FAQ Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Bachelor of Arts in Art Education (Die Vermittlung von Kunst und Design)

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1 FAQ Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Bachelor of Arts in Art Education (Die Vermittlung von Kunst und Design) Inhaltsverzeichnis 1. Zulassung und Aufnahmeverfahren 1.1 Vorbildung... Seite Aufnahme sur dossier... Seite Zulassungsverfahren... Seite Anmeldung in beide Vertiefungen des BAE... Seite Kosten pro Studiengangsanmeldung... Seite Gestalterische Vorbildung... Seite Erleichterte Aufnahmebedingungen... Seite Einblick in das Studium... Seite Studienberatung... Seite Altersgrenze... Seite Anzahl Aufnahmekandidatinnen/-kandidaten... Seite Vertiefung Bildnerisches Gestalten ohne gymnasiale Matura... Seite Verschiebung Studienantritt... Seite Quereinstieg... Seite Studiumsverlängerung... Seite Vorbildung gestalterische Berufsmatura... Seite 4 2. Studium 2.1 Arbeitszeitbelastung... Seite Teilzeitstudium... Seite Unterrichtszeiten... Seite Studienkosten... Seite Bachelor Abschluss... Seite Anzahl und Zeitpunkt Praktika... Seite Organisation Praktikumsplatz... Seite Quantitatives Verhältnis von Praxis und Theorie... Seite Unterschied zwischen Profil und Vertiefung... Seite Austauschsemester... Seite Kinderbetreuungsplatz... Seite 5 3. Tätigkeitsfelder und berufliche Perspektiven 3.1 Berufsfelder... Seite Chancen auf dem heutigen Arbeitsmarkt... Seite Anerkennung des BAE-Abschlusses... Seite Weiterführende Studienmöglichkeiten... Seite Sonderpädagogischer Bereich... Seite Unterrichtstätigkeit auf Volksschulstufe... Seite Anschluss in den Master bilden & vermitteln... Seite 6

2 1. Zulassung und Aufnahmeverfahren 1.1 Welche Vorbildung wird für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren benötigt? Für die Vertiefungsrichtung Bildnerisches Gestalten an Maturitätsschulen ist die gymnasiale Matura oder ein gleichwertiger Abschluss (Universitätszulassung) Voraussetzung. Das entspricht den durch die EDK definierten Anforderungen für das Höhere Lehramt. Für die Vertiefungsrichtung Ästhetische Bildung und Soziokultur ist die Berufsmatura, gymnasiale Matura oder der Nachweis einer gleichwertig anerkannten Vorbildung Voraussetzung. Für beide Vertiefungen wird eine anerkannte gestalterische Vorbildung (z.b. gestalterischer Vorkurs oder Propädeutikum) empfohlen. Ohne gestalterische Vorbildung besteht die Möglichkeit, entsprechend gleichwertige Kompetenzen nachzuweisen. 1.2 In welchem Fall kann die Aufnahme sur dossier beantragt werden? Eine Aufnahme sur dossier in der Vertiefung Ästhetische Bildung und Soziokultur ist möglich, wenn die erforderlichen Qualifikationen betreffend Vorbildung nicht vorliegen, aber eine ausserordentliche künstlerische Begabung nachgewiesen werden kann. Die Aufnahme sur dossier in die Vertiefung Bildnerisches Gestalten an Maturitätsschulen ist ausgeschlossen. 1.3 In welcher Form findet das Zulassungsverfahren bzw. die Eignungsabklärung statt? Das mehrstufige Verfahren umfasst folgende Schritte: - Einreichung der Anmeldeunterlagen - Abgabe des Portfolios, des Motivationsschreibens und ev. Prüfungsaufgabe - mündliche Aufnahmeprüfung auf Grund des Portfolios und der Prüfungsaufgabe zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten Angaben zum Bewerbungsdossier und zum Ablauf des Verfahrens finden Sie auf dem Begleitbrief zum Aufnahmeverfahren (vgl. Website unter Studium /Studieninformationen oder auf Ist eine Anmeldung in beide Vertiefungen des BAE gleichzeitig möglich? Nein. In Ausnahmefällen kann nach Abschluss des Bachelor-Studiums in einer Vertiefung der andere Vertiefungsabschluss in einem verkürzten Studium erlangt werden. Dabei sind die jeweiligen Zulassungsbestimmungen zu berücksichtigen. 1.5 Kosten pro Studiengangsanmeldung und Studium? Aufnahmeverfahren: Total CHF (Einschreibung CHF 100.-, Prüfungsgebühr CHF 200.-) Semestergebühren: Total CHF (Studiengebühr CHF 720.-, Beitrag ASVZ CHF, 25.-, Beitrag Verband Schweizer Studierendenschaft CHF 12.20) Hinweis: Ausländische Studierenden ohne zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz müssen eine zusätzliche Gebühr von CHF zahlen (Semestergebühren = CHF ) Während des Studiums können Kosten für einen eigenen Computer, Software, Wegspesen Praktika, Kopier-/Druckkosten, Literatur etc. anfallen.

