3 Das gerichtliche Mahnverfahren

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1 Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Weiterleitung und das Einstellen der Daten in interne oder externe Netzwerke., Alte Eppelheimer Str. 42/1, Heidelberg, Tel.: / , Abgerufen am von anonymous Psychotherapeutenverlag Management Handbuch für die Psychotherapeutische Praxis 3 Das gerichtliche Mahnverfahren 11 Das gerichtliche Mahnverfahren ist die preiswerteste und schnellste Möglichkeit, sich einen sog. vollstreckbaren Titel zu besorgen. Dieser hat vor allem zwei Vorteile: - Ihre Forderung unterliegt dann nicht mehr der ansonsten dreijährigen Verjährungsfrist, 195 BGB - Sie können den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen. Man vermeidet ferner eine mündliche Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht (Zeitersparnis), und die Gerichtskosten betragen nur ein Sechstel der bei einer Hauptverhandlung entstehenden Kosten. Es gibt noch einen weiteren Vorteil: Die meisten Bundesländer verlangen mittlerweile bei kleinen Streitwerten die Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens, bevor man Klage erheben darf. Dies kann zu einer enormen Verfahrensverzögerung führen und verursacht zusätzliche Kosten, von denen Sie nicht wissen, ob Sie sie erstattet bekommen. Führen Sie aber das Mahnverfahren durch, dann wird das Schlichtungsverfahren entbehrlich a Ob das gerichtliche Mahnverfahren zu dem gewünschten Ergebnis führt, hängt auch davon ab, ob die Gegenseite sich darauf einlässt. Wenn der Schuldner Widerspruch gegen den sog. Mahnbescheid einlegen sollte, dann geht die Sache in das sog. streitige Verfahren über, und wir landen doch vor Gericht. Es kann daher sinnvoll sein, dem Schuldner anzukündigen, was man vorhat, verbunden mit der Anregung, im eigenen Interesse sich auf das Mahnverfahren einzulassen. Auch der Schuldner spart schließlich Kosten, außerdem kann man Stundung oder Ratenzahlung anbieten. Hauptsache, die Forderung kann nicht mehr verjähren. Ließe er es darauf ankommen, dann drohen ihm evtl. Kontopfändungen und die eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid). Manchmal hilft ein derartiger Hinweis schon. Sie sind entschlossen? Dann führt Sie der nächste Weg in ein Schreibwarengeschäft! Alternative: Sie verfügen über einen PC, der online ist, und einen guten (!) Drucker (möglichst einen Laser-Drucker). Dann können Sie das bequeme Barcode-Verfahren benutzen. Das ist bequemer, einfacher, schneller und billiger als das Verfahren mit dem Vordruck aus dem Schreibwarengeschäft. Der PC muss mindestens den Internet Explorer ab Version 5.0 haben; Javascript und Cookies müssen aktiviert sein. Außerdem benötigen Sie den kostenlosen Acrobat Reader von Adobe. Alles klar? Dann geht es für Sie jetzt weiter bei Rdnr. 17a! 3.1 Der Mahnbescheid 13 Im Schreibwarengeschäft erstehen Sie einen Durchschreibevordruck mit dem Titel Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Die Verwendung dieses Formulars in der jeweils aktuellen Form ist vorgeschrieben, 703c ZPO. Widerstehen Sie der Versuchung, gleich einen Vorrat Formulare zu kaufen; Änderungen sind häufig, und es darf i. d. R. nur das jeweils aktuelle Formular benutzt werden. Die derzeit aktuelle Version sollte irgendwo den Aufdruck Fassung tragen. Eine ausführliche Anleitung zum Ausfüllen des Formulars findet sich im Folgenden; es ist weniger kompliziert, als Sie glauben. Seite 1 von 9

2 Abgerufen am von anonymous 14 Abb. 1: Musterformular: Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids Seite 2 von 9

