15. Evangelische Landessynode

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1 ISSN Evangelische Landessynode Stuttgart, 27. November :00 Uhr 33. Sitzung unter dem Vorsitz von Präsidentin Schneider, Inge, Stellv. Präsident Stepanek, Werner und Stellv. Präsident Eißler, Johannes Anwesend vom Oberkirchenrat: Landesbischof July, Dr. h. c. Frank O.; Direktor Werner, Stefan; Prälatinnen Wulz, Gabriele; Arnold, Gabriele; Prälaten Rose, Prof. Dr. Christian; Stumpf, Harald; Oberkirchenräte Heckel, Prof. Dr. Ulrich; Baur, Werner; Traub, Wolfgang; Hartmann, Erwin; Frisch, Dr. Michael; Kastrup, Dr. Martin; Duncker, Hans-Peter; Kaufmann, Dieter Sprecher der Landeskirche: Fehlende Synodale: Hoesch, Oliver Böhler, Matthias; Hensel, Simon Gäste: Erzbischof Rozītis, Elmārs Ernsts; Charbonnier, Dr. theol. Ralph, EKD Kirchenamt, Sozial- u. Gesellschaftspolitik; Vizepräsidentin Groß, Thea, Badische Landessynode; Zepf, Albrecht, Beauftragter des Kath. Diözesanrates; Landesbischof i. R. Maier, Dr. Gerhard; Hausding, Dr. Christel, Mitglied der 11. EKD-Synode/Präsidentin der 14. Landessynode; Kuttler, Dr. Friedemann, Mitglied der 12. EKD-Synode; Kern, Steffen, Mitglied der 12. EKD-Synode

2 Evangelische Landessynode 33. Sitzung 27. November 2017 Inhaltsübersicht: Seite I. Gottesdienst in der Stiftskirche Hanßmann, Matthias II. Begrüßung und Einführung in die Tagung Präsidentin Schneider, Inge Münzing, Kai III. Grußworte Charbonnier, Dr. Ralph Zepf, Albrecht IV. Wahl Vorsitz des Kirchlichen Verwaltungsgerichts (Einbringung des Wahlvorschlags) (Wahlhandlung am 28. November 2017) Präsidentin Schneider, Inge V. Wahl und Wechsel in der Mitgliedschaft im Strukturausschuss (Einbringung des Wahlvorschlags) (Wahlhandlung am 28. November 2017) Präsidentin Schneider, Inge VI. Strategische Planung - B e r i c h t - Stellv. Präsident Stepanek, Werner Direktor Werner, Stefan Landesbischof July, Dr. h.c. Frank O A u s s p r a c h e - Stellv. Präsident Stepanek, Werner Mayer, Ute Sachs, Maike Stellv. Präsident Eißler, Johannes Henrich, Jutta Daferner, Eberhard Wörner, Tobi Haar, Horst Dölker, Tabea Albrecht, Ralf Höschele, Robby Bleher, Andrea Beck, DTh Univ. of South Africa Willi Lösch, Brigitte Trick, Werner Mörike, Markus Fritz, Michael Hanßmann, Matthias Koepff, Hellger Klärle, Prof. Dr. Martina Geiger, Tobias Seite Sämann, Ulrike Heß, Rudolf Herrmann, Angelika Plümicke, Prof. Dr. Martin mit Antrag Nr. 46/ Maier, Philippus Münzing, Kai Dangelmaier-Vinçon, Elke Stocker-Schwarz, Franziska Bretzger, Dr. Waltraud Schaal-Ahlers, Peter Landesbischof July, Dr. h.c. Frank O Direktor Werner, Stefan Oberkirchenrat Baur, Werner Oberkirchenrat Heckel, Prof. Dr. Ulrich Abstimmung zu Antrag Nr. 46/17 (Verweisung an den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit unter Beteiligung des Finanzausschusses) VII. Kirchliches Gesetz zur Änderung des Strukturerprobungsgesetzes (Beilage 46) - B e r i c h t - Präsidentin Schneider, Inge Heckel, Prof. Dr. Christian Lesung Präsidentin Schneider, Inge Abstimmung (Annahme) 2. Lesung Präsidentin Schneider, Inge Abstimmung (Annahme) VIII. Kirchliches Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Verwaltungsgerichtsgesetzes (Beilage 45) - B e r i c h t - Präsidentin Schneider, Inge Heckel, Prof. Dr. Christian Lesung Präsidentin Schneider, Inge Abstimmung (Annahme) 2. Lesung Präsidentin Schneider, Inge Abstimmung (Annahme)

3 15. Evangelische Landessynode 33. Sitzung 27. November IX. Kirchliches Gesetz zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes (Beilage 49) - B e r i c h t e - Seite Präsidentin Schneider, Inge Oberkirchenrat Hartmann, Erwin mit Beilage Heckel, Prof. Dr. Christian Lesung Präsidentin Schneider, Inge Abstimmung (Annahme) 2. Lesung Präsidentin Schneider, Inge Abstimmung (Annahme) X. Anpassung der Pfarrbesoldung im Blick auf doppelten Dienstwohnungsausgleich XI. Kirchliches Gesetz zur Änderung pfarrbesoldungsund -versorgungsrechtlicher Vorschriften (Beilage 52) Änderungsantrag Nr. 33/17: Pfarrbesoldung - B e r i c h t - Seite Präsidentin Schneider, Inge Heckel, Prof. Dr. Christian mit Beilage A u s s p r a c h e - Präsidentin Schneider, Inge Wündisch, Andreas Heckel, Prof. Dr. Christian Dannhorn, Dr. Wolfgang Schenk, David Gohl, Ernst-Wilhelm Fritz, Michael Jungbauer, Dr. Harry Keppler, Walter Schneider, Michael Kettinger, Iris Carina Oberkirchenrat Frisch, Dr. Michael Abstimmung zu Änderungsantrag Nr. 33/17 (Ablehnung) 1. Lesung Präsidentin Schneider, Inge Abstimmung (Annahme) 2. Lesung Präsidentin Schneider, Inge Abstimmung (Annahme)

4 Evangelische Landessynode 33. Sitzung 27. November 2017 Die Herbsttagung der Synode wurde mit einem Gottesdienst in der Stiftskirche in Stuttgart begonnen. Die Predigt hielt Herr Pfarrer Hanßmann. Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit uns allen. Liebe Gemeinde! Spannung liegt in der Luft, und dies nicht nur kurz vor den anstehenden Synodalberatungen. Wir stehen zwischen dem Ewigkeitssonntag und Advent. Zwei apokalyptische Texte an zwei Sonntagen. Es gibt Bibelabschnitte, die werden wie ein Bild gemalt. So ist es mit den apokalyptischen Texten. Die Botschaft wird mehr gemalt als gehört. So soll es deswegen auch heute sein. Robert Filipovic, Grafiker und Buchillustrator, wird heute die Predigt zeichnen. Er tut dies artgerecht. Ins Heute übersetzt. Live und auf dem Grafiktablett. Sie können mitverfolgen, wie er die Gedanken in die digitalen Farbtöpfe taucht und mit wenigen Pinselstrichen den apokalyptischen Bildern ein elementarisiertes Gewand gibt. Gewagt? Vielleicht, ja. Wir tun das, was zu allen Zeiten Künstler getan haben. Wie bannen die apokalyptischen Bilder auf Leinwand. Wir setzen die wortgewaltigen Bilder der Apokalyptik ins Bild und elementarisieren die Botschaft auf wenige Pinselstriche. Hören und sehen. Spüren und empfangen. Spannung liegt in der Luft. Nicht nur bezüglich unserer Synodaltagung. Wir stehen in der Spannung zwischen Ewigkeit und Advent. Zwischen Warten und Drängen. Zwischen Chaos und Vollendung. Und damit stehen wir nicht alleine da. Der Black Friday greift noch vor dem Ewigkeitssonntag als der umsatzreichste Tag in den USA, und wohl auch inzwischen bei uns, dem Weihnachtsgeschäft vor. Wir können es kaum erwarten, bis wir auf Weihnachten losgelassen werden. Die Woche zwischen dem Ewigkeitssonntag und dem 1. Advent bleibt auch in unserer Kirche spannend. Am Ewigkeitssonntag schauen wir nach vorn, suchen vorsichtig einen Blick durch die Tür zum Himmel zu erhaschen. In der Adventszeit machen wir uns auf sein Kommen hin bereit. Gottes Sohn bricht auf zu uns. In besonderer Weise kommt diese Spannung in den apokalyptischen Bildern der Bibel zum Ausdruck. Hören wir also zuerst auf die Worte aus Dan 12: Und wir setzen den Bibelabschnitt dann in Bezug zum Offenbarungsgeschehen nach Offb 5, auf welches wir schon in der Schriftlesung gehört haben. 