RATSSITZUNG TAGESORDNUNG. 1. Formelle Angelegenheiten (Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit)

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1 RATSSITZUNG Am Donnerstag, 23. Januar 2020, findet um 17:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses die 35. Sitzung des Rates der Stadt Peine (Wahlperiode ab ) statt. A) Öffentliche Sitzung: TAGESORDNUNG 1. Formelle Angelegenheiten (Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit) 2. Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Rates der Stadt Peine vom Informationen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten 4. Wiederwahl der Schiedsperson Ulrike Gräfin von Hardenberg für den Schiedsamtsbezirk III, Kernstadt Süd, Berkum, Dungelbeck, Schwicheldt, Rosenthal, Schmedenstedt und Handorf 5. Fortführung des Handy- Parkens gemäß Vereinbarung mit der Fa. sunhill technologies GmbH 6. Förderung Ehrenamt Antrag aus dem Stadtkommando der Freiwilligen Feuerwehr Peine 7. Änderung der "Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Schulräumen für schulfremde Zwecke" 8. Antrag nach 16 BImSchG der Firma Naturenergie Röhrse GmbH & Co. KG zur Erweiterung des Blockheizkraftwerkes der bestehenden Biogasanlage hier: Ergänzung der Bauvorlagen um die Errichtung eines Abfüllplatzes - Herstellung des Einvernehmens der Gemeinde gem. 36 Baugesetzbuch (BauGB) 9. Antrag nach 4 BImSchG der Firma Naturenergie Röhrse GmbH & Co KG zur Erweiterung des Blockheizkraftwerkes der bestehenden Biogasanlage am Standort "Im Orte" Änderung Flächennutzungsplan "Sonderbauflächen für regenerative Energienutzung (Biogasanlage) und Landwirtschaft" -Röhrse- Bebauungsplan Nr. 1 "Sondergebiet für regenerative Energienutzung (Biogasanlage) und Landwirtschaft westlich Oelerser Weg" -Röhrse- 11. Ratsanfragen 12. Einwohnerfragestunde Peine, den Im Auftrag (Sonja Künze) Sachbearbeiterin

2 STADT PEINE Peine, E I N L A D U N G An die Mitglieder des Rates der Stadt Peine Ich lade gem. 59 (3) NKomVG im Benehmen mit der Ratsvorsitzenden Gabriele Handke ein zur 35. Sitzung des Rates der Stadt Peinees (Wahlperiode ab ) Beginn: am Donnerstag, 23. Januar 2020 im großen Sitzungssaal des Rathauses 17:00 Uhr A) Öffentliche Sitzung: TAGESORDNUNG 1. Formelle Angelegenheiten (Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit) 2. Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Rates der Stadt Peine vom 28. November Informationen des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten 4. Wiederwahl der Schiedsperson Ulrike Gräfin von Hardenberg für den Schiedsamtsbezirk III, Kernstadt Süd, Berkum, Dungelbeck, Schwicheldt, Rosenthal, Schmedenstedt und Handorf 5. Fortführung des Handy- Parkens gemäß Vereinbarung mit der Fa. sunhill technologies GmbH 6. Förderung Ehrenamt Antrag aus dem Stadtkommando der Freiwilligen Feuerwehr Peine 7. Änderung der "Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Schulräumen für schulfremde Zwecke" 8. Antrag nach 16 BImSchG der Firma Naturenergie Röhrse GmbH & Co. KG zur Erweiterung des Blockheizkraftwerkes der bestehenden Biogasanlage hier: Ergänzung der Bauvorlagen um die Errichtung eines Abfüllplatzes - Herstellung des Einvernehmens der Gemeinde gem. 36 Baugesetzbuch (BauGB) 9. Antrag nach 4 BImSchG der Firma Naturenergie Röhrse GmbH & Co KG zur Erweiterung des Blockheizkraftwerkes der bestehenden Biogasanlage am Standort "Im Orte" Vorlage Nr. - - Vorlage Nr. - - Vorlage Nr. - - Vorlage Nr / Vorlage Nr / Vorlage Nr / Vorlage Nr / Vorlage Nr Ergänzung zu 423/ Vorlage Nr /2016 -

3 Änderung Flächennutzungsplan "Sonderbauflächen für regenerative Energienutzung (Biogasanlage) und Landwirtschaft" -Röhrse- Bebauungsplan Nr. 1 "Sondergebiet für regenerative Energienutzung (Biogasanlage) und Landwirtschaft westlich Oelerser Weg" -Röhrse- 11. Ratsanfragen 12. Einwohnerfragestunde Vorlage Nr / Vorlage Nr. - - Vorlage Nr. - - (Klaus Saemann) Bürgermeister

4 S T A D T P E I N E Ratsvorlage Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung X Amt/Aktenzeichen Stabsstelle Recht / Freigabe/Datum Vorlage Nr. 396/2016 Beratungsfolge Ortsrat der Ortschaft Dungelbeck Ortsrat der Ortschaft Rosenthal Ortsrat der Ortschaft Schwicheldt Ortsrat der Ortschaft Schmedenstedt Ortsrat der Ortschaft Handorf Ortsvorsteher Berkum Verwaltungsausschuss Rat Bemerkung Bezeichnung Wiederwahl der Schiedsperson Ulrike Gräfin von Hardenberg für den Schiedsamtsbezirk III, Kernstadt Süd, Berkum, Dungelbeck, Schwicheldt, Rosenthal, Schmedenstedt und Handorf Zuständigkeit 4 des Niedersachsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter, 94 Abs. 1 Nr. 8 und 96 Abs. 1 S. 6 NKomVG i.v.m. 9 und 10 der Hauptsatzung der Stadt Peine Beschlussvorschlag (Begründung siehe Rückseite) Frau Ulrike Gräfin von Hardenberg, Am Gutshof 4, Peine, wird für die Dauer von 5 Jahren (beginnend mit dem Tag der Bestätigung durch das Amtsgericht Peine) für den Bezirk III als Schiedsperson wiedergewählt. Finanzielle Auswirkungen Ja jährliche Folgekosten 0,00 Bedarf (Herstellung/Beschaffung) 750,00 Mittel stehen bei folgendem Produktsachkonto zur Verfügung und Unterschrift der Amtsleitung Gegenzeichnung beteiligter Stellen Unterschrift des Dezernenten Gegenzeichnung beteiligter Dezernenten Der Bürgermeister

5 Seite 2 Problembeschreibung/Begründung (zu Vorlage Nr. 396/2016) Am endet die Amtszeit der Schiedsperson des Bezirkes III (Kernstadt Süd, Berkum, Dungelbeck, Schwicheldt, Rosenthal, Schmedenstedt und Handorf). Frau Ulrike Gräfin von Hardenberg übt das Amt seit 5 Jahren aus. Sie ist bereit, das Amt für weitere 5 Jahre zu übernehmen. Art der Anlagen

6 S T A D T P E I N E Ratsvorlage Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung X Amt/Aktenzeichen 30 - Ordnung / Freigabe/Datum Vorlage Nr. 452/2016 Beratungsfolge Ausschuss für Planung und öffentliche Sicherheit Verwaltungsausschuss Rat Bemerkung Bezeichnung Fortführung des Handy- Parkens gemäß Vereinbarung mit der Fa. sunhill technologies GmbH Zuständigkeit 10 I und 58 I Nr. 5 NKomVG Beschlussvorschlag (Begründung siehe Rückseite) Der Rat der Stadt Peine beschließt, das Handy- Parken als zusätzliches Angebot auf den Parkplätzen Schützenplatz, Friedrich- Ebert- Platz und Parkplatz Am Schloßwall gemäß Vereinbarung mit der Fa. sunhill technologies GmbH für die Dauer von 24 Monaten fortzuführen. Finanzielle Auswirkungen nein jährliche Folgekosten Bedarf (Herstellung/Beschaffung) 0,0000 Mittel stehen bei folgendem Produktsachkonto zur Verfügung Unterschrift der Amtsleitung Gegenzeichnung beteiligter Stellen Unterschrift des Dezernenten Gegenzeichnung beteiligter Dezernenten Der Bürgermeister

