Das südwestdeutsche Fahrlehrermagazin. der neue Volksstromer. 12 Automatikregelung Fragen und Antworten zu aktuellen Änderungen

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1 Das südwestdeutsche Fahrlehrermagazin VW ID.3 der neue Volksstromer Bericht ab Seite Jahrgang 593. Ausgabe 01/ Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V. Vorschau auf die 70. ordentliche Mitgliederversammlung 12 Automatikregelung Fragen und Antworten zu aktuellen Änderungen 26 Bundesgesetzblatt Fahrerlaubnis Klasse AM mit 15 ist Ländersache

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3 editorial 1 Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.v. Kupplung und Schaltung beherrschen, aber... Liebe Leserinnen und Leser, am 28. November 2019 kam die erfreuliche Nachricht aus dem BMVI (siehe FahrSchulPraxis 12/2019, S. 687). Ministerialrätin Renate Bartelt-Lehrfeld, Leiterin Referat StV11, informierte, dass die EU-Kommission dem deutschen Wunsch nach Erleichterungen bei der Automatikregelung zugestimmt hat. Somit ist nun amtlich: Eine auf einem Pkw ohne Kupplungspedal abgelegte praktische Fahrerlaubnisprüfung führt künftig nicht mehr in jedem Fall zu einer Beschränkung der Fahrerlaubnis im Sinne der aktuellen Fassung des 17 Absatz 6 FeV. Die Bestimmung passt nicht mehr in das Zeitalter des Elektrofahrzeugs und wird wohl in absehbarer Zeit ergänzt werden: Wer auf einem Pkw ohne Kupplung geprüft wurde, aber während mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen mit Kupplungspedal geschult wurde und in einem mindestens 15-minütigen Fahrtest die Beherrschung eines Schaltwagens mit Kupplungspedal nachgewiesen hat, erhält einen Führerschein ohne die beschränkende Schlüsselzahl 78. Schulung und Test liegen in der Hand der Fahrschule, die beides bescheinigen muss. An die Stelle der bisherigen dreißigminütigen zusätzlichen Schalt-Prüfung durch eine Technische Prüfstelle tritt also der Fahrtest der Fahrschule. Und nur wenn die Schulung und das Bestehen des Tests durch eine rechtsverbindliche Unterschrift der Fahrschule auf einer entsprechenden Bescheinigung dokumentiert wurde, darf die Fahrerlaubnisbehörde auf den Eintrag der Schlüsselzahl 78 verzichten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der angekündigten Änderung des 17 Absatz 6 FeV wird uns eine neue verantwortungsvolle Aufgabe zugeordnet. Diese werden wir, davon bin ich überzeugt, sehr gewissenhaft wahrnehmen. In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich Ihr FahrSchulPraxis

4 Rubrik Inhalt service für mitglieder U3 Verbandsmitglieder sind gut beraten Verbandsmitglieder haben ein Forum Verbandsmitglieder haben ein Markenzeichen Verbandsmitglieder sind auf der sicheren Seite editorial 1 Kupplung und Schaltung beherrschen, aber... telefon/ 4 Fahrlehrerverband, FSG/TTVA mbh, Landesagentur der Fahrlehrerversicherung VaG veranstaltungen 5 Termine Veranstaltungen 2020 update 6 UPDATE fahrlehrerverband 8 10 fahrschülerausbildung fahrlehrerausbildung gesetzgebung Vorschau: 70. ordentliche Mitgliederversammlung Wintertagung des Beirats Änderung der Automatikregelung Erste Fragen und Antworten Doppelpedale: Schalter außer Sicht des Prüfers? Pädagogik: Fahrschuldidaktik kurz gefasst Teil 1: Einführung zur Serie Fahrlehreranwärter in der Ausbildungsfahrschule Minijob-Verhältnis zulässig? Fahrlehrerrecht und mehr 20 Jahre: Tabelle der wichtigsten Änderungen Klasse B mit Schlüsselzahl 196 kommt AM15 ist Gesetz StVG und FeV geändert betrieb geld wirtschaft 32 Bundesagentur für Arbeit Personal fi nden, binden, weiterbilden auto 34 Isabella Finsterwalder: VW ID.3 der neue Volksstromer Aufbruch in eine andere Dimension straßenverkehr 38 Allianz Autowelt Verkehrsverstöße im Minutentakt kreisvereine urteile 50 Gerichtsurteile personalien fortbildung 2020 inserenten/impressum fahrlehrerversicherung Ravensburg: Rege Beteiligung an der Versammlung Bodensee: Viele Themen rege Diskussion Heidelberg + Rhein-Neckar: Großer Zuspruch und viel Neues Schwarzwald-Baar + Rottweil: Erfolgreiche gemeinsame Versammlung Stuttgart: Rückblick, viel Ernstes, aber auch Schmunzeln Neue Mitglieder zum 1. Januar 2020 und Verstorbene Geburtstage im Februar Beratung bei Versicherungsfragen Bildquellen: Titelseite: Volkswagen AG rechte Seite von oben: BMW AG, M. Reufer, Gerhard Seybert/Stock.Adobe.com, Volkswagen AG, Jenny Weiss

5 1 Die obsolete Automatikregelung fällt weg In seinem Editorial begrüßt Jochen Klima die gute Nachricht aus dem BMVI, wonach die Automatikregelung des 17 Absatz 6 FeV in Bälde dem Trend zum Pkw ohne Kupplungspedal angepasst werden soll. 14 Doppelpedale und versteckte Schalter Schalter für die optische oder akustische Kontrolleinrichtung der Doppelpedale außerhalb des Sichtfeldes des Prüfers? Die Folgen können sehr unangenehm sein. 18 Ausbildungsfahrschule: Minijob für Fahrlehreranwärter Dieser Beitrag macht deutlich: Fahrlehreranwärter in Ausbildung haben einen gesetzlichen Anspruch auf ordentliche Vergütung. 34 VW ID.3 der neue Volksstromer Isabella Finsterwalder porträtiert das erste deutsche E-Auto einer Großserie, das soeben in Zwickau vom Band rollt. 44 Benachbarte Kreisvereine Die Kreisvereine Heidelberg und Rhein-Neckar demonstrieren eindrucksvoll, wie Nachbarn in Ballungsgebieten erfolgreich kooperieren können. 3 Verbandsmitglieder sind gut beraten Rechtsformen und Kooperationen Sie möchten eine Fahrschule gründen und wissen nicht, welche Rechtsform die für Sie passende ist? Sie möchten eine Fahrschule übernehmen und benötigen Hilfe bei der Vertragsgestaltung? Sie möchten mit einer/einem oder mehreren Kolleg(inn)en kooperieren und möchten sich über die rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Vorund Nachteile der verschiedenen Rechtsund Gesellschaftsformen beraten lassen? Ihre Fragen beantworten Ansgar Brendel Steuerberater/Wirtschaftsprüfer Jochen Klima Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.v. Beratungstermine Wir bitten um frühzeitige Anmeldung bei Sandra Richter/Daniela Hagmann Tel: oder hotline@flvbw.de service nur für mitglieder

6 Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.v. Mitglied der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.v. FSG/TTVA mbh Zuffenhauser Str Korntal-Münchingen Telefon Telefax hotline@fahrlehrerverband-bw.de Jochen Klima 1. Vorsitzender j.klima@fahrlehrerverband-bw.de geöffnet Montag Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr -18 Ralf Nicolai 2. Vorsitzender r.nicolai@fahrlehrerverband-bw.de -13 Wolfgang Rieker 3. Vorsitzender w.rieker@fahrlehrerverband-bw.de -0 Dagmar Stauch Verbandszentrale Mitgliederbewegung Sterbekasse STOCK d.stauch@fahrlehrerverband-bw.de -17 Iris Wimpff Leiterin d. Geschäftsstelle Mitgliederversammlung Der Verband im Internet i.wimpff@fahrlehrerverband-bw.de -21 Sandra Richter vormittags Daniela Hagmann nachmittags Vorstandssekretariat Abonnement FahrSchulPraxis s.richter@fahrlehrerverband-bw.de d.hagmann@fahrlehrerverband-bw.de -34 Claudia Frank Buchhaltung buchhaltung@fahrlehrerverband-bw.de -61 Linda Orlovski Artikelverkauf l.orlovski@fsg-ttva.de -10 Zeycan Carikci Fortbildung mbh Daniela Hagmann nachmittags Fahrlehrerfortbildung fortbildung@fsg-ttva.de -12 Maria Reufer Redaktion Anzeigen m.reufer@fahrschulpraxis.de -26 Claudia Frank Christine Makowski Landesagentur der Fahrlehrerversicherung c.frank@fsg-ttva.de c.makowski@fsg-ttva.de LA70@FvVaG.de Mo. Do Uhr / Uhr Freitag Uhr Angestelltenvertreter Michael Herok angestelltenvertreter@flvbw.de

7 Termine Veranstaltungen INTERESSANTES Deutscher Verkehrsgerichtstag (58) Goslar IMOT Internationale Motorrad Austellung München Internationaler Automobil-Salon Genf MännerLeben Kongress für Lebenskunst und Gesundheit Stuttgart emobility WORLD Friedrichshafen Landestag der Verkehrssicherheit Ulm Rehacare International 2020 Internationale Fachmesse für Rehabilitation und Pflege Düsseldorf IAA Nutzfahrzeuge Hannover Internationale Motorradkonferenz (13) Köln 05./ INTERMOT Internationale Motorrad-, Roller- und E-Bike-Messe Köln Fahrlehrerkongress (8) Berlin 13./ FÜR DELEGIERTE Fahrlehrerverband Baden- Württemberg e. V. Beiratssitzung I Korntal-Münch Fahrlehrerverband Baden- Württemberg e. V. Beiratssitzung II Heidenheim MITGLIEDERVERSAMMLUNG Fahrlehrerverband Baden- Württemberg e. V. Heidenheim FahrSchulPraxis

8 6 Erfindermesse Nürnberg: Bronzemedaille für Hans-Peter Wiegert Als Erfi nder einer digitalen Lernunterstützung für den praktischen Fahrunterricht wurde Fahrschulinhaber Hans-Peter Wiegert aus Achern von der diesjährigen Internationalen Fachmesse für Erfi ndungen und Neuheiten (iena) in Nürnberg für seine hervorragende erfi nderische Leistung mit der Bronzemedaille ausgezeichnet. Wie können Fahrschüler mithilfe eines zeitgemäßen Mediums den Stoff der praktischen Fahrstunden leichter vor- und nachbereiten? Diese Frage trieb Wiegert schon seit einigen Jahren um. Das Ergebnis seiner einem Geistesblitz folgenden Entwicklungsarbeit ist eine App, die mit einer revolutionären Software hinterlegt ist. Wiegert nennt seine Erfi ndung Digitaler Fahrlehrer. Die App übermittelt Lerninhalte in Textform (Deutsch, Englisch und Arabisch) und dazu passende Filmsequenzen. Mittels der App können Fahrschüler und Fahrlehrer unter Wahrung des geltenden Datenschutzrechts kommunizieren. Fahrschüler können anhand eines mit Sternen benoteten Bewertungssystems auch ihren aktuellen Lernstand abrufen. Bei seiner Entwicklungsarbeit wurde Wiegert von Silvie Marie Wipfl er, einer Absolventin der renommierten Hochschule für Gestaltung (HfG) in Karlsruhe unterstützt. Wipfl er hat als Produktdesignerin maßgeblichen Anteil am Design der App. Nach ihr ist der Digitale Fahrlehrer vor allem auch wegen dessen leichter Verfügbarkeit besonders attraktiv: Fahrschüler können sich zu Hause und überall, wo WiFi zur Verfügung steht, an ihren Endgeräten wie Handy, Tablet oder PC auf Fahrstunden mit unterschiedlichen Lerninhalten, wie Grundfahraufgaben, Fahrten in verkehrsreichen Innenstädten, Autobahnfahrt, Überlandfahrt etc. vorbereiten. Wipfl er: Dank der jeweils aktuellen Darstellung des Lernstandes kann jeder Fahrschüler genau sehen, wie weit er in der Praxis gekommen ist; ebenso der Fahrlehrer. Auch eine Krankheits- oder Urlaubsvertretung des Fahrlehrers kann sich daran orientieren und die praktische Ausbildung nahtlos fortsetzen. Und die Frage: Warum darf ich noch keine Prüfung machen? erübrigt sich damit. Die Redaktion der FahrSchulPraxis gratuliert dem Erfinder sehr herzlich zu seinem Erfolg und sieht der weiteren Entwicklung des Projekts Digitaler Fahrlehrer mit Interesse entgegen. GLH In Deutschland herrscht hohe Zufriedenheit mit Behörden If it bleeds it leads! Dieser saloppe Spruch der amerikanischen Journaille sagt: Je schlimmer die Nachricht desto höher die Aufl age. So finden beispielsweise Nachrichten über Behördenversagen und die Schelte über angeblich faule Beamte immer einen großen Leserkreis, der dann seinerseits am Stammtisch (heute meist ersetzt durch sog. soziale Medien) verallgemeinernd für Weiterverbreitung sorgt. Eine Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 6. Dezember 2019 widerlegt die oft verunglimpfende Kritik an Ämtern. Denn danach sind die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen in Deutschland mit den Dienstleistungen der Behörden insgesamt zufrieden. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Befragung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Auftrag der Bundesregierung. Nach eigenen Aussagen sind 83 % der Bürgerinnen und Bürger und auch 83 % der Unternehmen mit den Behördendienstleistungen eher oder sehr zufrieden. Noch etwas besser als in den Großstädten schneiden die Ämter in den ländlichen Regionen ab. Im Vergleich zur Großstadt sind die Bürgerinnen und Bürger auf dem Land zufriedener mit den Verfahrensdauern und Wartezeiten, und sie bescheinigen den Behörden eine gute Erreichbarkeit. Das macht zwar nach If it bleeds it leads keine Schlagzeile, aber es musste dringend einmal gesagt werden. Quelle: Destatis, GLH FahrSchulPraxis

9 TESTSIEGER! 1. Platz für Fahren Lernen Max im großen stern-test Verlag Heinrich Vogel Springer Fachmedien München GmbH Tel.: (089) Springer Fachmedien ist Teil der Unternehmensgruppe Springer Nature Foto: Lagunov / AdobeStock

10 VORSCHAU 70. ordentliche Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.v. am 9. Mai 2020 in Heidenheim an der Brenz Termin und Tagungsort Samstag, 9. Mai 2020 Congress Centrum Heidenheim Hugo-Rupf-Platz Heidenheim an der Brenz Das Congress Centrum im Internet: Hauptreferat am Nachmittag Dr. Henning Beck Dr. Henning Beck verknüpft echte Wissenschaft mit packender Unterhaltung. Er ist Hirnforscher, Science Slammer, Autor und erklärt so spannende Themen wie "Gehirn vs. künstliche Intelligenz Wer behält die Oberhand?", "Lernst du noch, oder verstehst du schon? Der Weg des Wissens ins Gehirn", "Irren ist nützlich Warum die Schwächen des Gehirns unsere Stärken sind" oder "Brain the Company Analoges Denken in der digitalen Welt". Wir freuen uns auf einen spannenden Vortrag! Mehr über unseren Referenten finden Sie online hier: Quelle:

