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1 Mülgaustraße Mönchengladbach Tel.:02166/97150 oder Informationen zur Klasse BE Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhängern Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen übersteigen. Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17 Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: B Beinhaltet Klasse: L, M, S Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben. Mindestumfang der Sonderfahrten Schulung auf Bundes- oder Landstraßen Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit Grundbetrag: 80,00 Aufpreis bei mehreren Klassen Vorstellung zur Prüfung Praxis nur Prüfungsfahrt nur Verbinden und Trennen Fahrzeug: (Fahrstunde à 45 min) VW Turan Böckma Grundausbildung:,00 Überlandfahrt: 7,00 Autobahnfahrt: 7,00 Dunkelheitsfahrt: 7,00 Unterweisung am Fahrzeug: Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: Sehtest 6,00 Behördliche Gebühren Antragsgebühren Verwaltungsgebühren Fahrerlaubnisbehörde 4,40 Praktische Prüfung (komplett) 84,97 nur Prüfungsfahrt 65,9 nur Verbinden und Trennen 19,04 Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: ü Lichtbild ü Sehtest ü Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen ü Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

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3 Mülgaustraße Mönchengladbach Tel.:02166/97150 oder Informationen zur Klasse A - beschränkt - Mittelschwere Krafträder Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm Hubraum und einer bbh von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A beschränkt wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25 kw (4 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kw/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kw) erteilt (stufenweiser Zugang). Mindestalter: 18 Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: NEIN Beinhaltet Klasse: A1, M Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne mit Grundunterricht 12 6 Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.) Mindestumfang der Sonderfahrten Schulung auf Bundes- oder Landstraßen Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit ohne mit A Grundbetrag: 151,00 Aufpreis bei mehreren Klassen 96,00 bei Vorbesitz einer FE-Klasse weiterer Grundbetrag nach nicht bestandender Theorieprüfung Vorstellung zur Prüfung Theorie Vorstellung zur Prüfung Praxis 110,00 Grundausbildung: 6,00 Überlandfahrt: 9,00 Autobahnfahrt: 9,00 Dunkelheitsfahrt: 9,00 Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: Sehtest 6,00 Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen 15,00 Behördliche Gebühren Antragsgebühren Verwaltungsgebühren Fahrerlaubnisbehörde - mit Probezeit - ohne Probezeit 4,40 Theoretische Prüfung 20,8 (zusätzliche Gebühren für fremdsprachige Prüfungen, mündliche Sprachhilfen, Prüfungen mit Dolmetscher) Praktische Prüfung (komplett) 112,81 nur Prüfungsfahrt 112,81 nur Abfahrtskontrolle mit Handfertigkeiten Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: ü Lichtbild ü Sehtest ü Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen ü Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

4 Ergänzende Erläuterungen zu den Klassen A, A1 und M Welches sind die wichtigsten Unterschiede der Klassen A1 und M? - Beim Vergleich der Grenzwerte von Klasse A und Klasse A1 stellt man fest, dass Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 ccm in die Unterklasse A1 fallen, obwohl doch die Klasse A schon bei einem Hubraum von mehr als 50 ccm, also bei 51 ccm, beginnt! Ein Unterschied macht zunächst der weitere Grenzwert der Klasse A1 aus, nämlich die Begrenzung der Nennleistung auf 11 kw. Danach fällt z.b. ein Kraftrad mit einem Hubraum von 75 ccm, das eine Nennleistung von mehr als 11 kw hat, in die Klasse A; dasselbe gilt für ein Kraftrad mit einer Leistung von weniger als 11 kw, aber einem Hubraum von mehr als 125 ccm. - Die Klasse M ist