Stellungnahme der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di

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1 16 STELLUNGNAHME 16/2656 A12 Stellungnahme der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di zum Antrag der FDP-Fraktion im Landtag Nordrhein- Westfalen Beitrag zu Vielfalt und Qualität im Journalismus leisten Gemeinnützigkeit von Journalismus anerkennen (Drs. 16/6130) vom Vorbemerkung In ihrem Antrag fordert die FDP-Fraktion die Anerkennung des Journalismus als gemeinnützige Tätigkeit nach 52 Abs. 1 S. 1 Abgabenordnung. Sie begründet diesen Vorschlag mit einem anhaltenden Wandel der Medienlandschaft, der die redaktionelle Vielfalt vor allem im Regional- und Lokalbereich bedrohe und es daher neuer Finanzierungswege jenseits der üblichen Geschäftsmodelle bedürfe. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di teilt diese Analyse, wenngleich die Einschätzung der FDP weitere wesentliche Faktoren ausblendet. Eine Änderung der Abgabenordnung zur Anerkennung des Journalismus als Gemeinnützigkeit ist aus Sicht der dju hinsichtlich der zu erwartenden Auswirkungen daher genauestens zu prüfen. Gemeinnützigkeit kann nur eine Stellschraube in der Debatte um die zukünftige Finanzierung des Journalismus sein, jedoch nicht das Allheilmittel. Die medienpolitische und vor allem medienökonomische Diskussion muss umfassend geführt werden.

2 2. Abnahme publizistischer Vielfalt Gesamtsituation in den Blick nehmen In der Tat haben die massiven ökonomischen Verschiebungen in der Medienbranche und die zunehmende Schwierigkeit der Finanzierung journalistischer Medien- Inhalte bereits heute negative Auswirkungen auf die Medienlandschaft in Deutschland. Merkmale dieser Veränderungsprozesse sind der Abbau redaktioneller Arbeitsplätze, die Zusammenlegung oder gar Schließung von Redaktionen, wachsende Arbeitsverdichtung auf Seiten der Journalistinnen und Journalisten, genauso aber auch ein gestiegener Legitimationsdruck auf den Rundfunkbeitrag und damit auf die Finanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als einem wesentlichen Pfeiler der deutschen Medienlandschaft. Die Ergebnisse dieser Entwicklungen sind neben dem wachsenden Druck auf die Beschäftigten und damit auf die Qualität ihrer Arbeit unter anderem die Zunahme von Ein-Zeitungs-Kreisen und damit ganzer Regionen in Deutschland, in denen es nur noch eine Tageszeitung gibt, sowie massive Einsparungen auch bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Allein der WDR plant bis 2020 den Abbau von 500 Planstellen und eine jährliche Einsparung von 100 Millionen Euro ab Dennoch plädiert die dju in ver.di jedoch dafür, das Gesamtbild der Medienlandschaft nicht außer Acht zu lassen. So werden zum Beispiel in der Pressebranche im Durchschnitt noch immer schwarze Zahlen geschrieben und Renditen erwirtschaftet, die sich sehen lassen können. Zeitgleich aber stehen vor allem freie Journalistinnen und Journalisten Verlagen gegenüber, die ihrer Verpflichtung zur angemessenen Vergütung für die Herstellung journalistischer Inhalte - Texte oder Bilder, die in jedem Fall auch urheberrechtlich geschützte Werke sind nur ungenügend oder gar nicht nachkommen, indem sie die auf Grundlage des Urhebervertragsrechts vereinbarten Vergütungsregeln nicht einhalten. Zudem wurden Honorarbudgets über die Jahre wiederholt gekürzt. Auch dies bedroht, in Verbindung mit einer Abnahme verlegerischer Verantwortung zur Bedienung kurzfristiger Geschäftsinteressen, die Vielfalt der Medienlandschaft, indem die Einkommenssituation der Journalistinnen und Journalisten gefährdet wird. 3. Gemeinnützigkeit als geeignetes Mittel? Die dju in ver.di stimmt der FDP-Fraktion darin zu, dass es eine direkte staatliche Finanzierung im Sinne der Staatsferne der Berichterstattung nicht geben darf und zusätzliche Finanzierungswege gefunden werden müssen. Sie teilt jedoch nicht unumschränkt die Einschätzung, dass die Anerkennung des Journalismus als gemeinnützige Tätigkeit in der Abgabenordnung eine wirklich geeignete und passende Lösung für die oben genannten Probleme darstellt. Zwar ist mit dem Ansatz der Gemeinnützigkeit ein interessanter Vorschlag in die Debatte gekommen, die absehbare Wirkung einer solchen, vor allem steuerlichen Behandlung sollte jedoch als nicht zu groß eingeschätzt werden. Medienvielfalt in 2