3 Abgerufen am von anonymous Abb. 2: Musterformular: Bezeichnung des Anspruchs Seite 3 von 9

4 Abgerufen am von anonymous 15 Das hier abgebildete Musterformular gilt in der Mehrzahl der Bundesländer, die inzwischen das maschinelle Mahnverfahren eingeführt haben. In diesen Bundesländern ist jeweils ein Amtsgericht für alle Mahnverfahren im Land zuständig (NRW: 2 Amtsgerichte). Es sind dies gegenwärtig (April 2009, Angaben ohne Gewähr): Baden Württemberg AG Stuttgart Stuttgart Bayern AG Coburg Coburg, Heiligkreuzstr. 22 Berlin AG Wedding Berlin Bremen AG Bremen Bremen, Ostertorstr. 25/31 Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern AG Hamburg Hamburg Hessen AG Hünfeld Hünfeld Niedersachsen AG Uelzen Uelzen, Rosenmauer 2 Nordrhein-Westfalen AG Hagen Hagen (Bezirk erfragen) AG Euskirchen Euskirchen Rheinland-Pfalz und Saarland AG Mayen Mayen/Eifel Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen AG Aschersleben Zweigst. Staßfurt Staßfurt, Lehrter Str. 15 Schleswig-Holstein AG Schleswig Schleswig, Lollfuß 78 Für Mahnbescheide, die in Papierform beantragt werden sollen, blieben für eine Übergangszeit bis einschließlich 31. Dezember 2008 die Thüringer Amtsgerichte wie bisher zuständig. Ab dem 1. Januar 2009 sind alle Anträge (gleich ob in Papier- oder elektronischer Form) auf Erlass eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheids ausschließlich bei dem gemeinsamen Mahngericht in Aschersleben zu stellen. 16, 17Das Ausfüllen des Formulars muss mit Schreibmaschine oder aber in Blockschrift erfolgen. Die Zeilen sind durchnumeriert. Da Ihr Fall, den Sie selbst bearbeiten wollen, einfach gelagert sein dürfte brauchen Sie zum Glück nur einen kleinen Teil des Formulars auszufüllen. Orientieren Sie sich einfach an dem abgedruckten Muster. Hierzu einige kurze Hinweise: Zeilen 3 7: Wenn Sie allein oder auf eigene Rechnung praktizieren tragen Sie nur Ihren Namen ein; bei einer Gemeinschaftspraxis ist ggf. in Spalte 2 der Name Ihres Partners anzugeben. Zeilen 8 16: Betreffen Sie in der Regel nicht. Zeilen 17 22: Angaben zu Ihrem Patienten, auch, wenn er minderjährig ist ( Beitrag 1115). Zeilen 23 26: Betreffen Sie in der Regel nicht. Zeile 27: Handelt es sich bei dem Patienten in Zeilen 17 ff. um ein Kind oder einen Jugendlichen, dann tragen Sie hier eine 1 ein. Bei zwei Sorgeberechtigten sind für Vater und Mutter getrennte Angaben zu machen. Seite 4 von 9

