5. Branchenvergleich
|
|
- Joseph Glöckner
- vor 4 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 5.1. Telekommunikation 5. Branchenvergleich Marktdefinition Telekommunikation in Österreich hat eine mittlerweile 160-jährige Geschichte, beginnend mit dem Telegraphenwesen und dem Netzaufbau um Beinahe ebenso lange währte die Tradition der staatlichen Kontrolle über den Kommunikationsbereich. Anfangs war das Telegraphenwesen an die Bewilligung des Kaisers gebunden bzw. war es Privatpersonen verboten, ohne Bewilligung Telegraphenanlagen zu errichten. Dieses Monopol wurde im Jahr 1887 auch auf den Bereich der Telefonie ausgedehnt. Nach einer kurzen Zugehörigkeit der Österreichischen Post- und Telegraphenverwaltung (PT) zur Deutschen Reichspost bestand diese bis 1996 in Form der Sektion III im Bundesministerium für erkehr. Mit 1. Mai 1996 wurde die PT aus der Bundesverwaltung ausgegliedert und in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (Post- und Telekom Aktiengesellschaft PTA) überführt. Mitte 1999 erfolgte die Trennung in zwei Gesellschaften, in die Telekom Austria Aktiengesellschaft (TA) und die Österreichische Post Aktiengesellschaft (ÖPAG). Der Börsegang der Telekom Austria AG erfolgte dann am 21. November 2000 in Wien und New York. Anders als die Österreichische Post AG (52,85 %) steht die TA nur noch zu 27,37 % im igentum der Republik Österreich. Die igentümerrechte werden vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) durch die Beteiligung der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) wahrgenommen. 31 Seit nunmehr zwölf Jahren, beginnend mit der ergabe der ersten privaten Mobilfunkkonzession, befindet sich der Telekommunikationsmarkt (beginnend mit dem Mobilfunkmarkt) in Österreich im Liberalisierungsprozess. r wird also vom einstigen Monopol zu einem Sektor mit wettbewerblichen Marktbedingungen übergeführt. 32 Die Grundlage dafür wurde mit den U-Richtlinien vom Dezember 1984 und 1988 gelegt, die 1993 in eine ntschließung mündeten. Diese ntschließung hatte einen G-weiten liberalisierten Telekom-Markt mit Stichtag zum Ziel. Der Telekommunikationsmarkt, wie er heute existiert, kann im Wesentlichen in drei Wertschöpfungsebenen gegliedert werden: 33 Geschichte der Telekommunikation Wertschöpfungsebenen der Telekommunikation 31 ( ). 32 gl. Kruse (2007), S gl. hierzu und im Folgenden: Knieps/Brunekreeft (2003), S. 89 f. 31
2 Branchenvergleich 1. Aufbau physischer Netzinfrastrukturen (inklusive letzter Meile und Teilnehmeranschlussleitungen) und Betrieb von Übertragungseinrichtungen, 2. erbindung dieser inrichtungen über Netzknoten, sodass einfache Übertragungsdienste möglich werden, 3. Anbieten von Mehrwertdiensten und Zusatzfunktionen sowie Aktivitäten im Bereich Marketing und Kundenbetreuung. Abbildung 2: Wertschöpfungsebenen in der Telekommunikation Unterteilung der benen in einzelne Märkte U-Kommission empfiehlt, Märkte von 18 auf sieben zu reduzieren Unternehmen, die in der Telekommunikation tätig sein wollen, müssen nicht in allen drei Stufen selbst tätig sein daraus ergibt sich ein Wettbewerb innerhalb dieser Teilaktivitäten, da unter Umständen bestimmte (or-)leistungen zugekauft werden (müssen). Die Definition zu regulierender Märkte erfolgt auf den einzelnen Wertschöpfungsebenen (z.b. ist Zugang von Privatkunden zum öffentlichen Telefonnetz als Markt auf der bene infache Übertragungsdienste definiert). Diese Unterteilung wurde durch die nationale Regulierungsbehörde, basierend auf orgaben der uropäischen Kommission, durchgeführt. Mit der Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 (TKMO 2003) vom wurden in Österreich Märkte, die der sektorspezifischen Regulierung unterliegen, definiert und somit die mpfehlung der U-Kommission 2003/311/G vom umgesetzt. 34 on der U-Kommission werden in dieser mpfehlung 18 Märkte festgestellt, 17 davon wurden in die nationale erordnung 2003 übernommen. In der Zeit davor waren vier Märkte ex lege definiert (Sprachtelefonie Festnetz, Mietleitungen, Mobilfunk und Zusammenschaltung). Diese Märkte wurden der x-ante-regulierung unterworfen. Der allgemeinen europarechtlichen erpflichtung zur periodischen Revision von Rechtsakten folgend hat die U-Kommission in einer mpfehlung vom eine Reduktion um zehn Märkte und die Fusion der Märkte eins und zwei vorgeschlagen, womit sieben 34 gl. Kommission der uropäischen Union (2003). 32
