Landkreis München 2006

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3 Liebe Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München Wenn eine Informationsbroschüre zum 10. Mal erscheint, hat sie ihre Existenzberechtigung wohl ausreichend nachgewiesen. Die Tatsache, dass gegenüber der letzten Ausgabe wiederum eine Vielzahl von Änderungen eingetreten ist, macht offenkundig, wie notwendig eine Aktualisierung geworden ist. Mein Wunsch ist es, dass Ihnen diese Broschüre ein verlässlicher Ratgeber bei häufig auftretenden Fragen, Anliegen oder gar Schwierigkeiten sein kann. In einer Zeit klammer öffentlicher Haushalte können derartige Informationsmittel ohne Werbung nicht mehr bereit gestellt werden. Mein Dank gilt folglich sowohl dem WEKA- Verlag für seine Bemühungen ebenso wie sämtlichen Unternehmen, die sich in der Broschüre darstellen und damit das Erscheinen dieses Druckwerks ermöglicht haben. München, im Mai 2006 Heiner Janik Landrat 1

4 VERMESSUNG TIEFBAU INGENIEURBÜRO SCHERER & KURZ Beratende Ingenieure Verantwortlicher Sachverständiger für Vermessung im Bauwesen vertreten in: VDV VSV IGVB Bayerische Ingenieurekammer -Bau- Dorfstraße Hohenbrunn Telefon: 08102/ Telefax: 08102/ Internet: Ihre Ansprechpartner: Vermessung: Christian Egerndorfer Tiefbau: Herbert Pelizäus VERMESSUNG Unsere Leistungen für Sie: Grundlagenermittlung Entwurfsund Bauvermessung Leitungskataster Beweissicherungsvermessung Grundstücksaufteilungen (Sonderungen) Gebäudevermessung BERATUNG TIEFBAU Unser Leistungsbild bei Neu-, Umbauten und Instandsetzungen: Planung Ausschreibung tägliche Bauüberwachung Bauabrechnung Bauoberleitung BERATUNG 2 Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite Grußwort 1 Branchenverzeichnis 3 Landkreis im Kern eines Ballungsraumes 4 Impressum 11 Zahlen Daten Fakten 12 Der Kreistag 18 Der Landrat 20 Das Landratsamt 21 Einrichtungen des Landkreises München 24 Abgeordnete im 24 Gemeinden im 25 Bildungs- und Lehranstalten 34 Wichtige Behörden und Dienststellen im und für den 57 Vom geförderte Beratungsstellen bei sozialer und psychischer Not 62 Alten- und Altenpflegeheime im 66 Geschichte 66 Bäder 72 Museen und öffentlich zugängliche Sammlungen 72 Notruftafel 76

5 Branchenverzeichnis Liebe Leserinnen, liebe Leser! Sie finden hier eine wertvolle Einkaufshilfe: einen Querschnitt leistungsfähiger Betriebe aus Handel, Gewerbe und Industrie, alphabetisch geordnet. Alle diese Betriebe haben die kostenlose Verteilung Ihrer Broschüre ermöglicht. Branche Seite A Astronomische Forschung U2 Abwasserzweckverband 20 Altenheime 67, 69 Arbeiterwohlfahrt 65 B Baerlocher 59 Baugesellschaft München 59 Bauleitungsbüro 11 Bayerische Akademie für Fernsehen 3 Betreutes Wohnen 65 C Caritas U4 E Energietechnik 3 G Gebäudetechnik 3 Gemeinde Aschheim 27 Gemeinde Brunnthal 29 Gemeinde Feldkirchen 31 Gemeinde Gräfelfing 33 Gemeinde Grasbrunn 35 Gemeinde Grünwald 37 Gemeinde Haar 39 Branche Seite G Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn 41 Gemeinde Neubiberg 43 Gemeinde Pullach 45 Gemeinde Putzbrunn 47 Gemeinde Unterföhring 49 I Ingenieurbüro 2 K Krankenhäuser U3 M Messe München 60, 61 P Parkasse 11 Pflegeheime 67, 69 S Seniorenwohnheime 63 Soziale Einrichtungen 65, 67 Stadt Unterschleißheim 51 V Vermessungsbüro 2 U = Umschlagseite Ausbildung zum TV-Profi Bayerische Akademie für Fernsehen Betastraße Unterföhring Telefon: B A F Bayerische Akademie für Fernsehen 3

