Trend: schneller, größer, schwerer
|
|
- Richard Steinmann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Trend: schneller, größer, schwerer Höchstgeschwindigkeit km/h Hohe Gesamtmassen
2 Öffentliche Straßen
3 Fahrzeugpapiere Hersteller liefern häufig nur Gutachten für die Erteilung einer Betriebserlaubnis mit Das gilt für zulassungsfreie Anhänger bis 25 km/h, Selbstfahrer bis 20 km/h oder angehängte Arbeitsgeräte über 3t z. G.. Achtung: Das zuständige Straßenverkehrsamt nimmt die Erteilung der BE vor. Dies hat innerhalb von 18 Monaten zu erfolgen, ansonsten ist eine Neuabnahme erforderlich. Haftpflicht ziehendes Kfz Betriebshaftpflicht
4 In der Regel sind die Traktoren nur mit Geschwindigkeitsmesser und Betriebsstundenzähler ausgerüstet Fahrpersonalverordnung Lenk- und Ruhezeiten? Keine Kontrollgeräte: Bei Fahrtschreiber 57a StVZO in BRD: Traktoren für lof Zwecke und Kfz bis 40 km/h bbh Bei EG Kontrollgerät VO 3820/85: Traktoren für lof Zwecke Fahrzeuge des lof Betriebes im 50 km Bereich Fahrzeuge bis 30 km/h Digitaler Tachograph seit 1. Mai 06 ; ab April 2007 Ausnahmen geplant: Kfz bis 40 km/h bbh generell befreit Lof Fahrzeuge im lof Betrieb bis 100 km befreit Kfz Steuer befreite Zugm. u. Anh. für LU und MR e.v. bis 100 km befreit
5 Traktoren über 7,5t zulässiger Gesamtmasse mit 40 oder bis 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (Eintragung im Kfz Schein) im lof Betrieb Vorschrift 40 km/h bis 60 km/h Bemerkungen EG Betriebserlaubnis ja nein z. Zt. keine Änderung Geschwindigkeit Toleranz plus 3 km/h keine Differenz zu 50 km/h gering Überwachung 29 StVZO Alle 2 Jahre HU Jährlich HU, Halbjährlich SP Unterschiedliche Überwachungsgebühren Fahrerlaubnis FeV T mit 16 Jahren T mit 18 Jahren Alter für Lehrlinge von Bedeutung Radabdeckung mit Breitbereifung 2/3 des Rades abdecken Auch 2/3 der Radabdeckug ausreichend Nachrüstung mit Breitbereifung beachten Mitführen von Starrdeichselanhängern Stützlast bis 4000 kg Stützlast bis 2000 kg Auch bei Traktoren mit gleichen Leistungen Fahrpersonalrecht Kein Kontrollgerät 57 a StVZO Kontrollgerät bei Güterverkehr Kontrollgerät nicht Serie Leichten Rückbau auf 40 km/h beachten!
6 3 Kfz Steuergesetz, Ausnahmen Fahrzeuge: Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge mit Anhänger Einachsige Kfz Anhänger Einsätze: In lof Betrieben beginnen und enden LU für lof Betrieb ( Auftrag und Rechnung) Grünflächenpflege