zwar auch eine Kraftradklasse, aber eine die das EU-Recht (die EU-Führerschein-Richtlinie) nicht kennt, also eine so genannte nationale Klasse. In der EU-Führerschein-Richtlinie beginnt das Kraftrad erst ab einem Hubraum von mehr als 50 ccm und/oder einer bbh von mehr als 45 km/h. Die Klasse M umfasst also die Kategorie der Kleinstkrafträder (Moped und Mokick), wozu auch Motorroller gehören, die die technischen Grenzwerte von maximal 50 ccm Hubraum und einer bbh von höchstens 45 km/h nicht überschreiten. - Für Klasse M sind keine besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) vorgeschrieben. - Mit Klasse M dürfen auch Kleinkrafträder mit einer bbh von höchsten 50 km/h gefahren werden, sofern diese vor dem 1. Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 ccm, bbh 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gekommen sind. - Die Klasse M wird nicht auf Probe erteilt. Wie ist das mit der Leistungsbegrenzung bei Klasse A, wann und wodurch fällt sie weg? - Die Klasse A berechtigt, sofern sie vor Vollendung des 25. Lebensjahres erworben wird, für die Dauer von 2 Jahren seit Erteilung nur zum Führen leistungsbegrenzter Krafträder der Klasse A. Die maßgeblichen Grenzwerte sind: - Nennleistung höchstens 25 kw (4 PS), - Verhältnis Leistung/Leergewicht nicht mehr als 0,16 kw/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kw). - Die Leistungsbegrenzung soll das Risiko, das von stark motorisierten Motorrädern besonders für junge Menschen mit wenig oder keiner Motorraderfahrung ausgeht, mindern. Die Leistungsbegrenzung entfällt automatisch nach zweijährigem ununterbrochenem Besitz von Klasse A (leistungsbegrenzt). Erneute Antragstellung und ein Nachweis über Fahrpraxis entfallen; ebenso wenig sind eine weitere Ausbildung oder Prüfung erforderlich; der Führerschein muss nicht umgetauscht werden. Ab welchem Lebensalter kann ich frühestens den Führerschein für leistungsunbeschränkte Motorräder erwerben? - Frühestens ab Vollendung des 20. Lebensjahres. Das setzt aber den Erwerb von Klasse A leistungsbeschränkt mit Vollendung des 18. Lebensjahres oder, genauer ausgedrückt, den mindestens zweijährigen Besitz von Klasse A leistungsbeschränkt voraus. Ab welchem Lebensalter kann ich ohne Vorbesitz von Klasse A leistungsbeschränkt den Führerschein für leistungsunbegrenzte Krafträder, also die volle Klasse A, erwerben? - Ab dem vollendeten 25. Lebensjahr. Mit der Ausbildung kann schon bis zu 6 Monaten vor Vollendung des 25. Lebensjahres begonnen werden. Man sollte aber vorsichtige 25-Jährige und auch Ältere nicht davon abhalten, zuerst einmal die Klasse A leistungsbeschränkt zu erwerben. Was muss ein gerade 25-Jähriger tun, der seit einem Jahr Klasse A leistungsbeschränkt besitzt und jetzt ein Motorrad ohne Leistungsbegrenzung fahren will? - Weil er noch nicht zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis für Klasse A leistungsbeschränkt ist, muss er eine praktische Ausbildung durchlaufen und eine praktische Prüfung ablegen. (Die praktische Ausbildung und Prüfung hat auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kw (60 PS) zu erfolgen.) Darf man mit den Klassen A1 und A auch Motorräder mit Beiwagen fahren? - Ja, für Motorräder mit Beiwagen gibt es keinen besonderen Führerschein, aber das Fahren mit Beiwagen erfordert besondere Kenntnisse und Fertigkeiten. Darf man mit den Klassen A1 und A auch landwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen fahren? - Nein, im Gegensatz zu den alten Klassen 1, 1a, 1b und 4 ist die Klasse L (vergleichbar mit der alten Klasse 5) nicht eingeschlossen. Darf man mit dem Führerschein Klasse 1b auch Leichtkrafträder mit 125 ccm Hubraum fahren? - Ja, da die Klasse 1b bereits zum auf maximal 125 ccm Hubraum und maximal 11 kw Leistung angehoben wurde, muss der Führerschein nicht getauscht werden. Dieselbe Berechtigung erstreckt sich auf vor dem 01. April 1980 erteilte Fahrerlaubnisse der Klasse.