1 Zu jener Zeit wird Michael auftreten, der große Engelfürst, der für dein Volk einsteht. Denn es wird eine Zeit so großer Trübsal sein, wie sie nie gewesen ist, seitdem es Völker gibt, bis zu jener Zeit. Aber zu jener Zeit wird dein Volk errettet werden, alle, die im Buch geschrieben stehen. 2 Und viele, die im Staub der Erde schlafen, werden aufwachen, die einen zum ewigen Leben, die andern zu ewiger Schmach und Schande. 3 Und die Verständigen werden leuchten wie des Himmels Glanz, und die viele zur Gerechtigkeit weisen, wie die Sterne immer und ewiglich. 4 Und du, Daniel, verbirg diese Worte und versiegle dies Buch bis auf die letzte Zeit. Viele werden herumirren, und die Bosheit wird zunehmen. Manches ist uns fremd. Manches kommt uns vertraut vor. Der Erzengel Michael mag uns bekannt sein. Sicher jedoch das Buch mit sieben Siegeln. Die Schilderung der Auferstehung kommt uns vertraut vor. Wir werden an das offene Grab erinnert. Und schließlich noch die Auferstandenen: Wie leuchtende Sterne begegnen sie uns. Schon Abraham bekam das Bild der Sterne zugesprochen. Hier wird es weitergezeichnet. Der Abschnitt jedoch beginnt düster. Von großer Trübsal, Angst und Trauer sind wohl gemeint, ist die Rede. Verschreckte, verstörte Völker. Eine Chaoswelt begegnet uns. Das Bild schreit. Den Tod kann man förmlich mit Händen greifen. Schnell werden wir aufgefordert, uns von der wirren Völkergemeinschaft zu lösen. Der Fokus liegt ganz auf der Geschichte Gottes mit seinem Volk, seinen Kindern. Bedrängt wie noch nie; geschunden wie zu keiner Zeit. Jetzt weichen wilde Malbewegungen einem klaren Fokus. Dieses Volk, mit all seinen Namen, passt in ein Buch. Beschrieben ist es. Innen und außen. Die geschundenen Kinder Gottes haben einen Platz im Testament Gottes. Dort sind sie sicher aber auch verborgen. Womöglich sogar verschlossen. Sicherheitsverwahrung höre ich heraus. Sehen tun wir die Versiegelung. Versiegelt sind sie: sicher, verborgen, verschlossen, verwahrt. Was für ein apokalyptisches Bild. Ob es Angst macht? Viel eher steht der Trost im Vordergrund. Es gibt Trost für die Menschen, die gerade selbst eine Apokalypse erleben. Ein Bild für Menschen mit dem Chaos im Nacken. Ein Bild für Menschen mit dem Ende vor Augen. Wer seinen persönlichen Weltuntergang erlebt, wird empfänglich für den Trost der biblischen Apokalyptik. Dieser krasse Bildersturm bringt Trost und Perspektive in Daniels Zeit. Und später bringt die gezeichnete Apokalypse tröstende Hoffnung in die Zeit der bedrängten Gemeinden der Offenbarung des Johannes. Wir schauen gebannt auf diese Botschaft. Vielleicht werden wir sogar selbst mit hineingezogen in dieses Bild, weil auch wir unsere Geschichte mitbringen. Wir Synodalen, wir, als Synode, wir als Gottesdienstgemeinde. Wir klagen, wir ringen, wir weinen mit den Weinenden. Alleine das Wissen um die Verfolgungssituation in der weltweiten Christenheit taucht den Pinsel ganz tief in den Farbtopf biblischer Apokalyptik. Die Farben dieses Bildes werden uns während des Synodalberichtes über die verfolgte Christenheit in der Welt wieder in Erinnerung kommen.

5 15. Evangelische Landessynode 33. Sitzung 27. November (Pfarrer Hanßmann, Matthias) Wir stehen jedoch auch fassungslos vor den Ereignissen in Ägypten und in Pakistan. Wie könnten wir diese Terrorszenarien anders beschreiben als mit apokalyptischen Zuständen? So tauchen wir mit ihnen ein in das skurrile Farbenbild der Apokalyptik und werden gleichzeitig erfasst von der Kraft der Verheißung dieses Bildes. Gott malt in dieses Bild sein Hoffnungsbild: unsere Ewigkeits- und Adventshoffnung. Wir enden nicht im Chaos. Wir gehen nicht auf ein Ende zu, sondern auf ein Ziel. Gottes Bild vom Ende der Welt begründet eine neue Wirklichkeit. Eine sinnhafte, zielsteuernde Wirklichkeit. Unsere Perspektive wandelt sich. Aus dem Verschluss wird ein offenes Buch. Alles wird offenbar. Oder sollten wir sagen: offensichtlich. Das Buch bleibt nicht geschlossen. Unser Leben bleibt nicht zwischen zwei verstaubten Buchdeckeln hängen. Unsere Kirche steuert nicht der Verstaubtheit entgegen. Denn wir werden offenbar. Offensichtlich, wer wir sind und was wir tun. Das geöffnete Buch. Unsere Geschichte mit den Menschen und mit Gott wird sichtbar. Und das bedeutet: Wir haben einen Platz in der Ewigkeit. Und dies nicht nur literarisch, sondern leibhaftig. Das offene Grab steht dafür. Was für eine starke Auferstehungshoffnung schon im Alten Testament. Aus Staub und Erde wird neues Leben. Die Erde gibt die Verstorbenen zurück. Aus Staub und Erde wird neues Leben, wie am Anfang, so auch jetzt. Wir legen nicht einfach unsere Geschichten in die Erde. Was wir sind: Wir sind nicht nur Geschriebene in ein Buch. Wir sind nicht nur Buchstaben und Memoiren. Wir wischen nicht einfach unsere Vergangenheit in Staub. Und wir sind nicht dem Vergessen preisgegeben. Nein: Wir sind Lebende. Es steht einer dafür dass wir errettet werden. Der, der von sich sagt: Ich lebe, und ihr sollt auch leben. Wer kann das fassen? Wer kann das erklären? Wenn wir die Bilder aus dem Buch Daniel und der Offenbarung wie Folien übereinander legen, wird es klarer. Rettung ist in Sicht! Der Löwe. Das Lamm. Der Löwe, der König des Volkes Gottes. Er hat die Kraft. Das Lamm, das geschlachtet ist, es öffnet das Buch. Und öffnet mit ihm das Grab: Christus macht es möglich! Wir haben es vor Augen, wie sich das Bild aus dem Buch Daniel weiterzeichnet: Der Pinsel geht noch einmal drüber. Aus dem verschlossenen Buch wird das geöffnete Grab. Die Macht des Todes ist gebrochen. Christus tut es. Das aufgeschlagene Buch, die