11 ! Hinweis auf die neue zeitliche Abfolge der Mitgliederversammlung Der interne Teil der Mitgliederversammlung findet 2020 nicht mehr am Nachmittag, sondern am Vormittag statt. Die Begleitpersonen unserer Mitglieder haben dadurch Gelegenheit, die Ausstellung, die bis Uhr geöffnet hat, ausführlich zu besuchen. Der öffentliche Teil der Versammlung, das Hauptreferat sowie die Referate der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.v., der Fahrlehrerversicherung sowie die Ehrungen verdienter Mitglieder finden nun am Nachmittag statt, damit alle Besucher der Tagung daran teilnehmen können. INTERNER TEIL am Vormittag Mitgliederentscheide, Jahresbericht, Diskussion, Anträge und Wahlen Der Vorstand unterrichtet die Mitglieder über die Bilanz des vergangenen Geschäftsjahres. Anschließend wird über aktuelle Themen und Anträge diskutiert und das zukünftige Wirken und Handeln des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V. und des Berufsstandes festgelegt. RAHMENPROGRAMME Fachausstellung FAHRSCHULE 2020 Die VOLKSWAGEN AG präsentiert sich als Hauptaussteller der Mitgliederversammlung 2020 dem Fachpublikum. Eine Vielzahl von Ausstellern wird die Mitgliederversammlung auch 2020 zu einem professionellen Branchen-Treffpunkt machen. Die Ausstellung ist von 8.00 Uhr bis Uhr geöffnet. Kinderbetreuung Die Kinder unserer Tagungsteilnehmer werden ab 9.30 Uhr von der Firma Spaßmacher Kinder in Bewegung betreut. Ab Uhr feiern die Kleinen ihre eigene After-Work-Party! Die Kinderbetreuung/Kinder-After- Work-Party endet um Uhr. After-Work-Party! ÖFFENTLICHER TEIL am Nachmittag Referate und Ehrungen verdienter Mitglieder Der Nachmittag beginnt mit den Ehrungen verdienter Mitglieder und bietet neben dem Hauptreferat von Dr. Henning Beck u. a. interessante und aktuelle Referate der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.v., der Fahrlehrerversicherung VaG und des Verbandsvorstandes Jochen Klima. Wir laden nach einem arbeitsreichen Tag alle Tagungsteilnehmer und Aussteller direkt im Anschluss an die Mitgliederversammlung (17.00 Uhr) zum entspannten Ausklingen mit Musik, Essen und Trinken ein! Die offizielle Einladung zur Mitgliederversammlung wird in der FahrSchulPraxis Februar 2020 veröffentlicht. Unsere Mitglieder erhalten ebenfalls im Februar das Programm mit Tagesordnung, Zeitplan und Anmeldeformular (ein Online-Anmeldeformular wird ebenfalls verfügbar sein). Foto: Congress Centrum Heidenheim/Bayerl

12 10 fahrlehrerverband Wintertagung des Beirats Der Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V. beruft die 215. Sitzung des Beirates für Samstag, den 15. Februar 2020 ein. Die Sitzung findet in Korntal-Münchingen in den Tagungsräumen der Geschäftsstelle des Verbandes statt. Nachfolgend die vorläufige Tagesordnung. Für ergänzende Anregungen und Vorschläge wenden sich Mitglieder bitte an den Vorstand ihres Kreisvereins oder an die Geschäftsstelle des Verbandes. Vorläufige Tagesordnung 1. Richtigkeit der Einladung 2. Genehmigung der Tagesordnung 3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 08./ Aktuelle Rechtsänderungen a) Fahrlehrerrecht Ausbildungsnachweis Ausbildungsfahrerlaubnis b) Fahrerlaubnisrecht Künftige Automatikregelung AM15 in Baden-Württemberg Ausweitung der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern c) StVO-Novelle 5. TÜV SÜD a) Aktueller Stand: Versorgung der Fahrschulen mit Prüfungsplätzen Erreichbarkeit der TÜV-Niederlassungen per Telefon und Einführung der Web-App als mobile Ergänzung von ASF2/AS Pro FE Elektronische Übermittlung des Ausbildungsnachweises an den TÜV b) Winterreglung Rückmeldungen aus den Kreisvereinen c) Aussprache mit den Vertretern des TÜV Marcellus Kaup (TP-Leiter) und Jochen Krebs (Leiter Serviceline Fahrerlaubnis) FahrSchulPraxis

13 11 6. Bericht vom Verkehrsgerichtstag 2012 am 30./ in Goslar 7. Aussprache des Beirats 8. Beirat intern 9. Belange der Angestellten 10. Verband intern a) Ausblick auf die Mitgliederversammlung 2020 am Samstag, dem 9. Mai 2020, in Heidenheim an der Brenz b) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge 11. Anträge 12. MOBIL FÜR MORGEN Teil 1: Workshop zur strategischen Neuausrichtung des Verbandes aufgrund sich verändernder Strukturen der Fahrschulwelt Teil 2: Ideen und Strategien zur Gewinnung neuer Mitglieder 13. Wichtige Termine Verschiedenes MITGLIEDSBEITRAG Bankeinzug am Wir bitten unsere Mitglieder um Überprüfung der Bankverbindungen + Beitragsklassen Bitte teilen Sie Änderungen der Geschäftsstelle schriftlich mit: Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V. Dagmar Stauch Zuffenhauser Str Korntal-Münchingen d.stauch@fahrlehrerverband-bw.de Fax: Fahrschulinhaber 1/2-jährl. Beitrag 180,00 Angestellte 1/2-jährl. Beitrag 77,50/ 90,00 inkl. 'Fahrschule' nicht mehr Tätige 1/2-jährl. Beitrag 45,00/ 57,50 inkl. 'Fahrschule' beitragspfl. Ehrenmitglieder 1/2-jährl. Beitrag 24,00/ 36,50 inkl. 'Fahrschule' FahrSchulPraxis

14 12 fahrschülerausbildung Änderung der Automatikregelung Erste Fragen und Antworten Die letzte Ausgabe der FahrSchul- Praxis berichtete auf Seite 687 über die Zustimmung der EU-Kommission zur Änderung der Automatikregelung. Nun kann seitens des BMVI das Rechtsetzungsverfahren zur Neufassung der tangierten Vorschriften, namentlich des 17 Absatz 6 FeV, eingeleitet werden. Lesen Sie im Folgenden, welche Eckpunkte bereits bekannt sind und welche Antworten es auf häufig gestellte Fragen schon gibt. Volkswagen ID.3 mit Automatikschaltung hinterm Lenkrad an der Display-Armatur ( VW AG) Eckpunkte der künftigen Regelung Künftig wird nach einer Prüfung auf einem Automatikfahrzeug keine Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Fahrzeuge mit automatischem Getriebe erfolgen (Schlüsselzahl 78), wenn der Bewerber eine Bescheinigung der Fahrschule vorlegt, dass er mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert hat und in einem mindestens 15-minütigen Test die Beherrschung eines Schaltwagens mit Kupplungspedal nachgewiesen hat. Dazu gehören u. a. Anfahren am Berg, Abbiegen, Vorfahrtsituationen sowie eine umweltschonende Fahrweise. Dabei soll laut BMVI durch geeignete Maßnahmen (wie z. B. einheitliche Vordrucke, Anzeigepflichten der Fahrschule, Fahrschulüberwachung) die Qualität dieser Maßnahme und insbesondere die Unparteilichkeit von Fahrschule und Fahrlehrern sichergestellt werden. Fragen und Antworten Wann wird die Neuregelung in Kraft treten? Die erforderliche FeV-Änderung wird voraussichtlich ein halbes Jahr in Anspruch nehmen, sodass mit einem Inkrafttreten frühestens im dritten oder gar vierten Quartal 2020 zu rechnen sein dürfte. Muss die Prüfung künftig immer auf einem Automatik-Pkw erfolgen? Nein. Selbstverständlich können Ausbildung und Fahrerlaubnisprüfung auch weiterhin komplett auf einem herkömmlichen Pkw mit Kupplungspedal und Schaltgetriebe erfolgen. Sinn der Neuregelung ist lediglich, nach auf einem Automatik- oder Elektroauto bestandener Fahrprüfung unbürokratisch eine Fahrerlaubnis ohne Automatikbeschränkung zu erlangen. Kann die Schulung zum Nachweis der Fähigkeiten und Fertigkeiten, ein Fahrzeug mit Kupplungspedal und Schaltgetriebe sicher zu beherrschen (Kupplungs- und Schaltschulung), in die praktische Fahrausbildung Klasse B integriert werden oder hat sie zusätzlich zu erfolgen? FahrSchulPraxis

15 BMVI: Ja. Die Ausbildungsteile können in den Ablauf eines Führerscheinerwerbs integriert werden. Es bedarf keiner zusätzlichen Ausbildung. Dürfen die besonderen Ausbildungsfahrten teilweise mit einem Schaltfahrzeug und teilweise mit einem Automatikfahrzeug absolviert werden? BMVI: Es wird keine Festlegung geben, ob die Sonderfahrten mit einem Automatik- oder mit einem Schaltfahrzeug durchgeführt werden müssen. Kann eine Fahrstunde gleichzeitig den besonderen Ausbildungsfahrten als auch der 10-stündigen Schaltschulung zugeordnet werden, beispielsweise um das Einfädeln in die Autobahn zu üben? BMVI: Ja. Diese Kombination ist zulässig. Zu welchem Zeitpunkt darf der Test durchgeführt werden? BMVI: Nach Abschluss der Grundausbildung Wird für den Test ein Übungsplatz benötigt? BMVI: Nein. Der Test hat im Realverkehr stattzufi nden. Dürfen für die Kupplungs- und Schaltschulung auch Simulatoren verwendet werden? BMVI: Nein. Begründet wird diese Antwort damit, dass es derzeit noch keine rechtlichen Festlegungen gibt, wie ein Simulator beschaffen sein muss, was er können muss und ob auch das Büropersonal einer Fahrschule für die Nutzung eines Simulators eingesetzt werden darf. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das sind die uns derzeit bekannten Eckdaten und Antworten. Nun muss der Verordnungsentwurf des BMVI abgewartet werden. Wir informieren jeweils zeitnah, sofern weitere Details der Neuregelung bekannt werden. Selbstverständlich können Sie auch Fragen per an uns richten. Wir werden schnellstmöglich rechtsverbindliche Antworten einholen. Jochen Klima FahrSchulPraxis FÜR PROFIS VON PROFIS Von unserer langjährigen und praxisnahen Erfahrung profitieren ab sofort auch Sie durch unsere neuen Seminare und Fortbildungen für Ausbilder mit den Ausbildungsinhalten gem. BKrFQV 8:» Notfallmanagement» Ladungssicherung» Moderne Nutzfahrzeugtechnik Unsere Termine 2020: Notfallmanagement Ladungssicherung/ moderne Nutzfahrzeugtechnik Infos und Anmeldung: Plochingen Tel / va-hartmann.de weiterbilder-weiterbildung.de

16 14 fahrschülerausbildung Schalter außer Sicht des Prüfers? Doppelpedale Kommt es bei einer Prüfungsfahrt zu einer prekären Situation, die entschlossenes Reagieren verlangt, stellt sich manchmal die Frage: Hat der Prüfling so entschieden gebremst und ausgekuppelt (vielleicht Gas gegeben!) oder war es der Fahrlehrer? Um Zweifel von vornherein auszuschließen, müssen Doppelbedienungen in Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeugen mit einer optischen oder akustischen Kontrolleinrichtung ausgestattet sein. Die Doppelpedale im Fahrschulfahrzeug darf während einer Prüfungsfahrt nur im Notfall vom Fahrlehrer betätigt werden. Dann ertönt ein Signal oder ein Kontrolllicht leuchtet. Rechts im Bild ist eine optische Kontrolleinrichtung der Doppelbedienung gut positioniert. Der FE-Prüfer hat sie gut im Blick (Fotos: M. Reufer) Es ist nur vernünftig, dass diese Kontrolleinrichtungen abschaltbar sind. Denn wer will schon, dass es namentlich während der anfänglichen Fahrstunden immer wieder nervtötend piepst, weil der Fahrlehrer mittels der Doppelpedale korrigierend oder schützend eingreift? Wo ist der Schalter? Offenbar gibt es Prüfer, die es beanstanden, wenn der Schalter während der Prüfungsfahrt nicht in ihrem Blickfeld liegt. Gibt es für diese Beanstandung eine Rechtsgrundlage oder ist sie nur Ausdruck vorauseilenden Misstrauens? Doppelpedale haben eine lange Geschichte Gelegentlich wird behauptet, es sei zulässig, fortgeschrittene Schüler bei einzelnen Sonderfahrten z. B. auf der Autobahn auch einmal mit einem Fahrzeug ohne Doppelpedale fahren zu lassen. Diese Rechtsauffassung ist FahrSchulPraxis

17 15 durch die Regelung des 5 Absatz 2 DV-Fahrlehrergesetz eindeutig widerlegt. Dort heißt es: Die Fahrzeuge der Klassen B, C1, C, D1 und D müssen mit einer Doppelbedienungseinrichtung ausgestattet sein, für die eine Betriebserlaubnis nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erteilt worden ist. Das gilt für Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeuge gleichermaßen. Die Betriebserlaubnis wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt. Eine Voraussetzung für die Erteilung ist der vorschriftsmäßige Einbau, der einwandfreie Funktion der Pedale gewährleisten muss. Dabei muss der Schalter der Kontrolleinrichtung so verbaut sein, dass dieser im Sichtfeld des Prüfers liegt. Der aasop muss während der Prüfungsfahrt erkennen können, ob der Alarm ein- oder ausgeschaltet ist. Falscher Einbau von Doppelpedalen führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis Da die Bestimmung über den Sitz des Schalters heutzutage meist nicht (mehr) ausdrücklich in der Betriebserlaubnis erwähnt ist, wird gelegentlich beim Einbau von Doppelbedienungen vor allem in darauf nicht spezialisierten Werkstätten diese Vorschrift vergessen oder ignoriert. Der Schalter befindet sich dann manchmal außerhalb des Sichtfeldes des Prüfers. Dies führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis der Doppelbedienung, was im Zweifel auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des ganzen Fahrzeugs führen kann. Rechtsgrundlage aus dem Jahr 1980 Sucht man nach der Rechtsgrundlage dafür, muss man weit zurückgehen: Im Verkehrsblatt Nr. 136 aus dem Jahr 1980 wurde die heute noch gültige Richtlinie zur Begutachtung von Doppelbedienungseinrichtungen zur Ausbildung von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis ( 5 Absatz 2 FahrlG-DV) veröffentlicht. Dort heißt es unter Nr. 2.3: Doppelbedienungseinrichtungen müssen mit einer fest eingebauten, betriebssicheren und ständig betriebsbereiten akustischen oder optischen Kontrolleinrichtung versehen sein, die das Betätigen der Doppelpedale deutlich anzeigt. Akustische Kontrolleinrichtungen müssen einen deutlich vernehmbaren Summton, optische Kontrolleinrichtungen ein deutlich sichtbares Lichtsignal abgeben. Die Kontrolleinrichtung darf nur an einer Stelle aus- bzw. einschaltbar sein. Der Schalter muss für den Prüfenden gut sichtbar, die jeweilige Schalterstellung deutlich erkennbar sein. Fazit Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sollten beim Einbau von Doppelpedalen auf vorschriftsmäßige Platzierung des Schalters bestehen. Ist der Schalter versteckt, kann der TÜV zu Recht Prüfungsfahrten mit diesem Fahrzeug verweigern. Jochen Klima Patentiertes Einwellensystem Profizubehör für Fahrschulen Kompetenz seit über 50 Jahren Geräte für körperbehinderte Fahrer STRESSFREI SCHULEN, SOUVERÄN FAHREN. Schröttle-Gerätebau GmbH Hauptstraße 1-3 b Ellgau Telefon: schroettle@t-online.de FahrSchulPraxis