3 Telekommunikation Märkte zur orabregulierung verblieben. Diese Reduktion war, laut U-Kommission, möglich, da in den restlichen zehn Märkten bereits effektiver Wettbewerb herrschte oder eine starke Tendenz zu einem solchen vorhanden war. Dies sollte die Regulierungsbehörden in die Lage versetzen, sich besser auf die Hauptproblemfelder der Telekommunikation (z.b. Breitbandmarkt) auszurichten. 35 Demnach werden nur mehr die in Tabelle 2 angeführten sieben Märkte vorab reguliert und die restlichen Märkte in den freien Wettbewerb entlassen. Hier ist das nationale Wettbewerbsrecht anzuwenden. In Österreich wurde anstatt auf die empfohlenen sieben Märkte auf elf vorabregulierte Märkte reduziert. Grundsätzlich ist die Märkteempfehlung der U-Kommission wie schon der Name ausdrückt als mpfehlung zu verstehen. Die nationalen Regulierungsbehörden als Kenner der jeweiligen nationalen Telekommunikationsmärkte haben jedoch die ntscheidungsfreiheit, zusätzliche bzw. abweichende Märkte zu definieren bzw. den Wettbewerb in einem Markt anzuerkennen. So wird beispielsweise derzeit in Österreich vorgeschlagen, den ndkundenmarkt für Gespräche von Nichtprivatkunden über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten zu regulieren, obwohl dieser Markt in der Märkteempfehlung der U-Kommission nicht aufscheint. inzig alleine entscheidend sind die Wettbewerbsverhältnisse auf dem nationalen Markt und ob der Drei-Kriterien-Test erfüllt ist. 36 hemals uropäische mpfehlung Markt Nr. 1 und 2 Zugang von Privatkunden zum öffentlichen Telefonnetz ; Zugang anderer Kunden zum öffentlichen Telefonnetz 8 erbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz 9 Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen 11 ntbündelter Großkunden-Zugang (einschließlich des gemeinsamen Zugangs) zu Drahtleitungen und Teilleitungen für die rbringung von Breitband- und Sprachdiensten Markt 35 gl. Kommission der uropäischen Union (2007a), S Interview mit Dr. Martin Lukanowicz, Leiter Betriebswirtschaft der RTR-GmbH. 33
4 Branchenvergleich 12 Breitbandzugang für Großkunden 13 Abschluss-Segmente von Mietleitungen für Großkunden 16 Anrufzustellung in einzelnen Mobiltelefonnetzen = ndkundenmarkt, = orleistungsmarkt Tabelle 2: Relevante Märkte seit 12/ lf Märkte durch Regulierungsbehörde als regulierungswürdig definiert Mittlerweile werden in Österreich elf Märkte als der sektorspezifischen x-ante-regulierung unterliegend definiert (siehe Tabelle 3). Markt Nr. 1 1 Z 1 TKM Gesetzesstelle Nationale Bestimmung Markt 2 1 Z 2 TKM 3 1 Z 3 TKM 4 1 Z 4 TKM 5 1 Z 5 TKM 6 1 Z 6 TKM 7 1 Z 7 TKM 8 1 Z 8 TKM Zugangsleistung für Privatkunden zum öffentlichen Telefonnetz Zugangsleistungen für Nichtprivatkunden zum öffentlichen Telefonnetz Physischer Zugang zu Netzinfrastrukturen erbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten ndkundenmietleitungen bis einschließlich 2,048 Mbit/s Terminierende Segmente von Mietleitungen mit niedrigen Bandbreiten bis einschließlich 2,048 Mbit/s Terminierende Segmente von Mietleitungen mit hohen Bandbreiten größer 2,048 Mbit/s bis einschließlich 155,52 Mbit/s 37 Kommission der uropäischen Union (2007b), S
5 Telekommunikation 9 1 Z 9 TKM 10 1 Z 10 TKM 11 1 Z 17 TKMO 2003 Terminierung in individuellen öffentlichen Mobiltelefonnetzen Gespräche für Nichtprivatkunden über das öffentliche Telefonnetz Markt für den breitbandigen Zugang = ndkundenmarkt; = orleistungsmarkt Tabelle 3: Märkte der x-ante-regulierung 38 Der Mobilfunk ist der einzige Telekommunikationsbereich, der auf allen Wertschöpfungsebenen Wettbewerb von Anfang an zuließ. ine Ausnahme bildet der Großkundenmarkt Mobilterminierung (Regulierung der Zusammenschaltungsentgelte der mobilkom austria AG). in Großteil dieser Konkurrenzsituation entsteht durch parallele Infrastrukturen. Während im Festnetzbereich die Infrastruktur (mit Ausnahmen wie Chello und Colt im Ortsanschlussnetz oder in privaten Fernverkehrsnetzen wie z.b. ÖBB, erbund) nur einfach vorhanden ist, existieren im Mobilfunk drei parallele GSM- und vier parallel arbeitende UMTS-Netze. ine Regulierung dieser Märkte war und ist nicht notwendig. 39 Mobilfunk durch parallele Netze sehr kompetitiv Reger Wettbewerb herrscht auch am Breitbandmarkt, hier existieren neben den Netzen der vier Mobilfunkbetreiber und der TA rund 200 Kabelnetze wobei anzumerken ist, dass schon seit einiger Zeit eine Konsolidierung stattfindet, d.h. kleine Kabelnetze werden von den großen aufgekauft. Rund 50 % der Kabelnetze sind rückkanalfähig und können somit auch Breitbanddienste mittels eigener Infrastruktur anbieten. 40 Gemäß 36 Telekommunikationsgesetz (TKG) 2003 hat die RTR- GmbH in regelmäßigen Abständen, zumindest aber alle zwei Jahre, die der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden relevanten nationalen Märkte zu überprüfen. Seit ist die Überprüfung der mit der TKMO 2003 definierten Telekommunikationsmärkte erforderlich TKMO 2003 und TMK. 39 gl. Kruse (2007), S. 7 f. und S. 43 ff. 40 Interview mit Dr. Martin Lukanowicz. 41 gl. RTR-GmbH (2006), S