7 SfA (Generell Kfz Steuer befreit) mit einem Anhänger
8 Transport: Lof Zweck oder nicht?
9 Güterkraftverkehrsgesetz 1 Geschäftsmäßiger Güterverkehr ist gewerblich Werkverkehr ist erlaubnisfrei 2 Güterkraftverkehrsgesetz (Befreiung) : für eigene Zwecke, bei Nachbarschaftshilfe im Rahmen des MR e.v. oder eines wirtschaftlichen Zusammenschlusses mit Kfz Steuer befreiten Zugmaschinen und ihren Anhängern sowie Sonderfahrzeugen gemäß 3 Kfz Steuergesetz im Umkreis von 75 km Außerdem: Beförderung von Gütern im Rahmen öffentl. Aufgaben
10 2 Güterkraftverkehrsgesetz (Befreiung) : Eigene Zwecke: Der Landwirt fährt ausschließlich seine eigenen Erzeugnisse. Er soll gemäß BAG Herr des Geschäftes sein Alle Fahrzeuge sind einsetzbar Fahrer: Ldw. selbst oder sein Mitarbeiter Lieferschein oder ID Karte mitführen (Auflage bei LKW) Nachbarschaftshilfe Gegenseite Hilfeleistung, es darf kein Geld fließen
11 2 Güterkraftverkehrsgesetz (Befreiung) : Landwirt als Mitglied im MR e.v. oder im Rahmen eines wirtschaftlichen Zusammenschlusses ( Abfuhrgemeinschaft) Auftraggeber ist der Landwirt Nur mit Kfz Steuer befreiten Zugmaschinen 8700, 8710, 8720 und Anhänger gemäß 3 Kfz Steuergesetz Fahrer ist der Ldw. selbst oder sein Mitarbeiter Befreit im Umkreis von 75 km. Lieferschein oder ID Karte mitführen
12 2 Güterkraftverkehrsgesetz Befreiungsvorschrift für LU: mit Kfz-Steuer befreiten Zugmaschinen und ihren Anhängern für lof Betriebe bei Arbeiten und Transporten die im Zusammenhang stehen. Bei reinen Transporten über MR e. V. im 75 km Bereich mit Kfz Steuer befreiten Zugmaschinen und Anhängern bei getrennt vom LU geführtem lof Betrieb
13 Grenzfälle für MR e.v.: Einsatz von Lkw oder Sattelzug Einsatz nicht von der Kfz Steuer befreite Zugmaschinen oder Sonderfahrzeuge Einsatz außerhalb des 75 km Zone Einsatz für Dritte
14 Transport für Bauunternehmen gewerblich
15 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kfz u. Anhänger mehr als 3,5t Erlaubnis vom Landkreis: Sachkundelehrgang Finanzielle Leistungsfähigkeit Fachliche Eignung Berufszugangsvoraussetzungen sind einzuhalten Gemeinschaftslizenz Güterschaden-Haftpflicht
16 Getreidetransport für Landhandel Transport von lof Erzeugnissen oder Bedarfsgütern gewerblich? Silomaistransport für Biogasanlage, Gärsubstrat der Biogasanlage
17 Reine land- o. forstwirtschaftliche oder gewerbliche Transporte mit 40 km/h lof Zugmaschine und zulassungspflichtigen Anhängern. Was ist zu beachten? Vorschrift Zulassung mit amtlichen Kennzeichen Kfz Steuer Befreiung? Haftpflichtversicherung Überwachung Fahrerlaubnis? für lof Betrieb Ja Ja grüne Kennzeichen Ja günstig alle 2 Jahre HU Klasse T ab 16 Jahre für gewerbl. Betrieb Nicht über MR e.v. Ja Ja Nein mindestens für 1 Monat versteuern alle 2 Jahre HU Klasse CE ab 21 Jahre Befreiung 2 GüKG? Kontrollgerät für Traktor? Agrardieselvergütung ja Nein ja Nein Nein gemäß 57a StVZO Nein
18 Umschreibung der alten in neue Fahrerlaubnisklassen Alte Klassen Klassen vor Okt. 90 (DDR) Neue Klassen seit A A, A1, M, L, S 1a / 1b A A1, M, L, S 4 M M, L, S 5 T L, S 3 B / BE 2 CE C1, C1E, B, BE, L, M, S CE 79 * und T (auf Antrag ) C*, CE*, C1, C1E, B, BE, T, L, M, S *Bei Umschreibung ab dem 50. Lebensjahr sind ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich. Die EU Klassen CE 79, C und CE sind bis zum 50 igsten Lebensjahr umzuschreiben, ansonsten dürfen Kfz dieser Klassen nicht mehr gefahren werden. Es gilt noch eine Frist von 2 Jahren nach dem Termin.
19 Fahrerlaubnisklassen ( L und T ab 15 J möglich)
20 Schwarzes Kennzeichen mit L und T LU für Landwirt Wasser- und Bodenverbände Traktor in der Werkstatt
21 Verkehrstechnik mit lof Fahrzeugen Lof Arbeitsgeräte und Zubehör
22 Lof Arbeitsgerät oder Anhänger? Lof Arbeitsgeräte generell zulassungsfrei
23 Darum Anhänger LU: Zulassung ab 6 km/h Miststreuer Güllewagen Ladewagen Häckselwagen Düngerstreuer
24 Einiges zur Bremstechnik Statt Auflaufbremsen Druckluftanlagen wählen Zweileitungssystem Bremskraftregler manuell Besser Automatischer Bremskraftregler (ALB) Lassen Sie den kompletten Zug prüfen!