18 16 fahrlehrerausbildung Pädagogik Fahrschuldidaktik kurz gefasst Unter diesem Titel erscheint in dieser und in weiteren Ausgaben der FahrSchul- Praxis eine Serie zu neuen Aspekten des Fahrschulunterrichts. Autor ist Kollege Wolfgang Fremgen, der als Assessor des Lehramts an Gymnasien, Fahrlehrer der Klassen BE, A und CE, Lehrgangsleiter ASF und FES, Seminarleiter ASF und FES, Dozent in der Aus- und Weiterbildung von Fahrlehrern, Mitglied im Fahrlehrerprüfungsausschuss von Baden-Württemberg und Referent des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) über weitreichende pädagogische Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Teil 1 Einführung zur Serie Für einen besseren Fahrschulunterricht, für ein besseres Abschneiden bei der pädagogischen Fahrschulüberwachung, für einen optimierten Umgang mit Fahrlehreranwärtern im Lehrpraktikum und für den Abbau von Informationsdefiziten im Bereich der Fahrschuldidaktik dafür diese Serie. Mit dem Inkrafttreten des neuen Fahrlehrergesetzes zum kam es zu zwei einschneidenden Veränderungen für Fahrlehrer und Fahrlehreranwärter. Zum einen wurde die Pädagogisch qualifizierte Fahrschulüberwachung eingeführt und zum anderen wurde die Fahrlehrerausbildung reformiert. Seitdem sind für die Beurteilung der pädagogischen Qualität des Fahrschulunterrichts klar definierte Kriterien maßgebend. Für Fahrlehreranwärter an Fahrlehrerausbildungsstätten wurde neben einer Verlängerung der Ausbildungszeit von 5 auf 8 Monate eine inhaltliche Neuordnung der Ausbildungsinhalte hin zu einem größeren Pädagogikanteil vorgenommen. Der Anteil am sogenannten pädagogisch-psychologischen und verkehrspädagogischen Professionswissen wurde auf 510 von den insgesamt Unterrichtseinheiten angehoben. Im Rahmen ihrer Prüfungen müssen angehende Fahrlehrer Kompetenzen in den Bereichen Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden, Erziehen und Beurteilen nachweisen. Die Serie Fahrschuldidaktik kurz gefasst soll dazu dienen, dass Fahrlehrer etwaige Informationsdefizite im Bereich der Unterrichtsdidaktik Grafik: Daniel Berkmann/Stock.Adobe.com FahrSchulPraxis

19 17 des Fahrschulunterrichts abbauen können und so mit der pädagogischen Überwachung besser klarkommen. Sie soll Ausbildungsfahrlehrern helfen, Fahrlehreranwärter im Lehrpraktikum besser betreuen zu können. Deshalb bringt die Serie zu verschiedenen Didaktikthemen kurze Abhandlungen, verweist auf neu erschienene Fachliteratur und auf entsprechende Fortbildungsangebote des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.v. Inhalte der Serie Grundbegriffe der Fahrschuldidaktik, Behandlung der Qualitätskriterien des theoretischen und praktischen Fahrschulunterrichts, konkrete Planung einer Unterrichtsstunde inkl. Verlaufsplanung und didaktischer Voranalyse, pädagogisch qualifizierte Fahrschulüberwachung, Notwendigkeit von Visualisierungen zur Ergebnissicherung, Grundsätzliches zum Erstellen von Plakaten, Durchführung von Lernkontrollen, der neue Fahraufgabenkatalog, die elektronische Lernstandsbeurteilung (elbe), das elektronische Lernstandsprotokoll der Prüforganisationen, die Ausbildung auf und mit Fahrsimulatoren, die Veränderungen der Ausbildung durch die Digitalisierung, die Rolle eines Feedbacks in der Ausbildung von Fahrschülern und Fahrlehreranwärtern sowie ein Konzept der Ausbildung nach einer neuen Automatikregelung. Liebe Leserinnen und Leser, gern besprechen wir auf Ihren Wunsch hin weitere Themen aus dem Bereich der Fahrschuldidaktik in dieser Beitragsserie. Wünsche dazu nimmt die Redaktion der Fahr- SchulPraxis jederzeit per unter entgegen. Wolfgang Fremgen Kzenon/Stock.Adobe.com FahrSchulPraxis

20 Fahrlehreranwärter in der Ausbildungsfahrschule Minijob-Verhältnis zulässig? Bei der Geschäftsstelle des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V. wurde in jüngster Zeit mehrfach angefragt, ob eine Ausbildungsfahrschule einen bei ihr in Ausbildung befindlichen Fahrlehreranwärter in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (450-Euro-Minijob) beschäftigen dürfe. Ausbildung oder Praktikum? Die seit 1999 vorgeschriebene Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule wird gelegentlich als Praktikum bezeichnet. Auch werden Fahrlehreranwärter heute noch manchmal Fahrlehrer im Praktikum (FliP) genannt. Ferner wird immer wieder behauptet, die Praktikumsvergütung eines von der Arbeitsagentur oder einem anderen öffentlichen Träger fi nanzierten Fahrlehreranwärters dürfe 165 Euro im Monat nicht übersteigen, da dies sonst mit der staatlichen Förderung verrechnet werden müsse. Rechtsgrundlage Berufsbildungsgesetz (BBiG) Die Rechtslage sieht jedoch anders aus: Obwohl der Beruf des Fahrlehrers nicht zu den im Sinne von 4 Absatz 1 BBiG anerkannten Ausbildungsberufen gehört, unterliegt die Ausbildung zum Fahrlehrer eindeutig den Bestimmungen des 26 BBiG. Dort heißt es: Soweit nicht ein Arbeitsverhältnis vereinbart ist, gelten für Personen, die eingestellt werden, um berufl iche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufl iche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne dieses Gesetzes handelt, die 10 bis 23 und 25 ( ). Das bedeutet u. a., dass mit dem Anwärter ein Ausbildungsvertrag zu schließen ist ( 10), der Anwärter einen schriftlichen Ausbildungsnachweis führen muss ( 13), der Anwärter Anspruch auf eine angemessene monatliche Vergütung hat ( 17), eine vertragliche Vereinbarung, die zum Nachteil des Anwärters von den Vorschriften des BBiG abweicht, nichtig ist. Vergütung unterliegt der Sozialversicherungspflicht Zwingende Konsequenz dieser Vorschriften ist, dass für die Ausbildungsvergütung Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind. Somit ist ein sozialversicherungsfreies geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (450-Euro-Minijob) aus- Foto oben: Luftbildfotograf/Stock.Adobe.com FahrSchulPraxis

21 fahrlehrerausbildung 19 geschlossen. Klar ist damit auch: Der Fahrlehreranwärter hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen, ebenso auf bezahlten Urlaub gemäß den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes. Da es sich um eine Ausbildung handelt, kommen jedoch die Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) nicht zum Tragen. Wann ist die Vergütung angemessen? Die Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule besteht gemäß 3 FahrlAusbV aus drei Teilen. Phase 1: Hospitation Phase 2: Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers Phase 3: Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers Der Anwärter kann erst in der dritten Phase, wenn der Ausbildungsfahrlehrer nicht mehr ständig anwesend sein muss, zum Ertrag der Fahrschule beitragen. Deshalb ist davon auszugehen, dass mindestens ein Viertel bis ein Drittel der üblichen Vergütung eines Berufsanfängers angemessen sein dürfte. Nach unseren Informationen werden in Baden-Württemberg für Fahrlehreranwärter Vergütungen zwischen 650 Euro und Euro brutto pro Monat bezahlt; in manchen Regionen auch mehr. Was gilt bei staatlicher Förderung? Bei Anwärtern, die vom Staat gefördert (z. B. BAföG) werden oder die während der Fahrlehrerausbildung Arbeitslosengeld (ALG) beziehen, ist die Rechtslage wie folgt: Der Anwärter muss dem Förderungsgeber mitteilen, dass er ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis aufgenommen hat und wie hoch seine Ausbildungsvergütung ist. Daraufhin wird der Förderungsgeber entscheiden, ob die Förderung mit der Ausbildungsvergütung verrechnet und somit gekürzt oder ganz gestrichen werden muss. Sozialbetrug ist eine Straftat! Wichtig: Wird im Fall einer staatlichen Förderung eine Ausbildungsvergütung bezahlt und unterbleiben Anmeldung zur Sozialversicherung, Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie Information an den Förderungsgeber (z. B. Arbeitsagentur), steht schnell der Verdacht des Sozialbetrugs im Raum. Aufgedeckt werden solche Machenschaften auf verschiedene Art, bestimmt aber bei einer Prüfung der Fahrschule durch die Sozialversicherung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder Deutsche Rente Bund). Unzulässig ist es auch, wie eingangs erwähnt, wenn nur 165 Euro vergütet werden, um so angeblich die staatliche Förderung nicht zu gefährden. Jochen Klima FahrSchulPraxis Feel good studio/stock.adobe.com

22 20 gesetzgebung Fahrlehrerrecht und mehr 20 Jahre: Tabelle der wichtigsten Änderungen Am 1. Januar 1999 trat die erste Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV) in Kraft. Sie brachte u. a. die neuen auf der zweiten EG-Führerschein-Richtlinie basierenden Führerscheinklassen alphabetischer Ordnung. Die Redaktion der Fahr- SchulPraxis hat ab diesem Zeitpunkt alle wesentlichen Änderungen der FeV stichwortartig nach Datum erfasst. Daneben geht die Tabelle auch auf für Fahrschulen wichtige Erlasse und bedeutsame Gerichtsurteile ein. Die Ergänzungen für die Jahre 09/2015 bis 10/2017 erschienen in der Ausgabe 12/2017 auf Seite 772 ff. dieser Zeitschrift. Die folgende Tabelle enthält die maßgeblichen rechtlichen Änderungen von 11/2017 bis 2019 mit Endstand Leser, die an der gesamten Tabelle ab 1999 interessiert sind, können diese unter herunterladen. Ralf Nicolai Regelwerk Änderungen in Stichwörtern Gilt seit FPX FahrlG Erläuterungen zum FahrlG Teil 1: Regeln über Zugang und Eignung 24 a Absatz 2 FeV, 6 FeV Fragenkatalog der theoretischen Prüfung 12. FeV-Änderungsverordnung: Umtauschpflicht und Klasse AM Neue Fragen und Änderung bestehender Fragen /2017 S /2017 S /2017 S. 741 Anlage 7 Nr. 1.3 zur FeV Theorieprüfung mit Audio-Unterstützung 12/2017 S Strafrechtsänderungsgesetz 53. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Illegale Autorennen, Anpassung Anlage 12 und 13 zur FeV und BKatV 12/2017 S. 754 Änderung Anlage 12 und 13 zur FeV 12/2017 S. 762 FahrlG Erläuterungen zum FahrlG Teil 2: Neues über die Fortbildung /2017 S. 778 FahrSchulPraxis

23 21 Regelwerk Änderungen in Stichwörtern Gilt seit FPX FahrlG Erläuterungen zum FahrlG Teil 3: Anzeige- und Aufzeichnungspflichten /2018 S. 14 Erlass des VM BW Erläuterungen zum neuen FahrlG /2018 S. 17 Begutachtungsleitlinie der BASt FeV Ausbildung und Prüfung kleinwüchsiger Fahrschüler Vordruck zur Fahreignung und Beobachtungsfahrt FahrlG Erläuterungen zum FahrlG Teil 4: Der neue Weg zum BE-Fahrlehrer 01/2018 S /2018 S /2018 S. 82 Erlass des VM BW FeFahrlZuVO: Übergangsregelung /2018 S. 87 Verlautbarung des VM BW Fragen und Antworten zum neuen Fahrlehrergesetz Merkblätter BMVI Inhaber ausländischer Führerscheine (Änderung) FahrlG Erläuterungen zum FahrlG Teil 5: Kooperation Neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit 02/2018 S: 95 02/2018 S /2018 S , 19, 20 FahrlG Rechtsformen für Fahrschulbetriebe Teil 1 03/2018 S. 156 FahrlG Erläuterungen zum FahrlG Teil 6: Neue Form der Überwachung /2018 S , 19, 20 FahrlG Rechtsformen für Fahrschulbetriebe Teil 2 04/2018 S. 222 Einführungserlass des VM BW zur Überwachung Ausführungsbestimmungen zu 51 FahrlG /2018 S. 296 FahrlG Erläuterungen zum FahrlG Teil 7: Erste Änderungen in Sicht 05/2018 S , 19, 20 FahrlG Rechtsformen für Fahrschulbetriebe Teil 3 05/2018 S. 309 Fragenkatalog der theoretischen FE-Prüfung Erlass des VM BW 3. ÄnderungsVO der 3. AusnahmeVO zur FeV Neue Fragen und Änderung bestehender Fragen Identitätsprüfung vor Fahrerlaubnisprüfung ( 16 Absatz 3 Satz 3, 17 Absatz 5 Satz 2 FeV) /2018 S /2018 S. 390 Verlängerung Modellversuch AM15 06/2018 S. 392 FeV 3. ÄnderungsVO zur FeV: Trikes, Anlagen 4, 4a und 5 51 FahrlG Erläuterungen zur Überwachung der Fahrschulen Erlass des VM BW Aufschub fälliger Überwachungstermine ( 51 Absatz 3 FahrlG) /2018 S /2018 S /2018 S FahrSchulPraxis

24 InternetForum Nur für Verbandsmitglieder! Die Informations- und Kommunikationsplattform für Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden- Württemberg e. V. Fragen? Inhalte Diskussionsforum Schreiben Sie, was Sie sagen möchten FahrSchulPraxis ab Erscheinungsdatum in Downloads Informationen zu wichtigen und aktuellen Themen Kreisvereine Einladungen zu Versammlungen (Termine, Orte) Fortbildung Fortbildungsangebot der FSG/TTVA mbh Downloads Musterverträge, Musteranträge, Musterbriefe... Kontakte Erstellen Sie Ihre persönliche Kontaktliste Termine Fortbildungen, Veranstaltungen, Events Videos Kurzfilme zu interessanten Themen (YouTube) Bilder von Mitgliederversammlungen...

25 gesetzgebung 23 Regelwerk Änderungen in Stichwörtern Gilt seit FPX Erlass des VM BW Neuer Bußgeld- und Maßnahmenkatalog 1 Absatz 1 Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung Fahrschüler-Ausbildungsordnung Anlage 7 Nr zu 17 FeV Bildungsvoraussetzungen für Fahrlehreranwärter ( 2 Absatz 1 Nr. 5 FahrlG) Anpassungen zu 51, 56 FahrlG und anderen fahrlehrerrechtlichen Vorschriften Urlaubsanspruch während der Fahrlehrerausbildung Liste der BVF: Fachliche Anweisungen und Begriffe /2018 S /2018 S /2018 S /2018 S. 584 Prüfungsfahrzeuge der Klasse A /2018 S. 620 Verlautbarung des VM BW 20 FahrlG: Was sind Teile der Ausbildung? 11/2018 S. 677 FeV, FahrschAusbO, Prüfungsrichtlinie Wichtige Änderungen in der Pipeline 12/2018 S FahrlG Was sind Teile der Ausbildung? 12/2018 S. 736 Fragenkatalog der theoretischen FE-Prüfung Neue Fragen und Änderung bestehender Fragen 51 FahrlG, JVEG Stundensätze bei der Fahrschulüberwachung /2018 S /2019 S. 76 Prüfungsrichtlinie Lichtdurchlässigkeit bei getönten Scheiben 02/2019 S. 89 Prüfungsrichtlinie TÜV DEKRA arge tp 21: Anwenderhinweise zu FAS 24a FeV Empfehlung Bundesrat: Gestaffelter Führerscheinumtausch StVG, FeV Deutscher Verkehrsgerichtstag Arbeitskreis I: Punktereform 11 Absatz 2 FeV Urteil BayVGH: Konkrete Zweifel bei Fahreignung /2019 S /2019 S /2019 S /2019 S FahrlG Flexible Fortbildungstage 04/2019 S , 76 Nr. 11a FeV 13. FeV-ÄnderungsVO: Erste Hilfe bei Erweiterung Elektrokleinstfahrzeuge-VO Vorschau: Hoverboards, E-Scooter, E-Skateboards und Co. 19 FeV 13. FeV-ÄnderungsVO: Erste Hilfe bei Erweiterungen 13. FeV-ÄnderungsVO Führerscheinumtausch, Prüfungsdauer, Prüfungsprotokoll FahrlG BVF-Liste der Fahrlehrerausbildungsstätten Verlautbarung des BMVI Merkblätter zum Berufskraftfahrer- Qualifikationsrecht /2019 S /2019 S /2019 S /2019 S /2019 S /2019 S FahrSchulPraxis

