Straßenverkehrsrecht. Was ist beim Biomassetransport zu beachten. ALB Hessen - Baulehrschau Martin Vaupel

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1 Straßenverkehrsrecht Was ist beim Biomassetransport zu beachten ALB Hessen - Baulehrschau 2012 Martin Vaupel

2 Lof oder gewerbliche Beförderung Klärung bei Beförderungen von Biomasse, Gärrückständen, etc. Wer gibt den Auftrag? Wer bezahlt die Rechnung? - Gewerbliche Biogasanlage oder - Landwirtschaftlicher Betrieb

3 Lof oder gewerbliche Beförderung Auftrag kommt von der gewerblichen Biogasanlage Rechnung wird von der gewerblichen Biogasanlage bezahlt gewerbliche Beförderung

4 Lof oder gewerbliche Beförderung Auftrag kommt vom landwirtschaftlichen Betrieb Rechnung wird vom landwirtschaftlichen Betrieb bezahlt Landwirtschaftliche (lof) Beförderung

5 Lof oder gewerbliche Beförderung Landwirt baut Mais auf seine Kosten an und verkauft den Mais ab Feld an die gewerbliche Biogasanlage. Die Biogasanlage vergibt die Ernte an einen Lohnunternehmer (LU). Bei der Ernte hilft der Landwirt beim Abfahren und bekommt dafür eine Vergütung von der gewerblichen Biogasanlage. gewerbliche Beförderung für LU und Landwirt

6 Lof oder gewerbliche Beförderung Landwirt baut Mais auf seine Kosten an. Er beauftragt einen Lohnunternehmer für die Ernte und hilft beim Abfahren. Der Mais wird zur gewerblichen Biogasanlage transportiert und ab Waage oder Siloplatte verkauft. Landwirtschaftliche (lof) Beförderung für LU und Landwirt

7 Lof oder gewerbliche Beförderung Landwirt oder LU fährt für einen Bauunternehmer Schutt, Erde, Sand, etc. gewerbliche Beförderung für LU und Landwirt

8 Lof oder gewerbliche Beförderung mit Zugmaschine über 7,5t und Anhänger über 10t zulässiger Gesamtmasse < 40 km/h bbh Vorschrift im lof Betrieb (auch LU u. MR) Transport gewerblich eingestufter Biomasse als lof Erzeugnisse und lof Bedarfsgüter (nicht MR) für Gewerbebetrieb (nicht MR) Fahrerlaubnis Klasse T, ab 16 Jahre Klasse T, ab 16 Jahre Klasse CE, ab 21 Jahre Haftpflichtversicherung ja ja, meist teurer Versicherung informieren Kfz Steuer nein ja, mindestens für einen Monat versteuern ja, meist teurer Versicherung informieren ja, mindestens für einen Monat versteuern Erlaubnis Güterverkehr (GüKG) nein (MR Umkreis 75 km) ja ja Kontrollgerät für Traktor Lenk- und Ruhezeiten nein nein, weil Kfz < 40 km/h nein, weil Kfz < 40 km/h Berufskraftfahrer Qualifizierung / Weiterbildung ab September 2009 nein, gemäß 2 GüKG nein, weil T Klasse nein, weil Kfz < als 45 km/h

9 Lof oder gewerbliche Beförderung mit Zugmaschine über 7,5t und Anhänger über 10t zulässiger Gesamtmasse > km/h bbh Vorschrift im lof Betrieb (auch LU u. MR) Transport gewerblich eingestufter Biomasse als lof Erzeugnisse und lof Bedarfsgüter (nicht MR) für Gewerbebetrieb (nicht MR) Fahrerlaubnis Klasse T, ab 18 Jahre Klasse T, ab 18 Jahre Klasse CE, ab 21 Jahre Haftpflichtversicherung ja ja, meist teurer Versicherung informieren Kfz Steuer nein ja, mindestens für einen Monat versteuern ja, meist teurer Versicherung informieren ja, mindestens für einen Monat versteuern Erlaubnis Güterverkehr (GüKG) nein (MR Umkreis 75 km) Ja ja Kontrollgerät für Traktor Lenk- und Ruhezeiten nein, wenn lof Zwecke im Umkreis 100 km ja, Kfz > 40 km/h ja, Kfz > 40 km/h Berufskraftfahrer Qualifizierung / Weiterbildung ab September 2009 nein, gemäß 2 GüKG nein, weil T Klasse ja, weil Kfz > als 45 km/h