7 Seite 2 Problembeschreibung/Begründung (zu Vorlage Nr. ) Der Rat der Stadt Peine hat in seiner Sitzung vom beschlossen, ein Handy- Parken als zusätzliches Angebot probeweise für zunächst 3 Jahre auf den städtischen Parkplätzen Schützenplatz, Friedrich- Ebert- Platz und Parkplatz Am Schloßwall zum einzuführen. Gleichzeitig wurde der Bürgermeister ermächtigt, den Vertrag mit der Fa. sunhill technologies GmbH (kurz: sunhill) zur Einführung des Handy- Parkens mit dem Wortlaut der Anlage 2 zur Vorlage 63/2016 abzuschließen. Der Vertrag wurde mit Wirkung vom für 36 Monate abgeschlossen. Für die Einführungsverzögerung waren technische Gründe verantwortlich. Vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist das zusätzlich geschaffene Angebot zu bewerten und eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen. Der Vertrag verlängert sich zu den gleichen Konditionen jeweils um weitere 24 Monate, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Die Stadt Peine möchte das Vertragsverhältnis mit der Fa. sunhill fortsetzen und schlägt dem Rat der Stadt Peine deshalb vor, den Vertrag nicht zu kündigen. Er würde sich dann automatisch zunächst bis zum verlängern. Für die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses sind folgende Gründe aus Sicht der Verwaltung maßgebend: Das Angebot des Handy- Parkens durch die Fa. sunhill ist für die Stadt Peine gem. geschlossenem Vertrag weiterhin mit keinen Kosten verbunden; die Nutzungsgebühr wird direkt beim Parkenden zusätzlich zu den Parkgebühren erhoben. Die Parkgebühren verbleiben zu 100 % bei der Stadt Peine. Die Nutzung des bisherigen Angebots der Fa. sunhill hat sich in der Peiner Bevölkerung und auch bei Besuchern der Stadt Peine etabliert und die Akzeptanz steigt. Es liegen keine Beschwerden vor. Die Handhabung durch die Nutzer ist problemlos und bedienerfreundlich. Die bisherigen Erfahrungen mit der Fa. sunhill sind positiv. Die Abrechnungen erfolgten zeitnah; das für die Überwachung zur Verfügung gestellte Programm ist übersichtlich und bedienerfreundlich. Die technischen Schnittstellen zwischen dem Angebot des Handy- Parkens und dem Kontrollmodul WinOWiG zur Überwachung des ruhenden Verkehrs funktionieren ohne Probleme. Wartungsarbeiten wurden zu Zeiten durchgeführt, an denen keine Parkgebührenpflicht herrschte. Der Arbeitskreis Haushalt hat die Verwaltung beauftragt, im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerpflicht für Parkplätze ab 2021 das Parkraumbewirtschaftungskonzept auch in Kenntnis der Schlussfolgerungen aus dem ivep- insgesamt zu überprüfen und dem Rat in 2020 Vorschläge vorzulegen. Eine Fortführung des bestehenden Vertrages gibt der Verwaltung die erforderliche Zeit, diese Grundlagenarbeit zunächst abzuschließen und darauf aufbauend auch die Angebote zum Handy- Parken auszurichten. Die Fa. sunhill hat signalisiert, den Vertrag mit der Stadt Peine unverändert fortführen zu wollen. Art der Anlagen

8 S T A D T P E I N E Ratsvorlage Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung X Amt/Aktenzeichen 30 - Ordnung / Freigabe/Datum Vorlage Nr. 454/2016 Beratungsfolge Ausschuss für Planung und öffentliche Sicherheit Verwaltungsausschuss Rat Bemerkung Bezeichnung Förderung Ehrenamt Antrag aus dem Stadtkommando der Freiwilligen Feuerwehr Peine Zuständigkeit 58 I 1 Nr. 19 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Beschlussvorschlag (Begründung siehe Rückseite) Der Rat der Stadt Peine beschließt, den Mitgliedern der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Peine Maßnahmen zur Gesunderhaltung gemäß Begründung zu dieser Vorlage zu ermöglichen. Die benötigten Haushaltsmittel werden mit den Haushaltsplänen der jeweiligen Haushaltsjahre bereitgestellt. Finanzielle Auswirkungen ja jährliche Folgekosten Bedarf (Herstellung/Beschaffung) 12500,0000 Mittel stehen bei folgendem Produktsachkonto zur Verfügung Unterschrift der Amtsleitung Gegenzeichnung beteiligter Stellen Unterschrift des Dezernenten Gegenzeichnung beteiligter Dezernenten Der Bürgermeister

9 Seite 2 Problembeschreibung/Begründung (zu Vorlage Nr. ) Der Rat der Stadt Peine hat in seiner Sitzung am zur Vorlage 327/2016 folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Rat der Stadt Peine nimmt den Antrag des Stadtkommandos in der Fassung vom zur Kenntnis. Der Antrag ist zurzeit nicht entscheidungsreif. 2. Der Rat der Stadt Peine beauftragt daher die Verwaltung, a) Details mit dem Stadtkommando nach den Vorgaben des Verwaltungsausschusses zu erörtern sowie b) insbesondere zum Themenfeld Gesunderhaltung gemeinsam mit dem Stadtkommando konkrete Vorschläge zu erarbeiten und dem Rat im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2020 zur Entscheidung vorzulegen. Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung gemeinsam mit Herrn Stadtbrandmeister Wiesemann Ideen entwickelt, die der vorstehenden Beschlussfassung gerecht werden. Im Einzelnen: - Schwimmbad P 3 Nutzung des P 3 einmal wöchentlich jeweils mittwochs in der Zeit von Uhr bis Uhr zum Kurzzeittarif. - Kraftraum BBS Vöhrum Nutzung des Kraftraumes der BBS Vöhrum einmal wöchentlich jeweils donnerstags in der Zeit von Uhr bis Uhr. - Sporthalle Burgschule Nutzung der Sporthalle der Burgschule einmal wöchentlich jeweils montags in der Zeit von Uhr bis Uhr. - Sportplatz Eichendorffschule Nutzung des Sportplatzes der Eichendorffschule einmal wöchentlich jeweils dienstags in der Zeit von Uhr bis Uhr. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen werden Kosten i. H. v. zurzeit ca ,- pro Jahr kalkuliert. Bei Bedarf trägt die Verwaltung in den Gremien ergänzend vor. Die Vorschläge wurden dem Stadtkommando der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Peine in einer Sitzung am vorgestellt. Das Stadtkommando begrüßt die Vorschläge und ist mit der Umsetzung der Maßnahmen einverstanden. Der Ursprungsantrag vom wird in diesem Sinne geändert. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, dem Verhandlungsergebnis zuzustimmen. Aus Sicht der Verwaltung ist es ausgewogen und erfüllt den Auftrag des Rates vom vollumfänglich. Art der Anlagen