26 24 gesetzgebung Regelwerk Änderungen in Stichwörtern Gilt seit FPX Fragenkatalog der theoretischen FE-Prüfung Neue Fragen und Änderung bestehender Fragen /2019 S.363 FeV AM15 als Optionslösung? 07/2019 S. 404 Verlautbarung des VM BW zu 19, 6a FeV Elektrokleinsfahrzeuge- Verordnung Kein Erste-Hilfe-Kurs bei B96 07/2019 S. 407 Scooter, Segway und mehr /2019 S. 408 FeV Änderungen in der Pipeline 07/2019 S. 432 Elektrokleinstfahrzeuge- Verordnung Kurzfassung der wichtigsten Regeln 08/2019 S Absatz 2 FahrschAusbO Ausbildungsnachweis bei Fahrschulwechsel 08/2019 S FahrlG Fortbildung und Rabatt-Tage 08/2019 S. 474 Gesetz zur Änderung des FahrlG Nachweispflichten für Fahrlehrerlaubnisbewerber, Regelungen über Ausbildungsfahrlehrer 4. FeV-ÄnderungsVO Gewichtsgrenzen für Klasse B bei alternativen Antrieben im Güterverkehr Anlage 7 FeV, Prüfungsrichtlinie /2019 S /2019 S. 529 Ausbildung und Prüfung Klasse BE 09/2019 S. 534 FahrlG Neues für Ausbildungsfahrlehrer /2019 S. 572 FahrschAusbO Verbot für Handfunkgeräte /2019 S FeV, Anlage 7 FeV Wohnmobil als Prüfungsfahrzeug Klasse C1 10/2019 S. 580 Merkblatt des BMVI Ausländische Fahrerlaubnisse 10/2019 S FeV Berechtigungen der Klasse B 10/2019 S. 586 FahrlG Änderungen des Fahrlehrerrechts /2019 S. 616 VO zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher VO Neuer Ausbildungsnachweis u. a /2019 S. 620 FahrlG Änderungen des Fahrlehrerrechts /2019 S FahrlG Umgang mit Nachweisen über die Fortbildung 12/2019 S Nr. 3 FahrlG Verlegung der Fahrschule und Überwachung 12/2019 S. 694 Fragenkatalog der theoretischen FE-Prüfung Neue Fragen und Änderung bestehender Fragen /2019 S. 699

27 Klasse B mit Schlüsselzahl 196 kommt Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2019 der 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Somit wird die Schlüsselzahl 196 für die Klasse B eingeführt. Das bedeutet: Wer mindestens 25 Jahre alt und seit 5 Jahren im Besitz der Klasse B ist, wird nach einer Schulung mit 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (4 Unterrichtseinheiten Theorie und 5 Unterrichtseinheiten Praxis) die Berechtigung erhalten, in Deutschland Leichtkrafträder der Klasse A1 zu führen. Eine Prüfung ist nicht vorgesehen. Dies ist nicht der Erteilung der Klasse A1 gleichzustellen, sondern lediglich eine Ausweitung der Klasse B. Somit ist ein späterer (verkürzter) Stufenaufstieg auf die Klasse A2 ausgeschlossen. Wir informieren ausführlich, sobald uns der offizielle Verordnungstext vorliegt. JK FahrSchulPraxis HONDA Forza 125 HONDA Motor Europe Ltd.

28 AM15 ist Gesetz StVG und FeV geändert Das Gesetz zur A nderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. Dezember 2019 wurde am 11. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 45 auf Seite 2008 ff. verkündet. Die Artikel 1 bis 3a enthalten Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), des Kraftfahrsachversta ndigengesetzes (Kf- SachvG), der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und des Gesetzes u ber die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes (KBAG). Artikel 4 regelt das Inkrafttreten. Kernstück des Gesetzes ist die generelle Senkung des Mindestalters für den Erwerb der Fahrerlaubnis AM von bisher 16 auf 15 Jahre, jedoch mit Vorbehalt der Einführung durch die einzelnen Bundesländer per Rechtsverordnung. Im praktischen Alltag könnte sich als besonders nachteilig erweisen, dass eine nach Landesrecht erworbene Fahrerlaubnis der Klasse AM nur innerhalb des Bundeslandes gilt, in dem diese erteilt wurde. Dieser Teil des Gesetzes trat am Tag nach der Verkündung, also am 12. Dezember 2019 in Kraft. Andere Änderungen treten am 1. Juni 2020 in Kraft. Nachfolgend sind alle Änderungen in die einzelnen Regelwerke eingefügt und rot gedruckt. Es werden nur geänderte Absätze und Nummern aufgeführt. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Vom 5. Dezember 2019 Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Das Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 137 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Änderung des 6 Ausführungsvorschriften (1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen über 1. die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, insbesondere über h) den Nachweis der Personendaten, die -Adresse, soweit vom Antragsteller angegeben, das Lichtbild sowie die Mitteilung und die Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen im Antragsverfahren nach 2 Absatz 6, FahrSchulPraxis

29 gesetzgebung 27 (5a) 1 Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Mindestalter für die Klasse AM auf 15 Jahre herabzusetzen. 2 Die Landesregierungen können die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen. 3 Die Fahrerlaubnis ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auf das Gebiet der Länder beschränkt, die von der Ermächtigung nach Satz 1 Gebrauch gemacht haben. 4 Die zuständigen obersten Landesbehörden geben im Bundesanzeiger den Erlass einer Rechtsverordnung nach Satz 1 auch in Verbindung mit Satz 2 ihres Landes bekannt. Änderung des 50 Inhalt der Fahrerlaubnisregister (2) In den örtlichen Fahrerlaubnisregistern dürfen außerdem gespeichert werden 1. die Anschrift und die -Adresse, soweit vom Antragsteller angegeben, der betroffenen Person, Staatsangehörigkeit, Art des Ausweisdokuments sowie Änderung des 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr (1) 1 Die durch das Bundesministerium der Verteidigung bestimmte Dienststelle führt ein zentrales Register über die von den Dienststellen der Bundeswehr erteilten Dienstfahrerlaubnisse und ausgestellten Dienstführerscheine. 2 In dem Register dürfen auch die Daten gespeichert werden, die in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern gespeichert werden dürfen. (3) Die im zentralen Register gemäß Absatz 1 und die gemäß Absatz 2 im zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeicherten Daten sind nach Ablauf eines Jahres seit Ende der Möglichkeit zur Dienstleistung der betroffenen Person ( 4 des Reservistinnen- und Reservistengesetzes), bei Grundwehrdienst Leistenden nach Ablauf eines Jahres seit Ende der Wehrpflicht der betroffenen Person ( 3 Absatz 3 und 4 des Wehrpflichtgesetzes) zu löschen. Änderung des 65 Übergangsbestimmungen (4) aufgehoben Artikel 2 Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes 31 des Kraftfahrsachverständigengesetzes vom 22. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2086), das zuletzt durch Artikel 139 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Änderung des 31 Register über die Sachverständigen der Bundeswehr (1) 1 Die durch das Bundesministerium der Verteidigung bestimmte Dienststelle führt ein Register über die von der Bundeswehr anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr. 2 Im Zentralen Fahrerlaubnisregister dürfen Daten über Sachverständige und Prüfer nach Maßgabe des 23 gespeichert werden. (2) Die im zentralen Register gemäß Absatz 1 und die in den Registern beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeicherten Daten sind nach Ablauf eines Jahres seit Ende der Möglichkeit zur Dienstleistung der betroffenen Person ( 4 des Reservistinnen- und Reservistengesetzes) zu löschen. Artikel 3 Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung Die Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 2. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1416) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: FahrSchulPraxis

30 28 gesetzgebung Änderung des 10 Mindestalter (1) 1 Das für die Erteilung einer Fahrerlaubnis maßgebliche Mindestalter bestimmt sich nach der folgenden Tabelle: lfd. Nr. Klasse Mindestalter Auflagen 1 AM a) 16 Jahre, b) 15 Jahre in den Ländern, die von der Ermächtigung nach 6 Absatz 5a StVG Gebrauch gemacht haben. Bis zum Erreichen des nach Buchstabe a vorgesehenen Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit der Aufl age zu versehen, dass von ihr nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des 6 Absatz 5a StVG Gebrauch gemacht haben, Gebrauch gemacht werden darf. Die Aufl age entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach Buchstabe a erreicht hat. Änderung des 22a Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Prüfauftrag und Vorläufigem Nachweis der Fahrerlaubnis (2) Die Fahrerlaubnisbehörde übermittelt der zuständigen Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr zur Durchführung der Prüfung folgende Daten in Bezug auf den Bewerber: 3. Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des Ausweisdokumentes sowie, soweit angegeben, die -Adresse, Änderung des 57 Speicherung der Daten in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern Über Fahrerlaubnisinhaber sowie über Personen, denen ein Verbot erteilt wurde, ein Fahrzeug zu führen, sind im örtlichen Fahrerlaubnisregister nach 50 des Straßenverkehrsgesetzes folgende Daten zu speichern: 1. Familiennamen, Geburtsnamen, sonstige frühere Namen, Vornamen, Ordens- oder Künstlernamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Anschrift, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Art des Ausweisdokumentes sowie, soweit angegeben, die -Adresse, Änderung des 76 Übergangsrecht Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen: 20. Bescheinigungen, die nach 1 Absatz 2 der Dritten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 22. April 2013 (BGBl. I S. 940) ausgestellt worden sind, gelten noch bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer fort. Mit Erreichen des Mindestalters nach 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung händigt die Fahrerlaubnisbehörde dem Fahrerlaubnisinhaber auf Antrag einen Führerschein nach Anlage 8 Muster 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung aus. In Ländern, die von der Ermächtigung nach 6 Absatz 5a des Straßenverkehrsgesetzes Gebrauch gemacht haben, findet die Dritte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung keine Anwendung mehr. Ersatz für Verkehrsblatt + Bundesgesetzblatt Alle Fahrschulen müssen aktuell über wichtige Gesetzesänderungen, die im Verkehrsblatt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, informiert sein. In der FahrSchulPraxis drucken wir diese Texte zeitnah ab. Daher empfiehlt es sich, die Ausgaben in Ordnern zu sammeln. Ordner: l.orlovski@fsg-ttva.de FahrSchulPraxis

31 29 Änderung der Anlage 9 (zu 25 Absatz 3) B. Liste der Schlüsselzahlen II. nationale Schlüsselzahlen Lfd. Nr. Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein Schlüsselzahl Auflage zu der Klasse AM: Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des 6 Absatz 5a StVG Gebrauch gemacht haben. Artikel 3a Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer , veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. Mai 2017 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Änderung des 2 [Zuständigkeit] (1) 1 Das Kraftfahrt-Bundesamt übernimmt 2. die Führung f) des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, 6. die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens zur Bestimmung des Herstellers und Vertreibers von Führerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen, 7. die Bewertung der Qualitätssicherung bei der Herstellung und dem Vertrieb von Fahrerkarten, Führerscheinen, Fahrerqualifizierungsnachweisen, Zulassungsbescheinigungen, Plaketten, Prüffolien und Stempeln, um die vorgeschriebene und ordnungsgemäße Herstellung, Verwahrung und Verteilung dieser Karten, Scheine, Nachweise, Papiere, Plaketten, Folien und Stempel zu gewährleisten, Artikel 4 Inkrafttreten (1) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2 sowie Artikel 3 Nummer 2 und 3 treten am 1. Juni 2020 in Kraft. (2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 5. Dezember 2019 Der Bundespräsident Steinmeier Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer FahrSchulPraxis

32 FORTBILDUNG 2020 Basis-Seminare 3-tägig 53 Absatz 1 FahrlG Korntal-Münch Empfi ngen Langenbrettach Rastatt Umkirch Weingarten Korntal-Münch. Basis-Seminare 1-tägig 53 Absatz 1 FahrlG Korntal-Münch Korntal-Münch. Seminarleiter-Fortb. ASF 53 Absatz 2 FahrlG Korntal-Münch Korntal-Münch Bühl-Vimbuch Korntal-Münch Korntal-Münch Korntal-Münch. Seminarleiter-Fortb. FES 53 Absatz 2 FahrlG Korntal-Münch Korntal-Münch Bühl-Vimbuch Korntal-Münch Korntal-Münch Korntal-Münch. Erfolg durch Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer 53 Absatz 3 FahrlG Korntal-Münch Korntal-Münch. Keine Angst vor der pädagogischen Überwachung 53 Absatz 1 FahrlG Korntal-Münch Korntal-Münch. Plakate gestalten leicht gemacht 53 Absatz 1 FahrlG Korntal-Münch Korntal-Münch. Fahrschulbüro-Seminar Korntal-Münch. Klasse T 53 Absatz 1 FahrlG Sigmaringen-Emerf. Ladungssicherung Einweisung zum Ausbilder Wörth/Rhein FSG/TTVA mbh Zeycan Carikci Zuffenhauser Str Korntal-Münchingen Tel: Fax: fortbildung@fsg-ttva.de

33 2020 FSG/TTVA mbh Qualität Klasse A 53 Absatz 1 FahrlG_ BKrF-Qualifikation 53 Absatz 1 FahrlG Das digitale Kontrollgerät Handhabung Korntal-Münch Korntal-Münch. _ Ausbildung zum Instruktor für das Motorrad-Sicherheitstraining Neuh. ob Eck _ Tourentraining für Motorradfahrlehrer Neuh. ob Eck _ Langstreckentraining 2020 MotorradTotal Emilia-Romagna Klasse CE 53 Absatz 1 FahrlG Aufbaukurs Nutzfahrzeuge ausgebucht Wörth/Rhein Wörth/Rhein Wörth/Rhein Wörth/Rhein Viele Termine sind kombinierbar! _ Sozialvorschriften in der Verkehrskontrolle Korntal-Münch Korntal-Münch. _ Großraum- und Schwertransporte Korntal-Münch. _ Kriminalität und Schleusung im Transportgewerbe Korntal-Münch. _ 3 Themen 1 Tag: Dienstleistung Umweltschutz Verkehrssicherheit Korntal-Münch. Für Bus-Fahrlehrer: _ Fernbusse im Aufwind Korntal-Münch Korntal-Münch. _ EU-Fahrgastrechte Korntal-Münch. Seminaranmeldung auch online möglich Fortbildungsangebote für Fahrlehrer

34 32 betrieb geld wirtschaft Personal finden, binden, weiterbilden Die Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! erweitert die Förderung von Beschäftigten Dazu dieses Interview mit Marina Eres von der Stabstelle Unternehmens- und Verbandsarbeit der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit. Marina Eres Agentur für Arbeit FPX Das Qualifizierungschancengesetz ist zum Januar 2019 in Kraft getreten. Was genau hat sich vera ndert? Eres Mit dem Qualifizierungschancengesetz hat die Politik viele Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung eröffnet, die bis dahin nur einem eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung standen. Nun können wir mehr Betriebe finanziell flexibler bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten unterstützen. FPX Was heißt das konkret? Eres Wir können wie bisher auch die Weiterbildungskosten von Geringqualifizierten übernehmen. Neu ist, dass auch Weiterbildungen für alle Beschäftigten gefördert werden können, deren bisherige berufliche Tätigkeiten durch neue Technologien ersetzt werden oder vom Strukturwandel bedroht sind, und zwar unabhängiger vom Alter oder von anderen Faktoren. FPX Also die Kfz-Mechanikerin, die ku nftig auch Elektroautos reparieren will? Eres Ja. Oder der Büromitarbeiter, der sich zum Fahrlehrer ausbilden lässt. FPX Welche Kosten werden u bernommen? Eres Das Gesetz geht von unterschiedlichen Betriebsgrößen aus: bis 10, bis 250, bis und mehr als Beschäftigten. Mit zunehmender Größe von Betrieben werden die Zuschüsse geringer. Neu ist jedoch, dass selbst Unternehmen mit über Beschäftigten Weiterbildungsförderung bekommen können. FPX Was bedeutet das fu r einen kleinen Betrieb? Eres Die höchste Förderung können Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten. So kann die Arbeitsagentur die kompletten Weiterbildungskosten übernehmen und zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 75 Prozent für die Zeiten zahlen, in denen die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter an der Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen und nicht gearbeitet hat. Kleine und mittlere Betriebe mit 10 bis 249 Beschäftigten FahrSchulPraxis