aufgetane Erde. Wie ein offenes Buch liegen wir vor Gott. Leben und Sterben kreuzen sich. Das sind wir. Authentisch und ehrlich. Unser Kreuz und unser Leben wird in das Kreuz und die Auferstehung Jesu hineingezeichnet. Verborgenes öffnet sich vor Gott. Tod und Auferstehungshoffnung bündeln sich im Kreuzesgeschehen. Das Lamm ist es, welches dieses Kreuz trägt. Wir werden erinnert: Siehe, das ist das Lamm Gottes, welches der Welt Schuld trägt. Am Kreuz wird das Buch entsiegelt, am Kreuz wird das Grab geöffnet. Christus bringt im tiefsten Leid das Leben zurück. Was auch immer, ob Bombenbau in Nordkorea oder Kleinwaffenterror in der Türkei. Am Kreuz wird über Leben und Tod entschieden. Hier wird überwunden, was an Friedlosigkeit auf Erden nicht möglich scheint. Erste Hoffnungszeichen erreichen uns. So wie dort, mitten in verbrannter Erde, mitten in der gekreuzigten Erde in Syrien und im Libanon. Dort, wo Kinder ihre persönliche Apokalypse erleben, öffnet sich ein neuer Horizont. Menschen aus evangelischen Partnergemeinden bauen einfach Schulen, zeichnen das Bild des Neuanfangs, geben den Kindern Raum zum Lernen, damit sie Zukunft haben. Das tun sie, weil der Auferstehungsraum Gottes mitten in unseren Lebens- und Leidensraum hineinragt. Nicht nur Jenseits, dort. Nein. Hier und heute gilt: Das Kreuz bringt das Leben zurück: Im tiefsten Leid finden wir das größte Glück. Dort ist der Ort der Entsiegelung. Dort ist der Ort der Offenbarung. Und was wird nun aus denen, die dem geöffneten Buch namentlich offenbar werden? Daniel redet davon! Weichen wir dem nicht aus. Von den Gerechten wird gesprochen: die, die durch Christus gerettet wurden. Wieder begegnet uns ein dynamisches Bild: Sie werden leuchten wie des Himmels Glanz, sie werden sein wie die Sterne am Himmel immer und ewiglich. So wird es uns mit wenigen Pinselstrichen an den Himmel gemalt. Ein Bild, in dem man sich ausruhen kann. Ein apokalyptisches Bild voller Hoffnung. Ihr, die ihr im Chaos und in der Trübsal erstickt. Ihr, die ihr keine Tränen mehr sammeln könnt vor Trauer. Seid getröstet. Ein offenes Buch. Ein offenes Grab. Ein offener Himmel. Denn siehe: Wir sollen sein wie die Sterne am Himmel. So viele, und doch ist jeder Einzelne von uns gezählt. Was für eine Spannung liegt heute in der Luft. Eine Spannung zwischen Ewigkeit und Advent. Zwischen Warten und Drängen. Zwischen Chaos und Vollendung. Amen. Lassen Sie uns nochmals singen: Der Menschensohn wird kommen, EG 558,4-6, nach der Melodie Wie soll ich dich empfangen, EG 11. Präsidentin Schneider, Inge: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder der Landessynode und des Kollegiums des Oberkirchenrats, lieber Herr Landesbischof, verehrte Gäste! Zur Herbstsynode 2017 darf ich Sie herzlich begrüßen. Begonnen haben wir ja bereits mit einem Gottesdienst in der Stiftskirche. Herzlichen Dank

6 Evangelische Landessynode 33. Sitzung 27. November 2017 (Präsidentin Schneider, Inge) an Herrn Hanßmann für seine Predigt zu Dan 12 und Offb 5, dem Künstler Robert Filipovic für seine zeichnerische Interpretation der Predigt sowie den Bläsern des Jugendwerks unter Leitung von Herrn Nonnenmann und der Organistin, Frau Goltz, für die festliche Umrahmung. Herzlichen Dank auch allen sonstigen Mitwirkenden sowie dem Fernsehteam des Medienhauses, das den Gottesdienst aufgenommen hat und dafür sorgen wird, dass er in Bibel TV und auf kirchenfernsehen.de zu sehen sein wird. Das Opfer des Gottesdienstes in Höhe von 1 135,70 ist für das Projekt Ev. Schulen in Syrien und im Libanon bestimmt. Herzlichen Dank für das große Opfer. (Beifall) Sehr herzlich darf ich unsere Gäste begrüßen. Wir begrüßen einen ganz treuen Besucher unserer Synode, Herrn Erzbischof i. R. Elmārs Ernsts Rozītis von der Ev.- Luth. Kirche Lettlands im Ausland, der heute bis Mittwoch an unserer Sitzung teilnehmen wird. (Beifall) Aus dem EKD-Kirchenamt wird Herr Dr. Ralph Charbonnier zu uns kommen. Herr Albrecht Zepf, der Beauftragte des Katholischen Diözesanrates, ist bereits anwesend und wird bis Mittwoch bei uns sein. Auch herzlich willkommen. (Beifall) Vom Bodensee hat sich Frau Thea Groß, die Vizepräsidentin der Badischen Landessynode, zu uns auf den Weg gemacht. (Beifall) Wir freuen uns, unseren Landesbischof i. R. Dr. Gerhard Maier begrüßen zu dürfen. Er wird heute und morgen anwesend sein. Frau Dr. Christel Hausding, die Präsidentin der 14. Landessynode, wird bis Mittwoch unsere Beratungen verfolgen. Herzlich willkommen! (Beifall) Wir begrüßen unseren EKD-Synodalen, Herrn Dr. Friedemann Kuttler, der heute anwesend ist, und Herrn Steffen Kern, der die gesamte Tagung verfolgen wird. Auch Sie: herzlich willkommen. (Beifall) Natürlich begrüßen wir auch die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, die für das verantwortlich sind, was nach draußen geht. Wir wünschen ihnen Gottes Segen für ihre verantwortungsvolle Arbeit. Ein herzlicher Gruß gilt auch allen Zuhörinnen und allen Zuhörern, die sich bereits auf der Empore eingefunden haben. Ihr Interesse und Ihr Dasein tun unseren Beratungen gut. Herzlich willkommen! (Beifall) Auch bei dieser Tagung werden wir einen Livestream im Internet anbieten, damit auch die Gemeindeglieder zuhause die Synodaltagung wieder verfolgen können. Ich begrüße damit auch alle Zuschauer im Internet und freue mich über ihr Interesse. Nun zur Anwesenheit der Synodalen. Wir sind auf dieser Synode so vollzählig wie noch nie. Für die ganze Tagung musste sich ein einziger Synodale, der Synodale Böhler, entschuldigen, der beruflich im Ausland ist. Heute hat sich noch der Synodale Hensel entschuldigt. Am Donnerstag haben sich zusätzlich die Synodalen Prof. Dr. Heckel, Prof. Dr. Klärle, Herr Hensel und Herr Schmidt entschuldigt. Am 18. September 2017 verstarb Direktorin i. R. Margit Rupp nach schwerer Krankheit im Alter von nur 62 Jahren. Wir alle haben Frau Rupp gekannt und geschätzt. Frau Rupp war seit Februar 1986 beim Oberkirchenrat in tätig. Zuerst leitete sie das Referat Dienstrecht; ab 2001 war sie als Direktorin die juristische Stellvertreterin des Landesbischofs. Sie hat sich voll und ganz für unsere Landeskirche eingesetzt und ist manchmal auch über ihre Kräfte gegangen. Wir haben ihr viel zu verdanken. Besonders hervorzuheben