Bayerische Landesbank. Endgültige Bedingungen. Euro ,00. Index-Protect90-Cap-Anleihe

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1 Endgültige Bedingungen Nr. 164 vom 8. Februar 2016 zum Basisprospekt vom 20. März 2015 Bayerische Landesbank Endgültige Bedingungen Euro ,00 Index-Protect90-Cap-Anleihe Prozentnotierte Schuldverschreibungen ohne Kapitalschutz WKN / ISIN Gesamtnennbetrag Emissionstag BLB3X5 / DE000BLB3X56 EUR ,00 9. März

2 Gegenstand dieser Endgültigen Bedingungen sind Schuldverschreibungen (die Schuldverschreibungen oder in der Gesamtheit die Anleihe ), die von der Bayerischen Landesbank unter dem Basisprospekt für Prozentnotierte Schuldverschreibungen ohne Kapitalschutz vom 20. März 2015 begeben werden. Bei den vorliegenden Schuldverschreibungen handelt es sich um Schuldverschreibungen ohne vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit und ohne Verzinsung. Diese Endgültigen Bedingungen werden für den in Artikel 5 Abs. 4 der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 (zuletzt geändert durch die Richtlinien 2010/73/EU und 2010/78/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 (die Prospektrichtlinie ) genannten Zweck bereitgestellt. Vollständige Informationen über die Emittentin und das Angebot der Schuldverschreibungen sind nur möglich, wenn die Endgültigen Bedingungen zusammen mit dem Basisprospekt vom 20. März 2015 (wie nachgetragen durch die Nachträge vom , , , , und und inklusive etwaiger zukünftiger Nachträge), einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente gelesen werden. Die von der Emittentin im Basisprospekt erteilte Zustimmung zur Nutzung des Basisprospekts erstreckt sich auf folgende Angebotsländer: Deutschland. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß 9 WpPG erfolgen. Der Basisprospekt wird auf Verlangen in gedruckter Form von der Emittentin kostenlos dem Publikum zur Verfügung gestellt. Zudem ist er in elektronischer Form auf der Website der Emittentin veröffentlicht ( Eine emissionsspezifische Zusammenfassung ist diesen Endgültigen Bedingungen beigefügt. 2

3 Teil 1 Angaben zu den Anleihebedingungen Emissionsbezogene Bedingungen 1. Emissionsbezogene Bedingungen Teil A. Produktbezogene Bedingungen Ergänzende Angaben zu den Schuldverschreibungen befinden sich in Tabelle 1 bzw. Tabelle 2 des Annexes zu den Anleihebedingungen (nachstehend, die Tabelle 1 bzw. die Tabelle 2 ); der Annex zu den Anleihebedingungen sowie die darin enthaltene Tabelle 1 und Tabelle 2 sind Bestandteil der Anleihebedingungen. 1 (Nennbetrag; Stückelung) Die Bayerische Landesbank (nachstehend die Emittentin genannt) begibt die in Tabelle 1 angegebene Serie von Schuldverschreibungen (nachfolgend die Schuldverschreibungen, in der Gesamtheit auch die Anleihe genannt), die jeweils auf den Inhaber lauten und untereinander gleichberechtigt sind. Der Gesamtnennbetrag der Anleihe sowie die Anzahl und die Stückelung (nachfolgend auch der Nennbetrag ) der Schuldverschreibungen ist in Tabelle 1 dargestellt. 2 (Anleiherecht) (1) Jede Schuldverschreibung gewährt ihrem Inhaber das in 5 der Emissionsbezogenen Bedingungen festgelegte Recht, von der Emittentin am Rückzahlungstag die Rückzahlung der Schuldverschreibungen zum Rückzahlungsbetrag zu verlangen (das Anleiherecht ). (2) Die Schuldverschreibungen sind für die Anleihegläubiger und die Emittentin, vorbehaltlich einer außerordentlichen Kündigung der Emittentin nach 10 der Emissionsbezogenen Bedingungen, unkündbar. (3) Sofern es die Emittentin, gleich aus welchem Grund, unterlässt, die Rückzahlung am Rückzahlungstag in voller Höhe an die CBF zu erbringen, wird der Rückzahlungsbetrag ab Fälligkeit zum gesetzlichen Zinssatz so lange verzinst, bis die Rückzahlung an die CBF erfolgt ist, soweit gesetzlich oder in den Anleihebedingungen nichts anderes vorgesehen ist. 3 (Definitionen) Es gelten für die Schuldverschreibungen die nachfolgenden allgemeinen Definitionen: Bankgeschäftstag ist jeder Tag, an dem das Abwicklungssystem TARGET2 oder ein Nachfolgesystem dazu betriebsbereit ist. Basiswert ist der Referenzwert wie nachfolgend definiert. Emissionstag ist der in Tabelle 1 angegebene Emissionstag. Feststellungstag ist, vorbehaltlich einer Verschiebung im Fall einer Marktstörung gemäß 9 der Emissionsbezogenen Bedingungen, der in Tabelle 1 angegebene Feststellungstag. Falls der Feststellungstag kein Berechnungstag gemäß 7 der Emissionsbezogenen Bedingungen ist, verschiebt sich der Feststellungstag auf den nächstfolgenden Bankgeschäftstag, der ein Berechnungstag ist. Höchstbetragslevel ist der in Tabelle 1 angegebene Höchstbetragslevel. Mindestrückzahlungslevel ist der in Tabelle 1 angegebene Mindestrückzahlungslevel. Referenzwert bezeichnet, vorbehaltlich einer Anpassung gemäß 8 der Emissionsbezogenen Bedingungen, den in Tabelle 2 angegebenen Referenzwert (nachfolgend auch der Index gemäß 7 der Emissionsbezogenen Bedingungen genannt). Rückzahlungstag ist, vorbehaltlich einer Verschiebung im Fall einer Marktstörung gemäß 9 der Emissionsbezogenen Bedingungen, der in Tabelle 1 angegebene Rückzahlungstag. 3

