von Rabattverträgen bleiben den Krankenkassen damit aber erhalten. Keine Manipulation der Diagnosestellung mehr Den Versuchen einzelner Krankenkassen, die Diagnosestellung der Ärztinnen und Ärzte zu beeinflussen, will das Gesetz durch die Stärkung der Manipulationsresistenz einen Riegel vorschieben. Eine Manipulationsbremse soll sicherstellen, dass sich eine sogenannte Kodierbeeinflussung künftig nicht mehr lohnt: Wenn die Diagnosekodierungen bei bestimmten Krankheiten auffällig stark steigen, bekommen dann alle Krankenkassen hierfür keine Zuweisungen mehr. Zudem werden die Prüfkompetenzen des Bundesversicherungsamtes (BVA) deutlich erweitert. Ein neues schlagkräftigeres Prüfkonzept mit einer Umkehr der Beweislast ist nach derzeitigem Gesetzestext rückwirkend ab dem Jahr 2013 anzuwenden. Eine neu einzurichtende Vertragstransparenzstelle für Selektivverträge der Krankenkassen soll schließlich Transparenz über Verträge zu schaffen und Zusammenhänge mit statistischen Auffälligkeiten in den RSA-Datenmeldungen erkennen können. Kassen bekommen Hilfe für Tarifsteigerungen in den Krankenhäusern Um in den Jahren 2018 und 2019 etwaige nicht refinanzierte Tarifsteigerungen in der Pflege zu finanzieren, sollen die Krankenhäuser im kommenden Jahr einmalig 250 Millionen Euro erhalten. Die hierfür zusätzlichen Mittel sollen den Kliniken schnell und ohne relevanten zusätzlichen bürokratischen Aufwand zur Verfügung gestellt werden. Die Mehrausgaben werden den Krankenkassen laut aktuellem Gesetzestext durch eine einmalige Entnahme aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds kompensiert. Außerdem werden laut BMG die Weichen dafür gestellt, dass der im Versichertenentlastungsgesetz (VEG) bereits vorgesehene Abbau überschüssiger Finanzreserven ab dem 1. Januar 2020 beginnen kann. Hierfür war eine RSA-Reform die Voraussetzung. Finanzausgleich muss immun gegen Manipulation werden In der ersten Lesung des GKV-FKA im Deutschen Bundestag am 12. Dezember 2019 standen die Manipulationsbremse und die Themen Lieferengpässe sowie Rabattverträge im besonderen Fokus. Übereinstimmend betonten Rednerinnen und Redner verschiedener Fraktionen die Notwendigkeit, den RSA immun gegen Manipulationen zu machen. Diskussionsbedarf gab es aber über den konkreten Weg zu diesem Ziel. So erklärte Karin Maag (CDU/CSU): Künftig wird es auch eine sogenannte Manipulationsbremse geben, die sicherstellt, dass es sich für einige schwarze Schafe unter den Kassen nicht mehr lohnt, Ärzte ausschließlich für die Dokumentation von Diagnosen zu bezahlen, um sich so ungerechtfertigt höhere Zuweisungen zu erschleichen. Aber selbstverständlich das sei auch hier angesprochen wollen wir gute Versorgungsverträge nicht verhindern, die dann natürlich an Diagnosen gekoppelt sind. Darüber werden wir in den nächsten Wochen reden müssen. Sabine Dittmar (SPD) betonte dagegen: Es gibt jedoch auch Maßnahmen, deren Effizienz und deren Auswirkungen sich mir nicht erschließen. Ich spreche zum einen von der Manipulationsbremse: Wie ist ihre Auswirkung auf die Morbiditätsorientierung des RSA? Kann sie überhaupt präventiv 6 Brandenburgisches Ärzteblatt

7 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK wirken, oder sanktioniert sie nur kollektiv? Zum anderen spreche ich vom geplanten Diagnoseverbot in Versorgungsverträgen. Betreuungsstruktur- Diagnosebezug vergütet, hat man mir noch nicht schlüssig darlegen können. Für mich als Ärztin ist die Diagnose die Sprache der Medizin. Deshalb werden wir in den anstehenden Beratungen sorgfältig darauf achten, dass bewährte Versorgungsstrukturen nicht zerstört und innovative Versorgungskonzepte nicht unmöglich gemacht werden. verträge, die reine Vergütung für Diagnosen vorsahen, sind bereits seit drei Jahren verboten. Das ist auch gut so. Aber wie ein Vertrag aussehen soll, der ärztliche Leistung ohne irgendeinen Ähnlich sah dies Christine Aschenberg-Dugnus (FDP). Sie versprach: Auch wir werden in der Anhörung ganz genau nachfragen, ob durch das Gesetz mit seinem Verbot von spezifischen Behandlungsdiagnosen innovative Versorgungsformen verhindert werden, so wie es die Allianz deutscher Ärzteverbände vermutet. Das wollen wir nicht. Das wäre auch nicht im Patientenwohl. Michael Hennrich (CDU/CSU) äußerte sich schließlich zu den Themen Lieferengpässe und Rabattverträge: Es ist keine komfortable Situation, dass es Parteien im Parlament gibt, die die Abschaffung der Rabattverträge wollen. Das wollen wir nicht. Ich glaube, dass die Rabattverträge in der Tat ein hohes Einsparpotenzial gebracht haben. Aber wir müssen darüber nachdenken, ob wir die Rabattverträge modifizieren, ob wir da etwas verändern. Ich glaube, da sind wir in einem guten Prozess. Das schauen wir uns genauer an: ob wir Vergabekriterien diskutieren, ob wir zur Mehrfachvergabe kommen. Das GKV-FKG soll voraussichtlich im Frühjahr 2020 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. BMG/BÄK/Elmar Esser Michael Hennrich Foto: Deutscher Bundestag/ Achim Melde Christine Aschenberg-Dugnus Foto: Deutscher Bundestag/ Achim Melde LÄKB Fernbehandlung auch in Brandenburg möglich! In der Lausitzer Rundschau vom 8. Januar 2020 wird die Vorsitzende der AOK Nordost, Daniela Teichert, mit der Aussage zitiert, die Brandenburger Ärzte würden keine Fernbehandlung beispielsweise mittels Videosprechstunde anbieten. Dies ist schlicht und ergreifend falsch. Richtig ist vielmehr, dass es in Brandenburg wie im Übrigen in ganz Deutschland seit vielen Jahren entsprechende Regelungen in der ärztlichen Berufsordnung gibt, die Fernbehandlungen gestatten. Dazu zählen z. B. die individuelle Beratung und Behandlung von Patienten, Telediagnostik und Telemonitoring. Von einem Fernbehandlungsverbot kann in Brandenburg also gar keine Rede sein. Das sollte auch der AOK-Nordost bekannt sein! Unzulässig ist nach der Berufsordnung der Landesärztekammer Brandenburg allerdings die ausschließliche Fernbehandlung, bei der im Rahmen der Behandlung gänzlich auf einen direkten Arzt-Patienten-Kontakt verzichtet wird. Mit dieser Regelung ist die Landesärztekammer auf einer Linie mit der aktuellen Rechtsprechung. So hat das Landgericht Hamburg in einem Urteil vom (Az. 406 HKO 56/19) festgestellt, dass eine Diagnosestellung aus der Ferne ohne unmittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt grundsätzlich gegen die rechtlich gebotene ärztliche Sorgfalt verstößt. Vor diesem Hintergrund hat die Landesärztekammer Brandenburg kein Verständnis für die Aussage von Frau Teichert. Fernbehandlung kann sehr sinnvoll sein. Sie hat aber auch ihre Grenzen. Krankenkassen verstehen sich gerne als Sachwalter von Patienteninteressen. Dann sollten sie allerdings auch ein ganz besonderes Interesse an einer Behandlung ihrer Versicherten haben, die dem gebotenen ärztlichen Standard entspricht. LÄKB Brandenburgisches Ärzteblatt

8 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK MARBURGER BUND Präsentiert alarmierende Ergebnisse der Umfrage zur Arbeits- und Gesundheitssituation von Ärztinnen und Ärzten Veranstaltung des MB in der Berliner Pressekonferenz Foto: Reiner Felsberg Am Montag dem 16. Dezember präsentierte der Marburger Bund Berlin/Brandenburg die Ergebnisse der Mitgliederbefragung zur Arbeits- und Gesundheitssituation von Ärztinnen und Ärzten. An der Veranstaltung in der Berliner Pressekonferenz nahmen Dr. Peter Bobbert, 1. Vorsitzender des MB Berlin Brandenburg, Dr. Steffen König als Brandenburger Vorstandsmitglied, Armin Ehl als Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes und Frau Dr. Dr. Sylvie Vincent-Höper vom Institut für Arbeits- u. Organisationspsychologie der Universität Hamburg teil. Die Pressekonferenz moderierte Thomas Klein. Von Ärztinnen und Ärzten nahmen an der durchaus umfangreichen Datenerhebung teil. Das unterstreicht die Bedeutung, die diesem Themenfeld aus ärztlicher Sicht zukommt. Die Ergebnisse sind alarmierend, erschreckend aber nicht überraschend. Etwa 69 Prozent der Befragten berichten, mehrmals täglich oder ständig unter Zeitdruck zu stehen. Knapp 30 Prozent gaben an, häufig oder sehr häufig Probleme mit den Arbeitsabläufen zu haben. Das betrifft sowohl die Arbeitsorganisation als auch das Nichteinhalten von Absprachen. Etwa in gleicher Größenordnung wird über Unsicherheiten, die während der Arbeit auftreten geklagt. Besonders schlimm sind aber Frustrationen, die dadurch entstehen, dass die behandelnden Ärztinnen und Ärzte die Patientenversorgung nicht den eigenen Ansprüchen entsprechend ausführen können. 53 Prozent der Befragten erleben solche Frustrationen täglich. Begegnet wird den Problemen mit der Ausdehnung der Arbeitszeit in die Freizeit (bei mehr als zwei Drittel oft bis sehr oft), der Intensivierung der Arbeitszeit durch Steigerung des Arbeitstempos und einer Reduktion der Qualität der Arbeit. Letzteres machen laut Befragung erschreckenderweise 59 Prozent der Befragten oft bis sehr oft. 33 Prozent geben an oft bis sehr oft trotz Krankheit zu arbeiten. Die Auswirkungen auf die Patientenversorgung und die Gesundheit unserer Kollegen sind fatal. Gefühle des Ausgebranntseins geben 35 Prozent der Befragten oft bis sehr oft an, sieben Prozent erleben Symptome der Depressivität und 14 Prozent denken wöchentlich bis täglich über eine Kündigung nach. Wie kann das sein, wo doch der Arztberuf einer der schönsten Berufe überhaupt sein sollte? Die alarmierenden Ergebnisse wurden von der lokalen und regionalen Presse, aber auch vom Fernsehen mit großem Interesse und Bestürzung aufgenommen und in entsprechenden Beiträgen publiziert. Laut Armin Ehl, wird die große Umfrage des Bundesverbandes, der MB-Ärztemonitor, dies Ergebnisse wohl bestätigen. Das sind keine Probleme, die nur die Ärzteschaft betreffen, sondern eine Gefahr für die Gesellschaft. Der Marburger Bund hat seine Strategie in den Tarifverhandlungen dieser Problematik schon lange angepasst. So stehen längst nicht mehr nur Tarifsteigerungen, sondern auch die konkrete Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen des ärztlichen Personals im Fokus. Dazu gehört eine verlässliche Dienstplanung und Höchstbelastungsgrenzen. Erste Ergebnisse wurden im Tarifvertrag mit den kommunalen Arbeitgebern auf Bundesebene vereinbart. Tarifverhandlungen allein werden die Probleme nicht lösen. Das ist lediglich ein symptomorientierter Ansatz. Die tiefgreifenden Probleme liegen vielmehr in der Art und Weise, wie unser Gesundheitswesen organisiert und finanziert wird. Das Fallpauschalensystem hat zu einer einseitig erlösorientierten Ausrichtung geführt. Kaufmännische Belange stehen über den medizinischen Erfordernissen. Gesundheit ist aber keine Ware und Ärzte und Pflegekräfte sind keine Verkäufer, sondern Helfer. Ein gutes Gesundheitssystem ist vielmehr eine Investition in die Zukunft. Wir brauchen ein System, das gute und verantwortungsvolle Arbeit schätzt und finanziert und nicht zu einem Hamsterradeffekt führt. Das ist eine Forderung der MB-Hauptversammlung. Die Rechnung muss gesamtgesellschaftlich aufgehen und nicht in jeder einzelnen Einrichtung. 8 Brandenburgisches Ärzteblatt

9 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK Unzählige Ressourcen werden für die sinnlos aufgeblähte Kontrollbürokratie verschwendet. Aber jede Minute, die Ärzte und Pflegekräfte nicht für die Patienten nutzen können, ist eine verschwendete Minute, die zusätzlich zu Frustrationen führt. Jeder Euro, der nicht in der Patientenversorgung ankommt, ist Missbrauch von Versichertengeldern. Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Spahn, jedes Gesetz, dass Sie einführen, erfordert Kontrollmechanismen. Jeder einzelne Kontrollmechanismus bindet Ressourcen, die sinnvoller eingesetzt werden können. Gehen Sie nicht fahrlässig mit den Versichertengeldern um. Nehmen Sie Ihre Verantwortung war und legen Sie die Bürokraten an die Kette. Bürokratie ist das Problem und nicht die Lösung. Die Kollateralschäden sind unübersehbar. Sorgen Sie für ein menschliches Gesundheitssystem, menschlich für Patienten und Heiler gleichermaßen. Wir brauchen Veränderungen. Das System muss weiterentwickelt werden, zum Wohl der Patienten und nicht zur Freude der Bürokratie. Selbstverständlich gilt das auch für den ambulanten Sektor und den öffentlichen Gesundheitsdienst. Steffen König, Marburger Bund AKADEMIE FÜR ÄRZTLICHE FORTBILDUNG Erster Vorbereitungskurs auf den Fachsprachtest für internationale Ärztinnen und Ärzte Ausländische Ärztinnen und Ärzte müssen deutsche Fachsprachkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 GER nachweisen, wenn Sie in Brandenburg tätig werden wollen. Dazu müssen sie bei der Landesärztekammer einen Fachsprachtest erfolgreich ablegen. Am 26. November 2019 fand der erste Kurs Intensiv-Vorbereitung auf den Fachsprachtest in der Landesärztekammer Brandenburg in Potsdam statt. Unter der Anleitung von Sonja Konrath-Schling, ehem. Dozentin für Deutsch als Fremdsprache am Goethe-Institut Berlin, erhielten die TeilnehmerInnen einen Überblick über die formalen Grundlagen der Prüfung sowie die Möglichkeit, sich mit fachlicher Unterstützung vertiefend auf die Prüfungssituation vorzubereiten. Die TeilnehmerInnen zeigten sich überaus motiviert und gut vorbereitet, allerdings bestand insbesondere für den schriftlichen Teil der Prüfung noch Übungsbedarf. Der Unterrichtstag wurde umrahmt von Beiträgen zu den rechtlichen und organisatorischen Bedingungen des Fachsprachtests, vorgetragen von Referenten aus dem LAVG (Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit) sowie dem Referat Recht der Landesärztekammer Brandenburg. Der nächste Vorbereitungskurs zur Fachsprachprüfung für ausländische Intensiv-Vorbereitung auf den Fachsprachtest Kursinhalt: Einblick in rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen des Fachsprachtests Informationen zum Prüfungsablauf Überblick über inhaltliche und sprachliche Anforderungen Praktische Simulationen der einzelnen Prüfungsteile Nächster Termin: Donnerstag, 27. Februar :00 Uhr bis 16:00 Uhr Landesärztekammer Brandenburg, Pappelallee 5, Potsdam Anmeldungen unter: Tel: Fax: Ärztinnen und Ärzte findet am 27. Februar 2020 in den Räumen der Landesärztekammer Brandenburg in Potsdam statt. Nähere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter Akademie für ärztliche Fortbildung Auch die Einführung in die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen gehörte zum Vorbereitungskurs. Das Bild zeigt als Referentin Kristina Metzner, LÄKB Foto: Oliver Jähn Brandenburgisches Ärzteblatt