ist ihr Einsatz für das Zustandekommen des Staatsvertrags zwischen dem Land Baden- Württemberg und der Landeskirche. Bei ihrem ganzen Wirken hat sie stets das Wohl unserer Landeskirche im Auge gehabt; sie hat die einzelnen Mitarbeitenden mit ihren Stärken und Schwächen gesehen, hat Anteil an ihrem Ergehen genommen und immer nach menschengerechten Lösungen gesucht. Wir bedauern sehr, dass ihr nur so eine kurze Zeit im Ruhestand verblieben ist. Wir wissen Frau Rupp in Gottes Hand geborgen und gedenken ihrer und ihrer Familie mit einem stillen Gebet. Ich bitte Sie, sich zu erheben. Jesus Christus spricht: Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben, auch wenn er stirbt. Amen. Es ist eine gute Tradition, dass wir auch Personen, denen ein besonderes Amt übertragen wurde, beglückwünschen. Heute beglückwünsche ich sehr herzlich Herrn Dr. Hardecker zu seiner Wahl zum neuen Direktor des Pfarrseminars. (Beifall) Möge unser Herr Ihnen die Weisheit geben, unsere jungen Vikarinnen und Vikare gut bei ihrem Start in ihr Berufsleben zu begleiten. Ich komme zur Tagesordnung und gebe Ihnen eine kurze Übersicht über unsere Tagung. Gleich anschließend werde ich die Wahlvorschläge des Ältestenrats für den Vorsitz des Kirchlichen Verwaltungsgerichts und den Wechsel in der Mitgliedschaft im Strukturausschuss einbringen. Heute Nachmittag stellt der Oberkirchenrat die Strategische Planung vor. Im Anschluss werden wir verschiedene Gesetzte beraten und verabschieden. Wir hören Berichte aus dem Rechtsausschuss zum Kirchlichen Gesetz zur Änderung des Strukturerprobungsgesetzes, zum Kirchlichen Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Verwaltungsgerichtsgesetzes, zum Kirchlichen Gesetz zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes und zum Kirchlichen Gesetz zur Änderung pfarrbesoldungs- und -versorgungsrechtlicher Vorschriften. Morgen früh werden wir dann mit den Wahlen und Wechsel des Vorsitzes des Kirchlichen Verwaltungsgerichts und der Wahl in den Strukturausschuss beginnen. Danach stand ursprünglich das Kirchliche Gesetz zur Einführung einer Ordnung der Amtshandlung anlässlich der bürgerlichen Eheschließung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechtes, der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe (die Beilage 50) auf der Tagesordnung. Nach der Sitzung des Ältestenrates am Montag, 16. Oktober 2017 hat der Gesprächskreis Offene Kirche einen eigenen Gesetzentwurf für das Kirchliche Gesetz zur Änderung der kirchlichen Trauordnung (Beilage 53) eingereicht. Da dieser Gesetzentwurf über die Vorlage des Oberkirchenrates hinausgeht, aber inhaltlich in engem Zusammenhang mit diesem Entwurf steht, habe ich auf Bitten der Offenen Kirche im Einvernehmen mit dem Landesbischof die Tagesordnung der Herbstsynode nach 10 Abs. 1 GeschO um diesen Tagesordnungspunkt erweitert und bereits im Vorfeld den Rechtsausschuss

7 15. Evangelische Landessynode 33. Sitzung 27. November (Präsidentin Schneider, Inge) und den Theologischen Ausschuss beauftragt, über die beiden Gesetzentwürfe zu beraten, was sie heute Abend tun werden. Da der Gesetzentwurf der Offenen Kirche der weitergehende ist, werde ich diesen zuerst zur Beratung und Abstimmung aufrufen. Beide Gesetze bedürfen nach 18 Abs. 2 Satz 3 Kirchenverfassungsgesetz bei der zweiten Lesung einer Zweidrittelmehrheit. Da nach 16 Abs. 2 Satz 2 GeschO erste und zweite Lesung an zwei verschiedenen Tagen stattfinden müssen, sollen beide Gesetze am Dienstag in erster Lesung beraten werden und dann, falls die erforderliche einfache Mehrheit, die bei der ersten Lesung genügt, zustande kommt, am Mittwochvormittag mit der zweiten Lesung verabschiedet werden. Eventuelle. Änderungsanträge sollten möglichst bis Montagabend vorliegen, sodass die beiden Ausschüsse in gemeinsamer Sitzung darüber vorab beraten können. Ansonsten müssen wir Morgen bei jedem Änderungsantrag die Sitzung unterbrechen. Der Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung am 16. Oktober 2017 dafür ausgesprochen, dass die Abstimmung zum Kirchlichen Gesetz zur Einführung einer Ordnung der Amtshandlung anlässlich der bürgerlichen Eheschließung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechtes, der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe in ersten und zweiten Lesung geheim erfolgen soll. Ich schlage Ihnen daher vor, im Sinne dieses Beschlusses und um die Unabhängigkeit der Synodalen zu wahren, auch über das Kirchliche Gesetz zur Änderung der Ordnung der kirchlichen Trauung in ersten und zweiten Lesung geheim abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Am Dienstagnachmittag hören wir dann Berichte aus der Arbeit des Strukturausschusses zu den Anträgen Nr. 14/17: Gemeindebezogene Sonderpfarrstellen bezirkliche Stellenverteilung im PfarrPlan 2024 und zu Antrag Nr. 09/17: Projekt Kirchliche Strukturen 2024Plus sowie einen Bericht aus dem Theologischen Ausschuss zu Antrag Nr. 43/14: Einstufung von geschäftsführenden Pfarrstellen. Wir beginnen dann am Spätnachmittag mit den Haushaltsberatungen, die wir hoffentlich bis zum Abend abschließen können. Das wird ein kleiner Marathon, da warne ich Sie schon vorher. Am Mittwoch haben wir zuerst den Antrag Nr. 14/16: Pfarrer/innenwahl auf Ebene der Gesamtkirchengemeinde auf der Tagesordnung. Anschließend erfolgen die zweiten Lesungen sowohl des Kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Ordnung der kirchlichen Trauordnung wie auch des Kirchlichen Gesetzes zur Einführung einer Ordnung der Amtshandlung anlässlich der bürgerlichen Eheschließung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechtes, der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe. Den zweiten Teil des Vormittags werden wir uns dem Thema Taufe widmen: Der Oberkirchenrat wird sowohl das Kirchenbuch für die Evangelische Landeskirche in Württemberg, Zweiter Teil: Sakramente und Amtshandlungen, Teilband: Die Heilige Taufe, wie auch das Kirchliche Gesetz zur Änderung der Taufordnung und weiterer kirchlicher Gesetze einbringen. Agende und Ordnung sollen nach der Diskussion an den Theologischen Ausschuss bzw. den Rechtsausschuss verwiesen werden. Dann folgt die Aktuelle Stunde. Zur Aktuellen Stunde habe ich zwei Themen eingereicht bekommen und