10 S T A D T P E I N E Ratsvorlage Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung X Amt/Aktenzeichen 40 - Bildung/Kultur / Freigabe/Datum Vorlage Nr. 378/2016 Beratungsfolge Schulausschuss Verwaltungsausschuss Rat Bemerkung Bezeichnung Änderung der "Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Schulräumen für schulfremde Zwecke" Zuständigkeit 58 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 7 NKomVG Beschlussvorschlag (Begründung siehe Rückseite) Die Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Schulräumen für schulfremde Zwecke wird so beschlossen, wie sie sich aus Anlage 3 zu dieser Vorlage ergibt. Finanzielle Auswirkungen Bedarf (Herstellung/Beschaffung) Nein jährliche Folgekosten Mittel stehen bei folgendem Produktsachkonto zur Verfügung 0,00 Unterschrift der Amtsleitung Gegenzeichnung beteiligter Stellen Unterschrift des Dezernenten Gegenzeichnung beteiligter Dezernenten Der Bürgermeister

11 Seite 2 Problembeschreibung/Begründung (zu Vorlage Nr. 378/2016) Die Stadt Peine stellt unter anderem Schulräume, Schulnebenräume und Schulhöfe, die in ihrer Trägerschaft liegen, für schulfremde Zwecke an Dritte, z.b. Bildungsträger zur Verfügung. Die Kosten hierfür werden durch die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Schul-, Schulnebenräume, der Sternwarte und von Schulhöfen der Stadt Peine für schulfremde Zwecke vom festgelegt. Neben redaktionellen Änderungen ist ein Hinweis auf die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht für die Überlassung von Schulräumen an Dritte gemäß 4 Nr. 12 UStG aufzunehmen. Die Regelung zur jährlichen Anpassung der Entgelte und Nebenkosten zum 01. Januar entsprechend der Änderung des Verbraucherpreisindexes bleibt unverändert. Art der Anlagen Anlage 1: "Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Schul-, Schulnebenräumen, der Sternwarte und von Schulhöfen der Stadt Peine für schulfremde Zwecke" in der Fassung vom Anlage 2: Synopse zur Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Schulräumen, Schulnebenräumen und von Schulhöfen der Stadt Peine für schulfremde Zwecke Anlage 3: "Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Schulräumen, Schulnebenräumen und von Schulhöfen der Stadt Peine für schulfremde Zwecke" in der Fassung vom

12 Anlage 1 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Schul-, Schulnebenräumen, der Sternwarte und von Schulhöfen der Stadt Peine für schulfremde Zwecke 1 Geltungsbereich Die Benutzungs- und Entgeltordnung erfasst städtische Schul-, Schulnebenräume, Schulhöfe und die Sternwarte. PC-Räume und naturwissenschaftliche Räume werden nicht vermietet. 2 Voraussetzungen Die in 1 genannten Räume/Anlagen dürfen an Dritte für schulfremde Zwecke (z.b. Übungsabende, kulturelle Veranstaltungen, Seminare, Blutspendetermine, u.a.) nur vermietet werden, wenn a) die Räume unter Berücksichtigung der städtischen und schulischen Belange verfügbar sind und b) die Nutzung dem Zweck der Einrichtung nicht grundsätzlich widerspricht. Die Nutzung der Sternwarte ist nur in Anwesenheit einer vom Ratsgymnasium autorisierten Person möglich. Mietwünsche sind mindestens drei Wochen vor der geplanten Nutzung bei der Stadt Peine einzureichen. Der Mietvertrag ist schriftlich abzuschließen. Er schließt andere notwendige Erlaubnisse und Genehmigungen nicht ein und entbindet nicht von Anmeldepflichten aufgrund anderer Vorschriften. 3 Nutzungszeit/Hausrecht Grundsätzlich müssen die Veranstaltungen spätestens um Uhr beendet sein. Für die Sternwarte wird die Nutzungszeit gesondert vereinbart. Die Stadt Peine übt auch während der Veranstaltungen durch ihre Beauftragten (z.b. HausmeisterIn) das Hausrecht aus. Die geltende Hausordnung ist zu beachten. Den Weisungen der Beauftragten ist zu folgen. Zuwiderhandlungen können zu einem Ausschluss von der weiteren Nutzung führen.

13 4 Ordnung/Schäden In den Räumen des 1 und auf den Fluren ist das Rauchen nicht gestattet. Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist grundsätzlich untersagt. Die Veranstalter haben die Räume und Schuleinrichtungen ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Sie sind während der Veranstaltung verpflichtet, für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen. Die gemieteten Räume und Einrichtungen sind nach Abschluss der Veranstaltung aufgeräumt zu hinterlassen. Der entstandene Müll ist selbst zu entsorgen. Sollten die Unterrichtsräume, die Aula etc. durch die Nutzung des Mieters/der Mieterin über das übliche Maß hinaus verschmutzt werden, wird eine gesonderte Reinigung durchgeführt. Die Kosten werden dem Mieter/der Mieterin in Rechnung gestellt. Beschädigungen an und Verluste von städtischem Eigentum, die durch die Veranstaltung entstehen, sind unverzüglich und unaufgefordert der Stadt Peine anzuzeigen. 5 Sicherheitsvorschriften Die Belegung der Räume über die im Mietvertrag zugelassene Höchstbesucherzahl hinaus ist unzulässig. Flure, Treppenhäuser und die Notausgänge müssen während der Dauer der Veranstaltung frei und ungehindert passierbar sein. Dekorationen der Veranstalter müssen mindestens schwer entflammbar nach DIN 4102 sein. Darüber ist auf Verlangen ein Nachweis vorzulegen. Offenes Feuer ist untersagt. 6 Haftung Die Nutzung der Räume/Anlagen geschieht auf eigene Gefahr. Die Stadt übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter/der Mieterin, seinen/ihren Mitgliedern, Besuchern oder sonstigen Personen aus der Benutzung der Räume sowie deren Gerätschaften, Einrichtungen und des Grundstücks erwachsen. Wird die Stadt in Anspruch genommen, hat der Mieter/die Mieterin sie von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen. Mit dem Abschluss des Mietvertrages erkennt der Mieter/die Mieterin diese Klausel ausdrücklich an. Der Mieter/die Mieterin hat vor Nutzungsbeginn einen ausreichenden Haftpflichtdeckungsschutz durch Vorlage der Versicherungspolice nachzuweisen, durch welche auch die Haftungsfreistellungsansprüche abgedeckt sind. Der Abschluss des Mietvertrages kann im Einzelfall von einer Hinterlegung einer Kaution abhängig gemacht werden.