10 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK Bei der Landesärztekammer Brandenburg erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungen IV/2019 Allgemeinmedizin dr. med. Sylvia Fabian Dana Gerstner Diplom-Ernährungswissenschaftlerin Grit Hoyer Franziska Kanzler Claudia König Dr. med. Nadine Kopf Dr. med. Sarah Lehmann Dr. med. Kristin Pacher Azad Vezirov Kerstin Wilke-Rücker Anästhesiologie Dr. med. Norina Cornelius Ira Engelstädter Susanne Flöther Moreira Dr. med. Annemarie Gullans Stephanie König Tina Kuchling Dr. med. Senta Zepp Arbeitsmedizin Dr. med. Franziska Möckel Doctor en Medicina/(Univ. de Santiago) Olga Lidia Morrobel Gomez MUDr. Martina Schmied Alexander Sturm Augenheilkunde Maciej Buslowicz Orthopädie und Unfallchirurgie Mohammed Alhaloush Nour Barmada Sebastian Budzko Andrei Dzeviatukha Skalenny Farid Tobias Karwath Tim Kelp Romain Poncelet Plastische und Ästhetische Chirurgie Dr. med. univ. Johannes Eschborn Katharina Urban Viszeralchirurgie Mirko Gligorijevic Dr. med. Uwe Sebestyen Frauenheilkunde und Geburtshilfe Dr. med. Stephanie Koetz Kamal Raj Ramoogur Katarzyna Rozwod Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Dr. med. Laura Huhnd Humangenetik Regina Schneiders Innere Medizin Dr. med. Johanna Baak Urs Baumann Sarah Berning Dr. med. Kristina Beyer Kai Blembel Dr. med. Till Bornscheuer Dr. med. Tilman Clasen Svetlana Cvetic Dr. med. Patrick Eickenhorst Dr. med. Benjamin Freiberg Irina Gartung Deborah Groteloh Lejla Hadzifejzovic Simone Hollenstein Malgorzata Agnieszka Hüls-Hareza Kacper Janas Ulrike Knoll Tanja Kovacheva Agnieszka Malolepszy Ahmad Maslam Doctor Medic Goran Milosevic Nicole Noack Elena Osorgina Dr. med. univ. Christian Rehnolt Dina Rupp Bettina Senftleben Doctor-Medic Lucian Zainea Driton Zeka Innere Medizin und Gastro enterologie Andre Paschkewitz Anna Magdalena Siewruk-Pucek Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie Dr. med. Henry Däbritz Innere Medizin und Kardiologie Ahmed Abdelsalam Ahmed Akl Sameh Aly Dr. med. Mathis Jaskulsky Innere Medizin und Rheumatologie Doctor-Medic Sebastian Schwarcz Kinder- und Jugendmedizin Paula Czyborra Dr. Anna Haffke David Kissner M Med Dr. med. Sabine Nickisch Wiebke Rustler Dr. med. Johannes Weller Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie Dr. med. Miriam Gottberg Lisa Thinius Laboratoriumsmedizin Prof. Dr. med. Berthold Hocher Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie Dr. med. univ. Dr. med. dent. Elmir Jaskic Neurochirurgie Aleksandar Abazli Neurologie Katja Bahcesular Physikalische und Rehabilitative Medizin Renate Katzschner Dr. med. Florian Christoph Treffler Psychiatrie und Psychotherapie Dr. med. Gerald Böhm Cem Naci Solmaz Dr./Univ. Sousse) Haythem Zaghdane Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Maren Baumjohann Dr. med. Lito-Laura Gerhold Radiologie Juliane Parsche Björn Picker André Stele Transfusionsmedizin Veselin Vasilev Urologie Omar Dabbas Dr. med. Margret Hohberg 10 Brandenburgisches Ärzteblatt

11 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK Neuropädiatrie Sabine Niemeier Kinderradiologie Julia Langenbeck Akupunktur Dr. med. Deniz Akdere Diabetologie Dr. med. Katrin Hohensee Dr. med. Karolina Wohlan-Niemeyer Geriatrie Mark Stemmler Handchirurgie Dr. med. Delia Letizia Francia Infektiologie Dr. med. Christoph Arntzen Silke Ewering Intensivmedizin Sebastian Griebner Gennadiy Hense Dr. med. Jana Ramalho Teodulo Ewelina Sceplik Jan Swiatkowski Dr. med. Olga Will MUDr. Pavel Zverina Manuelle Medizin/Chirotherapie Markus Kersten Dr. med. Gunnar Trauth Yulia Zhuk Notfallmedizin Tatjana Batraka Friederike Bennett Tobias Bode Dr. med. Patrick Eickenhorst Damian Hartmann Dr. med. Christian Kentner Syem Khalil Hassanain Dr. med. Irma Korten Dr. med. Christof Marnich Dr. med. Laura Nachtigall Janna Schwab Dr. med. Sophia Wilk-Vollmann Paula Zoll Palliativmedizin Dr. med. Alexander Baschin Kathrin Baschin Martin Binder Dott. Nina Brückner Dr. med. Martin Duckert Dr. med. Erhard Kiesel Dr. med. Holger Krebbel Andrea Lenartowsky Dr. med. Astrid Liebich Dr. med. Silke Luplow Dr. med. Christoph Wendelmuth Spezielle Schmerztherapie Dr. med. Michael Scheit Spezielle Unfallchirurgie Georg Conradin Büsch Kamal Nakwache Spezielle Viszeralchirurgie David Röschke Sportmedizin Dr. med. Alexander-Konstantin Hegenbart RECHTSEXTREMISMUS UND HASSKRIMINALITÄT Gesetzliche Umsetzung der Verbesserung des Schutzes von medizinischem Personal Das Bundesjustizministerium hat nunmehr den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" vorgelegt. Dieser sieht, wie in dem entsprechenden Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" vorgesehen, auch eine Verbesserung des Schutzes von medizinischem Personal vor. In der Gesetzesbegründung heißt es: Darüber hinaus soll zukünftig medizinisches Personal in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen strafrechtlich in gleicher Weise geschützt sein wie Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes. Sie werden daher in den Schutzbereich des 115 Absatz 3 StGB, der die Gleichstellung dieses Personenkreises mit Vollstreckungsbeamten regelt, aufgenommen. Denn der tatsächliche Einsatzbereich und die Gefährdungslage des medizinischen Personals in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen sind mit denen des bisher von dieser Vorschrift geschützten Personenkreis vergleichbar." Ein erster Schritt zu mehr Sicherheit für Ärztinnen und Ärzte sowie für Pflegekräfte ist somit gemacht. Das Brandenburgische Ärzteblatt wird über den weiteren Verlauf der Gesetzesinitiative berichten. EE Christine Lambrecht Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Foto: Thomas Köhler/photothek Brandenburgisches Ärzteblatt

12 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK BEKANNTGABE Prüfungstermine für Medizinische Fachangestellte (MFA) Frühjahr und Sommer 2020 Zwischenprüfung Termin: Dienstag, 21. April 2020 Zeit: 14:00 bis 15:30 Uhr Ort: Oberstufenzentren des Landes bzw. für Teilnehmer aus dem OSZ Johanna Just Potsdam in der Geschäftsstelle Potsdam der LÄK Brandenburg Anmeldeschluss: 10. März 2020 (Posteingang in der GS Cottbus) Die Anmeldeunterlagen werden den Ausbildungspraxen rechtzeitig zugesandt. Einzureichende Unterlagen bei der Landesärztekammer, Geschäftsstelle Cottbus: 1. Anmeldeformular 2. Ausbildungsnachweis/Berichtsheft inkl. aller notwendigen Unterschriften 3. Untersuchungsbeleg der 1. Nachuntersuchung nach JArbSchG in Kopie (nur bei Auszubildenden, die zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres noch minderjährig waren und den Beleg noch nicht eingereicht haben) Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Abschlussprüfung Termin schriftliche Prüfung: Dienstag, 05. Mai 2020 Zeit: 09:00 bis 14:20 Uhr Ort: Oberstufenzentren des Landes bzw. für Teilnehmer aus dem OSZ Johanna Just Potsdam in der Geschäftsstelle Potsdam der LÄK Brandenburg Prüfungsbereiche: Behandlungsassistenz 09:00 bis 10:40 Uhr Betriebsorganisation und -verwaltung 11:10 bis 12:50 Uhr Wirtschafts- und Sozialkunde 13:20 bis 14:20 Uhr Termine Praktische Prüfung: 27. Mai bis 13. Juni 2020 (ggf. Erweiterungen möglich) Anmeldeschluss: 24. März 2020 (Posteingang in der GS Cottbus) Die Anmeldeunterlagen werden den Ausbildungspraxen rechtzeitig zugesandt. Die konkrete Planung wird mit dem Bescheid über die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung mitgeteilt. Einzureichende Unterlagen bei der Landesärztekammer, Geschäftsstelle Cottbus: 1. Anmeldeformular 2. Ausbildungsnachweis/Berichtsheft, vollständig geführt und unterschrieben 3. alle bisher erteilten MFA-Zeugnisse der Berufsschule (Kopien) 4. evtl. Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung (Kopie) Wurde die Zwischenprüfung nicht im Kammerbereich Brandenburg absolviert, ist zusätzlich eine Kopie der Teilnahmebescheinigung an der Zwischenprüfung einzureichen. Wiederholer können auf dem Anmeldeformular die Befreiung von der Teilnahme in den Prüfungsbereichen oder -teilen beantragen, in denen mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) erbracht wurden. Vorzeitige Teilnahme an der Abschlussprüfung (Anmeldeschluss: ) Voraussetzungen: Notendurchschnitt über alle abgeschlossenen Lernfelder einschließlich der zuletzt erteilten Zeugnisnote im Fach WiSo mindestens 2,0; dabei keine der Noten schlechter als 3 12 Brandenburgisches Ärzteblatt

13 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK Zwischenprüfungsleistungen mindestens befriedigend (Note 3) mindestens gute praktische Leistungen inhaltlich abgeschlossene Ausbildung bis zum Zeitpunkt der Praktischen Prüfung Einzureichende Unterlagen bei der Landesärztekammer, Geschäftsstelle Cottbus: Die vorgenannten Unterlagen o.g. Punkte 1. bis 4. der Anmeldung zur regulären Abschlussprü-fung sowie 5. formlose Bestätigung des ausbildenden Arztes über mindestens gute Leistungen in der Praxis und 6. formlose Bestätigung des ausbildenden Arztes, dass die Ausbildung bis zum vorzeitigen Prüfungstermin inhaltlich abgeschlossen sein wird. Bei Antrag auf vorzeitige Teilnahme ist das Anmeldeformular selbst abzurufen unter: Prüfungsbewerber, deren Unterlagen erst nach dem Anmeldeschluss eingehen, müssen mit einer Verschie bung der Prüfung rechnen. Bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen erhalten die Prüfungsbewerber nach dem Anmeldeschluss ein persönliches Zulassungsschreiben durch die LÄK Brandenburg. Kathrin Kießling, Referatsleiterin Ausbildung MFA LANDESÄRZTEKAMMER BRANDENBURG 1. Februar Veranlagung des Kammerbeitrages 2020 Wie gewohnt erhalten alle Ärztinnen und Ärzte des Landes Brandenburg in diesen Tagen ihre Unterlagen zur Selbsteinstufung zum Kammerbeitrag. Bitte erledigen Sie Ihre Selbsteinstufung in der vorgegebenen Frist bis 1. März und senden diese zusammen mit einem Nachweis Ihrer Einkünfte zu uns zurück. Des Weiteren erhalten Sie neben dem Formular zur Selbsteinstufung eine Änderungsmitteilung, in der die am Stichtag bei der LÄK gespeicherten Daten Ihrer Meldeakte dargestellt sind. Fehlerhafte, unvollständige oder nicht aktuelle Einträge berichtigen oder ergänzen Sie bitte und senden die Änderungsmitteilung an uns zurück. Seit nunmehr vier Jahren bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit der Selbsteinstufung über unser Mitgliederportal, welche sich zunehmend größerer Beliebtheit erfreut. Hier können Sie Ihre Beitragseinstufung online komfortabel und papierlos erledigen. Auch das Kopieren und Einschicken der Nachweise entfällt, da Sie diese stattdessen direkt online bereitstellen können. Notwendig für die Benutzung unseres Portals sind nur Ihre Zugangsdaten. Sollten Ihnen diese Daten nicht mehr vorliegen, können Sie diese über untenstehenden Kontakt neu beantragen. Unser Portal arbeitet generell über eine verschlüsselte Verbindung, Ihre Daten sind somit vor unautorisierten Zugriffen geschützt. Eingaben während des Einstufungsvorganges prüft der Programmassistent auf Plausibilität und weist Sie sofort auf fehlerhafte Eingaben hin. Auftretende Fragen finden durch unsere Online-Hilfen sofort Beantwortung. Bitte helfen Sie, unseren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren und nutzen unser Angebot der papierlosen Online-Selbsteinstufung. Teilen Sie uns über das Portal (widerruflich) mit, dass Sie ausschließlich elektronisch über Ihre Beitragsaktivitäten informiert werden möchten. Mitglieder die von dieser Option bereits Gebrauch gemacht haben, werden in diesem Jahr wieder per zur Vornahme der Selbsteinstufung aufgefordert. Sollten Sie keine Nachricht erhalten, prüfen Sie bitte den Spam-Ordner und informieren Sie uns gegebenenfalls zur Abklärung der registrierten -Adresse. Unsere Mitarbeiter/Innen stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin telefonisch und per /Fax beratend zur Verfügung. Auf diesem Wege möchten wir außerdem all den Ärztinnen und Ärzten danken, die mit ihren Hinweisen und Mitteilungen aktiv zur Verbesserung unseres Mitgliederportals beigetragen haben. Bitte beachten Sie die Termine für das Beitragsjahr 2020: Die Abgabe Ihrer Selbsteinstufung, ob über unser Portal oder auf dem Postweg, muss bis zum 1. März 2020, die Zahlung des Kammerbeitrages bis zum 31. März 2020 erfolgen. LÄKB Kontakte: Beitrag: und Portal: portal@laekb.de, Brandenburgisches Ärzteblatt

14 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK ÄRZTEBALL am 9. Mai 2020 Die Landesärztekammer Brandenburg möchte mit Ihnen feiern! Die Landesärztekammer Brandenburg möchte Sie am 9. Mai 2020 für einige Stunden aus Ihrem stressigen Alltag entführen. Lassen Sie uns gemeinsam im Dorint Hotel in Potsdam einen Abend in angenehmer Atmosphäre verbringen. Anmeldung: Telefon: Telefax: Andreas Rosenow 14 Brandenburgisches Ärzteblatt

15 KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK Teilnahme Ärzteball am 9. Mai 2020 Anmeldeschluss 14. April 2020 Fax: oder Mail: oder Telefonisch: Ich nehme am Ärzteball am 9. Mai 2020 in Potsdam: ohne Begleitung teil. in Begleitung von Personen teil Name/Vorname: Anschrift (ggf.praxis): Datum (Unterschrift) Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von 119 pro Person bis zum auf folgendes Konto: Landesärztekammer Brandenburg IBAN: DE Deutsche Apotheker- und Ärztebank eg Verwendungszweck: Ärzteball und Name des Teilnehmers/der Teilnehmer Gesonderte Eintrittskarten werden Ihnen nicht zugesandt. Der Einlass erfolgt nach Gästeliste und eingegangenem Eintrittspreis. Es steht ein begrenztes Kontingent an Übernachtungsmöglichkeiten im Hotel Dorint Potsdam zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Buchung selbst unter vor und geben Sie bei Ihrer Reservierung Ärzteball der Landesärzte kammer Brandenburg an. Brandenburgisches Ärzteblatt