4 Starttag ist, vorbehaltlich einer Verschiebung im Fall einer Marktstörung gemäß 9 der Emissionsbezogenen Bedingungen, der in Tabelle 1 angegebene Starttag. Falls der Starttag kein Berechnungstag gemäß 7 der Emissionsbezogenen Bedingungen ist, verschiebt sich der Starttag auf den nächstfolgenden Bankgeschäftstag, der ein Berechnungstag ist. Basiswertspezifische Definitionen finden sich in 7 der Emissionsbezogenen Bedingungen. Die Schuldverschreibungen werden nicht verzinst. 4 (Verzinsung) 5 (Rückzahlung) (1) Die Schuldverschreibungen werden am Rückzahlungstag von der Emittentin zu dem Rückzahlungsbetrag, der gemäß Absatz (2) ermittelt wird, (der Rückzahlungsbetrag ) an die Anleihegläubiger zurückgezahlt. (2) Der Rückzahlungsbetrag ( RB ) wird wie folgt ermittelt: (a) Sofern der Feststellungskurs am Feststellungstag unter dem Mindestrückzahlungslevel liegt, so erfolgt die Rückzahlung am Rückzahlungstag zum Mindestrückzahlungsbetrag, der sich wie folgt berechnet: RB = Nennbetrag x Mindestrückzahlungslevel. (b) Sofern der Feststellungskurs am Feststellungstag auf oder über dem Mindestrückzahlungslevel liegt, so erfolgt die Rückzahlung der Schuldverschreibungen am Rückzahlungstag zu einem Betrag, der dem Nennbetrag multipliziert mit dem Verhältnis des Feststellungskurses ( FK ) zum Startkurs ( SK ) entspricht. Rechnerisch lässt sich dies wie folgt darstellen: FK RB = Nennbetrag x SK Allerdings entspricht der Rückzahlungsbetrag in diesem Fall maximal dem Höchstrückzahlungsbetrag, der sich wie folgt berechnet: RB = Nennbetrag x Höchstbetragslevel. (3) Der Rückzahlungsbetrag wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. (4) Wenn der Rückzahlungstag kein Bankgeschäftstag ist, erfolgt die Zahlung am darauffolgenden Bankgeschäftstag, ohne dass aufgrund dieser Verschiebung ein Anspruch auf Zinsen und sonstige Zahlungen besteht. 6 (Zahlungen) (1) Die Emittentin verpflichtet sich, alle Zahlungen auf die Schuldverschreibungen bei Fälligkeit in Euro zu leisten. (2) Sämtliche gemäß diesen Anleihebedingungen zahlbaren Beträge sind von der Emittentin in ihrer Funktion als Zahlstelle an CBF zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Anleihegläubiger zu zahlen. (3) Zahlungen an die CBF befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlung von ihren Verbindlichkeiten gegenüber den Anleihegläubigern. (4) Alle im Zusammenhang mit einer Zahlung anfallenden Steuern, Gebühren oder anderen Abgaben sind von dem Anleihegläubiger zu tragen und zu zahlen. Die Emittentin bzw. die Zahlstelle ist 4

5 berechtigt, von dem geschuldeten Betrag etwaige Steuern, Gebühren oder Abgaben einzubehalten, die von dem Anleihegläubiger gemäß dem vorstehenden Satz zu zahlen sind. 5

6 Teil B. Basiswertbezogene Bedingungen im Hinblick auf einen Index als Referenzwert: 7 (Basiswertspezifische Definitionen) Es gelten im Hinblick auf den Basiswert der Schuldverschreibungen die folgenden basiswertspezifischen Definitionen: Berechnungstag ist jeder Tag, an dem der Index festgestellt und vom Indexsponsor veröffentlicht wird. Feststellungskurs ist, vorbehaltlich einer Anpassung gemäß 8 der Emissionsbezogenen Bedingungen oder der Ermittlung eines Ersatzpreises gemäß 9 Absatz (2) der Emissionsbezogenen Bedingungen, der in Tabelle 2 angegebene Feststellungskurs, der am Feststellungstag von dem Indexsponsor offiziell festgestellt und veröffentlicht wird. Index bezeichnet den unter Referenzwert in Tabelle 2 aufgeführten Index. Index bezeichnet jeden unter Referenzwert in Tabelle 2 aufgeführten Index. Indexsponsor ist, vorbehaltlich einer Anpassung gemäß 8 der Emissionsbezogenen Bedingungen, der in Tabelle 2 angegebene Indexsponsor. Indexsponsor ist, vorbehaltlich einer Anpassung gemäß 8 der Emissionsbezogenen Bedingungen, jeder in Tabelle 2 angegebene Indexsponsor. Maßgebliche Terminbörse bezeichnet die in Tabelle 2 angegebene Maßgebliche Terminbörse. Startkurs bezeichnet, vorbehaltlich einer Anpassung gemäß 8 der Emissionsbezogenen Bedingungen oder der Ermittlung eines Ersatzpreises gemäß 9 Absatz (2) der Emissionsbezogenen Bedingungen, den in Tabelle 2 angegebenen Startkurs, der am Starttag von dem Indexsponsor offiziell festgestellt und veröffentlicht wird. im Hinblick auf einen Index als Referenzwert: 8 (Anpassungen) (1) Maßgeblich für die Berechnung der Rückzahlung ist das Konzept des Index, wie es vom Indexsponsor beschlossen und veröffentlicht wurde (das Indexkonzept ) sowie die jeweilige Art und Weise der Berechnung, Feststellung und Veröffentlichung des Indexstandes durch den Indexsponsor (auch wenn künftig Veränderungen in der Berechnung des Index, in der Zusammensetzung oder Gewichtung der Kurse und Einzelwerte, auf deren Grundlage der Index berechnet wird, oder in der Art und Weise der Veröffentlichung oder sonstige Veränderungen, Anpassungen oder andere Maßnahmen vorgenommen werden, die sich auf die Berechnung des Index auswirken), soweit sich nicht aus den nachstehenden Bestimmungen ein anderes ergibt. (2) Eine Anpassung des Startkurses oder anderer Ausstattungsmerkmale (nachfolgend auch die Ausstattungsmerkmale ) erfolgt, wenn nach billigem Ermessen der Emittentin das maßgebliche Indexkonzept und die Berechnung des Index infolge einer Veränderung, Anpassung oder anderen Maßnahme nicht mehr vergleichbar ist mit dem am Starttag maßgeblichen Indexkonzept oder der zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Berechnung des Index. Die Vergleichbarkeit ist insbesondere dann nicht mehr gegeben, wenn sich aufgrund einer Veränderung, Anpassung oder anderen Maßnahme trotz gleichbleibender Kurse der im Index enthaltenen Einzelwerte und ihrer Gewichtung eine wesentliche Änderung des Index ergibt. Eine Anpassung der Ausstattungsmerkmale kann auch bei Aufhebung des Index und/oder einer Ersetzung durch ein anderes Indexkonzept erfolgen. (3) Zum Zweck einer Anpassung wird die Emittentin nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der Schuldverschreibungen und ihres letzten festgestellten Kurses angepasste Ausstattungsmerkmale ermitteln, die in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst weitgehend der bisherigen Regelung entsprechen. Die Emittentin wird unter Berücksichtigung des Zeitpunkts der Veränderung, Anpassung oder anderen Maßnahme auch den Tag bestimmen, an dem diese angepassten Ausstattungsmerkmale erstmals zugrunde zu legen sind. 6

