Ausschreibung eines Stipendiums durch den Dresdner Verein zur Förderung der Fluidtechnik e. V.
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- Wilhelm Waltz
- vor 8 Jahren
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1 Ausschreibung eines Stipendiums durch den Dresdner Verein zur Förderung der Fluidtechnik e. V. 1 Verein Ziel des Dresdner Vereins zur Förderung der Fluidtechnik (DVF) e. V. ist die Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung, der Aus- und Weiterbildung sowie der Anwendung von Forschungsergebnissen auf dem Gebiet der Fluidtechnik. 2 Zweck und Adressaten Der Verein unterstützt Studierende, die sich auf dem Gebiet der Fluidtechnik vertiefen und eine Diplom- oder Masterarbeit am Lehrstuhl für Fluid-Mechatronische Systemtechnik der TU Dresden anstreben. Das Stipendienprogramm richtet sich an besonders qualifizierte und leistungsstarke Studenten, die hervorragende Leistungen im Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben. Zudem werden Personen gefördert, die eine besondere biografische Hürde (besondere persönliche und familiäre Umstände) überwunden haben. Durch die finanzielle Unterstützung soll der Stipendiat den Fokus gänzlich auf seine Abschlussarbeit legen können. An der Ausschreibung können Studenten der TU Dresden teilnehmen, die sich in Rahmen von Lehrveranstaltungen oder einem Fachpraktikum auf dem Gebiet der Fluidtechnik oder verwandten Fachgebiet vertieft haben. 3 Höhe und Umfang der Förderung Das Stipendium wird über die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit gewährt (maximal 6 Monate). Die Förderhöhe beträgt 600 EUR pro Monat und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt. Die Vergabe erfolgt nach den Regularien des Stipendienprogramms. 4 Antragsstellung Eine Antragsstellung für das Stipendium ist jederzeit möglich. Die Bewerbung richten Sie bitte schriftlich an: Dresdner Verein zur Förderung der Fluidtechnik e. V. z. Hd. Herrn Dr.-Ing. H. Jähne c/o Institut für Fluidtechnik TU Dresden Dresden oder per im pdf-format: dvf@ifd.mw.tu-dresden.de
2 Die vollständigen Unterlagen umfassen: ein formloses Anschreiben; einen tabellarischen Lebenslauf; ein Motivationsschreiben (maximal zwei A4-Seiten); relevante Zeugnisse (Hochschulreife, Zwischenzeugnis, Praktikums-/ Arbeitszeugnisse, Empfehlungsschreiben); gültige Kopie der Immatrikulationsbescheinigung; Nachweis der Berechtigung zur Abschlussarbeit; Betreuungsbestätigung der Professur für Fluid-Mechatronische Systemtechnik; ggf. Nachweise über besonderes Engagement oder Auszeichnungen; unterschriebene Verpflichtungserklärung. Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums trifft ein durch den DVF e. V. eingesetztes Auswahlkomitee, welches vier Wochen nach dem Stichtag entscheidet. Nach der Sitzung werden alle Bewerber informiert. Nächster Stichtag: Weitere Information finden Sie unter: tu-dresden.de/mwifd/ Dresden, 1. Februar 2016
3 Regularien A Grundsätzliches (1) Die vorliegenden Kriterien stellen die Grundlage dar, auf welcher der Verein das Stipendium vergibt. (2) Über Auswahl der Studierenden und Vergabe der Stipendien entscheidet der Verein nach freiem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung der vorliegenden Kriterien. (3) Ein Anspruch auf eine Entscheidung über ein Stipendium besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. (4) Der Empfänger des Stipendiums ist nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet. B Umfang des Stipendiums (1) Das Stipendium umfasst eine monatliche Unterstützung in Höhe von 600 für die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit (Diplom- oder Masterarbeit), maximal aber 6 Monate. (2) Im Falle des Abbruchs der Diplom- oder Masterarbeit, welche auf Gründen beruht, die aus der Sphäre des Studierenden stammen oder die von diesem zu vertreten sind, werden die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs gewährten Stipendienleistungen mit diesem Zeitpunkt zur Rückzahlung fällig. (3) Der Verein stellt für den Zeitraum von 06/2015 bis 05/2016 die Mittel für zwei Stipendien bereit. C Kriterien zur Stipendienvergabe (1) Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums trifft ein durch den DVF e. V. eingesetztes Auswahlkomitee. (2) Das Auswahlkomitee besteht aus fünf Vereinsmitgliedern und wird jährlich zur Mitgliederversammlung berufen. (3) Das Auswahlkomitee setzt sich wie folgt zusammen: a. Feste Mitglieder (Anz. 2) Vorsitzender des Dresdner Vereins zur Förderung der Fluidtechnik e. V. Stellv. Vorsitzender des Dresdner Vereins zur Förderung der Fluidtechnik e. V.
