IBC - Ausbildungsordnung
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- Markus Maus
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1 IBC - Ausbildungsordnung Inhaltsverzeichnis: 1. Vorbemerkungen 2. Die Organisation der Ausbildung 3. Anforderungsprofil/ Qualität 4. Aus- und Weiterbildung 5. Durchführung der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen 6. Ausbildungsseminare und Weiterbildung 7. Zertifizierung der VDH/FCI-Verbände 8. Ausführungsbestimmungen 9. Inkrafttreten und Schlussbestimmungen 1. Vorbemerkungen a) Die Aus- und Weiterbildung von Funktionsträgern für den Ausbildungsbereich zählt zu den satzungsgemäßen Aufgaben des IBC. Der IBC hat daher sinnvolle, einheitliche und verbindliche Grundsätze für den Ausbildungsbereich geschaffen, um das Wesen der Hunde so zu fördern, dass sie den Anforderungen der Prüfungsordnungen des VDH und der FCI gerecht werden. b) Das Ziel der Ausbildung ist der freudig arbeitende und gehorsame Hund mit einem guten Umwelt-/Sozialverhalten gegenüber Mensch und Tier, der sich als Gebrauchs-, Sport- und Familienhund in unsere Gesellschaft einfügen lässt. c) Bei der Ausbildung sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Tierschutzgesetzes zu beachten. d) Der Einsatz und die Benutzung von Elektroreizgeräten sowie das Anlegen dieser (auch Attrappen) zu Erziehungs- und Ausbildungszwecken ist auf den IBC-Übungsplätzen verboten. 2. Die Organisation der Ausbildung a) Für die Organisation und Umsetzung der Aus- und Weiterbildung sind innerhalb des IBC auf den Ebenen IBC- Hauptclub IBC- Landesverbände IBC- Ortsclubs entsprechende Vorstandsämter bzw. Arbeitskreise eingerichtet. b) Ausbildungsleitung (Hauptclub) Die Ausbildungsleitung wird vom Leistungsrichterobmann wahrgenommen
2 c) LV- Ausbildungs- und Übungsleiter (LV) Der LV- Ausbildungs- und Übungsleiter wird von dem jeweiligen LV, dem er selbst angehören muss, gewählt. d) IBC- Lehrhelfer (LV) Der IBC Lehrhelfer wird vom LRO benannt. e) Ausbildungs- und Übungsleiter (OC) Der Ausbildungs- und Übungsleiter wird vom jeweiligen OC, dem er selbst angehören muss, gewählt. 3. Anforderungsprofil/ Qualität a) IBC- Ausbildungsleitung Die Ausbildungsleitung wird vom LRO übernommen (Anforderungen siehe LRO) b) LV- Ausbildungs- und Übungsleiter Der LV-Ausbildungs- und Übungsleiter muss in Rhetorik und Menschenführung verfügen, Bereitschaft mitbringen, sich im Ausbildungsbereich besonders aktiv einzusetzen, mindestens einen Hund in den Stufen BH, VPG I/ IPO I selbst an einer IBC-Schulung in Theorie und Praxis teilgenommen, sowie deren Ausbildungsprüfung bestanden haben. c) IBC- Lehrhelfer Der IBC- Lehrhelfer muss im Besitz des IBC- Helferscheines sein, über besondere Fähigkeiten in der Ausbildung der Hunde zu den Stufen der IPO verfügen, ein erfahrener Prüfungshelfer sein, der alle in den Richtlinien über die Helferarbeit (IPO Teil C) festgeschriebenen Ausführungsbestimmungen beherrscht und umsetzt, mindestes einen Hund in den Stufen BH, VPG I/IPO I selbst in Rhetorik und Menschenführung verfügen. d) OC- Ausbildungs- und Übungsleiter Der OC- Ausbildungs- und Übungsleiter muss mindestens einen Hund in den Stufen BH, VPG I/IPO I selbst an einer IBC-Schulung in Theorie und Praxis teilgenommen, sowie deren Abschlussprüfung bestanden haben, - 2 -
3 in Rhetorik und Menschenführung verfügen. e) Übergangsregelung OC- Ausbildungs- und Übungsleiter, die zur Zeit ihrer Wahl die unter Ziffer 3. d) aufgeführten Qualifikationen noch nicht haben, können von Seiten des IBC- LRO für die Dauer von max. drei Jahren kommissarisch ernannt werden. Innerhalb dieses Zeitraumes muss die erforderliche Qualifikation erfüllt sein. 4. Aus- und Weiterbildung Im Rahmen des IBC Aus- und Weiterbildungskonzeptes werden nachstehende Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erfasst. Seminare für Hundeführer (BH, FH, IPO) Seminare für Ausbildungs- und Übungsleiter (BH, FH, IPO) Helferaus- und Weiterbildung (IBC- Helferschein) Richtlinien über die Helferarbeit (Abt. C IPO) Menschenführung und Rhetorik 5. Durchführung der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen a) IBC LRO Erledigung und Überwachung aller die Aus- und Weiterbildung betreffenden Angelegenheiten. Er wird dabei unterstützt durch LV-Ausbildungs- und Übungsleiter IBC-Lehrhelfer OC-Ausbildungs- und Übungsleiter Leistungsamt Leistungsausschuss b) LV- Ausbildungs- und Übungsleiter Er fördert die Ausbildung durch Vorträge und Schulungen. Er überwacht die Ausbildungstätigkeiten in den zugeordneten OC s seines LV. Er arbeitet im IPO-Sport mit den LV-Ausbildungs- und Übungsleitern eng zusammen. c) IBC- Lehrhelfer Er unterstützt die Ausbildungsleitung in allen Belangen der Helferaus- und Weiterbildung. Er arbeitet im IPO-Sport mit den LV-Ausbildungs- und Übungsleitern eng zusammen