5 Abgerufen am von anonymous Zeile 28 29: Angabe z. B. Vater oder Mutter und darunter Vor- und Zuname. Zeilen 30 31: Diese Zeilen müssen Sie nur ausfüllen, wenn die Adresse der Vertreter von der Adresse des Vertretenen abweicht, z. B. bei getrennt lebenden Eltern. Zeile 32: Als Katalog-Nummer geben Sie die 2 ein. Der Computer trägt dann automatisch im Mahnbescheid als Forderungsgrund Ärztliche oder Zahnärztliche Leistung ein. Die übrigen Angaben zur Forderung sollten so genau wie möglich erfolgen. Im vorliegenden Beispiel machen Sie die Forderung gemäß Ihrer Rechnung Nr. 22/05 vom 2. Mai 2005 geltend. Diese Angabe ist wichtig, damit später klar ist, auf welche Forderung genau sich Ihr Vollstreckungstitel bezieht. Zeilen 33 34: Wenn Sie mehrere Rechnungen in einem Mahnbescheid geltend machen wollen, dann tragen Sie diese hier entsprechend ein. Bei mehr als drei Rechnungen fügen Sie ein Beiblatt an, oder Sie überlegen sich, ob nicht doch die Einschaltung eines Anwalts angeraten ist. Zeilen 35 39: Betreffen Sie in der Regel nicht. Zeilen 40 42: Hier tragen Sie ein, wie viel Verzugszinsen Sie vom Schuldner verlangen. Nehmen Sie z. B. einen Dispokredit in Anspruch, für den Sie 12 % Zinsen jährlich bezahlen, dann tragen Sie diesen Zinssatz ein. Wenn Sie beim Datum nichts eintragen, dann setzt der Computer automatisch das Datum der Zustellung des Mahnbescheids ein. Haben Sie in der Rechnung darauf hingewiesen, dass Verzug auch ohne Mahnung nach 30 Tagen eintritt, dann empfiehlt es sich, zum Rechnungsdatum einen Monat sowie drei Tage für die Postlaufzeit hinzuzuaddieren und ab dann Zinsen zu verlangen. Zeile 43: Zinsen müssen Sie nicht selbst ausrechnen, das macht der Computer. Auslagen geben sie an in der Höhe, wie sie entstanden sind, also etwa 1,50 Euro für den Vordruck und 0,53 Euro für Porto. Zeile 44: Hier wären z. Bsp. Gebühren für einen geplatzten Scheck anzugeben. Zeile 45: Jetzt heißt es aufpassen! In den Zeilen 45 und 52 ff. sind meistens unterschiedliche Gerichte anzugeben. In Zeile 45 tragen Sie zunächst eine 1 ein; wenn nicht das Amtsgericht zuständig wäre sollten Sie das Verfahren nur selbst durchführen, wenn Sie Übung haben oder Ihnen Rat zur Verfügung steht. Danach folgt die Angabe des Amtsgerichts, das für den Wohnort des Schuldners zuständig ist. Wenn Sie nicht genau wissen, welches das ist (vor allem in Ballungsräumen mitunter schwierig), dann müssen Sie sich erkundigen. Eine komfortable und kostenlose Internet-Auskunft für ganz Deutschland, nicht nur Nordrhein-Westfalen, erhalten Sie unter Die Angabe der Postleitzahl oder der Gemeinde reicht! Ebenfalls wichtig: Das Kästchen dahinter sollten Sie ankreuzen, damit das Verfahren nach einem evtl. Widerspruch des Schuldners weitergeht. Nur dann, wenn Sie den Mahnbescheid als letzte Drohung ansehen, ansonsten aber vorhaben, nichts weiter zu unternehmen kreuzen Sie dieses Kästchen nicht an. Zeilen 46 51: Betreffen Sie in der Regel nicht. Zeilen 52 53: Hier ist jetzt das für Ihren Wohnsitz zuständige zentrale Mahngericht anzugeben. Wo der Schuldner wohnt ist egal. Die Anschriften finden Sie zu Beginn dieses Kapitels. So, die Unterschrift nicht vergessen und ab die Post! Der Durchschlag verbleibt bei Ihnen. 17a Wenn Sie über einen modernen Computer (vgl. Rdnr. 12a) verfügen, dann geht es noch einfacher. Sie können das sog. Barcode-Verfahren benutzen. Das Prinzip ist folgendes: Über das Internet wird Ihnen kostenlos ein Formular zur Verfügung gestellt, das Sie auch am PC ausfüllen. Keine Angst: Das Programm hilft beim Ausfüllen, und es macht automatisch auf evtl. Fehler aufmerksam. Seite 5 von 9