6 Landkreis im Kern eines Ballungsraums Der liegt überwiegend auf der Münchner Schotterebene, die von Süden nach Norden zu stetig abfällt; im Süden reicht er in die Endmoränenlandschaft des Voralpengebietes hinein. Er umgibt im Norden, Osten und Süden die Landeshauptstadt. Mit ihr zusammen bildet er den Kern der Region München. Was in dieser vereinfachenden Schilderung nicht zum Ausdruck kommt, nämlich die vielen landschaftlichen Besonderheiten, lässt sich hier nur kurz andeuten: die Isar, südlich Münchens mit ihrem engen Tal stellenweise gerade jetzt nach ersten Erfolgen der Renaturierung den Eindruck eines alpinen Wildflusses erweckend, nördlich der Landeshauptstadt von einem artenreichen Auwald begleitet; das Gleißental, das die Druchbruchstelle der Wasser eines eiszeitlichen Sees durch einen Moränenwall bezeichnet; die weiten Täler der Würm und des Hachinger Bachs; die ausgedehnten Wälder im Süden, in die die Siedlungen als Rodungsinseln eingestreut sind; Reste ehemaliger Niedermoore, die freilich für eine landwirtschaftliche Nutzung trockengelegt sind. Wer erfährt, dass nun dieses 667,76 qkm große Fleckchen Erde, das wir Landkreis München nennen, von über Menschen bewohnt ist, wird vielleicht meinen, dass wir soeben eine Idylle gezeichnet haben, weil doch eine so hohe Bevölkerungszahl notwendigerweise ein ganz anderes Landschaftsbild gekennzeichnet von Beton und Asphalt bedingen müsste. Dennoch haben wir keine realitätsfernen Wunschvorstellungen zu Papier gebracht, sondern die Wirklichkeit beschrieben, die von solchen Gegensätzen geprägt ist. Diese Gegensätzlichkeiten setzen sich ins Siedlungsbild hinein fort, in dem immer noch von der Landwirtschaft geprägte Dörfer, noble Gartenstädte und verdichtete, dennoch mit viel Grün durchsetzte Großsiedlungen und repräsentative Gewerbeparks gleichermaßen ihren Platz haben. Gebietskörperschaft und Selbstverwaltung Bis hierhin haben wir den Begriff Landkreis in geographischem Sinne verwendet. Dabei hat diese Wortverbindung jedoch auch eine andere Bedeutung, die sich ohne einen kleinen Ausflug in die Juristerei nicht erläutern lässt. Nach dem Gesetz nämlich ist ein Landkreis eine Gebietskörperschaft mit dem Recht, überörtliche Angelegenheiten, deren Bedeutung über das Kreisgebiet nicht hinausgeht, im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten. Was aber wiederum steckt hinter dem Wort Gebietskörperschaft! Nun, es erfordert zunächst einmal ein Gebiet. Tatsächlich umfasst jeder Landkreis wie wir dies für den unseren bereits kurz beschrieben haben einen ganz bestimmten Teil der Erdoberfläche, sein Hoheitsgebiet. Dieses Gebiet muss insgesamt gesehen bewohnt sein; denn es ist auch kein Landkreis denkbar ohne Bürger. Der Wortbestandteil Körperschaft bringt zum Ausdruck, dass es sich um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt. Als solche ist der Landkreis Träger von Rechten und Pflichten und kann durch seine Organe Verträge schließen, Prozesse führen, Vermögen bilden, Schulden aufnehmen und für Schäden haftbar gemacht werden. Er ist Träger öffentlicher Gewalt und kann auf seinem Gebiet Recht setzen und vollziehen. Vor allem hat er neben anderen Gebietskörperschaften dafür zu sorgen, dass die äußeren Voraussetzungen sowie die öffentlichen Einrichtungen für ein menschenwürdiges Leben seiner Bürger geschaffen und erhalten werden. Ein Landkreis bildet sich nicht von selbst. Für seine Existenz ist vielmehr Voraussetzung, dass der Staat das Staatsgebiet in bestimmte Zuständigkeitsbereiche seiner unteren Behörden der allgemeinen inneren Verwaltung sprich Landratsämter gliedert. Mit dieser Einteilung entsteht für jeden derartigen Bereich eine Selbstverwaltungskörperschaft, eben der Landkreis. Selbstverwaltung gibt es nicht allein im kommunalen Bereich; wir kennen sie beispielsweise bei wirtschafts- und berufsständischen Kammern (etwa Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landesärztekammer), in der Sozialversicherung, bei den Hochschulen, bei den Kirchen. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht nun ist durch Grundgesetz und Bayerische Verfassung garantiert. Anders als den Gemeinden, die von vornherein für alle Angelegenheiten, die ausschließlich die örtliche Gemeinschaft betreffen, zuständig sind, steht den Landkreisen das Selbstverwaltungsrecht allerdings nur in bestimmten Bereichen zu, die sich auf gesetzlich zugewiesene Pflichtaufgaben und freiwillig übernommene Aufgaben erstrecken. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht, auf dem nach dem Geschmack mancher Bürger diejenigen, die es handhaben, allzu sehr herumreiten, ist keine Spielerei, die zudem hohe Kosten verursacht. Dies wird deutlich, wenn man ein wenig nach seinen Wurzeln gräbt. Vernachlässigt man, dass sich nicht mehr ermitteln lässt, wann in der Geschichte die erste gemeindeartig organisierten Dörfer entstanden sind, rührt die kommunale Selbstverwaltung von den Reformen des Reichsfreiherrn vom und zum Stein ( ) her, der 1808 für das Königreich Preußen eine für die damalige Zeit außerordentlich moderne Städteordnung erließ. Er folgte dabei der Erkenntnis, dass sich nach der vernichtenden Niederlage Preußens bei Jena und Auerstädt (1806) ein Wiederaufbau des Staates nur erreichen ließe, wenn auch der Bürger diesen Staat als seine eigene Sache ansehen und sich demzufolge für ihn einsetzen würde. Dies freilich stand wiederum nur zu erwarten, wenn der Bürger in öffentlichen Dingen Verantwortung für deren Gestaltung übernehmen dürfte. Im ganzen bedeutet die Verwirklichung dieser Ideen eine radikale Abkehr von dem Gedankengut des Absolutismus. Das preußische Beispiel fand mit bald kurzer, bald längerer Verzögerung in ganz Deutschland Nachahmung. Seither hat das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung nichts an Bedeutung eingebüßt. Im Gegenteil, in Weiterentwicklung der Ideen des Freiherrn vom Stein formuliert die Bayerische Verfassung heute noch: Die Selbstverwaltung der Gemeinden dient dem Aufbau der Demokratie in Bayern von unten nach oben. 4

7 Landkreis im Kern eines Ballungsraums Gleiches gilt natürlich für die kommunale Selbstverwaltung überhaupt, die sich in Bayern auf drei Ebenen vollzieht, nämlich, a) der Gemeinden, b) der Landkreise und c) der Bezirke. Außerdem aber stärkt die kommunale Selbstverwaltung übrigens in gleicher Weise wie der Föderalismus, also die Gliederung der Bundesrepublik in verschiedene Länder mit eigener Staatlichkeit die Stellung des Bürgers gegenüber der Staatsmacht; indem nämlich diese nicht konzentriert, sondern auf mehrere Ebenen verteilt wird, auf denen durchaus unterschiedliche politische Kräfte den Ton angeben können, tritt sie den Bürgern nicht geballt gegenüber. Zudem kontrollieren sich die Hoheitsträger gegenseitig. Nicht umsonst haben deshalb die Nationalsozialisten unmittelbar nach der sogenannten Machtergreifung im Reich die Länder und Kommunen gleichgeschaltet, war später das Gebiet der DDR nicht in Länder mit eigener Verantwortlichkeit, sondern in Bezirke als reine (Staats-) Verwaltungseinheiten gegliedert. Ihre verfassungsmäßig neue Verankerung nach dem Krieg einerseits sowie die wachsenden Bedürfnisse der Bürger und der darin begründete Zuwachs an Aufgaben andererseits haben dazu geführt, dass sich heute die kommunale Selbstverwaltung auf mehr Bereiche erstreckt als jemals zuvor, wenngleich viele Kommunalpolitiker darüber klagen, dass der Staat sowohl durch Direktiven als auch mit dem Goldenen Zügel, also über die Zuweisung von Geld, in die Angelegenheiten der Kommunen hineinzuregieren versucht. Das inzwischen in die Bayerische Verfassung aufgenommene Konnexitätsprinzip ist mit ein Ausfluss dieser fortwährenden Diskussion. Organe Eine juristische Person wie den Landkreis kann man nicht sehen, sie besteht lediglich in der Vorstellungswelt; auch der Landkreis hat deshalb im körperlichen Sinne keinen Kopf, kein Herz, keine Hände. Wenn er jedoch vielerlei Aufgaben erfüllen soll, so benötigt er hierfür Organe. Sie bestehen in natürlichen Personen, in Menschen aus Fleisch und Blut also, die den Willen des Landkreises bilden und zum Ausdruck bringen, die Ziele seiner Tätigkeit abstecken, die gefassten Entschlüsse ausführen. Solche Organe sind der Kreistag, seine Ausschüsse, der Landrat und das Landratsamt. Näheres hierzu wird in dieser Broschüre im jeweils passenden Zusammenhang mit den einschlägigen stichwortartigen Übersichten gesagt. Erfüllung kommunaler Aufgaben Welche Maßnahmen nun speziell der getroffen hat, um auf seinem Gebiet die Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge zu erfüllen, wird in dieser Broschüre des öfteren in Tabellen und ähnlichen Zusammenstellungen aufscheinen. Zu einigen Bereichen freilich möchten wir zusätzliche Erläuterungen geben: Hervorzuheben ist zunächst der Sozialbereich, auf dem der weitgehend einen anderen Weg beschritten hat als viele andere Landkreise und vor allem kreisfreie Städte. Diese betreiben zum Beispiel selbst das eine oder andere Altenheim, einige Beratungsstellen oder auch ein Kinderheim. Der Landkreis München hingegen hält sich streng an das sogenannte Subsidiaritätsprinzip, das besagt, dass Einrichtungen und Maßnahmen freigemeinnütziger Träger Vorrang genießen vor denjenigen der öffentlichen Hand; wenn und soweit solche Träger tätig werden, sollen Staat und Kommunen sich gleichartiger Unternehmen enthalten, die der freien Träger jedoch kräftig unterstützen und fördern. Deshalb wirkt der durch seine finanzielle Förderung lieber darauf hin, dass Wohlfahrtsorganisationen viele Einrichtungen der genannten Art schaffen und in eigener Verantwortung betreiben. Durch die Vielzahl der Träger erreicht der Landkreis zunächst in geographischer Hinsicht eine breite Streuung der verschiedenen Einrichtungen mit der Folge, dass die Bewohner etwa von Altersheimen nicht aus ihrem bisherigen Lebenskreis herausgerissen werden und in der Gemeinschaft besser verhaftet bleiben. Vor allem aber entsteht so ein stark aufgefächertes Angebot, aus dem der Bürger je nach seiner Einstellung und Neigung auszuwählen vermag. In noch größerem Maße freilich gilt dies für sogenannte ambulante Hilfen, weil auf diesem Sektor schon mit wesentlich weniger Geld Fruchtbares geleistet werden kann. Wir greifen drei Bereiche heraus, um an ihnen exemplarisch darzustellen, wie der kommunale Sozialpolitik verwirklicht: Von außen betrachtet fällt auf, in welch vielfältiger Weise sich der Kreisjugendring München-Land der Jugendarbeit widmet. Weithin verrichtet er sie freilich im Auftrag des Landkreises als dem Träger des Kreisjugendamts. Diese Zusammenarbeit fußt deutlich erkennbar ebenfalls auf dem erwähnten Subsidiaritätsprinzip; sie ist geregelt in einem Grundlagenvertrag zur Zusammenarbeit des Kreisjugendrings München-Land und des Landkreises München auf dem Gebiet der Jugendarbeit. Nach diesem Vertrag nun erledigt der Kreisjugendring im Rahmen der gesetzlichen Gesamtverantwortung des Kreisjugendamts folgende Aufgaben: a) Betrieb und Förderung der Einrichtungen der offenen Jugendarbeit im Landkreis München, soweit dem Kreisjugendring durch Einzelbeschluss der zuständigen Kreisorgane die Betriebsführung übertragen ist; b) Betrieb der Jugendherberge und Jugendbildungsstätte Burg Schwaneck in Pullach i. Isartal, des Ferien- und Bildungszentrums in Siegsdorf und des Jugendzeltplatzes mit Selbstversorgungshaus Oberschleißheim unter Berücksichtigung besonderer Verträge; c) Vorbereitung, Durchführung und Bezuschussung von Ferien-, Freizeit- und Erholungsmaßnahmen; dazu gehören auch Sport, Spiel und Geselligkeit; d) Vorbereitung, Durchführung und Bezuschussung von Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit; 5

