Steuerliche Abzugsfähigkeit von Heimkosten
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- Arwed Seidel
- vor 8 Jahren
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1 Ä Pflegeheim Sennhof AG ~ 4803 Vorclemwald 1~] Steuerliche Abzugsfähigkeit von Heimkosten Gesetzliche Grundlagen Art. 33 Abs. 1 Bst. h und hbis DBG Von den Einkünften werden abgezogen: - die Krankheits und Unfallkosten des Steuerpflichtigen und der von ihm unterhaltenen Personen, soweit der Steuerpflichtigte die Kosten selber trägt und diese 5 % der um die Aufwendungen verminderten steuerbaren Einkünfte übersteigen. - die behinderungsbedingten Kosten des Steuerpflichtigen oder der von ihm unterhaltenen Personen mit Behinderungen im Sinne des Behinderungsgleichstellungsgesetzes vom 13. Dezember 2002, soweit der Steuerpflichtige die Kosten selber trägt. Art. 2 Abs. 1 BehiG umschreibt eine behinderte Person wie folgt: In diesem Gesetz bedeutet Mensch mit Behinderungen eine Person, der es voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und fortzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Im Gegensatz zu den Krankheits- und Unfallkosten ist bei den behinderungsbedingten Kosten kein Selbstbehalt zu berücksichtigen. Krankheits- und Unfallkosten Zu den Krankheits- und Unfallkosten werden die Ausgaben für medizinische Behandlungen, d.h. Kosten für Massnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der körperlichen oder psychischen Gesundheit, insbesondere die Kosten für ärztliche Behandlungen, Spitalaufenthalte, Medikamente, Impfungen, medizinische Apparate, Brillen und Kontaktlinsen, Therapien etc. gerechnet. Pflegekosten Abzugsfähig sind die Kosten für die krankheits- oder unfallbedingte ambulante Pflege zuhause (Krankenschwester, Spitex, private Pflegekräfte, etc.) Kein Abzug kann jedoch gemacht werden, wenn die Pflegeleistungen unentgeltlich erbracht werden. Pflegekosten in Alters- und Pflegeheimen Altersgebrechen gelten erst ab einem bestimmten Grad als Behinderungen. Da davon ausgegangen wird, dass Bewohner von Alters- und Pflegeheimen, für welche ein Pflege- und Betreuungsaufwand von weniger als 60 Minuten pro Tag anfällt, ohne medizinische Indikation im Heim wohnen, stellen in diesem Fall die Heimkosten grundsätzliche private Lebenshaltungskosten dar und sind nicht abzugsfähig. Separat in Rechnung gestellte Pflegekosten sind jedoch als Krankheitskosten abziehbar. Siehe Muster 1 Seite 1 von 2
2 Pflegeheim Sennhof AG 4803 Vordemwalci Ii L_.J C L.J Ii Behinderunysbedingte Kosten Eine dauernde Beeinträchtigung liegt vor, wenn sie bereits während mindestens eines Jahres die Ausübung der eingangs erwähnten Tätigkeiten verunmöglicht oder erschwert hat oder voraussichtlich während mindestens eines Jahres verunmöglichen oder erschweren wird. Als behinderte Personen gelten in jedem Fall - Bezüger von 1V-Leistungen - Bezüger von Hilflosenentschädigungen - Bezüger von Hilfsmittel im Sinne von Artikel 43ter AHVG - Heimbewohner und Spitex-Patienten, für die ein Pflege- und Betreuungsaufwand von mindestens 60 Minuten pro Tag anfällt. Mit der Pflegeeinstufung RAI/RUG welche im Sennhof zur Anwendung kommt, sind die verlangten 60 Minuten Pflege- und Betreuungsaufwand ab Pflegestufe 4 erfüllt. Ä Pflegebedarfsstufe Zeitwert Versicherer öffentliche Bewohner Art 3 Pflegeleistungen in Pflegeleistungen Pflegeleistungen Art. 7a Abs. 3 KLV KLV CHF /Tag in CHF 1 Tag in CHF ITag 1-a bis b c 41 ~ d e f ~~g h i j k l-a l-b(121)RMC l-b (123) SE Siehe Muster 2 Für Detailfragen bitten wir Sie direkt mit dem entsprechenden Steueramt Rücksprache zu nehmen. Pflegeheim Sennhof AG Nicole Meier Finanz- und Rechnungswesen Seite 2 von 2