6 Abgerufen am von anonymous Wenn Sie alle Daten eingegeben haben, dann erzeugt das Programm daraus ein Dokument im pdf- Format, das von Ihnen ausgedruckt wird. Das Formular wird dann nur noch unterschrieben und per Post an das zuständige Mahngericht geschickt. Im A 4-Umschlag, denn es sollte nicht geknickt werden. Ihre Daten werden nicht online übermittelt. Trotzdem ist der Antrag maschinenlesbar, was die Bearbeitung beschleunigt. Denn am Schluss wird ein gewaltiger Barcode mit ausgedruckt, in dem alle eingegebenen Daten verschlüsselt sind, und nur der wird (maschinell) gelesen. So, jetzt geht es auf die Seite 17b Sie werden jetzt intuitiv durch das Programm geführt (entsprechendes jeweils anklicken): 1. Sie markieren im Fenster das Bundesland, in dem Sie wohnen, z. Bsp. Mecklenburg- Vorpommern. 2. Sie sind selbst Antragsteller weiter 3. Einen gesetzlichen Vertreter haben Sie nicht nein 4. Es gibt keinen weiteren Antragsteller nein 5. Auch Ihr säumiger Patient hat keinen gesetzl. Vertreter nein 6. Es gibt auch keinen weiteren Antragsgegner nein 7. Sie wollen das reguläre Mahnverfahren (voreingestellt) weiter 8. Jetzt müssen Sie die sog. Katalognummer ihres Anspruchs eingeben. Wenn Sie ärztl. Leistungen wählen erscheint z. Bsp. die Nr. 2. Wenn Sie das blaue Fenster öffnen erscheint der komplette Katalog, Sie müssen nur noch das Richtige anklicken. 9. Jetzt müssen Sie noch Angaben zur Rechnung machen: Rechnungsnr. z. Bsp. 9/09, Anspruch vom (Rechnungsdatum), und den Rechnungsbetrag. Wichtig: Daten immer in der Form TT.MM.JJJJ eingeben. Das Kästchen für Verbraucherdarlehen brauchen Sie nicht zu markieren. weiter 10. Sie möchten Verzugszinsen: entspr. Kästchen markieren, weiter 11. Zinssatz eingeben (Sollzins Ihres Girokontos), ab Fristablauf Ihrer Mahnung weiter 12. Es erscheint jetzt eine Forderungsübersicht. Sie machen hier keine weiteren Angaben (markieren) und weiter 13. Weitere Kosten und Nebenforderungen haben Sie nicht (andernfalls eintragen, z. Bsp. 10 Euro Bankrücklastkosten, wenn ein Scheck geplatzt ist) weiter 14. Zauberei: Das richtige Gericht, samt aktueller Adresse, hat der Computer selbst eingetragen. Weiter Seite 6 von 9

7 Abgerufen am von anonymous 15. Ein Geschäftszeichen haben Sie i. d. R. nicht. Darunter das erste Kästchen markieren, weil Sie Ihre Leistung erbracht haben. Kostenfreiheit und Prozesskostenhilfe kommen für Sie nicht in Betracht, weiter 16. Jetzt können Sie Ihr Konto angeben, falls der Schuldner doch noch bezahlen will weiter 17. Jetzt erscheint eine komplette Übersicht all Ihrer Angaben; einzelne Punkte können jetzt berichtigt werden. Bei Ihnen stimmt alles, und das richtige Mahngericht hat der Computer auch schon eingetragen, also weiter 18. Fast geschafft: Jetzt markieren Sie noch das Kästchen, dass Sie die Hinweise zum Barcode- Druck gelesen haben. Drucken anklicken. 19. Jetzt erscheint der fertig ausgefüllte Mahnantrag mit Ihren Daten als pdf-dokument. Sie klicken links oben das Drucker-Symbol an. Sinnvoll ist es, zwei Exemplare ausdrucken zu lassen, eines für das Gericht und eines für Ihre Unterlagen. Fertig! 17c Das ganze sieht dann in etwa so aus: 18 Einige Tage darauf wird zweierlei passieren: Zunächst erhalten Sie ein Rechnung über Gerichtskosten von Ihrem Mahngericht in Höhe einer halben Gebühr. Bis 300 Euro Hauptforderung sind dies 12,50 Euro, bis 600, Euro Forderung fallen 17,50 Euro an, und bis 900, Euro Forderung 22,50 Euro. Dazu kommen noch jeweils 5,50 Euro Zustellkosten. Ein Überweisungsträger ist bereits beigefügt. Diese Kosten müssen zunächst Sie vorlegen. Der Computer setzt sie allerdings Seite 7 von 9