10 Fahrerlaubnis Kl. L Kl. T Kl. T Kl. C/CE ab 16 Jahre ab 16 Jahre ab 18 Jahre ab 18 Jahre Problem: Azubis, die T Führerschein haben, aber noch keine 18. Jahre sind. Schlepper mit bbh 50 km/h können nicht gefahren werden!!! bis 40 km/h *) Selbstfahrender Futtermischwagen Fahren ohne Führerschein, auch Halter bekommt Strafe *) Änderung seit

11 Fahrerlaubnis nur alte Klasse 3 = keine T Klasse!!! Schlepper (> 32 km/h bis 7,5 t zul. Gesamtmasse) + Anhänger Schlepper (bis 7,5 t zul. Gesamtmasse) + 2 Anhänger bis 25 km/h Umschreibung und Klasse T beantragen!!! für lof Zugmaschinen bis 60 km/h und SfA für lof Zwecke bis 40 km/h Hinweis: wird der alte Führerschein eingezogen z. B. zuviel Punkte, dann hat der neue Führerschein kein T mehr!

12 Fahrerlaubnis nur alte Klasse 3 = beinhaltet Klasse C1E Zugfahrzeug bis 7,5 t zg (C1) + Anhänger bis 12 t zg (C1E) Umschreibung und Klasse CE 79* beantragen!!! für Zugfahrzeug bis 7,5 t und einachs. Anhänger bis 18,5 t zg * ab 50. ärztliche u. augenärztliche Untersuchung gefordert > 60 km/h Achsabstand Anhänger unter 1 m

13 Fahrerlaubnis alte Klasse 2 = besitzt T Klasse!!! Umschreibung bis zur Vollendung 50. Lebensjahr in C bzw. CE - sonst dürfen Fahrzeuge dieser Klasse (auch T, da nur CE T einschließt) nicht mehr geführt werden - Umschreibung auch später möglich - ärztliche u. augenärztliche Untersuchung gefordert

14 Fahrerlaubnis ab mit Klasse T Beförderung von gewerblich eingestuften lof Erzeugnissen o. lof Bedarfsgütern als Biomasse (Silomais zur Biogasanlage, Getreide zum Landhändler, Gärrest zum Acker, etc.) mit lof Zugmaschinen und deren Anhängern bis 60 km/h!!!

15 Lof oder gewerbliche Beförderung KFZ Steuer Landwirtschaftliche (lof) Beförderung Versteuerung auch Monatsweise möglich Meldung beim örtlichen Finanzamt grünes Kennzeichen ok gewerbliche Beförderung Ausschließlich gewerblich Beförderung schwarzes Kennzeichen

16 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Befreiung gemäß 2 GüKG Für Eigene Zwecke: Der Landwirt fährt ausschließlich seine eigenen lof Erzeugnisse u. Bedarfsgüter. Er soll gemäß BAG Herr des Geschäftes sein Alle Fahrzeuge sind einsetzbar Fahrer: Ldw. selbst oder sein Mitarbeiter Nachbarschaftshilfe Gegenseite Hilfeleistung, es darf kein Geld fließen Mitzuführende Unterlagen Transport für eigene Zwecke keine Papiere Beim Einsatz von LKW o. Sattelzug sind Begleitpapiere mitzuführen

17 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Befreiung vom GüKG Landwirt als Mitglied im MR e.v. oder im Rahmen eines wirtschaftlichen Zusammenschlusses: Auftraggeber ist der Landwirt (Mitglied im MR e.v.) Nur mit Kfz Steuer befreiten Zugmaschinen und Anhänger oder Sonderfahrzeugen (Kein Einsatz von Sattelzugmaschinen) Fahrer ist der Ldw. selbst oder sein Mitarbeiter Befreit im Umkreis von 75 km Luftlinie Begleitpapiere/Lieferschein mitführen

18 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Befreiung vom GüKG Befreiung gemäß 2 für Lohnunternehmen: Ein Lohnunternehmerbetrieb, der getrennt davon einen landwirtschaftlichen Betrieb führt und in dieser Eigenschaft tätig ist Der Beförderungen mit Kfz Steuer befreiten Fahrzeugen (Umkreis 75 km) im Rahmen der Vermittlung eines MR e.v. durchführt Wenn die Beförderungen in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit lof Arbeiten stehen (z. B. Ernte und Abfuhr)

19 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Erlaubnis: Beantragung beim Landkreis (Genehmigung für 5 Jahre) Voraussetzungen: - Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis) - fachliche Eignung Prüfung und Vorbereitung bei IHK ca (EU Verordnung: Verkehrsleiter ab ; max. 4 Unternehmen mit insg. max. 50 Fahrzeugen) - finanzielle Leistungsfähigkeit EK: 9000 für 1. Fahrzeug 5000 für jedes weitere (Buchführungsabschluss) - Güterschadens-Haftpflichtversicherung (Mitführpflicht)

20 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Verantwortlich nach 7c GüKG für die Einhaltung des GüKG ist der Auftraggeber (Biogasanlage, Landwirt, LU) - Darf Auftrag nicht erteilen, wenn keine GüKG Erlaubnis des Unternehmers (LU, Landwirt als Subunternehmer) vorliegt Vor Auftragsvergabe klären und informieren, dass es sich bei dem Auftrag um gewerblichen Güterverkehr handelt!!