8 Landkreis im Kern eines Ballungsraums e) Vorbereitung, Durchführung und Bezuschussung von Jugendbildungsmaßnahmen; f) Vorbereitung der Vergabe von Investitionszuschüssen für Träger von Jugendheimen (Einrichtung neuer Heime, Modernisierung bestehender Heime); g) Vergabe von Unterhaltszuschüssen an Träger von Jugendheimen; h) Vergabe von Zuschüssen für Hilfsmittel an Träger der Jugendarbeit; i) Bezuschussung von Gruppen- und Schulfahrten; k) Vorbereitung, Durchführung und Bezuschussung von Maßnahmen der Mitarbeiterbildung einschließlich Unkostenerstattung an ehrenamtliche Mitarbeiter; l) sonstige Jugendhilfemaßnahmen (zum Beispiel Projekte) nach Maßgabe von Einzelbeschlüssen der zuständigen Kreisorgane. Der Vertrag regelt darüber hinaus den Umfang der vom Landkreis zu erbringenden Zuschüsse und Sachleistungen, das Verfahren, nach dem diese Leistungen zu berechnen, in den Haushalten zu veranschlagen und ihre Verwendung nachzuweisen ist. Er räumt außerdem dem Landkreis ein Prüfungsrecht hinsichtlich der von ihm gewährten Zuschüsse und Sachleistungen ein. Vor allem jedoch setzt er das gemeinsame Ziel, im Interesse der Jugendlichen in den Gemeinden des Landkreises München auf allen Gebieten der Jugendarbeit und der Betreuung der Jugend des Landkreises eng zusammenzuarbeiten und hierbei auch die Interessen der Gemeinden einzubeziehen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wird die fachliche Qualifikation des Kreisjugendrings anerkannt. Mit der Einführung der Pflegeversicherung neben Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung die vierte Säule in unserem umfassenden System der sozialen Sicherung sind auf die Landkreise neue Aufgaben zugekommen insofern, als sie eine gesetzlich festgelegte Hinwirkungspflicht haben, sie also Sorge tragen sollen, dass im stationären, teilstationären, Kurzzeitpflege- und ambulanten Bereich all diejenigen Einrichtungen vorhanden sind oder geschaffen werden, die die Pflege hilfsbedürftiger Menschen erfordert. Diese Obliegenheit ändert allerdings nichts daran, dass jedenfalls der weiterhin nach dem Subsidiaritätsprinzip verfährt. Selbstverständlich kann nicht jeder, der sich davon einen Gewinn verspricht, einfach öffentliche Mittel anfordern, um in eigene Häuser zu investieren. Daher legt das Gesetz fest, dass die Verpflichtung der Landkreise nur soweit reicht, als bedarfsnotwendige Pflegeeinrichtungen existieren müssen. Was bedarfsnotwendig ist, beurteilen sie selbst unter Zusammenstellung, Bewertung und Abwägung aller einschlägigen Daten. Der hat und insofern leistete er geradezu Pionierarbeit für andere bayerische Kommunen diese Entscheidung bereits getroffen und zwar in dem vom Kreistag am 17. Juli 1995 einstimmig beschlossenen und mit einstimmigem Beschluss vom 28. Mai 2001 neugefassten Altenhilfeplan. Mit ihm hat er sich eine Richtschnur gegeben, von der er sich während der nächsten Jahre bei der Erfüllung der ihm neuerdings zugewachsenen Aufgaben leiten lässt. Überdies bietet der Plan allen, die auf dem Gebiet der Altenhilfe tätig sind, insbesondere den Gemeinden und Trägern der freien Wohlfahrtspflege, eine sichere Orientierung für eigene Entscheidungen, sei es über die Art der künftig zu betreibenden Seniorenarbeit, sei es über Investitionen. Auf diese Weise sind gerade in den letzten Jahren, als Reaktion auf den stetig steigenden Bedarf, etliche neue Einrichtungen entstanden. Am 19. Juli 1999 schließlich hat der Kreistag einen Behindertenhilfeplan verabschiedet. Er ging dabei von der Überlegung aus, dass zwar viele unserer behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger trotz ihrer Beeinträchtigung aktiv am beruflichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können und gelernt haben, sich ohne fremde Hilfe weitgehend selbst zu versorgen, dass jedoch trotz weitgehender Absicherung der wirtschaftlichen Existenz sie im täglichen Leben oftmals noch mit einer Reihe von Schwierigkeiten und Hindernissen konfrontiert werden. Diese Probleme nun gilt es zu beseitigen, nicht zuletzt deshalb, damit noch mehr behinderte Menschen eine aktive Rolle im gesellschaftlichen Leben spielen können. Von daher leitet sich ab ihr Anspruch auf bestmögliche Förderung, einen ihren Fähigkeiten angemessenen Arbeitsplatz, eine sinnvolle Freizeitgestaltung und Teilhabe an allen öffentlichen Dingen. Das Schaffen einer solchen behindertenfreundlichen Umwelt aber stellt eine Aufgabe dar, die alle angeht: Bürgerinnen und Bürger, Architekten, Planer und Konstrukteure, Landkreis und Gemeinden, öffentliche Verwaltungen, Unternehmen, Verbände, Vereine und Politiker. Für eine solche behindertenfreundliche Umwelt bildet der Behindertenhilfeplan die Basis. Er enthält nicht nur eine Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung, sondern darüber hinaus und darauf kommt es ja vor allem an einen konkreten Maßnahmenkatalog, der Anstoß und Grundlage vieler Verbesserungen im Behindertenbereich sein wird. Außerdem stellt er die fundierte Grundlage dar für einen permanenten fachlichen Diskussionsprozess. Diese Richtschnur, die einer Vielzahl handfester und greifbarer Unternehmungen den Weg weisen soll, bietet fernerhin allen, die auf dem Gebiet der Behindertenhilfe tätig sind, eine sichere Orientierung für eigene Entscheidungen, sei es nun über Art und Umfang der künftig zu betreibenden Behindertenhilfe oder über zu tätigende Investitionen. Im übrigen haben die Vorarbeiten zu dem Plan gezeigt, wie unerwartet groß das Angebot an Personen und Institutionen bereits ist, die mit ihren Diensten tagtäglich behinderten Menschen zur Seite stehen. Als Ansprechpartner steht ein Behindertenbeauftragter den Rat- und Hilfesuchenden zur Verfügung. Vor drei Jahrzehnten startete der Landkreis eine wahre Bildungsoffensive. In der erstaunlich kurzen Zeit von 1969 bis 1982 hat er in gemeinsamer Kraftanstren- 6