7 (4) Wird der Index aufgehoben bzw. durch ein anderes Indexkonzept ersetzt, wird die Emittentin, ggf. unter entsprechender Anpassung der Ausstattungsmerkmale bestimmen, ob und welcher andere Index künftig zugrunde zu legen ist, so dass der Anleger zum Zeitpunkt der jeweiligen Maßnahme wirtschaftlich grundsätzlich gleichgestellt bleibt. Dieser Index (auch der Nachfolgeindex ) gilt dann als Index im Sinn von 3 der Emissionsbezogenen Bedingungen. (5) Anpassungen und Festlegungen nach den vorstehenden Absätzen werden durch die Emittentin nach 315 BGB im billigen Ermessen vorgenommen und sind, sofern nicht ein offensichtlicher Fehler vorliegt, für alle Beteiligten bindend. Die Emittentin haftet dafür, dass sie im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen Festlegungen und Anpassungen vornimmt, nicht vornimmt oder sonstige Maßnahmen trifft oder unterlässt, nur, wenn und soweit sie die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verletzt hat. Die Emittentin wird die Anpassungen sowie den Zeitpunkt ihrer erstmaligen Anwendung gemäß 3 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlichen. 9 (Marktstörung) (1) Wenn am Starttag bzw. am Feststellungstag an dem für die Feststellung des Startkurses bzw. des Feststellungskurses relevanten Zeitpunkt bzw. innerhalb einer Stunde davor eine Marktstörung gemäß Absatz (3) eintritt oder vorliegt oder aus anderen Gründen keine Kursfeststellung oder Kursveröffentlichung für den Index stattfindet, so gilt im Hinblick auf den Index als Starttag bzw. als Feststellungstag der nächstfolgende Berechnungstag, an dem keine Marktstörung mehr vorliegt. Bei einer Verschiebung des Feststellungstags verschiebt sich gegebenenfalls der Rückzahlungstag entsprechend, ohne dass aufgrund dieser Verschiebung Zinsen oder sonstige Zahlungen zu leisten sind. (2) Wenn der Starttag bzw. der Feststellungstag aufgrund der Bestimmungen von Absatz (1) um acht Berechnungstage verschoben worden ist und auch an diesem Tag die Marktstörung fortbesteht, wird die Emittentin einen Ersatzpreis für den Index ermitteln. Ersatzpreis ist der von der Emittentin nach billigem Ermessen gemäß 315 BGB, unter Berücksichtigung der an diesem Tag herrschenden Marktgegebenheiten ggf. unter Hinzuziehung eines unabhängigen Sachverständigen bestimmte Preis des Index. (3) Eine Marktstörung bedeutet im Hinblick auf einen Index als Referenzwert: die vorübergehende Suspendierung oder wesentliche Einschränkung des Handels (i) (ii) (iii) eines einzelnen Indexbestandteils oder mehrerer Indexbestandteile oder in einem Termin- oder Optionskontrakt in Bezug auf den Index oder auf Indexbestandteile an der Maßgeblichen Terminbörse, sofern dieser Umstand nach billigem Ermessen der Emittentin für die Bewertung der Schuldverschreibungen bzw. für die Erfüllung der Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen durch die Emittentin wesentlich ist. Eine Beschränkung der Stunden oder Anzahl der Tage, an denen ein Handel stattfindet, gilt nicht als Marktstörung, sofern die Einschränkung auf einer vorher angekündigten Änderung beruht. 10 (Außerordentliche Kündigung der Schuldverschreibungen durch die Emittentin) (1) Wenn nach Ansicht der Emittentin eine Anpassung gemäß 8 der Emissionsbezogenen Bedingungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich ist, so hat die Emittentin das Recht, die Schuldverschreibungen vorzeitig durch Bekanntmachung gemäß 3 der Allgemeinen Bedingungen unter Angabe des nachstehend definierten Kündigungsbetrags zu kündigen. Die Kündigung wird wirksam mit dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gemäß 3 der Allgemeinen Bedingungen (der Kündigungstag ). Ist die Handelbarkeit oder Liquidität von Termin- oder Optionskontrakten auf den Index an der Maßgeblichen Terminbörse dauerhaft eingeschränkt und liegen die Voraussetzungen für Anpassungsmaßnahmen nach 8 der Emissionsbezogenen Bedingungen nicht vor, so hat die Emittentin das Recht, die Schuldverschreibungen mit einer Frist von acgt Bankgeschäftstagen 7

8 vorzeitig durch Bekanntmachung gemäß 3 der Allgemeinen Bedingungen unter Angabe des nachstehend definierten Kündigungsbetrags zu kündigen. (2) Im Falle einer Kündigung zahlt die Emittentin an jeden Anleihegläubiger innerhalb von acht Bankgeschäftstagen nach dem Kündigungstag einen Betrag je Schuldverschreibung (der Kündigungsbetrag ), der von der Emittentin nach billigem Ermessen - ggf. unter Heranziehung eines unabhängigen Sachverständigen - gemäß 315 BGB als angemessener Marktpreis einer Schuldverschreibung ermittelt wird. Die Rechte aus diesen Schuldverschreibungen erlöschen mit Zahlung des Kündigungsbetrags. 8

9 Annex zu den Anleihebedingungen Tabelle 1 ergänzend zu Teil A. Produktbezogene Bedingungen WKN / ISIN der Schuldverschreibungen Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen / Stückelung der Schuldverschreibungen / Anzahl der Schuldverschreibungen Emissionstag / Starttag / Feststellungstag / Rückzahlungstag Mindestrückzahlungslevel / Höchstbetragslevel BLB3X5 / DE000BLB3X56 EUR / EUR / / / / % des Startkursres / 130 % des Startkurses Tabelle 2 ergänzend zu Teil B. Basiswertbezogene Bedingungen im Hinblick auf einen Index als Referenzwert: WKN / ISIN der Schuldverschreibungen Referenzwert / ISIN des Referenzwerts / Indexsponsor BLB3X5 / DE000BLB3X56 EURO STOXX 50 1 (Preis-) Index / EU / STOXX Limited, Zürich ( STOXX ) Startkurs / Feststellungskurs Schlusskurs des Basiswerts am Starttag / Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag Maßgebliche Terminbörse EUREX 1 Der EURO STOXX 50 Index und die im Indexnamen verwendeten Marken sind geistiges Eigentum der STOXX Limited, Zürich, Schweiz und/oder ihrer Lizenzgeber. Der Index wird unter einer Lizenz von STOXX verwendet. Die auf dem Index basierenden Wertpapiere sind in keiner Weise von STOXX und/oder ihren Lizenzgebern gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und weder STOXX noch ihre Lizenzgeber tragen diesbezüglich irgendwelche Haftung. 9

