Kartellrecht für Geschäftsführer
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- Dagmar Fried
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Risiken bei Innovationsentwicklung, Vermarktungskooperationen, Produktionsvereinbarungen, Vertriebsverträgen erkennen und abwehren Kartellrecht für Geschäftsführer Drastische Verschärfung der persönlichen Haftung! Kompakt an einem Tag! Bitte wählen Sie Ihren Termin: 22. Januar 2008 in München 27. Februar 2008 in Frankfurt/M. Ihr Referententeam: Entwickeln Sie die notwendige Sensibilität für aktuelle Gefährdungslagen, die oft unterschätzt werden: Was ist erlaubt? Was geht nicht? Gruppenfreistellungsverordnung, technische Zusammenarbeit, Einkaufsvereinbarungen, Benchmarking, Preisberechnungen etc. Wie werden Verstöße aufgedeckt? Dr. jur. Thomas Loest Rechtsanwalt Rechtsanwälte Gleiss Lutz Kartellrechtliche Fallstricke in Vertriebsverträgen Rechtsfolgen von Kartellverstößen Bußgeldpraxis, Schadensersatz, arbeitsrechtliche Konsequenzen Kartellrechtsverstoß was nun? Prävention und Handlungsoptionen nach Verstößen Aktuelle Entscheidungspraxis der Kartellbehörden und Gerichte Dr. jur. Birgit Colbus Rechtsanwältin Rechtsanwälte Gleiss Lutz Überblick über die von der Kommission festgesetzten Geldbußen in Millionen Euro (Entwicklung von 2003 bis 2006)
2 Themenstellung und Inhalt Worum geht es? Kooperationen zwischen Wettbewerbern sind ein beliebtes Instrument, um die Effektivität im Unternehmen zu stärken. Doch den Möglichkeiten der Kooperation sind durch das Kartellrecht strenge Grenzen gesetzt! Das erklärte Ziel der neuen Leitlinien zur Bußgeldberechnung aus 2006 ist eine drastische Erhöhung der Bußgelder, um noch größere Abschreckungseffekte zu erzielen. Wie werden die Verstöße in der Praxis aufgedeckt? Die weit überwiegende Zahl aller Kartellverfahren beginnt durch einen Kronzeugenantrag eines beteiligten Unternehmens. Kronzeugenanträge werden fast immer gestellt, wenn größere Unternehmenstransaktionen geplant sind, um aufzuräumen und möglichen Geldbußen zu entgehen. Das können Unternehmensverkäufe, Börsengänge, ein neues Management etc. sein. Aktuell liegen ca. 180 Anträge bei der Europäischen Kommission. In jeden einzelnen Fall sind erfahrungsgemäß immer bis zu 20 Unternehmen verwickelt. Oft reichen die Ermittlungen viele Jahre zurück. Den beteiligten Unternehmen und deren Mitarbeitern wird aufgegeben, Entlastungsbeweise beizubringen. Für kartellrechtlich nicht geschulte Mitarbeiter ist dies praktisch unmöglich. Welche Themenbereiche sind betroffen? In der Praxis besteht häufig nicht die notwendige Sensibilität für kartellrechtlich kritische Themenbereiche. Gefährdungslagen bestehen generell bei allen Kontakten mit Wettbewerbern, wie z.b. Besprechungen, die Marktentwicklungen und Preisverhalten zum Gegenstand haben Standards bei Preisen und Rabatten Preisbindung des Handels Sitzungen von technischen Arbeitsgruppen Sitzungen von Verbänden Lieferbeschränkungen Parallel- und Re-Importe Gebiets- oder Kundenzuweisungen Ersatzteillieferungen Businesslunches, Messen und tägliche Kontakte mit Wettbewerbern z.b. durch s oder Telefonate Zusammenarbeit im Marketing und Vertrieb Was bietet das Seminar? Das Seminar erklärt die wichtigsten kartellrechtlichen Vorschriften und zeigt Lösungsmöglichkeiten für ein kartellrechtlich korrektes Vorgehen auf. Ein Schwerpunkt des Seminars besteht in der Erläuterung von Handlungsoptionen, mit dem Ziel, insbesondere persönliche Haftungsrisiken von Geschäftsführern und leitenden Angestellten zu vermeiden. Unternehmensjuristen und Compliance-Beauftragte erhalten wertvolle, praxiserprobte Hinweise, wie bereits im Vorfeld das kartellrechtliche Risiko minimiert werden kann. Die Referenten stellen Handlungsoptionen nach einem Kartellverstoß dar. Warum dieses Seminar so wichtig ist: Sie knüpfen Kontakte zu hochkompetenten Referenten mit umfassender Praxiserfahrung. Sie erhalten einen umfassenden und leicht verständlichen Überblick über potenzielle Gefährdungslagen in Ihrem Unternehmen. Sie erfahren, wie Sie bereits im Vorfeld das kartellrechtliche Risiko minimieren. Sie erhalten Handlungsoptionen für die Situation nach einem festgestellten Kartellverstoß. Ansprechpartnerin Haben Sie Fragen zum Seminar? Gerne! Christa Rehse Konferenz-Managerin Telefon 08151/