3 1.6 Welche gestalterische Vorbildung ist für die Zulassung anerkannt? Anerkannt werden gestalterische Vorkurse und Propädeutika. Die gestalterischen und künstlerischen Kompetenzen können auch autodidaktisch erworben sein. 1.7 Sind die Aufnahmebedingungen bei einer bestehenden KindergärtnerInnen-, PrimarlehrerInnen- oder ähnlichen Ausbildung erleichtert? Es besteht die Möglichkeit, insbesondere in den Bereichen Didaktik, Praktika, Pädagogik und Psychologie bereits erbrachte Leistungen anrechnen zu lassen. Dies erfolgt individuell je nach persönlicher Laufbahn, Vorbildung und Praxiserfahrung im Gespräch mit der Studiengangsleitung. 1.8 Ist ein persönlicher Einblick in das Studium oder eine Führung möglich? Der Studiengang gewährt regelmässig Einblicke in das Studium und gibt Führungen während den Werkschauen des BAE. Die jeweiligen Termine werden rechtzeitig auf der Website veröffentlicht. 1.9 Bietet die ZHdK zu den verschiedenen Studiengängen eine Beratung an? Im BAE können auf Anfrage Gespräche zur individuellen (besonders gestalterischkünstlerischen) Qualifikation geführt werden Gibt es eine Altersgrenze, um sich für den Studiengang anzumelden? Grundsätzlich nein Wie viele Personen werden in den Studiengang aufgenommen? Max. 50 Personen pro Studienjahrgang Gibt es eine Möglichkeit, ohne gymnasiale Matura in der Vertiefung Bildnerisches Gestalten zu studieren? Nein, die Vorgaben der EDK (Eidgenössische Erziehungsdirektorenkonferenz) lassen dies nicht zu Ist es möglich, den Studieneintritt bei Aufnahme auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben? Der Studieneintritt kann um ein Jahr verschoben werden. Ein entsprechender Antrag muss schriftlich begründet an die Studiengangsleitung gestellt werden Ist ein Quereinstieg bei genügender Vorbildung möglich? Ja. Nach genauer Abklärung der bisherigen Ausbildung, Berufspraxis und der gestalterischkünstlerischen Qualifikation.