10 Teil 2 Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen Die Angaben in diesem Teil 2 Weitere Angaben zu den Schuldverschreibungen sind zusammen mit den Regelungen im Kapitel IV. Allgemeine Beschreibung der Wertpapiere des Basisprospekts zu lesen. Die nachfolgenden Abschnittsangaben beziehen sich auf den entsprechenden Abschnitt des Kapitels IV. Allgemeine Beschreibung der Wertpapiere in dem Basisprospekt. 1. Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind, einschließlich Interessenkonflikten (Abschnitt IV.1) Abgesehen von den Angaben in Kapitel II Risikofaktoren in Bezug auf die Schuldverschreibungen im Basisprospekt bestehen im Hinblick auf die Emission der Schuldverschreibungen gegenwärtig keine Interessen bzw. Interessenkonflikte bei der Emittentin oder ihren Geschäftsführungsmitgliedern oder mit der Emission befassten Angestellten, die für dieses Angebot von ausschlaggebender Bedeutung sind. 2. Gegenstand der Endgültigen Bedingungen (Abschnitt IV.2) ISIN Code DE000BLB3X56 WKN BLB3X5 3. Angaben über die anzubietenden Schuldverschreibungen (Abschnitt IV.3) Rendite über Gesamtlaufzeit Die Rendite der Schuldverschreibungen lässt sich erst am Ende der Laufzeit bestimmen, da erst dann der tatsächlich gezahlte Rückzahlungsbetrag bekannt ist. Für die Berechnung der individuellen Rendite über die Gesamtlaufzeit hat der Anleger den ursprünglich gezahlten Preis, die Höhe der Rückzahlung, die Laufzeit der Schuldverschreibungen und die individuellen Transaktionskosten zu berücksichtigen. Ermächtigung Beschluss des Vorstands vom Emissionstag Angaben über den zu Grunde liegenden Basiswert (Abschnitt IV.4) Der Referenzwert sowie nähere Angaben zu diesem sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Informationen über die vergangene und künftige Wertentwicklung des jeweiligen Referenzwerts sowie die jeweiligen Volatilitäten können unter den in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Internet- Adressen eingeholt werden. Diese Internetseiten sind unbeschränkt zugänglich. Die Emittentin übernimmt für die Vollständigkeit und Richtigkeit und für die fortlaufende Aktualisierung der auf der jeweiligen Internetseite enthaltenen Inhalte keine Gewähr. Referenzwert (Index) / ISIN des Referenzwerts EURO STOXX 50 2 (Preis-) Index / EU Internet-Adresse 10

11 Lizenzvereinbarung, Haftungsausschluss des Indexsponsors Die Beziehung von STOXX und ihrer Lizenzgeber zur Emittentin beschränkt sich auf die Lizenzierung des EURO STOXX 50 und der damit verbundenen Marken für die Nutzung im Zusammenhang mit Schuldverschreibungen. STOXX und ihre Lizenzgeber: Tätigen keine Verkäufe und Übertragungen von Schuldverschreibungen und führen keine Förderungs- oder Werbeaktivitäten für Schuldverschreibungen durch. Erteilen keine Anlageempfehlungen für Schuldverschreibungen oder anderweitige Wertschriften. Übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung und treffen keine Entscheidungen bezüglich Anlagezeitpunkt, Menge oder Preis von Schuldverschreibungen. Übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Verwaltung und Vermarktung von Schuldverschreibungen. Sind nicht verpflichtet, den Ansprüchen der Schuldverschreibungen oder des Inhabers der Schuldverschreibungen bei der Bestimmung, Zusammensetzung oder Berechnung des EURO STOXX 50 Rechnung zu tragen. STOXX und ihre Lizengeber übernehmen keinerlei Haftung in Verbindung mit Schuldverschreibungen. Insbesondere, geben STOXX und ihre Lizenzgeber keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Garantien und lehnen jegliche Gewährleistung ab hinsichtlich: Der von Schuldverschreibungen, dem Inhaber von Schuldverschreibungen oder jeglicher anderer Person in Verbindung mit der Nutzung des EURO STOXX 50 und den im EURO STOXX 50 enthaltenen Daten erzielten und nicht erreichte Ergebnisse; Der Richtigkeit oder Vollständigkeit des EURO STOXX 50 und der darin enthaltenen Daten; Der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Nutzung des EURO STOXX 50 und der darin enthaltenen Daten; STOXX und ihre Lizenzgeber übernehmen keinerlei Haftung für Fehler, Unterlassungen oder Störungen des EURO STOXX 50 oder der darin enthaltenen Daten; STOXX oder ihre Lizenzgeber haften unter keinen Umständen für allfällige entgangene Gewinne oder indirekte, besondere oder Folgeschäden oder für strafweise festgesetzten Schadenersatz, auch dann nicht, wenn STOXX oder ihre Lizenzgeber über deren mögliches Eintreten in Kenntnis sind. Der Lizenzvertrag zwischen der Emittenttin und STOXX wird einzig und allein zu deren Gunsten und nicht zu Gunsten des Inhabers der Schuldverschreibungen oder irgendeiner Drittperson abgeschlossen. 5. Bedingungen für das Angebot (Abschnitt IV.5) Bedingungen Zeichnungsfrist ohne späteren Abverkauf Zeichnungsbeginn Ende der Zeichnungsfrist X Zeichnungsfrist und gegebenenfalls späterer Abverkauf Zeichnungsbeginn Ende der Zeichnungsfrist (09:00 Uhr) (16:00 Uhr) Abverkauf ohne Zeichnungsfrist 2 Der EURO STOXX 50 Index und die im Indexnamen verwendeten Marken sind geistiges Eigentum der STOXX Limited, Zürich, Schweiz und/oder ihrer Lizenzgeber. Der Index wird unter einer Lizenz von STOXX verwendet. Die auf dem Index basierenden Wertpapiere sind in keiner Weise von STOXX und/oder ihren Lizenzgebern gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und weder STOXX noch ihre Lizenzgeber tragen diesbezüglich irgendwelche Haftung. 11

12 Verkaufsbeginn Preisfestsetzung Ausgabepreis während Zeichnungsfrist 100% des Nennbetrags Platzierung Ausgabeaufschlag 0 % Ausgabeabschlag 0 % Platzierungsstelle Zeichnungen über die Börsen Übernahme Übernehmer Angaben zur Übernahmevereinbarung Übernahmeprovision Platzierungsprovision Datum des Übernahmevertrags Sämtliche Banken und Sparkassen Stuttgart nein Nicht Anwendbar Nicht Anwendbar Nicht Anwendbar Nicht Anwendbar Nicht Anwendbar 6. Zulassung zum Handel (Abschnitt IV.6) Einbeziehung in den Freiverkehr Börse(n) Stuttgart Geplantes Einbeziehungsdatum Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Anleihebedingungen genannten Fällen für Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. 12