16 ARZT & RECHT ARZT UND ARZTHAFTUNG VON FALL ZU FALL Diesmal: Wie viel Zeit darf nach der Diagnose bis zur Blinddarmoperation verstreichen? Hinweis: Weitere Fälle aus der norddeutschen Schlichtungsstelle finden Interessierte im Internet unter www. laekb.de, Rubrik Arzt Kasuistiken. Alle Fälle entstammen der gemeinsamen Fallsammlung der neun Mitgliedskammern der norddeutschen Schlichtungsstelle. Kasuistik In einem Schlichtungsverfahren war zu prüfen, ob bei Zustand nach Herzkatheteruntersuchung und eine Woche später akut auftretenden Bauchschmerzen, die Abklärung und Behandlung einer akuten Appendizitis mit lokaler Unterbauchperitonitis und Perforation nach Vorstellung in einer Klinik der Maximalversorg bei einem 70-jährigen Patienten zeitgerecht und fachgerecht durchgeführt worden war. Bei der Aufnahmeuntersuchung gegen 7.25 Uhr fand sich ein druckschmerzhaftes Abdomen mit Abwehrspannung im rechten Unterbauch und kontralateralem Loslass-Schmerz. Im Labor bestand eine Erhöhung des CRP auf 151 mg/l (Normwert <5 mg/l) sowie ein Leukozytenwert von 9,97 (Normalbefund /l). Um den schmerzhaften Bauchbefund bei Zustand nach der einige Tage zuvor erfolgten Herzkatheteruntersuchung schnell abzuklären, erfolgte zunächst eine CT-Untersuchung des Abdomens. Als Diagnose stellte sich eine Appendizitis ohne Abszedierung mit dezent freier Flüssigkeit ohne Zeichen einer freien Perforation dar. Um Uhr wurde der Patient in der Chirurgischen Notaufnahme von der diensthabenden Oberärztin untersucht und die Indikation zur alsbaldigen Operation einer akuten Appendizitis gestellt. Die Operation begann um Uhr (Schnittzeit). Es fand sich eine perforierte Appendizitis mit Unterbauchperitonitis. Zwei Tage später erfolgte eine Re-Laparotomie mit Spülung der Bauchhöhle und erneuter Drainagelegung wegen trüber Drainageflüssigkeit und katecholaminpflichtiger Kreislaufunterstützung. Nach weiterer Behandlung auf der Intensivstation, dann auf der Normalstation, erfolgte am neunten postoperativen Tag eine Wundspreizung bei Sekundärheilung im Subkutanbereich. Beanstandung der ärztlichen Maßnahmen Der Patient bemängelt, dass trotz eindeutiger Diagnose erst um Uhr eine Verlegung in die Chirurgie erfolgt sei. Auf der Station sei er bereits um 15 Uhr in einem schlechten Zustand gewesen. Die Operation sei aber erst um Uhr begonnen worden. Zehn Stunden nach der Aufnahme sei der Blinddarm schon perforiert gewesen und eine lokale Bauchfellentzündung habe vorgelegen. Es sei deswegen eine Weiterbehandlung bei Sepsis auf der Intensivstation notwendig gewesen. Wären Diagnose und Operation früher erfolgt, hätte die Perforation verhindert werden können. Stellungnahme des Klinikums Es wird entgegnet, dass nach Eintreffen bei unklarem Abdomen um 7.25 Uhr die notwendigen Untersuchungen zunächst durch die Ärzte der Notaufnahme der Inneren Medizin durchgeführt worden seien. Bei Zustand nach Koronarangiografie einige Tage vor der Aufnahme sei auch eine CT-Untersuchung zum Ausschluss von etwaigen retro- oder intraperitonealen Komplikationen nach der Herzkatheteruntersuchung notwendig gewesen. Die Ergebnisse der Blutwerte hätten um 8.34 Uhr vorgelegen. Die Anmeldung und Durchführung des Notfall-CT und Auswertung der CT-Bilder habe bis 12 Uhr gedauert. Die Diagnose habe den Verdacht einer akuten Appendizitis ohne Abszedierung bei dezent freier Flüssigkeit ergeben. Anschließend habe eine Vorstellung in der Chirurgischen Notaufnahme um Uhr stattgefunden. Durch die diensthabende Oberärztin sei um Uhr die ChaotiC PhotographY fotolia.com Indikation zur Operation einer akuten Appendizitis gestellt worden und der Patient sei dem OP-Management als Notfall gemeldet sowie auf die Station gebracht worden. Die dokumentierten Zeitspannen entsprächen dem Standard in der Versorgung eines akuten Abdomens. Gutachten Der chirurgische Gutachter hat folgende Kernaussagen getroffen: Die Indikation zur Durchführung einer CT-Untersuchung des Bauch- und Retroperitonealraums sei korrekt gewesen auch in Hinsicht auf andere Erkrankungen, die ein akutes Abdomen hätten verursachen können. Außerdem habe die einige Tage zuvor durchgeführte Herzkatheteruntersuchung bei diesem Bauchbefund eine entsprechende CT-Untersuchung erforderlich gemacht aufgrund des möglicherweise vorhandenen infizierten Häma toms nach Herzkatheteruntersuchung. Die erweiterte Befunderhebung habe standardgerecht, im zeitlichen Ablauf nachvollziehbar und notwendig stattgefunden. Laut Unterlagen habe eine 16 Brandenburgisches Ärzteblatt

17 ARZT & RECHT Befundung der CT-Untersuchung spätestens gegen circa 12 Uhr vorgelegen, worauf der Patient dann in die Chirurgische Notaufnahme verlegt worden sei. Ausgehend von der radiologischen Diagnosestellung gegen Uhr und der chirurgischen Indikationsstellung um circa Uhr seien dann fünf Stunden bis zur Operations-Schnittzeit um Uhr als regelhafte Zeitspanne korrekt gewesen, zumal auch nicht der Verdacht auf eine perforierte Appendizitis laut CT-Untersuchung bestanden habe. Eine fehlerhafte Verzögerung habe nicht vorgelegen. Auch die Durchführung der Operation als primär offene Operation und die weitere Betreuung seien standardgerecht erfolgt. Bewertung der Haftungsfrage Die Schlichtungsstelle schloss sich dem Gutachten im Ergebnis an. Bei dem Patienten musste wegen akut aufgetretenen Bauchschmerzen und einem Zustand nach einer einige Tage zuvor erfolgten Herzkatheteruntersuchung eine schnelle, umfassende Abklärung des Krankheitsgeschehens durchgeführt werden. Hierzu eignete sich, wie richtigerweise von den untersuchenden Ärzten entschieden wurde, ein Notfall-CT. Differentialdiagnostisch kamen bei dem beschriebenen Bauchbefund mehrere akute Baucherkrankungen infrage, so eine perforierte Sigmadivertikulitis, Appendizitis und nicht zuletzt auch eine Komplikation aufgrund der kürzlich notwendig gewesenen Herzkatheteruntersuchung. Erst nach Abschluss der CT-Untersuchungen, der Befundung durch die Röntgenabteilung sowie der Indikationsstellung durch die chirurgische Oberärztin über Art und Notwendigkeit einer sofortigen Operation lag aus der allein maßgeblichen Sicht ex ante eine Indikation zu einer dringlich durchzuführenden Operation vor. Der benötigte Zeitablauf vom Eintritt in die Klinik bis zur Indikationsstellung einer Appendizitis ist korrekt und nachvollziehbar, vor allem auch wegen eines erforderlichen Ausschlusses oder Nachweises von Komplikationen nach der Herzkatheteruntersuchung. Auch bestand zum Zeitpunkt der chirurgischen Diagnosestellung gegen 12 Uhr bei dokumentierter stabiler Klinik des Patienten bei der Aussage des CT-Befundes einer akuten Appendizitis ohne Perforationszeichen nicht die Notwendigkeit einer unmittelbar sofort durchzuführenden Operation, da kein absolut lebensbedrohlicher Zustand des Patienten vorlag. Die Anmeldung im Operationsplan als dringlich durchzuführende Operation erfolgte ebenfalls zeitgerecht. Auch die Einplanung in das laufende OP-Programm und ein Operationsbeginn nach fünf Stunden ist als zeitgerecht und vertretbar anzusehen. In zahlreichen umfangreichen Studien der gegenwärtigen medizinischen Literatur wird der Frage nachgegangen, ab welcher Zeitspanne zwischen Eintritt in das Krankenhaus, fachärztlicher Diagnosestellung und Operationsbeginn (Schnittzeit) sich die Komplikationsrate nach Operationen einer akuten Appendizitis erhöht. Im vorliegenden Fall bestand eine Latenzzeit von zehn Stunden zwischen Eintritt in die Klinik und Operationszeitpunkt, wobei auf die nachweislich notwendige Untersuchungszeit bis zur Diagnosestellung circa fünf Stunden fielen. Neuere Untersuchungen belegen, dass sich die postoperative Komplikationsrate durch die insgesamt notwendige 10-stündige Zeitspanne nicht erhöht habe. Eine Antibiotika-, Schmerz- und Infusionstherapie sollte aber nach Diagnosestellung eingeleitet werden. Die vom Patienten als fehlerhaft bemängelte zu lange Zeitspanne kann nicht als Ursache der eingetretenen Komplikationen wie die stattgehabte Blinddarmperforation, die notwendige Revisionsoperation bei Unterbauchperitonitis sowie die Sekundärheilung im Bauchwandbereich angeführt werden. Somit sind die Komplikationen nicht als Folgen eines ärztlichen Fehlverhaltens anzusehen, sondern gehören in diesem Fall zu den möglichen krankheits- und eingriffsspezifischen Komplikationen bei derartigen Erkrankungen. Ein Behandlungsfehler oder Organisationsmangel lag nicht vor. Fazit Die Frage, ob eine Appendizitis zeitgerecht operiert wurde, ist eine Einzelfallentscheidung, bei der die individuellen anamnestischen Daten ausschlaggebend sind. Literatur: 1) Abou. Nukta F. et al Arch Surg 2006 May;141(5): 504-6, Effects of delaying appendektomy 2) Sadot E. et al J Gastrointest Surg (2013) 17: ), Acute Appendicitis in the twenty-first entury 3) Chang Sik Shin et al Emergency Surgery 2014, 9;8, Delayed appendectomy versus early appendectomy 4) Drake F. Th. et al Jama Surg 2014 ;149 (8): , Time to appendectomy and risk of perforation in acute appendicitis 5) Slotta J.E.et al Chirurg 6/2017 DOI /s , Management der akuten Appendizitis 6) Almström M. et al Annals of Surgery XX, number X, month 2016, In-hospital surgical delay does not increase the risk for perforated appendicitis in children 7) Multicenter cohort study,systematic review and meta-analysis, Ann Surg 2014; 259: , Safety of short,in-hospital delays before surgery of acute appendicitis 8) Slotta J. et al Management der akuten Appendizitis wie lange darf der Patient auf die Operation warten? Kongressbeitrag in Z. Gastroenterol 2015; 53 - KC065 9) Ingraham AM et al Arch, Surg 2010 Sept; 145 (9): doi: /archsurg , Effect of delay to operation outcomes in adults with acute appendicitis 10) Gießelmann K Dtsch Ärzteblatt 2018; 115 (31-32): A -1438/ B /C-1202, Medizinreport Blinddarmentzündung Professor Dr. med. Markward von Bülow Facharzt für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Spezielle Viszeralchirurgie, Ärztliches Mitglied der Schlichtungsstelle Professor Dr. med. Heinz-Jürgen Engel Facharzt für Innere Medizin, Kardiologie Ärztliches Mitglied der Schlichtungsstelle Christine Wohlers Rechtsanwältin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Professor Dr. med. Walter Schaffartzik Vorsitzender der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Kontakt: Schlichtungs stelle für Arzthaftpflichtfragen der nord deutschen Ärztekammern Hans-Böckler-Allee 3, Hannover Tel.: oder info@ schlichtungsstelle.de Brandenburgisches Ärzteblatt

18 ARZT & RECHT EHRENAMT: Mögliche Änderung bei der Umsatzsteuer ab 2020 Problemaufriss Die Kammermitglieder üben ihre Tätigkeit in der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) gem. 25a Heilberufsgesetz in den Organen, Ausschüssen und sonstigen Gremien ehrenamtlich aus. Damit greift (an sich) 4 Nr. 26 a) UStG, wonach Umsätze aus ehrenamtlicher Tätigkeit für juristische Personen des öffentlichen Rechts von der Umsatzsteuer befreit sind (Entschädigungen, Aufwandsersatz usw.). Ob eine ehrenamtliche Tätigkeit vorliegt, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes insbesondere davon ab, ob die Tätigkeit in einem formellen Gesetz als ehrenamtlich bezeichnet wird was für den Bereich der LÄKB durch 25a Heilberufsgesetz erfüllt ist. In einem Anwendungserlass vom hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) jedoch diese eigentlich klare Rechtslage als Vorgabe für die Finanzämter aufgeweicht. Die Finanzverwaltung will es fortan für eine Umsatzsteuerbefreiung nicht mehr allein ausreichen lassen, dass die Ehrenamtlichkeit in einem formellen Gesetz festgestellt wird. Ausnahmsweise könne bei entsprechend großem Umfang der Tätigkeit eine berufliche Ausübung nicht mehr ausgeschlossen werden. Eine Ehrenamtlichkeit läge dann nicht mehr vor, weil die Tätigkeit dem materiellen Begriff der Ehrenamtlichkeit nicht mehr gerecht werde. Diese Ansicht der Finanzverwaltung steht aber (wie gezeigt) im Widerspruch zur Jurisdiktion des Bundesfinanzhofes dies wurde der LÄKB in einem zu diesem Thema in Auftrag gegebenen Gutachten der Steuerberatungsgesellschaft RSM Berlin ausdrücklich bestätigt. Als weiteres Hindernis für die Umsatzsteuerbefreiung wird in dem Anwendungserlass der Fall erörtert, wenn die Ehrenamtlichkeit nicht in einem formellen Gesetz, sondern nur in einer öffentlichrechtlichen Satzung festgestellt ist. Dies ist für den Bereich der Landesärztekammer Brandenburg insofern relevant, dass der genannte 25a Heilberufsgesetz erst seit existiert und die Ehrenamtlichkeit zuvor lediglich in den Satzungen der Landesärztekammer Brandenburg verankert war. Nach dem Anwendungserlass soll es in Verbindung mit einer in 2019 von Seiten der Finanzverwaltung erteilten Verlängerung ab 2020 für eine Umsatzsteuerbefreiung nicht mehr ausreichen, wenn die Ehrenamtlichkeit nur in einer Satzung festgestellt ist. Dies bedeutet umgekehrt aber auch, dass bis einschließlich 2019 von den Finanzbehörden die umsatzsteuerfreie Ehrenamtlichkeit für den Bereich der Landesärztekammer Brandenburg grundsätzlich anzuerkennen sein wird (weil diese immer schon zumindest satzungsmäßig geregelt war). Vor dem Hintergrund des genannten Anwendungserlasses ist jedenfalls damit zu rechnen, dass die Finanzämter ab 2020 verstärkt prüfen, ob bei der ausgeübten ehrenamtlichen Tätigkeit nach wie vor eine Umsatzsteuerbefreiung gewährt wird. Was wir Ihnen empfehlen Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Steuerberater auf und besprechen Sie Ihre individuelle Situation die Verantwortung für die Erklärung einer etwaigen Umsatzsteuerpflicht liegt letztlich bei Ihnen als Steuerpflichtige. Falls das Finanzamt eine Umsatzsteuerpflicht annehmen möchte, prüfen Sie die Einlegung von Rechtsmitteln. Dadurch, dass die Finanzämter bei der Annahme einer Umsatzsteuerpflicht von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes abweichen würden (s. o.), dürften Rechtsmittel Erfolgsaussichten haben. Die LÄKB kann und darf Kammermitglieder in einem solchen Verfahren zwar nicht vertreten, kann aber inhaltlich unterstützen. Was wir für Sie tun können Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg hat 2018 vorsorglich eine Änderung der Entschädigungsregelung beschlossen. Danach sind die Entschädigungen künftig als umsatzsteuerliche Nettobeträge anzusehen, um so gegebenenfalls für betroffene Ehrenamtler einen Ausgleich zu ermöglichen. In einem eventuell entstehenden Rechtsstreit mit dem Finanzamt können wir wie erwähnt auf Anfrage Zuarbeiten mit dem hier zu diesem Thema vorhandenen Know-how leisten. Anmerkung: Besondere Situation bei Referentenhonoraren Für die Tätigkeit ehrenamtlicher Referenten im Rahmen der ärztlichen Fortbildung der Landesärztekammer wurde die Befreiung von der Umsatzsteuer nach 4 Nr. 21 a) bb) bescheinigt. Referenten, von denen das Finanzamt entsprechende Nachweisführung verlangt, können sich eine Kopie dieser Bescheinigung bei den Mitarbeitern der Akademie für ärztliche Fortbildung abfordern. LÄKB Akademie für ärztliche Fortbildung Landesärztekammer Brandenburg 15. Forum für Hausärzte und Praxispersonal Evidenzbasierte Medizin und Strategien für die Praxis Ausgezeichnet mit dem DEGAM-Label Tag der Allgemeinmedizin Potsdam 21. März :00 bis 16:30 Uhr Landesärztekammer Brandenburg Pappelallee Potsdam Cottbus 7. November :00 bis 16:30 Uhr Gut Branitz Heinrich-Zille-Str Cottbus Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. I. Musche-Ambrosius In Zusammenarbeit mit: 18 Brandenburgisches Ärzteblatt