5 Mülgaustraße Mönchengladbach Tel.:02166/97150 oder Informationen zur Klasse A - unbeschränkt - Schwere Krafträder Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm Hubraum und einer bbh von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A unbeschränkt wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt. Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen: 1. Stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A beschränkt 2. Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 25. Lebensjahres. Mindestalter: 25* Beinhaltet Klasse: Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: A1, M bis 25. Lj. A (beschränkt), ab 25. Lj. NEIN; * bei direktem Zugang. Nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A - leistungsbeschränkt - kann diese FE vor Vollendung des 25. Lebensjahres erworben werden. Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne mit Grundunterricht 12 6 Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.) Mindestumfang der Sonderfahrten Schulung auf Bundes- oder Landstraßen Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit ohne mit A1 oder A 5 4 leistungsbeschränkt* *vor Ablauf der zweijährigen Frist (& 6 Abs. 2 Satz 1 FeV) Grundbetrag: 151,00 Aufpreis bei mehreren Klassen bei Vorbesitz einer FE-Klasse weiterer Grundbetrag nach nicht bestandender Theorieprüfung Vorstellung zur Prüfung Theorie Vorstellung zur Prüfung Praxis 110,00 Grundausbildung: 7,00 Überlandfahrt: 40,00 Autobahnfahrt: 40,00 Dunkelheitsfahrt: 40,00 Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: Sehtest 6,00 Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen 15,00 Behördliche Gebühren Antragsgebühren Verwaltungsgebühren Fahrerlaubnisbehörde - mit Probezeit - ohne Probezeit 4,40 Theoretische Prüfung 20,8 (zusätzliche Gebühren für fremdsprachige Prüfungen, mündliche Sprachhilfen, Prüfungen mit Dolmetscher) Praktische Prüfung (komplett) 112,81 nur Prüfungsfahrt 112,81 nur Abfahrtskontrolle mit Handfertigkeiten Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: ü Lichtbild ü Sehtest ü Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen ü Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

6 Ergänzende Erläuterungen zu den Klassen A, A1 und M Welches sind die wichtigsten Unterschiede der Klassen A1 und M? - Beim Vergleich der Grenzwerte von Klasse A und Klasse A1 stellt man fest, dass Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 ccm in die Unterklasse A1 fallen, obwohl doch die Klasse A schon bei einem Hubraum von mehr als 50 ccm, also bei 51 ccm, beginnt! Ein Unterschied macht zunächst der weitere Grenzwert der Klasse A1 aus, nämlich die Begrenzung der Nennleistung auf 11 kw. Danach fällt z.b. ein Kraftrad mit einem Hubraum von 75 ccm, das eine Nennleistung von mehr als 11 kw hat, in die Klasse A; dasselbe gilt für ein Kraftrad mit einer Leistung von weniger als 11 kw, aber einem Hubraum von mehr als 125 ccm. - Die Klasse M ist zwar auch eine Kraftradklasse, aber eine die das EU-Recht (die EU-Führerschein-Richtlinie) nicht kennt, also eine so genannte nationale Klasse. In der EU-Führerschein-Richtlinie beginnt das Kraftrad erst ab einem Hubraum von mehr als 50 ccm und/oder einer bbh von mehr als 45 km/h. Die Klasse M umfasst also die Kategorie der Kleinstkrafträder (Moped und Mokick), wozu auch Motorroller gehören, die die technischen Grenzwerte von maximal 50 ccm Hubraum und einer bbh von höchstens 45 km/h nicht überschreiten. - Für Klasse M sind keine besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) vorgeschrieben. - Mit Klasse M dürfen auch Kleinkrafträder mit einer bbh von höchsten 50 km/h gefahren werden, sofern diese vor dem 1. Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 ccm, bbh 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gekommen sind. - Die Klasse M wird nicht auf Probe erteilt. Wie ist das mit der Leistungsbegrenzung bei Klasse A, wann und wodurch fällt sie weg? - Die Klasse A berechtigt, sofern sie vor Vollendung des 25. Lebensjahres erworben wird, für die Dauer von 2 Jahren seit Erteilung nur zum Führen leistungsbegrenzter Krafträder der Klasse A. Die maßgeblichen Grenzwerte sind: - Nennleistung höchstens 25 kw (4 PS), - Verhältnis Leistung/Leergewicht nicht mehr als 0,16 kw/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kw). - Die Leistungsbegrenzung soll das Risiko, das von stark motorisierten