13 Darstellung der Funktionsweise der Schuldverschreibungen Index-Protect90-Cap-Anleihen werden nicht verzinst. Bei Index-Protect90-Cap-Anleihen Basiswerts: ist die Rückzahlung wie folgt abhängig von der Entwicklung des Fall 1: Sollte der Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag (der Feststellungskurs ) unter dem Mindestrückzahlungslevel notieren, so erfolgt am Rückzahlungstag die Rückzahlung der Schuldverschreibungen in Höhe des Nennbetrags multipliziert mit dem Mindestrückzahlungslevel. Fall 2: Sollte der Feststellungskurs auf oder über dem Mindestrückzahlungslevel liegen, entspricht der Rückzahlungsbetrag dem Nennbetrag multipliziert mit dem Quotienten aus dem Feststellungskurs und dem Startkurs (Schlusskurs des Basiswerts am Starttag). Allerdings entspricht der Rückzahlungsbetrag maximal dem Höchstrückzahlungsbetrag. 13

14 Emissionsspezifische Zusammenfassung Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten Punkten. Diese Punkte sind in den nachfolgenden Abschnitten A E enthalten und nummeriert (A.1 E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, ist die Nummerierung zum Teil nicht durchgängig und es kann zu Lücken kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punktes keine relevante Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung des Punkts und den Hinweis Nicht anwendbar. Punkt Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweise A.1 Warnhinweise Die Zusammenfassung ist als Einführung zum Prospekt vom 20. März 2015 (wie nachgetragen durch die Nachträge vom , , , , und und inklusive etwaiger zukünftiger Nachträge) der Bayerischen Landesbank (die BayernLB, die Bank oder die Emittentin, und zusammen mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften die BayernLB-Gruppe ) zu verstehen. A.2 Zustimmung des Emittenten oder der für die Erstellung des Prospekts verantwortlichen Person zur Verwendung des Prospekts für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre Angabe der Angebotsfrist, innerhalb der die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die Schuldverschreibungen auf die Prüfung des gesamten Prospekts, einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in einem Prospekt, durch Verweis einbezogenen Dokumenten, etwaigen Nachträgen sowie den in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der klagende Anleger aufgrund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften von Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für eine Übersetzung des Prospekts, der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen in die Gerichtssprache vor Prozessbeginn zu tragen haben. Die Emittentin bzw. die Personen, von denen der Erlass ausgeht, können für den Inhalt dieser Zusammenfassung, einschließlich einer gegebenenfalls angefertigten Übersetzung davon, haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt. Die Emittentin erteilt sämtlichen Finanzintermediären ihre allgemeine Zustimmung zur Verwendung des Prospekts für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen. Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen durch die Finanzintermediäre kann in dem Angebotsstaat und während der Angebotsfrist erfolgen, vorausgesetzt der Prospekt ist weiterhin gemäß 9 WpPG gültig. Angebotsstaat ist der folgende Staat: Deutschland Angebotsfrist bezeichnet den Zeitraum beginnend ab

15 erfolgen kann und für die die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts erteilt wird Alle sonstigen klaren und objektiven Bedingungen, an die die Zustimmung gebunden ist und die für die Verwendung des Prospekts relevant sind Deutlich hervorgehobener Hinweis für die Anleger, dass Informationen über die Bedingungen des Angebots eines Finanzintermediärs von diesem zum Zeitpunkt der Vorlage des Angebots zur Verfügung zu stellen sind (einschließlich) bis zum Ablauf der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß 9 WpPG (einschließlich). Die vorstehende Einwilligung entbindet die berechtigten Finanzintermediäre nicht von der Einhaltung der für die jeweilige Emission geltenden Verkaufsbeschränkungen und aller jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Jeder Finanzintermediär ist verpflichtet, den Prospekt potenziellen Anlegern nur zusammen mit etwaigen Nachträgen zu diesen Dokumenten auszuhändigen. Falls ein Finanzintermediär ein Angebot macht, wird dieser Finanzintermediär Anlegern Informationen über die Bedingungen des Angebots zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage zur Verfügung stellen. Punkt B.1 Juristische und kommerzielle Bezeichnung des Emittenten. Abschnitt B Emittentin Juristische Bezeichnung Bayerische Landesbank Kommerzielle Bezeichnung BayernLB B.2 Sitz und Rechtsform des Emittenten, das für den Emittenten geltende Recht und Land der Gründung der Gesellschaft. Sitz München; die Hauptgeschäftsadresse der BayernLB ist Brienner Straße 18, München, Bundesrepublik Deutschland. Rechtsform B.4b Alle bereits bekannten Trends, die sich auf den Emittenten und die Branchen, in denen er tätig ist, auswirken. Anstalt des öffentlichen Rechts Rechtsordnung Deutsches Recht Ort der Registrierung Die Bayerische Landesbank ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA eingetragen. Bekannte Trends, die sich auf die Bayerische Landesbank und die Branche, in der sie tätig ist, auswirken, sind insbesondere sinkende Margen aufgrund der intensiven Wettbewerbssituation vor allem um Groß- und Mittelstandskunden bei sinkender Kreditnachfrage (wobei zunehmend auch Nichtbanken Marktanteile gewinnen und der Wettbewerb in den Kernsegmenten der BayernLB auch als sich unmittelbar auf die BayernLB auswirkender Preiswettbewerb ausgetragen wird) und das anhaltende, historisch niedrige Zinsniveau einerseits, sowie starre Kostenstrukturen aufgrund komplexer Organisations- und IT-Anforderungen und steigende Kosten aufgrund der weiterhin zunehmenden und komplexer werdenden regulatorischen Vorgaben und Anforderungen, insbesondere in Bezug auf die qualitative und quantitative Eigenkapitalaustattung und Liquiditätsbasis, 15