6 orwort und Danksagung Regulierung ist eines der Leitmotive der uropäischen Union. Die Union will Märkte öffnen, liberalisieren und von Zwangsregeln befreien und tut dies durch die inführung von strengen Regelwerken. Der Glaube an die Selbstregulierung der Märkte ist in der marktwirtschaftlich ausgerichteten Staatengemeinschaft gering. Statt der invisible hand des Marktes wird die sichtbare Hand des Regulators bevorzugt. olkswirtschaftlich begründet und theoretisch fundiert wird dort eingegriffen, wo Monopolsituationen Wettbewerb behindern. Dieser enge und klar abgrenzbare Bereich bietet aber das wirtschaftspolitische Sprungbrett zu weit umfassenderen ingriffen. Das hat uns motiviert, die wirtschaftlichen und theoretischen Grundlagen der Regulierung näher zu beleuchten. Die Tätigkeit für Unternehmen in den großen regulierten Netzindustrien Telekommunikation, nergie, Post und Bahn, national und international, marktbeherrschend oder auch neu im Markt, die Tätigkeit für Staaten bei der Öffnung von Infrastrukturmärkten und die Tätigkeit für nicht regulierte Netzindustrien wiederum hat uns motiviert, die letzten 15 Jahre Regulierung in Österreich Revue passieren zu lassen und im Hinblick auf die Grundlagen der Regulierung zu betrachten. Dabei haben wir uns zum Ziel gesetzt, Distanz zu gewinnen und zu analysieren, wie Infrastrukturbranchen in Österreich in den vergangenen Jahren reguliert wurden und ob dies aus regulierungstheoretischer Sicht im richtigen Ausmaß erfolgt ist. Wir haben auch untersucht, wie weit in der Praxis die Regulierung strapaziert wird, um wirtschaftspolitische Zielsetzungen zu adressieren. Wir hoffen, dass die Zusammenfassung dieser Analyse im vorliegenden Buch für fachkundige Leser und in den betroffenen Branchen Tätige, für Wirtschaftsstudenten, aber auch für interessierte Laien einen guten Überblick über die Regulierung von Infrastrukturbranchen in Österreich bringt. Unsere Arbeit basiert auf dem Stand November Doch πάντα ρεῖ (panta rhei) sagt Heraklit, und auch die Regulierung ist ständig im Fluss. Umso wertvoller waren die Interviews und Hinweise, die uns der Geschäftsführer der -Control GmbH, DI Walter Boltz, der Geschäftsführer der Schienen-Control GmbH, Georg Fürnkranz, und der Leiter Betriebswirtschaft der Telekom-Regulierungsbehörde RTR-GmbH, Dr. Martin Lukanowicz, gegeben haben. Ministerialrat Dr. Alfred Stratil hat uns an seinem tiefen rfahrungsschatz sowohl aus der Privatisierung und Regulierung des Telekommunikationssektors als auch als Leiter der Obersten Postbehörde und Mitglied des Postsenats der TKK teilhaben lassen. O. Univ.-Prof. DDr. Walter Barfuß stand uns ebenso als Interviewpartner zur erfügung und hat uns wertvolle Anregungen aus seiner langjährigen Tätigkeit als Leiter der Bundeswettbewerbsbehörde gegeben. Dr. Christoph Scharff, orstandssprecher der ARA AG, war uns ein wertvoller Diskussionspartner und kritischer Geist hinsichtlich aller Belange des erpackungsentsorgungsmarktes. 5
7 orwort und Danksagung Dr. Hanno Wollmann hat wertvolle Beiträge zu wettbewerbsrechtlichen Aspekten geleistet, die wir im vorliegenden Buch verwenden durften. Mag. Alexander Sablatnig trug wesentlich zum Zustandekommen des Telekommunikationsteils bei. Unermüdliches Korrigieren, erifizieren und Diskutieren, um zu einem leserfreundlichen Manuskript, das auch noch möglichst fehlerfrei ist, zu kommen, war der wichtige Beitrag von Mag. Michaela Kern, Dr. Christian Fölzer, Martin Kaufmann und Mag. Florian Pauli. Ihnen allen danken wir für ihre unentbehrlichen Beiträge für das ntstehen dieses Buches. Sollten sich trotz aller Mühen und Kontrollen noch Fehler im Buch befinden, so ist dies allein unsere erantwortung. Wir freuen uns über Hinweise zur erbesserung des Buches in der nächsten Auflage. Dem Linde erlag, im Besonderen Frau Dr. leonore Breitegger, danken wir für die unkomplizierte und effiziente Betreuung und die eröffentlichung unseres Buches. Wien, November 2009 Die Autoren Helmut Kern Beate Diewald Stefan Sumbalsky 6
5. Branchenvergleich
5.1. Telekommunikation 5. Branchenvergleich 5.1.1. Marktdefinition Telekommunikation in Österreich hat eine mittlerweile 160-jährige Geschichte, beginnend mit dem Telegraphenwesen und dem Netzaufbau um
HERZLICH WILLKOMMEN! Pressekonferenz Telekom-Control GmbH
HERZLICH WILLKOMMEN! Pressekonferenz Telekom-Control GmbH Zusammenschaltungsentgelte per 1. Jänner 2 Zusammenschaltungsentgelte 2, alle Angaben exkl. Ust in ATS Bisherige Werte Aktuelle Entscheidung der
Entwurf einer Vollziehungshandlung
M 9/09 Entwurf einer Vollziehungshandlung Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Elfriede Solé als Vorsitzende sowie durch Dr. Erhard Fürst und Univ. Prof. DI Dr. Günter Haring als weitere Mitglieder
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 24.10.2006 SG-Greffe (2006) D/ 206418 Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) Mariahilferstraße 77-79 A-1060 Wien Austria Fax: + 43-1-58058-9191
HEADLINE. Wettbewerb & Regulierung HERZLICH WILLKOMMEN!