35 33 erhalten Zuschüsse zu den Lehrgangskosten in Höhe von bis zu 50 Prozent. Zusätzlich kann die Arbeitsagentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 50 Prozent für die Zeiten übernehmen, in denen die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildungsteilnahme nicht gearbeitet hat. FPX Wie sollten Betriebe bei der Beantragung von Förderung vorgehen? Eres Als erstes sollten Betriebe gemeinsam mit ihren Beschäftigten die Qualifizierungsbedarfe analysieren. Danach sollten sie auf ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. ihren Ansprechpartner im Arbeitgeberservice der örtlichen Arbeitsagentur zugehen oder die Hotline kontaktieren. Es ist wichtig, dass der Betrieb den Kontakt mit der Arbeitsagentur möglichst früh aufnimmt. Dann prüft die Arbeitsagentur die individuellen Voraussetzungen und gibt einen Bildungsgutschein aus. Dieser wird direkt beim Bildungsträger eingelöst. Zusätzlich kann der Lohnausfall erstattet werden. FPX Was muss beachtet werden? Eres Wichtig ist, dass die Weiterbildungsmaßnahme und der Bildungsträger zertifiziert sind, die Weiterbildung mehr als 160 Stunden umfasst und dass ein Berufsbildungsabschluss bzw. eine nach dieser Vorgabe geförderte Weiterbildung bei den Beschäftigten mindestens vier Jahre zurückliegt. FPX Wie findet man zugelassene Bildungsmaßnahmen? Eres Zugelassene Maßnahmen finden Sie vor allem auf der Seite im KURSNET, dem Weiterbildungsportal der Bundesagentur für Arbeit. Übersicht Unterstützungsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit für die Fachkräftegewinnung und -sicherung Mehr Chancen durch Qualifizierung Wir verbessern die Weiterbildungsförderung für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind oder eine berufliche Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben (also in einem Beruf, in dem Fachkräftemangel besteht). Mehr Zuschüsse für < 10 Kleinstunternehmen < 250 Kleine und mittlere Unternehmen > 250 Größere Unternehmen > 2500 Große Unternehmen Weiterbildungskosten bis zu 100 % bis zu 50 % bis zu 25 % bis zu 15 % bis zu 100 % ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen 20 % bei Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen mit Qualifizierungselementen Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung) bis zu 75 % bis zu 50 % bis zu 25 % bis zu 25 % bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2018 Weitere Infos unter

36 34 auto VW ID.3 der neue Volksstromer Aufbruch in eine andere Dimension Volkswagen AG Auf der Pkw-IAA 2019 hat Volkswagen das Geheimnis um seinen ersten Spross aus der ID-Familie gelüftet: Das neue Modell der eigens von VW für Elektrofahrzeuge konzipierten MEB-Baureihe ist bilanziell CO2-neutral und erlaubt elektrische Reichweiten von bis zu 420 Kilometern. Produktionsstart war Anfang November 2019 in Zwickau. Der 4. November 2019 und damit der Produktionsstart des ersten reinen Großserien-Elektroautos von Volkswagen in Zwickau symbolisierte für den Volkswagen Konzern den Startschuss in eine neue Ära. Mit dem ID.3 wird eine Fahrzeugserie begründet, die weite Teile der Bevölkerung ansprechen soll und die Grundlage für weitere E-Modelle des Konzerns bildet. In diesem Jahr wollen die Wolfsburger in Zwickau rund Fahrzeuge mit dem Modularen Elektrobaukasten (MEB) fertigen. Ab 2021 sollen dann bis zu E-Autos jährlich in Zwickau vom Band rollen. Ähnlich wie dies bei konventionellen Antrieben mit dem erstmals 2012 beim Golf eingeführten Modularen Querbaukasten (MQB) geschah, lassen sich mit dieser Technologie viele gleiche Teile für verschiedene Modelle nutzen für geringere Kosten und einheitliche Technikstandards. Zwickau ein Ort der Neuausrichtung Der Traditionsstandort Zwickau in Sachsen wird einmal mehr zum Ort der Neuausrichtung, wenn dort in diesem Jahr das letzte Auto mit Verbrennungsmotor vom Band laufen wird ein Golf entstand hier der erste Horch, der Trabant wurde in dieser Stadt produziert und kurz nach der Wende wurde dort mit der Fertigung des Golf II begonnen. Doch mit Golf ist nun Schluss. Volkswagen hat in Zwickau die Transformation zur E-Mobilität unwiderrufl ich eingeleitet. So steckt der Konzern 1,2 Milliarden Euro allein in den Umbau des sächsischen Standortes zur ersten E-Auto-Fabrik Deutschlands sowie in die Qualifi zierung der rund Mitarbeiter. Der Standort wird damit zum größten und leistungsfähigsten E-Auto-Werk Europas und nimmt eine Vorreiterrolle bei der Transformation des weltweiten Produktionsnetzwerks von VW ein. FahrSchulPraxis

37 35 Darüber hinaus sind die Komponentenwerke Braunschweig, Kassel, Salzgitter und Wolfsburg am ID.3 beteiligt. Sie fertigen wichtige Bauteile wie die E-Maschine oder das Batteriesystem. Die Fahrzeugwerke Emden und Hannover sollen ab 2022 ebenfalls mit der Produktion von E-Autos beginnen. Die neuen Stromer sollen an insgesamt acht MEB-Standorten in Europa, China und den USA produziert werden. Der Weg zur Klimaneutralität Der ID.3 soll einen wichtigen Beitrag zum Durchbruch der E-Mobilität leisten. Laut VW Vorstandsvorsitzendem Herbert Diess stellt dieses Fahrzeug einen Meilenstein für das Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 dar und setzt neue Maßstäbe in Sachen Nachhaltigkeit: Dabei wird der ID.3 bilanziell CO2-neutral produziert und damit ohne sog. CO2-Rucksack an die Kunden übergeben. Die energieintensive Batteriezellenfertigung erfolgt zusammen mit Northvolt zu 100 Prozent mit Ökostrom. Zudem will der Konzern eine Gigafactory für Batteriezellen in Salzgitter aufbauen, um dort ab 2024 einen Teil der Batteriezellen selbst zu produzieren. Bis 2028 will Volkswagen konzernweit rund 22 Millionen Elektrofahrzeuge verkaufen. Marktstart Sommer 2020 Knapp vier Jahre hat es gedauert von der ersten Skizze bis zur Weltpremiere. Und irgendwie ist es wie damals beim Übergang vom Käfer zum Golf: der Wechsel vom luftgekühlten Heckmotor zum wassergekühlten Frontmotor und heute der Wechsel vom Verbrenner zum Stromer. ID.3 steht für intelligentes Design, Identität und visionäre Technologien. Gleichzeitig steht es für die Eigenschaften dieser Spielwende : emissionsfrei, automatisiertes Fahren, intuitive Bedienung und personalisierte Vernetzung. Die Markteinführung des ID.3 erfolgt im Sommer dieses Jahres europaweit nahezu gleichzeitig. Kostenpunkt der Einstiegsversion: unter Euro. In puncto Langlebigkeit des ID.3 bietet VW 8 Jahre bzw Kilometer Garantie auf die Batterien. Seit dem 8. Mai 2019 waren Vorbestellungen des kompakten Viertürers möglich. Mehr als internationale Kunden haben sich laut VW bereits einen ID.3 reserviert und als Frühbucher eine Anzahlung geleistet. Damit war die Einführungsedition 1 ST mit Exemplaren des neuen Elektroautos ID.3 bereits früh ausverkauft. Wenn die Batterie konsequent mit Naturstrom geladen wird, haben die Fahrer des ID.3 die Möglichkeit einer bilanziell CO2-neutralen Mobilität. Damit steht der ID.3 sinnbildlich für das neue Volkswagen-Leitbild gotozero: Bis 2050 will der gesamte Volkswagen Konzern bilanziell CO2-neutral werden. Bis 2023 wird allein die Marke Volkswagen rund 9 Milliarden Euro in die Elektromobilität investieren und in den kommenden 10 Jahren mehr als 10 Millionen Elektrofahrzeuge herstellen. Darüber hinaus bietet der Volkwagen Konzern bereits heute über sein Tochterunternehmen Elli (Electric Life) Volkswagen Naturstrom an und engagiert sich beim Aufbau der Ladeinfrastruktur. Intelligentes Design auch im Innenraum ( Volkswagen AG) Die Highlights des Spielwenders Die Batterie des ID.3 besteht aus einem skalierbaren Modul und kann je nach gewünschter Leistungsstufe unterschiedlich viele Zellen aufnehmen. Dabei verfügt die neu konzipierte FahrSchulPraxis

38 36 auto Batterie des Stromers über eine höhere Energiedichte als beispielsweise die des vergleichbaren e-golf. Volkswagen ist daher überzeugt, dass Batteriemanagement und Reichweite des ID.3 auch die Anforderungen eines Viel- und Langstreckenfahrers erfüllen können. Angeboten wird der ID.3 mit drei Batteriegrößen der Kapazität 45, 58 und 77 Kilowattstunden (kwh). Damit ergeben sich nach dem gesetzlichen Messzyklus WLTP Reichweiten von 330, 430 und 550 Kilometern. Die tatsächliche Reichweite variiert allerdings je nach Fahrstil, Geschwindigkeit, Verbrauchern oder Zuladung. Laut Volkswagen werden jedoch 80 Prozent der Fahrer zwischen 230 und 330 km mit der kleineren Batterievariante von 45 kwh, zwischen 300 und 420 km mit der mittleren von 58 kwh und zwischen 390 und 550 km mit der größten Batterievariante von 77 kwh fahren können. Die Höchstgeschwindigkeit des ID.3 wurde übrigens trotz 150 kw (204 PS) Motorleistung auf 160 km/h limitiert. Schließlich ist der Batterieverbrauch umso größer, je höher die Geschwindigkeit ist. Ausbau der Lade-Infrastruktur Die große Herausforderung im Bereich der E- Mobilität ist noch immer eine ausreichende Lade-Infrastruktur, wenngleich sich auf diesem Gebiet in jüngerer Vergangenheit bereits viel bewegt hat: Das Stromtankstellennetz wird immer dichter. Laut einer Auswertung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) existierten zu Beginn des Jahres 2019 mehr als öffentliche und teilöffentliche Ladepunkte in Deutschland, jeder zehnte davon war als Schnellladestation ausgelegt. Der weitere konsequente Ausbau der Ladeinfrastruktur ist jedoch ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den Start ins Zeitalter der E-Mobilität. Ein Betreiber, der sich aktuell auf das Laden mit bis zu 125 Kilowatt Leistung spezialisiert hat und künftig sogar 350-kW-Stationen anbieten will, ist das Joint Venture Ionity. Dahinter stehen neben Volkswagen weitere große Automobilhersteller wie BMW, Daimler und Ford. Ziel ist es, das europäische Fernstraßennetz mit Stationen zu versorgen, idealerweise an Tankstellen, Rastplätzen und Autohöfen. Die maximale Distanz zwischen den Ladepunkten soll dabei nicht mehr als 120 Kilometer betragen. Bereits heute können Fahrer unterwegs auf die Ionity Ladeinfrastruktur zurückgreifen. Ionity hat entlang der europäischen Hauptverkehrsadern 400 ultraschnelle Ladestationen, die, soweit im jeweiligen Land verfügbar, ebenfalls zu 100 Prozent regenerativen Strom anbieten. Für zu Hause bietet VW zum Start des ID.3 die Ladestation ID.Charger in zwei Versionen mit unterschiedlichen Ladeleistungen an. Zudem können Käufer der Sonderedition ID.3 1 ST über Volkswagen We Charge ab dem Tag der Zulassung und bis maximal kwh ein Jahr kostenlosen Strom für das Laden ihrer Fahrzeuge beziehen. Dies gilt für alle an We Charge angebundenen Ladesäulen einschließlich des Ionity Netzwerkes. In Europa sind dies mehr als Ladepunkte. Außenmaße à la Golf, aber innen mehr Platz Das neue Elektrofahrzeug ist in seinen Maßen und Proportionen mit dem Kompakt-Bestseller Golf vergleichbar. Seine Länge beträgt 4,26 Meter, er ist 1,81 Meter breit und mit 1,55 Metern Höhe ist der ID.3 zehn Zentimeter höher als der normale Golf VII. Sein Leergewicht beträgt 1,7 Tonnen, die maximale Zuladung je nach Ausstattung zwischen 416 und 541 Kilogramm. Mit einem Wendekreis von lediglich 10,2 Metern ist der ID.3 vergleichbar mit einem Kleinwagen und ideal für die Stadt geeignet. Dank der neuen MEB-Architektur und der dafür konzipierten Bauteile erhält man ein Innenraumangebot, das eher in der Passat-Klasse erwartet wird. Die Ingenieure haben nach dem Wegfall von Verbrennungsaggregat und Getriebe sowie der Verlagerung des Elektromotors in das Heck die Vordersitze weiter nach vorn gezogen, sodass der Innenbereich insgesamt mehr Platz für Passagiere und Gepäck bietet. FahrSchulPraxis

39 37 Die Batterien wurden mittig positioniert; so ergibt sich eine optimale Gewichtsverteilung ( Volkswagen AG) Auch die Übersicht beim Fahren wird durch das neue Chassis besser, denn die Entwickler haben die gesamte Bodenfläche angehoben, um Platz für das Batteriepaket zu schaffen. Nebeneffekt dieser Anpassung: Eine erhöhte Sitzposition sorgt für bessere Rundumsicht im Straßenverkehr. Ein weiterer Vorteil ergibt sich schließlich durch die mittige Positionierung des Energiespeichers zwischen den Achsen. Dies bewirkt eine optimale Gewichtsverteilung auf Vorder- und Hinterachse und gewährleistet damit eine hervorragende Straßenlage vergleichbar einem Sportwagen. Geschlossener Recyclingkreislauf Am Ende des Fahrzeuglebens steht das Recycling: Auch für dieses komplexe Feld macht sich Volkswagen stark. So hat der Konzern bereits 2009 mit dem Forschungsprojekt LithoRec begonnen, sich um das Recycling von Lithium-Ionen-Batterien zu kümmern. Aktuell wird am Volkswagen-Standort Salzgitter eine Recycling-Pilotanlage für Lithium-Ionen-Batterien errichtet. Das Ziel ist ein geschlossener Kreislauf (Closed-Loop). Zudem arbeitet VW an Zweitnutzungskonzepten für die Hochvoltbatterien im stationären Bereich. Fazit Der Volkswagen Konzern hat sich insgesamt, beginnend mit dem ID.3, sehr viel vorgenommen. Allein bis 2022 wollen die vier Konzernmarken Volkswagen, Audi, SEAT und ŠKODA insgesamt 27 MEB-Modelle in Produktion haben und dadurch eine breite Auswahl an E-Modellen anbieten können. Bereits 2028 soll dieses Portfolio auf nahezu 70 neue E- Modelle angewachsen sein statt 50 wie bisher geplant. Doch bei allen Kraftanstrengungen bleibt klar: Der Erfolg einer sauberen Mobilität steht und fällt mit der Verfügbarkeit von erneuerbaren Quellen zur Stromerzeugung. Das bestätigt auch der ADAC in seiner November-Ausgabe 2019 zu den Klimawirkungen verschiedener Antriebe. So sei es vorrangig, wesentlich mehr erneuerbare Quellen zur Stromerzeugung zu erschließen. Nur so ließen sich all diese alternativen Motoren klimaneutral betreiben. Und: Kapazitätsstarke Versorgungsnetze müssten her, die an die neuen Anforderungen angepasst sind. Denn sonst werde der Individualverkehr nie und nimmer klimaneutral und die Verbrennung fossiler Energien weitergehen. Eine Aussage über die Einigkeit in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft diesbezüglich besteht auch wenn über die Details der Mobilität von morgen heftig weiter diskutiert wird! Isabella Finsterwalder FahrSchulPraxis Der ID.3 wird in kleinen Stückzahlen auch in der Gläsernen Manufaktur in Dresden produziert Volkswagen AG