19 ARZT & RECHT STEUERTIPP Gemischt genutzte Immobilie: Schuldzinsenabzug durch richtige Zuordnung optimieren Die Art der Finanzierung (Eigen- oder Fremdfinanzierung) und die damit verbundene Zuordnung auf die unterschiedlichen Gebäudeteile liegt im Ermessen des Steuerpflichtigen. Um den Schuldzinsenabzug zu optimieren, müssen die Kredite den vermieteten Gebäudeteilen und die Eigenmittel den zu eigenen Wohnzwecken genutzten Bereichen zugeordnet werden. Wie man es besser nicht machen sollte, zeigt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Steuerpflichtige erwarben in 2007 ein Mehrfamilienhaus. Rund 80 % der Wohnfläche wurde vermietet, 20 % bewohnten sie selbst. Beim Kauf beabsichtigten sie, den selbstgenutzten Gebäudeteil allein mit Eigenkapital zu finanzieren und die Kreditmittel für die Bezahlung des fremd vermieteten Gebäudeteils zu verwenden. Hierfür war im notariellen Kaufvertrag eine Kaufpreisaufteilung erfolgt. Die bei der Bank aufgenommenen Darlehensmittel wurden aber auf ein privates Girokonto überwiesen, auf dem sich auch Eigenmittel der Steuerpflichtigen befanden. Es kam somit zu einer Vermischung von Eigen- und Fremdmitteln. Anschließend wurde von diesem Konto der gesamte Kaufpreis für das Objekt gezahlt. Es war nicht erkennbar, welche Mittel für die Bezahlung des selbst- oder fremd genutzten Gebäudeteils verwendet worden waren. Die Steuerpflichtigen hingegen argumentierten, dass der Widerruf und die abschließende Rückabwicklung der Darlehensverträge sowie die erneute gezielte Zuordnung der Darlehen ein rückwirkendes Ereignis darstellen. Da die Darlehensverträge von Beginn an unwirksam seien, sei eine neue Zuordnung möglich gewesen. Sowohl das Finanzgericht Köln als auch der Bundesfinanzhof lehnten die Sichtweise der Steuerpflichtigen allerdings ab. Der Zuordnungszusammenhang scheitert, wenn der Darlehensbetrag auf ein Girokonto fließt, von dem der Steuerpflichtige den gesamten Kaufpreis an den Verkäufer überweist. In diesen Fällen sind die Darlehenszinsen nur anteilig als Werbungskosten abziehbar. Die Rückabwicklung eines gegenseitigen Vertrags führt erst dann zu einem rückwirkenden Ereignis, wenn die Beteiligten die Rückbeziehung auf einen früheren Zeitpunkt vereinbart und die gegenseitigen Leistungen einander zurück gewährt haben. Im Streitfall wurden die wirtschaftlichen Folgen der Darlehensverträge aber nicht rückgängig gemacht. So wurden (rechtsgrundlose) Zinszahlungen seitens der Bank nicht zurückgezahlt. Zudem haben die Steuerpflichtigen nicht den ursprünglich gewährten Nettodarlehensbetrag zurücküberwiesen und auch keine Nutzungsentschädigung geleistet. Sie haben nur die im Zeitpunkt der Ablösung valutierende Restsumme beglichen. Auch die neu geschlossenen Darlehensverträge wurden mit Wirkung für die Zukunft ab 2015 und nicht rückwirkend für die Vergangenheit ab 2007 abgeschlossen. Praxistipp: Entscheidend ist, dass der Steuerpflichtige eine objektiv erkennbare Zuordnung trifft. Der Kaufpreis ist im notariellen Kaufvertrag aufzuteilen und durch getrennte Überweisungen zu leisten. Quelle BFH-Urteil vom , Az. IX R 2/18 Torsten Feiertag Torsten Feiertag Foto: privat Kontakt: Schlichtungs stelle für Arzthaftpflichtfragen der nord deutschen Ärztekammern Hans-Böckler-Allee 3, Hannover Tel.: oder info@schlichtungsstelle.de In 2015 widerriefen die Steuerpflichtigen ihre Darlehensverträge, da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Die Verträge wurden aufgelöst und die Steuerpflichtigen nahmen bei einer anderen Bank neue Darlehen auf. Wegen der missglückten Zuordnung erkannte das Finanzamt im Streitjahr 2013 nur 80 % der Schuldzinsen als Werbungskosten an. 3D-Praxisplanung objektbezogene Einrichtung Praxismöbel online bestellen Klaus Jerosch GmbH Tel. (030) Info-Tel. (0800) Praxiseinrichtungen Anzeige Brandenburgisches Ärzteblatt

20 FORTBILDUNG AKADEMIE FÜR ÄRZTLICHE FORTBILDUNG Fortbildungsangebote für Ärzte und MFA/MTRA Direkt zum Fortbildungsangebot für Ärzte: Fortbildung für Ärzte Orthopädisch-manualmedizinischer Untersuchungsgang 9 P 21. Febr April Sept Okt Ort: Potsdam Leitung: Dr. med. V. Liefring, Sommerfeld Teilnehmergebühr: je 136 Sonographie-Grundkurs 35 P 20. bis 23. Febr bis 22. Nov Ort: Potsdam Leitung: Dr. med. J. Berger, Potsdam Teilnehmergebühr: je 510 ausgebucht! Weiterbildungstage Allgemeinmedizin Modul I: 21./22. Febr P Teilnehmergebühr: 60 Modul II: 8./9. Mai P Teilnehmergebühr: 60 Modul III: 5. bis 7. Nov P Teilnehmergebühr: 90 Ort: Potsdam Leitung: Dr. med. M. Gremmler, Hoppegarten Vorbereitung Fachsprachtest 27. Febr Ort: Potsdam Leitung: S. Konrath-Schling, Berlin Teilnehmergebühr: 136 Qualifikationskurs für Transfusionsbeauftragte/Transfusionsverantwortliche 16 P 28./29. Febr Ort: Cottbus Leitung: Prof. Dr. R. Moog, Cottbus Teilnehmergebühr: Brandenburgischer Apotheker- und Ärztetag 6 P 29. Febr Ort: Potsdam Leitung: Dr. rer. nat. S. Gohlke, Hoppegarten; Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide Intensivvorbereitung auf die Kenntnisprüfung 22 P 5. bis 7. März 2020 Ort: Potsdam Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide Teilnehmergebühr: 272 LNA-Refresher-Kurs 18 P Thema: Der Leitende Notarzt im Krankenhaus (aufbauend auf den 40-Stunden- Qualifikationskurs zum Leitenden Notarzt) 6./7. März 2020 Ort: Potsdam Leitung: T. Reinhold, Oranienburg; Dr. med. F. Mieck, Königs Wusterhausen Teilnehmergebühr 272 Strukturierte curriculare Fortbildung Medizinische Begutachtung (64 Std., Modul I-III) Modul II (8 Std.) Fachübergreifende Aspekte 8 P 7. März 2020 Teilnehmergebühr: 136 Modul I (40 Std.): Allgemeine Grundlagen, Zustandsbegutachtung, Kausalitätsbezogene Begutachtung 40 P 10. Okt Nov Dez Jan Ort: Potsdam Teilnehmergebühr: 680 Leitung: Dr. med. J.-M. Engel, Bad Liebenwerda; Prof. Dr. med. E. Frantz, Potsdam Grundkurs zum ABS-Beauftragten Arzt (40 Std.) 40 P Modul 1 nach dem BÄK-Curriculum Antibiotic Stewardship (ABS) 9. bis 13. März 2020 Ort: Potsdam Leitung: Dr. med. M. Seewald, Potsdam; PD Dr. med. H. Peltroche, Cottbus Teilnehmergebühr: 680 ausgebucht! Fallseminare Palliativmedizin (je 40 Stunden) 40 P Modul I: 16. bis 20. März 2020 Modul II: 21. bis 25. Sept Modul III: Frühjahr 2021 Ort: Potsdam Leitung: B. Himstedt-Kämpfer, Berlin Teilnehmergebühr: 680 /Modul ausgebucht! Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz für MTRA (8 Stunden) gemäß Strahlenschutzverordnung 21. März 2020 in Cottbus Leitung: Prof. Dr. med. habil. C.-P. Muth, Cottbus Teilnehmergebühr: 96 Forum für den Hausarzt und das Praxispersonal 8 P 21. März 2020 in Potsdam 7. Nov in Cottbus Leitung: Dr. med. I. Musche- Ambrosius, Potsdam Teilnehmergebühr: 110 für Ärzte, 80 für Praxispersonal 2. Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung der Landestierärztekammer und der LÄKB Eine Gesundheit für Mensch und Tier 5 P 6. Mai 2020 Ort: Potsdam Leitung: Prof. Dr. med. E. Frantz, Potsdam Teilnehmergebühr: 50 Impfen in der Praxis Basiskurs 5 P (fachübergreifend für Ärzte und Praxismitarbeiter) 27. Mai 2020 Ort: Potsdam Leitung: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide Teilnehmergebühr: Brandenburgisches Ärzteblatt

21 FORTBILDUNG Psychosomatische Grundversorgung (80 Stunden) 80 P gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB Kurs I: 18. Jan. bis 9. Aug Kurs II: 6./7. Juni /23. Aug /27. Sept /8. Nov /13. Dez Ort: Potsdam Leitung: R. Suske, Werneuchen Teilnehmergebühr: ausgebucht! Basiskurs Palliativmedizin (40 Stunden) 40 P gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB 8. bis 12. Juni 2020 Ort: Potsdam Leitung: Dr. E. Kretzschmar, Bernau Teilnehmergebühr: 680 Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (8 Stunden) 9 P gemäß Strahlenschutzverordnung 25. April 2020 in Cottbus 21. Nov in Blankenfelde/ Mahlow Leitung: Prof. Dr. med. habil. C.-P. Muth, Cottbus Teilnehmergebühr: 136 Seminar Leitender Notarzt 40 P in Anlehnung an Empfehlungen der Bundesärztekammer 30. Nov. bis 4. Dez Ort: Cottbus Leitung: T. Reinhold, Oranienburg; Dr. med. F. Mieck, Königs Wusterhausen Teilnehmergebühr: 680 die neue Lichtausstellung in Cottbus Leuchten für Praxis, Büro und Wohnräume An der Oberkirche Cottbus Sandower Str Fortbildung für MFA Casemanagement Fallbegleitung (Agnes Zwei ) 22. April bis 11. Dez Anzeige Ausbilderfortbildung für die MFA-Ausbildung 11./12. Sept P Begrenzte Teilnehmerzahl Ort: Potsdam Leitung: Dipl.-Med. S. Haußmann, Ludwigsfelde Teilnehmergebühr: 272 Update Suchtmedizin Verhaltenssucht zwischen Modebegriff und Behandlungsbedarf 6P 7. Okt. 2020, 13:00 bis 18:00 Uhr Ort: Potsdam Kursleitung: R. Cina, Lindow Teilnehmergebühr: 102 Ihre Anmeldung richten Sie bitte an die LÄKB, Referat Fortbildung, Postfach , Cottbus, Fax: , akademie@laekb.de, Internet: Es gelten die Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Landesärztekammer Brandenburg. Diese sind unter (Arzt/Fortbildung/ Bestimmungen) einsehbar oder telefonisch unter anzufordern. Zentrale Weiterbildung für Medizinische Fachangestellte von Nordwest-Brandenburg 13. Mai Okt jeweils 14:00 bis 17:00 Uhr Ort: Neuruppin Teilnehmergebühr: 36 Leitung: Dr. med. Wiegank, Neuruppin Nichtärztliche/r Praxisassistent/in 13. Mai bis 11. Dez Kurse im Strahlenschutz gemäß Strahlenschutzverordnung Einführungskurs im Strahlenschutz 8 P 3. Nov Teilnehmergebühr: 68 Grundkurs im Strahlenschutz 25 P 4./5. Nov Teilnehmergebühr: 408 Spezialkurs im Strahlenschutz 21 P 6./7. Nov Teilnehmergebühr: 340 Ort: Cottbus Leitung: Prof. Dr. med. habil. C.-P. Muth, Cottbus Thomas Kläber Landesärztekammer Brandenburg Akademie für ärztliche Fortbildung Qualifikationskurs für Transfusionsverantwortliche und Transfusionsbeauftragte und Leiter Blutdepot (16 Stunden) neue Fortbildungsinhalte 28./29. Februar 2020 Veranstaltungsort: Landesärztekammer Brandenburg Dreifertstraße 12, Cottbus Seminarraum Neubau Erdgeschoss Leitung/Moderation: Prof. Dr. med. Rainer Moog, Cottbus Akademie für ärztliche Fortbildung Intensiv-Vorbereitung auf den Fachsprachtest Anja Zimmermann, LÄKB Landesärztekammer Brandenburg 27. Februar Uhr bis Uhr Informationen zum Prüfungsablauf Überblick über inhaltliche und sprachliche Anforderungen Praktische Simulationen der einzelnen Prüfungsteile Veranstaltungsort: Landesärztekammer Brandenburg Pappelallee Potsdam Kursleitung: Frau Konrath-Schling, Berlin Direkt zum Fortbildungsangebot für MFA: Brandenburgisches Ärzteblatt

22 FORTBILDUNG ZERTIFIZIERTE KASUISTIK FOLGE 63 Blaue Zehen, blaue Finger Diagnostische und therapeutische Überlegungen Anamnese Ein 54-jähriger Patient wurde vom Hausarzt notfallmäßig wegen rasch progredienter livider Verfärbungen der Finger und Zehen in unser Gefäßzentrum eingeliefert. Dem Patienten waren in den letzten Monaten zunehmend livide Finger an beiden Händen verbunden mit Schmerzen aufgefallen. In einer auswärtigen ambulanten neurologischen Abklärung war eine Immunneuropathie vermutet worden. Bei einem Phlebologen wurden eine periphere arterielle Verschlusskrankheit (pavk) oder chronisch venöse Insuffizienz ausgeschlossen. Anamnestisch erwähnenswert sind eine zweimalige Beinvenenthrombose (1989 und 1991) und ein seit Jahren bekanntes positives Lupusantikoagulans. Hausärztlicherseits war ein paar Tage vor der Notfalleinweisung eine ASS-Dauermedikation wegen einer Anämie (Hämoglobin 10 g/dl) sowie eine kurzzeitige wegen des Verdachts auf Vasculitis eingeleitete Cortikoidtherapie abgesetzt worden. Die Medikamentenanamnese war sonst leer. Klinischer Befund Reduzierter Allgemeinzustand, leicht adipöser Ernährungszustand. Bei Aufnahme fanden sich fleckige Veränderungen der Handinnenflächen beidseits (siehe Abbildung 1) mit lividen Finger endliedern insbesondere Dig. 2 bis 5 rechts, der Zehen Dig. 2 bis 5 rechts und Dig. 4 und 5 links sowie girlandenförmige Veränderungen im Bereich der Fußsohle, die bis zum Mittelfußbereich reichten (siehe Abbildung 2). Der übrige klinische Untersuchungsbefund einschließlich der Extremitätenpulspalpation war unauffällig. Auffällige Laboruntersuchungsergebnisse Hämoglobin 8,4 g/dl (14-18), Thrombozyten 105 tsd/µl ( ), BSG 96/>120 mm, CRP 13,72 mg/dl (0-0,5), Eisen 11 µg/dl (59-158), Ferritin 410,70 ng/ml (30-400), Hämoccult negativ, D-Dimer 1221 ng/ml (n-500), PTT 46 s (n-36), Fibrinogen 848 mg/dl ( ), Cardiolipin-AK IgG > 280 GPL U/ml (n bis 20), IgM 18,4 MPL U/ml (n bis 14), ANA 1:320, Lupus Antikoagulans I 136 s (n-41s), II 44 s (-31) Lupus Antikoagulans I/II Ratio: 3,1 (n 1,4) Normwerte für: HbA1c, Procalcitonin, Antithrombin III, Anti-ds-DNA, anti- U1-RNP, anti-sm, anti-ss-a und B, anti-scl 70, anti-zentromeren-ak, can- CA, panca, Prothrombinmutation, Faktor V Leidenmutation, Kryoglobuline und Kälteagglu Technische Untersuchungen Die ABI-Messung und Farb-Duplexsonographie der Becken-Beinarterien waren beidseits unauffällig, insbesondere sonographisch gab es keinen Hinweis auf das Vorliegen einer pavk oder Vasculitis. Unauffällige Befunde des Röntgen Thorax, der Sonographie des Abdomens, einer Gastroskopie, transthorakalen und transösophagealen Echokardiographie, MRT Kopf, CT Thorax und Abdomen. In der optischen Pulsoszillographie der Finger und Zehen zeigten sich pathologisch verminderte Oszillationen der Finger und Zehen beidseits, insbesondere rechts. Der Koloskopiebefund zeigte ein hochbis mittelgradig differenziertes Adenocarcinom des Colon ascendens. Es lag das Stadium pt3,pn0(0/28),l0,v0,g2,r0,uiccstd. II vor. Dr. Nicole Bogun ist Chefärztin der Angiologie im Gefäßzentrum des St. Josefs- Hospitals in Cloppenburg. Professor Dr. Joachim Schrader ist Chefarzt der Inneren Medizin und Ärztlicher Direktor des gleichen Krankenhauses. Professor Dr. Malte Ludwig ist ambulant als Angiologe am Zentrum für Kardiologie am Klinikum Starnberg tätig. Er koordiniert und begleitet die Reihe inhaltlich. Abbildung 1: Schmerzhafte livide Verfärbungen der Fingerspitzen Dig. 2 bis 5 sowie zum Teil girlandenförmige, fleckige Erytheme Abbildung 2: Livide Verfärbungen des Vorfußbereiches und Dig. 2 bis 5 rechts sowie Dig. 4 und 5 links Abbildungen: St. Josefs-Hospital, Cloppenburg. 22 Brandenburgisches Ärzteblatt