16 andererseits. Diese Trends führen zu sinkenden Renditen im Bankgeschäft in einem durch konjunkturelle Unsicherheiten geprägten europäischen Marktumfeld. B.5 Ist der Emittent Teil einer Gruppe, Beschreibung der Gruppe und Stellung des Emittenten innerhalb dieser Gruppe. B.9 Liegen Gewinnprognosen oder schätzungen vor, ist der entsprechen-de Wert anzugeben. B.10 Art etwaiger Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu den historischen Finanzin-formationen. Die Bayerische Landesbank ist die Muttergesellschaft eines Konzerns, der zum 31. Dezember 2014 unter anderem 14 in den Konzernabschluss einbezogene und 95 nicht in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen umfasste. Zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gehört insbesondere die Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft, Berlin (DKB). Nicht anwendbar. Es liegen keine Gewinnprognosen oder Gewinnschätzungen im Sinne von Ziffer 8 des Annex XI der Prospektverordnung vor. Nicht anwendbar. Die jeweiligen Bestätigungsvermerke enthalten keine Beschränkungen. B.12 Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen über den Emittenten, die für jedes Geschäftsjahr des von den historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraums und für jeden nachfol-genden Zwischenbe-richtszeitraum vorgelegt werden, sowie Vergleichs-daten für den gleichen Zeitraum des vorange-gangenen Geschäfts-jahres, es sei denn, diese Anforderung ist durch die Vorlage der Bilanzdaten zum Jahresende erfüllt. Ausgewählte Daten aus der Gewinn- und Verlustrechnung für 2014 (im Vergleich zu 2013) (aus dem Konzernabschluss 2014 nach den International Financial Reporting Standards ( IFRS ), wie sie in der Europäischen Union gelten) in Mio. Euro (geprüft) (*) in Mio. Euro (geprüft) Zinsüberschuss Risikovorsorge im Kreditgeschäft Provisionsüberschuss Ergebnis aus der Fair Value Bewertung Ergebnis aus Sicherungsgeschäften (Hedge Accounting) Ergebnis aus Finanzanlagen Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen 41 Verwaltungsaufwand Aufwand für Bankenabgaben 4 5 Sonstiges Ergebnis Restrukturierungsergebnis Ergebnis vor Steuern Ertragsteuern Ergebnis aus fortgeführten

17 Geschäftsbereichen Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen Ergebnis nach Steuern Ergebnisanteil Konzernfremder 4 Konzernergebnis (*) Die Zahlen für das Geschäftsjahr 2013 wurden im Konzernabschluss 2014 zur Wiedergabe von Reklassifizierungen nach IFRS 5 angepasst. Ausgewählte Bilanzpositionen zum 31. Dezember 2014 (im Vergleich zum 31. Dezember 2013) (aus dem Konzernabschluss 2014 nach IFRS) in Mio. Euro (geprüft) in Mio. Euro (geprüft) Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden (*) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Verbriefte Verbindlichkeiten Nachrangkapital Eigenkapital Bilanzsumme (*) Anpassung gemäß International Accounting Standards (IAS) 8.22 Ausgewählte Daten aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das 1. Quartal 2015 (im Vergleich zum 1. Quartal 2014) (aus dem Konzern-Finanzbericht 31. März 2015) (der Konzern-Finanzbericht wurde auf freiwilliger Basis erstellt und enthält nicht alle nach den IFRS (IAS 34 Zwischenberichterstattung) erforderlichen Bestandteile und Angaben und wurde nicht vollständig nach den Ausweis- und Bewertungsvorschriften der IFRS ermittelt. Der Konzern-Finanzbericht 31. März 2015 wurde vom Abschlussprüfer der BayernLB weder geprüft noch wurde eine prüferische Durchsicht vorgenommen) in Mio. Euro (ungeprüft) in Mio. Euro (ungeprüft) Zinsüberschuss Risikovorsorge im

18 Kreditgeschäft Provisionsüberschuss Ergebnis aus der Fair Value Bewertung Ergebnis aus Sicherungsgeschäften (Hedge Accounting) Ergebnis aus Finanzanlagen Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen 0 0 Verwaltungsaufwand Aufwand für Bankenabgaben 0-2 Sonstiges Ergebnis Restrukturierungsergebnis -2-3 Ergebnis vor Steuern Ertragsteuern Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0-7 Ergebnis nach Steuern Ergebnisanteil Konzernfremder 0 0 Konzernergebnis Ausgewählte Bilanzpositionen zum 31. März 2015 (im Vergleich zum 31. Dezember 2014) (aus dem Konzern-Finanzbericht 31. März 2015) (der Konzern-Finanzbericht wurde auf freiwilliger Basis erstellt und enthält nicht alle nach den IFRS (IAS 34 Zwischenberichterstattung) erforderlichen Bestandteile und Angaben und wurde nicht vollständig nach den Ausweis- und Bewertungsvorschriften der IFRS ermittelt. Der Konzern-Finanzbericht 31. März 2015 wurde vom Abschlussprüfer der BayernLB weder geprüft noch wurde eine prüferische Durchsicht vorgenommen) in Mio. Euro (ungeprüft) in Mio. Euro (geprüft) Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden Verbindlichkeiten

19 gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Verbriefte Verbindlichkeiten Nachrangkapital Eigenkapital Bilanzsumme Ausgewählte Daten aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das erste Halbjahr 2015 (im Vergleich zum ersten Halbjahr 2014) (aus dem "BayernLB Konzern-Zwischenbericht 1. Halbjahr 2015", der verkürzte konsolidierte Zwischenfinanzinformationen für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2015 enthält (IFRS)) in Mio. Euro (ungeprüft) in Mio. Euro (ungeprüft) Zinsüberschuss Risikovorsorge im Kreditgeschäft Provisionsüberschuss Ergebnis aus der Fair Value Bewertung Ergebnis aus Sicherungsgeschäften (Hedge Accounting) Ergebnis aus Finanzanlagen Verwaltungsaufwand Aufwand aus Bankenabgabe und Einlagensicherung Sonstiges Ergebnis Restrukturierungsergebnis Ergebnis vor Steuern Ertragsteuern Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen Ergebnis nach Steuern Ergebnisanteil Konzernfremder - 2 Konzernergebnis Dieser Wert enthält nur den Aufwand aus Bankenabgabe 19

20 Ausgewählte Bilanzpositionen zum 30. Juni 2015 (im Vergleich zum 31. Dezember 2014) (aus dem "BayernLB Konzern-Zwischenbericht 1. Halbjahr 2015", der verkürzte konsolidierte Zwischenfinanzinformationen für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2015 enthält (IFRS)) in Mio. Euro (ungeprüft) in Mio. Euro (geprüft) Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Verbriefte Verbindlichkeiten Nachrangkapital Eigenkapital Bilanzsumme Ausgewählte Daten aus der Gewinn- und Verlustrechnung zum 30. September 2015 (im Vergleich zum 30. September 2014) (aus dem Konzern-Finanzbericht 30. September 2015) (der Konzern-Finanzbericht 30. September 2015 wurde auf freiwilliger Basis erstellt und enthält nicht alle nach den IFRS (IAS 34 Zwischenberichterstattung) erforderlichen Bestandteile und Angaben und wurde nicht vollständig nach den Ausweis- und Bewertungsvorschriften der IFRS ermittelt. Der Konzern-Finanzbericht 30. September 2015 wurde vom Abschlussprüfer der BayernLB weder geprüft noch wurde eine prüferische Durchsicht vorgenommen) in Mio. Euro (ungeprüft) in Mio. Euro (ungeprüft) Zinsüberschuss Risikovorsorge im Kreditgeschäft Provisionsüberschuss Ergebnis aus der Fair Value Bewertung Ergebnis aus Sicherungsgeschäften (Hedge Accounting) Ergebnis aus Finanzanlagen Verwaltungsaufwand Aufwand aus