Motorrädern besonders für junge Menschen mit wenig oder keiner Motorraderfahrung ausgeht, mindern. Die Leistungsbegrenzung entfällt automatisch nach zweijährigem ununterbrochenem Besitz von Klasse A (leistungsbegrenzt). Erneute Antragstellung und ein Nachweis über Fahrpraxis entfallen; ebenso wenig sind eine weitere Ausbildung oder Prüfung erforderlich; der Führerschein muss nicht umgetauscht werden. Ab welchem Lebensalter kann ich frühestens den Führerschein für leistungsunbeschränkte Motorräder erwerben? - Frühestens ab Vollendung des 20. Lebensjahres. Das setzt aber den Erwerb von Klasse A leistungsbeschränkt mit Vollendung des 18. Lebensjahres oder, genauer ausgedrückt, den mindestens zweijährigen Besitz von Klasse A leistungsbeschränkt voraus. Ab welchem Lebensalter kann ich ohne Vorbesitz von Klasse A leistungsbeschränkt den Führerschein für leistungsunbegrenzte Krafträder, also die volle Klasse A, erwerben? - Ab dem vollendeten 25. Lebensjahr. Mit der Ausbildung kann schon bis zu 6 Monaten vor Vollendung des 25. Lebensjahres begonnen werden. Man sollte aber vorsichtige 25-Jährige und auch Ältere nicht davon abhalten, zuerst einmal die Klasse A leistungsbeschränkt zu erwerben. Was muss ein gerade 25-Jähriger tun, der seit einem Jahr Klasse A leistungsbeschränkt besitzt und jetzt ein Motorrad ohne Leistungsbegrenzung fahren will? - Weil er noch nicht zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis für Klasse A leistungsbeschränkt ist, muss er eine praktische Ausbildung durchlaufen und eine praktische Prüfung ablegen. (Die praktische Ausbildung und Prüfung hat auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kw (60 PS) zu erfolgen.) Darf man mit den Klassen A1 und A auch Motorräder mit Beiwagen fahren? - Ja, für Motorräder mit Beiwagen gibt es keinen besonderen Führerschein, aber das Fahren mit Beiwagen erfordert besondere Kenntnisse und Fertigkeiten. Darf man mit den Klassen A1 und A auch landwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen fahren? - Nein, im Gegensatz zu den alten Klassen 1, 1a, 1b und 4 ist die Klasse L (vergleichbar mit der alten Klasse 5) nicht eingeschlossen. Darf man mit dem Führerschein Klasse 1b auch Leichtkrafträder mit 125 ccm Hubraum fahren? - Ja, da die Klasse 1b bereits zum auf maximal 125 ccm Hubraum und maximal 11 kw Leistung angehoben wurde, muss der Führerschein nicht getauscht werden. Dieselbe Berechtigung erstreckt sich auf vor dem 01. April 1980 erteilte Fahrerlaubnisse der Klasse.

7 Mülgaustraße Mönchengladbach Tel.:02166/97150 oder Informationen zur Klasse A1 Leichtkrafträder Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kw. Altersstufung: Die Klasse A1 wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer bbh von nicht mehr als 80 km/h erteilt. Mindestalter: 16 Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: NEIN Beinhaltet Klasse: M Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne mit Grundunterricht 12 6 Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.) Mindestumfang der Sonderfahrten Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 4 12 Grundbetrag: 11,00 Aufpreis bei mehreren Klassen bei Vorbesitz einer FE-Klasse weiterer Grundbetrag nach nicht bestandender Theorieprüfung Vorstellung zur Prüfung Theorie Vorstellung zur Prüfung Praxis 85,00 Grundausbildung: 2,00 Überlandfahrt: 5,00 Autobahnfahrt: 5,00 Dunkelheitsfahrt: 5,00 Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: Sehtest 6,00 Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen 15,00 Behördliche Gebühren Antragsgebühren Verwaltungsgebühren Fahrerlaubnisbehörde - mit Probezeit - ohne Probezeit 4,40 Theoretische Prüfung 20,8 (zusätzliche Gebühren für fremdsprachige Prüfungen, mündliche Sprachhilfen, Prüfungen mit Dolmetscher) Praktische Prüfung (komplett) 84,97 nur Prüfungsfahrt 84,97 nur Abfahrtskontrolle mit Handfertigkeiten Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: ü Lichtbild ü Sehtest ü Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen ü Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

