Arbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem

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1 Arbeiten in Deutschland Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem

2 Das Deutsche Gesundheitssystem im Überblick 1. Krankenversicherung: GKV und PKV 2. Ambulanter und stationärer Bereich 3. Die ärztliche Selbstverwaltung (Kammern und KVen) 4. Die Rolle des Marburger Bundes 2

3 1. Krankenversicherung: GKV und PKV Pflicht zur Versicherung: entweder gesetzlich oder privat Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): - 90 Prozent der Einwohner sind in der GKV - Krankenkassen: AOK, TK, Barmer, DAK, etc. - Gesetzliche Krankenversicherung zahlt ärztliche Behandlung (Sachleistungsprinzip) 3

4 Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): - Solidarprinzip: Kassenbeitrag ist abhängig vom Einkommen (Wer mehr verdient, zahlt höheren Beitrag) - Versicherungspflichtig: alle Arbeitnehmer, die mehr als 450 Euro pro Monat und maximal 4.687,50 Euro pro Monat verdienen - Freiwillig versichert: Arbeitnehmer, die regelmäßig mehr als 4.687,50 Euro pro Monat verdienen (Versicherungspflichtgrenze) - Kinder können bei der Mutter oder dem Vater mitversichert werden (beitragsfrei) 4

5 Private Krankenversicherung (PKV): Versicherungsfrei: Privat krankenversichern kann sich jeder, der nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein muss (z.b. Selbstständige, Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze) Prozent der Einwohner sind in einer privaten Krankenversicherung - Leistungsabhängige Beiträge (Prämien) - Versicherte bezahlen die Rechnung für eine medizinische Leistung - Versicherte reichen die Rechnung bei der Krankenversicherung ein - Krankenversicherung erstattet die Kosten der Rechnung (Kostenerstattungsprinzip) Ausnahme: Direkte Abrechnung zwischen Krankenhaus und PKV bei stationärer Behandlung 5

6 2. Ambulanter und stationärer Bereich Ambulante Versorgung: Arztpraxis (niedergelassener Arzt, zum Beispiel Hausarzt oder Facharzt) Gemeinschaftspraxis: Mehrere Ärzte gleicher Fachrichtung arbeiten in einer Praxis zusammen (gemeinsame Berufsausübung) Praxisorganisationsgemeinschaft: Mehrere Ärzte nutzen gemeinsame Organisationsstrukturen (Personal und Geräte), arbeiten aber auf eigene Rechnung. 6

7 Ambulante Versorgung: Medizinische Versorgungszentren (MVZ) - mehr als MVZ in ganz Deutschland mit Ärzten - Trägerschaft: Ärzte oder Krankenhäuser - Zusammenarbeit verschiedener Fachärzte unter einem Dach - Ärztliche Leitung - Vertragsärzte und angestellte Ärzte Krankenhäuser: ambulante Notfallversorgung (Rettungsstelle oder Notaufnahme) 7

8 Stationäre Versorgung: Akut-Krankenhäuser Krankenhäuser in ganz Deutschland - öffentliche, kirchliche und private Krankenhäuser Betten (77 Prozent Auslastung im Durchschnitt) - Personal: Ärzte und Pflegekräfte - rund 19 Mio. Fälle (stationäre Behandlungen) pro Jahr - 7 Tage durchschnittliche Verweildauer der Patienten - öffentliche Krankenhäuser: kommunale Kliniken (meist Grundversorgung) und Universitätskliniken (Hochleistungsmedizin) 8

9 Stationäre Versorgung: Akut-Krankenhäuser 9

10 Stationäre Versorgung: Rehabilitationskliniken Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit insgesamt Betten Medizinische Rehabilitation dient der Wiederherstellung : - Nach Operationen (Anschlussheilbehandlung) - Nach Erkrankungen (zum Beispiel Krebs, Drogensucht) - Nach Verletzungen (zum Beispiel Sportverletzungen) - Zur beruflichen Wiedereingliederung 10