40 38 straßenverkehr Verkehrsverstöße im Minutentakt Allianz Autowelt Milan/Stock.Adobe.com Was Minute für Minute auf deutschen Straßen schiefgeht Täglich sind mehr als 46,5 Millionen Pkw auf deutschen Straßen unterwegs. In den letzten 10 Jahren betrug die Zunahme knapp 13 Prozent. Bei dieser Masse an Pkw kommt es häufig zu Unfällen. Autofahrer missachten oft die Regeln, sodass hohe Summen an Bußgeldern zustande kommen. Die neue Infografik der Allianz Autowelt zeigt anschaulich, was an einem durchschnittlichen Tag im Minutentakt auf Deutschlands Straßen geschieht. Verkehrsverstöße im Minutentakt Möglichkeiten Verkehrsregeln zu brechen, gibt es viele. Besonders häufig missachten Autofahrer das Verbot, Handys am Steuer zu benutzen egal, ob zum Texten, zum Telefonieren oder zum schnellen Googlen. Fast einmal pro Minute kommt es zum Handyverstoß. Zum Vergleich: Etwa alle zwei Minuten fährt jemand über Rot und wird dabei erwischt. Auch seltenere Verstöße generieren große Summen: 2018 wurden Alkohol- und Drogenverstöße dokumentiert und Mal wurde eine Unfallflucht verzeichnet. Alle zehn Minuten führt zu geringer Abstand zum Unfall Viele Unfälle gehen auf Fehlverhalten im Straßenverkehr zurück. Beispielsweise kracht es alle zehn Minuten, weil Fahrer nicht genügend Abstand halten und bei plötzlichem Bremsen des Vordermanns nicht rechtzeitig reagieren können. Ebenfalls alle zehn Minuten kommt es aufgrund von Vorfahrtmissachtung zum Unfall. Die animierte Grafik zeigt anschaulich, wie häufig Unfälle entstehen, weil Autofahrer die Vorfahrt missachten, die Geschwindigkeit nicht anpassen oder Fehler beim Überholen begehen. FahrSchulPraxis

41 39 So oft werden Fahrverbote verhängt Wer sich im Verkehr nicht korrekt verhält, riskiert Sanktionen in Form von Bußgeldern und Fahrverboten. Fast minütlich wird ein Fahrverbot verhängt. Knapp alle fünf Minuten verliert ein Autofahrer in Deutschland seinen Führerschein. Pro Minute entstehen 3 Kilometer Stau Insgesamt Stunden standen die Deutschen im Jahr 2018 im Stau. An einem durchschnittlichen Tag bilden sich Staus von insgesamt ca ,3 Kilometern Länge. Pro Minute staut sich der Verkehr in Deutschland also auf drei Kilometer. Die meisten Unfälle mit Personenschaden in Nordrhein-Westfalen Insgesamt wurden im Jahr Verkehrsunfälle mit Personenschaden gezählt. Dabei fallen die höchsten Unfallzahlen auf die bevölkerungsreichsten Bundesländer: An der Spitze befindet sich mit Unfällen Nordrhein-Westfalen. Auf deutsche Städte heruntergebrochen sind die Top 5: Berlin (4.080), Hamburg (2.096), Köln (1.403), München (1.362) und Frankfurt am Main (778). Kostenloses E-Book klärt über richtiges Verkehrsverhalten auf Nicht selten führt Unwissen zu Fehlverhalten im Straßenverkehr: Zum Beispiel wissen viele Verkehrsteilnehmer nicht, wie sie eine Rettungsgasse korrekt bilden oder ihr Auto zulässig beladen. Als nützlichen Ratgeber rund um die Themen Richtiges Fahrverhalten und Verkehrssicherheit bietet Allianz Autowelt das E-Book Ein Tag auf Deutschlands Straßen zum kostenlosen Download an. Dieses gibt Autofahrern Tipps, wie sie Risiken im Straßenverkehr erkennen, sich in schwierigen Verkehrssituationen richtig verhalten und welche Bußgelder sie bei Nichteinhaltung der StVO erwarten. Außerdem erfahren sie, wer wann haftet und welche Versicherung bei einem Verkehrsverstoß zahlt. PS: Wer sich über die neueste Fassung des Bußgeldkatalogs erkundigen will, sollte die animierte Grafik der Allianz Autowelt: katalog/#iframeresizer0 herunterladen (Auszug siehe unten). Quelle: Allianz Autowelt FahrSchulPraxis Screenshot der animierten Grafik der Allianz Autowelt

42 40 kreisvereine kreisverein ravensburg Rege Beteiligung an der Versammlung Kreisvorsitzender Marc Hutter hatte für Freitag, , 19:00 Uhr, ins Gasthaus zum Ochsen in Kißlegg zur Versammlung eingeladen. Hutter konnte 23 Kollegen und drei Kolleginnen begrüßen. Das kleine Nebenzimmer im Ochsen war voll besetzt; es mussten noch zusätzliche Stühle organisiert werden. Der Einsatz von PP-Präsentationen bei den Versammlungen des Kreisvereins visualisiert den Inhalt der Vorträge und macht die Themen anschaulich und verständlich Fahrlehrerversicherung Direktionsbeauftragter Jörg Pfi tzer empfahl den Kolleginnen und Kollegen, den Online-Zugang der Fahrlehrerversicherung intensiv zu nutzen. Die Verbesserungen bei bestehenden Versicherungen sowie die Neuerungen bei den bisherigen Angeboten und die Möglichkeiten, weitere Risiken abzusichern, hat Pfi tzer in seinem interessant gestalteten Beitrag anschaulich dargestellt. TÜV Umstellung auf OSF 2.0 Das OSF 2.0 wurde im Lauf des Jahres auch im Landkreis Ravensburg eingeführt. Hermann Lanz vom TÜV Ravensburg berichtete von den Anforderungen und Herausforderungen, die sich während der Umstellung ergeben haben. Bisher eingespielte und unkomplizierte Abläufe sind nicht mehr wie gewohnt machbar, vorgegebene Abläufe sind systembedingt einzuhalten. FahrSchulPraxis

43 41 Bei der gut besuchten Versammlung arbeiteten die Kolleginnen und Kollegen intensiv mit Lanz beantwortete die vielfältigen Fragen der Kolleginnen und Kollegen bereitwillig, geduldig, ausführlich und umfassend. Bericht von der Beiratssitzung Hauptpunkt der Tagesordnung war die Information der Kolleginnen und Kollegen über die Ergebnisse der Beiratssitzung vom 8. und 9. November 2019 in Korntal. Vorsitzender Marc Hutter hatte an der Beiratssitzung teilgenommen und berichtete mittels Power-Point-Präsentation über die besprochenen Themen und Ergebnisse. Breiten Anteil hatten dabei der aktuelle Stand der Gesetzgebung sowie Ausblicke auf geplante Änderungen der StVO und des Fahrerlaubnisrechts. Die Kolleginnen und Kollegen verfolgten mit teils kontroversen Meinungsäußerungen aktiv die Ausführungen des Kreisvorsitzenden. Abschließend bat Marc Hutter, an der Jahresmitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes am in Heidenheim a. d. Brenz teilzunehmen und schon jetzt den Termin vorzumerken. Runder Tisch beim Landratsamt Die Kollegen Horst Hutter und Andreas Zumbiel berichteten vom runden Tisch im Landratsamt Ravensburg. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit soll durch diesen Erfahrungsaustausch fortgesetzt und weiter verbessert werden. Auf Anregung des Kollegen Horst Hutter wurde bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Ravensburg eine Telefonnummer extra für die Fahrschulen im Landkreis eingerichtet. Die Verkürzung der Bearbeitungszeit für die Führerscheinanträge wird auch weiterhin ein Schwerpunkt des runden Tisches sein. Verschiedenes Im abgelaufenen Jahr ist die traditionelle Motorradausfahrt ausgefallen soll ein neuer Anlauf unternommen und wieder eine Ausfahrt für den Zeitraum Juni/Juli vorbereitet werden. Es wird noch ein Organisator gesucht. Die finale Versammlung des Jahres 2019 war dank anregender Diskussionen und interessanter Wortbeiträge der Mitglieder sehr kurzweilig. Mit besten Wünschen für eine erholsame, friedliche und besinnliche Weihnacht, für gute Gesundheit, familiäres Glück und ein Wiedersehen im neuen Jahr schloss Vorsitzender Marc Hutter um 22:30 Uhr die Versammlung. Reiner Priebe (Text und Fotos) FahrSchulPraxis

44 42 kreisvereine kreisverein bodensee Viele Themen rege Diskussion Sitzung des Kreisvereins Bodensee mit interessanten Gästen wie Lukas Schenk vom LRA Bodenseekreis (rechts) Vorsitzender Uwe Waldmann hatte für Freitag, den um 9:30 Uhr zur Versammlung des Kreisvereins in das Autound Traktor Museum Bodensee in Uhldingen-Mühlhofen eingeladen. Zur Eröffnung begrüßte Waldmann die Mitglieder und Gäste sehr herzlich und bedankte sich für deren Teilnahme. Zum Einstieg in die Tagesordnung berichtete der Vorsitzende umfassend über die Beiratssitzung vom 8. und 9. November 2019 in Korntal. Dabei ging er besonders auf die anstehenden Rechtsänderungen ein (siehe Bericht Fahr- SchulPraxis 12/2019, Seite 688). Waldmann brachte auch eine ganze Reihe anderer wichtiger Themen zur Sprache, dabei vor allem auch solche, die die Zusammenarbeit mit dem TÜV berühren. Es folgten ein Rückblick auf die Mitgliederversammlung vom in Friedrichshafen und eine Vorausschau auf die Mitgliederversammlung am in Heidenheim a. d. Brenz. Auch Mitgliederwerbung für den Verband, die Fortbildungen 2020 sowie die Fahrschulüberwachung waren Gegenstand seiner Ausführungen. Antrag Kollege Michael Ruff brachte den Antrag ein, dem 1. Vorsitzenden eine Aufwandsentschädigung von 30 Euro pro Monat für seine Tätigkeit zukommen zu lassen. Die Mitglieder stimmten dem Antrag einstimmig zu. Diskussion In der Aussprache wurde zunächst über die praktische Zweiradausbildung während der Winterpause sowie über deren Handhabung im Kreis gesprochen. Kollege Loth sprach die andauernde komplizierte Situation im Prüfungsgebiet Friedrichshafen in Bezug auf Lkw-Parkfl ächen an. Es komme bei der FahrSchulPraxis

45 43 Abfahrtskontrolle zu Gefährdungen von Fahrschülern durch andere Verkehrsteilnehmer. Auch fehlende Flächen für die Zweirad-Grundfahraufgaben seien zu bemängeln. Gastreferate Automobilindustrie Nach einer kurzen Pause übergab der Vorsitzende das Wort an Christoph Wischkoni, Großkundenberater und zertifizierter Fuhrparkmanagementberater beim Autohaus Hahn (Audi und VW) in Ludwigsburg. Nach kurzer Vorstellung seiner Person und seines Unternehmens ging Wischkoni auf die Neuerungen und Veränderungen in der Automobilbranche ein. Dabei zeigte er vor allem die Herausforderungen auf, vor die sich die deutsche Automobilindustrie, namentlich auch der Volkswagen Konzern, im Zeichen des Übergangs zur Elektromobilität gestellt sieht. Landratsamt Danach hatte Lukas Schenk als neuer Leiter der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Bodenseekreis das Wort. Nach kurzer Vorstellung seiner Person und seines Werdegangs ging Schenk zuerst auf die gute Kommunikation und Zusammenarbeit seiner Behörde mit den Fahrschulen ein, die zu erhalten er anstrebe. Schenk wandte sich sodann Verfahrensfragen zu: Fristverlängerung bei Antragsablauf werden nur noch in Einzelfällen genehmigt, Vorstellung möglicher neuer Kommunikationswege und Möglichkeiten der Digitalisierung, Dauer der Antragsbearbeitung und Pflichtumtausch der Altführerscheine ab In seiner Erwiderung fragte Waldmann nach der durchschnittlichen Bearbeitungszeit für Führerscheinanträge bei den Landratsämtern in Baden-Württemberg. Kollege Bernd Loth griff das Thema der Fristverkürzung bei Wiederholungsprüfungen und Terminverschiebung durch den TÜV auf. Es folgten weitere Fragen und Anregungen der Teilnehmer zu den o. g. Themen. Zum Schluss gab Waldmann einen Ausblick auf die Versammlungen im kommenden Jahr. Für Fragen und Kritik an der neuen TÜV-Software OSF 2.0 bat er um angemessene Erprobungszeit. Vorsitzender Uwe Waldmann schloss die Versammlung mit Dank an alle. Die Teilnehmer gingen zum gemeinsamen Mittagessen; anschließend fand noch eine Führung durch das Traktor-Museum statt. Karin Ruff Vom Autohaus Hahn in Ludwigsburg war Christoph Wischkoni eingeladen, über die Neuerungen in der Automobilbranche zu referieren (Fotos: Uwe Waldmann)

46 44 kreisvereine kreisvereine heidelberg und rhein-neckar Großer Zuspruch und viel Neues Die Kreisvereine Heidelberg und Rhein-Neckar trafen sich zur gemeinsamen Versammlung in Heidelberg, um sich über wichtige und aktuelle Themen zu informieren und auszutauschen (Foto: Jenny Weiss) Für den um 9.00 Uhr hatten die Kreisvereine Heidelberg und Rhein-Neckar zu einer gemeinsamen Versammlung in das Gasthaus Zum Goldenden Hirsch nach Heidelberg eingeladen. Die Beteiligung von mehr als 70 Kolleginnen und Kollegen war sehr erfreulich. Jörg Barking, stellvertretender Vorsitzender des Kreisvereins Heidelberg, begrüßte in Vertretung des erkrankten Vorsitzenden Dietrich Jung die Kolleginnen und Kollegen auch im Namen von Wolfgang Fremgen, Vorsitzender des Kreisvereins Rhein-Neckar, sehr herzlich. Ebenso begrüßte er die Gäste: Wolfgang Rieker, 3. Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V., Senad Focic, TÜV-Niederlassungsleiter Karlsruhe, André Heine, TÜV-FE-Verantwortlicher Heilbronn und Christian Kohl, TÜV-FE-Verantwortlicher Karlsruhe. FahrSchulPraxis

47 45 TÜV-Themen Senad Focic gab eine bevorstehende Umstrukturierung der Zuständigkeitsgebiete bekannt. Im Weiteren wurde mit den Herren Focic und Heine über die Probleme mit den Prüfterminen diskutiert. Seitens der Kolleginnen und Kollegen gab es dazu viele Wortmeldungen und reichlich Redebedarf. André Heine sagte zu, bei Festpunkten 3 6 Punkte erhöhen zu können. Ein weiteres Problem wird sich 2020/21 auftun, wenn die Prüfungszeiten erhöht werden. Wolfgang Fremgen schlug vor, aktualisierte TÜV-Regelungen zu Buchungen und Stornomöglichkeiten künftig in schriftlicher Form den Fahrschulinhabern zukommen zu lassen. Der TÜV sagte dies zu. Der Verband informiert Wolfgang Rieker gab einen Überblick über folgende aktuelle Themen: a) Automatikregelung, b) Änderungen im Fahrlehrerrecht ab , c) Fahrschulentgelte, d) Leichtkrafträder mit Klasse B, e) vorgesehene Novelle zur StVO, f) Senkung des Mindestalters für Klasse AM (ist Ländersache und wird voraussichtlich in BW nicht eingeführt), g) Prüfungsfahrzeuge, h) Winterregelung für Motorradprüfungen, i) Fahrschulüberwachung, j) Rückblick auf die Mitgliederversammlung in Friedrichshafen, k) Vorschau auf die Mitgliederversammlung in Heidenheim an der Brenz, l) Fortbildungen 2020 beim Verband, m) wichtige Termine 2020, n) neue Regelung für Funk bei der Motorradausbildung. Im Anschluss gab es diverse Fragen. Jörg Barking schloss die Versammlung und bedankte sich, auch im Namen von Wolfgang Fremgen, für die sehr gut besuchte und sehr informative Versammlung. Markus Gauch Nachdem Wolfgang Rieker, 3. Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.v., über aktuelle Themen informiert hatte, wurden Fragen beantwortet und rege diskutiert (Foto: Jenny Weiss) FahrSchulPraxis