25 Bremsen?
26 Zusammenstellung von Fahrzeugen Lof Gliederzug 2 x 18 t Anhänger Dreiachsanhänger 24t plus Zugmaschine Zuggesamtlänge 18m Zuggesamtmasse 40t
27 Zulässige Gesamtmassen Einzelfahrzeug Angenommene technische Daten Starrdeichsel anhänger Achslast in t Stützlast in t Betriebsgewicht in t Arbeitsgerät in t Nutzmasse in t Faßgrößen in m ³ Einachser bis 10 Doppelachse Achsabstand < 1m bis 10 Tandem bis 20 Tridem bis 25
28 Ladung lof Erzeugnisse
29
30 Verordnung ab Blm SchV ( Kenzeichnung von Kfz) Ausnahmen gemäß 2 Mobile Maschinen und Geräte Arbeitsmaschinen lof Zugmaschinen zwei- und dreirädrige Kfz
31 30 StVO Sonntagsfahrverbot Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Verbot für LKW über 7,5t zg; Sowie Anhänger hinter Lkw Gilt nicht für: Leicht verderblicher Ware Obst, Gemüse, Milch, Fleisch und Fleisch Zugmaschinen mit Anhänger Ausnahme und Erlaubnis gemäß 46 StVO möglich
32 Große und breite Maschinen
33 Bodenschonung und StVZO 35. Ausnahme VO für Zugmaschinen und Anhänger nur über Breitbereifung bis 3 m breit Reifeninnendruck bis 1,5 bar (beantragt bis 10 km/h) Kenntlichmachung
34 Bei mehr als 3 m Transportbreite Erlaubnis gemäß 29 StVO erforderlich Unterlagen für den Antrag: Ausnahmegenehmigung gemäß 70 StVZO, Gutachten vom Hersteller möglich Unbedenklichkeit der Versicherung Bislang nur als Einzelverfahren möglich
35 Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens: Rahmenbedingungen: Breite bis 3,50 m Einzelfahrzeuglänge 12m + 10% = 13,20m Achslast sfa 11,5 t + 10% = 12,65t Zuggesamtlänge 18,75m Bei Deichsellänge 1900mm 15,65m Ladeflächenlänge
36 Vereinfachung beim Straßenverkehrsamt: Fahrzeuge, Maschinen und Gerätekombinationen liegen im Rahmen der Vorgaben; Einmalige Prüfung des Abmessungs- und Gewichtsrahmens durch Polizei und Straßenbaubehörde im Landkreis; Straßenverkehrsamt führt eine 29 StVO Erlaubnisliste; Weitere Eintragungen von Maschinen problemlos möglich; Vorteil: - weniger Verwaltungs- und Zeitaufwand für Halter und Behörde
37
38 Gelbe Rundumleuchte nur im Rahmen einer Ausnahme
39 Auflagenkatalog für den Halter bzw. Fahrer in eigener Verantwortung: Nutzung der gelben Rundumleuchte BAB, Kfz Straßen sowie gewichts- beschränkte Straßen und Brücken dürfen nicht benutzt werden. Innenstadtbereiche sind nach Möglichkeit zu meiden Möglichst auf untergeordnete Straßen und Wirtschaftswege ausweichen. Straßen mit erheblichem Verkehr/starkem Berufsverkehr möglichst meiden. Evtl. privates Begleitfahrzeug einplanen. Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen.
40
41 Wirtschaftswege Straßen schonende Breitbereifung
Landwirtschaftliche Transporte LLFG Bernburg 6. Dezember 2007
Landwirtschaftliche Transporte LLFG Bernburg 6. Dezember 2007 Rechtliche Rahmenbedingungen Günter Heitmann Schlagkräftige Erntefahrzeuge Schnelllaufende Zugmaschinen Bei mehr als 60 km/h Kfz Straße und
MehrDie Lizenz zum Fahren
Die Lizenz zum Fahren Nur mit dem passenden Führerschein können die in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzten Maschinen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Je nach Alter des Fahrzeugführers
MehrStraßenverkehrsrecht. Was ist beim Biomassetransport zu beachten. ALB Hessen - Baulehrschau 2012. Martin Vaupel
Straßenverkehrsrecht Was ist beim Biomassetransport zu beachten ALB Hessen - Baulehrschau 2012 Martin Vaupel Lof oder gewerbliche Beförderung Klärung bei Beförderungen von Biomasse, Gärrückständen, etc.
MehrGesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG)
Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG) Ab dem 09.Sept.2009 gilt das Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG). Alle Kfz und Kombinationen mit mehr als 3,5t Gesamtmasse, die man für
MehrDer neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht
Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie
MehrVon Bedeutung sind aber die Regelungen in der Zweiten Ausnahmeverordnung (siehe unten).
Fahrerlaubnisrecht 6 FeV (Klasseneinteilung): Die Klasse L berechtigt zum Führen von Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und geeignet
MehrWichtige Vorschriften, die bei Faschingszügen als Brauchtumsveranstaltungen eigenverantwortlich zu beachten sind
Straßenverkehrsamt Wichtige Vorschriften, die bei Faschingszügen als Brauchtumsveranstaltungen eigenverantwortlich zu beachten sind I. Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Anhänger (Abschnitt B II.