11 Rettungsdienst und Notarztwesen: - Notfallrettung und Krankentransport (öffentliche Aufgabe = Sache der Bundesländer) - Rettungsdienste: fachgerechte Hilfe und Lebensrettung rund um die Uhr - Notfälle: z.b. Verletzungen (u.a. durch Unfälle oder Gewalt), Vergiftungen, unklare Erkrankungen - Rettungsfachpersonal: Rettungsassistent, Notfallsanitäter, Notarzt - Rettungsmittel: Rettungswagen, Transportgerät, Medikamentenkoffer etc. - Notruf 112 (Feuerwehr, in ganz Deutschland): Notrufzentrale/Rettungsleitstelle - Notarzt-Einsatz: z.b. bei schweren Verletzungen, Atemnot, starken Schmerzen 11

12 Rettungskette 12

13 3. Die Selbstverwaltung (Kammern und KVen) Ärztliche Selbstverwaltung: - Verwaltung der eigenen Angelegenheiten durch selbstständige Organe - Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Gesundheitswesen - unabhängig, aber unter staatlicher Rechtsaufsicht Landesärztekammern: berufliche Vertretung aller Ärztinnen und Ärzte, 17 Ärztekammern bundesweit, zusammengeschlossen in der Bundesärztekammer Ärzte wählen Mitglieder der Kammerversammlungen (Ärzteparlament). Alle Ärzte, die im Kammerbereich ihren Beruf ausüben, sind Pflichtmitglieder. 13

14 Wesentliche Aufgaben der Ärztekammern: Berufsaufsicht Interessenvertretung aller Ärzte Berufsordnung Weiterbildungsordnung Förderung der beruflichen Fortbildung Förderung von Qualitätssicherung Berufsständisches Versorgungswerk für Ärzte und deren Familienmitglieder Gutachter- und Schlichtungsstellen zur Klärung von Behandlungsfehlern 14

15 Kassenärztliche Vereinigung (KV) Die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen sind die berufspolitische Vertretung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, die Versicherte von Krankenkassen behandeln. Wesentliche Aufgaben der KV: Sicherstellungsauftrag: bedarfsgerechte ambulante Versorgung der Kassenpatienten Ausreichend Kassenärzte in den Regionen gemeinsame Selbstverwaltung mit den Krankenkassen (zum Beispiel Zulassung von Kassenärzten) Honorarverträge mit den Krankenkassen über die Vergütung ärztlicher Leistungen Abrechnung der Honorare mit den Krankenkassen Verteilung der Vergütung unter den Kassenärzten einer KV 15

16 4. Die Rolle des Marburger Bundes Wer ist der Marburger Bund? - Verband der angestellten und beamteten Ärzte in Deutschland - Gewerkschaftliche Vertretung der Krankenhausärzte von jungen Ärzten bei einer Versammlung in Marburg gegründet. - Heute: rund Mitglieder in 14 Landesverbänden Größter Ärzteverband mit freiwilliger Mitgliedschaft Deutschlands einzige Ärztegewerkschaft Eine starke Gemeinschaft 16

17 Mitgliederentwicklung des Marburger Bundes ( )

18 Profil des Marburger Bundes Wir sind Ihre starke Vertretung gegenüber Politik, Selbstverwaltung und Öffentlichkeit Als Berufsverband setzen wir uns ein, u.a. für: - gute Arbeitsbedingungen - bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Qualität in der Fort- und Weiterbildung Wir verhandeln Ihr Gehalt: Mit unseren Tarifverträgen verbessern wir Ihre Arbeitssituation. Freiwillige Mitgliedschaft in einem Landesverband 18

19 Leistungen des Marburger Bundes - Interessensvertretung (zum Beispiel in den Ärztekammern) - Tarifverhandlungen mit Arbeitgebern - Rechtsberatung und Prozessvertretung der Mitglieder 40 erfahrene Juristen in unseren Landesverbänden (Beratung schon beim ersten Arbeitsvertrag) - Auslandsberatung für Ärzte und Studenten - Kostenlose und vergünstigte Seminare (zum Beispiel: Medizinische Basistechniken, Bewerbungstraining, Rhetorikkurs) - Sondertarife für Versicherungen (Beispiel: Berufsunfähigkeitsversicherungen, Berufshaftpflichtversicherung) - Broschüren und Mitgliederzeitung MBZ 19

20 Häufig gestellte Fragen 20

21 Botschafter des Marburger Bundes

22

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