in Absprache mit dem Landesbischof beschlossen, dass wir uns für jedes Thema eine halbe Stunde Zeit nehmen. Zuerst werden wir über den Klimagipfel im November 2017 in Bonn diskutieren. Die Begründung war, in Bonn war die erste Weltklimakonferenz nach dem angekündeten Rückzug der Trump-Regierung aus dem Pariser Klimaabkommen. Von Bonn geht das starke Signal aus, dass die Welt zusammensteht und sich beim Klimaschutz nicht aufhalten lässt. Da die aktuellen Klimaziele unter dem Paris-Abkommen nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf unter zwei Grad zu begrenzen, wurde bereits in Paris vereinbart, dass alle mit der Zeit immer ehrgeiziger werden müssen. Eine große Delegation der württembergischen und badischen Landeskirche unter der Leitung beider Bischöfe war 2015 in Paris vertreten, nicht aber 2017 in Bonn. Wie wichtig und wie ernst nehmen wir als Landeskirche heute die aktuellen Klimaschutzziele und was tun wir als Landeskirche dafür? Darüber wollen wir in der ersten halben Stunde diskutieren. In der zweiten halben Stunde geht es dann um das Thema Postmoderne Feiertage und unser Kirchenjahr. Nach Halloween, Kommerzprodukt mit verschiedenen weiteren Hintergrundanklängen, machen sich die nächsten Feiertage auf den Weg in unsere Gesellschaft und prägen und verändern ihr Bild. Black Friday am letzten Freitag, Cyber Monday, das ist wohl heute, sind die neuen Feiertage, Feiertage des Kommerz und hohler Ideologie. Wir stehen mitten in der letzten Woche des Kirchenjahres auf dem Weg in den Advent. Wie gehen wir mit mehr oder weniger unbeliebten postmodernen Modefeiertagen als Christen um und wie bringen wir ganz neu den Schatz des Kirchenjahres und der entsprechend großen und kleinen Feiertage zum Leuchten? Nun fällt außerdem dieses Jahr der vierte Adventssonntag auf Heilig Abend. Daraus entbrannte eine hitzige Diskussion um die Ladenöffnung. Daran, und nicht nur daran, ist ersichtlich, wie umstritten die traditionelle Plausibilität des Kirchenjahres und der großen Feiertage geworden ist. Nach der Mittagspause am Mittwoch, in der eine Pressekonferenz stattfindet, an der die Leitungen der Gesprächskreise und die Vorsitzenden des Rechtsausschusses und des Theologischen Ausschusses teilnehmen, hören wir Berichte aus dem Ausschuss für Bildung und Jugend zum Antrag Nr. 31/14: Kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Wandel, vom Oberkirchenrat zum Abschlussprojekt Neue Aufbrüche und vom Theologischen Ausschuss zum Antrag Nr. 80/16: Förderprogramm für alternative Zugänge zum Pfarrdienst, und zum Schwerpunkttag Um Gottes Willen Barmherzigkeit Zur Aktualität der Rechtfertigungslehre. Der Ausschuss für Mission, Ökumene und Entwicklung informiert uns über seine Beratungen zum Antrag Nr. 31/16: Pilgerweg der Gerechtigkeit und des Friedens, und zum Antrag Nr. 43/16: Versorgung von Pfarrerinnen und Pfarrern im Missionsdienst.

8 Evangelische Landessynode 33. Sitzung 27. November 2017 (Präsidentin Schneider, Inge) Zum Schluss des Mittwochs wird uns der Oberkirchenrat einen aktuellen Bericht über die Verfolgungssituationen in Syrien, im Libanon, in Ägypten und im Nordirak geben. Das wird ganz aktuell sein, denn Sie wissen ja um die Anschläge, die jetzt gerade erst in Ägypten waren. Wir treten ein in die Tagesordnung und beginnen mit Tagesordnungspunkt 1: Wahl Vorsitz des Kirchlichen Verwaltungsgerichts. Ein Geschäftsordnungsantrag. Bitte, Herr Münzing. Am Abend findet unser traditioneller Begegnungsabend statt. Wir haben die Württembergischen Landtagsabgeordneten, die Landesregierung und die Kreisvorsitzenden der Parteien eingeladen. Nach einem Sektempfang werden wir eine Weinprobe mit Martin und Käthe Luther (alias Rainer und Mechthild Köpf) genießen und anschließend gemeinsam zu Abend essen. Es soll Zeit sein für einen anregenden und informativen Gedankenaustausch. Diesmal gibt es keine langen Vorträge, da ich denke, nach diesem Mittwoch werden wir erschöpft sein. Dann ist es schöner, wenn es ein bisschen gemütlicher zugeht. Am Donnerstagvormittag beginnen wir mit einem Zwischenbericht zum Maßnahmepaket I im Diakonat. Anschließend führen wir aus dem Ausschuss für Diakonie über dessen Beratungen zum Antrag Nr. 25/16: Arbeitsrechtsregelungsänderungsgesetz (Beilage 27) Ausgründungen, und einen Bericht von der vor wenigen Tagen zu Ende gegangenen Tagung der EKD-Synode in Bonn, den die EKD-Synodalen Kern und Höschele halten werden. Der späte Donnerstagvormittag gehört ganz dem Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit. Mit den Beratungen zum Antrag Nr. 40/15: Beitritt der Landeskirche zur Aktion Aufschrei, hat die Erstunterzeichnerin des Antrags, die Synodale Dangelmaier-Vinçon, bereits eine Aussprache beantragt. Ich habe es in die Tagesordnung entsprechend aufgenommen. Wir hören weitere Berichte zum Antrag Nr. 48/15: Grundgesetzänderung zur Begrenzung von Waffenexporten und zum Antrag Nr. 38/17: Arbeitsstelle für Weltanschauungsfragen Schaffung einer befristeten Stelle. Zwei Anträge, die sich mit der Situation von Flüchtlingen beschäftigen, sollen auch am Donnerstagvormittag diskutiert werden. Im Rahmen des Tagesordnungspunktes 33: Resolution für Flüchtlinge Einstellung der Abschiebung von Flüchtlingen aus Griechenland in die Türkei wird die Vorsitzende des Ausschusses den Antrag Nr. 44/17: Appell der Württembergischen Landessynode für eine menschenwürdige Flüchtlingspolitik, einbringen, und der Antrag Nr. 41/16: Familiennachzug für Flüchtlinge, soll nach einer Aussprache auch beschlossen werden. Zum Ende des Tages werden wir sechs Selbständige Anträge in die Ausschüsse verweisen und hören einen Bericht zur Förmlichen Anfrage Nr. 32/15 zum Arbeitsrechtsregelungsänderungsgesetz. Sie merken, wir haben ein anspruchsvolles Programm vor uns. Um den zeitlichen Rahmen einhalten zu können, werden alle, die sich an den Diskussionen beteiligen, gebeten, im Zeitrahmen zu bleiben. Der Ältestenrat bittet Sie, mit einer Begrenzung der Redezeit auf vier Minuten einverstanden zu sein. Gibt es gegen diesen Vorschlag Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann sind wir auf vier Minuten begrenzt. So beschlossen. Ich wünsche uns nun allen viel Weisheit und Gottes Segen für unsere Beratungen. (Beifall) Münzing, Kai: Hohe Synode, verehrte Präsidentin! Wir haben nicht über die Tagesordnung als solche beschlossen. Zumindest habe ich es so verstanden. Präsidentin Schneider, Inge: Machen wir nie! Münzing, Kai: Wir von Kirche für morgen würden trotzdem zu Tagesordnungspunkt 21, der Mittwoch am 29. November auf der Tagesordnung steht, einen Geschäftsordnungsantrag zur Aussprache stellen. Es geht dabei um den Abschlussbericht Projekt Neue Aufbrüche. Aussprache bei Tagesordnungspunkt 21. Präsidentin Schneider, Inge: Es gibt also einen Geschäftsordnungsantrag. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir gleich darüber abstimmen können. Es kann eine Aussprache in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn nicht zehn Synodale widersprechen. Gibt es Widerspruch gegen diesen Antrag des Gesprächskreises Kirche für morgen? Wenn es keinen Widerspruch gibt, dann nehme ich es einfach auf die Tagesordnung. Dann brauchen wir auch nichts abzustimmen. Es gibt keinen Widerspruch. Also ist die Tagesordnung geändert. Bei Tagesordnungspunkt 21 wurde eine Aussprache eingefügt. Damit komme ich zurück zu Tagesordnungspunkt 1: Wahl Vorsitz des Kirchlichen Verwaltungsgerichts. Die Amtszeit der Mitglieder des Kirchlichen Verwaltungsgerichts endet mit Ablauf des 31. Dezember Die Wahlen hierzu erfolgten während der Herbstsynode Der Vorsitzende Richter Dieter Eiche legt sein Amt aus gesundheitlichen Gründen nieder. Der Ältestenrat legt Ihnen folgenden Wahlvorschlag vor: Herr VRaVGH Dr. Rüdiger Albrecht wird als Mitglied des Kirchlichen Verwaltungsgerichts mit Befähigung zum Richteramt und zum Vorsitzenden des Kirchlichen Verwaltungsgerichts gewählt. Herr Albrecht hat sich bereits gestern Abend in den Gesprächskreisen vorgestellt. Die geheime Wahlhandlung soll morgen erfolgen. Ich habe hiermit den Wahlvorschlag eingebracht. Wir müssen dann morgen gemäß Kirchenverfassung geheim abstimmen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2: Wahl und Wechsel in der Mitgliedschaft im Strukturausschuss. Mit vom 3. Oktober 2017 hat mir der Synodale Prof. Dr. Plümicke mitgeteilt, dass er sein Amt als stellvertretener Vorsitzender des Strukturausschusses niederlegt und aus diesem ausscheiden wird. Der Gesprächskreis Offene Kirche hat mitgeteilt, dass die Synodale Herrmann den frei werdenden Sitz im Strukturausschuss einnehmen soll. Zeitgleich wird sie ihr Mandat in der Prüfergruppe im Beirat für landeskirchliche Beteiligungen niederlegen.

9 15. Evangelische Landessynode 33. Sitzung 27. November (Präsidentin Schneider, Inge) Der Ältestenrat legt Ihnen wohl folgenden Wahlvorschlag vor: Frau Herrmann wird in den Strukturausschuss gewählt. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Wahl morgen früh pünktlich durchzuführen. Dies ist möglich, wenn nicht zehn Synodale widersprechen. Ich bitte Sie, heute bereits diesem Wahlverfahren zuzustimmen. Die Wahl selbst steht morgen Vormittag auf der Tagesordnung. Erhebt sich Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann werden wir morgen entsprechend wählen. Stellv. Präsident Stepanek, Werner: Hohe Synode! Ich rufe Tagesordnungspunkt 3: Strategische Planung, auf: Dieser Tagesordnungspunkt begleitet uns seit dem Jahr 2014, und er dient dazu, dass die Kirche in einer gemeinsamen Leitung von Landesbischof, Oberkirchenrat und Landessynode einen Weg gestaltet, wie sich die Kirche auf die Herausforderungen um eine sich wandelnde Gesellschaft einstellen kann. Das wollen wir tun. Zunächst einmal sollen die Ziele dargestellt werden. Ich frage den Oberkirchenrat, ob Sie, Herr Landesbischof, beginnen oder ob Herr Direktor Werner beginnt. (Landesbischof July, Dr. h.c. Frank O.: Herr Werner.) Direktor Werner, Stefan: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Stepanek, Hohe Synode, sehr geehrte Damen und Herren, der letzte Bericht war zur 15. Landessynode am 21. November 2016 von Herrn Landesbischof Dr. h. c. July eingebracht worden. Nun haben wir beide uns darauf verständigt, das wurde schon angesprochen, den Bericht für den Evangelischen Oberkirchenrat künftig gemeinsam als Vorstand einzubringen. Ich beginne zunächst mit erläuternden Überlegungen. Im zweiten Teil werden dann die Schwerpunktsetzungen vorgestellt. Folie 1: A. Erläuternde Überlegungen: Bereits zum letzten Bericht hatte Herr Landesbischof Dr. h. c. July ausgeführt, dass es dem Kollegium in der Fortentwicklung des Prozesses einer Strategischen Planung der Landeskirche wichtig war, Komplexität zu verringern. Infolgedessen kam das Kollegium überein, sich auf insgesamt fünf Jahresziele zu konzentrieren, die der Landessynode sodann im Herbst 2016 von Herrn Landesbischof Dr. h. c. July vorgestellt wurden. Folie 2: Diese Ziele standen unter der Vision: Unterwegs in das Land, das Gott uns zeigen will Evangelische Kirche in Württemberg (Vision Kirche 2030), aus der sich die strategischen Ziele der Landeskirche (2014 bis 2018) ableiten: Folie 3: 1. Zukunftsfähige Strukturen für die Landeskirche. 2. Die Landeskirche entfaltet auch in einer digitalen Welt Relevanz für das Leben von Menschen und ist in der digitalen Welt präsent. 3. Steigerung der Attraktivität als Dienstgeber (Pfarrdienst, Diakonat, Religionspädagogen, Verwaltungsmitarbeitende). 4. Die Landeskirche ist in der Öffentlichkeit präsent und spricht Menschen mit ihrem Angebot an. 5. Die Landeskirche lebt eine Willkommenskultur, die Menschen zum Glauben einlädt. Folie 4: 6. Gelebter Glaube zeigt sich in diakonischem Wirken. 