4 d) OC- Ausbildungs- und Übungsleiter Er ist für den Aufbau und den Ablauf der Ausbildungsarbeit aller Hunde seines OC s verantwortlich. Er beurteilt den Ausbildungsstand der Hunde und befindet mit den Hundeführern darüber, ob die Anmeldung zu einer Prüfung sinnvoll ist. Hierbei stimmt er sich mit dem Vorstand des Ortsclubs ab, um die Durchführung einer geplanten Veranstaltung sicherzustellen. Er arbeitet im IPO-Sport mit dem Helfer eng zusammen. Er erstellt den Jahresausbildungsbericht des OC s (das Leistungsjahr gilt von BSP zu BSP) und gibt diesen an den LRO bis Ende November weiter. 6. Ausbildungsseminare und Weiterbildung a) OC-Ausbildungs- und Übungsleiter Zum Abschlussausbildungsseminar erhalten die Teilnehmer mit entsprechender Qualifikation ein Zertifikat und einen Übungsleiterausweis. Bereits amtierende Ausbildungs- und Übungsleiter müssen min. alle drei Jahre vor den jeweiligen Wahlen der OC- Vorstände zur Auffrischung und Weiterbildung ihres Fachwissens an einem eintägigen Theorie- und Praxisseminar teilnehmen. Der Übungsleiterausweis ist mitzubringen, um die Teilnahme zu dokumentieren. Die Abschlussprüfung für den OC-Ausbildungs- und Übungsleiter wird durch den LRO bzw. durch einen vom LRO beauftragten LR abgenommen. Bei nicht erfolgter Weiterbildung innerhalb von drei Jahren erlischt die Berechtigung zum Ausbildungs- und Übungsleiter. Der Übungsleiterausweis wird vom LRO eingezogen, bzw. für ungültig erklärt. b) IBC- Helferschein Die Helferausbildung ist auf Grundlage des IBC-Helferaus- und Weiterbildungskonzeptes sowie den Richtlinien der Helferarbeit im IPO-Bereich, Teil C, durchzuführen. Die erforderliche Sachkunde zum IBC-Helferschein können interessierte Sportsfreunde auf Intensivkursen erwerben. Die Abschlussprüfung zum IBC-Helferschein in Theorie und Praxis wird durch den LRO bzw. durch einen vom LRO beauftragten LR abgenommen. Bereits zertifizierte Helfer müssen min. alle drei Jahre vor den jeweiligen Wahlen der OC-Vorstände zur Auffrischung und Weiterbildung ihres Wissensstandes an einem eintägigen Theorie- und Praxisseminar teilnehmen. Der IBC-Helferausweis ist mitzubringen, damit die Teilnahme bestätigt werden kann. Bei nicht erfolgter Weiterbildung innerhalb von drei Jahren verliert der IBC-Helferausweis seine Gültigkeit und wird vom LRO eingezogen, bzw. für ungültig erklärt
5 c) Leistungsrichter Die IBC-Leistungsrichter brauchen sich keiner Nachschulung zu stellen; insoweit unterliegen sie nicht den unter Ziffer 6. aufgeführten Erneuerungspflichten. 7. Zertifizierung der VDH/FCI- Verbände Übungsleiter-/Helferscheine anderer VDH/FCI-Verbände werden nach Überprüfung durch den LRO (Gültigkeit) übernommen. 8. Ausführungsbestimmungen a) Der IBC-LRO ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Leistungsausschuss Ausführungsbestimmungen zur Ausbildungsordnung zu erlassen. b) Die Ausbildung von Leistungsrichtern wird nicht in dieser Ausbildungsordnung behandelt. c) Der HC behält sich bei Verstößen gegen diese Ausbildungsordnung Maßnahmen vor. 9. Inkrafttreten und Schlussbestimmungen a) Diese Ordnung wurde vom Leistungsausschuss des IBC am beschlossen. b) Diese Ordnung tritt nach Zustimmung der IBC-Delegierten am und Veröffentlichung in Kraft. c) Die Nichtigkeit von Teilen dieser Ordnung zieht nicht die Nichtigkeit der Ordnung insgesamt nach sich. d) Der IBC-Vorstand wird ermächtigt, in dringenden Fällen von Aktualisierungen der VDH-Vorgaben diese Ordnung zu ändern und die Änderung durch Veröffentlichung in Kraft zu setzen. Diese Änderungen bedürfen nicht der nachträglichen Genehmigung durch die Delegiertenversammlung. Änderungen gem. FCI-Vorgaben am vom Leistungsausschuss eingearbeitet! Stand: 02/
RZVH 2 Ausbildungsordnung. Die Vorschriften der einschlägigen Gesetze und die Regelungen der FCI und des VDH sind zu beachten;
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