Klasse B. PKW ( ab 17 / 18 Jahre )

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1 Klasse B PKW ( ab 17 / 18 Jahre ) Kraftwagen bis 3,5 t zg Mitführen von Anhängern Alle Anhänger bis 750 kg zg, bei Anhängern mit einer zg von mehr als 750 kg ist die zg zg der Kombination auf kg begrenzt. - Mindestalter: 18/17 - Eingeschlossene Klassen: AM, L - Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

2 Klasse BE PKW mit Anhänger ( ab 17 / 18 Jahre ) Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis kg zg. - Mindestalter: 18/17 - Vorbesitz: B - Eingeschlossene Klassen: - - Ausbildung: Praxis - Prüfung: Praktische Prüfung

3 Klasse B 96 PKW mit Anhänger ( ab 17 / 18 Jahre ) Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zg. Die zg der Kombination ist begrenzt auf max kg. - Mindestalter: 18/17 - Prüfung: -

4 Klasse B Automatik PKW ( ab 17 / 18 Jahre ) Kraftwagen bis 3,5 t zg Mitführen von Anhängern Alle Anhänger bis 750 kg zg, bei Anhängern mit einer zg von mehr als 750 kg ist die zg zg der Kombination auf kg begrenzt. - Mindestalter: 18/17 - Eingeschlossene Klassen: AM, L - Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

5 Mofa Mofa ( ab 15 Jahre ) Mofa - einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, - maximal 25 km/h bbh, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor - Mindestalter: 15 - Eingeschlossene Klassen: - - Prüfung: Theorieprüfung

6 Klasse AM Motorroller ( ab 16 Jahre ) zweirädrige Kleinkrafträder ( Moped, Mokick ) dreirädrige Kleinkrafträder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbh max. 45 km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kw; bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³. b) Krafträder bbh max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen ( Fahrräder mit Hilfsmotor ). Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum. c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbh von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kw; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kw. d) vierrädrigeleichtkraftfahrzeuge mit einer bbh von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kw; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kw; Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien). - Mindestalter: 16 - Eingeschlossene Klassen: - - Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

7 Klasse A 1 Leichkraftrad bis 125 cm³ ( ab 16 Jahren ) Krafträder (auch mit Beiwagen) - Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11kw; - Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kw/kg. - Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kw. - Mindestalter: 16 - Eingeschlossene Klassen: AM - Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

8 Klasse A 2 Motorrad bis 35 kw (ab 18 Jahre ) Krafträder (auch mit Beiwagen) - mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kw; - Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kw/kg. - Mindestalter: 18 - Eingeschlossene Klassen: A1, AM - Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

9 Klasse A Motorrad ab 35 kw (ab 24 Jahre ) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ - und einer bbh von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge - mit einer Leistung von mehr als 15 kw. - Mindestalter: 24 - Mindestalter: 20 bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der KL. A2 - Mindestalter: 21 bei Dreirädrige Kraftfahrzeuge - Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM - Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

10 Klasse L Traktor ( 16 Jahre ) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung - für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind - und für solche Zwecke eingesetzt werden, - mit einer bbh von max. 40 km/h, - auch mit Anhänger, max. 25 km/h Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge - mit einer bbh von max. 25 km/h, - auch mit Anhänger. - Mindestalter: 16 - Eingeschlossene Klassen: - - Ausbildung: Theorie - Prüfung: Theorieprüfung

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