Otto-Hahn-Gymnasium Springe
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- Hilke Fürst
- vor 8 Jahren
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1 FAHRTENKONZEPT 1. Präambel 2. Allgemeine pädagogische Grundsätze und Intentionen 3. Planung und Organisation 4. Durchführung 5. Nachbereitung 6. Weitere Informationen 7. Wandertage
2 1. Präambel Klassen-, Studien- und Austauschfahrten gehören zu den Höhepunkten eines Schuljahres und sind fester Bestandteil des pädagogischen Gesamtkonzepts am Otto-Hahn-Gymnasium. Dennoch stellt die Durchführung einer Fahrt keine Selbstverständlichkeit dar, denn es besteht keine Verpflichtung für Lehrkräfte zur Durchführung von Fahrten. Infolge dessen besteht auch kein Anspruch von Lerngruppen darauf. Die Durchführung von Fahrten ist demnach an folgende Voraussetzungen geknüpft: die Bereitschaft der Lehrkraft zur Übernahme der Verantwortung für die Durchführung einer Fahrt, das Vertrauen der Lehrkraft in die Lerngruppe, sich den Regeln gerecht zu verhalten und den Anordnungen zu folgen, (Die Lerngruppen müssen Ihre Kooperationsfähigkeit in der Praxis unter Beweis gestellt haben.) die Akzeptanz des von der Lehrkraft als sinnvoll erachteten Ziels durch Schüler- und Elternschaft sowie das Vertrauen der Elternschaft in die Lehrkraft und die Akzeptanz von Entscheidungen vor Ort, inklusive der Bereitschaft, ggf. das Kind vom Zielort abzuholen bzw. die Kosten des Rücktransports zu übernehmen. Mit der Durchführung aller Fahrten werden die in diesem Konzept vorgestellten pädagogischen Ziele verfolgt. 1. Allgemeine pädagogische Grundsätze und Intentionen 1.1 Grundlage und Ausgangssituation bei Planungsvorhaben unserer Klassenfahrten, Studien- und Austauschfahrten oder Schullandheimaufenthalten ist der Erlass Schulfahrten vom RdErl. d. MK v (SVBl. S. 38), geändert durch EdErl. Vom (SVBl. 8/2008 S. 245) - VORIS mit den Bezügen a) Bekanntmachung KMK-Empfehlung zur pädagogischen Bedeutung und Durchführung von Schullandheimaufenthalten vom (SVBl. S. 291) und b) RdErl. d. MK v /1 (SVBl. 1/2005 S.14) - VORIS (Erlass und Bezugserlasse im Ordner Klassenfahrten im Sekretariat, s. 5. Weitere Informationen) 1.2 Auf der Grundlage des Erlasses wird schon sehr frühzeitig, möglichst vor dem formellen Beschluss eine Klassenfahrt durchzuführen, mit allen Beteiligten ausführlich erörtert, welche allgemeinen Ziele, Erwartungen, Ansprüche und Absichten mit der Fahrt verknüpft werden. 1.3 Dabei stellen wir heraus, dass nach unserem Verständnis Klassenfahrten keine Pauschalreisen sind, die von der Schule bzw. von den Lehrkräften mit Zustimmung der Eltern durchgeführt werden. Klassenfahrten keine Konsumbedürfnisse befriedigen wollen und nicht der Ferienverlängerung oder dem Urlaub dienen. Klassenfahrten den Jugendlichen Erfahrungen und Erlebnisse vermitteln und ermöglichen möchten, die sie im Schulalltag und auch in der Freizeit nicht machen oder nicht machen können. zu den Klassenfahrten durchaus physische und psychische Herausforderungen gehören, die es für jeden einzelnen Teilnehmer zu bestehen gilt und die ihn/sie in der Entwicklung seiner/ihrer Persönlichkeit voranbringen können. Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studien- und Austauschfahrten themenorientierte Schwerpunkte aufweisen sollen, z.b. kulturell, sportlich, künstlerisch, musikalisch u. a.. das Erleben der Gemeinschaft und das gemeinschaftliche Handeln wesentliche Schwerpunkte aller Fahrten bilden sollten. 2
3 2. Planung und Organisation 2.1 Durch ihre altersangemessene Beteiligung an der Planung und durch entsprechende Impulse der Lehrkraft wird den Schülerinnen und Schülern ihre Mitverantwortung für das Gelingen oder das Misslingen der Klassenfahrt eindrücklich vor Augen geführt. 2.2 Die gemeinsame Vorbereitung der Klassenfahrt ist fester Bestandteil des Jahreszeitplanes der jeweiligen Klassenstufe im Sinne einer UE (=Unterrichtseinheit). 2.3 Bei der Detailplanung sind Schüler und Lehrkräfte mit ihren Vorstellungen und Vorschlägen maßgeblich beteiligt bzw. werden um ihre Mitarbeit gebeten. Solche Veranstaltungen und Aktivitäten sollen bevorzugt geplant werden, bei denen die Schüler selbst tätig werden können (z.b. Sport, gemeinsam komplexe Aufgaben lösen, Selbstverpflegung organisieren, das Selbstwertgefühl stärken, Teamfähigkeit trainieren, Verantwortungsbewusstsein entwickeln, Verlässlichkeit erproben...). 2.4 Bei Studienfahrten: Auch bei Studienfahrten sollen die Schülerinnen und Schüler an der inhaltlichen Programmplanung beteiligt werden (z.b. vor der Fahrt Erstellung von Referaten oder einer Broschüre, in der alle Besuche, Besichtigungen, Aktivitäten usw. in Text und Bild angemessen aufgezeigt werden ("Fremdenführer")). 