8 Ergänzende Erläuterungen zu den Klassen A, A1 und M Welches sind die wichtigsten Unterschiede der Klassen A1 und M? - Beim Vergleich der Grenzwerte von Klasse A und Klasse A1 stellt man fest, dass Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 ccm in die Unterklasse A1 fallen, obwohl doch die Klasse A schon bei einem Hubraum von mehr als 50 ccm, also bei 51 ccm, beginnt! Ein Unterschied macht zunächst der weitere Grenzwert der Klasse A1 aus, nämlich die Begrenzung der Nennleistung auf 11 kw. Danach fällt z.b. ein Kraftrad mit einem Hubraum von 75 ccm, das eine Nennleistung von mehr als 11 kw hat, in die Klasse A; dasselbe gilt für ein Kraftrad mit einer Leistung von weniger als 11 kw, aber einem Hubraum von mehr als 125 ccm. - Die Klasse M ist zwar auch eine Kraftradklasse, aber eine die das EU-Recht (die EU-Führerschein-Richtlinie) nicht kennt, also eine so genannte nationale Klasse. In der EU-Führerschein-Richtlinie beginnt das Kraftrad erst ab einem Hubraum von mehr als 50 ccm und/oder einer bbh von mehr als 45 km/h. Die Klasse M umfasst also die Kategorie der Kleinstkrafträder (Moped und Mokick), wozu auch Motorroller gehören, die die technischen Grenzwerte von maximal 50 ccm Hubraum und einer bbh von höchstens 45 km/h nicht überschreiten. - Für Klasse M sind keine besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) vorgeschrieben. - Mit Klasse M dürfen auch Kleinkrafträder mit einer bbh von höchsten 50 km/h gefahren werden, sofern diese vor dem 1. Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 ccm, bbh 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gekommen sind. - Die Klasse M wird nicht auf Probe erteilt. Wie ist das mit der Leistungsbegrenzung bei Klasse A, wann und wodurch fällt sie weg? - Die Klasse A berechtigt, sofern sie vor Vollendung des 25. Lebensjahres erworben wird, für die Dauer von 2 Jahren seit Erteilung nur zum Führen leistungsbegrenzter Krafträder der Klasse A. Die maßgeblichen Grenzwerte sind: - Nennleistung höchstens 25 kw (4 PS), - Verhältnis Leistung/Leergewicht nicht mehr als 0,16 kw/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kw). - Die Leistungsbegrenzung soll das Risiko, das von stark motorisierten Motorrädern besonders für junge Menschen mit wenig oder keiner Motorraderfahrung ausgeht, mindern. Die Leistungsbegrenzung entfällt automatisch nach zweijährigem ununterbrochenem Besitz von Klasse A (leistungsbegrenzt). Erneute Antragstellung und ein Nachweis über Fahrpraxis entfallen; ebenso wenig sind eine weitere Ausbildung oder Prüfung erforderlich; der Führerschein muss nicht umgetauscht werden. Ab welchem Lebensalter kann ich frühestens den Führerschein für leistungsunbeschränkte Motorräder erwerben? - Frühestens ab Vollendung des 20. Lebensjahres. Das setzt aber den Erwerb von Klasse A leistungsbeschränkt mit Vollendung des 18. Lebensjahres oder, genauer ausgedrückt, den mindestens zweijährigen Besitz von Klasse A leistungsbeschränkt voraus. Ab welchem Lebensalter kann ich ohne Vorbesitz von Klasse A leistungsbeschränkt den Führerschein für leistungsunbegrenzte Krafträder, also die volle Klasse A, erwerben? - Ab dem vollendeten 25. Lebensjahr. Mit der Ausbildung kann schon bis zu 6 Monaten vor Vollendung des 25. Lebensjahres begonnen werden. Man sollte aber vorsichtige 25-Jährige und auch Ältere nicht davon abhalten, zuerst einmal die Klasse A leistungsbeschränkt zu erwerben. Was muss ein gerade 25-Jähriger tun, der seit einem Jahr Klasse A leistungsbeschränkt besitzt und jetzt ein Motorrad ohne Leistungsbegrenzung fahren will? - Weil er noch nicht zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis für Klasse A leistungsbeschränkt ist, muss er eine praktische Ausbildung durchlaufen und eine praktische Prüfung ablegen. (Die praktische Ausbildung und Prüfung hat auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kw (60 PS) zu erfolgen.) Darf man mit den Klassen A1 und A auch Motorräder mit Beiwagen fahren? - Ja, für Motorräder mit Beiwagen gibt es keinen besonderen Führerschein, aber das Fahren mit Beiwagen erfordert besondere Kenntnisse und Fertigkeiten. Darf man mit den Klassen A1 und A auch landwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen fahren? - Nein, im Gegensatz zu den alten Klassen 1, 1a, 1b und 4 ist die Klasse L (vergleichbar mit der alten Klasse 5) nicht eingeschlossen. Darf man mit dem Führerschein Klasse 1b auch Leichtkrafträder mit 125 ccm Hubraum fahren? - Ja, da die Klasse 1b bereits zum auf maximal 125 ccm Hubraum und maximal 11 kw Leistung angehoben wurde, muss der Führerschein nicht getauscht werden. Dieselbe Berechtigung erstreckt sich auf vor dem 01. April 1980 erteilte Fahrerlaubnisse der Klasse.