7. Die Landeskirche ist ein verlässlicher Bildungspartner. Die Vision wiederum leitet sich aus dem unveränderlichen Auftrag der Kirche ab, das Evangelium zu verkündigen. Das Kollegium hat sich nunmehr dazu entschlossen, an dieser Vision und den daraus abgeleiteten Zielen konsequent weiterzuarbeiten und zunächst keine neuen oder weiteren strategischen Ziele und Jahresziele zu formulieren. Dies scheint auch vor dem Hintergrund der Kontinuität und des personellen Wechsels im Direktorat sinnvoll. Dabei spielte in den Diskussionen auch immer wieder die Frage eine Rolle, ob es dem kirchlichen Auftrag bzw. dem Wesen der Kirche entspricht, überhaupt strategische Ziele zu formulieren. Folie 5: Strategische Planung und kirchlicher Auftrag stehen entgegen einer vielfach vertretenen Meinung in keinem Widerspruch zueinander. Zwar gibt es Grenzen der verfügbaren und messbaren Planung, deren man sich bewusst sein muss, um Fehlsteuerungen zu vermeiden. Wenn Strategische Planung aber dem kirchlichen Auftrag dient, allen Menschen Gottes Heil anzusagen, so löst sich der scheinbare Widerspruch auf. Deshalb bedarf jede Festlegung oder Fortschreibung strategischer Ziele der Rückbindung an die formulierte Vision unserer Landeskirche. Davon abgesehen soll am eingeschlagenen Weg einer Vereinfachung und Reduzierung der strategischen Ziele und der Konkretisierung in Jahreszielen festgehalten werden. Wichtig dabei ist: Folie 6: 1. Der eingeschlagene Weg verringert Komplexitäten, ermöglicht klare Prioritätensetzungen und schafft die Voraussetzung, Dinge konsequent zu Ende zu bringen und abzuarbeiten. Strategische Ziele müssen nachhaltig und erkennbar wirken. Strategische Ziele, die innerhalb kurzer Zeiträume geändert werden und nur kurze Halbwertszeiten aufweisen, können nur schwer Wirkungen in der Landeskirche entfalten. Strategische Ziele müssen Prioritätensetzungen enthalten. Es wurde als problematisch erkannt, dass eine kurzfristige Änderung oder Erweiterung der strategischen

10 Evangelische Landessynode 33. Sitzung 27. November 2017 (Direktor Werner, Stefan) Ziele im Bestreben, möglichst die Gesamtheit der Landeskirche mit ihren vielfältigen Aufgaben, Diensten und Einrichtungen abzubilden, das Ziel strategischer Konzentration auf Schwerpunkte gerade nicht fördert. Die Fülle der landeskirchlichen Aufgabenfelder wird zunächst und vorwiegend durch die sogenannte Linienarbeit des Evangelischen Oberkirchenrates abgebildet und findet ihren Niederschlag im Haushaltsplan und der Maßnahmenplanung der Landeskirche, die der Landessynode zur Beschlussfassung vorliegen. Im Rahmen der Strategischen Planung soll eine überschaubare Zahl an Schwerpunktsetzungen getroffen werden, auf die für einen zu definierenden Zeitraum ein besonderes Augenmerk, ggf. verstärkte finanzielle oder personelle Ressourcen verwendet werden. Das Kollegium hat deshalb an die Festlegungen zur Herbstsynode 2016 angeknüpft und das Verfahren verstetigt und weiterentwickelt. Das Kollegium hat sich, um diese Zielsetzung zu unterstreichen, mit der zu verwendenden Terminologie befasst, da die Bezeichnung als Jahresziel zu kurz gegriffen erschien. Dieser Hinweis war bereits im Bericht zur Herbstsynode 2016 gegeben worden. Eine Evaluation der Umsetzungsstände der Jahresziele ergab, dass es sich in keinem Fall um Zielsetzungen gehandelt hat, die einfach innerhalb eines Jahres abzuarbeiten waren. Sehr deutlich wird dies am Jahresziel In der Wertedebatte Präsenz zeigen. Hier bestand große Übereinstimmung, dass diese Zielsetzung mit einer größeren Zeitdauer verfolgt werden muss, um nachhaltige Wirkungen in die Gesellschaft hinein und für die Landeskirche zu erzielen. Auf die einzelnen Umsetzungsstände wird noch einzugehen sein. Deshalb wird der Begriff Jahresziel, der vor einem Jahr eingeführt wurde, künftig durch Schwerpunktsetzung ersetzt. Strategische Ziele als Schwerpunktsetzungen müssen umsetzbar sein und vorhandene Ressourcen berücksichtigen. Eine Begrenzung auf eine überschaubare Zahl von Schwerpunktsetzungen erscheint auch vor dem Hintergrund der vorhandenen personellen wie finanziellen Ressourcen geboten. Im Bericht 2016 war bereits vom Ziel einer Bündelung der Kräfte gesprochen worden. Der Evangelische Oberkirchenrat ist immer noch so aufgestellt, dass zusätzliche Schwerpunkte neben den Linienaufgaben ohne zusätzliche personelle Ressourcen kaum umsetzbar sind. Dies hat zur Folge, dass Schwerpunktsetzungen in Projektstrukturen erledigt werden müssen und erledigt werden. Dies hat im Ergebnis zu einem starken Anwachsen von Projektstellen geführt, was im Finanzausschuss auf Kritik gestoßen ist. Auch dort wurde eine Begrenzung neu zu beantragender Projekte erbeten. Dies ist möglich, wobei der Evangelische Oberkirchenrat ein vollständiges Moratorium von Projekten derzeit nicht für sinnvoll erachtet, da sich die Landeskirche insgesamt und unabhängig von Schwerpunktsetzungen in einem auch von außen initiierten Veränderungsprozess befindet. Solange die Linienstellen nicht so beschrieben sind, dass Luft für Projektarbeit in den Stellenbeschreibungen definiert ist, kann die notwendige Flexibilität nur über punktuelle Projektarbeit erzielt werden. Allerdings ist es ein Ziel der Personalentwicklung, die Flexibilität in der Linie zu erhöhen, was aber nur mittelbis langfristig erreicht werden kann, da es einen Paradigmenwechsel voraussetzt. Es muss darauf geachtet werden, den Evangelischen Oberkirchenrat nicht zu überlasten, da dies den Zielen der Personalentwicklung zur Gewinnung gut qualifizierter Fachkräfte und der Verringerung der Fluktuation und damit der Schwerpunktsetzung 4 zuwiderliefe. Folie 7: Dem dient die Sicherstellung einer möglichst großen Kontinuität bei den Schwerpunktsetzungen und die grundsätzliche Verständigung auf eine Begrenzung von Projekten. Die Projekte selbst sollten sich möglichst auf die Schwerpunktsetzungen beziehen lassen. Nach einer überschlägigen Einschätzung ist dies aktuell bei ca. der Hälfte der derzeitigen Projekte bereits der Fall. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass bislang zahlreiche Projekte auch ohne direkten Bezug zu den strategischen Überlegungen der Landeskirche aufgelegt wurden. Die künftig engere Bezugnahme auf Schwerpunktsetzungen schließt nicht aus, im wohlbegründeten Einzelfall Projekte auch jenseits der Schwerpunktsetzungen auf den Weg zu bringen. Wichtig erscheint aber die Bewusstmachung, dass man sich dann im Ausnahmebereich befindet, um ein ungesteuertes und unreflektiertes Anwachsen von Projekten zu verhindern. Eine Verständigung auf strategische Schwerpunktsetzungen bringt es damit mit sich, ein solches Regel-Ausnahme-Verfahren miteinander zu vereinbaren. Wegen solcher denkbaren und mitunter notwendigen Ausnahmen von vorneherein auf Prioritätensetzungen zu verzichten und die Zahl der Schwerpunkte auszuweiten, erschien dem Kollegium nicht weiterführend, um auch dem berechtigten Anliegen, wie es auch im Finanzausschuss zum Ausdruck gekommen ist, zu einer besseren Steuerung der Projekte