MehrDas EU-Führerscheinrecht
Das EU-Führerscheinrecht Die Fahrerlaubnis zum Führen von Zugkombinationen Die Regelungen der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ab 19.01.2013 (unter Berücksichtigung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie) Dipl.-Ing.
MehrWeitere Kernpunkte der neuen EU-Führerscheinregelung:
Der neue EU-Führerschein Durch die Einführung des neuen Führerscheines sollen in den einzelnen EU-Ländern die Vorschriften einschließlich der Ausbildung und Prüfung vereinheitlicht werden. Weitere Kernpunkte
MehrDas EU-Führerscheinrecht
Das EU-Führerscheinrecht Die Fahrerlaubnis zum Führen von Zugkombinationen Dipl.-Ing. Jörg Biedinger Produktmanager Fahrerlaubnis TÜV Nord Mobilität Fahrerlaubnis zum Führen von Zugkombinationen Aufgrund
MehrDer Traktor im Straßenverkehr
Der Traktor im Straßenverkehr Aktuelle Änderungen Juli 2011 Führerschein: Nach 14 Abs. 2 war es bisher möglich, Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen in einem Umkreis von zehn Kilometern um den
MehrÜbersicht über die Fahrerlaubnisklassen
Seite 1 von 8 Übersicht über die n Es gibt in der Besrepublik Deutschland folgende n: ab 2013 Fahrzeugdefinition bis 2013 AM Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h einer
MehrDie Führerscheinklassen - Welche Fahrzeuge darf ich mit welcher Klasse fahren?
Die Führerscheinklassen - Welche Fahrzeuge darf ich mit welcher Klasse fahren? Welche Schlepper darf ich mit meinem Führerschein eigentlich fahren, wie viele Anhänger darf ich mitführen und welches zulässige
MehrNeue Fahrerlaubnisklassen und Führerscheine ab 2013
Für den Direkteinstieg von der Klasse A1 zur neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem zweijährigen Ablauf eine praktische (keine theoretische) Prüfung erforderlich. Für den Direkteinstieg
MehrZulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der
MehrDie Richtlinie 2006/126/EG. Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen
Die Richtlinie 2006/126/EG Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen Dipl.-Ing. Jörg Biedinger Fachreferent Fahrerlaubnis TÜV Nord Mobilität 24.9.2012 1 Besonderheiten der Klassen BE
Mehrgefährdungsfreier und gesetzeskonformer Einsatz von Bau- und Transportfahrzeugen
Öffentlicher/nicht öffentlicher Verkehrsraum gefährdungsfreier und gesetzeskonformer Einsatz von Bau- und Transportfahrzeugen 9. Forum protect Bad Wildungen 28.11.2007 9. Forum protect Rainer Hummel 1
MehrFahrerlaubnisklassen im Überblick
Fahrerlaubnisklassen im Überblick Klasse S: Quad Berechtigung zum Fahren von dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h,
MehrVerkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Zulassungsfreie Fahrzeuge. Bernd Huppertz 1
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge 1 Zulassungspflicht 1 FZV 3 I FZV 3 II Nr. 1 FZV 3 II Nr. 2 FZV Kennzeichen Namensschild Versicherungskennzeichen Geschwindigkeitsschild
MehrEingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M. Eingeschlossene Klassen: A1, M. Mindestalter: 18 Jahre. Eingeschlossene Klasse: M
A unbeschränkt Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kw (34 PS) oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kw. Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M A beschränkt
MehrKFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten
16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der neuen Oldtimer-Richtlinie Mit der neuen Oldtimer-Richtlinie kommen ab November 2011 auf die Oldtimerfahrer verschiedene Änderungen zu. Diese Änderungen wurden
MehrBeispiel LKW mit Starrdeichselanhänger
Führen von Zugkombinationen mit den Klassen C1E und 3 Die EU-Führerscheinrichtlinie betrachtet bei Zugkombinationen grundsätzlich Zugfahrzeug und Anhänger getrennt voneinander. Insofern finden bei der
MehrFührerschein - Klassen Übersicht
Führerschein - Klassen Übersicht Klasse Fahrzeug Alter Vorbesitz emerkung A1 Leichtkraftrad Hubraum max. 125 ccm Leistung max. 11 kw bbh bis 18 J. max. 80km/h 16 - Fahrerlaubnis Klasse 3, erworben vor
MehrHerzlich Willkommen zu
Herzlich Willkommen zu Brauchtumsveranstaltungen 1 Abnahme von Fahrzeugen zur Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen durch den amtlich anerkannten Sachverständigen 2 Grundlage für den Sachverständigen
MehrVerkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Pflichtversicherung. Bernd Huppertz 1
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Pflichtversicherung 1 Pflichtversicherung 1 PflVG o Der Halter eines Kfz oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung
MehrBetrieb von Golfcarts und Pflegemaschinen auf öffentlichen Straßen/Flächen
Betrieb von Golfcarts und Pflegemaschinen auf öffentlichen Straßen/Flächen Inhalt 1. Was ist eine öffentliche Fläche? 2. Was sagt die FZV und das StVG? 3. Welche Möglichkeiten gibt es um Rechtssicherheit
MehrStand der Gesetzgebung bei Massen und Abmessungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge VDI Köln, 22.01.2013
Stand der Gesetzgebung bei Massen und Abmessungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge VDI Köln, 22.01.2013 Dipl.-Ing. Andreas Schauer, VDMA Referat Verkehr Gliederung Zulässige Abmessungen und Massen gemäß
MehrQualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung
Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer
MehrUmweltzone in Tübingen
Umweltzone in Tübingen In Tübingen ist seit 1. März 2008 eine Umweltzone in Kraft. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Tübingen ADAC e.v. Seite 1 ADAC e.v. Seite 2 Betroffene Fahrzeuge:
MehrSicherheitspartnerschaft 2010
Polizeipräsidium Mannheim Sicherheitspartnerschaft 2010 Wasserschutzpolizeistation Mannheim Trailerbetrieb Allgemeine Punkte Zurrgurte verwenden, Sicherung nach vorne, hinten und nach oben Auflaufbremse
MehrFührerschein 2013 Die wichtigsten Änderungen
Führerschein 2013 Die wichtigsten Änderungen Landkreis Barnim Dez. I, Ordnungsamt Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde Am Markt 1 16225 Eberswalde Aus welchem Grund sind diese Änderungen erforderlich?
MehrHinweise zum Transport von Biomasse und Gärprodukten
Hinweise zum Transport von Biomasse und Gärprodukten Stand: Oktober 2010 Hinweis: Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernimmt der Fachverband Biogas e.v. keine Haftung. Der Transport von
MehrWer bezahlt die Rechnung
Wer bezahlt die Rechnung Landwirtschaftliche oder Gewerbliche Beförderung In der Landwirtschaft gehören Transporte zum Tagesgeschäft. Egal ob Ernteprodukte, Futtermittel, Dünger oder Vieh, immer müssen
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrRegula'onen in Deutschland. h2p://www.ewheels.org
Regula'onen in Deutschland h2p://www.ewheels.org DE Auf europäischer Ebene konnte bisher keine Einigung bezüglich einer EU Typengenehmigung und einer Fahrzeugkategorie für selbstbalancierte Fahrzeuge mit
MehrInformationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
MehrFührerscheine. Wer braucht was und was darf ich damit fahren? vorgetragen von. Frank Reimers
Führerscheine Wer braucht was und was darf ich damit fahren? vorgetragen von Frank Reimers Das Führen von land- und forstwirtschaftlichen wirtschaftlichen Fahrzeugen Klasse L Klasse T Klasse L Zugmaschinen
MehrKfz-Versicherung. LVM-Gewerbeschutzbrief
Kfz-Versicherung LVM-Gewerbeschutzbrief In guten Händen. LVM Die Vorteile für Sie in Kürze Mit dem LVM-Gewerbeschutzbrief sorgen Sie vor, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen mobil bleiben wollen: \ Optimaler
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Grundsätzliches: Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments
MehrRichtlinien für die Durchführung von Umzügen im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen
Richtlinien für die Durchführung von Umzügen im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1. Verlauf des Umzuges... 3 2. Allgemeiner Hinweis... 4 3. Gestaltung der
MehrAnlage 3. (zu 6 Absatz 6 und 7) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach. bisherigen Mustern
Anlage 3 (zu 6 Absatz 6 und 7) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern Bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf die neuen Klassen
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
MehrLandwirtschaft im Straßenverkehr
Landwirtschaft im Straßenverkehr Dirk Anders Sachbearbeiter Verkehr Polizeiinspektion Ebersberg Dr.-Wintrich Wintrich- Str. 9 85560 Ebersberg 08092 / 8268-150 Landwirtschaft im Straßenverkehr Zulassung
MehrErlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr ( 3 Absatz 1 GüKG) Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009)
Antrag auf Erteilung einer (falls im Handelsregister eingetragen) Registergericht Register-Nr. 1.1 Ort der Niederlassung 1.2 Ort des Hauptsitzes im handelsrechtlichen Sinne (soweit abweichend von Nr. 1.1)
MehrDie Regelungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) in Bezug auf Karosserie- und Nutzfahrzeugbauer
Die Regelungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) in Bezug auf Karosserie- und Nutzfahrzeugbauer Jörg Biedinger Fachreferent Fahrerlaubnis Arge NKF BKrFQG 7.11.2013 Grundsätzliche Regelungen
MehrVerkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Erlöschen der Betriebserlaubnis. Bernd Huppertz 1
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Erlöschen der Betriebserlaubnis Bernd 1 Bernd 2 Zulassungsvoraussetzung 19 II Die Zulassung erfolgt auf Antrag bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung
Mehr1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? - bis 3,5 t
kai.orlob@mainzer-fahrschule.de 06131/6933980 Zahlentest für die Führerscheinklasse B (Pkw) 1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? - bis 3,5
MehrSubstraternte und Gärrestausbringung - Teil 3: Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten
Substraternte und Gärrestausbringung - Teil 3: Führerscheinrecht, Güterkraftverkehrsgesetz und weitere Vorgaben bei gewerblichen Transporten Nr. II 29/2016 Zusammengestellt für die Arbeitsgruppe II (Substratbereitstellung)
Mehr10.04.2013. Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte)
Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte) Themen 1. Blauer Ausweis mit Kategorie D2 (altrechtlich) Umtausch gegen einen Führerausweis im Kreditkartenformat 2. Kategorie D1 (neurechtlich)
MehrKEINE ANGST VOR TYPGENEHMIGUNGEN
ARGE-NKF Jahrestagung 07.11.2013 SGS-TÜV Saar GmbH Stefano Mastrogiovanni Teamleiter Homologation EG-Rahmenrichtlinie 2007/46/EG Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern
MehrVerkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Kfz i.s.d. Zulassungsrechts. Bernd Huppertz 1
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Kfz i.s.d. Zulassungsrechts 1 Grundregel der Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der Zulassungsbehörde
Mehranläßlich Pützchens Markt am 09.09.2011
Anmeldung zum 1. Historischen Festumzug anläßlich Pützchens Markt am 09.09.2011 Schaustellerbetrieb, Verein, Gesellschaft: Name: ggfls Ansprechpartner: E-Mail-Adresse: Tel. (tagsüber): Mobil-Nummer: nimmt
MehrRegeln und Verhalten im Straßenverkehr. Landtechniktag Martin Gehring. Kuratorium Bayerischer Maschinenund Betriebshilfsringe e.v.
Regeln und Verhalten im Straßenverkehr Landtechniktag 2018 Martin Gehring Kuratorium Bayerischer Maschinenund Betriebshilfsringe e.v. 71 Geschäftsstellen Stand 31.10.2017 2 Gliederung: Fahrerknigge / Leitlinien
MehrVerkehrssicherheit. Mit Abstand gelassen ans Ziel
Verkehrssicherheit Mit Abstand gelassen ans Ziel Tempo der Vernunft Eine der häufigsten Unfallursachen im Güterkraftverkehr ist zu geringer Abstand. Die Folgen sind oft Auffahrunfälle, bei denen jährliche
MehrDie Führerscheine der Klassen B und B+E
Die Führerscheine der Klassen B und B+E Der Führerschein der Klasse B ist gültig, um folgende Fahrzeuge zu steuern: 1. Personenwagen bis zu 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrer mit einem höchstzulässigen
MehrTEILEGUTACHTEN. Nr.374-0019-00
ULT Seite: 1/4 TEILEGUTACHTEN Nr.374-0019-00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang
MehrSICHERHEIT DER KINDER im Fahrzeug
SICHERHEIT DER KINDER im Fahrzeug Gurttragvorschriften Im Interesse der Verkehrssicherheit hat der Bundesrat mehrere Änderungen beschlossen. So sollen Kinder künftig in Personenwagen und Schulbussen noch
MehrFahrzeugkauf (Halterwechsel) mit Landkreis München-Kennzeichen in außer Betrieb gesetztem Zustand
Neuzulassung Das Fahrzeug kommt als Neufahrzeug erstmals in den Verkehr. Es waren noch nie Kennzeichen zugeteilt und es ist kein Erstzulassungstag im Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) eingetragen.
MehrAusbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.
Ausbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.2009 1. Grundsätze Alle Fahrer im Güterkraftverkehr, sofern
MehrSICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern
SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern Führerschein alleine reicht nicht mehr Wer bisher seinen Lebensunterhalt mit dem Lenken von Lkw s über 3,5 t hzg verdienen wollte, brauchte außer
MehrAnlage 9 (zu 25 Abs. 3) In Kraft getreten am 19.01.2013. Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein
Anlage 9 (zu 25 Abs. 3) In Kraft getreten am 19.01.2013 Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein A. Vorbemerkungen Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von
MehrEinleitende Bemerkungen
Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,
MehrUmweltzone in Frankfurt/Main
Umweltzone in Frankfurt/Main In Frankfurt/Main ist seit 1. Oktober 2008 eine Umweltzone in Kraft. Sie umfasst die Fläche innerhalb des Autobahnrings". Im Westen wird die Umweltzone begrenzt durch die A5,
MehrService / Transport, Verzollung, Verpackung Ruthmann SLSK/110 185 Schräglader Stapler- Maschinenund
Service / Transport, Verzollung, Verpackung Ruthmann SLSK/110 185 Schräglader Stapler- Maschinenund Fahrzeugtransporter Seite 1 / 20 Seite 2 / 20 Ruthmann CargoLoader SLSK/110 185 Schräglader / Autotransporter
MehrAntragsstellung Führerschein. Information. Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Notwendige Unterlagen
Antragsstellung Führerschein Wir nehmen gemeinsam mit Ihnen den Führerscheinantrag auf und leiten diesen dann zur weiteren Bearbeitung an die Führerscheinstelle des Kreises Dithmarschen weiter. Sbald Ihr
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrGüterverkehr. Programmübersicht. Stand: 01.03.2014. www.dsd-staatliche-dokumente.de
Programmübersicht Güterverkehr Stand: 01.03.2014 www.dsd-staatliche-dokumente.de DSD Staatliche Dokumente GmbH Sendener Stiege 4 48163 Münster Tel: 02536/ 991-157 Fax: 02536/991-148 Mail: mail@dsd-staatliche-dokumente.de
MehrAbschleppen und Schleppen
und Schleppen Grundsätze Dem Begriff des Abschleppens liegt der Nothilfegedanke zugrunde. Es sollen im Verkehr betriebsunfähig gewordene Fahrzeuge bis zur nächsten Werkstatt oder aber auch zum Verschrottungsplatz
MehrÜbrigens: Bester Versicherungsschutz für Ihr neues Kfz zum besonders günstigen Tarif: http://www.allsecur.de. Zusatzausstattung und Zubehör:
Kaufvertrag für ein gebrauchtes Für den Käufer Vorbemerkung Dieser Vertrag ist für den privaten Verkauf gebrauchter e gedacht. Ist ein Unternehmer Verkäufer, ist der vertraglich vorgesehene Gewährleistungsausschluss
MehrFlurförderzeuge im öffentlichen Straßenverkehr
Sonderdruck Einsatz von Flurförderzeugen Flurförderzeuge im öffentlichen Straßenverkehr Flurförderzeuge im öffentlichen Straßenverkehr Die in diesem Informationsblatt enthaltenen technischen Lösungen
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrDas Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
2016 Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) Die Fahrschule Stratmann ist seit 35 Jahren erfolgreich im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Sachen Führerschein für Kraftfahrzeuge und
MehrVerwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten
Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt
MehrRichtlinien für die Durchführung von Umzügen im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen
Richtlinien für die Durchführung von Umzügen im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen Inhaltsübersicht 1. Allgemeiner Hinweis 2. Gestaltung der Festwagen 3. Personenbeförderung 4. An- und Abfahrt der am
MehrNeuregelung der Berufskraftfahrer-Qualifikation
Neuregelung der Berufskraftfahrer-Qualifikation Vorwort Der Straßenverkehr wird ständig anspruchsvoller, fahrerisches Können wird immer wichtiger. Die EU-Richtlinie 2003/59/EG gibt deshalb nun europaweit
MehrUnfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel
Anlage UF Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel Familienname, Vorname der Antragstellerin/des Antragstellers
MehrAusbildung zum Führerschein der Klassen C und CE für Fahrer von Einsatzfahrzeugen. Olaf Hollandt
Ausbildung zum Führerschein der Klassen C und CE für Fahrer von Einsatzfahrzeugen 1 Führerschein der Klasse C, CE Besitzschutz Alle bis 31.12.1998 erworbenen Führerscheine bleiben im Umfang ihrer Berechtigungen
MehrAntrag auf Erteilung einer
Antrag auf Erteilung einer Kreis Euskirchen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr Der Landrat Abt. 36 Straßenverkehr Gemeinschaftslizenz (Art. 4 VO (EG) 1072 / 2009) Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)