23 FORTBILDUNG ZERTIFIZIERTE KASUISTIK FOLGE 63 Fragenkatalog zur Zertifizierten Kasuistik 1. Wie lautet Ihre Verdachtsdia g- nose? a) Kardiale Mikroembolien in den Fingern und Zehen bei thrombotischen Auflagerungen auf der Aortenklappe. b) Paraneoplastisch aggraviertes Antiphospholipid-Syndrom (APLS) bei vorbekanntem primärem APLS. c) Raynaud-Syndrom bei Anämie. d) Lupus erythematodes. e) ANA-positive Vasculitis. 2. Welcher/welche Laborparameter weist/en in der Kasuistik auf die in 1 gestellte Diagnose hin? a) HbA1c-Wert b) CRP c) Cardiolipin-Antikörper und Lupusantikoagulans d) Procalcitonin e) canca und panca 3. Welche Aussage trifft zu? a) Bei dem Patienten liegt eine angeborene Gerinnungsstörung vor. b) Bei dem Patienten liegt keine Gerinnungsstörung vor. c) Bei dem Patienten liegt eine Gerinnungsstörung aggraviert durch ein Magencarcinom vor. d) Bei dem Patienten liegt eine Gerinnungsstörung aggraviert durch ein Coloncarcinom vor. e) Bei dem Patienten liegt eine angeborene Gerinnungsstörung plus Tumorerkrankung vor. 4. Welche Erkrankungen sind mit einem APLS am häufigsten vergesellschaftet? a) HIV b) Hepatitis B c) Ringelröteln d) Lupus erythematodes e) Tuberkulose 5. Welche Aussage ist falsch? a) Antiphospholipid-Antikörper (APL- AK) werden bei Tumorerkrankungen und Infektionen gefunden. b) APL-AK werden bei Patienten ohne venöse und arterielle Endorganerkrankungen gefunden. c) Klinisch besteht bei APL-AK eine Blutungsneigung. d) Bei APLS können thrombotische Prozesse in allen Arterien und Venen auftreten. e) APL-AK können beim APLS einfach, zweifach oder dreifach positiv sein. 6. Welche der Kriterien reichen aus, um ein APLS zu definieren? a) Thrombozytose, venöse und arterielle Thrombose b) Spätaborte, positives Lupusantikoagulans c) Venöse Thrombose, Schwangerschaft, nekrotische Hautveränderungen unter Applikation eines niedermolekularen Heparins (NMH) d) Positives 2-Mikroglobulin, Thrombose, Nachtschweiß, Lymphknotenvergrößerung e) Verringerte PTT, Schwangerschaft und Ödeme 7. Welche Aussage zur APL-Diagnostik ist falsch? a) Eine zweimalige Bestimmung von APL-AK innerhalb von zwölf Wochen ist zu fordern. b) Ein Serumröhrchen und ein EDTA-Röhrchen müssen warm ins Labor transportiert werden. c) Bei klinisch manifestem APLS sind häufig alle drei APL positiv. d) Antikardiolipin-Antikörper und 2-Glykoprotein-Antikörper werden immunologisch mittels ELISA-Test detektiert. e) Die Lupusantikoagulansbestimmung wird durch Antikoagulanzien gestört. 8. Welche Therapieform ist bei APLS indiziert? a) Eine längerfristige Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten wird nach Thrombosen bei APLS empfohlen. b) Ein laborchemischer Nachweis einer spontan verlängerten PTT verbietet eine antithrombotische Therapie. c) Bei erster Thrombose kann bei APLS die therapeutische Antikoagulation nach sechs Monaten beendet werden. d) In der Schwangerschaft einer Patientin mit klinisch manifestem APLS kann man auf jede antithrombotische Therapie verzichten. e) In der Schwangerschaft ist bei APLS eine Gabe von Aspirin zu vermeiden. 9. Welche Aussage gilt für das Screening auf APL-AK? a) Jede Frau mit Kinderwunsch sollte vor Schwangerschaftsplanung gescreent werden. b) Frauen mit gehäuften Aborten und Todgeburten sollten auf APL-AK untersucht werden. c) Nach einer Reisethrombose sollte auf APL-AK untersucht werden. d) Schwangere über 35 Jahren müssen auf APL-AK wegen des erhöhten Präeklampsie-Risikos gescreent werden. e) Familienangehörige von Thrombosepatienten müssen immer auf APL- AK gescreent werden. 10. Welche Therapie ist für den Patienten in der vorliegenden Kasuistik am besten geeignet? a) Dialyse, Gabe eines unfraktionierten Heparins (UFH), später Umstellung auf Marcumar, Hemicolektomie b) Plasmapherese und intravenös Immunglobulingabe c) Therapeutische Antikoagulation mit NMH, ASS-Gabe, Cortisonbehandlung, Plasmapherese, intravenös Immunglobulingabe und Hemikolektomie d) Plasmapherese, Immunsuppression und DOAKs, ASS e) Duale Thrombozytenaggregationshemmung und niedermolekulare Heparinprophylaxe, Hemikolektomie S. Hofschlaeger, pixelio.de Kurzanleitung zur Zertifizierten Kasuistik Hinweis: Die 2 Fortbildungspunkte können über das System des Einheitlichen Informationsverteilers (EIV) Ihrem Punktekonto bei der Ärztekammer, gutgeschrieben werden. Es werden Ihre Einheitliche Fortbildungsnummer, die Veranstaltungsnummer und die Anzahl der Punkte übermittelt. Zum Erwerb der Fortbildungspunkte müssen mindes tens 70 Pro zent der Fragen richtig beantwortet werden. In dem Fall können die Fortbildungspunkte über den Elektronischen Informationsverteiler (EIV), dem elektronischen Punktekonto des Arztes, bei seiner Ärztekammer automatisch gutgeschrieben werden, falls die Einheitliche Fortbildungsnummer/Barcode auf die Lernerfolgskontrolle aufgeklebt und damit das Einverständnis zur Datenübermittlung dokumentiert worden ist. Brandenburgisches Ärzteblatt

24 FORTBILDUNG LERNERFOLGSKONTROLLE UND BESCHEINIGUNG DER ZERTIFIZIERTEN KASUISTIK * * Titel, Vorname, Name (Bitte Druckbuchstaben) Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass die Ärztekammer Nordrhein meine personenbezogenen Daten im Rahmen der Fortbildung Zertifizierte Kasuistik speichert und verarbeitet. Informationen zur Datenverarbeitung unter Straße, Hausnummer PLZ, Ort Fax-Nr. für Rückantwort Ort, Datum, Unterschrift Hier Teilnehmer EFN-Code aufkleben (Eine Weitergabe der erworbenen Punkte ist nur bei aufgeklebtem Barcode möglich.) Bitte füllen Sie die Lernerfolgskontrolle aus und unterzeichnen Sie die Erklärung. Einsendeschluss: Freitag, 21. Februar 2020 per Fax oder Post (Poststempel) Faxnummer: Postadresse: Akademie für ärztliche Fortbildung, Dreifertstr. 12, Cottbus Lernerfolgskontrolle Zertifizierte Kasuistik Blaue Zehen, blaue Finger (Brandenburgisches Ärzteblatt 02/2020) Bitte nur eine Antwort pro Frage ankreuzen Frage Antworten a) b) c) d) e) Erklärung: Ich versichere, dass ich die Fragen selbst und ohne fremde Hilfe beantwortet habe. Ort, Datum, Unterschrift Bescheinigung (wird von der Ärztekammer Brandenburg ausgefüllt) Hiermit wird bescheinigt, dass bei der Lernerfolgskontrolle mindestens 70 Prozent der Fragen richtig beantwortet wurden. Für die Zertifizierte Kasuistik werden 2 Fortbildungspunkte angerechnet. Die Fortbildungspunkte können nicht zuerkannt werden, da weniger als 70 Prozent der Fragen richtig beantwortet wurden. Auflösung im Brandenburgischen Ärzteblatt März Cottbus, den (Datum, Stempel, Unterschrift) Diese Bescheinigung ist nur mit Stempel gültig. 24 Brandenburgisches Ärzteblatt

25 AKTUELL PREMIERE DES INTERDISZIPLINÄREN FORUMS IN POTSDAM Schwindel eine fachübergreifende Aufgabe Sowohl in der Rettungsstelle als auch in der ambulanten Praxis ist Schwindel ein häufiges Symptom, das Behandelte und Behandelnde bezüglich der richtigen Diagnostik und Therapie herausfordert. Bereits die fachliche Zuordnung ist nicht immer einfach bzw. eindeutig. Welches von Patientenseite als Schwindel interpretierte Symptom wird im allgemeinmedizinischen Setting behandelt? Wer wird in die fachärztliche Versorgung überwiesen? Welche Fachrichtung ist die richtige? Diesem Fragenkomplex widmeten sich Referenten und Auditorium im ersten Interdisziplinären Forum der Landesärztekammer Brandenburg am dreizehnten November in Potsdam. Der Einladung des wissenschaftlichen Leiters Herrn Dr. Reinhold Schrambke, stellvertretender Leiter der Akademie für ärztliche Fortbildung, waren zahlreiche Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen gefolgt, die interessiert den Vorträgen des interdisziplinären Referententeams folgten. In den Vorträgen aus den Fachgebieten Neurologie, Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Innere Medizin und Manuelle Medizin wurden nicht nur Unterschiede in der Vorgehensweise aufgezeigt, sondern auch viele gemeinsame Standpunkte erarbeitet. Frau Dr. Tamara Schmidt vom Fachkrankenhaus für Bewegungsstörungen in Beelitz und Herr Dr. Christian Binder (Praxis Berlin) aus dem Fachgebiet der Neurologie demonstrierten zunächst ausführlich die klinisch-neurologische Untersuchung und diskutierten eindrucksvoll mit ausgesuchtem Bildund Filmmaterial die Indikation zur Bildgebung. Der Beitrag von Herrn Professor Jungehülsing, Chefarzt der Klinik für HNO-Heilkunde des Klinikums Ernst von Bergmann erläuterte in kreativer und interaktiver Weise, wie sich bei entsprechender Kenntnis der Anatomie bereits aus der Anamneseerhebung eine fachliche Zuordnung von Schwindelpatienten realisieren lässt. Auf die Wichtigkeit der ganzheitlichen Betrachtung des Symptoms wies Herr Dr. Rainer Neubart, Internist und stellv. Vorstandsvorsitzender der Geriatrischen Akademie Brandenburg, noch einmal hin. Vor allem bei hochaltrigen Patienten ließe sich Schwindel nicht immer eindeutig von der der Vielfalt der geriatrischen Syndrome wie Sturzneigung verschiedenster Genese differenzieren. Die Zusammenführung zwischen den anwesenden Fachdisziplinen gelang zuletzt Herrn Dr. Liefring aus den Sana Kliniken Sommerfeld durch eine praktische Vorführung der funktionellen Untersuchung des Bewegungsapparates der Halswirbelsäule als Missing Link zwischen Struktur und Psyche. Der gesamte Vortragsabend war geprägt durch gegenseitiges fachliches Interesse und Respekt sowohl seitens des interdisziplinär besetzten Publikums als auch des Referententeams. Das nächste interdisziplinäre Forum der Landesärztekammer Brandenburg ist am 25. November 2020 in Potsdam geplant. Akademie für ärztliche Fortbildung Herr Dr. med. Volker Liefring demonstriert die Untersuchung des Bewegungsapparats Fotos: Referat Fortbildung Frau Dr. med. Tamara Schmidt erläutert die klinisch-neurologische Untersuchung Brandenburgisches Ärzteblatt

26 AKTUELL PRESSEMITTEILUNG DER KRANKENHAUS MÄRKISCH-ODERLAND GMBH Mit 3D-Brille im OP Modernste Technik im Krankenhaus Strausberg Foto: Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH Kontakt: Krankenhaus Märkisch- Oderland GmbH Katharina Fink, Presse- und Öffentlich keitsarbeit Prötzeler Chaussee 5, Strausberg Tel.: Strausberg, 11. November Die Ärzte der Frauenklinik im Strausberger Krankenhaus setzen ein hochmodernes Bildgebungssystem bei operativen Eingriffen ein. Sie sind damit im Land Brandenburg eine von wenigen Kliniken, die diese neue Technologie anwenden. Sie ermöglicht einen dreidimensionalen Blick in den Körper der Patientinnen und ermöglicht, präziser zu operieren und damit indirekt auch die OP-Dauer sowie die Verweildauer im Krankenhaus zu verkürzen. Die Patientin, Frau R., liegt entspannt in ihrem Bett und ruht sich aus. Gestern wurde laparoskopisch die Gebärmutter entfernt. Sie hat kaum Schmerzen und auch die Wundheilung geht gut voran, so dass die Ärzte sagen, sie könne bald nach Hause. Mit drei zwischen 0,5 bis ein Zentimeter großen Einstichstellen am Bauch sind die Wunden sehr klein und schränken sie auch nicht ein. Mit dem modernsten 3D-Laparoskopieturm dem Einstein Vision sind die Gynäkologen der Frauenklinik in der Lage, komplizierteste Operationen minimal-invasiv (Schlüssellochchirurgie) durchzuführen. Das hochauflösende Bildverarbeitungssystem sendet extrem scharfe, dreidimensionale Bilder aus dem Inneren des Körpers in Echtzeit, erklärt Prof. Janusz Bartnicki, Chefarzt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe. Am Anfang sind wir immer etwas zurückgezuckt, wenn wir den zu operierenden Bereich mit Wasser gespült haben, weil man wirklich meinen könnte, das Wasser kommt aus dem Bildschirm. Bei einem laparoskopischen Eingriff wird der Bauch der Patientin mit einem Kohlendioxidgas (CO2) erweitert, dass so problemlos ein lichtleitender Glasstab mit aufgesetzter Kamera und entsprechenden Arbeitsinstrumenten eingeführt und schonend operiert werden kann. Dies ist eine gängige Praxis neu ist allerdings die dreidimensionale Bildgebung. Bisher arbeiteten die Gynäkologen im Krankenhaus MOL mit einer 2D Auflösung. Bei zweidimensionalen Darstellungen ist die räumliche Tiefe aber schwerer zu erkennen, und die Operateure verließen sich auf ihre langjährigen Erfahrungen, sagt der Professor. Durch die 3D-Optik können wir uns besser orientieren. Mit der neuen Technologie sind die Ärzte der Frauenklinik in der Lage, millimetergenaue Eingriffe an Organen wie Gebärmutter oder Eierstöcken präzise durchzuführen. Die leichtere Hand-Augen-Koordination verhilft dem OP- Team zu einem schnelleren Arbeiten bei besserer Qualität. Auf strategisch günstig platzierten Monitoren im OP-Saal können alle an der OP Beteiligten das Geschehen verfolgen. Der Operateur, der Assistent und sowie die OP-Schwestern tragen dabei eine 3D-Brille. 26 Brandenburgisches Ärzteblatt

27 AKTUELL Das Tragen der Brille während der OP ist etwas ungewohnt, aber die Bilder, die wir dadurch bekommen, vermitteln den Eindruck, als würden wir eine Operation am offenen Bauch durchführen, zeigt sich das Team der Gynäkologie begeistert. (BB-PL) im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung FFE nutzen die beiden Kliniken dafür, den fachlichen Austausch der Krankenhäuser, u. a. auch die Ausbildung von Ärzten und medizinischem Fachpersonal,anzuregen und zu entwickeln. Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH Anatomische Strukturen sind mit dem 3D-Laparoskop-System besser zu erkennen. Die Auflösung reiche an ein Mikroskop heran. So wird das Risiko von Blutungen und Verletzungen vermindert. Auch Frau R. zeigt sich sehr zufrieden. Das Aufklärungsgespräch nahm ihr die Bedenken und die Operation bestätigte die Erwartungen. In ein paar Tagen kann sie das Krankenhaus verlassen. Hintergrund Durch die Kooperation mit dem Krankenhaus in Gorzów Wielkoposki konnten Fördermittel der Europäischen Union aus dem Kooperationsprogramm INTERREG VA Brandenburg-Polen (BB- PL) gewonnen werden. Das Programm verfolgt vier Ziele: Die Abschaffung von Barrieren, Entwicklung einer nachhaltigen Zusammenarbeit im Bereich der Gynäkologie, Verbesserung der Qualität von operativen Eingriffen und ein Wissens- und Erfahrungsaustausch. Unter dem Motto Barrieren reduzieren gemeinsame Stärken nutzen unterstützt die Europäische Union die Grenzregion Brandenburg Polen mit einem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Das geförderte Projekt INTERREG V A Brandenburg-Polen März 2020, Berlin Mittwoch, Ökonomisierung und Werte Ambulante Versorgung (Moderation: Ingo Tamm) Aktuelle Verschiebungen in den ambulanten Versorgungsstrukturen Ist das wirtschaftliche Risiko für privat geführte Praxen zu hoch? Wertschöpfung in Versorgungsketten: sinnvoll oder schädlich? Stationäre Versorgung (Moderation: Lorenz Trümper) Wer entscheidet: Arzt oder Controller? Risiko für Fehlanreize Neue Krankenhausklassifikation: Erste Klasse für Innovationen, Business, Economy? Was kostet gute Pflege? Arzneimittelpreise (Moderation: Maike de Wit) Hat sich das deutsche AMNOG-Modell bewährt? Neue Vergütungsstrukturen Müssen Leitlinien zu Richtlinien werden? Abendessen mit Geschichtsvortrag Veranstaltungsort: Tagungs- und Kongresszentrum Reinhardtstraßenhöfe Reinhardtstraße 14, Berlin Kontakt und weitere Informationen: DGHO Service GmbH, Berlin Tel: 030/ (DGHO Frühjahrstagung) Donnerstag, Immuntherapie 2020 Zelltherapie (Moderation: Hermann Einsele) Grundlagen der CAR-T-Zellen CAR-T-Zellen in Deutschland Allogene Stammzelltherapie Antikörper (Moderation: Lorenz Trümper) Antikörper: Für (fast) jeden? Antikörper: Mono- oder Kombinationstherapie? Bispezifische Antikörper Sitzungen der DGHO-Arbeitskreise, Gremiensitzungen an beiden Tagen Mit freundlicher Unterstützung von: MSD SHARP & DOHME GMBH, Pfizer Oncology Germany und SERVIER Deutschland GmbH (jeweils ), sowie Roche Pharma AG ( ) (Industriesymposium/Transparenzvorgabe gemäß FSA-Kodex) Die Zertifizierung der Veranstaltung wird bei der Ärztekammer Berlin beantragt. OFFEN FÜR ALLE BERUFSGRUPPEN Die Teilnahme an der DGHO Frühjahrstagung ist kostenfrei. Anmeldung und detailliertes Programm unter Änderungen vorbehalten. Stand: Januar 2020 Anzeige DIE LANDESÄRZTEKAMMER INFORMIERT: RISIKOINFORMATION MEDIZINPRODUKTE Dringender Rückruf aller Produkte der Firma Mavidon (u.a. Elektroden-Gele): Unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen und nicht mehr angewendet werden sollen alle Produkte (u.a. LemonPrep, PediaPrep, Wave Prep, Cardio Prep) wegen möglicher Kontamination mit dem Keim Burkholderia cepacia. Die amtliche Mitteilung der zuständigen Bundesoberbehörde finden Sie hier In Abstimmung mit dem zuständigen Landesministerium und Landesamt informiert die Landesärztekammer entspr. der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung. Brandenburgisches Ärzteblatt