8 Abgerufen am von anonymous automatisch mit auf den Mahnbescheid; Ihr zahlungsunwilliger Patient muss daher auch diese Kosten ersetzen Etwa zur gleichen Zeit wird dem Schuldner der Mahnbescheid förmlich zugestellt, in einem Umschlag mit Gerichtswappen und mit Postzustellungsurkunde. Mancher bekommt da schon einen enormen Schreck und bezahlt. Nach Zustellung des Mahnbescheids erhalten Sie eine Benachrichtigung darüber; enthalten ist das genaue Datum der Zustellung sowie in einem gesonderten Schreiben eine Aufstellung, was alles an Sie zu bezahlen ist. Das ist natürlich Ihre Forderung, daneben aber auch die von Ihnen vorgelegten Gerichts- und Zustellungskosten, evtl. Auslagen sowie die vom Gericht ausgerechneten Zinsen. Alles wird zur Gesamtforderung addiert. Ferner erhalten Sie ein Formular mit dem Namen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids. Nun kann folgendes passieren: 1. Der Schuldner bezahlt alles, was in dem Mahnbescheid steht, Hauptforderung, Kosten, Auslagen und Zinsen. Herzlichen Glückwunsch, die Sache ist für Sie erledigt! 2. Der Schuldner bezahlt nur einen Teilbetrag. Dann beantragen Sie über den Restbetrag einen Vollstreckungsbescheid (siehe Kapitel 3.2). 3. Es tut sich gar nichts. Gut zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids an den Schuldner beantragen Sie den Erlass eines Vollstreckungsbescheids, vgl. nächstes Kapitel. Sie müssen diesen Antrag spätestens nach 6 Monaten, gerechnet ab Zustellung des Mahnbescheids, gestellt haben, 701 ZPO, sonst fällt die Wirkung des Mahnbescheids weg. 4. Sie erhalten vom Mahngericht die Nachricht, dass der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt hat. Dann geht es in Kapitel 4 (Gerichtliches Verfahren) weiter. 3.2 Der Vollstreckungsbescheid Bezahlt Ihr Schuldner binnen zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids nichts oder nicht alles, dann können Sie den sog. Vollstreckungsbescheid beantragen. Das dazugehörige Formular haben Sie bereits erhalten; einen Teil hat der Computer bereits ausgefüllt, daher geht das Ausfüllen schnell und einfach: Zeile 1: Das Datum einsetzen Zeile 2: 1 eintragen, wenn nichts gezahlt wurde; bei Teilzahlung eine 2. Zeile 3: Bei Teilzahlung wird hier eingetragen, wann wie viel bezahlt worden ist. Zeile 6: Hier unbedingt eine 1 eintragen. Zeile 8: Das Kästchen ankreuzen. Die Zeilen 9 ff. benötigen Sie nur, wenn noch Angaben zu berichtigen oder zu ergänzen sind. Unten links setzen Sie am besten Ihren Absenderstempel rein, und rechts unterschreiben Sie. Die Adresse des Mahngerichts ist hier schon vorgedruckt, so dass Sie den Antrag nun abschicken können. In den nächsten Tagen kann folgendes passieren: Seite 8 von 9

9 Abgerufen am von anonymous 1. Der Schuldner bezahlt alles, Haupt- und Nebenforderungen. Dann ist die Sache für Sie erledigt. Wenn Sie nach einiger Zeit noch den Vollstreckungsbescheid erhalten heben Sie ihn auf. Nach vollständiger Bezahlung kann der Schuldner ihn nämlich herausverlangen. 2. Der Schuldner bezahlt nicht und unternimmt auch sonst nichts. Nach einiger Zeit erhalten Sie den Vollstreckungsbescheid. Das ist nun endlich der berühmte Vollstreckbare Titel, mit dem Sie die Zwangsvollstreckung einleiten können, siehe Kapitel Der Schuldner legt rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids Einspruch ein. Dann geht es in Kapitel 4 (Gerichtliches Verfahren) weiter. 23 Manchmal vergisst man, etwas auszufüllen, oder bestimmte Angaben sind unklar, oder aber der Schuldner wohnt nicht mehr am alten Wohnort. Auch hierfür gibt es Formulare, die man, zusammen mit den entsprechenden Fragen oder Monierungen vom Mahngericht zugeschickt bekommt, falls es notwendig sein sollte. Seite 9 von 9

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