21 Bankenabgabe und Einlagensicherung Sonstiges Ergebnis Restrukturierungsergebnis 3 16 Ergebnis vor Steuern Ertragsteuern Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen Ergebnis nach Steuern Ergebnisanteil Konzernfremder 0 0 Konzernergebnis Ausgewählte Bilanzpositionen zum 30. September 2015 (im Vergleich zum 31. Dezember 2014) (aus dem Konzern-Finanzbericht 30. September 2015) (der Konzern-Finanzbericht 30. September 2015 wurde auf freiwilliger Basis erstellt und enthält nicht alle nach den IFRS (IAS 34 Zwischenberichterstattung) erforderlichen Bestandteile und Angaben und wurde nicht vollständig nach den Ausweis- und Bewertungsvorschriften der IFRS ermittelt. Der Konzern-Finanzbericht 30. September 2015 wurde vom Abschlussprüfer der BayernLB weder geprüft noch wurde eine prüferische Durchsicht vorgenommen) in Mio. Euro (ungeprüft) in Mio. Euro (geprüft) Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Verbriefte Verbindlichkeiten Nachrangkapital Eigenkapital Bilanzsumme Eine Erklärung, dass sich die Aussichten des Emittenten seit dem Seit dem 31. Dezember 2014 haben sich keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Aussichten der Bayerischen Landesbank ergeben. 21

22 Datum des letzten veröffentlichten geprüften Abschlusses nicht wesentlich verschlech-tert haben, oder beschreiben Sie jede wesentliche Verschlechterung. Eine Beschreibung wesentlicher Veränderungen bei Finanzlage oder Handelspo-sition des Emittenten, die nach dem von den historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraum eingetreten sind. Nicht anwendbar. Seit dem 30. September 2015 (Datum der letzten Zwischenfinanzinformation der BayernLB) haben sich keine wesentlichen Veränderungen in der Finanzlage der BayernLB-Gruppe ergeben. B.13 Beschreibung aller Ereignisse aus der jüngsten Zeit der Geschäfts-tätigkeit des Emittenten, die für die Bewertung seiner Zahlungs-fähigkeit in hohem Maße relevant sind. B.14 Ist der Emittent Teil einer Gruppe, Beschreibung der Gruppe und der Stellung des Emittenten innerhalb dieser Gruppe. Ist der Emittent von anderen Unternehmen der Gruppe abhängig, ist dies klar anzugeben. B.15 Beschreibung der Haupttätigkeiten des Emittenten. Nicht anwendbar. Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit der Geschäftstätigkeit, die für die Bewertung der Zahlungsfähigkeit der Emittentin in hohem Maße relevant sind. Zur Organisationsstruktur siehe unter B.5 Nicht anwendbar im Hinblick auf die Abhängigkeit von anderen Unternehmen der Gruppe. Die Emittentin ist nicht von anderen Unternehmen der Gruppe abhängig. In ihrem Kerngeschäft positioniert sich die Bayerische Landesbank seit 2009 als fokussierte Kundenbank mit einer universalbanknahen, breiten Produktpalette und regionalem Schwerpunkt auf Bayern und Deutschland, ergänzt durch selektives Geschäft außerhalb Deutschlands. Im Zentrum des Geschäftsmodells stehen das Geschäft mit Privat-, Firmen- und Immobilienkunden, insbesondere im Mittelstand, mit Asset-Management-Kunden, mit Sparkassen als Kunden und strategischen Vertriebs- und Refinanzierungspartnern sowie mit der öffentlichen Hand. Das internationale Geschäft konzentriert sich auf die Begleitung deutscher Kunden ins Ausland sowie die Begleitung ausländischer Kunden oder Transaktionen mit Deutschlandbezug. Das operative Kerngeschäft der BayernLB-Gruppe umfasst die BayernLB- Geschäftsfelder Corporates & Mittelstand, Immobilien & Sparkassen/Verbund und Financial Markets sowie die Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft, Berlin. In Deutschland verfügt die Bank über eine Hauptniederlassung in München, eine Zweigniederlassungen in Nürnberg und Vertriebsbüros in Düsseldorf und Essen. Internationales Geschäft wird insbesondere über Niederlassungen in London, Paris, Mailand und New York sowie eine Repräsentanz in Moskau betrieben. Weitere Aktivitäten der Bayerischen Landesbank bilden nicht mehr zum Kerngeschäft gehörende Portfolios, die in einer internen Restrukturierungseinheit abgebaut werden, sowie Beteiligungen und sonstiges Nichtkerngeschäft, deren Aufgabe geplant ist. 22

23 B.16 Soweit dem Emittenten bekannt, ob an ihm eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung oder Beherr-schungsverhältnisse bestehen, wer diese Beteiligung hält bzw. diese Beherrschung ausübt und welcher Art die Beherrschung ist. Das Grundkapital der Bayerischen Landesbank beträgt EUR und wird vollständig von der BayernLB Holding AG gehalten. Das Grundkapital der BayernLB Holding AG wird zu rund 75 Prozent vom Freistaat Bayern und zu rund 25 Prozent vom Sparkassenverband Bayern gehalten, die damit jeweils einen entsprechenden indirekten Anteil an der Bayerischen Landesbank halten. Gemäß dem Gesetz über die Bayerische Landesbank und der Satzung der Bayerischen Landesbank kontrollieren der Freistaat Bayern und der Sparkassenverband Bayern die Bayerische Landesbank direkt über die Generalversammlung und den Aufsichtsrat. Punkt C.1 Beschreibung von Art und Gattung der angebotenen und/oder zum Handel zuzulassenden Wertpapiere, einschließlich jeder Wertpapierkennung. Abschnitt C Wertpapiere Die Schuldverschreibungen stellen Inhaberschuldverschreibungen dar, die in einer Globalurkunde ohne Zinsschein verbrieft sind. Die Schuldverschreibungen lauten auf einen festen Nennbetrag. Sie haben keinen Kapitalschutz. Allerdings sehen die Schuldverschreibungen einen Mindestrückzahlungsbetrag vor. Es handelt sich vorliegend um Schuldverschreibungen ohne vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit und ohne Verzinsung. Die Höhe der Rückzahlung hängt von der Entwicklung des Basiswerts (auch als Referenzwert bezeichnet), wie in Punkt C.20 beschrieben, ab. Die Schuldverschreibungen werden nicht verzinst und eine vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen ist nicht vorgesehen. Wertpapierkennung Die internationale Wertpapier-Kennnummer (ISIN) und die Wertpapier- Kennnummer (WKN) der Schuldverschreibungen lauten: C.2 Währung der Wertpapieremission. C.5 Beschreibung etwaiger Beschränkungen für die freie Übertragbarkeit der Wertpapiere. BLB3X5 / DE000BLB3X56 Die Schuldverschreibungen werden in Euro begeben. Nicht anwendbar. Die Schuldverschreibungen sind frei übertragbar. 23