28 AKTUELL DIE ZUKUNFT DES KRANKENHAUSMARKTES 13. Nationale Qualitätskonferenz Gesundheit in Berlin Die Qualitätskonferenz Gesundheit ist ein jährlich im Dezember stattfindendes Ereignis, welches von der Gesundheitsstadt Berlin e.v. organisiert wird. Hier treffen sich maßgebliche Akteure und Entscheider aus den verschiedensten Bereichen des Gesundheitswesens. Dazu gehören, untern vielen anderen, Vertreter der Kostenträger, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Politik und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die 13. Nationale Qualitätskonferenz fand vom 12. Bis 13. Dezember statt. Obwohl es zweifelsfrei der Anspruch des Kongresses ist, die Weiterentwicklung der Qualität im Gesundheitswesen generell zu stärken, stand zumindest in den letzten Jahren die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen der stationären Versorgung im Fokus. Während man vor zwei Jahren noch daran glaubte, mit Hilfe von sogenannten Planungsrelevanten Qualitätsindikatoren nachhaltig die Strukturen im Krankenhausmarkt zu verändern, genauer gesagt zu reduzieren, ist eine spürbare Ernüchterung eingekehrt. Hiervon zeigte sich der Kongresspräsident, Senator a.d. Ulf Fink, in seinem Eingangsstatement schwer enttäuscht. Realistischerweise ist es allerdings kaum vorstellbar, aus einem Indikatorensatz, welcher immer nur einzelne Aspekte der Leistungserbringung bewerten kann, die Qualität einer ganzen Abteilung zu beurteilen, zumal hier Parameter von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität vermischt werden. Letzten Endes muss eine solche Bewertung auf der mittel- und langfristigen Ergebnisqualität beruhen und kann zur Qualitätssteuerung und nicht zur Krankenhausplanung verwendet werden. Erstaunlicherweise herrschte zwischen allen Beteiligten der Konsens, dass eine Strukturbereinigung des Krankenhausmarktes notwendig ist. Erstaunlich deshalb, weil auch der Präsident der DKG, Herr Dr. Gerald Gaß, sich dieser Meinung anschloss. Zwischen den Interessengruppen bestanden lediglich unterschiedliche Vorstellungen über das notwendige Ausmaß und die Dauer des Anpassungsprozesses, der aber deutlich unterhalb der Vorstellungen der Bertelsmann-Stiftung liegen dürfte. Herr Dr. Gaß sprach von einem Kapazitätsabbau in der Krankenhauslandschaft von zehn bis zwanzig Prozent in einen Zeitraum von zehn bis 15 Jahren. Der Kongresspräsident befürchtet dabei eine ungesteuerte Reduktion von Krankenhausbetten und Standorten, allein nach wirtschaftlichen Kriterien, ohne Beachtung von Qualität und Versorgungsnotwendigkeiten. Betrachtet man sich die wirtschaftliche Situation der deutschen Krankenhäuser, so muss man ihm zustimmen. Die zukünftige Entwicklung muss zwei Dinge berücksichtigen. Einerseits besteht unbestritten die Notwendigkeit zur Konzentration von hochspezialisierten Leistungen in dafür ausgerüsteten Zentren. Hier hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) eine vorläufige, noch nicht vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bestätigte Richtlinie verabschiedet, welche den Zentrumsbegriff und damit die Grundlagen der Förderfähigkeit definiert. Andererseits muss die flächendeckende Grundversorgung in ländlichen Gebieten sichergestellt werden. Allerdings bietet das DRG-System keine ausreichende Finanzierungsgrundlage für die reine Grundversorgung. Martin Litsch, Vorstandvorsitzender des AOK- Bundesverbandes, stellte deshalb die Forderung auf, dass es möglich sein muss, auch mit normaler Behandlung die stationäre Behandlung zu finanzieren. Dieses Statement hätte eigentlich auch von den Vertretern der Krankenhausgesellschaft und der Krankenhäuser kommen müssen. Ohne Veränderungen der Krankenhausfinanzierung bricht das System der flächendeckenden medizinischen Grundversorgung zusammen. Ein weiteres zentrales Thema war der Wettbewerb um Personal. Von verschiedenen Teilnehmern wurde über Kopfprämien für gut ausgebildetes Pflegepersonal, teilweise bis zehntausend Euro, berichtet. Das ist ein ruinöser Wettbewerb. Die Hoffnung der Vertreter der Kostenträger, durch Reduktion der Anzahl der Krankenhäuser das Problem zu lösen, wirkt doch ziemlich befremdlich, insbesondere in Anbetracht des sich stetig verknappenden Personals infolge der demografischen Entwicklung. Herr Professor Kuhlen, als Konzerngeschäftsführer des Helioskonzerns, verglich die Anzahl der Pflegekräfte pro Einwohnerzahl zwischen Deutschland und Skandinavien. Diese ist nahezu gleich und die Skandinavier klagen nicht über einen so ausgeprägten Mangel wie Deutschland. Der reine Zahlenvergleich ist leider trügerisch. Der Bedarf an Pflegekräften hängt auch von den Wertvorstellungen des familiären und sozialen Umfeldes ab. Dieses funktioniert in Skandinavien besser, im Vergleich zur Vollkaskomentalität in Deutschland. Das beste Entlassungsmanagement nützt nichts, wenn die sozialen Strukturen dahinter nicht funktionieren. Die Gesetze und Verordnungen der Bundesregierung, die eine zu geringe Personalausstattung verhindern sollen, bewirken eher das Gegenteil. Starre Personaluntergrenzen, welche penibel dokumentiert werden müssen, führen nicht zur Konzentration von Pflegekräften an Orten, wo sie wirklich gebraucht werden. Ganz im Gegenteil werden sie dort eingesetzt, wo es der Gesetzgeber vorschreibt. Herr Dr. Gaß forderte deshalb eine gemeinsame Initiative von Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG), Versicherern, Deutschem Pflegerat und Gesetzgeber. Die Forderung an sich ist gut, nur hat er wieder mal die Bundesärztekammer als legitime Vertretung der Ärzteschaft vergessen. Intensiv diskutiert wurde über die notwendige Personalausstattung auf Intensivstationen. In Abhängigkeit vom Anteil wirklicher Intensivtherapiepatienten und der Anzahl der zur Verfügung stehenden Ärzte auf der Station kann sowohl eine Eins zu Eins Betreuung notwendig sein, aber auch ein deutlich geringerer Schlüssel. Bürokratie ist kein Lösungsansatz. 28 Brandenburgisches Ärzteblatt

29 AKTUELL Das dritte Hauptthema war die Digitalisierung. Der Festredner, Herr Professor Dr. Gunter Dueck, hielt dazu einen sehr unterhaltsamen Vortrag, in dem er die Schwächen des Systems aus Patientensicht skizzierte. Unkoordinierte Abläufe, komplizierte Zuständigkeiten und ein unverhältnismäßiger Datenschutz, welcher Patienten nicht schützt, sondern gefährdet, waren einige seiner Positionen. Er schaffte es, den Anwesenden einen Spiegel vorzuhalten. Es ist doch verwunderlich, dass in Ländern wie Estland und Spanien, in denen die gleiche Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt, vieles pragmatischer gelöst wird. Machen wir wieder mal mehr als nötig?! Die folgenden Vorträge zeigten eindrucksvoll, welche Möglichkeiten die Digitalisierung bereits heute und in Zukunft eröffnet. Die digitale Patientenakte ist ein wesentlicher Baustein, steht aber eher am Anfang als am Ende der Entwicklung. Telemedizinische Anwendungen, wie Teleradiologie und telemedizinische Behandlungsmethoden sind hinreichend bekannt. Der vernetzte Informationsfluss und das Workflow-Management innerhalb der Krankenhäuser mit den ambulanten Leistungserbringern unter Einbeziehung von Patienten und Angehörigen und weiteren Playern bieten ungeahnte Zukunftsaussichten. An der Spitze steht die künstliche Intelligenz, welche eigene Entscheidungen treffen kann. Sowohl in der Diagnostik wie dem selbständigen Erkennen von Tumorzellen, als auch im OP-Saal bieten sich zukünftig Einsatzmöglichkeiten. OP-Roboter stehen allenfalls für den Beginn eines neuen Zeitalters. Allerdings kommt es darauf an, genau festzulegen, wo künstliche Intelligenz sinnvoll einsetzbar ist. Sonst kann einem schon Angst und Bange werden. Die menschliche Komponente des Arztseins ist so wichtig, dass die Patienten vor der Allmacht der Maschinen geschützt werden müssen. Medizin lässt sich nicht auf die Technologie reduzieren. Maschinen zeigen keine Empathie. Auch haftungsrechtlich ergeben sich komplexe Fragen. Wer haftet für Fehler des Roboters: Der Hersteller oder der Anwender oder der Roboter selbst??? Diese Fragestellung löste bei den Teilnehmern ein ungläubiges Kopfschütteln aus. Es gab natürlich noch weitere wichtige Themen. Die Zukunft der ambulanten Notfallversorgung wurde breit diskutiert. Allerdings lag zum Zeitpunkt des Kongresses der Gesetzentwurf aus dem BMG noch nicht vor. Zusammenfassend traf der Kongress den Nerv der Zeit. Die verschiedenen Player hatten durchaus unterschiedliche Vorstellungen. Es ist aber eine gute Idee, miteinander statt übereinander zu reden. Dr. med. Steffen König PAS 60. Potsdamer Analgesie Sonnabend Am trafen sich zum 60. Mal die Schmerz- und Palliativmediziner /Innen Brandenburgs zum Potsdamer Analgesie Sonnabend (PAS), einer Veranstaltung des Interdisziplinären Arbeitskreises der Brandenburger Schmerz- und Palliativmediziner e. V. (IABSP). Fast auf den Tag genau vor 25 Jahren am 13. November 1994 endete der 1. Algesiologische Basiskurs der Landesärztekammer Brandenburg. Der Algesiologische Basiskurs war der Vorläufer des Curriculums Spezielle Schmerztherapie. Er kam auf Initiative der Kolleginnen und Kollegen zustande, die zuvor den Interdisziplinären Arbeitskreis der Brandenburger Schmerztherapeuten (IABS) gegründet hatten. Den beiden ersten Kursleitern Herrn M. Passon und Herrn K. Gastmeier wurde damals die Berechtigung zur Kursleitung im Auftrage der Landesärztekammer Brandenburg für Schmerz- und Palliativmedizin erteilt. Damit war 1994 die LÄKBB die erste Landesärztekammer, die ein Curriculum für die Schmerztherapie in Deutschland anbot und die Palliativmedizin so früh in der ärztlichen Fortbildung unterstützte. Vor dem offiziellen Programm bedankte sich Dr. K. Gastmeier im Namen aller IABSP Mitgliedern bei der scheidenden Vorsitzenden des Brandenburger Bildungswerk für Medizin und Soziales e. V. Frau Dipl.-Med.-Päd Mädy Ramelow für die jahrelange engagierte und kontinuierliche Zusammenarbeit bei der Organisation der Potsdamer Analgesie Sonnabende. Auch der 1. Algesiologische Basiskurs wurde durch sie v.l.n.r. Dr. K. Gastmeier, Dr. A. Klöpfer, Frau B. Baumgardt, Herr Th. Isenberg, Prof. H. Schröder und Dr. I. Musche-Ambrosius Foto: Dr. A. Gastmeier Brandenburgisches Ärzteblatt

30 AKTUELL v.l.n.r. Dr. K. Gastmeier, Frau M. Ramelow, Frau B. Schiefelbein (beide vom BBW- Brandenburgischem Bildungswerk) Foto: Dr. A. Gastmeier mit organisiert, bevor er in die Regie der Landesärztekammer überging. Nach der Begrüßung und einer kurzen historischen Zusammenfassung der damaligen Entstehungsbedingungen für die gemeinsame schmerzmedizinische Fortbildungsveranstaltung mit der LÄK- BB verlas Frau B. Baumgardt (Referatsleiterin Grundsatzfragen Gesundheitsministerium Brandenburg bei MASGF Brandenburg) das Grußwort der Ministerin S. Karawanskij und fügte noch ein persönliches Grußwort bei. Es folgten Dr. I. Musche-Ambrosius mit dem Grußwort der Landesärztekammer und Herr Th. Isenberg von der Deutschen Schmerzgesellschaft. Alle hoben die Pionierarbeit und die Bedeutung der schmerz- und palliativmedizinischen Fortbildungsveranstaltung für das Land Brandenburg hervor und wünschten eine kontinuierliche Fortsetzung des Potsdamer Analgesie Sonnabends. Im anschließenden Festvortrag Patienten als Protagonisten der eigenen Heilung? Patientenkompetenz und Vale(b)o-Effekt in der Schmerzmedizin hob Herr Prof. H. Schröder (Lehrstuhlinhaber an der Europa-Universität Viadrina im Bereich Sprachgebrauch und Therapeutische Kommunikation ) die oft unterschätzte Bedeutung des Patienten im Heilungsprozess insbesondere in der Schmerzmedizin hervor. Diskussion zu Perspektiven und Therapiemitbestimmung Nach einer kurzen Pause wurde unter der Moderation von Dr. A. Klöpfer (Experte des Gesundheitssystems) die 2 teilige Podiumsdiskussion zu den Themen: Zu den Perspektiven der Schmerzmedizin und deren Fortbildung und der Patientensicherheit und Therapiemitbestimmung bei Einsatz von Cannabisarzneimittel (CAM) (am Beispiel Opioide vs. CAM) eröffnet. Beim ersten Themenkomplex ging es um gemeinsame Schnittmengen bei der Erlangung der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin und Spezielle Schmerztherapie. Hier gab es vor 5 Jahren schon mal ein vom IABSP vorgelegtes Konzept zur Kursoptimierung. Aktuell gibt es keine Diskussion in der LÄKBB lt. Dr. Musche- Ambrosius, diese würde aber auch nicht in sein Kompetenzbereich fallen. Er empfahl, sich ggfs. doch noch einmal an den Kammerpräsidenten schriftlich zu wenden. Dies ist mittlerweile geschehen. Eine Antwort steht noch aus. Bei der Podiumsdiskussion zum Thema: Patientensicherheit und Therapiemitbestimmung bei Einsatz von Cannabisarzneimittel (CAM) (am Beispiel Opioide vs CAM) traten eine Reihe praktischer Probleme zu Vorschein. Die von Dr. M. Schmidt (Frankfurt/O) aufgeworfene Frage zur Rolle des MDK konnte klar beantwortet werden: Der MDK Gutachter arbeitet eigenverantwortlich, die letztendliche Entscheidungshoheit im Rahmen des Genehmigungsvorbehaltes liegt aber bei der Krankenkassen. Die Diskussion über das Ausmaß der Ablehnungen von geriatrischen und hier sogar SAPV Patienten in Brandenburg und der zum Teil abstrusen Begründungen führte zum Ergebnis, dass von Frau Baumgardt ein gemeinsames Treffen von AOK und IABSP-Vorstand angeregt wurde. (Mittlerweile auf Ende Januar terminiert) Herr Isenberg schlug eine gemeinsame Erfassung der Ablehnungsfälle z. B. über die Ad Hoc Kommission Cannabis bei der Deutschen Schmerzgesellschaft vor. Der IABSP Vorstand wird hierzu auch eine Stellung erarbeiten. Das Problem, was eine schwere Erkrankung, die CAM als Indikation nach sich zieht, konnte nicht gelöst werden. Da selbst Patienten mit genehmigter spezieller ambulanter Palliativversorgung (SAPV) mit einer deutlichen Häufigkeit abgelehnt wurden, trat eine allgemeine Ratlosigkeit auf. Die fehlenden Studien erschweren einen Konsens. Auch die Diskussion CAM versus Opioide warf mehr Fragen als Lösungen auf. So zum Beispiel: Dürfen medizinische Laien Forderungen und Druck auf Ärzte nach noch mehr Opioiden vor der Gabe von CAM machen. Lässt dies die BtmVV überhaupt zu? Ist es ethisch vertretbar, diesen Einsatz von Opioiden, bei denen ein kardiales bzw. pulmonales (letales) und deutlich höheres Suchtund Abhängigkeitsrisiko besteht, gesetzlich zu fordern, wenn Therapieziele mit CAM erreicht werden könnten, die diese gravierenden Risiken nicht haben? Insgesamt wurde die Jubiläumsveranstaltung als sehr praxisnah und informativ und mittels Evaluierungsbogen mit 2,5 bewertet. Weitere Details und Informationen zu den Veranstaltungen des IABSP e.v. finden Sie auf unserer Webseite Die Diskussion zum Cannabisarzneimittel ist bei weitem noch nicht abgeschlossen und wird auf den nächsten Veranstaltungen weiterhin praxisnah fortgesetzt werden. Die nächste Gelegenheit dazu findet sich am in Potsdam bei 61. PAS Thema: Update Chronischer Rückenschmerz. Dazu sind alle Mitglieder und Interessierte herzlich eingeladen. Im Anschluss an den 61. PAS finden auch die Vorstandswahlen des IABSP, der Landesdelegierten des BVSD und der Sprecher des regionalen Arbeitskreises Brandenburg der Deutschen Schmerzgesellschaft statt. Dr. K. Gastmeier, Potsdam 30 Brandenburgisches Ärzteblatt