9 Landkreis im Kern eines Ballungsraums gung mit seinen Gemeinden zehn Gymnasien und fünf Realschulen geschaffen, die jeweils in der Trägerschaft von Zweckverbänden stehen. Des weiteren hat er zwei Sonderschulen für Lernbehinderte sowie je eine für geistig Behinderte und Sprachbehinderte ins Leben gerufen sowie für seine Landwirtschaftliche Hauswirtschaftliche Berufsschule mit angegliedertem Landesfachsprengel für Pferdewirte ein modernes Schulgebäude errichtet. Die Gebäude kommen jetzt in ein Alter, in dem sich immer häufiger die Notwendigkeit größerer Reparaturen ankündigt. Vor allem aber haben sich einerseits die ursprünglichen Einzugsbereiche zum Teil verlagert und hat andererseits die neue Medientechnik mit immer kürzeren Verfallszeiten der eingeführten Verfahren und Apparate längst in den Schulalltag Einzug gehalten. Hinzu kamen in letzter Zeit die Veränderungen in den Schulstrukturen Stichworte R 6 und G 8. Der Bedarf an Neuinvestitionen ins Bildungswesen wird deshalb noch lange fortbestehen bzw. sich stets aufs Neue einstellen; der Landkreis aber wird diesen Bedarf befriedigen. Die bis zum Jahr 2004 als Eigenbetrieb geführten beiden Kreiskliniken München- Pasing und München-Perlach wurden aufgrund der sich für die öffentlich geführte Krankenhäuser dramatisch verschlechterten Rahmenbedingungen zum an einen privaten Träger übergeben. Dieser nimmt nunmehr den Versorgungsauftrag in beiden Häusern wahr. Hierbei handelt es sich um die Rhön- Klinikum AG. In Misskredit geraten ist bei manchen Leuten der Begriff der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Einige wenige sehen hier vor allem, soweit es um Vorsorge für Katastrophen geht in völlig unsinniger Weise eine enge Verwandtschaft zu Kriegsvorbereitungen, andere werfen das Schlagwort law and order ein. Dabei wäre doch zu fragen, was man denn an die Stelle von Gesetz und Ordnung setzen soll, den Grundbedingungen für ein einigermaßen humanes Zusammenleben der Menschen, in dem auch das Einzelwesen geachtet wird. Wir jedenfalls sind immer noch geneigt, von den Segnungen des Rechts zu sprechen, das den Stärkeren mit einem Machtstreben, seiner Gewalttätigkeit und seiner Habgier in die Schranken weist und den Schwachen gegen unangemessene Ansprüche sogar der ganzen Gemeinschaft schützt, umgekehrt freilich auch die Belange der Gemeinschaft gegenüber dem einzelnen sichert. Ob sich der Bürger in Sicherheit weiß, hängt nicht allein von objektiven Tatsachen und messbaren Daten ab; eine große Rolle spielt dabei außerdem das subjektive Sicherheitsgefühl. Dieses spricht häufig darauf an, dass sich der Bürger auf seine Polizeidienststelle ganz in der Nähe in der eigenen Gemeinde verlässt, die Polizeibeamten vielleicht sogar persönlich kennt. Daher legen alle Verantwortlichen des Landkreises großen Wert auf eine Orts- und Bürgernähe der Polizei. Das Sicherheitsbedürfnis der Bürger verlangt außerdem, dass Einrichtungen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes sowie des Katastrophenschutzes stets zu sofortigem und effektivem Einsatz bereitstehen. Landkreis und Gemeinden unternehmen deshalb mit dieser Zielrichtung seit jeher große Anstrengungen, namentlich fianzieller Art, um denjenigen Bürgern, die freiwillig und uneigennützig in den entsprechenden Organisationen Feuerwehren, Technisches Hilfswerk, ABC-Zug, Rettungsdienste sich der in Not geratenen oder unmittelbar bedrohten Menschen annehmen und dabei oft genug selber Leib, Gesundheit und Leben aufs Spiel setzen, die technisch besten Hilfsmittel an die Hand zu geben. Der Landkreis hat sogar Organisationen, für die der Bund aufkommen muss, mit Fahrzeugen und Geräten ausgerüstet, etwa mit einer Trinkwasseraufbereitungsanlage oder einem Mehrzweck-Lastkraftwagen, der sämtliche Vorrichtungen enthält, um Menschen und Sachen nach Kontakten mit radioaktiven, biologischen oder chemischen Verunreinigungen zu entgiften. Eine sogenannte Querschnittsaufgabe eben weil sie vielfältige Aufgabenbereiche, angefangen bei der Baugestaltung über den Straßenbau, den Schutz von Wald, Flur und Wasser, die Verkehrslenkung bis hin zu Vorkehrungen gegen Schmutz und Lärm umfasst stellt der Umweltschutz dar. In erster Linie ist hier das Landratsamt als Behörde des Freistaats Bayern gefordert. Die kommunale Gebietskörperschaft Landkreis jedoch vermag auf diesem Sektor ebenfalls Aktivitäten zu entfalten. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die seit mehr als drei Jahrzehnten betriebene Politik des Landschaftsschutzes, die zur Festsetzung von vier Natur- und 11 Landschaftsschutzgebieten geführt hat. Sie korrespondiert mit 13 Bannwald-Verordnungen, die praktisch alle nennenswerten Waldgebiete dem besonderen Schutz des Bayerischen Waldgesetzes unterstellen und vor Rodung sichern. Eine Aufzählung sämtlicher Maßnahmen auf dem Sektor des Umweltschutzes würde den Rahmen dieser Aufzählung bei weitem sprengen. Wegen ungebrochener Aktualität sei jedoch hingewiesen auf den Umgang mit Müll, für den der Kreistag ein Abfallwirtschaftskonzept beschlossen hat. Absoluter Vorrang gebührt auf diesem Betätigungsfeld der Wiederverwertung von Abfällen, etwa durch die Sammlung von Wertstoffen, die Kompostierung, die Vergärung oder die thermische Nutzung. Freilich geht dieses Konzept nur auf, wenn die Bürgerinnen und Bürger von seiner Richtigkeit überzeugt sind und tatsächlich auch zu seiner Verwirklichung beitragen, indem sie sich der Mühe der Mülltrennung unterziehen. Und weil zum Beispiel in allen Gemeinden des Landkreises die Biotonne eingeführt ist, reduzierte sich die Restmüllmenge mittlerweile auf 138,4 kg pro Kopf der Bevölkerung. Eine sehr kostenträchtige Aufgabe, deren sich der Landkreis schon seit 1979 annimmt, die aber stets mehr Bedeutung erlangt hat, stellt der Öffentliche Personennahverkehr dar. In München und seinem Umland wird er man möchte 7