HEADLINE Wettbewerb & Regulierung HERZLICH WILLKOMMEN! Wettbewerb & Regulierung Impulsreferat von Mag. Christian Kern, CEO der ÖBB-Holding AG Kurzvorlesung von Univ.Prof. Dr. Klaus Gugler, Leiter des WU-Instituts
Marktanalyse Mobilterminierung
Marktanalyse Mobilterminierung Dr. Eckhard Hermann (Vorsitzender der ) Dr. Georg Serentschy (RTR-GmbH) 29.10.2004 Pressekonferenz: Marktanalyse Mobilterminierung Seite 1 Der Mobilfunkmarkt in 29.10.2004
6. Regulierung und Wettbewerb in Netzindustrien
Ausgewählte Bereiche der Wirtschaftspolitik 6-1 Prof. Andreas Haufler (WS 2009/10) 6. Regulierung und Wettbewerb in Netzindustrien 6.1 Grundlagen vgl. Knieps, Kap. 5.3 Netzindustrien: im engen Sinne: Güter
Die Essential Facilities- Doktrin im Telekommunikationsrecht
Philipp Lust Die Essential Facilities- Doktrin im Telekommunikationsrecht wuv Inhalt Abkürzungsverzeichnis 13 I. Einleitung 17 A. Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes 17 B. Netzzugangsproblematik
Bescheid. I. Spruch RSON 64/2015-2
RSON 64/2015-2 Bescheid I. Spruch Über Antrag der Johannes Kepler Universität Linz wird gemäß 15 Abs 4 TKG 2003 festgestellt, dass der von dieser geplante Dienst zur Anonymisierung von Kommunikation im
SymposionnoisopmyS. Wettbewerbs- und Regulierungsrecht Mit- oder Nebeneinander? Wien, 09. und 10. Juni 2011
Studienvereinigung Kartellrecht e.v. Österreichische Landesarbeitsgruppe SymposionnoisopmyS Mit- oder Nebeneinander? Wien, 09. und 10. Juni 2011 LIECHTENSTEIN MUSEUM. Historische Galerieräume Fürstengasse
EMPFEHLUNG DER KOMMISSION
8.5.2003 L 114/45 EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 11. Februar 2003 über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors, die aufgrund der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen
Entlassung aus der Regulierung Wann und wie?
Entlassung aus der Regulierung Wann und wie? Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur European Regulators Group Chair 14. Internationale Kartellkonferenz Hamburg, 27. April 2009 Mehr oder weniger
Sachen AT/2004/0124 und AT/2004/0125: Öffentliche Auslandstelefonverbindungen für Privatkunden und für andere Kunden an festen Standorten.
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 13.01.2005 SG-Greffe (2005) D/200196 Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH Mariahilferstraße 77 79 A 1060 Wien Österreich Herrn Georg Serentschy Herrn Wolfgang Beran Fax:
TK01/2010 VOM
TK01/2010 VOM 05.02.2010 Regulatorisches: Digitale Dividende neuere Entwicklungen Die Digitale Dividende ist jener Frequenzbereich (790-862 MHz), der nach der Digitalisierung und nach Befriedigung der
Subnationale Märkte und regionalisierte Regulierung Erfahrungsbericht Österreich
Subnationale Märkte und regionalisierte Regulierung Erfahrungsbericht Österreich Anton Schwarz RTR Disclaimer: Die Meinung des Vortragenden entspricht nicht notwendiger Weise der offiziellen Meinung der
Regulierung des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung
ZfTM-Work in Progress Nr. 82: Regulierung des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung Eine Analyse der Vorgaben der RegTP/BNetzA seit der vollständigen Öffnung der Festnetzmärkte in Deutschland für Wettbewerb
Erhebungsbereich: öffentliche Sprachtelefonie an festen Standorten
1 von 6 Anlage 1 Umsätze aus Grundentgelten für öffentliche Sprachtelefonie an festen Standorten Umsätze aus Entgelten für die Errichtung von Teilnehmeranschlüssen zum öffentlichen Telefonnetz an festen
Die Stellung der Telekommunikation im Europäischen Vertrag. von Dr. Konstantinos Goumagias. Lrr
Die Stellung der Telekommunikation im Europäischen Vertrag von Dr. Konstantinos Goumagias Lrr Inhaltsverzeichnis Gliederung Abkürzungsverzeichnis I IX A. Einleitung 1 B. Begriff und Bedeutung der Telekommunikation
Bescheid. I. Spruch G 52/05 03
G 52/05 03 Bescheid Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Eckhard Hermann als Vorsitzenden sowie durch Dr. Erhard Fürst und Univ. Prof. Dr. DI Gottfried Magerl als weitere Mitglieder über den Antrag
Elemente der Bahnstrukturreformen ab (2) Organisatorische Trennung von Fahrweg und Verkehrsbetrieb Sparten
4.5.1(1) Elemente der Bahnstrukturreformen ab 1994 (1) Privatisierung (ab 1/1994) formelle - materielle - (2) Organisatorische Trennung von Fahrweg und Verkehrsbetrieb Sparten 2. Stufe der Bahnreform -
EU Roaming-Regulierung gefährdet Telekommunikations-Standort Österreich
1. Pressehintergrundgespräch EU Roaming-Regulierung gefährdet Telekommunikations-Standort Österreich Wien, 6. November 2008 Am Podium Prof. Dr. Jörn Kruse Institut für Wirtschaftspolitik, Helmut-Schmidt-Universität
DIALOG CONSULT / VATM: Der deutsche Telekommunikationsmarkt Zehn Jahre Liberalisierung im Festnetzmarkt Abbildungen
DIALOG CONSULT / VATM: Der deutsche Telekommunikationsmarkt Zehn Jahre Liberalisierung im Festnetzmarkt Abbildungen Ergebnisse einer Befragung der Mitgliedsunternehmen im Verband der Anbieter von Telekommunikations-
Die Regulierung von Netzindustrien in Europa
Die Regulierung von Netzindustrien in Europa Dr. Iris Henseler-Unger, Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur Wirtschaftsdienst-Konferenz Hamburg, 12. November 2009 I. Die Bundesnetzagentur 2 Die Bundesnetzagentur
ZfTM-Work in Progress Nr. 55:
ZfTM-Work in Progress Nr. 55: Konsistente Entgeltregulierung nach dem neuen TKG Systematisierung der Anwendungsfelder und Regulierungsherausforderungen Torsten J. Gerpott * * 2005 Univ.-Prof. Dr. Torsten