31 PERSONALIA WIR GRATULIEREN zum Geburtstag im Februar 90 Jahre Dr. med. Hans-Ulrich Gerber, Dahlwitz-Hoppegarten OMR Dr. med. Karl Heinz Rähmer, Frankfurt (Oder) 89 Jahre MR Prof. Dr. sc. med. Heinz Radzuweit, Cottbus 88 Jahre SR Dr. med. Marianne Balz, Prenzlau SR Alexander Dietz, Cottbus MR Dr. sc. med. Klaus Motsch, Potsdam MR Doz. Dr. med. habil. Lothar Rogowitz, Tauche OT Görsdorf MR Dr. med. Günther Scholz, Forst 87 Jahre MR Dr. med. Peter Hein, Potsdam OMR Dr. med. Helga Scharkoff, Cottbus 86 Jahre SR Dr. med. Irmgard Bärenz, Senftenberg MR Dr. med. Hans-Hubert Becker, Uckerland OT Jagow Dr. med. Kurt Gellner, Cottbus 85 Jahre Dr. med. Kurt Henoch, Lübbenau MR Dr. med. Jürgen Nessler, Lebus OMR Dr. med. Helmut Ritschel, Potsdam OMR Dr. med. Reinhard Schmidt, Finowfurt MR Dr. med. Margit Stibbe, Potsdam Dr. med. Irmgard Wild, Zossen OT Kallinchen 84 Jahre Dr. med. Wolfgang Menz, Erkner MR Dr. med. Rudolf Müller, Lauchhammer Dr. med. Rudolf Popp, Jüterbog OMR Dr. med. Ursula Schenderlein, Bad Saarow SR Dr. med. Klaus Ulrich, Schwielochsee OT Goyatz MR Dr. med. Hans-Joachim Wolf, Schwedt/Oder 83 Jahre Dr. med. Volkmar Bartels, Hennigsdorf Dagmar Bode, Gransee OT Kraatz Prof. Dr. sc. med. Klaus Koinzer, Cottbus Dr. med. Dietrich Kothe, Panketal OT Zepernick OMR Dr. med. Gerd Lindner, Strausberg Prof. Dr. med. habil. Gerd Neumann, Potsdam Doz. Dr. sc. med. Peter Prenzlau, Chorin OT Senftenhütte MR Dr. med. Siegfried Schmidt, Fichtenwalde 82 Jahre Erich Glienke, Hohen Neuendorf OT Borgsdorf Ursula Kaiser, Spremberg MR Prof. Dr. med. habil. Karl-Heinz Kretschmar, Königs Wusterhausen Dr. med. Peter Lehnigk, Templin Dr. med. Rita Quaas, Rietz Neuendorf OT Glienicke MR Dr. med. Margit Weißler, Teltow 81 Jahre Dr. med. Rosemarie Brandt, Britz Dr. med. Ursel Ehrenpfordt, Nuthe-Urstromtal OT Schönew. MR Doz. Dr. med. habil. Harald Höhndorf, Frankfurt (Oder) 80 Jahre SR Dr. med. Horst Burrmann, Gramzow/OT Lützlow Dr. med. Bernd Hantke, Cottbus Dr. med. Uda Maier, Zehdenick MR Dr. med. Alfred Richter, Schwedt OT Zützen Dr. med. Helena Röhl, Panketal OT Zepernick MR Dr. med. Klaus-Peter Schubert, Brandenburg an der Havel Dr. med. Elvire Weyer, Hohen Neuendorf OT Borgsdorf Dr. med. Brigitta Wunder, Potsdam 79 Jahre Dr. med. Dietmar Bachmann, Schönwalde Dr. med. Bernhard Hausen, Brandenburg an der Havel Dr. med. Lieselotte Kühnel, Brieselang Dr. med. Roselies Schön, Cottbus Jutta Schütze, Zeuthen 78 Jahre Dr. med. Helga Bail, Grünheide OT Kagel-Finkenst. Dr. med. Werner Eckelmann, Neuenhagen SR Dr. med. Karin Feistner, Blankenfelde-Mahlow OT Mahlow Dr. med. Ute Friedrich, Panketal OT Zepernick Dr. med. Alexander Karadschow, Falkensee Dr. med. Heide Scholz, Havelsee Ulrike Steffen, Neuruppin Dr. med. Ekkehart Weber, Birkenwerder MR Dr. med. Dieter Weinreich, Küstriner Vorland OT Manschnow 77 Jahre Dr. med. Eckhard Bode, Potsdam Almut Eichler, Brandenburg an der Havel Dr. med. Herbert Eisele, Schönwalde Dr. med. Peter Ewert, Eichwalde MR Dr. med. Karin Goworek, Neuenhagen Dr. med. Christel Hentschke, Spreenhagen MR Lutz Koster, Müncheberg Gisela Mohr, Beetzsee OT Brielow Dr. med. Gudrun Schneider, Potsdam Dr. med. Gisela Wicht, Brandenburg an der Havel 76 Jahre Christa Bartholomäus, Rangsdorf Dr. med. Ernst Wilhelm Fielitz, Lauchhammer Dr. med. habil. Karin Kretschmar, Königs Wusterhausen Dr. med. Lutz Reinbacher, Panketal MR Dr. med. Dirkpeter Schulze, Schwielowsee OT Caputh Dr. med. Jutta Stantke, Schwielowsee OT Ferch 75 Jahre Dr. med. Ingrid Baron, Erkner Dr. med. Barbara Hager, Bad Freienwalde Esther Henkel, Schönwalde-Glien OT Pausin Dr. med. Hans-Jürgen Knoth, Lübben Dr. med. Brunhild Loos, Schönefeld bei Berlin Dr. med. Detlef Markwardt, Eberswalde Dr. med. Anette Schimming, Potsdam Dr. med. Frank Steinborn, Seelow 70 Jahre Dr. med. Gerhard Dannehl, Fürstenberg Dipl.-Med. Christine Lorenz, Angermünde Dr. med. Edith Müller, Eisenhüttenstadt 65 Jahre Dr. med. Volkmar Rosenthal, Schwedt/Oder Dr. med. Christof Schulz, Berlin 60 Jahre M.D.(YU) Nenad Dragoljic, Schwedt Dr. med. Andrea Hebert, Senftenberg OT Großkoschen Dr. med. Evelyn Jannasch, Heiligengrabe GT Dahlhausen Andreas Rosenow IHRE FORTBILDUNGEN 2020 Zusatzbezeichnung Notfallmedizin (Notarztkurs) Zusatzbezeichnung Klinische Notfall- und Akutmedizin AHA ACLS & PALS Provider Kurse Qualifikationsseminar Intensivtransport & Leitender Notarzt Termine, Anmeldung & weitere Kurse unter Anzeige Brandenburgisches Ärzteblatt

32 TAGUNGEN & KONGRESSE Kurse und Fortbildungsangebote Land Brandenburg Kontinuierliche Balintgruppe Bernau bei Berlin (KVBB-, LÄKB- und Deutsche Balint-Gesellschaft-anerkannt) jeden 2. Mittwoch im Monat (außer Juli/August), 18:00 bis 19:30 Uhr Ort: Internistische Gemeinschaftspraxis Drs. Schade, Ladeburger Chaussee 73, Bernau Teilnehmergebühr: 25 /Abend Leitung und Anmeldung: Priv.-Doz. Dr. habil. W. Zimmermann, Tuchmacherstraße 20, Bernau Telefon: Fax: Internet: Kontinuierliche Balintgruppe jeden 4. Donnerstag, jeweils 18:00 bis 21:15 Uhr Teilnehmergebühr: 50 /Abend Intensiv-Balintgruppe 28. Febr Mai Nov jeweils 9:00 bis 17:30 Uhr Teilnehmergebühr: 150 /Tag Auskunft: C. Bartezky, Havellandstr. 10, Zeuthen Internet: balint Auskunft: C. Bartezky, Havellandstr. 10, Zeuthen Internet: balint Psychiatrisch-Psychosomatische Mittwochsgespräche an der MHB Prodromalsyndrome bei schweren psychischen Störungen 4. März 2020 Wie tragen Nerven- und Immunsystem unter Stress zu Psychosomatosen bei? 29. April 2020 Philosophische Grundlagen von Psychiatrie und Psychotherapie 27. Mai 2020 Das Safewards-Modell zur Reduzierung von Zwangsmaßnahmen in der Akutpsychiatrie 24. Juni 2020 Partizipative Forschung im Feld der seelischen Gesundheit 17. Aug Mehr Methodenvielfalt in der Psychotherapie 30. Sept Psychosoziale Therapien bei schweren psychiatrischen Erkrankungen mit Blick auf die S3-Leitlinie 14. Okt Magen/Darm alles Psycho? 25. Nov Ort: Kleiner Festsaal Auskunft: Ruppiner Kliniken, Fehrbelliner Straße 38, Neuruppin Telefon: Informationstag für Existenzgründer und Praxisabgeber 14. März 2020, 9:00 bis 16:15 Uhr Teilnehmergebühr: 40 /Existenzgründer, Praxisabgeber kostenfrei Ort und Auskunft: Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, SG Fortbildung, Pappelallee 5, Potsdam Telefon: Teltower Orthopädisches Frühlingsforum Schnittstellen zwischen Akut- und Rehamedizin 21. März 2020, 9:00 bis 14:00 Uhr Ort: Rehazentrum Teltow Leitung: Dr. Th. Enenkel, Dr. B. von Pickardt; Teltow Teilnehmergebühr: 20 Auskunft: Akademie Deutscher Orthopäden, Straße des 17. Juni 106, Berlin Telefon: Fax: Hämatologisch-zytologischer Mikroskopierkurs Teil bis 28. März 2020 Ort: Bad Saarow Teilnehmergebühr: 200 Leitung und Auskunft: Prof. Dr. med. habil. S. Koch, HELIOS Klinikum Bad Saarow, Pieskower Str. 33, Bad Saarow Telefon: Fax: pathologie.badsaarow@helios-gesundheit.de XIII. Potsdamer BK-Tage 9 P 8./9. Mai 2020 in Potsdam Auskunft: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV), Landesverband Nordost, Fregestr. 44, Berlin Telefon: Internet: Brandenburgisches Balintgruppenleiter-Treffen Balint und Wandern 13 P 30. Okt. bis 1. Nov Kurse / Seminare / Fortbildung Ort: Landgasthof Pension Simke, Rietz-Neuendorf OT Herzberg (Telefon: ) Übernachtung bitte selbst vornehmen Teilnehmerkreis: Leiterseminare (plus Wanderung) für Ärzte und Psychologen aller Fachrichtungen, die Balintgruppenleiter sind oder die Ausbildung in der Deutschen Balintgesellschaft (DBG) anstreben (begrenzte Teilnehmerzahl!) Veranstalter: Brandenburgische Akademie für Tiefenpsychologie und Analytische Psychotherapie e.v. (BATAP) in Kooperation mit der Deutschen Balint-Gesellschaft (DBG) DBG-Anerkennung: Leiterseminar mit 5 Dpstd. Teilnehmergebühr: 200 Leitung: PD Dr. habil. W. Zimmermann, Dipl.- Med. C. Dietrich Anmeldung bis : PD Dr. habil. W. Zimmermann, Tuchmacherstraße 20, Bernau Telefon: Fax: dr.zimmermann1@gmx.de Andere Bundesländer Balintgruppe für Ärzte und Psychotherapeuten jeweils 1. Donnerstag im Monat, 20:00-22:15 Uhr Auskunft: Deutsche Akademie für Psychoanalyse (DAP) e.v., Kantstr. 120/121, Berlin Telefon: dapberlin@t-online.de Internet: Curriculum Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei Erwachsenen 15./16. Febr /5. April 2020 Ort und Auskunft: Psychotherapeutenkammer Berlin, Kurfürstendamm 184, Berlin Telefon: Fax: kloetzner@psachotherapeutenkammerberlin.de Internet: 32 Brandenburgisches Ärzteblatt

33 KVBB INFORMIERT BEKANNTMACHUNG: ENTSCHEIDUNGEN DES LANDESAUSSCHUSSES FÜR ÄRZTE UND KRANKENKASSEN Die aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperren bzw. Zulassungsmöglichkeiten sowie zu Zulassungsförderungen sind auf der Website der KV Brandenburg unter veröffentlicht. Übersicht Zulassungsmöglichkeiten Eine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB findet sich auf der Internetseite der KVBB unter zulassung/bedarfsplanung/zulassungsmöglichkeiten-ausschreibungen/ Zulassungsförderungen In folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landessauschuss festgestellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungen gefördert: Hausärzte: Mittelbereiche Beeskow, Eisenhüttenstadt, Forst, Guben, Herzberg (Elster), Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübben, Lübbenau, Pritzwalk-Wittstock (Dosse), Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg-Großräschen, Spremberg. Augenheilkunde: Mittelbereiche Eisenhüttenstadt, Kyritz, Prenzlau sowie der Praxisstandort Guben (Stadt). Frauenheilkunde: Mittelbereiche Eberswalde, Forst, Guben und Seelow. Kinderheilkunde: Mittelbereiche Eisenhüttenstadt, Elsterwerda-Bad Liebenwerda sowie Senftenberg-Großräschen. Dermatologie: Mittelbereiche Beeskow, Zehdenick-Gransee sowie der Praxisstandort Frankfurt (Oder) (Stadt) HNO-Heilkunde: Mittelbereich Perleberg-Wittenberge Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß 103 Abs. 4 SGB V In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus: Bewerbungsfrist bis laufende Bewerbungskennziffer: 1/2020 Fachrichtung: Kinderheilkunde Planungsbereich: Dahme-Spreewald gewünschter Übergabetermin: schnellstmöglich Bewerbungsfrist bis laufende Bewerbungskennziffer: 30/2018 Fachrichtung: Hausarzt Planungsbereich: Mittelbereich Cottbus gewünschter Übergabetermin: schnellstmöglich laufende Bewerbungskennziffer: 39/2018 Fachrichtung: Frauenheilkunde Planungsbereich: Märkisch Oderland gewünschter Übergabetermin: schnellstmöglich laufende Bewerbungskennziffer: 56/2018 Fachrichtung: Kinderheilkunde Planungsbereich: Märkisch Oderland gewünschter Übergabetermin: schnellstmöglich laufende Bewerbungskennziffer: 63/2018 Fachrichtung: Hausarzt Planungsbereich: Mittelbereich Prenzlau gewünschter Übergabetermin: schnellstmöglich laufende Bewerbungskennziffer: 113/2018 Fachrichtung: Hautarzt Planungsbereich: Mittelbereich Elsterwerda-Bad Liebenwerda gewünschter Übergabetermin: schnellstmöglich laufende Bewerbungskennziffer: 136/2018 Fachrichtung: Hautarzt Planungsbereich: Mittelbereich Bad Freienwalde gewünschter Übergabetermin: schnellstmöglich laufende Bewerbungskennziffer: 137/2018 Fachrichtung: Hautarzt Planungsbereich: Mittelbereich Elsterwerda-Bad Liebenwerda gewünschter Übergabetermin: schnellstmöglich laufende Bewerbungskennziffer: 138/2018 Fachrichtung: Hautarzt Planungsbereich: Mittelbereich Bad Belzig gewünschter Übergabetermin: schnellstmöglich Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Unternehmensbereich Qualitätssicherung/Sicherstellung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, Ansprechpartnerinnen: Iris Kalsow, Tel.-Nr.: oder Karin Rettkowski, Tel.-Nr.: Ihre schriftliche Interessenbekundung für die ausgeschriebenen Vertragsarztsitze schicken Sie per Mail an boersen@kvbb.de. Sie muss die Bewerbungskennziffer, die Anschrift, die Telefonnummer, die Facharztanerkennung (bei Psychotherapeuten das Richtlinienverfahren und Approbationsdatum) sowie Angaben zum möglichen Praxisübernahmezeitpunkt enthalten. Die von Ihnen übermittelten Kontaktdaten werden mit der Bitte um Kontaktaufnahme an den Praxisabgeber weitergeleitet. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass für die Entscheidung des Zulassungsausschusses über die Nachbesetzung einer Praxis ein vollständiger Antrag auf Zulassung innerhalb der Bewerberfrist bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses einzureichen ist. Ihre Interessenbekundung ist kein Antrag. Ferner weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass in der Warteliste eingetragene Ärzte/Psychotherapeuten nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Weitere Informationen über Angebote für Praxisübernahmen können Sie unserer Homepage unter (Stichwort: Praxisbörse) entnehmen oder persönlich unter den Rufnummern oder -322 erfragen. * hälftiger Versorgungsauftrag, ** Anstellung, *** ¾ Versorgungsauftrag Brandenburgisches Ärzteblatt