4 1.15 Ist es möglich, das Studium zu verlängern? Eine Verlängerung ist grundsätzlich bis max. 10 Semester möglich. In diesem Fall ist eine spezielle Studienvereinbarung mit der Studiengangsleitung erforderlich Ist bei der Vorbildung mit Berufsmatura die gestalterische Berufsmatura Bedingung? Nein. Ohne gestalterische Berufsmatura ist eine andere gestalterische Vorbildung vorzuweisen. 2. Studium 2.1 Mit welcher Arbeitszeitbelastung muss gerechnet werden? Grundsätzlich ist das Studium ein Vollzeitstudium. Das Herbstsemester dauert von Kalenderwoche 38 bis 3 und das Frühlingssemester von 8 bis 23. Die Zwischensemester gelten in der Regel als unterrichtsfreie Zeit. In den Zwischensemestern sind jedoch weitere Studienleistungen wie Prüfungen oder Nachprüfungen, andere Kompensationsleistungen, schriftliche Theoriearbeiten (Leistungsnachweise) und Praktika zu leisten. Besondere Lehrveranstaltungen können gemäss Lehrplan durchgeführt werden. 2.2 Kann das Studium auch als Teilzeitstudium verbunden mit einer Berufstätigkeit absolviert werden? Das Studium ist grundsätzlich ein Vollzeitstudium. Eine Verlängerung auf max. 10 Semester ist jedoch möglich. 2.3 Wie sind die Unterrichtszeiten? Montag bis Freitag 8.30 bis Uhr (Mittagszeit von 12 bis 13 Uhr). Ausgenommen sind Blockwochen und Projekte. Die Ateliers (jeweils am Dienstag-Nachmittag) dauern bis Uhr. 2.4 Wie teuer ist das Studium? Semestergebühren = CHF (Studiengebühr CHF 720.-, Beitrag ASVZ CHF 25.-, Beitrag Verband Schweizer Studierendenschaft CHF 12.20). Während des Studiums können ggf. Kosten für einen eigenen Computer, Software, Wegspesen Praktika, Kopier-/Druckkosten, Literatur etc. anfallen. Hinweis: Ausländische Studierenden ohne zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz müssen eine zusätzliche Gebühr von CHF zahlen (Semestergebühren = CHF ). 2.5 Wie wird ein Bachelor-Studium abgeschlossen? Voraussetzung für den Abschluss des Bachelor-Studiums ist der Besuch obligatorischer Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlveranstaltungen der entsprechenden Fachbereiche des Studiums. Das Studium ist abgeschlossen, wenn der Besuch aller notwendigen Lehrveranstaltungen sowie aller Leistungsnachwei-se des Curriculums der jeweiligen Vertiefung erfüllt und durch Testat mindestens 180 ECTS-Punkte erlangt wurden.

5 2.6 Wie viele Praktika werden während des Studiums gemacht und wann finden diese statt? Im Verlauf des Studiums werden eine Hospitation und zwei Praktika durchgeführt. Je nach Praktika finden diese im 4. Semester in eine Lehrveranstaltung integriert statt oder ausserordentlich im Zwischensemester. 2.7 Bietet der Studiengang einen Praktikumsplatz? Es besteht ein Adress-Pool mit möglichen Praktikumsplätzen. Die Kontaktaufnahme und Organisation erfolgt selbstständig durch die Studierenden. 2.8 Wie ist das Verhältnis von Praxis und Theorie? 60% des Studiums finden im Bereich Praxis Kunst und Design (Arbeit in Ateliers und Werkstätten) statt. Neben den Praktika in der Vermittlung (ca. 10%) machen die Theoriebereiche Vermittlung, Kultur und Gesellschaft sowie Kunst und Design ungefähr 30% des Studiums aus. 2.9 Was ist der Unterschied zwischen Profil und Vertiefung? Die Studierenden entscheiden sich für eine Vertiefung innerhalb des BAE Ästhetische Bildung und Soziokultur oder Bildnerisches Gestalten. Innerhalb dieser Vertiefungen wird im Bereich Praxis Kunst und Design zwischen den gestalterischen Profilen Kunst, Design oder Medien gewählt Ist ein Austauschsemester während des Studiums möglich? Ja, ein Austauschsemester ist grundsätzlich möglich. Es wird empfohlen, den Austausch im 5. Semester durchzuführen. Weitere Auskünfte sind im Office International (Student Exchange) der ZHdK und beim Studiengangsleiter erhältlich Bietet die ZHdK einen Kinderbetreuungsplatz? Die Kita Dachspatzen im Campus Toni-Areal bietet ab Mitte August 2014 für Kinder von Studierenden und Hochschulangehörigen professionelle Kinderbetreuung an. Die thkt GmbH/familienservice führt im Auftrag der beiden Hochschulen ZHdK und ZHAW die Kita Dachspatzen. Diese befindet sich in eigens für die Bedürfnisse der Kinder erbauten Räumen auf der 8. Etage des Toni-Areals. Die Kinder haben direkten Zugang zum Aussenspielplatz auf der grossen Dachterrasse. Auskunft und Beratung zur Kinderbetreuung an der ZHdK: Christine Weidmann, Leiterin Gleichstellung & Diversity Anmeldung und weitere Informationen: 3. Tätigkeitsfelder und berufliche Perspektiven 3.1 Welche möglichen Berufsfelder gibt es mit einem Bachelor-Diplom der Vertiefung Ästhetische Bildung und Soziokultur? Absolventinnen und Absolventen der Vertiefung Ästhetische Bildung und Soziokultur werden befähigt, Assistenztätigkeiten und verantwortliche Funktionen in kulturellen und soziokulturellen Berufsfeldern, im Kurswesen im Freizeitbereich, in schulischen Freizeitangeboten, in der Integrationsarbeit sowie im Umfeld musealer Vermittlung zu übernehmen.