14 7 Rücktritt vom Mietvertrag Die Stadt ist berechtigt, von Mietverträgen für einzelne oder regelmäßig wiederkehrende Nutzungen zurückzutreten, wenn durch die Nutzung eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit oder eine Schädigung des Ansehens der Stadt Peine zu befürchten ist oder der Mieter/die Mieterin trotz Abmahnung wiederholt gegen seine/ihre Pflichten aus dem Mietvertrag verstößt. Der Mieter/die Mieterin muss sich insoweit das Verhalten seiner/ihrer Mitglieder und von Dritten (z.b. Veranstaltungsteilnehmern, Gästen, Zuschauern) zurechnen lassen. Falls die Stadt von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, stehen dem Mieter/der Mieterin keine Schadensersatzansprüche zu. 8 Kündigung und Änderung des Mietvertrages Sowohl die Stadt als auch der Mieter/die Mieterin können Mietverträge für regelmäßig wiederkehrende Nutzungen mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das gleiche gilt für die Änderung eines bestehenden Vertrages. Sollten angemietete Räumlichkeiten nicht oder nicht vollständig genutzt werden und wird dies nicht mindestens eine Woche vor der Nutzung der Stadt schriftlich mitgeteilt, ist der volle Mietzins zu entrichten (vgl. 9). 9 Miete Die Räumlichkeiten und Anlagen des 1 werden gegen Entgelt und Nebenabgaben vermietet, wobei die Nutzer in folgende Benutzergruppen gegliedert werden: Benutzergruppe A: Konzertagenturen, Theater- und gewerbliche Unternehmungen Vereine und Organisationen, deren Bestrebungen weder auf dem Gebiet des Bildungswesens liegen noch gemeinnützigen Zwecken dienen und die für die Veranstaltung ein Eintrittsgeld erheben. Benutzergruppe B: Behörden/Dienststellen Vereine und Organisationen, deren Bestrebungen auf dem Gebiet des Bildungswesens liegen oder gemeinnützig sind, soweit sie nicht zur Benutzergruppe C gehören. Benutzergruppe C: Vereine und Organisationen für Unterrichtszwecke, Einrichtungen der Jugendpflege und Erwachsenenbildung Religionsgemeinschaften (religiöse Gemeinschaften) Sportvereine, karitative Vereine, Gesangsvereine für Übungsabende, sofern sie für die Veranstaltung keinen Eintritt/kein Entgelt erheben.

15 Die Miete beträgt pro angefangene Stunde in Euro: Miete für einmalige Benutzung Gruppe A Gruppe B Gruppe C Aula, Aufenthaltsraum Mensa 89,50 45,00 5,50 Fachunterrichtsräume, Sternwarte 17,00 8,50 4,00 Klassenräume 11,00 5,50 3,00 Schulhof 29,00 14,50 5,50 Für das Ausleihen von Geräten und Instrumenten pro Veranstaltung: Filmgerät, u.a. technische Geräte 5,00 Euro 5,00 Euro 5,00 Euro Orgel/Flügel/Klavier 10,50 Euro 5,00 Euro 4,00 Euro Bei regelmäßiger, (wöchentlich) wiederkehrender Benutzung über mindestens 12 Wochen wird die Miete für die Fachunterrichts- und Klassenräume und für die Sternwarte für die Benutzergruppe C um 50 % gesenkt. Im Einzelfall kann die Gebühr auf schriftlichen Antrag aus Billigkeitsgründen ermäßigt oder erlassen werden. Die bisher getroffenen Entscheidungen, z.b. zur Kreisvolkshochschule, gelten fort. Nebenkosten: Zusätzlich zu der Miete sind zu zahlen: Stromkosten (pro Stunde) für die Aulen/Aufenthaltsräume Mensen 1,30 für Klassen- u. Fachunterrichtsräume/ 0,40 Schulnebenräume/Sternwarte Heizkosten (pro Stunde) für die Aulen/Aufenthaltsräume Mensen 7,70 (Heizperiode bis ) für Klassen- u. Fachunterrichtsräume/ Schulnebenräume/Sternwarte 2,00 Wenn der Einsatz des Hausmeisters über seine tarifliche Arbeitszeit hinausgeht (Überstunden), sind die entstehenden Kosten durch den Nutzer zu übernehmen. Die Entscheidung, ob ein Überstundendienst erforderlich ist, trifft die Stadt. Für den Auf- und Abbau der Aula-/Mensa-Bestuhlung durch den Hausmeister werden je angefangene Std. 35,50 Euro berechnet. Kosten für zusätzlich notwendig werdende Reinigungsarbeiten sind durch den Nutzer zu übernehmen. Die Entgelte sowie die Nebenkosten werden jährlich zum 01. Januar entsprechend der Änderung des Verbraucherpreisindexes angepasst. 10 Inkrafttreten Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am in Kraft. Peine, 29. April 2010 STADT PEINE Der Bürgermeister In Vertretung (Hans-Jürgen Tarrey)

16 Anlage 2 Synopse zur Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Schulräumen, Schulnebenräumen und von Schulhöfen der Stadt Peine für schulfremde Zwecke Alte Benutzungs- und Entgeltordnung (2010) Neue Benutzungs- und Entgeltordnung (2019) Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Schul-, Schulnebenräumen, der Sternwarte und von Schulhöfen der Stadt Peine für schulfremde Zwecke Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Schulräumen, Schulnebenräumen und von Schulhöfen der Stadt Peine für schulfremde Zwecke 1 Geltungsbereich Die Benutzungs- und Entgeltordnung erfasst städtische Schul-, Schulnebenräume, Schulhöfe und die Sternwarte. PC-Räume und naturwissenschaftliche Räume werden nicht vermietet. 1 Geltungsbereich Die Benutzungs- und Entgeltordnung erfasst städtische Schulräume, Schulnebenräume und Schulhöfe. PC-Räume und naturwissenschaftliche Räume werden nicht zur Nutzung gestellt. 2 Voraussetzungen Die in 1 genannten Räume/Anlagen dürfen an Dritte für schulfremde Zwecke (z.b. Übungsabende, kulturelle Veranstaltungen, Seminare, Blutspendetermine, u.a.) nur vermietet werden, wenn a) die Räume unter Berücksichtigung der städtischen und schulischen Belange verfügbar sind und b) die Nutzung dem Zweck der Einrichtung nicht grundsätzlich widerspricht. Die Nutzung der Sternwarte ist nur in Anwesenheit einer vom 2 Voraussetzungen Die in 1 genannten Räume/Anlagen dürfen an Dritte für schulfremde Zwecke (z.b. Übungsabende, kulturelle Veranstaltungen, Seminare, Blutspendetermine, u.a.) nur vergeben werden, wenn a) die Räume unter Berücksichtigung der städtischen und schulischen Belange verfügbar sind und b) die Nutzung dem Zweck der Einrichtung nicht grundsätzlich widerspricht. Nutzungswünsche sind mindestens drei Wochen vor der geplanten Nutzung bei der Stadt Peine einzureichen.

17 Ratsgymnasium autorisierten Person möglich. Mietwünsche sind mindestens drei Wochen vor der geplanten Nutzung bei der Stadt Peine einzureichen. Die Nutzungsvereinbarung ist schriftlich abzuschließen. Sie schließt andere notwendige Erlaubnisse und Genehmigungen nicht ein und entbindet nicht von Anmeldepflichten aufgrund anderer Vorschriften. Der Mietvertrag ist schriftlich abzuschließen. Er schließt andere notwendige Erlaubnisse und Genehmigungen nicht ein und entbindet nicht von Anmeldepflichten aufgrund anderer Vorschriften. 3 Nutzungszeit/Hausrecht Grundsätzlich müssen die Veranstaltungen spätestens um Uhr beendet sein. Für die Sternwarte wird die Nutzungszeit gesondert vereinbart. Die Stadt Peine übt auch während der Veranstaltungen durch ihre Beauftragten (z.b. HausmeisterIn) das Hausrecht aus. Die geltende Hausordnung ist zu beachten. Den Weisungen der Beauftragten ist zu folgen. Zuwiderhandlungen können zu einem Ausschluss von der weiteren Nutzung führen. 3 Nutzungszeit/Hausrecht Grundsätzlich müssen die Veranstaltungen spätestens um Uhr beendet sein. Die Stadt Peine übt auch während der Veranstaltungen durch ihre Beauftragten (z.b. HausmeisterIn) das Hausrecht aus. Die geltende Hausordnung ist zu beachten. Den Weisungen der Beauftragten ist zu folgen. Zuwiderhandlungen können zu einem Ausschluss von der weiteren Nutzung führen. 4 Ordnung/Schäden In den Räumen des 1 und auf den Fluren ist das Rauchen nicht gestattet. Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist grundsätzlich untersagt. Die Veranstalter haben die Räume und Schuleinrichtungen ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Sie sind während der Veranstaltung verpflichtet, für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen. Die gemieteten Räume und Einrichtungen sind nach Abschluss der Veranstaltung aufgeräumt zu hinterlassen. Der entstandene Müll ist selbst zu entsorgen. 4 Ordnung/Schäden Im gesamten Geltungsbereich dieser Benutzungs- und Entgeltordnung sind ausnahmslos untersagt: Rauchen Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken Der Nutzer hat die Räume und Schuleinrichtungen ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Er ist während der Veranstaltung verpflichtet, für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen. Die gemieteten Räume und Einrichtungen sind nach Abschluss der Veranstaltung aufgeräumt zu hinterlassen. Der entstandene Müll ist