34 Stellenangebote WIR bieten Ärzten eine Balance von LEBEN und Arbeit und entwickeln gemeinsam neue Wege für mehr GESUNDHEIT. ARBEITS- UND BETRIEBSMEDIZINER (M/W/D) ARZT IN WEITERBILDUNG (M/W/D) VOLL- ODER TEILZEIT (Schwedt Cottbus Frankfurt/Oder Potsdam) Starten Sie mit uns durch in eine gesunde Zukunft! Wir sind Vordenker, Marktführer und europaweit mit über Fachkräften in der Arbeitsmedizin, in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsmanagement im Einsatz. Mit einem jährlichen Wachstum von über 200 Mitarbeitenden unterstützen und beraten wir unsere Kunden bei der Gestaltung gesunder und sicherer Arbeitsplätze. Unser Antrieb: Wir fördern und leben Gesundheit auf allen Ebenen. WIR BIETEN MEHR Sie erlangen durch unsere finanzierte Weiterbildung Ihren Facharzt für Arbeitsmedizin Sie erwarten vielfältige und erfüllende Aufgaben und ausgezeichnete Aufstiegschancen Sie genießen eine gute Work-Life-Balance mit flexiblen Arbeitszeitmodellen Sie erhalten eine attraktive Vergütung und zahlreiche Benefits LEBEN UND ARBEITEN Sie sind ausschließlich präventiv tätig und führen Untersuchungen von Mitarbeitern unterschiedlichster Unternehmen durch Sie genießen Ihre flexible Arbeitswelt, indem Sie während Ihrer geregelten Arbeitszeiten sowohl im Gesundheitszentrum als auch im Außendienst tätig sind Sie erkennen arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig und helfen diese zu verhindern IHR PROFIL ALS GESUNDHEITSEXPERTE Sie haben bereits Weiterbildungszeit in der unmittelbaren Patientenversorung absolviert, um nun bei uns Ihren Facharzttitel in der Arbeitsmedizin in nur weiteren 36 Monaten erlangen zu können Sie sind alternativ bereits Facharzt für Arbeitsmedizin oder Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin und steigen direkt als Experte bei uns ein Sie arbeiten gerne in einem interdisziplinären Team innerhalb eines gesunden Unternehmens INTERESSIERT? Dann freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen und des frühestmöglichen Eintrittstermins, gerne auch per an B A D GmbH Personalentwicklung und Recruiting Frau Harzheim, Tel.: Herbert-Rabius-Straße 1, Bonn Folgen Sie uns auf: Sicher arbeiten. Gesund leben. JETZT BEWERBEN! wir-leben-gesundheit.com Der Blutspendedienst Nord-Ost des Deutschen Roten Kreuzes sucht zum Einsatz im Land Brandenburg, insbesondere in den Einzugsbereichen der Institute Cottbus und Potsdam sowie Neuruppin Ärzte als freie Mitarbeiter zur Blutspendervoruntersuchung (m/w/d) Zu Ihren Aufgaben gehören die Anamneseerhebung und Untersuchung unserer Blutspender mit Dokumentation in der mobilen Datenerfassung und die medizinische Versorgung von Notfällen während der Spende. Unsere Erwartungen an Sie: Approbation, Kenntnisse in Notfallmaßnahmen, Freude am Umgang mit den Spendern, den Teams und den DRK-Ortsvereinen, Mobilität (Pkw und gültige Fahrerlaubnis), um die wechselnden Einsatzorte zu erreichen. Suchen ab 1. Mai 2020 eine Kardiologin/Kardiologen in Anstellung für unsere Zweigpraxis in Finsterwalde. Wöchentliche Arbeitszeit Stunden. Bewerbungen bitte per an: info@kardiologie-cottbus.de oder schriftlich an: Gemeinschaftspraxis Dr Kurek/S. Birkholz, Bahnhofstrasse 64, Cottbus. FA/FÄ für Orthopädie/Unfallchirurgie / D-Arzt von orthopädischem MVZ in Berlin gesucht. Telefon: Die Termine finden überwiegend nachmittags bis in die frühen Abendstunden mit wechselnden Einsatzorten in den o. g. Regionen statt. Der Einsatz erfolgt auf der Basis einer freiberuflichen Tätigkeit, wenn Sie sich bereits im Un-Ruhestand befinden oder eine Nebentätigkeit suchen. Bitte richten Sie Ihre schriftliche oder elektronische Bewerbung an die: DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gemeinnützige GmbH Personalabteilung Karl-Landsteiner-Haus Hindenburgdamm 30A Berlin personal@blutspende.de Suche HNO-FA/Vertr./WB-Ass. n. Berlin-Süd. Spätere Praxisübernahme möglich. Tel.: Anzeigenannahme unter Tel Fax

35 Stellenangebote Im Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg, Abteilung 2, Dezernat 25, Ärztlicher Dienst ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Versorgungsärztin/ Versorgungsarzt (m/w/d) (Kennziffer: 25.1/2020) unbefristet zu besetzen. Das LASV ist eine nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. Als Dienstleister und Servicepartner erbringen wir individuelle und institutionelle Leistungen zur Sicherung einer angemessenen Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Menschen in Ausbildung, Beruf, Freizeit und Wohnen. Zusammengefasst könnte man sagen, wir prüfen, wir stellen fest, wir entschädigen und wir fördern. Dabei agieren unsere Abteilungen verlässlich und unbürokratisch für betroffene Menschen, für Verbände, Vereine, Behörden, Unternehmen und politisch Verantwortliche. Es erwartet Sie als Alternative zum Klinik- oder Praxisalltag ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet, welches eine Verbindung zwischen Medizin und Verwaltung beinhaltet. Außer dem fachlichen Wissen wird eine hohe Eigenverantwortlichkeit in einem familienfreundlichen Arbeitsklima abverlangt. Wir bieten Ihnen: einen abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst freie Wählbarkeit des Arbeitsortes an unseren Standorten in Cottbus, Frankfurt (Oder) oder Potsdam eine zertifizierte Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. familienfreundlich gestaltbare Arbeitszeiten, Eltern-Kind-Zimmer und Pflege-Guide eine kollegiale und freundliche Arbeitsatmosphäre in einem engagierten Team ein betriebliches Gesundheitsmanagement zur Gesundheitsförderung und -erhaltung eine umfassende Einarbeitung, in- und externe Fortbildungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit zum Erlangen der Zusatzbezeichnung für Sozialmedizin eine ergonomische Büroausstattung und moderne Informationstechnik eine betriebliche Altersvorsorge (VBL) sowie eine Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen nach TV-L gute Verkehrsanbindung und kostenlose Parkplätze (an den Standorten Cottbus und Frankfurt) Ihr Aufgabengebiet: Erarbeitung versorgungsärztlicher und sozialmedizinischer Gutachten bzw. Stellungnahmen nach Untersuchungen, nach Aktenlage oder nach Hausbesuchen im Rahmen der Feststellung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) als Ärztliche Gutachterin/Ärztlicher Gutachter (m/w/d) erfolgt die Erarbeitung bzw. fachliche Prüfung von ärztlichen und sozialmedizinischen Gutachten bzw. Stellungnahmen, insbesondere im Rahmen der Verwaltungsverfahren nach dem Sozialen Entschädigungsrecht und dem Schwerbehindertenrecht sowie im Rahmen der Sozialgesetzgebung zu Widersprüchen und in Klageverfahren medizinische Entscheidungen und Stellungnahmen zu Ansprüchen auf Teilhabe schwerbehinderter Menschen sowie auf Leistungen der Pflege und Krankenbehandlung Einstellungsvoraussetzungen: abgeschlossene medizinische Hochschulbildung Approbation als Ärztin/Arzt entsprechend geltender Bundesärzteordnung eine entsprechende Facharztausbildung lt. Bestimmungen der Facharztordnung durch mehrjährige Weiterbildung und formale Anerkennung als Fachärztin/Facharzt sowie die Anerkennung zum Führen der Zusatzbezeichnung Sozialmedizin wären wünschenswert gutachterliche und sozialmedizinische Kenntnisse sowie Erfahrungen auf verwaltungsrechtlichem/organisatorischem Gebiet sind von Vorteil Wir wünschen uns eine Kollegin/einen Kollegen (m/w/d) mit der Fähigkeit zu selbstständigem und strukturiertem Arbeiten. Sie sollten eine teamfähige Arbeitsweise, ein sicheres Beurteilungsvermögen, Entscheidungsfähigkeit und -bereitschaft sowie ein hohes Verantwortungsbewusstsein besitzen. Entgeltgruppe: Je nach Qualifikation und Berufserfahrung ist eine Vergütung bis zur Entgeltgruppe 15 TV-L vorgesehen. Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) legt viel Wert auf Vielfalt. Wir freuen uns über jede Bewerbung unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere hinsichtlich der Anforderungen des Arbeitsplatzes und der gewünschten Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann. Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß 26 Brandenburgisches Datenschutzgesetz zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens bearbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, wenn Sie sich durch das dargestellte Aufgabengebiet angesprochen fühlen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 25.1/2020 bis spätestens an das Landesamt für Soziales und Versorgung Dezernat Personal Robert-Havemann-Straße Frankfurt (Oder) oder per an: bewerbung@lasv.brandenburg.de als PDF-Datei mit einer maximalen Dateigröße von 10 MB. Ausschließlich Rückfragen zur Stellenausschreibung richten Sie bitte an die vorstehende Post- oder -Adresse. Sofern Sie die Rücksendung Ihrer Unterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Reisekosten zur Teilnahme am Vorstellungsgespräch nicht erstattet werden. Bewerbungsschluss: Kurse / Seminare / Fortbildung 80-Stunden-Kompaktkurs Spezielle Schmerztherapie in Potsdam Teilnahmegebühr: 1.090,- Anmeldung: Lisa Laser lisa.laser@klinikumevb.de kalender.gesundheitsakademieevb.de KOMPAKT-BALINTGRUPPE im Rahmen des WADP-Kongresses 2020 Frieden und Aggression in den Räumen der UdK (Universität der Künste) Berlin Mittwoch, 01. und Donnerstag, 2. April 2020, 14:00 bis 18:15 Uhr (je 5 Unterrichtseinheiten bei ÄK-anerkanntem Balintleiter) Teilnahmegebühr in der WADP-Kongresskarte enthalten (Tageskarte 180,00, 6 FoBi-Punkte/Tag, auch einzeln buchbar) Anmeldung erforderlich (begrenzte Teilnehmerzahl) unter Die Balint-Gruppenarbeit kann am Berliner LFI der DAP e. V. fortgeführt werden. KLASSISCHE HOMÖOPATHIE Weiterbildung für Zusatzbezeichnung und Homöopathie-Diplom (Diplom ist Voraussetzung zur Teilnahme an den Selektivverträgen) Neuer Dreijahreskurs ab Frühjahr 2020 im Berliner Verein homöopathischer Ärzte e.v. Nassauische Str. 2, Berlin Anmeldung unter (030) und info@bvhae.de, Praxisabgabe Praxisnachfolger/in gesucht! Ort: im Sportzentrum Cottbus Praxissitz: Hausarzt Erreichbarkeit: Parkplatz und Straßenbahnhaltestelle vor der Tür Schwerpunkte: Sportmedizin, Chirotherapie, spez. Schmerztherapie Personal: 2 MFA (Vollzeit) Ausstattung: EKG, LUFU, Röntgenanlage überdurchschnittliche Patienzahlen hoher Privatanteil Honorartätigkeit für den Olympiastützpunkt Brandenburg Praxisabgabe: zum 3. Quartal 2020 Kontakt: bernd.malak@arcor.de oder Praxis Malak, Dresdener Str. 18, Cottbus Sonstiges FUSS-FIBEL von Barbara Schwanitz Ein Sachbuch der besonderen Art. Einmaliger und erfolgreicher Selbstversuch einer von allen Fuß-Fehlformen betroffenen Ärztin. Nora-Verlag, ISBN Preis im Buchhandel: 14,90 Euro. Praxisräume Praxisflächen im Repräsentativen Gesundheitszentrum in Königs Wusterhausen am Schloßplatz 8 in Königs Wusterhausen zu vermieten. Flächen: 98,33 m², 86,95 m² und 136,13 m² zentrale Lage mit einer guten Sichtbarkeit in unmittelbarer Nähe der Stadtverwaltung das Gebäude verfügt über eine Tiefgarage Bestandsmieter mit unterschiedlichen Fachrichtungen die wertvolle Synergieeffekte ermöglichen Für die Zusendung eines Exposés sowie jeglichen Fragen können Sie mich gerne jederzeit kontaktieren. Telefon: david.miljkovic@nwhreit.com Hier könnte Ihre Anzeige stehen!

36 SEMINAR-PROGRAMM 1. QUARTAL 2020 GOÄ OPTIMAL UND KORREKT ABRECHNEN OFFEN FÜR ALLE FACHRICHTUNGEN (16:00 19:00 Uhr) GOÄ-GRUNDLAGEN (Fr) Daniela Bartz Berlin B1 IGEL-GRUNDLAGEN (Fr) Daniela Bartz Potsdam P1 GOÄ-GRUNDLAGEN (Fr) Daniela Bartz Lübeck SH3 Fachvortrag: Odyssee chronischer Rückenschmerz Dr. med. Henning Johansson (Facharzt für Orthopädie & Unfallchirurgie) 3 Punkte GOÄ-GRUNDLAGEN (Mi) Daniela Bartz Berlin B3 SPEZIELLE FACHRICHTUNGEN (16:00 19:00 Uhr) PÄDIATRIE (Mi) Daniela Bartz Berlin B HAMBURG GYNÄKOLOGIE (Mi) Daniela Bartz Lübeck SH (Mi) Daniela Bartz Potsdam P2 WORKSHOP: ABRECHNUNG IM GESUNDHEITSWESEN :15 14:45 UHR Anmeldung: radiologiekongress-nord.de AUGENHEILKUNDE (Mi) Daniela Bartz Norderstedt SH2 DERMATOLOGIE (Fr) Dr. med. Bernhard Kleinken Hamburg H1 INNERE MEDIZIN, KARDIOLOGIE (Mi) Daniela Bartz Kiel SH4 DERMATOLOGIE (Fr) Daniela Bartz Potsdam P3 INNERE MEDIZIN (HAUSÄRZTE) (Mi) Daniela Bartz Potsdam P4 AUGENHEILKUNDE (Fr) Daniela Bartz Berlin B4 4 Punkte SEMINARKOSTEN (inkl. USt.) 30 (PVS-Mitglieder) 45 (Nichtmitglieder) Die detaillierten Seminarinformationen sowie weitere Seminare finden Sie auf pvs-forum.de Für gekennzeichnete Seminare erhalten Sie Fortbildungspunkte. RADIOLOGEN- KONGRESS NORD Fortbildungspunkte IHRE ANTWORT Fax pvs-forum@ihre-pvs.de Website pvs-forum.de Ich melde mich unter Anerkennung der Allgemeinen Hinweise zur Seminarbelegung des PVS Rhein-Ruhr/ Berlin-Brandenburg e. V. (siehe pvs-forum.de) verbindlich mit insgesamt Person(en) an. Ich möchte über aktuelle Seminare per informiert werden. Ich möchte Informationen zur Dienstleistung der PVS berlin-brandenburg-hamburg erhalten. Fortbildungsinstitut des PVS Rhein-Ruhr/Berlin-Brandenburg e. V. Invalidenstr Berlin Tel pvs-forum@ihre-pvs.de pvs-forum.de Seminar-Nr. PVS-Kundennummer Praxis/Einrichtung Praxisadresse Privatadresse Straße PLZ/Ort Telefon Teilnehmer weiterer Teilnehmer Datum Unterschrift BRB 02/2020

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