Zugangsregulierung und Innovationsanreize im Telekommunikationsrecht
Zer-Rur Huang Dr. iur. Zugangsregulierung und Innovationsanreize im Telekommunikationsrecht Stämpfli Verlag AG Bern 2010 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XV XXII Teil 1: Einführung 1 1 Problemaufriss
2. Österreichischer Aufsichtsratstag
eva wagner, enviros marrakches, 2001 (Detail) 2. Österreichischer Aufsichtsratstag WU Wien Interessenskonflikte von Aufsichtsräten öffentlicher Unternehmen RA Dr Peter Kunz 1. März 2012 Kunz Schima Wallentin
Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau
Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau Dr. Georg Serentschy Geschäftsführer Fachbereich Telekommunikation, RTR-GmbH Seite 1 Glasfaserausbau jetzt! GSM UMTS LTE WIMAX WIFI LWL Bei allen Zugangstechnologien
Die Regulierung von Netzindustrien in Europa am Beispiel der Telekommunikation
DOI: 10.1007/s10273-010-1029-1 EU-Binnenmarkt Telekommunikation Iris Henseler-Unger Die Regulierung von Netzindustrien in Europa am Beispiel der Telekommunikation Seit nunmehr über zwölf Jahren sind die
Worum es heute geht. Prof. Dr. Justus Haucap, Universität Düsseldorf Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (DICE) Die Reform des TK-Sektors
Worum es heute geht 1. Grundlagen der Reform des TK-Sektors 2. Erfolge der Reform 3. Wie geht es weiter? 1 Die Reform des TK-Sektors Reform des ordnungspolitischen Rahmens 1998: Schaffung der RegTP (jetzt:
Breitbandausbau Beitrag der Regulierungsbehörde
Wir stehen für Wettbewerb und Medienvielfalt. Breitbandausbau Beitrag der Regulierungsbehörde Martin Lukanowicz Abteilung Betriebswirtschaft RTR-GmbH Vorbemerkungen: RTR Fachbereich Telekommunikation und
TK07/2006 VOM
TK07/2006 VOM 28.07.2006 Regulatorisches: Review des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation Der künftige europäische Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation wird derzeit konsultiert. Die
Bescheid. I. Spruch F 9/12-10
F 9/12-10 Bescheid Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Elfriede Solé als Vorsitzende sowie durch Dr. Erhard Fürst und Univ. Prof. DI Dr. Günter Haring als weitere Mitglieder über die Anträge der
Anhörung EMEK Was versteht Swisscable unter Service public?
Anhörung EMEK Was versteht Swisscable unter Service public? Stefan Flück Leiter Rechtsdienst Swisscable FOLIE 1 1. Definition Service public Die Kabelnetzbranche ist de facto Grundversorger bei Hochbreitbandinternet
Zu einer neuen Regulierungspolitik der Telekommunikation
Zu einer neuen Regulierungspolitik der Telekommunikation Die Sicht eines Technikers Ernst Bonek Institut für Nachrichtentechnik und Hochfrequenztechnik Technische Universität Wien ta 02 27. Mai 2002 Inhalt
Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Verantwortlichkeiten in der deutschen Telekommunikationsinfrastruktur Deutscher Bundestag WD /18
Verantwortlichkeiten in der deutschen Telekommunikationsinfrastruktur 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Verantwortlichkeiten in der deutschen Telekommunikationsinfrastruktur Aktenzeichen: Abschluss der
EU-Empfehlung bezüglich der Regulierung von Terminierungsentgelten (Mobifunk/Festnetz)
EU-Empfehlung bezüglich der Regulierung von Terminierungsentgelten (Mobifunk/Festnetz) Stellungnahme von SBR Juconomy Consulting AG an die EU-Kommission August 2008 Dr. Ernst-Olav Ruhle Martin Lundborg,
Die Anwendung des Art. 102 AEUV im TK-Sektor - Schwerpunkte und Herausforderungen
Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin 24.09.2010 Die Anwendung des Art. 102 AEUV im TK-Sektor - Schwerpunkte und Herausforderungen Dr. Joachim Lücking Die vertretenen Standpunkte geben die
Telekommunikationsrecht
Telekommunikationsrecht Bearbeitet von Martin Parschalk, Gerald Otto, Jan Weber, Alexander Zuser 2006 2006. Taschenbuch. 262 S. Paperback ISBN 978 3 7073 0588 3 Gewicht: 420 g schnell und portofrei erhältlich
DIALOG CONSULT /VATM: Achte gemeinsame Marktanalyse zur Telekommunikation Abbildungen
DIALOG CONSULT /VATM: Achte gemeinsame Marktanalyse zur Telekommunikation Abbildungen Ergebnisse einer Befragung der Mitgliedsunternehmen im Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten
Umsetzung des Gebots der Entgeltregulierungskonsistenz bei Großhandelspreisen für ein Reselling von Telefonanschlüssen
ZfTM-Work in Progress Nr. 46: Umsetzung des Gebots der Entgeltregulierungskonsistenz bei Großhandelspreisen für ein Reselling von Telefonanschlüssen Quantitative Analysen und qualitative Überlegungen angesichts
Neue Richtlinien - neues Gesetz
Neue Richtlinien - neues Gesetz Die Zukunft des Telekomrechts Dr. Christian Singer Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie 06. Mai 2003 Die Situation morgen EU-Richtlinien Nationaler
Bescheid. I. Spruch G 109/14-14
G 109/14-14 Bescheid Die Telekom-Control-Kommission hat durch Mag. Nikolaus Schaller als Vorsitzenden sowie durch Dr. Erhard Fürst und DI Franz Ziegelwanger;als weitere Mitglieder über den Antrag der A1
EUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 18.12.2008 SG-Greffe (2008) D/208443 Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH Mariahilfer Straße 77 79 A 1060 Wien Österreich Zu Händen von Herrn Georg Serentschy und
Pressehintergrundgespräch: Paradigmenwechsel in der Telekom-Infrastruktur: vom Kupfer zur Glasfaser
Pressehintergrundgespräch: Paradigmenwechsel in der Telekom-Infrastruktur: vom Kupfer zur Glasfaser Dr. Georg Serentschy Geschäftsführer Telekommunikation RTR-GmbH 29.10.2009 Pressehintergrundgespräch