18 Sollten die Unterrichtsräume, die Aula etc. durch die Nutzung des Mieters/der Mieterin über das übliche Maß hinaus verschmutzt werden, wird eine gesonderte Reinigung durchgeführt. Die Kosten werden dem Mieter/der Mieterin in Rechnung gestellt. Beschädigungen an und Verluste von städtischem Eigentum, die durch die Veranstaltung entstehen, sind unverzüglich und unaufgefordert der Stadt Peine anzuzeigen. selbst zu entsorgen. Die in der Schule und auf dem gesamten Schulgelände befindlichen Abfallbehälter/Tonnen/Container stehen hierfür nicht zur Verfügung. Bei Zuwiderhandlung werden dem Nutzer die Kosten für die Leerung in voller Höhe in Rechnung gestellt. Sollten die Unterrichtsräume, die Aula etc. durch die Nutzung über das übliche Maß hinaus verschmutzt werden, wird eine gesonderte Reinigung durchgeführt. Die Kosten werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Beschädigungen und Verluste von städtischem Eigentum, die durch die Nutzung entstehen, sind unverzüglich und unaufgefordert der Stadt anzuzeigen. 5 Sicherheitsvorschriften Die Belegung der Räume über die im Mietvertrag zugelassene Höchstbesucherzahl hinaus ist unzulässig. Flure, Treppenhäuser und die Notausgänge müssen während der Dauer der Veranstaltung frei und ungehindert passierbar sein. Dekorationen der Veranstalter müssen mindestens schwer entflammbar nach DIN 4102 sein. Darüber ist auf Verlangen ein Nachweis vorzulegen. Offenes Feuer ist untersagt. 5 Sicherheitsvorschriften Die gesetzlichen Vorgaben -insbesondere im Sinne der Versammlungsstättenverordnung und der geltenden Brandschutzrichtlinien- sind zu beachten. Flure, Treppenhäuser und die Notausgänge müssen während der Dauer der Nutzung frei und ungehindert passierbar sein. 6 Haftung Die Nutzung der Räume/Anlagen geschieht auf eigene Gefahr. Die Stadt übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter/der Mieterin, seinen/ihren Mitgliedern, Besuchern oder sonstigen Personen aus der Benutzung der Räume sowie deren Gerätschaften, Einrichtungen und des Grundstücks erwachsen. Wird die Stadt in Anspruch genommen, hat der 6 Haftung Die Nutzung der Räume/Anlagen geschieht auf eigene Gefahr. Die Stadt übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Nutzer, seinen Mitgliedern, Besuchern oder sonstigen Personen aus der Benutzung der Räume sowie deren Gerätschaften, Einrichtungen und des Grundstücks erwachsen. Wird die Stadt in Anspruch genommen, hat der Nutzer sie von Ersatzansprüchen Dritter

19 Mieter/die Mieterin sie von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen. Mit dem Abschluss des Mietvertrages erkennt der Mieter/die Mieterin diese Klausel ausdrücklich an. Der Mieter/die Mieterin hat vor Nutzungsbeginn einen ausreichenden Haftpflichtdeckungsschutz durch Vorlage der Versicherungspolice nachzuweisen, durch welche auch die Haftungsfreistellungsansprüche abgedeckt sind. Der Abschluss des Mietvertrages kann im Einzelfall von einer Hinterlegung einer Kaution abhängig gemacht werden. freizustellen. Mit dem Abschluss der Nutzungsvereinbarung erkennt der Nutzer diese Klausel ausdrücklich an. Der Nutzer hat vor Nutzungsbeginn einen ausreichenden Haftpflichtdeckungsschutz durch Vorlage der Versicherungspolice nachzuweisen, durch welche auch die Haftungsfreistellungsansprüche abgedeckt sind. Der Abschluss der Nutzungsvereinbarung kann im Einzelfall von einer Hinterlegung einer Kaution abhängig gemacht werden. 7 Rücktritt vom Mietvertrag Die Stadt ist berechtigt, von Mietverträgen für einzelne oder regelmäßig wiederkehrende Nutzungen zurückzutreten, wenn 7 Rücktritt von der Nutzungsvereinbarung Die Stadt ist berechtigt, von Nutzungsvereinbarungen für einzelne oder regelmäßig wiederkehrende Nutzungen zurückzutreten, wenn durch die Nutzung eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit oder eine Schädigung des Ansehens der Stadt Peine zu befürchten ist oder durch die Nutzung eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit oder eine Schädigung des Ansehens der Stadt Peine zu befürchten ist oder der Mieter/die Mieterin trotz Abmahnung wiederholt gegen seine/ihre Pflichten aus dem Mietvertrag verstößt. Der Mieter/die Mieterin muss sich insoweit das Verhalten seiner/ihrer Mitglieder und von Dritten (z.b. Veranstaltungsteilnehmern, Gästen, Zuschauern) zurechnen lassen. Falls die Stadt von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, stehen dem Mieter/der Mieterin keine Schadensersatzansprüche zu. der Nutzer trotz Abmahnung wiederholt gegen seine/ihre Pflichten aus der Nutzungsvereinbarung verstößt. Der Nutzer muss sich insoweit das Verhalten seiner Mitglieder und von Dritten (z.b. Veranstaltungsteilnehmern, Gästen, Zuschauern) zurechnen lassen. Falls die Stadt von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, stehen dem Nutzer keine Schadensersatzansprüche zu.