3 Krankheits- und Unfallkosten Adr.-Nr. Name: Strasse: Gemeinde Zustellgemeinde Vorname: PLZ/ Ort: Belzulegen sind: Krankenkassenabrechnungen, Belegkopien in geordneter Reihenfolge, Arztzeugnisse (bei Dialyse etc.), Bescheinigungen (Hilfiosenentschädigung, Ergänzungsleistung etc.) 1. Aufwendungen 2011 Fr. (ohne Rappen) 1.1 Selbstbehalt emässabrechnun Krankenkasse oder Versicherun 1.2 Selbstbezahlte Arztkosten 1.3 Selbstbezahlte Zahnarztkosten 1.4 Ärztlich verordnete Medikamente oder Alternativmedizin 1.5 Ärztlich verordnete Thera ien oder Heilmassnahmen Ph siothera ie, Massa en etc. 1.6 Kosten für Pfle eleistun en von weni er als 60 Minuten ro Ta 1.7 Kosten für Aufenthalt in 5 itälem Heilstätten, Kurhotels etc. Abzüglich Anteil Lebenshaltungskosten (z.b. Ernährung, Bekleidung, Unterkunft) Fr x Ta /e 1.8 Hilfsmittel wie Brillen Kontaktlinsen, Hör eräte etc. sofern nicht in Ziffer 1.1 enthalten i.g Ärztlich verordnete Diätnahrung bei andauernder/lebensnotwendiger Diät, wie z.b. Zöliakie (bei Erstdeklaration Arztzeugnis beilegen) Genaue Bezeichnun Effektive Kosten oder Pauschalabzu bei Diabetes nicht m lich Fr Allfälli e weitere Aufwendun en Genaue Bezeichnun Total Aufwendungen 2. Vergütungen Dritter (soweit nicht bereits unter Ziffer 1 in Abzug gebracht) 2.1 Krankenkasse 2.2 Versicherun slelstun en 2.3 Rückforderun enne ütun von Krankheits- oder Hilfsmittelkosten die über die Er änzun sleistun en a erechnet wurden 2.4 Versicherun sleistun en oder Ka italzahlun en aus Haft flichtrecht Heilun skostenersatz Allfälli e weitere Ve ütun en Dritter z.b. Kostenbeitra Invalidenversicherun Genaue Bezeichnun : Formular 101% El NETTOAUFWENDUNGEN 450. ~F)<\ ~;\4f Q~ ~&~Nes ~\~O ~o\\%4~\ 397 (zu übertragen in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 17.1
4 ~9$r~ Tagestaxe Langzeit Total Pension Betreuungstaxe pauschal Total Betreuung Beitrag Bewohner RAI, Stute 2-b Beitrag Versicherer KIJV, Stufe 2-b Beitrag öffentliche Hand RAI,Stufe Total Pflege Med. Nebenleistungen 2-b Total medizinische Nebenleistungen Telefongespräche Telefonapparat Miete Telefonanschluss Rollatorenmiete Nicht kassenpfl. Medikamente 7.10 Total Besondere Nebenleistungen VISANA Krankenkasse Departement Gesundheit und Soziales 0.00 unseren
5 Behinderungsbedingte Kosten Jahr L Einleitende Fragen Beziehen Sie eine 1V-Rente? Beziehen Sie eine AHV-Rente, welche infolge Erreichen des Rentenalters von einer IV- in eine AHV-Rente umgewandelt wurde? Beziehen Sie Hilflosenentschädigungen? (Verfügung/Abrechnung beilegen) Benötigen Sie einen Pflecjeaufwand von mmd. 60 Minuten pro Tacj? Beziehen Sie Hilfsmittel? Wenn ia welche; Sofern Sie effektive behinderungsbedingte Kosten deklarieren möchten, können diese hier aufgeführt werden. Für Empfän