Mag. Ralph Taschke, LL.M. Sehr geehrte Damen und Herren,
5/SN-144/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 Sehr geehrte Damen und Herren, im Anhang übermittelt die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ihre Stellungnahme zum Entwurf
Gesamte Rechtsvorschrift für Kommunikations-Erhebungs-Verordnung, Fassung vom 10.05.2012
Gesamte Rechtsvorschrift für Kommunikations-Erhebungs-Verordnung, Fassung vom 10.05.2012 Langtitel Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der statistische Erhebungen
Marktregulierung. Produced By: Prof. Klaus-Dieter Scheurle. Ludwig-Maximilians-Universität München Sommersemester 2007
Marktregulierung Produced By: Prof. Klaus-Dieter Scheurle Ludwig-Maximilians-Universität München Sommersemester 2007 Inhaltsverzeichnis 1 Einführende Maßnahmen zur Marktregulierung 2 Entgeltregulierung
3UHVVHKLQWHUJUXQGJHVSUlFK ]XU6WXGLH. Nachfrageseitige Erhebung
3UHVVHKLQWHUJUXQGJHVSUlFK ]XU6WXGLH Nachfrageseitige Erhebung Zielsetzung der Erhebung I Information der Öffentlichkeit RTR als Kompetenzzentrum für IKT- Themen: Umfassende Erhebungen über Nachfrageseite
Telekommunikationsrecht im Überblick
PHILIPP LUST Telekommunikationsrecht im Überblick samt Gesetzestext zum TKG 2003 am Stand 1.6.2015 2., überarbeitete und erweiterte Auflage Telekommunikationsrecht im Überblick samt Gesetzestext zum TKG
Einfluss der Regulierung auf die Entwicklung netzbasierter Industrien
Ökonomie der Regulierung 1 Einfluss der Regulierung auf die Entwicklung netzbasierter Industrien 63. Deutscher Betriebswirtschafter-Tag Frankfurt, 12. Oktober 2009 Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
WEGE ZUM BREITBANDAUSBAU
4.6.14 WEGE ZUM BREITBANDAUSBAU rechtliches und wirtschaftspolitisches Streiflicht DI Thomas Feßl, Stabsabteilung Wirtschaftspolitik Dr. Winfried Pöcherstorfer, Abteilung für Rechtspolitik Mittwoch, 4.
EUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.4.2012 C(2013) 2383 final Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) Mariahilferstraße 77-79 A-1060 Wien Österreich Herrn Georg Serentschy Fax: + 43 1 58 058 9191
TKG-Novelle Erste Erfahrungen und zukünftige Herausforderungen
TKG-Novelle Erste Erfahrungen und zukünftige Herausforderungen Mag a. Sabine Joham-Neubauer Leiterin Gruppe Telekom-Post TKG-Novelle 2011 Erste Erfahrungen Übersicht In Kraft treten der Novelle im November
Ein 3i- mindset für Energie und Klima: Inversion, Innovation, Integration, Welche Zukunft für Energie und Klima? 13. Juni 2018 ANGELA KÖPPL
Ein 3i- mindset für Energie und Klima: Inversion, Innovation, Integration, Welche Zukunft für Energie und Klima? 13. Juni 2018 ANGELA KÖPPL 1 Die Partner dieses Projektes Österreichisches Institut für
Wir stehen für Wettbewerb und Medienvielfalt
Wir stehen für Wettbewerb und Medienvielfalt Es geht um die nächsten 20 Jahre RTR-Konsultation zur Multiband-Vergabe 2020 Mag. Johannes Gungl Geschäftsführer der RTR Fachbereich Telekommunikation und Post
TKG-Novelle 2015 und. Zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten. Mag. Thomas Mikula. RTR-GmbH, Abteilung Recht. 30.
Wir stehen für Wettbewerb und Medienvielfalt. TKG-Novelle 2015 und Zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten Mag. Thomas Mikula RTR-GmbH, Abteilung Recht 30. August 2016 Breitband Informationsveranstaltung
Pure LRIC Empfehlung über die Regulierung der Festnetz- und Mobilfunk- Zustellungsentgelte in der EU Pure LRIC 1
Pure LRIC Empfehlung über die Regulierung der Festnetz- und Mobilfunk- Zustellungsentgelte in der EU 04.06.2009 Pure LRIC 1 Betroffene Märkte Terminierungsmärkte Mobilfunkterminierung Festnetzterminierung
Bescheid. I. Spruch G 083/09-15
G 083/09-15 Bescheid Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Elfriede Solé als Vorsitzende sowie durch Dr. Erhard Fürst und Univ.-Prof Dr. Günter Haring als weitere Mitglieder über den Antrag der
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH VERTRETEN DURCH DEN BUNDESMINISTER FÜR FINANZEN UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KOSOVO
BGBl. III - Ausgegeben am 25. April 2017 - Nr. 67 1 von 8 (Übersetzung) ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH VERTRETEN DURCH DEN BUNDESMINISTER FÜR FINANZEN UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK
Abhilfemaßnahmen im Kart- u RegulierungsR im Wettb zw ex post- u ex ante-betrachtung (Diskussionsbeitrag)
Abhilfemaßnahmen im Kart- u RegulierungsR im Wettb zw ex post- u ex ante-betrachtung (Diskussionsbeitrag) Symposion der Studienvereinigung Kartellrecht ev / Österreichische Landesarbeitsgruppe Wettb- u
2859/AB. vom zu 3005/J (XXV.GP)
2859/AB vom 05.01.2015 zu 3005/J (XXV.GP) 1 von 5 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Wien, am 17. Dezember 2014 GZ. BMF-310205/0240-I/4/2014 Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Sarah Schniewindt. Einführung von Wettbewerb auf der Letzten Meile
Sarah Schniewindt Einführung von Wettbewerb auf der Letzten Meile Eine ökonomische Analyse von Netzinfrastruktur undwettbewerbspotential imteilnehmeranschlußbereich A 236499 PETER LANG EuropäischerVerlagderWissenschaften
Herausforderungen der Digitalisierung für das sektorspezifische Regulierungsrecht
Herausforderungen der Digitalisierung für das sektorspezifische Regulierungsrecht Fachkonferenz AK Regulierung in Netzindustrien der Schmalenbach-Gesellschaft 31. Mai 2016 Prof. Dr. Thomas Fetzer, LL.M.