3 Deutschland kann nicht in erster Linie über Spenden organisiert und sichergestellt werden. Vielmehr braucht es in der Breite tragbare Geschäftsmodelle sowie einen starken öffentlich-rechtlichen Medienbereich. Dies gilt insbesondere für den - von uns keinesfalls erhofften oder gewollten - Fall des Marktversagens privater Medienanbieter. Wer einen gemeinnützigen Journalismus will, muss zudem konsequenterweise auch Vorschläge für gemeinnützige Stiftungsmodelle unterstützen, beispielsweise das in NRW diskutierte Modell einer aus Teilen der Haushaltsabgabe finanzierten Stiftung Vielfalt und Partizipation. Denn strukturell macht es keinen Unterscheid, ob eine zusätzliche Finanzierung journalistischer Vorhaben und Projekte durch Spender und Mäzenaten oder durch Mittel aus dem Rundfunkbeitrag erfolgt. Ebenso wie politisches Engagement nicht als gemeinnützige Tätigkeit in der Abgabenordnung vorgesehen ist 1, verhält es sich aus Sicht der dju mit journalistischen Tätigkeiten. Dabei ist unstreitig, dass beide Zwecke politisches Engagement und journalistische Arbeit im Rahmen einer demokratischen Gesellschaft unerlässlich sind. Allein die Verengung auf die Gemeinnützigkeit erschließt sich der dju in ver.di aber nicht hinreichend aus mehreren Gründen: Die Gemeinnützigkeit birgt die Gefahr, den journalistischen Tätigkeitsbereich erheblich einzuschränken. Sie hat zwar den Vorteil der Befreiung von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer. Zugleich aber dürfen gemeinnützige Einrichtungen weder Gewinne erzielen noch diese an Gesellschafter ausschütten. Außerdem ist es ihnen nicht gestattet, höhere Rücklagen zu bilden, da die Verwendung der Mittel zeitnah erfolgen muss. Gemeinnütziger Journalismus wäre vor diesem Hintergrund eingeschränkt in seiner Handlungsfreiheit. In der Debatte wird zudem allzu gern auf Vorreiterländer wie die USA oder Dänemark verwiesen. Dabei wird jedoch außer Acht gelassen, dass die steuerrechtlichen Gegebenheiten dort nicht mit den deutschen übereinstimmen und keinerlei Vergleichsgrundlage darstellen. Die dju in ver.di sieht in erster Linie die privatwirtschaftlich organisierte Presse, die sich insbesondere über einen Wettbewerb um Qualität auszeichnet, in der Pflicht, funktionierende Erlösmodelle zu etablieren. Der Wettbewerb um Qualität geriete in Gefahr, würden gewinnorientierte Medienunternehmen mit gemeinnützigen Einrichtungen ohne Gewinnabsicht konkurrieren. Denn laut Abgabenordnung richtet sich eine gemeinnützige Tätigkeit darauf, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern ( 52 Abs. 1 S. 1 AO). Das Gebot der Selbstlosigkeit ist in sich jedoch unvereinbar mit dem Ziel der Gewinnerzielung. Medienhäuser kämen nicht nur in die Versuchung, ihre journalistischen Produkte flächendeckend in gemein- 1 So heißt es im Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom : Politische Zwecke (Beeinflussung der politischen Meinungsbildung, Förderung politischer Parteien u. dgl.) zählen grundsätzlich nicht zu den gemeinnützigen Zwecken i.s.d. 52 AO. ( 3