ger von Hilflosenentschädigungen bitte Pauschalen beachten. Betreffend Abzugsrnöglichkeiten behinderungsbedingter Kosten wird auf die Wegleitung der Steuererklärung sowie auf das Kreisschreiben Nr. 11 der Eidgenössischen Steuerver waltung vom 31. August 2005 verwiesen (w~.steuern.ag.ch). Beizulegen sind: Krankenkassenabrechnungen, Belegkopien in geordneter Reihenfolge, Arztzeugnisse (bei Dialyse etc.), Bescheinigungen (Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistung etc.) 1. Effektive Kosten 1.1 Selbstbehalt emäss Abrechnun Krankenkasse oder Versicherun nur behinderun.sbedin.t 1.2 Assistenzkosten z.b. SPITEX, Entlastun sdienste etc. 1.3 Kosten für ärztlich verordnete Aufenthalte in Spitälern, Heilstätten, Kurhotels und Entlastungsaufenthalte Abzü lich Anteil Lebenshaltun skosten: Fr x Ta. e 1.4 Grundtaxe / Pensionstaxe Hotellerie für behinderungsbedingte Aufenthalte in Pflegeheirnen, Wohn heimen, usw., wenn die bisherige Wohnsituation beibehalten wird (z.bsp. Besteuerung Eigenmietwert) Abzü lich Anteil Lebenshaltun skosten: Fr x Ta./e 1.5 Grundtaxe / Pensionstaxe Hotellerie für behinderungsbedingte Aufenthalte in Pflegeheimen, Wohnheimen, usw., wenn die bisherige Wohnsituation aufgegeben wird Abzü lich Anteil Lebenshaltun skosten: 40% der Grundtaxe / Pensionstaxe Hotellerie des Heims 1.6 Pfl eaufwand; Behandlun skosten z.b. BESA-Pauschale inkl. behinderun sbedin.te Zusatzkosten 1.7 Kosten für Aufenthalt in Tagesstrukturen Abzü lich Anteil Lebenshaltun skosten z.b. Ver fl un. - Weitere Aufwendun en Genaue Bezeichnun :: 41* W Total der Aufwendun en Ei Ei nein [] ja Q n&n Ei jafl nein ~ ja ~ nein Ei ja ~ nein 0 Fr. (ohne Rappen) Vergütungen Dritter (soweit nicht bereits unter Ziffer 1 in Abzug gebracht) 1.8 Krankenkasse Versicherun sleistun en Hilflosenentschädi un ab: Fr. x - Monat/e 1.11 RückforderungNergütung von Krankheits-, Hilfsmittelkosten sowie behinderungsbedingten Mehrkosten, die über die Er änzun sleistun en ab erechnet wurden Versicherun sleistun en oder Ka italzahlun en aus Haft flichtrecht Heilun skostenersatz AlIfällige weitere Vergütungen Dritter (z.b. Kostenbeitrag Invalidenversicherung) Genaue Bezeichnun : - NETTOAUFWENDUNGEN auf Grund der effektiven Kosten Pauschalabzüge (falls höher als Nettoaufwendungen) 2.1 Bezü er einer Hilflosenentschädi un leichten Grades 2.2 Bezü er einer Hilflosenentschädi un mittleren Grades 2.3 Bezü er einer Hilflosenentschädi un schweren Grades 2.4 Nierenkranke nur bei Dial se oder Gehörlose sofern kein Abzu unter Ziffer NETTOAUFWENDUNGEN auf Grund der Pauschalansätze 387 ~1O / ~ FormuiariOi.~i5Q ~o \\~~ cts-c) Fr Fr. 5 OOO Fr Fr (zu übertragen in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 172 (zu übertragen in die Steuererklärun StUU ~sk cfl~r 17.2
6 Tagestaxe Langzeit Total Pension Betreuungstaxe pauschal Total Betreuung Beitrag Bewohner RAI, Stufe 7-g Beitrag Versicherer XLV, Stufe 7-g Beitrag öffentliche Hand, RAI, Stu Total Pflege Med. Nebenleistungen 7 g Total medizinische Nebenleistungen Coiffeur Körperpflegemitte 3.90 Total Besondere Nebenleistungen HELSANA Versicherungen AG Departement Gesundheit und Soziales unseren
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