10 Landkreis im Kern eines Ballungsraums fast sagen, seit Menschengedenken, obwohl dies tatsächlich erst seit drei Jahrzehnten geschieht von der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, kurz MVV genannt, organisiert. Dabei gilt von Anfang an der Grundsatz, dass Landeshauptstadt und jeder Landkreis stets denjenigen Aufwand trägt, der jeweils auf dem eigenen Gebiet anfällt. Ausgenommen hiervon sind die Kosten des gesamten S-Bahn-Netzes, für die bis Jahresende 1995 allein die Deutsche Bahn AG aufgekommen ist und die nun der Freistaat Bayern trägt. Gemäß MVV-Gesellschaftsvertrag sind an dem Unternehmen der Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt München mit jeweils zehn sowie die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, München und Starnberg mit jeweils einem Geschäftsanteil beteiligt. In gleicher Weise verteilen sich die Stimmen in der Gesellschafterversammlung, wobei Staat und Stadt ihre Stimmen jeweils nur einheitlich abgeben können und die acht Stimmen der Landkreise insgesamt so gewertet werden, wie die Mehrheit der Landkreise votiert hat. Für die Gültigkeit von Beschlüssen ist in der Regel Einmütigkeit vorgesehen, ausgenommen Fragen des Tarifs, in denen allerdings weder Stadt noch Staat einander überstimmen können. Einheitlich für das gesamte Verbundgebiet erbringt der MVV sogenannte Verbund-Basisleistungen, etwa Verkehrsförderung und -planung, Verkehrssystem- Management oder Berechnung der Einnahmenaufteilung. Daneben bietet er beschränkt auf die Landkreise Verbund-Zusatzleistungen, zum Beispiel Planung und Fortschreibung des Verbundnetzes, Ausarbeitung von Fahrplanprogrammen, Ausschreibung und Bestellung von Verkehrsleistungen und Abrechnung mit Verkehrsunternehmen. Schließlich kann er im Einzelfall Mitgliedern oder Gemeinden aus dem Verbundgebiet gegen besonderes Entgelt andere Leistungen aus dem weiteren Bereich der Verkehrsplanung und -wirtschaft bieten. Zur Landkreisstruktur Eine umfassende Daseinsvorsorge erschöpft sich nicht in den Maßnahmen des Landkreises; Gemeinden und Staat stehen, je nach Aufgabenbereich, in derselben Pflicht. Freilich lebt der Mensch nicht allein von der Vorsorge der öffentlichen Hand, sondern in der Regel mehr von dem, was er in eigener Verantwortung erarbeitet und schafft; ja Staat und Kommunen vermögen überhaupt nicht auch nur einen Euro auszugeben, den sie nicht zuvor von ihren Bürgern eingezogen haben. So bedeutet es einen großen Vorteil und Segen, dass den Landkreis jetzt ist wieder mehr das Gebiet angesprochen als die Körperschaft eine hohe Wirtschaftskraft auszeichnet. Weltfirmen der Luft- und Raumfahrtindustrie sowie der Elektro- und Elektronikbranche, insbesondere jedoch viele leistungsfähige Mittelbetriebe der unterschiedlichsten Gewerbezweige, daneben Verlage, Versicherungen, Hochschulen und berühmte Forschungsinstitute bieten hochwertige Arbeitsplätze. Und so halten wir mit Genugtuung fest, dass der nicht bloß einen hervorragenden Standort fürs Wohnen, sondern ebenso einen bevorzugten Standort fürs Gewerbe, namentlich des Dienstleistungssektors, darstellt. Jedenfalls besitzt er allein für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Arbeitsplätze mehr, als in ihm überhaupt Erwerbstätige wohnen. Dies besagt nun freilich nicht, dass jeder Landkreisbürger seinen Arbeitsplatz sozusagen vor der Haustür hat. Vielmehr herrscht namentlich zwischen der Landeshauptstadt und dem Landkreis ein reger Austausch von Erwerbstätigen. Allen seinen Einwohnern jedoch und nicht bloß diesen, sondern darüber hinaus ungezählten Städtern bietet der Landkreis hervorragende Möglichkeiten der Erholung: Zu nennen sind zunächst die innerorts gelegenen, praktisch von jeder Gemeinde mehrfach geschaffenen Spiel- und Sportplätze, häufig zu Sport- und Freizeitparks oder großzügigen Stadien ausgeweitet, oft in Nachbarschaft zu Freiund Hallenbädern. Gelegenheit zur Erholung in freier Natur bieten vor allem die bereits erwähnten Wälder, die ein Drittel des Kreisgebietes bedecken. Fünf Seen mit einer Wasserfläche von 60 ha schließlich laden im Sommer zum Baden, im Winter zum Eissport ein. Sie sind im Wege der Kiesausbeute entstanden und wurden vom Verein zur Sicherstellung überortlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e. V., in einem Fall auch der Stadt Garching, so hergerichtet und in die Landschaft eingebettet, dass wir sie anfangs ohne weiteres in die Aufzählung der landschaftlichen Schönheiten des Landkreises hätten aufnehmen können. Der als Wirtschaftsstandort Trotz der hervorragenden Wirtschaftsdaten besteht kein Anlass, zufrieden die Hände in den Schoß zu legen und die Dinge treiben zu lassen. Die Region München und mit ihr der Landkreis stehen zunehmend in einem harten Wettbewerb und zwar nicht bloß mit deutschen, sondern sogar mit europäischen Zentren. Dieser Wettbewerb aber kreist um die Frage, wo künftig die Voraussetzungen für ein pulsierendes und sich verstärkendes Wirtschaftsleben am besten erfüllt sein werden. Daraus folgt, man muss etwas tun. Mit den Worten der Wirtschaftswissenschaften heißt das, man muss, durchaus unter Ausnutzung natürlicher Vorteile, harte und weiche Standortfaktoren schaffen und zwar auf allen Ebenen, der Gemeinden, des Landkreises, des Staates. Und dort, wo die Zuständigkeiten nicht klar getrennt und zugeordnet sind, muss dies in kommunaler Zusammenarbeit geschehen, in Sonderheit mit der Landeshauptstadt. Schauen wir uns daraufhin den an und fassen wir unter diesem Gesichtspunkt hier einige Daten zusammen, die in anderem Zusammenhang in diesem Heft großteils nochmals auftauchen werden: Der verfügt über eine hervorragende Infrastruktur. Sechs sternförmig auf die Landeshauptstadt zulaufende Autobahnen, untereinander verbunden durch einen halbkreisförmigen Autobahnring, erschließen sein Gebiet, daneben 8