9 Mülgaustraße Mönchengladbach Tel.:02166/97150 oder Informationen zur Klasse M Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped) a) Bei elektrischer Antriebsmaschine mit einer bbh von nicht mehr als 45 km/h b) Bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bbh von nicht mehr als 45 km/h c) Kleinkrafträder mit einer bbh von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind d) Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 ccm, bbh 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gekommen sind e) Lastendreirad (dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern bestimmt und geeignet sind;) bbh max. 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm, Leergewicht max. 150 kg, die vor dem erstmals in den Verkehr gekommen sind. Mindestalter: 16 Beinhaltet Klasse: Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: Keine NEIN Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne mit Grundunterricht 12 6 Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.) Grundausbildung - keine Sonderfahrten Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird. Grundbetrag: 121,00 Aufpreis bei mehreren Klassen weiterer Grundbetrag nach nicht bestandender Theorieprüfung Vorstellung zur Prüfung Theorie Vorstellung zur Prüfung Praxis 60,00 Grundausbildung: 2,00 Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: Sehtest 6,00 Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen 15,00 Behördliche Gebühren Antragsgebühren Verwaltungsgebühren Fahrerlaubnisbehörde 4,40 Theoretische Prüfung 20,8 (zusätzliche Gebühren für fremdsprachige Prüfungen, mündliche Sprachhilfen, Prüfungen mit Dolmetscher) Praktische Prüfung (komplett) 56,41 Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: ü Lichtbild ü Sehtest ü Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen ü Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

10 Ergänzende Erläuterungen zu den Klassen A, A1 und M Welches sind die wichtigsten Unterschiede der Klassen A1 und M? - Beim Vergleich der Grenzwerte von Klasse A und Klasse A1 stellt man fest, dass Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 ccm in die Unterklasse A1 fallen, obwohl doch die Klasse A schon bei einem Hubraum von mehr als 50 ccm, also bei 51 ccm, beginnt! Ein Unterschied macht zunächst der weitere Grenzwert der Klasse A1 aus, nämlich die Begrenzung der Nennleistung auf 11 kw. Danach fällt z.b. ein Kraftrad mit einem Hubraum von 75 ccm, das eine Nennleistung von mehr als 11 kw hat, in die Klasse A; dasselbe gilt für ein Kraftrad mit einer Leistung von weniger als 11 kw, aber einem Hubraum von mehr als 125 ccm. - Die Klasse M ist zwar auch eine Kraftradklasse, aber eine die das EU-Recht (die EU-Führerschein-Richtlinie) nicht kennt, also eine so genannte nationale Klasse. In der EU-Führerschein-Richtlinie beginnt das Kraftrad erst ab einem Hubraum von mehr als 50 ccm und/oder einer bbh von mehr als 45 km/h. Die Klasse M umfasst also die Kategorie der Kleinstkrafträder (Moped und Mokick), wozu auch Motorroller gehören, die die technischen Grenzwerte von maximal 50 ccm Hubraum und einer bbh von höchstens 45 km/h nicht überschreiten. - Für Klasse M sind keine besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) vorgeschrieben. - Mit Klasse M dürfen auch Kleinkrafträder mit einer bbh von höchsten 50 km/h gefahren werden, sofern diese vor dem 1. Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 ccm, bbh 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gekommen sind. - Die Klasse M wird nicht auf Probe erteilt. Wie ist das mit der Leistungsbegrenzung bei Klasse A, wann und wodurch fällt sie weg? - Die Klasse A berechtigt, sofern sie vor Vollendung des 25. Lebensjahres erworben wird, für die Dauer von 2 Jahren seit Erteilung nur zum Führen leistungsbegrenzter Krafträder der Klasse A. Die maßgeblichen Grenzwerte sind: - Nennleistung höchstens 25 kw (4 PS), - Verhältnis Leistung/Leergewicht nicht mehr als 0,16 kw/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kw). - Die Leistungsbegrenzung soll das Risiko, das von stark motorisierten Motorrädern besonders für junge Menschen