entsprechen zu können. Das Kollegium hat sich in diesem Zusammenhang verständigt, künftig grundsätzlich Projekte inhaltlich auf die vereinbarten Schwerpunktziele zu beziehen, ein formales Projektmanagement einzuführen und die Umsetzung der Schwerpunktziele, Projekte und auch bestimmter Einzelmaßnahmen im Rahmen eines einheitlichen Verfahrens zu steuern. Im Rahmen dieser Verständigung wurde deutlich, dass sich nicht alle Schwerpunktsetzungen nach einem einheitlichen Raster, beispielsweise über Kennzahlen, messen lassen. Dies würde vielmehr die Gefahr von Fehlsteuerungen mit sich bringen. Wo eine solche Steuerung möglich ist, soll dies aber erfolgen; ein entsprechendes Verfahren und der Einsatz von bereits entwickelten Controlling-Tools wird in diesen Fällen künftig umgesetzt. Näheres zur Frage der Überprüfung und Messbarkeit der Schwerpunktsetzungen wird im Rahmen der Rückmeldungen zu den Jahreszielen, jetzt: Schwerpunktsetzungen, erläutert werden. Zum Verfahren: 2. Schwerpunktsetzungen, strategische Ziele und Vision werden im Rahmen jährlicher Strategiekonvente im

11 15. Evangelische Landessynode 33. Sitzung 27. November (Direktor Werner, Stefan) Kollegium überprüft, angepasst und in Abstimmung mit der Landessynode fortgeschrieben. Folie 8: Herbstkonvent des Kollegiums Der sogenannte Herbstkonvent des Kollegiums dient der Überprüfung der Schwerpunktsetzungen, der strategischen Ziele und der Vision. Dabei werden aktuelle Entwicklungen und Trends (im Kontext sogenannte Megatrends) diskutiert und die künftig erbetenen Rückmeldungen, Stellungnahmen und Wünsche synodaler Kreise eingebracht. Ziel ist: die bessere Erkennbarkeit einer kontinuierlichen strategischen Ausrichtung der Landeskirche, die Reflexion der Umsetzungsebene, Ressourcen, und die Entwicklung von realistischen Umsetzungsstrategien, die kontinuierliche Fortschreibung und Weiterentwicklung der strategischen Ausrichtung der Landeskirche, die Etablierung eines Dialogs und einer Abstimmungskultur mit der Landessynode, die Festlegung von zeitlichen Horizonten und Umsetzungszeiträumen sowie die Herstellung von Transparenz durch Festlegung eines Ideenspeichers, in dem künftige Entwicklungen bzw. Weiterentwicklungen der strategischen Ausrichtung der Landeskirche sichtbar werden. Folie 9: Die synodale Diskussion Die Abstimmung und Umsetzung der strategischen Schwerpunktsetzungen sollte im Wechselspiel von Landessynode und Oberkirchenrat erfolgen. Die Landessynode kann dazu Anregungen und Wünsche äußern, die vom Evangelischen Oberkirchenrat theologisch, rechtlich, finanziell und ressourcenorientiert auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden. Der Evangelische Oberkirchenrat legt das Ergebnis solcher Prüfungen mit entsprechenden Begründungen, zusammen mit eigenen Überlegungen, im Rahmen der von der Landessynode zu treffenden Entscheidungen vor. Dabei wäre neben den genannten inhaltlichen Impulsen beider Verfassungsorgane auch an eine freiwillige Selbstbeschränkung zu denken. Die Landessynode kann sich dabei darauf verlassen, dass der Oberkirchenrat seiner Verantwortung in einem für die Synode transparenten, verlässlichen Verfahren gerecht werden wird. Der Oberkirchenrat wünscht sich umgekehrt von der Synode, dass bei der Initiierung von Projekten die strategischen Schwerpunkte im Blick behalten werden und die an den Oberkirchenrat herangetragene Erwartung größtmöglicher Zurückhaltung gegenüber neuen Projekten auch selbst geübt wird, also ein beiderseitiges Verfahren. Zukünftig ist beabsichtigt, der Landessynode jährlich, jeweils zu ihrer Herbsttagung, die fortgeschriebene Schwerpunktsetzung vorzulegen. Die strategischen Ziele werden in einem mehrjährigen Rhythmus überarbeitet und fortgeschrieben. Die Vision wird für die jeweilige Legislaturperiode der Landessynode neu präzisiert. Der kirchliche Grundauftrag stellt die Konstante für all diese Überlegungen dar. Der Evangelische Oberkirchenrat wünscht sich eine reflektierende Stellungnahme der synodalen Gremien, um diese Rückmeldungen im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Schwerpunktsetzungen bzw. der zweioder mehrjährigen Fortschreibungen der strategischen Ziele auf dem Strategiekonvent berücksichtigen zu können. Hierzu haben die Gesprächskreise mit ihren Rückmeldungen für die Fortschreibung der Strategischen Planung über den aktuellen Planungszeitraum hinaus bereits wertvolle Grundlagen gelegt, die wir auch im Kollegium behandeln werden. Wichtig ist für uns auch die Rückmeldung der Fachausschüsse. Folie 10, Folie 11: Ziel ist ein rollierendes System, in dem strategische Ziele und Schwerpunktsetzungen in enger Abstimmung zwischen Landessynode und Evangelischem Oberkirchenrat entwickelt, überprüft und in einem verständlichen und transparenten Verfahren abgestimmt fortentwickelt werden. Rezeption in den Kirchengemeinden und Kirchenbezirken Das Kollegium hat sich auch damit beschäftigt, wie die fünf Schwerpunktziele in den Kirchengemeinden und Kirchenbezirken aufgegriffen und bearbeitet wurden. Dafür wurde eine Evaluation der Stabsstelle Visitation eingeholt und beraten. Folie 12: B. Stand der Schwerpunktsetzungen. Folgende Schwerpunktsetzungen waren zur Herbstsynode 2016 vorgestellt worden, zur Erinnerung: In der Wertediskussion Präsenz zeigen; Ehe und Familie stärken; Digitalisierung gestalten; Personalwesen im Oberkirchenrat überprüfen, weiterentwickeln und ggf. verbessern; ein zukunftsfähiges Kommunikationskonzept für die Landeskirche erarbeiten. Folie 13: 1. SMARTE Ziele? Das Kollegium hat den Umsetzungsstand erhoben und gemeinsam im Strategiekonvent diskutiert. Dies betraf im Einzelnen: die Terminologie: Der neue Begriff lautet Schwerpunktsetzungen die Laufzeit: Sie kann unterschiedlich sein. Die Begrenzung auf generell ein Jahr (Jahresziele) ist zu ungenau und greift in der Regel zu kurz. die Formulierung als smarte Ziele: S spezifisch M messbar A aktionsorientiert R realistisch T terminiert Spezifisch: Ein Ziel sollte spezifisch, also konkret, eindeutig und präzise formuliert werden. Denn ein Ziel ist kein vager Wunsch. Messbar: Um die Erreichung eines Zieles zu prüfen, muss ein Ziel messbar sein. Bei quantitativen Zielen ist

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