11 Landkreis im Kern eines Ballungsraums selbstverständlich auch Bundes-, Staats- und Kreisstraßen mit 374,6 Kilometern Länge. Obgleich hochdefizitär ist der MVV, dessen Einzugsgebiet einen Radius von etwa 40 Kilometern um den Marienplatz besitzt, gerade für den Landkreis München ein Segen; sieben Linien auf acht Ästen des S-Bahn-Systems mit 35 Haltepunkten sowie 504 Kilometer Omnibuslinien überziehen ihn mit einem dichten Netz von Verbindungen des öffentlichen Personennahverkehrs. Nebenbei: Eine Straßenbahn- und eine U-Bahn-Linie führen ebenfalls in den Landkreis hinaus, von denen letztere in den nächsten Jahren wegen der Erschließung des Forschungsgeländes in Garching immense Bedeutung gewinnen wird. Ein hochmoderner Rangierbahnhof sowie ein gleichermaßen neuzeitlicher Containerbahnhof vervollständigen die Verkehrsausstattung ebenso wie das Kreuz des Südens, der Flughafen auf Erdinger und Freisinger Kreisgebiet. Auf Aschheimer Gemeindeflur findet sich das Postfrachtzentrum der Deutschen Post AG, gleich an der Landkreisgrenze die Neue Messe in Riem. Einrichtungen, die gerade für einen Verdichtungsraum unverzichtbar sind, die wegen ihrer unangenehmen Auswirkungen jedoch von potentiellen Nachbarn stets besonders verbissen bekämpft werden, nämlich Klärwerke, Deponien und Müllverwertungsanlagen, sind mit einer auf lange Sicht genügenden Kapazität gleichfalls vorhanden; weil deren Standorte also festliegen, bedeutet das für jeden, der in Grundstücke investiert, strikte Verlässlichkeit. Verlässlich ist ferner die Natur selbst, bilden sich doch in der Münchner Schotterebene pro Sekunde bis zu Liter Trinkwasser neu. Damit ist die Wasserversorgung sämtlicher Landkreisgemeinden, die jetzt schon unmittelbar aus der Schotterebene ihr Trinkwasser beziehen, auf unabsehbare Zeit hinaus gesichert, wenn nur die Landeshauptstadt ihren Grundbedarf im wesentlichen aus dem Mangfalltal und im Loisachgebiet bei Oberau deckt, was sie ja bekanntermaßen tut. Selbst wenn aber die Stadt für ihren zeitweiligen Spitzenbedarf und bei kurzzeitigen Lieferausfällen ihrer Grundlastwerke ebenfalls auf das Reservoir der Schotterebene zurückgreifen muss, kann sie dies bis zu einer Menge von maximal 50 Millionen Kubikmetern pro Jahr tun, ohne dass dies die Versorgung der Landkreisgemeinden beeinträchtigt. Es möge uns niemand mangelnder Ortskenntnis verdächtigen oder des kommunalen Imperialismus bezichtigen, wenn hier Einrichtungen genannt worden sind, die nicht auf Landkreisgebiet liegen. Aber es verhält sich nun einmal so, dass viele Dinge, die auf die gesamte Region bezogen sind, auch der ganzen Region, damit zwangsläufig jedoch auch dem, nutzen. Andere Verdichtungsräume, etwa Stuttgart, Frankfurt oder das Ruhrgebiet, mit denen München auf nationaler Ebene konkurriert, sind mit wechselnden Schwerpunkten ähnlich ausgestattet. Was die Region München und damit der Landkreis zusätzlich und in unübertroffener Weise bieten, ist eine Fülle von weichen Standortfaktoren, namentlich ein überaus reiches Kultur- und Bildungsangebot sowie die praktisch nicht zu zählenden Möglichkeiten der Erholung. Natürlich ist es in erster Linie die bayerische Landeshauptstadt selbst mit ihren Orchestern, Bühnen, Sammlungen und Bauten, die teilweise Weltrang besitzen und zum Weltkulturerbe gehören und die die Stadt als unwiderstehlich starken Magneten wirken lassen. Der Gerechtigkeit halber ist freilich anzumerken, dass es nur in seltenen Fällen die kommunale Gebietskörperschaft München ist, die diese Einrichtungen geschaffen hat und unterhält. Es sind alle bayerischen Steuerzahler von Aschaffenburg bis Berchtesgaden, die den Glanz und den Ruhm Münchens begründen. Im übrigen wird freilich niemand wegdiskutieren wollen, dass es europaweit oder global betrachtet dem gesamten Freistaat Bayern zum Vorteil gereicht, wenn München leuchtet. Fassen wir jetzt wieder allein den Landkreis ins Auge, so fällt folgendes auf: In ganz Oberbayern liegt er mit einem Versorgungsgrad von 92 Prozent bei den Kindergartenplätzen weit an der Spitze, wobei sich diese Aussage auf Ganztagsund nicht etwa auf die so begehrten Halbtagsplätze bezieht. Zu den schon genannten Gymnasien und Realschulen treten bürgerschaftliche Vereinigungen, die Träger von 15 Musik- sowie ebenfals 15 Volkshochschulen oder vergleichbaren Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind. 17 Gemeinden unterhalten ein Bürgerhaus unter diesem oder einem ähnlichen Namen, andere nutzen Schulgebäude oder das Rathaus zugleich für ein Kulturprogramm; mehrere Gemeinden haben eigene Kulturreferenten angestellt. In neun Gemeinden warten Museen und andere öffentlich zugängliche Sammlungen auf Besucher. Sieht man einmal vom Landkreis Eichstätt ab, wo in der Kreisstadt die Katholische Universität ihren Sitz hat, so ist der der einzige in der gesamten Bundesrepublik, in dem eine Universität beheimatet ist, nämlich die Bundeswehruniversität Neubiberg. Darüber hinaus ist mittlerweile mehr als die halbe Technische Universität in Garching zu finden. Im Herbst 2002 sind gerade wieder zwei Fakultäten, diejenigen für Mathematik und Informatik, umgezogen. Überhaupt hat sich die Gemeinde geradezu zu einer Stadt der Wissenschaften entwickelt; zu einem bevorzugten Standort der Forschung allerdings ist der Landkreis insgesamt geworden. Dies mag man daraus ersehen, dass von 75 Instituten, die die Max-Planck-Gesellschaft in Deutschland unterhält, allein sechs im ansässig sind. Es kommen hinzu Forschungseinrichtungen der Ludwig-Maximilians-Universität, der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland sowie von Versicherungen und Weltfirmen. Und ein besonderer Kristallisationspunkt der Wissenschaft und Forschung wird sicherlich der Forschungsreaktor München II werden. Es liegt auf der Hand, dass angesichts einer solchen Bildungslandschaft die Landkreisbevölkerung eine weit überdurchschnittliche Akademikerdichte aufweist. Für eine Volkswirtschaft, in der immer mehr der tertiäre Sektor die Oberhand gewinnt, bedeutet dies gewiss einen Standortvorteil. Und schließlich wird, wer viel im Ausland herumkommt oder ausländische Geschäftsleute befragt, nicht darüber lächeln, dass wir den Sicherheitsstandard im Landkreis als wei- 9

12 Landkreis im Kern eines Ballungsraums teren Standortvorteil werten. Und wenn man wegen der unmittelbaren Nachbarschaft sowie der Mobilität der Täter die Landeshauptstadt in die Betrachtung mit einbezieht, so zeigt sich, dass München nach wie vor zu den sichersten Großstädten Deutschlands gehört; in puncto Kriminalität rangiert es erst auf dem 60. Platz. Jungen Leuten mit hervorragender Ausbildung und vielen neuen Ideen im Kopf fehlt oft das erforderliche Startkapital, um ihre Gedanken und Kenntnisse in die Tat umzusetzen und ins Wirtschaftsleben einfließen zu lassen. Für sie bestehen oder befinden sich in Vorbereitung mehrere Gründerzentren, die vom Freistaat Bayern, dem und der jeweils örtlich betroffenen Gemeinde getragen werden (sollen). In beispielhafter Weise engagiert sich hier die Kreissparkasse. Sie hat zum 1. April 2000 mit der Sparkasse Starnberg zur Kreissparkasse München Starnberg fusioniert, nicht der Größe wegen, sondern um die Leistungsfähigkeit nochmals zu steigern. Sie tritt nicht auf als Investmentbank, die des eigenen Gewinns wegen freundliche und feindliche Übernahmen finanziert; vielmehr versteht sie sich als kompetenter Dienstleister für den Mittelstand und die sogenannten kleinen Leute. Bei all den geschilderten Voraussetzungen drängt sich bereits der Eindruck auf, dass der Landkreis für die Zukunft bestens gerüstet ist. Nachdem aber bekanntermaßen der Prophet im eigenen Land nichts gilt, verweisen wir auf zwei Studien aus jüngerer Zeit, die den übereinstimmend an der Spitze aller 439 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte sehen: Deutschland 2020, Berlin-Institut, Markgrafenstr. 37, Berlin, Zukunftsatlas 2004, Prognos AG, Wilhelm-Herbert-Str. 5, Bremen, Aying 10