4 nützige Töchter auszulagern, in denen keine Gewinne mehr erzielt werden müssten mit ernsthaften Folgen insbesondere für die Gehaltsstrukturen und die Einnahmesituation der abhängigen Journalistinnen und Journalisten. Zum anderen würde auch der Wettbewerb um das beste journalistische Produkt zum Erliegen kommen, wenn es keine Anreize zur Gewinnerzielung mehr gäbe. Die noch immer hohe Qualität der deutschen Presselandschaft lebt auch und gerade vom Wettbewerb. Wer das aufgibt, sorgt für weniger statt mehr Vielfalt und Qualität. Die Gemeinnützigkeit könnte mit der in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Pressefreiheit und Freiheit der Berichterstattung kollidieren. Um in den Genuss der Privilegien der Gemeinnützigkeit zu kommen, müssen die Kriterien der Abgabenordnung erfüllt werden, deren Einhaltung die zuständigen Finanzämter überprüfen. Ein von den Finanzämtern überwachter gemeinnütziger Journalismus gefährdet jedoch möglicherweise die Unabhängigkeit der Medien, da eine inhaltliche Überprüfung der Tätigkeit und damit der journalistischen Produkte unerlässlich für eine Entscheidung der Finanzämter ist. 4. Förderung von Vielfalt, Qualität und Unabhängigkeit Aus Sicht der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union müssen Vielfalt, Qualität und Unabhängigkeit die zentralen Ziele der deutschen Medienlandschaft sein. Wenn durch die Zusammenlegung von Redaktionen und fortschreitende Marktbereinigungsprozesse die Meinungsvielfalt abnimmt, sollten anstelle einer Anerkennung als Gemeinnützigkeit aus den oben genannten Gründen vielmehr eine sinnvolle Presseförderung, z.b. durch Stiftungen für Rechercheprojekte, oder der abgesenkte Mehrwertsteuersatz auch auf Online-Produkte geprüft werden, gebunden an Qualitätskriterien wie die Einhaltung von Ausbildungsstandards und Tarifverträgen. Darüber hinaus muss die innere Pressefreiheit in den Redaktionen gestärkt werden, u.a. durch Redaktionsstatute. Der Tendenzschutz verhindert zudem bisher, dass eine effektive Kontrolle der erzielten Erträge und Gewinne und deren Verwendung stattfinden kann. Zu guter Letzt darf auch in der Debatte um die Gemeinnützigkeit nicht vergessen werden, dass journalistische Arbeit für die Qualität des journalistischen Produkts als auch die Unabhängigkeit journalistischer Berichterstattung gute Arbeitsbedingungen und eine faire Bezahlung braucht. Professionelle Journalistinnen und Journalisten, ob festangestellt oder frei, müssen von ihrer Arbeit leben können. Dazu gehören angemessene Honorare und Gehälter und die Durchsetzung von Urheberrechten und Vergütungsregeln anstelle von Selbstausbeutung. Eine Netz-Zeitung oder eine Recherche-Organisation, die sich durch steuerlich absetzbare Spenden und damit auch durch die Allgemeinheit finanziert, muss erst recht hohe Standards erfüllen. 4

5 Berlin, 6. März 2015 Kontakt: Cornelia Haß Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di ver.di-bundesverwaltung Ressort 3 Paula-Thiede-Ufer 10, Berlin Telefon: cornelia.hass@verdi.de 5

gerne nehmen wir die Gelegenheit wahr, eine Stellungnahme zur Aufnahme des Gemeinnützigen Journalismus in 52 der Abgabenordnung (AO) abzugeben.

gerne nehmen wir die Gelegenheit wahr, eine Stellungnahme zur Aufnahme des Gemeinnützigen Journalismus in 52 der Abgabenordnung (AO) abzugeben. Essen, 6. Februar 2015 16 STELLUNGNAHME Landtag NRW Ausschuss für Kultur und Medien 16/2593 Den Vorsitzenden Karl Schultheis A12 Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf per Email: karl.schultheis@landtag.nrw.de

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