3 Das Programm I. Kernregelungen des Kartellrechts Einführung in den Ordnungsrahmen des Kartellrechts: Fusionskontrolle, Verhaltenskartellrecht und Missbrauchsaufsicht Rechtsfolgen von Kartellverstößen (insbesondere Bußgeldpraxis, aber auch Schadensersatz und arbeitsrechtliche Konsequenzen) Stand der gegenwärtigen Entwicklung des Kartellrechts: Neue Politiken und Entwicklungstendenzen Kartellrecht in der Praxis: aktuelle Entscheidungspraxis der Kartellbehörden und Gerichte Dr. Thomas Loest und Dr. Birgit Colbus II. Zusammenarbeit zwischen Wettbewerbern: Was ist kartellrechtlich zulässig und wo drohen Risiken? Gruppenfreistellungsverordnungen und Selbstveranlagung Technische Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch Einkaufs- und Vermarktungsvereinbarungen Vereinbarungen über Normen und Standards Benchmarking und Marktinformationsverfahren Lieferanten- und Kundenbewertungssysteme Gemeinsame Berechnungsmethoden von Preisen und Leistungsbestandteilen Verschärfte Haftung von Verbänden und Verbandsmitgliedern Fallbeispiele aus der Praxis und erprobte Lösungsansätze Dr. Thomas Loest III. Kartellrechtliche Fallstricke in Vertriebsverträgen Bußgeldpraxis der Kommission bei Vertriebsverträgen Kernbeschränkungen in Vertriebsverträgen: Preisbindungen, Verkaufs- und Lieferbeschränkungen Sonderprobleme: selektiver Vertrieb, Ersatzteillieferungen Privilegierte Behandlung von Handelsvertreterverträgen: Welche konkreten Anforderungen stellt das Kartellrecht? Besonderheiten und praktische Erfahrungen aus der Sicht des Unternehmensjuristen Dr. Birgit Colbus IV. Compliance Management Prävention und Handlungsoptionen nach Verstößen Organisation effektiver unternehmensinterner Compliance Code of Conduct, Verhaltensrichtlinien, Standard Operating Procedures für kritische Situationen Kartellrechtsschulungen und Fortbildungen Verhaltensregeln bei Nachprüfverfahren der Kommission oder des Bundeskartellamtes (Razzien oder Dawn Raids) Bußgeldfreiheit durch Kronzeugenregelung : Unter welchen Umständen sollte hiervon Gebrauch gemacht werden? Kartellrechtsverstoß was nun? Management von Handlungsoptionen Dr. Thomas Loest und Dr. Birgit Colbus Die Referenten Dr. jur. Thomas Loest ist Rechtsanwalt bei Gleiss Lutz und seit 2000 im Büro Brüssel tätig. Dr. Loest beschäftigt sich im Schwerpunkt mit deutschem und europäischem Kartellrecht. Er hat eine Vielzahl von Bußgeldverfahren begleitet und Unternehmen gerichtlich vertreten. Dr. Loest berät Unternehmen und Verbände bei der effektiven Ausgestaltung von präventiven Compliance-Maßnahmen. Er hat dazu eine Vielzahl von Fachbeiträgen veröffentlicht. Dr. jur. Birgit Colbus ist seit 2004 Rechtsanwältin bei Gleiss Lutz in Frankfurt. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen im deutschen und europäischen Kartellrecht, im Vertriebsrecht sowie der Fusionskontrolle. Sie hat eine Vielzahl von Unternehmen in Bußgeldverfahren vor der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt sowie vor deutschen und europäischen Gerichten vertreten. Frau Dr. Colbus berät Unternehmen außerdem laufend zu vertriebsrechtlichen Fragen, zivilrechtlichen Streitigkeiten sowie bei der Ausgestaltung von Compliance-Maßnahmen. Zeitlicher Ablauf des Seminars: 9.00 Beginn des Praktikerseminars ca Gemeinsames Mittagessen ca Ende des Praktikerseminars Die Kommunikations- und Kaffeepausen werden im Verlauf des Seminars festgelegt.