13 Bauen Sie auf uns BauleitungsBüro Stilling BauleitungPlanungBewertungBeratung Kopernikusstraße Aschheim Tel.: Fax: Herausgegeben in Zusammenarbeit mit der Trägerschaft. Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Auflage dieser Broschüre nimmt die Verwaltung oder das zuständige Amt entgegen. Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen sind auch auszugsweise nicht gestattet. Nachdruck oder Reproduktion, gleich welcher Art, ob Fotokopie, Mikrofilm, Datenerfassung, Datenträger oder Online nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages / 10. Auflage / 2006 Infos auch im Internet:

14 Zahlen Daten Fakten Flächen des Kreisgebietes 667,76 qkm Anteil an der Fläche des Reg.-Bez. Oberbayern: 3,81 % Anteil an der Fläche des Freistaates Bayern: 0,95 % Höchster Punkt über NN (zwei Erhebungen bei Zell, Gemeinde Schäftlarn): 703 m Niedrigster Punkt über NN (bei Unterschleißheim): 471 m Zahl der Gemeinden: 29 Siedlungen und Ortschaften mit amtlichem Namen: 141 Gemeindefreie Gebiete: 6 Länge des Isarlaufs im Landkreis: 26,8 km davon 14,3 km südlich, 12,5 km nördlich der Landeshauptstadt Klima Gemäßigtes Westwindklima mit plötzlichen Wetterumschlägen und späten Kälterückfällen als besonderen Merkmalen. Weitere Auffälligkeiten: Häufiger Föhn. Mittlere Jahrestemperatur: 8,0 Grad C im Süden: 7,4 Grad C jährliche Niederschlagsmenge im Norden: 790 Millimeter nach Süden steigend auf: Millimeter davon über 15 Prozent als Schnee; jährliche Sonneneinstrahlung: 39 Prozent der möglichen Dauer Landkreiswappen Gespalten; vorne die bayerischen Rauten, hinten geteilt von Schwarz und Gold; im ganzen überdeckt von einem schräglinken silbernen Wellenbalken. Der nach links gerichtete Wellenbalken versinnbildlicht die Lage des Landkreisgebiets an der Isar; die bayerischen Rauten verweisen auf die Kontinuität innerhalb der altbayerischen Amtsorganisation, die von den alten herzoglichen Landgerichten im Umkreis über die Bezirksämter zum jetzigen Landkreis geführt hat; die Münchner Stadtfarben Schwarz und Gold schließlich stehen für die enge Verflechtung des Landkreises mit dem Oberzentrum unserer Region. Die Landkreisfahne zeigt den Hauptfarben des Wappens entsprechend die Farbenfolge Blau-Weiß-Blau; ihr ist das Landkreiswappen aufgelegt. Gemeinde Fläche/qkm Einwohner Haar 12, Höhenkirchen-Siegertsbrunn 15, Hohenbrunn 16, Ismaning 40, Kirchheim b. München 15, Neubiberg 5, Neuried 9, Oberhaching 26, Oberschleißheim 30, Ottobrunn 5, Planegg 10, Pullach i. Isartal 7, Putzbrunn 11, Sauerlach 48, Schäftlarn 16, Straßlach-Dingharting 28, Taufkirchen 22, Unterföhring 12, Unterhaching 10, Unterschleißheim 14, Gemeindefreie Gebiete 129,22 davon Deisenhofener Forst 12,05 Forstenrieder Park 37,12 Grünwalder Forst 19,70 Höhenkirchner Forst 14,32 Hofoldinger Forst 27,23 Perlacher Forst 14,40 Landkreis insgesamt 667, Ausländer (Stand: ) Bevölkerung (Stand: ) Gemeinde Fläche/qkm Einwohner Aschheim Aying 44, Baierbrunn 7, Brunnthal 26, Feldkirchen 6, Garching b. München 28, Gräfelfing 9, Grasbrunn 23, Grünwald 7, Herkunftsstaat Gesamtzahl Ausländer Österreich Türkei Italien Serbien Montenegro Kroatien Großbritannien Polen Bosnien und Herzegowina Griechenland Rumänien 869 Vereinigte Staaten von Amerika

15 Schloß Schleißheim Maria Eich 13

16 Zahlen Daten Fakten Herkunftsstaat Gesamtzahl Ausländer Frankreich Ungarn 809 Tschechische Republik 467 Russische Förderation 617 Niederlande 584 Slowenien 414 Japan 361 Bulgarien 330 Schweiz 391 Ukraine 372 China 325 Spanien 337 Slowakei 427 Portugal 300 restliche Staaten insgesamt Eckdaten zum Haushalt 2005 Verwaltungshaushalt Volumen Umlagekraft der Kreisumlage Hebesatz der Kreisumlage 45,50 % Umlagekraft der Bezirksumlage Hebesatz der Bezirksumlage 26,00 % Umlagesoll der Kreisumlage Umlagesoll der Bezirksumlage Umlagesoll der Krankenhausumlage verbleibender Anteil der Kreisumlage nach Abzug der Bezirksumlage in v. H. 42,85 % verbleibender Anteil der Kreisumlage nach Abzug der Bezirksumlage und der Krankenhausumlage in v. H. 38,28 % Zuführung an den Vermögenshaushalt Verkehr Autobahnen 88,8 km Bundesstraßen 96,6 km Staatsstraßen 169,4 km Kreisstraßen 108,6 km gemeldete Kraftfahrzeuge ( ) Öffentliche Verkehrsmittel 7 S-Bahnlinien auf 8 Ästen des S-Bahnnetzes; 35 Haltepunkte 1 U-Bahnlinie mit 1 Haltestelle 1 Straßenbahnlinie mit 6 Haltestellen 42 Omnibuslinien (504 km) mit 520 Haltestellen Vermögenshaushalt Volumen Entnahme aus der allgemeinen Rücklage Zuführung zur allgemeinen Rücklage (eingeplant) 0 Nettorücklagenbewegung Kreditaufnahme/-ermächtigung Gesamtschuldendienst (inkl. Sondertilgungen) Allgemeine Rücklage und Schulden (Stände jeweils zum Jahresende) (Stände jeweils zum Jahresende) Allgemeine Rücklage (eingeplant) Schuldenstand Landkreis (IST-Stand)