mit wenig oder keiner Motorraderfahrung ausgeht, mindern. Die Leistungsbegrenzung entfällt automatisch nach zweijährigem ununterbrochenem Besitz von Klasse A (leistungsbegrenzt). Erneute Antragstellung und ein Nachweis über Fahrpraxis entfallen; ebenso wenig sind eine weitere Ausbildung oder Prüfung erforderlich; der Führerschein muss nicht umgetauscht werden. Ab welchem Lebensalter kann ich frühestens den Führerschein für leistungsunbeschränkte Motorräder erwerben? - Frühestens ab Vollendung des 20. Lebensjahres. Das setzt aber den Erwerb von Klasse A leistungsbeschränkt mit Vollendung des 18. Lebensjahres oder, genauer ausgedrückt, den mindestens zweijährigen Besitz von Klasse A leistungsbeschränkt voraus. Ab welchem Lebensalter kann ich ohne Vorbesitz von Klasse A leistungsbeschränkt den Führerschein für leistungsunbegrenzte Krafträder, also die volle Klasse A, erwerben? - Ab dem vollendeten 25. Lebensjahr. Mit der Ausbildung kann schon bis zu 6 Monaten vor Vollendung des 25. Lebensjahres begonnen werden. Man sollte aber vorsichtige 25-Jährige und auch Ältere nicht davon abhalten, zuerst einmal die Klasse A leistungsbeschränkt zu erwerben. Was muss ein gerade 25-Jähriger tun, der seit einem Jahr Klasse A leistungsbeschränkt besitzt und jetzt ein Motorrad ohne Leistungsbegrenzung fahren will? - Weil er noch nicht zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis für Klasse A leistungsbeschränkt ist, muss er eine praktische Ausbildung durchlaufen und eine praktische Prüfung ablegen. (Die praktische Ausbildung und Prüfung hat auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kw (60 PS) zu erfolgen.) Darf man mit den Klassen A1 und A auch Motorräder mit Beiwagen fahren? - Ja, für Motorräder mit Beiwagen gibt es keinen besonderen Führerschein, aber das Fahren mit Beiwagen erfordert besondere Kenntnisse und Fertigkeiten. Darf man mit den Klassen A1 und A auch landwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen fahren? - Nein, im Gegensatz zu den alten Klassen 1, 1a, 1b und 4 ist die Klasse L (vergleichbar mit der alten Klasse 5) nicht eingeschlossen. Darf man mit dem Führerschein Klasse 1b auch Leichtkrafträder mit 125 ccm Hubraum fahren? - Ja, da die Klasse 1b bereits zum auf maximal 125 ccm Hubraum und maximal 11 kw Leistung angehoben wurde, muss der Führerschein nicht getauscht werden. Dieselbe Berechtigung erstreckt sich auf vor dem 01. April 1980 erteilte Fahrerlaubnisse der Klasse.

11 Mülgaustraße Mönchengladbach Tel.:02166/97150 oder Informationen zur MOFA-Prüfbescheinigung Mofa Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein. Mindestalter: 15 Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: NEIN Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts. Mindestumfang des Theorieunterrichts Grundunterricht 6 (Doppelstunden zu je 90 Min.) bei Einzelausbildung mindestens 90 Minuten bei Gruppenausbildung mindestens 180 Minuten pro Gruppe Gruppe max. 4 Pers. für jeweils 2 Teilnehmer 1 Mofa Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr Besonderheiten: Die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung sollen in einem gesonderten Kurs, der für alle Teilnehmer einer Lerngruppe gleichzeitig beginnt und endet, ausgebildet werden. Kommt ein solcher gesonderter Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 5) nicht zustande, dürfen die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung ausnahmsweise zusammen mit Bewerbern um die Klasse M, A1 oder A ausgebildet werden. Auch in diesem Fall muss eine praktische Ausbildung von mindestens 90 Minuten durchgeführt werden. Grundbetrag: (schließt Vorstellung zur Prüfung und praktische Ausbildung ein) 85,00 Theoretische Prüfung (inkl. Ausfertigung der Prüfbescheinigung) 20,02

Klasse A (unbeschränkt)... Fahrzeugart: Schwere Krafträder

Klasse A (unbeschränkt)... Fahrzeugart: Schwere Krafträder Uhlenhorst 2 21493 Schwarzenbek Tel.: 04151/207 88 99 Mobil.: 0152/062 66 700 info@schmiddels fahrschule.net www.schmiddels fahrschule.net Inh. Enrico Schmidt Mo. bis Fr.: 10:00 13:00 Uhr und 15:00 bis

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