4 Informationen Zielgruppe Mit dieser Veranstaltung wenden wir uns an Geschäftsführer aller Branchen aus mittelständischen Unternehmen Geschäftsführer aller Branchen aus Konzernen Unternehmensjuristen und Compliance-Beauftragte Führungskräfte, insbesondere aus den Bereichen Forschung & Entwicklung, Vertrieb, Einkauf, Marketing und Promotion, Recht Ebenso angesprochen sind Verbände und Arbeitsgruppen. Anmeldung So melden Sie sich an: per Telefon: per Telefax: 08151/ / per per Internet: forum-starnberg.de Management Forum Starnberg GmbH Maximilianstraße 2b D Starnberg Teilnahmegebühr Jede Anmeldung wird von Management Forum Starnberg schriftlich bestätigt. Die Gebühr für das eintägige Seminar beträgt 1.095,- zzgl. 19% MwSt. Sollten mehr als zwei Personen aus einem Unternehmen an der Veranstaltung teilnehmen, gewähren wir ab dem dritten Teilnehmer 15% Preisnachlass. Nach der Anmeldung erhalten Sie die Rechnung. Die Teilnahme setzt Rechnungsausgleich voraus. Programmänderungen aus aktuellem Anlass behalten wir uns vor. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie unsere Teilnahmebedingungen an. Die Teilnahmegebühr enthält Arbeitsunterlagen, Getränke, Kaffeepausen sowie Mittagessen. Termine und Orte Dienstag, 22. Januar 2008 in München Novotel München City Hochstraße München Telefon: 089/ Telefax: 089/ Reservierung: Zimmerpreis: 125,- inkl. Frühstück Mittwoch, 27. Februar 2008 in Frankfurt/M. Mövenpick Hotel Frankfurt City Den Haager Straße Frankfurt Telefon: 069/ Telefax: 069/ hotel.frankfurt.city@moevenpick.com Zimmerpreis: 119,- inkl. Frühstück Zimmerreservierung Für diese Veranstaltung steht in den Tagungshotels jeweils ein begrenztes Zimmerkontingent zum Sonderpreis zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Buchung direkt im Hotel unter Berufung auf Management Forum Starnberg GmbH vor. Registrierung Der Seminarcounter ist ab 8.30 Uhr zur Registrierung geöffnet. Als Ausweis für die Teilnahme gelten Namensplaketten, die vor Veranstaltungsbeginn zusammen mit den Arbeitsunterlagen ausgehändigt werden. Rücktritt Bei Stornierung der Anmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr von 55,- zzgl. 19% MwSt. pro Person erhoben, wenn die Absage spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin schriftlich bei Management Forum Starnberg GmbH eingeht. Bei Nichterscheinen bzw. einer verspäteten Absage wird die gesamte Veranstaltungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Management Forum Starnberg Als Veranstalter von Fachkonferenzen und -seminaren für Führungskräfte steht Management Forum Starnberg für professionelle Planung, Organisation und Durchführung aktuelle Themen und sorgfältig recherchierte Inhalte Zusammenarbeit mit namhaften Referenten viel Raum für informative Diskussionen und interessante Kontakte Inhouse-Schulungen Zu diesen und vielen weiteren Themen bieten wir individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Inhouse-Schulungen an. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir unterbreiten Ihnen gern ein unverbindliches, auf Ihre Wünsche zugeschnittenes Angebot. Ihr Ansprechpartner: Peter Bartl, Tel.: 08151/27 190, peter.bartl@management-forum.de Anmeldung unter Fax / oder Bitte Coupon fotokopieren oder ausschneiden und im Briefumschlag oder per Fax an: Management Forum Starnberg GmbH, Maximilianstraße 2b, D Starnberg Ja, hiermit melde ich mich für das Praktikerseminar Kartellrecht für Geschäftsführer an. 22. Januar 2008 in München 27. Februar 2008 in Frankfurt/M. 1. Name Abteilung 2. Name Abteilung Management Forum Starnberg GmbH Frau Claudia Fink Maximilianstraße 2b D Starnberg Firma Straße/PF Telefon * Branche PLZ / Ort *Telefax Beschäftigtenzahl: ca. Datum Unterschrift X 3930 / 3931 Sollten Sie Ihre Anmeldung bis spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin stornieren (schriftlich bei uns eingehend), berechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von 55,- zzgl. 19% MwSt. pro Person. Bei Nichterscheinen bzw. bei einer verspäteten Absage ist die gesamte Veranstaltungsgebühr fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. *Mit der Nennung Ihrer adresse und/oder Faxnummer erklären Sie sich einverstanden, dass wir Sie auch per und/oder Fax über unser aktuelles Angebot informieren dürfen.
5 Unsere Prospekte einfach und direkt auf Ihr Fax! Nutzen Sie die Möglichkeit, zukünftig auch per Fax über Veranstaltungen von Management Forum Starnberg informiert zu werden! Antworten Sie per Fax: 08151/ Ja, ich bin damit einverstanden, dass Sie mich zukünftig auch per Fax über Ihre Veranstaltungen informieren Name _ Abteilung Firma Straße/PF PLZ/Ort Telefon Telefax Branche Beschäftigtenzahl: ca. Datum Verbindliche Unterschrift
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