20 8 Kündigung und Änderung des Mietvertrages Sowohl die Stadt als auch der Mieter/die Mieterin können Mietverträge für regelmäßig wiederkehrende Nutzungen mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das gleiche gilt für die Änderung eines bestehenden Vertrages. Sollten angemietete Räumlichkeiten nicht oder nicht vollständig genutzt werden und wird dies nicht mindestens eine Woche vor der Nutzung der Stadt schriftlich mitgeteilt, ist der volle Mietzins zu entrichten (vgl. 9). 8 Kündigung und Änderung der Nutzungsvereinbarung Sowohl die Stadt als auch der Nutzer können die Vereinbarungen für regelmäßig wiederkehrende Nutzungen mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das gleiche gilt für die Änderung einer bestehenden Nutzungsvereinbarung. Sollten zur Nutzung genehmigte Räumlichkeiten nicht oder nicht vollständig genutzt werden und wird dies nicht mindestens eine Woche vor der Nutzung der Stadt schriftlich mitgeteilt, ist die volle Nutzungsgebühr zu entrichten (vgl. 9). 9 Miete Die Räumlichkeiten und Anlagen des 1 werden gegen Entgelt und Nebenabgaben vermietet, wobei die Nutzer in folgende Benutzergruppen gegliedert werden: Benutzergruppe A: Konzertagenturen, Theater- und gewerbliche Unternehmungen Vereine und Organisationen, deren Bestrebungen weder auf dem Gebiet des Bildungswesens liegen noch gemeinnützigen Zwecken dienen und die für die Veranstaltung ein Eintrittsgeld erheben. 9 Nutzungsgebühr Die Räumlichkeiten und Anlagen des 1 werden gegen Entgelt und Nebenabgaben zur Verfügung gestellt, wobei die Nutzer in folgende Benutzergruppen gegliedert werden: Benutzergruppe A: Konzertagenturen, Theater- und gewerbliche Unternehmungen Vereine und Organisationen, deren Bestrebungen weder auf dem Gebiet des Bildungswesens liegen noch gemeinnützigen Zwecken dienen und die für die Veranstaltung ein Eintrittsgeld erheben. Benutzergruppe B: Benutzergruppe C: Behörden/Dienststellen Vereine und Organisationen, deren Bestrebungen auf dem Gebiet des Bildungswesens liegen oder gemeinnützig sind, soweit sie nicht zur Benutzergruppe C gehören. Vereine und Organisationen für Unterrichtszwecke, Einrichtungen der Jugendpflege und Benutzergruppe B: Behörden/Dienststellen Vereine und Organisationen, deren Bestrebungen auf dem Gebiet des Bildungswesens liegen oder gemeinnützig sind, soweit sie nicht zur Benutzergruppe C gehören. Benutzergruppe C: Vereine und Organisationen für Unterrichtszwecke, Einrichtungen der Jugendpflege und

21 Erwachsenenbildung Religionsgemeinschaften (religiöse Gemeinschaften) Sportvereine, karitative Vereine, Gesangsvereine für Übungsabende, sofern sie für die Veranstaltung keinen Eintritt/kein Entgelt erheben. Erwachsenenbildung Religionsgemeinschaften (religiöse Gemeinschaften) Sportvereine, karitative Vereine, Gesangsvereine für Übungsabende, sofern sie für die Veranstaltung keinen Eintritt/kein Entgelt erheben. Die Miete beträgt pro angefangene Stunde in Euro: Miete für einmalige Benutzung Gruppe A Gruppe B Gruppe C Aula, Aufenthaltsraum Mensa 89,50 45,00 5,50 Fachunterrichtsräume, Sternwarte 17,00 8,50 4,00 Klassenräume 11,00 5,50 3,00 Schulhof 29,00 14,50 5,50 Die Nutzungsgebühr beträgt pro angefangene Stunde in Euro: Für einmalige Benutzung Gruppe A Gruppe B Gruppe C Aula, Aufenthaltsraum Mensa 101,50 50,00 6,00 Fachunterrichtsräume 19,00 9,50 4,50 Klassenräume 11,50 6,00 3,50 Schulhof 32,00 16,00 6,00 Für das Ausleihen von Geräten und Instrumenten pro Veranstaltung: Filmgerät, u.a. technische Geräte 5,00 Euro 5,00 Euro 5,00 Euro Orgel/Flügel/Klavier 10,50 Euro 5,00 Euro 4,00 Euro Bei regelmäßiger, (wöchentlich) wiederkehrender Benutzung über mindestens 12 Wochen wird die Miete für die Fachunterrichts- und Klassenräume und für die Sternwarte für die Benutzergruppe C um 50 % gesenkt. Im Einzelfall kann die Gebühr auf schriftlichen Antrag aus Billigkeitsgründen ermäßigt oder erlassen werden. Die bisher getroffenen Entscheidungen, z.b. zur Kreisvolkshochschule, gelten fort. Bei regelmäßiger, (wöchentlich) wiederkehrender Benutzung über mindestens 12 Wochen wird die Nutzungsgebühr für die Fachunterrichts- und Klassenräume für die Benutzergruppe C um 50 % gesenkt. Im Einzelfall kann die Gebühr auf schriftlichen Antrag aus Billigkeitsgründen ermäßigt oder erlassen werden. Die bisher getroffenen Entscheidungen, z.b. zur Kreisvolkshochschule, gelten fort.

22 Nebenkosten: Zusätzlich zu der Miete sind zu zahlen: Stromkosten (pro Stunde) Heizkosten (pro Stunde) (Heizperiode bis ) für die Aulen/Aufenthaltsräume Mensen für Klassen- u. Fachunterrichtsräume/ Schulnebenräume/Sternwarte für die Aulen/Aufenthaltsräume Mensen für Klassen- u. Fachunterrichtsräume/ 1,30 0,40 7,70 2,00 Schulnebenräume/Sternwarte Wenn der Einsatz des Hausmeisters über seine tarifliche Arbeitszeit hinausgeht (Überstunden), sind die entstehenden Kosten durch den Nutzer zu übernehmen. Die Entscheidung, ob ein Überstundendienst erforderlich ist, trifft die Stadt. Für den Auf- und Abbau der Aula-/Mensa-Bestuhlung durch den Hausmeister werden je angefangene Std. 35,50 Euro berechnet. Kosten für zusätzlich notwendig werdende Reinigungsarbeiten sind durch den Nutzer zu übernehmen. Die Entgelte sowie die Nebenkosten werden jährlich zum 01. Januar entsprechend der Änderung des Verbraucherpreisindexes angepasst. Nebenkosten: Zusätzlich sind zu zahlen: Stromkosten (pro Stunde) Heizkosten (pro Stunde) (Heizperiode bis ) für die Aulen/Aufenthaltsräume Mensen für Klassen- u. Fachunterrichtsräume/ Schulnebenräume für die Aulen/Aufenthaltsräume Mensen für Klassen- u. Fachunterrichtsräume/ 1,45 0,45 9,15 2,15 Schulnebenräume Wenn der Einsatz des Hausmeisters über seine tarifliche Arbeitszeit hinausgeht (Überstunden), sind die entstehenden Kosten durch den Nutzer zu übernehmen. Die Entscheidung, ob ein Überstundendienst erforderlich ist, trifft die Stadt. Für den Auf- und Abbau der Aula-/Mensa-Bestuhlung durch den Hausmeister werden je angefangene Std. 40,60 Euro berechnet. Kosten für zusätzlich notwendig werdende Reinigungsarbeiten sind durch den Nutzer zu übernehmen. Die Entgelte sowie die Nebenkosten werden jährlich zum 01. Januar entsprechend der Änderung des Verbraucherpreisindexes angepasst. Umsatzsteuerpflicht: Die Nutzungsüberlassung von Schulräumen und Schulnebenräumen an Dritte gegen ein Nutzungsentgelt und Nebenkosten aufgrund einer Benutzungs- und Entgeltordnung ist nach 4 Nr. 12 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

23 10 Inkrafttreten Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am in Kraft. Peine, 29. April 2010 STADT PEINE Der Bürgermeister In Vertretung 10 Inkrafttreten Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am in Kraft. Peine, STADT PEINE Der Bürgermeister (Hans-Jürgen Tarrey) (Klaus Saemann)