21 Kontrollgeräte Ausnahmen: Fahrzeuge mit einer bbh bis zu 40 km/h Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Geschwindigkeitserfassung > 40 km/h u. 7,5 t erforderlich) Fahrzeuge die von Landwirtschaft- oder Forstwirtschaftsunternehmen zur Güterbeförderung, im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit im Umkreis von bis zu 100 km (Gülle 250 km) vom Standort des Unternehmens verwendet oder von diesen ohne Fahrer angemietet werden. Lof Zugmaschinen > 40 km/h, die im Umkreis von bis zu 100 km (Gülle 250 km) von Standort des Unternehmens verwendet werden, das das Fahrzeug besitzt, anmietet o. least Fahrzeuge zur Straßenunterhaltung (z. B. Winterdienst)

22 Kontrollgeräte Vorgeschrieben für Fahrzeuge zur Güterbeförderung > 3,5 t incl. Anhänger und für Fahrzeuge mit einer bbh > 40 km/h Erfassung der Geschwindigkeiten, Lenk- und Ruhezeiten Lückenlose Dokumentation wichtig! während der Fahrt sind die Fahrerkarte (Digitaler Tachograph) bzw. die Schaublätter (Tachoscheiben) der vorausgehenden 28 Tage mitzuführen. Für fehlende Zeiten ist der maschinenschriftlich ausgefüllte Vordruck der BAG mitzuführen!

23 Berufskraftfahrerqualifizierung (BKrfQG) Bei üblichen Transporten in der Land- und Forstwirtschaft kommt das BKrfQG nicht zur Anwendung (keine gewerblichen Transporte) nicht für Kfz bis 3,5 t zhm nicht für Kfz bis 45 km/h nicht für Kfz oder SfA die zu Reparatur- und Wartungszwecken eingesetzt werden. Kraftfahrer die im gewerblichen Güterverkehr tätig sind und Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE lenken benötigen: Grundqualifikation: - Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb - o. Fahrerlaubnis + 7,5 Std. theor. u. prakt. Prüfung - o. Lehrgang beschleunigte Grundqualifikation: 140 Stunden (1,5 Std. theor. u. prakt. Prüfung) Fahrer die vor dem Fahrerlaubnis erworben, haben automatisch Grundqualifikation Weiterbildung: 35 Stunden, alle 5 Jahre, alle Fahrzeugführer Keine Prüfung, Schlüssel Nr. 95 in Fahrerlaubnis mit Datum eingetragen (z. B )

24 Ladungssicherung Wieso? Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer (vor allem Motorradfahrer, Fußgänger, Kinder, etc.) Ladung ist wertvoll

25 Ladungssicherung Folgen mangelhafter Ladungssicherung Zeitverlust Kosten (z. B. für Umladen, Straßenreinigung, etc.) Bußgeld (ab 35 bis 390 ) u. bis zu 3 Punkte Strafverfahren u. ggf. Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung o. Tötung, wenn Personen zu Schaden kommen im Schadensfall ggf. Verlust des Versicherungsschutzes (bei vorsätzlichen o. grob fahrlässigen Verhalten)

26 Ladungssicherung Wer ist verantwortlich? Fahrer, Halter, Verlader

27 Ladungssicherung Abdecksysteme Silowagen Es darf nichts runterfallen: - Abdeckung nicht vorgeschrieben - langsam fahren - Wagen nicht so voll laden

28 Straßenverschmutzung 32 StVO Verkehrshindernisse: - Soll möglichst unterbleiben (z. B. Reinigung der Bereifung vor Einfahren auf die Fahrbahn) - muss unverzüglich beseitigt und bis dahin kenntlich gemacht werden

29 Straßenverschmutzung - zuständige Stellen können die verkehrswidrigen Zustände auf Kosten des Verantwortlichen beseitigen - Verantwortlich: Verursacher (Fahrer) aber auch Auftraggeber (z. B. bei Ernteeinsatz) Empfehlung: im Auftrag vertraglich klären wer dafür zuständig ist, ggf. vorherige Absprache mit Straßenmeisterei, Bauhof, etc.

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