ZfTM-Work in Progress Nr. 21: Zugangsentgelte für Teilnehmeranschlußleitungen und Wettbewerbsintensität auf Festnetzmärkten
ZfTM-Work in Progress Nr. 21: Zugangsentgelte für Teilnehmeranschlußleitungen und Wettbewerbsintensität auf Festnetzmärkten Eine empirische Studie von acht europäischen Staaten Torsten J. Gerpott * /Andreas
3627/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.
3627/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 1 von 7 3627/AB XXIV. GP Eingelangt am 11.01.2010 BM für Verkehr, Innovation und Technologie Anfragebeantwortung An die Präsidentin des Nationalrats Mag. a Barbara
Erläuternde Bemerkungen zur. Telekommunikationsmärkteverordnung 2008 TKMV 2008
Konsultationsentwurf Erläuternde Bemerkungen zur Telekommunikationsmärkteverordnung 2008 TKMV 2008 Allgemeines: Diese Verordnung dient als Grundlage für die gemäß 37 TKG 2003 von der Telekom- Control-Kommission
DIALOG CONSULT / VATM: Zehnte gemeinsame Marktanalyse 2008
DIALOG CONSULT / VATM: Zehnte gemeinsame Marktanalyse 2008 Ergebnisse einer Befragung der Mitgliedsunternehmen im Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.v. im Juli/August 2008
Dialog Consult / VATM
Dialog Consult / VATM 13. gemeinsame TK-Marktanalyse 2011 Ergebnisse einer Befragung der Mitgliedsunternehmen im Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. im dritten Quartal
Ausbau unterversorgter Gemeinden in Brandenburg mit DSL-Infrastruktur
Ausbau unterversorgter Gemeinden in Brandenburg mit DSL-Infrastruktur Inhalt 1. Über DNS:NET... 3 2. DNS:NET in Zahlen... 4 3. Aufbau von HVt-Standorten in unterversorgten Regionen... 5-2 - 1. Über DNS:NET
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Konsultation Vergabe von Frequenzen aus dem Frequenzbereich 26 GHz (Richtfunk bzw. Richtfunkverteilsysteme) Wien, 11. Juli 2006 Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG...3
Summer School on European Telecommunications. Netzzugang und Zusammenschaltung
Netzzugang und Zusammenschaltung Rechtsgrundlagen: Netzzugang und Zusammenschaltung National Netzzugang 35 TKG Netzzugangsverordnung Zusammenschaltung 36, 37 TKG Netzzugangsverordnung EG-Recht Netzzugang
Ausgangslage. Alternativen zur Regulierung werden gesucht. Duplizierung des NGN- Anschlussnetzes ist ökonomisch
Open Access Ausgangslage Duplizierung des NGN- Anschlussnetzes ist ökonomisch nicht sinnvoll. Voraussetzungen für die Regulierung von NGA sind heute noch nicht vollständig gegeben. Regulierung hat in der
Bitstrom-Regulierung. Ernst-Ferdinand Wilmsmann Vorsitzender der Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur
Bitstrom-Regulierung Vorsitzender der Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur Bitstrom Vorlesung "Bitstrom-Regulierung" 2 Bitstrom ist die Kombination von Anschluss (TAL) und Transport: Layer 2-BSA wird
IP-basierte Zusammenschaltung für Sprache
Wir stehen für Wettbewerb und Medienvielfalt. IP-basierte Zusammenschaltung für Sprache Workshop 17.02.2015 Kurt Reichinger Wilhelm Schramm Dubravko Jagar Tagesordnung Begrüßung (RTR) Einführung in das
Vereinbarung zur Vermeidung von Tragetaschen
Vereinbarung 2016 2025 zur Vermeidung von Tragetaschen Vereinbarung 2016 2025 zur Vermeidung von Tragetaschen zwischen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Österreichische
Industrieökonomie und Wettbewerb Sommersemester 2005
5.3(1) Begriffe Telekommunikation (TK) TK-Sektor - TK-Netze - Endgeräte - Dienste Basisdienst Mehrwertdienste TK-Netze - technologische Kriterien -- analoge Übertragungstechnik -- digitalisierte ISDN-Netze
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH Mariahilfer Straße A-1060 Wien; Österreich
konsultationen@rtr.at Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH Mariahilfer Straße 77-79 A-1060 Wien; Österreich Mariahilfer Straße 37-39, 5. OG 1060 Wien Datum: 20. April 2005 Bearbeiter: Sekretariat: Mag.