24 Anlage 3 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Schulräumen, Schulnebenräumen und von Schulhöfen der Stadt Peine für schulfremde Zwecke 1 Geltungsbereich Die Benutzungs- und Entgeltordnung erfasst städtische Schulräume, Schulnebenräume und Schulhöfe. PC-Räume und naturwissenschaftliche Räume werden nicht zur Nutzung gestellt. 2 Voraussetzungen Die in 1 genannten Räume/Anlagen dürfen an Dritte für schulfremde Zwecke (z.b. Übungsabende, kulturelle Veranstaltungen, Seminare, Blutspendetermine, u.a.) nur vergeben werden, wenn a) die Räume unter Berücksichtigung der städtischen und schulischen Belange verfügbar sind und b) die Nutzung dem Zweck der Einrichtung nicht grundsätzlich widerspricht. Nutzungswünsche sind mindestens drei Wochen vor der geplanten Nutzung bei der Stadt Peine einzureichen. Die Nutzungsvereinbarung ist schriftlich abzuschließen. Sie schließt andere notwendige Erlaubnisse und Genehmigungen nicht ein und entbindet nicht von Anmeldepflichten aufgrund anderer Vorschriften. 3 Nutzungszeit/Hausrecht Grundsätzlich müssen die Veranstaltungen spätestens um Uhr beendet sein. Die Stadt Peine übt auch während der Veranstaltungen durch ihre Beauftragten (z.b. HausmeisterIn) das Hausrecht aus. Die geltende Hausordnung ist zu beachten. Den Weisungen der Beauftragten ist zu folgen. Zuwiderhandlungen können zu einem Ausschluss von der weiteren Nutzung führen. 4 Ordnung/Schäden Im gesamten Geltungsbereich dieser Benutzungs- und Entgeltordnung sind ausnahmslos untersagt: Rauchen Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken

25 Der Nutzer hat die Räume und Schuleinrichtungen ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Er ist während der Veranstaltung verpflichtet, für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen. Die gemieteten Räume und Einrichtungen sind nach Abschluss der Veranstaltung aufgeräumt zu hinterlassen. Der entstandene Müll ist selbst zu entsorgen. Die in der Schule und auf dem gesamten Schulgelände befindlichen Abfallbehälter/Tonnen/Container stehen hierfür nicht zur Verfügung. Bei Zuwiderhandlung werden dem Nutzer die Kosten für die Leerung in voller Höhe in Rechnung gestellt. Sollten die Unterrichtsräume, die Aula etc. durch die Nutzung über das übliche Maß hinaus verschmutzt werden, wird eine gesonderte Reinigung durchgeführt. Die Kosten werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Beschädigungen und Verluste von städtischem Eigentum, die durch die Nutzung entstehen, sind unverzüglich und unaufgefordert der Stadt anzuzeigen. 5 Sicherheitsvorschriften Die gesetzlichen Vorgaben -insbesondere im Sinne der Versammlungsstättenverordnung und der geltenden Brandschutzrichtlinien- sind zu beachten. Flure, Treppenhäuser und die Notausgänge müssen während der Dauer der Nutzung frei und ungehindert passierbar sein. 6 Haftung Die Nutzung der Räume/Anlagen geschieht auf eigene Gefahr. Die Stadt übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Nutzer, seinen Mitgliedern, Besuchern oder sonstigen Personen aus der Benutzung der Räume sowie deren Gerätschaften, Einrichtungen und des Grundstücks erwachsen. Wird die Stadt in Anspruch genommen, hat der Nutzer sie von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen. Mit dem Abschluss der Nutzungsvereinbarung erkennt der Nutzer diese Klausel ausdrücklich an. Der Nutzer hat vor Nutzungsbeginn einen ausreichenden Haftpflichtdeckungsschutz durch Vorlage der Versicherungspolice nachzuweisen, durch welche auch die Haftungsfreistellungsansprüche abgedeckt sind. Der Abschluss der Nutzungsvereinbarung kann im Einzelfall von einer Hinterlegung einer Kaution abhängig gemacht werden. 7 Rücktritt von der Nutzungsvereinbarung Die Stadt ist berechtigt, von Nutzungsvereinbarungen für einzelne oder regelmäßig wiederkehrende Nutzungen zurückzutreten, wenn durch die Nutzung eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit oder eine Schädigung des Ansehens der Stadt Peine zu befürchten ist oder der Nutzer trotz Abmahnung wiederholt gegen seine Pflichten aus der Nutzungsvereinbarung verstößt. Der Nutzer muss sich insoweit das Verhalten

26 seiner Mitglieder und von Dritten (z.b. Veranstaltungsteilnehmern, Gästen, Zuschauern) zurechnen lassen. Falls die Stadt von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, stehen dem Nutzer keine Schadensersatzansprüche zu. 8 Kündigung und Änderung der Nutzungsvereinbarung Sowohl die Stadt als auch der Nutzer können die Vereinbarungen für regelmäßig wiederkehrende Nutzungen mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das gleiche gilt für die Änderung einer bestehenden Nutzungsvereinbarung. Sollten zur Nutzung genehmigte Räumlichkeiten nicht oder nicht vollständig genutzt werden und wird dies nicht mindestens eine Woche vor der Nutzung der Stadt schriftlich mitgeteilt, ist die volle Nutzungsgebühr zu entrichten (vgl. 9). 9 Nutzungsgebühr Die Räumlichkeiten und Anlagen des 1 werden gegen Entgelt und Nebenabgaben zur Verfügung gestellt, wobei die Nutzer in folgende Benutzergruppen gegliedert werden: Benutzergruppe A: Konzertagenturen, Theater- und gewerbliche Unternehmungen Vereine und Organisationen, deren Bestrebungen weder auf dem Gebiet des Bildungswesens liegen noch gemeinnützigen Zwecken dienen und die für die Veranstaltung ein Eintrittsgeld erheben. Benutzergruppe B: Behörden/Dienststellen Vereine und Organisationen, deren Bestrebungen auf dem Gebiet des Bildungswesens liegen oder gemeinnützig sind, soweit sie nicht zur Benutzergruppe C gehören. Benutzergruppe C: Vereine und Organisationen für Unterrichtszwecke, Einrichtungen der Jugendpflege und Erwachsenenbildung Religionsgemeinschaften (religiöse Gemeinschaften) Sportvereine, karitative Vereine, Gesangsvereine für Übungsabende, sofern sie für die Veranstaltung keinen Eintritt/kein Entgelt erheben. Die Nutzungsgebühr beträgt pro angefangene Stunde in Euro: Für einmalige Benutzung Gruppe A Gruppe B Gruppe C Aula, Aufenthaltsraum Mensa 101,50 50,00 6,00 Fachunterrichtsräume 19,00 9,50 4,50 Klassenräume 11,50 6,00 3,50 Schulhof 32,00 16,00 6,00