4 b. Berufene Mitglieder (Anz. 3) Vereinsmitglied mit Lehrstuhlangehörigkeit (Anz. 1) Vereinsmitglied ohne Lehrstuhlangehörigkeit (Anz. 2) (4) Das Auswahlkomitee entscheidet einmal im Quartal über eingegangene Bewerbungen. Die Entscheidung für ein Stipendium muss mehrheitlich getroffen werden. (5) Wesentliche Kriterien für die Vergabe der Stipendien sind: a. Vertiefung auf dem Gebiet der Fluidtechnik oder verwandten Fachgebieten (Strömungsmechanik, Simulationsmethoden, Regelungstechnik, mobile Arbeitsmaschine, Werkzeugmaschinen, Produktionstechnik); b. absolviertes Fachpraktikum in der Fluidtechnikbranche (Komponenten-, System- und Maschinenhersteller, Ingenieurdienstleister); c. nachweisbare Studienleistungen, die sich im oberen Drittel des Leistungsspiegels im jeweiligen Fachbereich bewegen; d. Inhalt des Motivationsschreibens; e. wissenschaftlich-technische Kompetenzen, Arbeitsweise (methodischsystematisches Vorgehen, Gewissenhaftigkeit, analytische Kompetenz, Kreativität, Zielorientierung, Organisationsfähigkeit, Selbstständigkeit, Präsentationsstärke); f. soziale Kompetenzen (Kommunikationsfähigkeit, Rhetorik, Eloquenz, Fleiß, Teamfähigkeit, Disziplin, Kritikfähigkeit); g. besondere Erfolgen, Auszeichnungen, Preise und Engagement außerhalb regulärer Prüfungsleistungen; h. hohes Maß an Motivation und Zielstrebigkeit für das angestrebte Studium; i. vorangegangene Berufstätigkeit, mehrmonatige Auslandsaufenthalte, verschiedene Praktika; j. besonderer biografischer Hürden, die sich aus der familiären oder kulturellen Herkunft ergeben: z.b. Migrationshintergrund, Krankheiten und Behinderungen, persönliche und familiäre Umstände, alleinerziehendes Elternteil, pflegebedürftige Angehörige. (6) Alle entscheidungsrelevanten Informationen muss der Antragsteller wahrheitsgemäß und vollumfänglich offenlegen.
5 D Wahrheitspflicht (1) Der Antragssteller versichert gegenüber dem Verein, dass alle dem Verein gegenüber gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind, und verpflichtet sich, jede Änderung der den gemachten Angaben zu Grunde liegenden Tatsachen unverzüglich dem DVF e. V. mitzuteilen. Dem Antragsteller ist bekannt, dass die Stipendien-Entscheidung auf Grundlage der gemachten Angaben getroffen wird, und verpflichtet sich, dem Verein Nachteile, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben entstehen, zu ersetzen. (2) Der Verein ist berechtigt, bei Angaben, die nicht oder nicht D Absatz 1 entsprechend gemacht wurden, die Gewährung des Stipendiums ganz oder teilweise zu widerrufen sowie im Falle vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtig gemachter Angaben als Stipendium geleistete Beträge zurückzufordern. E Beendigung des Stipendiums (1) Der Verein darf in begründeten Fällen, z. B. aufgrund persönlicher Verfehlungen, das Stipendium zurückziehen und die weitere Auszahlung des Stipendiums beenden. (2) Der betroffene Studierende ist in einem solchen Fall anzuhören. Eine Anhörung ist bei Verstoß gegen D der Vergabekriterien nicht notwendig. (3) Das Stipendium endet nach maximal sechs Monaten oder mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiat: a. seine Abschlussarbeit verteidigt hat; b. das Studium abgebrochen hat; c. exmatrikuliert wird.
6 F Verpflichtungserklärung Name des Antragstellers: Matrikelnummer: Ich (als Antragsteller für ein Stipendium) erkläre hiermit, dass ich die Regularien zur Stipendienvergabe durchgelesen und zur Kenntnis genommen habe. Ich versichere, dass die von mir gemachten Angaben und übermittelten Unterlagen in allen Belangen vollständig und wahrheitsgemäß sind. (Ort, Datum) (Unterschrift Antragssteller)
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