Herausgegeben vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln
Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über
SCHUTZ VON INNOVATIONEN ÜBER GESCHÄFTSGEHEIMNISSE UND PATENTE: BESTIMMUNGSFAKTOREN FÜR UNTERNEHMEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION ZUSAMMENFASSUNG
SCHUTZ VON INNOVATIONEN ÜBER GESCHÄFTSGEHEIMNISSE UND PATENTE: BESTIMMUNGSFAKTOREN FÜR UNTERNEHMEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION ZUSAMMENFASSUNG Juli 2017 SCHUTZ VON INNOVATIONEN ÜBER GESCHÄFTSGEHEIMNISSE
Networked Readiness Index Österreich
12 Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) Neben der enormen Entwicklung und der weiteren Wachstumspotenziale stellt auch der nicht zu unterschätzende Einfluss von Informations- und Kommunikationstechnologien
Bescheid. I. Spruch Z 4/14-28
Z 4/14-28 Bescheid Die Telekom-Control-Kommission hat durch Mag. Nikolaus Schaller als Vorsitzenden sowie durch Dr. Erhard Fürst und Univ. Prof. DI Dr. Günter Haring als weitere Mitglieder über den Antrag
1. Zusammenfassung des Urteilstenors
An die Parlamentsdirektion, alle Bundesministerien, alle Sektionen des BKA, die Ämter der Landesregierungen und die Verbindungsstelle der Bundesländer GZ BKA-VA.C-426/05/0003-V/7/2008 ABTEILUNGSMAIL V@BKA.GV.AT
2307/AB. vom zu 2389/J (XXV.GP)
2307/AB vom 14.11.2014 zu 2389/J (XXV.GP) 1 von 6 An die Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien GZ. BMVIT-12.000/0008-I/PR3/2014 DVR:0000175 Wien, am 13. November 2014 Sehr geehrte
Erfahrungen mit dem neuen TKG
Erfahrungen mit dem neuen TKG Vortrag bei den Kölner Jubiläumstagen IT-Recht ( IT- Recht zwischen Gesetz und Wirklichkeit: Spielräume und Gestaltungsmöglichkeiten für die Praxis ) des Verlags Dr. Otto
Breitband Modell- Niederösterreich
Breitband Modell- Niederösterreich DI Christoph Westhauser NÖ Breitbandkoordination IRE Breitband Tagung 28. April 2015, LINZ, Energie AG Oberösterreich Was ist Breitband? Breitband = schneller Zugang
TKG-Novelle: Problemfelder für Internet-Service-Provider
WISSENSCHAFTLICHE MITARBEITER AM DER UNIVERSITÄT BONN TKG-Novelle: Problemfelder für Internet-Service-Provider Vortrag anlässlich des eco-ak Recht und Regulierung am 6. Mai 2003 in Frankfurt am Main 1.
Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau in Österreich
Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau in Österreich Kurt Reichinger Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH Agenda Breitband (k)eine Definition Rolle der Regulierungsbehörde Grundlagen der Entscheidung
Die Entstehung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Deutschland und seine Umsetzung in die Praxis
Die Entstehung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Deutschland und seine Umsetzung in die Praxis Wettbewerbspolitik in Deutschland und China Workshop von KAS, CASS und GTZ Peking, 19. Juni
EUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.6.2013 C(2013) 3815 final Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) Mariahilferstraße 77 79 1060 Wien Österreich Zu Händen von Herrn Georg Serentschy Fax: + 43
In Zusammenhang mit dieser Meldung siehe bitte die Beteiligungsmeldung gem 91 ff BörseG auf den folgenden Seiten. Bekanntmachung gemäß 93 Abs 2 BörseG
Bekanntmachung gemäß 93 Abs 2 BörseG Wien, am 5. Mai 2017 Gemäß 93 Abs 2 BörseG gibt die Semperit Aktiengesellschaft Holding (ISIN AT0000785555) bekannt, dass ihr am 3. Mai 2017 gemäß 91 ff BörseG folgendes
Streitschlichtung 2015: Fokus Kundenfreundlichkeit
Wir stehen für Wettbewerb und Medienvielfalt. Streitschlichtung 2015: Fokus Kundenfreundlichkeit Mag. Johannes Gungl Wir setzen uns für die Konsumentinnen und Konsumenten ein - das Ergebnis: Telekom-Branche
Das Telekommunikationsgesetz auf dem Prüfstand
Das Telekommunikationsgesetz auf dem Prüfstand Springer Berlin Heidelberg New York Hongkong London Mailand Paris Tokio Außerdem erschienen: A. Picot, S. Doeblin (Hrsg.) ecompanies - gründen, wachsen, ernten
Marktanalyse M 3/09 Physischer Zugang zu Netzinfrastrukturen. Thomas Mikula Abt. Recht
Marktanalyse M 3/09 Physischer Zugang zu Netzinfrastrukturen Thomas Mikula Abt. Recht Agenda Marktdefinition Marktanalyse Wettbewerbsprobleme allgemein Wettbewerbsprobleme für NGA-Ausbau Verpflichtungen
I.O. BUSINESS. Checkliste. Strategisches Vergütungscontrolling: Ist-Soll Vergleich Geldwerte Vorteile. Kompetenzfeld Personalinstrumente
I.O. BUSINESS Checkliste Strategisches Vergütungscontrolling: Ist-Soll Vergleich Geldwerte Vorteile Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Controlling Strategisches Vergütungscontrolling: Ist-Soll
EUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 20/05/2009 SG-Greffe (2009) D/2882 Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) Mariahilferstraße 77-79 A-1060 Wien Österreich Zu Händen von Herrn Georg Serentschy Herrn
Zur Novelle der Frequenznutzungsverordnung 2005 regt die Telekom-Control- Kommission Änderungen im Bereich der Digitalen Dividende ( MHz) an.
vorab per E-Mail Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Sektion III/PT2 (Recht) Ghegastr. 1 1030 Wien S 11/09-3 DZ, SJ/MT Wien, am 25.05.2009 Stellungnahme der Telekom-Control-Kommission
Wettbewerbstheorie und Wettbewerbspolitik
Wettbewerbstheorie und Wettbewerbspolitik Von Dr. Rainer Ölten Universitätsprofessor für Volkswirtschaftslehre 2., unwesentlich veränderte Auflage R. Oldenbourg Verlag München Wien Inhaltsübersicht 1 Wesen,
Zur Zukunft des dualen Rundfunks in Osterreich
Zur Zukunft des dualen Rundfunks in Osterreich Studie von Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter Institut für Österreichisches, Europäisches und Vergleichendes Öffentliches Recht Karl-Franzens-Universität