27 Bei regelmäßiger, (wöchentlich) wiederkehrender Benutzung über mindestens 12 Wochen wird die Nutzungsgebühr für die Fachunterrichts- und Klassenräume für die Benutzergruppe C um 50 % gesenkt. Im Einzelfall kann die Gebühr auf schriftlichen Antrag aus Billigkeitsgründen ermäßigt oder erlassen werden. Die bisher getroffenen Entscheidungen, z.b. zur Kreisvolkshochschule, gelten fort. Nebenkosten: Zusätzlich sind zu zahlen: Stromkosten (pro Stunde) für die Aulen/Aufenthaltsräume Mensen 1,45 für Klassen- u. Fachunterrichtsräume/ 0,45 Schulnebenräume Heizkosten (pro Stunde) für die Aulen/Aufenthaltsräume Mensen 9,15 (Heizperiode bis ) für Klassen- u. Fachunterrichtsräume/ Schulnebenräume 2,15 Wenn der Einsatz des Hausmeisters über seine tarifliche Arbeitszeit hinausgeht (Überstunden), sind die entstehenden Kosten durch den Nutzer zu übernehmen. Die Entscheidung, ob ein Überstundendienst erforderlich ist, trifft die Stadt. Für den Auf- und Abbau der Aula-/Mensa-Bestuhlung durch den Hausmeister werden je angefangene Std. 40,60 Euro berechnet. Kosten für zusätzlich notwendig werdende Reinigungsarbeiten sind durch den Nutzer zu übernehmen. Die Entgelte sowie die Nebenkosten werden jährlich zum 01. Januar entsprechend der Änderung des Verbraucherpreisindexes angepasst. Umsatzsteuerpflicht: Die Nutzungsüberlassung von Schulräumen und Schulnebenräumen an Dritte gegen ein Nutzungsentgelt und Nebenkosten aufgrund einer Benutzungs- und Entgeltordnung ist nach 4 Nr. 12 UStG von der Umsatzsteuer befreit. 10 Inkrafttreten Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am in Kraft. Peine, STADT PEINE Der Bürgermeister (Klaus Saemann)

28 S T A D T P E I N E Ratsvorlage Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung X Amt/Aktenzeichen 65 - Hochbau / EST 19 Freigabe/Datum Vorlage Nr. 1. Erg. zu 423/2016 Beratungsfolge Ortsvorsteherin Röhrse Ausschuss für Planung und öffentliche Sicherheit Verwaltungsausschuss Rat Bemerkung Bezeichnung Antrag nach 16 BImSchG der Firma Naturenergie Röhrse GmbH & Co. KG zur Erweiterung des Blockheizkraftwerkes der bestehenden Biogasanlage hier: Ergänzung der Bauvorlagen um die Errichtung eines Abfüllplatzes - Herstellung des Einvernehmens der Gemeinde gem. 36 Baugesetzbuch (BauGB) Zuständigkeit 36 BauGB i. V. m. 58 Abs. 1 Nr. 1 und 94 Abs. 1 i. V. m. 76 Abs. 2 NKomVG Beschlussvorschlag (Begründung siehe Rückseite) Der Rat nimmt von den Informationen zur Errichtung eines Abfüllplatzes auf dem Gelände der bestehenden Biogasanlage Röhrse Kenntnis. Das Einvernehmen der Gemeinde gem. 36 BauGB wird hergestellt. Finanzielle Auswirkungen nein jährliche Folgekosten Bedarf (Herstellung/Beschaffung) 0,0000 Mittel stehen bei folgendem Produktsachkonto zur Verfügung Unterschrift der Amtsleitung Gegenzeichnung beteiligter Stellen Unterschrift des Dezernenten Gegenzeichnung beteiligter Dezernenten Der Bürgermeister

29 Seite 2 Problembeschreibung/Begründung (zu Vorlage Nr. ) Die Firma Naturenergie Röhrse GmbH & Co. KG, Im Orte 8, Peine-Röhrse beabsichtigt am bestehenden Standort der Biogasanlage (Oelerser Weg 33) die Errichtung eines Abfüllplatzes für Zündöl, Motor- und Altöl. Der Abfüllplatz wird entsprechend den Anforderungen der TRWS 786 als flüssigkeitsdichte Betonfläche ausgeführt und direkt vor den beiden Blockheizkraftwerken angeordnet. Weitere bauliche Maßnahmen sind nicht geplant. Das Vorhaben nach 29 BauGB befindet sich im Außenbereich und ist somit nach 35 BauGB zu beurteilen. Es handelt sich weiterhin um ein privilegiertes Bauvorhaben gemäß 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine geringfügige Erweiterung der bestehenden Anlage. Die Menge an Inputstoffen der Biogasanlage bleibt unverändert, ebenso wie die produzierte Gasmenge. Die Befüllung der Zündöltanks (Motor 1) sowie des Motoröltanks, die Entleerung des Altöltanks (Motor 2) und das Abladen der 200 l Fässer (Motor 2) erfolgt nunmehr über den neu zu errichtenden Abfüllplatz. Gegen die Durchführung des Bauvorhabens auf Grundlage der eingereichten Unterlagen bestehen weder aus planungsrechtlicher noch aus bauordnungsrechtlicher Sicht Bedenken. Das Einvernehmen der Gemeinde nach 36 BauGB wird somit durch die Stadt Peine erteilt. Art der Anlagen Anlage 1: Lageplan Maßstab 1:500 Anlage 2: Beschreibung des Vorhabens

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34 S T A D T P E I N E Ratsvorlage Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung X Amt/Aktenzeichen 65 - Hochbau / EST 19 Freigabe/Datum Vorlage Nr. 453/2016 Beratungsfolge Ortsvorsteherin Röhrse Ausschuss für Planung und öffentliche Sicherheit Verwaltungsausschuss Rat Bemerkung Bezeichnung Antrag nach 4 BImSchG der Firma Naturenergie Röhrse GmbH & Co KG zur Erweiterung des Blockheizkraftwerkes der bestehenden Biogasanlage am Standort "Im Orte" Zuständigkeit 36 BauGB i. V. m. 58 Abs. 1 Nr. 1 und 94 Abs. 1 i. V. m. 76 Abs. 2 NKomVG Beschlussvorschlag (Begründung siehe Rückseite) Der Rat nimmt von den Informationen zum Bau und Herstellung eines Blockkraftheizwerkes am Standort Im Orte 8 Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ja jährliche Folgekosten Bedarf (Herstellung/Beschaffung) 0,0000 Mittel stehen bei folgendem Produktsachkonto zur Verfügung Unterschrift der Amtsleitung Gegenzeichnung beteiligter Stellen Unterschrift des Dezernenten Gegenzeichnung beteiligter Dezernenten Der Bürgermeister

35 Seite 2 Problembeschreibung/Begründung (zu Vorlage Nr. ) Die Firma Naturenergie Röhrse GmbH & Co KG, Im Orte 8, Peine-Röhrse beabsichtigt am bestehenden Standort der Hofstelle eine Erweiterung des Blockheizkraftwerkes. Hierfür wird ein neues Blockheizkraftwerk (BHKW) in einem Motorenraum innerhalb einer landwirtschaftlichen Lagerhalle errichtet. Weitere bauliche Maßnahmen sind nicht geplant. Das Vorhaben nach 29 BauGB befindet sich im Innenbereich und ist somit nach 34 BauGB zu beurteilen. Es handelt sich bei der Baumaßnahme um eine Erhöhung der Motorenleistung des BHKW. Die Menge an Inputstoffen der Biogasanlage bleibt unverändert, ebenso wie die produzierte Gasmenge. Das BHKW ist notwendig, um auch in Zukunft bedarfsgerecht Strom zu erzeugen, aus diesem Grund muss die installierte Feuerungswärmeleistung erhöht werden. Die Feuerungswärmeleistung wird von 0,6 MW auf 1,4 MW Feuerungswärmeleistung erhöht. Gegen die Durchführung des Bauvorhabens auf Grundlage der eingereichten Unterlagen bestehen keine planungsrechtlichen Bedenken. Das Einvernehmen der Gemeinde nach 36 BauGB wird somit durch die Stadt Peine hergestellt Art der Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Maßstab 1: Anlage 2: Lageplan Maßstab 1:500 Anlage 3: Beschreibung des Vorhabens

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