MehrFahrverbotszone (Umweltzone) in Dortmund
Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Seite 1 von 10 Fahrverbotszone (Umweltzone) in Dortmund - Umfang der Zone - Ausnahmen für Unternehmen - Ansprechpartner Am 15. Oktober 2011 ist ein neuer Luftreinhalteplan
MehrZahlen zu technischen Fragen
Zahlen zum Führerschein 1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? 3,5 t 2) Wie lange dauert die Probezeit? 2 Jahre 3) Auf wie viel Jahre verlängert
MehrKapitel 2 Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht
Kapitel 2 Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht Zum Fahrerlaubnisrecht: Das Kapitel 2 befasst sich mit den Themen: Fahrerlaubnisrecht Zulassungsrecht Kontrolle von Fahrzeugen Zum Fahrerlaubnisrecht: Sachverhalt:
MehrDer Weg zur Kontrollgerätkarte
Der Weg zur Kontrollgerätkarte TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen Seite 1 Ausgabestelle von Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmerkarte nach 4 Fahrpersonalgesetz ist in Hessen für hessische Bewohner
MehrA n t r a g auf Erlaubnis von
Veranstalter (Name, Anschrift und Telefon) A n t r a g auf Erlaubnis von Landratsamt Rhön-Grabfeld Straßenverkehrsbehörde Siemensstraße 10 97616 Bad Neustadt a.d.saale Zuverlässigkeitsfahrten und Rallyes
MehrASC - KFZ besondere Tarifmerkmale
Angebotener Tarif ASC - Rabatt MeinAuto Individual Individuell - In NAFI bereits berücksichtigt Sonder-SF Einstufung für PKW Einstufung in SF ½ =70 % Zweitwagen-Regelung / Voraussetzungen: Bezugsvertrag
MehrAntrag auf Erweiterung einer Sammel- und Transportgenehmigung für Abfälle gemäß Artikel 30 des Abfallgesetzes vom 21. März 2012
Division des déchets 1, Avenue du Rock n Roll L-4361 ESCH/ALZETTE Antrag auf Erweiterung einer Sammel- und Transportgenehmigung für Abfälle gemäß Artikel 30 des Abfallgesetzes vom 21. März 2012 Dem Umweltamt
MehrUnterschiedliche Verkehrsmittel Lehrerinformation
Lehrerinformation 1/10 Arbeitsauftrag Verschiedene Verkehrsmittel werden verglichen und möglichen Nutzen und Nutzern zugeordnet. Die in Bezug auf Nachhaltigkeit vorbildlichen Ansätze werden diskutiert.
MehrStand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:
Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere
MehrLeichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?
Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die
MehrADAC Autorecht aktuell. Der EU-Führerschein.
ADAC Autorecht aktuell Der EU-Führerschein. Fahrerlaubnisklassen, Befristungen und Zwangsumtausch: Die EU-weite Harmonisierung hat weitreichende Auswirkungen auf alle Alt- und Neu-Inhaber von Führerscheinen.
MehrZulassung Steuer Versicherung. Fahrerlaubnis
Zulassung Steuer Versicherung Fahrerlaubnis LiQuad.pdf A) Art der Fahrzeugklassen Rechtliche Grundlage: Richtlinie 2002/24 EG über die Typgenehmigung zweirädriger (Doppelrad = 1 Rad) oder dreirädriger
MehrWELCHE PAPIERE WERDEN BENÖTIGT FÜR
WELCHE PAPIERE WERDEN BENÖTIGT FÜR ANMELDUNG EINES KFZ fabrikneu oder Einzelgenehmigung Kaufvertrag oder Rechnung Benützungsbewilligung bei Leasing Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug Kopie genügt bei
MehrAchtung Bahn! VGF-Ratgeber für alle, die in der Stadt unterwegs sind
Achtung Bahn! VGF-Ratgeber für alle, die in der Stadt unterwegs sind Verehrte Fahrgäste! Verehrte Verkehrsteilnehmer! Wer auf Frankfurts Straßen unterwegs ist, sei es zu Fuß oder mit dem Rad, im Auto oder
MehrStraßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren
Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Rotenburg a.d.f, den 15. März 2015 Basis des Verwaltungshandelns Straßenverkehrsgesetz (StVG) In Verbindung mit Fahrerlaubnis-Verordnung
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrVerkehrsrechtsschutz. Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf
Verkehrsrechtsschutz Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf In guten Händen. LVM So kann s kommen Aus der Praxis Rechtsschutz im Vertragsund Sachenrecht Sie werden bei der Wahrnehmung
MehrDigital Post - Elektronische Behördenpost
Digital Post - Elektronische Behördenpost Gehen Sie auf Befreiung von Digital Post Sie können davon befreit werden, Behördenpost in digitaler Form über Digital Post zu empfangen, wenn Sie: eine Funktionsbeeinträchtigung
MehrAvenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert
Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen
MehrDamit Ihr Oldie auch ein Goldie bleibt... Oldtimerversicherung. Ansichtsexemplar
Damit Ihr Oldie auch ein Goldie bleibt... Oldtimerversicherung Damit Ihr Oldie auch ein Goldie bleibt Ihr Oldtimer Ihr ganz besonderes Hobby Für die meisten Menschen, die sich ein Fahrzeug kaufen, ist
Mehr