2.5 Regeln und Verabredungen für das Zusammenleben während der Fahrt werden vorher gemeinsam aufgestellt und für Verbindlichkeit (ggf. auch Sanktionen) gesorgt. 3. Durchführung 3.1 Termine Im Terminkalender werden pro Schuljahr nach Möglichkeit zwei Zeitfenster für Klassenfahrten vorgesehen: 5 Tage nach Beginn des Schuljahres (2 4 Wochen nach den Sommerferien) und 5 Tage vor Ende des Schuljahres. In den Jahrgängen 5 9 entscheiden die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer mit ihren Klassen, welchen Termin sie für geeignet halten und sprechen diesen frühzeitig mit dem Schulleiter ab (Möglichkeiten siehe Jahrgangsübersicht). Für Studienfahrten werden die Termine vorgegeben (i. d. Regel im ersten Zeitfenster, also in dem Zeitraum nach den Sommerferien). 3.2 Begleitpersonen Jeder Gruppe (=Klassenstärke) stehen in der Regel 2 Begleitpersonen zu. Liegt die Gruppengröße deutlich über oder unter dem Durchschnitt muss die Zahl der Begleitpersonen mit dem Schulleiter erörtert werden. 3.3 Die Auswahl der Fahrtziele sowie Art und Umfang der Klassen-, Studien- und Austauschfahrten orientieren sich an der unten aufgeführten Übersicht sowie an der Prämisse, dass die Reisekosten möglichst niedrig gehalten werden und für die begleitenden Lehrkräfte möglichst keine Unkosten entstehen. Die Kalkulation der Reisekosten orientiert sich daran, die Finanzierung der Fahrt in einem angemessenen Rahmen zu ermöglichen. Ansprüche an hohen Komfort können dabei nicht berücksichtigt werden. 3
4 3.4 Jahrgangsübersicht für Klassen- und Studienfahrten Jg. Dauer Ziele Kosten (Richtwerte) 5/6 insgesamt max. 5 Tage, insg. ca. nähere Umgebung teilbar in 2 und 3 T. 180,- insgesamt 8 Tage, davon eine Einführungsoder eine Abschlussfahrt 120,- Niedersachsen, von bis zu 3 Tagen sowie (3 Tage) angrenzende 7 9 eine Fahrt von 5 Tagen Ende bis 200,- Bundesländer, des 8. Jahrgangs oder Anfang des 9. Jahrgangs; (5 Tage) ggf. Niederlande max. 5 Tage in Jg.7/8 oder in Jg (bis 6) Tage In- und Ausland abhängig vom Fahrziel 250,- bis 550,- Bemerkungen Es kann auch ein Segeltörn durchgeführt werden. Die Kosten für einen Segeltörn sollten 290,- nicht überschreiten. Studienfahrten werden grundsätzlich mit den Oberstufenkoordinatoren abgesprochen. Die Fahrten nach Italien oder Spanien fallen ebenfalls in diesen Bereich. Eine individuelle Reiserücktrittsversicherung wird von den Eltern abgeschlossen, wenn gewünscht. Im Falle der Buchung bei einem Reiseveranstalter (i. d. R. internationale Fahrten) wird auf die Ausstellung eines Reisesicherungsscheins geachtet. (s. dazu Anlage für Lehrkräfte) 3.5 Terminierung der Austauschfahrten Die Austauschfahrten finden im 10. Jahrgang statt. Der Besuch bei den Austauschpartnern erfolgt i. d. R. im Herbst, die Austauschpartner sind im 2. Halbjahr zu Gast in. Für die Planung und Durchführung von Austauschfahrten gelten die in den Austauschprogrammen festgelegten Grundsätze. 3.6 Durchführung der Studienfahrten Unter Berücksichtigung von jahrgangsspezifischen Belangen wie z.b. den Sportkursen Orientierungslauf (Beginn 1. Halbjahr Jg. 12) und Skikompakt (2. Halbjahr Jg. 12) werden die Studienfahrten bedarfsorientiert festgelegt. 4. Nachbereitung Die Lerngruppen erarbeiten eine eigenständige Dokumentation ihrer Klassen-, Studienfahrt, ihres Landschulheimaufenthaltes usw., die für eine schulinterne, mindestens aber klasseninterne Präsentation geeignet ist. 5. Weitere Informationen Neben den maßgeblichen Erlassen werden schulintern weitere nützliche Unterlagen zum Thema Klassenfahrten gesammelt. Die Sammlung mit Checklisten zur Vorbereitung und Organisation, Musterbriefen, Tipps für unterwegs u. v. m. enthält auch Informationsbroschüren der verschiedensten Anbieter. Ein gesamter Ordner steht für die Durchführung eines Segeltörns zur Verfügung. Ansprechpartner zum Thema Klassenfahrten sind die jeweiligen Jahrgangsleiter und Koordinatoren sowie Frau Steinwede. 4
5 6. Wandertage Die unter Punkt 1.3 genannten pädagogischen Grundsätze sowie die Ausführungen unter Punkt 2 zur Planung und Organisation gelten weitgehend auch für die Durchführung von Wandertagen. Pro Schuljahr werden i. d. R. zwei Termine für Wandertage im Terminkalender vorgegeben. Diese liegen dann in den für Klassen- und Studienfahrten vorgesehenen Zeitfenstern. Die unter Punkt 5 genannte Materialsammlung enthält auch Ideen für Ausflugsziele in der näheren Umgebung und weitere nützliche Informationen, die für die Planung und Durchführung eines Wandertages hilfreich sein können. 5
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