17 Kallmann-Museum Ismaning 15

18 Zahlen Daten Fakten Verwaltungshaushalt 2005 Wichtige Einnahmepositionen HH-Ansatz 2005 Pauschale Finanzzuweisung Zuweisung Schulamt Zuweisung Gesundheitswesen Zuweisungen Veterinärwesen Überlassene Benutzungsgebühren des Gesundheitsamtes Überlassene Benutzungsgebühren des Veterinäramtes Überlassenes Kostenaufkommen Überlassene Verwarnungsgelder und Geldbußen Überlassenes Aufkommen an der Grunderwerbsteuer Kommunalanteil an der KFZ-Steuer Kreisumlage Summe wichtiger Einnahmepositionen (SWE) Summe Sonstige Einnahmepositionen Gesamteinnahmen Haushalt Anteil der SWE an den Gesamteinnahmen v. H. 80,66 % Wichtige Ausgabepositionen HH-Ansatz 2005 Bezirksumlage Krankenhausumlage Gesamtpersonalausgaben Gastschulbeiträge Schulunterhalt (netto) Schülerbeförderung (netto) Leistungen SGB II (netto) Leistungen SGB XII (netto) Sonstige Soziale Sicherung (netto) Grundsicherung (netto) Jugendhilfe (netto) Hausverwaltung Landratsamt ÖPNV (netto) Summe wichtiger Ausgabepositionen (SWA) Summe Sonstige Ausgabepositionen Gesamtausgaben Haushalt Anteil der SWA an den Gesamtausgaben v. H. 79,20 % 16

19 Zahlen Daten Fakten Vermögenshaushalt 2005 Einnahmepositionen HH-Ansatz 2005 Zuführung vom Verwaltungshaushalt Entnahme aus der allgemeinen Rücklage Rückflüsse von Darlehen Veräußerung von Beteiligungen 0 Veräußerung von Grundstücken 0 Veräußerung von beweglichen Sachen Veräußerung von Anlagevermögen Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Kreditaufnahme/-ermächtigung Gesamteinnahmen im Vermögenshaushalt Ausgabepositionen HH-Ansatz 2005 Zuführung an den Verwaltungshaushalt 0 Zuführung an die allgemeine Rücklage 0 Gewährung von Darlehen 0 Erwerb von Beteiligungen 0 Erwerb von Grundstücken Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Erwerb v. bew. Sachen des Anlagevermögens - Ersatzbeschaffung Anlagevermögen Baumaßnahmen Erweiterungs-, Um- und Ausbauten 0 Baunebenkosten Hochbaumaßnahmen Baumaßnahmen 0 Straßen, Plätze, Brücken, u.ä Baunebenkosten 0 Tiefbaumaßnahmen Betriebsanlagen Tiefbau Betriebstechnische Anlagen Baunebenkosten Betriebsanlagen Tilgung von Krediten davon Sondertilgungen 0 Zuweisungen und Zuschüsse (einschl. Tilgungszuweisungen) Gesamtausgaben im Vermögenshaushalt

20 Der Kreistag Der Kreistag stellt die Vertretung der Kreisbürger dar und muss aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgehen. Er besteht im aus dem Landrat und 70 Kreisräten. Mit allgemeinen Worten weist das Gesetz dem Kreistag die Aufgabe zu, über alle wichtigen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zu entscheiden. Er hat vor allem die gesamte Verwaltung und hier insbesondere wieder die Ausführung seiner eigenen Beschlüsse zu überwachen. Dies geht dann etwa so vor sich, dass sich das Gremium in seinen Sitzungen vom Landrat über die Abwicklung der Verwaltungsgeschäfte berichten lässt oder es sogenannte Referenten einsetzt, das sind Kreistagsmitglieder, die sich speziell mit der Überwachung eines Verwaltungszweigs (Umwelt, Finanzwesen usw.) befassen sowie in besonderer Weise die Verbindung zwischen Beschlussorgan und Verwaltung herstellen und aufrechterhalten. Welche Dinge im übrigen so wichtig sind, dass über sie nur der Kreistag entscheiden darf, regelt das Gesetz in einem langen Katalog, den der Kreistag in seiner Geschäftsordnung noch erweitern kann. Aus dieser Aufstellung wollen wir etwas willkürlich herausgreifen: die Beschlüsse über den Namen des Landkreises und den Sitz der Verwaltung, über Annahme und Änderung von Wappen und Fahnen, über Änderungen des Kreisgebiets, das Setzen von Kreisrecht, die Verabschiedung des Haushaltsplans. Wollte man jede Entscheidung von einigem Gewicht einem Gremium von 71 Persönlichkeiten überlassen, wäre eine einigermaßen zeitgerechte Behandlung vieler Dinge nicht möglich. Verantwortungsbewusste Kreisräte treffen ja ihre Entscheidungen nicht blind; zuvor wollen sie umfassend informiert sein, wollen sie Zweifel beseitigt haben. Zudem sind sie ehrenamtlich tätig und müssen deshalb den Anforderungen ihres öffentlichen Amtes ganz überwiegend außerhalb ihrer normalen Arbeitszeit gerecht werden. Um die Entscheidungsprozesse zu beschleunigen und einen Großteil der Kreistagsmitglieder zu entlasten, besteht die Möglichkeit bzw. sogar die Pflicht, Ausschüsse und Beiräte zu bilden. Diese befassen sich in besonderem Maße mit Spezialfragen; in ihrem Kreis lassen sich zu wichtigen Beratungspunkten Vorbesprechungen führen und so gewisse Fragen bereits abklären. Darüber hinaus kann der Kreistag, soweit ihm das durch Gesetz nicht verwehrt ist, den Ausschüssen die Kompetenz zur endgültigen Entscheidung übertragen. Je nach dem spricht man dann von beschließenden oder vorberatenden Ausschüssen. Unter diesen nimmt der Kreisausschuss eine besondere Stellung ein. Kraft Gesetzes ist der Kreistag nämlich verpflichtet, einen solchen wie man wegen der Aufgabenfülle auch sagen könnte Hauptverwaltungsausschuss zu bilden. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit, nicht weil dies unbedingt so sein müsste, ist er im ein beschließender Ausschuss mit sehr weitreichenden Entscheidungsbefugnissen, die ihm der Kreistag in seiner Geschäftsordnung übertragen hat. Daneben berät er all diejenigen Entscheidungen vor, die der Kreistag endgültig zu treffen hat. Die letzte Kreistagswahl fand am 3. März 2002 statt und hatte folgendes Ergebnis: Wahlvorschlag Stimmenanteil in % Sitze im Kreistag Kreisausschuss CSU 46, SPD 26, Freie Wähler 9,7 7 1 GRÜNE 9,6 7 1 F.D.P. 4,9 3 1 ÖDP 1,8 1 Der Kreistag wählte am 6. Mai 2002 zum stellvertretenden Landrat Rolf Zeitler, CSU, zu weiteren Stellvertretern des Landrats 1. erneut Hubertus Lindner, Freie Wähler und 2. Dietrich Heyne, SPD. Kreisräte Wohnort In der Reihenfolge der bei der Kreistagswahl erzielten Stimmen 1. CSU-Fraktion (Vorsitzender: Horst Helmut) Kupka Engelbert Unterhaching Zeitler Rolf Unterschleißheim Riess Roswitha Haar Beck Ulrike Sauerlach Kraus Josef Ismaning Englmann Helmut Aschheim Horst Helmut Ismaning Stürzer Franziska Höhenkirchen-Siegertsbrunn Weidenbusch Ernst Kirchheim b. München Aidelsburger Nikolaus Oberhaching Schreyer-Stäblein Kerstin Unterhaching Kraft-Heinik Barbara Kirchheim b. München Neusiedl Jan Grünwald May Katrin Feldkirchen Mayer Ursula Höhenkirchen-Siegertsbrunn Hahn Florian Putzbrunn Fahrenschon Georg Neuried Dr. Höfer Ulrike Planegg Göbel Karin Oberhaching Schelle Stefan Oberhaching Göbel Christoph Gräfelfing Tomasini Albert Putzbrunn Thalmaier Karin Ismaning Dr. Ruhdorfer Matthias Schäftlarn Dr. Baier Dietmar Neubiberg Glaser Otto Ismaning 18

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