48 Fragen zur Versicherung? Die Direktionsbeauftragten der Fahrlehrerversicherung VaG sind für Sie da: Toni Borosch (zuständig für den nordöstlichen Teil Baden-Württembergs) und Jörg Pfitzer (zuständig für den Südwesten Baden-Württembergs) stehen den Mitgliedern des Fahrlehrerverbandes und deren Angehörigen für ein persönliches Beratungsgespräch bei der Landesagentur Baden-Württemberg an unten aufgeführten Terminen zur Verfügung. Das Büro befi ndet sich im Gebäude des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V., Zuffenhauser Str. 3, Korntal-Münchingen. Auf Wunsch besuchen wir Sie auch gern zu Hause. Toni Borosch Sie können dabei sämtliche Versicherungsfragen in einem vertraulichen Rahmen besprechen: von der Kfz-Versicherung über die Hausrat- und Unfallversicherung bis zur Altersvorsorge. Die Direktionsbeauftragten prüfen sachlich und unabhängig, ob Sie richtig versichert sind. Bringen Sie einfach Ihren Versicherungsordner mit. Bevorzugen Sie eine telefonische Beratung? Dann wählen Sie für Toni Borosch beim Verband oder siehe oben Jörg Pfitzer beim Verband oder siehe oben Beratungstermine beim Verband Toni Borosch Di., Jörg Pfitzer Do., Toni Borosch Di., Jörg Pfitzer Do., in der Regel anwesend von Uhr und von Uhr Jörg Pfitzer Wir freuen uns auf Sie! beratung

49 kreisvereine 47 kreisvereine schwarzwaldbaar und rottweil Erfolgreiche gemeinsame Versammlung Am Donnerstag, um 8.00 Uhr trafen sich Mitglieder und Gäste zu einer gemeinsamen Versammlung der Kreisvereine Schwarzwald-Baar und Rottweil im Hotel Hirt in Deisslingen. Um 8.15 Uhr eröffneten die Vorsitzenden Stefan Hamberger und Marcus Pollermann die Versammlung. Ihre herzliche Begrüßung galt den Mitgliedern, ebenso den Gästen: Sandra Heininger, Leiterin der Führerscheinstelle des Landkreises Schwarzwald-Baar, und ihrer Stellvertreterin Sabine Bayer; Bärbel Keetman vom TÜV in Singen und Wolfgang Rieker vom Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V. Trotz rechtzeitiger Einladung war auch dieses Mal kein Vertreter der Führerscheinstelle Rottweil anwesend. Referat Wolfgang Rieker referierte in den ersten 45 Minuten über das neue Fahrlehrerrecht, die Abschaffung der Ausbildungsbescheinigung, den neuen Ausbildungsnachweis und über die kommende neue Automatikregelung. Das Referat war von zahlreichen Diskussionen begleitet. Erfreulich war, dass durch die Vertreter des Landratsamtes und des TÜV viele Fragen gleich fachkundig beantwortet werden konnten. Nach einer Pause, in der ebenfalls ausgiebig diskutiert wurde, ging es im zweiten Teil des Referates mit den Themen Leichtkrafträder mit Klasse B und der geplanten Änderung der StVO weiter. Auch dieser Teil wurde immer wieder von Diskussionen unterbrochen. Zum Schluss wurde über getönte Scheiben bei den Fahrschulfahrzeugen gesprochen und über die Winterregelung für Motorrad-Prüfungen ausführlich diskutiert. Am Ende seines Referates lud Wolfgang Rieker alle Mitglieder zur nächsten Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes in Heidenheim a.d. Brenz ein. Gegen 10:30 Uhr beendete Rieker seinen Part der Veranstaltung. Stefan Hamberger dankte Wolfgang Rieker für die fachkundigen und ausführlichen Informationen und übergab das Wort an Bärbel Keetman vom TÜV. TÜV SÜD Bärbel Keetmann ging auf die für uns neue Verfahrensweise bei der Prüfungsplatzvergabe ein. Außerdem erläuterte sie die Verfahren bei der Prüfungsplatzbuchung, beim Tausch von Prüfl ingen und sprach über Fristen, die einzuhalten sind. Landratsamt Anschließend hatte Sandra Heininger das Wort. Sie wurde dabei von ihrer Vertreterin unterstützt. Frau Heininger bat um Geduld bei fahrlehrerrechtlichen Fragen, da auch sie sich erst in die Materie einarbeiten müsse. Wolfgang Rieker sicherte ihr zu, dass sie sich jederzeit beim Verband Unterstützung holen könne. Sie wurde auch gleich von einigen Rottweiler Kollegen mit Fragen zur Vorgehensweise bei der Antragstellung konfrontiert. Da sie aber für den Schwarzwald-Baar-Kreis zuständig ist, konnte sie nur über ihren Zuständigkeitsbereich sprechen. Auch hier wurde wieder deutlich, wie gut es die Schwarzwälder haben. Die Rottweiler Kollegen bedauerten sehr, dass kein Vertreter ihres Amtes erschienen war. Zum Schluss bedankte sich Vorsitzender Hamberger bei allen Teilnehmern und Gästen. Er war sich mit Marcus Pollermann einig, auch künftig einmal im Jahr eine gemeinsame Versammlung durchzuführen. Mit guten Wünschen zu Weihnachten schloss die Versammlung um 11:00 Uhr. SH FahrSchulPraxis

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51 kreisvereine 49 kreisverein stuttgart Rückblick, viel Ernstes, aber auch Schmunzeln Für den Abend des lud Vorsitzender Michael Maurer zur Versammlung des Kreisvereins in die Gaststätte Himmerreich nach Stuttgart-Botnang ein. Neben 23 Kolleginnen und Kollegen folgten als Gäste Verbandsvorsitzender Jochen Klima und der Leiter der TÜV-Niederlassung Stuttgart, Frank Benz, der Einladung. Rückblick Nach der Begrüßung gab Michael Maurer einen kurzen Rückblick über den im August 2019 durchgeführten Ausfl ug der Kreisvereine Stuttgart und Böblingen. Aussprache mit dem TÜV Themen waren insbesondere: Anmeldung von Prüfungsplätzen, Rückgabe und Bunkern von Prüfungsplätzen, Versorgung mit Prüfungsplätzen, Wechselplätze. Die Kolleginnen und Kollegen bemängelten die noch immer schwache Versorgung mit Prüfungsplätzen. Sie beklagten auch, dass Wiederholungsprüfungen oft nach 2 Wochen nicht möglich sind, weil das Prüfungsergebnis nicht eingetragen wurde. Auch die Erreichbarkeit des TÜV gibt immer noch Anlass zur Kritik. Frank Benz versprach Besserung in den angesprochenen Punkten FahrSchulPraxis Aktuelles Recht und Bericht von der Beiratssitzung Jochen Klima informierte die Anwesenden über den Wegfall der Automatikbeschränkung. Am Vormittag des , also sehr aktuell zur Kreisvereinsversammlung, gab Brüssel grünes Licht. Es wurden erste Details genannt, wie dieser Wegfall aussehen könnte. Weiter ging es mit aktuellen Änderungen im Fahrlehrerrecht, Fahrerlaubnisrecht sowie der StVO. Bezüglich der geplanten Änderungen der StVO gab es einiges zum Schmunzeln. So waren sich bei den neuen Schildern alle einig, dass sich Radfahrer, sorry Rad Fahrende, natürlich zu 100 Prozent an die neuen Regelungen halten werden. Ausblick Michael Maurer wies auf den geplanten Ausfl ug hin, der vom stattfi nden soll. Ziel ist diesmal der Bodensee; Einladung folgt. Wir sind gespannt, was uns 2020 alles erwarten wird. Am Ende der Versammlung bedankte sich Vorsitzender Maurer bei den Mitgliedern und Gästen für ihre rege Mitwirkung. Jennifer Spazier FSG/TTVA mbh FAHRLEHRERFORTBILDUNG FAHRLEHRERFORTBILDUNG Zeycan Carikci Fon

52 Wer Recht hat, muss nicht immer auch sein Recht bekommen. Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden. Deshalb veröffentli chen wir regelmäßig interessante Gerichtsurteile. Gerichtsurteile Kfz-Kennzeichen als Nazi-Memorabilie Der Fall Im Kreis Viersen (NRW) hatte ein Autobesitzer das Kfz-Wunschkennzeichen VIE-HH 1933 beantragt, das ihm zunächst auch zugeteilt wurde. Später veränderte die Zulassungsbehörde das Kennzeichen mit der Begründung, die alphanumerische Kombination HH 1933 stelle unverkennbar eine Assoziation zum NS-Regime her. Darauf stellte der Autobesitzer Eilantrag gegen die Änderung des Kennzeichens beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, das den Antrag ablehnte (VG Düsseldorf Az. 6 L 175/19). Gegen diese Entscheidung legte der Autobesitzer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ein. Das Urteil Die Beschwerde blieb ohne Erfolg. Zur Begründung seiner Entscheidung hat der 8. Senat ausgeführt: Die Kennzeichenkombination sei aufgrund der offensichtlichen, sich aufdrängenden Bezüge zum Nationalsozialismus sittenwidrig. Für einen durchschnittlichen Bürger der Bundesrepublik sei offenkundig, dass es sich um die Abkürzung des Hitlergrußes sowie das Jahr der sog. Machtergreifung der Nationalsozialisten handele. Unerheblich sei, ob der Antragsteller subjektiv mit diesem Wunschkennzeichen seine Sympathie zum NS-Regime zum Ausdruck bringen möchte. Entscheidend sei, dass die Buchstaben-Zahlen-Kombination HH 1933 aufgrund des allgemeinen Geschichtsbewusstseins objektiv geeignet sei, ohne Weiteres eine Assoziation mit dem NS-Regime herzustellen. Die Zulassungsbehörde habe das Kennzeichen zu Recht von Amts wegen geändert. Der Beschluss des 8. Senats ist unanfechtbar. Quelle: Presse OVG NRW/exc. GLH Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom Az. 8 B 629/19 Flucht vor Polizei kann Rennen im Sinne von 351d StGB sein Der Fall Der Angeklagte war im Mai 2018 vor einer Polizeistreife gefl üchtet, die ihn einer Verkehrskontrolle unterziehen wollte. Dabei überfuhr er mehrere rote Ampeln, schnitt an unübersichtlichen Stellen die Kurven und überschritt die Geschwindigkeitsbegrenzungen um bis zu 110 km/h. Die Polizeibeamten mussten die Verfolgung wegen des Risikos für sie selbst und andere Verkehrsteilnehmer schließlich abbrechen. Der Mann war dafür vom Amtsgericht (AG) Münsingen wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß 315d Absatz 1 Nr. 3 StGB zu der Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt worden. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen und sein Führerschein wurde eingezogen. Zudem wurde eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von neun Monaten festgesetzt. Hiergegen legte er die Sprungrevision zum OLG ein. Das Urteil Die Revision blieb jedoch ohne Erfolg. Das Amtsgericht habe fehlerfrei festgestellt, dass der Angeklagte in der Absicht handelte, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wie es der Tatbestand des 315d in Absatz 1 Nr. 3 StGB voraussetzt. Dies verlange laut OLG nicht die Absicht, das Fahrzeug mit objektiv höchstmöglicher Geschwindigkeit zu führen oder es bis an die technischen bzw. physikalischen Grenzen auszufahren. Ausreichend sei vielmehr das Abzielen auf eine relative, eine nach den Sicht-, Straßen- und Verkehrsverhältnissen oder den persönlichen Fähigkeiten des Fahrers mögliche Höchstgeschwindigkeit. Die Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, müsse auch nicht Haupt- oder Alleinbeweggrund für die Fahrt sein. Wenn die weiteren Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelfall festgestellt werden, könne in den Fällen der Polizeifl ucht eine Strafbarkeit nach 315d Absatz 1 Nr. 3 StGB vorliegen. Dafür sprechen nach Ansicht der Stuttgarter Richter sowohl der FahrSchulPraxis

53 Gesetzeswortlaut als auch die Begründung zum Vorschriftstext. Die Flucht sei schließlich von einem spezifischen Renncharakter geprägt, in dem sich gerade die in der Gesetzesbegründung genannten besonderen Risiken wiederfänden, auch wenn das Ziel des Wettbewerbs hier nicht im bloßen Sieg, sondern in der gelungenen Flucht liege. Die risikobezogene Vergleichbarkeit mit den sportlichen Wettbewerben liegt nach Ansicht des Gerichts auf der Hand. Die Richter hielten es vor dem Hintergrund des Schutzzwecks der Vorschrift und der intendierten Abgrenzung zwischen Fahrten mit Renncharakter und damit abstrakt höherem Gefährdungspotential und bloßen Geschwindigkeitsüberschreitungen daher für sinnwidrig, allein danach zu differenzieren, welche Motive die Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, letztlich ausgelöst haben oder begleiten. Quelle: OLG Stuttgart/exc. GLH Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss vom Az. 4 Rv 28 Ss 103/19. Bald ist Frühling! Wortlaut der aktuellen Strafbestimmung u ber illegale Autorennen: StGB: 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen (1) Wer im Straßenverkehr 1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, 2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder 3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar. (4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Kommen sie mit uns ins Hohenloher Land Motorradfortbildung mit Schräglagentrainer (begrenzte Teilnehmerzahl, 53 Abs. 1 FahrlG) FahrSchulPraxis

54 Ihre Verbandsfahrschule informiert für die Fahrschule Führerscheinklassen Fragen Sie uns! Mofa, AM, A1, A2, A Ihre Verbandsfahrschule informiert Begleitetes Fahren Fragen Sie uns! v ab 17 Ihre Verbandsfahrschule informiert Führerscheinklassen Fragen Sie uns! Ihre Verbandsfahrschule informiert Ausbildung, Preise e und Gebühren Fragen Sie uns! v Versehen mit dem kostengünstigen Eindruck Ihrer Fahrschulanschrift ersetzt der Flyer die Visitenkarte. Preise: pro Stück 0,15 zzgl. MwSt. und Versandkosten pro Eindruck 0,03 zzgl. MwSt. und Versandkosten B, B96, BE Ihre Verbandsfahrschule informiert Führerscheinklassen Fragen Sie uns! im Überblick Wenn sich Führerscheininteressenten in Ihrer Fahrschule informieren möchten, ist es hilfreich, wichtige Auskünfte schriftlich weiterzugeben. Selbstverständlich sind Infoblätter auch bei anderen Gelegenheiten für das Image der Fahrschule förderlich. Wir halten deshalb für unsere Mitgliedsfahrschulen verschiedene Flyer bereit. Diese enthalten zu den aufgeführten Führerscheinklassen alle Informationen, die Fahrschüler benötigen. Für Inhaber ausländischer Führerscheine gibt es einen Flyer, der in 9 Sprachen die wichtigsten Details zum Erwerb eines deutschen Führerscheins enthält. In der Fahrschule ausgelegt oder als Handout weitergegeben, stellen die Infoflyer eine weitere Serviceleistung Ihrer Fahrschule dar. Diese Flyer können Sie bei uns anfordern: Führerscheinklassen im Überblick Führerscheinklassen Mofa, AM, A1, A2, A Führerscheinklassen B, B 96, BE Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE Führerscheinklassen D1, D1E, D, DE Führerscheinklassen L, T Ausbildung, Preise und Gebühren Hinweise für Inhaber ausländ. Führerscheine Begleitetes Fahren ab 17 Wir haben Grundsätze FSG/TTVA mbh, Zuffenhauser Str. 3, Korntal-Münchingen Linda Orlovski, Fax: , l.orlovski@fsg-ttva.de