6 Mögliche Berufsfelder sind: Das Kurswesen der Erwachsenenbildung, Kursangebote im Freizeitbereich, Gestalterische Angebote in Werkstätten und Ateliers für Menschen mit besonderen Lernvoraussetzungen (Spital, Altersheim, Integrationswerkstätten, Psychiatrische Kliniken, Entzugskliniken etc.) Betreuung von Kindern im vor- und ausserschulischen Bereich, Brückenangebote für Jugendliche mit gestalterischem Schwerpunkt, Volksschule (z.b. Entlastungsstunden oder Stellvertretungen in BG und Werken). 3.2 Wie sind die Chancen auf dem heutigen Arbeitsmarkt? Abgängerinnen und Abgänger des Studiengangs haben über Assistenzaufgaben in der Regel gute Chancen, sich auf dem Arbeitsmarkt zu profilieren. Details dazu finden sich auf der Website unter Profil/Berufsfelder. 3.3 Wie ist der BAE-Abschluss Vertiefung Ästhetische Bildung und Soziokultur anerkannt? Dieser Abschluss gehört zu den durch die EDK bzw das BBT gesamtschweizerisch anerkannten Bachelor-Diplomen für Vermittlung im nichtschulischen Bildungs- und Kulturbereich. Zudem ist die Vertiefung Ästhetische Bildung und Soziokultur durch den Schweizerischen Verband für Weiterbildung SVEB anerkannt. (Es können die Zertifikate der Module 1 und 2 erworben werden). 3.4 Welche weiterführenden Studienmöglichkeiten sind nach dem BAE-Abschluss Vertiefung Ästhetische Bildung und Soziokultur möglich? Es sind Masterstudien an Pädagogischen Hochschulen (z.b. Master of Arts FHNW für die Sekundarstufe I in Brugg), Master Advanced Studies an Fachhochschulen (z.b. MAS Soziokultur/Gemeinwesenentwicklung der ZHAW, CAS/MAS Cultural Media Studies und Curating an der ZHdK) und weitere Studienmöglichkeiten an universitären Bildungsstätten möglich. 3.5 Kann mit einem BAE-Diplom im sonderpädagogischen Bereich gearbeitet werden? Ja, in Werkstätten und Ateliers von sonderpädagogischen Institutionen. 3.6 Kann mit einem BAE-Diplom auf der Volksschulstufe unterrichtet werden? Im Moment werden offiziell keine Monofachlehrpersonen (z.b. BG, Werken) auf der Volksschulstufe angestellt. Bei Pensenentlastungen oder Stellvertretungen kann eine temporäre Anstellung möglich sein. Angesichts der Lage auf dem Arbeitsmarkt und kantonalen wie kommunalen Bestimmungen sind auch längerfristige Lehraufträge denkbar. 3.7 Ist eine Aufnahme in den Master bilden & vermitteln in direkten Anschluss an den BAE möglich? Ja, es ist möglich. Zu beachten gilt, dass der Master Art Education ein unabhängiges Aufnahmeverfahren durchführt. Weitere Informationen sind auf der Website zu finden.

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