Neue Fahrerlaubnisklassen ab 19. Januar 2013
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- Monica Hermann
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1 Fahrschule Kolaschnik Neue Fahrerlaubnisklassen ab 19. Januar 2013 Klasse Bemerkung Mindestalter AM Zweirädrige Kleinkrafträder mit: Einschluss: keine 16 Jahre Verbrennungsmotor Zusammenfassung Leistung max. 4 kw bei der alten Klassen Elektromotor M und S Dreirädrige Kleinkrafträder mit: Fremdzündungsmotoren Leistung max. 4 kw bei Diesel-/Elektromotor Vierrädrige Leicht-Kfz mit: Fremdzündungsmotoren Leistung max. 4 kw bei Diesel-/Elektromotor Leermasse max. 350 kg A1 Krafträder mit Einschluss: AM 16 Jahre Hubraum max. 125 ccm Leistung max. 11 kw Geschwindigkeits- Verhältnis Leistung/Gewicht beschränkung 80 km/h max. 0,1 kw/kg Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbh über 45 km/h Leistung max. 15 kw für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
2 A2 Krafträder mit Bei zweijährigem Vorbesitz 18 Jahre Leistung max. 35 kw der Klasse A1 nur praktische, Verhältnis Leistung / Gewicht aber keine theoretische max. 0,2 kw/kg Prüfung erforderlich Einschluss: AM, A1 A Krafträder mit Bei zweijährigem Vorbesitz 20 Jahre bei Hubraum über 50 ccm oder der Klasse A2 nur Aufstieg von bbh über 45 km/h praktische, aber keine A2 auf A theoretische Prüfung erforderlich 21 Jahre Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit für Trikes Leistung über 15 kw Einschluss: AM, A1, A2 Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbh über 45 km/h Leistung über 15 kw 24 Jahre für Krafträder beim Direkteinstieg bbh = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
3 B Kfz ausgenommen Kfz Einschluss: AM, L 18 Jahre der Klassen AM, A1, A2 und A mit zg max kg Wegfall der Bestimmung 17 Jahre beim Be- max. 8 Personen zg Anhänger max. gleiteten Fahren außer dem Fahrer Leermasse des Zug- (BF 17) fahrzeugs bei der Anhängerregelung Anhängerregelung Anhänger mit zg max. 750 kg immer erlaubt Anhänger mit zg über 750 kg erlaubt, wenn zg der Fahrzeugkombination max kg B96 Kfz der Klasse B mit Wird durch Zu- vgl. Klasse B Anhänger mit: teilung der Schlüssel- zg des Anhängers zahl 96 erteilt. über 750 kg zg der Fahrzeugkombi- Keine Prüfung, nation über kg, aber besondere aber max kg Schulung erforderlich. BE Kfz der Klasse B mit Anhänger Vorbesitz: B vgl. Klasse B oder Sattelanhänger mit zg des Anhängers Keine Theorieprüfung, aber über 750 kg, aber praktische Prüfung erforderlich max kg zg = zulässige Gesamtmasse
4 L Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche bbh max. 40 km/h mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden. 16 Jahre Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit bbh max. 25 km/h T Zugmaschinen Einschluss: AM, L 16 Jahre für land- oder forstwirtschaftliche bbh max. 60 km/h für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbh max. 40 km/h Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Selbstfahrende Futtermischwagen für land- oder forstwirtwirtschaftliche bbh max. 40 km/h
5 C Kfz ausgenommen Kfz der Vorbesitz: B 21 Jahre Klassen AM, A1, A2 und A mit zg über kg Einschluss: C1 18 Jahre max. 8 Personen außer nach erfolgter Grunddem Fahrer qualifikation sowie für Anhänger bis 750 kg zg Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung CE Kfz der Klasse C mit Anhänger Vorbesitz: C 21 Jahre oder Sattelanhänger mit zg Anhänger über 750 kg Einschluss: BE, C1E, 18 Jahre T sowie D1E bei nach erfolgter Grund- Vorbesitz D1 qualifikation sowie für und DE bei Vorbe- Sitz D Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung Fahrerlaubnisse der Klassen D1, D1E, D, DE, C, CE gelten 5 Jahre, die der Kl. C1 und C1E bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, ab 45 Jahre 5 Jahre. Führerscheine gelten 15 Jahre. Führerscheine, die vor dem ausgestellt worden sind, sind bis zum umzutauschen.
Neue Fahrerlaubnisklassen und Führerscheine ab 2013
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