55 im Mitglied personalien 53 neu Der Fahrlehrerverband Baden- Württemberg e. V. freut sich über den Beitritt der neuen Mitglieder zum 1. Januar und begrüßt sehr herzlich Michael Gaiser, Dornstetten Stefan Mayer, St. Leon-Rot Jacqueline Stratmann, Sulzbach Zur vorläufigen Mitgliedschaft (Schnuppermitgliedschaft) freuen wir uns begrüßen zu dürfen Nikola Popovic, Spaichingen Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.v. trauert um seine Mitglieder Wilhelm Frank aus Gomadingen. Er verstarb am 24. Oktober im Alter von 93 Jahren. Horst Iburg aus Schliengen. Er verstarb am 5. Dezember 2019 im Alter von 79 Jahren. Walter Bosch aus Schwaigern. Er verstarb am 15. Dezember 2019 im Alter von 86 Jahren FahrSchulPraxis

56 herzlichen Vorstand und Beirat des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V. 50 Jahre Hildebrandt, Jens Kirchheim Mattes, Siegfried Neckargemünd Roth, Stefan Meßstetten Waldmann, Uwe Tettnang Jahre Biesinger, Klaus Rottenburg Rommel, Jürgen Dettingen Rinderknecht, Andrea Tübingen-Bühl Brunner, Bernd Triberg Jahre Englert, Werner Markgröningen Flaig, Rainer Leutkirch Jahre Bauerkämper, Heinz Ehningen Hessler, Manfred Ulm Schüßler, Rolf Siegelsbach Jahre Niestroj, Horst Orsingen-Nenzingen Neubert, Karl-Heinz Kehl-Bodersweier Barth, Dieter Waiblingen Jahre Förg, Peter Böblingen Kopp, Walter Aalen-Unterkochen Walcher, Jakob Leinfelden-Echterdingen Klaiber, Kurt Neuenstein Baier, Josef Ingoldingen Bischof, Gerhard Welzheim Jahre Rauscher, Hans-Peter VS-Schwenningen Walter, Dieter Heidelberg Kull, Dieter Dettingen an der Erms Jahre Miotto, Angelo Grafenberg

57 glückwunsch 55 wünschen für das neue Lebensjahr Gesundheit und Wohlergehen 75 Jahre Garamvölgyi, Josef Eislingen Jahre Anton, Arno Freudenstadt Herrmann, Siegbert Backnang Enghauser, Franz Herbolzheim Schwendemann, Karl Lahr Jahre Ebert, Reinhold Reutlingen-Betzingen Hennefarth, Wolfgang Calw-Heumaden Jahre Bührle, Gerhard Denkendorf Walter, Jürgen Pfullendorf Jahre Siemens, Manfred VS-Villingen Wollenhaupt, Udo Kernen Jahre Räpple, Dieter Nattheim Jahre Kümpel, Werner Bruchsal Jahre Neitzel, Siegfried Gorxheimertal Schönborn, Peter-Udo Heidenheim Ziegler, Werner Satteldorf Jahre Schaal, Hans Mössingen Luz, Günter Pforzheim Jahre Kraft, Willi Heilbronn-Neckargartach Jahre Metz, Karl Ketsch Jahre Binder, Willi Böblingen Jahre Kleinmann, Edwin Hechingen Naumann, Rolf Joachim Dresden Jahre Bartlog, Helmut Obrigheim Jahre Wolfer, Adolf Oberboihingen FahrSchulPraxis

58 Mitglieder des auftrag Wir werden unserem gesetzlichen Ausbildungsauftrag und den Ansprüchen unserer Fahrschüler gerecht. Wir haben ein doppeltes Mandat: einen öffentlichen Auftrag und einen Auftrag seitens unserer Kunden. Wir halten uns an die gesetzlichen Vorschriften, die unsere Berufsarbeit regeln. Wir bemühen uns, den Erwartungen unserer Fahrschüler gerecht zu werden. qualität Uns ist die Qualität unseres Unterrichts ein besonderes Anliegen. Wir sorgen für eine anregende, gelassene Lernatmosphäre, in der Menschen unterschiedlicher Begabungen sich wohlfühlen. Wir bereiten uns sorgfältig auf unseren Unterricht vor und sind bei der Bewertung unserer Unterrichtsleistung stets kritisch zu uns selbst. berufsstand Wir fühlen uns unserem Berufsstand verpflichtet. Wir tragen aktiv zur Pflege eines guten gesellschaftlichen Ansehens des Berufsstandes bei. Wir beteiligen uns an der Verbandsarbeit und unterstützen die Arbeit unserer Verbandsvertreter. verständnis Wir begegnen unseren Fahrschülern mit einer positiven, vorurteilsfreien Haltung. Wir kommen unseren Fahrschülern mit Freundlichkeit und Geduld entgegen. Wir bemühen uns um Verständnis für die Probleme unserer Kunden. wettbewerb Wir streben nach kollegialem Verhalten. Wir enthalten uns negativer Äußerungen über andere Fahrlehrer. Wir betreiben keinen Kundenfang durch einen Wettbewerb, der auf Kosten der Qualität der Fahrausbildung geht. Wir kommunizieren miteinander, kooperieren und unterstützen uns. vorbild Wir sind Vorbild für verantwortungsbewusstes, umweltfreundliches Verhalten im Straßenverkehr. Wir zeichnen uns im täglichen Leben durch Rücksichtnahme und Rechtstreue aus. weiterbildung Wir bilden uns weiter. Wir nehmen die Angebote zur Fortbildung wahr und halten uns immer auf dem Laufenden. Wir bemühen uns um stetige Steigerung unserer beruflichen und menschlichen Kompetenz.

59 haben Grundsätze ausbildung Wir bemühen uns um eine möglichst aktuelle, zutreffende Analyse des Lernstandes unserer Schüler und geben das Ergebnis in verständlicher Form an unsere Fahrschüler weiter. Die Lernstandsdiagnose ist Grundlage für die Planung der nächsten Lernschritte und die Entscheidung, ob ein Fahrschüler zur Fahrerlaubnisprüfung angemeldet werden kann. Wir melden unsere Fahrschüler erst dann zur Prüfung an, wenn wir von deren Prüfungsreife überzeugt sind. auftrag ausbildung vorbild motorradausbildung berufsstand verständnis qualität nachwuchs Wir übernehmen Verantwortung für unseren beruflichen Nachwuchs. Wir leisten nach Möglichkeit einen Beitrag zur Ausbildung junger Fahrlehrer. motorradausbildung Motorradfahrlehrer fahren regelmäßig selbst Motorrad und bilden sich durch spezielle Zweiradseminare weiter. Außerdem versuchen sie, bei der Zweiradausbildung möglichst viele Fahrstunden nicht mit dem Pkw, sondern mit dem Motorrad zu begleiten. fair play Wir nutzen das Abhängigkeitsverhältnis unserer Fahrschüler nicht aus. Die Beziehung zu ihnen ist von Achtung und Taktgefühl geprägt. Die Preise für die Ausbildung sind angemessen und fair. wettbewerb fair play vorbild auftrag verständnis nachwuchs weiterbildung berufsstand ausbildung fair pay fair pay zusammenarbeit weiterbildung nachwuchs motorradausbildung qualität wettbewerb fair play zusammenarbeit fair pay Fahrschulinhaber übernehmen soziale Verantwortung für ihre Angestellten, indem sie diese angemessen und fair bezahlen. zusammenarbeit Wir verhalten uns partnerschaftlich gegenüber den Verwaltungsbehörden, den Prüfern, der Polizei. Wir respektieren deren Kompetenzbereiche und arbeiten mit ihnen zusammen.

60 Falschparker gefährden Leben

61 inserenten/impressum 59 inserenten Seite BORHO Spedition, Fahrschul-Lkw-Vermietung, Wolfach 60 Fahrlehrer Akademie Karlsruhe, Karlsruhe U3 Fahrlehrerversicherung VaG Landesagentur Ba.-Wü., Korntal-Münch. U4 FSG/TTVA mbh, Korntal-Münchingen 30, 31, 48, 52 HARTMANN Verkehr & Ausbildung, Plochingen 13 HILD-STOLL GmbH Fahrschulauto-Vermietung, Vöhringen U3 REVEX-FLEX Doppelbedienung, Revex Initiativ GmbH, Schwarzenbach 60 RÖTTGER Fahrschul-Bus- und -Lkw-Vermietung, Schwarzenbach 60 SCHRÖTTLE Gerätebau GmbH, Ellgau 15 Verlag HEINRICH VOGEL, München 7 vpa Verkehrsfachschule GmbH, Kirchheim/Teck 51 Beilagenhinweis: Diese Ausgabe enthält keine Beilagen. (U = Umschlagseite) impressum Die FahrSchulPraxis ist das offizielle Mitteilungsblatt des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.v.; gegründet 1970 von Gebhard L. Heiler. Internet: / hotline@fahrschulpraxis.de Chefredaktion Jochen Klima, Korntal-Münchingen, stellv. Ralf Nicolai, Ludwigsburg Redaktion Maria A. Reufer und Gebhard L. Heiler (VdM), beide Korntal-Münchingen Tel: Redaktion/Anzeigen: m.reufer@fahrschulpraxis.de Abonnement: s.richter@fahrschulpraxis.de Freie Autoren dieser Ausgabe: Gebhard L. Heiler, Jochen Klima, Ralf Nicolai, Isabella Finsterwalder, Wolfgang Fremgen, Markus Gauch, Stefan Hamberger, Reiner Priebe, Karin Ruff, Jennifer Spazier Juristische Beratung: Rechtsanwälte Schelling und Partner, Königstraße 84, Stuttgart Verlag + Anzeigenverwaltung: FSG/TTVA mbh, Zuffenhauser Str. 3, Korntal-Münchingen Postfach Korntal-Münchingen, Tel , Fax: Zurzeit ist der Anzeigentarif Nr. 20 vom gültig. Mediadaten: FahrSchulPraxis linke Spalte: Mediadaten + AGB Gesamtherstellung: Maria A. Reufer, Korntal-Münchingen Druck: FLYERALARM GmbH, Alfred-Nobel-Str. 18, Würzburg Die FahrSchulPraxis erscheint monatlich. Für Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V. ist der Bezug im Mitgliedsbeitrag enthalten. Beiträge mit Namen, Initialen oder mit Pseudonym gezeichnete Artikel stellen die Meinung der Verfasser, aber nicht in jedem Fall die des Herausgebers dar. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. Bei Leserbriefen behält sich die Redaktion das Recht der Veröffentlichung und Kürzung vor. Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Bildquellen Seite 4: Gabi Schoenemann/Pixelio.de Seite 5: K.C./Fotolia.com Seite 11: Suppachok N/Stock.Adobe.com 20: Gerd Altmann/Pixabay.com Seite 22: MH/Fotolia.com Seite 22: mahod84/fotolia.com Seite 30 v. oben: Jochen Klima, BU- MIPUTRA/Pixabay.com, BMW, Daimler, Astrid Gast/Fotolia.com Seite 31 v. oben: Archiv, Benjamin Nolte/Stock.Adobe.com, Maria Reufer, Tim Reckmann/Pixelio.com, Andreas Gruhl Seite 40, 42, 44, 47, 49: pvl0707/stock.adobe.com Seite 50: Gerd Altmann/ Stock.Adobe.com Seite 53: Vidady/Stock.Adobe.com

62 Ina TRUCK & BUS RENTALS ÜBER x IN DEUTSCHLAND EINFACH GENIALE DOPPEL PEDALE MOBILER EINBAUSERVICE BUNDESWEIT FAHRSCHUL - BUS VERMIETUNG KOSTENLOSE ZUSTELLUNG BUNDESWEIT D/DE ab 19,75 * Fon: +49 (0) Mail: info@revex-flex.de *pro 45 min/zzgl MwSt. Fon: +49 (0) Mail: info@ir-rentalsandmore.de Web: ir-rentalsandmore.de Mannheim/Ludwigshafen Gesucht Arbeitsort Beginn Arbeitszeit Persönliche Stärken Teamfähigkeit selbstständiges Arbeiten Kommunikationsfähigkeit Kundenorientierung Fahrlehrer aller Kl. (m/w/d) Mannheim / Ludwigsh. sofort Vollzeit (ca. 200 Std. pro Monat nach Absprache) Bewerbungen bitte per an info@fahrschule-rakowski.de Fragen?/ Informationen? Fahrschule Ralf Rakowski, Ralf Rakowski, I 7 29, Mannheim, Tel: Internet: Anzeigenschluss Verkaufe sehr günstig komplette Fahrschulausstattung (z. B. aktuelles Vogel-Unterrichtsprogramm Kl. A u. B, Yamaha 125 ABS, Bekleidung usw. Tel ANZEIGEN hotline@fahrschulpraxis.de Ausgabe 02/ Januar 2019

63 Fahrlehrer-Ausbildung Klasse BE Beginn: Klasse A Beginn: April 2020 Klasse CE/DE Beginn: Fahrschul-BWL März 2020 Zur Eröffnung einer Fahrschule unbedingt erforderlich! Ausbildungsfahrlehrer Fortbildung eintägig Fortbildung eintägig Die beste Möglichkeit, einen guten Mitarbeiter zu finden! Fahrlehrerfortbildung (allg.) 53 (1) dreitägig bzw. eintägig Seminarleiter-Fortbildung ASF eintägig Seminarleiter-Ausbildung Grundkurs ASF Progr. spezif. Kurs auf Anfrage auf Anfrage Inh. Dr. Heinrich Dazert Alte Kreisstraße Karlsruhe Tel Fax Mail info@fahrlehrerschule.de Weitere Termine unter Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahlen gesetzlich begrenzt sind. Amtl. anerkannte Fahrlehrerausbildungsstätte Verbandsmitglieder sind auf der sicheren Seite Sie haben eine pfiffige Werbeidee. Sie wollen wissen, ob Ihre Werbung erlaubt ist. Sie wollen keinen Ärger wegen Ihrer Werbung. Wir helfen gern! Schicken oder faxen Sie uns Ihre Anzeige, Ihren Werbeflyer o. Ä. eine Woche vor der geplanten Veröffentlichung. Wir sagen Ihnen, ob Ihre Werbung zulässig ist. Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.v. Zuffenhauser Str Korntal-Münchingen Fon Fax hotline@flvbw.de AUTOVERMIETUNG SEIT 1974 Fahrschulauto-Vermietung kostenlose 24 h Servicenummer kundenorientiert zuverlässig risikofrei

64 Fahrlehrerversicherung Ihr starker Partner Rundumschutz Als Fahrlehrer brauchen Sie einen starken Partner, dem Sie vertrauen können: Die Fahrlehrerversicherung ist die Versicherung für den Berufsstand. Wir begleiten Sie von der Ausbildung bis zum Ruhestand. Sie bekommen von uns in allen Lebensphasen den passenden Rundumschutz für den privaten und beruflichen Bereich. Wir helfen Ihnen auch gerne mit unserem umfassenden Service und können Ihnen viele praktische Tipps und Anregungen geben. Ihre Vorteile: [ Sie erhalten speziell für Fahrschulen entwickelte Produkte. [ Sie zahlen einen angemessenen Preis für Ihren Versicherungsschutz. [ Sie können sich auf eine faire Schadenabwicklung verlassen. [ Sie haben persönliche Ansprechpartner, die Ihnen gerne helfen. [ Sie bekommen Rundumschutz aus einer Hand. Landesagentur Baden-Württemberg FSG / TTVA GmbH Telefax LA70@FvVaG.de Telefon

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