24 C.8 Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte einschließlich der Rangordnung und Beschränkungen dieser Rechte. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Jede Schuldverschreibung gewährt ihrem Inhaber einen Anspruch auf Rückzahlung eines Rückzahlungsbetrags am Rückzahlungstag. Die Schuldverschreibungen werden nicht verzinst. Eine vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen ist nicht vorgesehen. Die Schuldverschreibungen sind für die Anleihegläubiger unkündbar. Status der Wertpapiere Die Schuldverschreibungen stellen unmittelbare, unbedingte, unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin dar und haben den gleichen Rang wie alle anderen unbesicherten, nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin, unbeschadet etwaiger solcher Verbindlichkeiten, die aufgrund Gesetzes Vorrang genießen. Beschränkung der Rechte Die Emittentin ist unter den in den Anleihebedingungen festgelegten Voraussetzungen zur Kündigung der Schuldverschreibungen und zu Anpassungen der Anleihebedingungen berechtigt. C.11 Es ist anzugeben, ob für die angebotenen Wertpapiere ein Antrag auf Zulassung zum Handel gestellt wurde oder werden soll, um sie an einem geregelten Markt oder anderen gleichwertigen Märkten zu platzieren, wobei die betreffenden Märkte zu nennen sind. C.15 Beschreibung, wie der Wert der Anlage durch den Wert des Basisinstruments/der Basisinstrumente beeinflusst wird, es sei denn, die Wertpapiere haben eine Mindeststückelung von EUR. Es ist vorgesehen, die Schuldverschreibungen ab dem in den Freiverkehr der Börse(n) Stuttgart einbeziehen zu lassen. Eine Zulassung der Schuldverschreibungen zum regulierten Markt ist nicht beabsichtigt. Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Schuldverschreibungen und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Die vorliegenden Schuldverschreibungen sind so ausgestaltet, dass eine Schuldverschreibung regelmäßig dann an Wert verliert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt. Die Höhe der Rückzahlung am Rückzahlungstag hängt von der Entwicklung des Basiswertsab und wird wie folgt bestimmt: (a) Liegt der Feststellungskurs unter dem Mindestrückzahlungslevel, so erhält der Anleger als Rückzahlungsbetrag den Mindestrückzahlungsbetrag. (b) Liegt der Feststellungskurs auf oder über dem Mindestrückzahlungslevel, so entspricht der Rückzahlungsbetrag dem Nennbetrag multipliziert mit dem Verhältnis des Feststellungskurses zum Startkurs. Allerdings entspricht der Rückzahlungsbetrag maximal dem Höchstrückzahlungsbetrag. Höchstrückzahlungsbetrag: 130 % des Nennbetrags Mindestrückzahlungslevel: 90 % des Startkurses Mindestrückzahlungsbetrag: 90 % des Nennbetrags 24

25 Startkurs: Schlusskurs des Basiswerts am Starttag Starttag: C.16 Verfallstag oder Fälligkeitstermin der derivativen Wertpapiere Ausübungstermin oder letzter Referenztermin. C.17 Beschreibung des Abrechnungsverfahrens für die derivativen Wertpapiere. C.18 Beschreibung der Rückgabemodalitäten bei derivativen Wertpapieren. C.19 Ausübungspreis oder endgültiger Referenzpreis des Basiswerts. C.20 Beschreibung der Art des Basiswerts und Angabe des Ortes, an dem Informationen über den Basiswert erhältlich sind. Feststellungstag: Rückzahlungstag: Die gemäß den Anleihebedingungen zahlbaren Beträge erfolgen von der Emittentin an Clearstream Banking AG in ihrer Funktion als Zahlstelle zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Anleihegläubiger. Die Schuldverschreibungen erlöschen am Rückzahlungstag mit der Zahlung der unter den Schuldverschreibungen geschuldeten Beträge. Feststellungskurs: Schlusskurs des Basiswerts am Feststellungstag Typ: Index Basiswert: Referenzwert Referenzwert: EURO STOXX 50 4 (Preis-) Index / EU ISIN des Referenzwerts: EU Indexsponsor: STOXX Limited, Zürich ( STOXX ) Internetseite: Punkt D.2 Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die dem Emittenten eigen sind. Abschnitt D Risiken Die Bayerische Landesbank und ihre Tochtergesellschaften sind im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, deren Realisierung im schlimmsten Fall dazu führen könnte, dass die BayernLB nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen überhaupt oder fristgerecht zu erfüllen, und dass der Anleger sein Investment ganz oder teilweise verliert. Die wichtigsten Risiken, denen die BayernLB und ihre Tochtergesellschaften ausgesetzt sind, sind: Risiken aufgrund der BayernLB-Beihilfeentscheidung Im Zusammenhang mit der in Bezug auf die Bayerische Landesbank ergangenen Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission vom 25. Juli 2012 in der Fassung vom 5. Februar 2013 besteht das Risiko, dass die Bank die darin vorgesehenen Beihilferückzahlungsverpflichtungen in Höhe von ursprünglich EUR 4,96 Mrd. oder die darin gemachten Restrukturierungszusagen nicht erfüllen könnte, was eine weitere Umstrukturierung der Bank und die Aufgabe profitabler Geschäftsaktivitäten sowie im äußersten Fall die Abwicklung der Bank nach sich ziehen könnte. 4 Der EURO STOXX 50 Index und die im Indexnamen verwendeten Marken sind geistiges Eigentum der STOXX Limited, Zürich, Schweiz und/oder ihrer Lizenzgeber. Der Index wird unter einer Lizenz von STOXX verwendet. Die auf dem Index basierenden Wertpapiere sind in keiner Weise von STOXX und/oder ihren Lizenzgebern gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und weder STOXX noch ihre Lizenzgeber tragen diesbezüglich irgendwelche Haftung. 25

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